Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 04 - Begründung.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu GD 046/15
Stadt Ulm
Bebauungsplan Nr. 149.1/33
Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1
Begründung zum Bebauungsplan
Bearbeitung:
Umbau Stadt GbR
Eislebener Straße 6
10789 Berlin
Stand: 03.02.2015
Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
1
Begründung
Erfordernis der Planaufstellung
Das Plangebiet, zwischen Egginger Weg und Grimmelfinger Weg gelegen, war
ursprünglich zur Erweiterung der Bezirkssportanlage vorgesehen. Die Erweiterungsflächen
werden künftig nicht mehr benötigt. Damit ergibt sich die Chance, die innenstadtnahe
Fläche als Wohnbaufläche zu aktvieren. Aufgrund des Bedarfs an Wohnungen, der Lage
im Stadtraum und der Umgebungsbebauung sowie der geplanten Straßenbahnanbindung
im Egginger Weg ist für das neue Wohnquartier ausschließlich Geschosswohnungsbau
vorgesehen.
Zur städtebaulichen Neuordnung des Gebiets wurde ein Wettbewerb ausgelobt. Das
Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes wurde im Fachbereichsausschuss
erörtert. Es erging der Beschluss, die Verfasser des 1. Preises, UmbauStadtGbR, mit der
Überarbeitung und Erstellung des städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen. Der Entwurf
bildet die Grundlage des Bebauungsplans.
Der städtebauliche Entwurf sieht Bauquartiere in Form von Wohnhöfen vor, welche durch
ihre Anbindung an eine zentrale Erschließungsachse und durch ein kleingliedriges Netz an
öffentlichen Wegen und Platzräumen miteinander und mit dem umgebenden Stadtraum
vernetzt sind. Alle Wohnhöfe öffnen sich nach Süden in Richtung Donautal. In dem neuen
Wohngebiet soll ein vielfältiges Wohnungsangebot aus verschiedenen Wohnungstypen
und -größen im Geschosswohnungsbau entstehen, welches schwerpunktmäßig
bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bietet.
Das Bebauungsplanverfahren “Wohnquartier Egginger Weg“ wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan dient der
baulichen Entwicklung von Flächen des Siedlungsbestandes im Innenbereich Ulms. Die
Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nr. 1 BauGB liegen vor:
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung beträgt
weniger als 20.000 m². Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und
zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden und deren Grundflächen nach § 13a Abs. 1
Nr. 1 BauGB mitzurechnen sind, existieren nicht. Der Bebauungsplan begründet keine
Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. In § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB genannte
Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) werden nicht beeinträchtigt. Von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB kann daher
abgesehen werden. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zur Umsetzung der besonderen grüngestalterischen Ziele wird zum Bebauungsplan ein
Grünordnungsplan ausgearbeitet.
2
Einfügung in die Bauleitplanung
Der verbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grünfläche / Sportfläche dar. Der
Flächennutzungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung an
die Darstellung des Bebauungsplans angepasst werden. Die städtebauliche Entwicklung
wird nicht beeinträchtigt.
3
Bestehende Rechtsverhältnisse
Für das Plangebiet liegen folgende Bebauungspläne vor:
Bebauungsplan Nr. 149.1 / 7 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 02.10.1957
Nr. I 5 HO – 2206 – 76 – Ulm / 6
Bebauungsplan Nr. 149.1 / 18 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 06.03.1969
Nr. 13 – 2210 – 49.1 – Ulm
Bebauungsplan Nr. 149.1 / 19 gen. durch Erl. d. Reg.Präs. Nordw. am 06.03.1969
Nr. 13 – 2210 – 49.1 – Ulm.
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
Mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplans Nr. 149.1/33 “Wohnquartier Egginger Weg“
treten im Geltungsbereich die bisherigen Vorschriften außer Kraft.
4
Beschreibung des Planbereichs
Der Gesamtumgriff des Entwurfsgebietes umfasst ca. 5,2 ha, der Umgriff des ersten Teils
des Bebauungsplanes rund 3,6 ha. Innerhalb der Baufläche entstehen ca. 220
Wohneinheiten in Teil 1 des Bebauungsplans, weitere 130 Wohneinheiten folgen dann im
Teil 2 auf ca. 1, 6 ha.
Das Plangebiet Teil 1, das hiermit zur Satzung gebracht wird, verläuft im Norden durch
den Egginger Weg und im Osten und Süden durch den Grimmelfinger Weg. Westlich
schließen sich Kleingartenflächen und die Sporteinrichtungen der Bezirkssportanlage
Kuhberg an.
Das Plangebiet liegt westlich der Innenstadt, am Oberen Kuhberg in leichter Südhanglage.
Das Gelände ist derzeit durch Kleingärten und Streuobstwiesen geprägt. Im Plangebiet
befinden sich zu erhaltende, denkmalgeschützte Gebäude sowie ein privates, gewerblich
genutztes Grundstück. Die Kleingärten sowie die gewerbliche Einrichtung sollen aufgelöst
bzw. teilweise verlagert werden.
Die Umgebungsbebauung ist heterogen. Neben den 1-3 geschossigen Schulgebäuden im
Norden befinden sich 4-5 geschossige Wohnhäuser. Die direkt südlich des Grimmelfinger
Weges liegende Bebauung ist gekennzeichnet durch 3-4 geschossige Wohngebäude mit
Satteldach in Zeilenbauweise. Daran schließt sich nach Süden als Siedlungsrand eine
aufgelockerte Bebauung mit Einzelhäusern an.
Der Obere Kuhberg ist infrastrukturell mit Schulzentren, Kindergärten und dem nah
gelegenen Nahversorgungszentrum Römerpark sehr gut ausgebaut. Das Gebiet zeichnet
sich durch seine sehr gute Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz über den KurtSchumacher- und Kuhbergring aus. Durch die geplante Straßenbahnanbindung im
Egginger Weg zur Ulmer Innenstadt wird der Standort zusätzlich an Attraktivität
gewinnen.
5
Geplante städtebauliche Gestaltung
5.1
Bebauung
Die Bebauung ist in Bauquartiere in Form von Wohnhöfen gegliedert, welche durch ihre
Anbindung an eine zentrale Erschließungsachse und durch ein kleingliedriges Netz an
öffentlichen Wegen und Platzräumen miteinander und mit dem umgebenden Stadtraum
vernetzt sind. Alle Höfe öffnen sich der leichten Hanglage folgend nach Süden und sind so
gegeneinander verschoben, dass freie Ausblicke in Richtung Donautal ermöglicht werden.
Für das neue Wohnquartier wird ausschließlich Geschoßwohnungsbau mit
unterschiedlichen Haustypen und einem differenzierten Wohnungsangebot vorgesehen.
Die Wohnhöfe sind mit 4 Vollgeschossen - zum Egginger Weg hin mit einem zusätzlichen
Staffelgeschoss versehen - dicht und urban gestaltet. Sie bilden ruhige Innenhöfe, die mit
ihrer abschirmenden Wirkung zur Straße hin eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität
ermöglichen. Die Wohnhöfe sitzen zudem auf geländenivellierenden Sockelgeschossen, in
denen in der Regel Tiefgaragen und Kellerräume untergebracht sind. So findet eine klare
Trennung zwischen öffentlichen und halbprivaten Flächen statt; die Wohnhöfe sind
Erschließungs- und Kommunikationszonen und werden über Rampen und (Sitz-)
Stufenanlagen barrierefrei/behindertengerecht an die zentrale Bewegungsachse
angebunden. Der Höhenversatz darf dabei maximal 1,40 m betragen, um nicht zum
optischen Hindernis zu werden. Die privaten Grünflächen umspülen die Höfe mit der
natürlichen Topographie und verbinden so die gestaffelten Höhen der Wohnquartiere
miteinander (vgl. Anlage 5, Funktionsplan und Schnittzeichnungen). Zur Stärkung des
Auftaktes des Quartiers an der Einmündung des Grimmelfinger Weges in den Egginger
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
Weg ist ein Eckgebäude mit 7 bzw. 5 Vollgeschossen geplant. Für die Gebäude sind
extensiv begrünte Flachdächer vorgesehen.
Im Plangebiet können ca. 220 Wohneinheiten entstehen.
Innerhalb der Neubebauung bestehen denkmalgeschützte Gebäude der Bundesfestung. Sie
sind Teil der ab 1890 errichteten Pulver- und Geschossmagazine. Aufgrund ihrer
Denkmaleigenschaft nach § 2 DSchG sind die Gebäude zu erhalten und werden in das
städtebauliche Konzept eingebunden.
Zur Sicherung der gestalterischen Qualität sollen für die einzelnen Wohnungsbauprojekte
Gutachterverfahren durchgeführt werden, wie es in Ulm schon vielfach praktiziert wurde.
5.2
Erschließung / Parkierung
Die äußere Fahrerschließung erfolgt schwerpunktmäßig vom Egginger Weg aus. Die
Einmündung im Bereich Egginger Weg, in Fortführung der Königstraße, wird zum
vollsignalisierten Kreuzungspunkt ausgebaut. Die exakte Gestaltung der Kreuzung mit
ihren Fahrbeziehungen ist abhängig von der Detailplanung der Straßenbahnlinie 2. Die
Darstellung ist mit der Verkehrsplanung abgestimmt, kann sich aber im weiteren Verlauf
noch geringfügig ändern. Generell sind die Verkehrsflächen nur nachrichtlich dargestellt,
um Abweichungen im Zuge der Erschließungsplanung zu ermöglichen. Das gesamte
Quartier wird durch eine zentrale Erschließungsstraße als verkehrsberuhigter Bereich für
Fußgänger, Rad- und Autofahrer erschlossen. Eine untergeordnete Anbindung an den
Egginger Weg ist im östlichen Planbereich zum Quartiersauftakt vorgesehen.
Zusätzlich ist eine Anbindung vom Grimmelfinger Weg aus geplant, wobei der
Grimmelfinger Weg nur als untergeordnete Erschließung dienen wird, um die Erzeugung
von zusätzlichem Verkehr in der bestehenden Siedlung im Süden zu vermeiden.
Die private Parkierung erfolgt vorwiegend in Tiefgaragen unter den Wohnhöfen. Im
Hinblick auf das Thema kostengünstiger Wohnungsbau wird partiell die Möglichkeit
eröffnet, die privaten Stellplätze ebenerdig anstatt in Tiefgaragen unterzubringen. Der
Stellplatz auf der Ostseite des Gebietes kann ebenfalls für private Stellplätze vorgesehen
werden.
Für Besucher sind ausreichend Parkplätze im öffentlichen Raum vorgesehen. Im Hinblick
auf das nahe Schulzentrum kann es notwendig werden, die Besucherparkplätze tagsüber
verkehrsrechtlich zu regeln.
Der östliche Quartiersauftakt wird durch einen Platz und das „Maienwiesle“ an der
Straßengabelung Egginger Weg - Grimmelfinger Weg geprägt. An zentralen Stellen werden
Spielflächen und Quartiersplätze, vornehmlich im Bereich der denkmalgeschützten
Gebäude, angeordnet.
Für Fußgänger und Radfahrer wird das Quartier durch eine Abfolge von Platzräumen und
Wohnwegen entlang der Mischverkehrsfläche durchgängig erschlossen. Dadurch
entstehen Bewegungs- und Begegnungsräume, die eine wichtige Voraussetzung für
gemeinschafts- und familienorientiertes Wohnen sind.
Die sorgfältige Gestaltung des verkehrsberuhigten Erschließungsnetzes mit seinen
differenzierten Platzräumen ist für die Qualität des Quartiers von herausragender
Bedeutung.
5.4
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung der neuen Bebauung erfolgt durch Ergänzung bestehender
Netze.
Für Hauptleitungen der Stadtwerke Ulm GmbH und der Entsorgungsbetriebe Ulm werden
Leitungsrechte festgesetzt, eine Leitung muss verlegt werden. In Neubauflächen werden
alle anderen vorhandenen Leitungen und Kanäle im Zuge der vorbereitenden
Erschließungsmaßnahmen entfernt.
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
Die Entwässerung ist als modifiziertes Mischsystem geplant und wird zur Kläranlage
geleitet.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Anschluss an das Netz der Fernwärme Ulm.
Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien, Sonnenenergie, Wärmerückgewinnung
und dergleichen sind wünschenswert und werden unterstützt. Das Erscheinungsbild soll
davon allerdings nicht dominiert werden. Deshalb sind derlei technische Anlagen auf den
Dächern der Wohngebäude bis zu einer Höhe von 1,50 m über Oberkante der baulichen
Anlagen zulässig. Um von den Straßenräumen und höher gelegenen Wohnungen nicht als
störend wahrgenommen zu werden müssen sie von den Dachrändern (Außenkante Attika)
jeweils einen Mindestabstand von 2,00 m einhalten.
6
Festsetzungen
6.1
Art der baulichen Nutzung
Im Bebauungsplan wird für die neue Bebauung Allgemeines Wohngebiet (WA)
festgesetzt. Zum Schutz der Wohnbebauung werden die in § 4 Abs. 3 BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen. Für diese Nutzungen
bestehen besser geeignete Standorte im Stadtgebiet mit geringeren Störungen für die
Umgebung.
Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude wird Mischgebiet (MI) festgesetzt, um ein
Nutzungsspektrum zu ermöglichen. Um Konflikte mit der Wohnbebauung zu vermeiden,
sind die unter § 6 Abs. 2 Ziffer 6, 7 und 8 aufgeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe,
Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) sowie die
unter § 6 Abs. 3 aufgeführte Ausnahmen nicht zulässig.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Im Mischgebiet, welches die denkmalgeschützten Gebäude betrifft, wird eine GRZ von 0,4
festgesetzt.
Für die Allgemeinen Wohngebiete wird, bis auf die beiden östlich gelegenen Baufelder am
Egginger Weg und am Grimmelfinger Weg, wird eine zulässige Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 festgesetzt. Für die beiden süd - östlichen Baufelder wird eine GRZ von 0,45
festgesetzt. Damit wird die in § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebene Obergrenze von 0,4
überschritten. Die für die Überschreitung erforderlichen besonderen städtebaulichen
Gründe werden insbesondere aus der Lage sowie der besonderen städtebaulichen
Konzeption als Gebietsauftakt entsprechend dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Bezogen auf das gesamte Plangebiet, wird die Obergrenze gemäß BauNVO von 0,4 für
das gesamte Plangebiet eingehalten. Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO sind nur
innerhalb der Baugrenzen oder Tiefgaragenflächen zulässig.
Eine Geschossflächenzahl wird nicht festgesetzt. Bei den Wohnhöfen wird die Obergrenze
der GFZ von 1,2 gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO zum Teil deutlich überschritten. In der
Querschnittsbetrachtung des gesamten Plangebietes wird die Obergrenze eingehalten.
Für die Wohngebäude wird die Zahl der Vollgeschosse sowie die maximal zulässige
Gebäudehöhe durch die maximal zulässige Gebäudeoberkante festgesetzt. Für technisch
notwendige Aufbauten wie Aufzüge und Treppenaufgänge sind flächenmäßig begrenzte
Ausnahmen und gestalterische Vorgaben vorgesehen.
Da die denkmalgeschützten Gebäude in ihrer Form erhalten werden müssen, werden im
Mischgebiet keine Höhen bzw. Vollgeschosse festgesetzt, was unschädlich in Bezug auf
das Orts- und Landschaftsbild ist.
Für die Errichtung von Tiefgaragen ist eine GRZ von 0,8 zulässig. Die Höhe der
Sockelgeschosse (Tiefgaragen- oder Kellergeschosse) darf max. 1,40 m betragen,
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
gemessen ab Oberkante Fertigbelag Decke bis zum tiefsten Punkt des Geländes, welches
die Sockelgeschosse umschließt.
Damit wird sichergestellt, dass Tiefgaragen in der erforderlichen Größe und Funktionalität
für die geplante Wohnbebauung errichtet werden können. Im Hinblick auf das Thema
kostengünstiger Wohnungsbau wird partiell die Möglichkeit eröffnet, anstatt einer
Tiefgarage private Stellplätze ebenerdig anzuordnen.
Die vorgesehenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung ermöglichen ein
urbanes Quartier mit einer hohen städtebaulichen und freiräumlichen Qualität.
Im Sinne des §17 (2) BauNVO wird die städtebauliche Konzeption den Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gerecht, da private und halb-öffentliche
Freibereiche mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden und die Orientierung der
Wohnungen auf diese Freibereiche ausgerichtet wird. Eine ausreichende Belüftung und
Belichtung der geplanten Gebäude ist gegeben. Bedürfnisse des Verkehrs stehen der
angestrebten Dichte nicht entgegen, da die Parkierung im Sinne der Vermeidung einer
Belastung der privaten und öffentlichen Freibereiche größtenteils in Tiefgaragen
untergebracht wird und die angrenzenden Straßenräume die durch die Neubebauung
resultierenden Verkehrsmengen aufnehmen können. Nachteilige Auswirkungen auf die
Umwelt sind nicht zu erwarten.
6.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Abstandsflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen
bestimmt. Untergeordnete Bauteile und Vorbauten (Balkone, Vordächer) dürfen auf max.
1/3 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite bis zu einer Tiefe von 1,00 m die Baugrenze
überschreiten, wenn die einzelnen Bauteille bzw. Vorbauten nicht breiter als 6,00 m sind.
Bei einem Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist eine max. Tiefe von 0,60 m
zulässig. Die lichte Höhe zwischen Verkehrsfläche und untergeordnetem Bauteil bzw.
Vorbau muss mind. 4,50 m betragen.
Als Bauweise wird je nach Baufeld offene oder abweichende Bauweise festgesetzt.
Bei der abweichenden Bauweise wird bei einzelnen Baufenstern (Wohnhöfe) eine
Verringerung der nach § 5 Absatz 7 Landesbauordnung (LBO) vorgesehenen
Abstandsflächentiefe (a) vorgesehen, um die besondere städtebauliche Struktur
umzusetzen.
Mit der geplanten Baustruktur in Form von Wohnhöfen, bei der sich die Gebäude um
einen ruhigen, sich nach Süden öffnenden Innenhof gruppieren und eine hohe
Wohnqualität aufgrund deren abschirmender Wirkung zu den umgebenden
Straßenräumen ermöglicht wird, bleiben die natürliche Belichtung und Belüftung
gewährleistet. Auch zwischen bzw. um die einzelnen Wohnhöfe herum sind ausreichend
Freiflächen geplant. Damit sind gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet. Grundsätzlich ist
der gemäß LBO erforderliche Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten.
6.4
Grünordnung
Entlang des Egginger Weges wird ein öffentlicher Grünstreifen von 1,50 m festgesetzt,
der mit hochstämmigen, heimischen Bäumen überstellt wird. Zusammen mit der im Zuge
des Straßenbahnausbaus geplanten Baumreihe nördlich des Egginger Weges kann ein
Alleecharakter erzeugt werden, der zur vertikalen Gliederung des Straßenraumes beiträgt.
Die öffentliche Grünfläche "Maienwiesle" im Osten des Plangebietes wird als
baumüberstandene Wiese erhalten.
Zur Durchgrünung des Gebietes und um eine über die künftigen Gebäudegrundflächen
hinausgehende wasser- und luftdurchlässige Versiegelung des Bodens weitestgehend zu
vermeiden, sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen landschaftsgärtnerisch
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
anzulegen. Auf den privaten Freiflächen ist je angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein
heimischer Laubbaum zu pflanzen. Pro Baugrundstück ist mindestens ein großkroniger
Baum zu pflanzen. Wertvoller Baumbestand wird als zu erhalten festgesetzt und wird in
der vorgenannten Regelung mit angerechnet.
Die Dächer der Neubauten werden extensiv begrünt, halten dadurch Regenwasser zurück
und tragen durch ihre Verdunstung zur Klimaregulierung bei.
Entlang des verkehrsberuhigten Bereichs werden oberirdische Stellplätze mit Bäumen
überstellt. Alle oberirdischen Stellplätze sollen mit wasserdurchlässigen Belägen
ausgebildet werden.
Die Festsetzungen dienen den Zielen der Bauleitplanung, eine menschenwürdige Umwelt
zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu entwickeln. Sie dienen dem Schutz
des Bodens und seiner Funktionsfähigkeit bzgl. der Wasser- und Luftdurchlässigkeit. Durch
die Festsetzungen kann ein Mindestanteil an Vegetation gesichert werden.
6.5
Örtliche Bauvorschriften
Zur Sicherstellung einer hohen Freiraum- und Wohnqualität werden für die Gestaltung der
baulichen Anlagen und der Freiflächen örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Die
Gestaltungsanforderungen werden für die Gestaltung der Hauptgebäude und der Dächer,
Einfriedungen, Werbeanlagen und Automaten sowie die Unterbringung von
Müllbehältern festgesetzt.
7
Umwelt / Natur- und Landschaft
7.1
Naturschutzfachliche Bewertung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
Im Oktober 2011 wurde ein Gutachten durch die Planungsgruppe Ökologie und
Information, Unterensingen erstellt. Dieses Gutachten wurde im März 2014 um Angaben
zum Grünspecht ergänzt. Eine ökologische Baubegleitung zur Sicherstellung der
artenschutzrechtlichen Belange inklusive des Monitorings wird durch die Stadt
sichergestellt.
Im Gutachten werden Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen benannt. In den Textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan sind unter Hinweise folgende Maßnahmen aufgeführt:
- Eingriffe in vorhandene Obstbaum- und andere Gehölz- oder Vegetationsbestände sind
außerhalb der Brutzeit in einem Zeitraum ab 01. Oktober bis 28. Februar vorzunehmen.
Gehölze dürfen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln entfernt werden.
- Vor der Rodung potentieller Höhlenbäume ist von einer qualifizierten Fachperson
(ökologische Baubegleitung) zu prüfen, ob sie von Fledermäusen besetzt sind, so dass ggf.
eine Evakuierung erfolgen kann.
- Auf das Vogelschlag-Risiko wird hingewiesen. Eine Reduzierung des Risikos kann z.B.
durch großflächige und dichte Markierungen von Glasflächen (außenseitiges Anbringen
z.B. von Punktrastern mit mind. 25% Deckungsgrad) erfolgen.
Flora
Es wurden keine streng oder besonders geschützten Arten festgestellt. Das Plangebiet
weist überwiegend Flächen mit mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung auf. Daneben
gibt es einige Bereiche mit Feldgehölzen, Hecken und kleineren Streuobstwiesen von
hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sowie Flächen mit geringer bis sehr geringer
naturschutz-fachlicher Bedeutung.
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
Fauna
- Fledermäuse
Innerhalb des Plangebietes wurden 5 Zwergfledermausquartiere erhoben.
Vorgezogener Funktionsausgleich: Pro entfallendes Quartier sind als vorgezogene
Maßnahme je 3-5 neue, artgerechte Nistkästen als Ersatzstandorte, vorzugsweise in den
verbleibenden Grünanlagen westlich und östlich des Baugebietes zu platzieren und die
verlassenen Altquartiere zu verschließen. Darüberhinaus muss eine Überprüfung erfolgen,
ob die Ersatzstandorte angenommen werden.
- Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet wurden 25 Brutvogelarten vorgefunden, die nach
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind, u.a. der Grünspecht (streng
geschützt), Gartenrotschwanz und Grauschnäpper (Vorwarnliste). Insgesamt wurden 5
Brutstätten ermittelt.
Das Gutachten stellt fest, dass der Grünspecht außerordentlich große Reviere (2-5 km²)
besetzt. Es ist davon auszugehen, dass Lebensräume bis in die südlich des Plangebietes
liegenden Donauauen und die westlich angrenzenden Freiräume des Kuhberges genutzt
werden und somit ausgedehnte unbebaute Bereiche zur Nahrungssuche und ausgeprägte
Baumbestände zur Anlage von Bruthöhlen zur Verfügung stehen, so dass die
kontinuierliche ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten weiterhin gewährleistet ist.
Ferner ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des lokalen Bestandes auszugehen.
Vorgezogener Funktionsausgleich: Spätestens im Jahr vor Baubeginn müssen
Ersatzmaßnahmen erfolgen. Pro Brutstätte (nicht für den Grünspecht, da dieser
überwiegend keine Nistkästen annimmt) sind im Umfeld 3-5 Nistkästen in geeigneter
artspezifischer Art anzubringen.
- Reptilien
Schützenswerte Reptilien wurden nicht vorgefunden.
7.2
Boden
Das Plangebiet liegt im Ausstrichbereich von oberflächennah verwitterten Gesteinen der
Unteren Süßwassermolasse. Im tieferen Untergrund stehen verkarstete Kalk- und
Mergelsteine des Oberjura an. Mit Auffüllungen der vorangegangenen Nutzung ist zu
rechnen. Sofern eine Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, wird die
Erstellung eines Versickerungsgutachtens empfohlen.
Da die oberflächennah verwitterten Gesteine der Unteren Süßwassermolasse einen stark
setzungsempfindlichen, in Einschnitten bzw. Baugruben ggf. rutschungsanfälligen
Baugrund, darstellen, werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020
bzw. DIN EN 1997 durch ein privates Ingenieurbüro und im Vorfeld der Arbeiten ein
Beweissicherungsverfahren empfohlen.
Im Vorfeld der Bebauung sollte ggf. ein Beweissicherungsverfahren der umliegenden
Bebauung und Grundstücke eingeleitet werden.
Im Plangebiet waren Altlastenstandorte bekannt. Sie sind mit A= Ausscheiden bewertet,
so dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
7.3
Begründung
Wasser
Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewasser vorhanden. Der Flurabstand
des Grundwassers liegt bei mehr als 5,00 m, ist für eine Bebauung also irrelevant. Das
Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.
7.4
Immissionen
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet. Die maßgeblichen, das Plangebiet
beeinflussenden Straßen, sind der Egginger Weg im Norden und der Grimmelfinger Weg
im Osten und Süden.
Es wurden die Schallimmissionen auf das geplante Wohngebiet berechnet und beurteilt.
Die Berechnungen ergaben, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 für
Verkehrslärm an den geplanten Gebäuden entlang dem Egginger Weg tags und nachts
überschritten werden. Auch die Grenzwerte der 16. BImSchV werden hier noch
überschritten.
Für Gebäudefassaden mit Überschreitung der Orientierungswerte wurden passive
Lärmschutzmaßnahmen wie Grundrissorientierung oder Schallschutzfenster
vorgeschlagen. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm- Maße der Außenbauteile
sind nach DIN 4109 bzw. VDI-Richtlinie 2719 zu ermitteln.
7.5
Schutzgebiete
Naturschutzgebiete nach europäischem Recht und Landesrecht (FFH-Gebiete und NSG)
sind in der näheren Umgebung des Plangebietes nicht vorhanden.
7.6
Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich 5 denkmalgeschützte Gebäude der Bundesfestung. Sie waren
Teil der ab 1890 errichteten Pulver- und Geschossmagazine. Aufgrund ihrer
Denkmaleigenschaft nach § 2 DSchG sind die Gebäude zu erhalten.
7.7
Kampfmittel
Eine multitemporale Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des RP
Stuttgart hat keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Bombenblindgängern
ergeben, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Sollten dennoch Hinweise
auf vorhandene Kampfmittel bekannt werden, ist dies dem Kampfmittelbeseitigungsdienst
unverzüglich mitzuteilen.
7.8
Ausgleich
Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13a BauGB, Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (Größe der Grundfläche weniger als 20.000 m²) handelt,
gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als
im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder
zulässig.
Durch die mit diesem Bebauungsplan festgesetzten künftigen Nutzungen sind keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Daraus ergibt sich, dass die
planbedingten Eingriffe nicht auszugleichen sind.
8
Bodenordnende Maßnahmen
Der größte Teil der Flächen im Plangebiet Teil 1(3,6 ha) befindet sich im Eigentum der
Stadt Ulm.
Mit den verbliebenen Eigentümern gibt es einvernehmliche Vereinbarungen über
Maßnahmen zum Flächentausch und/oder Flächenabtretung, um die städtebauliche
Ordnung sicher zu stellen.
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Bebauungsplan 149.1/33 „Wohnquartier Egginger Weg - Teil 1“
Begründung
Für den 2. Bauabschnitt (1,6 ha) sind die liegenschaftlichen Verhandlungen noch nicht
abgeschlossen. Dieser Teil des Entwurfsgebietes kommt zur Satzung sobald die Stadt
Eigentümer aller Flächen ist.
9
10
Flächenbilanz
Gesamtfläche Teil 1
3,60 ha
100,0 %
./. Verkehrsflächen Bestand
0,14 ha
3,9 %
./. Verkehrsflächen öffentlich neu
0,35 ha
9,7 %
./. öffentliche Grünflächen
0,54 ha
15,0 %
./. private Grünflächen
0,70 ha
19,4 %
Bruttobauland
2,59 ha
71,94 %
Kosten
Der Stadt Ulm entstehen durch den Bebauungsplan Kosten für bodenordnende
Maßnahmen, Herstellung der öffentlichen Straßen und Wege, der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der öffentlichen Grünflächen.
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