Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung BD - Bürgerdienste
Datum
11.09.2014
Geschäftszeichen BD I-tr
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 15.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Verkaufsoffene Sonntage am 29.03.2015 und 04.10.2015
- Erlass der Satzung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an den
Sonntagen, 29.03.2015 und 04.10.2015
Anlagen:
- Antrag der Ulmer City Marketing e.V.
(Anlage 1)
- Satzung
(Anlage 2)
- Stellungnahme des Katholischen Dekantamtes (Anlage 3)
- Stellungnahme des Evangelischen Dekanatamtes
(Anlage 4)
- Stellungnahme des IHK Ulm
(Anlage 5)
- Stellungnahme der Handwerkskammer Ulm
(Anlage 6)
- Stellungnahme der ver.di
(Anlage 7)
- Stellungnahme der Ulm Messe GmbH
(Anlage 8)
GD 338/14
Antrag:
Die Satzung der Stadt Ulm über das Offenhalten der Verkaufsstellen an den Sonntagen
29.03.2015 und 04.10.2015 nach dem in der Anlage 2 beigefügtem Wortlaut zu beschließen.
Türke
Genehmigt:
OB, ZD
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
I.
Antrag
Von der Ulmer City Marketing e.V. wurden mit beil. Schreiben vom 14.07.2014 (Anlage 1) drei
verkaufsoffene Sonntage am 29.03.2015, 31.05.2015 und 04.10.2015 beantragt. Am
29.03.2015 plant der Ulmer City Marketing e.V. einen "ulmer einkaufs sonntag" an
verschiedenen Veranstaltungsorten in der Ulmer Innenstadt. Es wird ein Rahmenprogramm von
11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geben. Zum Rahmenprogramm wird auf dem Ulmer Münsterplatz der
Frühjahrsmarkt des Landesschaustellerverbandes Ulm durchgeführt und "Das Rote Band"
durch die Stadt gezogen. Desweiteren findet auf dem Marktplatz eine Oldtimerausstellung statt.
Am 04.10.2015 finden verschiedene Märkte auf dem Münsterplatz (Ulmer Herbstmarkt),
Judenhof (Antikmarkt), dem Marktplatz (Kunsthandwerkermarkt) und in der Blaubeurer Straße
statt. Dieser verkaufsoffene Sonntag hat das Motto "ulmer markt sonntag".
Anlässlich des Jubiläums 125 Jahre Fertigstellung der Münsterspitze hat die Ulmer City
Marketing e.V. einen dritten verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto "Jubiläumssonntag" am
31.05.2015 beantragt. Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten sind viele Aktionen und
Angebote im Ulmer Einzelhandel zu Gunsten des Ulmer Münsters geplant.
Der dritte verkaufsoffene Sonntag am 31.05.2015 ist als einmaliger Zusatztermin im Rahmen
des Münsterjubiläums beantragt.
An den verkaufsoffenen Sonntagen soll es durch ein konzentriertes Warenangebot möglich
sein, den Einkaufsstandort Ulm überregional zu bewerben und die Kunden mit einem attraktiven
und zielgerechten Rahmenprogramm von 11.00 bis 18.00 Uhr in die Stadt zu locken. Die
verkaufsoffenen Sonntage sollen in einem Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt
werden.
Der Antrag bezieht sich räumlich auf das durch folgende Grenzen definierte Gebiet:
Der Bereich des Altstadtrings im Westen bis zum Bahnhof, im Süden ausgeweitet bis zum
Donauufer, im Osten zur Münchner Straße und König-Wilhelm-Straße, im Norden bis zur
Karlstraße, im weiteren Verlauf über die Ludwig-Erhard-Brücke einschließlich der Blaubeurer
Straße sowie das Industriegebiet Donautal.
II:
Anhörung
Mit Schreiben vom 04.08.2014 wurden dem Katholischen und Evangelischen Dekanatamt, der
IHK Ulm, der Handwerkskammer Ulm, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und
der Ulm Messe GmbH Gelegenheit gegeben, zu dem o.g. Antrag der Ulmer City Marketing e.V.
eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Diese sind in der Anlage beigefügt:
- Das Kotholische Dekanatamt Ulm lehnt die Durchführung der verkaufsoffenen
Sonntage
ab.
- Das Evangelische Dekanatamt Ulm lehnt die Durchführung der verkaufsoffenen
Sonntage
ab.
- Die IHK Ulm unterstützt den Antrag der Ulmer City Marketing e.V..
- Die Handwerkskammer Ulm stimmt den verkaufsoffenen Sonntage zu.
- Die Ver.di lehnt die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage ab.
-3- Die Ulm Messe GmbH stimmt den verkaufsoffenen Sonntagen zu.
III:
Rechtliche Würdigung
Gem. § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg dürfen abweichend von
den allgemeinen Ladenschlusszeiten Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten,
Messen und ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchsten an 3 Sonn- und Feiertagen geöffnet
sein. Der freigegebene Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen.
IV.
Zusammenfassung und Vorschlag
Bei der geplanten Veranstaltung "ulmer einkaufs sonntag" am 29.03.2015 handelt es sich um
ein örtliches Fest. Bei dem Frühjahrsmarkt am 29.03.2015/30.03.2015 handelt es sich um einen
festgesetzten Markt nach der Gewerbeordnung.
Bei dem "Herbstmarkt" am 04.10.2015 und 05.10.2015 auf dem Ulmer Münsterplatz, dem
"Kunsthandwerkermarkt" am 04.10.2015 auf dem Marktplatz und dem "Antikmarkt" am
03.10.2015 und 04.10.2015 auf dem Judenhof, handelt es sich um festgesetzte Märkte nach
der Gewerbeordnung. Der Termin 04.10.2015 soll unter dem Motto "ulmer markt sonntag"
stattfinden.
Bei dem "Jubiläumssonntag" am 31.05.2014 handelt es sich um ein örtliches Fest im Rahmen
des Jubiläums "125 Jahre Fertigstellung des Ulmer Münsters".
Die Voraussetzung für die Offenhaltung von Verkaufsstellen an einem Sonntag ist somit erfüllt.
Der Ulmer City Marketing e.V. beantragt für das Jahr 2015 die o.g. drei verkaufsoffenen
Sonntage.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich in den vergangenen Jahren zwei verkaufsoffene Sonntage wie beantragt - beschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Praxis beizubehalten und die verkaufsoffenen Sonntage am
29.03.2015 und 04.10.2015 zu beschließen.