Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
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12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
14.01.2015
Geschäftszeichen SUB IV - Schm
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.04.2015
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 06.05.2015
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mähringer Weg 35"
- Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
1
3
1
1
GD 032/15
Übersichtsplan
Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung
Mehrfertigungen der vorgebrachten Stellungnahmen
Vorhaben- und Erschließungsplan
Durchführungsvertrag
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6.1 - 6.2)
(Anlage 7)
Antrag:
1.
Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mähringer Weg 35"
vorgebrachten Stellungnahmen in der von der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt,
Baurecht vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2.
Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mähringer Weg 35" und die örtlichen
Bauvorschriften in der Fassung vom 20.03.2015 als Satzungen zu erlassen und die
Begründung vom 20.03.2015 hierzu festzulegen.
3.
Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mähringer Weg
35" zuzustimmen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Neugestaltung des Grundstücks Mähringer
Weg 35 mit zwei Wohngebäuden mit insgesamt 21 Wohneinheiten.
2.
3.
Rechtsgrundlagen
a)
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl I S. 954).
b)
§ 74 Landesbauordnung i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501).
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 1527
der Gemarkung Ulm, Flur Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne im Bereich des
Vorhaben- und Erschließungsplans geändert:
- Bebauungsplan Nr. 151 / 36 genehmigt durch Erlass vom 03.06.1966
5.
Verfahrensübersicht
a)
b)
c)
Aufstellungsbeschluss des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom
08.04.2014 (siehe Niederschrift § 87)
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-DonauKreises Nr.16 vom 17.04.2014
Sitzung der RPG-Eselsberg am 02.04.2014 im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
d)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitige Beteiligung der sonstigen
Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 25.04.2014 bis einschließlich
09.05.2014.
e)
Auslegungsbeschluss des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 30.09.2014
(siehe Niederschrift § 251)
f)
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-DonauKreises Nr. 41 vom 09.10.2014
g)
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Satzung der örtlichen
Bauvorschriften sowie der Begründung bei der Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht vom 20.10.2014 bis einschließlich 21.11.2014.
-36.
Sachverhalt
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und der Träger
öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgebracht und in der Vorlage GD 309/14
behandelt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weitere Anregungen vorgebracht.
Zum Satzungsbeschluss sind alle im Verfahren geäußerten Anregungen darzustellen und
abzuwägen.
6.1
Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und der Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten und behandelten Anregungen:
Folgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
Polizeidirektion Ulm, 22.04.2014
Stellungnahme der Verwaltung
(…) Bei der Anlage der Zufahrten und
Ausfahrten zum Grundstück ist darauf zu
achten, dass die Sichtbeziehungen zum
bevorrechtigten Verkehr auf Straße und
Gehweg nicht durch (Stütz-) Mauern,
Einbauten, Möblierung, Pfosten oder
Bepflanzung beeinträchtigt werden.
In der Tiefgaragenzufahrt/ -ausfahrt
empfehlen wir eine Mittelmarkierung oder
-trennung, damit sich Ausfahrende
möglichst weit rechts halten und so die
bestmögliche Sicht in den nördlichen Teil
des abschüssigen Mähringer Wegs
erreichen. Der ‚Übergang zum Gehweg
sollte baulich so gestaltet sein, dass die
Wartepflicht eindeutig erkennbar ist.
Sofern die Zufahrenden in die Tiefgarage/
ins Grundstück eine Schranke oder ein
Schloss bedienen müssen, wäre zu
gewährleisten, dass diese sich dafür nicht
im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen
müssen. (…)
Kenntnisnahme und Beachtung durch
den Vorhabenträger.
Deutsche Telekom Technik GmbH,
23.04.2014
(…) Wir bitten Sie, uns über Beginn und
Ablauf einer evtl. Baumaßnahme so früh
wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu
informieren, damit wir unsere Maßnahmen
mit Ihnen und den anderen
Versorgungsunternehmen rechtzeitig
koordinieren können. (…)
Kenntnisnahme und Beachtung durch
den Vorhabenträger.
-4SWU Netze GmbH 29.04.2014
(…) Die Versorgung mit Strom, Erdgas und Kenntnisnahme und Beachtung durch
Trinkwasser ist aus den vorgelagerten
den Vorhabenträger.
Bereichen möglich.
Um frühestmögliche Einbeziehung der
SWU Netze in weitere Abläufe möchten wir
hiermit bitten. (…)
Abteilung Umweltrecht und
Gewerbeaufsicht (SUB V) 29.04.2014
Altlasten
Auf dem Grundstück ist rechtzeitig vor
Kenntnisnahme und Beachtung durch
Baubeginn in Abstimmung mit der unteren den Vorhabenträger.
Bodenschutz- und Altlastenbehörde eine
orientierende Untersuchung mit
anschließender Bewertung gemäß dem
Handbuch „Altlastenbewertung“ der LUBW
(Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg)
durchzuführen.
Bodenschutz
Die untere Bodenschutzbehörde empfiehlt
im Bebauungsplanentwurf die Ziffer 3.5
Bodenschutz unter „Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise“ durch folgenden
Wortlaut zu ersetzten:
Mit dem natürlichen Bodenmaterial ist
gemäß BBodSchV § 12, Vollzugshilfe zur
BBodSchV § 12, DIN 19731, DIN 18915
sowie den vorliegenden Leitfäden zum
Schutz der Böden bei Auftrag von
kultivierbaren Bodenaushub bzw. zur
Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen
Bodenaushub bei
Flächeninanspruchnahme schonend
umzugehen. Die gesetzlichen und
fachlichen Regelungen sind zu beachten
und umzusetzen.
Wasserrecht
Auf dem Grundstück Mähringer Weg 35
wurde bis 1987 eine öffentliche Tankstelle
betrieben. Bis August 2013 wurden noch
zwei unterirdische Tankanlagen für Diesel
(13.000 Liter) und Heizöl (5.000 Liter)
genutzt. Diese wurden ordnungsgemäß
gereinigt und stillgelegt, jedoch nach
unseren Unterlagen nicht ausgebaut. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass sich
noch drei unterirdische Tankanlagen auf
dem Grundstück befinden, die 1987 von
der ESSO AG stillgelegt wurden. Aus
unseren Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob
Übernahme des vorliegenden Textes in
die nachrichtlichen Übernahmen Ziffer
3.5 Bodenschutz
Kenntnisnahme und Beachtung
-5diese Tankanlagen ausgebaut wurden oder
sich noch im Erdreich befinden.
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau,
02.05.2014
(…) Die lokalen Geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden
Geologischen Kartenwerk entnommen
werden, eine Übersicht über die am LGRB
vorhandenen Bohrdaten kann der
Homepage des LGRB (www.lgrb-bw.de)
entnommen werden.
Kenntnisnahme.
Die Daten liegen bereits vor und wurden
beachtet.
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm,
13.05.2014
Abwasserwirtschaft (Abt I):
Entwässerungsleitungen innerhalb des
Plangebiets sind als private Leitungen zu
planen, zu bauen und zu unterhalten,
Hausanschlussleitungen an den
öffentlichen Kanal sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen.
Bestandsunterlagen des öffentlichen
Kanals können bei den EntsorgungsBetrieben der Stadt Ulm angefordert
werden.
6.2
Kenntnisnahme.
Die Daten des Kanals liegen bereits vor.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen:
Folgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
SWU Netze GmbH 20.10.2014
(s. Anlage 5.1)
Stellungnahme der Verwaltung
(…) Von Seiten der Stadtwerke bleibt die
Kenntnisnahme und Beachtung durch
Stellungnahme zum vorhabenbezogenen
den Vorhabenträger.
Bebauungsplan „Mähringer Weg 35“ in Ulm
vom 29.04.2014 bestehen.
Um frühestmögliche Einbeziehung der
SWU Netze in weitere Abläufe möchten wir
hiermit bitten. (…)
-6Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau,
07.11.2014
(s. Anlage 5.2)
(…) verweisen wir auf unsere frühere
Stellungnahme (Az.2511 // 14-03560 vom
02.052014) zur Planung.(…)
Kenntnisnahme.
Die Daten liegen bereits vor und wurden
beachtet.
(…) Mit lokalen Auffüllungen der
vorangegangenen Nutzung ist zu rechnen.
(…) Sofern eine Versickerung von
Oberflächenwasser geplant bzw.
wasserwirtschaftlich zulässig ist, wir die
Erstellung entsprechender hydrologischer
Versickerungsgutachten empfohlen.
Wegen der Gefahr der Ausspülung
lehmerfüllter Spalten ist bei Anlagen von
Versickerungseinrichtungen
auf ausreichenden Abstand zu
Fundamenten zu achten.
Es werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN
4020 durch ein privates Ingenieurbüro
empfohlen. Bei etwaigen
Tiefbaumaßnahmen (z.B. Bau von
Tiefgaragen) sollte im Vorfeld der Arbeiten
ggf. ein Beweissicherungsverfahren der
umliegenden Bebauung und Grundstücke
eingeleitet werden. (…)
Abteilung Umweltrecht und
Gewerbeaufsicht (SUB V) 27.01.2015
(s. Anlage 5.3)
(…) Die Orientierende Untersuchung wurde Kenntnisnahme und Beachtung durch
begonnen, jedoch ist die Erkundungstiefe
den Vorhabenträger.
im Bereich der Tanks nicht ausreichend.
Daher wurde in der Besprechung am 8.
Januar 2015 die im Protokoll festgelegte
Vorgehensweise beschlossen. (…)
Abteilung Umweltrecht und
Gewerbeaufsicht (SUB V)
mit Aktenvermerk vom 13.01.2015
(…) Nach Einschätzung der unteren
Altlasten- und Bodenschutzbehörde sind
die bisher durchgeführten Erkundungen
hinsichtlich möglicherweise vorhandener
Bodenverunreinigungen für eine
abschließende Beurteilung nicht
ausreichend. Daher sollte das weitere
Kenntnisnahme und Beachtung durch
den Vorhabenträger.
-7Vorgehen im Rahmen der Besprechung
festgelegt werden.
Festgelegtes weiteres Vorgehen:
Kenntnisnahme und Beachtung durch
1. Die vorhandenen Tanks werden
den Vorhabenträger.
vollständig ausgebaut.
2. Der Ausbau der Tanks, sowie des
Koaleszenzabscheiders und der
Grundleitungen wird gutachterlich
vom TÜV Süd begleitet.
3. Nach Ausbau der Tanks sowie des
Koaleszenzabscheiders und der
Grundleitungen werden Wand- und
Sohlbeprobungen vorgenommen.
Die Bodenproben werden auf die
tankstellenspezifischen Parameter
von einem akkreditierten Labor
untersucht.
4. Sämtliche Aushubarbeiten werden
vom Gutachter zusammen mit den
Laboruntersuchen in einem
Dokumentationsbericht
zusammengefasst und gemäß den
Vorgaben der LUBW (z.B. XUMA
Bewertung) bewertet.
5. Die Stadt Ulm, Abteilung
Umweltrecht und Gewerbeaufsicht
wird über den Beginn sowie den
Fortschritt der Aushubmaßnahmen
informiert.
6. Es wird ein gemeinsamer
Ortstermin (Fa. Essinger Wohnbau,
Gutachter und Stadt Ulm) zum
Zeitpunkt der Wand- und
Sohlbeprobungen vorgesehen.
7. Auf der Grundlage der
Dokumentation wird die untere
Altlasten- und Bodenschutzbehörde
eine abschließende Stellungnahme
bzw. Bewertung zum Grundstück
abgeben. Grundsätzlich wird von
der Essinger Wohnbau eine
„Altlastenfreiheit“ des Grundstücks
angestrebt.
Nach derzeitigem Zeitplan ist vorgesehen
mit den Aushubarbeiten im Mai 2015 zu
beginnen. (…)
Auf Grund der oben aufgeführten Stellungnahmen werden keine Änderungen in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.
Im Rahmen der vertiefenden Planung wurde auf Grund der Novellierung der
Landesbauordnung in Bezug auf Barrierefreiheit und damit auch der barrierefreien
-8Stellplätze die Breite des Stellplatzes im Außenbereich auf das geforderte Maß von 3,50
m angepasst.
Um der Fortschreibung der Landesbauordnung bezüglich der Anzahl wettergeschützter
Fahrradstellplätze gerecht zu werden, wurde Ziffer 1.8.1 der textlichen Festsetzungen um
die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs.1 BauNVO auf den
unterbaubaren Grundstücksflächen (Tiefgaragenflächen) ergänzt. In den Bebauungsplan
ist ein überdachter Fahrradabstellplatz nachrichtlich übernommen.
Die aufgeführte Änderung und Ergänzung berühren die Grundzüge der Planung
gegenüber dem ausgelegten Planentwurf vom 21.08.2014 nicht. Die Ergänzung und die
Änderung haben keine nachteiligen Auswirkungen auf Dritte, insbesondere die an das
Plangebiet angrenzenden Grundstücke. Damit ist kein neuer, materieller Regelungsgehalt
verbunden. Eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist damit nicht
erforderlich.
7.
Der Grundstückseigentümer hat für die weitere Umsetzung und Realisierung einen
Projektpartner gesucht und zwischenzeitlich in der Essinger Wohnbau GmbH gefunden.
Die Essinger Wohnbau GmbH hat mit notariellem Kaufvertrag das Grundstück erworben
und ist vollumfänglich in die geplante Umsetzung als Vorhabenträgerin eingestiegen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde im Zuge der weiteren Objektplanung
fortgeschrieben und an die Marktsituation angepasst. Die Grundzüge der Planung werden
beibehalten.
8.
§12 BauGB schreibt vor, dass zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein
Durchführungsvertrag abzuschließen ist, in dem sich der Vorhabenträger zur
Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Der
Durchführungsvertrag liegt als Anlage 7 bei.
Vorbehaltlich der Zustimmung zum Durchführungsvertrag können der vorhabenbezogene
Bebauungsplan in der Fassung vom 20.03.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung BadenWürttemberg als Satzungen erlassen und die beiliegende Begründung in der Fassung
vom 20.03.2015 hierzu festgelegt werden.