Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
524 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
24.09.2014
Geschäftszeichen
BS 204-Se
Vorberatung
Schulbeirat
Sitzung am 16.10.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 12.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Einrichtung von Ganztagesgrundschulen in städtischer Trägerschaft - u.a. Antrag der
CDU-Fraktion vom 22.09.2014
Anlagen:
2
GD 355/14
Antrag:
1.
Dem Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule nach dem neuen
Schulgesetz an folgenden Grundschulen in städtischer Trägerschaft zum
Schuljahr 2015/16 zuzustimmen:
a. Ganztagsschulen in der Wahlform
1.1
Eduard-Mörike-Grund- und Werkrealschule
1.2
Albrecht-Berblinger-Grundschule
1.3
Grundschule Ulm-Einsingen
1.4
Pestalozzi-Förderschule (Grundstufe)
b. Ganztagsschulen in der verbindlichen Form
1.
Friedrichsau-Grundschule
2.
Von der Neuantragstellung folgender Ganztagsgrundschulen in der Wahlform
zum Schuljahr 2014/2015 an der
2.1
Martin-Schaffner-Grundschule
2.2
Spitalhof-Grund- und Gemeinschaftsschule
zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Genehmigt:
BM 2, C 2, GM, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2Gerhard Semler
-3-
Sachdarstellung:
In der vorliegenden Beschlussvorlage kommen die Antragstellungen von
Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen auf Einrichtung einer
Ganztagsschule zur Beratung und Beschlussfassung. Hierüber wurde der
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales bereits im Zuge der Beratung und
Beschlussfassung zur Regionalen Schulentwicklungsplanung am 09.07.2014
(GD 200/14) informiert.
Die Verwaltung entwickelt derzeit mit dem Bildungsbüro, dem Gesamtelternbeirat
der Ulmer Schulen unter Beteiligung des Gesamtelternbeirats der Ulmer
Kindertagesstätten, von Schulleitungen, von Betreuungskräften sowie mit allen
betroffenen städtischen Fachabteilungen im Rahmen des beschlossenen Konzepts
"Bildung, Betreuung und Erziehung (BBE) (siehe GD 268/10 v. 07.07.2010) ein Konzept
mit Schwerpunkt "Qualitätsoptimierung der Schulkindbetreuung an Schulen in
städtischer Trägerschaft". Dieses wird bis Frühjahr 2015 dem zuständigen
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales nach Vorberatung im Schulbeirat des
Ulmer Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
1.
Ganztagsschule an der Grundschule und an der Grundstufe der
Förderschule
Die Ganztagsschule an Grundschulen sowie den Grundstufen der Förderschulen ist
nun im Schulgesetz verankert. Das Gesetz trat zum 1.8.2014 in Kraft.
Ziel sind, rhythmisierte Ganztagsangebote an Grundschulen und den Grundstufen der
Förderschulen, die für möglichst viele Kinder offen stehen. Die schulischen
Ganztagsangebote sind - mit Ausnahme des Mittagessens - grundsätzlich ein
kostenfreies Angebot für Schüler/-innen.
Voraussetzung für die Genehmigung ist ein pädagogisches Konzept, das einen
rhythmisierten Ganztagsbetrieb vorsieht und außerschulische Partner einbeziehen
soll. Die Entscheidung zur Genehmigung liegt als zuständige obere
Schulaufsichtsbehörde für den Stadtkreis Ulm beim Regierungspräsidium Tübingen.
Ganztagsgrundschulen und Grundstufen von Förderschulen erhalten je nach Umfang
bis zu 12 Deputatsstunden je Gruppe.
Die Gruppen können auch klassen- und jahrgangsübergreifend gebildet werden und
sind in Abhängigkeit von der gewählten Variante (Anzahl Tage und Stunden) die
rechnerische Grundlage für die Zuweisung der Lehrerwochenstunden für den
-4-
Ganztagesbetrieb. Damit soll vor allem kleineren Grundschulen ermöglicht werden,
einen Ganztagsbetrieb einzurichten.
Die Mindestgröße beträgt 25 Schüler/-innen pro Gruppe.
Das Schulgesetz sieht nur noch Ganztagsschulen in zwei Formen vor: in der
verbindlichen Form und in der Wahlform. Im ersten Fall nehmen alle Schüler/-innen
einer Schule am Ganztagsbetrieb teil, wobei eine sukzessive Einführung ab Klasse 1
möglich ist. Im zweiten Fall besteht an der Schule die Wahlmöglichkeit zur Teilnahme.
Im Interesse der Planungssicherheit ist in diesem Fall die Teilnahme am
Ganztagsbetrieb für mindestens ein Schuljahr verbindlich. In beiden Fällen der
Ausgestaltung besteht für die betreffenden Schüler/-innen Schulbesuchspflicht.
Innerhalb dieser 2 Formen kann die antragstellende Schule jeweils zwischen 2
Varianten wählen: 3 / 4 Tage à 7 / 8 Stunden
Bisherige Ganztagsgrundschulen und Ganztagsgrundstufen der Förderschulen
müssen einen erneuten Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule stellen, um die
erhöhten Deputatsstunden zu erhalten.
Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsführung und die Betreuung
der Schüler/-innen beim Mittagessen obliegen dem Schulträger.
Die Betreuung außerhalb der Mensa liegt mit der Änderung des Schulgesetzes in der
Zuständigkeit der Schule. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen wird
auch diese Betreuung im aktuellen Schuljahr von städtischen Betreuungskräften
übernommen. Über die Regelung in den zukünftigen Schuljahren wird im Rahmen der
Konzeption Bildung, Betreuung und Erziehung entschieden. Für die Finanzierung der
Betreuung stellt das Land Landesmittel in Höhe von 15 €/Stunde je Betreuungskraft
zur Verfügung. Für bis zu 160 zu betreuende Kinder sieht das Land 2 Betreuungskräfte
vor. Im Mittagsband werden maximal 60 Minuten - eine Betreuungsstunde finanziert.
Die Schulträger können für Angebote, die außerhalb des kostenfreien
Ganztagsbetriebes angeboten werden, Entgelte erheben.
Eine Ganztagsschule kann nur gelingen, wenn auch außerschulische Partner sich
einbringen. Es ist vorgesehen, dass Schulen optional bis zu 50 v.H. ihrer
Lehrerwochenstundenzuweisung, die sie für den Ganztagsbetrieb erhalten,
monetarisieren können, also finanzielle Mittel erhalten, um Leistungen
außerschulischer Partner für den Ganztagsbetrieb zu ermöglichen. Zusätzlich
bestehen weiterhin auch andere Möglichkeiten der Kooperationen zwischen Schulen
und außerschulischen Partnern.
Neben den Ganztagsgrundschulen soll es auch weiterhin sog. Halbtagsgrundschulen
geben.
Das Elternwahlrecht bleibt gewahrt. Nach wie vor gilt noch ein sog. Grundschulbezirk,
der zwingend die Schüler/-innen einer Grundschule zuweist. Begründete Ausnahmen
werden vom Staatlichen Schulamt Biberach zugelassen.
-5-
Ganztagsschulen können nur auf Antrag des Schulträgers eingerichtet werden. Der
Antrag des Schulträgers bedarf nun nur noch der Zustimmung der Schulkonferenz
und nicht mehr der Gesamtlehrerkonferenz.
Ein zur Fristwahrung gestellter Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule kann
zurückgenommen werden, wenn die Zustimmung des Schulträgers oder der
Schulkonferenz nicht vorgelegt werden kann.
Wird die Ganztagsschule erstmals in der verbindlichen Form eingerichtet, kann dies
aufwachsend beginnend mit der Klasse 1 erfolgen, d.h. dass für die noch nicht in der
verbindlichen Form eingerichteten Klassenstufen bis zum Abschluss des Ausbaus die
Halbtagesschule weitergeführt oder die Ganztagesgrundschule zunächst in der
Wahlform eingerichtet wird.
Mit der Einrichtung einer Ganztagsschule nach dem novellierten Schulgesetz entfallen
die Landeszuschüsse, welche bisher für die parallelen städtischen
Betreuungsangebote gewährt wurden.
Die Zuständigkeiten zwischen Land und Kommune beim Betrieb der Ganztagesschule
sind in Anlage 1 dargestellt.
2.
Aktuelle Betreuungssituation an Schulen in städtischer Trägerschaft
Ein aktueller Sachstand sowie die Planung über Ganztagsgrundschulen und
Grundstufen an Förderschulen wurde bereits zur Beschlussfassung der Regionalen
Schulentwicklung am 9.7.2014 (GD 200/14) vorgelegt.
-6-
Vorhandene Betreuungsangebote an Grundschulen im Schuljahr 2014/15
Grundschule
Verlässliche
GS
Flexible
Nachmittagsbetreuung
Sozialraum 1 (Stadtmitte, Ost)
Spitalhof-
Martin-Schaffner-
Friedrichsau-
Michelsberg-
Sozialraum 2 (Böfingen, Jungingen, Mähringen, Lehr)
Eichenplatz
Ganztagsschule
Wahlform
Neuantrag zum SJ 2014/15
Wahlform
Neuantrag zum SJ 2014/15
Neuantrag zum SJ 2015/16
(verbindliche Form)
Eduard-Mörike-
Gutenberg-
Schönenberg-
offen
Neuantrag zum SJ 2015/16
(Wahlform)
Sozialraum 3 (Weststadt, Söflingen, Grimmelfingen, Ermingen, Eggingen, Einsingen)
Albrecht-Berblinger
teilgebunden
Neuantrag zum SJ 2015/16
(Wahlform)
Bildungshaus Ulmer Spatz /
gebunden
Grundschule
Jörg-Syrlin
Meinloh-
GS Grimmelfingen
-Eggingen
-Ermingen
-Einsingen
Sozialraum 4 (Eselsberg)
Hans-Multscher-
Maria-Sibylla-Merian-
Adalbert-Stifter(Klassenstufen 1 und 2)
Bildungshaus
Adalbert-Stifter-Grundschule
(Klassenstufen 3 und 4)
Neuantrag zum SJ 2015/16
(Wahlform)
teilgebunden
Sozialraum 5 (Wiblingen, Donautal, Gögglingen, Donaustetten, Unterweiler)
Sägefeld
Grundschule am Tannenplatz
teilgebunden
-7Riedlen- Bildungshaus
Regenbogen- Bildungshaus
-Unterweiler
3.
Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule
Den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule hat der Schulträger zu
stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
3.1
eine Bestätigung des Schulträgers, dass er die Kosten für die Bereitstellung
des Mittagessens sowie für die Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler/innen beim Mittagessen trägt,
3.2
das pädagogische Konzept der Schule im Hinblick auf die Umsetzung des
Ganztagsbetriebes,
3.3
eine Darstellung der räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb,
3.4
der zustimmende Beschluss der Schulkonferenz.
4.
Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in
der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt haben
4.1
Martin-Schaffner-Grundschule
Die Martin-Schaffner-Grundschule, Frauenstraße 99, ist seit dem Schuljahr
2007/2008 eine Ganztagsschule in teilgebundener Form. Daneben wird eine
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten.
Die Martin-Schaffner-Grundschule führte im Schuljahr 2013/14 in den
Klassenstufen 1bis 4 insgesamt 160 Schüler/-innen in 9 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Ganztagsbetreuung lag im Schuljahr 2013/14
bei rd. 60 %.
Die Betreuung findet in 2 Räumen auf dem Campusgelände statt.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14
4 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind 5
Betreuungskräfte eingeplant.
Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben
des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt
und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
Die Schulkonferenz hat am 3. April 2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt
-8-
es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen
Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Martin-Schaffner-Grundschule
für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden pro Ganztagsklasse.
Durch den Neuantrag erhält die Martin-Schaffner-Grundschule im laufenden
Schuljahr 12 Deputatsstunden pro Gruppe. Es wurde von 4 Gruppen
ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium
zunächst nicht beantragt.
Die Mittagstischverpflegung wurde bisher im Bürgerhaus Mitte durchgeführt. Im
Schuljahr 2013/14 waren 90 Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet.
Da auch die Gemeinschaftsschüler/-innen der Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule (40 Anmeldungen) und die Schüler/-innen des Kepler- und
Humboldt-Gymnasiums im Bürgerhaus-Mitte verpflegt wurden, war die
Kapazitätsgrenze dort erreicht.
Im Zuge des Umzugs der Martin-Schaffner-Grundschule vom Hauptgebäude
in den sog. Pavillon auf dem Campus wurden ehemalige, nicht mehr
benötigte Fachräume aus Zeiten der vormaligen Werkrealschule zu
Betreuungsräumen umgebaut. In diesem Zusammenhang wurde auch in den
Sommerferien 2014 die vormals von der Werkrealschule genutzte, nun nicht
mehr benötigte Lehrküche zu einer Mensa für die Schüler/-innen der MartinSchaffner-Grundschule sowie der Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule
umgebaut. Der Speiseraum kann auch multifunktional genutzt werden.
4.2
Spitalhof-Grundschule und Gemeinschaftsschule
Die Spitalhof-Grund- und Gemeinschaftsschule, Sammlungsgasse 10, war im
Primarbereich seit dem Schuljahr 2007/2008 eine Ganztagsschule in
teilgebundener Form. Daneben wurde eine Betreuung im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule angeboten.
Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 161 Schüler/-innen in 9 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Ganztagsbetreuung lag im Schuljahr 2013/14
bei rd. 100 %. Die Betreuung findet in 4 Räumen auf dem Schulgelände statt.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14
7 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin
7 Betreuungskräfte eingeplant.
Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben
des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt
und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
Die Schulkonferenz hat am 28. April 2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt
es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen
-9-
Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Spitalhof-Grundschule für den
Ganztagsbetrieb 4 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse.
Durch den Neuantrag erhält die Spitalhof-Grundschule im laufenden Schuljahr
12 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe. Es wurde von 4 Gruppen
ausgegangen.
Darüber hinaus wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium eine
Monetarisierung im Umfang von insgesamt 14 Deputatsstunden beantragt.
Die Mittagstischverpflegung der Grundschüler/-innen findet auf dem
Schulgelände in dem hierfür umgebauten Hausmeisterhaus statt. Im Schuljahr
2013/14 waren rd. 100 Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet.
Die Auslastung der Mensen liegt bei rd. 90 %. Mit Ausbau der
Ganztagsbetreuung ist mit einem weiteren Anstieg der teilnehmenden
Schülerschaft zu rechnen.
Weitere Planung: Mit der Umverlegung der Gemeinschaftsschüler/-innen der
Spitalhof-Schule vom Schulgelände der Ulrich-von-Ensingen-Schule ins
Schulgebäude der Spitalhof-Schule, muss eine Mittagstischverpflegung auch für
diese zur Verfügung gestellt werden. Da die Mensa der Grundschüler/-innen
nahezu ausgelastet ist, werden diese interimsweise in der ehemaligen Mensa
der Spitalhof-Schule verpflegt. Da auch hier mit steigenden Essenszahlen
gerechnet wird, ist die Verwaltung derzeit dabei, für diese Schüler/-innen eine
alternative Lösung zu suchen.
5.
Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in
der Neufassung zum Schuljahr 2015/16 stellen
a)
5.1
Ganztagsgrundschulen in der Wahlform
Eduard-Mörike-Grund- und Werkrealschule
Die Eduard-Mörike-Grundschule, Hofäckerweg 84, ist im Primarbereich seit dem
Schuljahr 2012/13 eine Ganztagesschule in offener Form. Daneben wird eine
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie auslaufender
flexibler Nachmittagsbetreuung angeboten.
Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 232 Schüler/-innen in 15 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr
2013/14 bei rd. 29 %, der Anteil an der Ganztagsbetreuung lag ebenfalls bei rd.
29 %. Die Betreuung findet in 3 Räumen auf dem Campusgelände statt.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14
insgesamt 10 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind
weiterhin 10 Betreuungskräfte eingeplant. Dies ist bedingt durch den
- 10 -
reduzierten Personalschlüssel, welcher im Rahmen von BBE (siehe GD 176/11 v.
25.05.2011) modellhaft an der Eduard-Mörike-GWRS beschlossen worden ist.
Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben
des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt
und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
Die Schulkonferenz hat am 10.03.2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt. Hierbei handelt
es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen
Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Eduard-Mörike-Grundschule für
den Ganztagsbetrieb 6 Deputatsstunden pro Woche und Ganztagsklasse.
Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Wochen-Deputatsstunden
pro Gruppe beantragt. Es wird von 4 Gruppen ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium
zunächst nicht beantragt.
Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa im Hauptgebäude
(Atrium) statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 80 Grundschüler/-innen sowie 64
weiterführende Schüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet, womit die
Kapazitätsgrenze erreicht beziehungsweise bereits überschritten ist. Die
Tendenz ist weiter steigend, weshalb seitens der Verwaltung geplant wird, die
Mittagstischverpflegung in einen anderen, größeren Bauteil der Schulanlage zu
verlegen. Hierbei wäre ein Umbau im Bestand notwendig.
Durch die abnehmenden Schülerzahlen im Werkrealschulbereich stehen
mittelfristig ausreichend Betreuungs- und weitere Unterrichtsräume für den
Grundschulbereich zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit
Fertigstellung des neuen Baugebietes "Lettenwald" der Bedarf an
Betreuungsplätzen an der Eduard-Mörike-Grundschule weiter ansteigen wird.
Die hierfür notwendigen Beschlüsse werden zu gegebener Zeit dem zuständigen
Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
5.2
Albrecht-Berblinger-Grundschule
Die Albrecht-Berblinger-GS, Römerstraße 50 ist seit dem Schuljahr 2013/14 eine
Ganztagesschule in teilgebundener Form. Daneben wird eine Betreuung im
Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie auslaufender flexibler
Nachmittagsbetreuung angeboten.
Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 245 Schüler/-innen in 12 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr
2013/14 bei rd. 25 %, der Anteil an der Ganztagsbetreuung lag bei rd. 29 %. Die
Betreuung findet in 4 Räumen auf dem Campusgelände statt.
- 11 -
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14 5
Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin
5 Betreuungskräfte eingeplant.
Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben
des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt
und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz zur Antragstellung auf Einrichtung einer
Ganztagsschule in der Wahlform wird seitens der Schule noch eingeholt und
nachgereicht. Hierbei handelt es sich um einen Neuantrag, um die hierfür
notwendigen zusätzlichen Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die
Albrecht-Berblinger-Grundschule für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden
pro Woche und Ganztagsklasse.
Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Deputatsstunden pro Woche
und Gruppe beantragt. Es wird von 4 Gruppen ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium
zunächst nicht beantragt.
Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa der AlbrechtBerblinger-Schulen statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 60 Grundschüler/-innen
sowie 35 weiterführende Schüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Damit
war die Mensa im Mehrschichtbetrieb zu 90 % ausgelastet. Es muss davon
ausgegangen werden, dass die Essenszahlen weiter steigen werden.
Der Anteil der zu betreuenden Schulkinder stieg an der Albrecht-Berblinger-GS
in den letzten Jahren stetig und hat im Schuljahr 2013/14 einen vorläufigen
Höchststand mit rd. 70 Schüler/-innen erreicht. Dies hatte zur Folge, dass ein
bisher von der Gemeinschaftsschule als naturwissenschaftlicher
Vorbereitungsraum genutzter Raum in einen Betreuungsraum umgenutzt
werden musste. Aufgrund der Einwohnerentwicklung muss an der Schule mit
einem weiter steigenden Bedarf an zu betreuenden Schülern/-innen gerechnet
werden.
Die Verwaltung wird deshalb zu gegebener Zeit einen Raumbedarfsplan für eine
Erweiterung des Betreuungsbereiches vorlegen.
5.3
Grundschule Ulm-Einsingen
Die Grundschule Ulm-Einsingen, Darrenweg 4, wird derzeit als
Halbtagesgrundschule mit verlässlicher Grundschulbetreuung geführt. Eine
weitergehende Betreuung am Nachmittag findet nicht statt.
Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 85 Schüler/-innen in 4 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr
2013/14 bei rd. 35 %. Die Betreuung findet in 3 Räumen auf dem Campusgelände
statt.
- 12 -
Aufgrund einer im Schuljahr 2013/14 durchgeführten Elternumfrage besteht
nunmehr Bedarf an einer ganztägigen Betreuung.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14
2 Betreuungskräfte gesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin
2 Betreuungskräfte eingeplant.
Das pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des
Landes entwickelt.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen können die durch die Aufgabe des
Werkrealschulzuges freigewordenen Unterrichts- und Fachräume nebst einer
Lehrküche genutzt und in ausreichender Anzahl nachgewiesen werden. Mit
Ausnahme der Lehrküche (mittelfristig Umbau zur Mensa) sind derzeit keine
weiteren Umbaumaßnahmen notwendig. Die ehemals von der Werkrealschule
genutzten Werkräume und der Naturwissenschaftliche Lehrsaal werden künftig
für den Unterricht bzw. für außerunterrichtliche Angebote an der Grundschule
genutzt.
Die Schulkonferenz hat am 23.07.2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform zugestimmt.
Die Grundschule Einsingen hat für den Ganztagesbetrieb, für das Schuljahr
2015/16 6 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 2 bis
3 Gruppen ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium im
Umfang von insgesamt 4 Deputatsstunden beantragt.
Die Mittagstischverpflegung kann in der ehemaligen Lehrküche interimsweise
durchgeführt werden. Diese müsste mittelfristig in Teilen zu einer Mensa
umgebaut werden. Der Speisesaal könnte dann auch multifunktional genutzt
werden.
Der für den Umbau der Lehrküche notwendige Finanzaufwand muss noch
erhoben werden und wird ggfs. zu gegebener Zeit dem zuständigen
Fachbereichsausschuss zusammen mit der Gesamtbedarfsplanung für die
Weiterentwicklung des Grundschulstandortes Ulm-Einsingen zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
5.4
Pestalozzi-Förderschule (Grundstufe)
Die Grundstufe der Pestalozzi-Förderschule, Märchenweg 22, wird derzeit als
Ganztagsschule in der offenen Form geführt. Eine städtische Betreuung ist
derzeit nicht eingerichtet.
Die Grundstufe der Pestalozzi-Förderschule führt im Schuljahr 2013/14
insgesamt 32 Schüler/-innen in 3 Klassen.
- 13 -
Derzeit kann der Bedarf an Unterrichts- und Betreuungsräumen im Bestand
nachgewiesen werden.
Das bisherige pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben
des Landes sowie auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen weiterentwickelt
und wird in den nächsten Jahren verstärkt umgesetzt.
Die Schulkonferenz hat am 22.07.2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der Wahlform) zugestimmt. Hierbei handelt
es sich um einen Neuantrag, um die hierfür notwendigen zusätzlichen
Deputatsstunden zu erhalten. Bislang erhielt die Grundstufe der PestalozziSchule für den Ganztagsbetrieb 8 Deputatsstunden pro Woche und
Ganztagsklasse.
Im Neuantrag wurden für das Schuljahr 2015/16 12 Deputatsstunden pro Woche
und Gruppe beantragt. Es wird von 1 Gruppe ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium im
Umfang von insgesamt 3 Deputatsstunden beantragt.
Die Mittagstischverpflegung findet in der Mensa der Pestalozzi-Förderschule
statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 50 Förderschüler/-innen zum Mittagstisch
angemeldet. Die Auslastung der Mensa beträgt rd. 85 %. Die Verwaltung geht
auch nach einer Einrichtung einer Ganztagsschule an der PestalozziFörderschule von konstanten Teilnehmerzahlen am Mittagstisch aus.
b)
5.5
Ganztagsgrundschulen in der verbindlichen Form
Friedrichsau-Grundschule
Die Friedrichsau-GS, Nagelstraße 6, wird derzeit als Halbtagesschule geführt.
Eine ganztägige Betreuung wird im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit
flexibler Nachmittagsbetreuung angeboten.
Sie führte im Schuljahr 2013/14 insgesamt 131 Schüler/-innen in 7 Klassen.
Der Anteil betreuter Kinder in der Verlässlichen Grundschule lag im Schuljahr
2013/14 bei rd. 41 %, der Anteil an der Flexiblen Nachmittagsbetreuung lag bei
rd. 9 %. Die Betreuung findet in 2 Räumen auf dem Campusgelände statt.
Für die Betreuung der Grundschüler/-innen waren im Schuljahr 2013/14
3 Betreuungskräfte eingesetzt. Für das Schuljahr 2014/15 sind weiterhin
3 Betreuungskräfte eingeplant.
Das pädagogische Konzept wurde im Bezug auf die Rahmenvorgaben des
Landes entwickelt.
Die Schulkonferenz hat am 07.04.2014 einstimmig der Antragstellung auf
Einrichtung einer Ganztagsschule in der verbindlichen Form zugestimmt.
- 14 -
Die Friedrichsau-Grundschule hat für den Ganztagesbetrieb, für das Schuljahr
2015/16 8 Deputatsstunden pro Woche und Gruppe beantragt. Es wird von 2
Gruppen ausgegangen.
Eine Monetarisierung wurde seitens der Schulleitung beim Kultusministerium
zunächst nicht beantragt.
Die Mittagstischverpflegung findet derzeit in der Mensa der benachbarten
Agaplesion Bethesda Klinik statt. Im Schuljahr 2013/14 waren rd. 22
Grundschüler/-innen zum Mittagstisch angemeldet. Bei Einrichtung eines
Ganztagesbetriebes in verbindlicher Form muss mit stark steigenden
Teilnehmerzahlen gerechnet werden, welche aus Kapazitätsgründen in der
Bethesda Klinik nicht mehr zusätzlich verpflegt werden können.
Durch den Auszug der Alois-Bahmann-Förderschule steht ab dem laufenden
Schuljahr 2014/15 eine nicht mehr benötigte Schulküche nebst Lehrsaal zur
Verfügung, der für die Einrichtung einer Mittagstischversorgung umgebaut
werden kann. Der hierfür notwendige Finanzaufwand muss noch erhoben
werden und wird zu gegebener Zeit dem zuständigen Fachbereichsausschuss
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Außerdem stehen ab dem Schuljahr 2014/15 bis zu 7 Klassenzimmer zur
Verfügung, die künftig u.a. auch als Unterrichts- und Betreuungsräume genutzt
werden können. Die Verwaltung rechnet mit der Fertigstellung des
Wohngebiets "Safranberg" mit weiter steigenden Schülerzahlen, für die auch
weiterer Klassenraum notwendig ist.
Die ebenfalls durch den Auszug der Alois-Bahmann-Förderschule frei
gewordenen Werkräume werden künftig von der Friedrichsau-Grundschule für
Unterrichts- und Betreuungsangebote genutzt.
Der gesamte Raumbedarf für einen Ganztagsbetrieb kann an der FriedrichsauGrundschule nachgewiesen werden.
Die betroffenen Schulleitungen können in der Sitzung weitere Ausführungen
zum Ganztagsschulbetrieb an der jeweiligen Schule machen.
6.
Zuständigkeiten im Ganztagsschulbetrieb
a. Allgemein
Aus Anlage 1 sind die derzeit gültigen Zuständigkeiten in der
Ganztagsgrundschulbetreuung ersichtlich.
Demnach wird an allen Ganztagsgrundschulen eine freiwillige Betreuung vor
und nach dem Pflichtunterricht angeboten. Darüber hinaus wird vor allem für
Grundschüler/-innen, die mit dem Ganztagsunterricht überfordert sind, auch
eine freiwillige Betreuung parallel zum Nachmittagsangebot durchgeführt.
- 15 -
Zusätzlich werden an Ganztagsgrundschulen Zuschüsse für
Hausaufgabenbetreuung (25€ pro Tag und Ganztagsgruppe) und
Materialgeld (10€ pro Kind und Schuljahr) als Freiwilligkeitsleistung im Rahmen
des Gesamtkonzepts BBE seitens der Stadt Ulm gewährt.
Bedingt durch die Novellierung des Schulgesetzes werden seitens des Landes
an Ganztagsgrundschulen keine Landeszuschüsse für die kommunale
Betreuung vor und nach dem Unterricht mehr gewährt.
b.
Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf
Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt
haben
Die Spitalhof- und Martin-Schaffner-Grundschule haben den Ganztagsbetrieb
nach dem novellierten Schulgesetz bereits aufgenommen. Wegfallende
Einnahem durch die Einstellung der Landeszuschüsse für die städtische
Betreuung an Ganztagsschulen führen zu einem finanziellen Mehraufwand
von rd. 50.000 Euro.
Die Finanzierung der Ausgaben ist im Abteilungsbudget sichergestellt.
c)
Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf
Ganztagsschule in der Neufassung zum Schuljahr 201/16 stellen
Die Finanzierung für die Ganztagesschulen, welche einen Antrag auf
Einrichtung einer Ganztagesschule zum Schuljahr 2015/16 stellen, wird im
Rahmen der Gesamtkonzeption "Bildung, Betreuung und Erziehung" im
Frühjahr 2015 dargestellt und dem Fachbereichsausschuss Bildung und
Soziales zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine endgültige Kalkulation kann
erst durchgeführt werden, wenn die genauen, am Ganztagsbetrieb
teilnehmenden Schülerzahlen vorliegen. Auf Grundlage der bestehenden
Beschlüsse muss mit Mehrausgaben i.H.v. mind. 200.000 Euro gerechnet
werden.
7.
Finanzierung
7.1. Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in
der Neufassung zum Schuljahr 2014/15 gestellt haben
Die Spitalhof- und Martin-Schaffner-Grundschule haben den Ganztagesbetrieb
nach dem novellierten Schulgesetzt bereits aufgenommen.
Wegfallende Einnahmen durch die Einstellung der Landeszuschüsse für die
städtische Betreuung an Ganztagesschulen führen zu einem finanziellen
Mehraufwand in Höhe von rund 50.000 € p.a..
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Die Finanzierung der Ausgaben ist sichergestellt.
7.2
Schulen in städtischer Trägerschaft, die einen Antrag auf Ganztagsschule in
der Neufassung zum Schuljahr 2015/16 stellen
Die Umstellung der Betreuungsangebote auf einen Ganztagesbetrieb nach dem
novellierten Schulgesetz führt zu folgenden, geschätzten Mehraufwendungen
bzw. wegfallenden Einnahmen:
a) Mehrkosten
Zusätzlicher Personalaufwand für kommunales Betreuungspersonal
städtische Zuschüsse zur Hausaufgabenbetreuung (25 € pro
Tag/Ganztagesgruppe)
Materialgeld für ganztägige Angebote (10 € pro Kind)
b) Mindereinnahmen
Wegfallende Elternbeiträge durch kostenlosen Ganztagesbetrieb
Wegfallende Landeszuschüsse durchEinführung der Ganztagesschule
c) Mehreinnahmen
Zusätzliche Einnahmen werden aus dem Landeszuschuss zur Betreuung
im Mittagsband generiert (30 € Std./pro Ganztagesbetrieb).
Für alle 5 Neuanträge muss mit einem zusätzlichen Mehraufwand in Höhe von
rund 210.000 € p.a. gerechnet werden. Eine genaue Kalkulation kann erst
durchgeführt werden, wenn die genauen, am Ganztagesbetrieb teilnehmenden,
Schülerzahlen vorliegen.
Die Finanzierung für die Ganztagesschulen, welche einen Antrag auf Einrichtung
einer Ganztagesschule zum Schuljahr 2015/16 gestellt haben, wird im Rahmen
der Gesamtkonzeption "Bildung, Betreuung und Erziehung" im Frühjahr 2015
dargestellt und dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zur
Beschlussfassung vorgelegt.
8.
Berichterstattung zur „Sondersituation Mittagsbetreuung für
Halbtagesschüler/-innen bei Nachmittagsunterricht“ (Antrag der CDU
Fraktion vom 22.09.2014 - Anlage 2)
Das pädagogische Konzept der Ganztagesschule beinhaltet eine rhythmisierte
Tages- und Unterrichtsgestaltung und gehört damit zu den Kernelementen der
schulischen Ganztagesangebote. Die Rhythmisierung der Unterrichtsstunden
hat nun zur Folge, dass teilweise bereits in der Klassenstufe 1 - auch für
Halbtagesschüler/-innen - Nachmittagsunterricht (Pflichtunterricht) stattfinden
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kann. Die Themenstellung eines Pflichtunterrichtes an Nachmittagen auch für
den Bereich von Halbtagesschüler/-innen ist in den Vorgesprächen zur
Einführung der Ganztagesschule nach dem neuen Schulgesetz in Ulm nicht
aufgekommen. Die Problematik wurde erst bei einem Erstklassenabend an der
Spitalhofschule ins Bewusstsein gerückt. Dabei stellte sich der Bedarf heraus,
dass auch für Halbtagesschüler/-innen an Tagen mit Nachmittagsschule die
Möglichkeit zur Teilnahme an einem Mittagessen in der Schule bestehen sollte.
Die Stadt Ulm hat bereits - nachdem sowohl pädagogisch als auch
organisatorisch die Trennung der Betreuung während des Mittagsbandes
zwischen Land/Stadt nicht sinnvoll und umsetzbar ist - entschieden, dass die
Betreuung innerhalb des Mittagsbandes als freiwillige Leistung komplett durch
die Stadt Ulm erfolgt. Diese Betreuung ist für Schüler/-innen der
Ganztagesschule kostenlos, wohingegen Schüler/-innen der Halbtagessschule
eine kostenpflichtige Betreuung durch die Stadt Ulm beauftragen müssten.
Aufgrund der aktuellen Situation an der Spitalhofschule hat die Stadt Ulm
deshalb kurzfristig entschieden, dass Halbtagesschüler/-innen, welche an einem
oder mehreren Nachmittagen einen Pflichtunterricht besuchen, ebenfalls am
Mittagstisch und der städtischen Betreuung teilnehmen können. Sofern sich
diese Teilnahme an der Betreuung auf diese "Pflichtschultage" und die jeweilige
Mittagspause beschränkt, also keine weitergehende Betreuung im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule beansprucht wird, werden hierfür im Schuljahr
2014/2015 keine Elternbeiträge erhoben. Für das Mittagessen wird der reguläre
Essenspreis erhoben.
Die Schulkonzepte (incl. Verzahnung Mittagsbetreuung/ Halb- und
Ganztagesschüler/-innen) der Spitalhof-Grundschule sowie der MartinSchaffner-Grundschule, welche seit diesem Schuljahr den Ganztagesbetrieb
nach dem neuen Schulgesetz aufgenommen haben, werden in der Sitzung
mündlich erläutert.