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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
384 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:21

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FW - Feuerwehr Datum 19.11.2014 Geschäftszeichen FW/Pr Vorberatung Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 11.11.2014 TOP Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 19.11.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Fortschreibung der Struktur der Feuerwehr Ulm und Beschluss zum Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 (4. Fortschreibung) Anlagen: Übersicht über die Bedarfsplanung der Feuerwehr (Anlage 1) Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm (Anlage 2) GD 362/14 Antrag: 1. Dem Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2014 – 2020 als Rahmenplan, mit den darin enthaltenen Planungszielen, den Investitions-/Sanierungsprogrammen, der personellen und sachlichen Ausstattung, grundsätzlich zuzustimmen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über deren Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden. 2. Die jährliche Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr von bisher 100 € auf 125 € und für die Abteilungsjugendwarte von bisher 75 € auf 90 € zu erhöhen sowie den stellvertretenden Abteilungskommandanten eine jährliche Aufwandsentschädigung von 90 € zu gewähren. Wetzig Genehmigt: BM 1, BM 3, C 3, GM, OB, ZS/F, ZS/P Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Sachstand, Beschlüsse Strukturbeschluss vom 19.10.94 (GD 345/94) Am 19.10.94 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die künftige Struktur der Feuerwehr Ulm. Das Innenministerium erteilte der Stadt eine bis 31.12.2002 befristete Ausnahmegenehmigung von der Pflicht eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. 1. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Einführung von Zielkenngrößen (GD 456/00) In der Sitzung des FBA vom 21.11.00 wurden die in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr Stand 1997/1999“ enthaltenen Bemessungswerte als Zielkenngrößen im Sinne von Qualitätskriterien für die Ulmer Feuerwehr als maßgebend beschlossen. 2. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Status- und Erfahrungsbericht (GD 346/02) Am 01.10.02 wurde im FBA die 2. Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm für die nächsten Jahre beschlossen. Auf dieser Basis verlängerte das Innenministerium die Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. 3. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Brandschutzbedarfsplan 2008 -2013 (GD 231/08) Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen erfolgte die Fortschreibung der bewährten Feuerwehrstruktur und die Zustimmung zum Brandschutzbedarfsplan am 16.07.2008 im Gemeinderat. Auf Basis des Brandschutzbedarfsplans verlängerte das Innenministerium die Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2018. 4. Fortschreibung der Feuerwehrstruktur - Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und dem anstehenden Ablauf des Brandschutzbedarfsplans 2008-2013 ist die bewährte Struktur der Ulmer Feuerwehr u.a. im Rahmen des Projektes "Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm Innere Organisation" in einem über zwei Jahre dauernden Prozess untersucht und weiterentwickelt worden. Die Feuerwehrstrukturkommission hat in mehreren Sitzungen in 2013 und 2014 die Feuerwehrkonzeption überprüft, bewertet und der 4. Fortschreibung der Struktur zugestimmt. Der Feuerwehrausschuss war an der Fortschreibung beteiligt und hat in einer Klausurtagung am 24.05.2014 der vorliegenden Konzeption zugestimmt, die Vorschläge der Ausschussmitglieder wurden eingearbeitet. 2. Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. (§ 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG)). Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ werden allgemein anerkannte Regeln der Technik („Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" des Innenministeriums Stand 2008) herangezogen. Sie sind Basis für den jetzt vorgelegten Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020. Der Brandschutzbedarfsplan dient als Planungsgrundlage zur Sicherung der besonderen Struktur der Feuerwehr für die Zukunft. Er ist Orientierungsgrundlage für künftige Entscheidungen bei der Feuerwehr. Gleichzeitig dient er -3dem Innenministerium als Entscheidungshilfe, die Ausnahmegenehmigung bzgl. einer Berufsfeuerwehr zu verlängern. Nach erfolgter Beschlussfassung wird der Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020 dem Innenministerium übermittelt. Der Brandschutzbedarfsplan stellt einen Rahmenplan dar, die darin enthaltenen Planungsziele, Investitions-/Sanierungsprogramme, sächliche und personelle Ausstattung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über deren Umsetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden wird. Der Brandschutzbedarfsplan enthält im Wesentlichen Erläuterungen  zur Feuerwehr Ulm heute (Ist-Zustand) mit Aufgaben und Schutzzieldefinition unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Struktur  zur Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm mit veränderten örtlichen Bedingungen (Risikopotential, Gefährdungsbetrachtung, Auftrittswahrscheinlichkeit sowie Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung)  hinsichtlich der Folgerungen für Organisation und Struktur der Feuerwehr Ulm als Bedarfsplanung 3. Veränderte Rahmenbedingungen und deren Folgerungen für die Bedarfsplanung Die bisherige Struktur der Ulmer Feuerwehr hat sich seit dem Strukturbeschluss von 1994 und dessen Umsetzung grundsätzlich bewährt, dies wird regelmäßig anhand von Kennzahlen nachgewiesen. In den letzten Jahren haben sich dennoch wesentliche Rahmenbedingungen geändert, die eine Überarbeitung und Anpassung der organisatorischen und personellen Struktur notwendig machen. Ziel ist es nun, mit diesem Brandschutzbedarfsplan die bestehende auf ihre Praxistauglichkeit geprüfte und bestätigte Feuerwehrkonzeption fortzuschreiben, zu optimieren und den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen um die Struktur für die Zukunft zu sichern. 3.1. Veränderte Rahmenbedingungen:  Umsetzung der Beschlüsse/Ergebnisse aus dem Projekt „Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm – Innere Organisation".  Dienstrechtsreform, Einführung der Elternzeit, vermehrte Zurruhesetzung von Feuerwehrbeamten.  Neue Vorgaben beim Betrieb von Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstellen sowie der Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals.  Die Qualität der Feuerwehreinsätze hat sich in den letzten Jahren trotz steigender Bevölkerungszahl und mehr Bebauung nur leicht verändert. Die Zunahme der Einsätze mit biologischen Gefahren bildet hier eine Ausnahme. Allerdings ist auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Jahre eher von einem weiteren Anstieg der Einsatzzahlen auszugehen als von einer Stagnation oder gar einem Rückgang. Die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Einsätze gleichzeitig stattfinden oder sich überschneiden wird steigen. Ebenso wird die quantitative Zunahme der Risiken sich in den Einsatzzahlen niederschlagen. Z. B. durch mehr Einrichtungen im Bereich geänderte Urlaubsregelungen, -4Wissenschaft, Forschung und Lehre, der ICE-Neubaustrecke mit 5,9 km langem Albabstiegstunnel, mehr Gewerbeansiedlungen usw..  Die Einführung der Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz für alle Bereiche der Feuerwehr führen zu einem Mehraufwand bei Planung, Organisation, Ausbildung und Umsetzung der Maßnahmen.  Kostensteigerungen bei den Beschaffungs- und Unterhaltsmaßnahmen Fahrzeugpreise, Reparaturen, Kraftstoffkosten, UVV-Prüfungen).  Mehraufwand infolge zusätzlicher/umfangreicherer Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Atemschutz, Elektrowesen).  Wandel im Bereich der Fahrzeug- und Gerätetechnik (z. B. mehr Elektronik, kurze Entwicklungszyklen bei Ersatzteilen). Kürzere Lebensdauer von Fahrzeugen.  Bevölkerungsentwicklung (z. B. demographischer Wandel und geändertes Freizeitverhalten hat Auswirkung auf die Anzahl und die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen und auf die Personalgewinnung und den erhöhten Rettungsaufwand insbesondere bei älteren Menschen).  Klimatische Veränderungen (Zunahme extremer Starkniederschläge, Hochwasser, Unwetter).  Neue Aufgabengebiete wie z. B. Tunnelrettungswehr und Brandbekämpfung in Tunneln, Massenanfall von Verletzen, Dekontamination von Verletzen, Brandschutz und Schutz vor chemischen, biologischen und radioaktiven Gefahren bei Großveranstaltungen sowie bundesweite Einführung des Digitalfunks.  Steigender Organisationsaufwand für Verwaltung und Ausbildung Feuerwehrangehörigen im Rahmen der besonderen Feuerwehrstruktur.  Vermehrte Aus- und Fortbildungszeiten aufgrund geänderter Dienstvorschriften und Ausbildungsvorgaben binden Personal und Ressourcen.  Geänderte Vorschriften und Anforderungen für Feuerwehrgerätehäuser; z. B. Umkleiden nicht in der Fahrzeughalle, Abgasabsaugung für Dieselmotor-Emissionen, getrennte Toiletten/Nassbereiche für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige.  Die Eintreffzeiten verändern sich auf Grund sich ändernden Rahmenbedingungen wie Verkehrsdichte, Baustellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen negativ. Hierbei ist auch das Anrücken der Feuerwehrangehörigen zur Hauptwache und den Feuerwehrhäusern zu beachten. 3.2. (z.B. Geräteprüfordnungen Fahrzeug-, Geräte- Wetterlagen wie und und z. B. der Folgerungen für die Bedarfsplanung der Feuerwehr Ulm Die wesentlichen Schwerpunkte der Bedarfsplanung werden nachfolgend zusammengefasst (siehe Anlage 1) wiedergegeben. Die ausführliche Darstellung erfolgt im Brandschutzbedarfsplan ab Seite 75 ff (siehe Anlage 2). Folgerungen für Personal  4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm – Innere Organisation“. Durch die personelle Verstärkung soll der Ausbildungsstandard erhöht und damit die Einsatzfähigkeit erhalten werden. 1 neue Ausbildungsstelle in A7 zum Ausgleich von vermehrten Zurruhesetzungen in den nächsten 10 Jahren. Diese Stellen sind nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden. -5 Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 zum Ausgleich der Auswirkungen aus Dienstrechtsreform, Einführung des Elternzeitgesetzes und Änderung der Urlaubsverordnung. Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der Ausbildung für Leitstellendisponenten. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission vom 14.10.2013 werden diese Stellen zum Stellenplan 2015 angemeldet. Investitions-/Sanierungsprogramme für  Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge und Technik (Fortschreibung) mit Einführung Digitalfunk,  Betriebseinrichtungen, Einsatzmittel und elektronische Anlagen und Funktechnik (Fortschreibung),  Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Hauptfeuerwache wie Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Zentralen-Atemschutz-Werkstatt, Umbau und Sanierung UG zur Reinigung und Wartung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Sanierung der Hauselektronik,  die „Feuerwehrgerätehäuser“ zur Ertüchtigung und Anpassung an den heutigen Standard,  Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle mit Erweiterung der Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf Digitalfunk. Seit 2003 wird auf der Hauptfeuerwache Ulm eine integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS) in gemeinsamer Trägerschaft von Alb-Donau-Kreis (ADK), DRK Ulm und Stadt Ulm betrieben. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Ulm, den ADK und die Krankenkassen (als Kostenträger). Mit dieser vom Innenministerium empfohlenen Organisationsform zur Aufgabenwahrnehmung, deckt die ILS ein Gebiet mit insgesamt 312.000 Einwohnern ab. Jährlich werden von ihr dabei ca. 60.000 Rettungsdiensteinsätze und ca. 4.000 Feuerwehreinsätze koordiniert. Zuzüglich der Krankentransporte, werden über die ILS insgesamt 75.000 Einsätze pro Jahr abgewickelt. Die Räumlichkeiten in der Hauptfeuerwache, in denen die ILS gegenwärtig unterbracht ist, sind für die verschiedenen Aufgaben zu klein geworden. So sind neben einer zu geringen Zahl an Leitstellentischen, auch keine Flächen für die Einrichtung von Arbeitsplätzen für die Informationskoordinatoren (IKO) der beteiligten Gebietskörperschaften gegeben. Daneben gibt es keinen Raum für den Lagedienstführer und keine Arbeitsplätze für die Leitstellenleitung. Die beengten Verhältnisse können nur durch eine teilweise Dreifachnutzung von wichtigen Flächen kompensiert werden. Darüber hinaus werden arbeitsschutzrechtliche bzw. UVVVorgaben hinsichtlich Klimatisierung, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung und Schallschutz nicht mehr erfüllt. In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass die technischen Anlagen Ende 2016 abgeschrieben sein werden und die bestehenden Wartungsverträge auslaufen. Dazu kommt voraussichtlich auch zu diesem Zeitpunkt die landesweite Einführung des Digitalfunks, die ebenfalls Anpassungen in den technischen Anlagen nach sich zieht. Damit wird die technische Neuausstattung der ILS notwendig. Aufgrund der angeführten Punkte ist es sinnvoll und notwendig, die bestehenden Räumlichkeiten auszubauen und mit neuster Technik auszustatten. Da auf der Feuerwache keine Freiflächen mehr vorhanden sind, ist die Schaffung neuer Flächen nur durch die Aufstockung des Kopfbaus der Hauptfeuerwache möglich. Der mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Umfang des Ausbaus wird dabei von der bestehenden Gebäudestruktur bereits vordefiniert. Vorgesehen ist daher, soweit der Gemeinderat dem Programm zustimmt, die Möglichkeiten des Ausbaus unter Berücksichtigung der -6"Hinweise zur Leitstellenkultur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" zu prüfen und die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Für die Finanzierung dieser Maßnahme ist eine Vereinbarung zwischen den Partnern zu treffen. Im Rahmen der Einrichtung der ILS im Jahr 2003 wurde dazu ein Kostenschlüssel zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart. Das Raumprogramm und die daran anschließenden Beschlüsse sollen im Rahmen der Laufzeit dieses Brandschutzbedarfsplans in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht werden. Unterbringung der Katastrophenschutzfahrzeuge  Untersuchung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten. Fortschreibung der Unterhalts- und Betriebskosten  Beschaffungsprogramm zur Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen mit anforderungsgerechter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Dienstkleidung;  Budgetanpassung Fahrzeughaltung, Aus- und Fortbildung, Einsatzmittel und Betriebseinrichtungen, Feuerwehrgeräteprüfung, arbeitsmedizinische Untersuchungen und Führerscheine. Den erhöhten Bedarf beziffert FW insgesamt auf 50.000 Euro jährlich.  Fortschreibung der Entschädigung für Funktionsträger im Ehrenamt. Derzeit erhalten bei der Feuerwehr Ulm die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung von 100 € im Jahr. Funktionsträger sind der Gesamtabteilungskommandant, sein Stellvertreter, die Abteilungskommandanten, der Stadtjugendfeuerwehrwart, der Kassenverwalter und der Schriftführer der Gesamtfeuerwehr, der Leiter der Höhenrettungsgruppe, der Zugführer des Spielmannszuges sowie die Fachberater (Chemie). Die Abteilungsjugendwarte erhalten derzeit 75 €. Es wird beantragt, diese Aufwandsentschädigung im Jahr von 100 € auf 125 € und von 75 € auf 90 € zu erhöhen. Diese Aufwandsentschädigung beinhaltet dann auch einen Sachkostenanteil für Büromaterial etc.. Daneben wird vorgeschlagen, die stellvertretenden Abteilungskommandanten zukünftig mit einer jährlichen Pauschale von 90 € pro Person für ihren Auslagenersatz zu entschädigen, analog den Abteilungsjugendwarten in den Abteilungen. FW schlägt vor, die Aufwendungen zu erhöhen. Der dadurch entstehende zusätzliche Finanzbedarf in Höhe von 2.105 € wird von FW aus dem vorhandenen Budget gedeckt. Aufstellung, Ausbildung und Unterhaltung einer Tunnelrettungswehr für den Albabstiegstunnel der ICE-Neubaustrecke  Für die ICE-Neubaustrecke und den 5,9 km langen Albabstiegstunnel ist eine Rettungswehr aufzubauen und zu unterhalten. Zur Erstausbildung müssen ca. 100 Tunnelrettungskräfte an der International Fire Academy (IFA) in der Schweiz in den nächsten 2-4 Jahren ausgebildet werden. Danach sind jährlich ca. 12 Tunnelrettungskräfte auszubilden, um die Abgänge auszugleichen. Daneben müssen zusätzliche Langzeit-Pressluft-Atemschutzgeräte und weitere ergänzende Ausstattungen beschafft sowie Fahrzeugumbauten zur Lagerung durchgeführt werden. Auch in der Atemschutzwerkstatt sind zusätzliche Investitionen erforderlich. Ziel der Bedarfsplanung ist die Qualitätssicherung der Leistungsfähigkeit der Gesamtfeuerwehr -7Ulm. 4. Gesamtdarstellung der finanziellen Folgen In der Übersicht zur Bedarfsplanung der Feuerwehr Ulm (siehe Anlage 1), werden soweit zum derzeitigen Zeitpunkt Angaben zu den Kosten gemacht werden können, diese beziffert. Die Realisierung der Bedarfsplanung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über die Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden.