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Anlage 03 - Textliche Festsetzungen.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 03 - Textliche Festsetzungen.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:17

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu GD 339/14 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klingensteiner Straße - Clarissenstraße" GESETZLICHE GRUNDLAGEN DIESES BEBAUUNGSPLANES SIND: DAS BAUGESETZBUCH (BauGB) DIE BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) DIE LANDESBAUORDNUNG (LBO) DIE PLANZEICHENVERORDNUNG (PlanzV90) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetztes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) In der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S. 358, ber. S. 416) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389, 440) In der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetztes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB und BauNVO) 1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 - 15 BauNVO) 1.1.1 WA Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: - Wohngebäude - nicht störende Handwerksbetriebe - Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke - Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben 1.1.1.1 Nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke sind nur im Erdgeschoss des Vorhabens zulässig. 1.1.1.2 Es sind gemäß § 12 Abs. 3a BauGB nur solche Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 1.2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) 1.2.1 1.2.1.1 0,4 maximal zulässige Grundflächenzahl Die max. zulässige Grundflächenzahl darf durch die Grundfläche von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgaragen, Kellerräume) bis zu einem Wert von 0,85 überschritten werden (§19 Abs. 4 BauNVO). 1.2.2 z. B. III+S 1.2.3 z.B. OK=12,50 Zahl der Vollgeschosse mit zusätzlichem Staffelgeschoss (oberstes Geschoss). Staffelgeschosse dürfen 3/4 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses nicht überschreiten. Gebäudehöhe als Höchstgrenze in Metern 1.2.3.1 Die Gebäudehöhe wird als absolutes Maß zum Bezugspunkt definiert. Bezugspunkt ist die jeweilige mittlere Geländeoberkante, gemessen in der Mitte der Gebäude. Die geplante Geländeoberkante fällt von ca. 484,00 m ü. NN am südlichen Gehweg auf ca. 482,90 m ü. NN am Anschluss zur Klingensteiner Straße. 1.3 BAUWEISE (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) 1.3.1 1.4 o offene Bauweise ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 1.4.1 1.5 Baugrenze FLÄCHEN FÜR GARAGEN UND STELLPLÄTZE (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 1.5.1 Tga 1.5.2 St 1.6 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen und Kellerräumen Umgrenzung von Flächen für Stellplätze VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 1.6.1 Öffentlicher Fuß- und Radweg 1.6.2 Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage 1.7 HAUPTVERSORGUNGSLEITUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 1.7.1 1.8 Kanaltrasse ANPFLANZEN VON BÄUMEN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.8.1. 1.8.2 An den mit Planzeichen gekennzeichneten Stellen ist die Pflanzung von Laubbäumen der Artenliste 1 in der Qualität mind. Hochstämme 3xv, StammU 1618 cm vorzunehmen. Bindung mittels Dreipflock und 5-jährige Entwicklungspflege. Gleichwertiger Ersatz bei Ausfall. Der Standort der Bäume darf im Zuge der Geländeanpassung von der Lage in der Planzeichnung abweichen. Artenliste 1 – Bäume Acer platanoides Acer pseudoplatanus Acer pseudoplatanus ´Atropurpureum` Fraxinus excelsior Westhof's Glorie Quercus robur Tilia platyphyllos Tilia cordata Tilia pallida Prunus avium ´Plena` Malus spec. Prunus spec. Sorbus x intermedia Spitzahorn Bergahorn Purpurahorn Stadtesche Stieleiche Sommerlinde Winterlinde Kaiserlinde Gefüllte Vogel-Kirsche Zieräpfel in Sorten Zierkirschen in Sorten / Zierpflaumen in Sorten Schwedische Mehlbeere 1.8.3 Begrünung der Garagendecke: Die oberirdischen Bereiche von Flächen der Garage sind zu begrünen und gärtnerisch anzulegen. Die Überdeckung mit durchwurzelbarem Pflanzsubstrat muss mind. 40 cm betragen. Bei Baumpflanzungen ist eine pflanzbedingte Erhöhung des Pflanzsubstrates vorzusehen. 1.8.4 Flachdächer mit Ausnahme der Terrassenbereiche sind extensiv zu begrünen. 1.9 FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.9.1 Begrenzung der Bodenversiegelung Plätze, Terrassen, Wege und ebenerdige Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z. B. Rasenpflasterstein, Pflaster in Split verlegt etc.) zu versehen. Den Boden versiegelnde Beläge sind nicht zulässig. 1.10 SONSTIGE FESTSETZUNGEN 1.10.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) 1.10.2 Abgrenzung unterschiedlicher Höchstgrenzen von Gebäudehöhen 1.10.3 1.10.4 × 482,91 Bestandshöhen in m ü. NN im neuen System Vorhaben- und Erschließungsplan Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) ist bindender Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 1.11 NUTZUNGSSCHABLONE Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse max. zulässige Grundflächenzahl - - Bauweise Füllschema der Nutzungsschablone Dachform 2 SATZUNG DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN (§ 74 LBO - BW) 2.1 Dachgestaltung 2.1.1 Dachform, FD = Flachdach 2.2 Nutzung von Sonnenenergie 2.2.1 Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind auf den Dächern der Wohngebäude bis zu 1,50 m über Oberkante der baulichen Anlagen zulässig. Sie müssen von den Dachrändern (Außenkante Attika) jeweils einen Mindestabstand von 2,0 m einhalten. 2.3 Freiflächen 2.3.1 Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch mit Bäumen und Sträuchern gemäß Artenliste 1 und 2 anzulegen 2.3.2 Artenliste 2 – Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa spec. Viburnum lantana Sambucus nigra Amelanchier lamarckii Spirea spec. Deutzia spec. Philadelphus Roter Hartriegel Haselnuss Pfaffenhütchen Liguster Heckenkirsche Schlehe Rose Wolliger Schneeball Schwarzer Hollunder Kupfer-Felsenbirne Spiree in Sorten Deutzie in Sorten Pfeifenstrauch in Sorten 2.4 Müllbehälter 2.4.1 Die offene Unterbringung von Müllbehältern ist unzulässig. Sie sind in die Gebäude zu integrieren oder einzuhausen. 2.5 Werbeanlagen 2.5.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Pro Geschäft oder Einrichtung ist maximal eine Werbeanlage zulässig. 2.5.2 Werbeanlagen dürfen nur bis zum Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses angebracht werden. 2.5.3 Schriftzeichen sind nur in Form von Einzelbuchstaben bis 0,7 m Höhe zulässig. 2.5.4 Sich bewegende Werbeanlagen und Lichtwerbung in Form von Lauf-, Wechsel- oder Blinklicht sind unzulässig. 2.5.5 Automaten sind nur in Gebäuderücksprüngen oder Wandnischen zulässig. 4 HINWEISE 4.1 Freiflächengestaltung Zum Baugenehmigungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen und mit der Stadt Ulm einvernehmlich abzustimmen. 4.2 Bodenschutz und Altlasten (§ 202 BauGB) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Beim Ausbau, der Zwischenlagerung und beim Aufbringen bzw. beim Einbau von Ober- und Unterboden ist die DIN 19731 zu beachten. Im Plangebiet ist der Altstandort AS Klingensteiner Straße 57 (Obj. Nr. 00122) im Altlastenkataster erfasst. Dieser Altstandort ist für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser mit B / Entsorgungsrelevanz bewertet. 4.3 Hinweis zur Denkmalpflege Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 26 - Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf §20 DSchG wird verwiesen. 4.4 Bestehender Gewerbebetrieb Es besteht auf dem Grundstück Klingensteiner Straße 49 und Clarissenstraße 2 und 4 ein Gewerbebetrieb (Autohaus mit KFZ-Werkstatt). Durch den Gewerbebetrieb und dessen Andienung können Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen entstehen. Der bestandsgeschützte Gewerbebetrieb ist bei der Planung berücksichtigt worden.