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Offenlegung.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Offenlegung.pdf
Größe
273 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Offenlegung Sachbearbeitung KA - Kulturabteilung Datum 28.08.2014 Geschäftszeichen KA/BR Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Kultur Sitzung am 10.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Formale Anpassung und zeitliche Entfristung der Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die institutionelle Förderung und die Projektförderung in den Fördersparten Kinder- und Jugendtheater und Tanz: Anlagen: Anlage 1: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die institutionelle Förderung Kinder- und Jugendtheater Anlage 2: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für Projektförderung Kinder- und Jugendtheater Anlage 3: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die institutionelle Förderung Tanz Anlage 4: Förderrichtlinien der Stadt Ulm für die Projektförderung Tanz GD 318/14 Antrag: Den formalen Anpassungen und der zeitlichen Entfristung der Förderrichtlinien für die institutionelle Förderung und Projektförderung in den Fördersparten Kinder- und Jugendtheater und Tanz wie in den Anlagen 1-4 dargestellt, zuzustimmen. Sabrina Neumeister Genehmigt: BM 2, C 2, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Offenlegung In den Richtlinien institutionelle Förderung und Projektförderung Kinder- und Jugendtheater vom 26.11.2014 und der institutionellen Förderung und Projektförderung Tanz vom 01.12.2012 war die Abgabefrist für Anträge genannt und zum 15.01. des laufenden Jahres festgelegt. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe war damit nicht vor Mitte März möglich und erforderte einen straffen Zeitplan für die Antragsteller, der Antragsbearbeitung sowie für die Abstimmung mit den jeweiligen Juroren und dem über die Anträge entscheidenden Gemeinderatsgremium. Dieser Passus wurde durch den Hinweis auf die „gesetzte Frist“ ersetzt. Damit kann die Frist nun individuell festgelegt werden. Künftig werden die Fristen früher gelegt. Dies führt zu einer Entzerrung der Abläufe und erleichtert das Verfahren für alle Beteiligten: Bei der Projektförderung 2015 endet die Abgabefrist zum 01.12.2014, so dass eine Entscheidung Anfang Februar getroffen werden kann. Außerdem wurden die Darstellung und der Aufbau der verschiedenen Richtlinien (in Anlehnung an die neueste Richtlinie im Förderbereich Musik vom 01.12. 2013) optisch vereinheitlicht. Die Amtsbezeichnung der Kulturabteilung wurde aktualisiert (nicht mehr Hauptabteilung Kultur).