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Anlage 1 zu GD 085-15 - Kennzahlenbericht BS 2014.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 zu GD 085-15 - Kennzahlenbericht BS 2014.pdf
Größe
369 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:53

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu GD 085/15 Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm aus der Abteilung Bildung und Sport 2014/ 2015 1. Teilbereich 1 „Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich“ Kennzahl 1.1 Betreuung unter 3-Jähriger Anzahl belegter Betreuungsplätze bis unter 3 Jahre Definition der Kennzahl: Es werden alle belegten Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Ulmer Kindertageseinrichtungen einschließlich Betriebskindergärten sowie bei lizenzierten Tagesmüttern erfasst. Tabelle 1 Der vom Gemeinderat im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2008/2009 beschlossene massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige spiegelt sich in der erhöhten Zahl der betreuten U3 Kinder wieder. Die Zahl der betreuten Kinder aller unter 3-jährigen stieg im Berichtszeitraum von 763 auf 956 Kinder um 20 % an, die Betreuungsquote beträgt 28 %, bezogen auf die Jahrgänge 1 und 2 beträgt sie 43 %. Die Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren bei lizenzierten Tagesmüttern ging im Berichtszeitraum von 146 auf 117 Kinder um 20 % zurück. Bezogen auf die Gesamtzahl von 3.386 Kindern unter 3 Jahren (Stadt Ulm: Stichtag 30.06.2014) wurden 3,5 % in der Kindertagespflege betreut. Als Grund dafür wird vom Tagesmütterverein vor allem der massive Ausbau an Krippenplätzen genannt. Kennzahl 1.2 Anteil Ganztagesbetreuung 3 Jahre bis Schuleintritt Im Berichtszeitraum 2013 - 2014 stieg die Zahl der ganztagsbetreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt auf 962 Kinder an. Der prozentuale Anteil stieg damit von rd. 25 % auf 28 % an. Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 1 „Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich“ a. Ausweitung der qualitativ hochwertigen Fortbildungen auf alle Träger und Einrichtungen auch zur pädagogischen Konzeptentwicklung (im Bereich Kindertageseinrichtungen) (Elementarbereich, Leitlinie D Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung, Ziel D5: Qualität braucht Qualifizierung) Die im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive angebotenen trägerübergreifenden Fortbildungen werden seit 2010 um den Schwerpunkt: „Qualität in der U3 Betreuung“ ergänzt. Die Stadt Ulm hat in Kooperation mit dem TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) ein Weiterbildungskonzept zur Zertifizierung von pädagogischen Fachkräften entwickelt. Seit 2011 können pädagogische Fachkräfte aller Träger das Zertifikat „Fachkraft für Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder bis 3 Jahre“ erwerben. b. Systematisches Einbeziehen aller Kindertageseinrichtungen in den Ausbau (Elementarbereich Leitlinie E Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ziel E1: In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung) Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2014/2015 wurde die Schaffung von 23 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der U3 Plätze in Einrichtungen damit von 200 auf 1.041 Plätze erhöht. Die neu geschaffenen Plätze verteilen sich auf alle Ulmer Sozialräume. Zusätzlich wurden noch 12 U3 Plätze für Ulmer Kinder in Betriebskindertagesstätten eingerichtet. Dort stehen jetzt 121 U3 Plätze sozialraumübergreifend zur Verfügung. c. Weiterer Ausbau der Ganztagesbetreuung (mit Mittagessen) und der Betreuung für unter 3-jährige sowie eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten (s.o.) Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2014/2015 wurde die Schaffung von 50 zusätzlichen Ganztagesplätzen beschlossen. Davon stehen 20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Die Betreuungszeiten wurden weiter flexibilisiert, indem in allen Ganztagesgruppen der Betreuungsbausteine 4, 5 und 6 ein Drittel der Plätze im jeweils niedrigeren Baustein belegt werden können. d. Beibehaltung der intensiven Förderung in Sozialräumen mit einem hohen Anteil an benachteiligten Kindern (Elementarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert) Die bisherige Bezuschussung des Landes zur Sprachförderung (Projekt „Sag mal was“ bzw. ISK – Intensive Sprachförderung in Kindergärten) erfolgte seit 2010 auf der Grundlage der neukonzeptionierten Einschulungsuntersuchung. Landesprogramm „Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)“ Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird die Zuwendung des Landes zur zusätzlichen Sprachförderung über das Landesprogramm „Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)“ gewährt. Hierin sind alle bisherigen Sprachförderprogramme des Landes konzeptionell verankert (ISK – Intensive Sprachförderung im Kindergarten, SBS – Singen –Bewegen- Sprechen und HSL – Hausaufgaben / Sprach- und Lernhilfen (vorschulisch). Im Unterschied zu allen vorausgegangenen Programmen ist nun die intensive Sprachförderung für alle förderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr (ab 3 Jahren) vorgesehen. Dadurch werden individuelle Förderbedarfe früher erkannt und können bis zum Schuleintritt abgebaut werden. 2 Tabelle 2: SPATZ-Sprachförderung 2014/2015 in Ulmer Kindertageseinrichtungen Kita-Jahr Kitas Gruppen Gruppen Gruppen Kinder Migrationsinsgesamt ISK SBS hintergrund 2012/13 64 126 112 14 1.141 914 2013/14 67 135 121 12 1.208 944 2014/2015 65 180 161 19 1.130 853 Bundesinitiative "Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration“ Hinzugekommen ist seit Mai 2011 die Bundesinitiative "Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration“. Dieses Programm umfasst den Schwerpunkt sprachliche Bildung und Förderung, beginnend bei Kindern unter 3 Jahren. Fördervoraussetzung ist ein über dem Landesdurchschnitt von 19,8 % liegender Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in der Kindertageseinrichtung. Ziel dieses Bundesprogrammes ist es, dass die Einrichtungen bis Dezember 2014 zu SchwerpunktKitas für Sprache und Integration werden. In Ulm waren von 2012 bis Dezember 2014 25 Kindertageseinrichtungen an diesem Programm beteiligt. Für 19 Einrichtungen wurde die Verlängerung um 1 Jahr bis Dezember 2015 beantragt. Projekte auf kommunaler Ebene Sprachförderinitiative des Rotary-Club Ulm-Donaubrücke (Mai 2011 bis April 2014) in 2 Ulmer Kindertageseinrichtungen, in denen der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund über 90% liegt. Insgesamt würden 5 Kleingruppen finanziell unterstützt. Diese Maßnahme wurde ebenfalls um ein Jahr verlängert. Die Ulmer Initiative „Abenteuer lesen“ ist ein Netzwerk von Stadtbibliothek, Stadtteilbibliotheken, Bürgeragentur ZEBRA, Arbeitskreis Rostfrei sowie der Abteilung Städtische Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen des 2003 gegründeten Projekts „Abenteuer lesen“ lesen ca. 49 Vorleserinnen und Vorleser regelmäßig und ehrenamtlich in 39 Ulmer Kindertageseinrichtungen vor. In weiteren 11 Ulmer Kindertageseinrichtungen lesen Eltern und Schüler vor. e. Stärkeres Miteinbeziehen von Migranten-Eltern (Elementarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit Ziel B1: Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese sind möglichst wohnortnah eingerichtet. Ziel B2: Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder. Ziel B3: Eltern sind in den Einrichtungen willkommen und werden an Entscheidungen beteiligt) Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ist von großer Bedeutung (Orientierungsplan für die baden-württembergischen Kindergärten und weitere Kindertageseinrichtungen). Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Umgesetzt wird dies, entsprechend den Bedürfnissen vor Ort, in vielfältiger Form wie z.B. Elternabenden, strukturierten Elterngesprächen zur Entwicklung der Kinder, Elternkurse, Hospitationen, Elterncafés und vieles mehr. Elternarbeit ist ein integraler Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Über das Landesprogramm SPATZ werden zusätzlich Maßnahmen zur kontinuierlichen Elternbildung mit dem Schwerpunkt „Sprachförderung“ finanziert. Im Rahmen des Landesprogrammes „Stärke“ werden auch in Kindertageseinrichtungen Elternbildungsmaßnahmen und Kurse angeboten. 3 Kennzahl 1.3 Auswertung Sprachstandserhebung bei der Einschulungsuntersuchung 2012 (Elementarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert) Einzelheiten zur Sprachstandserhebung und der Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung in 2008 werden in GD 204/14 ausführlich beschrieben. Tabelle 3: Sprachstandserhebung 2014 in Ulm (hierzu liegen zum Berichtszeitraum keine aktualisierten Zahlen vor.) Kinder mit SETK Untersuchte Kinder in Ulm insgesamt Kinder mit intensivem Förderbedarf in % in % 2011 957 426 44,5% 335 35,0% 2012 1.037 483 46,6% 395 38,1% Die Quote an Kindern mit intensivem Förderbedarf war stark abhängig von der Familiensprache der Herkunftsfamilie. So zeigten rd. 18 % (Vorjahr 14 %) aller untersuchten Kinder mit deutscher Familiensprache in Ulm und Alb-Donau-Kreis intensiven Förderbedarf aber immerhin rd. 61 % (Vorjahr 60 %) der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache. Kennzahl 1.4 Anteil genehmigter Zurückstellungen Nach § 74 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Berücksichtigung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet. Die Kennzahl zeigt die Anzahl zurückgestellter Kinder seit dem Schuljahr 2000/2001 bis Schuljahr 2014/2015. Es zeigt sich, dass der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung keine unmittelbare Auswirkung auf die Zurückstellungen hat, auch wenn gegenüber dem Vorjahr ein leichter Zuwachs (1 Kind) zu verzeichnen ist. Trotz der Zunahme von einem Kind bei den Zurückstellungen sinkt der prozentuale Anteil, gemessen an der Gesamtzahl der Einschulungen, auf 8,4 %. Tabelle 4: Genehmigte Zurückstellungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Beginnend mit dem Schuljahr 2005/2006 wurde der Stichtag in drei Etappen vom 30. Juni auf den 30. September verlegt. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte 6. Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni). In diesem Zeitkorridor können die Eltern die 4 Schulpflicht selbst auslösen. Mit der schrittweisen Verlegung des Einschulungsstichtags um drei Monate werden seit dem Schuljahr 2005/2006 auch Kinder schulpflichtig, die bislang aufgrund ihres Alters noch nicht unter die Schulpflicht gefallen sind. Mit der vollständigen Umsetzung der Verschiebung des Einschulungsstichtags im Schuljahr 2007/2008 auf den 30. September sind damit die jüngsten schulpflichtigen Kinder drei Monate jünger als noch im Schuljahr 2004/2005. Kennzahl 1.5 Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder Nach § 74 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, die gemäß § 73 Abs. 1 Schulgesetz noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule. Bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Die Kennzahl zeigt die Anzahl der vorzeitig eingeschulten Kinder seit dem Schuljahr 2000/2001 bis Schuljahr 2014/2015. Tabelle 5: Vorzeitige Einschulungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, konnten seit 1998 von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erzielten den Status eines schulpflichtigen Kindes. Tabelle 5 zeigt sehr deutlich, dass das Verschieben des Einschulungsstichtages von bislang 30.06. in Etappen auf nunmehr 30.09. eines Jahres dazu geführt hat, dass Eltern zuerst wenige bis hin zu nur einem Kind im Schuljahr 2013/2014 vorzeitig einschulen lassen haben. Diese Einstellung scheint sich geändert zu haben, im Schuljahr 2014/2015 wurden 15 Kinder vorzeitig eingeschult. Kennzahl 1.6 Vorbereitungsklassen (Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen und schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt.) Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche an der zuständigen Grund-, Hauptoder Werkrealschule angemeldet. Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung. Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung sind: 5 • Bildung von Vorbereitungsklassen an den Grund- und Werkrealschulen zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse (VKL). • Bildung von Vorbereitungskursen an Grund- und Werkrealschulen ohne Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht der Regelklassen teilnehmen. • In Zusammenhang mit den großen Flüchtlingsströmen 2014 wurde zum Schuljahr 2014/2015 eine weitere Variante der Vorbereitungsklassen an Berufsschulen (VABO) eingerichtet. Diese richtet sich vor allem an ältere Jugendliche. Vorbereitungsklassen werden für ausländische Jugendliche bei mindestens zehn Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Ziel dieser Klassen an Grundschulen und Werkrealschulen ist das Erlernen der deutschen Sprache. In der Grundschule umfassen diese Kurse bis zu 18 Wochenstunden, in Werkrealschulen bis zu 25 und dauern in der Regel ein Schuljahr. In Einzelfällen kann die Förderung in Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Schuljahre ausgedehnt werden. Aus Tabelle 6 ist erkennbar, wie die Zahl der sich in Grundschulen und Werkrealschulen befindlichen Schüler/-innen in den letzten Jahren stetig anstieg. Tabelle 6: Entwicklung von Schülerzahlen in Vorbereitungsklassen Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft 6 2. Teilbereich 2 „Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige“ Kennzahl 2.1 Übergangsquoten (Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule) Definition der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt den Durchschnitt der Übergangsquoten auf Haupt-/ Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien. Es wurden ausschließlich Daten der Schulen in städtischer Trägerschaft ausgewertet, da nur von diesen detaillierte Angaben vorliegen. a) Städtevergleich Baden-Württemberg Beim Städtevergleich wurden die Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm berücksichtigt (auch die Daten der Schulen in freier Trägerschaft sind enthalten). Tabelle 7: Städtevergleich in Prozent Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, inkl. Schulen in freier Trägerschaft Übergänge aus Klassenstufe 4 an Grundschulen auf weiterführende Schulen zum SJ 2014/15 - öffentliche und private Schulen Schülerzahl in der Klassenstufe 4 zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung 2014 davon Übergänge auf Stadtkreis Baden-Baden Freiburg Heidelberg Heilbronn Karlsruhe Mannheim Pforzheim Stuttgart Ulm Werkreal/Hauptschulen Realschulen Anzahl % Anzahl 56 118 30 177 143 270 216 257 51 13,1 7,1 3,0 16,7 7,0 12,3 21,4 6,0 5,3 126 359 158 359 510 552 336 1.200 308 Gymnasien % Anzahl 29,4 21,7 16,0 33,8 25,1 25,1 33,3 27,8 32,0 * keine genauere Erklärung zu Sonstige des StaLa BW 242 928 623 427 1.185 1.130 435 2.576 489 % 56,4 56,0 63,1 40,2 58,3 51,3 43,2 59,7 50,7 Gemeinschaftsschulen Anzahl 3 58 52 80 167 76 184 109 Sonstige* % Anzahl 0,7 3,5 5,3 7,5 8,2 3,5 4,3 11,3 % 2 0,5 194 11,7 124 12,6 19 1,8 28 1,4 174 7,9 21 2,1 100 2,3 7 0,7 Schülerzahl insgesamt 429 1.657 987 1.062 2.033 2.202 1.008 4.317 964 Pressemitteilung des StaLa BW, Nr. 34/2015 7 b) Übertrittsquoten der Schüler/-innen in Ulm Tabelle 8: Übertritte nach Ulmer Stadtteilen in Prozent Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Kennzahl 2.1.1 Übertritte in Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/2010 Hauptschulen mit Werkrealschulen) Definition der Kennzahl: Es wird der Anteil der Schüler/-innen aufgezeigt, die nach der Klassenstufe 4 der Grundschule an eine Werkrealschule (bis Schuljahr 2009/2010: Hauptschulen mit Werkrealschulen) wechseln (ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft). Tabelle 9: Übertritte auf Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/2010: Hauptschulen mit Werkrealschulen) Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft 8 Lediglich 5,9% (52) der Grundschüler/-innen haben auf eine Werkrealschule gewechselt. (Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft) Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (mit 10,2%) verzeichnete Ulm im Schuljahr 2014/2015 mit 5,3% (51) (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) weiterhin das zweitniedrigste Übertrittsverhalten auf Werkrealschulen. Die höchste Übertrittsquote hatte (wie im Vorjahr mit 21,6%) der Stadtkreis Pforzheim mit 21,4% die niedrigste Übertrittsquote der Stadtkreis Heidelberg mit 3,0% (Vorjahr 2,4%). (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf eine Werkrealschule betrug 9,3%, eine Empfehlung wurde für 24,6% der Schülerinnen und Schüler für einen Besuch der Haupt-, Werkreal- oder Gemeinschaftsschule ausgesprochen. (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Kennzahl 2.1.2 Übertritte in Realschulen Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Realschulen zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4 an eine Realschule in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zu den Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Tabelle 10: Übertritte auf Realschulen Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Für das Schuljahr 2014/2015 ist für rd. 29,7 % (266) (Vorjahr 29,4%) der Grundschüler/-innen an Schulen in städtischer Trägerschaft eine Realschulempfehlung ausgesprochen worden, tatsächlich haben 32,5 % (290) der Grundschüler/-innen auf eine Realschule gewechselt. Von den 266 Schüler/-innen mit einer entsprechenden Empfehlung, sind tatsächlich nur 65,8 % (175) auf eine Realschule übergetreten. Von den 399 Schüler/-innen mit einer Gymnasialempfehlung sind 7,3 % (29) und von den 227 Schüler/-innen mit Werkreal/Gemeinschaftsschulempfehlung sind 37,5 % (85) auf eine Realschule übergetreten. (Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft) Im Landesdurchschnitt kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Von den 34,7 % tatsächlicher Übergänge hatten nur 27,8 % eine entsprechende Empfehlung. (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (27,1 %) verzeichnete Ulm mit 32,0 % (308) (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das dritthöchste (Vorjahr fünfthöchste) Übertrittsverhalten in Realschulen. Die höchste Übertrittsquote verzeichnete der Stadtkreis Heilbronn mit 33,8 % (Vorjahr mit 37,8 %), die niedrigste der Stadtkreis Heidelberg mit 16 % (Vorjahr ebenfalls mit 16 %). (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung sowie die Einführung der Gemeinschaftsschule und des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab Klassenstufe 8 auf die Weiterentwicklung der Realschulen langfristig auswirken wird. 9 Von der Möglichkeit, dass nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 5 in ein Gymnasium gewechselt werden kann, haben zum laufenden Schuljahr 2014/2015 2 Realschüler/-innen (Vorjahr: 0) Gebrauch gemacht. Die Schulgesetzänderung für Realschulen, die zum Schuljahr 2016/2017 ihre Gültigkeit erhalten soll, sieht unter anderem vor, dass Realschulen ebenfalls auf Hauptschulniveau („grundlegendes Niveau“) unterrichten und Hauptschulabschlussprüfungen selbst durchführen dürfen. Mit dieser Änderung wird die Aussagekraft der Übertritte auf die Gemeinschafts- oder Realschule bezüglich des angestrebten Bildungsabschlusses hinfällig. Tabelle 11: Schülerzugänge im SJ 14/15 an Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Tabelle 12: Schülerabgänge im SJ 13/14 von Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Werkrealschulen Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Kennzahl 2.1.3 Übertritte in Gymnasien Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Gymnasien zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4 an ein Gymnasium in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zum Verhältnis der Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Tabelle 13: Übertritte auf Gymnasien Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Die Übertrittsquote der Grundschüler/-innen aus Schulen in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2014/2015 hat sich wieder bei ca. 50% eingependelt. Für 44,6% (399) der Grundschüler/-innen in städt. Trägerschaft wurde eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen, tatsächlich haben 49,3% (439) der Grundschüler/-innen auf ein Gymnasium gewechselt. 10 Von den 399 Schüler/-innen mit einer entsprechenden Empfehlung sind tatsächlich 91,97 % auf ein Gymnasium übergetreten (Vorjahr 87,3%). Von den 266 Grundschüler/-innen mit einer Realschulempfehlung sind 25,56 % (Vorjahr 10,7%) und von den 227 Grundschüler/-innen mit einer Werkreal-/Gemeinschaftsschulempfehlung sind 2,2% auf ein Gymnasium übergetreten. (Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft) Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf ein Gymnasium betrug 43,9%, eine Empfehlung für ein Gymnasium wurde in 47% der Fälle erteilt. (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Im Vergleich der neun Stadtkreise in Baden-Württemberg liegt Ulm mit 50,7 % (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) auf Rang 7. Der Durchschnitt aller Stadtkreise im Land beträgt beim Übertritt auf die Gymnasien 53,2%. Die höchste Übertrittsquote hatte dabei - wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heidelberg mit 63,1 % (Vorjahr 65 %), die niedrigste Übertrittsquote - wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heilbronn mit 40,2% (Vorjahr: 39,2%). (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung und die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie des künftigen 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums auf die Entwicklung der Gymnasien auswirken werden. Tabelle 14: Schulabgänger von Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Realschulen im SJ 13/14 Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Neue Kennzahl: Übertritte auf Gemeinschaftsschulen Tabelle 15: Übertritte auf Gemeinschaftsschulen Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Im Schuljahr 2014/2015 haben 108 Schülerinnen und Schüler (12,1%) auf eine Gemeinschaftsschule gewechselt. Von den 227 Schüler/-innen mit einer Werkreal-/ Gemeinschaftsschulempfehlung sind tatsächlich 38,32 % (87) auf eine Gemeinschaftsschule übergetreten. Von den 266 Grundschüler/-innen mit einer Realschulempfehlung sind 7,14 % (19) und von den 399 Grundschüler/-innen mit einer Gymnasialempfehlung sind 0,75% auf eine Gemeinschaftsschule übergetreten. (Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft) 11 Im Landesdurchschnitt haben 10,3% der Schülerinnen und Schüler auf eine Gemeinschaftsschule gewechselt. (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (4,9 %) weißt Ulm mit 11,3% Übertrittsquote auf die Gemeinschaftsschule das höchste Übertrittsverhalten auf diese Schulart auf. Die niedrigste Quote liefert mit 0,7% Baden-Baden. Beim Stadtkreis Pforzheim gibt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg keine Schülerzahlen an. Deswegen wird angenommen, dass dort keine Gemeinschaftsschulen eingerichtet wurden. (Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft) Kennzahl 2.2 Inanspruchnahme Betreuungsangebote an Grundschulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung, Ganztagsgrundschule) (Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut. Leitlinie E „Vereinbarkeit vom Familie und Beruf“ Ziel E1: Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an) Tabelle 16: Anzahl der Grundschüler/-innen in städtischen Betreuungsangeboten Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Tabelle 16 zeigt, den stetigen Anstieg von Kindern in städtischen Betreuungsangeboten. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass dieser Bedarf in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Ein Grund dafür ist die U3 Betreuungsquote im Ganztag. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2023 70% alle Grundschulen zu Ganztagesschulen umzuwandeln. Zum Schuljahr 2014/2015 ist ein novelliertes Ganztagsschulgesetz für Grund- und Förderschulen in Kraft getreten, das den Ausbau von Ganztagsschulen erstmals gesetzlich verankert. Hauptaufgabe von Schule, Eltern, Betreuungskräften an Grundschulen und der Stadtverwaltung liegt nun darin, Betreuungsangebote bedarfsorientiert in Ergänzung zum pädagogischen Unterricht qualitativ anzupassen und auszubauen. Eine im Juni 2014 gegründete Arbeitsgruppe „Schulkindbetreuung in Ulm“ hat entsprechende Qualitätskriterien entwickelt, die dem Gemeinderat im März 2015 zur Beschlussfassung vorliegen werden (GD 010/15). Die Einführung von Qualitätsstandards in der Betreuung an Grundschulen in städtischer Trägerschaft ist als Fortsetzung des 2010 begonnenen Projekt „GS BBE - Grundschul Bildung, Betreuung und Erziehung“ zu sehen. Bereits 2010 wurden erste Standards formuliert, die den quantitativen und teilweise den qualitativen Ausbau der Betreuung weiter voranbringen sollten. 12 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 2 „Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige“ a. Weiterer Ausbau der Ganztagsgrundschulen, insb. der gebundenen Form (Primarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagesschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut) Schulform SJ 2014/ 2015 Name der Grundschule Teilgebundene Ganztagsgrundschulen (3 von 24 Grundschulen) ¾ GS am Tannenplatz ¾ Albrecht-Berblinger-GS (mit Klassenstufen 3 und 4 als teilgebundenes Ganztagsangebot) ¾ Adalbert-Stifter-GMS (Kl. 3 + 4) Gebundene Ganztagsgrundschulen (1 von 24 Grundschulen) ¾ Bildungshaus Ulmer Spatz GS Offene Ganztagsgrundschule (1 von 24 Grundschulen) ¾ Eduard-Mörike-GS Ganztagsschule nach novelliertem Schulgesetz seit SJ 14/15 (2 von 24 Grundschulen) In Wahlform: ¾ Spitalhof-GWRS (mit Monetarisierung) ¾ Martin-Schaffner-GS Neuantrag auf Ganztagsschule nach novelliertem Schulgesetz für SJ 15/16 (Anträge wurden noch nicht bestätigt) In Wahlform: ¾ Eduard-Mörike-GS ¾ Albrecht-Berblinger-GS ¾ Grundschule Ulm/Einsingen ¾ Pestalozziförderschule (Grundstufe) In verbindlicher Form: ¾ Friedrichsaus-GS 13 Betreuungsform SJ 2014/2015 Name der Grundschule Verlässliche Grundschule (Betreuung vor Schulbeginn und nach Schulschluss bis 14 Uhr) ¾ alle Ulmer Grundschulen Flexible Nachmittagsbetreuung (Betreuung von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr) ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ (11 von 24 Grundschulen) An den 7 Ganztagesschulen kommunale Betreuung am Nachmittag Friedrichsau-GS Gutenberg-GS GS Grimmelfingen Hans-Multscher-GS Jörg-Syrlin-GS Maria-Sibylla-Merian-GS Meinloh-GS Michelsberg-GS Regenbogenschule, GS Riedlen-GS Eichenplatz-GS Betreuung am Nachmittag an Ganztagesschulen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Adalbert-Stifter Schule Albrecht-Berblinger-GS Bildungshaus Ulmer Spatz GS am Tannenplatz Spitalhof-GS Martin-Schaffner-GS Eduard-Mörike-GS b. Ausbau von Förderangeboten für Schüler/-innen (Primarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt) und c. Unterstützung der Schulen beim Aufbau von Kooperationen mit außerschulischen Partnern, bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten für die Gestaltung sowie bei der Entwicklung von Teamarbeit innerhalb der Kollegien. und d. Vernetzung der Schulen im Sozialraum mit dem Ziel, die Angebotsqualität zu erhöhen (Primar-/ Sekundarbereich, Leitlinie A Bildung, Betreuung und Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Ziel A3: In der Stadt Ulm zeichnen sich die Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus) Maßnahmen in der Stadt Ulm: − Unterstützung und Förderung der Kooperationen zwischen Schulen und Kooperationseinrichtungen in der Stadt/im Sozialraum o Entwicklung des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm 2010 als Austauschplattform (virtuell und real) o Städtischer Zuschuss auf das Jugendbegleiterprogramm für Grundschulen für 14 qualitative Angebote am Nachmittag o Der Arbeitskreis AltJung als „Experimentierplattform“ für Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen und Anbieter von Angeboten im Alt-JungBereich an Ulmer Schulen − Einrichtung eines Bildungsbüros im März 2010 als Planungsabteilung im Bereich Bildung u.a. Unterstützung der Konzeptionierung des Ganztages an Ulmer (Grund-)Schulen − Die Antragstellungen nach dem novellierten Ganztagsschulgesetz im Grundschulbereich werden vom Schulträger (Abteilung Bildung und Sport) unterstützt. − Durch den Ausbau von Betreuungsangeboten an Schulen wird darauf hingewirkt, dass das Lehrpersonal enger mit dem Betreuungspersonal zusammenarbeitet um ein pädagogisch abgestimmtes Ganztagesangebot zu erhalten. Beispiele: Angebot / Maßnahme Städtisches Konzept „Kinder in Bewegung“ (Die im jeweiligen Sozialraum befindlichen Schulen schließen mit den dort angesiedelten Sportvereinen sowie privaten Angeboten Kooperationen für Sportangebote ab) Name der Grundschule ¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule (u.a. Sportvereine VFB, TSG und SSV) ¾ Jörg-Syrlin-GS (u.a. ratiopharm Ulm (Basketball)) ¾ Maria-Sibylla-Merian-GS (u.a. VfB Ulm e.V. (Baseball), SSV 1846 e.V. (Hockey)) ¾ Spitalhof-Gemeinschaftsschule (u.a. Tennis-Klub Ulm (Tennis), ratiopharm Ulm (Basketball); Deutscher Alpenverein Ulm/Neu-Ulm (Klettern)) ¾ Martin-Schaffner-GS (u.a. VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. (Fußball), Vendata-Yoga-Schule (Yoga); ratiopharm Ulm (Basketball)) ¾ Regenbogenschule (u.a. Reit- und Fahrverein Wiblingen (Pferde-AG), TV Wiblingen (Handball)) ¾ GS am Tannenplatz (u.a. TV Wiblingen e.V. (Spielen und Bewegen)) ¾ Alois-Bahmann-Schule, Förderschule (u.a. SSV Ulm 1846 e.V.(Sport)) ¾ Albrecht-Berblinger-Grundschule (u.a. KISS TSG Söflingen (Sport in der Mittagspause); ratiopharm Ulm (Basketball)) ¾ Pestalozzischule (u.a. KISS TSG Söflingen) 15 ¾ Hans-Multscher-GS (u.a. Kampfsportschule Chon-Ji (Kampfkunst)) Einführung Gemeinschaftsschule SJ 13/14. ¾ Albrecht-BerblingerGemeinschaftsschule Als Ganztagsschule mehr Möglichkeiten für verstärkte Kooperation der Schulen im Sozialraum. ¾ Spitalhof-Gemeinschaftsschule ¾ Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule ¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule (seit SJ 14/15) Mittagstischverpflegung in Kooperation mit schulstandortnahen Anbietern. ¾ Friedrichsau-GS mit Bethesda, Geriatrische Klinik Ulm ¾ GS Ermingen mit der Gaststätte Rößle ¾ GS Grimmelfingen mit dem Jugendhaus ¾ Jörg-Syrlin-Schule ab 03/15 Heilig Geist KG ¾ Schulzentrum Ulm-Wiblingen, GS am Tannenplatz und Regenbogenschule mit der Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus ¾ Kepler-Gymnasium, HumboldtGymnasium mit dem Bürgerhaus Mitte ¾ Maria-Sibylla-Merian-GS mit dem Gemeindehaus St. Klara der Kirchengemeinde St. Maria Suso ¾ Hans-Multscher-GS mit der Kath. Kirchengemeinde St. Maria Suso ¾ Riedlen-GS mit der Gaststätte Halde ¾ Gutenberg-GS mit den Donau-Iller-Werkstätten ¾ Albert-Einstein-Realschule und Gymnasium mit dem Bürgerzentrum Wiblingen Im Rahmen von flexibler Nachmittagsbetreuung an Ulmer Grundschulen und Ganztagsschule ¾ Bildungshaus Ulmer Spatz, Grundschule u.a. mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. BUND und der Musikschule Ulm 16 ¾ Gutenberg-Grundschule u.a. mit dem Musikverein Jungingen ¾ Albrecht-Berblinger-Grundschule u.a. mit dem Mädchen- und Frauenladen Sies`te, Jugendfarm und Weststadt-Bibliothek ¾ Martin-Schaffner-Grundschule u.a. Schwimmprojekt mit dem DLRG ¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule u. a. mit dem Donauschwäbischen Zentralmuseum, mit Radio Free FM, dem Dokumentationszentrum KZ Oberer Kuhberg, dem ASB und mit den Sportvereinen VFB, TSG und SSV ¾ Elly-Heuss-Realschule u. a. mit dem Ulmer Museum, dem Ulmer Theater, der Kunstschule Kontiki, dem Stadtjugendring, dem Arbeitskreis AltJung ¾ Pestalozzischule mit der Jugendfarm, dem Jugendhaus Insel, dem Mädchenund Frauenladen Sies`te, dem TSG Söflingen und ab 2015 mit der Familienbildungsstätte Zur Unterstützung von Kooperationen von Schulen und Partnereinrichtungen ¾ Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm mit seiner Website www.bildungsnetzwerk-ulm.de und den jährlichen Fachtagen „Kooperation macht Schule“ ¾ Der Arbeitskreis AltJung www.altjung.forschendes-lernen.de Finanzierungsmöglichkeiten: „Jugendbegleiterprogramm“ des Landes Baden-Württemberg www.jugendbegleiter.de ¾ 36 Schulen in städtischer Trägerschaft am Programm beteiligt ¾ Zuschuss für Grund- und Förderschulen seitens der Stadt Ulm auf die Beteiligung am Jugendbegleiterprogramm ¾ Zuschuss seitens des Landes für Kooperationen mit Sportvereinen 17 3. Teilbereich 3: „Übergang Schule - Beruf“ Kennzahl 3.1 Anteil Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/2010 Hauptschulen mit Werkrealschulen) in städtischer Trägerschaft und Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss (Sekundarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium) Definition der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt die Zahl der Werkreal-/Hauptschüler/-innen an Schulen in städtischer Trägerschaft mit Hauptschulabschluss und den Anteil der Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss. Tabelle 17: Schulabgänger/-innen aus WRS/GMS mit/ohne Hauptschulabschluss Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Die Anzahl der Werkrealschulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss liegt mit 15 Schüler/innen nach dem Schuljahr 2013/2014 bei 8,3%. (Vorjahr: 15 (5,9%)). Die prozentuale Steigerung ist der geringeren Gesamtschülerzahl im Schuljahr 2014/2015 geschuldet. Als Maßnahme für einen niedrigen Abbrecherwert wurde flächendeckende Schulsozialarbeit an den Ulmer Werkrealschulen eingeführt. Zusätzlich helfen gezielte Angebote in den letzten Schuljahren für Schulschwache bzw. Jugendliche mit multiplen Problemlagen, den Abbruch des Schulbesuchs zu vermeiden. Das ESF-Projekt (Projektende Dezember 2014) hatte z.B. den Schwerpunkt „Jugend stärken“ aufgegriffen. Der Ausbildungsmarkt in Ulm ist seit längerem stabil. Derzeit stehen mehr Ausbildungsplätze als Bewerber/-innen zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit Ulm meldet für das Jahr 2013/2014 für jeden gemeldeten Bewerber/ jede Bewerberin ca. 1,3 Ausbildungsstellen. Nach dem Schuljahr 2013/2014 verließen die Werkrealschule aus Klasse 7 0 Schüler/-innen (Vorjahr: 0) aus Klasse 8 1 Schüler/-innen (Vorjahr: 1) aus Klasse 9 18 Schüler/-innen (Vorjahr: 10) aus Klasse 10 0 Schüler/-innen (Vorjahr: 4) Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft Zielsetzung für Ulm: Weitere Verringerung der Zahl der Schulabgänger/-innen ohne (Haupt-) Schulabschluss 18 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 3 „Übergang Schule - Beruf“ a. Miteinbeziehung der Eltern in die Berufsinformation (Sekundarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium) Im Rahmen der Bildungsmessen der Stadt Ulm und der IHK Ulm werden seitens der Veranstalter Elterninformationen und schriftliche Hinweise, teilweise in verschiedenen Landessprachen, für Eltern verfasst. Die 7. Bildungsmesse fand am 20. - 22.02.2014 statt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die 8. Bildungsmesse (18. - 20.02.2016). In den weiterführenden Schulen wird ein Elterninformationsabend gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zum Thema „Übergang von der Schule in die Berufswelt“ angeboten. Das 2013 eröffnete Zentrum für BildungsBeratung (ZBB) vereinigt die Informationen aus Universität, Hochschule und Agentur für Arbeit zentral in der Mitte Ulms für alle Interessierten. Im Rahmen des Fachkräftebündnisses Ulm/Oberschwaben wird seit Gründung 2013 in einer Arbeitsgruppe an einer verbesserten Berufsinformation in Ulm gearbeitet. b. Berufsorientierung früher beginnen (s.o.) Kooperationen mit Betrieben und Unternehmen aus der Region und weiterführenden Schulen in Ulm vertiefen die Berufsorientierung der Jugendlichen und ermöglichen einen frühen Praxisbezug und Kontakt zu Expertinnen und Experten. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Ulm, die Agentur für Arbeit, die IHK Ulm, die HWK Ulm und die Südwestmetall unterstützen und fördern diese Kooperationen an Schulen. Beispiele: Name der Schule Betriebskooperationen − Fa. Evobus GmbH Ulm − Aldi Süd − Bäckerei Staib − Jürgen Walter Gebäudetechnik − Hermes Klöble Maler- und Lackierarbeiten − Elisa Seniorenstift GmbH − Media Markt GmbH Sägefeld GHWRS − Sanacorp Pharmahandel GmbH Schulzentrum Nord, Eduard-MörikeGWRS − CPI/Ebner und Spiegel GmbH − Haus Micheal der compassio GmbH Spitalhof-Gemeinschaftsschule − Bäckerei Staib Ulm − Kaufland AG − Ruckgaber, Stuckateur − Glas Trösch GmbH Ulm − Elektro Häckel − Deutsche Bahn AG Albrecht-BerblingerGemeinschaftsschule Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule Anna-Essinger-Realschule Elly-Heuss-RS 19 − Kaufhof Warenhaus AG - Galeria Kaufhof Ulm − Ulmer Wohnungs- und SiedlungsGesellschaft mbH − Autohaus Kreisser Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule − Mayser GmbH & Co. KG Ulm − IKEA Deutschland GmbH & Co. KG Niederlassung Ulm Schulzentrum Ulm Wiblingen, AlbertEinstein-RS − Dr. Horn, Unternehmensberatung GmbH − Akademie für Gesundheitsberufe − Firma Utz Uzin AG − Wilken GmbH − Elektro Häckel − SIA (Südwestmetall-EADS-EvobusGardena-Uni Ulm-Hochschule UlmWieland-Werke) − Wilken GmbH − Pluta Rechtsanwalts GmbH Ulm − Paul Hartmann AG, Heidenheim Anna-Essinger-Gymnasium Hans und Sophie Scholl-Gymnasium Humboldt-Gymnasium Kepler-Gymnasium − Fritz & Macziol GmbH Ulm Schubart-Gymnasium − Siemens AG Business Services AG Pestalozzischule (Förderschule) − RAZ (Regionales Ausbildungszentrum) − Arbeiter-Samariter-Bund Ulm − Jugendfarm Ulm − Gärtnerei Gairing − Karok Gartengestaltung und Landschaftsbau GmbH − Metallbau-Schlosserei Thomas Sauter e.K. − Roland SE − Thalia Buchhandlung der Reinhold Gondrom GmbH & Co. KG − Volksbank Ulm-Biberach eG − Ferdinand-von-Steinbeiss-Schule, Abt. Friseure − Agentur für Arbeit − Internationaler Bund Bildungszentrum Ulm Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule) 20 Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Schule − Schwenk Zement KG Ulm Friedrich-List-Schule, Kaufmännische Schule − Sparkasse Ulm − H & M Hennes und Mauritz B.V. + Co. KG Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche Schule − Conplaning GmbH Ulm c. Berufsorientierung stärker auf die einzelnen Jugendlichen und ihre Stärken und Möglichkeiten abstimmen. ™ Gemeinschaftsschule in Ulm Ziel im Rahmen der Neukonzeption „Gemeinschaftsschule“ ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, einen bestmöglichen Bildungsabschluss auf verschiedenen Wegen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, erreichen. ™ Angebot „Berufseinstiegsbegleitung“ der Agentur für Arbeit Nach SGB III §49 soll die Berufseinstiegsbegleitung Jugendliche beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung unterstützen. Die Berufseinstiegsbegleitung wird von der Agentur für Arbeit über eine landesweite Ausschreibung an verschiedene Träger vergeben. Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen, die eine verstärkte Unterstützung beim direkten Übergang nach der Klasse 9 mit dem Hauptschulabschluss in eine duale Ausbildung benötigen. Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse (Klasse 8) und erstreckt sich über die 2 Jahre verbleibende Schulzeit zur beruflichen Orientierung und bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes ins erste Ausbildungsjahr hinein, damit sich die Jugendlichen gut in der Ausbildung einleben können. Die Berufseinstiegsbegleitung wird im Stadtkreis Ulm an folgenden Schulen angeboten: Spitalhof GMS, Pestalozzi Förderschule, Albrecht Berblinger GMS und Sägefeld WRS. Der Personalschlüssel Berufseinstiegsbegleiter zu Teilnehmer beträgt 1 : 20. Aktuell wird die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 soll es zu einer dauerhaften Kofinanzierung durch Mittel der Bundesagentur und Mittel des Europäischen Sozialfonds kommen. ™ Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung Einen zentralen Bestandteil im Prozess der beruflichen Orientierung stellt die im November 2014 unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg und der Bundesagentur für Arbeit dar. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass für das Tandem Schule–Berufsberatung feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort benannt sind, die ein Berufsorientierungskonzept entwickeln und jährlich neu anpassen. Das Tandem berät die Schulleitung zu allen Fragen der Berufsberatung und beruflichen Orientierung und bindet die Eltern aktiv in die Arbeit mit ein. Dabei haben auch die Qualitätssicherung sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung an den 21 Schulen hohe Priorität. Schließlich setzt die Rahmenvereinbarung auf einen direkten Übergang von Schule und Beruf durch individuelle Begleitung und ein Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler. ™ Jugendberufsagentur In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 26.11.2014 (GD370/14) wurde die Kooperationsvereinbarung zur Gründung der Jugendberufsagentur zwischen Stadt Ulm, Jobcenter Ulm und Agentur für Arbeit Ulm unterzeichnet. Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, für alle jungen Menschen in Ulm optimale Ausbildungs- und damit berufliche Zukunftschancen zu eröffnen und in der Koordinierung der Übergänge in Ausbildung und Beruf einen zusammenhängenden Ansatz zu entwickeln und umzusetzen. Die weiteren Schritte sind − − − ™ die Schaffung von Austauschformaten zwischen den unterzeichnenden Institutionen die Schaffung von Transparenz über bestehende Angebote und die Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs. ESF-Projekt „Ich pack das!“ (Abt. FAM / Stadt Ulm) Zielgruppe des Angebots sind Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Förderschulen, in den Kooperationsklassen mit dem BEJ/BVJ und den Werkrealschulen, sowie Jugendliche, die sich nicht mehr in schulischen Bezügen befinden oder anderweitig in Maßnahmen betreut werden und über die Jugendhilfe vermittelt wurden. Das Angebot beinhaltet ein individuelles Einzelcoaching von Jugendlichen und die passgenaue Akquise von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die langjährige, erfahrene Mitarbeiterin steht derzeit in Kontakt mit über 50 Betrieben und Einrichtungen. Im Projektjahr 2014 wurden 35 Jugendliche intensiv begleitet. Jeder Jugendliche wurde in mindestens 2 bis 3 Praktikumsstellen vermittelt, 11,4% der Jugendlichen absolvierten mehr als 3 Praktika. Die Jugendlichen werden individuell betreut mit dem Ziel, eine passende Ausbildungsstelle zu finden. 81,3% der Jugendlichen haben bereits eine Ausbildung begonnen. Die übrigen Jugendlichen sind noch in der Schule, ein Teil von ihnen hat bereits eine Ausbildungsplatzzusage. Alle Jugendlichen, die durch die Mitarbeiterin in Ausbildung vermittelt wurden, werden weiterhin betreut, um einen Abbruch zu verhindern. Das Projekt wird im Jahr 2015 im Rahmen des ESF Förderprogramms „Jugend Stärken im Quartier“ in modifizierter Weise fortgeführt werden. Der genehmigte Antrag der Stadt Ulm für das ESF-Förderprogramm „Jugend Stärken im Quartier“ wird derzeit abgeschlossen. Eine Übersicht der Projekte erfolgt dann wieder im Kennzahlenbericht 2016. 22