Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 03 - Textliche Festsetzungen.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu GD 339/14
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan "Klingensteiner Straße - Clarissenstraße"
GESETZLICHE GRUNDLAGEN DIESES BEBAUUNGSPLANES SIND:
DAS BAUGESETZBUCH (BauGB)
DIE BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO)
DIE LANDESBAUORDNUNG (LBO)
DIE PLANZEICHENVERORDNUNG (PlanzV90)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetztes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S. 358, ber. S. 416)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389, 440)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetztes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
1
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
(§ 9 BauGB und BauNVO)
1.1
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 - 15 BauNVO)
1.1.1
WA
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Zulässig sind:
- Wohngebäude
- nicht störende Handwerksbetriebe
- Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke
- Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher
Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben
1.1.1.1
Nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke sind nur im
Erdgeschoss des Vorhabens zulässig.
1.1.1.2
Es sind gemäß § 12 Abs. 3a BauGB nur solche Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet.
1.2
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO)
1.2.1
1.2.1.1
0,4
maximal zulässige Grundflächenzahl
Die max. zulässige Grundflächenzahl darf durch die Grundfläche von baulichen Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche (Tiefgaragen, Kellerräume) bis zu einem Wert von 0,85 überschritten werden (§19 Abs.
4 BauNVO).
1.2.2
z. B. III+S
1.2.3
z.B. OK=12,50
Zahl der Vollgeschosse mit zusätzlichem Staffelgeschoss (oberstes Geschoss).
Staffelgeschosse dürfen 3/4 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses
nicht überschreiten.
Gebäudehöhe als Höchstgrenze in Metern
1.2.3.1
Die Gebäudehöhe wird als absolutes Maß zum Bezugspunkt definiert. Bezugspunkt ist die jeweilige
mittlere Geländeoberkante, gemessen in der Mitte der Gebäude. Die geplante Geländeoberkante fällt von
ca. 484,00 m ü. NN am südlichen Gehweg auf ca. 482,90 m ü. NN am Anschluss zur Klingensteiner
Straße.
1.3
BAUWEISE
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
1.3.1
1.4
o
offene Bauweise
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
1.4.1
1.5
Baugrenze
FLÄCHEN FÜR GARAGEN UND STELLPLÄTZE
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
1.5.1
Tga
1.5.2
St
1.6
Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen und Kellerräumen
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze
VERKEHRSFLÄCHEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
1.6.1
Öffentlicher Fuß- und Radweg
1.6.2
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage
1.7
HAUPTVERSORGUNGSLEITUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
1.7.1
1.8
Kanaltrasse
ANPFLANZEN VON BÄUMEN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)
1.8.1.
1.8.2
An den mit Planzeichen gekennzeichneten Stellen ist die Pflanzung von
Laubbäumen der Artenliste 1 in der Qualität mind. Hochstämme 3xv, StammU 1618 cm vorzunehmen. Bindung mittels Dreipflock und 5-jährige
Entwicklungspflege. Gleichwertiger Ersatz bei Ausfall. Der Standort der Bäume
darf im Zuge der Geländeanpassung von der Lage in der Planzeichnung
abweichen.
Artenliste 1 – Bäume
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus ´Atropurpureum`
Fraxinus excelsior Westhof's Glorie
Quercus robur
Tilia platyphyllos
Tilia cordata
Tilia pallida
Prunus avium ´Plena`
Malus spec.
Prunus spec.
Sorbus x intermedia
Spitzahorn
Bergahorn
Purpurahorn
Stadtesche
Stieleiche
Sommerlinde
Winterlinde
Kaiserlinde
Gefüllte Vogel-Kirsche
Zieräpfel in Sorten
Zierkirschen in Sorten / Zierpflaumen in Sorten
Schwedische Mehlbeere
1.8.3
Begrünung der Garagendecke:
Die oberirdischen Bereiche von Flächen der Garage sind zu begrünen und gärtnerisch anzulegen. Die
Überdeckung mit durchwurzelbarem Pflanzsubstrat muss mind. 40 cm betragen. Bei Baumpflanzungen ist
eine pflanzbedingte Erhöhung des Pflanzsubstrates vorzusehen.
1.8.4
Flachdächer mit Ausnahme der Terrassenbereiche sind extensiv zu begrünen.
1.9
FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON
BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
1.9.1
Begrenzung der Bodenversiegelung
Plätze, Terrassen, Wege und ebenerdige Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z. B.
Rasenpflasterstein, Pflaster in Split verlegt etc.) zu versehen. Den Boden versiegelnde Beläge sind nicht
zulässig.
1.10
SONSTIGE FESTSETZUNGEN
1.10.1
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
1.10.2
Abgrenzung unterschiedlicher Höchstgrenzen von Gebäudehöhen
1.10.3
1.10.4
× 482,91
Bestandshöhen in m ü. NN im neuen System
Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) ist bindender
Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
1.11
NUTZUNGSSCHABLONE
Art der baulichen Nutzung
Zahl der Vollgeschosse
max. zulässige
Grundflächenzahl
-
-
Bauweise
Füllschema der
Nutzungsschablone
Dachform
2
SATZUNG DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
(§ 74 LBO - BW)
2.1
Dachgestaltung
2.1.1
Dachform, FD = Flachdach
2.2
Nutzung von Sonnenenergie
2.2.1
Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind auf den Dächern der Wohngebäude bis zu 1,50 m über
Oberkante der baulichen Anlagen zulässig. Sie müssen von den Dachrändern (Außenkante Attika) jeweils
einen Mindestabstand von 2,0 m einhalten.
2.3
Freiflächen
2.3.1
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch mit Bäumen und Sträuchern
gemäß Artenliste 1 und 2 anzulegen
2.3.2
Artenliste 2 – Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa spec.
Viburnum lantana
Sambucus nigra
Amelanchier lamarckii
Spirea spec.
Deutzia spec.
Philadelphus
Roter Hartriegel
Haselnuss
Pfaffenhütchen
Liguster
Heckenkirsche
Schlehe
Rose
Wolliger Schneeball
Schwarzer Hollunder
Kupfer-Felsenbirne
Spiree in Sorten
Deutzie in Sorten
Pfeifenstrauch in Sorten
2.4
Müllbehälter
2.4.1
Die offene Unterbringung von Müllbehältern ist unzulässig. Sie sind in die Gebäude zu integrieren oder
einzuhausen.
2.5
Werbeanlagen
2.5.1
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Pro Geschäft oder Einrichtung ist maximal
eine Werbeanlage zulässig.
2.5.2
Werbeanlagen dürfen nur bis zum Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses angebracht werden.
2.5.3
Schriftzeichen sind nur in Form von Einzelbuchstaben bis 0,7 m Höhe zulässig.
2.5.4
Sich bewegende Werbeanlagen und Lichtwerbung in Form von Lauf-, Wechsel- oder Blinklicht sind
unzulässig.
2.5.5
Automaten sind nur in Gebäuderücksprüngen oder Wandnischen zulässig.
4
HINWEISE
4.1
Freiflächengestaltung
Zum Baugenehmigungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren ist ein
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen und mit der Stadt Ulm einvernehmlich abzustimmen.
4.2
Bodenschutz und Altlasten (§ 202 BauGB)
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen
anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Beim Ausbau, der Zwischenlagerung und beim Aufbringen bzw. beim Einbau von Ober- und
Unterboden ist die DIN 19731 zu beachten.
Im Plangebiet ist der Altstandort AS Klingensteiner Straße 57 (Obj. Nr. 00122) im Altlastenkataster
erfasst. Dieser Altstandort ist für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser mit B /
Entsorgungsrelevanz bewertet.
4.3
Hinweis zur Denkmalpflege
Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben,
Brandschichten o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile,
Knochen), ist das Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 26 - Denkmalpflege, Fachbereich
Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf §20 DSchG wird
verwiesen.
4.4
Bestehender Gewerbebetrieb
Es besteht auf dem Grundstück Klingensteiner Straße 49 und Clarissenstraße 2 und 4 ein
Gewerbebetrieb (Autohaus mit KFZ-Werkstatt).
Durch den Gewerbebetrieb und dessen Andienung können Beeinträchtigungen durch
Lärmimmissionen entstehen. Der bestandsgeschützte Gewerbebetrieb ist bei der Planung
berücksichtigt worden.