Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
473 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung BM 3 - Bürgermeister Wetzig
Datum
24.09.2014
Geschäftszeichen VGV/VP-Fi/Bi
* 90
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.10.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm
- Bericht zum Vorgehen -
Anlagen:
Antrag Nr. 23 der Grüne-Fraktion vom 04.02.2014
Projektstrukturplan
TOP
GD 285/14
(Anlage 1)
(Anlage 2)
Antrag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung des Nahverkehrsplans für die Stadt
Ulm ein noch auszuwählendes externes Fachbüro zu beauftragen und das Konzept im
Rahmen
des dargestellten Dialogprozesses umzusetzen.
2.
Für die Erstellung des Nahverkehrsplans wird für das HH-Jahr 2015, vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im HH-Plan 2015, ein einmaliger Sonderfaktor in Höhe von 80.000 €
bewilligt.
Wetzig
Bürgermeister
Genehmigt:
BM 1, C 3, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT einmalig
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
€
80.000 €
€
€
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
€
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
1.
€
€
€
Anträge / bisherige Beschlüsse
Der zum Thema Nahverkehrsplan vorliegende Antrag Nr. 23 der Grüne-Fraktion vom
04.02.2014 (Anlage 1) wurde vom Oberbürgermeister am 07.02.2014 schriftlich beantwortet.
80.000 €
-32.
Sachverhalt
2.1 Ausgangssituation
Die Aufgabenträger sind gemäß § 11 Abs. 1 ÖPNVG (Gesetz über die Planung, Organisation
und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden Württemberg vom 8.
Juni 1995) verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Da der Nahverkehr eine hohe
Bedeutung für die Mobilität der Menschen hat, soll der bestehende öffentliche
Personennahverkehr gezielt mit entsprechenden Maßnahmen dauerhaft verbessert und
gesichert werden.
Die Kunden des ÖPNV erwarten einen regelmäßig verkehrenden Linienverkehr,
Umsteigemöglichkeiten, Zuverlässigkeit, Komfort, Sicherheit und verständliche
Fahrgastinformationen.
Im Nahverkehrsplan werden im Hinblick auf den ÖPNV verschiedene Einflüsse aufgegriffen.
Diese sind zu behandeln und in Abstimmung mit den betreffenden Schnittstellen zu regeln. Hier
sind unter anderem die Aufgabenträger Alb-Donau-Kreis und Landkreis Neu-Ulm betroffen.
Gemäß § 12 Abs. 12 ÖPNVG sind die Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger
aufeinander abzustimmen.
Gemäß § 12 Abs. 7 ÖPNVG muss der Nahverkehrsplan alle 5 Jahre überprüft und
fortgeschrieben werden. Bisher wurde für die Stadt Ulm noch kein Nahverkehrsplan aufgestellt.
Darüber hinaus ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ein weiterer
Grund, den Nahverkehrsplan zu beschließen. Dieses bildet zum einen die Grundlage der
ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger,
zum anderen wird darin das Ziel definiert, für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
2.2 Zielsetzung
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ist bisher teilweise umgesetzt. In vielen
Bereichen des Nahverkehrs ist noch Handlungsbedarf und deshalb sollte die Erreichung der
vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 als Aufgabe seitens der Stadt Ulm angenommen werden.
Weitere Anforderungen an den Nahverkehrsplan sind gemäß § 11 Abs. 3 ÖPNVG klar definiert.
Er hat mindestens zu enthalten:
eine Bestandsaufnahme,
Bewertung der Bestandaufnahme,
Verkehrsprognose,
Ziele und Rahmenvorgaben,
Finanz- und Investitionsplanung.
Mit diesen gegebenen Vorgaben soll der Nahverkehrsplan für die Ausgestaltung des
öffentlichen Personennahverkehrs in Ulm erstellt und in die Realität umgesetzt werden. Die
Konzeption hierfür wird im Folgenden genauer erläutert.
2.3 Konzeption
Für die Erstellung des Nahverkehrsplans wird ein Fachbüro beauftragt. Der Nahverkehrsplan
soll zusammen mit dem ÖPNV-Konzept der Stadt Neu-Ulm aufgestellt und aufgrund der
verkehrlichen Zusammenhänge aufeinander abgestimmt werden.
-4Der Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm soll folgende Arbeitspakete sowie Leistungen
beinhalten:
2.3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Nahverkehrsplan dargestellt und deren
Auswirkungen für die Organisation des ÖPNV in der Stadt Ulm untersucht. Grundlagen sind die
EU Verordnung 1370/2007, das PBefG und das Landes-ÖPNV-Gesetz.
Darüber hinaus werden planerische Vorgaben des Landes Baden-Württemberg wie
beispielsweise der Landesentwicklungsplan, Generalverkehrsplan und der integraler
Taktfahrplan abgebildet.
2.3.2 Bestandsaufnahme des Verkehrsangebotes und der Kosten- und
Finanzierungsentwicklung
In diesem Arbeitspaket wird das bestehende Nahverkehrsangebot auf Basis der zur Verfügung
gestellten nahverkehrsrelevanten Daten und Planungsgrundlagen analysiert.
Im Einzelnen werden ausgehend von der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur folgende
Faktoren betrachtet:
Bedienungsangebot (Liniennetz, Bedienungshäufigkeit, Betriebsleistung etc.)
ÖPNV-Infrastruktur (Fahrwege, Bahnhöfe, Haltepunkte, Haltestellen etc. unter
Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen)
Fahrzeugeinsatz (Typen, Kapazität, Ausstattung etc.)
Potenziale zur ÖPNV-Beschleunigung
Tarif
Marketing und Vertrieb
Fahrgastinformation
Ferner wird die gegenwärtige und zukünftige Finanzierung des Leistungsangebotes und
bestehender Investitionen für den ÖPNV beurteilt.
2.3.3 Verkehrsprognose bis 2025
Bestandteil dieses Arbeitspaketes ist die Darstellung der im VEP Ulm/Neu-Ulm 2025
prognostizierten, im Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsnachfrage im ÖPNV in Ulm
unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
Entwicklung des Schülerverkehrs
Berufs- und Ausbildungswege
Einkaufs- und Freizeitverkehr
Neben dem VEP werden die Ergebnisse der SrV-Mobilitätserhebung 2013 sowie weiterer
Quellen ausgewertet.
Zudem werden Einflüsse neuer Mobilitätskonzepte (z.B. car2go, Elektromobilität) und die
zunehmende Digitalisierung hinsichtlich der Chancen und Risiken für den ÖPNV untersucht.
-52.3.4 Ziele und Rahmenvorgaben für den Planungszeitraum
Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben wie z. B. Maßnahmen zur Verwirklichung einer
vollständigen Barrierefreiheit (gemäß § 8 Abs. 3 PBefG) sowie der planerischen Vorgaben zum
Aus- und Neubau der ÖPNV-relevanten Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der
Planungen der Straßenbahnlinie 2 und der Regio-S-Bahn Donau Iller werden im
Nahverkehrsplan folgende Ziele definiert:
Festlegung der angestrebten Erschließungs- und Bedienungsqualität und Differenzierung
nach Betriebsart
Festlegung der Zuständigkeiten für regelmäßige ÖPNV-Prozesse
Bildung von Korridoren
Linienbündelung (in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei, siehe 2.6)
Empfehlungen zur Tarifstruktur
Empfehlungen zu Marketing und Vertrieb
Empfehlungen zu Fahrgastinformation
Empfehlungen für ein Bindungsprogramm für Nicht-Kunden des ÖPNV
2.3.5 Finanz- und Investitionsplanung
Unter Vorgabe des derzeit zur Verfügung stehenden Budgets für den ÖPNV (Betrieb,
Infrastruktur, Fahrwege) werden die voraussichtliche Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
im Hinblick auf folgende Aspekte betrachtet:
Maßnahmen zur Verwirklichung einer vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01. Januar
2022 gemäß § 8 Abs. 3
Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der Auswirkungen aus der Reform der ÖPNVFinanzierung gemäß § 45a PBefG
Einnahmeaufteilungsverfahren im DING
Darstellung des Ressourcenbedarfs der Stadt Ulm zur Erfüllung der ÖPNVAufgabenträgerschaft
2.3.6 Öffentlicher Dialog/Beteiligungsform
Die Erstellung des Nahverkehrsplans erfolgt unter Einbeziehung der institutionalisierten und
freien Bürgerschaft in einem breit gefächerten öffentlichen Dialog. Seitens der Stadt Ulm wird
für die Erstellung des Nahverkehrsplans die in der Anlage dargestellte Projektstruktur gebildet:
Die Projektlenkungsgruppe gibt die strategische Ausrichtung vor und erörtert alle
grundsätzlichen Themen vor Weiterbehandlung in den öffentlichen Gremien. Diese setzt sich
aus folgenden Vertretern zusammen:
Zentrale Steuerung (BM 1): Herr Erster Bürgermeister Czisch
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt (BM 3): Herr Bürgermeister Wetzig
Task Force Linie 2/Team ÖPNV: Frau Färber, Herr Fisch
Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV): Herr
Feig, Hauptabteilungsleiter
Auf der operativen Ebene wird eine Projektarbeitsgruppe aus Vertretern der Task Force Linie
2/Team ÖPNV sowie der SWU Verkehr GmbH gebildet, die den Fachplaner bei der Erstellung
des Nahverkehrsplans begleitet und unterstützt.
-6Die politische Abstimmung des Planungsprozesses erfolgt in Form einer Projektkommission.
Diese setzt sich aus Vertretern der Gemeinderatsfraktionen sowie die Mitgliedern der
Projektlenkungsgruppe zusammen.
Ferner sind gemäß § 12 Abs. 1 ÖPNVG folgende Institutionen zu beteiligen. Die Beteiligung
dieser Institutionen erfolgt im Rahmen eines Projektbeirats, der über den laufenden
Planungsprozess informiert wird. Teilnehmer sind:
Ortsverwaltungen der Ortschaften Jungingen, Lehr, Mähringen, Ermingen, Eggingen,
Einsingen, Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler
Regionalverband Donau-Iller
Straßenbauamt Ehingen als Straßenbaulastträger
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH sowie Verkehrsunternehmen (ausgenommen
Schienenpersonennahverkehrsunternehmen)
Benachbarte Aufgabenträger: Stadt Neu-Ulm, Landratsamt Neu-Ulm, Landratsamt AlbDonau-Kreis, Landratsamt Biberach
Weitere:
o IHK Ulm
o Handwerkskammer Ulm
o Stadtteilbezogene regionale Planungsgruppen
o Polizeidirektion Ulm
o BUND Ulm
o Lokale Agenda Ulm 21
o Ulmer City Marketing e.V.
o Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Ulm
Der Planungsprozess soll mit den Bürgern der Stadt Ulm in Form eines Bürgerdialogs
kommuniziert werden. Die detaillierte Ausgestaltung des Dialogs erfolgt nach Auswahl des
Fachbüros. Ideen, Anregungen und Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren werden
gesammelt und auf Relevanz für die Nahverkehrsplanung geprüft und ausgewertet.
2.4 Umsetzung / Termine
Als Bearbeitungszeitraum der Erstellung des Nahverkehrsplans ist in Abhängigkeit von der
Beauftragung und dem Verlauf des Abstimmungsprozesses ein Zeitraum von ca. 16-20 Monate
vorgesehen.
Der Nahverkehrsplan soll nach der Erstellung in den kommenden Jahren Schritt für Schritt
umgesetzt werden.
2.5 Kosten
Die Kostenschätzung für die Erstellung des Nahverkehrsplans belaufen sich auf etwa 80 T €.
Die tatsächlichen Kosten für die Planung können erst nach Eingang der Angebote festgestellt
und bewertet werden.
Die Deckung der Kosten wurde für das HH-Jahr 2015 ein Sonderfaktor in Höhe von 80.000 €
beantragt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum HH-Plan 2015, stehen somit
die notwendigen Mittel im Profit-Center 5470-750 zur Verfügung.
2.6 Weitere Maßnahmen
-7Ausgehend von den Zielen und Rahmenvorgaben für den Planungszeitraum (s. Punkt 1.3.4)
sollen die Nahverkehrsleistungen rechtskonform gemäß Artikel 5 Absatz 3 EU-VO 1370/2007
vergeben werden.
Hierzu soll in einem separaten Arbeitspaket ein externes juristisches Fachbüro beauftragt
werden. Dieses soll die im Nahverkehrsplan erwarteten Vorschläge zur Bildung möglicher
Bündelungsvarianten und -methoden sowie Anforderungen bewerten und den Vergabeprozess
juristisch begleiten.