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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
277 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:14

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht Datum 28.04.2015 Geschäftszeichen SUB V-Mz Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 19.05.2015 Behandlung öffentlich Betreff: Bündnis Kommunen für Biologische Vielfalt - Beitritt der Stadt Ulm - Anlagen: 1 1 1 TOP GD 214/15 Deklaration Beitrittserklärung Hintergrundpapier (Anlage 1) (Anlage 2) (Anlage 3) Antrag: 1. 2. Der Unterzeichnung der Deklaration „Kommunen für biologische Vielfalt“ zuzustimmen. Dem Beitritt der Stadt Ulm zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zuzustimmen. Jescheck Zur Mitzeichnung an: BM 3, BS, C 3, EBU, GM, LI, OB, VGV Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten ist beeindruckend. Rund 2 Millionen unterschiedliche Arten sind bekannt, auf rund 14 Millionen schätzen Experten ihre tatsächliche Anzahl. Arten, die sich während Jahrmillionen entwickelt und optimal an ihre Umwelt angepasst und in vielfältigen Ökosystemen miteinander vernetzt ihre Nische gefunden haben. Doch diese Vielfalt ist bedroht: weltweit, aber auch vor unserer Haustür. Umfangreiche Anstrengungen des Naturschutzes, die bis ins Jahr 1992 zur Konferenz in Rio mit dem internationalen Umweltabkommen "Biodiversitäts-Konvention" zurückreichen, haben trotz vieler Teilerfolge nicht verhindern können, dass auch heute immer noch zahlreiche unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume als gefährdet gelten müssen. Nachdem die Bundesregierung die am 7. November 2007 erarbeitete "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" beschlossen und auch die Landesregierung im Jahr 2007 einen "Aktionsplan zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg" aufgestellt hatte, wurde durch die Vereinten Nationen für den Zeitraum 2011 - 2020 die UN-Dekade der Biodiversität ins Leben gerufen. Unter dem Eindruck des weltweit weiterhin nahezu ungebremst fortschreitenden Rückgangs der biologischen Vielfalt hatten die Vertreter der Mitgliedstaaten der Biodiversitäts-Konvention" im Oktober 2010 neue Ziele und eine neue Strategie für den Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. In diesem Kontext bewegt sich auch das Bündnis für „Biologische Vielfalt in Kommunen“. Am 1. Februar 2012 haben sich 60 Gemeinden, Städte und Landkreise zu diesem Bündnis zusammengeschlossen. Unter den Gründungsmitgliedern waren 43 Städte, z. B. Frankfurt, Mainz, Hannover, Kiel, Bonn, aus Baden-Württemberg u. a. die Städte Heidelberg, Freiburg, Esslingen. Derzeit sind 103 Kommunen Mitglied; davon 20 Kommunen aus Baden-Württemberg. Das Bündnis besteht in Form des eingetragenen Vereins „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit dem Vorstandsvorsitzenden Peter Gaffert (Oberbürgermeister in Wernigerode). Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die Unterstützung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Kommunen sind dabei besonders wichtige Partner, da ihr Handeln vor Ort für den Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist. Sie repräsentieren die politische Ebene, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten vor Ort zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse auf höhere politische Ebenen senden können. Daraus leitet das Bündnis folgende vier Aufgabenbereiche ab:  Informationsaustausch  Öffentlichkeitsarbeit  Politische Lobbyarbeit -3 Gemeinsame Umsetzungsprojekte Weitere Hintergrundinformationen zum Bündnis, seinen Zielen und Aufgaben sowie den Vorteilen für die Mitgliedskommunen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Um dem Bündnis beitreten zu können, ist die Unterzeichnung der als Anlage 1 beigefügten Deklaration Voraussetzung. Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln. Viele der dort genannten Handlungsfelder - Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich, Artenund Biotopschutz, nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation - werden von den städtischen Fachabteilungen teilweise seit langem praktiziert. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Kommune bis 200.000 Einwohner beträgt 600 €. Die Geschäftsführung wird bei der unteren Naturschutzbehörde (SUB V) angesiedelt. Plattform für Stadt und Verbände ist der bewährte Arbeitskreis Landschaft. Personal- oder Sachmittel sind nicht zusätzlich erforderlich. Das Bündnis bietet die Gelegenheit die Leistungen der Stadt darzustellen, am Puls der Entwicklung zu bleiben, das eigene Handeln durch die Erfahrung anderer Städte optimieren zu können und ggf. leichteren Zugang zu Förderprojekten zu erhalten. Die Verwaltung erwartet allein von der systematischen Vernetzung einen Informationsschub aus den Erfahrungen anderer Kommunen, der auch den Ulmer Lösungsansätzen im Naturschutz zu Gute kommen würde.