Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm für Tanz Projektförderung ab 2014 10 10.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur GD 318/14
Stadt Ulm, Kulturabteilung, Frauenstr. 19, 89073 Ulm
Förderrichtlinien der Stadt Ulm
Projektförderung Tanz
Präambel
Mit der Förderung im Bereich Tanz soll das Kulturangebot in Ulm um eine weitere Facette mit ihren
vielfältigen Erscheinungsformen ergänzt und das Angebot qualitativ bereichert werden. Dabei soll
die Unterstützung den unterschiedlichen strukturellen Arbeitsbedingungen der freien Szene bei
gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität in der Zuschussgestaltung gerecht werden. Gefördert
werden können professionell arbeitende Tanzgruppen, Projektgruppen, Vereine, gGmbHs oder
Einzelpersonen, die gemeinwohlorientierte Projekte realisieren, in Ulm ansässig sind oder auch den
Schwerpunkt ihrer Arbeit in Ulm haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzung für die Förderung
Gefördert werden sollen insbesondere qualitativ vielversprechende Projekte, die mit eigenen
Produktionen folgendes leisten:
Als anspruchsvolle Einzelprojekte bzw. Projektkonzeptionen eine unverwechselbare
schöpferische Eigenart zeigen und/oder gesellschaftliche Entwicklungen der Gegenwart
reflektieren.
Verschiedene Kunstsparten kombinieren, neue Formensprachen ausprobieren und entwickeln
und herkömmliche Sichtweisen aufbrechen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Ansätze
sind ebenso denkbar wie themenorientierte Vorhaben.
Die Zuschauer als Gegenüber ernst nehmen und über die intensive, dem Publikum zugewandte
Präsenz der Akteure in den Dialog mit dem Publikum treten (nicht unbedingt in Form von
Interaktion).
In der Stückauswahl und der Art und Weise, wie Geschichten erzählt werden, eine klare
künstlerische Zielsetzung verfolgen und über einen möglichst unverwechselbaren, ästhetisch
konsequenten Ausdruck verfügen.
Im Bezug auf die handwerkliche Qualität der Produktionen niveauvoll und überzeugend sind.
Sich auch im überregionalen Kontext behaupten können.
Die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure, Träger und Einrichtungen aktiv
befördern.
Den Austausch und die Interaktion von Akteuren fördern.
Die strukturellen Arbeitsbedingungen verbessern.
Seite 1
Grundlagen
Im Rahmen der Projektförderung kann Tanzensembles oder qualifizierten Einzelpersonen ein
Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden (nicht
für Einrichtung und/oder Unterhalt von Produktions- und Spielstätten).
Voraussetzung zur Aufnahme in das Verfahren ist der fristgerechte Eingang des Förderantrags.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuwendungen und nach Maßgabe der nach
dem Haushaltsplan der Stadt Ulm zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund dieser Richtlinien.
Zuschussempfänger und ZuschussempfängerInnen sind dazu verpflichtet, einen
Verwendungsnachweis nach den Vorgaben der Stadt Ulm termingerecht vorzulegen sowie sich
ggf. an Evaluationsverfahren aktiv zu beteiligen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und
die Prüfung der Verwendung gelten die Zuwendungsrichtlinien und Bewilligungsbedingungen
der Stadt Ulm, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Die Förderung beträgt maximal 70% der Gesamtausgaben.
Anträge für die Projektförderung müssen bei der Kulturabteilung schriftlich bis zum
15. Januar des betreffenden Jahres vorliegen. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs
Monate nach Projektende vorzulegen.
Verfahren
Der Antrag auf Förderung ist bei der Kulturabteilung im Rahmen der gesetzten Frist schriftlich
zu stellen.
Der Antrag soll folgendes beinhalten:
a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des Antragstellenden und ihre
Aufnahme bei Publikum und Kritik
b) eine Projektbeschreibung
c) einen realistischen, ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan
Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des
Gemeinderats der Stadt Ulm sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Kulturabteilung (alle
mit Sitz und Stimme). Dieses Gremium kann auf die Expertise einer vom Fachbereichsausschuss
eingesetzten Fachjury aus zwei bis vier beratenden Personen, die mit dem Bereich Tanz
professionell vertraut sind, zurückgreifen. Weitere Mitglieder können themen- oder projektbezogen
in die Beratung mit eingebunden werden. Die Jurymitglieder dürfen keine Tätigkeit ausüben, die im
Interessenskonflikt zu ihrer Jurytätigkeit stehen könnte. Die Jury ist für ihre Empfehlung an die
vorliegenden Richtlinien und den von der Stadt Ulm vorgegebenen Finanzrahmen gebunden.
Bei der Auswahlentscheidung soll eine Streuung auf unterschiedliche Bereiche/Tanzstile angestrebt
werden. Die Kulturabteilung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge durch die
entsprechenden Gremien.
Sollten sich nach Bewilligung grundlegende inhaltliche Änderungen oder Änderungen in der
Kalkulation ergeben, so sind diese unverzüglich schriftlich der Kulturabteilung mitzuteilen. Eine
Seite 2
verspätete oder unterlassene Änderungsmitteilung sowie tiefgreifende Änderungen bzw. das
Nichtzustandekommen der vereinbarten Produktionen berechtigen die Stadt Ulm, den Zuschuss
ganz oder teilweise zurückzufordern.
Der Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form. Im Bewilligungsbescheid werden die
Rahmenbedingungen der Förderung sowie die Auszahlungsmodalitäten festgelegt.
In-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt zum 10.10.2014 in Kraft und ersetzt die Richtlinie vom 01.12.2012.
Seite 3