Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats
Datum
10.09.2014
Geschäftszeichen OB/G-Se
Beschlussorgan
Gemeinderat
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstiger Gremien
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Sitzung am 24.09.2014
TOP
GD 333/14
Vorschlag der Fraktionen/Gruppen
Vorschlag über die weiteren stimmberechtigten und beratenden
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Antrag 121 der GRÜNEN Fraktion Ulm³ /Die Linke im
Ulmer Gemeinderat
Antrag:
1.
Herstellung des Einvernehmens über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und
sonstigen Gremien nach den Vorschlägen der Fraktionen/Gruppen und der nach
folgenden
Sachdarstellung (Anlage 1).
2.
Bestellung der weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach den Vorschlägen der Jugendverbände, der freien
Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und sonstigen Institutionen (Anlage 2).
Claus Schmid
Genehmigt:
OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien erfolgt durch Beschluss
des Gemeinderats. Die Entsendung in diese Gremien ist widerruflich.
Die beschließenden Ausschüsse sind nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl neu zu
bilden. Alle übrigen Gremien sind unabhängig von der jeweiligen Amtsdauer des Gemeinderats.
Die Mitgliedschaft von Stadträtinnen und Stadträten ist aber abhängig von deren Zugehörigkeit
zum Gemeinderat. Der Gemeinderat bestätigt deshalb nach jeder Wahl seine Mitglieder in
diesen Gremien bzw. ersetzt sie durch andere Mitglieder des Gemeinderats.
Eine Besonderheit gilt für den Jugendhilfeausschuss. Diesem Ausschuss gehören neben
Mitgliedern des Gemeinderats auch stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der
Jugendverbände und der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt sowie beratende Mitglieder
verschiedener Institutionen an. Auch diese Mitglieder sind nach jeder Gemeinderatswahl auf
Vorschlag der Verbände, Vereinigungen und Institutionen vom Gemeinderat neu zu bestellen.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass grundsätzlich Einvernehmen über die Bildung der
Gremien anzustreben ist. Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, ist nach den Vorschriften von
§ 40 der Gemeindeordnung zu wählen.
Bewährt hat sich die seitherige Regelung, dass stellvertretende Mitglieder in Gremien nicht
persönliche Stellvertreter/in je eines ordentlichen Mitgliedes sind, sondern innerhalb ihrer
Fraktion/Gruppe jedes ordentliche Mitglied dieses Gremiums vertreten können. Eine Ausnahme
bildet die Verbandsversammlung des Stadtentwicklungsverbandes Ulm/Neu-Ulm, in der
aufgrund der Verbandssatzung die Mitglieder bestimmte Stellvertreter/-innen haben.