Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 - Risikobetrachtung (endgültige Version!!!).pdf
Größe
124 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzung des Gemeinderates Ulm, 06.05.2015
Straßenbahnlinie 2
Risikobetrachtung: Ausbau Straßenbahnlinie 2
Risiko
Förderung
Absenkung GVFGFörderquote des
Bundes/Landes
Aktueller Ergänzungsantrag
wird geringer oder nicht
gefördert
Änderungsanträge werden
geringer oder nicht
gefördert
Entfall Förderung
Stammstrecke, Teilprojekt
Haltestelle Hauptbahnhof
verspätete
Fertigstellung/Abrechnung
der Baumaßnahme
Nutzen-Kosten-Faktor der
Standardisierten Bewertung
fällt aufgrund steigender
Baukosten in der
Realisierungsphase unter 1,0
Betriebshof: Förderung
entfällt oder fällt geringer
aus
Bauablauf
Nachträge
Baukostensteigerungen
Keine Übernahme der
Kosten der Leitungsträger
durch Leitungsanpassungen
Wendeanlage
Zeitblomstraße
ÖPNV-Brücke
Behinderungsanzeigen
während des Bauablaufs der
ÖPNV-Brücke
Verpflichtungen aus
Vereinbarungen mit der DB
AG
Bonusregelung
Anlage 3 zu GD 070/15
Erläuterung mit Risikobewertung,
ggf. Einflussfaktoren
Kosten
GVFG-Förderung sinkt aufgrund vorzeitiger
Ausschöpfung des Fördertopfes
Kostenrisiko, da mit sinkendem Förderanteil der
städtische Anteil steigt
Der Ergänzungsantrag wegen Folgekosten aus
Planfeststellungsverfahren, vertiefter Planung,
allgemeinen Preissteigerungen und nicht
vorhersehbaren Schwierigkeiten während der
Bauausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage wird
nur teilweise oder nicht anerkannt.
Änderungsanträge (während des Baus) werden nicht
in gleicher Weise gefördert wird wie der Hauptantrag
nicht bezifferbar
Aufgrund Verzögerung bei der Umsetzung von
Projekten im Umfeld des Hauptbahnhofs (GD 041/15
bzw. 159/15)
Hohes Kostenrisiko wegen Auslaufen des
Förderprogrammes 2019, keine vollständige
Abrechnung mehr möglich
3.700 T €
Hohes Kostenrisiko durch möglichen Entfall der
Förderung, da für GVFG-Förderung der NutzenKosten-Quotient >1,0 betragen muss (s.
Zuwendungsbescheid des MVI Baden-Württemberg
vom 24.04.2105).
Ausbau des Betriebshofs ist für den Betrieb der Linie
2 erforderlich
nicht bezifferbar
aufgrund hoher Komplexität der Bauleistung und
erhöhtem Zeitdruck bei der Bauausführung
u.a. durch allgemeine Baupreisentwicklungen, durch
Bauablaufstörungen
Falls Folgekostenpflicht der Leitungsträger aberkannt
wird (Rechtsprechung; Auslegung Vertrag)
nicht bezifferbar
max. 13.200 T€
nicht bezifferbar
nicht bezifferbar
max. 7.600 T €
nicht bezifferbar
6.500 T €
Höhere Betriebskosten bei nicht rechtzeitiger
Fertigstellung der Wendeanlage; Fahrten vom
Kuhberg müssen dann am Donaustadion wenden.
gestörter Bauablauf durch Behinderungen von
Auftragnehmern der DB AG
Terminänderungen der DB AG während
Durchführung der Bauhauptmaßnahme
1.800 T €
Mögliche Kostentragungsregelungen aufgrund
bestehender Vereinbarungen mit der DB AG
(Rahmenvereinbarung,
Baudurchführungsvereinbarung)
Bonusregelung bei vorgezogener Fertigstellung der
ÖPNV-Brücke kommt voll zum Tragen
nicht bezifferbar
750 T€
1
Sitzung des Gemeinderates Ulm, 06.05.2015
Straßenbahnlinie 2
Risiko
Weitere
Beschaffung
Straßenbahnfahrzeuge nach
Auslauf Bindefrist
Offene planerische Risiken
Anforderungen aus
Planfeststellungsbeschluss
Entschädigungszahlungen
an die Fa. Wall AG
Passive
Lärmschutzmaßnahmen im
Bereich Bebauung
Kienlesberg
Allgemeine Bauherrenrisiken
Erläuterung mit Risikobewertung,
ggf. Einflussfaktoren
Kosten
Angebotspreis nur gültig bis August 2015
nicht bezifferbar
Kostenerhöhung Wasserleitung Universität aus
Erkenntnissen der vertieften Planung
Verbindungsleitung singulärer Netzanschluss
Umspannanlage Berliner Ring
Gebäudeerweiterung und Verlagerung Anlagen der
Universität
Kosten bisher nicht berücksichtigt; städtischer Anteil
steigt
Kosten bisher nicht berücksichtigt: städtischer Anteil
steigt
500 T€
300 T€
Eintritt allgemeiner Bauherrenrisiken: Baugrund,
Altlasten, alte Bauwerke im Untergrund,
außergewöhnlich lange Winterperioden etc.
nicht bezifferbar
nicht bezifferbar
nicht bezifferbar
nicht bezifferbar
2