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Anlage 3 - Risikobetrachtung (endgültige Version!!!).pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 - Risikobetrachtung (endgültige Version!!!).pdf
Größe
124 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:08

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Inhalt der Datei

Sitzung des Gemeinderates Ulm, 06.05.2015 Straßenbahnlinie 2 Risikobetrachtung: Ausbau Straßenbahnlinie 2 Risiko Förderung Absenkung GVFGFörderquote des Bundes/Landes Aktueller Ergänzungsantrag wird geringer oder nicht gefördert Änderungsanträge werden geringer oder nicht gefördert Entfall Förderung Stammstrecke, Teilprojekt Haltestelle Hauptbahnhof verspätete Fertigstellung/Abrechnung der Baumaßnahme Nutzen-Kosten-Faktor der Standardisierten Bewertung fällt aufgrund steigender Baukosten in der Realisierungsphase unter 1,0 Betriebshof: Förderung entfällt oder fällt geringer aus Bauablauf Nachträge Baukostensteigerungen Keine Übernahme der Kosten der Leitungsträger durch Leitungsanpassungen Wendeanlage Zeitblomstraße ÖPNV-Brücke Behinderungsanzeigen während des Bauablaufs der ÖPNV-Brücke Verpflichtungen aus Vereinbarungen mit der DB AG Bonusregelung Anlage 3 zu GD 070/15 Erläuterung mit Risikobewertung, ggf. Einflussfaktoren Kosten GVFG-Förderung sinkt aufgrund vorzeitiger Ausschöpfung des Fördertopfes Kostenrisiko, da mit sinkendem Förderanteil der städtische Anteil steigt Der Ergänzungsantrag wegen Folgekosten aus Planfeststellungsverfahren, vertiefter Planung, allgemeinen Preissteigerungen und nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten während der Bauausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage wird nur teilweise oder nicht anerkannt. Änderungsanträge (während des Baus) werden nicht in gleicher Weise gefördert wird wie der Hauptantrag nicht bezifferbar Aufgrund Verzögerung bei der Umsetzung von Projekten im Umfeld des Hauptbahnhofs (GD 041/15 bzw. 159/15) Hohes Kostenrisiko wegen Auslaufen des Förderprogrammes 2019, keine vollständige Abrechnung mehr möglich 3.700 T € Hohes Kostenrisiko durch möglichen Entfall der Förderung, da für GVFG-Förderung der NutzenKosten-Quotient >1,0 betragen muss (s. Zuwendungsbescheid des MVI Baden-Württemberg vom 24.04.2105). Ausbau des Betriebshofs ist für den Betrieb der Linie 2 erforderlich nicht bezifferbar aufgrund hoher Komplexität der Bauleistung und erhöhtem Zeitdruck bei der Bauausführung u.a. durch allgemeine Baupreisentwicklungen, durch Bauablaufstörungen Falls Folgekostenpflicht der Leitungsträger aberkannt wird (Rechtsprechung; Auslegung Vertrag) nicht bezifferbar max. 13.200 T€ nicht bezifferbar nicht bezifferbar max. 7.600 T € nicht bezifferbar 6.500 T € Höhere Betriebskosten bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Wendeanlage; Fahrten vom Kuhberg müssen dann am Donaustadion wenden. gestörter Bauablauf durch Behinderungen von Auftragnehmern der DB AG Terminänderungen der DB AG während Durchführung der Bauhauptmaßnahme 1.800 T € Mögliche Kostentragungsregelungen aufgrund bestehender Vereinbarungen mit der DB AG (Rahmenvereinbarung, Baudurchführungsvereinbarung) Bonusregelung bei vorgezogener Fertigstellung der ÖPNV-Brücke kommt voll zum Tragen nicht bezifferbar 750 T€ 1 Sitzung des Gemeinderates Ulm, 06.05.2015 Straßenbahnlinie 2 Risiko Weitere Beschaffung Straßenbahnfahrzeuge nach Auslauf Bindefrist Offene planerische Risiken Anforderungen aus Planfeststellungsbeschluss Entschädigungszahlungen an die Fa. Wall AG Passive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Bebauung Kienlesberg Allgemeine Bauherrenrisiken Erläuterung mit Risikobewertung, ggf. Einflussfaktoren Kosten Angebotspreis nur gültig bis August 2015 nicht bezifferbar Kostenerhöhung Wasserleitung Universität aus Erkenntnissen der vertieften Planung Verbindungsleitung singulärer Netzanschluss Umspannanlage Berliner Ring Gebäudeerweiterung und Verlagerung Anlagen der Universität Kosten bisher nicht berücksichtigt; städtischer Anteil steigt Kosten bisher nicht berücksichtigt: städtischer Anteil steigt 500 T€ 300 T€ Eintritt allgemeiner Bauherrenrisiken: Baugrund, Altlasten, alte Bauwerke im Untergrund, außergewöhnlich lange Winterperioden etc. nicht bezifferbar nicht bezifferbar nicht bezifferbar nicht bezifferbar 2