Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
06.10.2014
Geschäftszeichen SUB IV-Schm
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Geyer-Weg - Am Bleicher Hag"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlagen:
1
1
1
1
1
2
GD 304/14
Übersichtsplan
(Anlage 1)
Bebauungsplanentwurf
(Anlage 2)
Entwurf textliche Festsetzungen
(Anlage 3)
Entwurf Begründung
(Anlage 4)
Antrag der Vorhabenträgerin
(Anlage 5)
Vorhaben- und Erschließungsplan (Grundrisse EG,
OG, Ansichten, Schnitt) Project GmbH, Esslingen (Anlage 6.1-6.2)
Antrag:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wilhelm-Geyer-Weg – Am
Bleicher Hag" innerhalb des im Plan vom 06.10.2014 (Anlage 2) eingetragenen
Geltungsbereich zu beschließen.
2. Die öffentliche Auslegung i.S.v. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 Abs.2 durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Neugestaltung der Grundstücke mit den
Flurstücksnummern 1520/2, 1520/3 und 1520/4 zwischen dem Wilhelm-Geyer-Weg
und Am Bleicher Hag mit drei Wohngebäuden.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 13 a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954).
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010
(GBl. S. 358 ber. S. 416)
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 1520/2, 1520/3
und 1520/4 der Gemarkung Ulm, Flur Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan wird folgender Bebauungsplan im Bereich des Vorhabenund Erschließungsplans geändert:
- Bebauungsplan Nr. 152/21 genehmigt durch Minist. Erlass vom 30.06.1969
5.
5.1
Sachverhalt
Ausgangslage, geplante Neugestaltung
Antragsteller und Vorhabenträger zur Einleitung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB ist die EisenbahnSiedlungsgesellschaft Stuttgart GmbH (ESG).
Die Neubebauung soll nach dem vorliegenden Entwurf des Büros Project GmbH, Ruiter
Straße 1 73734 Esslingen-Berkheim erfolgen.
Mit dem Vorhaben erfolgt durch den Abbruch der bestehenden Gebäude und der
Neuerrichtung der Wohnhäuser eine dem Standort angemessene Neuordnung und
Nachverdichtung innerstädtischer Flächen.
Für das westliche Gebäude sind drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss vorgesehen.
Das mittlere und östliche Gebäude ist jeweils im südlichen Bereich mit vier
Vollgeschossen plus Dachgeschoss und im nördlichen Bereich mit drei Vollgeschossen
plus Dachgeschoss geplant. Die Dachgeschosse werden in Bezug zu den darunter
liegenden Geschossen zurückversetzt und können daher teilweise als Terrasse genutzt
werden.
Die drei Gebäude werden im Süden durch bis unter das Dachgeschoss reichende
schmale Zwischenelemente mit verglasten Loggien verbunden, um die entstehenden
Innenbereiche vor den Lärmemissionen von Schienen- und Straßenverkehr zu schützen.
In den Gebäuden sind insgesamt 64 Wohnungen geplant. Davon sind 31 als
Zweizimmerwohnungen, 7 als Dreizimmerwohnungen und 26 als Vierzimmerwohnungen geplant. Die Wohnungen sind als Mietwohnungen vorgesehen.
-3Die benötigten Stellplätze werden mit Tiefgaragen und wenigen offenen Stellplätzen
realisiert.
Die Umsetzung des Vorhabens kann auf Grund des bestehenden Bebauungsplanes
hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, der zulässigen Zahl der
Vollgeschosse und der zulässigen Bauweise nicht realisiert werden. Daher ist nach
Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich, um die
planungsrechtliche Sicherung für das Neubauvorhaben im Bereich des Vorhaben- und
Erschließungsplans zu gewährleisten.
5.2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan
der
Innenentwicklung
im
beschleunigten
Verfahren
durchgeführt.
Ein
naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sowie die Erstellung eines
Umweltberichts im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB ist somit nicht erforderlich. Der
Bebauungsplan wird auf der Grundlage des konkreten Vorhabens entwickelt. Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans weist eine Größe von ca.
6.275 m² auf. Zum Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung mit
Erschütterungsgutachten und ein Artenschutzgutachten erstellt.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4
BauNVO
Es sind folgende Nutzungen zulässig:
- Wohngebäude
- Räume für Büronutzungen und für die
Ausübung freier Berufe
- Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,4; Möglichkeit
der Überschreitung durch die Tiefgarage und
Kellerräume sowie Zugänge und Zufahrten bis
0,8
zulässige Gebäudehöhen differenziert gemäß
Vorhaben- und Erschließungsplan
- überbaubare
Grundstücksfläche:
- Bauweise:
Festsetzung von Baugrenzen
- Dachform:
Flachdach, extensiv begrünt
-Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen
-Pflanzgebote
8 Einzelbäume, zusätzlich je 900 m²
Grünfläche ein Einzelbaum, Heckenpflanzung
Geschlossene Bauweise
Ein Durchführungsvertrag wird erarbeitet und
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beigefügt.
6.
zum
Satzungsbeschluss
des
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage von § 13a BauGB als beschleunigtes
Verfahren durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Möglichkeit
genutzt, von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-4und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Regionalen Planungsgruppe Eselsberg
konnten sich die Bürger bereits frühzeitig über die Planungen informieren.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im
Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Das von den Vorhabenträgern beauftragte Büro für Stadtplanung hat in Abstimmung
mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht den Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wilhelm-Geyer-Weg - Am Bleicher Hag" und
die Satzung der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.10.2014 vorbereitet,
der mit der beiliegenden Begründung vom 06.10.2014 öffentlich ausgelegt werden
kann.