Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Auslobungstext.pdf
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625 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:09
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Anlage 1 zu GD 323/14
Auslobungstext - ENTWURF
Planungswettbewerb
Theodor-Heuss-Platz
Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem offenen
Bewerbungsverfahren nach VOF
Stellvertretender Auslober für die Stadt Ulm:
Sanierungstreuhand Ulm GmbH
Neue Straße 102
89073 Ulm
INHALT
WETTBEWERBSAUFGABE ................................................................................................. 4
1. Wettbewerbsgebiet ........................................................................................................ 4
2. Aufgabenstellung ........................................................................................................... 5
2.1 Ausgangssituation und Allgemeine Ziele .................................................................. 5
2.2 Bürgerbeteiligung ..................................................................................................... 5
2.3 Anforderungen.......................................................................................................... 6
2.4 Wirtschaftlichkeit und Kosten.................................................................................... 7
3. Weitere Wichtige Planungshinweise ............................................................................. 7
3.1 Erschließung Grundstücke und Gebäude ................................................................. 7
3.2 ÖPNV - Straßenbahn und Bus ................................................................................. 7
3.3 Straßenverkehr (MIV) und Verkehrsentwicklungsplan (VEP) .................................... 7
3.4 Radverkehr und Fußgänger...................................................................................... 8
3.5 Leitungen und Leitungsträger ................................................................................... 8
3.6 Verkehrliche Voruntersuchung ................................................................................. 8
3.7 Bestandsbäume ....................................................................................................... 8
3.8 Denkmalschutz ......................................................................................................... 8
3.9 Umfeld ...................................................................................................................... 9
3.10 Planungsrecht ........................................................................................................ 9
ALLGEMEINE AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN...................................................................10
1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs.............................................................................10
2. Auslober .......................................................................................................................10
3. Wettbewerbsbetreuung .................................................................................................10
4. Wettbewerbsart .............................................................................................................10
5. Zulassungsbereich ........................................................................................................11
6. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung .......................................................................11
7. Wettbewerbsverfahren ..................................................................................................11
7.1 Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens .....................................................12
7.2 Kriterien im Verhandlungsverfahren ........................................................................13
8. Preisgericht ...................................................................................................................14
9. Leistungen ....................................................................................................................15
10. Beurteilungskriterien im Wettbewerb ...........................................................................16
11. Kolloquium ..................................................................................................................16
12. Termine ......................................................................................................................16
13. Vorprüfung ..................................................................................................................17
14. Preise und Anerkennungen .........................................................................................17
2
15. Eigentum und Urheberrecht ........................................................................................17
16. Abgabemodalitäten .....................................................................................................17
WETTBEWERBSUNTERLAGEN .........................................................................................19
3
WETTBEWERBSAUFGABE
1. Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Sanierungsgebiet „Weststadt II“, welches
Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen ist.
im
Der Theodor-Heuss-Platz ist vorwiegend von innerstädtischem Verkehr geprägt. Er hat ein
tägliches Verkehrsaufkommen von über 20.000 Fahrzeugen. Im Zentrum befindet sich eine
Straßenbahnhaltestelle. Zahlreiche Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen queren täglich
den Platz.
Der Knotenpunkt besteht aus der Söflinger Straße und Wagnerstraße als Verbindungstraßen
der Stadtteile Söflingen und Weststadt in die Stadtmitte, der Einsteinstraße als
Verkehrsanbindung in die Gewerbegebiete im Westen und Norden, sowie der Moltkestraße
als Anbindung der südlich gelegenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Wohnquartiere und
der Bleicher-Walk-Straße, die als Anbindung der Straßenbahn zum Betriebshof im Norden
dient.
Das Wettbewerbsgebiet, mit einer Fläche von ca. 20.000m², umfasst im Wesentlichen den
Theodor-Heuss-Platz mit den angrenzenden Straßeneinmündungen und markierten
Gebäuden (s. Anlage 2).
Abbildung: Luftbild mit
Wettbewerbsgebiet (Quelle:
Eigene Darstellung)
4
2. Aufgabenstellung
2.1 Ausgangssituation und Allgemeine Ziele
Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Ulm und im Rahmenplan des Sanierungsgebietes
Weststadt II ist die Umgestaltung des Theodor-Heuss-Platzes (ehem. Westplatz) seit vielen
Jahren als Ziel benannt.
Der Theodor-Heuss-Platz ist der zentrale Verkehrsknotenpunkt im Westen von Ulm, der die
umliegenden Wohngebiete sowie Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte der Stadtteile
Weststadt und Söflingen miteinander verbindet. Er wird von den unterschiedlichsten
Verkehrsteilnehmern/-innen intensiv genutzt: Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen,
öffentlicher Personennahverkehr in Form von Bussen und Straßenbahn, sowie vom
motorisierten Individualverkehr.
Funktionale, städtebauliche und gestalterische Mängel kumulieren sich, sodass der Platz
heute in seiner Bedeutung für den Stadtteil nicht wirksam werden kann.
Der Platz stellt sich als reine Verkehrskreuzung dar, an dem sechs Straßen einmünden.
Über den Platz führt die Strecke der Straßenbahn. Im Zentrum des Platzes ist eine
Haltestelle angeordnet. Zusätzlich führen Straßenbahnschienen über den Platz als Zufahrt
zum nördlich gelegenen Betriebshof. Es gibt zwei Bushaltestellen, an die derzeit fünf
regionale Buslinien angebunden sind. Es besteht hier Umsteigemöglichkeit zwischen Bus
und Straßenbahn. Hauptumsteigestelle ist aber die nahe gelegene Haltestelle Ehinger Tor.
Hauptfahrradrouten führen ebenso über den Platz wie auch intensiver Fußgängerverkehr.
Zur Überprüfung der derzeitigen Verkehrssituation wurde im Februar 2014 eine
Verkehrszählung durchgeführt. Sie liefert aktuelle Verkehrsbelastungen und dient den
Teilnehmern als Grundlage für die Bearbeitung des Wettbewerbes (s. Anlage 6).
Der Wettbewerb soll Lösungen aufzeigen, wie die städtebaulichen, freiraumplanerischen und
verkehrlichen Potentiale besser organisiert und genutzt werden können. Die Qualität als
Stadtraum und Stadtteilplatz soll gestärkt werden.
2.2 Bürgerbeteiligung
Die Umgestaltung des Platzes ist seit längerem Thema bei den Bewohnern/-innen des
Stadtteils, vor allem Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen wünschen sich
Verbesserungen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2006 zusammen mit den
Bürgern/-innen und der Hochschule Nürtingen ein Studentenwettbewerb durchgeführt, der
sich mit der Neugestaltung des Platzes befasste. Dieser konnte jedoch nicht weiterverfolgt
werden, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung standen.
Vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes wurde ein projektbegleitendes Forum
gegründet. Bei den Inhalten des Auslobungstextes wurde das Forum aus Bürgerschaft, mit
Unterstützung der Sanierungstreuhand, den städtischen Abteilungen und Mitgliedern/-innen
der Regionalen Planungsgruppe, beteiligt. Ebenso wurden bei der ersten Veranstaltung im
Rahmen des Bürgerdialoges Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft gesammelt, die
weitestgehend im Auslobungstext berücksichtigt wurden.
Die Beteiligung am Planungsprozess soll kontinuierlich fortgesetzt werden.
Die Bereitschaft zur Aufnahme und Diskussion von Anregungen und Kritik aus der
Bürgerschaft sowie vom Auslober wird bei der weiteren Bearbeitung erwartet.
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2.3 Anforderungen
Es ist ein integriertes städtebauliches Konzept mit Aussagen zum Freiraum, Städtebau,
Verkehr und der Weiterentwicklung von Nutzungen zu entwickeln.
Wesentliches Ziel ist die Urbanität des Platzes zu stärken. Dabei werden auch Aussagen zu
den Raumkanten, die den Platz fassen, erwartet.
Im öffentlichen Raum sollen neue identitätsstiftende Aufenthalts- und
Kommunikationsflächen mit einheitlicher Platzmöblierung entstehen.
Dabei sollen die Flächen auf dem Platz eine differenzierte Oberflächengestaltung erhalten.
Auch die Zufahrtsstraßen und deren jeweilige Charakteristika sollen dabei in das Konzept
einbezogen werden.
Für die bestehenden und ggf. neuen Gebäude werden Aussagen zur Weiterentwicklung der
Nutzungen erwartet. Gewerbliche Nutzungen in den Gebäuden und ggf. auf dem Platz
sollen standortgerecht und mit dem Bestand in der Wagner- und Söflingerstraße abgestimmt
sein.
Eine Reduzierung der reinen Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr auf ein
funktionsfähiges Maß und die Neuordnung der notwendigen Masten, Oberleitungen und
Beleuchtungen ist anzustreben. Eine Optimierung und Bündelung des Individualverkehrs und
des ÖPNV ist gewünscht.
Die Übersichtlichkeit, die leichtere Orientierung und die erhöhte Verkehrssicherheit sind
Anforderungen an den Entwurf, ebenso wie die Verknüpfung der verschiedenen
Verkehrsarten miteinander.
Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Ulm ist dabei zu beachten, er sieht als ein
mögliches Entwicklungsszenarium vor, die Wagnerstraße etwas zu entlasten und die
Verkehre auf der Söflinger Straße etwas zu bündeln. Die verkehrliche Voruntersuchung der
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH enthält dazu entsprechende Aussagen. (s. Anlage 6
u. Anlage 7)
Fußgänger/-innen, die täglich den Platz passieren, sollen mehr Raum erhalten. Dabei wird
auf die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Wegebeziehungen besonderen Wert
gelegt.
Die vorhandenen Radwegeverbindungen sind Hauptverbindungen im Ulmer Radwegenetz
und müssen erhalten werden. Ziel ist es, zusätzlich eine Verbesserung der Radverbindungen
(direktere Wege) über den Platz zu schaffen. Die geplante neue Fuß-Radweg-Verbindung in
der Bleicher-Walk-Straße nach Norden Richtung Blau ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Fahrradabstellmöglichkeiten für die Besucher/-innen der angrenzenden Nutzungen und als
Umsteigemöglichkeit zum ÖPNV sollten ebenso berücksichtigt werden.
Die Haltestellen sind wichtige Elemente im Straßenraum. Eine Verschiebung der
Straßenbahnhaltestelle in geringem Maß, bis ca. 50m, ist nur in Richtung Wagnerstraße
möglich. Bei der Neu-/Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle sind die Vorgaben der
Stadtwerke Ulm, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Linie 2 erarbeitet wurden
zu beachten. Die bestehenden Bushaltestellen sind in das neue Verkehrskonzept
einzubinden bzw. zu integrieren.
6
Im Allgemeinen werden Aussagen und Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der Ziele eines
barrierefreien öffentlichen Raums erwartet – insbesondere bei der Zugänglichkeit und
Ausgestaltung der Haltestellen.
Ideenteil Städtebau
Der nördliche Platzrand und die Ecke Moltke-/Söflinger-Straße werden derzeit als
städtebauliche Schwachstelle gesehen.
Die Grundstücke dieser Bereiche befinden sich nicht im Besitz des Auslobers, sodass an
dieser Stelle eine Realisierung im Rahmen der Platzumgestaltung unklar bleiben wird.
Der Auslober erhofft sich allerdings von den Verfassern städtebauliche Aussagen zu einem
möglichen zukünftigen Umgang mit diesen Platzkanten (Baumassenverteilung). Die
bestehenden Nutzungen und Gebäude im nördlichen Bereich sollen dabei möglichst ins
Konzept integriert werden (s. a. 3.9 Umfeld).
Für diese Bereiche ist ein städtebaulicher Vorschlag gewünscht, der gegebenenfalls auch in
Phasen realisiert werden kann. Eine Realisierung steht jedoch nicht fest. Eine Realisierung
der Platzgestaltung auch ohne diese Bereiche muss möglich sein.
2.4 Wirtschaftlichkeit und Kosten
Bei der Ausarbeitung der Aufgabe ist auf Grund der besonderen Situation in einem
Sanierungsgebiet auf einen nachhaltigen und wirtschaftlichen städtebaulichen Entwurf zu
achten. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Unterhaltskosten, die mit dem Entwurf
einhergehen. Sie sind ebenfalls wirtschaftlich zu gestalten.
Der Auslober legt großen Wert auf einen dem Stadtteil angemessenen Umgang mit
Materialität und Ästhetik.
Beim abschließenden Vergabegespräch mit den Preisträgern ist dazu nochmals gesondert
Stellung zu nehmen.
3. Weitere Wichtige Planungshinweise
3.1 Erschließung Grundstücke und Gebäude
Die Erschließung aller angrenzenden privaten und öffentlichen Grundstücke muss erhalten
bleiben.
3.2 ÖPNV - Straßenbahn und Bus
Der ÖPNV (Bus und Straßenbahn) muss alle bestehenden Fahrbeziehungen weiterhin
nutzen können. Die Straßenbahnhaltestelle ist nach den Planvorgaben der SWU zu
gestalten (s. Anlage 12). Die Länge der Haltestelle muss ca. 40m betragen und gerade sein.
Die Mindestradien bei der Änderung der Gleisanlage von 25m sind zu berücksichtigen, die
Richtlinie BOStrab ist dabei zu beachten. Eine kombinierte Haltestelle für Straßenbahn und
Bus ist denkbar.
3.3 Straßenverkehr (MIV) und Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Wagnerstraße/Einsteinstraße und Söflinger Str. sind mit einem hohen DTV-Anteil
(durchschnittlicher täglicher Verkehr) wichtige Verkehrswege im Ulmer Straßennetz. Die
prognostizierten Ziele der Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2025 für den Bereich sind bei
7
der Planung (Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit) zu berücksichtigen. Sowohl ÖPNV
(Busverkehr) als auch Schwerlastverkehr müssen die Fahrbeziehungen uneingeschränkt
nutzen können. Ruhender Verkehr soll im Knotenpunkt vermieden werden.
Alle derzeit bestehenden Verkehrsbeziehungen und -verbindungen müssen bei der
Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes verfügbar bleiben. Für die Einsteinstraße ist
mittel- bis langfristig eine Umgestaltung zum Stadtboulevard geplant.
3.4 Radverkehr und Fußgänger
In der Verlängerung der Bleicher-Walk-Straße Richtung Norden ist mittelfristig eine neue
Fuß-Radwegeverbindung geplant (s. Anlage 8). Diese ist bei der Neuordnung zu
berücksichtigen. Vorhandene Radwegebeziehungen sind zu erhalten, bei der Neuplanung ist
die ERA2010 zu beachten.
3.5 Leitungen und Leitungsträger
Im Bereich des Knotenpunktes ist eine Vielzahl von Leitungstrassen vorzufinden. Im Sinne
der Wirtschaftlichkeit ist im Entwurf darauf Rücksicht zu nehmen, um Leitungsverlegungen
möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Neue Bäume/Maststandorte dürfen nicht auf Leitungen geplant werden Längsverlegungen
von Leitungen auf der Straßenbahntrasse sind nicht möglich.
Genauere Informationen bietet der koordinierte Leitungsplan. (s. Anlage 4)
3.6 Verkehrliche Voruntersuchung
Aus der Voruntersuchung zu den verkehrlichen Grundlagen zum Wettbewerb der Dr.
Brenner Ingenieurgesellschaft mbH gehen Erkenntnisse vor, die im Wettbewerb beachtet
werden sollen.
Die Varianten „Söflinger Straße Ost“, „Einsteinstraße“ und „Wagnerstraße zweispurig“ der
Verkehrlichen Voruntersuchung der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (Anlage 6)
können im Wettbewerb weiter untersucht werden. Die beiden anderen Varianten werden
ausgeschlossen.
3.7 Bestandsbäume
Bei der Umgestaltung können Bestandsbäume unberücksichtigt bleiben, jedoch sind drei
Kastanienbäume in einem erhaltenswerten Zustand (s. Anlage 9). Neues urbanes Grün soll
für den Standort geeignet gewählt werden.
3.8 Denkmalschutz
Im Wettbewerbsgebiet gibt es folgende unbewegliche Bau- und Kunstdenkmäler nach
Aussage des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg mit Stand vom 13.04.2012:
Moltkestraße, Ecke Söflinger Straße 139
Litfaßsäule, Kunststein, hergestellt von den Zementwerken E. Schwenk, mit aufwändiger
Bekrönung, Anfang 20. Jahrhundert. (s. Anlage 17)
Söflinger Straße 133, Wagnerstraße 110, 112, 114, 116, 118
Baugruppe aus Söflinger Straße und Wagnerstraße 110, 112, 114, 116, 118. 1927/28 von
der gemeinnützigen Wohnungsfürsorge erbaut, Architekt Richard Gebhardt, Stuttgart.
Putzbau, glattwandig ohne Dekor. Am Thoedor-Heuss-Platz breiter, konkav einwärts
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gebrochener Kopfbau, sechsgeschossig mit kleinen querrechteckigen Fenstern. Die
divergierenden Flügel an Wagner- und Söflinger Straße nur viergeschossig, mit
durchlaufendem Fensterband am Satteldach. An allen Fronten drei- bzw. viergeschossige
Dreieckserker sowie an den Ecken der Westplatzfront übereckgestellte, sich mit den
Hausecken verschneidende fünfgeschossige Rechteckerker; alle Erker mit an den Ecken
herumgreifenden Fenstern. Ausgeprägtester Bau dieser modernen Richtung der 20er Jahre
in Ulm. (s. Anlage 17)
3.9 Umfeld
Das Umfeld des Theodor-Heuss-Platzes ist sehr heterogen. Die direkt anschließenden
Gebäude sind vielfältig, sowohl stadtbildprägende und denkmalgeschütze Gebäude prägen
den Platz, als auch Gebäude mit weniger urbanem Charakter. Die Nutzungen sind
vorwiegend von Wohnen geprägt. In den Erdgeschossen sind auch Dienstleistungsbetriebe
und kleine Gewerbebetriebe vorzufinden.
Im nördlichen Bereich sind folgende Nutzungen vorzufinden: Büroflächen, Tankstelle, KfzWerkstatt, Kfz An- und Verkauf, Quartiersgarage, Imbiss, Gaststätte und Bäckerei. (s.
Anlage 17)
Die Nahversorgungszentren für den täglichen Bedarf für die umliegenden Wohngebiete sind
in der Magirusstraße, Söflinger Straße und Einsteinstraße angesiedelt.
Die neugestaltete Stadtteilmitte – Agnes-Schultheiß-Platz - befindet sich südlich im
Anschluss an das Wettbewerbsgebiet mit zahlreichen öffentlichen Nutzungen (Schwimmbad,
Mehrzweckhalle, Bibliothek, …)
3.10 Planungsrecht
Es gelten die allgemein gültigen Normen und gesetzlichen Planungsregeln.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverband Ulm wird die Fläche rund um den
Theodor-Heuss-Platz als Mischfläche ausgewiesen. Lediglich im Norden befinden sich Verund Entsorgungsflächen mit dem Zusatz Fernwärme und Verkehrsbetriebe. (s. Anlage 10)
Bebauungspläne
Im Bereich des Theodor-Heuss-Platzes gelten derzeit verschiedenste Bebauungspläne
(Entstehungszeitraum zwischen 1909 bis 1960). Diese sind heute nur in Teilgebieten gültig
oder vollständig überholt (s. Anlage 11).
Zugunsten einer räumlichen Neuordnung kann neues Planungsrecht geschaffen werden.
9
ALLGEMEINE AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Die Stadt Ulm ist mit rund 120.000 Einwohnern ein bedeutendes Oberzentrum zwischen den
Metropolregionen Stuttgart und München. Der Theodor-Heuss-Platz (ehemals Westplatz)
liegt im Zentrum des Ulmer Stadtteils Weststadt. Der Stadtteil ist mit rund 20.000
Einwohnern/-innen der Einwohnerstärkste der Stadt Ulm.
Ein großer Bereich des Stadtteils ist seit 2001 Sanierungsgebiet. In der ersten Phase der
Sanierung standen Wohnungsneubau, Gebäudemodernisierung und soziale Projekte im
Vordergrund. Seit 2011 wird das Sanierungsgebiet Weststadt II im Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren gefördert, seitdem steht die Umgestaltung des öffentlichen Raums im
Vordergrund.
Der Theodor-Heuss-Platz ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Stadtteil für die
angrenzenden Wohnquartiere, Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte. Der Charakter des
Platzes ist derzeit überwiegend von öffentlichem Personennahverkehr, motorisiertem und
nichtmotorisierten Individualverkehr geprägt. Über das Wettbewerbsverfahren sollen
Lösungen gefunden werden, die die stadträumliche Situation, die Freiraumgestaltung und
die verkehrliche Situation verbessern.
2. Auslober
Sanierungstreuhand Ulm GmbH
Neue Straße 102
89073 Ulm
vertreten durch
Frau Angela Wagner, Geschäftsführerin
Telefon.: 0731 15386-20
E-Mail: a.wagner@san-ulm.de
Durchführung und Koordination:
Sanierungstreuhand Ulm GmbH
Neue Straße 102
89073 Ulm
E-Mail: info@san-ulm.de
3. Wettbewerbsbetreuung
nps Bauprojektmanagement GmbH
Adolph-Kolping-Platz 1
89073 Ulm
t.hegele@nps-pm.de
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW mit vorgeschaltetem
offenem Bewerbungsverfahren. Grundlage des Wettbewerbs sind die Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem
Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
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Eine Realisierungsverpflichtung bzw. ein Beauftragungsanspruch wird im weiteren Verlauf
des Verfahrens angestrebt.
Der Wettbewerb ist unter der Nummer xxxx-x-xx bei der Architektenkammer BadenWürttemberg registriert.
5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) und die Schweiz sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens
über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
6. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres
Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung einer der Berufsbezeichnungen
"Architekt/-in", „Landschaftsarchitekt/-in“ bzw. "Stadtplaner/-in" berechtigt sind. Dies gilt auch
für juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen
ausgerichtet
ist.
Juristische
Personen
haben
eine/-n
teilnahmeberechtigte/-n Vertreter/-in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung
verantwortlich ist. Alle Teilnehmer/-innen haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
Ferner sind Ingenieure/-innen teilnahmeberechtigt, die auf dem Gebiet der Verkehrsplanung
tätig sind. Der Nachweis über die Tätigkeit als Verkehrsplaner/-in ist durch geeignete
Dokumente zu belegen.
Eine
Bildung
von
Arbeitsgemeinschaften
aus
Architekten/-innen
oder
Landschaftsarchitekten/-innen oder Stadtplanern/-innen mit Verkehrsingenieuren/-innen ist
auf Grund der komplexen Ausgangssituation zwingend vorgeschrieben.
Zugelassen werden auch Büros, die beide Qualifikationen (Landschaftsarchitekt/-in /
Architekt/-in / Stadtplaner/-in und Verkehrsplaner/-in) im eigenen Unternehmen nachweisen
können. Die Zusammensetzung der Teams, sowie alle Teilnehmer/-innen der
Arbeitsgemeinschaften sind bereits bei der Bewerbung verbindlich zu benennen.
Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung
gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (sog. Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von
Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Zum Wettbewerb werden über ein vorgeschaltetes Auswahl- und Bewerberverfahren nach
VOF mindestens 6, jedoch maximal 18 Bewerber/innen ausgewählt.
7. Wettbewerbsverfahren
Das Verfahren gliedert sich in 3 Bereiche, dem Bewerber- und Auswahlverfahren (1. Stufe
des VOF-Verfahrens), dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 an
sich, sowie dem Verhandlungsverfahren im Anschluss an die Preisvergabe (2. Stufe des
VOF-Verfahrens).
11
Nach Auswahl der Bewerber/-innen (siehe Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens)
sollen im Wettbewerb Lösungen gefunden werden.
Im Anschluss an die Preisrichtersitzung werden die Arbeiten im Weststadthaus öffentlich
ausgestellt.
7.1 Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der
Bewerber/-innen, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe
werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt.
Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren
und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur
Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das
Auswahlverfahren dokumentiert.
Berufsanfänger/-innen werden angemessen beteiligt. Als Berufsanfänger/-innen gelten
Personen, deren Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt – Stichtag: Tag der
Bekanntmachung.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung
beim
Wettbewerbsbetreuer
abgefragt
und
fristgerecht
eingereicht
hat.
Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich, nicht per Fax oder Email fristgerecht eingehen.
Es ist auf die geforderte Abgabeform zu achten. Bewerbungsunterlagen, die über den
geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgegeben.
Zulassung
Bewerber/-innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien
– Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober
vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur
Auswahl gefordert sind.
Bewerber/-innen qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien.
Auswahl
Wegen der notwendigen Gleichbehandlung und der besseren Vergleichbarkeit der Angaben
sind die Bewerbungsunterlagen formalisiert. Die Angaben des Bewerbers / der Bewerberin
sollen seine / ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie seine
Kompetenz für die Aufgabe belegen.
Voraussetzung zur Teilnahme sind Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 3
eines realisierten öffentlichen städtischen Platzes, der mehrere Verkehrsfunktionen vereint,
bzw. eines entsprechenden Wettbewerbserfolges in einem regelgerechten Verfahren.
Außerdem können sich Interessenten/-innen bewerben, die einen Preis, einen Ankauf oder
eine Anerkennung in einem Realisierungswettbewerb mit den oben genannten
Voraussetzungen nachweisen können. Anerkannt werden ausschließlich regelgerechte
Wettbewerbsverfahren entsprechend den Richtlinien des jeweiligen Heimatlandes.
Erfüllen mehr als 18 Bewerber/-innen die Teilnahmebedingungen, so wird die Auswahl durch
Los vorgenommen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem weiteren
Verfahren.
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Berufsanfänger/-innen werden in einem gesonderten Bewerbungsverfahren erfasst. Aus
dieser Gruppe werden die Teilnehmer/-innen entsprechend dem Anteil an qualifizierten
Bewerbungen ermittelt. Der Nachweis eines realisierten Projektes bzw. eines
Wettbewerbserfolges ist für die Berufsanfänger/-innen nicht erforderlich. Berufsanfänger/innen werden nur bis zu einem maximalen Anteil von 33 Prozent der Gesamtanzahl der
Teilnehmer/-innen berücksichtigt.
Als Nachweis werden gefordert:
Nachweis eines realisierten Projektes, alternativ Nachweis eines Wettbewerbserfolgs seit
01.01.2004. Darstellung auf maximal zwei DIN A 3 Blättern.
Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß § 4 (3) und § 19 VOF 2009, bei
Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern.
Eigenerklärung gemäß § 4 (6 bis 9) VOF 2009.
Ausgefüllte und unterzeichnete Bewerber-Erklärung.
Die geforderten Unterlagen zur Bewerbung am Verfahren sind bis spätestens 13.11.2014,
12:00 Uhr beim Wettbewerbsbetreuer nps Bauprojektmanagement GmbH abzugeben.
Nach Prüfung und Auswertung werden die Teilnehmer/-innen bis zum 28.11.2014 per Mail
informiert. Ab dann werden die Wettbewerbsunterlagen im
Downloadbereich des
Wettbewerbsbetreuers bereit gestellt. Die Beurteilungskriterien zum Wettbewerbsbeitrag
werden in Kapitel 10 erläutert.
7.2 Kriterien im Verhandlungsverfahren
Im Anwendungsbereich der VOF wird der Auslober mit allen Preisträgern über den Auftrag
verhandeln.
Der Auslober wird, sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des
Gemeinderats, für die Umsetzung einem der Preisträger/-innen die notwendigen weiteren
Planungsleistungen (Freianlagen nach HOAI §39 und Verkehrsanlagen nach HOAI §47)
übertragen, und zwar mindestens bis zur Leistungsphase 3. Weiter wird der Auslober unter
Vorbehalt der weiteren Beschlüsse des Gemeinderates zur Entwurfsplanung den/die
entsprechenden Preisträger/in mit den notwendigen weiteren Planungsleistungen
mindestens bis Leistungsphase 5 beauftragen.
In der Verhandlung sollen anhand einer Präsentation die wesentlichen Themen angerissen
werden und auf die nachfolgenden Auftragskriterien abgestimmt sein.
Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien (Bewertung mit 1 bis 5 Punkten) und ihre
Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
Nr.
Auftragskriterium
1.
Wettbewerbsergebnis unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Leistungsfähigkeitsberechnung
Weiterentwicklungspotenzial
Aussagen zu Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Zeitplanung
Projektleitung, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation
Honorarangebot, Nebenkosten
2.
3.
4.
5.
Wichtung
in %
60
10
10
10
10
13
Die Preisträger/-innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung
zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
Leistungen des Preisträgers / der Preisträgerin bis zur Höhe des Preises nicht erneut
vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
8. Preisgericht
Das Preisgericht und die Sachverständigen wurden vor der endgültigen Abfassung der
Auslobung gehört.
Zusammensetzung Preisgericht:
Dipl. Ing. Alexander Wetzig | Baubürgermeister Stadt Ulm
Dipl. Ing. Volker Rosenstiel | Architekt und Stadtplaner | Freiburg
Dr. techn. Jürgen Karajan | Verkehrsplaner | Stuttgart
Prof. Cornelia Bott | Landschaftsarchitektin | Korntal
Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp | Architektin und Stadtplanerin | Stuttgart
Prof. Leonhard Schenk | Architekt und Stadtplaner | Stuttgart
Stadtrat / Stadträtin der FWG Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der CDU Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der SPD Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der Grüne Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der FDP Fraktion
Stellvertretende Preisrichter/-innen:
Dipl. Ing. Gisela Stete | Verkehrsplanerin | Darmstadt
Dipl. Ing. Rüdiger Krisch | Stadtplaner | Tübingen
Dipl. Ing. Volker Jescheck | Hauptabteilungsleiter Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Stadt Ulm
Jochen Köber | Landschaftsarchitekt | Stuttgart
Stadtrat / Stadträtin der FWG Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der CDU Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der SPD Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der Grüne Fraktion
Stadtrat / Stadträtin der FDP Fraktion
Sachverständige Beratung:
Dipl. Ing. Thomas Feig | Hauptabteilungsleiter Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen,
Vermessung Stadt Ulm
Dipl. Ing. (FH) Claudia Stahl | Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft | Aalen
Dipl. Ing. Ralf Gummersbach | Stadtwerke Ulm Verkehr
Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige zur Beratung zuzuziehen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmern/-innen nach der Preisgerichtssitzung
unverzüglich mitgeteilt. Alle zugelassenen Entwürfe werden öffentlich ausgestellt.
14
9. Leistungen
Gefordert ist ein integriertes städtebauliches Konzept für den Theodor-Heuss-Platz, das aus
einer Leitidee entwickelt wurde, mit Aussagen zum Städtebau, zur Freiraumgestaltung und
zum Verkehr als Plandarstellung (digital als PDF, TIFF und DWG/DXF sowie in Papierform)
und im Modell.
Erläuterungen sollen über Herleitung und Ziele des Lösungsvorschlags informieren und sind
daher – in Form von Texten, Schnitten und freien Darstellungen (Skizzen, Perspektiven, etc.)
– in den jeweiligen Plänen zu integrieren. Fotorealistische Darstellungen sind nicht zulässig.
Plandarstellungen sind genordet abzugeben (Norden ist oben). Darstellung auf maximal drei
Plänen im Format bis maximal A0 als Querformat. Weitere Pläne finden keine
Berücksichtigung und werden gemäß der abgegebenen Reihenfolge aussortiert.
Leistungen im Einzelnen sind:
a) Städtebauliche Entwurfsidee als Lageplan im Maßstab 1:500 (Darstellung des gesamten
Planungsgebietes mit erweitertem Umgriff, Baumassen des Ideenteils) mit Aussagen zu
Erschließung, Darstellung des Verkehrskonzeptes, Aussagen bzw. Darstellung zum
städtebaulichen Konzept, Freiraum, Nutzungen auf dem Platz.
b) Freiflächenplan: Darstellung des Entwurfskonzeptes des Planungsgebietes im Maßstab
1:250 als Lageplandarstellung. Die Verkehrs- und Freiflächen sind eindeutig mit Ihren
Nutzungen zu kennzeichnen (ÖPNV, MIV, Fahrrad- und Fußverkehr, ggf. Mischflächen)
c) Schematische Darstellung mit Schnitten und freien Darstellungen (Perspektiven – max. 2,
max. DIN A3 -, Skizzen, etc.), der zum Verständnis notwendigen Leitdetails und
Detailschnitten
(Oberflächen,
Materialwechsel….),
Angaben
zu
vorgesehenen
Bodenbelägen, Begrünung und Möblierung.
d) Grundlegende Aussagen zur Platzbeleuchtung als Plandarstellung, ggf. ergänzt durch
erläuternde Skizzen und Texte
e) überschlägige Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS (Handbuch für die Bemessung
von Straßenverkehrsanlagen)
f) Massenliste mit Angabe der relevanten Massen und Materialien der Oberflächen gemäß
Vorlage Anlage 18
g) Modell im Maßstab 1:250 auf vom Auslober gestellter Modellgrundlage
h) Verfassererklärungen entsprechend RPW Anlage II, bei Arbeitsgemeinschaften mit
Nennung aller Mitglieder und des verantwortlichen Vertreters.
i) Verzeichnis der eingereichten Leistungen
Einzureichende Unterlagen
Ein Plansatz aller Pläne in Papierform ist zur Präsentation im Preisgericht abzugeben.
Ein Plansatz aller Pläne in Papierform ist zum Zweck der Vorprüfung abzugeben.
Zusätzlich sind zwei Plansätze verkleinert auf DIN A3 abzugeben, sowie als pdf
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Alle Planunterlagen sind als bearbeitbare dxf- / dwg-Datei. Diese Dateien werden
ausschließlich zum Zwecke der Vorprüfung verwendet. Es wird versichert, dass die Dateien
zu keinem weiteren Zweck verwendet werden.
Alle eingereichten Pläne und Beiträge sind in der rechten oberen Ecke mit einer
sechsstelligen Kennzahl von insgesamt 1 cm Höhe und einer maximalen Breite von 6 cm in
arabischen Ziffern zu kennzeichnen.
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung und in
wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht
eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen
lassen. Weiter sind keine bindenden Vorgaben formuliert.
10. Beurteilungskriterien im Wettbewerb
Die eingereichten Leistungen werden nach den folgenden Kriterien beurteilt. Die Reihenfolge
stellt keine Gewichtung dar.
- Städtebauliche und stadträumliche Qualität
- Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Freiflächen
- Verkehrskonzept (Funktionalität und Qualität)
- Wirtschaftlichkeit
11. Kolloquium
Rückfragen zur Auslobung können durch die Wettbewerbsteilnehmer bis zum 10.12.2014,
17:00 Uhr schriftlich, per Mail oder per Fax an den Wettbewerbsbetreuer nps
Bauprojektmanagement GmbH gestellt werden.
Das Kolloquium zur Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Fragen findet am
12.12.2014 um 14:00 Uhr im Weststadthaus in Ulm statt.
Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird den Teilnehmern/-innen des Wettbewerbes
spätestens am darauffolgenden Tag per Mail zugestellt und somit Bestandteil der Auslobung.
12. Termine
Bekanntmachung EU-weit
01.10.2014
Ende der Bewerbungsfrist
13.11.2014, 12:00 Uhr
Auswahl der Teilnehmer /-innen
28.11.2014
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
28.11.2014
Frist für schriftliche Rückfragen
10.12.2014, 17:00 Uhr
Informationskolloquium
12.12.2014, 14:00 Uhr
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
24.02.2015, 17:00 Uhr
Ende der Vorprüfung
19.03.2015
Preisgerichtssitzung
20.03.2015
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Ausstellung
21.03.2015 bis 02.04.2015
Vorbereitungszeit für Verhandlungsgespräch
08.04.2015 bis 14.04.2015
Vergabegespräche mit den Preisträgern
15.04.2015
13. Vorprüfung
Die Vorprüfung wird vom Wettbewerbsbetreuer nps Bauprojektmanagement GmbH, der Dr.
Brenner Ingenieurgesellschaft und der Sanierungstreuhand Ulm durchgeführt. Dabei
vergewissert sich der Auslober, dass alle an der Vorprüfung beteiligten Personen
unbefangen und unvoreingenommen sind.
14. Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen wird insgesamt ein Betrag von 65.000,- € (zzgl. MwSt.)
ausgelobt. Für Arbeiten auf deren Grundlagen die Aufgabe realisiert werden kann, werden
folgende Preise vergeben:
1. Preis
2. Preis
3. Preis
4. Preis
22.000,- €
15.000,- €
10.500,- €
7.000,- €
Für Anerkennungen ist eine Gesamthöhe von 10.500,- € vorgesehen. Dem Preisgericht
bleibt vor Aufhebung der Anonymität auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der
Preis- und Anerkennungssumme vorbehalten.
15. Eigentum und Urheberrecht
Die mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des
Auslobers. Alle anderen Arbeiten können bis zum 30.04.2015 abgeholt werden. Arbeiten, die
nicht abgeholt werden, können nicht weiter aufbewahrt werden.
16. Abgabemodalitäten
Die Abgabe der Arbeiten erfolgt gemäß Anlage V, Ziffer 2 RPW. Als Zeitpunkt der
Einlieferung gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn
die Arbeit bei der Adresse des Auslobers persönlich abgegeben wird. Die Arbeiten (Pläne
und Modell) sind in diesem Fall bis zu den angegebenen Zeitpunkten beim
Wettbewerbsbetreuer, nps Bauprojektmanagement GmbH, Adolph-Kolping-Platz 1, 89073
Ulm abzugeben.
Alternativ gilt als Zeitpunkt der Einlieferung das auf dem Einlieferungsschein angegebene
Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei der Post, der Bahn oder einem
anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der
Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift
des Auslobers zu verwenden.
Die fristgerechte Einsendung der Unterlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des
Bewerbers / der Bewerberin Die Wettbewerbsarbeiten müssen zur Wahrung der Anonymität
in einer verschlossenen Verpackung eingesendet werden und mit der Kennzahl, ohne
Angabe des Absenders / der Absenderin oder einem anderen Hinweis auf den Verfasser /
die Verfasserin und der Aufschrift "Planungswettbewerb Theodor-Heuss-Platz" versehen
sein.
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Die Teilnehmer/-innen haben unter Beachtung der Anforderungen der Anonymität in einem
geschlossenen Briefumschlag die Verfassererklärung einzureichen. Der Umschlag mit der
sechsstelligen Kennzahl muss ihre Anschrift sowie die Namen der beteiligten Mitarbeiter/innen und Sachverständigen enthalten. Es ist jeweils der bevollmächtigte Vertreter/-in und
Verfasser/-in zu benennen. Die Verfassererklärung ist von den Teilnehmern/-innen bzw. vom
Vertreter/-in zu unterzeichnen.
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WETTBEWERBSUNTERLAGEN
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus den Allgemeinen Auslobungsbedingungen (Teil
A), der Wettbewerbsaufgabe (Teil B) und den nachfolgend aufgeführten Anlagen (Teil C):
Anlage 1
Formular Verfassererklärung (pdf)
Anlage 2
Planungsgebiet (pdf und dwg)
Anlage 3
Luftbild (pdf)
Anlage 4
Koordinierter Leitungsplan (pdf und dwg)
Anlage 5
Katasterplan (dxf)
Anlage 6
Verkehrliche Voruntersuchung Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (pdf)
Anlage 7
Verkehrsentwicklungsplan 2025 (pdf)
Anlage 8
Städtebaulicher Rahmenplan Weststadt II (pdf)
Anlage 9
Baumkataster (pdf)
Anlage 10
Flächennutzungsplan (pdf)
Anlage 11
Bebauungspläne (pdf)
Anlage 12
Regelquerschnitte ÖPNV-Haltestelle Straßenbahn
Anlage 13
Digitale Plangrundlage mit Höhenangaben
Anlage 14
Modelgrundplatte
Anlage1 5
Bestand ÖPNV (Netzplan Ulm/Neu-Ulm)
Anlage 16
Radwegekarte Ulm
Anlage 17
Abbildungen
Anlage 18
Vorlage Massenliste
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