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Anlage 1 - Auslobungstext.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Auslobungstext.pdf
Größe
625 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:09

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu GD 323/14 Auslobungstext - ENTWURF Planungswettbewerb Theodor-Heuss-Platz Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren nach VOF Stellvertretender Auslober für die Stadt Ulm: Sanierungstreuhand Ulm GmbH Neue Straße 102 89073 Ulm INHALT WETTBEWERBSAUFGABE ................................................................................................. 4 1. Wettbewerbsgebiet ........................................................................................................ 4 2. Aufgabenstellung ........................................................................................................... 5 2.1 Ausgangssituation und Allgemeine Ziele .................................................................. 5 2.2 Bürgerbeteiligung ..................................................................................................... 5 2.3 Anforderungen.......................................................................................................... 6 2.4 Wirtschaftlichkeit und Kosten.................................................................................... 7 3. Weitere Wichtige Planungshinweise ............................................................................. 7 3.1 Erschließung Grundstücke und Gebäude ................................................................. 7 3.2 ÖPNV - Straßenbahn und Bus ................................................................................. 7 3.3 Straßenverkehr (MIV) und Verkehrsentwicklungsplan (VEP) .................................... 7 3.4 Radverkehr und Fußgänger...................................................................................... 8 3.5 Leitungen und Leitungsträger ................................................................................... 8 3.6 Verkehrliche Voruntersuchung ................................................................................. 8 3.7 Bestandsbäume ....................................................................................................... 8 3.8 Denkmalschutz ......................................................................................................... 8 3.9 Umfeld ...................................................................................................................... 9 3.10 Planungsrecht ........................................................................................................ 9 ALLGEMEINE AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN...................................................................10 1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs.............................................................................10 2. Auslober .......................................................................................................................10 3. Wettbewerbsbetreuung .................................................................................................10 4. Wettbewerbsart .............................................................................................................10 5. Zulassungsbereich ........................................................................................................11 6. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung .......................................................................11 7. Wettbewerbsverfahren ..................................................................................................11 7.1 Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens .....................................................12 7.2 Kriterien im Verhandlungsverfahren ........................................................................13 8. Preisgericht ...................................................................................................................14 9. Leistungen ....................................................................................................................15 10. Beurteilungskriterien im Wettbewerb ...........................................................................16 11. Kolloquium ..................................................................................................................16 12. Termine ......................................................................................................................16 13. Vorprüfung ..................................................................................................................17 14. Preise und Anerkennungen .........................................................................................17 2 15. Eigentum und Urheberrecht ........................................................................................17 16. Abgabemodalitäten .....................................................................................................17 WETTBEWERBSUNTERLAGEN .........................................................................................19 3 WETTBEWERBSAUFGABE 1. Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet liegt im Sanierungsgebiet „Weststadt II“, welches Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen ist. im Der Theodor-Heuss-Platz ist vorwiegend von innerstädtischem Verkehr geprägt. Er hat ein tägliches Verkehrsaufkommen von über 20.000 Fahrzeugen. Im Zentrum befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle. Zahlreiche Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen queren täglich den Platz. Der Knotenpunkt besteht aus der Söflinger Straße und Wagnerstraße als Verbindungstraßen der Stadtteile Söflingen und Weststadt in die Stadtmitte, der Einsteinstraße als Verkehrsanbindung in die Gewerbegebiete im Westen und Norden, sowie der Moltkestraße als Anbindung der südlich gelegenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Wohnquartiere und der Bleicher-Walk-Straße, die als Anbindung der Straßenbahn zum Betriebshof im Norden dient. Das Wettbewerbsgebiet, mit einer Fläche von ca. 20.000m², umfasst im Wesentlichen den Theodor-Heuss-Platz mit den angrenzenden Straßeneinmündungen und markierten Gebäuden (s. Anlage 2). Abbildung: Luftbild mit Wettbewerbsgebiet (Quelle: Eigene Darstellung) 4 2. Aufgabenstellung 2.1 Ausgangssituation und Allgemeine Ziele Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Ulm und im Rahmenplan des Sanierungsgebietes Weststadt II ist die Umgestaltung des Theodor-Heuss-Platzes (ehem. Westplatz) seit vielen Jahren als Ziel benannt. Der Theodor-Heuss-Platz ist der zentrale Verkehrsknotenpunkt im Westen von Ulm, der die umliegenden Wohngebiete sowie Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte der Stadtteile Weststadt und Söflingen miteinander verbindet. Er wird von den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern/-innen intensiv genutzt: Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen, öffentlicher Personennahverkehr in Form von Bussen und Straßenbahn, sowie vom motorisierten Individualverkehr. Funktionale, städtebauliche und gestalterische Mängel kumulieren sich, sodass der Platz heute in seiner Bedeutung für den Stadtteil nicht wirksam werden kann. Der Platz stellt sich als reine Verkehrskreuzung dar, an dem sechs Straßen einmünden. Über den Platz führt die Strecke der Straßenbahn. Im Zentrum des Platzes ist eine Haltestelle angeordnet. Zusätzlich führen Straßenbahnschienen über den Platz als Zufahrt zum nördlich gelegenen Betriebshof. Es gibt zwei Bushaltestellen, an die derzeit fünf regionale Buslinien angebunden sind. Es besteht hier Umsteigemöglichkeit zwischen Bus und Straßenbahn. Hauptumsteigestelle ist aber die nahe gelegene Haltestelle Ehinger Tor. Hauptfahrradrouten führen ebenso über den Platz wie auch intensiver Fußgängerverkehr. Zur Überprüfung der derzeitigen Verkehrssituation wurde im Februar 2014 eine Verkehrszählung durchgeführt. Sie liefert aktuelle Verkehrsbelastungen und dient den Teilnehmern als Grundlage für die Bearbeitung des Wettbewerbes (s. Anlage 6). Der Wettbewerb soll Lösungen aufzeigen, wie die städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Potentiale besser organisiert und genutzt werden können. Die Qualität als Stadtraum und Stadtteilplatz soll gestärkt werden. 2.2 Bürgerbeteiligung Die Umgestaltung des Platzes ist seit längerem Thema bei den Bewohnern/-innen des Stadtteils, vor allem Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen wünschen sich Verbesserungen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2006 zusammen mit den Bürgern/-innen und der Hochschule Nürtingen ein Studentenwettbewerb durchgeführt, der sich mit der Neugestaltung des Platzes befasste. Dieser konnte jedoch nicht weiterverfolgt werden, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung standen. Vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes wurde ein projektbegleitendes Forum gegründet. Bei den Inhalten des Auslobungstextes wurde das Forum aus Bürgerschaft, mit Unterstützung der Sanierungstreuhand, den städtischen Abteilungen und Mitgliedern/-innen der Regionalen Planungsgruppe, beteiligt. Ebenso wurden bei der ersten Veranstaltung im Rahmen des Bürgerdialoges Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft gesammelt, die weitestgehend im Auslobungstext berücksichtigt wurden. Die Beteiligung am Planungsprozess soll kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Bereitschaft zur Aufnahme und Diskussion von Anregungen und Kritik aus der Bürgerschaft sowie vom Auslober wird bei der weiteren Bearbeitung erwartet. 5 2.3 Anforderungen Es ist ein integriertes städtebauliches Konzept mit Aussagen zum Freiraum, Städtebau, Verkehr und der Weiterentwicklung von Nutzungen zu entwickeln. Wesentliches Ziel ist die Urbanität des Platzes zu stärken. Dabei werden auch Aussagen zu den Raumkanten, die den Platz fassen, erwartet. Im öffentlichen Raum sollen neue identitätsstiftende Aufenthalts- und Kommunikationsflächen mit einheitlicher Platzmöblierung entstehen. Dabei sollen die Flächen auf dem Platz eine differenzierte Oberflächengestaltung erhalten. Auch die Zufahrtsstraßen und deren jeweilige Charakteristika sollen dabei in das Konzept einbezogen werden. Für die bestehenden und ggf. neuen Gebäude werden Aussagen zur Weiterentwicklung der Nutzungen erwartet. Gewerbliche Nutzungen in den Gebäuden und ggf. auf dem Platz sollen standortgerecht und mit dem Bestand in der Wagner- und Söflingerstraße abgestimmt sein. Eine Reduzierung der reinen Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr auf ein funktionsfähiges Maß und die Neuordnung der notwendigen Masten, Oberleitungen und Beleuchtungen ist anzustreben. Eine Optimierung und Bündelung des Individualverkehrs und des ÖPNV ist gewünscht. Die Übersichtlichkeit, die leichtere Orientierung und die erhöhte Verkehrssicherheit sind Anforderungen an den Entwurf, ebenso wie die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsarten miteinander. Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Ulm ist dabei zu beachten, er sieht als ein mögliches Entwicklungsszenarium vor, die Wagnerstraße etwas zu entlasten und die Verkehre auf der Söflinger Straße etwas zu bündeln. Die verkehrliche Voruntersuchung der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH enthält dazu entsprechende Aussagen. (s. Anlage 6 u. Anlage 7) Fußgänger/-innen, die täglich den Platz passieren, sollen mehr Raum erhalten. Dabei wird auf die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Wegebeziehungen besonderen Wert gelegt. Die vorhandenen Radwegeverbindungen sind Hauptverbindungen im Ulmer Radwegenetz und müssen erhalten werden. Ziel ist es, zusätzlich eine Verbesserung der Radverbindungen (direktere Wege) über den Platz zu schaffen. Die geplante neue Fuß-Radweg-Verbindung in der Bleicher-Walk-Straße nach Norden Richtung Blau ist bei der Planung zu berücksichtigen. Fahrradabstellmöglichkeiten für die Besucher/-innen der angrenzenden Nutzungen und als Umsteigemöglichkeit zum ÖPNV sollten ebenso berücksichtigt werden. Die Haltestellen sind wichtige Elemente im Straßenraum. Eine Verschiebung der Straßenbahnhaltestelle in geringem Maß, bis ca. 50m, ist nur in Richtung Wagnerstraße möglich. Bei der Neu-/Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle sind die Vorgaben der Stadtwerke Ulm, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Linie 2 erarbeitet wurden zu beachten. Die bestehenden Bushaltestellen sind in das neue Verkehrskonzept einzubinden bzw. zu integrieren. 6 Im Allgemeinen werden Aussagen und Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der Ziele eines barrierefreien öffentlichen Raums erwartet – insbesondere bei der Zugänglichkeit und Ausgestaltung der Haltestellen. Ideenteil Städtebau Der nördliche Platzrand und die Ecke Moltke-/Söflinger-Straße werden derzeit als städtebauliche Schwachstelle gesehen. Die Grundstücke dieser Bereiche befinden sich nicht im Besitz des Auslobers, sodass an dieser Stelle eine Realisierung im Rahmen der Platzumgestaltung unklar bleiben wird. Der Auslober erhofft sich allerdings von den Verfassern städtebauliche Aussagen zu einem möglichen zukünftigen Umgang mit diesen Platzkanten (Baumassenverteilung). Die bestehenden Nutzungen und Gebäude im nördlichen Bereich sollen dabei möglichst ins Konzept integriert werden (s. a. 3.9 Umfeld). Für diese Bereiche ist ein städtebaulicher Vorschlag gewünscht, der gegebenenfalls auch in Phasen realisiert werden kann. Eine Realisierung steht jedoch nicht fest. Eine Realisierung der Platzgestaltung auch ohne diese Bereiche muss möglich sein. 2.4 Wirtschaftlichkeit und Kosten Bei der Ausarbeitung der Aufgabe ist auf Grund der besonderen Situation in einem Sanierungsgebiet auf einen nachhaltigen und wirtschaftlichen städtebaulichen Entwurf zu achten. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Unterhaltskosten, die mit dem Entwurf einhergehen. Sie sind ebenfalls wirtschaftlich zu gestalten. Der Auslober legt großen Wert auf einen dem Stadtteil angemessenen Umgang mit Materialität und Ästhetik. Beim abschließenden Vergabegespräch mit den Preisträgern ist dazu nochmals gesondert Stellung zu nehmen. 3. Weitere Wichtige Planungshinweise 3.1 Erschließung Grundstücke und Gebäude Die Erschließung aller angrenzenden privaten und öffentlichen Grundstücke muss erhalten bleiben. 3.2 ÖPNV - Straßenbahn und Bus Der ÖPNV (Bus und Straßenbahn) muss alle bestehenden Fahrbeziehungen weiterhin nutzen können. Die Straßenbahnhaltestelle ist nach den Planvorgaben der SWU zu gestalten (s. Anlage 12). Die Länge der Haltestelle muss ca. 40m betragen und gerade sein. Die Mindestradien bei der Änderung der Gleisanlage von 25m sind zu berücksichtigen, die Richtlinie BOStrab ist dabei zu beachten. Eine kombinierte Haltestelle für Straßenbahn und Bus ist denkbar. 3.3 Straßenverkehr (MIV) und Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Wagnerstraße/Einsteinstraße und Söflinger Str. sind mit einem hohen DTV-Anteil (durchschnittlicher täglicher Verkehr) wichtige Verkehrswege im Ulmer Straßennetz. Die prognostizierten Ziele der Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2025 für den Bereich sind bei 7 der Planung (Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit) zu berücksichtigen. Sowohl ÖPNV (Busverkehr) als auch Schwerlastverkehr müssen die Fahrbeziehungen uneingeschränkt nutzen können. Ruhender Verkehr soll im Knotenpunkt vermieden werden. Alle derzeit bestehenden Verkehrsbeziehungen und -verbindungen müssen bei der Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes verfügbar bleiben. Für die Einsteinstraße ist mittel- bis langfristig eine Umgestaltung zum Stadtboulevard geplant. 3.4 Radverkehr und Fußgänger In der Verlängerung der Bleicher-Walk-Straße Richtung Norden ist mittelfristig eine neue Fuß-Radwegeverbindung geplant (s. Anlage 8). Diese ist bei der Neuordnung zu berücksichtigen. Vorhandene Radwegebeziehungen sind zu erhalten, bei der Neuplanung ist die ERA2010 zu beachten. 3.5 Leitungen und Leitungsträger Im Bereich des Knotenpunktes ist eine Vielzahl von Leitungstrassen vorzufinden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit ist im Entwurf darauf Rücksicht zu nehmen, um Leitungsverlegungen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten. Neue Bäume/Maststandorte dürfen nicht auf Leitungen geplant werden Längsverlegungen von Leitungen auf der Straßenbahntrasse sind nicht möglich. Genauere Informationen bietet der koordinierte Leitungsplan. (s. Anlage 4) 3.6 Verkehrliche Voruntersuchung Aus der Voruntersuchung zu den verkehrlichen Grundlagen zum Wettbewerb der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH gehen Erkenntnisse vor, die im Wettbewerb beachtet werden sollen. Die Varianten „Söflinger Straße Ost“, „Einsteinstraße“ und „Wagnerstraße zweispurig“ der Verkehrlichen Voruntersuchung der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (Anlage 6) können im Wettbewerb weiter untersucht werden. Die beiden anderen Varianten werden ausgeschlossen. 3.7 Bestandsbäume Bei der Umgestaltung können Bestandsbäume unberücksichtigt bleiben, jedoch sind drei Kastanienbäume in einem erhaltenswerten Zustand (s. Anlage 9). Neues urbanes Grün soll für den Standort geeignet gewählt werden. 3.8 Denkmalschutz Im Wettbewerbsgebiet gibt es folgende unbewegliche Bau- und Kunstdenkmäler nach Aussage des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg mit Stand vom 13.04.2012: Moltkestraße, Ecke Söflinger Straße 139 Litfaßsäule, Kunststein, hergestellt von den Zementwerken E. Schwenk, mit aufwändiger Bekrönung, Anfang 20. Jahrhundert. (s. Anlage 17) Söflinger Straße 133, Wagnerstraße 110, 112, 114, 116, 118 Baugruppe aus Söflinger Straße und Wagnerstraße 110, 112, 114, 116, 118. 1927/28 von der gemeinnützigen Wohnungsfürsorge erbaut, Architekt Richard Gebhardt, Stuttgart. Putzbau, glattwandig ohne Dekor. Am Thoedor-Heuss-Platz breiter, konkav einwärts 8 gebrochener Kopfbau, sechsgeschossig mit kleinen querrechteckigen Fenstern. Die divergierenden Flügel an Wagner- und Söflinger Straße nur viergeschossig, mit durchlaufendem Fensterband am Satteldach. An allen Fronten drei- bzw. viergeschossige Dreieckserker sowie an den Ecken der Westplatzfront übereckgestellte, sich mit den Hausecken verschneidende fünfgeschossige Rechteckerker; alle Erker mit an den Ecken herumgreifenden Fenstern. Ausgeprägtester Bau dieser modernen Richtung der 20er Jahre in Ulm. (s. Anlage 17) 3.9 Umfeld Das Umfeld des Theodor-Heuss-Platzes ist sehr heterogen. Die direkt anschließenden Gebäude sind vielfältig, sowohl stadtbildprägende und denkmalgeschütze Gebäude prägen den Platz, als auch Gebäude mit weniger urbanem Charakter. Die Nutzungen sind vorwiegend von Wohnen geprägt. In den Erdgeschossen sind auch Dienstleistungsbetriebe und kleine Gewerbebetriebe vorzufinden. Im nördlichen Bereich sind folgende Nutzungen vorzufinden: Büroflächen, Tankstelle, KfzWerkstatt, Kfz An- und Verkauf, Quartiersgarage, Imbiss, Gaststätte und Bäckerei. (s. Anlage 17) Die Nahversorgungszentren für den täglichen Bedarf für die umliegenden Wohngebiete sind in der Magirusstraße, Söflinger Straße und Einsteinstraße angesiedelt. Die neugestaltete Stadtteilmitte – Agnes-Schultheiß-Platz - befindet sich südlich im Anschluss an das Wettbewerbsgebiet mit zahlreichen öffentlichen Nutzungen (Schwimmbad, Mehrzweckhalle, Bibliothek, …) 3.10 Planungsrecht Es gelten die allgemein gültigen Normen und gesetzlichen Planungsregeln. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverband Ulm wird die Fläche rund um den Theodor-Heuss-Platz als Mischfläche ausgewiesen. Lediglich im Norden befinden sich Verund Entsorgungsflächen mit dem Zusatz Fernwärme und Verkehrsbetriebe. (s. Anlage 10) Bebauungspläne Im Bereich des Theodor-Heuss-Platzes gelten derzeit verschiedenste Bebauungspläne (Entstehungszeitraum zwischen 1909 bis 1960). Diese sind heute nur in Teilgebieten gültig oder vollständig überholt (s. Anlage 11). Zugunsten einer räumlichen Neuordnung kann neues Planungsrecht geschaffen werden. 9 ALLGEMEINE AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN 1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs Die Stadt Ulm ist mit rund 120.000 Einwohnern ein bedeutendes Oberzentrum zwischen den Metropolregionen Stuttgart und München. Der Theodor-Heuss-Platz (ehemals Westplatz) liegt im Zentrum des Ulmer Stadtteils Weststadt. Der Stadtteil ist mit rund 20.000 Einwohnern/-innen der Einwohnerstärkste der Stadt Ulm. Ein großer Bereich des Stadtteils ist seit 2001 Sanierungsgebiet. In der ersten Phase der Sanierung standen Wohnungsneubau, Gebäudemodernisierung und soziale Projekte im Vordergrund. Seit 2011 wird das Sanierungsgebiet Weststadt II im Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren gefördert, seitdem steht die Umgestaltung des öffentlichen Raums im Vordergrund. Der Theodor-Heuss-Platz ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Stadtteil für die angrenzenden Wohnquartiere, Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte. Der Charakter des Platzes ist derzeit überwiegend von öffentlichem Personennahverkehr, motorisiertem und nichtmotorisierten Individualverkehr geprägt. Über das Wettbewerbsverfahren sollen Lösungen gefunden werden, die die stadträumliche Situation, die Freiraumgestaltung und die verkehrliche Situation verbessern. 2. Auslober Sanierungstreuhand Ulm GmbH Neue Straße 102 89073 Ulm vertreten durch Frau Angela Wagner, Geschäftsführerin Telefon.: 0731 15386-20 E-Mail: a.wagner@san-ulm.de Durchführung und Koordination: Sanierungstreuhand Ulm GmbH Neue Straße 102 89073 Ulm E-Mail: info@san-ulm.de 3. Wettbewerbsbetreuung nps Bauprojektmanagement GmbH Adolph-Kolping-Platz 1 89073 Ulm t.hegele@nps-pm.de 4. Wettbewerbsart Der Wettbewerb ist ein nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW mit vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren. Grundlage des Wettbewerbs sind die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 10 Eine Realisierungsverpflichtung bzw. ein Beauftragungsanspruch wird im weiteren Verlauf des Verfahrens angestrebt. Der Wettbewerb ist unter der Nummer xxxx-x-xx bei der Architektenkammer BadenWürttemberg registriert. 5. Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). 6. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung einer der Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", „Landschaftsarchitekt/-in“ bzw. "Stadtplaner/-in" berechtigt sind. Dies gilt auch für juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Juristische Personen haben eine/-n teilnahmeberechtigte/-n Vertreter/-in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Alle Teilnehmer/-innen haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Ferner sind Ingenieure/-innen teilnahmeberechtigt, die auf dem Gebiet der Verkehrsplanung tätig sind. Der Nachweis über die Tätigkeit als Verkehrsplaner/-in ist durch geeignete Dokumente zu belegen. Eine Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/-innen oder Landschaftsarchitekten/-innen oder Stadtplanern/-innen mit Verkehrsingenieuren/-innen ist auf Grund der komplexen Ausgangssituation zwingend vorgeschrieben. Zugelassen werden auch Büros, die beide Qualifikationen (Landschaftsarchitekt/-in / Architekt/-in / Stadtplaner/-in und Verkehrsplaner/-in) im eigenen Unternehmen nachweisen können. Die Zusammensetzung der Teams, sowie alle Teilnehmer/-innen der Arbeitsgemeinschaften sind bereits bei der Bewerbung verbindlich zu benennen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (sog. Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Zum Wettbewerb werden über ein vorgeschaltetes Auswahl- und Bewerberverfahren nach VOF mindestens 6, jedoch maximal 18 Bewerber/innen ausgewählt. 7. Wettbewerbsverfahren Das Verfahren gliedert sich in 3 Bereiche, dem Bewerber- und Auswahlverfahren (1. Stufe des VOF-Verfahrens), dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 an sich, sowie dem Verhandlungsverfahren im Anschluss an die Preisvergabe (2. Stufe des VOF-Verfahrens). 11 Nach Auswahl der Bewerber/-innen (siehe Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens) sollen im Wettbewerb Lösungen gefunden werden. Im Anschluss an die Preisrichtersitzung werden die Arbeiten im Weststadthaus öffentlich ausgestellt. 7.1 Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber/-innen, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Berufsanfänger/-innen werden angemessen beteiligt. Als Berufsanfänger/-innen gelten Personen, deren Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt – Stichtag: Tag der Bekanntmachung. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung beim Wettbewerbsbetreuer abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich, nicht per Fax oder Email fristgerecht eingehen. Es ist auf die geforderte Abgabeform zu achten. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zulassung Bewerber/-innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Bewerber/-innen qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien. Auswahl Wegen der notwendigen Gleichbehandlung und der besseren Vergleichbarkeit der Angaben sind die Bewerbungsunterlagen formalisiert. Die Angaben des Bewerbers / der Bewerberin sollen seine / ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie seine Kompetenz für die Aufgabe belegen. Voraussetzung zur Teilnahme sind Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 3 eines realisierten öffentlichen städtischen Platzes, der mehrere Verkehrsfunktionen vereint, bzw. eines entsprechenden Wettbewerbserfolges in einem regelgerechten Verfahren. Außerdem können sich Interessenten/-innen bewerben, die einen Preis, einen Ankauf oder eine Anerkennung in einem Realisierungswettbewerb mit den oben genannten Voraussetzungen nachweisen können. Anerkannt werden ausschließlich regelgerechte Wettbewerbsverfahren entsprechend den Richtlinien des jeweiligen Heimatlandes. Erfüllen mehr als 18 Bewerber/-innen die Teilnahmebedingungen, so wird die Auswahl durch Los vorgenommen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. 12 Berufsanfänger/-innen werden in einem gesonderten Bewerbungsverfahren erfasst. Aus dieser Gruppe werden die Teilnehmer/-innen entsprechend dem Anteil an qualifizierten Bewerbungen ermittelt. Der Nachweis eines realisierten Projektes bzw. eines Wettbewerbserfolges ist für die Berufsanfänger/-innen nicht erforderlich. Berufsanfänger/innen werden nur bis zu einem maximalen Anteil von 33 Prozent der Gesamtanzahl der Teilnehmer/-innen berücksichtigt. Als Nachweis werden gefordert: Nachweis eines realisierten Projektes, alternativ Nachweis eines Wettbewerbserfolgs seit 01.01.2004. Darstellung auf maximal zwei DIN A 3 Blättern. Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß § 4 (3) und § 19 VOF 2009, bei Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern. Eigenerklärung gemäß § 4 (6 bis 9) VOF 2009. Ausgefüllte und unterzeichnete Bewerber-Erklärung. Die geforderten Unterlagen zur Bewerbung am Verfahren sind bis spätestens 13.11.2014, 12:00 Uhr beim Wettbewerbsbetreuer nps Bauprojektmanagement GmbH abzugeben. Nach Prüfung und Auswertung werden die Teilnehmer/-innen bis zum 28.11.2014 per Mail informiert. Ab dann werden die Wettbewerbsunterlagen im Downloadbereich des Wettbewerbsbetreuers bereit gestellt. Die Beurteilungskriterien zum Wettbewerbsbeitrag werden in Kapitel 10 erläutert. 7.2 Kriterien im Verhandlungsverfahren Im Anwendungsbereich der VOF wird der Auslober mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Der Auslober wird, sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats, für die Umsetzung einem der Preisträger/-innen die notwendigen weiteren Planungsleistungen (Freianlagen nach HOAI §39 und Verkehrsanlagen nach HOAI §47) übertragen, und zwar mindestens bis zur Leistungsphase 3. Weiter wird der Auslober unter Vorbehalt der weiteren Beschlüsse des Gemeinderates zur Entwurfsplanung den/die entsprechenden Preisträger/in mit den notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis Leistungsphase 5 beauftragen. In der Verhandlung sollen anhand einer Präsentation die wesentlichen Themen angerissen werden und auf die nachfolgenden Auftragskriterien abgestimmt sein. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien (Bewertung mit 1 bis 5 Punkten) und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt: Nr. Auftragskriterium 1. Wettbewerbsergebnis unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung Weiterentwicklungspotenzial Aussagen zu Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Zeitplanung Projektleitung, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation Honorarangebot, Nebenkosten 2. 3. 4. 5. Wichtung in % 60 10 10 10 10 13 Die Preisträger/-innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers / der Preisträgerin bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 8. Preisgericht Das Preisgericht und die Sachverständigen wurden vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Zusammensetzung Preisgericht: Dipl. Ing. Alexander Wetzig | Baubürgermeister Stadt Ulm Dipl. Ing. Volker Rosenstiel | Architekt und Stadtplaner | Freiburg Dr. techn. Jürgen Karajan | Verkehrsplaner | Stuttgart Prof. Cornelia Bott | Landschaftsarchitektin | Korntal Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp | Architektin und Stadtplanerin | Stuttgart Prof. Leonhard Schenk | Architekt und Stadtplaner | Stuttgart Stadtrat / Stadträtin der FWG Fraktion Stadtrat / Stadträtin der CDU Fraktion Stadtrat / Stadträtin der SPD Fraktion Stadtrat / Stadträtin der Grüne Fraktion Stadtrat / Stadträtin der FDP Fraktion Stellvertretende Preisrichter/-innen: Dipl. Ing. Gisela Stete | Verkehrsplanerin | Darmstadt Dipl. Ing. Rüdiger Krisch | Stadtplaner | Tübingen Dipl. Ing. Volker Jescheck | Hauptabteilungsleiter Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Stadt Ulm Jochen Köber | Landschaftsarchitekt | Stuttgart Stadtrat / Stadträtin der FWG Fraktion Stadtrat / Stadträtin der CDU Fraktion Stadtrat / Stadträtin der SPD Fraktion Stadtrat / Stadträtin der Grüne Fraktion Stadtrat / Stadträtin der FDP Fraktion Sachverständige Beratung: Dipl. Ing. Thomas Feig | Hauptabteilungsleiter Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung Stadt Ulm Dipl. Ing. (FH) Claudia Stahl | Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft | Aalen Dipl. Ing. Ralf Gummersbach | Stadtwerke Ulm Verkehr Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige zur Beratung zuzuziehen. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmern/-innen nach der Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Alle zugelassenen Entwürfe werden öffentlich ausgestellt. 14 9. Leistungen Gefordert ist ein integriertes städtebauliches Konzept für den Theodor-Heuss-Platz, das aus einer Leitidee entwickelt wurde, mit Aussagen zum Städtebau, zur Freiraumgestaltung und zum Verkehr als Plandarstellung (digital als PDF, TIFF und DWG/DXF sowie in Papierform) und im Modell. Erläuterungen sollen über Herleitung und Ziele des Lösungsvorschlags informieren und sind daher – in Form von Texten, Schnitten und freien Darstellungen (Skizzen, Perspektiven, etc.) – in den jeweiligen Plänen zu integrieren. Fotorealistische Darstellungen sind nicht zulässig. Plandarstellungen sind genordet abzugeben (Norden ist oben). Darstellung auf maximal drei Plänen im Format bis maximal A0 als Querformat. Weitere Pläne finden keine Berücksichtigung und werden gemäß der abgegebenen Reihenfolge aussortiert. Leistungen im Einzelnen sind: a) Städtebauliche Entwurfsidee als Lageplan im Maßstab 1:500 (Darstellung des gesamten Planungsgebietes mit erweitertem Umgriff, Baumassen des Ideenteils) mit Aussagen zu Erschließung, Darstellung des Verkehrskonzeptes, Aussagen bzw. Darstellung zum städtebaulichen Konzept, Freiraum, Nutzungen auf dem Platz. b) Freiflächenplan: Darstellung des Entwurfskonzeptes des Planungsgebietes im Maßstab 1:250 als Lageplandarstellung. Die Verkehrs- und Freiflächen sind eindeutig mit Ihren Nutzungen zu kennzeichnen (ÖPNV, MIV, Fahrrad- und Fußverkehr, ggf. Mischflächen) c) Schematische Darstellung mit Schnitten und freien Darstellungen (Perspektiven – max. 2, max. DIN A3 -, Skizzen, etc.), der zum Verständnis notwendigen Leitdetails und Detailschnitten (Oberflächen, Materialwechsel….), Angaben zu vorgesehenen Bodenbelägen, Begrünung und Möblierung. d) Grundlegende Aussagen zur Platzbeleuchtung als Plandarstellung, ggf. ergänzt durch erläuternde Skizzen und Texte e) überschlägige Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) f) Massenliste mit Angabe der relevanten Massen und Materialien der Oberflächen gemäß Vorlage Anlage 18 g) Modell im Maßstab 1:250 auf vom Auslober gestellter Modellgrundlage h) Verfassererklärungen entsprechend RPW Anlage II, bei Arbeitsgemeinschaften mit Nennung aller Mitglieder und des verantwortlichen Vertreters. i) Verzeichnis der eingereichten Leistungen Einzureichende Unterlagen Ein Plansatz aller Pläne in Papierform ist zur Präsentation im Preisgericht abzugeben. Ein Plansatz aller Pläne in Papierform ist zum Zweck der Vorprüfung abzugeben. Zusätzlich sind zwei Plansätze verkleinert auf DIN A3 abzugeben, sowie als pdf 15 Alle Planunterlagen sind als bearbeitbare dxf- / dwg-Datei. Diese Dateien werden ausschließlich zum Zwecke der Vorprüfung verwendet. Es wird versichert, dass die Dateien zu keinem weiteren Zweck verwendet werden. Alle eingereichten Pläne und Beiträge sind in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von insgesamt 1 cm Höhe und einer maximalen Breite von 6 cm in arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung und in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weiter sind keine bindenden Vorgaben formuliert. 10. Beurteilungskriterien im Wettbewerb Die eingereichten Leistungen werden nach den folgenden Kriterien beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. - Städtebauliche und stadträumliche Qualität - Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Freiflächen - Verkehrskonzept (Funktionalität und Qualität) - Wirtschaftlichkeit 11. Kolloquium Rückfragen zur Auslobung können durch die Wettbewerbsteilnehmer bis zum 10.12.2014, 17:00 Uhr schriftlich, per Mail oder per Fax an den Wettbewerbsbetreuer nps Bauprojektmanagement GmbH gestellt werden. Das Kolloquium zur Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Fragen findet am 12.12.2014 um 14:00 Uhr im Weststadthaus in Ulm statt. Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird den Teilnehmern/-innen des Wettbewerbes spätestens am darauffolgenden Tag per Mail zugestellt und somit Bestandteil der Auslobung. 12. Termine Bekanntmachung EU-weit 01.10.2014 Ende der Bewerbungsfrist 13.11.2014, 12:00 Uhr Auswahl der Teilnehmer /-innen 28.11.2014 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 28.11.2014 Frist für schriftliche Rückfragen 10.12.2014, 17:00 Uhr Informationskolloquium 12.12.2014, 14:00 Uhr Abgabe der Wettbewerbsbeiträge 24.02.2015, 17:00 Uhr Ende der Vorprüfung 19.03.2015 Preisgerichtssitzung 20.03.2015 16 Ausstellung 21.03.2015 bis 02.04.2015 Vorbereitungszeit für Verhandlungsgespräch 08.04.2015 bis 14.04.2015 Vergabegespräche mit den Preisträgern 15.04.2015 13. Vorprüfung Die Vorprüfung wird vom Wettbewerbsbetreuer nps Bauprojektmanagement GmbH, der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft und der Sanierungstreuhand Ulm durchgeführt. Dabei vergewissert sich der Auslober, dass alle an der Vorprüfung beteiligten Personen unbefangen und unvoreingenommen sind. 14. Preise und Anerkennungen Für Preise und Anerkennungen wird insgesamt ein Betrag von 65.000,- € (zzgl. MwSt.) ausgelobt. Für Arbeiten auf deren Grundlagen die Aufgabe realisiert werden kann, werden folgende Preise vergeben: 1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis 22.000,- € 15.000,- € 10.500,- € 7.000,- € Für Anerkennungen ist eine Gesamthöhe von 10.500,- € vorgesehen. Dem Preisgericht bleibt vor Aufhebung der Anonymität auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorbehalten. 15. Eigentum und Urheberrecht Die mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Alle anderen Arbeiten können bis zum 30.04.2015 abgeholt werden. Arbeiten, die nicht abgeholt werden, können nicht weiter aufbewahrt werden. 16. Abgabemodalitäten Die Abgabe der Arbeiten erfolgt gemäß Anlage V, Ziffer 2 RPW. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit bei der Adresse des Auslobers persönlich abgegeben wird. Die Arbeiten (Pläne und Modell) sind in diesem Fall bis zu den angegebenen Zeitpunkten beim Wettbewerbsbetreuer, nps Bauprojektmanagement GmbH, Adolph-Kolping-Platz 1, 89073 Ulm abzugeben. Alternativ gilt als Zeitpunkt der Einlieferung das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei der Post, der Bahn oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden. Die fristgerechte Einsendung der Unterlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Bewerbers / der Bewerberin Die Wettbewerbsarbeiten müssen zur Wahrung der Anonymität in einer verschlossenen Verpackung eingesendet werden und mit der Kennzahl, ohne Angabe des Absenders / der Absenderin oder einem anderen Hinweis auf den Verfasser / die Verfasserin und der Aufschrift "Planungswettbewerb Theodor-Heuss-Platz" versehen sein. 17 Die Teilnehmer/-innen haben unter Beachtung der Anforderungen der Anonymität in einem geschlossenen Briefumschlag die Verfassererklärung einzureichen. Der Umschlag mit der sechsstelligen Kennzahl muss ihre Anschrift sowie die Namen der beteiligten Mitarbeiter/innen und Sachverständigen enthalten. Es ist jeweils der bevollmächtigte Vertreter/-in und Verfasser/-in zu benennen. Die Verfassererklärung ist von den Teilnehmern/-innen bzw. vom Vertreter/-in zu unterzeichnen. 18 WETTBEWERBSUNTERLAGEN Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus den Allgemeinen Auslobungsbedingungen (Teil A), der Wettbewerbsaufgabe (Teil B) und den nachfolgend aufgeführten Anlagen (Teil C): Anlage 1 Formular Verfassererklärung (pdf) Anlage 2 Planungsgebiet (pdf und dwg) Anlage 3 Luftbild (pdf) Anlage 4 Koordinierter Leitungsplan (pdf und dwg) Anlage 5 Katasterplan (dxf) Anlage 6 Verkehrliche Voruntersuchung Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (pdf) Anlage 7 Verkehrsentwicklungsplan 2025 (pdf) Anlage 8 Städtebaulicher Rahmenplan Weststadt II (pdf) Anlage 9 Baumkataster (pdf) Anlage 10 Flächennutzungsplan (pdf) Anlage 11 Bebauungspläne (pdf) Anlage 12 Regelquerschnitte ÖPNV-Haltestelle Straßenbahn Anlage 13 Digitale Plangrundlage mit Höhenangaben Anlage 14 Modelgrundplatte Anlage1 5 Bestand ÖPNV (Netzplan Ulm/Neu-Ulm) Anlage 16 Radwegekarte Ulm Anlage 17 Abbildungen Anlage 18 Vorlage Massenliste 19