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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:50

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 11.02.2015 Geschäftszeichen BS-kn Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 11.03.2015 TOP Behandlung öffentlich GD 089/15 Betreff: Außenstelle des Astrid-Lindgren-Schulkindergartens am Kindergarten St. Franziskus in Ehingen - Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Alb-Donau-Kreis Anlagen: 1 Antrag: Dem 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 30.11.1992 mit dem Alb-DonauKreis zuzustimmen Gerhard Semler Zur Mitzeichnung an: BM 2, C 2, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Die Stadt Ulm betreibt in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Alb-Donau-Kreis den Schulkindergarten für Sprachbehinderte (Astrid-Lindgren-Schulkindergarten) in Ulm. Die Geschäftsführung für diese gemeinsame Trägerschaft liegt bei der Stadt Ulm. Im Schuljahr 2015/2016 besuchen 16 Kinder den Schulkindergarten (jeweils 8 aus der Stadt Ulm und 8 aus dem Alb-Donau-Kreis). Der Alb-Donau-Kreis betreibt in Ehingen den Schmiechtalkindergarten. Dieser umfasst ingesamt fünf Gruppen von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen, darunter eine Gruppe für Kinder mit einer Sprachbehinderung. Seit Jahren wird dieses Angebot von den betroffenen Familien in Ehingen und Umgebung fast nicht mehr angenommen. Derzeit besucht nur ein Kind mit einer Sprachbehinderung den Schmiechtalkindergarten. Die überwiegende Anzahl der Kindergartenkinder besucht den Regelkindergarten und nimmt dort oder außerhalb der jeweiligen Einrichtung nur einzelne Förderangebote wahr. Um den auch im westlichen Alb-Donau-Kreis vorhandenen Bedarf abzudecken, soll zum kommenden Schuljahr die Sprachfördergruppe des Schmiechtalkindergartens dem AstridLindgren-Schulkindergarten zugeordnet werden, der wiederum in Ehingen am Kindergarten St. Franziskus eine Außenstelle für Kinder mit einer Sprachbehinderung einrichtet. Das Projekt wird vom Staatlichen Schulamt Biberach als auch vom Astrid-Lindgren-Schulkindergarten und der Katholischen Gesamtkirchenpflege Ehingen unterstützt. Die bisherige Vereinbarung sieht vor, dass die laufenden Schulbetriebskosten im Verhältnis der im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm wohnhaften Schüler/-innen getragen werden. Die laufenden Schulbetriebskosten umfassen im Wesentlichen die Sachkosten für das Gebäude sowie die Sachmittel des Kindergartens. Die Personalkosten werden vom Land getragen. Die Gesamtkirchenpflege Ehingen erhält von der Stadt Ulm für die Außenstelle des Astrid-LindgrenSchulkindergartens eine monatliche Pauschale von 370 € für Miete, Bewirtschaftung und laufende Sachkosten. Darin sind auch die erforderlichen Umbaukosten für den Gruppenraum einkalkuliert. Nach den bisherigen Erfahrungswerten werden diese Kosten durch die Sachkostenbeiträge des Landes gedeckt, so dass der Aufteilungmodus der ursprünglichen Vereinbarung beibehalten werden kann. Für die Schülerbeförderung von Kindern des Astrid-Lindgren-Schulkindergartens ist grundsätzlich die Stadt Ulm zuständig. Es ist zu erwarten, dass die Außengruppe des AstridLindgren-Schulkindergartens in Ehingen überwiegend mit Kindern aus dem Raum Ehingen belegt wird. Mit dem Alb-Donau-Kreis soll daher vereinbart werden, dass die Schülerbeförderung für die Außenstelle Ehingen vom Alb-Donau-Kreis organisiert und bezahlt wird. Hierzu ist ein Nachtrag zur bisherigen Vereinbarung über die gemeinsame Trägerschaft notwendig. Dieser liegt als Anlage bei.