Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
456 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
08.05.2015
Geschäftszeichen VGV/VI-TR
* 56
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Anlagen:
Sitzung am 09.06.2015
TOP
GD 238/15
1. Der Sanierung der Söflinger Kreisbrücke gemäß der
vorliegenden
Entwurfsplanung
sowie der Kostenberechnung
Sanierung
Söflinger
Kreisbrücke
vom
19.05.2015
mit
einem
voraussichtlichen
Gesamtaufwand
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss
von
1.080.000
€ wird zugestimmt.
Anlage
1: Bauabschnitte
Anlage 2: Kostenberechnung
2. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt bei Projekt
7.54100015 "Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10"
Antrag:
1.
Der Sanierung der Söflinger Kreisbrücke gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung sowie
der Kostenberechnung vom 19.05.2015 mit einem voraussichtlichen Gesamtaufwand von
1.080.000 € wird zugestimmt.
2.
Die Deckung der Aufwendungen erfolgt bei Projekt 7.54100015 "Sanierung Bauwerke
Ortsdurchfahrt B10".
3.
Der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen auf Grundlage einer Eilentscheidung des
OB wird zugestimmt. Ein Bericht dazu erfolgt im Rahmen des Fachbereichsausschusses
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 29.09.2015.
Feig
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100015
3.341.000 €
Einzahlungen
30.096.000 €
Auszahlungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
26.755.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
32.400 €
27.000 €
16.988 €
€
Nettoressourcenbedarf
49.388 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ermächtigungsübertrag 2014
Ggf. Mehrbedarf
1.080.000 €
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
49.388 €
3.000.000 €
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
0€
€
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2016 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
1.
€
€
€
Beschlüsse und Ausgangslage:
Am 17.10.2012 wurde vom Gemeinderat (GD 337/12 ) im Rahmen der gemeinsam mit der IHK
Ulm erarbeiteten Fortschreibung des Projektplans B10 das Vorziehen des zweiten
-3Sanierungsblocks in das Jahr 2013 beschlossen. Die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke war
ein Teil des Gesamtsanierungsprogramms B10 -Projektplan Block II, Ausführung 2013.
Der zweite Sanierungsblock beinhaltete folgende Sanierungsmaßnahmen an nachfolgenden
Ingenieurbauwerken:
Hauptmaßnahme Westringtunnel
Sanierung Söflinger Kreisbrücke
Abdichtung Tunnelportal Süd über der Oströhre Westringtunnel
Sanierung Unterführung Hindenburgring Fahrtrichtung Nord
Unterhaltungsmaßnahmen Adenauerbrücke
Mit GD 127/13 vom 12.03.2013 wurde der Beschluss zur Sanierung der Söflinger Kreisbrücke
inkl. zusätzlicher Fahrbahnerneuerung bzw. Sanierung im Bereich des Bismarkrings beantragt.
Für die Erstellung der Beschlussvorlage wurde Seitens der planenden Büros eine
Kostenschätzung durchgeführt. Die Kosten für die ausgeschriebene Leistung wurde am
20.03.2013 mit 1.870.000 € ermittelt.
Die Leistungen wurden gemäß der VOB öffentlich und auf Grund der Höhe des zu erwartenden
Bauvolumens deutschlandweit ausgeschrieben.
Bei der am 28.05.2013 durchgeführten Submission wurde nur ein Angebot abgegeben. Die
Angebotssumme bei diesem Angebot lag bei 3.074.036,10 €. Das Angebot lag somit um rund
1,2 Mio. € über der Kostenberechnung. Das Budget war um 64 % überschritten. Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Die Verwaltung hat aus oben
benannten Gründen die Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (schwerwiegende
Gründe) aufgehoben. Der Beschluss hierzu wurde vom Gemeinderat am 25.06.2013 mit GD
196/13 gefasst.
2.
Maßnahmen Söflinger Kreisbrücke:
Die vorgespannte Stahlbetonbrücke stellt als halbkreisförmiges Bauwerk über die B10
(Weströhre des Westringtunnels) das Tragwerk sowohl für die östliche Hälfte des Söflinger
Kreiselverkehrs sowie für die tangential verlaufende B 311 (von Ehingen) Richtung Norden auf
die B 10 dar.
Die Sanierung der 1965 erbauten Söflinger Kreisbrücke ist zustands- und altersbedingt
dringend erforderlich. Infolge der Sanierungsmaßnahme ist von einer neuen Nutzungsdauer
von 40 Jahren auszugehen.
Gemäß Projektplan B10 waren die Erneuerung von Belägen und Abdichtung sowie die
Sanierung von Widerlagern und Fahrbahnübergängen vorgesehen.
Aufgrund des Submissionsergebnisses wurde das Sanierungskonzept überarbeitet. Die
Grundlage des neu ausgearbeiteten Sanierungskonzepts sind aktuelle
Bauwerksuntersuchungen und die aktuell vorliegende Schadensanalyse des Bauwerks.
An der Oberseite des Bauwerks werden der Schutzbeton, die Abdichtung, die Bordsteine und
die Beläge erneuert. Zwei schadhafte Brückenabläufe werden ausgetauscht, sowie zwei
zusätzliche Brückenabläufe eingebaut um die Entwässerung der Fahrbahnfläche zu
verbessern. Am Widerlager wird ein schadhaftes Verformungslager erneuert. Im Anschluss an
das Widerlager B 311 werden die Schleppplatten zurückgebaut und an den
Fahrbahnübergängen eine wasserdichte Übergangskonstruktion eingebaut. Des Weiteren
erfolgt die Erneuerung der Geländeranlage entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften.
3.
Änderungen in der Ausführung gegenüber GD 127/13
Im Zuge der Errichtung der Lärmschutzwand am südlichen Dichterviertel wurde die Mittelinsel
zwischen B10 und der B311 umgebaut und ist nun überfahrbar. Dies hat zur Folge, dass die
ursprünglich geplante überörtliche Verkehrsführung nicht mehr erforderlich ist und der Verkehr
während der Bauphase über die Mittelinsel geleitet werden kann.
Im Zuge der Bauwerksuntersuchungen hat sich gezeigt, dass lediglich ein Teil des
-4Schutzbetons entfernt werden muss. Somit kann die Abdichtung in den oberen Bereich des
Bauwerks verlegt werden wodurch eine Kostenreduzierung ermöglicht wird. Für die Abdichtung
entlang der Längsfuge (Bereich B311) wurde ein neues kostengünstigeres Konzept erarbeitet.
Damit wurde die Planung gegenüber der ursprünglichen Variante in GD 127/13 angepasst und
optimiert.
4.
Bauablauf und Verkehrsführung
Die Bauausführung erfolgt in enger Abstimmung mit den geplanten Maßnahmen der Linie 2. Für
den öffentlichen Personen-Nahverkehr und somit auch für den Ausweichverkehr der
Straßenbahnbaustelle wird die Querung der Brücke zu jeder Bauphase möglich sein.
Die Erneuerung der Beläge auf dem Brückenbauwerk erfolgt im Nachgang zur Sanierung des
konstruktiven Teils des Ingenieurbauwerks.
Um den Eingriff in den Verkehr so gering wie möglich zu halten wird die geplante Sanierung in
vier Bauphasen aufgeteilt (siehe Anlage 1).
Die erste Bauphase behandelt den inneren Kreis (Halbkreis) des Brückenbauwerks.
Im zweiten Bauabschnitt wird der äußere Kreis im nördlichen Teil der Kreisbrücke saniert.
Im dritten Bauabschnitt wird dann der äußere Kreis im südlichen Teil der Kreisbrücke (Zufahrt
Söflinger Straße) saniert.
Die vierte und letzte Bauphase ist der Einbau des Fahrbahnbelags. Dies muss unter einer
Vollsperrung und mit einer geplanten Dauer von ca. 2 Tagen erfolgen. Die Arbeiten werden so
eingetaktet, dass der Einbau an einem Wochenende erfolgen kann.
Der genaue Ablauf der Maßnahmen wird mit der ausführenden Firma abgestimmt.
5.
Kosten
Gemäß der vorliegenden Kostenberechnung vom 19.05.2015 entstehen für die Sanierung der
Söflinger Kreisbrücke gemäß vorliegender Planung (Bauwerkssanierung sowie
Fahrbahnerneuerung) Kosten in Höhe von 1.080.000 € (siehe Anlage 2). Gegenüber der
Berechnung aus GD 127/13 (1.870.000 €) konnten die Kosten durch die Überarbeitung der
Planung, sowie dem Umbau der Mittelinsel (Überfahrbarkeit) im Zuge der Lärmschutzwand
"Südliches Dichterviertel", um fast 800.000 € reduziert werden.
Im Haushaltsjahr 2015 stehen bei Projekt 7.54100015 "Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt
B10" Haushaltsmittel in Höhe von 3.000.000 € als Ermächtigungsübertrag aus dem Jahr 2014 vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates hierzu - zur Verfügung. Von diesem Betrag
werden entsprechend dem Ausschreibungsergebnis für die Verpressung der Betonfahrbahn am
Hindenburgring rund 342.000 € benötigt (vgl. GD 239/15), sodass für die Maßnahme noch
ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten liegen somit innerhalb der
genehmigten Gesamtkosten für die Sanierung der B10 von 30,096 Mio. €.
Für die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke entstehen Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung
(2,5%, Nutzungsdauer 40 Jahre) und Verzinsung in Höhe von rund 49.000 €, die den
städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.
6.
Vergabe
Da die nächste in Frage kommende Sitzung des Fachbereichsausschusses erst am 29.09.2015
stattfindet, ist für die Einhaltung des geplanten Bauablaufs eine Vergabe auf Grundlage eines
Eilentscheids des Oberbürgermeisters notwendig. Die Verwaltung bittet diesem Vorgehen
zuzustimmen. Für die Sitzung des Fachbereichsausschusses am 29.09.2015 ist dann ein
Bericht über das Ergebnis vorgesehen.