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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:06

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats Datum 10.09.2014 Geschäftszeichen OB/G-Se Beschlussorgan Gemeinderat Behandlung öffentlich Betreff: Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstiger Gremien Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Sitzung am 24.09.2014 TOP GD 333/14 Vorschlag der Fraktionen/Gruppen Vorschlag über die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Antrag 121 der GRÜNEN Fraktion Ulm³ /Die Linke im Ulmer Gemeinderat Antrag: 1. Herstellung des Einvernehmens über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien nach den Vorschlägen der Fraktionen/Gruppen und der nach folgenden Sachdarstellung (Anlage 1). 2. Bestellung der weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach den Vorschlägen der Jugendverbände, der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und sonstigen Institutionen (Anlage 2). Claus Schmid Genehmigt: OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien erfolgt durch Beschluss des Gemeinderats. Die Entsendung in diese Gremien ist widerruflich. Die beschließenden Ausschüsse sind nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl neu zu bilden. Alle übrigen Gremien sind unabhängig von der jeweiligen Amtsdauer des Gemeinderats. Die Mitgliedschaft von Stadträtinnen und Stadträten ist aber abhängig von deren Zugehörigkeit zum Gemeinderat. Der Gemeinderat bestätigt deshalb nach jeder Wahl seine Mitglieder in diesen Gremien bzw. ersetzt sie durch andere Mitglieder des Gemeinderats. Eine Besonderheit gilt für den Jugendhilfeausschuss. Diesem Ausschuss gehören neben Mitgliedern des Gemeinderats auch stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der Jugendverbände und der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt sowie beratende Mitglieder verschiedener Institutionen an. Auch diese Mitglieder sind nach jeder Gemeinderatswahl auf Vorschlag der Verbände, Vereinigungen und Institutionen vom Gemeinderat neu zu bestellen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass grundsätzlich Einvernehmen über die Bildung der Gremien anzustreben ist. Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, ist nach den Vorschriften von § 40 der Gemeindeordnung zu wählen. Bewährt hat sich die seitherige Regelung, dass stellvertretende Mitglieder in Gremien nicht persönliche Stellvertreter/in je eines ordentlichen Mitgliedes sind, sondern innerhalb ihrer Fraktion/Gruppe jedes ordentliche Mitglied dieses Gremiums vertreten können. Eine Ausnahme bildet die Verbandsversammlung des Stadtentwicklungsverbandes Ulm/Neu-Ulm, in der aufgrund der Verbandssatzung die Mitglieder bestimmte Stellvertreter/-innen haben.