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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
524 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:24

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 24.09.2014 Geschäftszeichen BS 204-Se Vorberatung Schulbeirat Sitzung am 16.10.2014 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 12.11.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Einrichtung von Ganztagesgrundschulen in städtischer Trägerschaft - u.a. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2014 Anlagen: 2 GD 355/14 Antrag: 1. Dem Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule nach dem neuen Schulgesetz an folgenden Grundschulen in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2015/16 zuzustimmen: a. Ganztagsschulen in der Wahlform 1.1 Eduard-Mörike-Grund- und Werkrealschule 1.2 Albrecht-Berblinger-Grundschule 1.3 Grundschule Ulm-Einsingen 1.4 Pestalozzi-Förderschule (Grundstufe) b. Ganztagsschulen in der verbindlichen Form 1. Friedrichsau-Grundschule 2. Von der Neuantragstellung folgender Ganztagsgrundschulen in der Wahlform zum Schuljahr 2014/2015 an der 2.1 Martin-Schaffner-Grundschule 2.2 Spitalhof-Grund- und Gemeinschaftsschule zustimmend Kenntnis zu nehmen. Genehmigt: BM 2, C 2, GM, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2Gerhard Semler -3- Sachdarstellung: In der vorliegenden Beschlussvorlage kommen die Antragstellungen von Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen auf Einrichtung einer Ganztagsschule zur Beratung und Beschlussfassung. Hierüber wurde der Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales bereits im Zuge der Beratung und Beschlussfassung zur Regionalen Schulentwicklungsplanung am 09.07.2014 (GD 200/14) informiert. Die Verwaltung entwickelt derzeit mit dem Bildungsbüro, dem Gesamtelternbeirat der Ulmer Schulen unter Beteiligung des Gesamtelternbeirats der Ulmer Kindertagesstätten, von Schulleitungen, von Betreuungskräften sowie mit allen betroffenen städtischen Fachabteilungen im Rahmen des beschlossenen Konzepts "Bildung, Betreuung und Erziehung (BBE) (siehe GD 268/10 v. 07.07.2010) ein Konzept mit Schwerpunkt "Qualitätsoptimierung der Schulkindbetreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft". Dieses wird bis Frühjahr 2015 dem zuständigen Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales nach Vorberatung im Schulbeirat des Ulmer Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 1. Ganztagsschule an der Grundschule und an der Grundstufe der Förderschule Die Ganztagsschule an Grundschulen sowie den Grundstufen der Förderschulen ist nun im Schulgesetz verankert. Das Gesetz trat zum 1.8.2014 in Kraft. Ziel sind, rhythmisierte Ganztagsangebote an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen, die für möglichst viele Kinder offen stehen. Die schulischen Ganztagsangebote sind - mit Ausnahme des Mittagessens - grundsätzlich ein kostenfreies Angebot für Schüler/-innen. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein pädagogisches Konzept, das einen rhythmisierten Ganztagsbetrieb vorsieht und außerschulische Partner einbeziehen soll. Die Entscheidung zur Genehmigung liegt als zuständige obere Schulaufsichtsbehörde für den Stadtkreis Ulm beim Regierungspräsidium Tübingen. Ganztagsgrundschulen und Grundstufen von Förderschulen erhalten je nach Umfang bis zu 12 Deputatsstunden je Gruppe. Die Gruppen können auch klassen- und jahrgangsübergreifend gebildet werden und sind in Abhängigkeit von der gewählten Variante (Anzahl Tage und Stunden) die rechnerische Grundlage für die Zuweisung der Lehrerwochenstunden für den -4- Ganztagesbetrieb. Damit soll vor allem kleineren Grundschulen ermöglicht werden, einen Ganztagsbetrieb einzurichten. Die Mindestgröße beträgt 25 Schüler/-innen pro Gruppe. Das Schulgesetz sieht nur noch Ganztagsschulen in zwei Formen vor: in der verbindlichen Form und in der Wahlform. Im ersten Fall nehmen alle Schüler/-innen einer Schule am Ganztagsbetrieb teil, wobei eine sukzessive Einführung ab Klasse 1 möglich ist. Im zweiten Fall besteht an der Schule die Wahlmöglichkeit zur Teilnahme. Im Interesse der Planungssicherheit ist in diesem Fall die Teilnahme am Ganztagsbetrieb für mindestens ein Schuljahr verbindlich. In beiden Fällen der Ausgestaltung besteht für die betreffenden Schüler/-innen Schulbesuchspflicht. Innerhalb dieser 2 Formen kann die antragstellende Schule jeweils zwischen 2 Varianten wählen: 3 / 4 Tage à 7 / 8 Stunden Bisherige Ganztagsgrundschulen und Ganztagsgrundstufen der Förderschulen müssen einen erneuten Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule stellen, um die erhöhten Deputatsstunden zu erhalten. Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsführung und die Betreuung der Schüler/-innen beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die Betreuung außerhalb der Mensa liegt mit der Änderung des Schulgesetzes in der Zuständigkeit der Schule. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen wird auch diese Betreuung im aktuellen Schuljahr von städtischen Betreuungskräften übernommen. Über die Regelung in den zukünftigen Schuljahren wird im Rahmen der Konzeption Bildung, Betreuung und Erziehung entschieden. Für die Finanzierung der Betreuung stellt das Land Landesmittel in Höhe von 15 €/Stunde je Betreuungskraft zur Verfügung. Für bis zu 160 zu betreuende Kinder sieht das Land 2 Betreuungskräfte vor. Im Mittagsband werden maximal 60 Minuten - eine Betreuungsstunde finanziert. Die Schulträger können für Angebote, die außerhalb des kostenfreien Ganztagsbetriebes angeboten werden, Entgelte erheben. Eine Ganztagsschule kann nur gelingen, wenn auch außerschulische Partner sich einbringen. Es ist vorgesehen, dass Schulen optional bis zu 50 v.H. ihrer Lehrerwochenstundenzuweisung, die sie für den Ganztagsbetrieb erhalten, monetarisieren können, also finanzielle Mittel erhalten, um Leistungen außerschulischer Partner für den Ganztagsbetrieb zu ermöglichen. Zusätzlich bestehen weiterhin auch andere Möglichkeiten der Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Neben den Ganztagsgrundschulen soll es auch weiterhin sog. Halbtagsgrundschulen geben. Das Elternwahlrecht bleibt gewahrt. Nach wie vor gilt noch ein sog. Grundschulbezirk, der zwingend die Schüler/-innen einer Grundschule zuweist. Begründete Ausnahmen werden vom Staatlichen Schulamt Biberach zugelassen. -5- Ganztagsschulen können nur auf Antrag des Schulträgers eingerichtet werden. Der Antrag des Schulträgers bedarf nun nur noch der Zustimmung der Schulkonferenz und nicht mehr der Gesamtlehrerkonferenz. Ein zur Fristwahrung gestellter Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule kann zurückgenommen werden, wenn die Zustimmung des Schulträgers oder der Schulkonferenz nicht vorgelegt werden kann. Wird die Ganztagsschule erstmals in der verbindlichen Form eingerichtet, kann dies aufwachsend beginnend mit der Klasse 1 erfolgen, d.h. dass für die noch nicht in der verbindlichen Form eingerichteten Klassenstufen bis zum Abschluss des Ausbaus die Halbtagesschule weitergeführt oder die Ganztagesgrundschule zunächst in der Wahlform eingerichtet wird. Mit der Einrichtung einer Ganztagsschule nach dem novellierten Schulgesetz entfallen die Landeszuschüsse, welche bisher für die parallelen städtischen Betreuungsangebote gewährt wurden. Die Zuständigkeiten zwischen Land und Kommune beim Betrieb der Ganztagesschule sind in Anlage 1 dargestellt. 2. Aktuelle Betreuungssituation an Schulen in städtischer Trägerschaft Ein aktueller Sachstand sowie die Planung über Ganztagsgrundschulen und Grundstufen an Förderschulen wurde bereits zur Beschlussfassung der Regionalen Schulentwicklung am 9.7.2014 (GD 200/14) vorgelegt. -6- Vorhandene Betreuungsangebote an Grundschulen im Schuljahr 2014/15 Grundschule Verlässliche GS Flexible Nachmittagsbetreuung Sozialraum 1 (Stadtmitte, Ost) Spitalhof-   Martin-Schaffner-   Friedrichsau-   Michelsberg-  Sozialraum 2 (Böfingen, Jungingen, Mähringen, Lehr) Eichenplatz Ganztagsschule  Wahlform Neuantrag zum SJ 2014/15  Wahlform Neuantrag zum SJ 2014/15 Neuantrag zum SJ 2015/16 (verbindliche Form)   Eduard-Mörike-   Gutenberg-   Schönenberg-   offen Neuantrag zum SJ 2015/16 (Wahlform) Sozialraum 3 (Weststadt, Söflingen, Grimmelfingen, Ermingen, Eggingen, Einsingen) Albrecht-Berblinger    teilgebunden Neuantrag zum SJ 2015/16 (Wahlform)  Bildungshaus Ulmer Spatz /   gebunden Grundschule Jörg-Syrlin  Meinloh-  GS Grimmelfingen  -Eggingen  -Ermingen  -Einsingen  Sozialraum 4 (Eselsberg) Hans-Multscher-   Maria-Sibylla-Merian-   Adalbert-Stifter(Klassenstufen 1 und 2) Bildungshaus Adalbert-Stifter-Grundschule (Klassenstufen 3 und 4)    Neuantrag zum SJ 2015/16 (Wahlform)   teilgebunden Sozialraum 5 (Wiblingen, Donautal, Gögglingen, Donaustetten, Unterweiler) Sägefeld Grundschule am Tannenplatz    teilgebunden -7Riedlen- Bildungshaus   Regenbogen- Bildungshaus   -Unterweiler  3. Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule Den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule hat der Schulträger zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 3.1 eine Bestätigung des Schulträgers, dass er die Kosten für die Bereitstellung des Mittagessens sowie für die Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler/innen beim Mittagessen trägt, 3.2 das pädagogische Konzept der Schule im Hinblick auf die Umsetzung des Ganztagsbetriebes, 3.3 eine Darstellung der räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb, 3.4 der zustimmende Beschluss der Schulkonferenz. 4. Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt haben 4.1 Martin-Schaffner-Grundschule Die Martin-Schaffner-Grundschule, Frauenstraße 99, ist seit dem Schuljahr 2007/2008 eine Ganztagsschule in teilgebundener Form. Daneben wird eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten. Die Martin-Schaffner-Grundschule führte im Schuljahr 2013/14 in den Klassenstufen 1bis 4 insgesamt 160 Schüler/-innen in 9 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Ganztagsbetreuung lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 60 %. Die Betreuung findet in 2 Räumen auf dem Campusgelände statt. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 4 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind 5 Betreuungskräfte eingeplant. Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt. Die Schulkonferenz hat am 3. April 2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt -8- es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Martin-Schaffner-Grundschule für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden pro Ganztagsklasse. Durch den Neuantrag erhält die Martin-Schaffner-Grundschule im laufenden Schuljahr 12 Deputatsstunden pro Gruppe. Es wurde von 4 Gruppen ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium zunächst nicht beantragt. Die Mittagstischverpflegung wurde bisher im Bürgerhaus Mitte durchgeführt. Im Schuljahr 2013/14 waren 90 Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Da auch die Gemeinschaftsschüler/-innen der Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule (40 Anmeldungen) und die Schüler/-innen des Kepler- und Humboldt-Gymnasiums im Bürgerhaus-Mitte verpflegt wurden, war die Kapazitätsgrenze dort erreicht. Im Zuge des Umzugs der Martin-Schaffner-Grundschule vom Hauptgebäude in den sog. Pavillon auf dem Campus wurden ehemalige, nicht mehr benötigte Fachräume aus Zeiten der vormaligen Werkrealschule zu Betreuungsräumen umgebaut. In diesem Zusammenhang wurde auch in den Sommerferien 2014 die vormals von der Werkrealschule genutzte, nun nicht mehr benötigte Lehrküche zu einer Mensa für die Schüler/-innen der MartinSchaffner-Grundschule sowie der Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule umgebaut. Der Speiseraum kann auch multifunktional genutzt werden. 4.2 Spitalhof-Grundschule und Gemeinschaftsschule Die Spitalhof-Grund- und Gemeinschaftsschule, Sammlungsgasse 10, war im Primarbereich seit dem Schuljahr 2007/2008 eine Ganztagsschule in teilgebundener Form. Daneben wurde eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten. Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 161 Schüler/-innen in 9 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Ganztagsbetreuung lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 100 %. Die Betreuung findet in 4 Räumen auf dem Schulgelände statt. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 7 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin 7 Betreuungskräfte eingeplant. Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt. Die Schulkonferenz hat am 28. April 2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen -9- Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Spitalhof-Grundschule für den Ganztagsbetrieb 4 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse. Durch den Neuantrag erhält die Spitalhof-Grundschule im laufenden Schuljahr 12 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe. Es wurde von 4 Gruppen ausgegangen. Darüber hinaus wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium eine Monetarisierung im Umfang von insgesamt 14 Deputatsstunden beantragt. Die Mittagstischverpflegung der Grundschüler/-innen findet auf dem Schulgelände in dem hierfür umgebauten Hausmeisterhaus statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 100 Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Die Auslastung der Mensen liegt bei rd. 90 %. Mit Ausbau der Ganztagsbetreuung ist mit einem weiteren Anstieg der teilnehmenden Schülerschaft zu rechnen. Weitere Planung: Mit der Umverlegung der Gemeinschaftsschüler/-innen der Spitalhof-Schule vom Schulgelände der Ulrich-von-Ensingen-Schule ins Schulgebäude der Spitalhof-Schule, muss eine Mittagstischverpflegung auch für diese zur Verfügung gestellt werden. Da die Mensa der Grundschüler/-innen nahezu ausgelastet ist, werden diese interimsweise in der ehemaligen Mensa der Spitalhof-Schule verpflegt. Da auch hier mit steigenden Essenszahlen gerechnet wird, ist die Verwaltung derzeit dabei, für diese Schüler/-innen eine alternative Lösung zu suchen. 5. Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2015/16 stellen a) 5.1 Ganztagsgrundschulen in der Wahlform Eduard-Mörike-Grund- und Werkrealschule Die Eduard-Mörike-Grundschule, Hofäckerweg 84, ist im Primarbereich seit dem Schuljahr 2012/13 eine Ganztagesschule in offener Form. Daneben wird eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie auslaufender flexibler Nachmittagsbetreuung angeboten. Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 232 Schüler/-innen in 15 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 29 %, der Anteil an der Ganztagsbetreuung lag ebenfalls bei rd. 29 %. Die Betreuung findet in 3 Räumen auf dem Campusgelände statt. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 insgesamt 10 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin 10 Betreuungskräfte eingeplant. Dies ist bedingt durch den - 10 - reduzierten Personalschlüssel, welcher im Rahmen von BBE (siehe GD 176/11 v. 25.05.2011) modellhaft an der Eduard-Mörike-GWRS beschlossen worden ist. Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt. Die Schulkonferenz hat am 10.03.2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Eduard-Mörike-Grundschule für den Ganztagsbetrieb 6 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse. Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Wochen-Deputatsstunden pro Gruppe beantragt. Es wird von 4 Gruppen ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium zunächst nicht beantragt. Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa im Hauptgebäude (Atrium) statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 80 Grundschüler/-innen sowie 64 weiterführende Schüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet, womit die Kapazitätsgrenze erreicht beziehungsweise bereits überschritten ist. Die Tendenz ist weiter steigend, weshalb seitens der Verwaltung geplant wird, die Mittagstischverpflegung in einen anderen, größeren Bauteil der Schulanlage zu verlegen. Hierbei wäre ein Umbau im Bestand notwendig. Durch die abnehmenden Schülerzahlen im Werkrealschulbereich stehen mittelfristig ausreichend Betreuungs- und weitere Unterrichtsräume für den Grundschulbereich zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Fertigstellung des neuen Baugebietes "Lettenwald" der Bedarf an Betreuungsplätzen an der Eduard-Mörike-Grundschule weiter ansteigen wird. Die hierfür notwendigen Beschlüsse werden zu gegebener Zeit dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 5.2 Albrecht-Berblinger-Grundschule Die Albrecht-Berblinger-GS, Römerstraße 50 ist seit dem Schuljahr 2013/14 eine Ganztagesschule in teilgebundener Form. Daneben wird eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie auslaufender flexibler Nachmittagsbetreuung angeboten. Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 245 Schüler/-innen in 12 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 25 %, der Anteil an der Ganztagsbetreuung lag bei rd. 29 %. Die Betreuung findet in 4 Räumen auf dem Campusgelände statt. - 11 - Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 5 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin 5 Betreuungskräfte eingeplant. Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt. Die Zustimmung der Schulkonferenz zur Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform wird seitens der Schule noch eingeholt und nachgereicht. Hierbei handelt es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Albrecht-Berblinger-Grundschule für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse. Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 4 Gruppen ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium zunächst nicht beantragt. Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa der AlbrechtBerblinger-Schulen statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 60 Grundschüler/-innen sowie 35 weiterführende Schüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Damit war die Mensa im Mehrschichtbetrieb zu 90 % ausgelastet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Essenszahlen weiter steigen werden. Der Anteil der zu betreuenden Schulkinder stieg an der Albrecht-Berblinger-GS in den letzten Jahren stetig und hat im Schuljahr 2013/14 einen vorläufigen Höchststand mit rd. 70 Schüler/-innen erreicht. Dies hatte zur Folge, dass ein bisher von der Gemeinschaftsschule als naturwissenschaftlicher Vorbereitungsraum genutzter Raum in einen Betreuungsraum umgenutzt werden musste. Aufgrund der Einwohnerentwicklung muss an der Schule mit einem weiter steigenden Bedarf an zu betreuenden Schülern/-innen gerechnet werden. Die Verwaltung wird deshalb zu gegebener Zeit einen Raumbedarfsplan für eine Erweiterung des Betreuungsbereiches vorlegen. 5.3 Grundschule Ulm-Einsingen Die Grundschule Ulm-Einsingen, Darrenweg 4, wird derzeit als Halbtagesgrundschule mit verlässlicher Grundschulbetreuung geführt. Eine weitergehende Betreuung am Nachmittag findet nicht statt. Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 85 Schüler/-innen in 4 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 35 %. Die Betreuung findet in 3 Räumen auf dem Campusgelände statt. - 12 - Aufgrund einer im Schuljahr 2013/14 durchgeführten Elternumfrage besteht nunmehr Bedarf an einer ganztägigen Betreuung. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 2 Betreuungskräfte gesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin 2 Betreuungskräfte eingeplant. Das pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes entwickelt. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen können die durch die Aufgabe des Werkrealschulzuges freigewordenen Unterrichts- und Fachräume nebst einer Lehrküche genutzt und in ausreichender Anzahl nachgewiesen werden. Mit Ausnahme der Lehrküche (mittelfristig Umbau zur Mensa) sind derzeit keine weiteren Umbaumaßnahmen notwendig. Die ehemals von der Werkrealschule genutzten Werkräume und der Naturwissenschaftliche Lehrsaal werden künftig für den Unterricht bzw. für außerunterrichtliche Angebote an der Grundschule genutzt. Die Schulkonferenz hat am 23.07.2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Die Grundschule Einsingen hat für den Ganztagesbetrieb, für das Schuljahr 2015/16 6 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 2 bis 3 Gruppen ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium im Umfang von insgesamt 4 Deputatsstunden beantragt. Die Mittagstischverpflegung kann in der ehemaligen Lehrküche interimsweise durchgeführt werden. Diese müsste mittelfristig in Teilen zu einer Mensa umgebaut werden. Der Speisesaal könnte dann auch multifunktional genutzt werden. Der für den Umbau der Lehrküche notwendige Finanzaufwand muss noch erhoben werden und wird ggfs. zu gegebener Zeit dem zuständigen Fachbereichsausschuss zusammen mit der Gesamtbedarfsplanung für die Weiterentwicklung des Grundschulstandortes Ulm-Einsingen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 5.4 Pestalozzi-Förderschule (Grundstufe) Die Grundstufe der Pestalozzi-Förderschule, Märchenweg 22, wird derzeit als Ganztagsschule in der offenen Form geführt. Eine städtische Betreuung ist derzeit nicht eingerichtet. Die Grundstufe der Pestalozzi-Förderschule führt im Schuljahr 2013/14 insgesamt 32 Schüler/-innen in 3 Klassen. - 13 - Derzeit kann der Bedarf an Unterrichts- und Betreuungsräumen im Bestand nachgewiesen werden. Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt. Die Schulkonferenz hat am 22.07.2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform) zugestimmt. Hierbei handelt es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Grundstufe der PestalozziSchule für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse. Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 1 Gruppe ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium im Umfang von insgesamt 3 Deputatsstunden beantragt. Die Mittagstischverpflegung findet in der Mensa der Pestalozzi-Förderschule statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 50 Förderschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Die Auslastung der Mensa beträgt rd. 85 %. Die Verwaltung geht auch nach einer Einrichtung einer Ganztagsschule an der PestalozziFörderschule von konstanten Teilnehmerzahlen am Mittagstisch aus. b) 5.5 Ganztagsgrundschulen in der verbindlichen Form Friedrichsau-Grundschule Die Friedrichsau-GS, Nagelstraße 6, wird derzeit als Halbtagesschule geführt. Eine ganztägige Betreuung wird im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung angeboten. Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 131 Schüler/-innen in 7 Klassen. Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr 2013/14 bei rd. 41 %, der Anteil an der Flexiblen Nachmittagsbetreuung lag bei rd. 9 %. Die Betreuung findet in 2 Räumen auf dem Campusgelände statt. Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 3 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin 3 Betreuungskräfte eingeplant. Das pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des Landes entwickelt. Die Schulkonferenz hat am 07.04.2014 einstimmig der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule in der verbindlichen Form zugestimmt. - 14 - Die Friedrichsau-Grundschule hat für den Ganztagesbetrieb, für das Schuljahr 2015/16 8 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 2 Gruppen ausgegangen. Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium zunächst nicht beantragt. Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa der benachbarten Agaplesion Bethesda Klinik statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 22 Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Bei Einrichtung eines Ganztagesbetriebes in verbindlicher Form muss mit stark steigenden Teilnehmerzahlen gerechnet werden, welche aus Kapazitätsgründen in der Bethesda Klinik nicht mehr zusätzlich verpflegt werden können. Durch den Auszug der Alois-Bahmann-Förderschule steht ab dem laufenden Schuljahr 2014/15 eine nicht mehr benötigte Schulküche nebst Lehrsaal zur Verfügung, der für die Einrichtung einer Mittagstischversorgung umgebaut werden kann. Der hierfür notwendige Finanzaufwand muss noch erhoben werden und wird zu gegebener Zeit dem zuständigen Fachbereichsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Außerdem stehen ab dem Schuljahr 2014/15 bis zu 7 Klassenzimmer zur Verfügung, die künftig u.a. auch als Unterrichts- und Betreuungsräume genutzt werden können. Die Verwaltung rechnet mit der Fertigstellung des Wohngebiets "Safranberg" mit weiter steigenden Schülerzahlen, für die auch weiterer Klassenraum notwendig ist. Die ebenfalls durch den Auszug der Alois-Bahmann-Förderschule frei gewordenen Werkräume werden künftig von der Friedrichsau-Grundschule für Unterrichts- und Betreuungsangebote genutzt. Der gesamte Raumbedarf für einen Ganztagsbetrieb kann an der FriedrichsauGrundschule nachgewiesen werden. Die betroffenen Schulleitungen können in der Sitzung weitere Ausführungen zum Ganztagsschulbetrieb an der jeweiligen Schule machen. 6. Zuständigkeiten im Ganztagsschulbetrieb a. Allgemein Aus Anlage 1 sind die derzeit gültigen Zuständigkeiten in der Ganztagsgrundschulbetreuung ersichtlich. Demnach wird an allen Ganztagsgrundschulen eine freiwillige Betreuung vor und nach dem Pflichtunterricht angeboten. Darüber hinaus wird vor allem für Grundschüler/-innen, die mit dem Ganztagsunterricht überfordert sind, auch eine freiwillige Betreuung parallel zum Nachmittagsangebot durchgeführt. - 15 - Zusätzlich werden an Ganztagsgrundschulen Zuschüsse für Hausaufgabenbetreuung (25€ pro Tag und Ganztagsgruppe) und Materialgeld (10€ pro Kind und Schuljahr) als Freiwilligkeitsleistung im Rahmen des Gesamtkonzepts BBE seitens der Stadt Ulm gewährt. Bedingt durch die Novellierung des Schulgesetzes werden seitens des Landes an Ganztagsgrundschulen keine Landeszuschüsse für die kommunale Betreuung vor und nach dem Unterricht mehr gewährt. b. Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt haben Die Spitalhof- und Martin-Schaffner-Grundschule haben den Ganztagsbetrieb nach dem novellierten Schulgesetz bereits aufgenommen. Wegfallende Einnahem durch die Einstellung der Landeszuschüsse für die städtische Betreuung an Ganztagsschulen führen zu einem finanziellen Mehraufwand von rd. 50.000 Euro. Die Finanzierung der Ausgaben ist im Abteilungsbudget sichergestellt. c) Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 201/16 stellen Die Finanzierung für die Ganztagesschulen, welche einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule zum Schuljahr 2015/16 stellen, wird im Rahmen der Gesamtkonzeption "Bildung, Betreuung und Erziehung" im Frühjahr 2015 dargestellt und dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine endgültige Kalkulation kann erst durchgeführt werden, wenn die genauen, am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerzahlen vorliegen. Auf Grundlage der bestehenden Beschlüsse muss mit Mehrausgaben i.H.v. mind. 200.000 Euro gerechnet werden. 7. Finanzierung 7.1. Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt haben Die Spitalhof- und Martin-Schaffner-Grundschule haben den Ganztagesbetrieb nach dem novellierten Schulgesetzt bereits aufgenommen. Wegfallende Einnahmen durch die Einstellung der Landeszuschüsse für die städtische Betreuung an Ganztagesschulen führen zu einem finanziellen Mehraufwand in Höhe von rund 50.000 € p.a.. - 16 - Die Finanzierung der Ausgaben ist sichergestellt. 7.2 Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2015/16 stellen Die Umstellung der Betreuungsangebote auf einen Ganztagesbetrieb nach dem novellierten Schulgesetz führt zu folgenden, geschätzten Mehraufwendungen bzw. wegfallenden Einnahmen: a) Mehrkosten  Zusätzlicher Personalaufwand für kommunales Betreuungspersonal  städtische Zuschüsse zur Hausaufgabenbetreuung (25 € pro Tag/Ganztagesgruppe)  Materialgeld für ganztägige Angebote (10 € pro Kind) b) Mindereinnahmen  Wegfallende Elternbeiträge durch kostenlosen Ganztagesbetrieb  Wegfallende Landeszuschüsse durchEinführung der Ganztagesschule c) Mehreinnahmen  Zusätzliche Einnahmen werden aus dem Landeszuschuss zur Betreuung im Mittagsband generiert (30 € Std./pro Ganztagesbetrieb). Für alle 5 Neuanträge muss mit einem zusätzlichen Mehraufwand in Höhe von rund 210.000 € p.a. gerechnet werden. Eine genaue Kalkulation kann erst durchgeführt werden, wenn die genauen, am Ganztagesbetrieb teilnehmenden, Schülerzahlen vorliegen. Die Finanzierung für die Ganztagesschulen, welche einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule zum Schuljahr 2015/16 gestellt haben, wird im Rahmen der Gesamtkonzeption "Bildung, Betreuung und Erziehung" im Frühjahr 2015 dargestellt und dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt. 8. Berichterstattung zur „Sondersituation Mittagsbetreuung für Halbtagesschüler/-innen bei Nachmittagsunterricht“ (Antrag der CDU Fraktion vom 22.09.2014 - Anlage 2) Das pädagogische Konzept der Ganztagesschule beinhaltet eine rhythmisierte Tages- und Unterrichtsgestaltung und gehört damit zu den Kernelementen der schulischen Ganztagesangebote. Die Rhythmisierung der Unterrichtsstunden hat nun zur Folge, dass teilweise bereits in der Klassenstufe 1 - auch für Halbtagesschüler/-innen - Nachmittagsunterricht (Pflichtunterricht) stattfinden - 17 - kann. Die Themenstellung eines Pflichtunterrichtes an Nachmittagen auch für den Bereich von Halbtagesschüler/-innen ist in den Vorgesprächen zur Einführung der Ganztagesschule nach dem neuen Schulgesetz in Ulm nicht aufgekommen. Die Problematik wurde erst bei einem Erstklassenabend an der Spitalhofschule ins Bewusstsein gerückt. Dabei stellte sich der Bedarf heraus, dass auch für Halbtagesschüler/-innen an Tagen mit Nachmittagsschule die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Mittagessen in der Schule bestehen sollte. Die Stadt Ulm hat bereits - nachdem sowohl pädagogisch als auch organisatorisch die Trennung der Betreuung während des Mittagsbandes zwischen Land/Stadt nicht sinnvoll und umsetzbar ist - entschieden, dass die Betreuung innerhalb des Mittagsbandes als freiwillige Leistung komplett durch die Stadt Ulm erfolgt. Diese Betreuung ist für Schüler/-innen der Ganztagesschule kostenlos, wohingegen Schüler/-innen der Halbtagessschule eine kostenpflichtige Betreuung durch die Stadt Ulm beauftragen müssten. Aufgrund der aktuellen Situation an der Spitalhofschule hat die Stadt Ulm deshalb kurzfristig entschieden, dass Halbtagesschüler/-innen, welche an einem oder mehreren Nachmittagen einen Pflichtunterricht besuchen, ebenfalls am Mittagstisch und der städtischen Betreuung teilnehmen können. Sofern sich diese Teilnahme an der Betreuung auf diese "Pflichtschultage" und die jeweilige Mittagspause beschränkt, also keine weitergehende Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule beansprucht wird, werden hierfür im Schuljahr 2014/2015 keine Elternbeiträge erhoben. Für das Mittagessen wird der reguläre Essenspreis erhoben. Die Schulkonzepte (incl. Verzahnung Mittagsbetreuung/ Halb- und Ganztagesschüler/-innen) der Spitalhof-Grundschule sowie der MartinSchaffner-Grundschule, welche seit diesem Schuljahr den Ganztagesbetrieb nach dem neuen Schulgesetz aufgenommen haben, werden in der Sitzung mündlich erläutert.