Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
297 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
24.02.2015
Geschäftszeichen SUB IV-HK
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße" im Stadtteil Wiblingen
- Auslegungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
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9
1
Sitzung am 21.04.2015
TOP
GD 120/15
Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
Übersichtsplan
Bebauungsplanentwurf
Textliche Festsetzungen (Entwurf)
Begründung (Entwurf)
Mehrfertigungen der vorgebrachten Stellungnahmen
Bebauungskonzept der Pflegeheim GmbH ADK
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6.1-6.7)
(Anlage 7)
Antrag:
1.
Den Entwurf des Bebauungsplanes "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße" im
Stadtteil Wiblingen mit der Satzung der örtlichen Bauvorschriften vom 22.02.2015
sowie die Begründung vom 22.02.2015 öffentlich auszulegen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
BM 2, BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Alten- und
Pflegeheims in der Kapellenstraße in Wiblingen schaffen.
2.
3.
Rechtsgrundlagen
a)
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
b)
§ 74 Landesbauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S. 357
ber. S. 416), zuletzt geändert am 03.12.2013 (GBl. S. 389, 440)
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 344/5 und
Teilflächen der Flurstücke Nr. 341 und 788 der Gemarkung Wiblingen.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan wird der bestehende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
180.2/13 (genehmigt 14.12.1954) in den entsprechenden Teilflächen des
Geltungsbereiches außer Kraft gesetzt.
5.
Verfahrensübersicht
a)
Aufstellungsbeschluss des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 21.10.2014
(siehe Niederschrift § 309)
b)
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-DonauKreises Nr. 44 vom 30.10.2014.
6.
Sachverhalt
6.1
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan "Alten- und
Pflegeheim Kapellenstraße" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt Der Bericht
über das Ergebnis ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
6.2
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beteiligt:
Deutsche Telekom
Evangelische Gesamtkirchengemeinde
Handwerkskammer Ulm
Industrie- und Handelskammer
Kath. Gesamtkirchenpflege
LRA Alb-Donau-Kreis – Kreisgesundheit
Nachbarschaftsverband Ulm
Polizeidirektion Ulm
-3Regierungspräsidium Tübingen - Ref. 21 Raumordnung
Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Denkmalpflege (Grabungen)
Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
SWU Ulm/Neu-Ulm GmbH
Wehrbereichsverwaltung V
SUB/V Umweltrecht und Gewerbeaufsicht
LI/V Forst- und Landwirtschaft
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht
:
1. Bürgerinnen und Bürger
Bei einer im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung am 10.11.2014. im
Gemeindehaus Kapellenstraße stattfindenden
öffentlichen Informationsveranstaltungen zur
Planung wurden das zusätzliche
Verkehrsaufkommen und die Verschärfung des
Stellplatzdefizits kritisch gesehen. Diese Punkte
waren auch Thema der 3 schriftlichen
Stellungnahmen, davon eine Sammeläußerung
mit Unterschriften von 47 Bürgerinnen und
Bürgern der Kapellenstraße und dem näheren
Umfeld des geplanten Alten- und Pflegeheims.
(s. Anlagen 6.1.a, 6.1.b, 6.1.c).
a. Es werden, insbesondere in der
Sammeläußerung, sehr detailliert die durch den
Bau des Alten- und Pflegeheim (APH)
erfolgende Verschärfung des Verkehrs- und
Parkplatzproblems dargestellt.(Anlage 6.1, S.4 6 und Anlage 6.1.c). Es wird vorgeschlagen
eine Tiefgarage unter dem Alten- und
Pflegeheim zu bauen und eine größere Anzahl
oberirdischer Stellplätze zu realisieren. Der
Andienungsverkehr sollte über die
Kapellenstraße zufahren und über den
Gartenweg abfahren.
b. Die Stellungnahme eines Anwohners des
Stellungnahme der Verwaltung
Der befürchtete Verkehrskollaps ist nicht zu
erwarten. Das durch das APH bedingte
erhöhte Verkehrsaufkommen kann über die
Kapellenstraße abgewickelt werden.
Die dargestellten Probleme sind Folge von
nicht verkehrsgerechtem Verhalten der
Nutzer. Das Stellplatzdefizit ist Folge der
Diskrepanz zwischen den gemäß der
Verwaltungsvorschrift des
Wirtschaftsministeriums über die Herstellung
notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze)
nachzuweisenden Stellplätzen und dem
realen Bedarf. Es kann nicht gefordert werden
dass der Vorhabenträger eine Tiefgarage mit
einer großen Zahl von baurechtlich nicht
notwendigen Stellplätzen baut. Die
Bereitschaft der Evangelischen
Gesamtkirchengemeinde Ulm-Wiblingen
gemeinsam mit dem Vorhabenträger nach
einer einvernehmlichen Lösung zu suchen
wird auch von der Stadt unterstützt. Eine
Entspannung der Situation ist auch im
Zusammenhang mit der Entwicklung des
Bebauungskonzepts bzw. einem tragfähigen
Erschließungskonzept für das künftige
Wohngebiet Hinter den Gärten zu erwarten.
Infolge des Rhytmus der Zu- und Ablieferung
des APH (1 x täglich; 6 x wöchentlichund 5 x
monatlich) ist die Andienung über die
Kapellenstraße verkehrstechnisch
unproblematisch. Die von den Bürgerinnen
und Bürgern vorgeschlagene Lösung für den
Andienungsverkehr ist u.a. infolge fehlender
liegenschaftlicher Voraussetzungen nicht
umsetzbar.
Die Planunterlagen wurden bzgl. des
-4Gartenwegs greift das Thema Verschattung der
bestehenden Wohnbebauung auf. Er bittet den
Schemaschnitt in den Planunterlagen zu
aktualisieren. Er sieht eine wesentliche
Beeinträchtigung der Nutzung seines
Wohngebäudes. Daneben regt er an
Dachaufbbauten auszuschließen.
Schemaschnitts aktualisiert. Die festgesetzte
Baugrenze in Verbindung mit der
festgesetzten Gebäudeoberkante stellt für die
nordöstlich angrenzende Wohnbebauung
Gartenweg auch im Winter die Besonnung der
Erdgeschosswohnungen sicher. Die
nutzungsbedingten Dachaufbauten sollen
nicht ausgeschlossen werden. Sie sind jedoch
nur innerhalb des 20° Sonnenwinkels und nur
bis zu einer max. Höhe von 1.70 m über OK
Attika Flachdach zulässig. Die Verschattung
der Bebauung Gartenweg wird dadurch
ausgeschlossen.
2. Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 07.11.2014 (Anlage 6.2)
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine
Einwände. Die Telekom bittet sie über Beginn
und Ablauf bei einer eventuellen
Baumaßnahme so früh wie möglich,
mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn
schriftlich zu informieren.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die Telekom wird hinsichtlich der
koordinierten Leitungsplanung frühzeitig in die
Planung der Erschließungsmaßnahmen
eingebunden.
3. Evangelische Gesamtkirchengemeinde,
Schreiben vom 22.10.2014 (Anlage 6.3)
Die Planung wird grundsätzlich begrüßt, und
Auf die Stellungnahme zu dem
eine Zusammenarbeit in verschiedenen
Sammelschreiben der Bürgerinnen und
Bereichen ist vorstellbar. Die von den Anliegern Bürger wird verwiesen.
vorgebrachten Bedenken bzgl. der
Stellplatzsituation und der Probleme im
Einmündungsbereich der Kapellenstraße in die
Donautalstraße werden geteilt. In einem nach
Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit eingegangenen Schreiben wurde
Verständnis für den Wunsch eine Tiefgarage
vorzusehen geäußert
4. Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt
für Geologie, …, Schreiben vom 11.11.2014
(Anlage 6.4)
Geotechnik
Sofern eine Versickerung von
Oberflächenwasser geplant bzw.
wasserrechtlich zulässig ist, wird die Erstellung
entsprechender hydrologischer
Versickerungsgutachten empfohlen.
Unter Punkt 3.4 der textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan ist ein entsprechender
Hinweis aufgenommen.
Es werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020
bzw. DIN EN 1997 sowie Gründungsberatung
durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Grundwasser
Unter Punkt 3.5 der textlichen Festsetzungen
Auf die Lage innerhalb der Schutzzone III des
zum Bebauungsplan ist ein entsprechender
Wasserschutzgebiets Fischerhausen (WSG-Nr. Hinweis aufgenommen.
421049 wird hingewiesen.
5. Polizeipräsidium Ulm, E-Mail vom 24.11.2014
(Anlage 6.5)
Es wird auf den Parkdruck und das
Erfordernis ausreichender Stell(platz)flächen
und einer angemessenen Ladezone
hingewiesen. Die der Mail "angehängte"
Es ist vorgesehen beim Ausbau der
Kapellenstraße auch öffentliche Stellplätze
auszuweisen. Die für das Vorhaben
baurechtlich notwendigen Stellplätze können
-5Stellungnahme aus kriminalpräventiver Sicht
betrifft das Thema Umsetzung und soll falls
erforderlich im Rahmen des
Satzungsbeschlusses umgesetzt werden.
auf der an die Kapellenstraße angebundenen
Stellplatzanlage nachgewiesen werden. Im
Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird
der Nachweis der Stellplätze, ebenso wie
einer angemessenen Ladezone geprüft
werden.
6. SWU Energie GmbH, Schreiben vom
03.11.2014 (Anlage 6.6)
Gegen die geplante Entwicklung des
Baugebietes bestehen von Seiten der SWU
Energie keine Bedenken. Es wird jedoch um
eine möglichst frühe Einbeziehung in die
weiteren Abläufe gebeten.
7. SUB/V Umweltrecht und Gewerbeaufsicht,
Schreiben vom 25.06.2009 (Anlage 6.7)
Bodenschutz und Altlasten
Für das Schutzgut Boden ist eine eigene
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung vorzulegen.
Mit dem natürlichen Bodenmaterial ist gem.
BBodSchV § 12 , Vollzugshilfe zur BBodSchV §
12, DIN 18915 sowie den vorliegenden
Leitfäden zum Schutz der Böden bei Auftrag
von kultiviertem Bodenaushub bzw. zur
Erhaltung von fruchtbarem und kulturfähigem
Bodenaushub bei Flächeninanspruchnahme
schonend umzugehen, Die gesetzlichen und
fachlichen Regelungen sind zu beachten und
umzusetzen. Es ist ein BodenmanagementKonzept zum schonenden Umgang mit dem
Boden vorzulegen.
Naturschutz
Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung mit
entsprechender Kompensation ist vorzulegen.
Auf eine Artenschutzrechtliche Prüfung kann
verzichtet werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Die SWU Energie GmbH wird
hinsichtlich der koordinierten Leitungsplanung
frühzeitig in die Planung der
Erschließungsmaßnahmen eingebunden.
Das Thema Bodenschutz wird durch
Festsetzungen bzw.Hinweise in den Punkten
1.7.2 und 3.1 der textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan behandelt.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung im Sinne von § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB). Die gem. § 13 a
Abs. 1 Ziff. 1 BauGB max. Grundfläche von
20 000 m² wird unterschritten. Der
Bebauungs-plan kann im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB
aufgestellt werden. Dies ermöglicht die
Anwendung der Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2
und 3 BauGB, d.h. ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ein
naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß § 1a
Abs. 3 BauGB sowie die Erstellung eines
Umweltberichtes im Sinne von § 2a BauGB ist
somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplan
weist eine Größe von ca. 1,03 ha auf und ist
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht hat auf der Grundlage der
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange den Entwurf des Bebauungsplans „Altenund Pflegeheim Kapellenstraße“ und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften in der
Fassung vom 22.02.2015 erarbeitet, der mit der beiliegenden Begründung vom
22.02.2015 öffentlich ausgelegt werden kann.
-6Nähere Erläuterungen des Bebauungsplanentwurfs sowie die Darstellung des Projekts der
Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis (Anlage 7) erfolgen in der Sitzung des
Fachbereichsausschusses.