Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Offenlegung.pdf
Größe
273 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Offenlegung
Sachbearbeitung KA - Kulturabteilung
Datum
28.08.2014
Geschäftszeichen KA/BR
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Kultur
Sitzung am 10.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Formale Anpassung und zeitliche Entfristung der Förderrichtlinien der Stadt
Ulm für die institutionelle Förderung und die Projektförderung in den
Fördersparten
Kinder- und Jugendtheater und Tanz:
Anlagen:
Anlage 1: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die institutionelle Förderung
Kinder- und Jugendtheater
Anlage 2: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für Projektförderung Kinder- und
Jugendtheater
Anlage 3: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die institutionelle Förderung Tanz
Anlage 4: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die Projektförderung Tanz
GD 318/14
Antrag:
Den formalen Anpassungen und der zeitlichen Entfristung der Förderrichtlinien für die
institutionelle Förderung und Projektförderung in den Fördersparten Kinder- und Jugendtheater
und Tanz wie in den Anlagen 1-4 dargestellt, zuzustimmen.
Sabrina Neumeister
Genehmigt:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Offenlegung
In den Richtlinien institutionelle Förderung und Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
vom 26.11.2014 und der institutionellen Förderung und Projektförderung Tanz vom 01.12.2012
war die Abgabefrist für Anträge genannt und zum 15.01. des laufenden Jahres festgelegt.
Eine Entscheidung über die Mittelvergabe war damit nicht vor Mitte März möglich und erforderte
einen straffen Zeitplan für die Antragsteller, der Antragsbearbeitung sowie für die Abstimmung
mit den jeweiligen Juroren und dem über die Anträge entscheidenden Gemeinderatsgremium.
Dieser Passus wurde durch den Hinweis auf die „gesetzte Frist“ ersetzt. Damit kann die Frist
nun individuell festgelegt werden. Künftig werden die Fristen früher gelegt. Dies führt zu einer
Entzerrung der Abläufe und erleichtert das Verfahren für alle Beteiligten:
Bei der Projektförderung 2015 endet die Abgabefrist zum 01.12.2014, so dass eine
Entscheidung Anfang Februar getroffen werden kann.
Außerdem wurden die Darstellung und der Aufbau der verschiedenen Richtlinien (in Anlehnung
an die neueste Richtlinie im Förderbereich Musik vom 01.12. 2013) optisch vereinheitlicht.
Die Amtsbezeichnung der Kulturabteilung wurde aktualisiert (nicht mehr Hauptabteilung Kultur).