Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 8 - Gutachten Sonneneinstrahlung.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zu GD 154/15
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Immissionsschutz, Klima,
Aerodynamik, Umweltsoftware
An der Roßweid 3, D - 76229 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 / 6 25 10 - 0
E-Mail: info.ka@lohmeyer.de
URL:
www.lohmeyer.de
Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG
GUTACHTEN ZUR SONNENEINSTRAHLUNG
AUF NACHBARGRUNDSTÜCKE NACH DIN 5034
AM MAIENWEG IN ULM
Auftraggeber: Eberhardt Immobilienbau GmbH
Moltkestraße 4/3
89077 Ulm
Dipl.-Geogr. T. Nagel
November 2014; ergänzt März 2015
Projekt 62591-13-02
Berichtsumfang 31 Seiten
Büro Dresden: Mohrenstraße 14, 01445 Radebeul, Tel.: +49 (0) 351 / 83 914-0, E-Mail: info.dd@lohmeyer.de
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
I
INHALTSVERZEICHNIS
ZUSAMMENFASSUNG ..............................................................................................1
1
AUFGABENSTELLUNG .......................................................................................3
2
VORGEHENSWEISE ............................................................................................4
3
EINGANGSDATEN ...............................................................................................5
4
ERGEBNISSE HORIZONTOGRAMME ................................................................7
5
LITERATUR ........................................................................................................19
A1 ANGEPASSTE PLANUNG ..................................................................................20
Hinweise:
Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung des Ingenieurbüros Lohmeyer
GmbH & Co. KG nicht auszugsweise vervielfältigt werden.
Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert.
Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet
sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle.
Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkommas. Eine Abtrennung von Tausendern erfolgt durch Leerzeichen.
Gutachten zur Sonneneinstrahlung auf Nachbargrundstücke nach DIN 5034 am Maienweg in Ulm
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ZUSAMMENFASSUNG
In Ulm ist eine Modifizierung der Bebauung am Maienweg am Standort des alten Krankenhauses geplant. Für diese Aufgabenstellung waren die Besonnungsverhältnisse relativ zum
bisherigen Zustand und im Vergleich mit geltenden Beurteilungswerten zu betrachten und zu
bewerten.
Auf der Grundlage der dreidimensionalen digitalen Bebauungs- und Geländedaten wurden
für ausgewählte Standorte die Horizonteinengungen berechnet. Diesen wurden die Sonnenbahnen für den Standort in Ulm überlagert und in so genannten Horizontogrammen dargestellt. Damit kann an einem Horizontogramm die Horizonteinengung durch umliegende
Gebäude und Bauwerke und die Dauer der Verschattung im Tages- und Jahresverlauf für
einen Standort abgelesen werden.
Die DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen" gibt Richtwerte über die minimal erforderliche
tägliche Sonnenscheindauer von Aufenthaltsräumen an; diese sind eine mindestens
einstündige mögliche Sonnenscheindauer am 17.1. und eine mindestens 4 stündige
Sonnenscheindauer an den Tag- und Nachtgleichen (21.03. bzw. 23.09.). Als Nachweisort
gilt die Fenstermitte in Fassadenebene (In Teilbereichen des Fensters können davon abweichende Besonnungsdauern bestehen). Betrachtet wurden sieben Standorte an der nördlich zur geplanten Bebauung gelegenen Wohnbebauung.
Entsprechend der Berechnungen ist festzuhalten, dass die Planung mit mehrgeschossigen
Gebäuden an der nördlich gelegenen, bestehenden Bebauung am Fünf-Bäume-Weg
gegenüber dem derzeitigen Zustand im Erdgeschoss zu Einschränkungen der möglichen
direkten Besonnung im Winterhalbjahr führt. Dort werden durch den geplanten Neubau
mindestens einer der genannten Orientierungswerte der DIN 5034, teilweise beide eingehalten.
Am Standort P1 wird das winterliche Kriterium bereits heute (d.h. ohne geplante Bebauung)
nicht eingehalten. Mit der Planung wird dort am 17.1. zwar am Mittag eine direkte Besonnung ermöglicht, jedoch nicht für eine ganze Stunde. Am Standort P3 wird mit der Planung
das winterliche Kriterium um wenige Minuten nicht eingehalten. An den anderen 5 Standorten wird das winterliche Kriterium auch mit der Planung eingehalten.
Das Kriterium für die Tag- und Nachtgleichen wird an drei der Standorte nicht ganz erreicht
(P4, P5, P6).
Im Sommerhalbjahr schränkt jeweils der darüber liegende Balkon unabhängig von der
geplanten Bebauung die mögliche tägliche Besonnungsdauer ein.
Der bestehende Baumbestand schränkt dort heute bereits die direkte Besonnung ein.
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Im Zuge der Planung wurde ein Vorschlag mit teilweise veränderten, zurückgenommenen
Maßen der geplanten Bebauung diskutiert. Damit wird im Winterhalbjahr die Verschattung
durch die geplante Bebauung an den meisten der betrachteten Punkten etwas verringert.
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1 AUFGABENSTELLUNG
In Ulm ist eine Modifizierung der Bebauung am Maienweg am Standort des alten Kranken-
hauses geplant.
Für diese Gebäude sowie die benachbarten Gebäude ist zu untersuchen, ob die Planung zu
intensiven Änderungen der Besonnungsverhältnisse bzw. zu wesentlichen Einschränkungen
der möglichen täglichen Besonnung führt. Die Besonnungsverhältnisse sind relativ zum
derzeitigen Zustand und im Vergleich mit geltenden Beurteilungswerten zu bewerten.
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2 VORGEHENSWEISE
Die Umgebung des Betrachtungsgebietes am Maienweg in Ulm ist durch die umliegende
städtische Bebauung mit Wohngebäuden und teils mehrgeschossigen Bebauung geprägt.
Der Maienweg verläuft in westöstlicher Richtung und das betrachtete Grundstück mit dem
bisherigen Krankenhausstandort erstreckt sich von der Stirnseite am Maienweg nach WestNordwesten Richtung Fünf-Bäume-Weg. Nördlich des Plangebietes schließt mehrgeschossige Bebauung am Fünf-Bäume-Weg (Nr. 17, 21, 23) an.
Im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitungen werden für die benachbarten, nördlich gelegenen Wohngebäude bzw. Gebäudeteile die Verschattungsverhältnisse für den bisherigen
Zustand und den Planzustand berechnet. Damit ist sowohl ein relativer Vergleich der
Auswirkungen der Planung zum bisherigen Zustand gegeben als auch ein Vergleich mit der
möglichen direkten Besonnung möglich.
Auf der Grundlage der dreidimensionalen digitalen Gelände- und Bebauungsdaten werden
für ausgewählte Standorte die Horizonteinengungen berechnet. Diesen werden die Sonnenbahnen für den Standort in Ulm (Länge 48°23‘47“, Breite 9°57‘01“) überlagert und in so
genannten Horizontogrammen dargestellt.
Das Berechnungsverfahren verwendet zur Darstellung des Modellraumes die Gebäude und
das Gelände nach Lage und Höhe. Der Verlauf der Schattengrenzen und Horizonteinengung
wird aus einer geometrischen Analyse aller relevanten Objekte im Untersuchungsgebiet
bestimmt. Für die Berechnung müssen folgende Eingangsparameter bekannt sein:
1) Orographie (Höhenverhältnisse des Geländes)
2) Lage und Höhe der Bebauung
Das Gelände am Maienweg in Ulm steigt nach Südwesten leicht an. Der Bewuchs wurde bei
der Berechnung der Besonnungsänderung auf Grund der jahreszeitlich wechselnden
Vegetationsverhältnisse nicht berücksichtigt. Grundlage der Berechnungen sind Geländehöhendaten und Bebauungsdaten mit der Lage der bestehenden Gebäude und die Lage und
Höhe der geplanten Bebauung, die in Form von Lageplänen, Planunterlagen, Luftbildern,
Fotos und Höhenfestsetzungen zur Verfügung standen.
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3 EINGANGSDATEN
Für die Untersuchung wurden durch den Auftraggeber Lagedaten der bestehenden, der
benachbarten Bebauung und der geplanten Bebauung mit Angaben der Gebäudehöhen
sowie Fotos und Geländehöhendaten übergeben. Für die umgebenden Gebäude wurden die
Höhenverhältnisse aus verfügbaren Luft- und Schrägbildern anhand der Stockwerke ausgelesen. Basierend auf den Lagedaten wird ein geeignetes Rechenmodell mit hoher
räumlicher Auflösung abgebildet. Die Lage der bestehenden Gebäude und der geplanten
Bebauung ist in Abb. 3.1 dargestellt, wobei die entfallenden Gebäude dick umrandet, die
bestehende Bebauung hellgrau und die geplanten Gebäude dunkelgrau dargestellt sind.
Das bestehende Krankenhausgebäude weist vier Stockwerke auf mit einer Traufhöhe von
ca. 514 m üNN, einer Firsthöhe von ca. 521 m üNN, einem Teilgebäude bis ca. 522 m üNN
bei einer Geländehöhe von ca. 506 m üNN; östlich schließt ein zweigeschossiges Flachdachgebäude und westlich ein zweigeschossiges Gebäude mit Schrägdach an.
Mit der Planung (Stand 5.11.2014) werden die westlich und östlich an das Krankenhausgebäude anschließenden Gebäude entfernt und in der Umgebung bis zu viergeschossige
Flachdachgebäude mit einer Höhe bis ca. 521.3 m üNN errichtet.
Vor den Fenstern der nördlich gelegenen Gebäude bzw. Teilgebäude (Fünf-Bäume-Weg Nr.
17, 21, 21) sind die Punkte eingetragen, an denen entsprechend der Aufgabenstellung die
Auswertungen der Verschattungsberechnungen aufgezeigt werden. Punkt 1 liegt vor dem
nach Süden orientierten Fenstern des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 17 und wird für das
Erdgeschoss ausgewertet. Punkte 2 bis 4 liegen an der südlichen Gebäudeseite des
Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 21 und werden unter Berücksichtigung der darüber liegenden
Balkone für das Erdgeschoss ausgewertet. Punkte 5 bis 7 liegen an der südlichen Gebäudeseite des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 23 und werden unter Berücksichtigung der darüber
liegenden Balkone für das Erdgeschoss ausgewertet.
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Untersuchungspunkte
geplante Gebäude
bestehendes Krankenhaus
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umliegende Gebäude
Abb. 3.1
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Lageplan des Untersuchungsgebietes
0
50
100
Meter
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4 ERGEBNISSE HORIZONTOGRAMME
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Grundlagen über die Anforderungen an die Minimalbesonnung bzw. Minimalbesonnung von Wohnungen. Die DIN 5034 "Tageslicht in
Innenräumen" gibt Richtwerte über die minimal erforderliche tägliche Sonnenscheindauer
von Aufenthaltsräumen an. Nach der aktuellen Fassung der DIN 5034 (2011) sollte eine
mögliche tägliche Sonnenscheindauer von 4 Stunden an den Tag- und Nachtgleichen (21.3.
und 23.9.) für mindestens einen der Aufenthaltsräume einer Wohnung möglich sein; sollte
auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sichergestellt sein, sollte die
mögliche Besonnungsdauer am 17.01. mindestens eine Stunde betragen. Als Nachweisort
gilt die Fenstermitte in Fassadenebene (in Teilbereichen des Fensters können davon
abweichende Besonnungsdauern bestehen). Für Außenbereiche eines Grundstücks werden
keine Orientierungswerte genannt. Diese Kriterien werden zur Beurteilung in dieser Untersuchung für die Betrachtung der nördlich gelegenen Wohngebäude insbesondere mit Fenstern
nach Süden herangezogen und beziehen sich auf die minimal erforderliche, astronomisch
mögliche Sonnenscheindauer, das heißt auf die Sonnenscheindauer, die ohne jegliche
Bewölkung vorherrschen würde.
Die punktuellen Auswertungen der Ergebnisse der Besonnungs- bzw. Verschattungsberechnungen erfolgen im relativen Vergleich des Planzustandes zum bisherigen Zustand in Form
von so genannten Horizontogrammen.
An einem Horizontogramm kann die Horizonteinengung durch umliegende Gebäude und
Bauwerke und die Dauer der Verschattung im Tages- und Jahresverlauf für einen Standort
abgelesen werden.
Im Horizontogramm ist die Horizontlinie dargestellt, die ein Beobachter sieht bzw. sehen
kann, der sich an genau diesem Punkt befindet und sich einmal um die vertikale Achse
dreht. Je nach Höhe des Geländes und dessen Abstand zum Beobachter zeigt sich eine
unterschiedliche Auswirkung auf die Horizontlinie. In den Horizontogrammen sind konzentrische Kreise eingetragen, die Winkelgradbezeichnungen von 0o bis 90o aufweisen. Damit wird beschrieben, dass der Beobachter in einem Winkel zur Erdoberfläche nach oben
schaut. Bei 0o ist der Blick geradeaus, d.h. parallel zur Erdoberfläche gerichtet, bei 90o
schaut er senkrecht nach oben. Des Weiteren sind Sonnenbahnen in die Horizontogramme
eingezeichnet. Diese Linien zeigen den Sonnenstand über dem Horizont an ausgewählten
Tagen und beinhalten zur Orientierung noch Eintragungen der mitteleuropäischen Zeit
(MEZ). Im Winter weist der 21.12. den niedrigsten Sonnenstand und im Sommer der 21.06.
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den höchsten Sonnenstand auf. Dazwischen liegt die Linie der Zeitgleichen im Frühjahr am
21.03. und im Herbst am 23.09. Schneidet nun eine dieser Sonnenbahnen die Horizontlinie,
bedeutet das eine Verschattung des Standortes des Beobachters ab diesem Zeitpunkt bis
zum Austritt der Sonnenbahn aus der Horizontlinie.
Für den Standort ergeben sich für die folgend angesprochenen Tage die Sonnenhöchststände von 20.9 Grad am 17.01., 42.0 Grad an den Tag- und Nachtgleichen und 65.0 Grad am
21.6.
Die betrachteten Punkte sind in Abb. 3.1 dargestellt.
In Abb. 4.1 sind für Punkt 1, d.h. dem Fenster an der Südwestfassade des Gebäudes FünfBäume-Weg 17 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und den
Planfall überlagert, sodass die Auswirkungen durch die geplante modifizierte benachbarte
Bebauung direkt erkennbar sind. In mittelgrauer Farbe ist die Horizonteinengung durch die
bestehenden Gebäude dargestellt, ergänzt durch die schraffierte Darstellung für das
bisherige und eventuell entfallende Gebäude, und in schwarzer Farbe ist die geplante
Bebauung dargestellt, auf die im nächsten Absatz eingegangen wird. In nördlicher und
östlicher Richtung wird die Horizonteinengung durch das bestehende Gebäude Fünf-BäumeWeg 17 bewirkt, an dem der zu betrachtende Wohnraum liegt. In südöstlicher, südlicher und
südwestlicher Richtung wird die Horizonteinengung durch das bestehende Krankenhausgebäude geprägt. Im Winter, also auch im Januar, ist keine direkte Besonnung des Raumes
dieses Fensters für eine Stunde möglich; am frühen Vormittag fällt die Sonne so schräg auf
das Fenster, dass ein Eindringen in den Raum aufgrund der Fensterwanddicke schwer
möglich ist. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine 5stündige direkte Besonnung möglich. Im Sommerhalbjahr ist in Fenstermitte eine mehrstündige direkte Besonnung gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung der Laubbäume im
Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen nicht enthalten.
In schwarzer Farbe sind die zusätzlichen Verschattungen durch die geplante benachbarte
Bebauung dargestellt, die in südlicher bis südwestlicher Richtung wirksam sind. Mit der
geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte keine direkte Besonnung für mindestens eine Stunde möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für mehr als 6 Stunden möglich. Im Sommerhalbjahr ist in
Fenstermitte eine mehrstündige direkte Besonnung gegeben. Damit wird für die Tag- und
Nachtgleichen der Orientierungswert der DIN 5034 eingehalten.
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Abb. 4.1: Horizontogramm für den Punkt 1 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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In Abb. 4.2 sind für Punkt 2, d.h. dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 21 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüber liegende Balkon bildet eine intensive
Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher und
südlicher Richtung durch die bestehenden Krankenhausgebäude, in südwestlicher Richtung
durch die umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also auch im Januar, ist eine
mehrstündige direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den Tag- und Nachtgleichen
(Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 5-stündige direkte Besonnung möglich.
Im Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte keine direkte Besonnung
gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung der Laubbäume im Sommerhalbjahr ist in den
Berechnungen nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
mindestens eine Stunde möglich, die sich aus Besonnungszeiten am Vormittag und am
Mittag zusammensetzen. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für ca. 5 Stunden möglich. Im Sommer (21.06.) ist aufgrund
des Balkons in Fenstermitte keine direkte Besonnung gegeben. Damit werden dort die
Orientierungswerte der DIN 5034 eingehalten.
In Abb. 4.3 sind für Punkt 3, d.h. dem mittleren Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 21 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüber liegende Balkon bildet eine intensive
Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher Richtung
durch die bestehenden Krankenhausgebäude, in südlicher und südwestlicher Richtung durch
die umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also auch im Januar, ist eine mehrstündige direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den Tag- und Nachtgleichen
(Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 5-stündige direkte Besonnung möglich.
Im Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
etwa 3 Stunden am späten Nachmittag gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung der
Laubbäume im Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
nicht ganz eine Stunde am Mittag möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr,
Herbst) ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für mindestens 4 Stunden möglich. Im
Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für etwa
3 Stunden am späten Nachmittag gegeben. Damit wird für die Tag- und Nachtgleichen der
Orientierungswert der DIN 5034 eingehalten.
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Abb. 4.2: Horizontogramm für den Punkt 2 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. 4.3: Horizontogramm für den Punkt 3 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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In Abb. 4.4 sind für Punkt 4, d.h. dem westlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 21 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüberliegende Balkon bildet eine intensive Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher Richtung durch
die bestehenden Krankenhausgebäude, in südlicher und südwestlicher Richtung durch die
umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also auch im Januar, ist eine mehrstündige
direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr,
Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 5-stündige direkte Besonnung möglich. Im Sommer
(21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für etwa 1½
Stunden am späten Nachmittag gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung der Laubbäume
im Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
ca. 1½ Stunden vor und nach dem Mittag möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für ca. 3 Stunden möglich. Im
Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für etwa
1½ Stunden am späten Nachmittag gegeben. Damit wird für den Winter der Orientierungswert der DIN 5034 eingehalten.
In Abb. 4.5 sind für Punkt 5, d.h. dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 23 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüber liegende Balkon bildet eine intensive
Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher Richtung
durch das Nachbargebäude Fünf-Bäume-Weg 21, in südlicher und südwestlicher Richtung
durch die umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also auch im Januar, ist eine
mehrstündige direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den Tag- und Nachtgleichen
(Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 5-stündige direkte Besonnung möglich.
Im Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
weniger als ½ Stunde am späten Nachmittag gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung
der Laubbäume im Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
mindestens 1 Stunde am Mittag möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst)
ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für fast 4 Stunden möglich. Im Sommer (21.06.)
ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für weniger als ½ Stunde
am späten Nachmittag gegeben. Damit wird für den Winter der Orientierungswert der DIN
5034 eingehalten.
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Abb. 4.4: Horizontogramm für den Punkt 4 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. 4.5: Horizontogramm für den Punkt 5 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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In Abb. 4.6 sind für Punkt 6, d.h. dem mittleren Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 23 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüber liegende Balkon bildet eine intensive
Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher Richtung
durch die bestehenden Krankenhausgebäude, in südlicher und südwestlicher Richtung durch
die umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also auch im Januar, ist eine mehrstündige direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den Tag- und Nachtgleichen
(Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 5-stündige direkte Besonnung möglich.
Im Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für ca.
2 ½ Stunden am späten Nachmittag gegeben. Die Berücksichtigung der Wirkung der
Laubbäume im Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
mindestens 1 Stunde am Mittag möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst)
ist in Fenstermitte eine direkte Besonnung für 4 Stunden nicht ganz möglich. Im Sommer
(21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für ca. 2½ Stunden
am späten Nachmittag gegeben. Damit wird für den Winter der Orientierungswert der DIN
5034 eingehalten.
In Abb. 4.7 sind für Punkt 7, d.h. dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes
Fünf-Bäume-Weg 23 in Ulm im Erdgeschoss, die Ergebnisse für den bisherigen Zustand und
den Planfall überlagert dargestellt. Der darüber liegende Balkon bildet eine intensive
Horizonteinengung und wird ergänzt durch die Horizonteinengung in südöstlicher, südlicher
und südwestlicher Richtung durch die umliegenden Gebäude am Maienweg. Im Winter, also
auch im Januar, ist eine mehrstündige direkte Besonnung dieses Fensters möglich. An den
Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist in Fenstermitte eine mehr als 4-stündige
direkte Besonnung möglich. Im Sommer (21.06.) ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte
eine direkte Besonnung für weniger als 2 Stunden am späten Nachmittag gegeben. Die
Berücksichtigung der Wirkung der Laubbäume im Sommerhalbjahr ist in den Berechnungen
nicht enthalten.
Mit der geplanten Bebauung ist am 17. Januar in Fenstermitte eine direkte Besonnung für
mehr als 2 Stunden am Mittag möglich. An den Tag- und Nachtgleichen (Frühjahr, Herbst) ist
in Fenstermitte eine direkte Besonnung für mehr als 4 Stunden möglich. Im Sommer (21.06.)
ist aufgrund des Balkons in Fenstermitte eine direkte Besonnung für weniger als 2 Stunden
am späten Nachmittag gegeben. Damit werden die Orientierungswerte der DIN 5034
eingehalten.
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Abb. 4.6: Horizontogramm für den Punkt 6 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. 4.7: Horizontogramm für den Punkt 7 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Damit ist festzuhalten, dass die Planung mit mehrgeschossigen Gebäuden an der nördlich
gelegenen, bestehenden Bebauung am Fünf-Bäume-Weg gegenüber dem derzeitigen
Zustand im Erdgeschoss zu Einschränkungen der möglichen direkten Besonnung im
Winterhalbjahr führt. Dort werden durch den geplanten Neubau mindestens einer der
genannten Orientierungswerte der DIN 5034, teilweise beide eingehalten.
Am Standort P1 wird das winterliche Kriterium bereits heute (d.h. ohne geplante Bebauung)
nicht eingehalten. Mit der Planung wird dort am 17.1. zwar am Mittag eine direkte Besonnung ermöglicht, jedoch nicht für eine ganze Stunde. Am Standort P3 wird mit der Planung
das winterliche Kriterium um wenige Minuten nicht eingehalten. An den anderen 5 Standorten wird das winterliche Kriterium auch mit der Planung eingehalten.
Das Kriterium für die Tag- und Nachtgleichen wird an drei der Standorte nicht ganz erreicht
(P4, P5, P6).
Im Sommerhalbjahr schränkt jeweils der darüber liegende Balkon unabhängig von der
geplanten Bebauung die mögliche tägliche Besonnungsdauer ein.
Der bestehende Baumbestand schränkt heute bereits die direkte Besonnung ein.
5 LITERATUR
DIN 5034 (2011): Tageslicht in Innenräumen: Allgemeine Anforderungen. DIN 5034, Teil 1.
Beuth Verlag GmbH, Berlin.
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A1 ANGEPASSTE PLANUNG
Im Zuge der Planung erfolgte eine Modifizierung durch teilweise veränderte, zurückgenommene Maße der geplanten Bebauung. Damit sind in den Horizontogrammen neben der
bisherigen Planung auch die verringerten Horizonteinengungen durch die modifizierte
Planung eingetragen, dargestellt durch eine blaue Linie. Weiterhin wurde angeregt, im
Lageplan und in den Horizontogrammen markante Gebäudeecken hervorzuheben. Dies ist
im Lageplan und in den Horizontogrammen umgesetzt. Zudem werden zwei weitere Horizontogramme hinzugefügt, die am Gebäude Fünf-Bäume-Weg 17 an der Westfassade unter
dem Balkon (Punkt 11) und an der Ostfassade (Punkt 12) angeordnet sind.
Am Punkt 1, Gebäude Fünf-Bäume-Weg 17, wirkt sich das Zurücksetzen des Gebäudes im
Sommerhalbjahr am späten Nachmittag durch eine längere Besonnung aus (Horizonteinengung bei den Ecken 4 und 5 wird verringert).
Am Punkt 2, dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 21,
wird die Verschattung etwas verringert. Hier ist nochmals zu erwähnen, dass der Punkt am
Fenster unter einem Balkon liegt, sodass bei hochstehender Sonne im Sommer der Balkon
keine direkte Sonneneinstrahlung auf die Fenstermitte erlaubt.
Das trifft auch auf Punkt 3, dem mittleren Fenster an der Südfassade des Gebäudes FünfBäume-Weg 21, zu.
Am Punkt 4, dem westlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg
21, wird auch im Winter die Verschattung deutlich verringert.
Am Punkt 5, dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 23,
ändert sich die Besonnung durch die Planänderung kaum.
An den Punkten 6, dem mittleren Fenster an der Südfassade des Gebäudes Fünf-BäumeWeg 23, und 7, dem östlichen Fenster an der Südfassade des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg
23, wird im Winter die Verschattung verringert.
Am Punkt 11, an der Westfassade unter dem Balkon des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 17, ist
im derzeitigen Zustand und mit der Planung im Winter keine direkte Besonnung gegeben. An
den Tag- und Nachtgleichen ist derzeit für weniger als 4 Stunden eine direkte Besonnung
möglich, die mit der Planung um ca. 1 ½ Stunden am späten Nachmittag verringert wird. Die
modifizierte Planung verringert die Verschattung gegenüber der ersten Planung im Sommerhalbjahr etwas.
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Am Punkt 12, an der Ostfassade des Gebäudes Fünf-Bäume-Weg 17, ist im derzeitigen
Zustand im Winter keine direkte Besonnung für eine Stunde gegeben. An den Tag- und
Nachtgleichen ist derzeit für mehr als 4 Stunden eine direkte Besonnung möglich. Mit der
Planung ist im Winter für mindestens eine Stunde eine direkte Besonnung möglich. An den
Tag- und Nachtgleichen sind gegenüber dem derzeitigen Zustand gleiche Besonnungsverhältnisse gegeben. Die modifizierte Planung wirkt sich an diesem Standort nicht auf die
Horizonteinengung aus.
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Fü
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ße
8
E
Untersuchungspunkte
Geb_Bestand_z
sonnenstudie_neu_korr
geplante Gebäude
w
Maien
eg
bestehendes Krankenhaus
entf. Gebäude
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Abb. 3.1
Lageplan des Untersuchungsgebietes
mit Numerierung markanter Gebäudeecken (hellblau)
0
50
100
Meter
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Abb. A4.1: Horizontogramm für den Punkt 1 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.2: Horizontogramm für den Punkt 2 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.3: Horizontogramm für den Punkt 3 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.4: Horizontogramm für den Punkt 4 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.5: Horizontogramm für den Punkt 5 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.6: Horizontogramm für den Punkt 6 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.7: Horizontogramm für den Punkt 7 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.8: Horizontogramm für den Punkt 11 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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Abb. A4.9: Horizontogramm für den Punkt 12 in Höhe der Fenster des Erdgeschosses
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