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Anlage 2 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm Kinder- und Jugendtheater Projektförderungab2014 10 10.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm Kinder- und Jugendtheater Projektförderungab2014 10 10.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur GD 318/14 Stadt Ulm, Kulturabteilung, Frauenstr. 19, 89073 Ulm Förderrichtlinien der Stadt Ulm Projektförderung Kinder- und Jugendtheater Präambel Ziel der Förderung im Bereich Kinder- und Jugendtheater ist es, zusätzliche Akzente zum Theaterangebot in kommunaler Trägerschaft in Ulm zu setzen und das Angebot qualitativ zu bereichern. Dabei soll die Unterstützung den unterschiedlichen strukturellen Arbeitsbedingungen der freien Theater bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität in der Zuschussgestaltung gerecht werden. Gefördert werden können professionell arbeitende Theater, Projektgruppen, Vereine, gGmbHs oder Einzelpersonen, die gemeinwohlorientierte Projekte realisieren, in Ulm ansässig sind oder auch den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Ulm haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden sollen insbesondere qualitativ hervorragende Projekte und Ansätze, die mit eigenen Produktionen folgendes leisten: Kinder und Jugendliche für das Theater begeistern – und zwar nicht nur im Sinne von angenehmer Unterhaltung sondern auch im Sinne von anregender Auseinandersetzung mit relevanten gesellschaftlichen Themen, bereichernder Erfahrung, emotionaler Berührung (Geschichten verstehen können, Strukturen erkennen, Perspektiven wechseln können etc.) Die Zuschauer als Gegenüber ernst nehmen und über die intensive, dem Publikum zugewandte Präsenz der Schauspielenden in den Dialog mit dem Publikum treten (nicht zwingend in Form von Interaktion). In der Stückauswahl und der Art und Weise in der Geschichten erzählt werden eine klare künstlerische Zielsetzung verfolgen und über einen möglichst unverwechselbaren, ästhetisch konsequenten Ausdruck verfügen. Im Bezug auf die handwerkliche Qualität der Produktionen niveauvoll und überzeugend sind und Elemente nutzen, die in die Lebenswelt der Kinder übertragbar sind – Kinder sollen keine Zuschauer zweiter Klasse sein! Verschiedene Kunstsparten kombinieren, neue Formensprachen ausprobieren und herkömmliche Sichtweisen aufbrechen. Sich auch im überregionalen Kontext behaupten können. Die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure, Träger, Einrichtungen aktiv befördern. Grundlagen Im Rahmen der Projektförderung kann Theatern oder qualifizierten Einzelpersonen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden (nicht für Einrichtung und/oder Unterhalt von Produktions- und Spielstätten). Seite 1 Voraussetzung zur Aufnahme in das Verfahren ist der fristgerechte Eingang des Förderantrags. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuwendungen und nach Maßgabe der nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund dieser Richtlinien. Zuschussempfänger und ZuschussempfängerInnen sind dazu verpflichtet, einen Verwendungsnachweis nach den Vorgaben der Stadt Ulm termingerecht vorzulegen sowie sich ggf. an Evaluationsverfahren aktiv zu beteiligen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Zuwendungsrichtlinien und Bewilligungsbedingungen der Stadt Ulm, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. Die Förderung beträgt maximal 70% der Gesamtausgaben. Anträge für die Projektförderung müssen bei der Kulturabteilung schriftlich bis zur gesetzten Frist vorliegen. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Projektende vorzulegen. Verfahren Der Antrag auf Förderung ist bei der Kulturabteilung schriftlich bis zur gesetzten Frist zu stellen. Der Antrag soll folgendes beinhalten: a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des Antragstellenden und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik b) eine Projektbeschreibung c) einen realistischen, ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats der Stadt Ulm sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Kulturabteilung (alle mit Sitz und Stimme). Dieses Gremium kann auf die Expertise einer vom Fachbereichsausschuss eingesetzten Fachjury aus zwei bis vier beratenden Personen, die mit der Darstellenden Kunst (insbesondere dem freien Theater) professionell vertraut sind, zurückgreifen. Weitere Mitglieder können themen- oder projektbezogen in die Beratung mit eingebunden werden. Die Jurymitglieder dürfen keine Tätigkeit ausüben, die im Interessenskonflikt zu ihrer Jurytätigkeit stehen könnte. Die Jury ist für ihre Empfehlung an die vorliegenden Richtlinien und den von der Stadt Ulm vorgegebenen Finanzrahmen gebunden. Bei der Auswahlentscheidung soll eine Streuung auf unterschiedliche Bereiche / Alterszielgruppen angestrebt werden. Die Kulturabteilung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge durch die entsprechenden Gremien. Sollten sich nach Bewilligung grundlegende inhaltliche Änderungen oder Änderungen in der Kalkulation ergeben, so sind diese unverzüglich schriftlich der Kulturabteilung mitzuteilen. Eine verspätete oder unterlassene Änderungsmitteilung sowie tiefgreifende Änderungen bzw. das Nichtzustandekommen eines genehmigten Projektes berechtigen die Stadt Ulm, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Der Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form. Im Bewilligungsbescheid werden die Rahmenbedingungen der Förderung sowie die Auszahlungsmodalitäten festgelegt. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt zum 10.10.2014 in Kraft und ersetzt die Richtlinie vom 26.11.2012. Seite 2