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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
471 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration Datum 16.07.2014 Geschäftszeichen ABI/ SG 2 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 286/14 Betreff: Entwicklung der Finanz- und Fallzahlen in der Hilfe zur Pflege Anlagen: - Antrag: Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Walter Lang Genehmigt: BM 2, C 2, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Die Hilfe umfasst die häusliche Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege sowie die teilstationäre und die stationäre Pflege. 1. Fallzahlen und jährliche Ausgaben Hilfe zur Pflege in Ulm 1.1 Fallzahlen Hilfe zur Pflege Stichtagszahlen: 2011 2012 436 471 Veränderung gegenüber Vorjahr - 1,4% + 8,0% 2013 503 + 6,8% Fallzahl Die hier dargestellten Stichtagszahlen errechnen sich aus dem jährlichen Durchschnitt der monatlichen Stichtagszahlen, die jeweils zum Monatsende ermittelt wurden. Die Fallzahlen bewegten sich in früheren Jahren auf einem relativ konstanten Niveau, stiegen 2012 auf Grund einer internen Verbuchungsumschlüsselung1 deutlich an. Auch im Jahr 2013 ist nochmals ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Hintergrund dieser Entwicklung ist neben dem sich auch in Ulm langsam auswirkenden demographischen Wandel der Umstand, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren gleich blieben bei gleichzeitig steigenden Kostensätzen der Pflegeeinrichtungen. Daraus resultiert ein steigender Finanzierungsananteil für die Pflegebedürftigen, welcher zunehmend zur Berechtigung und zum Erhalt von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege) führt. Verlaufszahlen: 2011 2012 2013 Ambulante HzP Stationäre HzP Gesamtfallzahl Fallzahl Anteil Fallzahl Anteil Fallzahl 176 197 193 28% 32% 31% 448 417 445 72% 68% 69% 624 614 638 Veränderung gegenüber Vorjahr - 1,6% + 3,9% Die hier abgebildeten Zahlen stellen Verlaufszahlen, d. h. die Summe aller Fälle über das jeweilige Kalenderjahr gerechnet, dar. Die Verlaufszahlen geben Aufschluss darüber, wie viele Ulmer Bürgerinnen und Bürger im Lauf im jeweiligen Kalenderjahr auf Hilfe zur Pflege angewiesen waren. 2013 waren dies insgesamt 638 Personen. 1 Die bis dahin gesondert verbuchten hauswirtschaftlichen Hilfen werden auf Grund einer überörtlichen Anordnung seitdem unter der Hilfe zur Pflege verbucht. -3Die Quote der ambulanten Hilfe zur Pflege im Verhältnis zur stationären Hilfe zur Pflege liegt in Ulm in den letzten drei Jahren recht konstant bei ca. 30 %. Rund 70% der Ulmer Hilfe zur Pflege Empfänger werden stationär versorgt. Im Landesvergleich ist dies eine gute Verteilung. Laut der KVJS Berichterstattung "Hilfe zur Pflege 2012" (vgl. Seite 25) werden in BadenWürttemberg 75,8% der HzP-Empfänger stationär versorgt und lediglich 25,2% ambulant. Der Grundsatz Ambulant vor Stationär wird damit in Ulm besser als im Landesschnitt umgesetzt. 1.2 Jährliche Ausgaben Hilfe zur Pflege (brutto): 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 1.442.020 € 1.525.208 € 1.395.366 € 1.657.298 € 1.595.192 € 3.995.101 € 4.532.047 € 4.710.880 € 4.908.114 € 4.666.100 € 5.437.121 € 6.057.255 € 6.106.246 € 6.565.412 € 6.261.292 € Veränderung gegenüber Vorjahr + 11,5% + 0,8% + 7,6% - 5,4% 31.12.2013 1.580.394 € 4.963.105 € 6.543.500 € + 4,1% Ambulante HzP Stationäre HzP Gesamt Die Steigerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr spiegeln im Wesentlichen die leicht gestiegenen Fallzahlen wieder. Zusätzlich wirken sich hierbei natürlich auch die im Kalenderjahr angepassten Vergütungssätze der einzelnen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen aus. 2. Benchmark Baden-Württemberg Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) berichtet jährlich zum Jahresende des Folgejahres auf der Grundlage einer Erhebung bei den 44 Stadt- und Landkreisen zur vollstationären Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg (jeweils zum Stichtag 31.12.). Der folgende Abschnitt bezieht sich auf den aktuellen Bericht „Hilfe zur Pflege 2012“2; er beschränkt sich auf die Darstellung der Stadtkreise sowie den Durchschnitt der baden-württembergischen Stadt- und Landkreise (Stichtag 31.12.2012). 2 KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012 (http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/statistik-hzpfl/Hilfe_zur_Pflege_2012.pdf). -42.1 Empfänger vollstationärer Hilfe zur Pflege über 65 Jahren pro 1.000 Einwohner über 65 Jahren3: In der Stadt Ulm sind demnach im Vergleich mit den Stadtkreisen in Baden-Württemberg, gemessen an der jeweiligen Einwohnerzahl, deutlich weniger Menschen über 65 Jahren im Rahmen der Hilfe zur Pflege stationär untergebracht. 2.2 Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner 20114: Auch bei den Empfängern vollstationärer Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren liegt Ulm nicht nur deutlich unter den Unterbringungsquoten vergleichbarer Stadtkreise, sondern auch deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt (Stadt- und Landkreise). 3 4 KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 40. KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 49. -52.3 Nettoaufwand für Leistungen an Empfänger vollstationärer Hilfe zur Pflege in Euro pro Einwohner5: Analog zu den im Vergleich zu den Stadtkreisen Baden-Württembergs geringeren Belegungszahlen ergibt sich für die Stadt Ulm eine geringere finanzielle Belastung gemessen an der Bevölkerungszahl. Die Stadt Ulm nimmt hier den Spitzenrang unter den Stadtkreisen ein. In Ulm ist der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr (39,7 Euro) nochmals leicht gesunken. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Verbuchungspraxis der Ausgaben der Städte und Kreise sind nach Feststellung des KVJS6 die genannten Zahlen zum Nettoaufwand allerdings nur bedingt bzw. lediglich in der Tendenz vergleichbar. 2.4 Teilstationär und ambulant versorgte Pflegebedürftige in Relation zur vollstationären Versorgung Seit dem Berichtsjahr 2011 erhebt der KVJS zusätzlich Zahlen der ambulanten und teilstationären Versorgung Pflegebedürftiger7. Hierbei werden Daten der jeweiligen Städte und Kreise mit Daten des statistischen Landesamtes verknüpft. Der Anteil der vollstationär versorgten Menschen betrug danach im Jahr 2012 in BadenWürttemberg 30,7 % und der teilstationär und ambulant (inklusive Pflegegeld bei der Versorgung durch Angehörige) 69,3%. In den Stadtkreisen war der Anteil stationär versorgter Menschen mit 34,9 % höher. In Ulm lag er mit 33,1 % leicht unter dem Schnitt der Stadtkreise. Die Versorgungsquote durch Familienangehörige und durch ambulante Pflege liegt damit in Ulm bei zwei drittel, ein drittel der Pflegebedürftigen wird dagegen stationär versorgt. Bei den hier vom KVJS ermittelten Prozentzahlen handelt es sich um die Summe aller pflegebedürftigen Menschen in Ulm, nicht nur um diejenigen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII erhalten. Aussagen hierzu finden sie unter Kapitel 1.1 dieses Berichts. 3. Fallmanagement Seit 2009 ist das 'Fallmanagement Hilfe zur Pflege' bei der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration im Sachgebiet Altenhilfe und Pflege etabliert. Seit dem Jahr 2012 arbeiten zwei 5 KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 32. KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 6 7 KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 20-22 6 -650%-Kräfte im Fallmanagement. Erhält die Stadt Ulm Kenntnis von einer bevorstehenden oder bestehenden Pflegebedürftigkeit sowie einer angedachten Heimaufnahme mit den Pflegestufen 0 oder I, wird das Fallmanagement mit der Prüfung der Heimbedürftigkeit beauftragt. Besteht keine Heimbedürftigkeit, wird eine alternative ambulante Hilfeplanung durchgeführt. Gemeinsam mit den Pflegebedürftigen, Angehörigen und anderen Beteiligten wird besprochen, welche anderen professionellen, aber auch familiäre und ehrenamtliche Hilfen möglich und sinnvoll sind, damit eine gute Versorgung und der Verbleib in der eigenen Wohnung weiterhin gewährleistet ist. Dabei wird auch geprüft, inwieweit sozialräumliche Ressourcen im Stadtteil eingebunden werden können. Bei Bedarf ist das Fallmanagement bei der Organisation benötigter Hilfen behilflich. Ziele des Fallmanagements sind der möglichst lange Verbleib in der eigenen vertrauten Wohnung, die Erhaltung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen, Verbesserung und Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen aber auch der Angehörigen sowie die Förderung der Inanspruchnahme von unterstützenden Angeboten. Fallzahlen Fallmanagement: Gesamtfallzahl weiblich männlich Pflegestufe 0 I II III U 65 Ü 65 Wunschversorgung ambulant stationär Ablehnung d. Antrags Telefonkontakt Hausbesuch Heimbesuch/Krankenhaus Demenz Sucht psych. Erkrankung 2011 2012 2013 105 65 40 21 65 12 2 27 78 32 73 131 82 49 34 78 12 3 25 106 53 78 139 33 93 19 46 35 24 19 39 125 32 53 46 15 33 33 87 52 27 83 18 6 31 108 54 85 134 30 58 42 20 30 Durch das Fallmanagement ergab sich aus der Summe der Einsparungen bei Einzelfällen mit verhinderter oder verzögerter Heimaufnahme im Kalenderjahr 2013 ein Einsparpotenzial in Höhe von ca. 115.300 Euro.