Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
17.06.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Str/Bi
* 83
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 15.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Parkraumkonzept Söflingen
- Konzeptvorstellung und Bericht über die Bürgerbeteiligung -
Anlagen:
Anl. 1 - Übersichtslageplan mit den Maßnahmenempfehlungen
Anl. 2 - Beispiel eines Beschilderungs- und Markierungsplanes
TOP
GD 258/14
Antrag:
Den Bericht über die geplante Umsetzung des Parkraumkonzeptes Söflingen zur Kenntnis zu
nehmen.
Feig
Genehmigt:
BD, BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, SUB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung / Historie
Für den im Ulmer Westen gelegenen Stadtteil Söflingen ist durch die Mischbebauung von
Wohnen, Gewerbe und Industrie über die Jahre hinweg ein hoher Parkdruck entstanden, der
trotz gutem ÖPNV-Angebot und zahlreicher Radwegverbindungen zwar nicht verringert werden
konnte, jedoch bislang auch nur in wenigen Abschnitten einer Reglementierung, bzw.
Bewirtschaftung unterlegen hat.
Auf Antrag der Fraktionen wurden in 2013 insgesamt 35.000 € an Finanzmitteln bereitgestellt,
um ein entsprechendes Parkraumkonzept für Söflingen zu erarbeiten, mit dessen Aufgabe das
Unternehmen GIVT mbH aus Berlin schließlich beauftragt werden konnte.
2. Konzepterstellung
Das Parkraumkonzept besteht im Wesentlichen aus den beiden Bausteinen einer
Bestandsanalyse und des daraus entwickelbaren Parkraumkonzeptes.
2.1 Bestandsanalyse
Für die Bestandsanalyse wurde ein Untersuchungsgebiet festgelegt, bei dem alle verfügbaren
geographischen und strukturellen Daten als Grundlage für die darauf folgende örtliche
Bestandserfassung diente, bei der alle verfügbaren öffentlichen Parkierungsanlagen bereits in
Lage und Art erfasst wurden. Da private Parkierungsanlagen, beginnend vom privaten Stellpatz
bis hin zur privaten Großgarage, nicht in das Parkraumkonzept eingebunden werden können,
wurde auf eine Erhebung dieser verzichtet.
Insgesamt umfasste das Untersuchungsgebiet 1.600 öffentliche Stellplätze, von denen neben
vier Parkplätzen für Rollstuhlfahrer nur 243 mit Parkscheibenregelung bewirtschaftet sind. Auf
1.353 Parkplätzen im Untersuchungsgebiet kann derzeit ohne Einschränkung geparkt werden.
Bei 5.330 Einwohnern im Untersuchungsgebiet und einer zugelassenen Kfz-Anzahl am
31.12.2012 von 2.831 Stück (davon 2.596 Pkw und 235 Lkw), entspricht dies 531 Kfz je 1.000
Einwohner, bzw. 487 Pkw je 1.000 Einwohner und liegt damit unterhalb des landes- und
bundesweiten Durchschnitts mit 548 Pkw je 1.000 Einwohner in Baden-Württemberg und 528
Pkw je 1.000 Einwohner deutschlandweit.
Auf Grundlage des verfügbaren Parkraumangebotes wurde gleichzeitig die Parkraumnachfrage
mit der entsprechenden Auslastung, der Parkdauer und den Nutzergruppen erhoben. Die
Erhebung erfolgte dabei mittels Zählpersonal und einer Befahrung mit Video-Fahrzeugen.
Auf Grundlage aller erhobenen Daten konnte anschließend eine sog. Parkbilanz-Prognose
erstellt werden, welche die vorhandene Parkraumsituation im Sinne von Angebot und
Nachfrage abbildet und dabei die Konfliktpunkte aufzeigt.
Besonders augenscheinlich wurde dabei der sehr hohe Anteil der sog. unqualifizierten
Nutzergruppe. Die Gruppe konnte nicht den Bewohnern, Beschäftigten, Kunden, Lieferanten
oder Besuchern und Gästen zugeordnet werden, sondern hier handelt es sich vornehmlich um
Park&Ride-Nutzer, welche ihr Fahrzeug häufig über einen längeren Zeitraum unentgeltlich im
Untersuchungsgebiet abgestellt haben, um schließlich mit dem ÖPNV ihr eigentliches Fahrtziel
zu erreichen.
Unproblematisch ist hingegen das Parkplatzangebot für Anwohner während der Nachtzeiten,
was die bereits zuvor dargestellte Pkw-Dichte vermuten ließ. Während die höchste Auslastung
-3werktags gegen 11.00 Uhr mit 87% gemessen wurde, liegt die geringste Auslastung bei nur
56% um Mitternacht.
2.1.1 Erster Bürgerinformationstermin im September 2013
Mit den Ergebnissen der Bestandsanalyse wurde am 17.09.2013 über die öffentliche Presse zu
einer Bürgerinformationsveranstaltung in die Meinloh-Turnhalle in Söflingen eingeladen.Ziel der
Veranstaltung in diesem frühen Stadium der Projektbearbeitung war die Beteiligung und
Aufnahme von Hinweisen und Anmerkungen aus der Bürgerschaft für die folgende
Konzepterstellung.
2.2 Erstellung des Parkraumkonzeptes
Nach vollständiger Auswertung der Bestandsanalyse und Prüfung zahlreicher Hinweise von
Bürgerinnen und Bürgern hat GIVT zusammen mit der Verwaltung ein Maßnahmenkonzept
erstellt, welches nachfolgend mit den wesentlichen Bausteinen erläutert werden soll.
Die grundsätzlichen Zielvorstellungen zur Verbesserung der Parksituation in Söflingen sind u.a.
die Verbesserung der Parksituation für die Anwohner, Gäste und Besucher, die Vermeidung
von Parksuchverkehren, die Entlastung der Parkräume im Kernbereich oder die Verringerung
von Nutzungskonflikten, wie sie z.B. durch klare Ausweisung und Beschilderung erreicht
werden kann.
Aus diesen Grundsätzen konnten u.a. die folgenden Einzelmaßnahmen abgeleitet werden:
Generelle Abmarkierung und entsprechende Beschilderung der Stellplatzbereiche auf
der Fahrbahn und den Gehwegen zur unmissverständlichen Ausweisung der für das
Parken zugelassenen Straßenräume.
Vereinheitlichung und Ausweitung der Bewirtschaftung nach der Parkscheibenregelung
mit einer generellen Parkdauerbegrenzung von 2 Stunden im Zeitraum Mo.-Fr. 9.00 - 18.00
Uhr und Sa. 9.00 - 13.00 Uhr.
Einführung von Bewohnerparkabschnitten in Straßenräumen mit besonderem
Konfliktpotential zu anderen Nutzergruppen.
Das bewirtschaftete Parken wird dabei in zwei Varianten unterschieden. Während z.B. in den
Straßen Uhrenmachergasse, Neue Gasse, Kapellen- und Schlößlesgasse ausschließlich das
Kurzparken von 2 Stunden in den zuvor genannten Zeiträumen gestattet wird, dürfen z.B. im
Klosterhof oder der Söflinger Straße auch Anwohner mit Parkausweis während der
bewirtschafteten Parkzeit ohne Zeitbegrenzung ihr Fahrzeug abstellen.
Um der hohen Nachfrage an Stellplätzen, vor allem im Kernbereich gerecht zu werden, sollen
die Anwohnerparkzonen nicht ausschließlich diesen zur Verfügung stehen, sondern auch
anderen Nutzergruppen. So bleiben von Mo.-Fr. 6.00 - 9.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr die
Anwohnerparkplätze ausschließlich diesen vorbehalten, während außerhalb dieser Zeiträume
die Parkplätze unbewirtschaftet bleiben und Besuchern, Gästen und Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Für den Zeitraum zwischen 6.00 und 9.00 Uhr steht dabei die Vermeidung
von unqualifizierter Nutzung wie Park & Ride im Vordergrund.
In der Anlage 1 ist das vorgesehene Maßnahmenkonzept als Übersichtslageplan dargestellt,
welches jedoch noch keine Detailinformationen für die konkrete Umsetzung enthält.
Weitere Empfehlungen, die sowohl für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes relevant sind,
aber auch künftig berücksichtigt werden sollten, sind z.B.:
Durch Parkvorgänge besonders beeinträchtigte Gehwegbereiche sind ggf. abzupollern.
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Parkstreifen sind nur da zu markieren, wo ausreichende Restfahrbahnbreiten zur
Verfügung stehen (z.B. Senkrechtparken in der Erlenstraße mit mind. 5,50 m
Restfahrbahnbreite zum Ein- und Ausparken.)
Die behinderungsfreie Nutzung von privaten Stellplätzen ist ggf. durch Beschilderung
oder zusätzliche Markierungen zu gewährleisten.
Neubauvorhaben sollten nur unter Gewährleistung der Eigenplatzversorgung genehmigt
werden (Stellplatzneutralität).
Zukünftig ggf. auch die Identifizierung und Untersuchung von geeigneten Flächen für die
Errichtung von zusätzlichen öffentlichen Stellplatzanlagen außerhalb des Kerngebietes, wie
z.B. in der Einstein- oder Jägerstraße.
Auch der mehrfach geäußerte Wunsch zur Errichtung eines Parkhauses unter dem Klosterhof
wurde im Rahmen der Konzepterstellung untersucht. Dieser stünde jedoch zu der derzeitigen
und geplanten Parkraumsituation ohne Gebührenerhebung in erheblichem Widerspruch und
würde den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Stellplatzanlage durch eine unzureichende
Auslastung nicht gewährleisten. Konzepte unentgeltlich genutzter Stellplatzanlagen stellen sich
hingegen häufig als nicht finanzierbar dar und zeigen darüber hinaus zahlreiche Defizite
hinsichtlich Sicherheit und Sauberkeit durch eine fehlende Überwachung.
2.2.1 Zweiter Bürgerinformationstermin im Oktober 2013
Das Maßnahmenkonzept wurde schließlich am 23.10.2013 in einer weiteren
Bürgerinformationsveranstaltung in der Meinloh-Turnhalle in Söflingen öffentlich vorgestellt.
Neben weiteren Anregungen und Hinweisen wurde aus der Bürgerschaft weitestgehend eine
Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Konzept signalisiert. Man ist sich einig, das etwas
verändert werden muss, um die aktuelle Parkraumsituation zu verbessern.
3. Weiteres Vorgehen
Das Büro GIVT wurde von der Verwaltung im Frühjahr 2014 beauftragt, die Beschilderungsund Markierungspläne auf Grundlage des Parkraumkonzeptes zu erstellen. Die Anlage 2 stellt
in einem Ausschnitt diese beispielhaft dar.
Gleichzeitig sind die Einzugsgebiete für das geplante Bewohnerparken festzulegen und die für
das Anwohnerparken in Frage kommenden Bürgerinnen und Bürger nach der
Konzeptvorstellung im Fachbereichsausschuss am 15.07.2014 schriftlich über die Möglichkeit
zur Beantragung eines Parkausweises zu informieren.
Das Konzept soll daraufhin über den Baubetriebshof der Stadt Ulm zur Umsetzung kommen.
Nach der Konzeptumsetzung ist es durchaus möglich, dass sich vereinzelt unerwünschte
Verlagerungen in der Parkraumnutzung ergeben, welche vorab nicht erkennbar gewesen sind
und ggf. nachreguliert werden müssen. Hieraus ist eine Evaluation des Parkraumkonzeptes ca.
ein Jahr nach dessen Umsetzung geplant.