Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
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499 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement
Datum
16.10.2014
Geschäftszeichen GM-ju-ha
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 11.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Neubau Grundschule mit Kindertageseinrichtung in Ulm-Unterweiler
- Projektbeschuss und Auftrag zur weiteren Planung-
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
GD 388/14
Kostenberechnung vom 14.10.2014
Baubeschreibung vom 27.09.2014
Lageplan
Auszug aus der Niederschrift über die Verhandlung des Ortschaftsrates
Unterweiler vom 11.09.2014
5. Pläne des Architekturbüros Jud, Stuttgart, Maßstab 1:100, vom
14.10.2014
werden im Sitzungssaal gezeigt.
Antrag:
1. Die Entwurfsplanung für den Neubau der Grundschule und Kita bestehend aus:
1.1 den Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 des Architekturbüros Jud, Stuttgart
vom 14.10.2014
1.2 der Baubeschreibung des Architekturbüros Jud, Stuttgart vom 27.09.2014
1.3 der Kostenberechnung des Architekturbüros Jud, Stuttgart und des Zentralen
Gebäudemanagements vom 14.10.2014 mit Gesamtinvestitionskosten für:
Hochbau
Mobiliar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtauszahlungen
4.360.000 €
200.000 €
4.560.000 €
222.000 €
4.782.000 €
wird genehmigt.
Genehmigt:
BM 1, BM 2, BS, C 3, KIBU, RPA, UW, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung gemäß den Leistungsphasen 4 bis 6
HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe)
beauftragt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für den Abbruch des
Bestands-gebäudes Grundschule, eine Baustellensicherung sowie Aufstellen von
Containern als Interimslösung für den Schulbetrieb mit Gesamtausgaben in Höhe von
70.000 € vorab zu veranlassen. Die Ausführung der Vorabmaßnahmen ist für das
Frühjahr 2015 vorgesehen.
Deckung der Auszahlung für vorbereitende Maßnahmen im Finanzhaushalt bei ProjektNr. 7.21100105.
4. Im Haushaltsplanentwurf 2015 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung stehen für den
Neubau einer Grundschule mit Kindertageseinrichtung in Unterweiler bei Projekt Nr.
7.21100105 Mittel in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. € zur Verfügung. Die zusätzlich
benötigten Mittel in Höhe von 560.000 € sollen in Abhängigkeit des Baubeschlusses und
der Zustimmung des Gemeinderats im Rahmen der Fortschreibung der Finanzplanung
zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zur bisherigen Kostenannahme erhöht sich
der Finanzbedarf damit um 560.000 €.
5. Die geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 200.000 € werden zur Kenntnis
genommen.
Michnick
-3-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC: 211001-610 Grund- und Werkreal/
Gem.Schule
Projekt / Investitionsauftrag: 7.21100105
Einzahlungen* für Kita
120.000 €
Einzahlungen* für Schule
465.000 €
Auszahlungen
4.560.000 €
Aktivierte Eigenleistungen
222.000 €
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
--134.000 €
93.000 €
66.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
Nettoressourcenbedarf/
200.000 €
4.197.000 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen (Bedarf):
inkl. Vorjahr
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
1.800.000 €
1.800.000 €
0
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
2016
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 211001-610 (Grund- und Werkr)
134.000 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
66.000 €
2. Finanzplanung 2016ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
2.490.000 €
1.930.000 €
560.000 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
*Zuschuss des Regierungspräsidiums Tübingen für die Kita und Schule (vgl. Ziff. 7.3 der Sachdarstellung)
-42.
Beschlüsse und Anträge des Gemeinderates
2.1. Beschlüsse
In der Sitzung am 18.07.2012 (GD 082/12) hat der Gemeinderat dem vorgelegten
Raumprogramm zugestimmt und das GM mit der Durchführung einer VOFVergabe mit Planung beauftragt.
In der Sitzung am 18.03.2014 (GD 071/14) hat der Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt dem Bericht über das VOF-Verfahren für die
Objektplanung zur Kenntnis genommen und der Beauftragung des
Architekturbüros Jud, Stuttgart zugestimmt.
2.2. Anträge
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 11.09.2014 (siehe Anlage 4) zum Neubau
Grundschule/Kita den einstimmig beschlossenen Antrag gestellt, das Gebäude für den
Neubau der Grundschule/Kita in südwestlicher Richtung zu verschieben.
Dem Antrag wurde in der aktuellen Planung entsprochen.
3.
Erläuterung zum Vorhaben
Auf Basis des Raumprogramms und des Wettbewerbsergebnis erfolgt seit März des
Jahres die Vor- und Entwurfsplanung des Neubaus Grundschule mit
Kindertageseinrichtung durch das Architekturbüro Jud aus Stuttgart.
Das vorliegende Entwurfskonzept gliedert sich wie folgt:
Im Erdgeschoss gelangt man durch einen gedeckten Vorbereich in ein gemeinsam
nutzbares Foyer, an das sich in nordöstlicher Richtung ein großzügiger
Mehrzweckraum anschließt, der für beide Nutzungseinheiten (Grundschule und
Kindertagesstätte) zur Verfügung steht.
Um einen ebenfalls im Erdgeschoss zentral angeordneten Kern, bestehend aus
Sanitär- und Lagerflächen, ordnen sich drei Nutzungseinheiten, die Kindergrippe
(U3), der Kindergarten (Ü3) und der Personalbereich. Die Kindertagesstätte hat einen
direkten Zugang zum Außenspielbereich, der zugleich als zweiter Eingang genutzt
werden kann.
Im Obergeschoss ist die Grundschule in zwei Spangen über die gesamte
Gebäudelänge angeordnet. Hierbei sind die Klassenzimmer in südöstlicher Richtung
zum Dorfplatz hin orientiert, auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich die
Verwaltungsräume.
Sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss sind großzügig dimensionierte Spielflure
bzw. Bewegungs- und Interaktionsflächen rund um den zentral angeordneten
Sanitärkern ausgebildet, die eine sehr gute Bewegungsfreiheit für die Nutzer
gewährleistet.
Gebäudedaten des Entwurfs:
Bruttogeschossfläche (BGF)
Bruttorauminhalt (BRI)
Nettogrundfläche (NGF)
Nutzfläche (NF)
Verkehrs-/Funktionsfläche (VF/FF)
1.696 m²
7.573 m³
1.366 m²
871 m²
495 m²
Das Verhältnis Nutzfläche zu Verkehrsfläche beträgt 64% zu 36%.
-5Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes wird durch den Einbau eines Aufzuges
erreicht.
Weiterhin befindet sich im Erdgeschoss ein behindertengerecht ausgestattetes WC.
Der zweigeschossige kubische Baukörper wird durch ein monolithisches zweischaliges
Leichtbetonmauerwerk hergestellt. Hierbei übernimmt die äußere Schale zusätzlich eine
wärmedämmende Wirkung, somit kann auf ein konventionelles Dämmsystem verzichtet
werden.
Durch den zusätzlichen Einbau von 3fach-Wärmeschutzisolierverglasung kann das
Gebäude im Passivhausstandard hergestellt werden.
Die thermische Gebäudesimulation ergab, dass ein gutes Raumklima auch ohne eine
wartungsintensive, mechanische Lüftungsanlage erreicht werden kann. Das Konzept
sieht eine natürliche Be- und Entlüftung, unterstützt durch eine Nachtlüftung, vor.
Eine ausführliche Entwurfs- und Baubeschreibung ist in Anlage 2 dargestellt.
Die vorliegende Planung entspricht dem Raumprogrammbeschluss und ist mit allen
Beteiligten und allen zuständigen städtischen Fachabteilungen, sowie dem Ortschaftsrat
abgestimmt.
4.
Energiestandard
Gemäß Gemeinderatsbeschluss zum "Energiestandard Ulm" wird der Neubau im
Passivhausstandard errichtet.
Sämtliche außenliegende Räume können natürlich be- und entlüftet werden. Die Flure
werden durch natürliche Überstromöffnungen in das Gesamtsystem eingebunden.
Hierdurch wird eine gleichmäßige Luftqualität im gesamten Gebäude gewährleistet.
5.
PV-Anlage
Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 15.11.2011 (Solarinitiative der Stadt Ulm,
GD 405/11), soll bei Bauvorhaben (Neubau und Sanierung) , sofern ein wirtschaftlicher
Betrieb möglich ist, durch die Stadt Ulm eine PV-Anlage installiert und betrieben werden.
Unter den Rahmenbedingungen (Investitionskosten/ Einspeisevergütung/ Ausführung)
im 3. Quartal 2014 wäre auf dem Dach der Kita Unterweiler ein wirtschaftlicher Betrieb
möglich. Die Installation der PV-Anlage soll jedoch erst im Sommer 2016 erfolgen. Somit
wird die Wirtschaftlichkeit unter den dann bestehenden Rahmenbedingungen
dahingehend erneut geprüft. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2016.
6.
Zeitliche Abwicklung
Baubeschluss:
Voraussichtlicher Baubeginn:
Voraussichtliche Fertigstellung:
Frühjahr 2015
Sommer 2015
Herbst 2016
Um mit den Bauarbeiten im Sommer 2015 beginnen zu können, sollen vorbereitende
Maßnahmen (Abbruchmaßnahmen, Aufbau Interimscontainer sowie
Baustellensicherung) bereits ab Frühjahr 2015 durchgeführt werden.
-67.
Kosten und Finanzierung
7.1.
Kosten
Entsprechend der beiliegenden Kostenberechnung des Architekten Jud und des
Zentralen Gebäudemanagements vom 14.10.2014 (Anlage 1) fallen für die
Durchführung der Maßnahme Gesamtauszahlungen von 4.782.000 € an.
Diese gliedern sich in:
Hochbau
Mobiliar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtauszahlungen
4.360.000 €
200.000 €
4.560.000 €
222.000 €
4.782.000 €
Gegenüber der bisherigen Kostenannahme von 4.000.000 € (ohne Aktivierte
Eigenleistungen) entsteht einschl. Abrisskosten somit ein finanzieller Mehrbedarf von
560.000 €.
Die Ursachen hierfür sind:
Gebäudeverschiebung:
Auf Antrag des Ortschaftsrates vom 12.09.14 soll der geplante Neubau in
südwestliche Richtung verschoben werden.
Mehrbedarf: 45.000 €
Aufgrund:
- der Verlängerung der Wegeüberdachung
- dem Abbruch der Bestandsfundamente der Schule
- der Umplanung der Entwässerungsschächte
- der Sicherung der über das Baufeld verlaufenden Stromleitungstrasse und
- der aufwendigeren Verbauarbeiten
Überdachte Wegeverbindung:
Zwischen der bestehenden Sporthalle und dem Neubau der Grundschule und Kita ist
auf Wunsch des Ortschaftsrates eine überdachte Wegeverbindung geplant. Diese
erstreckt sich über eine Länge von 42 m (vom Eingang Schule zum Eingang
Sporthalle) und wird als Stahlkonstruktion ausgeführt.
Mehrbedarf: 150.000 €.
Baugrund:
Im Rahmen der Vorplanung wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Dieses
Bodengutachten hat ergeben, dass der tragfähige Grund erst ca. 1,70 m unter der
geplanten Bodenplatte liegt. Die Tragkonstruktion muss deshalb weiter in den Boden
eingebunden werden.
Mehrkosten: 100.000 €.
-7
HOAI 2013:
Die Honorare wurden zur Kostenannahme im Jahr 2012 auf Grundlage der damals
gültigen HOAI 2009 ermittelt. Inzwischen ist die neue HOAI 2013 in Kraft getreten.
Mehrkosten: 150.000 €
Erhöhung des Baupreisindex:
Die bisherige Kostenannahme wurde in 2012 aufgestellt. Von 2012 bis zur heutigen
Kostenberechnung liegt eine Baupreissteigerung von rund 4 % vor.
Mehrkosten: 115.000 €
Die Kostenkennwerte (ohne Berücksichtigung der Aktivierten Eigenleistungen) der
Gesamtbaukosten betragen in Bezug auf die Bruttogrundfläche (1.696 m²) und dem
Bruttorauminhalt (7.573 m³):
Nach Bruttogrundfläche
Nach umbauten Raum
7.2.
Risiken
7.3.
7.4.
2.700 €/m²
605 €/m³
Eine allgemeine Baupreissteigerung kann eine Erhöhung der Baukosten zufolge
haben. Die Kostenangaben sind auf der Basis des aktuellen Planstandes erhoben
und unterliegen dem Mengenermittlungsrisiko sowie konjunkturbedingten
Abweichungen. Betrachtet man die Baupreisentwicklung des vergangenen Jahres
2013 sind Steigungen bis zu 10% möglich.
In unmittelbarer Nähe der neuen nordwestlichen Gebäudeaußenkante verläuft eine
erdverlegte Stromtrasse der SWU. Die genaue Lage der Trasse muss mit
Suchschlitzen geortet und aufwendig freigelegt werden. Die genaue Lage der
Leitungen kann erst danach bestimmt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand kann
zur Zeit nicht ausgeschlossen werden, dass diese Trasse sogar verlegt werden
muss. Die dadurch entstehenden Kosten können momentan nicht erfasst werden.
Erst nach Abbruch der bestehenden Schule und dem Aushub sind die tatsächlichen
Gründungsmöglichkeiten verbindlich zu planen.
Zuschüsse
Kita:
Beim Regierungspräsidium Tübingen wurde zunächst nur ein Zuschussantrag für den
Gebäudeteil Kita beantragt. Sollte das neue Programm die Fördersätze der früheren
Programme übernehmen und sich nur auf den U3-Ausbau beschränken, ist nach
derzeitigem Kenntnisstand ein Zuschuss von 120.000 € zu erwarten. Voraussetzung
aber wäre, dass das Projekt bis 31.12.2017 abgeschlossen wird.
Grundschule:
Das Raumprogramm wurde vorab mündlich mit dem Regierungspräsidium Tübingen
abgestimmt. Die schriftliche Zustimmung steht noch aus Der formelle Förderantrag
wird zeitnah gestellt. Der dann zu erwartende Zuschuss beträgt max. 465.000 €.
Finanzierung
Im Haushaltsplanentwurf 2015 und in der Mittelfristigen Finanzplanung stehen für den
-8Neubau einer Grundschule mit Kindertageseinrichtung bei Projekt-Nr. 7.21100105 Mittel
in Höhe von 4.000.000 € zur Verfügung.
Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 560.000 € sollen in Abhängigkeit des
Baubeschlusses und der Zustimmung des Gemeinderats im Rahmen der Fortschreibung
der Finanzplanung zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zum Raumprogramm
erhöht sich der Finanzbedarf damit um 560.000 e
7.5.
Folgekosten
Für das Vorhaben fallen darüber hinaus folgende weitere Folgelasten ab dem
Haushaltsjahr 2016 an:
Folgekosten
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Hochbau
Einrichtung
Summe Abschreibung
durchschnittl.Verzinsung
Gesamtauszahlung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Summe Kalkulatorische Kosten
Bewirtschaftungkosten/
Jahr
Reinigungskosten/Jahr
Wartungskosten Technik/Jahr
Aufgabe bisheriges Bestandsgebäude
Summe
Folgekosten/Jahr
3.997.000
200.000
4.197.000
2
Afa/kalk. Zins
50 Jahre
€
80.000
15 Jahre
13.000
93.000
66.000
3,146 %
159.000
6.000
30.000
12.000
-7.000
200.000
Die gebäudewirtschaftlichen Folgekosten werden als Nebenkosten dem Nutzer verrechnet
und erhöhen dadurch die Aufwendungen im PRC 211001-610 (Grund- und
Werkreal/Gemeinschaftsschule) ab dem Haushaltsjahr 2016.