Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
16.03.2015
Geschäftszeichen VGV/V/2-FG
* 34
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Brückenzustandsbericht
- Bericht -
Anlagen:
Anlage
Sitzung am 12.05.2015
TOP
GD 148/15
1: Bauwerke im Zuge der B10
Anlage 2: Bauwerke im Zuge der K9915
Anlage 3: Bauwerke über die Bahn
Anlage 4: Bauwerke über die Donau
Anlage 5: Bauwerke im Donautal
Anlage 6: Bauwerke im Stadtgebiet
Anlage 7: Bauwerke in den Vororten
Anlage 8: Berechnungsgrundlage / Verkehrsentwicklung
Anlage 9: Beispiele für Schäden an Brückenbauwerken
Anlage 10: Beschreibung der Zustandsnoten
Anlage 11: Begriffsbestimmungen
Antrag:
1) Der Brückenzustandsbericht 2015 wird zur Kenntnis genommen.
2) Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Projektplanes zur Sanierung der Brücken
im Stadtgebiet beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2016 ff. in
Abhängigkeit der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalts- und Finanzplan 2016
ff.
3) Die Verwaltung wird mit der Planung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen 2016
(gemäß Kapitel 6.3) beauftragt. Planungsmittel in entsprechender Höhe stehen im
Ergebnishaushalt 2015 bei Profitcenter 5410-750 (aus dem DSP 2015) zur Verfügung.
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
4) Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Wartungsplanes für Brückenbauwerke
beauftragt.
Feig
-3-
Sachdarstellung:
Inhalt
1. Ziel des Brückenzustandsberichtes
1.1 Ausgangslage
1.2 Lebenszyklus einer Brücke
1.3 Entwicklung Schwerlastverkehr
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Straßenbaulast
3. Brückenprüfung
3.1 Verantwortung für die Bauwerksprüfung
3.2 Bauwerksdatenbank (SIB - Bauwerke)
3.3 Brückenbücher
4. Brückenbauwerke im Stadtgebiet
4.1 Anzahl der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet
4.2 Anzahl der Bauwerke im Stadtgebiet im Bundesvergleich
4.3 Altersstruktur der Brückenbauwerke
4.4 Zustand der Brücken im Stadtgebiet im Bundesvergleich
5. Strategie
6. Maßnahmen
6.1 Maßnahmen zur Verbesserung des Brückenzustandes
6.2 Fortschreibung des Projektplan B10, Sanierung von Bauwerken
an der Ortsdurchfahrt B10
6.3 Projektplan zur Sanierung der weiteren Brücken im Stadtgebiet
6.3.1 Geplante Maßnahmen zur Sanierung von Brücken im Stadtgebiet für 2016
Vorgriff auf den Projektplan
6.4 Aufbereitung der Bauwerksdaten / Bauwerksmanagementsystem
6.5 Vorgesehene Wartungsmaßnahmen an Brückenbauwerken 2016
7. Bauwerke mit Handlungsbedarf
-41
Ziel des Brückenzustandsberichtes
Im Rahmen des Berichts wird der aktuelle Zustand der verschiedenen Brückenbauwerke im
Stadtgebiet dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Darlegung von Maßnahmen zur
Verbesserung des Gesamtzustandes und zur Verlängerung der Lebensdauer der
Brückenbauwerke bzw. der Wirtschaftlichkeit eines Ersatzneubaus.
1.1
Ausgangslage
Die Verkehrsinfrastruktur dient der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sie ist eine
zentrale Voraussetzung zur Sicherung der Erreichbarkeit von Orten. Wichtiger Bestandteil sind
die Straßenbrücken und Ingenieurbauwerke, die zur Bewältigung der Topografie, für
Querungen von Wasserläufen oder auch von anderen Verkehrsinfrastrukturen unerlässlich sind.
Die baulichen Probleme der Ingenieurbauwerke werden u.a. verursacht durch:
erhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs
Geschwindigkeitssteigerungen
früherer massiver Streusalzeinsatz
sauren Regen
Bauwerke aus den 60er-/ 80er-Jahren erreichen ihr "kritisches Alter"
vorzeitige Alterungserscheinungen an Spannbetonbrücken aus den 60er- /70er-Jahren
infolge von Konstruktionsmängeln (Stand der Technik)
moderaten Brückenunterhalt in der vergangenen Zeit
Bei einer Straßenbrücke wird von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren, bei einer Fuß- bzw.
Radwegbrücke von 40 Jahren ausgegangen. Die kürzere Lebensdauer von Fuß- und
Radwegebrücken ist auf die meist verwendeten Baustoffe wie Holz bzw. Stahl zurückzuführen.
In den nachfolgenden Betrachtungen wird aber auch bei diesen Bauwerken von einer
Lebensdauer von 80 Jahren ausgegangen.
Mit fortschreitender Alterung sind daher Erhaltungsmaßnahmen notwendig, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die angestrebte Nutzungsdauer zu erreichen.
Systemrelevante Bauwerke (z.B. Adenauerbrücke) tragen die Hauptlast der Verkehrsströme im
Stadtgebiet, eine Störung bzw. ein Ausfall dieser Bauwerke hat gravierende und großflächige
Auswirkungen auf die gesamte Infrastruktur des Stadtgebietes.
Nicht systemrelevante Bauwerke haben bei einer Störung bzw. beim Ausfall geringere
Auswirkungen auf die Infrastruktur im Stadtgebiet.
Der Verwaltung stehen im Jahr 2015 folgende Mittel für die Instandhaltung der Bauwerke zur
Verfügung:
Ergebnishaushalt (PSP U.15.I):
Unterhalt Ingenieurbauwerke
Reinigungsmaßnahmen
Ing. Leistungen (Prüfungen)
Unterhalt Tunnel
Unterhalt Bahnhofsteg
Verbesserung Entwässerung an Ing. BW
Planung anstehender Sanierungen
Ermächtigungsübertrag 2014 Adenauer Brücke
Summe:
Finanzhaushalt
248.300 €
40.000 €
100.000 €
66.000 €
40.000 €
100.000 €
300.000 €
360.000 €
1.254.300 €
-5Sanierung von Bauwerken an der Ortsdurchfahrt B10 PSP
7.54100015
(Söflinger Kreis Brücke, Rückbau Thränstraße, Sicherheitstechnik
Tunnel, Untersuchung Wallstraßenbrücke und Brücke über das
Blaubeurer- Tor und Belagssanierungen Fahrtrichtung Nord)
Auflastung Brücke Schillerstraße über die große Blau PSP
7.54100037
Beringer Brücke PSP 7.54100010
Sanierungskonzept Ing. BW. PSP 7.54100049
(Sanierung Ludwig Erhard Brücke)
Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke beim Alten Fritz über den
Wallgraben PSP 7.54100031
Kleinmaßnahmen FFH PSP 775054100091
(Sanierung Häuslesbrücke / Neubau Steg Lautenberg)
1.2
3.000.000 €
600.000 €
100.000 €
800.000 €
250.000 €
230.000 €
4.980.000 €
Lebenszyklus einer Brücke
Um die Bausubstanz erhalten zu können, sollte die erste grundlegende Sanierung eines
Bauwerks spätestens nach 40 Jahren erfolgen. Erfolgt die Sanierung zu einem späteren
Zeitpunkt, so steigen die Sanierungskosten nicht mehr linear zum Alter des Bauwerks, sondern
sprunghaft an. Des Weiteren ist mit einer Reduzierung der Lebensdauer des Bauwerks zu
rechnen. Bei einer späten Sanierung können z.B. Chloridschäden in der Tragkonstruktion schon
so weit fortgeschritten sein, dass eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist. Ein Ersatzneubau
muss dann in Betracht gezogen werden.
Kostenmodell für Brückenbauwerke (theoretischer Ansatz):
Errichtung
4.000 €/m²
1. Zwischensanierung
15-20 Jahre
300 €/m²
Generalsanierung
30-40 Jahre
1.400 €/m²
2. Zwischensanierung
50-55 Jahre
750 €/m²
Ersatzneubau
75-80 Jahre
4.200 €/m²
Hinzu kommen jährliche Kosten für Reinigung, kleinere Instandsetzungen, Beseitigung von
Schäden verursacht durch Dritte, sowie Bauwerksuntersuchungen.
-6Die Sanierungskosten gliedern sich in Kosten für die Instandsetzung, die Verkehrsführung und
Spartenträger. Ein großer Kostenfaktor bei der Sanierung von Brückenbauwerken sind die
Kosten für die Verkehrsführung, da umfangreiche Umleitungen beschildert oder Zufahrten für
Bewohner und Rettungsdienste gebaut werden müssen.
1.3
Entwicklung Schwerlastverkehr
Die im Verkehrsbericht 2000 des Bundes ausgewiesene Entwicklung des Straßengüterverkehrs
wurde bereits nach weniger als der Hälfte des Prognosezeitraums erreicht. Neuere
Untersuchungen sagen Steigerungen in der Transportleistung auf den Straßen von 84 % bis
2025 und mehr als eine Verdoppelung bis 2050 voraus. Des Weiteren ist eine überproportionale
Zunahme von Anträgen des genehmigungspflichtigen Schwerverkehrs zu beobachten. In Ulm
wurden 2008 insgesamt 1.966 Schwertransporte, 2014 mehr als 3.000 Schwertransporte, zum
Teil Dauergenehmigungen, im Stadtgebiet genehmigt. Transporte mit mehr als 100 t
Gesamtgewicht werden nahezu täglich über die Brückenbauwerke im Stadtgebiet geführt.
Diese Transporte haben, wie auch der steigende Straßengüterverkehr sowie die Anzahl
überladener Fahrzeuge, Auswirkungen auf die Nutzungsdauer der Brücken.
Die Problembereiche bei den Brücken im Stadtbereich sind unter anderem:
Ermüdung vorgespannter Fahrbahnplatten unter Verkehr
Koppelfugen älterer Spannbetonbrücken
Ermüdung nicht schubbewehrter Bauteile
Verbund zwischen Bewehrung und Beton
Nach einer Studie des bayerischen Staatsministeriums des Innern ist
1LKW - Achse (10t)
gleichzusetzen mit
160.000 Pkw - Achsen (0,5t)
1LKW - Achse (11,5t)
gleichzusetzen mit
280.000 Pkw - Achsen (0,5t)
Heutige zulässige Gesamtgewichte
LKW zul. Gesamtgewicht: 40 t / 44 t max. Länge: 18,75 m
Gigaliner zul. Gesamtgewicht: 60 t max. Länge: 25,25 m
EuroCombi (Lang LKW) zul. Gesamtgewicht: 44 t max. Länge: 25,25 m
2
Rechtliche Grundlagen
Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Aufgabe
von Bund, Ländern, Landkreisen und Gemeinden. So haben nach § 4 Fernstraßengesetz
(FStrG)6 und § 11 Abs. 3 Landesstraßengesetz (LStrG)7 die Träger der Straßenbaulast dafür
einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Auch
ohne ausdrückliche Festlegung erfordert dieses Gebot die Beachtung der in technischen
Richtlinien, Merkblättern oder DIN-Normen festgelegten anerkannten Regeln der Technik.
Nach § 11 Abs. 1 LStrG haben die jeweiligen Straßenbaulastträger nach ihrer
Leistungsfähigkeit die Straßen einschließlich der dazugehörenden Ingenieurbauwerke in einem
dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu
erweitern oder sonst zu verbessern.
2.1
Straßenbaulast
Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind nach § 5 Abs. 2 FStrG und § 12 Abs. 3 LStrG
Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesfern-, Landes- und
Kreisstraßen. Nach § 14 LStrG sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die
Gemeindestraßen und nach § 15 Abs. 1 LStrG für sonstige Straßen in ihrem Eigentum. Ebenso
tragen sie die Baulast für andere in ihrem Eigentum stehende Straßen und Wege.
Die Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung trägt die Ortsgemeinde.
3
Brückenprüfung
-7Eine regelmäßige Kontrolle des Bauwerkszustandes soll sicherstellen, dass Mängel und
Schäden rechtzeitig erkannt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden
können. Darüber hinaus sind für die dauerhafte Erhaltung der Bauwerke wiederkehrende
Informationen zur Schadensentwicklung unerlässlich, um die Erhaltungsmaßnahmen und die
dafür erforderlichen finanziellen Mittel für Instandsetzungen einplanen zu können. Mit einer
umgehenden Schadensbeseitigung können wiederum Folgeschäden verhindert und eine
vorzeitige Erneuerung von Bauwerken vermieden werden.
Grundlage für die Bauwerksprüfung ist die DIN 1076. Diese regelt die Prüfung und
Überwachung
von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.
Die Standsicherheit kennzeichnet die Eigenschaft eines Bauwerks oder einzelner
Bauwerksteile, die planmäßige Beanspruchungen (bei Nutzungsbeschränkungen
entsprechend reduziert) schadlos aufnehmen können.
Die Verkehrssicherheit ist ein Maß für die Bauwerksausbildung zum jeweiligen
Prüfzeitpunkt, sie beinhaltet die Anforderungen an Sicherheit und Ordnung hinsichtlich der
gefahrlosen und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauwerkes.
Die Dauerhaftigkeit kennzeichnet die Widerstandsfähigkeit des Bauwerkes oder einzelner
Bauwerksteile gegenüber Einwirkungen, um eine möglichst lange Nutzungsdauer unter
Aufrechterhaltung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit bei planmäßiger Nutzung
und planmäßiger Bauwerksunterhaltung zu erreichen.
Auf Basis der drei Bewertungskriterien werden in den Prüfberichten Zustandsnoten gebildet.
Diese werden den entsprechenden Zustandsnotenbereichen zugeordnet, die wie folgt
klassifiziert sind:
1,0 - 1,4 “Sehr guter Bauwerkszustand“
1,5 - 1,9 “Guter Bauwerkszustand“
2,0 - 2,4 “Befriedigender Bauwerkszustand“
2,5 - 2,9 “Ausreichender Bauwerkszustand“ Maßnahmen können kurzfristig erforderlich werden
3,0 - 3,4 “Nicht ausreichender Bauwerkszustand“
- Maßnahmen sind umgehend erforderlich.
3,5 - 4,0 “Ungenügender Bauwerkszustand“
- Maßnahmen sofort erforderlich
Eine genaue Beschreibung der Zustandsnote ist der Anlage 10 "Beschreibung der
Zustandsnoten" zu entnehmen.
Diese Bewertungen sind die rechtlichen Grundlagen zur Brückeninstandhaltung.
Als Folge von schlechten Zustandsnoten kann es zu kurzfristigen Ablastungen (Reduzierung
der zulässigen Last) bzw. Sperrungen von Brückenbauwerken kommen.
Die Prüfungen der Bauwerke sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Diese sind:
Jährliche Sichtprüfung
Hauptprüfung, alle 6 Jahre
Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung
Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung); diese müssen nach
beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden
Die Bauwerke werden im Rahmen der Streckenkontrolle des Baubetriebshofs, sowie bei einer
jährlichen Sichtprüfung durch die Abt. VGV/VI-2, inspiziert.
-8Die Hauptprüfungen werden von der Stadt Ulm derzeit von unabhängigen Ingenieurbüros
durchgeführt, um somit das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten.
Die einfache Prüfung wird derzeit durch die Abteilung VGV/VI-2 wahrgenommen.
Die wichtigsten Brückendaten und Prüfergebnisse werden gemäß DIN 1076 in einem
sogenannten Bauwerksbuch festgehalten. Dieses Buch ist auch Grundlage für die SIBBauwerksdatenbank.
Für die Bauwerksprüfungen (ohne Adenauerbrücke und Westringtunnel) wurden in den letzten
Jahren durchschnittlich 70.000 €/ Jahr ausgegeben.
3.1
Verantwortung für die Bauwerksprüfung
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bauwerksprüfung von kommunalen Brücken- und
Ingenieurbauwerken obliegt der als Straßenbaubehörde jeweils zuständigen
Gemeindeverwaltung (vgl. § 49 Abs. 3 LStrG). Mit den Prüfungen sind erfahrene Ingenieure zu
betrauen, die über die für die Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse der
Bauwerke erforderliche Sachkunde verfügen.
Beim Einsturz von Bauwerken greift als Sonderfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht
die Bestimmung des § 836 BGB: Ist der Einsturz die Folge fehlerhafter Errichtung oder
mangelhafter Unterhaltung, wird das Verschulden des Besitzers des Bauwerks vermutet, das
heißt, die Beweislast kehrt sich um. Diese Bestimmung gilt auch, wenn Teile von
Ingenieurbauwerken wie Geländer einstürzen oder in sonstiger Weise versagen.
3.2
Bauwerksdatenbank (SIB - Bauwerke)
Die Struktur und der Umfang der Bauwerksdaten werden durch die Anweisung zur
Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) definiert. Mit dem
Programmsystem SIB-BAUWERKE ist eine ASB-ING kompatible Erfassung, Verwaltung und
Auswertung der Bauwerksdaten realisiert. Das Programmsystem SIB-BAUWERKE ist eine
Entwicklung der Straßenbauverwaltungen von Bund und Ländern. Die Stadt Ulm verwaltet seit
2011 die Brückenbauwerke mit diesem Programmsystem. Sämtliche 236 Brückenbauwerke
sind zwischenzeitlich in der Datenbank erfasst.
3.3
Brückenbücher
Das Erstellen und die Führung von Brückenbüchern ist in der DIN 1076 vorgeschrieben und ein
essentieller Bestandteil zum Erhalt der Sicherheit der Bauwerke. In einem Brückenbuch werden
die gesamten Bauwerksdaten erfasst. Diese Daten dienen als Bestandsunterlage und
Grundlage für die Brückenprüfungen sowie Sanierungsmaßnahmen. Für alle Bauwerke im
Stadtgebiet sind Brückenbücher vorhanden und auf aktuellem Stand.
4
Brückenbauwerke im Stadtgebiet
4.1
Anzahl der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet
Von der Abteilung Verkehrsinfrastruktur werden derzeit 236 Brückenbauwerke und
Unterführungen mit einer Gesamtbrückenfläche von 101.531 m² unterhalten. Bei den
Brückenbauwerken handelt es sich sowohl um Großbrücken wie z.B. die Blautalbrücke mit
12.200 m², als auch um kleine Fußgängerstege mit lediglich 10 m² Brückenfläche.
Des Weiteren unterhält die Abteilung VGV / VI:
ca. 100 Lärmschutzwände und Stützwände mit einer Ansichtsfläche von ca. 34.000 m²
Parkhaus Eberhardtstraße
Tiefgarage Kornhaus
Dach der Haltestelle Ehinger Tor
-9
Bahnhofsvordach
Verkehrsschilderbrücken im Stadtgebiet
Zu den Aufgaben gehört auch die Genehmigung von Schwertransporten über
Ingenieurbauwerke.
4.2
Anzahl der Bauwerke im Stadtgebiet im Bundesvergleich
Aufgrund der topographischen Lage, den vorhandenen Gewässern sowie der Infrastruktur der
Bahn hat Ulm überdurchschnittlich viele Brückenbauwerke.
In Ulm gibt es 1,9 Brücken / 1.000 Einwohner bzw. 819 m² Brücken / 1.000 Einwohner.
Im Bundesdurchschnitt sind es bei Städten > 50.000 Einwohner ca. 0,5 Brücken / 1.000
Einwohner bzw. 300 m² Brücken / 1.000 Einwohner.
4.3
Altersstruktur der Brückenbauwerke
Brückenzuwachs im Stadtgebiet
Bis 1960
14.173 m²
1961-1970
15.508 m²
1971-1980
32.374 m²
1981-1990
8.331 m²
1991-2000
13.959 m²
2001-2010
14.246 m²
2011 -heute
2.940 m²
Nahezu die Hälfte der Brückenfläche wurde in den 60er bzw. 70er Jahren gebaut. Bei diesen
Bauwerken steht nun die Generalsanierung an. Verzögerungen bei der Sanierung bzw. nicht
durchgeführte Zwischensanierungen haben zur Folge, dass die Lebensdauer der Bauwerke
deutlich reduziert wird bzw. die Sanierungskosten deutlich ansteigen. Versäumnisse der
vergangenen Jahre können, wenn überhaupt, nur mit deutlich höheren Mittelzuteilungen für den
Brückenbau / Brückenunterhalt über die nächsten Jahre ausgeglichen werden.
Gemäß dem theoretischen Lebenszyklus von Bauwerken wären rechnerisch die nachfolgenden
Investitionen erforderlich bzw. erforderlich gewesen:
Zeitraum
Generalsanierung / Zwischensanierung
Sanierungsbedarf
2000-2010
16.926 m² /
8.331 m²
26.200.000 €
2011-2020
33.791 m² / 13.959 m²
51.500.000 €
2021-2030
9.749 m² / 14.246 m²
17.900.000 €
- 10 Der theoretisch ermittelte Bedarf geht von einer dem Alter entsprechenden Zustandsnote aus.
Der tatsächliche Aufwand kann erst nach konkreten empirischen Untersuchungen des
Bauwerks ermittelt werden.
Eine weitere Problematik bei älteren Großbrücken, die zwischen 1960 und 1980 gebaut
wurden, ist die Tatsache, dass die bisher vorhandenen Tragfähigkeitsreserven oftmals
aufgebraucht sind. Gründe hierfür sind neben der allgemeinen Zunahme des Güterverkehrs die
mehrfache Anhebung der zulässigen Gesamtgewichte, die hohe Anzahl überladener Fahrzeuge
und die zunehmende Zahl der Schwertransporte.
4.4
Zustand der Brücken im Stadtgebiet im Bundesvergleich
Entsprechend der Bauwerksprüfungen wurden die nachfolgenden Tabellen erstellt.
Zustandsnote aller Brückenbauwerke (inkl. B10) im Stadtgebiet
Zustandsnote der Brückenbauwerke im Stadtgebiet / B10
Die beiden noch nicht sanierten Großbrücken (Brücke über das Blaubeurer Tor und Wallstraßenbrücke)
tragen dazu bei, dass die durchschnittlichen flächenbezogenen Zustandsnoten über den
- 11 Bundesdurchschnitt steigen.
5
Strategie
Die Brückenerhaltung im Stadtgebiet ist eine bedeutende Zukunftsaufgabe. Die
systemrelevanten Bauwerke sind für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unverzichtbar.
Die Aufgabe ist nicht nur der Erhalt einzelner Brücken, sondern der Erhalt des gesamten
Brückenbestandes.
Zur Erhaltung der Brückenbauwerke werden daher nachfolgende strategische Ziele verfolgt:
•
•
•
•
Wartung + Prävention
Vorbeugende Maßnahmen zur Schadensvermeidung
Instandsetzung
Auf Basis von empirischen Untersuchungen und unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Bedeutung des Bauwerks.
Gezielte Alterung
Maßnahmen zur Sicherung des Bauwerks bis zum Ersatzneubau.
Stilllegung
Prüfung, ob das Bauwerk in der jetzigen Form erforderlich ist oder ob es durch andere
Maßnahmen ersetzt werden kann. Bsp. Brückenbauwerk durch Kreisverkehr ersetzen ->
deutlich geringere Folgekosten.
Ziel dieser Strategie ist
die Erreichung einer Systematik für den Bauwerksunterhalt
eine nachhaltige Erhaltungsstrategien
eine belastbare Entscheidungsvorlage für Maßnahmen
6
Maßnahmen
6.1
Maßnahmen zur Verbesserung des Brückenzustandes
Die theoretische Nutzungsdauer von Brücken kann nur dann erreicht werden, wenn die
erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht durchgeführt werden. Sofern Maßnahmen aufgrund
fehlender Finanzmittel aufgeschoben werden müssen, wird dadurch der Substanzverlust
beschleunigt. Auf Dauer führt dies zu einer erheblichen Verschlechterung des
Bauwerkszustands, so dass häufig vor Ablauf der angestrebten Nutzungszeit nur noch eine
Generalinstandsetzung oder ein Ersatzneubau in Frage kommt.
Voraussetzung für ein effektives Erhaltungsmanagement ist die Kenntnis über den Zustand aller
Bauwerke. Dies setzt eine regelmäßige Erfassung des Zustands und eine nach Bauwerken
differenzierte Auswertung und Zustandsübersicht voraus. Dafür müssen die Schadensursachen
diagnostiziert, Vorschläge zur Schadensbeseitigung erarbeitet und die dafür erforderlichen
Instandsetzungskosten ermittelt werden
Schaffung einer präventiver Erhaltungsstrategie (Wartung) Dabei sollten gezielt durch
regelmäßige Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen Schäden, die das Eindringen von
Wurzelwerk und Feuchtigkeit in das Bauwerk begünstigen, beseitigt werden.
Schadensausbreitungen oder Folgeschäden können somit verhindert werden.
Reduzierung der Anzahl von Bauwerken mit Handlungsbedarf auf Grundlage einer
Dringlichkeitsreihung. Dazu sollten unter Kosten-Nutzen-Aspekten für die Brücken
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung, ihres Zustands, der Größe, der Wirtschaftlichkeit einer
Instandsetzung sowie der Möglichkeiten, eine Brückensanierung mit anderen Maßnahmen zu
kombinieren, Präferenzen gebildet werden. Entsprechende Baukosten sollten in die mittel- bis
- 12 langfristige Haushaltsplanung übernommen werden (Projektplan Erhaltung Brückenbauwerke
im Stadtgebiet).
Erstellung eines jährlichen Bauwerkzustandsberichtes für den Gemeinderat.
Bestandteile dieser Berichte sind:
Zustandsübersicht mit Zustandsnoten
Maßnahmen im laufenden Jahr
Geplante Maßnahmen für das kommende Jahr
Darlegung der Dringlichkeitsreihung
Darlegung erforderlicher Haushaltsmittel für die kommenden Jahre
6.2
Fortschreibung des Projektplan B10, Sanierung von Bauwerken an der
Ortsdurchfahrt B10
Für 2015 ist die Ermittlung des Istzustandes der Wallstraßenbrücke und der Brücke über das Blaubeurer
Tor sowie die Zusammenfassung der Maßnahmen in den Projektplan B10 geplant.
Ziel ist die detaillierte Ausarbeitung der Sanierungskonzepte inkl. der dazugehörigen
Untersuchung der Auswirkungen auf das Sekundärsystem der Infrastruktur. Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt nach Fertigstellung der Linie 2.
6.3
Projektplan zur Sanierung der weiteren Brücken im Stadtgebiet
Analog zur Fortschreibung des Projektplans B10 wird für die Brücken im Stadtgebiet ein
Projektplan erarbeitet. Die Hauptziele des Projektplanes sind der Abbau von Bauwerken mit
Handlungsbedarf und die Ausarbeitung von präventiven Erhaltungsstrategien.
Nachfolgende Punkte werden in dem zu erstellendem Projektplan berücksichtigt:
Analyse des Ist-Zustandes
Erhaltungsplanung
Budgetierung
Maßnahmenplanung und Umsetzung
In der Bewertung der Maßnahmen werden die Dringlichkeit, die verkehrliche Bedeutung, die
Auswirkungen auf den Verkehr sowie die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Es ist vorgesehen, dem Fachbereichsausschuss den Projektplan im Sommer 2016 vorzustellen.
Die Umsetzung der im Projektplan dargestellten Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalts- und Finanzplan der kommenden
Jahre; diese werden von der Verwaltung jeweils maßnahmenbezogen angemeldet.
6.3.1 Geplante Maßnahmen zur Sanierung von Brücken im Stadtgebiet für 2016
Vorgriff
auf den Projektplan
Im Vorgriff auf den vorstehend genannten Projektplan sind für das Haushaltjahr 2016 folgende
Sanierungsmaßnahmen geplant:
Adenauerbrücke
€
Gesamtkosten
100.000
Anteil der Stadt Ulm
50.000 €
Für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bzw. Standsicherheit wird in der Adenauerbrücke 2015
eine neue Monitoringanlage eingebaut. Für den Betrieb der Anlage (ca. 20.000 €), sowie für
ingenieurtechnische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Monitoringsystem (ca. 50.000 €), fallen
laufende Kosten an. Zusätzlich können als Folge der Untersuchungen kurzfristige Maßnahmen zum
Erhalt der Brücke erforderlich werden. Die erforderlichen Mittel wurden von der Verwaltung als jährlicher
Sonderfaktor im Ergebnishaushalt beantragt. 50 % der Kosten werden durch das Staatliche Bauamt
Krumbach getragen.
- 13 Herdbrücke
Gesamtkosten
800.000 €
Anteil der Stadt Ulm
400.000 €
Die Abdichtung der Herdbrücke ist nicht mehr intakt. Um Folgeschäden zu vermeiden, ist eine
Erneuerung der Abdichtung, verbunden mit einer Betoninstandsetzung, unumgänglich.
Diese Maßnahme würde zusammen mit der Stadt Neu-Ulm erfolgen, die 50% der Kosten trägt.
Betoninstandsetzung / Abdichtung / Belag / Geländer.
Lupferbrücke
250.000 €
In Verbindung mit der Neuverlegung der FUG Leitung ist eine Sanierung des restlichen Brückenbauwerks
erforderlich. Erforderlich ist eine Erneuerung der Abdichtung verbunden mit einer Betoninstandsetzung.
Planungsmittel für die vorgesehenen Maßnahmen stehen im Ergebnishaushalt 2015 aus dem
Dauerhaften Sanierungsprogramm zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in 2016
erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2016.
6.4
Aufbereitung der Bauwerksdaten / Bauwerksmanagementsystem
Unter Hinzuziehung eines externen Dienstleisters können die Daten, die in der
Bauwerksdatenbank gespeichert sind, aufbereitet werden. Somit kann anhand der vorhandenen
Daten ein Erhaltungsmanagementsystem aufgebaut werden. Dieses System würde diese
Komponenten umfassen:
Wartungsplanung
Wartungspläne / Handbücher zur Wartung der Bauwerke
Erhaltungsplanung
Weitergehende Optimierung des Erhaltungskonzeptes unter Berücksichtigung von
Rahmenbedingungen (Restlebensdauer, Nutzung, Bedeutung des Bauwerks ....)
Kostenkontrolle:
Präzisierung der Kostenentwicklung auf der Basis konkreter Maßnahmen
Ziel: Ermittlung eines optimalen/angemessenen Budgets
Ein Angebot zur Aufbereitung der Bauwerksdaten für die Bauwerke liegt der Verwaltung vor.
Die Kosten für die externe Aufbereitung der Grunddaten wurden mit ca. 70.000 € ermittelt.
Zusätzlich würden monatliche Kosten von ca. 300 € für die Bereitstellung des Systems
entstehen. Durch dieses System kann der Sanierungserfolg optimiert werden, da jede
Maßnahme sofort mit der Verbesserung der Bauwerksnote bewertet wird.
Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel für den Nachtrag 2015 beantragen; ggf. erfolgt die
Deckung aus Mitteln des Brückenunterhalts.
6.5
Vorgesehene Wartungsmaßnahmen an Brückenbauwerken 2016
Die Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 150.000 € dienen allesamt zur Vermeidung späterer Schäden
mit deutlich höheren Instandsetzungskosten:
Austausch von Dichtungen an Bauwerksübergängen (15 Jahre Lebensdauer)
Verfüllen von Fugen an Schrammborden
Instandsetzung von Brückenentwässerungen
Roden von Bewuchs an Brückenbauwerken
Zusätzliche Reinigung und Taubenschutz
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der im Ergebnishaushalt 2016 vorhandenen Mittel
(Dauerhaftes Sanierungsprogramm).
- 14 7
Bauwerke mit Handlungsbedarf
An nachfolgenden Bauwerken besteht aufgrund der Zustandsnote 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender
Bauwerkszustand) erhöhter Handlungsbedarf.
Bauwerke mit der Zustandsnote 3,0 – 3,4
(nicht ausreichender Bauwerkszustand)
BW Name
Baujahr Brückenfläche Alter aktuelle
[m²]
Note
Bauwerke im Zuge der B 10
Adenauerbrücke
Geh- u. Radwegbrücke über die Bahn UlmFriedrichshafen
1954
1972
3625
310
61
43
Geh- und Radwegunterführung
Hindenburgring
Bauwerke im Zuge der K 9915
1962
205
53
Kastbrücke Alt
1947
505
68
3,0
Hochwasserdurchlass bei Steinbeisstraße
1956
44
59
3,0
BDT BW 8 Egginger Weg Straßenbrücke
1981
260
34
3,0
BDT BW 5 über Harthauser Straße
1982
451
33
3,0
Durchlass unter K 9912 Weiherbachgraben
1980
87
35
3,0
NT BW 2 Nordtangente über B10
1973
1500
42
3,4
NT BW 3 NT Richtung Jungingen über
Feldweg
NT BW 4 NT Richtung Uni über Feldweg
1973
633
42
1973
328
42
3,4
Graf-Arco-Straße über Bahn FN
1969
625
46
3,3
Benzstraße über Bahn FN
1967
163
48
3,0
BDT BW 13 Bahnbrücke
1989
358
26
3,0
Zinglerbrücke
1969
1064
46
3,0
Ludwig-Erhard-Brücke
1989
6132
26
3,0
Neutorbrücke
1907
1302
108
3,3
Syrlinsteg über Brenzbahn
1909
41
106
3,2
Syrlinsteg über Bahnlinie Stuttgart
1909
44
106
3,0
Prittwitzstraße über Bahnlinie Stuttgart
1931
70
84
3,3
Lupferbrücke
1972
1294
43
3,3
1976
1095
39
3,0
1970
810
45
3,3
Geh- und Radwegbrücke über die
Wielandstraße
Fußgängersteg Eichenhang
1980
200
35
1966
27
49
Fußgängersteg üb. Regenauslass Böfinger
Wald
Bauwerke in den Vororten
1960
12
55
Am Kutschenberg ü. Weihung Hochwasserschutz
1955
3,4
3,0
3,0
3,0
Bauwerke im Zuge der Bahn
Bauwerke im Zuge der Donau
Fußgängersteg über den Lichternsee
Bauwerke im Donautal
Brücke Graf-Arco-Straße über B 311
Bauwerke im Stadtgebiet
3,0
3,2
3,0
21
60
3,0
Insgesamt handelt es sich um eine Brückenfläche von 21.206 m² in einem nicht ausreichenden
Bauwerkszustand. Entsprechende Maßnahmen sind hier umgehend erforderlich.
- 15 -
An nachfolgenden Bauwerken besteht aufgrund der Zustandsnote 3,5 bis 4,0 (ungenügender
Bauwerkszustand) - dringender Handlungsbedarf:
Bauwerke mit der Zustandsnote 3,5 – 4 (ungenügender Bauwerkszustand)
Baujahr
Brückenfläche
aktuelle
Alter
[m²]
Note
Söflinger Kreisbrücke
1965
1.010
50
3,7
Brücke über das Blaubeurer Tor
1971
5.967
44
3,5
Wallstraßenbrücke
Bauwerke im Zuge der K 9915
Nordtangente BW 5 K 9911 (alt B10) über NT
1972
10.905
43
3,5
1975
701
40
3,5
Steg an Ehinger Tor Unterführung
1966
96
49
3,5
Beringer Brücke
Bauwerke im Stadtgebiet
Geh- und Radwegbrücke über den Oberen
Ausee
1908
2.400
107
3,8
1964
84
51
3,7
BW Name
Bauwerke im Zuge der B 10
Bauwerke im Zuge von Bahnüberführungen
Insgesamt handelt es sich um eine Brückenfläche von 21.163 m² in einem ungenügenden
Bauwerkszustand. Entsprechende Maßnahmen sind hier sofort erforderlich.
Die Kosten für die Sanierung der Bauwerke mit Zustandsnoten > 3, mit einer Fläche von
insgesamt 42.369 m² (inklusiv der Bauwerke im Zuge der B10), werden bei angenommen
Sanierungskosten einer Generalsanierung (1400 €/m²) ca. 60.000.000,00 € betragen.
Die genauen Kosten werden im Zuge des Projektplanes ermittelt und dem Gemeinderat
mitgeteilt.