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Anlage 4 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm für Tanz Projektförderung ab 2014 10 10.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4 - Förderrichtlinien der Stadt Ulm für Tanz Projektförderung ab 2014 10 10.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur GD 318/14 Stadt Ulm, Kulturabteilung, Frauenstr. 19, 89073 Ulm Förderrichtlinien der Stadt Ulm Projektförderung Tanz Präambel Mit der Förderung im Bereich Tanz soll das Kulturangebot in Ulm um eine weitere Facette mit ihren vielfältigen Erscheinungsformen ergänzt und das Angebot qualitativ bereichert werden. Dabei soll die Unterstützung den unterschiedlichen strukturellen Arbeitsbedingungen der freien Szene bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität in der Zuschussgestaltung gerecht werden. Gefördert werden können professionell arbeitende Tanzgruppen, Projektgruppen, Vereine, gGmbHs oder Einzelpersonen, die gemeinwohlorientierte Projekte realisieren, in Ulm ansässig sind oder auch den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Ulm haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Voraussetzung für die Förderung Gefördert werden sollen insbesondere qualitativ vielversprechende Projekte, die mit eigenen Produktionen folgendes leisten: Als anspruchsvolle Einzelprojekte bzw. Projektkonzeptionen eine unverwechselbare schöpferische Eigenart zeigen und/oder gesellschaftliche Entwicklungen der Gegenwart reflektieren. Verschiedene Kunstsparten kombinieren, neue Formensprachen ausprobieren und entwickeln und herkömmliche Sichtweisen aufbrechen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Ansätze sind ebenso denkbar wie themenorientierte Vorhaben. Die Zuschauer als Gegenüber ernst nehmen und über die intensive, dem Publikum zugewandte Präsenz der Akteure in den Dialog mit dem Publikum treten (nicht unbedingt in Form von Interaktion). In der Stückauswahl und der Art und Weise, wie Geschichten erzählt werden, eine klare künstlerische Zielsetzung verfolgen und über einen möglichst unverwechselbaren, ästhetisch konsequenten Ausdruck verfügen. Im Bezug auf die handwerkliche Qualität der Produktionen niveauvoll und überzeugend sind. Sich auch im überregionalen Kontext behaupten können. Die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure, Träger und Einrichtungen aktiv befördern. Den Austausch und die Interaktion von Akteuren fördern. Die strukturellen Arbeitsbedingungen verbessern. Seite 1 Grundlagen Im Rahmen der Projektförderung kann Tanzensembles oder qualifizierten Einzelpersonen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden (nicht für Einrichtung und/oder Unterhalt von Produktions- und Spielstätten). Voraussetzung zur Aufnahme in das Verfahren ist der fristgerechte Eingang des Förderantrags. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuwendungen und nach Maßgabe der nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund dieser Richtlinien. Zuschussempfänger und ZuschussempfängerInnen sind dazu verpflichtet, einen Verwendungsnachweis nach den Vorgaben der Stadt Ulm termingerecht vorzulegen sowie sich ggf. an Evaluationsverfahren aktiv zu beteiligen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Zuwendungsrichtlinien und Bewilligungsbedingungen der Stadt Ulm, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. Die Förderung beträgt maximal 70% der Gesamtausgaben. Anträge für die Projektförderung müssen bei der Kulturabteilung schriftlich bis zum 15. Januar des betreffenden Jahres vorliegen. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Projektende vorzulegen. Verfahren Der Antrag auf Förderung ist bei der Kulturabteilung im Rahmen der gesetzten Frist schriftlich zu stellen. Der Antrag soll folgendes beinhalten: a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des Antragstellenden und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik b) eine Projektbeschreibung c) einen realistischen, ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats der Stadt Ulm sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Kulturabteilung (alle mit Sitz und Stimme). Dieses Gremium kann auf die Expertise einer vom Fachbereichsausschuss eingesetzten Fachjury aus zwei bis vier beratenden Personen, die mit dem Bereich Tanz professionell vertraut sind, zurückgreifen. Weitere Mitglieder können themen- oder projektbezogen in die Beratung mit eingebunden werden. Die Jurymitglieder dürfen keine Tätigkeit ausüben, die im Interessenskonflikt zu ihrer Jurytätigkeit stehen könnte. Die Jury ist für ihre Empfehlung an die vorliegenden Richtlinien und den von der Stadt Ulm vorgegebenen Finanzrahmen gebunden. Bei der Auswahlentscheidung soll eine Streuung auf unterschiedliche Bereiche/Tanzstile angestrebt werden. Die Kulturabteilung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge durch die entsprechenden Gremien. Sollten sich nach Bewilligung grundlegende inhaltliche Änderungen oder Änderungen in der Kalkulation ergeben, so sind diese unverzüglich schriftlich der Kulturabteilung mitzuteilen. Eine Seite 2 verspätete oder unterlassene Änderungsmitteilung sowie tiefgreifende Änderungen bzw. das Nichtzustandekommen der vereinbarten Produktionen berechtigen die Stadt Ulm, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Der Zuwendungsbescheid ergeht in schriftlicher Form. Im Bewilligungsbescheid werden die Rahmenbedingungen der Förderung sowie die Auszahlungsmodalitäten festgelegt. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt zum 10.10.2014 in Kraft und ersetzt die Richtlinie vom 01.12.2012. Seite 3