Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
GD 331.14 Anlage 1 Budgetvereinbarung engagiert in Ulm 2015-2017.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GD 331/14, Anlage 1
Budgetvereinbarung
1
Partner dieser Vereinbarung
sind
die Stadt Ulm
vertreten durch den Fachbereich
Bildung und Soziales
2
und
engagiert in ulm e. V.
vertreten durch den Vorstand
Gegenstand dieser Vereinbarung
ist die Förderung der Dienstleistungen, die durch engagiert in ulm e. V. im
Bereich der Förderung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in
Ulm wahrgenommen werden.Engagiert in ulm e. V. betreibt zu diesem Zweck seit
2011 eine Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für bürgerschaftliches
Engagement (Freiwilligenagentur), betreut eine umfangreiche EngagementDatenbank als öffentlich zugängliche Website, trägt gemeinsam mit dem
Stadtjugendring Ulm die Verantwortung für die FreiwilligenCard Ulm, organisiert
gemeinsam mit der Ulmer Volkshochschule die Akademie für Bürgerschaftliches
Engagement und Gemeinwesenarbeit, entwickelt neue Formate und führt
öffentliche Veranstaltungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
durch.
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3.1
Inhalt dieser Vereinbarung
Art und Umfang der Förderung
Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – im
Rahmen eines Budgetansatzes als Festbetrag für die Jahre 2015 bis 2017 jährlich
EUR 70.000,00
(in Worten: siebzigtausend)
zur Verfügung, sofern der Verein engagiert in ulm e. V. nicht selbst einen
niedrigeren Ansatz einreicht. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen
Gesamtsituation behält sich die Stadt Ulm eine Anpassung der Budgetvereinbarung vor.
Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern engagiert in ulm e. V.
zuschussrelevante Aufgabenbereiche, insbesondere den Betrieb der Informations,
Beratungs- und Vermittlungsstelle und den Betrieb der Akademie für
bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwesenarbeit einstellt oder den
festgelegten Personalstand der Fachkräfte (Berechnungsgrundlage 75 %
Wochenstunden einer Fachkraft) verringert.
In diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden.
Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund
inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die Budgetregeln
entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden.
3.2
Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung
Zwischen der Stadt Ulm und engagiert in ulm e. V. wurde eine Vereinbarung über
das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung und -sicherung
getroffen, die als Anhang 1 Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
3.3
Haushaltsführung und Controlling
engagiert in ulm e. V. verpflichtet sich, die von der Stadt Ulm bereitgestellten
öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
3.3.1
Wirtschaftsplan/Haushaltsplan
engagiert in ulm e. V. erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan/ Übersicht
über alle laufenden Einnahmen und Ausgaben, Übersicht über die Investitionen,
Stellenplan), welcher der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Jahres für
das Folgejahr vorgelegt wird.
3.3.2
Buchführung/Verwendungsnachweis
Ein Verwendungnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die
Bewilligung von Zuwendungen, eine Gewinn- und Verlustrechnung über die
gesamten Einnahmen und Ausgaben mit Übersicht über die Rücklagen nach der
geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales sowie der Stellenplan
und ein Jahresbericht über die Arbeit gemäß Ziffer 6.3 der
Dienstleistungsbeschreibung ist der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich
bis spätestens 30.06. des Folgejahres vorzulegen.
Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses ist durch das Prüfungstestat eines
Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als
Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des
Jahresabschlusses vor. Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und
Schriften von engagiert in ulm e. V. Einsicht zu nehmen.
3.3.3
Personal
Es wird eine Fachkraft mit einem Umfang von mindestens 75 % Wochenstunden
beschäftigt.
Der Träger beschäftigt seine Mitarbeiter/-innen auf Grundlage des TVöD.
Darüber hinaus sind Besserstellungen der Mitarbeiter/-innen des Trägers
gegenüber städtischen Mitarbeitern/-innen in entsprechenden Einrichtungen und
in gleichartiger Tätigkeit grundsätzlich unzulässig.
3.3.4
Datenschutz
Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des
Sozialdatenschutzes.
3.3.5
Auszahlungsmodus
Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 1.1. und 1.7.
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eines Jahres, ausbezahlt.
Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn
engagiert in ulm e. V. mit seinen Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis,
insbesondere aus Ziffer 3.3.2, länger als 6 Wochen in Verzug ist.
3.3.6
Sonstiges
Engagiert in ulm e. V. verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen des § 30 a
Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) - „Erweitertes Führungszeugnis“ Rechnung zu tragen.
Auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) wird hiermit
ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei den
Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, Hilfen in Anspruch zu nehmen,
wenn er dies für erforderlich hält. Sollten die angenommenen Hilfen nicht
ausreichend erscheinen, die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
Jugendlichen abzuwenden, muss das Jugendamt informiert werden.
Auch hat der Auftragnehmer auf die persönliche Eignung der beschäftigten
Mitarbeiter/-innen zu achten und soll sich die erforderlichen Unterlagen vorlegen
lassen (§ 72a SGB VIII).
4
Kündigung
Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der
Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5
Inkrafttreten/ Geltungsdauer
Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum
31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich und wird angestrebt.
Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Regelungen der „Richtlinie der
Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
6
Schlussbestimmungen
Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt engagiert in ulm e. V. und der
Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame
Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich
vorgesehenen Zweck am nächsten kommt.
Ulm, den
Ivo Gönner
Oberbürgermeister der Stadt Ulm
Lothar Heusohn
Vorsitzender von engagiert in ulm e. V.
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