Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4 - Begründung.pdf
Größe
619 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu GD 032/15
STADT ULM
VORHABENBEZOGENER
BEBAUUNGSPLAN
“Mähringer Weg 35”
und örtliche Bauvorschriften
Begründung
Stand : 20.03.2015
Dipl. Ing. FH Lars Fischer
Dipl. Ing. Franjo Idzojtic
Essinger Wohnbau GmbH | Zum Weinschernkerhof 2 in 73457 Essingen
Fon 07365 – 9603 – 0
|
Mail info@essinger-wohnbau.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
Begründung
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Erfordernis der Planaufstellung ......................................................................................................... 3
2.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ....................................................................................... 3
3.
Einordnung in übergeordnete Planung und bestehende Rechtsverhältnisse ............................. 4
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs ......................................... 4
5.
Vorhabenbeschreibung ....................................................................................................................... 5
6.
Festsetzungen des Bebauungsplans ................................................................................................ 5
7.
Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................................................... 6
8.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Artenschutz ............................................................. 6
9.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ...................................................................................... 7
10.
Planungsstatistik ...................................................................................................................... 7
11.
Durchführungsvertrag ......................................................................................................................... 7
12.
Kosten ................................................................................................................................................... 7
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
1.
Begründung
ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle am
Mähringer Weg 35 zwei Wohngebäude auf einer gemeinsamen Tiefgarage zu errichten.
Die Bebauung wurde im Vorfeld mit der Hauptabteilung der Stadtplanung, Umwelt,
Baurecht der Stadt Ulm abgestimmt und soll entsprechend der vorliegenden Planung
umgesetzt werden.
Durch das Bauvorhaben erfolgt eine bauliche und städtebauliche Neuordnung der bislang
gewerblich genutzten Fläche.
Am Mähringer Weg ist derzeit der Bau der Straßenbahnlinie 2 geplant. Die verbesserte
ÖPNV-Anbindung in die Innenstadt erhöht die Attraktivität der Lage zur Wohnnutzung.
Derzeit besteht dort durch einen Bebauungsplan von 1966 nur Baurecht für eine
Tankstelle.
Deshalb ist nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
erforderlich, der die planungsrechtliche Sicherung für das Bauvorhaben im Bereich des
Vorhaben- und Erschließungsplans gewährleisten soll.
2.
GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS
Das Planungsgebiet liegt am Südhang des Eselsberges entlang der Verbindungsachse
Bahnhof - Wissenschaftsstadt südlich der Multscherschule. Das Gebiet wird eingerahmt
durch Kleingartenanlagen und das Gelände fällt nach Südosten hin ab.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachstehend
genannten Grundstücke der Gemarkung Ulm:
Teilbereich des Grundstücks Flurstücks-Nr. 1527.
Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind:
Grundstücke der Gemarkung Ulm Flurstücks-Nr. 1526 [Kleingärten], 5488/1 [Nachbar],
1460 [Mähringer Weg]
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
Begründung
3.
EINORDNUNG IN ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE
3.1
Flächennutzungsplan
Im
rechtswirksamen
Flächennutzungsund
Landschaftsplan
des
Nachbarschaftsverbandes Ulm ist der Planungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die
Festsetzung als allgemeines Wohngebiet stellt eine Konkretisierung der allgemeinen Art
der baulichen Nutzung dar. Der vorliegende Bebauungsplan wird somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
3.2 Bestehender Bebauungsplan Nr. 151/36
Innerhalb des Geltungsbereichs besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 151 / 36
vom 03.06.1966. Mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplans wird die Satzung des
Plans Nr. 151 / 36 aufgehoben.
4.
BESTAND INNERHALB UND AUSSERHALB DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS
4.1
Grundbesitzverhältnisse
Das Grundstück Flurstücks-Nr. 1527 ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung im Eigentum
des Vorhabenträgers.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
Begründung
4.2 Nutzung
Derzeit wird das Grundstück gewerblich genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich in
einer ehemaligen Tankstelle eine Autovermietung.
4.3 Verkehrserschließung
Das Grundstück liegt direkt am Mähringer Weg und ist darüber verkehrstechnisch voll erschlossen.
4.4
Ver- und Entsorgung
Im Mähringer Weg liegen alle notwendigen Medien wie Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasserund Telekommunikationsleitungen. Über Hausanschlüsse können die geplanten
Bauvorhaben angeschlossen werden.
5.
VORHABENBESCHREIBUNG
Die Bebauung ist in zwei Baukörper aufgeteilt. Das östliche Gebäude [Haus I] hat drei
Geschosse, das westliche Gebäude [Haus II] hat vier Geschosse. Städtebaulich und
topografisch fügen sich die Baukörper gut in die umgebende Bebauung ein. Im
gemeinsamen Untergeschoss befindet sich die Tiefgarage mit den Nebenräumen, die im
Osten des Grundstücks auf Grund des Geländeverlaufs aus dem Gelände heraustritt und
eine ebenerdige Einfahrt ermöglicht.
Die Tiefe der Abstandsflächen wird gem. § 5 Abs. 7 der Landesbauordnung allgemein mit
0,4 der Wandhöhe angenommen.
Das dreieckige Grundstück sowie die vorhandene Topographie erfordern individuell
angepasste Gebäude.
Ausgangspunkt der konzeptionellen Überlegungen waren zwei einfache zeilenförmige
Baukörper, die orthogonal zueinander angeordnet sind. Die Baukörper wurden im Verlauf
des Entwurfsprozesses durch Transformationen angepasst, wodurch Sie sich
selbstverständlich in den städtebaulichen Kontext einfügen und zugleich eine individuelle
Situation vor Ort herstellen. Grundthema der äußeren Erscheinung ist die monolithische
Körperhaftigkeit des Gebäudevolumens mit Einschnitten, die als großzügige
Außenbereiche der Wohnungen dienen.
Der Topographie folgend befindet sich die Einfahrt für Autos am südöstlichen
Grundstücksende um auf die Parkebene im Untergeschoss zu gelangen. Der fußläufige
Eingang befindet sich in der Fuge der beiden Baukörper. Die Wohnungen sind durch einen
ebenerdigen Zugang der Treppenhäuser und Aufzüge alle barrierefrei erreichbar.
In Haus I entstehen 10 Wohneinheiten und in Haus II 11 Wohneinheiten mit insgesamt 20
Stellplätzen in der Tiefgarage und zusätzlich einem Außenstellplatz.
Im Untergeschoss sind der Technikraum, Abstellmöglichkeiten, der Trockenraum, Müll und
die Kinderwägen sowie die erforderlichen Parkplätze untergebracht.
Das Gebäude soll in Massivbauweise entstehen und mit einer Lochfassade versehen
werden. Die Dachform ist ein Flachdach.
Der baurechtlich erforderliche Mindestwärmedämmstandard wird eingehalten.
6.
FESTSETZUNG DES BEBAUUNGSPLANS
6.1
Art der baulichen Nutzung
Um die geplante Nutzung des Grundstücks für den Bau von Mehrfamilienhäusern zu
sichern, wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
Begründung
6.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird hier durch die festgesetzte Grundflächenzahl und
die maximal zulässige Gebäudehöhe begrenzt. Gemäß § 18 Abs. 1 BAuNVO wird als
erforderlicher Bezugspunkt zur Festsetzung der Höhe der baulichen Anlage die Höhenlage
der Erdgeschossrohfußbodenhöhe definiert.
Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird auf 511,05 m über N.N. festgelegt. Diese Höhe wurde
aus den Planfeststellungsunterlagen zur Planung der Straßenbahnlinie 2 interpoliert. Um
auf Änderung der Straßenplanung reagieren zu können, ist eine Abweichung von bis zu
50 cm nach oben und unten zulässig.
6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Flächen für Nebenanlagen, Geh- und
Fahrrechte
Der Lage im Stadtgefüge und der direkten baulichen Nachbarschaft angemessen, wird
eine Offene Bauweise festgelegt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird gemäß § 23
Abs. 3 BauNVO durch Baugrenzen festgesetzt. Zur Sicherung der Erschließung der
benachbarten Garagen ist ein Geh- und Fahrrecht zugelassen, das bereits im Grundbuch
eingetragen ist.
6.4 Verkehrserschließung
Die Erschließung erfolgt über den bereits vorhandenen Mähringer Weg. Auch nach den
Bauarbeiten zur Erstellung der Straßenbahnlinie 2 wird die Erschließung gesichert sein.
Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden in der Tiefgarage und im Außenbereich
nachgewiesen. Die Einfahrt der Tiefgarage befindet sich im Osten des Grundstücks und
wird durch einen Bereich für Ein- und Ausfahrten festgelegt.
6.5 Grünordnerische Festsetzungen
Es werden grünordnerische Festsetzungen zu Anpflanzungen von Bäumen und
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen getroffen.
Dabei werden eine Dachbegrünung sowie eine gärtnerische Gestaltung der Freiflächen
angestrebt, dazu sind Pflanzlisten mit heimischen, Standortgerechten Gehölzen und deren
Verwendung vorgegeben.
7.
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
Im Plangebiet werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung BadenWürttemberg [LBO] als eigenständiger Satzungsteil festgesetzt, um die abgestimmte
Gestaltung des Bauvorhabens sicher zu stellen. Dabei werden besondere Anforderungen
an die Dachgestaltung, Einfriedungen und Müllbehälter gestellt.
8.
NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG UND ARTENSCHUTZ
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
aufgestellt. Mit einer Größe des Geltungsbereiches von ca. 1.630 m² sind die
vorgegebenen Kriterien nach § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt. Die Durchführung einer formalen
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Ein naturschutzrechtlicher
Ausgleich im Sinne von § 1a Abs. 3 BauGB für die Bebauung des Grundstücks sowie die
Erstellung des Umweltberichts im Sinne von § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Es sind keine artenschutzrechtlichen Betroffenheiten festgestellt worden. Dies wurde in
einer Ortsbegehung durch Mitarbeiter der Abteilung Umweltrecht der Stadt Ulm im Januar
2014 bestätigt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Mähringer Weg 35”
9.
Begründung
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND HINWEISE
Gemäß § 9 Abs. 6 und 6a BauGB werden Regelungen aus anderen gesetzlichen
Vorschriften
nachrichtlich
aufgenommen.
Dazu
gehören
Hinweise
zum
Planfeststellungsverfahren der Straßenbahnlinie 2, zur Duldung von Stützbauwerken, zu
Altlasten und Kampfmittel sowie Bodenschutz.
Zur Planung der Straßenbahnlinie 2 gab es am 11.02.2014 bei der SWU Verkehr ein
Abstimmungsgespräch, in dem die Standorte der Fahrleitungsmasten und die
Ausbauhöhen abgestimmt wurden.
10. PLANUNGSSTATISTIK
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,16 ha.
Gesamtfläche Geltungsbereich
ca. 1.630 m² [100 %]
Davon: Allgemeines Wohngebiet [WA]
ca. 1.630 m² [100 %]
11. DURCHFÜHRUNGSVERTRAG
Mit dem Vorhabenträger wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossen.
12. KOSTEN
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Ulm keine Kosten.
Die Kosten für die Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden vom
Vorhabenträger als Veranlasser der Planung getragen.
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