Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
471 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
16.07.2014
Geschäftszeichen ABI/ SG 2
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 286/14
Betreff:
Entwicklung der Finanz- und Fallzahlen in der Hilfe zur Pflege
Anlagen:
-
Antrag:
Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Walter Lang
Genehmigt:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem
oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Die Hilfe umfasst die häusliche Pflege, Hilfsmittel,
Kurzzeitpflege sowie die teilstationäre und die stationäre Pflege.
1. Fallzahlen und jährliche Ausgaben Hilfe zur Pflege in Ulm
1.1 Fallzahlen Hilfe zur Pflege
Stichtagszahlen:
2011
2012
436
471
Veränderung
gegenüber Vorjahr
- 1,4%
+ 8,0%
2013
503
+ 6,8%
Fallzahl
Die hier dargestellten Stichtagszahlen errechnen sich aus dem jährlichen Durchschnitt der
monatlichen Stichtagszahlen, die jeweils zum Monatsende ermittelt wurden. Die Fallzahlen
bewegten sich in früheren Jahren auf einem relativ konstanten Niveau, stiegen 2012 auf Grund
einer internen Verbuchungsumschlüsselung1 deutlich an. Auch im Jahr 2013 ist nochmals ein
deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Hintergrund dieser Entwicklung ist neben dem sich auch in
Ulm langsam auswirkenden demographischen Wandel der Umstand, dass die Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren gleich blieben bei gleichzeitig steigenden
Kostensätzen der Pflegeeinrichtungen. Daraus resultiert ein steigender Finanzierungsananteil
für die Pflegebedürftigen, welcher zunehmend zur Berechtigung und zum Erhalt von
Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege) führt.
Verlaufszahlen:
2011
2012
2013
Ambulante HzP
Stationäre HzP
Gesamtfallzahl
Fallzahl
Anteil
Fallzahl
Anteil
Fallzahl
176
197
193
28%
32%
31%
448
417
445
72%
68%
69%
624
614
638
Veränderung
gegenüber Vorjahr
- 1,6%
+ 3,9%
Die hier abgebildeten Zahlen stellen Verlaufszahlen, d. h. die Summe aller Fälle über das
jeweilige Kalenderjahr gerechnet, dar. Die Verlaufszahlen geben Aufschluss darüber, wie viele
Ulmer Bürgerinnen und Bürger im Lauf im jeweiligen Kalenderjahr auf Hilfe zur Pflege
angewiesen waren. 2013 waren dies insgesamt 638 Personen.
1
Die bis dahin gesondert verbuchten hauswirtschaftlichen Hilfen werden auf Grund einer überörtlichen
Anordnung seitdem unter der Hilfe zur Pflege verbucht.
-3Die Quote der ambulanten Hilfe zur Pflege im Verhältnis zur stationären Hilfe zur Pflege liegt in
Ulm in den letzten drei Jahren recht konstant bei ca. 30 %. Rund 70% der Ulmer Hilfe zur
Pflege Empfänger werden stationär versorgt. Im Landesvergleich ist dies eine gute Verteilung.
Laut der KVJS Berichterstattung "Hilfe zur Pflege 2012" (vgl. Seite 25) werden in BadenWürttemberg 75,8% der HzP-Empfänger stationär versorgt und lediglich 25,2% ambulant. Der
Grundsatz Ambulant vor Stationär wird damit in Ulm besser als im Landesschnitt umgesetzt.
1.2 Jährliche Ausgaben Hilfe zur Pflege (brutto):
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
1.442.020 €
1.525.208 €
1.395.366 €
1.657.298 €
1.595.192 €
3.995.101 €
4.532.047 €
4.710.880 €
4.908.114 €
4.666.100 €
5.437.121 €
6.057.255 €
6.106.246 €
6.565.412 €
6.261.292 €
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
+ 11,5%
+ 0,8%
+ 7,6%
- 5,4%
31.12.2013
1.580.394 €
4.963.105 €
6.543.500 €
+ 4,1%
Ambulante HzP Stationäre HzP Gesamt
Die Steigerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr spiegeln im Wesentlichen die leicht
gestiegenen Fallzahlen wieder. Zusätzlich wirken sich hierbei natürlich auch die im Kalenderjahr
angepassten Vergütungssätze der einzelnen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
aus.
2. Benchmark Baden-Württemberg
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) berichtet jährlich zum Jahresende des
Folgejahres auf der Grundlage einer Erhebung bei den 44 Stadt- und Landkreisen zur
vollstationären Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg (jeweils zum Stichtag 31.12.). Der
folgende Abschnitt bezieht sich auf den aktuellen Bericht „Hilfe zur Pflege 2012“2; er beschränkt
sich auf die Darstellung der Stadtkreise sowie den Durchschnitt der baden-württembergischen
Stadt- und Landkreise (Stichtag 31.12.2012).
2
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012
(http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/statistik-hzpfl/Hilfe_zur_Pflege_2012.pdf).
-42.1 Empfänger vollstationärer Hilfe zur Pflege über 65 Jahren pro 1.000 Einwohner
über 65 Jahren3:
In der Stadt Ulm sind demnach im Vergleich mit den Stadtkreisen in Baden-Württemberg,
gemessen an der jeweiligen Einwohnerzahl, deutlich weniger Menschen über 65 Jahren im
Rahmen der Hilfe zur Pflege stationär untergebracht.
2.2 Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner 20114:
Auch bei den Empfängern vollstationärer Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren liegt Ulm nicht nur
deutlich unter den Unterbringungsquoten vergleichbarer Stadtkreise, sondern auch deutlich
unter dem Gesamtdurchschnitt (Stadt- und Landkreise).
3
4
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 40.
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 49.
-52.3 Nettoaufwand für Leistungen an Empfänger vollstationärer Hilfe zur Pflege in Euro
pro Einwohner5:
Analog zu den im Vergleich zu den Stadtkreisen Baden-Württembergs geringeren
Belegungszahlen ergibt sich für die Stadt Ulm eine geringere finanzielle Belastung gemessen
an der Bevölkerungszahl. Die Stadt Ulm nimmt hier den Spitzenrang unter den Stadtkreisen ein.
In Ulm ist der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr (39,7 Euro) nochmals leicht gesunken.
Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Verbuchungspraxis der Ausgaben der Städte und
Kreise sind nach Feststellung des KVJS6 die genannten Zahlen zum Nettoaufwand allerdings
nur bedingt bzw. lediglich in der Tendenz vergleichbar.
2.4 Teilstationär und ambulant versorgte Pflegebedürftige in Relation zur vollstationären
Versorgung
Seit dem Berichtsjahr 2011 erhebt der KVJS zusätzlich Zahlen der ambulanten und
teilstationären Versorgung Pflegebedürftiger7. Hierbei werden Daten der jeweiligen Städte und
Kreise mit Daten des statistischen Landesamtes verknüpft.
Der Anteil der vollstationär versorgten Menschen betrug danach im Jahr 2012 in BadenWürttemberg 30,7 % und der teilstationär und ambulant (inklusive Pflegegeld bei der
Versorgung durch Angehörige) 69,3%. In den Stadtkreisen war der Anteil stationär versorgter
Menschen mit 34,9 % höher. In Ulm lag er mit 33,1 % leicht unter dem Schnitt der Stadtkreise.
Die Versorgungsquote durch Familienangehörige und durch ambulante Pflege liegt damit in
Ulm bei zwei drittel, ein drittel der Pflegebedürftigen wird dagegen stationär versorgt.
Bei den hier vom KVJS ermittelten Prozentzahlen handelt es sich um die Summe aller
pflegebedürftigen Menschen in Ulm, nicht nur um diejenigen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach SGB XII erhalten. Aussagen hierzu finden sie unter Kapitel 1.1 dieses Berichts.
3. Fallmanagement
Seit 2009 ist das 'Fallmanagement Hilfe zur Pflege' bei der Abteilung Ältere, Behinderte und
Integration im Sachgebiet Altenhilfe und Pflege etabliert. Seit dem Jahr 2012 arbeiten zwei
5
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 32.
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 6
7
KVJS-Bericht Hilfe zur Pflege 2012, S. 20-22
6
-650%-Kräfte im Fallmanagement.
Erhält die Stadt Ulm Kenntnis von einer bevorstehenden oder bestehenden Pflegebedürftigkeit
sowie einer angedachten Heimaufnahme mit den Pflegestufen 0 oder I, wird das
Fallmanagement mit der Prüfung der Heimbedürftigkeit beauftragt.
Besteht keine Heimbedürftigkeit, wird eine alternative ambulante Hilfeplanung durchgeführt.
Gemeinsam mit den Pflegebedürftigen, Angehörigen und anderen Beteiligten wird besprochen,
welche anderen professionellen, aber auch familiäre und ehrenamtliche Hilfen möglich und
sinnvoll sind, damit eine gute Versorgung und der Verbleib in der eigenen Wohnung weiterhin
gewährleistet ist. Dabei wird auch geprüft, inwieweit sozialräumliche Ressourcen im Stadtteil
eingebunden werden können. Bei Bedarf ist das Fallmanagement bei der Organisation
benötigter Hilfen behilflich.
Ziele des Fallmanagements sind der möglichst lange Verbleib in der eigenen vertrauten
Wohnung, die Erhaltung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen, Verbesserung
und Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen aber auch der Angehörigen sowie die
Förderung der Inanspruchnahme von unterstützenden Angeboten.
Fallzahlen Fallmanagement:
Gesamtfallzahl
weiblich
männlich
Pflegestufe
0
I
II
III
U 65
Ü 65
Wunschversorgung
ambulant
stationär
Ablehnung d. Antrags
Telefonkontakt
Hausbesuch
Heimbesuch/Krankenhaus
Demenz
Sucht
psych. Erkrankung
2011
2012
2013
105
65
40
21
65
12
2
27
78
32
73
131
82
49
34
78
12
3
25
106
53
78
139
33
93
19
46
35
24
19
39
125
32
53
46
15
33
33
87
52
27
83
18
6
31
108
54
85
134
30
58
42
20
30
Durch das Fallmanagement ergab sich aus der Summe der Einsparungen bei Einzelfällen mit
verhinderter oder verzögerter Heimaufnahme im Kalenderjahr 2013 ein Einsparpotenzial in
Höhe von ca. 115.300 Euro.