Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
384 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung FW - Feuerwehr
Datum
19.11.2014
Geschäftszeichen FW/Pr
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 11.11.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 19.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Fortschreibung der Struktur der Feuerwehr Ulm und Beschluss zum
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 (4. Fortschreibung)
Anlagen:
Übersicht über die Bedarfsplanung der Feuerwehr (Anlage 1)
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm (Anlage 2)
GD 362/14
Antrag:
1. Dem Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2014 – 2020 als Rahmenplan, mit den darin
enthaltenen Planungszielen, den Investitions-/Sanierungsprogrammen, der personellen
und sachlichen Ausstattung, grundsätzlich zuzustimmen. Die Maßnahmen stehen unter
dem Vorbehalt der Finanzierung. Über deren Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen
Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden.
2. Die jährliche Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr von
bisher 100 € auf 125 € und für die Abteilungsjugendwarte von bisher 75 € auf 90 € zu
erhöhen sowie den stellvertretenden Abteilungskommandanten eine jährliche
Aufwandsentschädigung von 90 € zu gewähren.
Wetzig
Genehmigt:
BM 1, BM 3, C 3, GM, OB, ZS/F, ZS/P
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Sachstand, Beschlüsse
Strukturbeschluss vom 19.10.94 (GD 345/94)
Am 19.10.94 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die künftige Struktur der Feuerwehr
Ulm. Das Innenministerium erteilte der Stadt eine bis 31.12.2002 befristete
Ausnahmegenehmigung von der Pflicht eine Berufsfeuerwehr aufzustellen.
1. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Einführung von Zielkenngrößen (GD 456/00)
In der Sitzung des FBA vom 21.11.00 wurden die in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer
Gemeindefeuerwehr Stand 1997/1999“ enthaltenen Bemessungswerte als Zielkenngrößen im
Sinne von Qualitätskriterien für die Ulmer Feuerwehr als maßgebend beschlossen.
2. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Status- und Erfahrungsbericht (GD 346/02)
Am 01.10.02 wurde im FBA die 2. Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption zur Strukturierung
der Feuerwehr Ulm für die nächsten Jahre beschlossen. Auf dieser Basis verlängerte das
Innenministerium die Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010.
3. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Brandschutzbedarfsplan 2008 -2013 (GD
231/08)
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen erfolgte die Fortschreibung der bewährten
Feuerwehrstruktur und die Zustimmung zum Brandschutzbedarfsplan am 16.07.2008 im
Gemeinderat. Auf Basis des Brandschutzbedarfsplans verlängerte das Innenministerium die
Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2018.
4. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Brandschutzbedarfsplan 2014-2020
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und dem anstehenden Ablauf des
Brandschutzbedarfsplans 2008-2013 ist die bewährte Struktur der Ulmer Feuerwehr u.a. im
Rahmen des Projektes "Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm Innere Organisation" in einem
über zwei Jahre dauernden Prozess untersucht und weiterentwickelt worden. Die
Feuerwehrstrukturkommission hat in mehreren Sitzungen in 2013 und 2014 die
Feuerwehrkonzeption überprüft, bewertet und der 4. Fortschreibung der Struktur zugestimmt.
Der Feuerwehrausschuss war an der Fortschreibung beteiligt und hat in einer Klausurtagung
am 24.05.2014 der vorliegenden Konzeption zugestimmt, die Vorschläge der
Ausschussmitglieder wurden eingearbeitet.
2.
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020
Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. (§ 3 des
Feuerwehrgesetzes (FwG)).
Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ werden
allgemein anerkannte Regeln der Technik („Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" des
Innenministeriums Stand 2008) herangezogen. Sie sind Basis für den jetzt vorgelegten
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020. Der Brandschutzbedarfsplan dient als
Planungsgrundlage zur Sicherung der besonderen Struktur der Feuerwehr für die Zukunft. Er ist
Orientierungsgrundlage für künftige Entscheidungen bei der Feuerwehr. Gleichzeitig dient er
-3dem Innenministerium als Entscheidungshilfe, die Ausnahmegenehmigung bzgl. einer
Berufsfeuerwehr zu verlängern. Nach erfolgter Beschlussfassung wird der
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020 dem Innenministerium übermittelt.
Der Brandschutzbedarfsplan stellt einen Rahmenplan dar, die darin enthaltenen
Planungsziele, Investitions-/Sanierungsprogramme, sächliche und personelle
Ausstattung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über deren Umsetzung im
Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung
entschieden wird.
Der Brandschutzbedarfsplan enthält im Wesentlichen Erläuterungen
zur Feuerwehr Ulm heute (Ist-Zustand) mit Aufgaben und Schutzzieldefinition unter
Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Struktur
zur Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm mit veränderten örtlichen Bedingungen
(Risikopotential, Gefährdungsbetrachtung, Auftrittswahrscheinlichkeit sowie
Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung)
hinsichtlich der Folgerungen für Organisation und Struktur der Feuerwehr Ulm als
Bedarfsplanung
3.
Veränderte Rahmenbedingungen und deren Folgerungen für
die Bedarfsplanung
Die bisherige Struktur der Ulmer Feuerwehr hat sich seit dem Strukturbeschluss von 1994 und
dessen Umsetzung grundsätzlich bewährt, dies wird regelmäßig anhand von Kennzahlen
nachgewiesen.
In den letzten Jahren haben sich dennoch wesentliche Rahmenbedingungen geändert, die eine
Überarbeitung und Anpassung der organisatorischen und personellen Struktur notwendig
machen.
Ziel ist es nun, mit diesem Brandschutzbedarfsplan die bestehende auf ihre Praxistauglichkeit
geprüfte und bestätigte Feuerwehrkonzeption fortzuschreiben, zu optimieren und den
geänderten Rahmenbedingungen anzupassen um die Struktur für die Zukunft zu sichern.
3.1.
Veränderte Rahmenbedingungen:
Umsetzung der Beschlüsse/Ergebnisse aus dem Projekt „Weiterentwicklung der
Feuerwehr Ulm – Innere Organisation".
Dienstrechtsreform, Einführung der Elternzeit,
vermehrte Zurruhesetzung von Feuerwehrbeamten.
Neue Vorgaben beim Betrieb von Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstellen
sowie der Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals.
Die Qualität der Feuerwehreinsätze hat sich in den letzten Jahren trotz steigender
Bevölkerungszahl und mehr Bebauung nur leicht verändert. Die Zunahme der Einsätze
mit biologischen Gefahren bildet hier eine Ausnahme. Allerdings ist auf Grund der
Erfahrungen der vergangenen Jahre eher von einem weiteren Anstieg der
Einsatzzahlen auszugehen als von einer Stagnation oder gar einem Rückgang. Die
Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Einsätze gleichzeitig stattfinden oder sich
überschneiden wird steigen. Ebenso wird die quantitative Zunahme der Risiken sich in
den Einsatzzahlen niederschlagen. Z. B. durch mehr Einrichtungen im Bereich
geänderte
Urlaubsregelungen,
-4Wissenschaft, Forschung und Lehre, der ICE-Neubaustrecke mit 5,9 km langem
Albabstiegstunnel, mehr Gewerbeansiedlungen usw..
Die Einführung der Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz für alle Bereiche der
Feuerwehr führen zu einem Mehraufwand bei Planung, Organisation, Ausbildung und
Umsetzung der Maßnahmen.
Kostensteigerungen bei den Beschaffungs- und Unterhaltsmaßnahmen
Fahrzeugpreise, Reparaturen, Kraftstoffkosten, UVV-Prüfungen).
Mehraufwand infolge zusätzlicher/umfangreicherer
Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Atemschutz,
Elektrowesen).
Wandel im Bereich der Fahrzeug- und Gerätetechnik (z. B. mehr Elektronik, kurze
Entwicklungszyklen bei Ersatzteilen). Kürzere Lebensdauer von Fahrzeugen.
Bevölkerungsentwicklung (z. B. demographischer Wandel und geändertes
Freizeitverhalten hat Auswirkung auf die Anzahl und die Tagesverfügbarkeit der
Feuerwehrangehörigen und auf die Personalgewinnung und den erhöhten
Rettungsaufwand insbesondere bei älteren Menschen).
Klimatische Veränderungen (Zunahme extremer
Starkniederschläge, Hochwasser, Unwetter).
Neue Aufgabengebiete wie z. B. Tunnelrettungswehr und Brandbekämpfung in
Tunneln, Massenanfall von Verletzen, Dekontamination von Verletzen, Brandschutz
und Schutz vor chemischen, biologischen und radioaktiven Gefahren bei
Großveranstaltungen sowie bundesweite Einführung des Digitalfunks.
Steigender
Organisationsaufwand
für
Verwaltung
und
Ausbildung
Feuerwehrangehörigen im Rahmen der besonderen Feuerwehrstruktur.
Vermehrte Aus- und Fortbildungszeiten aufgrund geänderter Dienstvorschriften und
Ausbildungsvorgaben binden Personal und Ressourcen.
Geänderte Vorschriften und Anforderungen für Feuerwehrgerätehäuser; z. B.
Umkleiden nicht in der Fahrzeughalle, Abgasabsaugung für Dieselmotor-Emissionen,
getrennte Toiletten/Nassbereiche für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige.
Die Eintreffzeiten verändern sich auf Grund sich ändernden Rahmenbedingungen wie
Verkehrsdichte, Baustellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen negativ. Hierbei ist
auch das Anrücken der Feuerwehrangehörigen zur Hauptwache und den
Feuerwehrhäusern zu beachten.
3.2.
(z.B.
Geräteprüfordnungen
Fahrzeug-, Geräte-
Wetterlagen
wie
und
und
z.
B.
der
Folgerungen für die Bedarfsplanung der Feuerwehr Ulm
Die wesentlichen Schwerpunkte der Bedarfsplanung werden nachfolgend zusammengefasst
(siehe Anlage 1) wiedergegeben. Die ausführliche Darstellung erfolgt im
Brandschutzbedarfsplan ab Seite 75 ff (siehe Anlage 2).
Folgerungen für Personal
4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm – Innere
Organisation“. Durch die personelle Verstärkung soll der Ausbildungsstandard erhöht
und damit die Einsatzfähigkeit erhalten werden.
1 neue Ausbildungsstelle in A7 zum Ausgleich von vermehrten Zurruhesetzungen in
den nächsten 10 Jahren. Diese Stellen sind nach Behandlung in der
Strukturkommission am 14.10.2013 bereits zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und
besetzt worden.
-5
Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 zum Ausgleich der Auswirkungen aus
Dienstrechtsreform, Einführung des Elternzeitgesetzes und Änderung der
Urlaubsverordnung. Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der
Ausbildung für Leitstellendisponenten. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission
vom 14.10.2013 werden diese Stellen zum Stellenplan 2015 angemeldet.
Investitions-/Sanierungsprogramme für
Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge und Technik (Fortschreibung) mit Einführung
Digitalfunk,
Betriebseinrichtungen, Einsatzmittel und elektronische Anlagen und Funktechnik
(Fortschreibung),
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Hauptfeuerwache wie Ertüchtigung bzw.
Erweiterung der Zentralen-Atemschutz-Werkstatt, Umbau und Sanierung UG zur
Reinigung und Wartung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Sanierung der
Hauselektronik,
die „Feuerwehrgerätehäuser“ zur Ertüchtigung und Anpassung an den heutigen
Standard,
Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle mit Erweiterung der
Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf Digitalfunk.
Seit 2003 wird auf der Hauptfeuerwache Ulm eine integrierte Rettungs- und
Feuerwehrleitstelle (ILS) in gemeinsamer Trägerschaft von Alb-Donau-Kreis (ADK),
DRK Ulm und Stadt Ulm betrieben. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Ulm, den
ADK und die Krankenkassen (als Kostenträger). Mit dieser vom Innenministerium
empfohlenen Organisationsform zur Aufgabenwahrnehmung, deckt die ILS ein Gebiet
mit insgesamt 312.000 Einwohnern ab. Jährlich werden von ihr dabei ca. 60.000
Rettungsdiensteinsätze und ca. 4.000 Feuerwehreinsätze koordiniert. Zuzüglich der
Krankentransporte, werden über die ILS insgesamt 75.000 Einsätze pro Jahr
abgewickelt.
Die Räumlichkeiten in der Hauptfeuerwache, in denen die ILS gegenwärtig unterbracht
ist, sind für die verschiedenen Aufgaben zu klein geworden. So sind neben einer zu
geringen Zahl an Leitstellentischen, auch keine Flächen für die Einrichtung von
Arbeitsplätzen für die Informationskoordinatoren (IKO) der beteiligten
Gebietskörperschaften gegeben. Daneben gibt es keinen Raum für den
Lagedienstführer und keine Arbeitsplätze für die Leitstellenleitung. Die beengten
Verhältnisse können nur durch eine teilweise Dreifachnutzung von wichtigen Flächen
kompensiert werden. Darüber hinaus werden arbeitsschutzrechtliche bzw. UVVVorgaben hinsichtlich Klimatisierung, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung und Schallschutz
nicht mehr erfüllt.
In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass die technischen Anlagen Ende
2016 abgeschrieben sein werden und die bestehenden Wartungsverträge auslaufen.
Dazu kommt voraussichtlich auch zu diesem Zeitpunkt die landesweite Einführung des
Digitalfunks, die ebenfalls Anpassungen in den technischen Anlagen nach sich zieht.
Damit wird die technische Neuausstattung der ILS notwendig.
Aufgrund der angeführten Punkte ist es sinnvoll und notwendig, die bestehenden
Räumlichkeiten auszubauen und mit neuster Technik auszustatten. Da auf der
Feuerwache keine Freiflächen mehr vorhanden sind, ist die Schaffung neuer Flächen
nur durch die Aufstockung des Kopfbaus der Hauptfeuerwache möglich. Der mögliche
und wirtschaftlich sinnvolle Umfang des Ausbaus wird dabei von der bestehenden
Gebäudestruktur bereits vordefiniert. Vorgesehen ist daher, soweit der Gemeinderat
dem Programm zustimmt, die Möglichkeiten des Ausbaus unter Berücksichtigung der
-6"Hinweise zur Leitstellenkultur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" zu prüfen und
die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten.
Für die Finanzierung dieser Maßnahme ist eine Vereinbarung zwischen den Partnern
zu treffen. Im Rahmen der Einrichtung der ILS im Jahr 2003 wurde dazu ein
Kostenschlüssel zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart.
Das Raumprogramm und die daran anschließenden Beschlüsse sollen im Rahmen der
Laufzeit dieses Brandschutzbedarfsplans in die jeweils zuständigen Gremien
eingebracht werden.
Unterbringung der Katastrophenschutzfahrzeuge
Untersuchung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten.
Fortschreibung der Unterhalts- und Betriebskosten
Beschaffungsprogramm zur Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen mit
anforderungsgerechter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Dienstkleidung;
Budgetanpassung Fahrzeughaltung, Aus- und Fortbildung, Einsatzmittel und
Betriebseinrichtungen, Feuerwehrgeräteprüfung, arbeitsmedizinische Untersuchungen
und Führerscheine. Den erhöhten Bedarf beziffert FW insgesamt auf 50.000 Euro
jährlich.
Fortschreibung der Entschädigung für Funktionsträger im Ehrenamt.
Derzeit erhalten bei der Feuerwehr Ulm die ehrenamtlichen Funktionsträger der
Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung von 100 € im Jahr.
Funktionsträger sind der Gesamtabteilungskommandant, sein Stellvertreter, die
Abteilungskommandanten, der Stadtjugendfeuerwehrwart, der Kassenverwalter und
der Schriftführer der Gesamtfeuerwehr, der Leiter der Höhenrettungsgruppe, der
Zugführer des Spielmannszuges sowie die Fachberater (Chemie). Die
Abteilungsjugendwarte erhalten derzeit 75 €.
Es wird beantragt, diese Aufwandsentschädigung im Jahr von 100 € auf 125 € und von
75 € auf 90 € zu erhöhen. Diese Aufwandsentschädigung beinhaltet dann auch einen
Sachkostenanteil für Büromaterial etc..
Daneben wird vorgeschlagen, die stellvertretenden Abteilungskommandanten zukünftig
mit einer jährlichen Pauschale von 90 € pro Person für ihren Auslagenersatz zu
entschädigen, analog den Abteilungsjugendwarten in den Abteilungen.
FW schlägt vor, die Aufwendungen zu erhöhen. Der dadurch entstehende zusätzliche
Finanzbedarf in Höhe von 2.105 € wird von FW aus dem vorhandenen Budget gedeckt.
Aufstellung, Ausbildung und Unterhaltung einer Tunnelrettungswehr für den
Albabstiegstunnel der ICE-Neubaustrecke
Für die ICE-Neubaustrecke und den 5,9 km langen Albabstiegstunnel ist eine
Rettungswehr aufzubauen und zu unterhalten. Zur Erstausbildung müssen ca. 100
Tunnelrettungskräfte an der International Fire Academy (IFA) in der Schweiz in den
nächsten 2-4 Jahren ausgebildet werden. Danach sind jährlich ca. 12
Tunnelrettungskräfte auszubilden, um die Abgänge auszugleichen. Daneben müssen
zusätzliche Langzeit-Pressluft-Atemschutzgeräte und weitere ergänzende
Ausstattungen beschafft sowie Fahrzeugumbauten zur Lagerung durchgeführt werden.
Auch in der Atemschutzwerkstatt sind zusätzliche Investitionen erforderlich.
Ziel der Bedarfsplanung ist die Qualitätssicherung der Leistungsfähigkeit der Gesamtfeuerwehr
-7Ulm.
4.
Gesamtdarstellung der finanziellen Folgen
In der Übersicht zur Bedarfsplanung der Feuerwehr Ulm (siehe Anlage 1), werden soweit zum
derzeitigen Zeitpunkt Angaben zu den Kosten gemacht werden können, diese beziffert.
Die Realisierung der Bedarfsplanung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über die
Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen
Finanzplanung entschieden.