Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
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Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
07.01.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Str/Bi
*2
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 28.01.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 19.02.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neugestaltung Karlstraße
- Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss des 1. BA
Anlagen:
Anl. 1 - Übersichtsplan
Anl. 2 - Lageplan Bauabschnitt 1
Anl. 3 - Regelquerschnitt Bauabschnitt 1
Anl. 4 - Regelquerschnitte der Verkehrsführung während der Bauzeit
Anl. 5 - Kostenberechnung
GD 020/14
Antrag:
1.
Die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt 1 wird genehmigt
2.
Der Kostenberechnung bei Projekt 7.54100021 "Neugestaltung Karlstraße" von 8.500.000 €
wird zugestimmt. Die Finanzplanung verbleibt wie folgt:
bis 2013:
828.000 €
2014:
1.000.000 €
2015:
2.600.000 €
2016ff.:
4.072.000 €
Gesamt:
8.500.000 €
3.
Die Ausführung des Vorhabens im Bauabschnitt 1 wird genehmigt
Feig
Genehmigt:
BM 1,BM 3,C 3,OB,RPA,SUB,ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Neugestaltung Karlstraße
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750, Projekt: 7.54100021
Einzahlungen
8.500.000 €
Ordentliche Erträge
€
Auszahlungen
€
Ordentlicher Aufwand
255.236 €
davon Abschreibungen
212.697 €
Kalkulatorische Zinsen (netto)
140.720 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
8.500.000 €
Nettoressourcenbedarf
395.957 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
1.000.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
1.000.000 €
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
395.957 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei: PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
6.672.000 €
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
6.672.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
1. Beschlüsse
a)
31.03.2009: Fachbereichsausschuss StBU - Zustimmung zum Gesamtkonzept
(GD-Nr. 44/09, Niederschrift § 94).
b)
01.12.2010: Fachbereichsausschuss StBU - Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Neugestaltung eine Zeitschiene mit der FUG auszuarbeiten und
dem Ausschuss zu präsentieren (GD 901/10, Niederschrift § 373).
-3c)
30.11.2011: Fachbereichsausschuss StBU - Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Neugestaltung das Gesamtkonzept so umzuplanen, dass es mit
verträglichen Kosten umgesetzt werden kann und dem Ausschuss erneut zu berichten (GD
901/11, Niederschrift § 374).
d)
17.07.2012: Fachbereichsausschuss StBU - Änderung des Planungskonzeptes und
Fortschreibung des Kostenrahmens (GD 218/12, Niederschrift § 262).
2. Planungshistorie
Mit der o.g. GD aus dem Jahre 2009 wurde dem Fachbereichsausschuss ein Rahmenplan erarbeitet durch das Büro pesch partner (Stuttgart) - für die Karlstraße vorgestellt und eine
Variante zur Umsetzung beschlossen, die eine komplette Neugestaltung der Karlstraße über die
gesamte Länge und eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung zum Ziel hat.
Vorgesehen war, eine zweireihige Baumreihe in zu verbreiternden Randbereichen zu pflanzen,
den Kfz-Verkehr grundsätzlich nunmehr zweistreifig zu führen und in der Mitte einen
Multifunktionsstreifen anzulegen.
Nach mehreren Planungsansätzen, wie z.B. einem untersuchten Beginn der Bauarbeiten im
östlichsten Abschnitt der Karlstraße, konnte jedoch eine Lösung für eine Koordinierung der
Sparten und damit einen Baubeginn im Westen erarbeitet werden. Am 17.07.2012 wurde dann
ein verändertes Konzept zur Umsetzung durch den FBA StBU vorberaten und am 18.07.2012
durch den Gemeinderat beschlossen.
Die wesentlichen Bestandteile dieses Konzeptes waren:
Gestaltung der Karlstraße als Allee mit beidseitig angeordneten Baumreihen zwischen den
Knotenpunkten der Karlstraße/Bessererstraße und Karlstraße/Frauenstraße, mit ggf.
notwendigen Spartenverlegungen (1.Bauabschnitt).
Bestandsorientierte Gestaltung der Karlstraße zwischen Friedenstraße/Stuttgarter Straße
und Ostplatz (3. Bauabschnitt).
3. Maßnahmenbeschreibung
3.1 Bauabschnitt 1 zwischen der Bessererstraße und der Frauenstraße
Der erste Bauabschnitt der Karlstraße hat eine Länge von etwa 580 m und wird auf einer Breite
von ca. 20 m durch die beidseitige Bebauung begrenzt.
3.1.1 Straßenquerschnitt
Während derzeit noch 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung einen Großteil des Verkehrsraumes
beanspruchen, sieht die Planung nur einen asphaltierten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung mit
einer Breite von 3,00 m vor, die durch einen Mehrzweckfahrstreifen mit 2,50 m Breite aus
Granitkleinpflaster voneinander getrennt sind. Dieser Mehrzweckfahrstreifen ist lediglich rd. 2
bis 3 cm höher als das Niveau der Fahrbahn und kann damit von allen Verkehrsteilnehmern
überfahren werden. Dieses System hat sich bereits in der Frauenstraße und der Neuen Straße
bewährt.
Die Fahrbahn endet auf beiden Seiten in einer 0,50 m breiten Pflasterrinne, die neben ihrer
Funktion zur Führung des Niederschlagswassers, auch gleichzeitig einen
Sicherheitstrennstreifen zu den darauf folgenden 2,00 m breiten Längsparkplätzen bilden soll.
-4Die Längsparkplätze selbst sind wie der Mehrzweckfahrstreifen rd. 2 bis 3 cm vom
Fahrbahnniveau abgesetzt und gehören mit ihrem Betonplattenbelag im Grunde bereits zum
Gehweg, der mit einer Breite von ca. 3,00 m niveaugleich an die Längsparkplätze anschließt.
3.1.2 Knotenpunkte
Alle Knotenpunkte im Verlauf der Karlstraße bleiben mit allen bestehenden Fahrbeziehungen
erhalten. Die signalisierten Knotenpunkte werden auch nach der Neugestaltung wie gewohnt
betrieben. Signalanlagen an weiteren Knotenpunkten sind vorerst nicht geplant.
Während sich an einem Großteil der Knotenpunkte lediglich die Eckausrundungen durch die
breiteren Gehwege in der Karlstraße verändern, hat man die Nordseite im Knotenpunkt
Karlstraße/ Keplerstraße zugunsten der Schwerverkehrsfahrzeuge von Feuerwehr und der
Brauerei Gold Ochsen optimiert. Hier wird neben den größeren Eckausrundungen auch der
Gehweg auf Seiten der Feuerwehrhauptwache in der Breite reduziert, um das Ein- und
Ausfahren der Einsatzfahrzeuge und LKW zu erleichtern.
3.1.3 Radwege
Der Entwurf des Büros pesch partner aus dem Jahr 2008 enthielt keine besonderen
Bestandteile für den Radverkehr, da bereits zum damaligen Zeitpunkt die Zeitblomstraße als
Hauptradroute durch die Neustadt in die Oststadt führte und auch künftig in dieser Funktion
gestärkt werden soll.
3.1.4 Öffentliche Parkplätze
Der aktuelle Bestand an öffentlichen Stellplätzen im 1. Bauabschnitt der Karlstraße besteht aus
einer Mischung von Längs- und Schrägparkplätzen sowie von solchen mit
Senkrechtaufstellung.
Mit der Neugestaltung der Karlstraße lassen sich im 1. Bauabschnitt insg. 66 Stellplätze
realisieren, was gegenüber den bisher vorhandenen 55 Stellplätzen einer Erhöhung von 11
Stellplätzen entspricht.
3.1.5 Baumstandorte
Zwischen den Parkplätzen werden in regelmäßigen Abständen beidseitig die Baumquartiere
angeordnet, welche mit den rd. 7,50 bis 8,00 m hoch werdenden Säulenhainbuchen die künftige
Allee bilden. Die Säulenhainbuchen werden bereits mit einer Höhe von ca. 4,00 - 4,50 m
gepflanzt.
Trotz der Spartenverlegung müssen im 1. Bauabschnitt dennoch an einigen Stellen
Baumstandorte verlegt werden oder entfallen gänzlich. Der Grund hierfür sind die zahlreichen,
zwangsweise beizubehaltenden Grundstückszufahrten bzw. die Bushaltestellen im Bereich der
Ensingerstraße.
Die Bewässerung der Bäume erfolgt dabei über ein teilautomatisches System. Die einzelnen
Baumquartiere werden dabei, je Straßenseite und in Abschnitte zwischen
Straßeneinmündungen unterteilt, an eine Bewässerungsleitung angeschlossen. Der Tankwagen
braucht daher nicht jeden einzelnen Baumstandort anzufahren und zu bewässern, sondern
kann von einem der verschiedenen Anschlusspunkte aus mehrere Baumquartiere gleichzeitig
mit Wasser versorgen.
3.1.6 Spartenverlegung
Die Verlegung der Sparten betrifft im Wesentlichen die durch die Maßnahme notwendigen Gas-,
Trinkwasser- und Stromleitungsverlegungen der SWU und auch die Fernwärmeleitungen der
FUG, welche gleichzeitig Ihren Dampfnetzbetrieb auf Heizwasser umstellen. Die bislang noch
auf Nord- und Südseite der Karlstraße verlegten Gas- und Wasserleitungen können auf einen
-5Leitungsstrang unter der nördlichen Fahrspur reduziert werden und mittels Abzweigen die
Südseite mit versorgen.
Verlegungsarbeiten der Telekommunikationsleitungen unterhalb des Gehweges auf beiden
Straßenseiten sind nur in geringem Maß notwendig.
Mit der Umstellung der FUG von Dampf auf Heizwasser, ändert sich auch die
Versorgungsrichtung von derzeit Ost nach West, auf künftig West nach Ost. Die FUG
verwendet für die neuen Leitungen dabei weitestgehend die alte Dampfleitungstrasse.
Gleichzeitig hängt die Versorgung von Westen kommend jedoch auch unmittelbar mit der
Umsetzung der Straßenbahnlinie 2, bzw. dem damit verbundenen Rückbau der
Fußgängerunterführung im Knotenpunkt Karlstraße / Neutorstraße zusammen. Die bereits auf
Höhe des alten SWU Gebäudes (K1) bestehende neue Fernwärmeleitung, kann nach dem
Rückbau der Unterführung gemeinsam mit dem Umbau der Karlstraße vorangetrieben werden.
Da allerdings das laufende Planfeststellungsverfahren der Straßenbahn Linie 2 zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine abgeschlossene Leitungsverlegung und damit den Lückenschluss im
Knotenpunkt während der Heizperioden 2014 / 2015 und 2015 / 2016 erwarten lässt, wurden
verschiedene Lösungsansätze untersucht um dennoch 2014 mit den Bauarbeiten in der
Karlstraße beginnen zu können.
Während provisorische Lösungen wie überirdische Leitungsbrücken kostenintensiv sind und
zudem vermutlich die späteren Bauarbeiten der Linie 2 behindern, ist eine vorzeitige Verlegung
der Heizwasserleitung durch den Knotenpunkt ebenfalls mit hohen Kosten verbunden und
würde zudem nicht von dem zeitgleichen Umbau zusammen mit der Linie 2 profitieren.
Aus diesem Grund haben die Stadt Ulm und die FUG ein Konzept für eine Übergangslösung
erarbeitet, das die Fernwärmeversorgung der Karlstraße mit einer sog. Wärmezentrale über die
Heizperioden in den Wintermonaten der Jahre 2015 / 2016 und bei Bedarf in 2016 / 2017
sicherstellt. Die Umbauarbeiten für die kommende Heizperiode 2014 / 2015 können so
eingeplant werden, dass noch keine provisorische Versorgung nötig wird. Die Kosten für diese
Übergangslösung (Miet- und Betriebskosten der Wärmezentrale) würden sich auf jährlich
175.000 €, also maximal 350.000 € belaufen. Wer letztlich die Kosten für diese provisorische
Wärmezentrale zu tragen hat, konnte allerdings noch nicht abschließend geklärt werden. Sollte
die Stadt Ulm hierfür aufkommen müssen, wird dies noch vor dem Baubeginn in einer
Kostenfortschreibung des folgenden Vergabebeschlusses dargestellt.
Hinzugekommen ist zudem noch die Herstellung einer redundanten Leitung der
Notrufleitzentrale im Gebäude der Feuerwehr. Sollte sich während der Bauarbeiten ein Störfall
ereignen, wäre die Notrufleitzentrale über diese zweite Leitung abgesichert.
3.1.7 Bushaltestellen
Bushaltestellen im Bereich Ensingerstraße:
Die Bushaltestellen werden, zwischen Nord- und Südseite leicht versetzt, als Kaphaltestellen
angeordnet und erhalten auf beiden Seiten eine Länge von 20 m. Ein Sonderbord erleichtert
dabei den Ein- und Ausstieg.
Eine innerhalb des Mehrzweckfahrstreifens angeordnete Querungshilfe bietet dem Fußgänger
einen zusätzlichen Schutz beim Überqueren der Fahrbahn. Die Querungshilfe ist hier
besonders lang ausgebildet, um die Ein- und Ausfahrt zu den unmittelbar angrenzenden
Grundstückszufahren in beide Fahrtrichtungen zu gewährleisten.
Bushaltestellen im Bereich Keplerstraße:
Die Bushaltestellen werden, zwischen Nord- und Südseite leicht versetzt, als Kaphaltestellen
angeordnet und erhalten auf beiden Seiten die Mindestlänge von 18 m. Ein Sonderbord
erleichtert dabei den Ein- und Ausstieg.
-6Eine Querungshilfe ist wegen der Nähe zum signalisierten Knotenpunkt Karlstraße/Keplerstraße
nicht erforderlich.
3.1.8 Barrierefreie Gestaltung
An allen Knotenpunkten, den Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen sind taktile
Leitelemente für sehbehinderte Personen vorgesehen. Die Details hierzu wurden zwar bereits
erarbeitet, allerdings sind in der laufenden Abstimmung noch Änderungen möglich.
3.1.9 Lärmmindernder Asphalt
Die gesamte Karlstraße erhält einen lärmmindernden Asphalt. Da sich die verschiedenen
Asphalte vielfach noch in der Testphase befinden bzw. häufig noch nicht in die deutschen
Regelwerke (z.B. ZTVA-Stb oder RLS 90) aufgenommen wurden, können weder Haltbarkeit
noch eine entsprechende Lärmminderungswirkung verbindlich dargestellt und beim Einbau
eingefordert werden.
Aus diesem Grund hat man sich für den lärmarmen Splittmastixasphalt (kurz: SMA LA)
entschieden, der nicht nur bereits eine vergleichsweise lange Entwicklungszeit hatte, sondern
auch von anderen Behörden erfolgreich eingesetzt wird.
Beispielsweise hat das staatliche Bauamt Krumbach erst im August diesen Jahres den
bisherigen offenporigen Asphalt (kurz: OPA oder auch Flüsterasphalt genannt) auf einem
Teilstück der B10 in Neu-Ulm erneut sanieren müssen und hofft nun, mit dem nun verwendeten
SMA LA eine deutlich längere Haltbarkeit erzielen zu können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand besitzt der SMA LA auf innerörtlichen Straßen eine
Lärmminderungswirkung von bis zu 3 db(A).
4. Zeitplan für die Umsetzung und Bauabwicklung
Nach der Vergabe sollen die Bauarbeiten in diesem Jahr mit vorgezogenen Maßnahmen
beginnen, die entweder vor den eigentlichen Straßenbauarbeiten abgeschlossen sein müssen
wie z.B. die Baufeldfreimachung, die Baumfällarbeiten oder die Kanal- und Schachtsanierungen
der EBU, oder sich aus verschiedenen Gründen nicht in die später vorgesehenen Baufelder
integrieren lassen.
Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt beginnen im Anschluss am Knotenpunkt Bessererstraße und
werden in Richtung Osten fortgeführt. Der Bauabschnitt 1 wird dabei, bedingt durch
verschiedene Arbeiten und Verkehrsführungen, in 4 Bauabschnittsphasen (1.1 bis 1.4)
unterteilt.
Während sich das Baufeld auf der Nordseite befindet, wird die Verkehrsführung auf der
Südseite abgewickelt. Gleiches gilt dann für die jeweils andere Straßenraumseite.
Die Fahrbahn wird während der Bauzeit dabei über Betonschutzwände von Gehweg und
Baufeld getrennt.
Die dauerhafte Aufrechterhaltung von 1 Fahrstreifen je Fahrtrichtung steht dabei im
Vordergrund.
Der aktuelle Zeitplan lautet, ausgehend von einer Zustimmung des Gemeinderates am
19.02.2014, wie folgt:
bis 08 / 2014:
Klärung der Kostentragung für die provisorische Wärmezentrale der FUG.
Erstellung der Vergabeunterlagen und Durchführung eines EUweiten
Vergabeverfahrens mit abschließendem Vergabebeschluss
im FBA / GR
-7
bis 03 / 2015:
bis 08 / 2015:
bis 04 / 2016:
bis 09 / 2016:
Vorabmaßnahmen im gesamten 1. Bauabschnitt
Arbeiten in den Bauabschnittsphasen 1.1 und 1.2
Arbeiten in der Bauabschnittsphase 1.3
Arbeiten in der Bauabschnittsphase 1.4 und Restarbeiten, sowie
Baumpflanzungen
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme befindet sich derzeit noch in Abstimmung und ist daher
nicht als verbindlich anzusehen.
5. Kosten und Finanzierung
Bei Projekt 7.54100021 "Neugestaltung Karlstraße" stehen im Finanzplan derzeit
Haushaltsmittel in Höhe von 8,5 Mio. € zur Verfügung. Im Vergleich zu der Kostenschätzung
aus dem Jahr 2012, ergeben sich damit keine Mehrkosten (siehe Anlage 5). Hiervon entfallen
auf den ersten Bauabschnitt von Bessererstraße bis Frauenstraße rund 6,25 Mio. €. Anteilig
hiervon beträgt die Spartenverlegung infolge der Alleegestaltung rd. 1,7 Mio. €.
Die unter Punkt 3.1.6. erläuterte Klärung der Kostentragung mit der FUG für eine
Übergangslösung der Fernwärmeversorgung steht noch aus. Mehrkosten in Höhe von bis zu
350.000 € (brutto) sind daher noch nicht in den Gesamtkosten der Baumaßnahme
berücksichtigt.
Der Finanzplan stellt sich wie folgt dar:
Gesamt
in T €
8.500
Bis 2013
in T €
828
2014
in T €
1.000
2015
in T €
2.600
2016
in T €
3.072
2017ff
in T €
1.000
Mehrbedarf
0
0
0
0
0
0
Bedarf neu
8.500
828
1.000
2.600
3.072
1.000
Bisher im
Finanzplan
Mögliche Einnahmen aus Verrechnungen der Leitungsverlegung der FUG können nicht
berücksichtigt werden, da bereits jetzt häufig damit zu rechnen ist, die Leitungsgräben
provisorisch wieder verschließen zu müssen, um neben den Umbauarbeiten auch die
entsprechende Verkehrsführung sicherstellen zu können.
Für die Neugestaltung der Karlstraße in ihrer gesamten Länge entstehen Folgekosten für
Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer 40 Jahre) und Verzinsung (Zinssatz 3,308%) in Höhe
von rund 395.000 €, die den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.