Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht.pdf
Größe
165 kB
Erstellt
12.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu GD 108/15
Stadt Ulm Stadtteil Ermingen
Bebauungsplan
„Allewind – Greut, 1. BA“
Begründung zum Bebauungsplan Entwurf
A. Städtebaulicher Teil
B. Umweltbericht
Ulm, 16.01.2015
Bearbeitung: IBG
Planbereich
Plan-Nr.
240
23
A Städtebaulicher Teil
1.
Verfahrensablauf
Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch
(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1548)
Das Planverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2014 eingeleitet
(siehe Amtsblatt Nr. 41 vom 09.10.2014).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Darlegung und Erörterung hat gemäß
der Bekanntmachung im o.g. Amtsblatt stattgefunden.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß der
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 41 vom 09.10.2014.
2.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Der verbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm (siehe
Amtsblatt Nr. 37 vom 16.09.2010) stellt für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes geplante Wohnbauflächen dar. Der Bebauungsplan wird somit
aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
3.
Anlass der Planung
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach Einfamilienhäusern im Ulmer Umland
sollen im Stadtteil Ermingen nördlich der entlang der Kreisstraße Allewind K9905
bestehenden Wohnbebauung weitere Grundstücke für Wohnbauzwecke zur
Verfügung gestellt werden.
Entsprechend der bestehenden Nachfrage werden für die Zielgruppe der „jungen
Familien“ Bauplätze für Einfamilienhäuser vorgesehen. Dabei soll den künftigen
Bauherren ein angemessener Spielraum zur individuellen Gestaltung ihrer
Bauvorhaben gelassen werden.
Grundlage für die geplante Siedlungsentwicklung ist das städtebauliche Konzept Wohnen in Ermingen „Greut“ – vom Oktober 2013. Durch den Bebauungsplan
„Allewind – Greut, 1. BA“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung
des 1. Bauabschnitts geschaffen werden.
4.
Angaben zum Bestand
Das ca. 3,3 ha große Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Ermingen. Es
ist im Norden und Westen von Ackerflächen umgeben. Südlich sowie östlich grenzt
eine Wohnbebauung an das geplante Baugebiet an. Derzeit werden die Flächen
noch ackerbaulich genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 255/1,
255/2 und 276, sowie Teilflächen der Flst.Nr. 237, 254, 255, 272, 273, 274, 275,
277, 487, 493, 494, 498, 499 und 500 der Gemarkung Ermingen.
Begründung mit Umweltbericht
5.
Planinhalt
5.1.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan „Allewind – Greut, 1. BA“ soll ein angemessen verdichtetes
Baugebiet mit einer individuellen Einzelhausbebauung geschaffen werden.
Zielgruppe sind besonders jüngere Familien. Es sind 31 Bauplätze für
Einfamilienhäuser vorgesehen.
Große Qualität bieten die unmittelbare Nähe zur Natur sowie der kurze Weg ins
Stadtzentrum von Ulm.
5.2.
Art der baulichen Nutzung
Mit der Ausweisung der Baufläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4
BauNVO wird gewährleistet, dass das Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient.
Als Ausnahmen können nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Zur
Sicherung des gewünschten Gebietscharakters und einer angemessenen Nutzung
des Baugebietes sind keine weiteren Ausnahmen vorgesehen.
Die Zahl der Wohneinheiten ist auf höchstens zwei Wohnungen pro Wohngebäude
beschränkt. Dies entspricht dem Ziel privatgenutzten Wohnraum für Familien zu
schaffen.
5.3.
Maß der baulichen Nutzung
Zum einen ist es Ziel eine hohe Formenvielfalt und eine individuelle Baufreiheit zu
ermöglich, zum anderen soll die Neubebauung eine Ortsrandabrundung schaffen.
Es gilt den Charakter der bestehenden Bebauung aufzunehmen sowie einen
harmonisch gestalteten Übergang zur freien Landschaft zu schaffen. Hierfür wird ein
ausreichendes Maß der baulichen Nutzung wie folgt definiert:
Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 soll eine maximale Ausnutzung des
gegebenen Baufensters ermöglichen. Lediglich bei den drei größer dimensionierten
Grundstücken im Nord-Osten wird von der Obergrenze abgewichen und eine GRZ
von 0,35 festgesetzt. Dies soll für das Baugebiet unangemessen große Baukörper
verhindern.
Die zulässige Zahl der Vollgeschosse von maximal 2 Geschossen verfolgt das Ziel,
sich an der umliegenden Bebauung zu orientieren und ein harmonisches
Gesamtbild zu erreichen.
Die maximal zulässige Gebäudehöhe von 9,5 Meter soll die Höhenentwicklung der
Gebäude in einem vernünftigen Rahmen zulassen.
5.4.
Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
Bezugnehmend auf die umliegende Bebauungsstruktur und im Sinne einer
aufgelockerten Bebauung am Ortsrand sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.
Es wird eine offene Bauweise mit Einzelhäusern festgesetzt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mit Baugrenzen gem. der
zeichnerischen Darstellung festgelegt. Neben dem Mindestabstand von 2,5 Meter
sind in Richtung Erschließungsanlagen teilweise großzügigere Abstände festgelegt.
5.5.
Garagen und Stellplätze
Vorwiegend aus gestalterischen Gründen, aber auch um die Grundstücksflächen
effizient durch eine kompakte Bauweise zu nutzen, sind Garagen in das
Hauptgebäude zu integrieren oder gestalterisch an das Hauptgebäude anzupassen.
Im Sinne einer flexiblen Ausnutzung des gesamten Grundstücks sind Stellplätze,
Carports und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig. Der festgesetzte Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Garagentor
und öffentlicher Verkehrsfläche dient dabei nicht nur zur Verkehrssicherheit bei der
Begründung mit Umweltbericht
Ausfahrt, sondern ist meist auch für den Verwindungsbereich zu den oft stark
längsgeneigten Straßen erforderlich.
5.6.
Festsetzungen über die Gestaltung
Um zukünftige Bauherren in Ihren Vorstellungen und Wünschen nicht
einzuschränken, werden Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung auf ein Mindestmaß
begrenzt. Gewährleistet werden soll dennoch, dass die gestalterischen
städtebaulichen Ziele der Planung erreicht werden.
Als Dachformen sind Sattel-, Flach- und Pultdach festgesetzt. Dies gewährleistet,
dass sich die neue Bebauung an der umliegenden Bestandsbebauung orientiert und
ein harmonisches Gesamtbild zu erwarten ist.
Dächer aus Materialien, die das abfließende Regenwasser belasten können, wie
Kupfer, Zink oder Blei sind nicht zugelassen. Diese Schwermetalle könnten sich im
Boden anreichern.
Eine Anpassung der Garagen in Farbwahl und Dachform an das Hauptgebäude
oder eine bauliche Integration der Garagen gewährleistet ein einheitliches sowie
harmonisches Erscheinungsbild der Bebauung im Gebiet.
5.7.
Erschließung
Das Plangebiet wird über einen neuen Kreisverkehr an der bestehenden
Kreisstraße Allewind K9905 im Bereich des westlichen Ortseingangs an das
bestehende Straßennetz angebunden.
Die Erschließung des ersten Bauabschnitts des Rahmenplans „Wohnen in
Ermingen Greut“ erfolgt über eine Stichstraße mit Wendemöglichkeit.
Bei der Realisierung weiterer Bauabschnitte kann ein Ringschluss der inneren
Erschließung über die Franz-Buck-Straße hergestellt werden.
5.8.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Über die Buslinie 20 besteht Anschluss an das Stadtgebiet Ulm sowie das Donautal.
Die nächsten Haltestellen (Fahrtrichtung Ulm und Eggingen / Einsingen) befinden
sich in der Ortsstraße Allewind. Die Haltestellen sind 250 bzw. ca. 500 Meter (je
nach Fahrtrichtung) vom Plangebiet entfernt.
5.9.
Grünkonzept
Das Plangebiet bildet einen neuen Ortsrand des Stadtteils Ermingen. Der Übergang
zur freien Landschaft wird über eine Ortsrandeingrünung (öffentliche Grünflächen
inkl. Bepflanzung) verträglich gestaltet.
5.10.
Artenschutzrechtliche Begutachtung
Parallel zum Bebauungsplan wird eine artenschutzrechtliche Begutachtung durch
Gansloser Ingenieure und Planer zur Vorlage und Prüfung bei der Unteren
Naturschutzbehörde erstellt. Aufgrund der Jahreszeit können zum jetzigen Zeitpunkt
keine abschließenden Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Begutachtung
vorgelegt werden, da die Erfassung der Brutvögel erst ab Mitte April vorgenommen
werden kann.
Anhand einer Potenzialanalyse und vergleichbarer Daten werden potenzielle Arten
ermittelt.
Sollte sich in der noch zu erstellenden speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung
zeigen, dass durch das Vorhaben europarechtlich geschützte Tierarten betroffen
sind, sind ggf. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen, vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen) durchzuführen. Diese werden vorsorglich zum jetzigen
Zeitpunkt im Bebauungsplan festgesetzt. Nach Abschluss der Bestandserhebungen
Begründung mit Umweltbericht
im Gelände werden diese mit den vorsorglich getroffenen Festsetzungen verglichen.
Bei Bedarf werden die Flächen und Maßnahmen modifiziert, damit dem
europäischen Artenschutz genüge getan ist.
6.
Ver- / Entsorgung
Es bestehen Anschlussmöglichkeiten an das Entwässerungssystem der
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU). Der westliche Teil des Plangebiets wird
im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an das bestehende Kanalnetz in der
Ortsstraße Allewind angeschlossen, der östliche Teil (Stichstraße) wird über den
östlichsten Bauplatz sowie den bestehenden, von Norden nach Süden verlaufenden
Grasweg, an das bestehende Kanalnetz in der Franz-Buck-Straße angeschlossen.
Hierzu wird ein Leistungsrecht für die EBU festgesetzt.
Eine Entwässerung des Baugebiets im Freispiegel ist gegeben.
Zur Wasserversorgung bestehen Anschlussmöglichkeiten in der Ortsstraße
Allewind.
Das Gebiet wird an die bestehende Gasversorgung angebunden.
7.
Aufhebung bestehender Pläne, Hinweise auf Fachplanungen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist kein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan vorhanden.
8.
Flächen- und Kostenangaben
8.1.
Flächenbilanz
Gesamtfläche Geltungsbereich
ca. 32.757 m² (100,0 %)
davon: Allgemeines Wohngebiet WA
ca. 17.085 m²
(52,2 %)
Öffentliche Verkehrsflächen
ca. 8.595 m²
(26,2 %)
davon: Straßenfläche
ca. 2.862 m²
Verkehrsberuhigter Bereich
ca. 2.263 m²
Parkplätze
ca.
Gehwege / Feldwege
ca. 3.141 m²
329 m²
Öffentliche Grünflächen
ca. 3.814 m²
davon: Flächen mit Pflanzgebot
ca. 3.814 m²
Verkehrsgrünflächen
ca. 3.208 m²
(9,8 %)
Fläche für Versorgungsanlagen
ca.
(0,2 %)
55 m²
(11,6 %)
Die durchschnittliche Bauplatzgröße beträgt 551 m.
8.2.
Kostenangaben
Der Stadt Ulm entstehen durch den Bebauungsplan Kosten für die Herstellung der
öffentlichen Straßen, Park- und Gehwegflächen sowie der Verkehrsgrünflächen. Für
die Herstellung der Erschließungsanlagen werden Erschließungsbeitrag gemäß der
Erschließungsbeitragssatzung erhoben.
Den Entsorgungs-Betrieben der Stadt Ulm entstehen Kosten für die Planung und
den Bau der Entwässerungsanlagen. Für die Herstellung der
Entwässerungsanlagen wird ein Entwässerungsbeitrag nach den Bestimmungen der
Satzung über die Stadtentwässerung erhoben.
Begründung mit Umweltbericht
Zusätzlich entstehen Kosten im Rahmen der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung für die notwendigen externen Kompensationsmaßnahmen.
8.3.
Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Die Kompensation des unvermeidbaren Eingriffs erfolgt außerhalb des Plangebiets
über das Ökokonto. Auf dem Flurstück 520 der Gemarkung Ermingen wurden
bereits 12.213 m² einer ehemals ackerbaulich genutzten Fläche zu Mischwald
aufgeforstet und damit um 2 Wertstufen aufgewertet. Für die Kompensation des
vorliegenden Eingriffs werden von der Fläche 7.327 m² abgebucht.
8.4.
Umlegung der Kompensationskosten
Die genannten Maßnahmen werden von der Stadt Ulm gemäß Baugesetzbuch
§ 135 a stellvertretend umgesetzt. Die entstehenden Kosten werden entsprechend
der nachfolgend beschriebenen und im Bebauungsplan verbindlich festzusetzenden
Verteilung im Rahmen von Kostenerstattungsbeiträgen auf die einzelnen
Eingriffsverursacher umgelegt.
Für die Durchführung der zugeordneten Kompensationsmaßnahmen werden gemäß
§ 135 a Abs. 3 BauGB i. V. m. der Satzung der Stadt Ulm zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a-c BauGB vom 20.05.1998
Kostenerstattungsbeiträge erhoben. Die Kompensationskosten sind den
Wohnbaugrundstücken und den Verkehrsflächen der öffentlichen Erschließung
zuzuordnen. Die öffentlichen Grünflächen wirken eingriffsausgleichend und
bedürfen keiner weiteren Kompensation.
Eingriffswirksame Flächen (100 % der zu kompensierenden Flächen) sind somit:
8.5.
-
die Wohnbaugrundstücke (1,7085 ha) und
-
die öffentlichen Verkehrsflächen (0,8595 ha)
-
Fläche für Versorgungsanlage (o,oo55 ha)
Kosten für Ausgleichsmaßnahmen
Die Fläche mit der festgelegten Pflanzbindung innerhalb des Plangebiets ist Teil der
öffentlichen Grünfläche und daher kostenmäßig nicht eigens erfasst.
Kosten für Maßnahmen außerhalb des Plangebiets auf dem Flurstück 520 der
Gemarkung Ermingen:
Gesamtkosten für Ausgleichsmaßnahme auf 0,73 ha 43.156,03 €.
Kostenaufteilung für Erschließung, Wohnbauflächen und Versorgungsflächen
Gesamtfläche der Wohnbaugrundstücke, der öffentlichen Erschließung und der
Versorgungsflächen:
2,5735 ha
= 100,00 %
Öffentliche Erschließung:
0,8595 ha
= 33,40 %
Wohnbaufläche:
1,7085 ha
= 66,39 %
Fläche für Versorgung:
0,0055 ha
=
0,21 %
Begründung mit Umweltbericht
Kompensationskosten für öffentliche Erschließung:
33,40 % aus 43.156,03 €
=14.414,14 €
(1,68 €/m²)
Kompensationskosten für Wohnbaufläche
66,39 % aus 43.156,03 €
=28.651,29 €
(1,68 €/m²)
Kompensationskosten für Versorgungsflächen
o,21 % aus 43.156,03 €
=
90,62 €
(1,68 €/m²)
Begründung mit Umweltbericht
B
Umweltbericht
1
Einleitung
Methode und Ablauf der
Umweltprüfung
- Bestandsaufnahme
- Prognose
- Kompensation
Basis des Umweltberichts ist eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme des Umweltzustands im Bearbeitungsgebiet,
welche durch Auswertung und Zusammenfassung vorhandenen Datenmaterials sowie zusätzliche Geländeerhebungen
entstanden ist.
Die Übertragung von Erfahrungen mit bereits ausgeführten
Baugebieten erlaubt eine Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.
Für die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen werden
schließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
Kompensation vorgeschlagen.
Kurzdarstellung des
Im Nord-Westen des Stadtteils Ermingen soll durch den
Bebauungsplanentwurfs Bebauungsplan (ca. 3,3 ha) Baurecht für ein Allgemeines
Wohngebiet geschaffen werden. Auf einer Fläche von
ca. 1,7 ha sind 31 Einfamilienhäuser in einer moderat ver- Lage und Größe
dichteten Bauweise (GRZ 0,35 und 0,4) geplant. Die Bauplätze
- Art des Gebiets
sind im Mittel 551 m² groß, in Bereich der GRZ 0,35 um
- Erschließung
800 m².
- Nutzung erneuerbarer
Die Anbindung an das Verkehrsnetz erfolgt über einen geplanEnergien
ten Kreisverkehr an die K 9905 Allewind. Innerhalb des
- Umgang mit RegenPlangebiets erschließen eine Hauptzufahrt sowie eine verwasser
kehrsberuhigte Ringstraße die Bauplätze.
Die Nutzung von Solarenergie und Photovoltaik ist nicht
eingeschränkt.
Das unbelastete Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken in Zisternen zu sammeln.
Vorgaben von Fachplanungen, Schutzgebiete
- Flächennutzungsplan
- Landschaftsplan
- Schutzgebiete
Im aktuellen Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbands Ulm (siehe Amtsblatt Nr. 37 vom
16.09.2010) ist die Fläche als Wohnbaufläche (Planung) dargestellt.
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete und keine kartierten
Biotope vorhanden. Westlich angrenzend liegt ein Landschaftsschutzgebiet (Schutzgebietsnummer 4.21.010, Name
„Ermingen“).
Begründung mit Umweltbericht
2
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung dieser Planung
Schutzgut
Bestandsaufnahme des
derzeitigen Umweltzustands
Voraussichtliche
Auswirkungen des Vorhabens
Boden
Die beanspruchten Ackerflächen
haben großteils
- hohe Standorteignung für die
natürliche Vegetation
- mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
- sehr hohe Eignung als Filter
und Puffer für Schadstoffe
- mittlere bis hohe Standorteignung für Kulturpflanzen
Gemäß Bodenschätzung liegt der
nördliche Anteil der
landwirtschaftlichen Fläche bei
einer Wertigkeit von 41-60
(landbauwürdige Flächen auf
mittleren Böden), der südliche
Anteil bei 28-40 (Grenzflur).
Dauerhafter Verlust der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der Versiegelungen (Überbauung im WA bis 6.713 m² zulässig, Verkehrsflächen
8.595 m²).
Potentielle Gefahr der Verdichtung und Bodenverunreinigung
(Schadstoffeinträge) während der
Bau- und Betriebsphase.
Wegfall von Flächen als Standort
für Kulturpflanzen und natürliche
Vegetation. Verlust von landwirtschaftlich nutzbarer Bodenfläche
von 2,47 ha.
Oberflächengewässer sind im
Gebiet nicht vorhanden. Das
Niederschlagswasser wird bisher
vollständig versickert.
Nach der Vorpufferung in Zisternen ergibt sich durch Überbauung und Versiegelung eine
Erhöhung der in den Mischwasserkanal abgeleiteten Niederschlagswassermenge und damit
eine Steigerung der Spitzenwasserabflussmenge in den Vorfluter.
Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überbauung
und Versiegelung.
Potentielle Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser während der Bau- und
Betriebsphase.
Gemäßigtes kontinentales Lokalklima mit 749 Millimeter (mm)
Niederschlagsdurchschnitt und
einer Durchschnittstemperatur
von 7,9 Grad Celsius (°C).
Hauptwindrichtung ist West.
Kleinklimatisch ist das Gebiet
wegen seiner Ackerflächen ein
Kaltluftentstehungsgebiet und
bzgl. Wärmerückstrahlung und
Lufthygiene nicht belastet. Durch
die Hanglage profitiert die
Häuserzeile an der Allewinder
Straße von diesen Klimafunktionen.
Verlust der Kaltluft- und Frischluftproduktionsfunktion.
Zunahme der Wärmerückstrahlung durch den Speichereffekt der
Baukörper und der Verkehrsflächen.
Eine spürbare Veränderung des
Kleinklimas in angrenzenden
Gebieten ist aufgrund der Größe
und Ausrichtung der Planfläche
nicht zu erwarten.
- Bodenart
- Eigenschaften
- Leistungsfähigkeit
gemäß Leitfaden
Bodenbewertung
Wasser
- Oberflächenwasser
Klima / Luft
- Lokalklima
- Geländeklima
Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut
Bestandsaufnahme des
derzeitigen Umweltzustands
Voraussichtliche
Auswirkungen des Vorhabens
Flora / Fauna
Im Bereich der Ackerflächen, die
intensiv genutzt werden, sind
abgesehen von ihrer Funktion als
Lebensraum für
ackerflächenspezialisierte Arten
(z.B. Feldlerche) nur wenige,
nutzungstypische, anspruchslose
Kleintier- und Pflanzenarten
vorhanden.
Aufgrund der Kulissenwirkung
(Siedlung, Wald) sind nur in Mitte
der großen Freifläche
Feldlerchen zu erwarten.
Sonstige angepasste Vögel der
Feldflur sind aufgrund der
geringen Ausstattung des
Gebietes nicht zu erwarten.
Es gibt keine Ackerrandstreifen,
Ackerwildkräuter sind nicht
vorhanden. Flora und Fauna des
Gebiets sind verarmt.
Für Arten von Schmetterlingen,
Amphibien und Reptilien sind die
Flure des Gebiets nicht
bedeutend.
Die Böschungsgehölze an der
K 9905 stellen für Kleintiere und
Vögel (v.a. Gebüschbrüter) einen
strukturreichen Lebensraum dar.
Dauerhafter Verlust von ca.
2,47 ha Ackerland als Lebensraum für Tiere der freien Landschaft.
Teilweise Zerstörung von Lebensstätten von Kleintieren und
Vögeln im Bereich der Böschungsgehölze.
Des Weiteren muss im Gebiet
von der Betroffenheit von zwei bis
drei Brutpaaren ausgegangen
werden. Die konkreten
Arterfassungen erfolgen jedoch
erst ab April 2015 und werden im
Rahmen der noch zu leistenden
artenschutzrechtlichen
Begutachtung bewertet.
Entwicklung von Hausgärten auf
vormals intensiv bewirtschafteten
Ackerflächen, dadurch Erhöhung
der Strukturvielfalt für Vogelarten
des Siedlungsbereichs. Im
Bereich der wegfallenden privaten
Grünfläche Verlust von
zusammenhängendem, eher
extensiv gepflegtem Grün.
Anlage einer Baum-/Strauchhecke mit artenreichen Wiesenstreifen im Norden des Plangebiets sowie Pflanzung von
Laubbaumhochstämmen im
Westen schaffen Lebensraumstrukturen für Gebüschbrüter.
Landschaftsbild
Durch den bestehenden Siedlungsrand der angrenzenden
Wohngebiete, die intensive
ackerbauliche Nutzung und die
K 9905 (Allewinder Straße) ist
das Landschaftsbild stark
anthropogen geprägt.
Die Einsehbarkeit aus dem Donautal ist infolge der Hanglage
groß.
Voranschreitende Verstädterung
und Verdichtung des Landschaftsraums durch Bebauung.
Einbindung des nördlichen und
westlichen Gebietsrands durch
Bepflanzung.
Bebauung bleibt beim Blick aus
Süden einsehbar.
Die Feldwege im Gebiet dienen
als ortsnahe Spazierwege.
Weitere Erholungsfunktionen
sind nicht vorhanden.
Erhalt der Zugänglichkeit der
angrenzenden Spazierwege
durch Grünverbindungen aus
dem Gebiet heraus.
Attraktivierung des nördlich in
West-Ost-Richtung verlaufenden
Weges durch Eingrünung des
Gebiets.
- Eigenart
- Vielfalt
- Einsehbarkeit
Erholung
Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut
Bestandsaufnahme des
derzeitigen Umweltzustands
Voraussichtliche
Auswirkungen des Vorhabens
Mensch
- Lärmimmissionen
- Luftschadstoffe
Die im Süden verlaufende
K 9905 ist durch bestehende
Bebauung abgeschirmt. Von ihr
gehen keine erheblichen Belastungen für das Neubaugebiet
aus.
Die Neuansiedlung zieht ein entsprechendes Verkehrsaufkommen mit damit verbundenen Umweltauswirkungen nach sich.
Während der Bauphase ist mit
einer erhöhten Lärm- und Staubbelastung zu rechnen.
Der Umbau des Kreuzungsbereichs vermindert die gefahrenen
Geschwindigkeiten am Ortseingang von Ermingen.
Kultur- und
Sachgüter
Nennenswerte Kultur- und
Sachgüter sind nicht vorhanden
Durch die angestrebte Bebauung
werden neue Sachgüter geschaffen.
3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung
dieser Planung
Nullvariante
Die bisherige Nutzung würde bei der Nichtdurchführung der
Planung beibehalten. Die Ackerflächen würden nach wie vor einer
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Die
Böschungsgehölze im Einzugsbereich der K 9905 blieben
erhalten.
Planungsalternativen Die grundsätzliche Eignung des Standorts wurde bereits im Zuge
der vorbereitenden Bauleitplanung untersucht und bestätigt.
Gebietsinterne Planungsvarianten sind unter der Prämisse Schaffung von Wohnbaugrundstücken für eine moderat verdichtete Einzelhausbebauung - im Hinblick auf die Umwelterheblichkeit ohne Relevanz.
4
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation nachteiliger
Wirkungen
Boden
Baubedingt
Sachgerechte Lagerung und Trennung des Mutterbodens vom
Unterboden, Wiedereinbau bzw. sachgerechte Verwendung von
gelagertem Mutterboden.
Anlagebedingt:
Beschränkung der Versiegelung: Festlegung einer GRZ (0,4) bzw.
Reduzierung der GRZ von max. 0,4 auf 0,35; Festlegung, dass im
privaten Bereich Stellplätze nur wasserdurchlässig befestigt werden dürfen.
Wasser
Anlagebedingt
Das unbelastete Niederschlagswasser von Dächern und Hofflächen ist in Zisternen zu sammeln. Es kann als Grauwasser und
zur Gartenbewässerung genutzt werden. Damit werden die KanaBegründung mit Umweltbericht
lisation und der Trinkwasserhaushalt entlastet. Das Gießwasser
wird dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen.
Die festgesetzte Dachbegrünung auf Flachdächern verzögert den
Niederschlagswasserabfluss und trägt damit ebenso wie die
Zisternen zur Minimierung der Spitzenbelastung des Vorfluters
bei.
Flora und Fauna
Baubedingt:
Sollte sich in der noch zu erstellenden speziellen
Artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, dass durch das Vorhaben
europarechtlich geschützte Tierarten betroffen sind, sind ggf.
folgende Maßnahmen durchzuführen:
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
sind Maßnahmen im Zuge der Baufeldräumung umzusetzen: der
Oberbodenabtrag darf nicht in der Zeit von April bis einschließlich
August erfolgen, notwendige Gehölzrodungen sind außerhalb der
Brutzeit von Oktober bis Ende Februar durchzuführen.
Anlagebedingt:
Die öffentlichen Grünflächen am Nordrand und im Westen des
Plangebiets werden durch Pflanzgebote aufgewertet. Die sich dort
entwickelnde Strauch-/ Baumhecken mit Wiesenflächen bzw. die
Laubbaumhochstämme reichern das Gebiet strukturell an und
schaffen Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Die Baumpflanzungen auf Privatgrund durchgrünen das Gebiet
und schaffen ebenfalls Lebensraum.
In den Pflanzenlisten sind heimische, standortgerechte Arten
vorgesehen.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen:
Sollte sich in der noch zu erstellenden speziellen
Artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, dass durch das Vorhaben
europarechtlich geschützte Tierarten betroffen sind, sind ggf.
folgende Maßnahmen durchzuführen:
Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
sind ggf. (bei einem Vorkommen) Lebensraumaufwertungen für
die Feldlerche (Alauda arvensis) im räumlich-funktionalen
Zusammenhang zum Plangebiet vorzunehmen. Als CEFMaßnahme werden Feldlerchenfenster vorgeschlagen.
Im Zuge der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden die
konkret notwendigen Maßnahmen noch benannt.
Kompensation:
Laut Berechnung im Anhang 1 zu diesem Umweltbericht sind entsprechend der in Ulm praktizierten Bewertungsmethode nach Anrechnung der beschriebenen Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs notwendig.
Der externe Kompensationsbedarf wird durch Abbuchung des
Ökokontos der Stadt Ulm abgeleistet. Dabei wird ein Teil der
Fläche 024er (Flurstück 520, Gemarkung Ermingen)
herangezogen. Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt
12.213 m². Die Kompensation für den Eingriff 7.327 m² (siehe
Begründung mit Umweltbericht
Anhang 2).
Die ehemals ackerbaulich genutzte Fläche wurde mit Mischwald
aufgeforstet, was nach dem EA-Bilanzierungsmodell der Stadt
Ulm einen Aufwertungsfaktor von 2 ergibt.
Die Fläche 024er liegt etwa 950 m westlich vom Plangebiet
entfernt.
Landschaftsbild
Anlagebedingt:
Die Strauch-/ Baumhecke mit Wiesenflächen im Norden und das
Pflanzgebot im Westen haben positive Auswirkungen auf das
Landschaftsbild.
5
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
durch die Stadt Ulm
Besondere Überwachungsmaßnahmen sind nicht erforderlich
durch Behörden
Die Behörden unterrichten die Stadt nach § 4 (3) BauGB, sofern
nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des
Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.
in
Ausgleichsflächen
Realisierung und dauerhafter Erhalt sind auf Grund der Besitzverhältnisse (Stadt Ulm) gewährleistet.
Begründung mit Umweltbericht
6
Zusammenfassung
Im Nord-Westen des Stadtteils Ermingen soll durch den Bebauungsplan (ca. 3,3 ha)
Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Auf einer Fläche von
ca. 1,7 ha sind 31 Einfamilienhäuser in einer moderat verdichteten Bauweise (GRZ 0,35 und
0,4) geplant.
Die Anbindung an das Verkehrsnetz erfolgt über einen geplanten Kreisel an die K 9905
Allewind. Innerhalb des Plangebiets erschließt eine Stichstraße sowie eine verkehrsberuhigte Ringstraße die Bauplätze.
Die Flächen wurden bisher großteils als Ackerflächen, aber auch als Böschungsgehölze und
Verkehrsflächen genutzt.
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Landschaftsplan des
Nachbarschaftsverbands Ulm) wurde die Eignung des Gebiets für Siedlungszwecke bereits
überprüft und durch Darstellung im Flächennutzungsplan bestätigt.
Die Betrachtung der Schutzgüter ergab starke Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden
und Wasser durch die geplante Überbauung und Versiegelung der Verkehrsflächen. Durch
die bestehende intensive Ackernutzung ist die Artenausstattung an Tieren und Pflanzen des
Gebiets gering.
Das Baugebiet ist durch die Hanglage gut einsehbar.
Bei Umsetzung der Planung sind die bei der Realisierung eines Wohngebietes üblichen
Umweltauswirkungen zu erwarten.
Es findet ein Verlust von landwirtschaftlich nutzbarer Bodenfläche von 2,47 ha statt. Für
Verkehrsflächen und Überbauung werden neu 1,54 ha versiegelt.
Festsetzungen des Bebauungsplans sehen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
nachteiliger Auswirkungen vor. Die dennoch verbleibenden Beeinträchtigungen, die Kompensationsmaßnahmen bedingen, deren Umfang bei der Stadt Ulm nach einer allgemein
eingeführten Konvention geregelt ist, können durch Aufwertung gebietsexterner Teilflächen
ausgeglichen werden.
Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Wiederaufforstung (Flurstück 520, Gemarkung
Ermingen) mit einer Größe von 7.327 m² des Ökokontos der Stadt Ulm zugeordnet.
Für das Baugebiet gibt es aus städtebaulichen Gründen (Umsetzung eines Rahmenplans),
der Flächenverfügbarkeit und der Nachfrage nach Einfamilienhäusern keine Alternativen mit
geringeren Umweltauswirkungen.
Ulm, 16.01.2015
Bearbeitung: IBG
Begründung mit Umweltbericht
Anhang 1
16.01.2015
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan „Allewind – Greut, 1. BA“ in
Ermingen nach dem Ulmer Modell
1
Flächenbewertung
Ausgangssituation
m²
Intensivacker
unversiegelt, befestigte Fläche
(Schotterweg, Feldweg)
versiegelt, befestigte Fläche
Hecke, vielfältig
(Böschungsgehölze)
Verkehrsgrün + öffentl. Grün
private Grünfläche
Hecke, vielfältig
(Randeingrünung)
überbaut, versiegelte Fläche
(WA, GRZ 0,4)
überbaut, versiegelte Fläche
(WA, GRZ 0,3)
Hausgärten im WA
Gesamtfläche
2
Planrealisierung
ökol. Bedeutung
m²
ökol. Bedeutung
24.692
1.575
gering
gering
1.842
902
keine
hoch
8.650
keine
603
3.143
gering
mittel
3.208
gering
3.814
mittel
5.860
keine
853
keine
10.372
32.757
gering
32.757
Ökobilanz
Flächenanteile mit ökolog.
Bedeutung
keine
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Flächensumme
Ausgangssituation
m²
1.842
26.870
3.143
902
32.757
Planrealisierung
m²
15.363
13.580
3.814
-
Differenz
m²
+ 13.521
-13.290
+ 671
- 902
-
32.757
Wertverschiebung
Abwertung von ca. 13.290 m² um 1 Qualitätsstufe, von ca. 671 m² um 1 Qualitätsstufe und
von 231 m² um 3 Qualitätsstufen.
Der Bedarf an externen Ausgleichsflächen beträgt ca. 14.654 m² (Summe
Wertverschiebung) bei einfacher Aufwertung. Bei doppelter Aufwertung ist eine Fläche von
ca. 7.327 m² notwendig.
Begründung mit Umweltbericht
Anhang 2
Ausgleichsfläche B-Plan „Allewind – Greut, 1. BA“, Ermingen
Der externe Kompensationsbedarf wird durch Abbuchung des Ökokontos der Stadt Ulm
abgeleistet. Dabei wird ein Teil der Fläche 024er (Flurstück 520, Gemarkung Ermingen)
herangezogen. Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt 12.213m². Die Kompensation
für den Eingriff 7.327m².
Die ehemals ackerbaulich genutzte Fläche wurde mit Mischwald aufgeforstet, was nach dem
EA-Bilanzierungsmodell der Stadt Ulm einen Aufwertungsfaktor von 2 ergibt.
Die Fläche 024er liegt etwa 950 m westlich vom Plangebiet entfernt.
Ökokonto (gelb):
Begründung mit Umweltbericht
Ausgleich (rot):
Die Kosten der Kompensationsmaßnahme setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstückskosten Aufforstung:
Maßnahmenkosten Aufforstung
30.333,78 €
12.822,25 €
Summe
43.156,03 €
Begründung mit Umweltbericht