Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
358 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
21.08.2014
Geschäftszeichen SUB III-Ri
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 30.09.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neugestaltung von Gassen und Straßen in der Altstadt
- Beschluss der Prioritätenliste -
Anlagen:
1 Liste der Priorisierung von Baumaßnahmen zur Umgestaltung
(Anlage 1)
von Gassen und Straßen in der Altstadt
1 Lageplan
(Anlage 2)
1 Auszug aus dem Innenstadtkonzept 2010
(Anlage 3)
"Sanierung öffentlicher Raum"
GD 313/14
Antrag:
1. Der Prioritätenliste zur Neugestaltung von Gassen und Straßen in der Altstadt gemäß
den Anlagen 1 und 2 mit einem Finanzierungsrahmen von insgesamt 4. Mio. €
zuzustimmen.
2. Die jährliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der der Bereitstellung von Mitteln in
der Finanzplanung des jeweiligen Haushaltsjahres.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung:
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten konnten große Fortschritte bei der
Sanierung der öffentlichen Räume in der Ulmer Altstadt erzielt werden. Vorwiegend
innerhalb der Sanierungsgebiete, aber auch in vielen anderen Bereichen der
Innenstadt wurden beträchtliche Teile des öffentlichen Raums neu geordnet und
dessen Oberflächen wesentlich aufgewertet. Trotz dieser offensichtlichen Erfolge gibt
es in der Altstadt Gassen und Straßen, die nach wie vor der Sanierung und
Neugestaltung bedürfen.
Im Schatten der großen innerstädtischen Projekte droht die Fortführung der
Sanierungsaktivitäten im öffentlichen Raum der Altstadt ins Stocken zu geraten. Um
den Fokus auf diesen wichtigen Aspekt der Innenstadtentwicklung nicht zu verlieren,
wird hiermit ein Programm vorgelegt, das über einen Zeithorizont von 5 Jahren die
Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum der Altstadt vorzeichnet. Hierzu wurden
realistisch zu bewältigende Abschnitte gebildet und priorisiert.
2.
Sachverhalt:
2.1.
Anlass und Zielsetzung
Die Fixierung auf die individuelle Mobilität während der Wiederaufbauphase nach dem
2. Weltkrieg und der daraus folgende Umbau zur autogerechten Stadt prägte die Ulmer
Altstadt über Jahrzehnte. Mit der Etablierung innerstädtischer Sanierungsgebiete und
insbesondere mit der Neugestaltung des Münsterplatzes Anfang der 1990er-Jahre
wurde ein Prozess in Gang gesetzt, im Zuge dessen die einst monotonen,
funktionsbestimmten Straßen, Gassen und Plätze quasi zurückerobert und schrittweise
in multifunktionale, altstadtgerechte Stadträume umgewandelt wurden.
Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen. Bereits im Innenstadtkonzept 2010
(vgl. Anlage 3) wurde gezeigt, dass in fast allen Bereichen der Innenstadt weiterhin
Handlungsbedarf besteht. Neben einigen wenigen großen Straßenräumen, etwa der
Bahnhof-/Hirschstraße oder den Anschlüssen der Neuen Straße an die Neue Mitte,
sind es vorwiegend kleinere Gassen und Straßenabschnitte, die bislang nicht von den
Sanierungsaktivitäten profitiert haben.
Mit der vorliegenden Liste anstehender Sanierungsmaßnahmen (s. Anlage 1) soll
sichergestellt werden, dass das Engagement der vergangenen Jahre bei der
Sanierung der Gassen und Straßen in der Altstadt neben den zahlreichen
städtebaulichen und verkehrstechnischen Großprojekten beibehalten wird und die
anstehenden Maßnahmen in eine realistische und zeitliche sinnvolle Reihenfolge
gebracht werden.
Die Liste ist mit Kostenschätzungen für die Einzelmaßnahmen hinterlegt. Der
Beschluss eines Finanzrahmens über die Gesamtsumme der Maßnahmen innerhalb
des Zeithorizonts von 5 Jahren soll einerseits Planungssicherheit, andererseits
ausreichend Spielraum zur Anpassung an zeitliche Verschiebungen innerhalb dieses
Zeitraums gewährleisten.
-32.2.
Priorisierung der Maßnahmen
Insgesamt wurden 36 einzelne Maßnahmen identifiziert. Diese bestehen entweder aus
einzelnen Gassen/Straßen, aus Teilabschnitten oder aus sinnvollerweise zu
verbindenden Bereichen. Der Umfang der einzelnen Maßnahmen variiert z.T.
erheblich; dem entsprechend variiert die Anzahl der pro Jahr zu bewältigenden
Maßnahmen.
Die Kriterien, die zu der vorliegenden Priorisierung gemäß Anlage 1 geführt haben,
sind vielfältig:
Technische Notwendigkeit
Einzelne Gassen sind in schadhaftem Zustand, so dass eine Sanierung in
absehbarer Zeit unausweichlich wird.
Grabungsarbeiten der Leitungsträger
Leitungsträger, insbesondere die FUG im Zuge der Systemumstellung, haben
regelmäßig die Notwendigkeit zu Grabungsarbeiten im öffentlichen Raum. Zur
Nutzung von Synergieeffekten kann es ratsam sein, die Neuordnung und
Umgestaltung des Straßen-/ Gassenraums an die Tiefbauarbeiten der
Leitungsträger anzuhängen.
Erneuerungsmaßnahmen im Nachgang zu Hochbauprojekten
Innerstädtische Hochbauprojekte, wie etwa die Bauten der Sparkasse in der
Neuen Straße oder die Großbaustelle Sedelhöfe, generieren hohe Belastungen
durch Schwerlastverkehr auf den umgebenden Zufahrtsstraßen. Die Sanierung
solcher Gassen und Straßen wird sinnvollerweise auf die Zeit unmittelbar nach
Abschluss der jeweiligen Bauarbeiten verlegt. Zum Teil verpflichten
städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit Hochbauprojekten zur Sanierung
der betroffenen öffentlichen Räume.
Sanierung des öffentlichen Raums als „Initialzündung“
Wie etwa das Beispiel Neue Mitte sehr eindrücklich zeigt, kann die Sanierung
öffentlicher Flächen gerade in wenig attraktiven Straßenräumen einen Prozess
der Erneuerung auch auf privaten Grundstücken auslösen. Gezielte
Sanierungsmaßnahmen in Straßenräumen mit städtebaulichem Potential, wie
etwa die Schwilmengasse am Zulauf zum Fischerviertel, können hier als
Initialzündung für die weitere städtebauliche Entwicklung dienen.
Vervollständigung sanierter Bereiche
Auch in den weitestgehend sanierten Bereichen der Altstadt gibt es Gassen bzw.
einzelne Abschnitte, die noch nicht den heutigen Qualitätsstandards für den
öffentlichen Raum in der Altstadt genügen. Diese gestalterischen Brüche in
ansonsten sanierten Quartieren sollen nach und nach beseitigt werden.
Finanzierbarkeit
Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen ist die Finanzierbarkeit. Größere und
kleinere Maßnahmen müssen daher so auf die Jahre verteilt bzw. kombiniert
werden, dass auch vor dem Hintergrund sonstiger zu erwartender Belastungen in
den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende Finanzmittel verfügbar sind.
Umsetzbarkeit
Der Umfang der Maßnahmen pro Jahr muss so festgelegt werden, dass die mit
der Planung und Umsetzung beauftragten Abteilungen die avisierten Projekte
realistischerweise bewältigen können.
In dieser Gemengelage von Kriterien überlagern sich die einzelnen Argumente und
müssen gegeneinander abgewogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
-4einzelne Kriterien von Maßnahmen und Planungen außerhalb des eignen
Verantwortungsbereichs abhängig sind, etwa von privaten Hochbaumaßnahmen oder
Grabungsarbeiten der Leitungsträger. Es ist daher durchaus möglich, dass die
Prioritätenliste im Laufe des zugrunde gelegten Zeithorizonts an veränderte
Gegebenheiten neu angepasst werden muss.
Innerhalb dieses gesetzten Zeithorizonts können nicht alle Sanierungsmaßnahmen
umgesetzt werden; dies würde die finanziellen und logistischen Kapazitäten sprengen.
Die Liste führt daher all jene Maßnahmen, die absehbar in den kommenden 5 Jahren
nicht berücksichtigt werden können, als Maßnahmen „ohne Priorität ab 2020“ auf. Die
laufende Nummer der einzelnen Maßnahmen ist dabei wertfrei. In Anbetracht der
genannten Unwägbarkeiten ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Maßnahmen zu
einem späteren Zeitpunkt Priorität erhalten.
2.3.
Sanierungsgebiet Wengenviertel
Im Anschluss an die Prioritätenliste in Anlage 1 werden nachrichtlich die zu
sanierenden Straßenräume innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets
„Wengenviertel“ aufgeführt. Diese sind jedoch nicht Teil der Liste. Die Maßnahmen im
Sanierungsgebiet stehen unter Federführung der Sanierungstreuhand Ulm GmbH. Für
diese Projekte gibt es voraussichtlich eigene Wege der Beschlussfassung und
Finanzierung.
Ungeachtet dessen sind die Maßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Raums
innerhalb und außerhalb des Sanierungsgebiets logistisch z.T. eng miteinander
verwoben und bedürfen der frühzeitigen Koordination. Vor diesem Hintergrund werden
die Maßnahmen „Wengenviertel“ an dieser Stelle nachrichtlich mit aufgeführt.
2.4.
Finanzierung
Die Prioritätenliste ist mit Kostenschätzungen für die Einzelmaßnahmen hinterlegt, aus
deren Summe ein Kostenrahmen bis 2019 hervorgeht. Unter Abzug der bereits im
Haushaltsjahr 2015 verankerten Positionen bzw. deren Kostenfortschreibungen
(Position 1-3) belaufen sich die Gesamtkosten der prioritären Baumaßnahmen auf rund
4 Mio. €. Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses und innerhalb dieses
Kostenrahmens werden gemäß der Prioritätenliste die einzelnen Baubeschlüsse zu
gegebener Zeit in die Gremien eingebracht. So wird ausreichend Flexibilität gewonnen,
indem für jedes Haushaltsjahr neu entscheiden werden kann, welche Maßnahmen mit
diesen Finanzmitteln auch vor dem Hintergrund der sonstigen Bautätigkeit und der
genannten Unwägbarkeiten tatsächlich umsetzbar sind. Damit steht die Umsetzung
des Programms unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel in der
Finanzplanung des jeweiligen Haushaltsjahres. Der beantragte Finanzierungsrahmen
dient dabei zugleich als Selbstverpflichtung zur Fortführung der Sanierungstätigkeit im
öffentlichen Raum der Ulmer Altstadt.