Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
454 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement
Datum
25.09.2014
Geschäftszeichen GM-kr-ne
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.10.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 19.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neubau Feuerwehrhaus in Ermingen
- Baubeschluss -
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
GD 359/14
Kostenberechnung vom 15.09.2014
Baubeschreibung vom 15.09.2014
Lageplan
Pläne des Architekturbüros Ott Arichitekten, Laichingen vom 15.09.2014,
Maßstab 1 : 100 werden im Sitzungssaal gezeigt
Antrag:
1. Die Ausführungsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Ermingen bestehend
aus:
1.1 den Plänen im Maßstab 1 : 100 des Architekturbüros Ott Architekten,
Laichingen vom 15.09.2014
1.2 der Baubeschreibung des Architekturbüros Ott Architekten, Laichingen vom
15.09.2014
1.3 der Kostenberechnung des Architekturbüros Ott Architekten, Laichingen und des
Zentralen Gebäudemanagements vom 15.09.2014 mit Gesamtauszahlungen für
Hochbau
Mobilar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
1.950 000 €
50 000 €
2.000.000 €
125.000 €
Gesamtauszahlungen
2.125.000 €
wird genehmigt.
2. Die Ausführung auf der Grundlage dieser Planung wird genehmigt
Genehmigt:
BM 1, C 3, EG, ER, FW, KoKo, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-23. Kunst am Bau
Für Zwecke von Kunst am Bau wird ein Betrag von 12.500 € zur Verfügung gestellt.
4. Deckung der Auszahlungen im Finanzhaushalt bei Projekt-Nr. 7.12600004.
5. Die geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 75.000 € werden zur Kenntnis
genommen.
Michnick
-3-
Sachdarstellung:
1. Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 1260-720 (Feuerschutz)
Projekt / Investitionsauftrag: 7.12600004
Einzahlungen*
175.000 €
Auszahlungen
2.000.000 €
Aktivierte Eigenleistungen
125.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.950.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
-€
44.000 €
41.000 €
31.000 €
Nettoressourcenbedarf
75.000 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf): inkl. NT
inkl. Vorjahr
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
264.000 €
264.000 €
0€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 1260-720 (Feuerschutz)
44.000 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
31.000 €
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
1.730.000 €
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
1.730.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
0€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
*Zuschuss des Regierungspräsidiums Tübingen für den Neubau (bisher noch nicht genehmigt),
vgl. Ziff. 6.2. Darüber hinaus fallen weitere Einzahlungen durch den Verkauf der Grundstücke
in Höhe von 150.000 € an (Aufgabe der bisherigen Standorte in Ermingen und Harthausen).
-42.
Anträge des Gemeinderates
2.1.
a) Beschlüsse
- Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 01.10.2013
(Niederschrift § 279) sowie im
Gemeinderat 09.10.2013 (Niederschrift § 81)
Zustimmung zum Raumprogramm und Antrag zur weiteren Planung (GD 349/13)
- Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 03.06.2014
(Niederschrift § 154)
Projektbeschluss und Auftrag zur weiteren Planung (GD 191/14)
b) Beratung im Ortschaftsrat
Die Beratung des Ortschaftsrats erfolgte in der Sitzung am 24.09.2014.
Dem Vorhaben wurde einstimmig beschlossen.
2.2.
Anträge
Unerledigte Anträge aus dem Gemeinderat liegen nicht vor.
3.
Erläuterung zum Vorhaben
Auf Basis des Projektbeschlusses vom 03.06.2014 wurde die Planung fortgesetzt und
weiter detailliert.
Wie bereits im Projektbeschluss dargestellt, wird die Feuerwache auf Wunsch der
Ortsverwaltung im Bereich des Feldwegs westlich der Grundschule Ermingen
angeordnet und bildet so einen weiteren Baustein der Neuen Mitte Ermingens. Der
Feldweg wird von der Alarmausfahrt bis zur Einmündung in die Waldstraße ausgebaut.
Die derzeit auf dem Grundstück angeordneten Jugendcontainer werden entfernt.
Neue Örtlichkeiten für die Jugendlichen werden noch im Ortschaftsrat diskutiert, sind
jedoch nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
Das Feuerwehrgebäude stellt sich als quaderförmiger Baukörper dar. Die Fahrzeughalle
im westlichen Teil des Gebäudes beinhaltet 3 Boxen sowie Lagerflächen und wird als
Stahlbaukonstruktion errichtet. Der zweigeschossige östliche Gebäudeteil mit Büro,
Umkleiden und Sanitärbereich im Erdbeschoss sowie Schulungs- und
Gemeinschaftsbereich im Obergeschoss wird als Massivbau erstellt. Das gesamte
Gebäude wird mit einer durchgängigen Fassade aus gelochtem Trapezblech verkleidet.
Das Dach wird extensiv begrünt.
Eine ausführliche Entwurfs- und Baubeschreibung ist in Anlage 2 dargestellt.
Die vorliegende Planung entspricht den vorhergegangenen Beschlüssen und ist mit
allen
Beteiligten und allen zuständigen städtischen Fachabteilungen abgestimmt, auch hinsichtlich der Möblierung.
Die Nettogrundfläche beträgt 557 m², der Rauminhalt ergibt 3.232 m³.
4.
Energiestandard
-5Wie bereits im Projektbeschluss dargestellt, entspricht die Gebäudehülle des beheizten
Gebäudeteils dem eines Passivhauses. Bezüglich der Lüftung wird vom
Passivhausstandard abgewichen, da eine durchgängig mechanische Lüftung des
Gebäudes auf Grund der
geringen Nutzung unwirtschaftlich ist.
Die gesetzlichen Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes werden damit erfüllt.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2011 (GD 405/11) soll bei Neubauvorhaben sofern ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, durch die Stadt Ulm eine PVAnlage installiert und betrieben werden.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen (Investitionskosten/ Einspeisevergütung) ist
auf dem Dach des Feuerwehrgebäudes ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.
5.
Zeitliche Abwicklung
Voraussichtlicher Baubeginn:
Voraussichtliche Fertigstellung:
Frühjahr 2015
Frühjahr 2016
Auf Grund von Amphibien-Vorkommen im Bereich des Baufeldes darf der Oberboden
nicht im Frühjahr oder Sommer abgeschoben werden. Deshalb ist vorgesehen, diese
Arbeiten vorzuziehen und noch im Herbst 2014 durchzuführen.
6.
Kosten und Finanzierung
6.1.
Kosten
Entsprechend der beiliegenden Kostenberechnung des Architekten Ott und des
Zentralen Gebäudemanagements vom 15.09.2014 (Anlage 1) fallen für die
Durchführung der
Maßnahme somit Gesamtauszahlungen von 2.125.000 € an.
Diese gliedern sich in:
Hochbau
Mobilar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
1.950 000 €
50 000 €
2.000.000 €
125.000 €
Gesamtauszahlungen
2.125.000 €
Die Hochbau- und Mobiliarkosten entsprechen in der Summe der Kostenberechnung
zum Projektbeschluss vom 03.06.2014 im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt (GD 191/14).
Die Kostensverschiebungen begründen sich dadurch, dass sich die aktuellen Kosten auf
vorbereitete Ausschreibungspakete beziehen, die bauorganisatorisch bedingt teilweise
Kostengruppenübergreifend aufgestellt sind.
Die Kostenkennwerte (ohne Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen) der
Gesamtbaukosten betragen in Bezug auf Bruttogeschlossfläche 681 m² und
Bruttorauminhalt 3.232 m³.
Nach Bruttogeschossfläche
Nach umbauten Raum
2.937 €/m²
619 €/m³
-6-
Eine allgemeine Baupreissteigerung kann eine Erhöhung der Baukosten zufolge haben.
Die Kostenangaben sind auf der Basis des aktuellen Planstandes erhoben und
unterliegen dem Mengenermittlungsrisiko sowie konjunkturbedingten Abweichungen.
Betrachtet man die Baupreisentwicklung des vergangenen Jahres 2013 sind Steigungen
bis 10% zu
erwarten.
6.2.
Finanzierung
Im Finanzhaushalt sind bei Projekt-Nr. 7.12600004 Mittel in Höhe von 2.125.000 €
(einschließlich aktivierte Eigenleistungen) enthalten und damit ausreichende
Haushaltsmittel vorhanden.
Bei Regierungspräsidium Tübingen wurde im Februar 2014 ein Zuschussantrag für den
Neubau des Feuerwehrhauses beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. In den darauf
folgenden Rücksprachen mit dem RP wurde allerdings signalisiert, dass ein erneuter
Zuschuss im Jahr 2015 gestellt werden könne. Die Abteilung FW wird daher für das
kommende Jahr einen erneuten Antrag auf Fördergelder zu der Baumaßnahme stellen.
Gleichzeitig wurde der Stadt durch das RP die Unschädlichkeit eines vorzeitigen
Maßnahmenbeginns für den Zuschussantrag bescheinigt. Damit kann an der
ursprünglichen Zeitplanung festgehalten werden, ohne dass sich ein Baubeginn im
Frühjahr 2015 förderschädlich auswirken würde.
Im Falle eines positiven Zuschussbescheids, würden sich der von der Stadt zu tragende
Anteil an den Gesamtkosten voraussichtlich um bis zu 175.000 € reduzieren.
6.3.
Folgekosten
Für das Vorhaben fallen darüberhinaus folgende zusätzliche Folgelasten ab dem
Haushaltsjahr 2016 an:
Folgekosten
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Hochbau
Einrichtung
Summe Abschreibung
durchschnittl.Verzinsung
Gesamtauszahlung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Summe Kalkulatorische Kosten
1.900.000 €
50.000 €
1.950.000
2
Afa/kalk. Zins
50 Jahre
15 Jahre
3,146 %
Bewirtschaftungkosten/
Heizung / Energie
Jahr
Heizung / Energie für Aufgabe bisheriger Standorte
Wartungskosten Technik/Jahr
Summe
Folgekosten/Jahr
38.000 €
3.000 €
41.000 €
31.000 €
72.000 €
3.000 €
-5.000 €
5.000 €
75.000 €
Die gebäudewirtschaftlichen Folgekosten werden als Nebenkosten dem Nutzer verrechnet
und erhöhen dadurch die Aufwendungen im PRC 1260-720 (Feuerschutz) ab dem
Haushaltsjahr 2016.
6.4.
Kunst am Bau
-7Für Zwecke von Kunst am Bau wird ein Betrag von 12.500 € (1% aus den Kosten der
Baukonstruktion + technische Anlagen, Kostengruppe 300 + 400, vgl. beil. Kostenberechnung) zur Verfügung gestellt.