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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur Datum 16.03.2015 Geschäftszeichen VGV/V/2-FG * 34 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Brückenzustandsbericht - Bericht - Anlagen: Anlage Sitzung am 12.05.2015 TOP GD 148/15 1: Bauwerke im Zuge der B10 Anlage 2: Bauwerke im Zuge der K9915 Anlage 3: Bauwerke über die Bahn Anlage 4: Bauwerke über die Donau Anlage 5: Bauwerke im Donautal Anlage 6: Bauwerke im Stadtgebiet Anlage 7: Bauwerke in den Vororten Anlage 8: Berechnungsgrundlage / Verkehrsentwicklung Anlage 9: Beispiele für Schäden an Brückenbauwerken Anlage 10: Beschreibung der Zustandsnoten Anlage 11: Begriffsbestimmungen Antrag: 1) Der Brückenzustandsbericht 2015 wird zur Kenntnis genommen. 2) Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Projektplanes zur Sanierung der Brücken im Stadtgebiet beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2016 ff. in Abhängigkeit der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalts- und Finanzplan 2016 ff. 3) Die Verwaltung wird mit der Planung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen 2016 (gemäß Kapitel 6.3) beauftragt. Planungsmittel in entsprechender Höhe stehen im Ergebnishaushalt 2015 bei Profitcenter 5410-750 (aus dem DSP 2015) zur Verfügung. Zur Mitzeichnung an: BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- 4) Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Wartungsplanes für Brückenbauwerke beauftragt. Feig -3- Sachdarstellung: Inhalt 1. Ziel des Brückenzustandsberichtes 1.1 Ausgangslage 1.2 Lebenszyklus einer Brücke 1.3 Entwicklung Schwerlastverkehr 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Straßenbaulast 3. Brückenprüfung 3.1 Verantwortung für die Bauwerksprüfung 3.2 Bauwerksdatenbank (SIB - Bauwerke) 3.3 Brückenbücher 4. Brückenbauwerke im Stadtgebiet 4.1 Anzahl der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet 4.2 Anzahl der Bauwerke im Stadtgebiet im Bundesvergleich 4.3 Altersstruktur der Brückenbauwerke 4.4 Zustand der Brücken im Stadtgebiet im Bundesvergleich 5. Strategie 6. Maßnahmen 6.1 Maßnahmen zur Verbesserung des Brückenzustandes 6.2 Fortschreibung des Projektplan B10, Sanierung von Bauwerken an der Ortsdurchfahrt B10 6.3 Projektplan zur Sanierung der weiteren Brücken im Stadtgebiet 6.3.1 Geplante Maßnahmen zur Sanierung von Brücken im Stadtgebiet für 2016 Vorgriff auf den Projektplan 6.4 Aufbereitung der Bauwerksdaten / Bauwerksmanagementsystem 6.5 Vorgesehene Wartungsmaßnahmen an Brückenbauwerken 2016 7. Bauwerke mit Handlungsbedarf -41 Ziel des Brückenzustandsberichtes Im Rahmen des Berichts wird der aktuelle Zustand der verschiedenen Brückenbauwerke im Stadtgebiet dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Darlegung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtzustandes und zur Verlängerung der Lebensdauer der Brückenbauwerke bzw. der Wirtschaftlichkeit eines Ersatzneubaus. 1.1 Ausgangslage Die Verkehrsinfrastruktur dient der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sie ist eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung der Erreichbarkeit von Orten. Wichtiger Bestandteil sind die Straßenbrücken und Ingenieurbauwerke, die zur Bewältigung der Topografie, für Querungen von Wasserläufen oder auch von anderen Verkehrsinfrastrukturen unerlässlich sind. Die baulichen Probleme der Ingenieurbauwerke werden u.a. verursacht durch:  erhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs  Geschwindigkeitssteigerungen  früherer massiver Streusalzeinsatz  sauren Regen  Bauwerke aus den 60er-/ 80er-Jahren erreichen ihr "kritisches Alter"  vorzeitige Alterungserscheinungen an Spannbetonbrücken aus den 60er- /70er-Jahren infolge von Konstruktionsmängeln (Stand der Technik)  moderaten Brückenunterhalt in der vergangenen Zeit Bei einer Straßenbrücke wird von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren, bei einer Fuß- bzw. Radwegbrücke von 40 Jahren ausgegangen. Die kürzere Lebensdauer von Fuß- und Radwegebrücken ist auf die meist verwendeten Baustoffe wie Holz bzw. Stahl zurückzuführen. In den nachfolgenden Betrachtungen wird aber auch bei diesen Bauwerken von einer Lebensdauer von 80 Jahren ausgegangen. Mit fortschreitender Alterung sind daher Erhaltungsmaßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die angestrebte Nutzungsdauer zu erreichen. Systemrelevante Bauwerke (z.B. Adenauerbrücke) tragen die Hauptlast der Verkehrsströme im Stadtgebiet, eine Störung bzw. ein Ausfall dieser Bauwerke hat gravierende und großflächige Auswirkungen auf die gesamte Infrastruktur des Stadtgebietes. Nicht systemrelevante Bauwerke haben bei einer Störung bzw. beim Ausfall geringere Auswirkungen auf die Infrastruktur im Stadtgebiet. Der Verwaltung stehen im Jahr 2015 folgende Mittel für die Instandhaltung der Bauwerke zur Verfügung: Ergebnishaushalt (PSP U.15.I): Unterhalt Ingenieurbauwerke Reinigungsmaßnahmen Ing. Leistungen (Prüfungen) Unterhalt Tunnel Unterhalt Bahnhofsteg Verbesserung Entwässerung an Ing. BW Planung anstehender Sanierungen Ermächtigungsübertrag 2014 Adenauer Brücke Summe: Finanzhaushalt 248.300 € 40.000 € 100.000 € 66.000 € 40.000 € 100.000 € 300.000 € 360.000 € 1.254.300 € -5Sanierung von Bauwerken an der Ortsdurchfahrt B10 PSP 7.54100015 (Söflinger Kreis Brücke, Rückbau Thränstraße, Sicherheitstechnik Tunnel, Untersuchung Wallstraßenbrücke und Brücke über das Blaubeurer- Tor und Belagssanierungen Fahrtrichtung Nord) Auflastung Brücke Schillerstraße über die große Blau PSP 7.54100037 Beringer Brücke PSP 7.54100010 Sanierungskonzept Ing. BW. PSP 7.54100049 (Sanierung Ludwig Erhard Brücke) Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke beim Alten Fritz über den Wallgraben PSP 7.54100031 Kleinmaßnahmen FFH PSP 775054100091 (Sanierung Häuslesbrücke / Neubau Steg Lautenberg) 1.2 3.000.000 € 600.000 € 100.000 € 800.000 € 250.000 € 230.000 € 4.980.000 € Lebenszyklus einer Brücke Um die Bausubstanz erhalten zu können, sollte die erste grundlegende Sanierung eines Bauwerks spätestens nach 40 Jahren erfolgen. Erfolgt die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt, so steigen die Sanierungskosten nicht mehr linear zum Alter des Bauwerks, sondern sprunghaft an. Des Weiteren ist mit einer Reduzierung der Lebensdauer des Bauwerks zu rechnen. Bei einer späten Sanierung können z.B. Chloridschäden in der Tragkonstruktion schon so weit fortgeschritten sein, dass eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist. Ein Ersatzneubau muss dann in Betracht gezogen werden. Kostenmodell für Brückenbauwerke (theoretischer Ansatz): Errichtung 4.000 €/m² 1. Zwischensanierung 15-20 Jahre 300 €/m² Generalsanierung 30-40 Jahre 1.400 €/m² 2. Zwischensanierung 50-55 Jahre 750 €/m² Ersatzneubau 75-80 Jahre 4.200 €/m² Hinzu kommen jährliche Kosten für Reinigung, kleinere Instandsetzungen, Beseitigung von Schäden verursacht durch Dritte, sowie Bauwerksuntersuchungen. -6Die Sanierungskosten gliedern sich in Kosten für die Instandsetzung, die Verkehrsführung und Spartenträger. Ein großer Kostenfaktor bei der Sanierung von Brückenbauwerken sind die Kosten für die Verkehrsführung, da umfangreiche Umleitungen beschildert oder Zufahrten für Bewohner und Rettungsdienste gebaut werden müssen. 1.3 Entwicklung Schwerlastverkehr Die im Verkehrsbericht 2000 des Bundes ausgewiesene Entwicklung des Straßengüterverkehrs wurde bereits nach weniger als der Hälfte des Prognosezeitraums erreicht. Neuere Untersuchungen sagen Steigerungen in der Transportleistung auf den Straßen von 84 % bis 2025 und mehr als eine Verdoppelung bis 2050 voraus. Des Weiteren ist eine überproportionale Zunahme von Anträgen des genehmigungspflichtigen Schwerverkehrs zu beobachten. In Ulm wurden 2008 insgesamt 1.966 Schwertransporte, 2014 mehr als 3.000 Schwertransporte, zum Teil Dauergenehmigungen, im Stadtgebiet genehmigt. Transporte mit mehr als 100 t Gesamtgewicht werden nahezu täglich über die Brückenbauwerke im Stadtgebiet geführt. Diese Transporte haben, wie auch der steigende Straßengüterverkehr sowie die Anzahl überladener Fahrzeuge, Auswirkungen auf die Nutzungsdauer der Brücken. Die Problembereiche bei den Brücken im Stadtbereich sind unter anderem:  Ermüdung vorgespannter Fahrbahnplatten unter Verkehr  Koppelfugen älterer Spannbetonbrücken  Ermüdung nicht schubbewehrter Bauteile  Verbund zwischen Bewehrung und Beton Nach einer Studie des bayerischen Staatsministeriums des Innern ist 1LKW - Achse (10t) gleichzusetzen mit 160.000 Pkw - Achsen (0,5t) 1LKW - Achse (11,5t) gleichzusetzen mit 280.000 Pkw - Achsen (0,5t) Heutige zulässige Gesamtgewichte LKW zul. Gesamtgewicht: 40 t / 44 t max. Länge: 18,75 m Gigaliner zul. Gesamtgewicht: 60 t max. Länge: 25,25 m EuroCombi (Lang LKW) zul. Gesamtgewicht: 44 t max. Länge: 25,25 m 2 Rechtliche Grundlagen Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Aufgabe von Bund, Ländern, Landkreisen und Gemeinden. So haben nach § 4 Fernstraßengesetz (FStrG)6 und § 11 Abs. 3 Landesstraßengesetz (LStrG)7 die Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Auch ohne ausdrückliche Festlegung erfordert dieses Gebot die Beachtung der in technischen Richtlinien, Merkblättern oder DIN-Normen festgelegten anerkannten Regeln der Technik. Nach § 11 Abs. 1 LStrG haben die jeweiligen Straßenbaulastträger nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen einschließlich der dazugehörenden Ingenieurbauwerke in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. 2.1 Straßenbaulast Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind nach § 5 Abs. 2 FStrG und § 12 Abs. 3 LStrG Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen. Nach § 14 LStrG sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen und nach § 15 Abs. 1 LStrG für sonstige Straßen in ihrem Eigentum. Ebenso tragen sie die Baulast für andere in ihrem Eigentum stehende Straßen und Wege. Die Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung trägt die Ortsgemeinde. 3 Brückenprüfung -7Eine regelmäßige Kontrolle des Bauwerkszustandes soll sicherstellen, dass Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Darüber hinaus sind für die dauerhafte Erhaltung der Bauwerke wiederkehrende Informationen zur Schadensentwicklung unerlässlich, um die Erhaltungsmaßnahmen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel für Instandsetzungen einplanen zu können. Mit einer umgehenden Schadensbeseitigung können wiederum Folgeschäden verhindert und eine vorzeitige Erneuerung von Bauwerken vermieden werden. Grundlage für die Bauwerksprüfung ist die DIN 1076. Diese regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.  Die Standsicherheit kennzeichnet die Eigenschaft eines Bauwerks oder einzelner Bauwerksteile, die planmäßige Beanspruchungen (bei Nutzungsbeschränkungen entsprechend reduziert) schadlos aufnehmen können.  Die Verkehrssicherheit ist ein Maß für die Bauwerksausbildung zum jeweiligen Prüfzeitpunkt, sie beinhaltet die Anforderungen an Sicherheit und Ordnung hinsichtlich der gefahrlosen und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauwerkes.  Die Dauerhaftigkeit kennzeichnet die Widerstandsfähigkeit des Bauwerkes oder einzelner Bauwerksteile gegenüber Einwirkungen, um eine möglichst lange Nutzungsdauer unter Aufrechterhaltung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit bei planmäßiger Nutzung und planmäßiger Bauwerksunterhaltung zu erreichen. Auf Basis der drei Bewertungskriterien werden in den Prüfberichten Zustandsnoten gebildet. Diese werden den entsprechenden Zustandsnotenbereichen zugeordnet, die wie folgt klassifiziert sind:  1,0 - 1,4 “Sehr guter Bauwerkszustand“  1,5 - 1,9 “Guter Bauwerkszustand“  2,0 - 2,4 “Befriedigender Bauwerkszustand“  2,5 - 2,9 “Ausreichender Bauwerkszustand“ Maßnahmen können kurzfristig erforderlich werden  3,0 - 3,4 “Nicht ausreichender Bauwerkszustand“ - Maßnahmen sind umgehend erforderlich.  3,5 - 4,0 “Ungenügender Bauwerkszustand“ - Maßnahmen sofort erforderlich Eine genaue Beschreibung der Zustandsnote ist der Anlage 10 "Beschreibung der Zustandsnoten" zu entnehmen. Diese Bewertungen sind die rechtlichen Grundlagen zur Brückeninstandhaltung. Als Folge von schlechten Zustandsnoten kann es zu kurzfristigen Ablastungen (Reduzierung der zulässigen Last) bzw. Sperrungen von Brückenbauwerken kommen. Die Prüfungen der Bauwerke sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Diese sind:  Jährliche Sichtprüfung  Hauptprüfung, alle 6 Jahre  Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung  Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung); diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden Die Bauwerke werden im Rahmen der Streckenkontrolle des Baubetriebshofs, sowie bei einer jährlichen Sichtprüfung durch die Abt. VGV/VI-2, inspiziert. -8Die Hauptprüfungen werden von der Stadt Ulm derzeit von unabhängigen Ingenieurbüros durchgeführt, um somit das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. Die einfache Prüfung wird derzeit durch die Abteilung VGV/VI-2 wahrgenommen. Die wichtigsten Brückendaten und Prüfergebnisse werden gemäß DIN 1076 in einem sogenannten Bauwerksbuch festgehalten. Dieses Buch ist auch Grundlage für die SIBBauwerksdatenbank. Für die Bauwerksprüfungen (ohne Adenauerbrücke und Westringtunnel) wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 70.000 €/ Jahr ausgegeben. 3.1 Verantwortung für die Bauwerksprüfung Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bauwerksprüfung von kommunalen Brücken- und Ingenieurbauwerken obliegt der als Straßenbaubehörde jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung (vgl. § 49 Abs. 3 LStrG). Mit den Prüfungen sind erfahrene Ingenieure zu betrauen, die über die für die Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke erforderliche Sachkunde verfügen. Beim Einsturz von Bauwerken greift als Sonderfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Bestimmung des § 836 BGB: Ist der Einsturz die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung, wird das Verschulden des Besitzers des Bauwerks vermutet, das heißt, die Beweislast kehrt sich um. Diese Bestimmung gilt auch, wenn Teile von Ingenieurbauwerken wie Geländer einstürzen oder in sonstiger Weise versagen. 3.2 Bauwerksdatenbank (SIB - Bauwerke) Die Struktur und der Umfang der Bauwerksdaten werden durch die Anweisung zur Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) definiert. Mit dem Programmsystem SIB-BAUWERKE ist eine ASB-ING kompatible Erfassung, Verwaltung und Auswertung der Bauwerksdaten realisiert. Das Programmsystem SIB-BAUWERKE ist eine Entwicklung der Straßenbauverwaltungen von Bund und Ländern. Die Stadt Ulm verwaltet seit 2011 die Brückenbauwerke mit diesem Programmsystem. Sämtliche 236 Brückenbauwerke sind zwischenzeitlich in der Datenbank erfasst. 3.3 Brückenbücher Das Erstellen und die Führung von Brückenbüchern ist in der DIN 1076 vorgeschrieben und ein essentieller Bestandteil zum Erhalt der Sicherheit der Bauwerke. In einem Brückenbuch werden die gesamten Bauwerksdaten erfasst. Diese Daten dienen als Bestandsunterlage und Grundlage für die Brückenprüfungen sowie Sanierungsmaßnahmen. Für alle Bauwerke im Stadtgebiet sind Brückenbücher vorhanden und auf aktuellem Stand. 4 Brückenbauwerke im Stadtgebiet 4.1 Anzahl der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet Von der Abteilung Verkehrsinfrastruktur werden derzeit 236 Brückenbauwerke und Unterführungen mit einer Gesamtbrückenfläche von 101.531 m² unterhalten. Bei den Brückenbauwerken handelt es sich sowohl um Großbrücken wie z.B. die Blautalbrücke mit 12.200 m², als auch um kleine Fußgängerstege mit lediglich 10 m² Brückenfläche. Des Weiteren unterhält die Abteilung VGV / VI:  ca. 100 Lärmschutzwände und Stützwände mit einer Ansichtsfläche von ca. 34.000 m²  Parkhaus Eberhardtstraße  Tiefgarage Kornhaus  Dach der Haltestelle Ehinger Tor -9  Bahnhofsvordach Verkehrsschilderbrücken im Stadtgebiet Zu den Aufgaben gehört auch die Genehmigung von Schwertransporten über Ingenieurbauwerke. 4.2 Anzahl der Bauwerke im Stadtgebiet im Bundesvergleich Aufgrund der topographischen Lage, den vorhandenen Gewässern sowie der Infrastruktur der Bahn hat Ulm überdurchschnittlich viele Brückenbauwerke. In Ulm gibt es 1,9 Brücken / 1.000 Einwohner bzw. 819 m² Brücken / 1.000 Einwohner. Im Bundesdurchschnitt sind es bei Städten > 50.000 Einwohner ca. 0,5 Brücken / 1.000 Einwohner bzw. 300 m² Brücken / 1.000 Einwohner. 4.3 Altersstruktur der Brückenbauwerke Brückenzuwachs im Stadtgebiet Bis 1960 14.173 m² 1961-1970 15.508 m² 1971-1980 32.374 m² 1981-1990 8.331 m² 1991-2000 13.959 m² 2001-2010 14.246 m² 2011 -heute 2.940 m² Nahezu die Hälfte der Brückenfläche wurde in den 60er bzw. 70er Jahren gebaut. Bei diesen Bauwerken steht nun die Generalsanierung an. Verzögerungen bei der Sanierung bzw. nicht durchgeführte Zwischensanierungen haben zur Folge, dass die Lebensdauer der Bauwerke deutlich reduziert wird bzw. die Sanierungskosten deutlich ansteigen. Versäumnisse der vergangenen Jahre können, wenn überhaupt, nur mit deutlich höheren Mittelzuteilungen für den Brückenbau / Brückenunterhalt über die nächsten Jahre ausgeglichen werden. Gemäß dem theoretischen Lebenszyklus von Bauwerken wären rechnerisch die nachfolgenden Investitionen erforderlich bzw. erforderlich gewesen: Zeitraum Generalsanierung / Zwischensanierung Sanierungsbedarf 2000-2010 16.926 m² / 8.331 m² 26.200.000 € 2011-2020 33.791 m² / 13.959 m² 51.500.000 € 2021-2030 9.749 m² / 14.246 m² 17.900.000 € - 10 Der theoretisch ermittelte Bedarf geht von einer dem Alter entsprechenden Zustandsnote aus. Der tatsächliche Aufwand kann erst nach konkreten empirischen Untersuchungen des Bauwerks ermittelt werden. Eine weitere Problematik bei älteren Großbrücken, die zwischen 1960 und 1980 gebaut wurden, ist die Tatsache, dass die bisher vorhandenen Tragfähigkeitsreserven oftmals aufgebraucht sind. Gründe hierfür sind neben der allgemeinen Zunahme des Güterverkehrs die mehrfache Anhebung der zulässigen Gesamtgewichte, die hohe Anzahl überladener Fahrzeuge und die zunehmende Zahl der Schwertransporte. 4.4 Zustand der Brücken im Stadtgebiet im Bundesvergleich Entsprechend der Bauwerksprüfungen wurden die nachfolgenden Tabellen erstellt. Zustandsnote aller Brückenbauwerke (inkl. B10) im Stadtgebiet Zustandsnote der Brückenbauwerke im Stadtgebiet / B10 Die beiden noch nicht sanierten Großbrücken (Brücke über das Blaubeurer Tor und Wallstraßenbrücke) tragen dazu bei, dass die durchschnittlichen flächenbezogenen Zustandsnoten über den - 11 Bundesdurchschnitt steigen. 5 Strategie Die Brückenerhaltung im Stadtgebiet ist eine bedeutende Zukunftsaufgabe. Die systemrelevanten Bauwerke sind für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unverzichtbar. Die Aufgabe ist nicht nur der Erhalt einzelner Brücken, sondern der Erhalt des gesamten Brückenbestandes. Zur Erhaltung der Brückenbauwerke werden daher nachfolgende strategische Ziele verfolgt: • • • • Wartung + Prävention Vorbeugende Maßnahmen zur Schadensvermeidung Instandsetzung Auf Basis von empirischen Untersuchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Bedeutung des Bauwerks. Gezielte Alterung Maßnahmen zur Sicherung des Bauwerks bis zum Ersatzneubau. Stilllegung Prüfung, ob das Bauwerk in der jetzigen Form erforderlich ist oder ob es durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Bsp. Brückenbauwerk durch Kreisverkehr ersetzen -> deutlich geringere Folgekosten. Ziel dieser Strategie ist  die Erreichung einer Systematik für den Bauwerksunterhalt  eine nachhaltige Erhaltungsstrategien  eine belastbare Entscheidungsvorlage für Maßnahmen 6 Maßnahmen 6.1 Maßnahmen zur Verbesserung des Brückenzustandes Die theoretische Nutzungsdauer von Brücken kann nur dann erreicht werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht durchgeführt werden. Sofern Maßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel aufgeschoben werden müssen, wird dadurch der Substanzverlust beschleunigt. Auf Dauer führt dies zu einer erheblichen Verschlechterung des Bauwerkszustands, so dass häufig vor Ablauf der angestrebten Nutzungszeit nur noch eine Generalinstandsetzung oder ein Ersatzneubau in Frage kommt. Voraussetzung für ein effektives Erhaltungsmanagement ist die Kenntnis über den Zustand aller Bauwerke. Dies setzt eine regelmäßige Erfassung des Zustands und eine nach Bauwerken differenzierte Auswertung und Zustandsübersicht voraus. Dafür müssen die Schadensursachen diagnostiziert, Vorschläge zur Schadensbeseitigung erarbeitet und die dafür erforderlichen Instandsetzungskosten ermittelt werden Schaffung einer präventiver Erhaltungsstrategie (Wartung) Dabei sollten gezielt durch regelmäßige Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen Schäden, die das Eindringen von Wurzelwerk und Feuchtigkeit in das Bauwerk begünstigen, beseitigt werden. Schadensausbreitungen oder Folgeschäden können somit verhindert werden. Reduzierung der Anzahl von Bauwerken mit Handlungsbedarf auf Grundlage einer Dringlichkeitsreihung. Dazu sollten unter Kosten-Nutzen-Aspekten für die Brücken entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung, ihres Zustands, der Größe, der Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung sowie der Möglichkeiten, eine Brückensanierung mit anderen Maßnahmen zu kombinieren, Präferenzen gebildet werden. Entsprechende Baukosten sollten in die mittel- bis - 12 langfristige Haushaltsplanung übernommen werden (Projektplan Erhaltung Brückenbauwerke im Stadtgebiet). Erstellung eines jährlichen Bauwerkzustandsberichtes für den Gemeinderat. Bestandteile dieser Berichte sind:  Zustandsübersicht mit Zustandsnoten  Maßnahmen im laufenden Jahr  Geplante Maßnahmen für das kommende Jahr  Darlegung der Dringlichkeitsreihung  Darlegung erforderlicher Haushaltsmittel für die kommenden Jahre 6.2 Fortschreibung des Projektplan B10, Sanierung von Bauwerken an der Ortsdurchfahrt B10 Für 2015 ist die Ermittlung des Istzustandes der Wallstraßenbrücke und der Brücke über das Blaubeurer Tor sowie die Zusammenfassung der Maßnahmen in den Projektplan B10 geplant. Ziel ist die detaillierte Ausarbeitung der Sanierungskonzepte inkl. der dazugehörigen Untersuchung der Auswirkungen auf das Sekundärsystem der Infrastruktur. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Fertigstellung der Linie 2. 6.3 Projektplan zur Sanierung der weiteren Brücken im Stadtgebiet Analog zur Fortschreibung des Projektplans B10 wird für die Brücken im Stadtgebiet ein Projektplan erarbeitet. Die Hauptziele des Projektplanes sind der Abbau von Bauwerken mit Handlungsbedarf und die Ausarbeitung von präventiven Erhaltungsstrategien. Nachfolgende Punkte werden in dem zu erstellendem Projektplan berücksichtigt:  Analyse des Ist-Zustandes  Erhaltungsplanung  Budgetierung  Maßnahmenplanung und Umsetzung In der Bewertung der Maßnahmen werden die Dringlichkeit, die verkehrliche Bedeutung, die Auswirkungen auf den Verkehr sowie die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dem Fachbereichsausschuss den Projektplan im Sommer 2016 vorzustellen. Die Umsetzung der im Projektplan dargestellten Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalts- und Finanzplan der kommenden Jahre; diese werden von der Verwaltung jeweils maßnahmenbezogen angemeldet. 6.3.1 Geplante Maßnahmen zur Sanierung von Brücken im Stadtgebiet für 2016 Vorgriff auf den Projektplan Im Vorgriff auf den vorstehend genannten Projektplan sind für das Haushaltjahr 2016 folgende Sanierungsmaßnahmen geplant: Adenauerbrücke € Gesamtkosten 100.000 Anteil der Stadt Ulm 50.000 € Für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bzw. Standsicherheit wird in der Adenauerbrücke 2015 eine neue Monitoringanlage eingebaut. Für den Betrieb der Anlage (ca. 20.000 €), sowie für ingenieurtechnische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Monitoringsystem (ca. 50.000 €), fallen laufende Kosten an. Zusätzlich können als Folge der Untersuchungen kurzfristige Maßnahmen zum Erhalt der Brücke erforderlich werden. Die erforderlichen Mittel wurden von der Verwaltung als jährlicher Sonderfaktor im Ergebnishaushalt beantragt. 50 % der Kosten werden durch das Staatliche Bauamt Krumbach getragen. - 13 Herdbrücke Gesamtkosten 800.000 € Anteil der Stadt Ulm 400.000 € Die Abdichtung der Herdbrücke ist nicht mehr intakt. Um Folgeschäden zu vermeiden, ist eine Erneuerung der Abdichtung, verbunden mit einer Betoninstandsetzung, unumgänglich. Diese Maßnahme würde zusammen mit der Stadt Neu-Ulm erfolgen, die 50% der Kosten trägt. Betoninstandsetzung / Abdichtung / Belag / Geländer. Lupferbrücke 250.000 € In Verbindung mit der Neuverlegung der FUG Leitung ist eine Sanierung des restlichen Brückenbauwerks erforderlich. Erforderlich ist eine Erneuerung der Abdichtung verbunden mit einer Betoninstandsetzung. Planungsmittel für die vorgesehenen Maßnahmen stehen im Ergebnishaushalt 2015 aus dem Dauerhaften Sanierungsprogramm zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in 2016 erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2016. 6.4 Aufbereitung der Bauwerksdaten / Bauwerksmanagementsystem Unter Hinzuziehung eines externen Dienstleisters können die Daten, die in der Bauwerksdatenbank gespeichert sind, aufbereitet werden. Somit kann anhand der vorhandenen Daten ein Erhaltungsmanagementsystem aufgebaut werden. Dieses System würde diese Komponenten umfassen:    Wartungsplanung Wartungspläne / Handbücher zur Wartung der Bauwerke Erhaltungsplanung Weitergehende Optimierung des Erhaltungskonzeptes unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen (Restlebensdauer, Nutzung, Bedeutung des Bauwerks ....) Kostenkontrolle: Präzisierung der Kostenentwicklung auf der Basis konkreter Maßnahmen Ziel: Ermittlung eines optimalen/angemessenen Budgets Ein Angebot zur Aufbereitung der Bauwerksdaten für die Bauwerke liegt der Verwaltung vor. Die Kosten für die externe Aufbereitung der Grunddaten wurden mit ca. 70.000 € ermittelt. Zusätzlich würden monatliche Kosten von ca. 300 € für die Bereitstellung des Systems entstehen. Durch dieses System kann der Sanierungserfolg optimiert werden, da jede Maßnahme sofort mit der Verbesserung der Bauwerksnote bewertet wird. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel für den Nachtrag 2015 beantragen; ggf. erfolgt die Deckung aus Mitteln des Brückenunterhalts. 6.5 Vorgesehene Wartungsmaßnahmen an Brückenbauwerken 2016 Die Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 150.000 € dienen allesamt zur Vermeidung späterer Schäden mit deutlich höheren Instandsetzungskosten:  Austausch von Dichtungen an Bauwerksübergängen (15 Jahre Lebensdauer)  Verfüllen von Fugen an Schrammborden  Instandsetzung von Brückenentwässerungen  Roden von Bewuchs an Brückenbauwerken  Zusätzliche Reinigung und Taubenschutz Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der im Ergebnishaushalt 2016 vorhandenen Mittel (Dauerhaftes Sanierungsprogramm). - 14 7 Bauwerke mit Handlungsbedarf An nachfolgenden Bauwerken besteht aufgrund der Zustandsnote 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhöhter Handlungsbedarf. Bauwerke mit der Zustandsnote 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) BW Name Baujahr Brückenfläche Alter aktuelle [m²] Note Bauwerke im Zuge der B 10 Adenauerbrücke Geh- u. Radwegbrücke über die Bahn UlmFriedrichshafen 1954 1972 3625 310 61 43 Geh- und Radwegunterführung Hindenburgring Bauwerke im Zuge der K 9915 1962 205 53 Kastbrücke Alt 1947 505 68 3,0 Hochwasserdurchlass bei Steinbeisstraße 1956 44 59 3,0 BDT BW 8 Egginger Weg Straßenbrücke 1981 260 34 3,0 BDT BW 5 über Harthauser Straße 1982 451 33 3,0 Durchlass unter K 9912 Weiherbachgraben 1980 87 35 3,0 NT BW 2 Nordtangente über B10 1973 1500 42 3,4 NT BW 3 NT Richtung Jungingen über Feldweg NT BW 4 NT Richtung Uni über Feldweg 1973 633 42 1973 328 42 3,4 Graf-Arco-Straße über Bahn FN 1969 625 46 3,3 Benzstraße über Bahn FN 1967 163 48 3,0 BDT BW 13 Bahnbrücke 1989 358 26 3,0 Zinglerbrücke 1969 1064 46 3,0 Ludwig-Erhard-Brücke 1989 6132 26 3,0 Neutorbrücke 1907 1302 108 3,3 Syrlinsteg über Brenzbahn 1909 41 106 3,2 Syrlinsteg über Bahnlinie Stuttgart 1909 44 106 3,0 Prittwitzstraße über Bahnlinie Stuttgart 1931 70 84 3,3 Lupferbrücke 1972 1294 43 3,3 1976 1095 39 3,0 1970 810 45 3,3 Geh- und Radwegbrücke über die Wielandstraße Fußgängersteg Eichenhang 1980 200 35 1966 27 49 Fußgängersteg üb. Regenauslass Böfinger Wald Bauwerke in den Vororten 1960 12 55 Am Kutschenberg ü. Weihung Hochwasserschutz 1955 3,4 3,0 3,0 3,0 Bauwerke im Zuge der Bahn Bauwerke im Zuge der Donau Fußgängersteg über den Lichternsee Bauwerke im Donautal Brücke Graf-Arco-Straße über B 311 Bauwerke im Stadtgebiet 3,0 3,2 3,0 21 60 3,0 Insgesamt handelt es sich um eine Brückenfläche von 21.206 m² in einem nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Entsprechende Maßnahmen sind hier umgehend erforderlich. - 15 - An nachfolgenden Bauwerken besteht aufgrund der Zustandsnote 3,5 bis 4,0 (ungenügender Bauwerkszustand) - dringender Handlungsbedarf: Bauwerke mit der Zustandsnote 3,5 – 4 (ungenügender Bauwerkszustand) Baujahr Brückenfläche aktuelle Alter [m²] Note Söflinger Kreisbrücke 1965 1.010 50 3,7 Brücke über das Blaubeurer Tor 1971 5.967 44 3,5 Wallstraßenbrücke Bauwerke im Zuge der K 9915 Nordtangente BW 5 K 9911 (alt B10) über NT 1972 10.905 43 3,5 1975 701 40 3,5 Steg an Ehinger Tor Unterführung 1966 96 49 3,5 Beringer Brücke Bauwerke im Stadtgebiet Geh- und Radwegbrücke über den Oberen Ausee 1908 2.400 107 3,8 1964 84 51 3,7 BW Name Bauwerke im Zuge der B 10 Bauwerke im Zuge von Bahnüberführungen Insgesamt handelt es sich um eine Brückenfläche von 21.163 m² in einem ungenügenden Bauwerkszustand. Entsprechende Maßnahmen sind hier sofort erforderlich. Die Kosten für die Sanierung der Bauwerke mit Zustandsnoten > 3, mit einer Fläche von insgesamt 42.369 m² (inklusiv der Bauwerke im Zuge der B10), werden bei angenommen Sanierungskosten einer Generalsanierung (1400 €/m²) ca. 60.000.000,00 € betragen. Die genauen Kosten werden im Zuge des Projektplanes ermittelt und dem Gemeinderat mitgeteilt.