Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4a Neue Entgeltordnung.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4a zu GD 010/15
Entgeltordnung für die städtische Betreuung an Grundschulen in der
Trägerschaft der Stadt Ulm
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 25.03.2015 die Entgelte für die städtische Betreuung an
Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Ulm mit Wirkung zum 01.09.2015 neu festgesetzt.
Sie ersetzen die bisher gültigen Entgelte sowie die Benutzungsordnung vom 01. September
2010, geändert zum April 2013.
1. Allgemeines
Die Betreuungsangebote der Stadt Ulm umfassen sowohl die Verlässliche Grundschule, die
Flexible Nachmittagsbetreuung als auch die Betreuung an Ganztagesschulen. Zur Teilnahme
einer Schülerin/ eines Schülers an den Angeboten der städtischen Betreuung an
Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird in jedem Einzelfall ein Betreuungsvertrag
zwischen den Erziehungsberechtigten der Schülerin/ des Schülers und der Stadt Ulm,
Abteilung Bildung und Sport abgeschlossen. Ein Muster des Betreuungsvertrages ist als
Anlage dieser Entgeltordnung beigefügt.
2. Entgelte
a) Betreuung am Vor- oder Nachmittag:
Entgelt pro Monat/Kind – Verlässliche Grundschule (Vormittag)
Betreuungstage pro
Woche
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Ab 4 Kinder
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
1 Tag
12,00 €
8,00 €
5,40 €
3,60 €
2 Tage
24,00 €
16,00 €
10,80 €
7,20 €
3 Tage
36,00 €
24,00 €
16,20 €
10,80 €
4 Tage
48,00 €
32,00 €
21,60 €
14,40 €
5 Tage
60,00 €
40,00 €
27,00 €
18,00 €
Anlage 4a zu GD 010/15
b) Betreuung am Vor- und Nachmittag
Entgelt pro Monat/Kind – VGS + FNB (Vor- und Nachmittag)
Betreuungstage pro
Woche
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Ab 4 Kinder
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
1 Tag
20,00 €
13,40 €
9,00 €
6,00 €
2 Tage
40,00 €
26,80 €
18,00 €
12,00 €
3 Tage
60,00 €
40,20 €
27,00 €
18,00 €
4 Tage
80,00 €
53,60 €
36,00 €
24,00 €
5 Tage
100,00 €
67,00 €
45,00 €
30,00 €
c) Tageweise Betreuung
Wird eine Betreuung an lediglich einem einzelnen Tag benötigt, kann diese, im Rahmen
der sog. tageweisen Betreuung, in Anspruch genommen werden. Hierfür ist bei den
Betreuungskräften ein Tages-Entgelt wie im Folgenden dargestellt in bar zu entrichten.
Entgelt pro Tag pro Kind (Vor- und/oder Nachmittag)
Betreuungstage pro
Woche
Tages-Entgelt
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Ab 4 Kinder
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
i.d. Familie
10,00 €
7,00 €
5,00 €
3,00 €