Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
523 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
03.09.2014
Geschäftszeichen
VGV/VI2-FG/Bi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Lärmschutz südliches Dichterviertel
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss -
Anlagen:
Anl. 1: Übersicht Lärmaktionsplan B10 (Stand 2013)
Anl. 2: Lageplan Südliches Dichterviertel “technische Systemübersicht“
Anl. 3: Beschreibung der Systembereiche
Anl. 4: Systemübersicht Bereich I (Schnitt) „Aufsatzlösung entlang der
Ausfahrtsrampe Oströhre“
Anl. 5: Systemübersicht Bereich II (Schnitt) „Lärmschutz entlang bestehender
Bebauung“ Anl. 6: Baustellenbereich
Anl. 7: Kostenberechnung
* 114
Sitzung am 30.09.2014
TOP
GD 156/14
Antrag:
1.
Der Realisierung der Lärmschutzwand „Südliches Dichterviertel“ im Bereich
0+000 bis 0+260 m gemäß
1.1 den Entwurfsplänen des Ingenieurbüros G+H vom 08.09.2014 sowie
1.2 der Kostenberechnung der Hauptabteilung VGV vom 08.09.2014 mit Gesamtkosten
in Höhe von 842.000 €
wird zugestimmt.
2.
Deckung der Kosten stehen bei Projekt 7.54100026
"Lärmschutzprogramm" die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung.
Feig
Genehmigt:
BM 3, C 3, OB, RPA, SAN, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Lärmschutz “Südliches Dichterviertel”
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100026
Einzahlungen
148.500 €
Auszahlungen
842.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
693.500 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
32.274 €
28.064 €
13.245 €
Nettoressourcenbedarf
45.519 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
842.000€
1.250.500€*
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
45.519 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 5410-750
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
€
€
* Bei den im FinanzHH 2014 zur Verfügung stehenden Mittel handelt es sich um die im Rahmen des
Lärmschutzaktionsplans beschlossenen Finanzmittel für Maßnahmen im Zeitraum 2012 bis 2014. Die
Lärmschutzwand am südlichen Dichterviertel stellt hier nur eine der geplanten Maßnahmen dar.
-3-
1. Anlass, Beschlüsse
Gemeinderat am 16.12.2008 (GD 455/08, Niederschrift § 116):
Aufstellung des Lärmaktionsplanes Ulm.
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 17.11.2009 (GD 471/09, Niederschrift
§ 407) und am 26.10.2010 (GD 392/10, Niederschrift § 315):
Zwischenberichte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 01.12.2010 Niederschrift § 373):
Beratungen zum Haushalt 2011 und Vorschlag der Verwaltung, für die gesamte Stadt einen
Lärmschutzplan aufzustellen und dann die Prioritätenliste über 10 Jahre aufzustellen und die
Finanzierung klären.
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 17.05.2011 (GD 471/09, Niederschrift
§ 407):
Umgebungslärmrichtlinie sowie Lärmaktionsplan Ulm und Bericht.
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 07.05.2013 (GD 161/13): Lärmschutz
Südliches Dichterviertel, Lärmschutzwand an der B10 im Bereich Dichterviertel und Genehmigung
der Entwurfsplanung und Baubeschluss.
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 09.07.2013 (GD 250/13):
Kommunales Lärmschutzprogramm, Maßnahmen an der B10 sowie Vergabe der Lärmschutz- wand
südliches Dichterviertel (Aufhebung der Ausschreibung).
2. Ausgangssituation
Lärmaktionsplan / Wettbewerb Maßnahmen an der B10
Im Dezember 2008 hat die Stadt Ulm einen Lärmaktionsplan entsprechend der EU
Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Bei diesem Plan handelt es sich um eine freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt Ulm. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen
ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu forcieren und
die Finanzierung für die nächsten zehn Jahre zu sichern, ist am 17.05.2011 vom Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - aufbauend auf dem Lärmaktionsplan - ein kommunales
Lärmschutzprogramm zur Bekämpfung der durch den Straßenverkehrslärm hervorgerufenen
Beeinträchtigungen auf den Weg gebracht worden. Das kommunale Lärmschutzprogramm sieht über
insgesamt zehn Jahre entsprechende Maßnahmen bei einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
6,1 Millionen € vor. Im Juni 2012 wurde ein Gutachterverfahren unter Teilnahme von 5 Wettbewerbern
bezüglich konkreter Maßnahmen an der B10 für die Bereiche „Südliches Dichterviertel“ und „Ehinger
Anlagen“ durchgeführt. Der Zuschlag seitens des Gutachtergremiums ging an den Gestaltungsentwurf
des G+H Ingenieurteams aus Niederstotzingen in Kooperation mit dem Büro für Landschaftsarchitektur
Matthias Thoma aus Langenbach bei Freising.
Die Priorisierung der Lärmschutzmaßnahme „Südliches Dichterviertel“ war durch das laufende
Landessanierungsprogramm (LSP-Förderprogramm) seitens der Sanierungstreuhand Ulm GmbH für
das Sanierungsgebiet „Dichterviertel“ begründet.
Vorgesehener Ausführungsumfang 2013 am südlichen Dichterviertel
Der in 2013 beschlossene bauliche Umfang umfasste neben der im Lärmaktionsplan eingeplanten
Lärmschutzwand entlang der Grünfläche "Südliches Dichterviertel", auch eine Verlängerung der
Lärmschutzwand bis an den Tunnelmund der Oströhre. Für die Ausführung in 2013 war dabei der
komplette Lärmschutz entlang der Grünanlagen, sowie sämtliche verkehrsrelevanten Maßnahmen wie
Gründungs- und Betonarbeiten entlang dem Fahrbahnrand vorgesehen. Weitere kostenintensive
Maßnahmen für die aufgehenden Lärmschutzelemente wurden haushaltstechnisch auf 2014
zurückgestellt. Die Kostengrundlage im Zuge der GD 161/13 vom 07.05.2013 für den Lärmschutz betrug
-4836.000 € brutto zuzüglich des bereits mit der Sitzung vom 26.02.2013 (GD 064/13) beschlossenen
Lärmschutzanteils für die Bauwerksertüchtigung der Unterführung Hindenburgring in Höhe von
101.000 €.
Submission 2013
Bei der am 24.06.2013 durchgeführten Submission wurden zwei Angebote abgegeben. Die
Angebotssumme bei diesen Angeboten betrug 1.323.236,78 € brutto bzw. 1.421.409,12 € brutto. Die
Verwaltung hat die Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1, Nr. 3 VOB/A (schwerwiegenden Gründe)
aufgehoben. Die Folge der Aufhebung der Submission war eine Neubewertung der geplanten
Sanierungsmaßnahmen im Zuge der B10. So wurden z.B. am Hindenburgring in Fahrtrichtung Süden
durch das Unterpressen der vorhandenen Fahrbahnbetonplatten mit geringen verkehrlichen Eingriffen
eine deutlich kostengünstigere Lösung gefunden. Der neue Fahrbahnbelag in Split-Mastixbauweise hat
zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmemission in diesem Bereich beigetragen. Der westliche Teil
der Unterführung Hindenburgring konnte durch geänderte Maßnahmen deutlich kostengünstiger, als
im Projektplan vorgesehen, saniert werden. Auf Grund der positiven Ergebnisse der Maßnahmen ist für
2015 die entsprechende Umsetzung für die Fahrtrichtung Norden geplant.
LSP-Förderprogramm / LGVFG Förderung
In der Planung von 2013 war eine Förderung der Maßnahme im Rahmen des
Landessanierungsprogramms (LSP-Förderprogramm) seitens der Sanierungstreuhand Ulm GmbH in
Höhe von 472.000 € vorgesehen. Da aber seit 2014 Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden können, entfällt diese
Möglichkeit, da eine Doppelförderung nicht möglich ist.
Daher wurde im Dezember 2013 ein LGVFG-Antrag auf Förderung der Maßnahme bei der zuständigen
Stelle eingereicht. Dieser Antrag wurde im April 2014 in das Förderpaket der Landesregierung
aufgenommen, woraufhin am 09.04.2014 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim
Regierungspräsidium gestellt wurde.
Die Prüfung des Antrags durch das Regierungspräsidium ergab, dass gemäß LGVFG nur der Bereich
von der Tunnelrampe bis 0+250m gefördert werden kann (siehe Anlage 1: magenta markierter Bereich
der Übersicht). Damit wird der laut Lärmaktionsplan ursprünglich geplante Bereich der
Lärmschutzwand größtenteils nicht berücksichtigt (siehe Anlage 1: grün markierter Bereich der
Übersicht).
In der FBK am 17.06.2014 wurde daher die Umsetzung des ersten Bauabschnittes von 0+000
(Tunnelmund) bis 0+260 beschlossen. Für die restlichen Bereiche an der B10 soll ein neues Konzept
erarbeitet werden. Die weitere Finanzierung und ggf. Fördermöglichkeiten müssen entsprechend neu
abgestimmt werden in Bezug auf die Gesamtmaßnahme "Sanierungsgebiet Dichterviertel" in
Zuständigkeit der Sanierungstreuhang Ulm GmbH.
3. Aktuell vorgesehener baulicher Umfang
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden die Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich 0+000 bis
0+260 umgesetzt (Anlage 2). Die Ausführung der Art der Lärmschutzwand entspricht dem
Wettbewerbsergebnis von 2012, sowie dem Entwurf von 2013. Es wurden jedoch
ausführungstechnische Veränderungen zur Kostenreduzierung vorgenommen. Zur Reduzierung der
verkehrlichen Behinderung während der Bauzeit wird die Mittelinsel zwischen der B10 und der B311
befahrbar umgestaltet (Anlage 6). Diese Maßnahme wird durch das LGVFG gefördert. Die
Sanierungsmaßnahmen an der Ostseite der Unterführung Hindenburgring werden unabhängig von der
Lärmschutzmaßnahme durchgeführt.
4. Planerische Darstellung
-5Die Lärmschutzmaßnahme „Südliches Dichterviertel“ Bereich 0+000 bis 0+260 gliedert sich aus
technischer Sicht in zwei Teilabschnitte:
Bereich I: Aufsatzlösung entlang der Ausfahrtsrampe Oströhre (Anlage 3 und 4)
Bereich II: Lärmschutz entlang der bestehenden Bebauung (Anlage 3 und 5)
Die technische Ausführung der Systembereiche ist der entsprechenden Anlage (Anlage 4 bzw. 5)zu
entnehmen.
5. Vorgesehene Terminierung, Bauabwicklung
Die Umsetzung der Maßnahme ist im bis Mai 2015 geplant. Grundsätzlich erfolgen die Bautätigkeiten
soweit möglich von den Seitenflächen aus. Durch die Umgestaltung der Mittelinsel B10 / B311 sind die
verkehrlichen Einschränkungen gering. Um die Eingriffe in den Verkehr weiter zu minimieren, kommen
zeitsparende Modulbauweisen mit verhältnismäßig schnellen Vorortmontagen zur Anwendung.
6. Kosten und Finanzierung
6.1. Aktuelle Kostenaufstellung
Auf Basis einer aktuellen optimierten Planung, mit Stand 28.08.2014, wurden die Kosten für die
Lärmschutzmaßnahme ermittelt.
Die Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar (Angaben jeweils brutto):
Abschnitt "Tunnelrampe und Wohnblock" (Erweiterungsbereich)
0+000 bis 0+148 Lärmschutz auf Gesims
Abschnitt "Tunnelrampe und Wohnblock" (Erweiterungsbereich)
0+148 bis 0+260 Lärmschutz auf Betongleitwand
Baunebenkosten auf die Gesamtmaßnahme, Ansatz ca. 18 %
Gesamtkosten Brutto einschließlich Baunebenkosten
ca. 392.000 €
ca. 321.000 €
ca. 129.000 €
ca. 842.000 €
In dieser Kostenaufstellung sind die Kosten für die Umgestaltung der Mittelinsel nicht enthalten. Diese
Kosten werden im Rahmen der Sanierung der B10 abgewickelt, da durch die Maßnahme auch
Synergieeffekte für die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke entstehen. Zudem werden durch den
Umbau der Mittelinsel die Rettungswege für den Tunnel verbessert.
6.2. Fördermittel
Gemäß Fördermittelbescheid vom 03.09.2014 werden folgende Förderungen im Rahmen der
Lärmschutzwand gewährt:
- Bau einer Lärmschutzwand (LSW). Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten für die
Lärmschutzwand erfolgt fiktiv anhand von Durchschnittspreisen.
- Versetzen der bestehenden Beleuchtungsanlagen infolge der Lärmschutzwand.
- Verkehrslenkungsmaßnahmen. Weil das Baufeld unmittelbar an der Tunnelausfahrtsrampe liegt, sind
Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstaus in den Tunnel erforderlich (Umbau der Mittelinsel).
Die förderfähigen Kosten wurden wie folgt ermittelt:
Bau der Lärmschutzwand
Umbau der Beleuchtung
Zuschuss Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100026
Verkehrslenkungsmaßnahmen (Mittelinsel)
Zuschüsse Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100015
6.3. Finanzierung
134.000 €
14.500 €
148.500 €
34.000 €
34.000 €
-6-
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen bei Projekt 7.54100026 "Lärmschutzprogramm" ausreichend
Mittel zur Verfügung.
Der Lärmaktionsplan wird entsprechend der veränderten Planungen inhaltlich angepasst. Darüber
hinaus ist eine Fortschreibung des Budgetrahmens für die im Lärmaktionsplan definierten Maßnahmen
zu gegebener Zeit vorgesehen, soweit die Mehrkosten nicht im Rahmen des Gesamtprogramms
aufgefangen werden können.
6.4 Folgekosten
Infolge der Realisierung des Lärmschutzes entstehen Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung
(Nutzungsdauer 30 Jahre) und Verzinsung (3,146%) in Höhe von rund 45.500 €, die den
städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.