Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
14.10.2014
Geschäftszeichen
SUBIII-JL
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kässbohrerstraße 18 + 20" im Stadtteil
Weststadt
- Aufstellungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
1
1
1
Sitzung am 11.11.2014
TOP
GD 377/14
Übersichtsplan
(Anlage 1)
Bebauungsplanvorentwurf
(Anlage 2)
Vorentwurf Textliche Festsetzungen
(Anlage 3)
Vorentwurf Begründung
(Anlage 4)
Antrag der Vorhabenträgerin
(Anlage 5)
Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus Masterplan, Bauabschnitten,
Modellfotos, Systemschnitten)
(Anlage 6.1 – 6.4)
1 Luftbild
(Anlage 7)
1 Vorhabenbeschreibung
(Anlage 8)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kässbohrerstraße 18 + 20" innerhalb
des im Plan vom 14.10.2014 (Anlage 3) eingetragenen Geltungsbereichs zu beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Behördenbeteiligung i.S.v. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, SAN, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für eine Um- und Neubebauung des Grundstücks der
ehemaligen Kässbohrer-Kantine (Kässbohrerstraße 20) sowie eines Teils des südlich
angrenzenden Grundstücks (Kässbohrerstraße 18) für Wohnen mit untergeordneter Büro-,
Geschäfts- und kleingewerblicher Nutzung.
2.
3.
Rechtsgrundlagen
a)
§ 12 Abs. 2, § 13 a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl I S. 1509).
a)
§ 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (BGl. S. 358
ber. S. 416)
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 1662/6 ganz sowie
Teilflächen von Flurstück Nr. 1662/5 der Gemarkung Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne in den entsprechenden
Teilflächen ihres Geltungsbereichs geändert:
-
5.
Plan Nr. 141.2/9 gen. am 27.01.1925 Nr. 97
Plan Nr. 141.2/17 gen. durch Erlass des RP Nordwürttemberg vom 10.11.1967 Nr. I5HO2210-412-Ulm
Darstellungen des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan stellt für den räumlichen Geltungsbereich dieses
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemischte Bauflächen (Bestand) dar. Der
Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
6.
Sachverhalt
6.1
Ausgangslage, geplante Neugestaltung
Vorhabenträgerin und Antragstellerin zur Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB ist die FIDES Projekt GmbH, Ulm.
Die FIDES Projekt GmbH ist Eigentümerin des Grundstücks Kässbohrerstraße 16 und soll
Eigentümerin der Grundstücke Kässbohrerstraße 18 und 20 (Ecke Bauhoferstraße/
Kässbohrerstraße) werden. Bei der Bestandsbebauung auf diesen Grundstücken handelt es sich
um ehemals überwiegend gewerblich genutzte Gebäude.
Vorgesehen sind insgesamt ca. 90 Einheiten, größtenteils als Wohneinheiten, z. T. ergänzt um
Büros sowie geschäfts- oder kleingewerbliche Einheiten. Die Umstrukturierung des gesamten
Areals ist in Bauabschnitte (BA) gegliedert, wobei Bauabschnitt 1 (BA 1 mit Umnutzung von
-3Gewerbe in 40 Wohnungen und Kleingewerbe) außerhalb des Geltungsbereichs des
vorliegenden Bebauungsplanes liegt (Kässbohrerstraße 16). Der Umbau im BA 1 hat bereits
begonnen, die Fertigstellung ist für April 2015 beabsichtigt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen Baumaßnahmen der Bauabschnitte 2 – 4 wie
folgt:
BA 2: Umbau und Aufstockung ehemalige Kässbohrer-Kantine (Kässbohrerstraße 20) mit
Schaffung von ca. 25 – 30 Wohnungen mit Loftcharakter und Erhalt und Aufwertung des
Vorplatzes zur Kässbohrerstraße
BA 3: Abriss des vorderen Gebäudes Kässbohrerstraße 18 (derzeit: vermietetes Gebäude)
mit Erstellung einer Tiefgarage im Hofbereich mit Anschluss an eine bestehende
Tiefgarage unter der ehemaligen Kässbohrer-Kantine sowie Begrünung des Hofbereichs
auf der Decke der Tiefgarage. Ein auf dem Grundstück Kässbohrerstraße 18 bestehendes
Bürogebäude soll erhalten bleiben (außerhalb Geltungsbereich). Die neue Tiefgarage soll
bis an das östliche Gebäude auf Grundstück Kässbohrerstraße 18 herangezogen werden
(außerhalb Geltungsbereich).
BA 4: Neubau eines Wohngebäudes parallel zur Kässbohrerstraße in der Flucht von Haus
Kässbohrerstraße 16, wodurch die Schließung eines Innenhofes im Planareal entsteht.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb v. g. rechtsverbindlicher Bebauungspläne aus den Jahren
1925 und 1967. Das angestrebte Um- und Neubauprojekt entspricht nicht den Vorgaben dieser
rechtsverbindlichen Bebauungspläne. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist
nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm ein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. v. § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Weststadt II“. Zielsetzung der
Sanierung für den Bereich zwischen Großer Blau im Norden, Kässbohrerstraße im Westen,
Bauhoferstraße im Süden und Lindenstraße im Osten ist die Umwandlung gewerblicher
Nutzung in Wohnen (mittel-, langfristig), (Beschluss FBA vom 16. November 2011). Der
vorliegende Bebauungsplan setzt dieses Sanierungsziel um. Kernziel der Festsetzungen des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine Neugestaltung und Aufwertung im Plangebiet.
6.2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung durchgeführt. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB
sowie die Erstellung eines Umweltberichts im Sinne von § 2a BauGB sind nicht erforderlich.
Der Bebauungsplanentwurf wurde auf der Grundlage des konkreten Vorhabens entwickelt. Der
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 3.800 m²
auf.
Im Bebauungsplan sind folgende wesentliche Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzung:
Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO
- Maß der baulichen Nutzung:
Zulässig sind die Nutzungen gemäß § 6 BauNVO
mit Einschränkungen, ausgenommen sind
Gartenbaubetrieben
Tankstellen
Vergnügungsstätten
max. zulässige Grundflächenzahl (GRZ) 0,6
max. zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) max. 1,9
Gebäudehöhen differenziert für verschiedene
Gebäude mit einer max. zulässigen Höhe von
12,5 m und 17,5 m über dem Niveau der
-4-
- überbaubare Grundstücksfläche:
Kässbohrerstraße, festgesetzt in m
Möglichkeit der Überschreitung durch die
Tiefgarage bis 1,00
Festsetzung von Baugrenzen zur Festlegung von
Baugrenzen
- Bauweise:
offene Bauweise
- Dachform:
extensiv begrünte Flachdächer
- Stellplätze:
Nachweis Stellplätze in Tiefgarage
- Grünordnung
Baumpflanzung
Ein Durchführungsvertrag wird erarbeitet und als Anlage zum Satzungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beigefügt.
7.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage von § 13a BauGB durchgeführt. Dabei wird eine
zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgesehen (Verfahren § 3 Abs. 1 und 2 BauGB/§ 4 Abs. 1 und 2 BauBG).
Die von der Vorhabenträgerin beauftragte Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult,
Krumbach, hat in Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht den
Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kässbohrerstraße 18 + 20" und die
Satzung der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.10.2014 vorbereitet, der mit der
beiliegenden Begründung vom 08.10.2014 öffentlich ausgelegt werden kann.