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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
361 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:14

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht Datum 24.03.2015 Geschäftszeichen SUB II-Li Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 19.05.2015 Behandlung öffentlich Betreff: European Energy Award Anlagen: 1 Internes Audit 2014 – Bericht 1 Energiepolitisches Arbeitsprogramm 1 Klimaschutzkonzept, Energiebilanz, Entwurf 1 Klimaschutzkonzept, Maßnahmenkatalog, Entwurf 1 Übersicht der Fördermittel „Energieeinsparung“ der Stadt Ulm TOP GD 164/15 (Anlage 1) (Anlage 2) (Anlage 3) (Anlage 4) (Anlage 5) Antrag: 1. Den Bericht zum European Energy Award zur Kenntnis zu nehmen. 2. Dem energiepolitischen Arbeitsprogramm zuzustimmen. 3. Den Zwischenbericht zum Klimaschutzkonzept zur Kenntnis zu nehmen. Jescheck Zur Mitzeichnung an: C 3, EBU, GM, OB/A, VGV, ZD/B Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. European Energy Award, Ergebnis internes Audit 2014 Mit dem European Energy Award (eea) steht den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Programm für die kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik zur Verfügung, welches auf modernes Verwaltungshandeln abgestimmt ist, Managementprinzipien in Verwaltungen implementiert und alle inhaltlichen Anforderungen der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik abdeckt. Der eea ist das europaweite Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune regelmäßig in allen Bereichen nach einem einheitlichen Verfahren erfasst und bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potenziale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Er ist prozessorientiert angelegt und dient der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien. Bei der Bewertung der Aktivitäten berücksichtigt der Katalog die entsprechenden Voraussetzungen und individuellen Gegebenheiten jeder Kommune. Bestandteil des Maßnahmenkataloges für Städte und Gemeinden sind 79 konkrete Maßnahmen des energie- und klimapolitischen Handelns in sechs Maßnahmenbereichen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Entwicklungsplanung, Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Versorgung, Entsorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation / Kooperation Beim Erreichen von mindestens 50% der möglichen Punkte erfolgt eine Zertifizierung mit dem European Energy Award. Werden 75% der möglichen Punkte erreicht, erfolgt nach Bestätigung durch einen internationalen eea- Auditor die Auszeichnung mit dem European Energy Award Gold. Eine Anmeldung erfolgt bei dem Erreichen von mindestens 77% in einem internen oder externen Audit, derzeit erreicht Ulm 74 %. Insgesamt nehmen in Baden-Württemberg momentan 89 Städte und Gemeinden sowie 19 Landkreise am „European Energy Award“ teil. In der Region sind es auch die Stadt Neu-Ulm, der Landkreis Neu-Ulm sowie der Alb-Donau-Kreis. Deutschlandweit sind es derzeit rund 300 Städte und Gemeinden sowie 30 Landkreise, europaweit mehr als 1.200 Kommunen in 8 Ländern. Die Stadt Ulm nutzt das Verfahren bereits seit 9 Jahren und konnte in dieser Zeit eine kontinuierliche Steigerung seiner Klimaschutzaktivitäten verzeichnen, was sich in einer stetigen Steigerung der erreichten Punktzahl in den Audits zeigte. In dieser Zeit wurden das Verfahren und die Bewertung zwei Mal zuletzt 2012, angepasst, was zu einer deutlichen Verschärfung der Kriterien und zu erreichenden Kennwerte geführt hat. Trotzdem hat die Stadt Ulm im externen Audit 2013 einen erfreulichen Wert von 72% erreicht. Im Gesamtbenchmark ist Ulm deutschlandweit auf dem 41. Platz von 300 teilnehmenden Städten, Gemeinden und Landkreisen. Allerdings haben von den 40 höher bewerteten Städten und Gemeinden neben Ulm nur etwas mehr als die Hälfte die Zertifizierung mit dem eea Katalog nach 2012 -3durchgeführt. Im Benchmark der Städte über 100.000 Einwohner liegt Ulm derzeit auf Platz 15 von 28 Städten. Der Beratervertrag mit der Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) ist mit Abschluss des externen Audit 2013 ausgelaufen. Die Betreuung der Stadt Ulm beim eeaProzess wurde daraufhin neu ausgeschrieben. Die Regionale Energieagentur Ulm hat sich um die Weiterführung der eea- Beratung mit einem Beraterteam beworben. Diese ist bereits seit 2012 Energieteammitglied und hat aktiv zur Umsetzung von Maßnahmen beigetragen. Vor dem Hintergrund, dass die Regionale Energieagentur Ulm (REA) neben der Stadt Neu-Ulm auch den Landkreis Neu-Ulm und den Alb-Donau Kreis im eea Verfahren berät, war es naheliegend, die Beratungsleistung vor Ort zu beauftragen und an die REA zu vergeben. Durch diese Neuorientierung erhofft sich die Stadt eine bessere Vernetzung in der Region, kompetente Unterstützung bei der kontinuierlichen Programmarbeit sowie konkrete Hinweise für den weiteren Ausbau der Klimaschutzaktivitäten. Der Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Ulm und der Regionalen Energieagentur Ulm wurde am 22. Juli 2014 unterzeichnet. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren. Im Juli 2014 fand eine Energieteamsitzung statt und im Oktober 2014 an zwei Tagen Workshops zu den einzelnen Maßnahmenbereichen zur Vorbereitung des Audits. Die Berater bestätigten der Stadt, dass in allen Maßnahmenbereichen viele Aktivitäten bei nahezu allen Aufgaben sichtbar sind. Das interne Audit ergab eine weitere Steigerung um 2 Prozentpunkte und einen Zielerreichungsgrad von 74 %. Der Bericht zum Internen Audit ist der Beschlussvorlage beigefügt. (Anlage 1) -4Die Verteilung der Punkte auf die einzelnen Handlungsfelder zeigt die folgende Abbildung: Das Energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) wurde den Energieteammitgliedern zugesandt. Eine Aktualisierung erfolgte stichprobenhaft in den einzelnen Fachbereichen. Eine fortschreibende Maßnahmenbildung wird nach Abschluss der notwendigen Grundlagenarbeit (Aktualisierung „Internes Audit 2014“) und nach der Durchführung der nächsten Energieteamsitzung stattfinden. Ein großer Teil der Maßnahmen im EPAP sind ohnehin als Daueraufgaben spezifiziert und/ oder noch nicht endgültig abgeschlossen. Das bestehende Energiepolitische Arbeitsprogramm ist nachrichtlich in der Anlage 2 beigefügt. Besonders wichtig für die zukünftige Energiepolitik der Stadt Ulm ist die Erarbeitung: 1. 2. 3. eines klimapolitisches Leitbilds des Klimaschutzkonzepts eines Kommunikations- und Kooperationskonzepts Wenn diese zentralen Punkte beschlossen vorliegen, erscheint die Anmeldung zum Gold Audit realistisch. 2. Klimaschutzkonzept Ulm Nachdem im Rahmen der Energiedebatte 2013 im Gemeinderat die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts beschlossen wurde, hat eine umfangreiche Datensammlung und auswertung stattgefunden. Die zahlreichen Akteure und die interessierte Öffentlichkeit wurden bei einer Strategiesitzung und zwei Workshops eingebunden. Bei der Fachbereichsausschusssitzung im November 2014 wurde ein Zwischenbericht gegeben. (Siehe GD 429/14). Eine wichtige Erkenntnis aus der bisherigen Auswertung ist die Tatsache, dass deutliche Reduktionen der CO2 Emissionen in den letzten Jahren vor allem durch Veränderungen auf der Erzeugerseite erreicht werden konnten. Beispielsweise mit Inbetriebnahme der Biomasse Heizkraftwerke I und II der Fernwärme Ulm. Die kommunale Bereitstellung umweltfreundlicher Energie – Strom und Wärme – wird die zentrale Säule des Klimaschutzkonzeptes sein. Die zweite wichtige Säule wird die Kommunikation mit allen relevanten Akteuren sein, damit die bereitgestellte Energie effizient -5und umweltschonend eingesetzt wird. Die Energiebilanz steht im Entwurf zur Verfügung (Anlage 3) ebenso wie ein noch nicht abgestimmter Maßnahmenkatalog (Anlage 4). Die Maßnahmen sind fünf Handlungsschwerpunkten zugeordnet: Integration, Kommunikation, Wärme, Strom, Verkehr. Neben der Beschreibung der Maßnahmen werden Aufwand, Kosten, Hemmnisse und die Wirkung beurteilt. Die Energiebilanz wurde den Energieversorgern (SWU und FUG) zugesandt mit der Bitte um Stellungnahme. Im „Merkblatt Klimaschutzprojekte“ des Projektträgers Jülich werden 7 Schritte zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts festgelegt: 1. Energie und THG Bilanz 2. Potentialanalyse 3. Akteursbeteiligung 4. Maßnahmenkatalog 5. Verstetigungsstrategie 6. Controllingskonzept 7. Kommunikationsstrategie Die Stadt Ulm hat auf die Beantragung der Fördermittel verzichtet, da die Frist für die Beantragung im Jahr 2013 bereits abgelaufen war und der Antrag erst wieder im Jahr 2014 hätte gestellt werden können. Damit aber trotzdem die Möglichkeit besteht, in Zukunft Fördermittel in Anspruch zu nehmen, wurde vertraglich fixiert, dass das Klimaschutzkonzept den Anforderungen an ein gefördertes Konzept entsprechen soll. Die Beantragung einiger Fördermittel setzt das Vorhandensein eines Klimaschutzkonzepts voraus, das den Anforderungen eines geförderten Konzepts entspricht (siehe o.g. „Merkblatt Klimaschutzprojekte“). Auf der Grundlage eines auf diesen Vorgaben basierenden Klimaschutzkonzeptes kann in der Folge beispielsweise ein Klimaschutzmanager für die Dauer von 3 Jahren beantragt werden. Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auch bei anderen Förderangeboten z.B. Förderprogrammen des Landes ist das Vorhandensein eines Klimaschutzkonzepts Voraussetzung. Die vorliegenden Entwürfe decken die Punkte 1 und 4 ab. Vervollständigt wird das Konzept durch eine Potentialanalyse, aus der sich eine Zielfestlegung und deren Erreichung über Szenarien ergeben. Außerdem sollten noch Aussagen zur Verstetigungsstrategie, dem Controllingkonzept und zur Kommunikationsstrategie gemacht werden, die dann vor dem Beschluss abschließend noch einmal in die öffentliche Beteiligung gehen sollen. Das betrifft vor allem die Maßnahmen, aus denen ein belastbares Maßnahmenpaket erarbeitet werden soll. Das sichert neben der Akzeptanz auch die langfristig notwendige Unterstützung der Akteure. Das Klimaschutzkonzept soll in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 24.11.15 beschlossen werden. 3. Energieförderprogramm Ulm Nach dem Auslaufen der Förderung von Photovoltaik und Solarthermie zum Ende 2010 wurde im Jahr 2012 das Energieförderprogramm in der Sitzung vom 22. Mai 2012 (GD185/12) -6novelliert. Wie bereits im vergangenen Jahr ausgeführt (siehe GD 174/14) liegen die Förderschwerpunkte seitdem vor allem auf Netto-Nullenergie-Häusern, Passivhäuser und Sanierungen im Passivhausstandard. Bei diesem Schwerpunkt handelt es sich um die Vorwegnahme eines bis 2020 im Neubaubereich ohnehin vorgesehenen geltenden gesetzlichen Standards, nämlich der Umsetzung der EU Richtlinie 'Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden'. Der zeitliche Vorlauf der Antragstellung führte in den Jahren 2012 und 2013 dazu, dass die Antragstellung zögerlich anlief und das Budget des Förderprogramms nicht ausgeschöpft wurde. Dieser Umstand hat sich im vergangen Jahr deutlich geändert. Insgesamt beläuft sich die Fördersumme auf knapp 200.000€. Mit deutlichem Schwerpunkt auf den Bereich Energieeinsparung, in dem neben zwei Passivhäusern auch vier Objekte (insgesamt 12 Wohneinheiten) des besonders anspruchsvollen Standards 'Netto-Null-EnergieHaus' mit rund 117.000€ gefördert wurden. Der Einbau einer MiniKWK Anlage wurde im vergangenen Jahr nur zwei Mal gefördert. Sehr erfolgreich läuft hingegen der Austausch einer alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe in Kooperation mit der SWU. Über 250 Anträge sind inzwischen bei der Stadt eingegangen und es wird erwartet, dass die Nachfrage nach diesem Förderangebot auch zukünftig anhält. Der Förderzeitraum wurde bis zum Ende 2015 verlängert. Neben der Information im Internet, ist es aber unerlässlich, auch weiterhin und über Flyer an zentralen Stellen und im direkten Gespräch bei Veranstaltungen die Öffentlichkeit über das Energieförderprogramm und den Pumpentausch zu informieren. Eine Übersicht der in den letzten Jahren eingesetzten Fördermittel „Energieeinsparung“ der Stadt Ulm ist als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt.