Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
446 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
21.08.2014
Geschäftszeichen SUB IV-Schm
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mähringer Weg 35"
- Auslegungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
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1
6
Sitzung am 30.09.2014
TOP
GD 309/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanentwurf
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
RPG-Eselsberg (Protokollauszug)
Mehrfertigungen der im Zuge der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vorgebrachten Stellungnahmen
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6)
(Anlage 7.1–7.6)
Antrag:
1.
Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften „Mähringer Weg 35“ in der Fassung vom 21.08.2014 sowie die
Begründung vom 21.08.2014 öffentlich auszulegen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Neugestaltung des Grundstücks Mähringer
Weg 35 mit zwei Wohngebäuden mit insgesamt 17 Wohneinheiten.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 13 a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am
15.07.2014 (BGBl. I S. 954)
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl.2010 S.357, ber.
S. 416) zuletzt geändert am 03.12.2013 (GBl. S. 389,440)
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 1527
der Gemarkung Ulm, Flur Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne im Bereich des
Vorhaben- und Erschließungsplans geändert:
- Bebauungsplan Nr. 151 / 36 genehmigt durch Erlass vom 03.06.1966
5.
Verfahrensübersicht
a)
Aufstellungsbeschluss des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom
08.04.2014
b)
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-DonauKreises Nr.16 vom 17.04.2014
c)
Sitzung der RPG-Eselsberg am 02.04.2014 im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
d)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitige Beteiligung der
sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 25.04.2014 bis
einschließlich 09.05.2014.
6.
Sachverhalt
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Zudem fand am 02.04.2014 eine Sitzung der
Regionalen Planungsgruppe Eselsberg statt (Bericht Anlage 6).
6.1
Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Äußerungen
vorgebracht.
6.2
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-3Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange beteiligt:
- Deutsche Telekom
- Handwerkskammer Ulm
- Industrie und Handelskammer Ulm
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Abteilung Kreisgesundheit
- Nachbarschaftsverband Ulm
- Polizeidirektion Ulm
- Regierungspräsidium Stuttgart- Landesamt für Denkmalpflege (Grabungen)
- Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau
- Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht (SUB V)
- Stadt Ulm, Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Stadt Ulm, Abteilung Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
- Stadt Ulm, Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen (VGV)
- Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
- SWU GmbH
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:
Stellungnahmen der Verwaltung:
Polizeidirektion Ulm, 22.04.2014
(s. Anlage 7.1)
(…) Bei der Anlage der Zufahrten und Ausfahrten
zum Grundstück ist darauf zu achten, dass die
Sichtbeziehungen zum bevorrechtigten Verkehr auf
Straße und Gehweg nicht durch (Stütz-) Mauern,
Einbauten, Möblierung, Pfosten oder Bepflanzung
beeinträchtigt werden.
In der Tiefgaragenzufahrt/ -ausfahrt empfehlen wir
eine Mittelmarkierung oder -trennung, damit sich
Ausfahrende möglichst weit rechts halten und so die
bestmögliche Sicht in den nördlichen Teil des
abschüssigen Mähringer Wegs erreichen. Der
‚Übergang zum Gehweg sollte baulich so gestaltet
sein, dass die Wartepflicht eindeutig erkennbar ist.
Sofern die Zufahrenden in die Tiefgarage/ ins
Grundstück eine Schranke oder ein Schloss
bedienen müssen, wäre zu gewährleisten, dass
diese sich dafür nicht im öffentlichen Verkehrsraum
aufstellen müssen. (…)
Deutsche Telekom Technik GmbH, 23.04.2014
(s. Anlage 7.2)
Kenntnisnahme und Beachtung durch den
Vorhabenträger.
(…) Wir bitten Sie, uns über Beginn und Ablauf einer Kenntnisnahme und Beachtung durch den
evtl. Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens Vorhabenträger.
16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu
informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen
und den anderen Versorgungsunternehmen rechtzeitig koordinieren können. (…)
SWU Netze GmbH 29.04.2014
(s. Anlage 7.3)
(…) Die Versorgung mit Strom, Erdgas und
Kenntnisnahme und Beachtung durch den
Trinkwasser ist aus den vorgelagerten Bereichen
Vorhabenträger.
möglich.
Um frühestmögliche Einbeziehung der SWU Netze in
weitere Abläufe möchten wir hiermit bitten. (…)
Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht
(SUB V) 29.04.2014 (s. Anlage 7.4)
Altlasten
-4Auf dem Grundstück ist rechtzeitig vor Baubeginn in
Abstimmung mit der unteren Bodenschutz- und
Altlastenbehörde eine orientierende Untersuchung
mit anschließender Bewertung gemäß dem
Handbuch „Altlastenbewertung“ der LUBW
(Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg) durchzuführen.
Kenntnisnahme und Beachtung durch den
Vorhabenträger.
Bodenschutz
Die untere Bodenschutzbehörde empfiehlt im Bebau- Übernahme des vorliegenden Textes in die
ungsplanentwurf die Ziffer 3.5 Bodenschutz unter
nachrichtlichen Übernahmen Ziffer 3.5
„Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise“ durch
Bodenschutz
folgenden Wortlaut zu ersetzten:
Mit dem natürlichen Bodenmaterial ist gemäß
BBodSchV § 12, Vollzugshilfe zur BBodSchV § 12,
DIN 19731, DIN 18915 sowie den vorliegenden
Leitfäden zum Schutz der Böden bei Auftrag von
kultivierbaren Bodenaushub bzw. zur Erhaltung
fruchtbaren und kulturfähigen Bodenaushub bei
Flächeninanspruchnahme schonend umzugehen.
Die gesetzlichen und fachlichen Regelungen sind zu
beachten und umzusetzen.
Wasserrecht
Auf dem Grundstück Mähringer Weg 35 wurde bis
1987 eine öffentliche Tankstelle betrieben. Bis
Kenntnisnahme und Beachtung
August 2013 wurden noch zwei unterirdische
Tankanlagen für Diesel (13.000 Liter) und Heizöl
(5.000 Liter) genutzt. Diese wurden ordnungsgemäß
gereinigt und stillgelegt, jedoch nach unseren
Unterlagen nicht ausgebaut. Es besteht auch die
Möglichkeit, dass sich noch drei unterirdische
Tankanlagen auf dem Grundstück befinden, die 1987
von der ESSO AG stillgelegt wurden. Aus unseren
Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob diese
Tankanlagen ausgebaut wurden oder sich noch im
Erdreich befinden.
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau, 02.05.2014
(s. Anlage 7.5)
(…) Die lokalen Geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen
Kartenwerk entnommen werden, eine Übersicht über
die am LGRB vorhandenen Bohrdaten kann der
Homepage des LGRB (www.lgrb-bw.de) entnommen
werden.
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm, 13.05.2014
(s. Anlage 7.6)
Kenntnisnahme.
Die Daten liegen bereits vor und wurden beachtet.
Abwasserwirtschaft (Abt I):
Kenntnisnahme.
Entwässerungsleitungen innerhalb des Plangebiets
sind als private Leitungen zu planen, zu bauen und
Die Daten des Kanals liegen bereits vor.
zu unterhalten, Hausanschlussleitungen an den
öffentlichen Kanal sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen. Bestandsunterlagen
des öffentlichen Kanals können bei den
Entsorgungs-Betrieben der Stadt Ulm angefordert
werden.
7.
Die aufgeführten Ergänzungen und Änderungen wurden in den
Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 21.08.2014 eingearbeitet.
Das beauftragte Büro Hullak Rannow Architekten hat in Abstimmung mit der
-5Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht auf der Grundlage des Ergebnisses
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Mähringer Weg 35" und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.08.2014
vorbereitet, der mit der beiliegenden Begründung vom 21.08.2014 öffentlich ausgelegt
werden kann.