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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
475 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche Datum 14.08.2014 Geschäftszeichen FAM/Sa Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 01.10.2014 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Stadtjugendring – Verlängerung des Budgetvertrags für die Jahre 2015-2017 Anlagen: Anlage 1 Budgetvereinbarung Anlage 2 Dienstleistungsbeschreibung Anlage 3 Wirkungskennzahlen Anlage 4 Haushaltsentwicklung GD 307/14 Antrag: Der Verlängerung der Budgetvereinbarung mit dem Stadtjugendring Ulm e.V. für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen. Helmut Hartmann-Schmid Genehmigt: BM 2, C 2, GM, R 2, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 648.906 € € € Saldo aus Investitionstätigkeit € Nettoressourcenbedarf 648.906 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf € € Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 362004-640 648.906 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € -3- Die Aufgaben des Stadtjugenrings (sjr) sind nach § 12 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Förderung der Jugendverbände. Dazu gehören u.a. das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendverbände zu fördern und an deren Lösung von Problemen mitzuwirken. Der sjr ergänzt mit seiner Arbeit das Feld der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der sjr verwaltet insgesamt ca. 8.000 m² Nutzflächen in 15 Gebäuden, in denen sich Jugend-, Probe- und Veranstaltungsräume der Mitgliedsverbände sowie die Geschäftsstelle der sjr befinden. Die 58 Mitgliedsverbände mit 2.685 Ehrenamtlichen, die offenen Treffs sowie die Mitarbeitenden der Geschäftsführung und Geschäftsstelle stellen sich der Aufgabe, die verbandliche Jugendarbeit so zu organisieren, dass sie grundsätzlich von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht werden kann. Diese Aufgabe kann nur in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren erfüllt werden. Dazu hat der sjr ein großes engmaschiges Netzwerk mit Partnern v.a. in der Jugendarbeit geknüpft. Auch im Jahr 2014 werden die bewährten Angebote wie der Verleih oder das Herbstferienangebot "feuerrot&neonblau" mit spannenden Sport-, Musik-, Kreativ- und Technik-Workshops für Mädchen und Jungen wieder regen Zulauf finden. Es werden zahlreiche medienpraktische Kurse, Ferienangebote und Schulkooperationen angeboten: Das neue Projekt "Trickfilm inklusiv" richtet sich an behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren. Die "e.tage" ist beim Donaufest und bei den Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtagen beteiligt. Im Rahmen von "Pop To Go" kann die Popbastion die offene Musikwerkstatt täglich von Montag bis Freitag weiterführen. Weiter stehen School of Rock, Kesselkongress, donau.pop.camp und Integrationsprojekte in 2014 auf dem Programm und die Reithalle soll wieder interessanter für Anfänger aus der Skater- und BMXer-Szene gemacht werden. Gemeinsam mit u.a. dem Kinderschutzbund wird das Präventionsprojekt "Hau ab du Angst" weitergeführt. Die bestehende Budgetvereinbarung mit dem Stadtjugendring Ulm e.V. lief zum 31.12.2013 aus. Der bis 2013 geltende Vertrag wird nun für die Jahre 2015-2017 fortgeschrieben. In 2014 erfolgt eine Förderung über einen Zuwendungsbescheid. Darüber wurde im Jugendhilfeausschuss GD 069/14 am 13.03.2014 informiert. Die bisher vereinbarten Ziele und Kennzahlen gaben einen guten Querschnitt der Wirksamkeit der Aktivitäten des sjr wider und werden für die neue Laufzeit fortgeschrieben (vgl. Anlage 3). Zielwerte lassen sich aufgrund der eigenen, nur bedingt steuerbaren Dynamik der Mitgliedsverbände schwer formulieren und werden daher im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht ausgewiesen. Grundsätzlich sollen die erreichten Werte gehalten werden. -4Zwischen sjr und Stadt Ulm gab es umfangreichen Abstimmungsbedarf. Hierbei handelt es sich um die Aktualisierung und Vereinheitlichung der gesamten Mietverträge zwischen dem Stadtjugendring Ulm e.V. und dem Gebäudemanagement der Stadt Ulm (GM). Die Überarbeitung dieser unterschiedlichen Vertragsformen wird von GM Zug um Zug in 2014 vorgenommen und hat Auswirkungen auf die Budgethöhe. Der dafür vorgesehene Betrag wurde unter 3.1.1 getrennt dargestellt. Nach erfolgter Umsetzung kann der Betrag in künftigen Budgetvereinbarungen in das Gesamtbudget einfließen. Darüber hinaus wurde das Budget um Mieterhöhungen (durch die Stadt Ulm und auch durch Dritte) entsprechend den vertraglichen Regelungen angepasst. Der 2004 festgelegte Basisbetrag für Energiekosten und der Erhöhungsbetrag aus dem Jahr 2011 wurden aus dem Gesamtbudget herausgenommen und ebenfalls getrennt dargestellt. Diese getrennte Darstellung soll beibehalten werden. Der Betrag unterliegt künftig nicht mehr einer möglichen Indexierung des Zuschussverzeichnisses, es wird jedoch weiterhin eine jährliche Abrechnung entsprechend der bisherigen Regelung vorgenommen (siehe Ziff. 3.1.2). Auch die jährliche Anpassung der Mietnebenkostensteigerung lt. Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 ohne Verbrauchspositionen ist weiterhin vorgesehen. Bei Erhöhung von Miet- oder Mietnebenkosten erfolgt wie bisher eine entsprechende Anpassung des Zuschusses, siehe Budgetvertrag Nr. 3.1.1. Die Budgetsumme 2015 beläuft sich insgesamt auf 648.906 €. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuschusserhöhung über Sonderfaktor ab 2015 in Höhe von 19.000 € und über kostenneutrale interne Leistungsverrechnungen. Der vorliegende Entwurf der Budgetvereinbarung wurde in Gesprächen mit dem sjr abgestimmt. Wir bitten der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015-2017 zuzustimmen.