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GD 331.14 Anlage 1 Budgetvereinbarung engagiert in Ulm 2015-2017.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
GD 331.14 Anlage 1 Budgetvereinbarung engagiert in Ulm 2015-2017.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12

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Inhalt der Datei

GD 331/14, Anlage 1 Budgetvereinbarung 1 Partner dieser Vereinbarung sind die Stadt Ulm vertreten durch den Fachbereich Bildung und Soziales 2 und engagiert in ulm e. V. vertreten durch den Vorstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Förderung der Dienstleistungen, die durch engagiert in ulm e. V. im Bereich der Förderung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in Ulm wahrgenommen werden.Engagiert in ulm e. V. betreibt zu diesem Zweck seit 2011 eine Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für bürgerschaftliches Engagement (Freiwilligenagentur), betreut eine umfangreiche EngagementDatenbank als öffentlich zugängliche Website, trägt gemeinsam mit dem Stadtjugendring Ulm die Verantwortung für die FreiwilligenCard Ulm, organisiert gemeinsam mit der Ulmer Volkshochschule die Akademie für Bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwesenarbeit, entwickelt neue Formate und führt öffentliche Veranstaltungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch. 3 3.1 Inhalt dieser Vereinbarung Art und Umfang der Förderung Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – im Rahmen eines Budgetansatzes als Festbetrag für die Jahre 2015 bis 2017 jährlich EUR 70.000,00 (in Worten: siebzigtausend) zur Verfügung, sofern der Verein engagiert in ulm e. V. nicht selbst einen niedrigeren Ansatz einreicht. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation behält sich die Stadt Ulm eine Anpassung der Budgetvereinbarung vor. Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern engagiert in ulm e. V. zuschussrelevante Aufgabenbereiche, insbesondere den Betrieb der Informations, Beratungs- und Vermittlungsstelle und den Betrieb der Akademie für bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwesenarbeit einstellt oder den festgelegten Personalstand der Fachkräfte (Berechnungsgrundlage 75 % Wochenstunden einer Fachkraft) verringert. In diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden. Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. 3.2 Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung Zwischen der Stadt Ulm und engagiert in ulm e. V. wurde eine Vereinbarung über das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung und -sicherung getroffen, die als Anhang 1 Bestandteil dieser Vereinbarung ist. 3.3 Haushaltsführung und Controlling engagiert in ulm e. V. verpflichtet sich, die von der Stadt Ulm bereitgestellten öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten. 3.3.1 Wirtschaftsplan/Haushaltsplan engagiert in ulm e. V. erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan/ Übersicht über alle laufenden Einnahmen und Ausgaben, Übersicht über die Investitionen, Stellenplan), welcher der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt wird. 3.3.2 Buchführung/Verwendungsnachweis Ein Verwendungnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen, eine Gewinn- und Verlustrechnung über die gesamten Einnahmen und Ausgaben mit Übersicht über die Rücklagen nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales sowie der Stellenplan und ein Jahresbericht über die Arbeit gemäß Ziffer 6.3 der Dienstleistungsbeschreibung ist der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor. Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften von engagiert in ulm e. V. Einsicht zu nehmen. 3.3.3 Personal Es wird eine Fachkraft mit einem Umfang von mindestens 75 % Wochenstunden beschäftigt. Der Träger beschäftigt seine Mitarbeiter/-innen auf Grundlage des TVöD. Darüber hinaus sind Besserstellungen der Mitarbeiter/-innen des Trägers gegenüber städtischen Mitarbeitern/-innen in entsprechenden Einrichtungen und in gleichartiger Tätigkeit grundsätzlich unzulässig. 3.3.4 Datenschutz Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes. 3.3.5 Auszahlungsmodus Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 1.1. und 1.7. 2 eines Jahres, ausbezahlt. Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn engagiert in ulm e. V. mit seinen Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 3.3.2, länger als 6 Wochen in Verzug ist. 3.3.6 Sonstiges Engagiert in ulm e. V. verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen des § 30 a Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) - „Erweitertes Führungszeugnis“ Rechnung zu tragen. Auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei den Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn er dies für erforderlich hält. Sollten die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen abzuwenden, muss das Jugendamt informiert werden. Auch hat der Auftragnehmer auf die persönliche Eignung der beschäftigten Mitarbeiter/-innen zu achten und soll sich die erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen (§ 72a SGB VIII). 4 Kündigung Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5 Inkrafttreten/ Geltungsdauer Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich und wird angestrebt. Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Regelungen der „Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen“ in der jeweils gültigen Fassung. 6 Schlussbestimmungen Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt engagiert in ulm e. V. und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am nächsten kommt. Ulm, den Ivo Gönner Oberbürgermeister der Stadt Ulm Lothar Heusohn Vorsitzender von engagiert in ulm e. V. 3