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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
414 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration Datum 23.07.2014 Geschäftszeichen ABI-AL/SG 3 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 289/14 Betreff: Fallmanagement in der Eingliederungshilfe - Sachstandsbericht - Anlagen: Antrag: Vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Walter Lang Genehmigt: BM 2, C 2, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Fallmanagement in der Eingliederungshilfe Bei der Stadt Ulm im Sachgebiet Behindertenhilfe wird das Fallmanagement seit Juli 2010 durch 2 Vollzeitstellen mit 3 Mitarbeiterinnen durchgeführt (Stellenanteile 100%, 60% und 40%). Zuletzt wurde in der Sitzung am 26.09.2012 berichtet. Das Fallmanagement ist zuständig für die Fallsteuerung für Menschen mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, sowie in allen Hilfen im Rahmen vom Persönlichen Budget. Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung werden überwiegend im Rahmen der Teilhabekonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) gesteuert, bei besonderem Bedarf auch über das Fallmanagement. Das Fallmanagement ist grundsätzlich in allen Neufällen bei geistiger/ körperlicher oder Mehrfachbehinderung eingesetzt, sowie gezielt in laufenden Einzelfällen mit großem Steuerungs-/ Entwicklungspotential und komplexem Hilfebedarf u. o. vielen Akteuren. Soweit wie möglich werden Grundsätze und Leitgedanken vom Teilhabeplan der Stadt Ulm systematisch umgesetzt wie: ambulant vor stationär, personenzentrierter Beratungsansatz, passgenaue Hilfen (Maßanzug) und wohnortnahe Versorgung. Einen besonders hohen Stellenwert in der Arbeit des Fallmanagements hat die umfassende Einbeziehung des Menschen mit Behinderung in den Hilfeprozess, das Selbstbestimmungsrecht, das Wunschund Wahlrecht und die Kenntnis der persönlichen, sozialen, familiären und institutionellen Ressourcen des Menschen mit Behinderung. Das Fallmanagement berät, vernetzt und sucht nach Ressourcen und Kooperationspartnern bei Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen bereits im Vorfeld eines möglichen Leistungsbezuges, der sog. „Fall vor dem Fall“. 2. Statistik Im Vergleich zum letzten Sachstandsbericht im Jahr 2012 ist die Anzahl der Fälle die dem Fallmanagement zugeordnet werden insgesamt leicht gestiegen. Der Zugang zum Fallmanagement erfolgt meist über die Sachbearbeitung nach der Antragsstellung durch Klienten. Nur in wenigen Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme von externen Personen oder Diensten. Dies sind dann meist städtische Kooperationspartner bspw. Kommunaler Sozialer Dienst (KSD). Eine Erhebung zum Jahr 2013 ergab, dass keine direkte Kontaktaufnahme zum Fallmanagement durch die Klienten selbstständig erfolgte. Dies ist mitunter darauf zurückzuführen, dass das Fallmanagement keine anerkannte Beratungsstelle ist und dies auch aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht abdecken kann. Abb. 1: Anzahl der FallmanagementKlienten nach Wohnform (Stichtagserhebungen) Etwa 25% der Klienten im Fallmanagement leben in stationären -3Wohneinrichtungen. Durch laufende Zu- und Abgänge im Fallmanagement gibt es im Vergleich mit dem Jahr 2012 kaum Änderungen am prozentualen Anteil. Die Klienten ohne Maßnahmen werden intensiv im Vorfeld einer Maßnahme durch das Fallmanagement betreut und unterstützt. Abb. 2: Anzahl der FallmanagementKlienten nach Behinderungsart Nach wie vor ist der Bedarf an Fallmanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen mit einem Anteil von ca. 45% an der Gesamtfallzahl hoch. Dies betrifft den Personenkreis, der aufgrund auswärtiger Unterbringung, Persönlichem Budget, Kombinationsleistungen und eigenem Wunsch nicht für eine Vorstellung in der Teilhabekonferenz in Frage kommt. Die Fallsteuerung liegt dann beim Fallmanagement. Die Zahl der Persönlichen Budgets hat sich in Ulm auf ein konstantes Level eingependelt. Auch in diesem Bereich, ist die Zahl nicht statisch zu verstehen, sondern bildet auch die jeweiligen Zu- und Abgänge im Fallmanagement ab. Aktuell beziehen 40 Klienten ein Persönliches Budget (2012: 39). Im Rahmen der Fortschreibung der Teilhabeplanung der Stadt Ulm aus dem Jahr 2013 ist eine Handlungsempfehlung die weitere Inanspruchnahme Persönlicher Budgets zu erhöhen. Dies wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Fallmanagements sein, um möglichst flexible, personenzentrierte, ressourcen- und sozialraumorientierte Hilfen zu ermöglichen. Das Persönliche Budget bietet dafür sehr gute Rahmenbedingungen. Die Altersspanne der Klienten, die im Fallmanagement betreut werden liegt zwischen 7 und 68 Jahren. Dies entspricht auch der Altersspanne der Eingliederungshilfe. Der Hilfebedarf lässt sich nicht auf einen bestimmten Lebensabschnitt begrenzen, sondern umfasst alle Lebenslagen. 3. Netzwerke und Kooperationspartner im Fallmanagement Das Fallmanagement der Stadt Ulm arbeitet mit unterschiedlichen Netzwerk- und Kooperationspartnern zusammen zur Optimierung der Einzelfallsteuerung und zur Ressourcennutzung. Gewonnene Erkenntnisse, z.B. fehlende Bausteine in der Eingliederungshilfe, werden an die kommunale Behindertenplanung kontinuierlich rückgemeldet. Netzwerk- und Kooperationspartner:  Kooperation und Vernetzung mit Institutionen und Leistungserbringern innerhalb und außerhalb von Ulm  Kooperation mit der Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege  Berufswegekonferenzen (BWK) der Gustav-Werner-Schule, der Friedrich-vonBodelschwingh-Schule und der St. Franziskus Schule in Ingerkingen  Teilnahme/Vernetzung mit der AG Fallmanagement des Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)  Teilnahme/ Vernetzung mit dem regionalen Fachaustausch Fallmanagement -4 Mitarbeit im Arbeitskreis Integrationsfachdienst (AK IFD)  kontinuierliche Kooperation ABI/UWS  Teilnahme an der Teilhabekonferenz des GPV  Kooperation und Vernetzung mit Ressourcenanbietern in den einzelnen Sozialräumen  Kooperation und Vernetzung mit Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung  Teilnahme und Vernetzung mit dem Arbeitskreis Betreuung 4. KVJS-Forschungsvorhaben Wirkungsanalyse des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe (WiFEin) in Zusammenarbeit mit der Kath. Hochschule Mainz 01.12.2010 – 31.03.2013. 4.1 Ausgangslage und Zielsetzung Die Eingliederungshilfe ist nach wie vor einer der expandierenden Bereiche der Sozial-hilfe. In Baden-Württemberg wird als Steuerungsinstrument das Fallmanagement in allen 44 Stadt-und Landkreisen in der Eingliederungshilfe umgesetzt. Der KVJS regt den weiteren fachlichen Entwicklungsprozess an und unterstützt. Er hat deshalb das Forschungsvorhaben „Wirkungsanalyse des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe (WiFEin)“ initiiert, an dem 6 ausgewählte Stadt- und Landkreise beteiligt waren. 4.2. Fragestellungen und Kurzergebnisse des Forschungsvorhabens WiFEin Das Forschungsvorhaben konzentrierte sich im Wesentlichen auf drei Fragestellungen: 1. Wie wird das Fallmanagement in Baden-Württemberg umgesetzt? In Baden-Württemberg wird das Fallmanagement in unterschiedlichen Organisationsformen durchgeführt, vom eher spezifizierten bis hin zu einem teamorientierten Fallmanagement, abhängig von den regionalen und strukturellen Bedingungen. Das Idealmodell einer Fallsteuerung gibt es nicht. Zur Umsetzung werden 3 Empfehlungen formuliert:  Fallmanager/innen benötigen in Fallmanagementfällen Entscheidungskompetenzen und Verantwortungsbereiche, die über die Sachbearbeitung hinausgehen  Für die Bearbeitung von Fallmanagementfällen sind andere und zusätzliche Instrumente wie z.B. EDV, Datenbanken und Gremien bereitzustellen  Fallmanager/innen benötigen Möglichkeiten zu amtsexternen Kooperationsbeziehungen 2. Was bewirkt das Fallmanagement? Trotz dem kurzen Untersuchungszeitraum kann eine positive Effektivität nachgewiesen werden, z.B. bei Zielerreichung, Problemlagenabbau, Verringerung des Interventionsbedarfs, Ressourcenförderung. Die Forschungsergebnisse lassen den Schluss zu, dass professionelles Fallmanagement effizient ist und zu Kosteneinsparungen führen kann, v.a. durch Umsteuerung in den ambulanten Bereich. 3. Kann das Fallmanagement optimiert werden und wenn ja wie? Ansatzpunkte zur weiteren Optimierung:  Fallebene: aktive Wahrnehmung der Fallverantwortung, frühzeitige Kontaktaufnahme/Beratung, professionelle Fallauswahl  Organisationsebene: Fallverantwortung, Entscheidungskompetenzen, Regeln, zusätzliche Instrumente zur Dokumentation und Evaluation, angemessene Personalausstattung / Fallschlüssel, Qualifizierung und Weiterbildung der Fallmanager/innen  Netzwerkebene: Vernetzungsarbeit und Netzwerkstrukturen, Kompetenzklärung -5 Angebotssteuerung (intern): Fallübergreifende Auswertung, Zusammenarbeit mit Sozialplanung 5. Bewertung und Ausblick des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe bei der Stadt Ulm Das Fallmanagement der Stadt Ulm steuert Fallmanagementfälle fallverantwortlich mit den erforderlichen Entscheidungskompetenzen und in Abstimmung mit der Sachbearbeitung, die die sozialhilferechtliche Prüfung übernimmt. Ein hierfür standardisiertes Ablaufschema für Fallauswahl und Fallbearbeitung wird angewandt. Die Grundsätze „ambulant vor stationär“, „personenzentrierter Ansatz“ und „wohnortnahe Versorgung“ finden stets Berücksichtigung (vgl. Teilhabeplan Stadt Ulm/ Alb-Donau-Kreis 2008/ Fortschreibung 2013). Speziell EDV-unterstützte Instrumente für Dokumentation- und Evaluation im Fallmanagement sind noch nicht eingeführt. Über die Anwendung des vom KVJS aktuell hierzu entwickelten Verfahrens soll frühestens nach der Umstrukturierung im Rahmen der Sozialraumorientierung entscheiden werden. Die Datenbank der Eingliederungshilfe und entwickelte Vorlagen für Gesamtplanung und Zielüberprüfung kommen zum Einsatz. Neben der Arbeit auf Fallebene stellt die Netzwerk- und Gremienarbeit v.a. im Hinblick auf Sozialraum- und Ressourcenorientierung ein immer bedeutenderes Arbeitsfeld dar. Enge Kooperation und fachlicher Austausch mit den Leistungserbringern vor Ort sind die Grundlage für effizientes und effektives Fallmanagement, sowohl mit Blick auf den Einzelfall mit maßgeschneiderten Hilfen, wie auch mit Blick auf die Angebotssteuerung. Aber auch interne Vernetzung und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zur Jugend- und Altenhilfe gewinnen immer mehr an Bedeutung. Frühzeitige Beteiligung des Fallmanagements machen wirksame Hilfen möglich. Aus WiFEin ist abzuleiten, dass die Rückmeldungen zur fachlichen Umsetzung des Fallmanagements insgesamt positiv ausgefallen sind und zwar sowohl seitens der Adressaten als auch seitens der Leistungserbringer. Dies legt den Schluss auch für das Fallmanagement der Stadt Ulm nahe, dass eine konsequente Weiterentwicklung des Fallmanagements einen erkennbaren, das heißt positiv messbaren Effekt auf die Wirkung der Hilfe hat. Im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und steigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe wird Fallmanagement als Steuerungsinstrument zunehmend an Bedeutung gewinnen. Mit derzeit 200% Stellenanteilen kann das Fallmanagement nur in gezielten Einzelfällen mit komplexem Hilfebedarf und/ oder großem Steuerungspotential sowie für begrenzte fallübergreifende Aufgaben und Themen eingesetzt werden. Anhang: Fallbeispiel Herr M. ist ca. 60 Jahre alt. Bei ihm liegt eine Intelligenzminderung vor, die sich u.a. darin zeigt, dass Herr M. weder lesen, rechnen noch schreiben kann. Seine Sprache ist sehr einfach; komplexe Fragen kann er nicht verstehen. Eine umfassende gesetzliche Betreuung ist seit einigen Jahren für ihn eingerichtet. -6Herr M. wurde als eheliches Kind in zweiter Ehe geboren. Bereits als Kind lebte Herr M. in einer stationären Einrichtung bis er, nach dem Tod des Vaters, zur Mutter zurück kam. Die familiären Verhältnisse sind undurchsichtig. Ein Großteil der Familie lebt von Sozialleistungen. Herr M. hat noch vier Geschwister, die kognitiv eingeschränkt sind und zum Teil auch Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. In den ganzen Jahren kümmerte sich die Mutter um die Haushaltsführung und versorgte ihren Sohn. In den letzten Monaten lebte Herr M. als einziger Sohn noch mit der betagten und pflegebedürftigen Mutter zusammen. Zusätzlich hielt sich eine Stiefschwester mit Alkoholproblematik die meiste Zeit in der Wohnung auf. Aufgrund der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Mutter wurde die Haushaltsführung (Herr M. war dazu nicht in der Lage) mehr und mehr vernachlässigt. Herr M. wollte bei seiner pflegebedürftigen Mutter sein und ihr „beistehen“, deshalb besuchte er nicht mehr die Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Aufgrund der Überforderungssituation verschlechterten sich seine psychische Verfassung und seine Kooperationsbereitschaft. Im Rahmen von Hausbesuchen durch das Fallmanagement und den gesetzlichen Betreuer wurde folgendes festgestellt:  Hilflosigkeit von Herrn M.  Unzureichende pflegerische Versorgung der Mutter  Unhygienische Wohnverhältnisse  Unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln  Ungepflegtheit von Herrn M. Mutter und Sohn weigerten sich jedoch, aufsuchende Hilfen (bspw. Pflegedienst, Hauswirtschaftsdienst) zuzulassen. Aufgrund des kritischen Gesundheitszustandes der Mutter wurde diese ins Krankenhaus eingeliefert. Auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn M. verblieb er zunächst alleine in der Wohnung. Die Mutter konnte nicht mehr in die eigene Häuslichkeit zurückkehren, sondern musste in einem Pflegeheim aufgenommen werden – indem sie nach kurzer Zeit verstarb. Es zeichnete sich im Rahmen der Fallsteuerung recht schnell ab, dass Herr M. mit einem selbständigen ambulanten Wohnen überfordert war. Grundkompetenzen für ein eigenständiges Leben waren kaum erkennbar. Zudem war die Wohnung für eine Person nicht auf Dauer zu finanzieren – Herr M. erhält Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII und ist an die Mietobergrenzen in Ulm gebunden. Das Ergebnis war dann die Aufnahme in einer stationären Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung des Fallmanagements mit dem Klienten und allen Akteuren wurden die Ziele und Maßnahmen festgeschrieben. Besondere Berücksichtigung bei der Hilfeplanung fand der Wunsch des Klienten nach einer eigenen Wohnung und einer möglichst selbständigen Lebensführung. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Ulm wurde die Wohnungssuche durch eine Kooperation zwischen dem Fallmanagement der Eingliederungshilfe und der UWS unterstützt. Herr M. konnte im stationären Setting ausreichende Kompetenzen für eine weitestgehende selbständige Lebensführung erwerben. Nach 14 Monaten konnte Herr M. in eine eigene Wohnung umziehen. Seit einigen Monaten lebt er nun mit Unterstützung in den Bereichen Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung und Haushaltsführung. Diese Maßnahme wird durch ein Persönliches Budget finanziert. Zusätzlich zu den Leistungen des Persönlichen Budgets erhält Herr M. Leistungen der Pflegekasse im Rahmen der Pflegstufe 0 und zusätzliche Betreuungsleistungen. Die Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt der gesetzliche Betreuer. Zusätzlich kümmert sich eine Fachkraft um die Organisation des Persönlichen Budgets (vgl. Budgetassistenz). Mit der Zeit soll die Unterstützung durch Nachbarschaftshilfen und den Familienentlastenden Dienst -7erbracht werden. Dieser Maßanzug wird im Rahmen der Hilfeplanung durch das Fallmanagement regelmäßig überprüft, gesteuert und fortgeschrieben. Wirtschaftliche Fallbetrachtung: Kosten der stationären Unterbringung pro Monat: 2.228,57 € Eingliederungshilfe (inkl. Grundsicherung in Einrichtungen) 23,00 € Bekleidungspauschale 103,14 € Barbetrag 2.354,71 € ./. 484,00 € Einkommen 1.870,71 € Gesamtkosten Kosten im Rahmen der ambulanten Unterstützung pro Monat: 730,00 € Eingliederungshilfe 278,84 € Grundsicherung 1.008,84€ Gesamtkosten