Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
441 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
03.09.2014
Geschäftszeichen
VGV/VP-Cl/Bi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Radweg Böfinger Steige
- Baubeschluss -
Anlagen:
Ausführungsplanung Geh-und Radweg Böfinger Steige
Kostenberechnung
* 102
Sitzung am 30.09.2014
TOP
GD 294/14
(Anlage 1.1-1.2)
(Anlage 2)
Antrag:
1. Die Planung für den Geh- und Radweg Böfinger Steige, 3. und 4. Bauabschnitt wird entsprechend
der vorgestellten Ausführungsplanung vom 15.04.2014 genehmigt.
2. Der Kostenberechnung vom 05.08.2014 mit Gesamtkosten von 650.000 € wird zugestimmt.
3. Der Ausführung des Bauvorhabens wird entsprechend der Ausführungsplanung vom 15.04.2014
zugestimmt.
Feig
Genehmigt:
BM 3, C 3, KoKo, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Geh- und Radweg Böfinger Steige
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100007
Einzahlungen
€
Auszahlungen
650.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
650.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
19.610 €
16.660 €
10.225 €
Nettoressourcenbedarf
29.835 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
41.120 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
41.120 €
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
29.835 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
570.000 €
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
570.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
1.
Sachverhalt
Die Umsetzung des Geh-und Radweges entlang der Böfinger Steige sollte bereits vor einigen Jahren im
Nachgang zu den Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie 1 nach Böfingen in Angriff genommen
werden.
-3-
Grundlage der Ausführungsplanung ist das Gestaltungskonzept, das für die straßenräumliche
Gestaltung entlang der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens vom Büro Baron Landschaftsarchitektur in Ulm entwickelt wurde.
Die Planungen sehen vor, auf der Hochfläche in Böfingen eine sogenannte Stadtpromenade zu
schaffen. Die grundsätzliche Planung wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Verlängerung der Linie 1 in der Sitzung des Fachbereichsausschusses am 12.07.2005 (GD-Nr. 217/05)
vorgestellt. Diese beinhaltet einen gemeinsamen, durchgängigen, von zwei Baumreihen gesäumtem
Geh- und Radweg östlich der Gleistrasse.
Der 1. BA zwischen Haslacher Weg und Thüringenweg wurde im Jahre 2009 von der SWU Verkehr als
Ersatz für den auf der Westseite durch die Straßenbahnbaumaßnahme entfallenen Geh- und Radweg
bereits hergestellt. Im Zuge der Erschließungsmaßname "Am Lettenwald" wurde der 2. BA zwischen
Thüringenweg und Sachsenweg bereits 2011 realisiert.
2.
Ausführungsplanung
2.1. Untersuchungsergebnisse der Ausführungsplanung
Die vertiefte Untersuchung ergab, dass aufgrund des knappen Raums zwischen den bestehenden
Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Baumreihe ein getrennter Geh- und Radweg mit 3,50 m
nicht realisierbar ist. Aus diesem Grund ist eine Aufweitung des bestehenden Gehweges von 2 m auf
3 m und Ausweisung als gemischtgenutzter Geh- und Radweg vorgesehen. Somit kann die vorhandene
Baumreihe bis auf wenige Bäume erhalten bleiben und die Inanspruchnahme von nicht städtischen
Grundstücken ausgeschlossen werden. Um den Alleen-Charakter der Böfinger Steige zu erhalten und
weiter auszubauen, werden 27 Bäume neu gepflanzt.
Die Förderfähigkeit wurde mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt. Ein Geh- und Radweg
ist erst dann förderfähig, wenn er getrennt ausgewiesen wird und eine erforderliche Mindestbreite von
4 m aufweist. Im Falle des geplanten Radwegs wäre dies nur möglich bei Fällen von mindestens 80
Bäumen und Grunderwerb. Ein Fällen der Bäume ist nicht umsetzbar. Die geplante Lösung als
gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 3 m bietet für die Rad Fahrenden eine deutliche
Verbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gegenüber dem heutigen Zustand, so dass die
geplante Variante umgesetzt wird und auf etwaige Fördermittel in diesem Fall verzichtet wird.
2.2. Schutz der bestehenden Bäume
Um diesen 3 m breiten Weg zu realisieren, ist im Bereich der bestehenden Bäume ein erhöhter
Aufwand zum Schutz der Baumwurzeln erforderlich, da die Bäume heute schon teilweise sehr dicht am
bestehenden Gehweg stehen.
Der Baumbestand entlang des bestehenden Weges ist mit verschiedenen Baumarten gemischt. Die
Bäume befinden sich zum größten Teil in einem guten Zustand und sind erhaltenswert.
Folgende Maßnahmen müssen zum Schutz und Erhalt der Bäume vorgenommen werden:
Anhebung des Wegeniveaus in Teilbereichen, um Eingriffe in den Wurzelbereich zu minimieren
Einfassung des Weges mit einem Stahlband mit Punktfundamenten
Baumspezifische Schutzmaßnahmen im Stamm-, Kronen- und Wurzelbereich während der Bauzeit
Freilegen der kritischen Wurzelbereiche mittels Absauggerät im Vorlauf des Tiefbaus
Einbringen von belastbaren Baumsubstraten und Belüftungseinrichtungen
Wenn unumgänglich, gezielter Rückschnitt von Wurzeln und Reduzierung der Kronen
-4Die vorhandene Strauchpflanzung unter den bestehenden Bäumen soll entfernt und durch Rasen
ersetzt werden. Dies hat folgende Vorteile:
Bessere Sicht und damit höhere Sicherheit
Großzügigere Gestaltung
Geringere Unterhaltskosten, da ein ständiger Rückschnitt der Hecken entfällt
Um künftige Anhebungen des Belags durch die Wurzeln zu vermeiden bzw. zu minimieren, sollen - wo
dies möglich ist - Wurzelbarrieren entlang des Weges eingebaut werden, welche die Wurzeln seitlich
bzw. nach unten ableiten können.
3.
Kosten und Finanzierung
Es verbleiben nun die Abschnitte (3. BA) zwischen Egertweg und Haßlacher Weg und
(4. BA) zwischen Sachsenweg und Banater Weg, die 2015 bis 2016 realisiert werden sollen. Die
Ausschreibung der Bauarbeiten soll noch in 2014 erfolgen, für die Vergabe der Bauarbeiten steht im
Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung. So können die Bauarbeiten
entsprechend der Witterungsbedingungen im Frühjahr 2015 beginnen.
Durch die aufwendigen Schutzmaßnahmen und den geforderten Standard für die zu pflanzenden
Bäume belaufen sich die Kosen für die BA 3 und 4 auf 650.000 € (Anlage 2).
Im Haushalt 2014 steht bei Projekt 7.54100007 „Böfinger Steige“ ein verfügbarer Gesamtbetrag in Höhe
von 41.120 € zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Jahr 2015 370.000 € und
für das Jahr 2016 200.000 € vorgesehen.
Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, entstehen rechnerische Folgekosten infolge von Unterhalt,
Abschreibung (Geh- und. Radweg 50 Jahre, sowie Begleitgrün 20 Jahre) und kalkulatorische Zinsen
(Zinssatz 3,146 %) in Höhe von rund 30.000 € jährlich, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft
belasten.