Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
475 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
FAM - Familie, Kinder und Jugendliche
Datum
14.08.2014
Geschäftszeichen
FAM/Sa
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 01.10.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 08.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Stadtjugendring – Verlängerung des Budgetvertrags für die Jahre 2015-2017
Anlagen:
Anlage 1 Budgetvereinbarung
Anlage 2 Dienstleistungsbeschreibung
Anlage 3 Wirkungskennzahlen
Anlage 4 Haushaltsentwicklung
GD 307/14
Antrag:
Der Verlängerung der Budgetvereinbarung mit dem Stadtjugendring Ulm e.V. für die Jahre 2015 bis
2017 zuzustimmen.
Helmut Hartmann-Schmid
Genehmigt:
BM 2, C 2, GM, R 2, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
648.906 €
€
€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
648.906 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
€
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 362004-640
648.906 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
-3-
Die Aufgaben des Stadtjugenrings (sjr) sind nach § 12 SGB VIII des Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) die Förderung der Jugendverbände. Dazu gehören u.a. das
gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Kinder- und
Jugendverbände zu fördern und an deren Lösung von Problemen mitzuwirken. Der sjr
ergänzt mit seiner Arbeit das Feld der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der sjr verwaltet insgesamt ca. 8.000 m² Nutzflächen in 15 Gebäuden, in denen sich
Jugend-, Probe- und Veranstaltungsräume der Mitgliedsverbände sowie die Geschäftsstelle
der sjr befinden. Die 58 Mitgliedsverbände mit 2.685 Ehrenamtlichen, die offenen Treffs
sowie die Mitarbeitenden der Geschäftsführung und Geschäftsstelle stellen sich der Aufgabe,
die verbandliche Jugendarbeit so zu organisieren, dass sie grundsätzlich von allen Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht werden kann. Diese Aufgabe kann nur in
Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren erfüllt werden. Dazu hat
der sjr ein großes engmaschiges Netzwerk mit Partnern v.a. in der Jugendarbeit geknüpft.
Auch im Jahr 2014 werden die bewährten Angebote wie der Verleih oder das
Herbstferienangebot "feuerrot&neonblau" mit spannenden Sport-, Musik-, Kreativ- und
Technik-Workshops für Mädchen und Jungen wieder regen Zulauf finden.
Es werden zahlreiche medienpraktische Kurse, Ferienangebote und Schulkooperationen
angeboten: Das neue Projekt "Trickfilm inklusiv" richtet sich an behinderte und nicht
behinderte Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren. Die "e.tage" ist
beim Donaufest und bei den Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtagen
beteiligt.
Im Rahmen von "Pop To Go" kann die Popbastion die offene Musikwerkstatt täglich von
Montag bis Freitag weiterführen. Weiter stehen School of Rock, Kesselkongress,
donau.pop.camp und Integrationsprojekte in 2014 auf dem Programm und die Reithalle soll
wieder interessanter für Anfänger aus der Skater- und BMXer-Szene gemacht werden.
Gemeinsam mit u.a. dem Kinderschutzbund wird das Präventionsprojekt "Hau ab du Angst"
weitergeführt.
Die bestehende Budgetvereinbarung mit dem Stadtjugendring Ulm e.V. lief zum 31.12.2013 aus.
Der bis 2013 geltende Vertrag wird nun für die Jahre 2015-2017 fortgeschrieben.
In 2014 erfolgt eine Förderung über einen Zuwendungsbescheid. Darüber wurde im
Jugendhilfeausschuss GD 069/14 am 13.03.2014 informiert.
Die bisher vereinbarten Ziele und Kennzahlen gaben einen guten Querschnitt der
Wirksamkeit der Aktivitäten des sjr wider und werden für die neue Laufzeit fortgeschrieben
(vgl. Anlage 3). Zielwerte lassen sich aufgrund der eigenen, nur bedingt steuerbaren
Dynamik der Mitgliedsverbände schwer formulieren und werden daher im Bereich der
offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht ausgewiesen. Grundsätzlich sollen die erreichten
Werte gehalten werden.
-4Zwischen sjr und Stadt Ulm gab es umfangreichen Abstimmungsbedarf. Hierbei handelt es
sich um die Aktualisierung und Vereinheitlichung der gesamten Mietverträge zwischen dem
Stadtjugendring Ulm e.V. und dem Gebäudemanagement der Stadt Ulm (GM). Die Überarbeitung
dieser unterschiedlichen Vertragsformen wird von GM Zug um Zug in 2014 vorgenommen und hat
Auswirkungen auf die Budgethöhe. Der dafür vorgesehene Betrag wurde unter 3.1.1 getrennt
dargestellt. Nach erfolgter Umsetzung kann der Betrag in künftigen Budgetvereinbarungen in das
Gesamtbudget einfließen.
Darüber hinaus wurde das Budget um Mieterhöhungen (durch die Stadt Ulm und auch durch Dritte)
entsprechend den vertraglichen Regelungen angepasst.
Der 2004 festgelegte Basisbetrag für Energiekosten und der Erhöhungsbetrag aus dem Jahr 2011
wurden aus dem Gesamtbudget herausgenommen und ebenfalls getrennt dargestellt. Diese
getrennte Darstellung soll beibehalten werden. Der Betrag unterliegt künftig nicht mehr einer
möglichen Indexierung des Zuschussverzeichnisses, es wird jedoch weiterhin eine jährliche
Abrechnung entsprechend der bisherigen Regelung vorgenommen (siehe Ziff. 3.1.2).
Auch die jährliche Anpassung der Mietnebenkostensteigerung lt. Betriebskostenverordnung
vom 25.11.2003 ohne Verbrauchspositionen ist weiterhin vorgesehen. Bei Erhöhung von
Miet- oder Mietnebenkosten erfolgt wie bisher eine entsprechende Anpassung des
Zuschusses, siehe Budgetvertrag Nr. 3.1.1.
Die Budgetsumme 2015 beläuft sich insgesamt auf 648.906 €. Die Finanzierung erfolgt
durch eine Zuschusserhöhung über Sonderfaktor ab 2015 in Höhe von 19.000 € und über
kostenneutrale interne Leistungsverrechnungen.
Der vorliegende Entwurf der Budgetvereinbarung wurde in Gesprächen mit dem sjr
abgestimmt.
Wir bitten der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015-2017 zuzustimmen.