Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport
Datum
11.02.2015
Geschäftszeichen BS-kn
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 11.03.2015
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 089/15
Betreff:
Außenstelle des Astrid-Lindgren-Schulkindergartens am Kindergarten St.
Franziskus in Ehingen - Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit
dem Alb-Donau-Kreis
Anlagen:
1
Antrag:
Dem 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 30.11.1992 mit dem Alb-DonauKreis zuzustimmen
Gerhard Semler
Zur Mitzeichnung an:
BM 2, C 2, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Die Stadt Ulm betreibt in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Alb-Donau-Kreis den
Schulkindergarten für Sprachbehinderte (Astrid-Lindgren-Schulkindergarten) in Ulm. Die
Geschäftsführung für diese gemeinsame Trägerschaft liegt bei der Stadt Ulm. Im Schuljahr
2015/2016 besuchen 16 Kinder den Schulkindergarten (jeweils 8 aus der Stadt Ulm und 8 aus
dem Alb-Donau-Kreis).
Der Alb-Donau-Kreis betreibt in Ehingen den Schmiechtalkindergarten. Dieser umfasst
ingesamt fünf Gruppen von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen, darunter eine
Gruppe für Kinder mit einer Sprachbehinderung. Seit Jahren wird dieses Angebot von den
betroffenen Familien in Ehingen und Umgebung fast nicht mehr angenommen. Derzeit besucht
nur ein Kind mit einer Sprachbehinderung den Schmiechtalkindergarten. Die überwiegende
Anzahl der Kindergartenkinder besucht den Regelkindergarten und nimmt dort oder außerhalb
der jeweiligen Einrichtung nur einzelne Förderangebote wahr.
Um den auch im westlichen Alb-Donau-Kreis vorhandenen Bedarf abzudecken, soll zum
kommenden Schuljahr die Sprachfördergruppe des Schmiechtalkindergartens dem AstridLindgren-Schulkindergarten zugeordnet werden, der wiederum in Ehingen am Kindergarten St.
Franziskus eine Außenstelle für Kinder mit einer Sprachbehinderung einrichtet. Das Projekt wird
vom Staatlichen Schulamt Biberach als auch vom Astrid-Lindgren-Schulkindergarten und der
Katholischen Gesamtkirchenpflege Ehingen unterstützt.
Die bisherige Vereinbarung sieht vor, dass die laufenden Schulbetriebskosten im Verhältnis der
im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm wohnhaften Schüler/-innen getragen werden. Die
laufenden Schulbetriebskosten umfassen im Wesentlichen die Sachkosten für das Gebäude
sowie die Sachmittel des Kindergartens. Die Personalkosten werden vom Land getragen. Die
Gesamtkirchenpflege Ehingen erhält von der Stadt Ulm für die Außenstelle des Astrid-LindgrenSchulkindergartens eine monatliche Pauschale von 370 € für Miete, Bewirtschaftung und
laufende Sachkosten. Darin sind auch die erforderlichen Umbaukosten für den Gruppenraum
einkalkuliert.
Nach den bisherigen Erfahrungswerten werden diese Kosten durch die Sachkostenbeiträge des
Landes gedeckt, so dass der Aufteilungmodus der ursprünglichen Vereinbarung beibehalten
werden kann.
Für die Schülerbeförderung von Kindern des Astrid-Lindgren-Schulkindergartens ist
grundsätzlich die Stadt Ulm zuständig. Es ist zu erwarten, dass die Außengruppe des AstridLindgren-Schulkindergartens in Ehingen überwiegend mit Kindern aus dem Raum Ehingen
belegt wird. Mit dem Alb-Donau-Kreis soll daher vereinbart werden, dass die
Schülerbeförderung für die Außenstelle Ehingen vom Alb-Donau-Kreis organisiert und bezahlt
wird. Hierzu ist ein Nachtrag zur bisherigen Vereinbarung über die gemeinsame Trägerschaft
notwendig. Dieser liegt als Anlage bei.