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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
456 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 19:22

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur Datum 08.05.2015 Geschäftszeichen VGV/VI-TR * 56 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Anlagen: Sitzung am 09.06.2015 TOP GD 238/15 1. Der Sanierung der Söflinger Kreisbrücke gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung Sanierung Söflinger Kreisbrücke vom 19.05.2015 mit einem voraussichtlichen Gesamtaufwand - Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss von 1.080.000 € wird zugestimmt. Anlage 1: Bauabschnitte Anlage 2: Kostenberechnung 2. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt bei Projekt 7.54100015 "Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10" Antrag: 1. Der Sanierung der Söflinger Kreisbrücke gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung vom 19.05.2015 mit einem voraussichtlichen Gesamtaufwand von 1.080.000 € wird zugestimmt. 2. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt bei Projekt 7.54100015 "Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10". 3. Der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen auf Grundlage einer Eilentscheidung des OB wird zugestimmt. Ein Bericht dazu erfolgt im Rahmen des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 29.09.2015. Feig Zur Mitzeichnung an: BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10 INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100015 3.341.000 € Einzahlungen 30.096.000 € Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit 26.755.000 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) 32.400 € 27.000 € 16.988 € € Nettoressourcenbedarf 49.388 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2015 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ermächtigungsübertrag 2014 Ggf. Mehrbedarf 1.080.000 € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 49.388 € 3.000.000 € Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 0€ € € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2016 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. € € € Beschlüsse und Ausgangslage: Am 17.10.2012 wurde vom Gemeinderat (GD 337/12 ) im Rahmen der gemeinsam mit der IHK Ulm erarbeiteten Fortschreibung des Projektplans B10 das Vorziehen des zweiten -3Sanierungsblocks in das Jahr 2013 beschlossen. Die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke war ein Teil des Gesamtsanierungsprogramms B10 -Projektplan Block II, Ausführung 2013. Der zweite Sanierungsblock beinhaltete folgende Sanierungsmaßnahmen an nachfolgenden Ingenieurbauwerken:      Hauptmaßnahme Westringtunnel Sanierung Söflinger Kreisbrücke Abdichtung Tunnelportal Süd über der Oströhre Westringtunnel Sanierung Unterführung Hindenburgring Fahrtrichtung Nord Unterhaltungsmaßnahmen Adenauerbrücke Mit GD 127/13 vom 12.03.2013 wurde der Beschluss zur Sanierung der Söflinger Kreisbrücke inkl. zusätzlicher Fahrbahnerneuerung bzw. Sanierung im Bereich des Bismarkrings beantragt. Für die Erstellung der Beschlussvorlage wurde Seitens der planenden Büros eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Kosten für die ausgeschriebene Leistung wurde am 20.03.2013 mit 1.870.000 € ermittelt. Die Leistungen wurden gemäß der VOB öffentlich und auf Grund der Höhe des zu erwartenden Bauvolumens deutschlandweit ausgeschrieben. Bei der am 28.05.2013 durchgeführten Submission wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Angebotssumme bei diesem Angebot lag bei 3.074.036,10 €. Das Angebot lag somit um rund 1,2 Mio. € über der Kostenberechnung. Das Budget war um 64 % überschritten. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Die Verwaltung hat aus oben benannten Gründen die Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (schwerwiegende Gründe) aufgehoben. Der Beschluss hierzu wurde vom Gemeinderat am 25.06.2013 mit GD 196/13 gefasst. 2. Maßnahmen Söflinger Kreisbrücke: Die vorgespannte Stahlbetonbrücke stellt als halbkreisförmiges Bauwerk über die B10 (Weströhre des Westringtunnels) das Tragwerk sowohl für die östliche Hälfte des Söflinger Kreiselverkehrs sowie für die tangential verlaufende B 311 (von Ehingen) Richtung Norden auf die B 10 dar. Die Sanierung der 1965 erbauten Söflinger Kreisbrücke ist zustands- und altersbedingt dringend erforderlich. Infolge der Sanierungsmaßnahme ist von einer neuen Nutzungsdauer von 40 Jahren auszugehen. Gemäß Projektplan B10 waren die Erneuerung von Belägen und Abdichtung sowie die Sanierung von Widerlagern und Fahrbahnübergängen vorgesehen. Aufgrund des Submissionsergebnisses wurde das Sanierungskonzept überarbeitet. Die Grundlage des neu ausgearbeiteten Sanierungskonzepts sind aktuelle Bauwerksuntersuchungen und die aktuell vorliegende Schadensanalyse des Bauwerks. An der Oberseite des Bauwerks werden der Schutzbeton, die Abdichtung, die Bordsteine und die Beläge erneuert. Zwei schadhafte Brückenabläufe werden ausgetauscht, sowie zwei zusätzliche Brückenabläufe eingebaut um die Entwässerung der Fahrbahnfläche zu verbessern. Am Widerlager wird ein schadhaftes Verformungslager erneuert. Im Anschluss an das Widerlager B 311 werden die Schleppplatten zurückgebaut und an den Fahrbahnübergängen eine wasserdichte Übergangskonstruktion eingebaut. Des Weiteren erfolgt die Erneuerung der Geländeranlage entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften. 3. Änderungen in der Ausführung gegenüber GD 127/13 Im Zuge der Errichtung der Lärmschutzwand am südlichen Dichterviertel wurde die Mittelinsel zwischen B10 und der B311 umgebaut und ist nun überfahrbar. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich geplante überörtliche Verkehrsführung nicht mehr erforderlich ist und der Verkehr während der Bauphase über die Mittelinsel geleitet werden kann. Im Zuge der Bauwerksuntersuchungen hat sich gezeigt, dass lediglich ein Teil des -4Schutzbetons entfernt werden muss. Somit kann die Abdichtung in den oberen Bereich des Bauwerks verlegt werden wodurch eine Kostenreduzierung ermöglicht wird. Für die Abdichtung entlang der Längsfuge (Bereich B311) wurde ein neues kostengünstigeres Konzept erarbeitet. Damit wurde die Planung gegenüber der ursprünglichen Variante in GD 127/13 angepasst und optimiert. 4. Bauablauf und Verkehrsführung Die Bauausführung erfolgt in enger Abstimmung mit den geplanten Maßnahmen der Linie 2. Für den öffentlichen Personen-Nahverkehr und somit auch für den Ausweichverkehr der Straßenbahnbaustelle wird die Querung der Brücke zu jeder Bauphase möglich sein. Die Erneuerung der Beläge auf dem Brückenbauwerk erfolgt im Nachgang zur Sanierung des konstruktiven Teils des Ingenieurbauwerks. Um den Eingriff in den Verkehr so gering wie möglich zu halten wird die geplante Sanierung in vier Bauphasen aufgeteilt (siehe Anlage 1). Die erste Bauphase behandelt den inneren Kreis (Halbkreis) des Brückenbauwerks. Im zweiten Bauabschnitt wird der äußere Kreis im nördlichen Teil der Kreisbrücke saniert. Im dritten Bauabschnitt wird dann der äußere Kreis im südlichen Teil der Kreisbrücke (Zufahrt Söflinger Straße) saniert. Die vierte und letzte Bauphase ist der Einbau des Fahrbahnbelags. Dies muss unter einer Vollsperrung und mit einer geplanten Dauer von ca. 2 Tagen erfolgen. Die Arbeiten werden so eingetaktet, dass der Einbau an einem Wochenende erfolgen kann. Der genaue Ablauf der Maßnahmen wird mit der ausführenden Firma abgestimmt. 5. Kosten Gemäß der vorliegenden Kostenberechnung vom 19.05.2015 entstehen für die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke gemäß vorliegender Planung (Bauwerkssanierung sowie Fahrbahnerneuerung) Kosten in Höhe von 1.080.000 € (siehe Anlage 2). Gegenüber der Berechnung aus GD 127/13 (1.870.000 €) konnten die Kosten durch die Überarbeitung der Planung, sowie dem Umbau der Mittelinsel (Überfahrbarkeit) im Zuge der Lärmschutzwand "Südliches Dichterviertel", um fast 800.000 € reduziert werden. Im Haushaltsjahr 2015 stehen bei Projekt 7.54100015 "Sanierung Bauwerke Ortsdurchfahrt B10" Haushaltsmittel in Höhe von 3.000.000 € als Ermächtigungsübertrag aus dem Jahr 2014 vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates hierzu - zur Verfügung. Von diesem Betrag werden entsprechend dem Ausschreibungsergebnis für die Verpressung der Betonfahrbahn am Hindenburgring rund 342.000 € benötigt (vgl. GD 239/15), sodass für die Maßnahme noch ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten liegen somit innerhalb der genehmigten Gesamtkosten für die Sanierung der B10 von 30,096 Mio. €. Für die Sanierung der Söflinger Kreisbrücke entstehen Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (2,5%, Nutzungsdauer 40 Jahre) und Verzinsung in Höhe von rund 49.000 €, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten. 6. Vergabe Da die nächste in Frage kommende Sitzung des Fachbereichsausschusses erst am 29.09.2015 stattfindet, ist für die Einhaltung des geplanten Bauablaufs eine Vergabe auf Grundlage eines Eilentscheids des Oberbürgermeisters notwendig. Die Verwaltung bittet diesem Vorgehen zuzustimmen. Für die Sitzung des Fachbereichsausschusses am 29.09.2015 ist dann ein Bericht über das Ergebnis vorgesehen.