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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
523 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur Datum 03.09.2014 Geschäftszeichen VGV/VI2-FG/Bi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Lärmschutz südliches Dichterviertel - Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss - Anlagen: Anl. 1: Übersicht Lärmaktionsplan B10 (Stand 2013) Anl. 2: Lageplan Südliches Dichterviertel “technische Systemübersicht“ Anl. 3: Beschreibung der Systembereiche Anl. 4: Systemübersicht Bereich I (Schnitt) „Aufsatzlösung entlang der Ausfahrtsrampe Oströhre“ Anl. 5: Systemübersicht Bereich II (Schnitt) „Lärmschutz entlang bestehender Bebauung“ Anl. 6: Baustellenbereich Anl. 7: Kostenberechnung * 114 Sitzung am 30.09.2014 TOP GD 156/14 Antrag: 1. Der Realisierung der Lärmschutzwand „Südliches Dichterviertel“ im Bereich 0+000 bis 0+260 m gemäß 1.1 den Entwurfsplänen des Ingenieurbüros G+H vom 08.09.2014 sowie 1.2 der Kostenberechnung der Hauptabteilung VGV vom 08.09.2014 mit Gesamtkosten in Höhe von 842.000 € wird zugestimmt. 2. Deckung der Kosten stehen bei Projekt 7.54100026 "Lärmschutzprogramm" die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung. Feig Genehmigt: BM 3, C 3, OB, RPA, SAN, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Lärmschutz “Südliches Dichterviertel” INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100026 Einzahlungen 148.500 € Auszahlungen 842.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 693.500 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 32.274 € 28.064 € 13.245 € Nettoressourcenbedarf 45.519 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf 842.000€ 1.250.500€* € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 45.519 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € Deckung Mehrbedarf bei PRC 5410-750 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € € € * Bei den im FinanzHH 2014 zur Verfügung stehenden Mittel handelt es sich um die im Rahmen des Lärmschutzaktionsplans beschlossenen Finanzmittel für Maßnahmen im Zeitraum 2012 bis 2014. Die Lärmschutzwand am südlichen Dichterviertel stellt hier nur eine der geplanten Maßnahmen dar. -3- 1. Anlass, Beschlüsse  Gemeinderat am 16.12.2008 (GD 455/08, Niederschrift § 116): Aufstellung des Lärmaktionsplanes Ulm.  Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 17.11.2009 (GD 471/09, Niederschrift § 407) und am 26.10.2010 (GD 392/10, Niederschrift § 315): Zwischenberichte zur Umsetzung der Maßnahmen.  Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 01.12.2010 Niederschrift § 373): Beratungen zum Haushalt 2011 und Vorschlag der Verwaltung, für die gesamte Stadt einen Lärmschutzplan aufzustellen und dann die Prioritätenliste über 10 Jahre aufzustellen und die Finanzierung klären.  Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 17.05.2011 (GD 471/09, Niederschrift § 407): Umgebungslärmrichtlinie sowie Lärmaktionsplan Ulm und Bericht.  Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 07.05.2013 (GD 161/13): Lärmschutz Südliches Dichterviertel, Lärmschutzwand an der B10 im Bereich Dichterviertel und Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss.  Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 09.07.2013 (GD 250/13): Kommunales Lärmschutzprogramm, Maßnahmen an der B10 sowie Vergabe der Lärmschutz- wand südliches Dichterviertel (Aufhebung der Ausschreibung). 2. Ausgangssituation Lärmaktionsplan / Wettbewerb Maßnahmen an der B10 Im Dezember 2008 hat die Stadt Ulm einen Lärmaktionsplan entsprechend der EU Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Bei diesem Plan handelt es sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt Ulm. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu forcieren und die Finanzierung für die nächsten zehn Jahre zu sichern, ist am 17.05.2011 vom Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - aufbauend auf dem Lärmaktionsplan - ein kommunales Lärmschutzprogramm zur Bekämpfung der durch den Straßenverkehrslärm hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf den Weg gebracht worden. Das kommunale Lärmschutzprogramm sieht über insgesamt zehn Jahre entsprechende Maßnahmen bei einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6,1 Millionen € vor. Im Juni 2012 wurde ein Gutachterverfahren unter Teilnahme von 5 Wettbewerbern bezüglich konkreter Maßnahmen an der B10 für die Bereiche „Südliches Dichterviertel“ und „Ehinger Anlagen“ durchgeführt. Der Zuschlag seitens des Gutachtergremiums ging an den Gestaltungsentwurf des G+H Ingenieurteams aus Niederstotzingen in Kooperation mit dem Büro für Landschaftsarchitektur Matthias Thoma aus Langenbach bei Freising. Die Priorisierung der Lärmschutzmaßnahme „Südliches Dichterviertel“ war durch das laufende Landessanierungsprogramm (LSP-Förderprogramm) seitens der Sanierungstreuhand Ulm GmbH für das Sanierungsgebiet „Dichterviertel“ begründet. Vorgesehener Ausführungsumfang 2013 am südlichen Dichterviertel Der in 2013 beschlossene bauliche Umfang umfasste neben der im Lärmaktionsplan eingeplanten Lärmschutzwand entlang der Grünfläche "Südliches Dichterviertel", auch eine Verlängerung der Lärmschutzwand bis an den Tunnelmund der Oströhre. Für die Ausführung in 2013 war dabei der komplette Lärmschutz entlang der Grünanlagen, sowie sämtliche verkehrsrelevanten Maßnahmen wie Gründungs- und Betonarbeiten entlang dem Fahrbahnrand vorgesehen. Weitere kostenintensive Maßnahmen für die aufgehenden Lärmschutzelemente wurden haushaltstechnisch auf 2014 zurückgestellt. Die Kostengrundlage im Zuge der GD 161/13 vom 07.05.2013 für den Lärmschutz betrug -4836.000 € brutto zuzüglich des bereits mit der Sitzung vom 26.02.2013 (GD 064/13) beschlossenen Lärmschutzanteils für die Bauwerksertüchtigung der Unterführung Hindenburgring in Höhe von 101.000 €. Submission 2013 Bei der am 24.06.2013 durchgeführten Submission wurden zwei Angebote abgegeben. Die Angebotssumme bei diesen Angeboten betrug 1.323.236,78 € brutto bzw. 1.421.409,12 € brutto. Die Verwaltung hat die Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1, Nr. 3 VOB/A (schwerwiegenden Gründe) aufgehoben. Die Folge der Aufhebung der Submission war eine Neubewertung der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Zuge der B10. So wurden z.B. am Hindenburgring in Fahrtrichtung Süden durch das Unterpressen der vorhandenen Fahrbahnbetonplatten mit geringen verkehrlichen Eingriffen eine deutlich kostengünstigere Lösung gefunden. Der neue Fahrbahnbelag in Split-Mastixbauweise hat zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmemission in diesem Bereich beigetragen. Der westliche Teil der Unterführung Hindenburgring konnte durch geänderte Maßnahmen deutlich kostengünstiger, als im Projektplan vorgesehen, saniert werden. Auf Grund der positiven Ergebnisse der Maßnahmen ist für 2015 die entsprechende Umsetzung für die Fahrtrichtung Norden geplant. LSP-Förderprogramm / LGVFG Förderung In der Planung von 2013 war eine Förderung der Maßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP-Förderprogramm) seitens der Sanierungstreuhand Ulm GmbH in Höhe von 472.000 € vorgesehen. Da aber seit 2014 Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden können, entfällt diese Möglichkeit, da eine Doppelförderung nicht möglich ist. Daher wurde im Dezember 2013 ein LGVFG-Antrag auf Förderung der Maßnahme bei der zuständigen Stelle eingereicht. Dieser Antrag wurde im April 2014 in das Förderpaket der Landesregierung aufgenommen, woraufhin am 09.04.2014 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Regierungspräsidium gestellt wurde. Die Prüfung des Antrags durch das Regierungspräsidium ergab, dass gemäß LGVFG nur der Bereich von der Tunnelrampe bis 0+250m gefördert werden kann (siehe Anlage 1: magenta markierter Bereich der Übersicht). Damit wird der laut Lärmaktionsplan ursprünglich geplante Bereich der Lärmschutzwand größtenteils nicht berücksichtigt (siehe Anlage 1: grün markierter Bereich der Übersicht). In der FBK am 17.06.2014 wurde daher die Umsetzung des ersten Bauabschnittes von 0+000 (Tunnelmund) bis 0+260 beschlossen. Für die restlichen Bereiche an der B10 soll ein neues Konzept erarbeitet werden. Die weitere Finanzierung und ggf. Fördermöglichkeiten müssen entsprechend neu abgestimmt werden in Bezug auf die Gesamtmaßnahme "Sanierungsgebiet Dichterviertel" in Zuständigkeit der Sanierungstreuhang Ulm GmbH. 3. Aktuell vorgesehener baulicher Umfang Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden die Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich 0+000 bis 0+260 umgesetzt (Anlage 2). Die Ausführung der Art der Lärmschutzwand entspricht dem Wettbewerbsergebnis von 2012, sowie dem Entwurf von 2013. Es wurden jedoch ausführungstechnische Veränderungen zur Kostenreduzierung vorgenommen. Zur Reduzierung der verkehrlichen Behinderung während der Bauzeit wird die Mittelinsel zwischen der B10 und der B311 befahrbar umgestaltet (Anlage 6). Diese Maßnahme wird durch das LGVFG gefördert. Die Sanierungsmaßnahmen an der Ostseite der Unterführung Hindenburgring werden unabhängig von der Lärmschutzmaßnahme durchgeführt. 4. Planerische Darstellung -5Die Lärmschutzmaßnahme „Südliches Dichterviertel“ Bereich 0+000 bis 0+260 gliedert sich aus technischer Sicht in zwei Teilabschnitte:  Bereich I: Aufsatzlösung entlang der Ausfahrtsrampe Oströhre (Anlage 3 und 4)  Bereich II: Lärmschutz entlang der bestehenden Bebauung (Anlage 3 und 5) Die technische Ausführung der Systembereiche ist der entsprechenden Anlage (Anlage 4 bzw. 5)zu entnehmen. 5. Vorgesehene Terminierung, Bauabwicklung Die Umsetzung der Maßnahme ist im bis Mai 2015 geplant. Grundsätzlich erfolgen die Bautätigkeiten soweit möglich von den Seitenflächen aus. Durch die Umgestaltung der Mittelinsel B10 / B311 sind die verkehrlichen Einschränkungen gering. Um die Eingriffe in den Verkehr weiter zu minimieren, kommen zeitsparende Modulbauweisen mit verhältnismäßig schnellen Vorortmontagen zur Anwendung. 6. Kosten und Finanzierung 6.1. Aktuelle Kostenaufstellung Auf Basis einer aktuellen optimierten Planung, mit Stand 28.08.2014, wurden die Kosten für die Lärmschutzmaßnahme ermittelt. Die Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar (Angaben jeweils brutto): Abschnitt "Tunnelrampe und Wohnblock" (Erweiterungsbereich) 0+000 bis 0+148 Lärmschutz auf Gesims Abschnitt "Tunnelrampe und Wohnblock" (Erweiterungsbereich) 0+148 bis 0+260 Lärmschutz auf Betongleitwand Baunebenkosten auf die Gesamtmaßnahme, Ansatz ca. 18 % Gesamtkosten Brutto einschließlich Baunebenkosten ca. 392.000 € ca. 321.000 € ca. 129.000 € ca. 842.000 € In dieser Kostenaufstellung sind die Kosten für die Umgestaltung der Mittelinsel nicht enthalten. Diese Kosten werden im Rahmen der Sanierung der B10 abgewickelt, da durch die Maßnahme auch Synergieeffekte für die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke entstehen. Zudem werden durch den Umbau der Mittelinsel die Rettungswege für den Tunnel verbessert. 6.2. Fördermittel Gemäß Fördermittelbescheid vom 03.09.2014 werden folgende Förderungen im Rahmen der Lärmschutzwand gewährt: - Bau einer Lärmschutzwand (LSW). Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten für die Lärmschutzwand erfolgt fiktiv anhand von Durchschnittspreisen. - Versetzen der bestehenden Beleuchtungsanlagen infolge der Lärmschutzwand. - Verkehrslenkungsmaßnahmen. Weil das Baufeld unmittelbar an der Tunnelausfahrtsrampe liegt, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstaus in den Tunnel erforderlich (Umbau der Mittelinsel). Die förderfähigen Kosten wurden wie folgt ermittelt: Bau der Lärmschutzwand Umbau der Beleuchtung Zuschuss Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100026 Verkehrslenkungsmaßnahmen (Mittelinsel) Zuschüsse Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100015 6.3. Finanzierung 134.000 € 14.500 € 148.500 € 34.000 € 34.000 € -6- Zur Finanzierung der Maßnahme stehen bei Projekt 7.54100026 "Lärmschutzprogramm" ausreichend Mittel zur Verfügung. Der Lärmaktionsplan wird entsprechend der veränderten Planungen inhaltlich angepasst. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung des Budgetrahmens für die im Lärmaktionsplan definierten Maßnahmen zu gegebener Zeit vorgesehen, soweit die Mehrkosten nicht im Rahmen des Gesamtprogramms aufgefangen werden können. 6.4 Folgekosten Infolge der Realisierung des Lärmschutzes entstehen Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer 30 Jahre) und Verzinsung (3,146%) in Höhe von rund 45.500 €, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.