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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
473 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BM 3 - Bürgermeister Wetzig Datum 24.09.2014 Geschäftszeichen VGV/VP-Fi/Bi * 90 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 21.10.2014 Behandlung öffentlich Betreff: Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm - Bericht zum Vorgehen - Anlagen: Antrag Nr. 23 der Grüne-Fraktion vom 04.02.2014 Projektstrukturplan TOP GD 285/14 (Anlage 1) (Anlage 2) Antrag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung des Nahverkehrsplans für die Stadt Ulm ein noch auszuwählendes externes Fachbüro zu beauftragen und das Konzept im Rahmen des dargestellten Dialogprozesses umzusetzen. 2. Für die Erstellung des Nahverkehrsplans wird für das HH-Jahr 2015, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im HH-Plan 2015, ein einmaliger Sonderfaktor in Höhe von 80.000 € bewilligt. Wetzig Bürgermeister Genehmigt: BM 1, C 3, OB, VGV Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen ERGEBNISHAUSHALT einmalig € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) Saldo aus Investitionstätigkeit € Nettoressourcenbedarf € 80.000 € € € € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf € € Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. € € € Anträge / bisherige Beschlüsse Der zum Thema Nahverkehrsplan vorliegende Antrag Nr. 23 der Grüne-Fraktion vom 04.02.2014 (Anlage 1) wurde vom Oberbürgermeister am 07.02.2014 schriftlich beantwortet. 80.000 € -32. Sachverhalt 2.1 Ausgangssituation Die Aufgabenträger sind gemäß § 11 Abs. 1 ÖPNVG (Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden Württemberg vom 8. Juni 1995) verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Da der Nahverkehr eine hohe Bedeutung für die Mobilität der Menschen hat, soll der bestehende öffentliche Personennahverkehr gezielt mit entsprechenden Maßnahmen dauerhaft verbessert und gesichert werden. Die Kunden des ÖPNV erwarten einen regelmäßig verkehrenden Linienverkehr, Umsteigemöglichkeiten, Zuverlässigkeit, Komfort, Sicherheit und verständliche Fahrgastinformationen. Im Nahverkehrsplan werden im Hinblick auf den ÖPNV verschiedene Einflüsse aufgegriffen. Diese sind zu behandeln und in Abstimmung mit den betreffenden Schnittstellen zu regeln. Hier sind unter anderem die Aufgabenträger Alb-Donau-Kreis und Landkreis Neu-Ulm betroffen. Gemäß § 12 Abs. 12 ÖPNVG sind die Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger aufeinander abzustimmen. Gemäß § 12 Abs. 7 ÖPNVG muss der Nahverkehrsplan alle 5 Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Bisher wurde für die Stadt Ulm noch kein Nahverkehrsplan aufgestellt. Darüber hinaus ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ein weiterer Grund, den Nahverkehrsplan zu beschließen. Dieses bildet zum einen die Grundlage der ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger, zum anderen wird darin das Ziel definiert, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. 2.2 Zielsetzung Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ist bisher teilweise umgesetzt. In vielen Bereichen des Nahverkehrs ist noch Handlungsbedarf und deshalb sollte die Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 als Aufgabe seitens der Stadt Ulm angenommen werden. Weitere Anforderungen an den Nahverkehrsplan sind gemäß § 11 Abs. 3 ÖPNVG klar definiert. Er hat mindestens zu enthalten:  eine Bestandsaufnahme,  Bewertung der Bestandaufnahme,  Verkehrsprognose,  Ziele und Rahmenvorgaben,  Finanz- und Investitionsplanung. Mit diesen gegebenen Vorgaben soll der Nahverkehrsplan für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Ulm erstellt und in die Realität umgesetzt werden. Die Konzeption hierfür wird im Folgenden genauer erläutert. 2.3 Konzeption Für die Erstellung des Nahverkehrsplans wird ein Fachbüro beauftragt. Der Nahverkehrsplan soll zusammen mit dem ÖPNV-Konzept der Stadt Neu-Ulm aufgestellt und aufgrund der verkehrlichen Zusammenhänge aufeinander abgestimmt werden. -4Der Nahverkehrsplan für die Stadt Ulm soll folgende Arbeitspakete sowie Leistungen beinhalten: 2.3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Nahverkehrsplan dargestellt und deren Auswirkungen für die Organisation des ÖPNV in der Stadt Ulm untersucht. Grundlagen sind die EU Verordnung 1370/2007, das PBefG und das Landes-ÖPNV-Gesetz. Darüber hinaus werden planerische Vorgaben des Landes Baden-Württemberg wie beispielsweise der Landesentwicklungsplan, Generalverkehrsplan und der integraler Taktfahrplan abgebildet. 2.3.2 Bestandsaufnahme des Verkehrsangebotes und der Kosten- und Finanzierungsentwicklung In diesem Arbeitspaket wird das bestehende Nahverkehrsangebot auf Basis der zur Verfügung gestellten nahverkehrsrelevanten Daten und Planungsgrundlagen analysiert. Im Einzelnen werden ausgehend von der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur folgende Faktoren betrachtet:        Bedienungsangebot (Liniennetz, Bedienungshäufigkeit, Betriebsleistung etc.) ÖPNV-Infrastruktur (Fahrwege, Bahnhöfe, Haltepunkte, Haltestellen etc. unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen) Fahrzeugeinsatz (Typen, Kapazität, Ausstattung etc.) Potenziale zur ÖPNV-Beschleunigung Tarif Marketing und Vertrieb Fahrgastinformation Ferner wird die gegenwärtige und zukünftige Finanzierung des Leistungsangebotes und bestehender Investitionen für den ÖPNV beurteilt. 2.3.3 Verkehrsprognose bis 2025 Bestandteil dieses Arbeitspaketes ist die Darstellung der im VEP Ulm/Neu-Ulm 2025 prognostizierten, im Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsnachfrage im ÖPNV in Ulm unter Berücksichtigung folgender Aspekte:    Entwicklung des Schülerverkehrs Berufs- und Ausbildungswege Einkaufs- und Freizeitverkehr Neben dem VEP werden die Ergebnisse der SrV-Mobilitätserhebung 2013 sowie weiterer Quellen ausgewertet. Zudem werden Einflüsse neuer Mobilitätskonzepte (z.B. car2go, Elektromobilität) und die zunehmende Digitalisierung hinsichtlich der Chancen und Risiken für den ÖPNV untersucht. -52.3.4 Ziele und Rahmenvorgaben für den Planungszeitraum Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben wie z. B. Maßnahmen zur Verwirklichung einer vollständigen Barrierefreiheit (gemäß § 8 Abs. 3 PBefG) sowie der planerischen Vorgaben zum Aus- und Neubau der ÖPNV-relevanten Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der Planungen der Straßenbahnlinie 2 und der Regio-S-Bahn Donau Iller werden im Nahverkehrsplan folgende Ziele definiert:         Festlegung der angestrebten Erschließungs- und Bedienungsqualität und Differenzierung nach Betriebsart Festlegung der Zuständigkeiten für regelmäßige ÖPNV-Prozesse Bildung von Korridoren Linienbündelung (in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei, siehe 2.6) Empfehlungen zur Tarifstruktur Empfehlungen zu Marketing und Vertrieb Empfehlungen zu Fahrgastinformation Empfehlungen für ein Bindungsprogramm für Nicht-Kunden des ÖPNV 2.3.5 Finanz- und Investitionsplanung Unter Vorgabe des derzeit zur Verfügung stehenden Budgets für den ÖPNV (Betrieb, Infrastruktur, Fahrwege) werden die voraussichtliche Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten im Hinblick auf folgende Aspekte betrachtet:     Maßnahmen zur Verwirklichung einer vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01. Januar 2022 gemäß § 8 Abs. 3 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der Auswirkungen aus der Reform der ÖPNVFinanzierung gemäß § 45a PBefG Einnahmeaufteilungsverfahren im DING Darstellung des Ressourcenbedarfs der Stadt Ulm zur Erfüllung der ÖPNVAufgabenträgerschaft 2.3.6 Öffentlicher Dialog/Beteiligungsform Die Erstellung des Nahverkehrsplans erfolgt unter Einbeziehung der institutionalisierten und freien Bürgerschaft in einem breit gefächerten öffentlichen Dialog. Seitens der Stadt Ulm wird für die Erstellung des Nahverkehrsplans die in der Anlage dargestellte Projektstruktur gebildet: Die Projektlenkungsgruppe gibt die strategische Ausrichtung vor und erörtert alle grundsätzlichen Themen vor Weiterbehandlung in den öffentlichen Gremien. Diese setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:     Zentrale Steuerung (BM 1): Herr Erster Bürgermeister Czisch Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt (BM 3): Herr Bürgermeister Wetzig Task Force Linie 2/Team ÖPNV: Frau Färber, Herr Fisch Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV): Herr Feig, Hauptabteilungsleiter Auf der operativen Ebene wird eine Projektarbeitsgruppe aus Vertretern der Task Force Linie 2/Team ÖPNV sowie der SWU Verkehr GmbH gebildet, die den Fachplaner bei der Erstellung des Nahverkehrsplans begleitet und unterstützt. -6Die politische Abstimmung des Planungsprozesses erfolgt in Form einer Projektkommission. Diese setzt sich aus Vertretern der Gemeinderatsfraktionen sowie die Mitgliedern der Projektlenkungsgruppe zusammen. Ferner sind gemäß § 12 Abs. 1 ÖPNVG folgende Institutionen zu beteiligen. Die Beteiligung dieser Institutionen erfolgt im Rahmen eines Projektbeirats, der über den laufenden Planungsprozess informiert wird. Teilnehmer sind:       Ortsverwaltungen der Ortschaften Jungingen, Lehr, Mähringen, Ermingen, Eggingen, Einsingen, Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler Regionalverband Donau-Iller Straßenbauamt Ehingen als Straßenbaulastträger Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH sowie Verkehrsunternehmen (ausgenommen Schienenpersonennahverkehrsunternehmen) Benachbarte Aufgabenträger: Stadt Neu-Ulm, Landratsamt Neu-Ulm, Landratsamt AlbDonau-Kreis, Landratsamt Biberach Weitere: o IHK Ulm o Handwerkskammer Ulm o Stadtteilbezogene regionale Planungsgruppen o Polizeidirektion Ulm o BUND Ulm o Lokale Agenda Ulm 21 o Ulmer City Marketing e.V. o Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Ulm Der Planungsprozess soll mit den Bürgern der Stadt Ulm in Form eines Bürgerdialogs kommuniziert werden. Die detaillierte Ausgestaltung des Dialogs erfolgt nach Auswahl des Fachbüros. Ideen, Anregungen und Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren werden gesammelt und auf Relevanz für die Nahverkehrsplanung geprüft und ausgewertet. 2.4 Umsetzung / Termine Als Bearbeitungszeitraum der Erstellung des Nahverkehrsplans ist in Abhängigkeit von der Beauftragung und dem Verlauf des Abstimmungsprozesses ein Zeitraum von ca. 16-20 Monate vorgesehen. Der Nahverkehrsplan soll nach der Erstellung in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden. 2.5 Kosten Die Kostenschätzung für die Erstellung des Nahverkehrsplans belaufen sich auf etwa 80 T €. Die tatsächlichen Kosten für die Planung können erst nach Eingang der Angebote festgestellt und bewertet werden. Die Deckung der Kosten wurde für das HH-Jahr 2015 ein Sonderfaktor in Höhe von 80.000 € beantragt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum HH-Plan 2015, stehen somit die notwendigen Mittel im Profit-Center 5470-750 zur Verfügung. 2.6 Weitere Maßnahmen -7Ausgehend von den Zielen und Rahmenvorgaben für den Planungszeitraum (s. Punkt 1.3.4) sollen die Nahverkehrsleistungen rechtskonform gemäß Artikel 5 Absatz 3 EU-VO 1370/2007 vergeben werden. Hierzu soll in einem separaten Arbeitspaket ein externes juristisches Fachbüro beauftragt werden. Dieses soll die im Nahverkehrsplan erwarteten Vorschläge zur Bildung möglicher Bündelungsvarianten und -methoden sowie Anforderungen bewerten und den Vergabeprozess juristisch begleiten.