Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm Kinder- und Jugendtheater Projektförderungab2014 10 10.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur GD 318/14
Stadt Ulm, Kulturabteilung, Frauenstr. 19, 89073 Ulm
Förderrichtlinien der Stadt Ulm
Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
Präambel
Ziel der Förderung im Bereich Kinder- und Jugendtheater ist es, zusätzliche Akzente zum
Theaterangebot in kommunaler Trägerschaft in Ulm zu setzen und das Angebot qualitativ zu
bereichern.
Dabei soll die Unterstützung den unterschiedlichen strukturellen Arbeitsbedingungen der freien
Theater bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität in der Zuschussgestaltung gerecht werden.
Gefördert werden können professionell arbeitende Theater, Projektgruppen, Vereine, gGmbHs oder
Einzelpersonen, die gemeinwohlorientierte Projekte realisieren, in Ulm ansässig sind oder auch den
Schwerpunkt ihrer Arbeit in Ulm haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden sollen insbesondere qualitativ hervorragende Projekte und Ansätze, die mit
eigenen Produktionen folgendes leisten:
Kinder und Jugendliche für das Theater begeistern – und zwar nicht nur im Sinne von
angenehmer Unterhaltung sondern auch im Sinne von anregender Auseinandersetzung mit
relevanten gesellschaftlichen Themen, bereichernder Erfahrung, emotionaler Berührung
(Geschichten verstehen können, Strukturen erkennen, Perspektiven wechseln können etc.)
Die Zuschauer als Gegenüber ernst nehmen und über die intensive, dem Publikum zugewandte
Präsenz der Schauspielenden in den Dialog mit dem Publikum treten (nicht zwingend in Form
von Interaktion).
In der Stückauswahl und der Art und Weise in der Geschichten erzählt werden eine klare
künstlerische Zielsetzung verfolgen und über einen möglichst unverwechselbaren, ästhetisch
konsequenten Ausdruck verfügen.
Im Bezug auf die handwerkliche Qualität der Produktionen niveauvoll und überzeugend sind
und Elemente nutzen, die in die Lebenswelt der Kinder übertragbar sind – Kinder sollen keine
Zuschauer zweiter Klasse sein!
Verschiedene Kunstsparten kombinieren, neue Formensprachen ausprobieren und
herkömmliche Sichtweisen aufbrechen.
Sich auch im überregionalen Kontext behaupten können.
Die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure, Träger, Einrichtungen aktiv
befördern.
Grundlagen
Im Rahmen der Projektförderung kann Theatern oder qualifizierten Einzelpersonen ein
Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden (nicht
für Einrichtung und/oder Unterhalt von Produktions- und Spielstätten).
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Voraussetzung zur Aufnahme in das Verfahren ist der fristgerechte Eingang des Förderantrags.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuwendungen und nach Maßgabe der nach
dem Haushaltsplan der Stadt Ulm zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund dieser Richtlinien.
Zuschussempfänger und ZuschussempfängerInnen sind dazu verpflichtet, einen
Verwendungsnachweis nach den Vorgaben der Stadt Ulm termingerecht vorzulegen sowie sich
ggf. an Evaluationsverfahren aktiv zu beteiligen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und
die Prüfung der Verwendung gelten die Zuwendungsrichtlinien und Bewilligungsbedingungen
der Stadt Ulm, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Die Förderung beträgt maximal 70% der Gesamtausgaben.
Anträge für die Projektförderung müssen bei der Kulturabteilung schriftlich bis zur gesetzten
Frist vorliegen.
Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Projektende vorzulegen.
Verfahren
Der Antrag auf Förderung ist bei der Kulturabteilung schriftlich bis zur gesetzten Frist zu stellen.
Der Antrag soll folgendes beinhalten:
a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des Antragstellenden und ihre
Aufnahme bei Publikum und Kritik
b) eine Projektbeschreibung
c) einen realistischen, ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan
Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des
Gemeinderats der Stadt Ulm sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Kulturabteilung (alle
mit Sitz und Stimme). Dieses Gremium kann auf die Expertise einer vom Fachbereichsausschuss
eingesetzten Fachjury aus zwei bis vier beratenden Personen, die mit der Darstellenden Kunst
(insbesondere dem freien Theater) professionell vertraut sind, zurückgreifen. Weitere Mitglieder
können themen- oder projektbezogen in die Beratung mit eingebunden werden. Die Jurymitglieder
dürfen keine Tätigkeit ausüben, die im Interessenskonflikt zu ihrer Jurytätigkeit stehen könnte. Die
Jury ist für ihre Empfehlung an die vorliegenden Richtlinien und den von der Stadt Ulm
vorgegebenen Finanzrahmen gebunden.
Bei der Auswahlentscheidung soll eine Streuung auf unterschiedliche Bereiche / Alterszielgruppen
angestrebt werden. Die Kulturabteilung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge
durch die entsprechenden Gremien.
Sollten sich nach Bewilligung grundlegende inhaltliche Änderungen oder Änderungen in der
Kalkulation ergeben, so sind diese unverzüglich schriftlich der Kulturabteilung mitzuteilen. Eine
verspätete oder unterlassene Änderungsmitteilung sowie tiefgreifende Änderungen bzw. das
Nichtzustandekommen eines genehmigten Projektes berechtigen die Stadt Ulm, den Zuschuss ganz
oder teilweise zurückzufordern.
Der Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form. Im Bewilligungsbescheid werden die
Rahmenbedingungen der Förderung sowie die Auszahlungsmodalitäten festgelegt.
In-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt zum 10.10.2014 in Kraft und ersetzt die Richtlinie vom 26.11.2012.
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