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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
441 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung Datum 03.09.2014 Geschäftszeichen VGV/VP-Cl/Bi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Radweg Böfinger Steige - Baubeschluss - Anlagen: Ausführungsplanung Geh-und Radweg Böfinger Steige Kostenberechnung * 102 Sitzung am 30.09.2014 TOP GD 294/14 (Anlage 1.1-1.2) (Anlage 2) Antrag: 1. Die Planung für den Geh- und Radweg Böfinger Steige, 3. und 4. Bauabschnitt wird entsprechend der vorgestellten Ausführungsplanung vom 15.04.2014 genehmigt. 2. Der Kostenberechnung vom 05.08.2014 mit Gesamtkosten von 650.000 € wird zugestimmt. 3. Der Ausführung des Bauvorhabens wird entsprechend der Ausführungsplanung vom 15.04.2014 zugestimmt. Feig Genehmigt: BM 3, C 3, KoKo, OB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Geh- und Radweg Böfinger Steige INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100007 Einzahlungen € Auszahlungen 650.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 650.000 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 19.610 € 16.660 € 10.225 € Nettoressourcenbedarf 29.835 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): 41.120 € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf 41.120 € € Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 29.835 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): 570.000 € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen 570.000 € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. Sachverhalt Die Umsetzung des Geh-und Radweges entlang der Böfinger Steige sollte bereits vor einigen Jahren im Nachgang zu den Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie 1 nach Böfingen in Angriff genommen werden. -3- Grundlage der Ausführungsplanung ist das Gestaltungskonzept, das für die straßenräumliche Gestaltung entlang der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom Büro Baron Landschaftsarchitektur in Ulm entwickelt wurde. Die Planungen sehen vor, auf der Hochfläche in Böfingen eine sogenannte Stadtpromenade zu schaffen. Die grundsätzliche Planung wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Linie 1 in der Sitzung des Fachbereichsausschusses am 12.07.2005 (GD-Nr. 217/05) vorgestellt. Diese beinhaltet einen gemeinsamen, durchgängigen, von zwei Baumreihen gesäumtem Geh- und Radweg östlich der Gleistrasse. Der 1. BA zwischen Haslacher Weg und Thüringenweg wurde im Jahre 2009 von der SWU Verkehr als Ersatz für den auf der Westseite durch die Straßenbahnbaumaßnahme entfallenen Geh- und Radweg bereits hergestellt. Im Zuge der Erschließungsmaßname "Am Lettenwald" wurde der 2. BA zwischen Thüringenweg und Sachsenweg bereits 2011 realisiert. 2. Ausführungsplanung 2.1. Untersuchungsergebnisse der Ausführungsplanung Die vertiefte Untersuchung ergab, dass aufgrund des knappen Raums zwischen den bestehenden Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Baumreihe ein getrennter Geh- und Radweg mit 3,50 m nicht realisierbar ist. Aus diesem Grund ist eine Aufweitung des bestehenden Gehweges von 2 m auf 3 m und Ausweisung als gemischtgenutzter Geh- und Radweg vorgesehen. Somit kann die vorhandene Baumreihe bis auf wenige Bäume erhalten bleiben und die Inanspruchnahme von nicht städtischen Grundstücken ausgeschlossen werden. Um den Alleen-Charakter der Böfinger Steige zu erhalten und weiter auszubauen, werden 27 Bäume neu gepflanzt. Die Förderfähigkeit wurde mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt. Ein Geh- und Radweg ist erst dann förderfähig, wenn er getrennt ausgewiesen wird und eine erforderliche Mindestbreite von 4 m aufweist. Im Falle des geplanten Radwegs wäre dies nur möglich bei Fällen von mindestens 80 Bäumen und Grunderwerb. Ein Fällen der Bäume ist nicht umsetzbar. Die geplante Lösung als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 3 m bietet für die Rad Fahrenden eine deutliche Verbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gegenüber dem heutigen Zustand, so dass die geplante Variante umgesetzt wird und auf etwaige Fördermittel in diesem Fall verzichtet wird. 2.2. Schutz der bestehenden Bäume Um diesen 3 m breiten Weg zu realisieren, ist im Bereich der bestehenden Bäume ein erhöhter Aufwand zum Schutz der Baumwurzeln erforderlich, da die Bäume heute schon teilweise sehr dicht am bestehenden Gehweg stehen. Der Baumbestand entlang des bestehenden Weges ist mit verschiedenen Baumarten gemischt. Die Bäume befinden sich zum größten Teil in einem guten Zustand und sind erhaltenswert. Folgende Maßnahmen müssen zum Schutz und Erhalt der Bäume vorgenommen werden:  Anhebung des Wegeniveaus in Teilbereichen, um Eingriffe in den Wurzelbereich zu minimieren  Einfassung des Weges mit einem Stahlband mit Punktfundamenten  Baumspezifische Schutzmaßnahmen im Stamm-, Kronen- und Wurzelbereich während der Bauzeit  Freilegen der kritischen Wurzelbereiche mittels Absauggerät im Vorlauf des Tiefbaus  Einbringen von belastbaren Baumsubstraten und Belüftungseinrichtungen  Wenn unumgänglich, gezielter Rückschnitt von Wurzeln und Reduzierung der Kronen -4Die vorhandene Strauchpflanzung unter den bestehenden Bäumen soll entfernt und durch Rasen ersetzt werden. Dies hat folgende Vorteile:  Bessere Sicht und damit höhere Sicherheit  Großzügigere Gestaltung  Geringere Unterhaltskosten, da ein ständiger Rückschnitt der Hecken entfällt Um künftige Anhebungen des Belags durch die Wurzeln zu vermeiden bzw. zu minimieren, sollen - wo dies möglich ist - Wurzelbarrieren entlang des Weges eingebaut werden, welche die Wurzeln seitlich bzw. nach unten ableiten können. 3. Kosten und Finanzierung Es verbleiben nun die Abschnitte (3. BA) zwischen Egertweg und Haßlacher Weg und (4. BA) zwischen Sachsenweg und Banater Weg, die 2015 bis 2016 realisiert werden sollen. Die Ausschreibung der Bauarbeiten soll noch in 2014 erfolgen, für die Vergabe der Bauarbeiten steht im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung. So können die Bauarbeiten entsprechend der Witterungsbedingungen im Frühjahr 2015 beginnen. Durch die aufwendigen Schutzmaßnahmen und den geforderten Standard für die zu pflanzenden Bäume belaufen sich die Kosen für die BA 3 und 4 auf 650.000 € (Anlage 2). Im Haushalt 2014 steht bei Projekt 7.54100007 „Böfinger Steige“ ein verfügbarer Gesamtbetrag in Höhe von 41.120 € zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Jahr 2015 370.000 € und für das Jahr 2016 200.000 € vorgesehen. Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, entstehen rechnerische Folgekosten infolge von Unterhalt, Abschreibung (Geh- und. Radweg 50 Jahre, sowie Begleitgrün 20 Jahre) und kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 3,146 %) in Höhe von rund 30.000 € jährlich, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.