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Kommune
Ulm
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Anlage 1 zu GD 085-15 - Kennzahlenbericht BS 2014.pdf
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12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
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Anlage 1 zu GD 085/15
Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm
aus der Abteilung Bildung und Sport 2014/ 2015
1.
Teilbereich 1 „Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich“
Kennzahl 1.1
Betreuung unter 3-Jähriger
Anzahl belegter Betreuungsplätze bis unter 3 Jahre
Definition der Kennzahl: Es werden alle belegten Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Ulmer
Kindertageseinrichtungen einschließlich Betriebskindergärten sowie bei lizenzierten Tagesmüttern
erfasst.
Tabelle 1
Der vom Gemeinderat im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2008/2009 beschlossene
massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige spiegelt sich in der erhöhten Zahl der
betreuten U3 Kinder wieder. Die Zahl der betreuten Kinder aller unter 3-jährigen stieg im
Berichtszeitraum von 763 auf 956 Kinder um 20 % an, die Betreuungsquote beträgt 28 %,
bezogen auf die Jahrgänge 1 und 2 beträgt sie 43 %.
Die Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren bei lizenzierten Tagesmüttern ging im
Berichtszeitraum von 146 auf 117 Kinder um 20 % zurück. Bezogen auf die Gesamtzahl von 3.386
Kindern unter 3 Jahren (Stadt Ulm: Stichtag 30.06.2014) wurden 3,5 % in der Kindertagespflege
betreut. Als Grund dafür wird vom Tagesmütterverein vor allem der massive Ausbau an
Krippenplätzen genannt.
Kennzahl 1.2
Anteil Ganztagesbetreuung 3 Jahre bis Schuleintritt
Im Berichtszeitraum 2013 - 2014 stieg die Zahl der ganztagsbetreuten Kinder von 3 Jahren bis
Schuleintritt auf 962 Kinder an. Der prozentuale Anteil stieg damit von rd. 25 % auf 28 % an.
Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 1
„Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich“
a. Ausweitung der qualitativ hochwertigen Fortbildungen auf alle Träger und Einrichtungen
auch zur pädagogischen Konzeptentwicklung (im Bereich Kindertageseinrichtungen)
(Elementarbereich, Leitlinie D Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung, Ziel D5: Qualität braucht Qualifizierung)
Die im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive angebotenen trägerübergreifenden Fortbildungen
werden seit 2010 um den Schwerpunkt: „Qualität in der U3 Betreuung“ ergänzt.
Die Stadt Ulm hat in Kooperation mit dem TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen
(ZNL) ein Weiterbildungskonzept zur Zertifizierung von pädagogischen Fachkräften entwickelt.
Seit 2011 können pädagogische Fachkräfte aller Träger das Zertifikat „Fachkraft für Bildung,
Betreuung und Erziehung für Kinder bis 3 Jahre“ erwerben.
b. Systematisches Einbeziehen aller Kindertageseinrichtungen in den Ausbau
(Elementarbereich Leitlinie E Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ziel E1: In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte
Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung)
Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2014/2015 wurde die Schaffung von 23 zusätzlichen
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl
der U3 Plätze in Einrichtungen damit von 200 auf 1.041 Plätze erhöht. Die neu geschaffenen
Plätze verteilen sich auf alle Ulmer Sozialräume.
Zusätzlich wurden noch 12 U3 Plätze für Ulmer Kinder in Betriebskindertagesstätten eingerichtet.
Dort stehen jetzt 121 U3 Plätze sozialraumübergreifend zur Verfügung.
c. Weiterer Ausbau der Ganztagesbetreuung (mit Mittagessen) und der Betreuung für unter
3-jährige sowie eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten
(s.o.)
Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2014/2015 wurde die Schaffung von 50 zusätzlichen
Ganztagesplätzen beschlossen. Davon stehen 20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung.
Die Betreuungszeiten wurden weiter flexibilisiert, indem in allen Ganztagesgruppen der
Betreuungsbausteine 4, 5 und 6 ein Drittel der Plätze im jeweils niedrigeren Baustein belegt
werden können.
d. Beibehaltung der intensiven Förderung in Sozialräumen mit einem hohen Anteil an
benachteiligten Kindern
(Elementarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer
Sprachkompetenz unterstützt und gefördert)
Die bisherige Bezuschussung des Landes zur Sprachförderung (Projekt „Sag mal was“ bzw. ISK –
Intensive Sprachförderung in Kindergärten) erfolgte seit 2010 auf der Grundlage der
neukonzeptionierten Einschulungsuntersuchung.
Landesprogramm „Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf
(SPATZ)“
Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird die Zuwendung des Landes zur zusätzlichen
Sprachförderung über das Landesprogramm „Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen
für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)“ gewährt. Hierin sind alle bisherigen Sprachförderprogramme
des Landes konzeptionell verankert (ISK – Intensive Sprachförderung im Kindergarten, SBS –
Singen –Bewegen- Sprechen und HSL – Hausaufgaben / Sprach- und Lernhilfen (vorschulisch). Im
Unterschied zu allen vorausgegangenen Programmen ist nun die intensive Sprachförderung für alle
förderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr (ab 3 Jahren) vorgesehen. Dadurch
werden individuelle Förderbedarfe früher erkannt und können bis zum Schuleintritt abgebaut
werden.
2
Tabelle 2: SPATZ-Sprachförderung 2014/2015 in Ulmer Kindertageseinrichtungen
Kita-Jahr
Kitas
Gruppen
Gruppen
Gruppen
Kinder
Migrationsinsgesamt
ISK
SBS
hintergrund
2012/13
64
126
112
14
1.141
914
2013/14
67
135
121
12
1.208
944
2014/2015 65
180
161
19
1.130
853
Bundesinitiative "Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration“
Hinzugekommen ist seit Mai 2011 die Bundesinitiative "Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas
Sprache & Integration“. Dieses Programm umfasst den Schwerpunkt sprachliche Bildung und
Förderung, beginnend bei Kindern unter 3 Jahren. Fördervoraussetzung ist ein über dem
Landesdurchschnitt von 19,8 % liegender Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in der
Kindertageseinrichtung.
Ziel dieses Bundesprogrammes ist es, dass die Einrichtungen bis Dezember 2014 zu SchwerpunktKitas für Sprache und Integration werden.
In Ulm waren von 2012 bis Dezember 2014 25 Kindertageseinrichtungen an diesem Programm
beteiligt. Für 19 Einrichtungen wurde die Verlängerung um 1 Jahr bis Dezember 2015 beantragt.
Projekte auf kommunaler Ebene
Sprachförderinitiative des Rotary-Club Ulm-Donaubrücke (Mai 2011 bis April 2014) in 2 Ulmer
Kindertageseinrichtungen, in denen der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund über 90%
liegt. Insgesamt würden 5 Kleingruppen finanziell unterstützt. Diese Maßnahme wurde ebenfalls
um ein Jahr verlängert.
Die Ulmer Initiative „Abenteuer lesen“ ist ein Netzwerk von Stadtbibliothek, Stadtteilbibliotheken,
Bürgeragentur ZEBRA, Arbeitskreis Rostfrei sowie der Abteilung Städtische
Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen des 2003 gegründeten Projekts „Abenteuer lesen“ lesen
ca. 49 Vorleserinnen und Vorleser regelmäßig und ehrenamtlich in 39 Ulmer
Kindertageseinrichtungen vor. In weiteren 11 Ulmer Kindertageseinrichtungen lesen Eltern und
Schüler vor.
e. Stärkeres Miteinbeziehen von Migranten-Eltern
(Elementarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit
Ziel B1: Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese
sind möglichst wohnortnah eingerichtet.
Ziel B2: Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder.
Ziel B3: Eltern sind in den Einrichtungen willkommen und werden an Entscheidungen beteiligt)
Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ist von
großer Bedeutung (Orientierungsplan für die baden-württembergischen Kindergärten und weitere
Kindertageseinrichtungen). Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil der
Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Umgesetzt wird dies, entsprechend den Bedürfnissen vor
Ort, in vielfältiger Form wie z.B. Elternabenden, strukturierten Elterngesprächen zur Entwicklung
der Kinder, Elternkurse, Hospitationen, Elterncafés und vieles mehr. Elternarbeit ist ein integraler
Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.
Über das Landesprogramm SPATZ werden zusätzlich Maßnahmen zur kontinuierlichen
Elternbildung mit dem Schwerpunkt „Sprachförderung“ finanziert.
Im Rahmen des Landesprogrammes „Stärke“ werden auch in Kindertageseinrichtungen
Elternbildungsmaßnahmen und Kurse angeboten.
3
Kennzahl 1.3
Auswertung Sprachstandserhebung bei der Einschulungsuntersuchung 2012
(Elementarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer
Sprachkompetenz unterstützt und gefördert)
Einzelheiten zur Sprachstandserhebung und der Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung in
2008 werden in GD 204/14 ausführlich beschrieben.
Tabelle 3: Sprachstandserhebung 2014 in Ulm
(hierzu liegen zum Berichtszeitraum keine aktualisierten Zahlen vor.)
Kinder mit SETK
Untersuchte Kinder in
Ulm insgesamt
Kinder mit intensivem
Förderbedarf
in %
in %
2011
957
426
44,5%
335
35,0%
2012
1.037
483
46,6%
395
38,1%
Die Quote an Kindern mit intensivem Förderbedarf war stark abhängig von der Familiensprache der
Herkunftsfamilie. So zeigten rd. 18 % (Vorjahr 14 %) aller untersuchten Kinder mit deutscher
Familiensprache in Ulm und Alb-Donau-Kreis intensiven Förderbedarf aber immerhin rd. 61 %
(Vorjahr 60 %) der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache.
Kennzahl 1.4
Anteil genehmigter Zurückstellungen
Nach § 74 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, von denen bei Beginn der
Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungstandes nicht erwartet werden
kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt
werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Berücksichtigung eines Gutachtens des
Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der
Grundschule nicht angerechnet.
Die Kennzahl zeigt die Anzahl zurückgestellter Kinder seit dem Schuljahr 2000/2001 bis Schuljahr
2014/2015. Es zeigt sich, dass der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung keine
unmittelbare Auswirkung auf die Zurückstellungen hat, auch wenn gegenüber dem Vorjahr ein
leichter Zuwachs (1 Kind) zu verzeichnen ist. Trotz der Zunahme von einem Kind bei den
Zurückstellungen sinkt der prozentuale Anteil, gemessen an der Gesamtzahl der Einschulungen, auf
8,4 %.
Tabelle 4: Genehmigte Zurückstellungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Beginnend mit dem Schuljahr 2005/2006 wurde der Stichtag in drei Etappen vom 30. Juni auf den
30. September verlegt. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das
gesamte 6. Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni). In diesem Zeitkorridor können die Eltern die
4
Schulpflicht selbst auslösen. Mit der schrittweisen Verlegung des Einschulungsstichtags um drei
Monate werden seit dem Schuljahr 2005/2006 auch Kinder schulpflichtig, die bislang aufgrund
ihres Alters noch nicht unter die Schulpflicht gefallen sind. Mit der vollständigen Umsetzung der
Verschiebung des Einschulungsstichtags im Schuljahr 2007/2008 auf den 30. September sind damit
die jüngsten schulpflichtigen Kinder drei Monate jünger als noch im Schuljahr 2004/2005.
Kennzahl 1.5
Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder
Nach § 74 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, die gemäß § 73 Abs. 1
Schulgesetz noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen
werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist,
dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die
Schule. Bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des
Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei.
Die Kennzahl zeigt die Anzahl der vorzeitig eingeschulten Kinder seit dem Schuljahr 2000/2001 bis
Schuljahr 2014/2015.
Tabelle 5: Vorzeitige Einschulungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden,
konnten seit 1998 von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erzielten den Status eines
schulpflichtigen Kindes.
Tabelle 5 zeigt sehr deutlich, dass das Verschieben des Einschulungsstichtages von bislang 30.06. in
Etappen auf nunmehr 30.09. eines Jahres dazu geführt hat, dass Eltern zuerst wenige bis hin zu
nur einem Kind im Schuljahr 2013/2014 vorzeitig einschulen lassen haben. Diese Einstellung scheint
sich geändert zu haben, im Schuljahr 2014/2015 wurden 15 Kinder vorzeitig eingeschult.
Kennzahl 1.6
Vorbereitungsklassen
(Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit
Schwierigkeiten im sozialen und schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt.)
Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche an der zuständigen Grund-, Hauptoder Werkrealschule angemeldet.
Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die
ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls
eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen
Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung
zur Verfügung.
Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung sind:
5
•
Bildung von Vorbereitungsklassen an den Grund- und Werkrealschulen zur Vorbereitung
auf den Übergang in eine Regelklasse (VKL).
•
Bildung von Vorbereitungskursen an Grund- und Werkrealschulen ohne
Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die am
Unterricht der Regelklassen teilnehmen.
•
In Zusammenhang mit den großen Flüchtlingsströmen 2014 wurde zum Schuljahr
2014/2015 eine weitere Variante der Vorbereitungsklassen an Berufsschulen (VABO)
eingerichtet. Diese richtet sich vor allem an ältere Jugendliche.
Vorbereitungsklassen werden für ausländische Jugendliche bei mindestens zehn Schülerinnen und
Schülern eingerichtet. Ziel dieser Klassen an Grundschulen und Werkrealschulen ist das Erlernen der
deutschen Sprache. In der Grundschule umfassen diese Kurse bis zu 18 Wochenstunden, in
Werkrealschulen bis zu 25 und dauern in der Regel ein Schuljahr. In Einzelfällen kann die Förderung
in Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Schuljahre ausgedehnt werden.
Aus Tabelle 6 ist erkennbar, wie die Zahl der sich in Grundschulen und Werkrealschulen
befindlichen Schüler/-innen in den letzten Jahren stetig anstieg.
Tabelle 6: Entwicklung von Schülerzahlen in Vorbereitungsklassen
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
6
2.
Teilbereich 2 „Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige“
Kennzahl 2.1
Übergangsquoten
(Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Grundschule auf die
weiterführende Schule)
Definition der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt den Durchschnitt der Übergangsquoten auf Haupt-/
Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien. Es wurden ausschließlich Daten der Schulen in
städtischer Trägerschaft ausgewertet, da nur von diesen detaillierte Angaben vorliegen.
a)
Städtevergleich Baden-Württemberg
Beim Städtevergleich wurden die Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn,
Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm berücksichtigt (auch die Daten der
Schulen in freier Trägerschaft sind enthalten).
Tabelle 7: Städtevergleich in Prozent
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, inkl. Schulen in freier Trägerschaft
Übergänge aus Klassenstufe 4 an Grundschulen auf weiterführende Schulen zum SJ 2014/15
- öffentliche und private Schulen Schülerzahl in der Klassenstufe 4
zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung 2014
davon Übergänge auf
Stadtkreis
Baden-Baden
Freiburg
Heidelberg
Heilbronn
Karlsruhe
Mannheim
Pforzheim
Stuttgart
Ulm
Werkreal/Hauptschulen
Realschulen
Anzahl
%
Anzahl
56
118
30
177
143
270
216
257
51
13,1
7,1
3,0
16,7
7,0
12,3
21,4
6,0
5,3
126
359
158
359
510
552
336
1.200
308
Gymnasien
% Anzahl
29,4
21,7
16,0
33,8
25,1
25,1
33,3
27,8
32,0
* keine genauere Erklärung zu Sonstige des StaLa BW
242
928
623
427
1.185
1.130
435
2.576
489
%
56,4
56,0
63,1
40,2
58,3
51,3
43,2
59,7
50,7
Gemeinschaftsschulen
Anzahl
3
58
52
80
167
76
184
109
Sonstige*
% Anzahl
0,7
3,5
5,3
7,5
8,2
3,5
4,3
11,3
%
2 0,5
194 11,7
124 12,6
19 1,8
28 1,4
174 7,9
21 2,1
100 2,3
7 0,7
Schülerzahl
insgesamt
429
1.657
987
1.062
2.033
2.202
1.008
4.317
964
Pressemitteilung des StaLa BW, Nr. 34/2015
7
b)
Übertrittsquoten der Schüler/-innen in Ulm
Tabelle 8: Übertritte nach Ulmer Stadtteilen in Prozent
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Kennzahl 2.1.1
Übertritte in Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/2010 Hauptschulen mit
Werkrealschulen)
Definition der Kennzahl: Es wird der Anteil der Schüler/-innen aufgezeigt, die nach der Klassenstufe
4 der Grundschule an eine Werkrealschule (bis Schuljahr 2009/2010: Hauptschulen mit
Werkrealschulen) wechseln (ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft).
Tabelle 9: Übertritte auf Werkrealschulen
(bis Schuljahr 2009/2010: Hauptschulen mit Werkrealschulen)
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
8
Lediglich 5,9% (52) der Grundschüler/-innen haben auf eine Werkrealschule gewechselt.
(Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft)
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (mit 10,2%) verzeichnete
Ulm im Schuljahr 2014/2015 mit 5,3% (51) (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) weiterhin das
zweitniedrigste Übertrittsverhalten auf Werkrealschulen. Die höchste Übertrittsquote hatte (wie im
Vorjahr mit 21,6%) der Stadtkreis Pforzheim mit 21,4% die niedrigste Übertrittsquote der
Stadtkreis Heidelberg mit 3,0% (Vorjahr 2,4%).
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf eine Werkrealschule betrug 9,3%, eine Empfehlung
wurde für 24,6% der Schülerinnen und Schüler für einen Besuch der Haupt-, Werkreal- oder
Gemeinschaftsschule ausgesprochen.
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Kennzahl 2.1.2
Übertritte in Realschulen
Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Realschulen zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die
nach der Klassenstufe 4 an eine Realschule in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zu den
Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
Tabelle 10: Übertritte auf Realschulen
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Für das Schuljahr 2014/2015 ist für rd. 29,7 % (266) (Vorjahr 29,4%) der Grundschüler/-innen an
Schulen in städtischer Trägerschaft eine Realschulempfehlung ausgesprochen worden, tatsächlich
haben 32,5 % (290) der Grundschüler/-innen auf eine Realschule gewechselt.
Von den 266 Schüler/-innen mit einer entsprechenden Empfehlung, sind tatsächlich nur 65,8 %
(175) auf eine Realschule übergetreten. Von den 399 Schüler/-innen mit einer
Gymnasialempfehlung sind 7,3 % (29) und von den 227 Schüler/-innen mit Werkreal/Gemeinschaftsschulempfehlung sind 37,5 % (85) auf eine Realschule übergetreten.
(Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft)
Im Landesdurchschnitt kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Von den 34,7 % tatsächlicher
Übergänge hatten nur 27,8 % eine entsprechende Empfehlung.
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (27,1 %) verzeichnete Ulm
mit 32,0 % (308) (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das dritthöchste (Vorjahr fünfthöchste)
Übertrittsverhalten in Realschulen. Die höchste Übertrittsquote verzeichnete der Stadtkreis
Heilbronn mit 33,8 % (Vorjahr mit 37,8 %), die niedrigste der Stadtkreis Heidelberg mit 16 %
(Vorjahr ebenfalls mit 16 %).
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung sowie die
Einführung der Gemeinschaftsschule und des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab Klassenstufe 8
auf die Weiterentwicklung der Realschulen langfristig auswirken wird.
9
Von der Möglichkeit, dass nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 5 in ein Gymnasium
gewechselt werden kann, haben zum laufenden Schuljahr 2014/2015 2 Realschüler/-innen
(Vorjahr: 0) Gebrauch gemacht.
Die Schulgesetzänderung für Realschulen, die zum Schuljahr 2016/2017 ihre Gültigkeit erhalten
soll, sieht unter anderem vor, dass Realschulen ebenfalls auf Hauptschulniveau („grundlegendes
Niveau“) unterrichten und Hauptschulabschlussprüfungen selbst durchführen dürfen. Mit dieser
Änderung wird die Aussagekraft der Übertritte auf die Gemeinschafts- oder Realschule bezüglich
des angestrebten Bildungsabschlusses hinfällig.
Tabelle 11: Schülerzugänge im SJ 14/15 an Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Tabelle 12: Schülerabgänge im SJ 13/14 von Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm auf
Werkrealschulen
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Kennzahl 2.1.3
Übertritte in Gymnasien
Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Gymnasien zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die
nach der Klassenstufe 4 an ein Gymnasium in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zum
Verhältnis der Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
Tabelle 13: Übertritte auf Gymnasien
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Die Übertrittsquote der Grundschüler/-innen aus Schulen in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr
2014/2015 hat sich wieder bei ca. 50% eingependelt. Für 44,6% (399) der Grundschüler/-innen in
städt. Trägerschaft wurde eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen, tatsächlich haben
49,3% (439) der Grundschüler/-innen auf ein Gymnasium gewechselt.
10
Von den 399 Schüler/-innen mit einer entsprechenden Empfehlung sind tatsächlich 91,97 % auf
ein Gymnasium übergetreten (Vorjahr 87,3%). Von den 266 Grundschüler/-innen mit einer
Realschulempfehlung sind 25,56 % (Vorjahr 10,7%) und von den 227 Grundschüler/-innen mit
einer Werkreal-/Gemeinschaftsschulempfehlung sind 2,2% auf ein Gymnasium übergetreten.
(Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft)
Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf ein Gymnasium betrug 43,9%, eine Empfehlung für ein
Gymnasium wurde in 47% der Fälle erteilt.
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Im Vergleich der neun Stadtkreise in Baden-Württemberg liegt Ulm mit 50,7 % (einschl. Schulen in
freier Trägerschaft) auf Rang 7. Der Durchschnitt aller Stadtkreise im Land beträgt beim Übertritt
auf die Gymnasien 53,2%. Die höchste Übertrittsquote hatte dabei - wie in den Vorjahren - der
Stadtkreis Heidelberg mit 63,1 % (Vorjahr 65 %), die niedrigste Übertrittsquote - wie in den
Vorjahren - der Stadtkreis Heilbronn mit 40,2% (Vorjahr: 39,2%).
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung und
die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie des künftigen 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums
auf die Entwicklung der Gymnasien auswirken werden.
Tabelle 14: Schulabgänger von Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Realschulen im SJ
13/14
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Neue Kennzahl:
Übertritte auf Gemeinschaftsschulen
Tabelle 15: Übertritte auf Gemeinschaftsschulen
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Im Schuljahr 2014/2015 haben 108 Schülerinnen und Schüler (12,1%) auf eine
Gemeinschaftsschule gewechselt. Von den 227 Schüler/-innen mit einer Werkreal-/
Gemeinschaftsschulempfehlung sind tatsächlich 38,32 % (87) auf eine Gemeinschaftsschule
übergetreten. Von den 266 Grundschüler/-innen mit einer Realschulempfehlung sind 7,14 % (19)
und von den 399 Grundschüler/-innen mit einer Gymnasialempfehlung sind 0,75% auf eine
Gemeinschaftsschule übergetreten.
(Daten Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft)
11
Im Landesdurchschnitt haben 10,3% der Schülerinnen und Schüler auf eine Gemeinschaftsschule
gewechselt.
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (4,9 %) weißt Ulm mit
11,3% Übertrittsquote auf die Gemeinschaftsschule das höchste Übertrittsverhalten auf diese
Schulart auf. Die niedrigste Quote liefert mit 0,7% Baden-Baden. Beim Stadtkreis Pforzheim gibt
das Statistische Landesamt Baden-Württemberg keine Schülerzahlen an. Deswegen wird
angenommen, dass dort keine Gemeinschaftsschulen eingerichtet wurden.
(Daten Statistisches Landesamt BW, inkl. Schulen in freier Trägerschaft)
Kennzahl 2.2
Inanspruchnahme Betreuungsangebote an Grundschulen
(Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung, Ganztagsgrundschule)
(Primarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“
Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut.
Leitlinie E „Vereinbarkeit vom Familie und Beruf“
Ziel E1: Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an)
Tabelle 16: Anzahl der Grundschüler/-innen in städtischen Betreuungsangeboten
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Tabelle 16 zeigt, den stetigen Anstieg von Kindern in städtischen Betreuungsangeboten. Auf
Grundlage der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass dieser Bedarf in den
nächsten Jahren weiter steigen wird. Ein Grund dafür ist die U3 Betreuungsquote im Ganztag.
Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2023 70% alle Grundschulen zu
Ganztagesschulen umzuwandeln. Zum Schuljahr 2014/2015 ist ein novelliertes
Ganztagsschulgesetz für Grund- und Förderschulen in Kraft getreten, das den Ausbau von
Ganztagsschulen erstmals gesetzlich verankert.
Hauptaufgabe von Schule, Eltern, Betreuungskräften an Grundschulen und der Stadtverwaltung
liegt nun darin, Betreuungsangebote bedarfsorientiert in Ergänzung zum pädagogischen Unterricht
qualitativ anzupassen und auszubauen. Eine im Juni 2014 gegründete Arbeitsgruppe
„Schulkindbetreuung in Ulm“ hat entsprechende Qualitätskriterien entwickelt, die dem
Gemeinderat im März 2015 zur Beschlussfassung vorliegen werden (GD 010/15). Die Einführung
von Qualitätsstandards in der Betreuung an Grundschulen in städtischer Trägerschaft ist als
Fortsetzung des 2010 begonnenen Projekt „GS BBE - Grundschul Bildung, Betreuung und
Erziehung“ zu sehen. Bereits 2010 wurden erste Standards formuliert, die den quantitativen und
teilweise den qualitativen Ausbau der Betreuung weiter voranbringen sollten.
12
Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 2
„Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige“
a. Weiterer Ausbau der Ganztagsgrundschulen, insb. der gebundenen Form
(Primarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagesschulen im Primarbereich
wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut)
Schulform SJ 2014/ 2015
Name der Grundschule
Teilgebundene Ganztagsgrundschulen
(3 von 24 Grundschulen)
¾ GS am Tannenplatz
¾ Albrecht-Berblinger-GS
(mit Klassenstufen 3 und 4 als
teilgebundenes Ganztagsangebot)
¾ Adalbert-Stifter-GMS (Kl. 3 + 4)
Gebundene Ganztagsgrundschulen
(1 von 24 Grundschulen)
¾ Bildungshaus Ulmer Spatz GS
Offene Ganztagsgrundschule
(1 von 24 Grundschulen)
¾ Eduard-Mörike-GS
Ganztagsschule nach novelliertem
Schulgesetz seit SJ 14/15
(2 von 24 Grundschulen)
In Wahlform:
¾ Spitalhof-GWRS
(mit Monetarisierung)
¾ Martin-Schaffner-GS
Neuantrag auf Ganztagsschule nach
novelliertem Schulgesetz für SJ 15/16
(Anträge wurden noch nicht bestätigt)
In Wahlform:
¾ Eduard-Mörike-GS
¾ Albrecht-Berblinger-GS
¾ Grundschule Ulm/Einsingen
¾ Pestalozziförderschule (Grundstufe)
In verbindlicher Form:
¾ Friedrichsaus-GS
13
Betreuungsform SJ 2014/2015
Name der Grundschule
Verlässliche Grundschule
(Betreuung vor Schulbeginn und nach
Schulschluss bis 14 Uhr)
¾ alle Ulmer Grundschulen
Flexible Nachmittagsbetreuung
(Betreuung von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr)
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
(11 von 24 Grundschulen)
An den 7 Ganztagesschulen
kommunale Betreuung am Nachmittag
Friedrichsau-GS
Gutenberg-GS
GS Grimmelfingen
Hans-Multscher-GS
Jörg-Syrlin-GS
Maria-Sibylla-Merian-GS
Meinloh-GS
Michelsberg-GS
Regenbogenschule, GS
Riedlen-GS
Eichenplatz-GS
Betreuung am Nachmittag an
Ganztagesschulen:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Adalbert-Stifter Schule
Albrecht-Berblinger-GS
Bildungshaus Ulmer Spatz
GS am Tannenplatz
Spitalhof-GS
Martin-Schaffner-GS
Eduard-Mörike-GS
b. Ausbau von Förderangeboten für Schüler/-innen
(Primarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder
mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt)
und
c. Unterstützung der Schulen
beim Aufbau von Kooperationen mit außerschulischen Partnern,
bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten für die Gestaltung sowie
bei der Entwicklung von Teamarbeit innerhalb der Kollegien.
und
d. Vernetzung der Schulen im Sozialraum mit dem Ziel, die Angebotsqualität zu erhöhen
(Primar-/ Sekundarbereich, Leitlinie A Bildung, Betreuung und Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Ziel A3: In der
Stadt Ulm zeichnen sich die Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus)
Maßnahmen in der Stadt Ulm:
−
Unterstützung und Förderung der Kooperationen zwischen Schulen und
Kooperationseinrichtungen in der Stadt/im Sozialraum
o Entwicklung des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm 2010 als Austauschplattform
(virtuell und real)
o Städtischer Zuschuss auf das Jugendbegleiterprogramm für Grundschulen für
14
qualitative Angebote am Nachmittag
o Der Arbeitskreis AltJung als „Experimentierplattform“ für
Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen und Anbieter von Angeboten im Alt-JungBereich an Ulmer Schulen
−
Einrichtung eines Bildungsbüros im März 2010 als Planungsabteilung im Bereich Bildung
u.a. Unterstützung der Konzeptionierung des Ganztages an Ulmer (Grund-)Schulen
−
Die Antragstellungen nach dem novellierten Ganztagsschulgesetz im Grundschulbereich
werden vom Schulträger (Abteilung Bildung und Sport) unterstützt.
−
Durch den Ausbau von Betreuungsangeboten an Schulen wird darauf hingewirkt, dass das
Lehrpersonal enger mit dem Betreuungspersonal zusammenarbeitet um ein pädagogisch
abgestimmtes Ganztagesangebot zu erhalten.
Beispiele:
Angebot / Maßnahme
Städtisches Konzept „Kinder in
Bewegung“
(Die im jeweiligen Sozialraum
befindlichen Schulen schließen mit den
dort angesiedelten Sportvereinen sowie
privaten Angeboten Kooperationen für
Sportangebote ab)
Name der Grundschule
¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule
(u.a. Sportvereine VFB, TSG und
SSV)
¾ Jörg-Syrlin-GS
(u.a. ratiopharm Ulm (Basketball))
¾ Maria-Sibylla-Merian-GS
(u.a. VfB Ulm e.V. (Baseball), SSV
1846 e.V. (Hockey))
¾ Spitalhof-Gemeinschaftsschule
(u.a. Tennis-Klub Ulm (Tennis),
ratiopharm Ulm (Basketball);
Deutscher Alpenverein Ulm/Neu-Ulm
(Klettern))
¾ Martin-Schaffner-GS
(u.a. VfL Ulm/Neu-Ulm e.V.
(Fußball), Vendata-Yoga-Schule
(Yoga); ratiopharm Ulm (Basketball))
¾ Regenbogenschule
(u.a. Reit- und Fahrverein Wiblingen
(Pferde-AG), TV Wiblingen
(Handball))
¾ GS am Tannenplatz
(u.a. TV Wiblingen e.V. (Spielen und
Bewegen))
¾ Alois-Bahmann-Schule, Förderschule
(u.a. SSV Ulm 1846 e.V.(Sport))
¾ Albrecht-Berblinger-Grundschule
(u.a. KISS TSG Söflingen (Sport in
der Mittagspause); ratiopharm Ulm
(Basketball))
¾ Pestalozzischule
(u.a. KISS TSG Söflingen)
15
¾ Hans-Multscher-GS
(u.a. Kampfsportschule Chon-Ji
(Kampfkunst))
Einführung Gemeinschaftsschule SJ
13/14.
¾ Albrecht-BerblingerGemeinschaftsschule
Als Ganztagsschule mehr Möglichkeiten
für verstärkte Kooperation der Schulen
im Sozialraum.
¾ Spitalhof-Gemeinschaftsschule
¾ Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule
¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule
(seit SJ 14/15)
Mittagstischverpflegung in Kooperation
mit schulstandortnahen Anbietern.
¾ Friedrichsau-GS
mit Bethesda, Geriatrische Klinik
Ulm
¾ GS Ermingen
mit der Gaststätte Rößle
¾ GS Grimmelfingen
mit dem Jugendhaus
¾ Jörg-Syrlin-Schule
ab 03/15 Heilig Geist KG
¾ Schulzentrum Ulm-Wiblingen, GS
am Tannenplatz und
Regenbogenschule
mit der Kath. Kirchengemeinde St.
Franziskus
¾ Kepler-Gymnasium, HumboldtGymnasium mit dem Bürgerhaus
Mitte
¾ Maria-Sibylla-Merian-GS
mit dem Gemeindehaus St. Klara
der Kirchengemeinde St. Maria Suso
¾ Hans-Multscher-GS
mit der Kath. Kirchengemeinde St.
Maria Suso
¾ Riedlen-GS
mit der Gaststätte Halde
¾ Gutenberg-GS
mit den Donau-Iller-Werkstätten
¾ Albert-Einstein-Realschule und
Gymnasium
mit dem Bürgerzentrum Wiblingen
Im Rahmen von flexibler
Nachmittagsbetreuung an Ulmer
Grundschulen und Ganztagsschule
¾ Bildungshaus Ulmer Spatz,
Grundschule
u.a. mit dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V. BUND
und der Musikschule Ulm
16
¾ Gutenberg-Grundschule
u.a. mit dem Musikverein Jungingen
¾ Albrecht-Berblinger-Grundschule
u.a. mit dem Mädchen- und
Frauenladen Sies`te, Jugendfarm
und Weststadt-Bibliothek
¾ Martin-Schaffner-Grundschule
u.a. Schwimmprojekt mit dem DLRG
¾ Adalbert-StifterGemeinschaftsschule
u. a. mit dem Donauschwäbischen
Zentralmuseum, mit Radio Free FM,
dem Dokumentationszentrum KZ
Oberer Kuhberg, dem ASB und mit
den Sportvereinen VFB, TSG und
SSV
¾ Elly-Heuss-Realschule
u. a. mit dem Ulmer Museum, dem
Ulmer Theater, der Kunstschule
Kontiki, dem Stadtjugendring, dem
Arbeitskreis AltJung
¾ Pestalozzischule
mit der Jugendfarm, dem
Jugendhaus Insel, dem Mädchenund Frauenladen Sies`te, dem TSG
Söflingen und ab 2015 mit der
Familienbildungsstätte
Zur Unterstützung von Kooperationen
von Schulen und Partnereinrichtungen
¾ Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm
mit seiner Website
www.bildungsnetzwerk-ulm.de und
den jährlichen Fachtagen
„Kooperation macht Schule“
¾ Der Arbeitskreis AltJung
www.altjung.forschendes-lernen.de
Finanzierungsmöglichkeiten:
„Jugendbegleiterprogramm“ des
Landes Baden-Württemberg
www.jugendbegleiter.de
¾ 36 Schulen in städtischer
Trägerschaft am Programm beteiligt
¾ Zuschuss für Grund- und
Förderschulen seitens der Stadt Ulm
auf die Beteiligung am
Jugendbegleiterprogramm
¾ Zuschuss seitens des Landes für
Kooperationen mit Sportvereinen
17
3.
Teilbereich 3: „Übergang Schule - Beruf“
Kennzahl 3.1
Anteil Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen
(bis Schuljahr 2009/2010 Hauptschulen mit Werkrealschulen)
in städtischer Trägerschaft und Anteil der Schulabgänger/-innen ohne
Hauptschulabschluss
(Sekundarbereich, Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und
Studium)
Definition der Kennzahl:
Die Kennzahl zeigt die Zahl der Werkreal-/Hauptschüler/-innen an Schulen in städtischer
Trägerschaft mit Hauptschulabschluss und den Anteil der Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss.
Tabelle 17: Schulabgänger/-innen aus WRS/GMS mit/ohne Hauptschulabschluss
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Die Anzahl der Werkrealschulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss liegt mit 15 Schüler/innen nach dem Schuljahr 2013/2014 bei 8,3%. (Vorjahr: 15 (5,9%)). Die prozentuale Steigerung
ist der geringeren Gesamtschülerzahl im Schuljahr 2014/2015 geschuldet.
Als Maßnahme für einen niedrigen Abbrecherwert wurde flächendeckende Schulsozialarbeit an
den Ulmer Werkrealschulen eingeführt. Zusätzlich helfen gezielte Angebote in den letzten
Schuljahren für Schulschwache bzw. Jugendliche mit multiplen Problemlagen, den Abbruch des
Schulbesuchs zu vermeiden. Das ESF-Projekt (Projektende Dezember 2014) hatte z.B. den
Schwerpunkt „Jugend stärken“ aufgegriffen.
Der Ausbildungsmarkt in Ulm ist seit längerem stabil. Derzeit stehen mehr Ausbildungsplätze als
Bewerber/-innen zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit Ulm meldet für das Jahr 2013/2014 für
jeden gemeldeten Bewerber/ jede Bewerberin ca. 1,3 Ausbildungsstellen.
Nach dem Schuljahr 2013/2014 verließen die Werkrealschule
aus Klasse 7
0 Schüler/-innen (Vorjahr: 0)
aus Klasse 8
1 Schüler/-innen (Vorjahr: 1)
aus Klasse 9
18 Schüler/-innen (Vorjahr: 10)
aus Klasse 10
0 Schüler/-innen (Vorjahr: 4)
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm, ohne Schulen in freier Trägerschaft
Zielsetzung für Ulm:
Weitere Verringerung der Zahl der Schulabgänger/-innen ohne (Haupt-) Schulabschluss
18
Empfehlungen der PH Weingarten (2009) zum Teilbereich 3 „Übergang Schule - Beruf“
a. Miteinbeziehung der Eltern in die Berufsinformation
(Sekundarbereich, Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit, Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in
Ausbildung und Studium)
Im Rahmen der Bildungsmessen der Stadt Ulm und der IHK Ulm werden seitens der Veranstalter
Elterninformationen und schriftliche Hinweise, teilweise in verschiedenen Landessprachen, für
Eltern verfasst. Die 7. Bildungsmesse fand am 20. - 22.02.2014 statt. Derzeit laufen die
Vorbereitungen für die 8. Bildungsmesse (18. - 20.02.2016).
In den weiterführenden Schulen wird ein Elterninformationsabend gemeinsam mit der Agentur für
Arbeit zum Thema „Übergang von der Schule in die Berufswelt“ angeboten. Das 2013 eröffnete
Zentrum für BildungsBeratung (ZBB) vereinigt die Informationen aus Universität, Hochschule und
Agentur für Arbeit zentral in der Mitte Ulms für alle Interessierten.
Im Rahmen des Fachkräftebündnisses Ulm/Oberschwaben wird seit Gründung 2013 in einer
Arbeitsgruppe an einer verbesserten Berufsinformation in Ulm gearbeitet.
b. Berufsorientierung früher beginnen
(s.o.)
Kooperationen mit Betrieben und Unternehmen aus der Region und weiterführenden Schulen in
Ulm vertiefen die Berufsorientierung der Jugendlichen und ermöglichen einen frühen Praxisbezug
und Kontakt zu Expertinnen und Experten.
Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Ulm, die Agentur für Arbeit, die IHK Ulm, die HWK Ulm
und die Südwestmetall unterstützen und fördern diese Kooperationen an Schulen.
Beispiele:
Name der Schule
Betriebskooperationen
−
Fa. Evobus GmbH Ulm
−
Aldi Süd
−
Bäckerei Staib
−
Jürgen Walter Gebäudetechnik
−
Hermes Klöble Maler- und
Lackierarbeiten
−
Elisa Seniorenstift GmbH
−
Media Markt GmbH
Sägefeld GHWRS
−
Sanacorp Pharmahandel GmbH
Schulzentrum Nord, Eduard-MörikeGWRS
−
CPI/Ebner und Spiegel GmbH
−
Haus Micheal der compassio GmbH
Spitalhof-Gemeinschaftsschule
−
Bäckerei Staib Ulm
−
Kaufland AG
−
Ruckgaber, Stuckateur
−
Glas Trösch GmbH Ulm
−
Elektro Häckel
−
Deutsche Bahn AG
Albrecht-BerblingerGemeinschaftsschule
Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule
Anna-Essinger-Realschule
Elly-Heuss-RS
19
−
Kaufhof Warenhaus AG - Galeria
Kaufhof Ulm
−
Ulmer Wohnungs- und SiedlungsGesellschaft mbH
−
Autohaus Kreisser
Ulrich-von-EnsingenGemeinschaftsschule
−
Mayser GmbH & Co. KG Ulm
−
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Niederlassung Ulm
Schulzentrum Ulm Wiblingen, AlbertEinstein-RS
−
Dr. Horn, Unternehmensberatung
GmbH
−
Akademie für Gesundheitsberufe
−
Firma Utz Uzin AG
−
Wilken GmbH
−
Elektro Häckel
−
SIA (Südwestmetall-EADS-EvobusGardena-Uni Ulm-Hochschule UlmWieland-Werke)
−
Wilken GmbH
−
Pluta Rechtsanwalts GmbH Ulm
−
Paul Hartmann AG, Heidenheim
Anna-Essinger-Gymnasium
Hans und Sophie Scholl-Gymnasium
Humboldt-Gymnasium
Kepler-Gymnasium
− Fritz & Macziol GmbH Ulm
Schubart-Gymnasium
− Siemens AG Business Services AG
Pestalozzischule (Förderschule)
−
RAZ (Regionales
Ausbildungszentrum)
−
Arbeiter-Samariter-Bund Ulm
−
Jugendfarm Ulm
−
Gärtnerei Gairing
−
Karok Gartengestaltung und
Landschaftsbau GmbH
−
Metallbau-Schlosserei Thomas
Sauter e.K.
−
Roland SE
−
Thalia Buchhandlung der Reinhold
Gondrom GmbH & Co. KG
−
Volksbank Ulm-Biberach eG
−
Ferdinand-von-Steinbeiss-Schule,
Abt. Friseure
−
Agentur für Arbeit
−
Internationaler Bund Bildungszentrum Ulm
Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule)
20
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule,
Gewerbliche Schule
−
Schwenk Zement KG Ulm
Friedrich-List-Schule, Kaufmännische
Schule
−
Sparkasse Ulm
−
H & M Hennes und Mauritz B.V. +
Co. KG
Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche
Schule
− Conplaning GmbH Ulm
c. Berufsorientierung stärker auf die einzelnen Jugendlichen und ihre Stärken und
Möglichkeiten abstimmen.
Gemeinschaftsschule in Ulm
Ziel im Rahmen der Neukonzeption „Gemeinschaftsschule“ ist es, dass alle
Schülerinnen und Schüler, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, einen
bestmöglichen Bildungsabschluss auf verschiedenen Wegen und die Eingliederung in
den Arbeitsmarkt, erreichen.
Angebot „Berufseinstiegsbegleitung“ der Agentur für Arbeit
Nach SGB III §49 soll die Berufseinstiegsbegleitung Jugendliche beim Übergang von
allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung unterstützen. Die
Berufseinstiegsbegleitung wird von der Agentur für Arbeit über eine landesweite
Ausschreibung an verschiedene Träger vergeben.
Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus
Förderschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen, die eine verstärkte
Unterstützung beim direkten Übergang nach der Klasse 9 mit dem
Hauptschulabschluss in eine duale Ausbildung benötigen. Die Begleitung beginnt in
der Vorabgangsklasse (Klasse 8) und erstreckt sich über die 2 Jahre verbleibende
Schulzeit zur beruflichen Orientierung und bei der Erlangung eines
Ausbildungsplatzes ins erste Ausbildungsjahr hinein, damit sich die Jugendlichen gut
in der Ausbildung einleben können.
Die Berufseinstiegsbegleitung wird im Stadtkreis Ulm an folgenden Schulen
angeboten:
Spitalhof GMS, Pestalozzi Förderschule, Albrecht Berblinger GMS und Sägefeld WRS.
Der Personalschlüssel Berufseinstiegsbegleiter zu Teilnehmer beträgt 1 : 20.
Aktuell wird die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesministerien
für Bildung und Forschung (BMBF) und Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Ab dem
Schuljahr 2014/2015 soll es zu einer dauerhaften Kofinanzierung durch Mittel der
Bundesagentur und Mittel des Europäischen Sozialfonds kommen.
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
Einen zentralen Bestandteil im Prozess der beruflichen Orientierung stellt die im
November 2014 unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von
Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg
und der Regionaldirektion Baden-Württemberg und der Bundesagentur für Arbeit
dar. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass für das Tandem Schule–Berufsberatung
feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort benannt sind, die ein
Berufsorientierungskonzept entwickeln und jährlich neu anpassen. Das Tandem berät
die Schulleitung zu allen Fragen der Berufsberatung und beruflichen Orientierung
und bindet die Eltern aktiv in die Arbeit mit ein. Dabei haben auch die
Qualitätssicherung sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung an den
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Schulen hohe Priorität. Schließlich setzt die Rahmenvereinbarung auf einen direkten
Übergang von Schule und Beruf durch individuelle Begleitung und ein
Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler.
Jugendberufsagentur
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 26.11.2014 (GD370/14) wurde die
Kooperationsvereinbarung zur Gründung der Jugendberufsagentur zwischen Stadt
Ulm, Jobcenter Ulm und Agentur für Arbeit Ulm unterzeichnet.
Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, für alle jungen Menschen in Ulm
optimale Ausbildungs- und damit berufliche Zukunftschancen zu eröffnen und in der
Koordinierung der Übergänge in Ausbildung und Beruf einen zusammenhängenden
Ansatz zu entwickeln und umzusetzen. Die weiteren Schritte sind
−
−
−
die Schaffung von Austauschformaten zwischen den unterzeichnenden
Institutionen
die Schaffung von Transparenz über bestehende Angebote und
die Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs.
ESF-Projekt „Ich pack das!“ (Abt. FAM / Stadt Ulm)
Zielgruppe des Angebots sind Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der
Förderschulen, in den Kooperationsklassen mit dem BEJ/BVJ und den
Werkrealschulen, sowie Jugendliche, die sich nicht mehr in schulischen Bezügen
befinden oder anderweitig in Maßnahmen betreut werden und über die Jugendhilfe
vermittelt wurden.
Das Angebot beinhaltet ein individuelles Einzelcoaching von Jugendlichen und die
passgenaue Akquise von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die
langjährige, erfahrene Mitarbeiterin steht derzeit in Kontakt mit über 50 Betrieben
und Einrichtungen. Im Projektjahr 2014 wurden 35 Jugendliche intensiv begleitet.
Jeder Jugendliche wurde in mindestens 2 bis 3 Praktikumsstellen vermittelt, 11,4%
der Jugendlichen absolvierten mehr als 3 Praktika. Die Jugendlichen werden
individuell betreut mit dem Ziel, eine passende Ausbildungsstelle zu finden. 81,3%
der Jugendlichen haben bereits eine Ausbildung begonnen. Die übrigen
Jugendlichen sind noch in der Schule, ein Teil von ihnen hat bereits eine
Ausbildungsplatzzusage. Alle Jugendlichen, die durch die Mitarbeiterin in Ausbildung
vermittelt wurden, werden weiterhin betreut, um einen Abbruch zu verhindern.
Das Projekt wird im Jahr 2015 im Rahmen des ESF Förderprogramms „Jugend
Stärken im Quartier“ in modifizierter Weise fortgeführt werden.
Der genehmigte Antrag der Stadt Ulm für das ESF-Förderprogramm „Jugend Stärken
im Quartier“ wird derzeit abgeschlossen. Eine Übersicht der Projekte erfolgt dann
wieder im Kennzahlenbericht 2016.
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