Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
414 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
23.07.2014
Geschäftszeichen ABI-AL/SG 3
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 289/14
Betreff:
Fallmanagement in der Eingliederungshilfe
- Sachstandsbericht -
Anlagen:
Antrag:
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Walter Lang
Genehmigt:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Fallmanagement in der Eingliederungshilfe
Bei der Stadt Ulm im Sachgebiet Behindertenhilfe wird das Fallmanagement seit Juli 2010
durch 2 Vollzeitstellen mit 3 Mitarbeiterinnen durchgeführt (Stellenanteile 100%, 60% und 40%).
Zuletzt wurde in der Sitzung am 26.09.2012 berichtet.
Das Fallmanagement ist zuständig für die Fallsteuerung für Menschen mit geistiger, körperlicher
oder Mehrfachbehinderung, sowie in allen Hilfen im Rahmen vom Persönlichen Budget. Hilfen
für Menschen mit einer psychischen Erkrankung werden überwiegend im Rahmen der
Teilhabekonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) gesteuert, bei besonderem
Bedarf auch über das Fallmanagement.
Das Fallmanagement ist grundsätzlich in allen Neufällen bei geistiger/ körperlicher oder
Mehrfachbehinderung eingesetzt, sowie gezielt in laufenden Einzelfällen mit großem
Steuerungs-/ Entwicklungspotential und komplexem Hilfebedarf u. o. vielen Akteuren. Soweit
wie möglich werden Grundsätze und Leitgedanken vom Teilhabeplan der Stadt Ulm
systematisch umgesetzt wie: ambulant vor stationär, personenzentrierter Beratungsansatz,
passgenaue Hilfen (Maßanzug) und wohnortnahe Versorgung. Einen besonders hohen
Stellenwert in der Arbeit des Fallmanagements hat die umfassende Einbeziehung des
Menschen mit Behinderung in den Hilfeprozess, das Selbstbestimmungsrecht, das Wunschund Wahlrecht und die Kenntnis der persönlichen, sozialen, familiären und institutionellen
Ressourcen des Menschen mit Behinderung.
Das Fallmanagement berät, vernetzt und sucht nach Ressourcen und Kooperationspartnern bei
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen bereits im Vorfeld eines möglichen
Leistungsbezuges, der sog. „Fall vor dem Fall“.
2. Statistik
Im Vergleich zum letzten Sachstandsbericht im Jahr 2012 ist die Anzahl der Fälle die dem
Fallmanagement zugeordnet werden insgesamt leicht gestiegen. Der Zugang zum
Fallmanagement erfolgt meist über die Sachbearbeitung nach der Antragsstellung durch
Klienten. Nur in wenigen Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme von externen Personen oder
Diensten. Dies sind dann meist städtische Kooperationspartner bspw. Kommunaler Sozialer
Dienst (KSD). Eine Erhebung zum Jahr 2013 ergab, dass keine direkte Kontaktaufnahme zum
Fallmanagement durch die Klienten selbstständig erfolgte. Dies ist mitunter darauf
zurückzuführen, dass das Fallmanagement keine anerkannte Beratungsstelle ist und dies auch
aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht abdecken kann.
Abb. 1: Anzahl der FallmanagementKlienten nach Wohnform
(Stichtagserhebungen)
Etwa 25% der Klienten im
Fallmanagement leben in stationären
-3Wohneinrichtungen. Durch laufende Zu- und Abgänge im Fallmanagement gibt es im Vergleich
mit dem Jahr 2012 kaum Änderungen am prozentualen Anteil. Die Klienten ohne Maßnahmen
werden intensiv im Vorfeld einer Maßnahme durch das Fallmanagement betreut und unterstützt.
Abb. 2: Anzahl der FallmanagementKlienten nach Behinderungsart
Nach wie vor ist der Bedarf an Fallmanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen
mit einem Anteil von ca. 45% an der Gesamtfallzahl hoch. Dies betrifft den Personenkreis, der
aufgrund auswärtiger Unterbringung, Persönlichem Budget, Kombinationsleistungen und
eigenem Wunsch nicht für eine Vorstellung in der Teilhabekonferenz in Frage kommt. Die
Fallsteuerung liegt dann beim Fallmanagement.
Die Zahl der Persönlichen Budgets hat sich in Ulm auf ein konstantes Level eingependelt. Auch
in diesem Bereich, ist die Zahl nicht statisch zu verstehen, sondern bildet auch die jeweiligen
Zu- und Abgänge im Fallmanagement ab. Aktuell beziehen 40 Klienten ein Persönliches Budget
(2012: 39). Im Rahmen der Fortschreibung der Teilhabeplanung der Stadt Ulm aus dem Jahr
2013 ist eine Handlungsempfehlung die weitere Inanspruchnahme Persönlicher Budgets zu
erhöhen. Dies wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Fallmanagements sein, um möglichst
flexible, personenzentrierte, ressourcen- und sozialraumorientierte Hilfen zu ermöglichen. Das
Persönliche Budget bietet dafür sehr gute Rahmenbedingungen.
Die Altersspanne der Klienten, die im Fallmanagement betreut werden liegt zwischen 7 und 68
Jahren. Dies entspricht auch der Altersspanne der Eingliederungshilfe. Der Hilfebedarf lässt
sich nicht auf einen bestimmten Lebensabschnitt begrenzen, sondern umfasst alle
Lebenslagen.
3. Netzwerke und Kooperationspartner im Fallmanagement
Das Fallmanagement der Stadt Ulm arbeitet mit unterschiedlichen Netzwerk- und
Kooperationspartnern zusammen zur Optimierung der Einzelfallsteuerung und zur
Ressourcennutzung.
Gewonnene Erkenntnisse, z.B. fehlende Bausteine in der Eingliederungshilfe, werden an die
kommunale Behindertenplanung kontinuierlich rückgemeldet.
Netzwerk- und Kooperationspartner:
Kooperation und Vernetzung mit Institutionen und Leistungserbringern innerhalb und
außerhalb von Ulm
Kooperation mit der Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege
Berufswegekonferenzen (BWK) der Gustav-Werner-Schule, der Friedrich-vonBodelschwingh-Schule und der St. Franziskus Schule in Ingerkingen
Teilnahme/Vernetzung mit der AG Fallmanagement des Kommunalverband für Jugend
und Soziales (KVJS)
Teilnahme/ Vernetzung mit dem regionalen Fachaustausch Fallmanagement
-4
Mitarbeit im Arbeitskreis Integrationsfachdienst (AK IFD)
kontinuierliche Kooperation ABI/UWS
Teilnahme an der Teilhabekonferenz des GPV
Kooperation und Vernetzung mit Ressourcenanbietern in den einzelnen Sozialräumen
Kooperation und Vernetzung mit Interessensvertretungen von Menschen mit
Behinderung
Teilnahme und Vernetzung mit dem Arbeitskreis Betreuung
4. KVJS-Forschungsvorhaben Wirkungsanalyse des Fallmanagements in der
Eingliederungshilfe (WiFEin)
in Zusammenarbeit mit der Kath. Hochschule Mainz 01.12.2010 – 31.03.2013.
4.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Die Eingliederungshilfe ist nach wie vor einer der expandierenden Bereiche der Sozial-hilfe. In
Baden-Württemberg wird als Steuerungsinstrument das Fallmanagement in allen 44 Stadt-und
Landkreisen in der Eingliederungshilfe umgesetzt. Der KVJS regt den weiteren fachlichen
Entwicklungsprozess an und unterstützt. Er hat deshalb das Forschungsvorhaben
„Wirkungsanalyse des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe (WiFEin)“ initiiert, an dem 6
ausgewählte Stadt- und Landkreise beteiligt waren.
4.2. Fragestellungen und Kurzergebnisse des Forschungsvorhabens WiFEin
Das Forschungsvorhaben konzentrierte sich im Wesentlichen auf drei Fragestellungen:
1.
Wie wird das Fallmanagement in Baden-Württemberg umgesetzt?
In Baden-Württemberg wird das Fallmanagement in unterschiedlichen Organisationsformen
durchgeführt, vom eher spezifizierten bis hin zu einem teamorientierten Fallmanagement,
abhängig von den regionalen und strukturellen Bedingungen. Das Idealmodell einer
Fallsteuerung gibt es nicht.
Zur Umsetzung werden 3 Empfehlungen formuliert:
Fallmanager/innen benötigen in Fallmanagementfällen Entscheidungskompetenzen und
Verantwortungsbereiche, die über die Sachbearbeitung hinausgehen
Für die Bearbeitung von Fallmanagementfällen sind andere und zusätzliche Instrumente
wie z.B. EDV, Datenbanken und Gremien bereitzustellen
Fallmanager/innen benötigen Möglichkeiten zu amtsexternen Kooperationsbeziehungen
2.
Was bewirkt das Fallmanagement?
Trotz dem kurzen Untersuchungszeitraum kann eine positive Effektivität nachgewiesen
werden, z.B. bei Zielerreichung, Problemlagenabbau, Verringerung des
Interventionsbedarfs, Ressourcenförderung. Die Forschungsergebnisse lassen den Schluss
zu, dass professionelles Fallmanagement effizient ist und zu Kosteneinsparungen führen
kann, v.a. durch Umsteuerung in den ambulanten Bereich.
3.
Kann das Fallmanagement optimiert werden und wenn ja wie?
Ansatzpunkte zur weiteren Optimierung:
Fallebene: aktive Wahrnehmung der Fallverantwortung, frühzeitige
Kontaktaufnahme/Beratung, professionelle Fallauswahl
Organisationsebene: Fallverantwortung, Entscheidungskompetenzen, Regeln,
zusätzliche Instrumente zur Dokumentation und Evaluation, angemessene
Personalausstattung / Fallschlüssel, Qualifizierung und Weiterbildung der
Fallmanager/innen
Netzwerkebene: Vernetzungsarbeit und Netzwerkstrukturen, Kompetenzklärung
-5 Angebotssteuerung (intern): Fallübergreifende Auswertung, Zusammenarbeit mit
Sozialplanung
5. Bewertung und Ausblick des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe bei der Stadt
Ulm
Das Fallmanagement der Stadt Ulm steuert Fallmanagementfälle fallverantwortlich mit den
erforderlichen Entscheidungskompetenzen und in Abstimmung mit der Sachbearbeitung, die die
sozialhilferechtliche Prüfung übernimmt. Ein hierfür standardisiertes Ablaufschema für
Fallauswahl und Fallbearbeitung wird angewandt.
Die Grundsätze „ambulant vor stationär“, „personenzentrierter Ansatz“ und „wohnortnahe
Versorgung“ finden stets Berücksichtigung (vgl. Teilhabeplan Stadt Ulm/ Alb-Donau-Kreis 2008/
Fortschreibung 2013).
Speziell EDV-unterstützte Instrumente für Dokumentation- und Evaluation im Fallmanagement
sind noch nicht eingeführt. Über die Anwendung des vom KVJS aktuell hierzu entwickelten
Verfahrens soll frühestens nach der Umstrukturierung im Rahmen der Sozialraumorientierung
entscheiden werden. Die Datenbank der Eingliederungshilfe und entwickelte Vorlagen für
Gesamtplanung und Zielüberprüfung kommen zum Einsatz.
Neben der Arbeit auf Fallebene stellt die Netzwerk- und Gremienarbeit v.a. im Hinblick auf
Sozialraum- und Ressourcenorientierung ein immer bedeutenderes Arbeitsfeld dar. Enge
Kooperation und fachlicher Austausch mit den Leistungserbringern vor Ort sind die Grundlage
für effizientes und effektives Fallmanagement, sowohl mit Blick auf den Einzelfall mit
maßgeschneiderten Hilfen, wie auch mit Blick auf die Angebotssteuerung.
Aber auch interne Vernetzung und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zur Jugend- und
Altenhilfe gewinnen immer mehr an Bedeutung. Frühzeitige Beteiligung des Fallmanagements
machen wirksame Hilfen möglich.
Aus WiFEin ist abzuleiten, dass die Rückmeldungen zur fachlichen Umsetzung des
Fallmanagements insgesamt positiv ausgefallen sind und zwar sowohl seitens der Adressaten
als auch seitens der Leistungserbringer. Dies legt den Schluss auch für das Fallmanagement
der Stadt Ulm nahe, dass eine konsequente Weiterentwicklung des Fallmanagements einen
erkennbaren, das heißt positiv messbaren Effekt auf die Wirkung der Hilfe hat.
Im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und steigende Fallzahlen in der
Eingliederungshilfe wird Fallmanagement als Steuerungsinstrument zunehmend an Bedeutung
gewinnen.
Mit derzeit 200% Stellenanteilen kann das Fallmanagement nur in gezielten Einzelfällen mit
komplexem Hilfebedarf und/ oder großem Steuerungspotential sowie für begrenzte
fallübergreifende Aufgaben und Themen eingesetzt werden.
Anhang: Fallbeispiel
Herr M. ist ca. 60 Jahre alt. Bei ihm liegt eine Intelligenzminderung vor, die sich u.a. darin zeigt,
dass Herr M. weder lesen, rechnen noch schreiben kann. Seine Sprache ist sehr einfach;
komplexe Fragen kann er nicht verstehen. Eine umfassende gesetzliche Betreuung ist seit
einigen Jahren für ihn eingerichtet.
-6Herr M. wurde als eheliches Kind in zweiter Ehe geboren. Bereits als Kind lebte Herr M. in einer
stationären Einrichtung bis er, nach dem Tod des Vaters, zur Mutter zurück kam. Die familiären
Verhältnisse sind undurchsichtig. Ein Großteil der Familie lebt von Sozialleistungen. Herr M. hat
noch vier Geschwister, die kognitiv eingeschränkt sind und zum Teil auch Leistungen der
Eingliederungshilfe erhalten. In den ganzen Jahren kümmerte sich die Mutter um die
Haushaltsführung und versorgte ihren Sohn. In den letzten Monaten lebte Herr M. als einziger
Sohn noch mit der betagten und pflegebedürftigen Mutter zusammen. Zusätzlich hielt sich eine
Stiefschwester mit Alkoholproblematik die meiste Zeit in der Wohnung auf.
Aufgrund der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Mutter wurde die Haushaltsführung (Herr M.
war dazu nicht in der Lage) mehr und mehr vernachlässigt. Herr M. wollte bei seiner
pflegebedürftigen Mutter sein und ihr „beistehen“, deshalb besuchte er nicht mehr die Werkstatt
für Menschen mit Behinderung. Aufgrund der Überforderungssituation verschlechterten sich
seine psychische Verfassung und seine Kooperationsbereitschaft.
Im Rahmen von Hausbesuchen durch das Fallmanagement und den gesetzlichen Betreuer
wurde folgendes festgestellt:
Hilflosigkeit von Herrn M.
Unzureichende pflegerische Versorgung der Mutter
Unhygienische Wohnverhältnisse
Unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln
Ungepflegtheit von Herrn M.
Mutter und Sohn weigerten sich jedoch, aufsuchende Hilfen (bspw. Pflegedienst,
Hauswirtschaftsdienst) zuzulassen. Aufgrund des kritischen Gesundheitszustandes der Mutter
wurde diese ins Krankenhaus eingeliefert. Auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn M. verblieb er
zunächst alleine in der Wohnung. Die Mutter konnte nicht mehr in die eigene Häuslichkeit
zurückkehren, sondern musste in einem Pflegeheim aufgenommen werden – indem sie nach
kurzer Zeit verstarb.
Es zeichnete sich im Rahmen der Fallsteuerung recht schnell ab, dass Herr M. mit einem
selbständigen ambulanten Wohnen überfordert war. Grundkompetenzen für ein eigenständiges
Leben waren kaum erkennbar. Zudem war die Wohnung für eine Person nicht auf Dauer zu
finanzieren – Herr M. erhält Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII und ist an die
Mietobergrenzen in Ulm gebunden. Das Ergebnis war dann die Aufnahme in einer stationären
Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen einer gemeinsamen
Hilfeplanung des Fallmanagements mit dem Klienten und allen Akteuren wurden die Ziele und
Maßnahmen festgeschrieben. Besondere Berücksichtigung bei der Hilfeplanung fand der
Wunsch des Klienten nach einer eigenen Wohnung und einer möglichst selbständigen
Lebensführung.
Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Ulm wurde die Wohnungssuche durch eine
Kooperation zwischen dem Fallmanagement der Eingliederungshilfe und der UWS unterstützt.
Herr M. konnte im stationären Setting ausreichende Kompetenzen für eine weitestgehende
selbständige Lebensführung erwerben. Nach 14 Monaten konnte Herr M. in eine eigene
Wohnung umziehen. Seit einigen Monaten lebt er nun mit Unterstützung in den Bereichen
Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung und Haushaltsführung.
Diese Maßnahme wird durch ein Persönliches Budget finanziert.
Zusätzlich zu den Leistungen des Persönlichen Budgets erhält Herr M. Leistungen der
Pflegekasse im Rahmen der Pflegstufe 0 und zusätzliche Betreuungsleistungen. Die
Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt der gesetzliche Betreuer. Zusätzlich kümmert
sich eine Fachkraft um die Organisation des Persönlichen Budgets (vgl. Budgetassistenz). Mit
der Zeit soll die Unterstützung durch Nachbarschaftshilfen und den Familienentlastenden Dienst
-7erbracht werden. Dieser Maßanzug wird im Rahmen der Hilfeplanung durch das
Fallmanagement regelmäßig überprüft, gesteuert und fortgeschrieben.
Wirtschaftliche Fallbetrachtung:
Kosten der stationären Unterbringung pro Monat:
2.228,57 € Eingliederungshilfe (inkl. Grundsicherung in Einrichtungen)
23,00 € Bekleidungspauschale
103,14 € Barbetrag
2.354,71 €
./. 484,00 € Einkommen
1.870,71 € Gesamtkosten
Kosten im Rahmen der ambulanten Unterstützung pro Monat:
730,00 € Eingliederungshilfe
278,84 € Grundsicherung
1.008,84€ Gesamtkosten