Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2 - Brandschutzbedarfsplan 2014-2020.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Feuerwehr und
Katastrophenschutz
GD Nr. 362/14 Anlage 2
Brandschutzbedarfsplan
der
Stadt Ulm
4. Fortschreibung
der
Feuerwehrkonzeption
(2014-2020)
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Inhalt
1. Vorbemerkung ............................................................................... 6
1.1. Vorwort und Dank ..................................................................................................... 6
1.2. Historie der Feuerwehrkonzeption ............................................................................... 7
1.3. Festlegung der Schutzziele und des Sicherheitsniveaus für die Bürger durch den
Gemeinderat der Stadt Ulm ........................................................................................ 8
1.4. Regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes .......................................... 9
2. Die Feuerwehr Ulm heute (Ist-Zustand) mit Aufgaben und
Schutzzieldefinition unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale
der Struktur .................................................................................. 10
2.1. Kurzzusammenfassung ............................................................................................. 11
2.2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 11
2.2.1.
Feuerwehrgesetz (FwG) ..................................................................................11
2.2.2.
Katastrophenschutzgesetz (LKatSG) ................................................................13
2.2.3.
Auswahl weiterer Grundlagen.........................................................................13
2.2.4.
Grundlagen des taktischen Vorgehens bei Feuerwehreinsätzen ........................13
2.3. Aufgaben der Feuerwehr Ulm ................................................................................... 15
2.3.1.
Produktplan ...................................................................................................15
2.3.2.
Aufgaben der Feuerwehr ................................................................................16
2.3.3.
Genehmigungen / Serviceaufgaben / Zusätzliche Aufgaben .............................18
2.4. Schutzziele bei Feuerwehreinsätzen mit den Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke
und Erreichungsgrad ................................................................................................ 19
2.4.1.
Grundlagen ....................................................................................................19
2.4.2.
Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad ......................................................21
2.4.3.
Maßgebliche Bemessungswerte für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in
Baden-Württemberg.......................................................................................23
2.5. Die Feuerwehr der Stadt Ulm heute (Ist-Stand)............................................................ 25
2.5.1.
Feuerwehrsatzung ..........................................................................................25
2.5.2.
Strukturbeschluss vom 19.10.1994 und Ausnahmegenehmigung von einer
Abteilung Berufsfeuerwehr .............................................................................26
2.5.3.
Definition der Schutzziele durch den Gemeinderat der Stadt Ulm in Form von
Zielkenngrößen und Erreichungsgrad ..............................................................27
2.5.4.
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ulm ........................................28
2.5.5.
Zusammenwirken von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.......31
2.5.6.
Personal (Freiwillige Feuerwehr und Feuerwehrbeamte) ...................................32
2.5.7.
Alarm- und Ausrückeordnung .........................................................................34
2.5.8.
Ständige Sicherstellung der „Wachbesetzung Hauptfeuerwache“ auch bei Großund Paralleleinsätzen ......................................................................................34
2.5.9.
Wachbereitschaftsdienst .................................................................................35
2.5.10. ABC-Zug, Führungsgruppe, Höhenrettung, Rettungshundestaffel,
Notfallseelsorge, Fachberater Chemie..............................................................36
2.5.11. Jugendfeuerwehr ...........................................................................................37
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
2.5.12.
2.5.13.
2.5.14.
2.5.15.
2.5.16.
2.5.17.
2.5.18.
2.5.19.
2.5.20.
2.5.21.
2.5.22.
2.5.23.
2.5.24.
2.5.25.
Feuerwehr
ulm
Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für die Stadtteile ...................................38
Einsatzfahrzeuge und deren Standorte ............................................................38
Hauptfeuerwache und Feuerwehrgerätehäuser ...............................................38
Werkstätten, Atemschutzübungsanlage, Kleiderkammer..................................39
Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS) ............................................42
Einheitliche Qualifizierung der Freiwilligen Feuerwehr ......................................42
Allgemeine Aus- und Fortbildung, ...................................................................43
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz......................................................44
Qualitätshandbuch und Standard-Einsatz-Regeln .............................................45
Führungsorganisation der Feuerwehr Ulm .......................................................45
Zivil- und Katastrophenschutz .........................................................................45
Spielmannszug Ulm-Lehr ................................................................................46
Altersabteilung ...............................................................................................46
Zusammenarbeit mit Neu-Ulm und den Feuerwehren benachbarter Landkreise 46
3. Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm mit veränderten örtlichen
Bedingungen (Risikopotential, Gefährdungsbetrachtung,
Auftrittswahrscheinlichkeit sowie Gefährdungspotentialanalyse und
Bewertung) .................................................................................. 49
3.1. Kurzzusammenfassung ............................................................................................. 50
3.2. Risikopotential der Stadt Ulm im Überblick ................................................................. 50
3.2.1.
Größe und Einwohnerzahl ..............................................................................50
3.2.2.
Topographie und Infrastruktur ........................................................................50
3.2.3.
Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Bildung, Kulturgut und Sport ................51
3.2.4.
Verkehr ..........................................................................................................51
3.2.5.
Löschwasserversorgung ..................................................................................52
3.3. Gefährdungsbetrachtung des Risikopotentials im Detail .............................................. 52
3.3.1.
Wohngebiete .................................................................................................53
3.3.2.
Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbebauung ..........................................54
3.3.3.
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und
Behindertenheime, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskrankenhaus und
Bundeswehrkrankenhaus und ähnliche Einrichtungen ......................................56
3.3.4.
Sonderbauten wie Hochhäuser, Messe-Hallen, Hotels, Schulen,
Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Theater, kulturelle Einrichtungen
......................................................................................................................57
3.3.5.
Besonders brandgefährdete Betriebe und Einrichtungen gemäß
Störfallverordnung, Strahlenschutzverordnung, Gentechnikrecht,
Biostoffverordnung und Infektionsschutzgesetz ...............................................57
3.3.6.
Wissenschaftsstadt mit Universität, Science-Park und Instituten zur Forschung
und Lehre.......................................................................................................58
3.3.7.
Verkehr ..........................................................................................................58
3.3.8.
Wasserstraßen ................................................................................................60
3.3.9.
Biologische Gefahren ......................................................................................60
3.3.10. Großschadenslagen ........................................................................................60
3.3.11. Andere Gefährdungslagen und sonstige Risiken ..............................................61
3.4. Auftrittswahrscheinlichkeit der Gefährdung (Auswertung der Einsatzstatistik) ............... 62
3.4.1.
Einsatzentwicklung der Gesamteinsätze ..........................................................62
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
3.4.2.
3.4.3.
3.4.4.
Feuerwehr
ulm
Einsatzentwicklung Brände .............................................................................63
Einsatzentwicklung Technische Hilfeleistungen ................................................64
Einsatzentwicklung sonstige Alarme ................................................................66
3.5. Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung ............................................................ 66
3.5.1.
Risikobewertung anhand der tatsächlichen Feuerwehreinsätze im Jahr .............66
3.5.2.
Risikobewertung anhand der Einwohnerzahl mit Betrachtung sonstiger
Personenströme..............................................................................................67
3.5.3.
Gefahrenmatrix, Einstufung in Gefahrenklassen ..............................................68
3.5.4.
Risikobewertung nach besonderer baulicher Nutzung und Verkehr ..................69
3.5.5.
Berücksichtigung von Veränderungen und Tendenzen .....................................72
3.5.6.
Gesamtbewertung des Risikos der Stadt Ulm ...................................................72
4. Folgerungen für Organisation und Struktur der Feuerwehr Ulm als
Bedarfsplanung............................................................................. 75
4.1. Kurzzusammenfassung ............................................................................................. 76
4.2. Veränderte Rahmenbedingungen .............................................................................. 77
4.2.1.
Veränderte Bedingungen ................................................................................77
4.3. Folgerungen Personal - Zukünftiger Personalbedarf ..................................................... 78
4.3.1.
4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm –
Innere Organisation“ (bereits vollzogen in 2014) .............................................79
4.3.2.
1 neue Ausbildungsstelle in A7 für vermehrte Zurruhesetzungen in den nächsten
10 Jahren (bereits vollzogen in 2014) ..............................................................79
4.3.3.
Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 aus Dienstrechtsreform, Einführung ElternZeitgesetz und Änderung Urlaubsverordnung. .................................................79
4.3.4.
Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der Ausbildung für
Leitstellendisponenten. ...................................................................................80
4.4. Folgerungen für Investitionen .................................................................................... 80
4.4.1.
Übersicht der bisherigen Investitionen seit 2007 ..............................................80
4.4.2.
Investitionsprogramm Einsatzfahrzeuge / Fuhrpark ..........................................81
4.4.3.
Investitionsprogramm Betriebseinrichtung (Fortschreibung) ..............................86
4.4.4.
Investitionsprogramm Erneuerung / Erweiterung elektronischer Anlagen ..........86
4.4.5.
Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS) mit
Erweiterung der Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf
Digitalfunk .....................................................................................................86
4.4.6.
Investitionsprogramm Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr Ulm ...............87
4.4.7.
Umrüstung der Sirenensteuerung auf digitale Alarmierung. .............................88
4.4.8.
Sanierungsprogramm Hauptfeuerwache .........................................................88
4.4.9.
Sanierungsprogramm Feuerwehrgerätehäuser .................................................88
4.4.10. Investitionsprogramm Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit modernen
Medien in Zusammenhang mit der Medienplattform .......................................90
4.5. Unterbringung Katastrophenschutzfahrzeuge ............................................................. 90
4.6. Folgerungen für den Unterhalt und Betrieb der Feuerwehr .......................................... 91
4.6.1.
Beschaffungsprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA)............................91
4.6.2.
Fahrzeughaltung, Einsatzmittel, Aus- und Fortbildung sowie Einsatzgelder .......91
4.7. Folgerungen für Organisation.................................................................................... 92
4.7.1.
Aufwandentschädigung Funktionsträger Freiwillige Feuerwehr ........................92
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
4.7.2.
4.7.3.
4.7.4.
Feuerwehr
ulm
Einführung von Kinderfeuerwehren ................................................................93
Internationale Stadt und Öffentlichkeitsarbeit zur Nachwuchsgewinnung .........93
Umsetzung der neuen Führungsorganisation ...................................................93
4.8. Folgerungen für Aus- und Fortbildung (Ergebnis der Projektarbeit) ............................... 94
4.9. Aufstellung einer Rettungswehr Albabstiegstunnel (ICE-Neubaustrecke) ....................... 94
4.10. Mittelfristig anstehende Investitionsbedarfe bzw. Investitionsmaßnahmen ab 2020 ....... 94
5. Gesamtbeurteilung und Fazit ......................................................... 95
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
1.
Vorbemerkung
1.
1.1.
Vorbemerkung
Vorwort und Dank
Feuerwehr
ulm
Der Brandschutzbedarfsplan für die Bereiche Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Umweltschutz ist ein wichtiges Planungsinstrument, weil er
den gegenwärtigen Stand des Brandschutzwesens in der Stadt Ulm aufzeigt,
die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in Form von Kennzahlen dokumentiert,
wesentliche Angaben für die feuerwehrtechnisch relevanten Verhältnisse enthält,
Stärken und Schwächen in der Gefahrenabwehr analysiert und darlegt,
Tendenzen und Entwicklungsprognosen für die nächsten Jahre aufzeigt und
Maßnahmen und somit auch Kosten benennt, die im Planungszeitraum, nach heutigem
Kenntnisstand, voraussichtlich anfallen werden.
Der Bedarfsplan enthält
die gegenwärtigen Verhältnisse zur Stadtstruktur, zur Bewertung ihrer Risiken sowie
Entwicklungen und Tendenzen,
die vorgegebenen Schutzziele des Gemeinderates,
die Feuerwehrstruktur und
die mittel- bis langfristige Bedarfsplanung einschließlich Maßnahmen und Investitionen
für die nächsten Jahre.
Die 4. Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption wird stark bestimmt durch
4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm – Innere
Organisation“ wegen Arbeitsüberlastung mit Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit.
Diese Stellen sind nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits
zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
1 neue Ausbildungsstelle in A7 für vermehrte Zurruhesetzungen in den nächsten 10
Jahren. Diese Stelle ist nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 aus Dienstrechtsreform, Einführung Elternzeitgesetz und Änderung Urlaubsverordnung. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission
vom 14.10.2013 werden sie zum Stellenplan 2015 angemeldet.
Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der Ausbildung für Leitstellendisponenten. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission vom 14.10.2013 wird
sie zum Stellenplan 2015 angemeldet.
Investitions-/Sanierungsprogramme für
–
Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge und Technik (Fortschreibung) mit Einführung Digitalfunk,
–
Betriebseinrichtungen, Einsatzmittel und elektronische Anlagen und Funktechnik
(Fortschreibung),
–
Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle mit Erweiterung der
Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf Digitalfunk,
–
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Hauptfeuerwache wie Ertüchtigung
bzw. Erweiterung der Zentralen-Atemschutz-Werkstatt, Umbau und Sanierung UG
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
–
–
Feuerwehr
ulm
zur Reinigung und Wartung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Sanierung der Hauselektronik (Fortschreibung)
ein Sanierungsprogramm „Feuerwehrgerätehäuser“ zur Ertüchtigung, Sanierung
und Anpassung an den heutigen Standard,
Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit modernen Medien und einer Medienplattform zu Verwaltungs-, Ausbildungs- und Kommunikationszwecken,
eine dauerhafte Unterbringung der Katastrophenschutzfahrzeuge
Fortschreibung der Unterhalts- und Betriebskosten (Budgetanpassung; ein Beschaffungsprogramm zur Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen mit anforderungsgerechter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Dienstkleidung, Fahrzeughaltung, Ausund Fortbildung, Einsatzmittel und Betriebseinrichtungen, Feuerwehrgeräteprüfung,
arbeitsmedizinische Untersuchungen).
Folgerungen für Organisation mit Umsetzung der neuen Führungsorganisation, Fortschreibung der Entschädigung für Funktionsträger im Ehrenamt und Maßnahmen der
Personalgewinnung im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bereich (Internationale
Stadt, Kinderfeuerwehren, Öffentlichkeitsarbeit etc.)
Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung aller Feuerwehrangehörigen mit Umsetzung der Projektergebnisse.
Aufstellung, Ausbildung und Unterhaltung einer Tunnelrettungswehr für den Albabstiegstunnel der ICE-Neubaustrecke.
Ziel ist die Qualitätssicherung der Leistungsfähigkeit der Gesamtfeuerwehr Ulm.
Der Brandschutzbedarfsplan wurde unter Mitwirkung der Feuerwehrstrukturkommission unter
der Leitung von Herrn Bürgermeister Wetzig und je einem Vertreter der fünf Gemeinderatsfraktionen, dem Feuerwehrausschuss mit seinen Abteilungskommandanten sowie der Abteilung
Feuerwehrbeamte erstellt. All diesen Damen und Herren gilt ein großer Dank für die konstruktive und zeitaufwendige Zusammenarbeit.
1.2.
Historie der Feuerwehrkonzeption
Beschluss über die künftige Strukturierung der Feuerwehr Ulm (Strukturbeschluss)
Am 19.10.1994 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die künftige Strukturierung der Feuerwehr Ulm.
Die wesentlichen Kernpunkte dieser Struktur sind
die ständige Besetzung der Hauptfeuerwache mit 4 Funktionen des Einsatzdienstes,
die Besetzung der Feuerwehrleitstelle,
die ständige Verfügbarkeit eines Einsatzleiters des geh. bzw. höh. Dienstes (B-Dienst),
eine Stärke des Tagesdienstes von 1/15 Funktionen,
ein Beschaffungsprogramm für Einsatzfahrzeuge und technische Geräte sowie
die Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen.
Zitate des Innenministeriums aus der Ausnahmegenehmigung:
„Das Brand- und Gefahrenpotential darf sich nicht erheblich erhöhen. Die derzeitige Stärke der
ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der derzeitige technische Stand der
Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr Ulm ist mindestens beizubehalten.“
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Leitbild dieser Struktur war und ist ein partnerschaftliches Miteinander von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Das Feuerwehrgesetz (FwG) von Baden-Württemberg regelt, dass in Gemeinden mit mehr als
100.000 Einwohnern eine Abteilung Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Jedoch kann das Innenministerium für Gemeinden mit weniger als 150.000 Einwohnern Ausnahmen zulassen.
Auf der Basis des Strukturbeschlusses erteilte das Innenministerium der Stadt Ulm am
17.09.1996 eine Ausnahme von der Pflicht eine Abteilung der Berufsfeuerwehr aufzustellen,
zunächst befristet bis zum 31.12.2002.
1. Fortschreibung der Konzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm
Die bisherige Struktur der Ulmer Feuerwehr hatte sich im Grundsatz hervorragend bewährt. Der
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am 21.11.2000
beschlossen, damals als eine der ersten Städte in Baden-Württemberg, dass die in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr enthaltenen Bemessungswerte als Zielkenngrößen für
die Feuerwehr Ulm maßgebend sind.
Die Zielkenngrößen im Sinne von Qualitätskriterien wurden erfasst und im Vergleichsring der
Städte ausgewertet. Die Feuerwehr Ulm liegt im Städtevergleich der Großstädte von BadenWürttemberg im Mittelfeld oder gar auf den vorderen Plätzen.
2. Fortschreibung der Konzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm
Am 01.10.2002 wurde im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt ein Status- und Erfahrungsbericht zur Struktur der Feuerwehr und zum Erreichungsgrad der letzten
Jahre abgegeben. In der gleichen Sitzung wurde die 2. Fortschreibung der Konzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm für die nächsten Jahre beschlossen. Das Innenministerium hat
dann auf dieser Grundlage am 03.12.2002 die Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2010 verlängert. Die regelmäßigen Berichte an das Innenministerium führten zu keinem Zeitpunkt zu Beanstandungen.
Die Aufsichtsbehörde hat damit indirekt bestätigt, dass die Stadt Ulm eine leistungsfähige Gemeindefeuerwehr unterhält, die auch die gemeindespezifischen Risiken berücksichtigt.
3. Fortschreibung der Konzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm
Die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ Stand Januar 2008 des Innenministeriums,
des Städte- und Gemeindetags und des Landesfeuerwehrverbandes fordern für jede Stadt eine
gemeindespezifische, risikoorientierte Brandschutzbedarfsplanung zur Bemessung der Gemeindefeuerwehr. Im Hinblick auf die auslaufende Ausnahmegenehmigung wurde deshalb ein
Brandschutzbedarfsplan 2008-2013 auf der Basis dieser neuen Hinweise erstellt. Auf dieser Basis
wurde dann die Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2018 verlängert.
1.3.
Festlegung der Schutzziele und des Sicherheitsniveaus für die Bürger durch den
Gemeinderat der Stadt Ulm
Der nun vorliegende Brandschutzbedarfsplan (4. Fortschreibung), einschließlich der „gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung“ (Gefährdungspotentialanalyse) soll dazu dienen, die
bisherige Struktur der Feuerwehr Ulm zu überprüfen und den Erfordernissen anzupassen. Ziel ist
es, die bestehende, vielfach auf ihre Praxistauglichkeit geprüfte und bestätigte Feuerwehrkonzeption fortzuführen.
Der Gemeinderat legt damit die Bemessung der Gemeindefeuerwehr fest und somit das Sicherheitsniveau für die Bürger.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Der Brandschutzbedarfsplan dient auch dem Innenministerium als Entscheidungshilfe für die
Ausnahmegenehmigung.
1.4.
Regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Die längerfristige Bedarfsplanung ist ein wichtiges Instrument für den Gemeinderat, die Verwaltung und die Feuerwehr selbst. Sie schafft für alle eine hohe Transparenz für die anliegenden
Entwicklungen der Feuerwehr. Insbesondere trägt sie dazu bei, dass die Feuerwehrangehörigen
über die Feuerwehrkonzeption Bescheid wissen, welche Aufgaben wahrzunehmen sind und wie
die Ausstattung und Unterbringung aussieht.
Durch den Brandschutzbedarfsplan wird auch erreicht, dass allen Beteiligten die Kernziele bekannt sind und sie sich so mit diesen identifizieren können. Entscheidungen, die nicht immer
dem Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe entsprechen, aber nach einsatztaktischen
Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der gesamten Feuerwehrstruktur notwendig sind,
werden somit eher mitgetragen und akzeptiert.
Der Brandschutzbedarfsplan soll deshalb regelmäßig ca. alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
2.
ulm
Die Feuerwehr Ulm heute (Ist-Zustand) mit Aufgaben und Schutzzieldefinition unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der
Struktur
Die
Feuerwehr Ulm
heute
(Ist-Zustand)
mit
Aufgaben und Schutzzieldefinition
unter
Berücksichtigung
der
besonderen Merkmale
der
Struktur
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
2.1.
Feuerwehr
ulm
Kurzzusammenfassung
Die beiden tragenden Elemente der Feuerwehr Ulm sind die hauptamtlichen Kräfte und die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Das Leitbild der besonderen Feuerwehrstruktur war und
ist ihr partnerschaftliches Miteinander. Diese Struktur hat sich seit dem Beschluss von 1994
grundsätzlich bewährt. Zunehmend problematischer entwickelt sich die Tagesalarmverfügbarkeit
der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Abwesenheit vom Wohnort während der
Arbeitszeit.
Auf der Basis der Alarm- und Ausrückeordnung kommen die haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte gemeinsam zum Einsatz. Durch die ständige Besetzung der Hauptfeuerwache mit
hauptamtlichen Kräften, ergänzt durch eine per Funk alarmierbare Freiwillige Feuerwehr, wird
das Ausrücken organisiert. Die Wachbesetzung an Werktagen bei ausgerückter Mannschaft und
die Wachbereitschaftsdienste an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen durch Ehrenamtliche
sind ein weiteres bedeutendes Merkmal der Struktur.
Die vom Gemeinderat in Form von Zielkenngrößen definierten Schutzziele, also in welcher Zeit
die Feuerwehr mit wie viel Personal vor Ort sein soll, sollen mit einem Erreichungsgrad von 90 %
erfüllt werden.
Die technische Ausstattung und der Fuhrpark der Feuerwehr sind für eine Stadt dieser Größenordnung als gut zu betrachten. Allerdings stößt man bei der Prüfung der Ausrüstung, auf Grund
gesetzlich vorgeschriebener Unfallverhütungsvorschriften, bei der Wartung und bei der Instandhaltung, mit dem vorhandenen Personal an seine Grenzen. Deshalb wurde das Personal aufgestockt.
Die Qualifikation alle Feuerwehrangehörigen ist auf einem befriedigenden Stand. In den nächsten Jahren sollte aber insbesondere im Bereich der Führungskräfte vermehrt Aus- und Fortbildung betrieben werden.
2.2.
Rechtliche Grundlagen
2.2.1.
Feuerwehrgesetz (FwG)
Im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg werden den Gemeinden Aufgaben im Bereich der
Gefahrenabwehr zugewiesen. Im § 2 sind die Aufgaben der Feuerwehr und somit die Aufgaben
der Gemeinde als Träger der Feuerwehr beschrieben. § 3 nennt unmittelbar die Aufgaben der
Gemeinde. Als Stadtkreis hat Ulm auch den § 4, Aufgaben der Landkreise, zu erfüllen. In erster
Linie wird die Einrichtung einer Leitstelle gefordert. Ebenso soll die überörtliche Ausbildung gefördert werden.
§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen
und zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe
zu leisten.
(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden mit der Abwehr von
Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und mit Maßnahmen der
Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und –erziehung sowie des Feuerwehrsicherheitsdienstes.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
(3) Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht
begründet.
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
(1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere
1. die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie ausund fortzubilden,
2. die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur
Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten,
3. für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen
Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen,
4. die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für
die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur
Verfügung zu stellen und
5. die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 von den Stadtkreisen betriebenen Leitstellen gilt § 4 Abs.
1 Satz 2 bis 5 und Abs. 2 entsprechend. Für die zur Alarmierung der Feuerwehr notwendigen Kommunikationsnetze gilt § 4 Abs. 3 entsprechend.
(3) Der Bürgermeister kann
1. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle
eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer
größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten
Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten und
2. Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden dazu verpflichten, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhalten.
Andere gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
(4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz können die Gemeinden die Möglichkeiten
der kommunalen Zusammenarbeit nutzen. Insbesondere können sie zur Zusammenarbeit
der Feuerwehren im Einsatz gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnungen sowie Kostenregelungen vereinbaren.
In der erläuterten Textausgabe zum Feuerwehrgesetz von Schäfer/Hildinger ist folgendes nachzulesen:
„…Die Gemeinden haben im Rahmen ihres Rechtes auf Selbstverwaltung grundsätzlich selbst zu
entscheiden, wie sie ihren Verpflichtungen nach § 3 FwG nachkommen. Die Aufsichtsbehörden
können im Wege der Rechtsaufsicht nur einschreiten, wenn die Gemeinden gegen gesetzliche
Vorschriften verstoßen….
... § 3 Absatz 1 und 2 verpflichten die Gemeinden, ihre Feuerwehr personell und gerätemäßig
so auszurüsten, dass sie in der Lage ist, ihre Aufgaben nach § 2 zu erfüllen. § 3 ist daher in engem Zusammenhang mit § 2 zu sehen. Die Verpflichtungen der Gemeinde zur Aufstellung, Unterhaltung und Ausrüstung der Gemeindefeuerwehren orientieren sich an den den Feuerwehren
obliegenden Aufgaben und dem örtlichen Gefahrenpotential. ...
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
...Eine Amtspflichtverletzung kann vorliegen, wenn die Feuerwehr durch ihr Verschulden oder
das der Gemeinde (z.B. durch fehlerhafte Organisation oder schadhafte Alarmierungseinrichtungen) nicht oder erst verspätet eingesetzt werden kann. ...“
Nach § 3 FwG ist es Aufgabe der Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende,
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Dies zu konkretisieren und auf fachlicher Basis rechtssicher umzusetzen, ist Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes. Dazu müssen anerkannte Regeln der Technik, wie z.B. „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ herangezogen werden.
2.2.2.
Katastrophenschutzgesetz (LKatSG)
Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan der Stadt Ulm ist das Sachgebiet „Zivil- und Katastrophenschutz“ in die Abteilung Feuerwehr integriert. Deshalb wird das Landeskatastrophenschutzgesetz hier erwähnt.
2.2.3.
Auswahl weiterer Grundlagen
„Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“, Stand Januar 2008.
Verwaltungsvorschrift Brandverhütungsschau und Brandschutzprüfung
Arbeitsschutzgesetz; Gefährdungsbeurteilungen
Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen
Regelungen des Innenministeriums über den Betrieb von Feuerwehrleitstellen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten
Feuerwehrgeräte-Prüfordnung
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die zusätzlichen Leistungen bei der
Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr
VwV Stabsarbeit
VwV Feuerwehrausbildung
Verwaltungsvorschrift Feuerwehrdienstkleidung
Verwaltungsvorschrift Wasser gefährdende Unfälle
Versammlungsstättenverordnung
2.2.4.
Grundlagen des taktischen Vorgehens bei Feuerwehreinsätzen
Um einen Einsatz zielgerichtet und effizient abwickeln zu können, müssen immer gleiche
Grundmuster und Handlungsabläufe zugrunde liegen. In den Feuerwehrdienstvorschriften
(FwDV) sind diese Vorgehensweisen grundsätzlich geregelt. Trotzdem gibt es von Feuerwehr zu
Feuerwehr unterschiedliche Varianten, die von dem zur Verfügung stehenden Gerät und der
zeitlichen Verfügbarkeit sowie dem Ausbildungsstand des Personals abhängig sind.
Die kleinste Einheit besteht aus einem Trupp mit zwei Feuerwehrangehörigen. Durch die Zusammenführung mehrerer Trupps werden taktische Einheiten wie Staffel, Gruppe und Zug gebildet. Noch größere Einheiten wie Verbände oder Bereitschaften spielen in der täglichen GefahBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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renabwehr keine Rolle, sie sind der Abwehr von Großschadenslagen vorbehalten. Jede taktische
Einheit benötigt einen Einheitsführer (z.B. Trupp-, Gruppen-, Zugführer, Einsatzleiter), der das
ihm unterstellte Personal einsetzen und überwachen können muss. Abhängig von dem gegebenen Einsatzszenario wird der Handlungs- und Koordinierungsbedarf für den Einsatzleiter so
groß, dass er zur Abwicklung des Einsatzes Führungsunterstützungspersonal (Führungsassistenten nach FwDV 100) benötigt. Bei einer dynamischen Einsatzlage ist ein ständiger Soll/IstAbgleich zwischen der gegebenen Lage und den erforderlichen weiteren Maßnahmen anzustellen. Um dabei die notwendige Übersicht zu behalten, müssen die unterstellten Einheitsführer die
Aufgaben der ihnen zugeordneten Einsatzbereiche eigenverantwortlich abarbeiten. Diese Vorgehensweise wird Auftragstaktik genannt. Sie setzt einen hohen Ausbildungsstand und eine
hohe Disziplin der beteiligten Einsatzkräfte voraus. Durch die Kreativität jedes Einzelnen bei der
Umsetzung des Auftrags wird somit der größte mögliche Einsatzerfolg erzielt.
Die Abwicklung eines kritischen Einsatzes ist mehr als eine Aneinanderreihung von Maßnahmen,
wie sie oft in Schauübungen dargestellt werden und somit das Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit prägen. Sie ist das Zusammenwirken von zum Teil selbständigen Einheiten, die auf unterschiedlichen Wegen unter hohem Zeitdruck und psychischer Anspannung koordiniert zum
Ziel gelangen.
Feuerwehrtaktische Einheiten setzen sich immer aus Mannschaft und Einsatzmittel zusammen.
Beide Komponenten sind voneinander abhängig. Die Zusammensetzung bestimmt den einsatztaktischen Wert der Einheit. Das am Einsatzort vorhandenen Gerät kann nur durch das verfügbare Personal eingesetzt werden. Personal kann dabei nur bedingt durch noch ausgefeiltere Technik ersetzt werden. Die Technik dient der schnelleren, effizienteren und sicheren Einsatzabwicklung und trägt zum Einsatzerfolg bei. Maßgebendes Kriterium ist aber, die Anzahl an verfügbarem Personal innerhalb eines genau definierten Zeitraumes.
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2.3.
Aufgaben der Feuerwehr Ulm
2.3.1.
Produktplan
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Die Feuerwehr Ulm ist als kommunale Einrichtung ein Teil des „Dienstleistungsunternehmens
Stadtverwaltung“. Sie nimmt im Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung, die Produktgruppen 12.60 Brandschutz und 12.80 Katastrophenschutz als Aufgabe wahr. Die Definition der
Produktgruppen erfolgt auf der Grundlage des kommunalen Produktplanes BadenWürttemberg.
Produktgruppen 12.60 / 12.80
Brandschutz / Katastrophenschutz
Gefahrenabwehrmaßnamen
Gefahrenvorbeugung und
Dienstleistung für Dritte
Produkt 12.60.01
Brandbekämpfung
Technische Hilfeleistung
Produkt 12.60.03
Beratungen und
Brandverhütungsschauen
außerhalb des Bereichs
Bauordnungsrecht
Produkt 12.60.02
Feuersicherheitswachdienst
Produkt 12.80.01
Katastrophenabwehr
Produkt 12.60.04
Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufklärung
Produkt 12.60.05
Dienstleistungen für Dritte
Produkt 12.80.02
Bevölkerungsschutz
Da die vorliegende Beschreibung eine Dokumentation des Ist-Standes der Feuerwehr Ulm im
Bereich des Einsatzdienstes ist, stehen die Gefahrabwehrmaßnahmen im Vordergrund der Ausführungen.
Das Produkt Brandbekämpfung beinhaltet diejenigen Leistungen, die für die klassische Aufgabe
des Feuerlöschens jeder Größenordnung erbracht werden müssen. Noch vielseitiger ist das Produkt Technische Hilfeleistung zu sehen, das einen weit gefächerten Bereich von einfachen Hilfeleistungen bis hin zu Großeinsätzen z.B. mit Gefahrgütern, die eine weit reichende Wirkung auf
die Umgebung haben können, abdeckt.
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2.3.2.
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Aufgaben der Feuerwehr
Im Folgenden werden die Aufgaben der Feuerwehr Ulm aufgelistet. Die Zuweisung von Aufgaben obliegt dabei der Organisationshoheit der Stadt Ulm und ist im Geschäftsverteilungsplan
(Stand 01/2000) geregelt.
Allgemein
Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Feuerwehrgesetz im Einsatzfall (Einsatzdienst)
Abwehr und Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
Betrieb der Feuerwehrleitstelle und Aufstellung der Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO)
Leisten von Überlandhilfe aller Art
Betrieb Werkstätten, Fuhrpark, Übungsanlagen, Logistik, Lagerverwaltung, Einsatzmittel-Service-Center etc.
Federführung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung aller Art und Größen in Verbindung mit Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
Abwehrender Brandschutz/Bekämpfung von Schadenfeuern
Technische Hilfeleistung
Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
Beseitigung von akuten biologischen, chemischen und radioaktiven Umweltgefahren
Beseitigung von Einsturzgefahren
Beseitigung von Überschwemmung
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs- und
Wasserflächen
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, vorrangig das Retten
von Menschen und Tieren sowie Bergen und in Sicherheit bringen von Sachwerten aus
unmittelbarer Gefahr
Höhenrettung
Personensuche
Sicherungsmaßnahmen nach Einbrüchen (Fenster- und Türen verschließen)
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
Dienstleistungen im Zuge der Amtshilfe für die Polizei und Sonstige (Ausleuchtung von
Einsatzstellen, Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, Leichenbergung etc.)
Einweisung und eventuell Ausleuchten für Hubschrauberlandungen
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Feuersicherheitswachdienst
Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Veranstaltungen (Messen, Zirkus, Umzüge,
Theatervorstellungen u. ä.)
Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Brand- und Explosionsgefahr
Katastrophenabwehr
Abwehr von Katastrophen (öffentliche Notstände wie Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle, ABC-Gefahren usw.)
Kommunales Krisenmanagement (stabsmäßiges Führen mit Führungs- und Verwaltungsstab)
Bevölkerungsschutz (Zivilschutz)
Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde
Unabkömmlichkeitsstellung von Helfern
Selbstschutz und Bevölkerungswarnung
Verwaltung der Schutzräume
Schutz der Gesundheit
Schutz von Kulturgut
Versorgung und Bedarfsdeckung
Aufrechterhaltung der Verwaltungsfunktion
Zivilmilitärische Zusammenarbeit
Gefahrenvorbeugung / Vorbeugender Brandschutz / Dienstleistungen
Beratung bei der Erstellung spezifischer Rechtsvorschriften und technischer Regelungen
Beratung für Behörden, Architekten, Fachingenieure und sonstige Antragssteller (in
brandschutztechnischer Hinsicht)
Weiterentwicklung und Begleitung der Brandsicherheit mit Ingenieurmethoden
Erstellung brandschutztechnischer Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
gemäß Verwaltungsvorschrift „Brandschutzprüfung“
Stellungnahmen zum BImSchG, zur StörfallV, zur StörfallVwV und zur SmogVO
Stellungnahmen zur GefStoffV, zum Wasserrecht, Atomgesetz, Gentechnikgesetz,
Bundesseuchengesetz
Beteiligung an Stadtentwicklungs- , Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
Beratungen, Unterweisungen, Schulungen
Federführung bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehrleitstelle
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie von Sonderalarmplänen für besonders gefährdete Objekte (Feuerwehrpläne,
Brandmelderlagepläne, Alarmpläne etc.)
Brandschutz- und Räumungsübungen
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr (nach Baurecht)
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Durchführung von Brandsicherheitsschauen
Brand- und Gefahrenverhütungsschauen, Beteiligung an der Brandverhütungsschau
gemäß Verwaltungsvorschrift „Brandverhütungsschau“
Feuersicherheitliche Überprüfung in betrieblicher Hinsicht
Mitwirkung bei der Überprüfung von Betrieben in brandschutztechnischer Hinsicht
2.3.3.
Genehmigungen / Serviceaufgaben / Zusätzliche Aufgaben
Genehmigungen
Erteilung von Genehmigungen und Durchführung von Überwachungen im Rettungsdienst und von nicht kommunalen Feuerwehren (z.B. Werkfeuerwehr)
Aus- und Fortbildung und Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften
Übungsdienst, Aus- und Fortbildung
Feuerwehrgrundausbildungen (Truppmann, Truppführer, Wachbereitschaftsdienst etc.)
Ausbildungsbehörde für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
(anerkannt vom Innenministerium Baden-Württemberg)
Fortbildungsveranstaltungen (intern und extern)
Standortausbildung verschiedener Fachgruppen (ABC-Dienst, Zivilschutz, Führungsgruppe, Höhenrettungsgruppe, Notfallseelsorge etc.)
Mitwirkung bei der überörtlichen Feuerwehrausbildung und Ausbildung von Dritten
(Hilfsorganisationen, Firmen, Bundeswehr)
Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen des Städtetages BadenWürttemberg, Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Arbeitsgemeinschaft der Leiter von Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (AGHF), Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehren von BadenWürttemberg (AVBG-BW) etc. und an Dienstbesprechungen des Innenministeriums und
des Regierungspräsidiums die für die Feuerwehr von Bedeutung sind.
Aus- und Fortbildung von feuerwehrtechnischem Personal anderer Feuerwehren und
Rettungsdiensten
Allgemeine Aus- und Fortbildung in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften im feuerwehrtechnischen Bereich, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Ausbildung zum Brandschutzerzieher/Brandschutzbeauftragten/Brandschutzhelfer
Ausbildung im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz für IHK und Berufsgenossenschaft
Dienstleistungen für Dritte
Betrieb der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
Überlassung von Fahrzeugen und Geräten, Gefahrenmeldeanlagen (IuK-Technik), Feuerwehrplänen und Logistik
Einsatzleitung und –lenkung (Natogipfel, Hagelsturm Reutlingen)
Organisation der Einsätze der Notfallseelsorge
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Sonstige technische Hilfeleistungen
Werkstattleistungen
Betrieb von zentralen Werkstätten für Atemschutz und Schlauchpflege
Sonstiges
Verleihung von Feuerwehrehrenzeichen
Unterstützung bei der Vermittlung des ärztlichen Notfalldienstes
2.4.
Schutzziele bei Feuerwehreinsätzen mit den Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad
2.4.1.
Grundlagen
Die Einsatztätigkeit der Feuerwehr kann grundsätzlich in die drei Aufgabenbereiche
Brandbekämpfung,
Technische Hilfeleistung und
Umweltschutzeinsätze
unterteilt werden.
Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen bei der Feuerwehr geeignete taktische Einheiten, d.h. Personal und Einsatzmittel, vorgehalten werden. Darüber hinaus ist eine sinnvolle, systematische Verteilung auf das Risikogebiet, also das Stadtgebiet Ulm,
erforderlich.
Zur Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Gemeindefeuerwehr muss zunächst
eine Festlegung der gewünschten Qualität erfolgen. Dies geschieht durch die Definition der
Schutzziele, also wie man bestimmten Gefahrensituationen begegnet. Dabei muss das erforderliche Einsatzpersonal, die Art und Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften und
Fahrzeuge und deren Standorte im Risikogebiet untersucht werden.
Damit ist die Schutzzieldefinition die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die Feuerwehr der
betreffenden Stadt gewährleisten soll. Die Grundlage der Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen, vom Gesamtrisiko abhängigen Einsatzsituation. Dies betrifft vornehmlich den Aufgabenbereich der Brandbekämpfung. Diese Betrachtungsweise lässt sich sinngemäß auf die Bereiche Technische Hilfeleistung und Umweltschutz übertragen.
Inhalt der Definition ist die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs der Einsatzbewältigung
zur Feststellung der einsatztaktisch erforderlichen Mittel und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf eines Einsatzes. Die erfolgreiche Bewältigung definierter Einsatzereignisse ist ausschlaggebend für die Bemessung der Vorhaltung von Personal, Einsatzfahrzeugen und Gerät in der Stadt.
Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein besonderes, herausragendes oder seltenes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und täglich zu erwartenden Einsatzsituation.
Die beschriebene Einsatzsituation soll von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit nach
den Vorgaben der Schutzzieldefinition abgewickelt werden können.
Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unwägbarkeiten gekennzeichnet sind, ist
eine quantitative Aussage über die Qualität der Feuerwehr in der Regel nur bedingt möglich.
Man kann die Qualität des Brandschutzes zum Beispiel nicht an der Zahl der geretteten PersoBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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nen, der Brandtoten, an Summen vernichteter oder geschützter Sachwerte sowie dem Schutz
der Umwelt messen. Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen planbar
und damit auch überprüfbar sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF) hat für die Produkte
„Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ 1998 die wesentlichen Qualitätskriterien
erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis.
Als Fragen formuliert lauten die Qualitätskriterien
1.
Wie schnell müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um noch Erfolg versprechend arbeiten zu können (Hilfsfrist)?
2.
Wie viele Einsatzkräfte müssen an einer Einsatzstelle tätig werden, um die anfallenden
Arbeiten bewältigen zu können (Funktionsstärke)?
3.
Wie oft kann die angestrebte Qualität erreicht werden (Erreichungsgrad)?
Weitere Fragen, z.B. nach der Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln wie
Einsatzfahrzeuge und Geräte oder nach dem Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte beeinflussen insgesamt die Qualität der Einsatzabwicklung. Auch wenn es dafür keine Kennzahlen
gibt, darf dieser Bereich bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht vernachlässigt werden.
Um die Fragen zu den Qualitätskriterien beantworten zu können müssen die folgenden Hintergründe beachtet werden:
zu 1.:
Ein schnelles Erreichen der Einsatzstelle ist ein wesentlicher Sicherheitsfaktor. Kurze
Hilfsfristen werden vorrangig durch räumliche Nähe zum Einsatzort erreicht. Räumliche
Nähe an jeden Punkt des Risikogebietes bezogen auf geschlossene Bebauung bedeutet
aber gleichzeitig eine große Anzahl von Feuerwehrgerätehäusern mit dem entsprechenden Personal und Material sowie den damit verbundenen Kosten.
zu 2.:
Eine große Zahl an Einsatzkräften bewirkt sowohl für den Bürger als auch für das Einsatzpersonal selbst einen höheren Sicherheitsstandard.
zu 3.:
Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Stadtgebietes ist unbestritten unrealistisch. Es wird immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringeres
Sicherheitsniveau hingenommen werden muss.
Die Planung soll aber von der hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen. Unbeeinflussbare
bzw. zufällige Ereignisse wie zum Beispiel Personalverfügbarkeit, Schneefälle, Sturm, Verkehrssituationen, Paralleleinsätze etc. verhindern zwangsläufig einen Erreichungsgrad von 100 %.
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2.4.2.
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Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad
Hilfsfrist bei der Brandbekämpfung
Zur Darstellung der Hilfsfrist wird der Brandeinsatz gewählt. Die Hilfsfrist begründet sich zum
einen durch die Menschenrettung und zum anderen durch die Verhinderung einer weiteren
Brandausbreitung.
Dabei ist bei Bränden die Menschenrettung die zeitkritischste Aufgabe. Nach der Bundesstatistik
ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung).
Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. Die in der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichte Orbit-Studie ermittelte für
Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17
Minuten.
Dies besagt:
Nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein und kann sich damit den Rettern nicht
mehr bemerkbar machen, nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr
sollte daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat
dann noch 4 Minuten Zeit die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren.
Ist die Menschenrettung beendet, muss der Löscheinsatz zur Verhinderung einer Durchzündung
des Brandraumes spätestens 18 bis 20 Minuten nach Brandentstehung Wirkung zeigen. Dieser
so genannte „Flash-Over“, führt ansonsten zu einer schlagartigen Brandausbreitung und gefährdet deshalb die Sicherheit der eingesetzten Kräfte erheblich und führt zu einer Ausweitung
des Schadens.
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Folglich gelten aus medizinischer Sicht für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over ca. 20 Minuten
Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm
nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen
die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Metern pro Minute, so dass
die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt. Unter dem Aspekt des
reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der Größenordnung von 10 bis
15 Minuten liegen.
Zur Definition der Hilfsfrist als Qualitätskriterium der Feuerwehr eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen
die Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle bei der Notrufabfrage,
die Ausrückezeit bis zum Losfahren der Einsatzkräfte sowie
die Anfahrtszeit von der Feuerwache zur Einsatzstelle.
Definition Hilfsfrist
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der Feuerwehrleitstelle und dem Eintreffen der für den Ersteinsatz erforderlichen Einsatzkräfte an der Einsatzstelle.
Funktionsstärke
Die notwendige Funktionsstärke an der Einsatzstelle ist abhängig vom angetroffenen Szenario.
Sie wird nachfolgend am Beispiel des Brandeinsatzes erläutert.
Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B.
80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist unter anderem abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz
binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
der Optimierung des Personaleinsatzes,
der Verkehrsinfrastruktur (Ampelvorrangschaltungen, Verkehrsberuhigung, Kreisverkehre etc.) sowie
von Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstherrn, letztlich dem Gemeinderat.
Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festlegen und bewerten zu können, sind u.a. interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen DaBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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ten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der
Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtszeit ein Erreichungsgrad von jeweils 90 %
als Zielsetzung für richtig angesehen. In anderen Bereichen der Feuerwehr existieren international ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 90 %.
Hilfsfrist bei der Technischen Hilfeleistung
Für den Bereich der Technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten Anforderungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von
lebensbedrohlichen Verletzungen der zur rettenden Person ausgegangen wird.
Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des
Verbleibens dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und dem Einsetzen
erster Maßnahmen („Therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde
Hamburg sinken die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75 % bei Eintreffzeiten bis
zu 3 Minuten auf etwa 5 % bei Eintreffzeiten von 10 Minuten. Die für den Bereich Technische
Hilfeleistung zugrunde gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung (mehrfache Verletzungen) der betroffenen Person aus, die nicht notwendiger Weise sofort mit einem
Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen können. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint auf Grund
der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen vertretbar.
2.4.3.
Maßgebliche Bemessungswerte für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in Baden-Württemberg
In den mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten, „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ vom Januar 2008 sind eindeutige Bemessungswerte für die kommunalen
Feuerwehren im Land im Sinne von „anerkannten Regeln der Technik“ definiert worden. D. h.
es liegen leicht zu erfassende, nachprüfbare und aussagekräftige Qualitätskriterien vor, die die
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr kennzeichnen.
Hierzu wird zur Beurteilung der „Standardbrand“ als kritisches Schadensereignis herangezogen.
Die Definition des Standardbrandes ist vergleichbar mit der Definition des kritischen Wohnungsbrandes der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Deutschlands. Inhaltlich werden die
folgenden Aussagen getroffen:
„...Der Standardbrand ist eine Schadenslage, wie sie in jeder Gemeinde und bei einer unterschiedlichen Anzahl von Gebäuden auftreten kann. Über den Standardbrand hinausgehende
Risiken, beispielsweise wegen der Nutzungsart, der Gebäudehöhe und der Anzahl der Nutzer
müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenslagen gemeindespezifisch bewertet werden…“
Zur Bekämpfung eines Standardbrandes müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel (Fahrzeuge) innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar
sein.
Daher müssen die nachfolgenden Bemessungswerte definiert werden:
Eintreffzeit
Einsatzmittel (Fahrzeuge)
Einsatzkräfte
Alle drei Bemessungswerte müssen gleichzeitig erfüllt sein, um den Begriff „leistungsfähig“ gerecht zu werden.
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Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der
Einsatzstelle.
Die höchstzulässige Eintreffzeit für die erste eintreffende Einheit beträgt 10 Minuten. Diese Eintreffzeit basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die zeitkritische Einsatzmaßnahme
darstellt. Da bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation die bei weitem häufigste Todesursache ist, kann die in einer wissenschaftlichen Studie ermittelte Reanimationszeit für Personen
im Brandrauch als Orientierungswert hierfür herangezogen werden. Diese Studie besagt, dass
spätestens 17 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen
werden muss.
Erfahrungsgemäß gilt bei einem Wohnungsbrand:
Die Entdeckungs- und Meldezeit beträgt ungefähr 2 Minuten (bei Anwesenheit von
Menschen in der Wohnung),
die Gesprächs- und Alarmierungszeit beträgt ebenfalls 2 Minuten und
nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden für die Erkundung und die Entwicklung bis zum Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen nochmals 3 Minuten benötigt.
Für die von der Gemeindefeuerwehr beeinflussbaren Zeiten „Ausrückezeit- und Anmarschzeit“,
verbleiben somit 10 Minuten.
Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung die Brandbekämpfung ein entscheidender Faktor. Die Gruppenstärke (9 Feuerwehrangehörige) reicht zur
Durchführung nicht aus, zusätzliche Einsatzkräfte sind daher heranzuführen.
Diese nachrückenden Kräfte können später eintreffen. Der hierfür entscheidende zeitkritische
Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen weiteren Brandausbreitung, die
Rauchgasdurchzündung (Flash-Over). Diese tritt ungefähr 20 Minuten nach Brandausbruch ein.
Sie führt nicht nur zur Ausbreitung des von Flammen beaufschlagten Bereiches, sondern auch
zu einer Ausbreitung des Brandrauches.
Durch den Flash-Over sind daher die vorgehenden Einsatzkräfte und durch die mögliche
Verrauchung der gesamten Rettungswege (Treppenraum und Flure) alle sich im Gebäude aufhaltenden Personen gefährdet.
Zur Ausführung aller beim Standardbrand notwendigen Maßnahmen werden 2 Gruppen benötigt:
Die erste Gruppe führt die Ersteinsatzmaßnahmen Menschenrettung über den Treppenraum und über tragbare Leitern durch. Diese Gruppe muss innerhalb der Eintreffzeit von 10 Minuten die Einsatzstelle erreichen.
Die zweite Gruppe unterstützt die erste Gruppe und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Diese Gruppe muss spätestens nach weiteren 5 Minuten, also nach
15 Minuten an der Einsatzstelle einsatzbereit sein. Der zeitliche Ablauf wird in der Abbildung dargestellt.
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2.5.
Die Feuerwehr der Stadt Ulm heute (Ist-Stand)
2.5.1.
Feuerwehrsatzung
Feuerwehr
ulm
In der Feuerwehrsatzung vom 24.11.1993 ist die Gliederung der Feuerwehr Ulm geregelt.
§ 1 Abs. 2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Feuerwehr besteht aus
der Abteilung der Feuerwehrbeamten
den aktiven ehrenamtlichen Abteilungen Ulm-Innenstadt, Söflingen, Wiblingen,
Grimmelfingen, Jungingen, Lehr, Mähringen, Harthausen, Ermingen, Eggingen, Einsingen, Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler, ABC-Dienst
der Altersabteilung
der Jugendfeuerwehr
dem Musikzug Ulm-Lehr
der Abteilung der Rettungshundeführer der Rettungshundestaffel
§ 1 Abs. 3
Bei der Stadtverwaltung ist eine Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz
(vormals „Dienststelle“) eingerichtet.
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2.5.2.
Feuerwehr
ulm
Strukturbeschluss vom 19.10.1994 und Ausnahmegenehmigung von einer Abteilung Berufsfeuerwehr
Am 19.10.1994 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die künftige Strukturierung der Feuerwehr Ulm. Er ist in der gemeinsamen Beschlussvorlage des Bürgermeisteramtes, der Feuerwehr
und der Organisationsstelle vom 07.10.1994, GD 345/94, niedergeschrieben, und soll deshalb
an dieser Stelle nicht in seiner Gänze wiederholt werden. Er bildet die Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr Ulm.
Die wesentlichen Kernpunkte dieser Struktur waren die ständige Besetzung der Hauptfeuerwache mit 4 Funktionen des Einsatzdienstes, die Besetzung der Feuerwehrleitstelle rund um die
Uhr, die ständige Verfügbarkeit eines Einsatzleiters (gehobener bzw. höherer feuerwehrtechnischer Dienst), eine Stärke des Tagesdienstes von 1/15 Funktionen, ein Beschaffungsprogramm
für Einsatzfahrzeuge und technische Geräte sowie die Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen.
Leitbild dieser Struktur war und ist ein partnerschaftliches Miteinander von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Das Feuerwehrgesetz (FwG) von Baden-Württemberg regelt, dass in Gemeinden mit mehr als
100.000 Einwohnern eine Abteilung Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Jedoch kann das Innenministerium für Gemeinden mit weniger als 150.000 Einwohnern Ausnahmen zulassen.
Auf der Basis des Strukturbeschlusses erteilte das Innenministerium der Stadt Ulm am
17.09.1996 eine Ausnahme von der Pflicht eine Abteilung der Berufsfeuerwehr aufzustellen,
befristet bis zum 31.12.2002. Die Ausnahmegenehmigung wurde zuletzt am 21.10.2010 bis
zum 31.12.2018 verlängert und ist verbindlich an den Strukturbeschluss geknüpft.
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2.5.3.
Feuerwehr
ulm
Definition der Schutzziele durch den Gemeinderat der Stadt Ulm in Form von
Zielkenngrößen und Erreichungsgrad
Bemessungswerte „Eintreffzeit“, „Einsatzmittel“ und „Einsatzkräfte“ als Zielkenngrößen
Die Stadt Ulm hat in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 21.11.2000 beschlossen, dass die in den landesweit gültigen „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ enthaltenen Bemessungswerte, wie Eintreffzeit, Einsatzmittel (Einsatzfahrzeuge) und Einsatzkräfte als Zielkenngrößen für die Ulmer Feuerwehr im
Sinne von Qualitätskriterien maßgebend sind (1. Fortschreibung der Konzeption zur Strukturierung der Feuerwehr Ulm).
Ulm war damit eine der ersten Städte in Baden-Württemberg, die detaillierte Vorgaben bzgl. der
Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr gemacht hat.
Dabei muss bei Bränden innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung die erste Feuerwehreinheit
mit 9 Funktionen an der Brandstelle eintreffen, nach weiteren 5 Minuten, also nach 15 Minuten
eine zweite Gruppe mit weiteren 9 Funktionen.
Hierbei war man sich folgender Tatsache bewusst (Zitat der Beschlussvorlage):
„Einen 100 % Erreichungsgrad kann und wird es bei Feuerwehreinsätzen nie geben können.
Viele Faktoren wie z.B. technische Probleme bei der Alarmierung (Funkstörungen), widrige Witterungsverhältnisse, Paralleleinsätze, Verkehrsbehinderungen aber auch nicht definierte
Personalverfügbarkeiten bei den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr können die Eintreffzeiten verzögern“.
Um zukünftig eindeutig das Sicherheitsniveau für die Bürger in Ulm festzulegen und um eine
klare und eindeutige Planungsgrundlage zur Bemessung der Feuerwehr vorzulegen, hat der
Gemeinderat der Stadt Ulm in seiner Sitzung am 16.07.2008 (GD 231/08 vom 03.06.2008) beschlossen:
Die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ Stand Januar 2008 für die Feuerwehr Ulm
verbindlich festzulegen. Für die darin enthaltenen Bemessungswerte ist zusätzlich ein Erreichungsgrad von 90 % maßgebend.
Dieser Beschluss bildet die Planungsgrundlage für diesen Brandschutzbedarfsplan.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
2.5.4.
Feuerwehr
ulm
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ulm
Nachweis mittels Kennzahlen
Der „Erreichungsgrad“ der vom Gemeinderat vorgegebenen Schutzzieldefinition wird seit Juni
1998 bis heute von der Feuerwehr Ulm ausgewertet. Als Berechnungsgrundlage dienen die bereits beschriebenen Bemessungswerte der Zielkenngrößen.
Beispielhaft ist die Auswertung der Bemessungswerte bezogen auf die Einsätze der Feuerwehr
Ulm in einem Jahr dargestellt.
Erläuterung:
Die dunklen Balken enthalten die
Einsätze, bei denen die Eintreffzeit für die 1. Gruppe eingehalten ist, bei den karierten Balken
wurde die Eintreffzeit überschritten.
Mit der 1. Gruppe hat die Feuerwehr in 90,48% der Einsatzfälle die vorgegebene Eintreffzeit
erfüllt.
Durchschnittlich war die 1.
Gruppe nach 7:24 Minuten vor
Ort (Sollzeit kleiner 10 Minuten)
Erläuterung:
Die dunklen Balken enthalten die
Einsätze, bei denen die Eintreffzeit für die 2. Gruppe eingehalten ist, bei den karierten Balken
wurde die Eintreffzeit überschritten.
Mit der 2. Gruppe hat die Feuerwehr in 95,83% der Einsatzfälle die vorgegebene Eintreffzeit
erfüllt.
Durchschnittlich war die 2.
Gruppe nach 10:03 Minuten vor
Ort (Sollzeit kleiner 15 Minuten)
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
ulm
Zusammenstellung der Auswertung von 1998 bis heute
Zeitraum
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
21.06.98 – 08.10.00
Erreichungsgrad
1. Gruppe in 10 Min.
9 Einsatzkräfte vor Ort
90,48 %
96,88 %
96,49 %
86,89 %
92,65 %
94,03 %
92,16 %
91,47 %
92,16 %
90,02 %
89,32 %
93,40 %
94,12 %
98,00 %
Erreichungsgrad
2. Gruppe in 15 Min.
18 Einsatzkräfte vor Ort
95,83 %
100 %
97,67 %
91,11 %
100 %
100 %
96,30 %
95,73 %
97,20 %
99,15 %
95,05 %
94,03 %
96,15 %
97,00 %
Wertet man diese Qualitätskriterien aus, so ergibt sich, dass der Erreichungsgrad der ersten
Gruppe in der Regel über 90 %, der Erreichungsgrad der zweiten Gruppe, also 18 Funktionen,
bei 95 % liegt.
Es ist festzustellen, dass die Bemessungswerte im Wesentlichen eingehalten werden, in den
meisten Fällen sogar im positiven Sinne unterschritten sind. Dies unterstreicht, dass sich die
Struktur bewährt hat.
Die durchschnittliche Eintreffzeit der ersten Gruppe mit 9 Funktionen lag in den vergangenen
Jahren immer im Bereich von 7 Minuten (Sollzeit kleiner gleich 10 Minuten), die der zweiten
Gruppe mit 18 Funktionen fast immer noch unter 10 Minuten (Sollzeit kleiner gleich 15 Minuten). Dies entspricht einem guten Ergebnis und hält einem Vergleich mit anderen großen Städten stand. Die Feuerwehr Ulm liegt im Städtevergleich mit den Berufsfeuerwehren von BadenWürttemberg im Mittelfeld und zum Teil sogar auf den vorderen Plätzen.
Die Daten der Bemessungswerte ergeben sich aus den Protokollen des Einsatzleitrechners, sie
sind dokumentiert und für jeden Einsatz nachweisbar.
Controlling und Dokumentation der Zielkenngrößen
Die Zielkenngrößen im Sinne von Qualitätskriterien werden jährlich erfasst und ausgewertet. Die
regelmäßigen Berichte an das Inneministerium führten zu keinem Zeitpunkt zu Kritik, vielmehr
wurde die Ausnahmegenehmigung in Kenntnis der Auswertung dieser Daten 2010 um 8 Jahre
bis Ende 2018 verlängert.
Nachweis anhand schwieriger und komplexer Großeinsätze
Die Feuerwehr Ulm hatte seit Bestehen des Strukturbeschlusses eine Vielzahl von äußerst
schwierigen, komplexen und zum Teil großflächigen Einsatzlagen zu bewältigen. Die folgende
Auswahl mit dem erforderlichen Kräfteeinsatz lässt auch auf die umfangreichen Einsatzlenkungsmaßnahmen sowie den jeweiligen Logistikaufwand schließen:
Massenkarambolage im Nebel mit einem Massenanfall von Verletzten (1998)
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Massenkarambolage auf der BAB 8 mit 105 beteiligten Fahrzeugen, einem Massenanfall von 65 Verletzten und Schwerverletzten, 5 Toten, mehreren eingeklemmten Personen sowie brennenden Fahrzeugen. Die Feuerwehr Ulm war mit 17 Einsatzfahrzeugen
und ca. 70 Feuerwehrkräften vor Ort, darüber hinaus die Feuerwehren aus Dornstadt,
Laichingen und Merklingen, 70 Rettungssanitäter und 10 Notärzte.
Orkan Lothar mit Krisensituation im Hauptbahnhof (1999)
Beim Orkan Lothar mussten ca. 300 Einsatzstellen mit Sturmschäden abgewickelt werden, die Feuerwehrleitstelle war dabei ständig auf 16-18 Disponenten aufgestockt. Im
Einsatz waren fast alle Abteilungen mit 340 Kräften.
Parallel dazu wurde für ca. 300 Bahnreisende nach stundenlangem Aufenthalt und
tumultartigen Szenen die Weiterfahrt mittels Feuerwehrbus, 16 Mannschaftstransportfahrzeugen der Feuerwehr und Reisebussen organisiert und durchgeführt. Hinzu kam
die Betreuung und Versorgung von ca. 2.000 Personen im Bahnhofsbereich mit den
Katastrophenschutzeinheiten. Zitat aus der Presse „Feuerwehr verhindert am Hauptbahnhof das vollkommene Chaos“
Hochwasserlagen
Bewältigt wurden mehrere schwerwiegende Hochwasserlagen an Donau und Iller mit
teilweise bis zu 300 Einsatzkräften und fast allen Einsatzfahrzeugen. Auf der bayerischen Seite der Flüsse wurde in diesen Fällen mehrfach Katastrophenalarm ausgelöst.
Großbränd eines Chemielabors
Brand eines Chemielabors (1999) der Universität Ulm, begleitet von mehreren Explosionen und einem nachfolgenden Gefahrguteinsatz bei dem insgesamt 12 Löschzüge, 41
Fahrzeuge und sonstige Hilfsorganisationen mit zusammen 385 Kräften eingesetzt waren.
Gefahrgut- und Umwelteinsätze
Bei einer ganzen Reihe von kritischen Gefahrguteinsätzen wie z.B. Leckagen an Bahnkesselwagen, umgestürzten und auslaufenden Tanklastzügen nach Verkehrsunfällen,
sowie gravierenden Havarien mit chemischen Stoffen, konnten schwerwiegende Umweltgefahren mit enormem Kräfte- und Materialeinsatz minimiert werden (1998 Tankzug umgestürzt, 16.000 Liter Isopropanol umgepumpt in Feuerwehrtankzug, 1999
Kesselwagen mit 52 t Salzsäure leckgeschlagen, von der Feuerwehr abgedichtet, 1999
aus vollem Kesselwagen läuft Eisen-III-Sulfat aus, 2001 LKW mit 22 t Gefahrgutcontainer prallt im B10-Tunnel auf Wand und beginnt zu brennen, 2003 Tankzug mit Heizöl
umgestürzt und leckgeschlagen, 20.000 Liter umgepumpt in Feuerwehrtankzug, 2005
in einer Spedition laufen 1.000 Liter Alkoxylat aus, 2007 aus einem verunfallten Silozug
laufen 25.000 Liter Flüssigkreide ins Gelände und wurden abgesaugt).
Großbrände
Jährlich sind bis zu 5 Großbrände zu bewältigen, bei denen nicht selten über 100
Feuerwehrangehörige eingesetzt sind. Hier sind die Großbrände nicht berücksichtigt,
zu denen die Feuerwehr Ulm im Rahmen der Überlandhilfe zur Unterstützung angefordert wird.
Notfall-Evakuierung Bundeswehrkrankenhaus nach Bombendrohung (2007)
Evakuierung des Bundeswehrkrankenhauses nach einer Bombendrohung. Das Hochhaus mit 600 Patienten war innerhalb eineinhalb Stunden komplett geräumt. Neben
den Hilfsorganisationen waren ca. 600 Ärzte und Pflegekräfte erforderlich.
Anhand der erfolgreichen Bewältigung dieser realen Einsatzszenarien wurde nachgewiesen, dass
die Struktur der Feuerwehr Ulm den Erfordernissen bisher in jedem Fall gerecht wurde. Anders
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ausgedrückt, die Struktur hat sich grundsätzlich bewährt. Die positive Berichterstattung in der
Tagespresse und den Medien sowie die Tatsache, dass sich bei all diesen Einsätzen niemand
ernsthaft verletzt hat, unterstreicht die Qualifikation und Leistung der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Gerade bei diesen Großeinsätzen kamen die besonderen Stärken der Feuerwehrstruktur zum
Tragen, denn auch in solchen Einsatzphasen ist die Hauptfeuerwache ständig besetzt, um jederzeit Parallel- und Folgeeinsätze sofort gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung beschicken zu
können, was mehrfach erforderlich war.
Aber auch andere, bemerkenswerte Großereignisse, wie z.B. 2003 der 9. Landesfeuerwehrtag
und das 150-jährige Jubiläum des Deutschen Feuerwehrverbandes mit den internationalen Feuerwehrwettkämpfen und das 150-jährige Jubiläum der Feuerwehr Ulm 1997 konnten jeweils
nach einer ca. 2-jährigen Planungsphase sehr erfolgreich und mit bleibenden Eindrücken in der
Bevölkerung und bei den Gästen organisiert werden. Allein am Festwochenende des Landesfeuerwehrtages waren drei Tage lang je über 500 Helfer/innen gefordert.
Bemerkenswert ist auch eine Katastrophenschutz-Vollübung im Oktober 2007.
Bei dieser Übung haben insgesamt knapp 600 Einsätzkräfte aller Fachschaften mit 119 Fahrzeugen teilgenommen. Drei Schadenslagen (Brand einer Gefahrgutlagerhalle, Kollision zwischen
Reisebus und Regionalzug mit einem Massenanfall von 50 Verletzten, Krankenhausbrand mit
Räumung der Patienten) mussten unter der Leitung eines Führungsstabes zeitgleich bewältigt
werden. Die Übung wurde federführend von der Feuerwehr geplant und durchgeführt. Alle geplanten Übungsziele wurden erreicht.
Daneben wurden mehrere Großübungen zum Thema Massenanfall von Verletzten durchgeführt. Z.B. im Oktober 2013 mit 400 Einsatzkräften und 90 Verletztendartstellern, welche zum
Teil vom ABC-Zug dekontaminiert wurden.
2.5.5.
Zusammenwirken von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Abteilung der Feuerwehrbeamten sind jeweils ein unverzichtbarer Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems der Stadt Ulm. Als Feuerwehr
der Stadt Ulm arbeiten die haupt- und ehrenamtlichen Abteilungen eng und vertrauensvoll zusammen.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stärken ihre Motivation vor allem durch die Teilnahme an Einsätzen. Dabei erhalten sie die Gelegenheit, ihre beruflichen Kenntnisse und ihr in
der Freizeit erworbenes Wissen zur Gefahrenabwehr anzuwenden und den Mitbürgern zu helfen. Viele Einsätze werden aber insbesondere an Werktagen von den hauptamtlichen Kräften
bewältigt. Hierbei werden sie gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung von der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Auf Grund der besonderen Struktur ist es notwendig und sichergestellt, dass
die Freiwillige Feuerwehr bei allen bedeutenden und nennenswerten Einsätzen mit eingebunden
ist.
Im Bereich der Gerätewartung und -instandsetzung sowie im Bereich der Ausbildung bietet die
Abteilung Feuerwehrbeamte eine erhebliche Serviceleistung auch für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Die gewonnene Zeit kann dadurch für feuerwehrtechnischer Ausbildung
genutzt werden. Beide Gruppen zusammen bilden die Grundlage der örtlichen Gefahrenabwehr
und stellen eine gleich bleibende Qualität auf hohem Niveau sicher.
Gerade in den letzten Jahren hat sich das dafür notwendige Verständnis bei den haupt- und
ehrenamtlichen Beteiligten sehr positiv weiterentwickelt, so dass in der täglichen Praxis insgesamt von einem guten und harmonischen Miteinander gesprochen werden kann. Es ist geprägt
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von gegenseitiger Akzeptanz und kameradschaftlichem Teamwork. Unter der Belastung des
Einsatzes ist das Verständnis für die Belange des Anderen besonders gut ausgeprägt.
Nur ein gut funktionierendes Zusammenspiel der Partner sichert und erhält die besondere Struktur der Feuerwehr Ulm!
Leistungsmerkmale der Freiwilligen Feuerwehr
Die freiwilligen Feuerwehrabteilungen weisen vier Leistungsmerkmale bei der Gefahrenabdeckung auf:
Schneller
In den weit von der Innenstadt entfernten Stadtteilen sind die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel schneller vor Ort als die der Hauptfeuerwache.
Spezieller
Teile der Freiwilligen Feuerwehr sind spezialisiert und unterstützen den Grundschutz bei
besonderen Gefahrenlagen. Beispielhaft wird der Gefahrgutzug, der ABC-Zug, die Führungsgruppe, die Heuwehr sowie die Höhenrettung erwähnt.
Verstärkend
Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt die Hauptfeuerwache auf dreierlei Weise.
Sie unterstützt direkt an der Einsatzstelle. Sie sichert die ständige Wachbesetzung der
Hauptfeuerwache bei Groß- und Paralleleinsätzen. Bei flächendeckenden Schadensereignissen wie z.B. Starkregen oder Stürmen arbeiten die freiwilligen Feuerwehrabteilungen selbständig Einsatzstellen ab und stellen die dringend notwendige Personalreserve.
Selbständig
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr können im Rahmen ihres Aufgabengebiets
selbständig Einsätze abwickeln.
2.5.6.
Personal (Freiwillige Feuerwehr und Feuerwehrbeamte)
Die Feuerwehr Ulm gliedert sich in die Abteilung der Feuerwehrbeamten, 14 aktive, ehrenamtliche Abteilungen und eine aktive Abteilung ABC-Dienst. Neben der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr und dem Spielmannszug Ulm-Lehr, gibt es die Notfallseelsorge, eine Rettungshundestaffel und eine Höhenrettungsgruppe.
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Personalübersicht
Abteilung
Aktive
( +FB)
Anwärter
Jugendfeuerwehr
Altersabteilung
Verwaltungsbeamte/-angestellte
2,5
-
-
-
Feuerwehrbeamte
60
-
-
-
Innenstadt
53 (+3 FB)
2
9
32
Söflingen
55 (+3 FB)
2
18
8
Wiblingen
50(+4 FB)
2
10
20
Grimmelfingen
35
0
13
16
Jungingen
48(+2 FB)
2
10
29
Lehr
35 (+6 FB)
1
15
25
Mähringen
23
0
9
3
Harthausen
8
0
0
3
Ermingen
28
3
5
5
Eggingen
32(+1 FB)
3
9
13
Einsingen
27 (+2 FB)
2
3
8
Donaustetten
29
2
8
9
Gögglingen
27
2
9
13
Unterweiler
31 (+2 FB)
1
8
11
ABC-Zug
0 (+38 +2 FB) 0
0
0
Höhenrettungsgruppe
0 (+16 +2 FB) 0
0
0
Rettungshundestaffel
34 (+4)
0
0
0
Spielmannszug Lehr
28 (+16)
0
10 (+6)
0 (+2)
Fachberater Chemie / Elektro
2 (+3) / (+3)
0
0
0
Führungsgruppe
(+12)
Fachberater Notfallseelsorge
27
0
0
0
Summe
Feuerwehrangehörige
insgesamt
572
22
136
195
(einschl. Katastrophenschutz)
925
Stand: 31.12.2013
( ) zzgl. Aktive aus anderen Abteilungen
Die im Rahmen der Ausnahmegenehmigung geforderte Stärke des Tagesdienstes von 1/15
Funktionen wird im Durchschnitt erreicht.
Die Personalstärke der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hat sich abgesehen von üblichen
Zu- und Abgängen nicht wesentlich geändert.
Infolge der intensiven Jugendarbeit in den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr kann derzeit
der Personalstand der Freiwilligen Feuerwehr gehalten werden. Dies widerspricht erfreulicherweise dem landesweiten Trend, welcher rückläufig ist.
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Mit dem derzeitigen Personalstand können die Vorgaben zur Besetzung der Hauptfeuerwache
und die Zielkenngrößen der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“, was den Einsatzdienst anbelangt, in der Regel eingehalten werden.
2.5.7.
Alarm- und Ausrückeordnung
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Ulm enthält Richtlinien für die Alarmierung, das Ausrücken und den Einsatz bei Bränden, Hilfeleistungen oder anderen Notfällen. Sie
dient den Disponenten der Leitstelle und dem Einsatzleiter als Entscheidungsgrundlage.
Die AAO wurde im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm“ von der „AG
Einsatzfunktionen“ detailliert überarbeitet und in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr
den Erfordernissen angepasst. Dabei wurde vor allem die Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen
Feuerwehr berücksichtigt.
Insbesondere wurde die Alarm- und Ausrückeordnung bzgl. der Einsatzfunktionen und der auszurückenden Fahrzeuge weiterentwickelt. So rückt z. B. seit Herbst 2013 bei allen Brandeinsätzen in Gebäuden zusätzlich das Großtanklöschfahrzeug TLF 24/48 der Hauptwache mit zwei
bzw. drei Feuerwehrangehörigen mit aus. Dadurch stehen bei Bränden in Gebäuden immer ein
zusätzlicher Trupp und mehr Löschwasser schnell zur Verfügung.
Die Auswahl der taktischen Einheiten gemäß dem Hilfeersuchen (Einsatzstichwort) sowie Art
und Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge bezogen auf ihre Ausrückebereiche erfolgt auf
Grund einsatztaktischer Notwendigkeiten unter besonderer Berücksichtigung von Gefahrenschwerpunkten.
Bei den vielseitigen Arten von Hilfeersuchen, die an die Feuerwehr gerichtet werden, kann die
AAO nur für die am häufigsten vorkommenden Ausrückeformen gelten. In besonderen Fällen
kann nach pflichtgemäßem Ermessen von den Richtlinien abgewichen werden, wenn dadurch
schneller bzw. effektiver Hilfe geleistet werden kann.
2.5.8.
Ständige Sicherstellung der „Wachbesetzung Hauptfeuerwache“
auch bei Groß- und Paralleleinsätzen
Die Alarmierung aller Einheiten der Feuerwehr Ulm erfolgt rund um die Uhr im Rahmen der zeitlichen Festlegungen der Alarm- und Ausrückeordnung über Digitale-Melde-Empfänger (DME,
stille Alarmierung über Funk) oder in Ausnahmefällen über Sirene (als Rückfallebene, „laute
Alarmierung“).
Die digitale Alarmierung ist so aufgebaut, dass je nach Bedarf die Führungskräfte gezielt einzeln
und die Mannschaften in Gruppen (Primär- und Sekundärschleifen) oder gesamt alarmiert werden können. Es ist auch möglich, mehrere Einsatzeinheiten gleichzeitig zu alarmieren.
Seit Einführung der digitalen Alarmierung ist sichergestellt, dass die Abteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr zuverlässig, mit einem nahezu 100%-igen Erreichbarkeit, alarmiert werden können.
Die ständige Besetzung der Hauptfeuerwache im Einsatzfall wird wie folgt in drei Stufen sichergestellt:
Stufe 1: Wachalarm Wohnhaus mit 12 Dienstwohnungen
Auf dem Gelände der Hauptfeuerwache stehen insgesamt 12 Dienstwohnungen für Feuerwehrangehörige zur Verfügung. Sie sind an das Alarmierungssystem der Hauptwache mittels Lautsprecheranlage und Alarmlicht angeschlossen. In der Nacht, in der die Feuerwache in der Regel
nur mit vier Feuerwehrbeamten besetzt ist, sowie am Tag, bei Unterbesetzung auf Grund von
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Kleineinsätzen, wird das Wohnhaus sofort gemeinsam mit der Hauptfeuerwache alarmiert. Das
schnelle Ausrücken z.B. des Löschzuges ist damit in aller Regel gewährleistet.
Stufe 2: Funkalarm Schleife „Wachbesetzung Tag“ und „Wachbesetzung Nacht“
Die Funkalarmschleife „Wachbesetzung Tag“ dient zur Verstärkung der hauptamtlichen Kräfte
an Werktagen. Sie ist aus einer Gruppe von Feuerwehrangehörigen zusammengestellt, die sich
aus der Abteilung Ulm-Innenstadt und weiteren Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr rekrutieren, welche in der Nähe der Hauptfeuerwache beruflich tätig sind. Gleichzeitig werden parallel die dienstfreien Feuerwehrbeamten alarmiert.
Die gleiche Systematik besteht für die „Wachbesetzung Nacht“, nur dass in diesen Fällen die
Angehörigen der Abteilung Ulm-Innenstadt alarmiert werden.
Bei den Ehrenamtlichen handelt es sich durchweg um Feuerwehrangehörige, die mit der Organisation der Hauptfeuerwache vertraut und an den Fahrzeugen ausgebildet und geschult sind. Sie
stellen in der Regel die zweite Gruppe beim Ersteinsatz, decken Paralleleinsätze ab und bilden
die Verstärkung bei Nachforderungen.
Stufe 3: Besetzung durch qualifiziertes Personal der Freiwilligen Feuerwehr
Vornehmlich werden noch nicht alarmierte Einsatzkräfte der Abteilung Innenstadt zur Besetzung
der Hauptfeuerwache alarmiert und gegebenenfalls die dienstfreien Feuerwehrbeamten.
Wenn diese Wachbesetzung auch ausrückt, wird sofort eine, bisher am Einsatzgeschehen nicht
beteiligte Abteilung aus einem Ortsteil zur erneuten Besetzung der Hauptfeuerwache alarmiert.
Dies ist möglich weil gerade hier die Besonderheiten der Ulmer Struktur greifen:
Mit den Abläufen auf der Hauptfeuerwache und den Fahrzeugen sind nämlich ca. 150-200
Feuerwehrangehörige aus den Abteilungen der Stadtteile vertraut, da sie hier an Samstagen,
Sonntagen und Feiertagen zusammen mit den hauptamtlichen Kräften Dienst tun. Die Qualifikation wird durch einen einwöchigen Zusatzlehrgang erlangt.
Dieses System ist bisher nicht an die Grenzen gestoßen. Es ist immer gewährleistet, dass jederzeit weitere auflaufende Notfalleinsätze, wie zeitkritische Brände, Verkehrsunfälle, Wasserrettungen und ähnliche Einsätze, sofort mit Mannschaft und Gerät beschickt werden können.
Gerade dies ist charakteristisch für die besondere Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ulm und
unterstreicht die bestehende, wirtschaftliche und effektive Feuerwehrstruktur. Unter anderem
wird damit ein Sicherheitsniveau erreicht wie bei vergleichbaren Städten, die eine Struktur mit
wesentlich mehr Feuerwehrbeamten besitzen. Im kommunalen Vergleichsring der Großstädte
wurde dies durch die Auswertung der Qualitätskriterien (Kennzahlen) nachgewiesen.
Anders ausgedrückt, dieses System der dreistufigen Wachbesetzung der Hauptfeuerwache ist
ein fester Bestandteil der Alarm- und Ausrückeordnung. Es ist quasi ein Sicherheitssystem, welches nachweislich im Bereich der Nullfehlerquote arbeitet. Es garantiert die gleich kurzen Eintreffzeiten bei einem Parallel- oder Folgeeinsatz wie bei einem Ersteinsatz.
2.5.9.
Wachbereitschaftsdienst
Im Rahmen des Strukturbeschlusses haben sich die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen die Hauptfeuerwache in der Zeit zwischen
7.00 und 19.00 Uhr mit einem Wachbereitschaftsdienst von 9 Funktionen zu verstärken.
Hier sind alle Abteilungen gefordert, sich in diese Aufgabenerfüllung einzubringen. Diese Verpflichtung zur Leistung von regelmäßigen Wachbereitschaftsdiensten ist elementar und funktioniert bisher. Es darf nicht zu einer übermäßigen Belastung einzelner Abteilungen kommen, da
sonst die Struktur gefährdet ist!
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2.5.10. ABC-Zug, Führungsgruppe, Höhenrettung, Rettungshundestaffel, Notfallseelsorge, Fachberater Chemie
ABC-Zug
Der ABC-Zug ist eine aktive, ehrenamtliche Abteilung und ist in der Katastrophenschutzunterkunft im Donautal stationiert. Er ist spezialisiert auf die Abwehr von atomaren, biologischen und
chemischen Gefahren und verstärkt zusammen mit dem Gefahrgutzug der Abteilung Lehr die
Wachmannschaft und die Gefahrgutfahrzeuge der Hauptfeuerwache bei derartigen Einsätzen
im Stadtgebiet und darüber hinaus. Der ABC-Zug umfasst ca. 30 Feuerwehrangehörige aus verschiedenen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. An Fahrzeugen stehen ein Dekontaminationsfahrzeug, ein Abrollbehälter Dekon-V und ein CBRN-Erkundungsfahrzeug zur Verfügung.
Führungsgruppe
Die Mannschaft des ABC-Zuges stellt mehrheitlich gleichzeitig mit ihrem Einsatzleitwagen 2 bei
größeren Einsätzen die Führungsunterstützungsgruppe für die Einsatzleitung. Sie ist seit vielen
Jahren ein wertvolles Instrument für den Einsatzleiter, um solche Einsätze taktisch wie organisatorisch professionell abzuwickeln. Die Mitglieder der Führungsgruppe sind dafür besonders spezialisiert und verfügen über eine große Einsatzerfahrung. Ihre Methoden der Führungsunterstützung, der Koordinierung und der Dokumentation sind auf einem hohen Qualitätsstandard, sichergestellt durch ausgebildete und erfahrene Verbands-, Zug- und Gruppenführer.
Höhenrettung
Die aus 16 haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Höhenrettungsgruppe der Feuerwehr Ulm ist für ihre Aufgabe überdurchschnittlich qualifiziert und leistungsfähig. Neben der
allgemeinen Ausbildungstätigkeit und den Regelübungen haben mehrere Höhenretter auch eine
Sonderausbildung „Baumrettung“ absolviert und sind in der Vorgehensweise geschult, wie man
bei einem Hängetrauma z.B. von Gleitschirmfliegern vorgeht, wenn sie in Bäumen oder Freileitungen hängen bleiben. Hierbei müssen speziell das schnelle Retten einer Person, sowie das
fachgerechte Ablassen aus der Gefahrenzone sitzen.
Ihr steht ein Gerätewagen-Höhenrettung zur Verfügung. Sie verfügt über eine umfangreiche
Rettungs- und Gerätetechnik und beherrscht die unterschiedlichsten aktuellen Rettungsmethoden.
Rettungshundestaffel
Die Rettungshundestaffel der Feuerwehr Ulm (ohne feuerwehrtechnische Ausbildung) ist sehr
aktiv und hat jedes Jahr eine ganze Reihe von Sucheinsätzen. Dabei wird auch eng mit anderen
Staffeln bei überörtlichen Einsätzen zusammengearbeitet.
Derzeit gibt es 18 einsatzfähige Rettungshunde, davon haben 12 Hunde eine gültige Prüfung
für die Flächensuche und 6 für die Trümmersuche.
In Ausbildung befinden sich weitere Hunde. Insgesamt 34 aktive Mitglieder leisteten im letzten
Jahr knapp 5000 Übungsstunden. Gemeinsam mit der Diensthundestaffel der Ulmer Polizei
wurde ein Einsatzleitfaden erstellt.
Notfallseelsorge
Die Notfallseelsorge ist aus dem einst exotischen Fachbereich zu einer längst etablierten Einrichtung herangewachsen, welche sich schon vielfach bewährt hat und die aus dem Kreis der Hilfe
leistenden Organisationen nicht mehr wegzudenken ist. Im Jahr 2013 waren es 152 Einsätze,
Tendenz steigend. Die Einsatzindikation umfasst ein breites Spektrum. Oftmals sind die Notfallseelsorger am Schadensort zur Betreuung von Unfallbeteiligten und Angehörigen mit eingebunBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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den. Vielfach ist im Anschluss auch die Kontaktarbeit mit den indirekt betroffenen Angehörigen
nach einem Ereignis gefragt. Die Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger stehen den Menschen bei, welche auf Grund eines Unglücks Hilfe und Betreuung brauchen. Sie werden nach
dem Abrücken von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr nicht mehr mit Ihrem Leid alleine gelassen, sondern betreut. Das Ziel dabei ist, dass Betroffene nicht an den Folgen des Ereignisses
erkranken oder gar zerbrechen. Auch den Rettungskräften steht die Notfallseelsorge für das
Gespräch nach belastenden Einsätzen zur Verfügung.
Da die Notfallseelsorge Ulm / Alb-Donau-Kreis in den vergangenen Jahren vermehrt Einsätze bei
muslimischen Familien hatte, stehen seit Anfang 2014 im Hintergrund nachalarmierbare „Muslimische Notfallbegleiter“ zusätzlich zur Verfügung. Somit kann der muslimischen Bevölkerung
ebenfalls eine sehr hochwertige psychosoziale Betreuung angeboten werden.
Die vom Bundesamt für Zivilschutz geforderte Neuausrichtung bei Großschadenslagen war auch
für die Ulmer Notfallseelsorge eine wichtige Herausforderung. Heute stehen mittlerweile für
solche Großschadenslagen 8 ausgebildete „Leitende Notfallseelsorger“ zur Verfügung, die bei
notwendigen Einsatzabschnittsbildungen ihren Mann bzw. Frau stehen. Die Notfallseelsorge ist
auf einem guten Weg und für den Fall der Fälle gerüstet.
27 Mitglieder sowie ein funktionierendes Koordinationsteam stehen bei der Notfallseelsorge im
Stadtkreis Ulm und im Landkreis Alb-Donau rund um die Uhr zur Verfügung.
Die Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger sind Fachberater der Feuerwehr Ulm nach Feuerwehrgesetz und damit Angehörige der Feuerwehr Ulm.
Fachberater Chemie und Elektrotechnik
Die Feuerwehr Ulm verfügt über 5 Fachberater-Chemie zur Unterstützung der Einsatzleiter bei
Gefahrgutlagen vor Ort. Diese rekrutieren sich aus den Reihen der Feuerwehr Ulm und den
Fachberater des Landkreis Neu-Ulm und Günzburg.
Daneben stehen drei Meister des Elektrohandwerks als Fachberater zur Verfügung.
2.5.11. Jugendfeuerwehr
Gerade die besondere Struktur der Feuerwehr Ulm erfordert ein funktionierendes und zuverlässiges Konzept zur Personalerhaltung. Der erfolgreichste und sinnvollste Weg hierzu ist die
Nachwuchsgewinnung. Die Feuerwehr Ulm investiert sehr viel in die Jugendarbeit. In fast allen
Abteilungen existiert eine Jugendfeuerwehr mit Jungen und Mädchen, die nicht nur die Feuerwehrausbildung durchlaufen, sondern auch allgemeine Jugendarbeit leisten.
Anders als beim bundesweiten Trend mit stark sinkenden Mitgliederzahlen ist die Feuerwehr
Ulm bisher in der Lage, die Zahl der Feuerwehrangehörigen zu halten. Dies ist von existenzieller
Bedeutung um auch zukünftig die Aufgaben innerhalb der bestehenden Struktur erfüllen zu
können. Die Jugendfeuerwehr im Kontext mit internationaler Stadt sollte deshalb intensiv gefördert werden.
In jeder Abteilung mit einer Jugendfeuerwehr stehen mindestens ein ausgebildeter Jugendfeuerwehrwart und ein Stellvertreter zur Verfügung. Daneben gibt es einen Stadtjugendfeuerwehrwart mit einem Stellvertreter, der für die Gesamtjugendfeuerwehr verantwortlich zeichnet.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Jugendfeuerwehr äußerst positiv die Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Hier werden schon früh Bindungen an die Feuerwehr geschaffen, so dass die Rekrutierung von Nachwuchskräften für die aktiven Abteilungen
sichergestellt ist und es auf diesem Wege zu einer gesunden Altersstruktur innerhalb der Abteilungen kommt.
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2.5.12. Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für die Stadtteile
Die Feuerwehr Ulm übernimmt jährlich eine Vielzahl von gesellschaftlichen Aufgaben nicht nur
in der Innenstadt sondern vor allem auch in den Stadtteilen. Ob dies bei den Paradekonzerten,
beim Nabada, beim Aufstellen der Weihnachts- und Maibäume, bei Faschingsveranstaltungen,
bei allen Theatervorführungen sowie bei den Messe- und Kongressveranstaltungen oder bei
sonstigen Veranstaltungen, insbesondere in den Mehrzweckhallen, ist. Die Feuerwehrleute sind
praktisch bei jedem größerem Event präsent, packen mit an und sorgen für die Sicherheit.
Auch das örtliche Gesellschaftsleben wird jeweils von der Freiwilligen Feuerwehr stark geprägt;
ihr Wirken hat eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtteilgemeinschaft. Würde sich die
Freiwillige Feuerwehr ausschließlich auf die Einsatztätigkeit beschränken, könnte die gewünschte
Einbindung in die gesellschaftlichen Strukturen des Stadtteils oder der Stadt nicht mehr in diesem Umfang praktiziert werden. Dadurch würde ein Imageverlust innerhalb der Bevölkerung
entstehen. Das Ansehen und damit der Erfolg der Nachwuchsgewinnung würden sinken.
2.5.13. Einsatzfahrzeuge und deren Standorte
Das bisherige, fortgeschriebene Investitionsprogramm des Strukturbeschlusses für Einsatzfahrzeuge und Geräte wurde im Großen und Ganzen umgesetzt. Durch Preissteigerungen bei Großfahrzeugen konnten mit der jährlichen Investitionsrate von durchschnittlich 650.000 € nicht alle
Beschaffungen realisiert werden. Ersatzbeschaffungsmaßnahmen bei denen die Einsatzbereitschaft noch gewährleistet war, wurden geschoben. Das Abrollbehälterprogramm ist in vollem
Umfang umgesetzt, unterliegt aber einer steten Fortschreibung.
Die technische Ausstattung der Feuerwehr Ulm ist für eine Stadt dieser Größenordnung als gut
zu betrachten. Positiv zu bewerten ist die Bereitstellung eines zeitgemäßen und anforderungsgerechten Fuhrparks. Allerdings sollte der Ist-Stand durch jährliche Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
gesichert werden (siehe Tabelle in Kapitel 4.4.2.).
2.5.14. Hauptfeuerwache und Feuerwehrgerätehäuser
Neben der Hauptfeuerwache, in der auch die Freiwillige Feuerwehr der Abteilung Ulm Innenstadt untergebracht ist, gibt es 13 weitere Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen. Zusätzlich
ist im Industriegebiet Donautal die Unterkunft der Katastrophenschutzeinheiten. Die Standorte
der Feuerwehrhäuser sind günstig aufs Stadtgebiet verteilt, so dass die Eintreffzeiten grundsätzlich eingehalten werden können.
Der bauliche Zustand sowie die Raumsituation werden im Kapitel 4.4.8 ff. näher betrachtet.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
a)
b)
c)
Feuerwehr
ulm
WF Magirus
WF Airbus
Betriebsfeuerwehr Wieland
2.5.15. Werkstätten, Atemschutzübungsanlage, Kleiderkammer
Synergien
Die Kernaufgaben der Feuerwehr Ulm wurden bereits beschrieben. Zur Sicherstellung einer umfassenden Verfügbarkeit leisten die Beamten entsprechenden Schicht- und Tagesdienst. Neben
den Einsatzstunden und einem Bereitschaftsanteil in den Nachtstunden, dient die Arbeitszeit
vorrangig der Aufrechterhaltung und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sowie der
Aus- und Fortbildung. Die darüber hinaus zur Verfügung stehende Arbeitszeit wird in den Werkstätten geleistet. Einstellungsvoraussetzung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ist
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Feuerwehr dienlichen Handwerk. Damit
verfügt die Feuerwehr über Fachkräfte in allen für ihren Dienstbetrieb relevanten Bereichen.
Der Betrieb eigener Werkstätten dient vorrangig der Wartung, Pflege und Instandhaltung sowie
der gesetzlichen Prüfung der Ausrüstung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften. Sie fördern
durch den Einsatz der Feuerwehrbeamten eine enge fachliche Verbindung handwerklicher Fertigkeiten und feuerwehrtechnischen Sachverstands.
Bei zahlreichen Geräten der Feuerwehr bedarf es im Zuge des Qualitätsmanagements einer besonderen Schulung und Zulassung durch die Hersteller der Geräte. Da die Feuerwehr im Einsatz
ausschließlich im sicherheitsrelevanten Bereich arbeitet und eine hundertprozentige GerätesiBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
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cherheit und Geräteverfügbarkeit braucht, trägt der Betrieb von eigenen Werkstätten dem eigenen Sicherheitsbedürfnis unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und der Sicherheit der im Einsatz zu versorgenden Personen in besonderer Weise Rechnung.
Durch die Verwendung der Einsatzbeamten in den Werkstätten der Feuerwehr besteht die Möglichkeit qualitativ hochwertige Wartungs- und Pflegearbeiten kostengünstig in Eigenregie zu
erbringen. Dies verkürzt die Standzeiten, spart gegenüber der Fremdvergabe erhebliche Mittel
und sichert eine hohe Identifikation der Feuerwehr mit ihrem Gerät, auf das sie sich im Einsatz
blind verlassen können muss. Die Arbeit in den Werkstätten steigert auch das technische Knowhow im Umgang mit den Geräten im Einsatz.
Atemschutzwerkstatt, Schlauchwerkstatt
Die Feuerwehr Ulm betreibt in den Räumen der Hauptfeuerwache die landesweit so genannten
„Zentralen Werkstätten“ für die Bereiche Atemschutz (ZAW) und Schlauchwartung (ZSW). Diese
Werkstätten sind für den Eigenbedarf der Feuerwehr Ulm notwendig.
Zur Auslastung der Zentralen Werkstätten wurden mit Gemeinden, Betrieben und sonstigen
Einrichtungen (Vertragspartner) Wartungsverträge für die Pflege und Wartung von Atemschutzgeräten und/oder Schlauchmaterial abgeschlossen. Dieser Wartungsvertrag mit der Feuerwehr
Ulm bietet den angeschlossenen Feuerwehren Qualität und Sicherheit auf professionellem Niveau. Von Dritten können die Leistungen der Zentralen Werkstätten in Anspruch genommen
werden, sofern dies aus Kapazitätsgründen möglich ist. Eine Pflicht zur Leistungsgewährung
besteht in diesem Fall nicht.
Für die Wartung und Überprüfung der Geräte und Schläuche werden die vom Gemeinderat beschlossenen Vergütungssätze in Rechnung gestellt.
Bei nahezu allen Brand- und Gefahrguteinsätzen werden zahlreiche Atemschutzgeräte gebraucht. Diese Geräte müssen gereinigt, gewartet, geprüft und Atemluftflaschen gefüllt werden.
Ebenso müssen die Atemschutzmasken nach jeder Benutzung desinfiziert und gewartet werden.
Sicherheitsrelevante Teile müssen ausgetauscht werden. Die Qualifikation des hier eingesetzten
Personals ist in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 und in den Vorgaben der Hersteller beschrieben.
Zur Vermeidung hoher Folge- und Unterhaltungskosten ist der Gerätebestand auf ein notwendiges Minimum beschränkt. Dadurch ist es erforderlich, die Atemschutzgeräte unmittelbar nach
Einsatzende wieder einsatzbereit zu machen.
In der Zentralen Schlauchwerkstatt werden Schläuche gewaschen, gereinigt und bei Bedarf repariert. Ebenso werden hier Rettungs- und Arbeitsleinen gewaschen. Auch die Feuerlöscher der
Feuerwehr und der städtischen Gebäude und Betriebe werden in der ZSW überprüft und gewartet.
Das Schlauchmaterial ist an den Einsatzstellen naturgemäß erheblichen mechanischen Belastungen und Verschmutzungen durch Brandschutt und Löschwasser oder Chemikalien ausgesetzt.
Die Beamten in der Schlauchwerkstatt reinigen und trocknen die Schläuche, beseitigen Undichtigkeiten, binden neue Kupplungen ein und betreuen das Reservelager.
Atemschutzübungsanlage
In der Atemschutzübungsanlage der Hauptfeuerwache werden die vorgeschriebenen Atemschutzübungen und -lehrgänge zum Teil auch für benachbarte Feuerwehren abgehalten. Die
Übungsanlage wird durch hauptamtliches Personal betreut. Das hierfür benötigte Personal kann
nicht durch die Dienst habenden Beamten gestellt werden.
Kraftfahrzeugwerkstatt
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Zu den Aufgaben der Kraftfahrzeugwerkstatt zählt die Wartung kleineren Umfangs, die Pflege
und Reparatur von Bagatellschäden der Einsatzfahrzeuge. Die Inspektionen, Bremsensonderuntersuchungen und große Reparaturen erfolgen in den Werkstätten der Entsorgungsbetriebe Ulm
(EBU) und privatwirtschaftlichen Werkstätten.
Derzeit verfügt die Feuerwehr über 84 Fahrzeugeinheiten. Durch die eigene Werkstatt ist es
möglich, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge trotz einer unterdurchschnittlichen
Vorhaltung von Reservefahrzeugen sicherzustellen. Neben den Fahrzeugen wartet die Kraftfahrzeugwerkstatt auch Geräte wie Stromerzeuger, Tragkraftspritzen und Kompressoren und alle
motorisch angetriebenen Geräte und Einsatzmittel wie Rettungssägen, Tauchpumpen und Wassersauger etc..
Insbesondere für die Wartung der Fahrzeuge ist die eigene Werkstatt in Verbindung mit einer
umfassenden vorgeschriebenen Geräteprüfung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften notwendig. Zusätzlich können dadurch unerwartet auftretende Defekte und Funktionsstörungen
oftmals sofort behoben und die Ausfallzeiten der Fahrzeuge minimiert werden.
Die ehrenamtlichen Kräfte werden durch diese Serviceleistung entlastet um sich auf ihre Ausbildungs- und Einsatztätigkeiten konzentrieren zu können.
Hydraulikwerkstatt und Werkstatt für Verbrennungsmotoren
In der Hydraulikwerkstatt wird das für die technische Hilfeleistung erforderliche hydraulische
Rettungsgerät gewartet. Hierzu zählen Rettungsschere, Schneid- und Spreizgeräte, hydraulische
Stempel und Hubwagen.
Auch alle verbrennungsmotorisch betriebenen Geräte wie Notstromaggregate, Motorsägen und
Trennschleifer werden hier gewartet und instand gesetzt.
Funk- und Elektrowerkstatt
In dieser Werkstatt werden alle Elektrogeräte geprüft und gewartet und die Fahrzeugelektrik
sowie kleinere Störungen der Hauselektrik und der Leitstellentechnik behoben. Die vom Stromnetz unabhängige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur der Hauptfeuerwache ist für die
Bewältigung von flächigen Einsatzlagen (z.B. Sturm Lothar oder Hochwasser) mit Störungen der
öffentlichen Infrastruktur existentiell.
Aufgabe der Funkwerkstatt ist die Wartung, einfache Reparatur und Programmierung aller
Funkgeräte. Sie bietet damit die Gewähr für die Alarmierung der Feuerwehr und die Kommunikation an der Einsatzstelle und zwischen Einsatzstelle und Leitstelle. Bei der Alarmierungstechnik
werden zahlreiche Digitale-Melde-Empfänger (DME) programmiert und inventarisiert.
Kleiderkammer und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Der Feuerwehreinsatz erfordert eine situationsbezogene, umfangreiche Schutzkleidung. In der
Kleiderkammer werden entsprechende Ausrüstungen vorgehalten. Das SG 1 zeichnet für die
Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit PSA verantwortlich.
Durch die Fluktuation im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr sind in
hohen Stückzahlen Uniformen und Schutzkleidungen zu beschaffen, zu inventarisieren, auszugeben und entgegenzunehmen. Die Mitarbeiter halten die Kosten durch eine sparsame Bewirtschaftung niedrig.
Fazit
Alle o. g. Werkstätten und Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verlängerung
der Lebensdauer der Fahrzeuge, der Einsatzmittel, der Ausstattungen und Geräte. Die Funktion
steht an oberster Stelle in Verbindung mit einem pfleglichen Umgang und der Tatsache, Störungen und Fehler schnell beheben zu können, zum Teil sogar an Einsatzstellen.
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2.5.16. Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS)
Im Gebäude der Hauptfeuerwache befindet sich auch die Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm (ILS). Sie nimmt alle nichtpolizeilichen Notrufe aus dem Stadtgebiet Ulm und dem
gesamten Landkreis Alb-Donau entgegen. Sämtliche Einsätze für den Rettungsdienst, die Notärzte, den Rettungshubschrauber, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen wie THW, DLRG,
Bergwacht, Rettungshunde, Höhenrettung und die Notfallseelsorge werden von hier disponiert,
alarmiert und abgewickelt.
Im weiteren Einsatzverlauf dokumentiert sie das Einsatzgeschehen und stellt weitere Einsatzmittel auf Anforderung der Einsatzleitung bereit. Darüber hinaus nimmt die Leitstelle auch Aufgaben für andere Ämter und Dritte wahr:
Vermittlung von Telefongesprächen innerhalb der Feuerwehr
zentrale Anlaufstelle für externe Anrufer und Besucher der Feuerwehr
Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen, z.B. Aufzugnotrufe aus
städtischen Gebäuden
Unterstützung der Fa. Bosch-Sicherheitssysteme GmbH als Konzessionär der Brandmeldeanlage bei der Überprüfung der Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen
Durchführung der Datenpflege im Einsatzleitrechner
Ulm war die erste Großstadt der Städtegruppe A in Baden-Württemberg, die die Leitstelle des
Rettungsdienstes und der Feuerwehr unter einem Dach integriert hat und somit seit Jahren erhebliche Synergieeffekte verspürt.
Der Sitz der ILS sollte in der Hauptfeuerwache sein, weil nur dadurch sichergestellt ist, dass die
Leitstelle im Notfall jederzeit und sofort durch geeignetes und qualifiziertes Personal verstärkt
werden kann. Dies ist möglich, da die Mitarbeiter/innen der Dienst habenden hauptamtlichen
Wachabteilungen turnusmäßig die Disponenten für die Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle stellen.
2.5.17. Einheitliche Qualifizierung der Freiwilligen Feuerwehr
Im Sinne einer einheitlichen Qualifizierung aller ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden
folgende Lehrgänge von den Ausbildern der hauptamtlichen Kräfte für die Abteilungen der
Freiwilligen Feuerwehr jährlich durchgeführt.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Truppmannausbildung Teil 2 (besondere Themen)
Lehrgang „Truppführer“
Lehrgang „Sprechfunker“
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Lehrgang „Maschinist für Löschfahrzeuge“
Lehrgang „Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern)“
Lehrgang „Wachbereitschaftsdienst“
Lehrgang „Führerschein Klasse C“
Lehrgang „Einweisung in Sicherheitswachdienste“
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
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Lehrgang „Wachhabender für Sicherheitswachdienste“
Lehrgang „Erste Hilfe“ (8 Doppelstunden)
Lehrgang „Erste-Hilfe-Training“ (4 Doppelstunden)
Lehrgang „Erste Hilfe für Feuerwehren“ (10 Doppelstunden)
Zug- und Gruppenführer-Fortbildungen (Führungskräfte-Qualifizierung)
Ausbildung an Sonderfahrzeugen (z.B. Wechselladertechnik, Drehleiter, Vorausrüstwagen)
Erste-Hilfe-Kurs, Erste Hilfe für Feuerwehren, Erste-Hilfe-Training, AED-Schulung
Darüber hinaus werden die Führungskräfte der freiwilligen Abteilungen an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie besuchen dort die Lehrgänge
„Gruppenführer“ (Dauer zwei Wochen)
„Zugführer“ (Dauer zwei Wochen)
Qualifizierung von Jugendgruppenleitern
andere Sonderlehrgänge wie Führer von Verbänden, Stabsausbildung etc.
2.5.18. Allgemeine Aus- und Fortbildung,
Die Angehörigen der Feuerwehr Ulm leisten jährlich ca. 50.000 Ausbildungsstunden in Form von
Übungsstunden der Abteilungen, laufbahnrechtlicher Ausbildung der Feuerwehrbeamten, Sonderausbildungen, Informationsveranstaltungen, Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und
der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz, interne Lehrgänge, Atemschutzausbildung und vieles andere mehr.
Darüber hinaus organisiert die Feuerwehr Ulm Fortbildungsveranstaltungen, Workshops und
Seminare für Dritte oder stellt für andere Organisationen und Institutionen Dozenten für Fachvorträge. Zum Beispiel wurde eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung im Panzerübungsgelände Lerchenfeld für die Notärzte des Rettungshubschraubers Christoph 22 und zusammen mit
der Anästhesieabteilung des Bundeswehrkrankenhauses ein Workshop für Notärzte und Rettungsdienste mit dem Thema „Notfallplanung in Krankenhäusern einschließlich Evakuierung“
durchgeführt.
Seit Jahren wird zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Schwaben jedes Jahr ein
Gefahrguttag für die Gefahrgutbeauftragten in den Betrieben durchgeführt.
Zusätzlich werden jährlich ganztägige Seminare zum Thema vorbeugender und abwehrender
Brandschutz, ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer, in Augsburg
und Ulm organisiert.
Für die Rettungsdienstfachschule der Bundeswehr wird monatlich eine Fortbildungsveranstaltung angeboten. Die Einsatzsanitäter der Bundeswehr werden dabei in technischer Hilfeleistung
theoretisch und praktisch für ihre Auslandseinsätze ausgebildet.
Ebenso werden die Spezialeinheiten der Feldjäger bei uns von der Höhenrettungsgruppe in Abseiltechniken und Selbstrettungsübungen trainiert.
Auch die Aus- und Fortbildung für städtische Mitarbeiter in Form von Erste-Hilfe-Training und
Erste Hilfe Kursen werden auf der Hauptfeuerwache durchgeführt.
Sicherheitsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Polizei. Einsatzübungen zum Thema Verkehrsunfälle mit Demonstrationsübungen, z.B. auf dem Münsterplatz und bei den Ulmer Verkehrssicherheitstagen, werden von der Feuerwehr Ulm in wesentlichen Punkten mitgestaltet und
unterstützt.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
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2.5.19. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Die Feuerwehr Ulm ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Fachbehörde gutachterlich tätig. Im Jahr 2013 wurden ca. 280 Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erarbeitet.
Die Beteiligung der Feuerwehr Ulm im Baugenehmigungsverfahren und bei den Brandverhütungsschauen dient vorrangig dem Ziel, Brände zu verhüten, Rauch- und Wärmeausbreitung zu
verhindern, eine Menschenrettung zu ermöglichen und wirksame Löschmaßnahmen durchführen zu können. Durch die Kombination von feuerwehrtechnischem Sachverstand mit einer umfangreichen Einsatzerfahrung ist es den Sachbearbeitern möglich, Gefahren schon in der Planungsphase zu erkennen und mit praxisorientierten Lösungen zu begegnen. Nur sie verfügen
über eine ausreichende Kenntnis der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr und ihres Gerätes und führen damit vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zusammen.
Zu diesem Zweck werden alle wesentlichen Baugesuche in der Stadt Ulm seitens der Feuerwehr
auf Beachtung der Vorschriften des baulichen Brandschutzes überprüft.
In Ulm unterliegen derzeit ca. 400 besondere Objekte der regelmäßigen Brandverhütungsschau.
In folgender Liste sind diese Gebäude und Einrichtungen aufgeführt, die im erhöhten Maße
brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer
Explosion eine große Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Tabelle der Objekte die der Brandverhütungsschau unterliegen
Gruppe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Objekte der Brandverhütungsschau
Hochhäuser
Krankenhäuser, Entbindungs-, Säuglingsheime
Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege
von behinderten oder alten Menschen (ohne betreutes
Wohnen)
Gemeinschaftsunterkünfte und Beherbergungsstätten
mit mehr als 20 Gastzimmern, ausgenommen Gebäude
geringer Höhe
Schulen, Hochschulen und Einrichtungen mit ähnlichem
Nutzeraufkommen und mehr als 7 Kindern, ausgenommen Gebäude geringer Höhe
Einrichtung zur Betreuung von mehr als 7 Kindern, ausgenommen Gebäude geringer Höhe
in Untergeschossen liegende Verkaufsräume, Gaststätten, Vergnügungsstätten
Verkaufsstätten im Sinne der VkStättVO > 2.000m²
Nutzfläche
Versammlungsstätten im Sinne der Versammlungsstättenverordnung, Diskotheken
geschlossenen Großgaragen im Sinne der GaVO
Gewerbebetriebe, in denen feuer- oder ex-gefährliche
Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
Lagerräume und Lagerplätze mit mehr als 1000m² Nutzfläche zur Lagerung brennbarer Stoffe
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Anzahl
31
19
24
34
32
1
22
22
43
103
3
8
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
13
14
15
Gewerbliche Anlagen, in denen Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, verarbeitet oder verwendet werden, von denen im Brandfall Gefahren für
die Umwelt hervorgehen
Vollzugsanstalten
sonstige Anlagen und Räume, die einen vergleichbaren
Gefährdungsgrad wie Nummer 1 bis 14 aufweisen
Summe
ulm
11
2
44
399
Jährlich werden zusammen mit der Baurechtsbehörde ca. 80 Brandverhütungsschauen durchgeführt.
2.5.20. Qualitätshandbuch und Standard-Einsatz-Regeln
Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm“ wurde ein für alle Feuerwehrangehörigen gültiges Qualitätshandbuch gemeinsam entwickelt, erstellt und eingeführt. Es enthält Dienstanweisungen, Handlungsanweisungen, Prozessbeschreibungen, Ausbildungsunterlagen, Standardeinsatzregeln, Kurzbedienungsanleitungen und Datenblätter usw.
Die Ausbildung, der Einsatzdienst und das Miteinander aller Feuerwehrangehörigen werden
damit für viele Bereiche geregelt und optimiert. Im Einsatzdienst ist einheitliches Handeln und
Vorgehen wichtig.
2.5.21. Führungsorganisation der Feuerwehr Ulm
Eine Dienstanweisung „Führungsorganisation“ gemäß FwDV 100 für die Gesamtfeuerwehr Ulm
wurde entwickelt und nach Verabschiedung in der Feuerwehrstrukturkommission eingeführt,
um die Einsatzorganisation weiter zu optimieren.
Im Wesentlichen sind darin die Führungsebenen der Einsatzleitung und die jeweiligen Aufgaben
der Führungskräfte in der entsprechenden Führungsstufe (Größe des Einsatzes) sowie die zugrunde liegende jeweilige Führungsorganisation definiert.
Seit 01.01.2014 wird auf dieser Grundlage der Einsatzleiter (B-Dienst) rund um die Uhr auf der
Hauptfeuerwache vorgehalten. 2015 wird eine zusätzliche übergeordnete Einsatzleiterebene in
Rufbereitschaft, der sogenannte C-Dienst, eingeführt.
2.5.22. Zivil- und Katastrophenschutz
Zum 01.01.2004 wurde der Zivil- und Katastrophenschutz als Sachgebiet 5 wieder in die Abteilung Feuerwehr eingegliedert. Die Zusammenführung bietet die optimale Voraussetzung, um die
Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen vorzubereiten, zu bekämpfen und
bei der Beseitigung der entstandenen Schäden mitzuwirken.
Im Rahmen des Krisenmanagements wurde für den Zivil- und Katastrophenschutz das bundesweit einheitliche Führungsmodell für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen eingeführt.
Hierzu ist für den operativ-taktischen Bereich ein Führungsstab und für den administrativorganisatorischen Bereich ein Verwaltungsstab eingerichtet. Die Ausbildung der städtischen Mitarbeiter durch die Landesfeuerwehrschule läuft bereits. Das neue System ermöglicht im Katastrophenfall schnelle Entscheidungen auf fundierten Grundlagen und gewährleistet einen optimalen Informationsstand und -austausch auf allen Führungsebenen bis zum Innenministerium.
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Der Zivil- und Katastrophenschutz ist in die tägliche Gefahrenabwehr integriert, der Bereich
Brandschutz und ABC-Dienst in den Abteilungen der Feuerwehr Ulm und die beiden Einsatzeinheiten des Sanitäts- und Betreuungswesens im Rettungsdienst.
2.5.23. Spielmannszug Ulm-Lehr
Der Spielmannszug Ulm-Lehr (SPZ) ist der Musikzug der Feuerwehr Ulm und gehört organisatorisch zur Abteilung Lehr.
2.5.24. Altersabteilung
Zusätzlich zu den aktiven Abteilungen gibt es in den Abteilungen die Altersmannschaft, die aus
den nicht mehr aktiven Feuerwehrangehörigen besteht. Die Altersmitglieder unterstützen die
gesellschaftlichen Veranstaltungen der aktiven Wehr in den Ortsteilen. Sie helfen in der Fahrzeug- und Gerätehauspflege und bringen ihre Erfahrungen in die aktive Abteilung sowie in die
Jugendfeuerwehr mit ein. Daneben pflegen sie die Kameradschaft durch regelmäßige Treffs und
Ausflüge.
2.5.25. Zusammenarbeit mit Neu-Ulm und den Feuerwehren benachbarter Landkreise
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Neu-Ulm
Die Zusammenarbeit der beiden Feuerwehren ist in den letzten Jahren insbesondere im Einsatzgeschehen aber auch an vielen anderen Stellen deutlich verbessert worden. Beispielhaft zu erwähnen sind die sehr erfolgreich bewältigten Großbrände, Hochwasser, Chemie- und Gefahrguteinsätze.
Ziel der Zusammenarbeit ist es auch Ressourcen zu nutzen, das Miteinander weiter zu optimieren und langfristig zu sichern. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Feuerwehren landesunterschiedlichen Feuerwehr- und Katastrophenschutzgesetzen unterliegen und
bei Beschaffungen verschiedene Zuwendungsverfahren der Länder zum Tragen kommen.
Die Schwerpunkte der bisherigen und zukünftigen Zusammenarbeit lassen sich in die drei Teilprojekte Sonderfahrzeugkonzeption, Einsatzorganisation und Atemschutzausbildung gliedern.
Sonderfahrzeugkonzeption
Seit ca. acht Jahren stimmen die beiden Feuerwehren die Beschaffung von Sonderfahrzeugen, Einsatzmitteln und Geräten eng aufeinander ab. D. h. in diesem Bereich gibt es
eine interne gemeinsame Fahrzeugkonzeption. Der Synergieeffekt besteht darin, dass
teure Sonderfahrzeuge entweder nur einmal für beide Städte vorgehalten werden oder
dass sie sich als Module eines Systems mit unterschiedlichen Merkmalen optimal einsatztaktisch ergänzen. Die unterschiedlichen Zuwendungsverfahren in Bayern und Baden-Württemberg werden dabei Ziel führend berücksichtigt. Dadurch entstehende finanzielle Einsparungen sollen auch zukünftig die absolut notwendige Basisausstattung
der freiwilligen Feuerwehrabteilungen mit Standardfahrzeugen ermöglichen.
Einsatzorganisation
Wie bereits erwähnt, hat sich die enge und hervorragende Zusammenarbeit beider
Feuerwehren bei den großen Schadenslagen gut bewährt. Dennoch wird die Kooperation und Partnerschaft laufend optimiert. Es sind Strukturen entwickelt worden, die in
punkto Rückfallebenen und Redundanz eine höhere Sicherheit als bisher gewährleisten.
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Feuerwehr
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Insbesondere bei „grenzüberschreitenden“ Einsätzen, wie bei der Wasserrettung auf
der Donau, bei Unglücksfällen/Bränden auf den Bundesstraßen B10, B28 und B30 sowie bei den Autobahnen A7 und A8 wurden gemeinsame Einsatzpläne erstellt und
schriftlich fixiert.
Ausrückebereiche wurden nach einsatztaktischen Überlegungen, unabhängig von
Stadt- und Landesgrenzen festgelegt und die Alarm- und Ausrückeordnung beider
Städte diesbezüglich angepasst.
Atemschutzausbildung/Brandübungscontainer
Im Bereich der Ausbildung für Atemschutzgeräteträger werden seit einigen Jahren wesentlich höhere Anforderungen gestellt. Hierzu gehört auch das Training in einem
Brandübungscontainer, in dem mittels Gasflammen Brände simuliert werden (Hitze,
Feuer, Flammen, Flash-Over). Die Beschaffung und der Betrieb verursachen hohe finanzielle Aufwendungen. Die Feuerwehr Neu-Ulm besitzt vom Land Bayern einen entsprechenden Container. Dieser wird von beiden Feuerwehren in der Atemschutzausbildung
benutzt. Im Gegenzug benutzt die Feuerwehr Neu-Ulm die Atemschutzübungsstrecke
der Hauptfeuerwache Ulm, um die jährlich vorgeschriebene Belastungsübung zu absolvieren.
Überlandhilfe von und für die Feuerwehr Ulm
Bei größeren Schadensfällen erhält die Feuerwehr Ulm gegebenenfalls Unterstützung
von der Feuerwehr Neu-Ulm und von den Feuerwehren des Alb-Donau-Kreises.
Gleichzeitig leistet die Ulmer Feuerwehr gemäß der Alarm und- Ausrückeordnung und
auf Anforderung Überlandhilfe nach Neu-Ulm und in die angrenzenden Landkreise.
Kooperation mit den Feuerwehren benachbarter Landkreise
Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau
Die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis bilden einen gemeinsamen Kreisfeuerwehrverband. Hier werden unter anderem gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen, Kreisfeuerwehrtage, Leistungsübungen, Kreisfeuerwehrmarsch und viele andere Veranstaltungen organisiert.
Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
Die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis betreiben seit Jahrzehnten eine Integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle in gemeinsamer Trägerschaft.
Gemeinsamer Betrieb der digitalen Alarmierung
Die digitale Alarmierung für die Feuerwehr Ulm und die Feuerwehren des Alb-DonauKreises wird gemeinsam betrieben. Sie ist in einem Kooperationsvertrag geregelt.
Fachberater-Chemie und gemeinsames Messkonzept für Gefahrstoffe
Es ist vor Jahren gelungen, die Fachberater Chemie des Stadtkreises und der Landkreise
Neu-Ulm und Günzburg zu einem Team zusammenzulegen. Gemeinsam greift man,
auch zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis, auf diesen Pool von fünf „Fachberatern
Chemie“ aus eigenen Reihen zu, so dass rund um die Uhr mindestens ein entsprechend
qualifizierter Chemiker zur Verfügung steht. Dies erleichtert es den Einsatzleitern bei
Chemieunfällen und Gefahrguteinsätzen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Außerdem hat man ein gemeinsam entwickeltes Messkonzept erstellt und die Sets der
Prüfröhrchen für chemische Stoffe sowie die Messgerätetechnik abgestimmt. Besonders erfreulich sind die dadurch entstandenen Synergieeffekte im Bereich der Messtechnologie, da hier bisher hohe Kosten für Gerätewartung und Ersatzbeschaffung von
Prüfröhrchen, deren Verfalldatum abgelaufen ist, entstanden sind. Die Kosten für jede
Gebietskörperschaft minimieren sich damit, ohne dass der Leistungsumfang gekürzt
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wird.
In der Praxis bedeutet dies bei Gefahrguteinsätzen, dass man auf eine gemeinsame
Messtechnik zurückgreift und sich auch sonst mit Ausrüstung, Schutzkleidung, Material
und Know-how unterstützt.
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3.
Feuerwehr
ulm
Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm mit veränderten örtlichen Bedingungen
(Risikopotential, Gefährdungsbetrachtung, Auftrittswahrscheinlichkeit sowie Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung)
Gefährdungspotentialanalyse
der
Stadt Ulm
mit
veränderten örtlichen
Bedingungen
Risikopotential
Gefährdungsbetrachtung
Auftrittswahrscheinlichkeit
sowie
Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung
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3.1.
Feuerwehr
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Kurzzusammenfassung
Die Bemessung einer Feuerwehr muss sich am vorhandenen Gefahrenrisiko des Zuständigkeitsbereiches orientieren. Hierzu wird die nachstehende Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm
unter Berücksichtigung veränderter örtlicher Bedingungen durchgeführt.
Zunächst wird das Risikopotential des Gemeindegebiets wie Bevölkerungszahl und Flächennutzung dargestellt. Darauf beruhend werden bauliche Anlagen nach ihrer Art der Nutzung sowie
ihrer Größe und Anzahl einer Gefährdungsbetrachtung unterzogen. Personen- und Warenströme, Verkehrswege, Entwicklungen und Tendenzen sowie sonstige besondere Risiken werden
dabei berücksichtigt.
In einem weiteren Schritt wird die Auftrittswahrscheinlichkeit der möglichen Gefährdungen abgeschätzt. Die Auswertung der tatsächlichen Feuerwehreinsätze bildet hier die Grundlage.
Ausgehend vom Risikopotential, seiner Gefährdungsbetrachtung und der Auftrittswahrscheinlichkeit erfolgt dann im Rahmen einer Gefährdungspotentialanalyse die Bewertung der Risiken.
Für die Gesamtbewertung des Risikos der Stadt Ulm sind in erster Linie die Einwohnerzahl und
die in die Stadt aus- und einströmenden Personenströme maßgebend. Aber auch Bereiche wie
Wirtschaft, Gewerbe, Wohnen und Verkehr spielen eine wesentliche Rolle. Das Risiko in Ulm
entspricht aber grundsätzlich dem vergleichbarer Städte. Risiko erhöhend wirkt sich die Wissenschaftsstadt mit Science-Park sowie die übrigen, über das Stadtgebiet verteilten Objekte für Forschung, Entwicklung und Lehre, militärische Einrichtungen sowie die Dichte an Krankenhäusern
und Behinderteneinrichtungen aus.
Auf Grund der Erfahrung ist von einem weiteren leichten Anstieg der Einsatzzahlen auszugehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Einsätze gleichzeitig stattfinden oder sich überschneiden
wird zunehmen.
3.2.
Risikopotential der Stadt Ulm im Überblick
3.2.1.
Größe und Einwohnerzahl
Ulm erstreckt sich in Nord-Südrichtung über 18 km und in Ost-Westrichtung über 11,7 km. Die
Gesamtfläche des Stadtgebietes beträgt 119 km². Das Stadtgebiet ist in 14 Stadtteile aufgeteilt.
Ulm hat 118.892 Einwohner (Stand 31.12.2012). Die Personenzahl die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ulm aufhält, hängt neben der Einwohnerzahl von verschiedenen anderen Faktoren ab. So sind unter anderem Pendlerströme, Einkaufskunden, Schüler und Studenten sowie
Gäste und Touristen zu berücksichtigen. Auch Großveranstaltungen wie z.B. Nabada, Landesturnfeste, Kirchentage, etc. sowie Messen führen temporär zusätzliche Besucher in die Stadt.
3.2.2.
Topographie und Infrastruktur
Das Stadtgebiet wird von den Gewässern Donau, große und kleine Blau, Weihung (Wiblingen),
Rötelbach (Einsingen), Grenzgraben und Donaukanal (Donautal) sowie dem Blaukanal
(Söflingen) durchflossen. Ebenso existieren entlang der Donau einige größere Seen. Die bebaute
Fläche orientiert sich in den Ebenen dieser Täler sowie deren Hanglagen. Der tiefste Geländepunkt ist die Donau an der östlichen Stadtgrenze mit 458,5 m über normal Null. Der höchste
Geländepunkt in Eggingen im Gewann Salenhau mit 645,8 m über normal Null. Neben den inBrandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Feuerwehr
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ulm
nerstädtischen Bereichen mit Wiblingen, Donautal, Böfingen und der Wissenschaftsstadt mit
Science-Park auf dem Oberen Eselsberg sind die Ortsteile eher Wohngebiete mit vornehmlich
„Gebäuden geringer Höhe“ und teilweise ländlich geprägt.
Die Art und Verteilung der Flächennutzung ist aus der Tabelle ersichtlich:
Nutzungsart
ha
%
2178
18,3
Betriebsfläche
41
0,3
Erholungsfläche
316
2,7
Verkehrsflächen
1235
10,4
Landwirtschaftliche Flächen
5231
44,1
Forstwirtschaftliche Flächen
2290
19,3
Gewässer
172
1,5
Flächen anderer Nutzung
371
3,1
11.869
100
Bebaute Flächen und Freiflächen
Insgesamt
3.2.3.
Jahr 2012
Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Bildung, Kulturgut und Sport
Der Bereich Handel, Verwaltung, Wissenschaft und Dienstleistung ist in Ulm stark vertreten. Die
Universität sowie die Hochschulen haben 13.624 Studierende.
Die Industrie- und Wissenschaftsbereiche sind vorwiegend mittelständisch geprägt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kraftfahrzeugbau, Elektrotechnik, Forschung, Pharmazie- und
Biotechnologie, sowie Logistik- und Gütertransport.
Im Bereich Kultur gibt es verschiedene Kinos, Bibliotheken, Museen und Ausstellungen und das
Theater. In Einrichtungen wie den ROXY-Hallen, dem Congress-Centrum-Ulm sowie im Messebereich finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen statt.
Aber auch die Altstadt mit ihren herausragenden schützenswerten Gebäuden und wertvollen
Kulturgütern wie z. B. Rathaus, Ulmer Münster, Schwörhaus etc. bedürfen besonderer brandschutztechnischer Aufmerksamkeit.
Die Sportstadt Ulm bietet in diesem Bereich immer wieder Großveranstaltungen im Stadion, in
Sporthallen und unter freiem Himmel an, zum Teil mit überregionalem Einzugsgebiet.
Von besonderer Bedeutung ist die Wissenschaftsstadt am Oberen Eselsberg mit dem SciencePark, zahlreichen wissenschaftlichen Instituten, Universität und Hochschule mit Forschung und
Lehre, Forschungseinrichtungen international bedeutender Unternehmen sowie verschiedenen
Kliniken und das Bundeswehrkrankenhaus mit Stationierung des Rettungshubschraubers.
3.2.4.
Verkehr
Ulm liegt an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des Personen- und Güterverkehrs. Im Stadtgebiet treffen sich verschiedene Verkehrswege.
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Die Bundesautobahn A 8 verläuft durch das Stadtgebiet; insgesamt werden 31 km von der Feuerwehr Ulm im Einsatzfall betreut (Richtungsfahrbahnen). Die A 8 kreuzt sich in unmittelbarer
Nähe zur Stadt mit der Bundesautobahn A 7.
Die Bundesstraßen (B 10, B 28, B 30, B311, zum Teil vierspurig) haben eine Länge von 68 km.
Zusätzlich sind im Stadtgebiet 428 km Land-, Kreis- und Gemeindestraßen vorhanden.
Der Hauptbahnhof ist Haltepunkt für täglich 369 ICE-, IC-, EC- und IR-Züge, was 134.000 Anund Abfahrten pro Jahr entspricht. Er liegt an der Hauptverbindung zwischen Stuttgart und
München. In Zukunft wird der Schienenverkehr durch den weiteren Ausbau der neuen ICEStrecke vom Stuttgarter Flughafen über Ulm nach München weiter zunehmen.
Im Bahngüterverkehr ist der Containerbahnhof im Ulmer Norden mit jährlich ca. 88.800 Containerumschlägen von Bedeutung.
Neben dem Busliniennetz unterhalten die Stadtwerke Ulm, einschließlich der Verlängerung der
Linie 1, ein 9,9 km langes Straßenbahnnetz. Eine Linie 2 vom Kuhberg auf den Eselsberg ist in
Planung. Mit zehn Bahnen werden derzeit jährlich 709.259 Wagenkilometer gefahren. Mit Inbetriebnahme der Linie 2 werden sich bis 2017 die Anzahl der Bahnen auf 22 und die Wagenkilometer auf 1.560.370 km im Jahr erhöhen.
3.2.5.
Löschwasserversorgung
Alle zusammenhängenden, bebauten Flächen des Stadtgebiets sind grundsätzlich mit einem
Hydrantennetz gemäß dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW sowohl mit Trinkwasser als auch mit
Löschwasser versorgt. Außerhalb zusammenhängender bebauter Flächen gibt es Einzelgehöfte
und Objekte die keine Hydrantenleitung haben. In diesen Fällen oder wenn bei größeren Einsätzen das Hydrantennetz nicht genügend Wasser zur Verfügung stellen kann ist die Feuerwehr
Ulm mit Hilfe von Tanklöschfahrzeugen und ihrem Gefahrgut-Tankzug in der Lage, sich zu behelfen.
Daneben kann in manchen Fällen auch auf Löschwasserbrunnen, Zisternen, Löschteiche und auf
offene Gewässer zur Löschwasserentnahme zurückgegriffen werden.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet bezogen
auf den Grundschutz sichergestellt ist. Bei großem Löschwasserbedarf muss jedoch zeit- und
personalaufwendig eine zusätzliche Löschwasserversorgung durch die Feuerwehr aufgebaut
werden. Hierfür steht auch ein Holland-Fire-System mit 1000 m Schlauchleitung zur Verfügung.
Für den Erstangriff der Feuerwehr ist grundsätzlich sichergestellt, dass in jedem Stadtteil ein
Wasser führendes Löschfahrzeug zur Verfügung steht.
Für die Funktion, die Wasserleistung, den Betrieb und den Unterhalt des Hydrantennetzes sind
die Stadtwerke Ulm zuständig und verantwortlich.
3.3.
Gefährdungsbetrachtung des Risikopotentials im Detail
Wie in allen großstädtischen Bereichen sind auch in Ulm der Einzelne und das Gemeinwesen
durch Brände, Unglücksfälle, Einstürze und Naturereignisse gefährdet. Es ist originäre Aufgabe
der Feuerwehr, hierbei vor drohenden Gefahren zu schützen und Hilfe zu leisten, soweit es sich
nicht um Aufgaben der Polizei oder des Rettungsdienstes handelt.
Für die Bemessung der Feuerwehr ist ein Überblick über die potenziellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich. Dabei sind Qualität und Quantität der Risiken zu ermitteln. Sowohl die Art
der Gefahren als auch deren Dimension und Häufigkeit spielen hier eine Rolle.
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Feuerwehr
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Eine Strukturierung nach Risikogebieten ist hilfreich. Eine sinnvolle Gliederung des Stadtgebietes
erfolgt nach infrastrukturellen Kriterien der Teilgebiete. Im Verlauf der folgenden Analyse soll
nach Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, Wissenschaftsbereichen und Verkehrsflächen unterschieden werden, für die jeweils die spezifischen Risiken bewertet und beurteilt werden müssen.
3.3.1.
Wohngebiete
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben
durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebäuden nicht allein durch
das Feuer selbst, sondern vornehmlich durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Erfahrungsgemäß ist die überwiegende Zahl der Brandverletzten und Brandtoten in
den Nachtstunden zu beklagen.
Bereits bei Kleinbränden, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch Kräfte der Feuerwehr noch mit Kleinlöschgerät bekämpft werden können, sind schwere
Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf, bei körperlicher Behinderung
oder bei unsachgemäßen Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften.
Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen und angrenzenden Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits
ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In vielen Fällen muss die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch hindurch oder über Leitern der Feuerwehr erfolgen. Die Brandbekämpfung wird mit einem oder mehreren Strahlrohren
durchgeführt, die alternativ über den Treppenraum oder über Leitern vorgenommen
werden können.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die
unter ungünstigen Umständen, wie z.B. untaugliche oder nicht geschlossene Türen, zur
Ausbreitung des Rauches und zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Insbesondere Angstreaktionen von Bewohnern, wie die Flucht in den verrauchten Treppenraum, führen zu gefährlichen Situationen. Eine für die Feuerwehr
nicht ungewöhnliche Meldung lautet: „Kellerbrand – starke Rauchentwicklung, Menschen stehen an den Fenstern in den Obergeschossen und rufen um Hilfe“. Obwohl
diese Menschen zum Teil objektiv nicht gefährdet sind, müssen sie nicht selten von der
Feuerwehr gerettet werden, um Angst- und Panikreaktionen zu vermeiden. Dies bindet
Einsatzkräfte, die an anderer Stelle gebraucht werden. Neben der Eigengefährdung des
Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch dort gelagerte Gefahrstoffe wie Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen,
Gasflaschen usw. zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr
zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Oft müssen die bedrohten und benachbarten Objekte zeitgleich vorsorglich geräumt werden, um eine Gefährdung von
Personen ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbedarf zu einem frühen Zeitpunkt des Einsatzgeschehens.
Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen
grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es
zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine größere Zahl von Personen sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der
Lage sein, Einsatzkräfte und Einsatzmittel für die Suche und Rettung bereitzustellen.
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Größere Lagen erfordern die Koordinierung des Einsatzes mit Polizei, Rettungsdienst,
den Stadtwerken und anderen Ämtern.
Brände in hohen Häusern und in Hochhäusern stellen besondere Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr. Durch die langen, zeitraubenden Erkundungs-, Angriffs- und Rettungswege entsteht ein hoher Personal- und Materialaufwand z.B. beim
Aufbau einer Schlauchleitung, wenn Steigleitungen nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig sind. Insbesondere bei verrauchten Treppenräumen ist eine große Zahl von
Personen potentiell gefährdet.
Besonders Einsätze bei vorausgegangener Brandstiftung sind schwierig zu bewältigen.
Oft werden bewusst Rettungswege durch Brandstiftung unbrauchbar gemacht. Werden dann noch mehrere Brände gleichzeitig gelegt, führt dies zu größter Gefahr für die
Bewohner.
Einstürze können auch durch Überalterung oder Baufälligkeit von Gebäuden oder
durch unzureichende Abstützungen bei Baumaßnahmen am Gebäude oder an benachbarten Gebäuden, z.B. neben Baugruben, auftreten. Die von der Feuerwehr einzuleitenden Maßnahmen entsprechen den bereits erwähnten.
Bürogebäude sind in der Regel wie Wohngebäude und Wohnungen einzuschätzen. Dabei ist
tagsüber zumeist eine größere Anzahl von Personen als in Wohnungen gefährdet, die jedoch
bedingt durch den Arbeitsbetrieb wach und aufmerksam sind und deshalb frühzeitig einen
Brand entdecken können. Zur Nachtzeit sind selten Personen gefährdet. Eine Brandentdeckung
und Meldung erfolgt aber naturgemäß zu einem sehr späten Zeitpunkt, wenn keine automatischen Brandmeldeanlagen installiert sind.
Die Feuerwehr unterscheidet die Brände in Wohngebieten nach Kellerbrand, Zimmerbrand,
Wohnungsbrand, Wohnhausbrand, Dachstuhlbrand, Kaminbrand, Hochhausbrand und Gasexplosion.
Jeder Brandart wird eine eigenständige, spezifische Einsatzorganisation, Löschtechnik und
Brandbekämpfungstaktik zu Grunde gelegt.
3.3.2.
Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbebauung
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlicher
kleiner und mittelständischer Betriebe gekennzeichnet. Die Palette der Branchen reicht vom Supermarkt oder Baumarkt über Speditions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetrieben aller Art bis hin zu Metall verarbeitenden oder chemischen Betrieben. Bei Bränden in Gewerbegebieten ist daher mit einer großen Summe von unterschiedlichen Risiken zu rechnen, die
nicht immer im Voraus bekannt sein können. Daneben sind in Gewerbegebieten Einsätze der
Technischen Hilfeleistung und Umweltschutzeinsätze zur Beseitigung von Gefahren durch chemische Stoffe verschiedenster Art zu erwarten. Durch die zunehmende Wertekonzentration
(Maschinen, EDV, Lagerhalterung etc.) in allen Bereichen des Wirtschaftslebens sind die Brandfolgekosten (Entsorgung, Sanierung, Ersatzbeschaffung, Betriebsunterbrechung) oft wesentlich
höher als der reine Brandschaden. Hohe Brandfolgekosten gefährden nicht selten die Existenz
eines Betriebes und damit Arbeitsplätze.
Deshalb ist in Ulm auch die Minimierung dieser Brandfolgekosten ein Ziel des Feuerwehreinsatzes. Ein funktionierender Brandschutz auf hohem Niveau gewinnt somit als Standortfaktor zunehmend an Bedeutung.
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Brände
Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da
Personen aus verschiedenen Gründen zugegen sind. Nachts und an Wochenenden
können unter Umständen Großbrände entstehen, meist dann, wenn der Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das Feuer deshalb eine relativ
lange Vorbrenn- und Entwicklungsdauer bis zur Entdeckung hat.
Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten Einsätzen, da ihre betrieblich bedingte weitläufige Konstruktion eine schnelle Brandausbreitung auf weite Bereiche der Halle begünstigt.
Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob
Gefahrstoffe beteiligt sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen gefährliche Stoffe verarbeiten und lagern, sondern auch für andere, da auch dort entsprechende Stoffe und Güter in bedeutenden Mengen gehandhabt und benutzt werden.
Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht
werden. Neben der Löschwasserförderung kann die Rückhaltung von kontaminiertem
Löschwasser erforderlich sein.
Je nach Lage müssen Luftschadstoffe nach Art, Konzentration und Ausbreitungsverhalten erkannt, gemessen und bewertet werden. Für diese Schutzmaßnahmen, die unverzüglich ergriffen werden müssen, ist geeignetes Personal und Material vorzuhalten.
Technische Hilfeleistung
Technische Hilfeleistung durch Einsatzkräfte der Feuerwehr ist in Gewerbegebieten vor
allem während des Betriebs erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen im
Umgang mit Maschinen und bei der Verlastung von Gütern und Waren gerufen. Es
handelt sich dabei oftmals um Einsätze zur Menschenrettung, für welche die Feuerwehr Ulm entsprechend geschultes Personal und geeignetes Rettungsgerät auf den
Fahrzeugen des „Rüstzuges“ und im Abrollbehälter „Rüst/Bau“ vorhält.
Umwelt- und Gefahrguteinsätze
In Betrieben in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden
und beim Transport besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs, der
Leckage oder des Unfalls. Die Feuerwehr sollte grundsätzlich für den Einsatz bei Austritt
von Gefahrstoffen aller Art, auch größeren Umfangs, ausgerüstet und ausgebildet sein.
Bei Bränden in Gewerbebetrieben, in wissenschaftlichen Instituten und im Bereich der
Forschung und Lehre können die Einsatzkräfte zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden wie bereits erwähnt und beschrieben.
Die Stadt Ulm mit ihrer Wissenschaftsstadt und dem Science-Park, dem Biotechnologiestandort, der Solarenergie- und Wasserstoffforschung und der Bedeutung als wichtiger
Transport- und Verkehrsknotenpunkt mit Güter- und Containerbahnhof erfordert eine
ganze Reihe von besonderen Einsatzmitteln, Löschmitteln und Feuerwehrsonderfahrzeugen für Gefahrgut- und Umwelteinsätze.
Gasexplosionen
In einigen Fällen geht sowohl den Bränden als auch den Technischen Hilfeleistungseinsätzen eine Gasexplosion voraus. Ursachen hierfür können unterschiedlichster Art sein,
neben Fehlern bei Installationsarbeiten oder Leckagen können explosionsfähige Gemische auch durch Chemikalien, Manipulationen und Sabotagen sowie durch biologische
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Vorgänge entstehen. Gerade nach Explosionen kommt es häufig zu Folgebränden mit
dem zusätzlichen Gefährdungspotential, dass z.B. Gebäudeteile oder gar ganze Gebäude eingestürzt sind oder einstürzen können. Die Gefährdung für Einsatzkräfte ist
insbesondere dann extrem hoch, sollten Folgeexplosionen stattfinden, die durch Brände
verursacht werden. Zum Beispiel wenn Gasflaschen im Brandgeschehen beteiligt sind,
Gasleitungen durch die Hitze auslöten und somit die Gase freigesetzt werden oder
wenn die Brandrauchprodukte selbst explosiv sind wie bei der Rauchdurchzündung,
auch „Flash-Over“ genannt.
In Gebieten mit Mischbebauung treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte
auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken, ein Einsatz der Feuerwehr
muss oft aber mit erhöhtem Personalaufwand durchgeführt werden, damit die Umgebung der
unmittelbaren Einsatzstelle effektiv geschützt werden kann. Dies gilt z.B. bei Bränden von Betriebsgebäuden und Hallen bei denen nahe gelegene Gebäude geschützt werden müssen. Diese
Anforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr berücksichtigt werden.
3.3.3.
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Behindertenheime, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskrankenhaus und Bundeswehrkrankenhaus und ähnliche Einrichtungen
Diese Art von Gebäuden ist gerade in Ulm von besonderer Bedeutung, da sie überdurchschnittlich in Anzahl und Kapazität vertreten sind:
Die Krankenhäuser (16 Einzelobjekte) haben zusammen im Jahr 2012 mit 1.382 Planbetten 53.198 Patienten stationär behandelt, hinzu kommt das Bundeswehrkrankenhaus mit rund 500 Betten und 18.000 stationär Behandelten.
In 10 Altenpflegeheimen stehen 1.272 Pflegplätze zur Verfügung.
Daneben gibt es
zwei Justizvollzugsanstalten für 400 Personen,
verschiedene psychiatrische Einrichtungen und
fünf Behindertenheime mit insgesamt 677 Betten.
Wie schon in der Risikobetrachtung der Wohngebiete erwähnt, muss auf diese Objekte
ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Betrachtet man die Einsätze der vergangenen Jahre in solchen Einrichtungen so stellt man fest, dass hier erhöhte Vorsicht und
Wachsamkeit sowohl vorbeugend als auch abwehrend geboten ist. Die Ulmer Feuerwehr ist hierauf besonders trainiert und vorbereitet und hat Erfahrung mit Räumung
und Evakuierung.
Brände in Alten- und Altenpflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Heimen sowie in Krankenhäusern, Kliniken, Tageskliniken, Justizvollzugsanstalten und psychiatrischen Einrichtungen
stellen die Feuerwehr vor extrem hohe Anforderungen in der Brandbekämpfung und Menschenrettung. In diesen Einrichtungen kann es immer wieder zu Bränden kommen, die sich in der hohen technischen Installation begründen oder aber auf menschliche Unzulänglichkeit zurückzuführen sind.
Die besondere Schwierigkeit bei diesen Einsätzen liegt darin begründet, dass die Bewohner bzw.
Nutzer dieser Einrichtungen häufig selbst nicht gehfähig sind, körperlich und/oder geistig behindert sind und deshalb häufig unvorhersehbar handeln. Deshalb ist die Rettung unter zeitlichen,
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personellen und organisatorischen Gesichtspunkten wesentlich erschwert. Sind die Personen
auch noch eingeschlossen, wie in psychiatrischen Abteilungen und in Haftanstalten, verschärft
sich das Problem.
Mit baulichen Brandschutzmaßnahmen wie Rauch- und Brandabschnitten sowie Brandmeldeanlagen wird versucht, die Gefahr so gering wie möglich zu halten, dennoch werden Brände in
diesen Einrichtungen immer gefährlich bleiben. Insbesondere in den Nachtstunden ist oft wenig
Personal vorhanden und eine schnelle Brandentdeckung bzw. Alarmierung nicht immer gewährleistet. Auf Grund von komplexen Gebäudestrukturen und langen Anmarschwegen für die Feuerwehr vergehen wertvolle Minuten, bis die Maßnahmen wirksam greifen. Eine Evakuierung von
Patienten in angrenzende Rauch- und Brandabschnitte ist immer sehr personalintensiv und erfordert die Einrichtung einer technischen Einsatzleitung, die sich eng mit dem Betreiber und dem
Rettungsdienst abstimmt.
3.3.4.
Sonderbauten wie Hochhäuser, Messe-Hallen, Hotels, Schulen, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Theater, kulturelle Einrichtungen
Sonderbauten sind Gebäude, die durch ihre Größe und Art der Nutzung ein besonderes Gefahrenpotential darstellen. Sie sind im gesamten Stadtgebiet verteilt:
112 Schulen mit 28.125 Schülern, 14.097 davon Auswärtige
91 Kindertagesstätten mit 4.294 Kindern
24 Versammlungsstätten
17 Hochhäuser
44 gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit 3.166 Betten und 488.410 Übernachtungen
Kneipen, Diskotheken, Gaststätten in sehr großer Zahl
48 große Verkaufsstätten
84 Großgaragen
Hochregallagern
Messehallen, Congress-Centrum-Ulm, ROXY-Hallen und verschiedene andere kulturelle
Einrichtungen
Theater
Jugendhäuser, oft in alten Fort- und Wehranlagen untergebracht
Im Brandfall ist hier meist eine große Zahl von Personen gefährdet, hinzu kommt die Gefahr der
Panik, die gerade bei vielen Besuchern höher einzuschätzen ist.
3.3.5.
Besonders brandgefährdete Betriebe und Einrichtungen gemäß Störfallverordnung, Strahlenschutzverordnung, Gentechnikrecht, Biostoffverordnung und Infektionsschutzgesetz
In Ulm gibt es eine Vielzahl von Betrieben, Einrichtungen und Forschungs- und Laboranlagen,
die der Störfallverordnung, der Strahlenschutzverordnung, dem Gentechnikrecht, der Biostoffverordnung und dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Mehrere Anlagen unterliegen dabei
der jeweils höchsten bzw. zweithöchsten Sicherheitskategorie. Z. B.
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3 Betriebe nach Störfallverordnung
Betriebe und Sicherheitslabore der Strahlenschutzkategorie S2/S3 (ca. 50 Umgangsgenehmigungen)
biologische Sicherheitslabore in der höchsten Kategorie B3
Anlagen nach Infektionsschutzgesetz in den Kategorien L1-L3
gentechnische Anlagen nach Gentechnikrecht in der Stufe S1 bis S3
verschiedene Anlagen eingestuft nach Biostoffverordnung
Andere brandgefährdete Unternehmen kommen aus den Bereichen Fahrzeug- und Maschinenbau, Elektrotechnik, Feinmechanik, Solarenergie- und Wasserstoffforschung, Handel mit Chemikalien, Arzneimitteln und Bauklebern und deren Produktion, Recycling, Energieversorgung, Entsorgung, Wissenschaft und Forschung, sowie Pharmazie- und Biotechnologie.
Im Metallbau spielen neben Großhärtereien auch Metallschmelzwerke eine Rolle. Darüber hinaus gibt es mehrere Speditionsunternehmen mit großen Lager- und Umschlagkapazitäten, in
denen die gesamte Palette des Güterverkehrs abgefertigt wird. Gefährdungen durch solche Firmen sind mit produzierenden Betrieben vergleichbar.
Bei Schadensfällen binden Einsätze in diesen Bereichen meist wesentlich mehr Personal, Geräte
und Fahrzeuge sowie Material der Feuerwehr.
3.3.6.
Wissenschaftsstadt mit Universität, Science-Park und Instituten zur Forschung
und Lehre
Sehr bedeutend für Ulm sind die zahlreichen Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und
Lehre. Hier sind nahezu alle erdenklichen Gefährdungspotentiale vorhanden wie Gefahrstoffe,
chemische Stoffe in fester, flüssiger und gasförmiger Form, biologische und gentechnische Gefahren, Radioaktivität, Strahlung aller Art, Laser, Magnetfelder bis hin zu Bereichen mit Tierversuchsanlagen und Arzneimittelforschung. In diesen unterschiedlichsten Arten von Laboren und
Versuchsanlagen sind immer wieder neben Bränden auch Chemie- und Gefahrguteinsätze zu
bewältigen, um außer Kontrolle geratene Stoffe, Substanzen und Versuche zu beherrschen und
damit Umweltgefahren zu minimieren.
Bei Feuerwehreinsätzen besteht hier grundsätzlich das Problem, dass man es mit einer Mehrfachgefährdung zu tun hat. Parallel zur Brandbekämpfung muss in vielen Fällen ein Gefahrguteinsatz bzw. Umwelteinsatz durchgeführt werden. Die Mehrfachgefährdung bedroht nicht nur
die Nutzer, sondern vor allem die Einsatzkräfte und die Umwelt.
Zusätzliche Schutzkleidung, aufwendige Messverfahren und größere Sicherheitsabstände verzögern und erschweren den Einsatzerfolg. Nicht selten ist auch eine umfangreichere Absperrung,
Räumung und Evakuierung damit verbunden und eine Reihe von Gefahrgut-Einsatzfahrzeugen
erforderlich. Die Einzelgefährdungen potenzieren sich also an der Einsatzstelle und es wird mehr
Personal benötigt, wie verschiedene Einsätze der letzten Jahre bestätigt haben.
3.3.7.
Verkehr
Ulm liegt am Verkehrsknotenpunkt der Bundesautobahnen A 7 und A 8. Neben den Bundesstraßen B 10, B 28, B 30 und der B 311 ist das regionale Straßennetz über Landes- und Kreisstraßen mit dem Umland verbunden.
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Straße
Das Straßenverkehrsaufkommen lässt sich grob wie folgt gliedern:
Der öffentliche und individuelle Personennahverkehr; er wird durch Berufspendler, Studenten, Schüler und Besuchern verstärkt, die täglich die Stadt anfahren und wieder verlassen.
Als bedeutender Wissenschafts-, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort
werden die Straßen in und um Ulm von zahlreichen Zulieferern und Abholern genutzt.
Der Containerbahnhof im Ulmer Norden trägt ebenfalls zu einem höherem Verkehrsaufkommen und Güterumschlag bei.
Für die besondere Gefährdungslage auf Ulmer Straßen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die üblichen Risiken des Straßenverkehrs wie Verkehrsunfälle mit Verletzten und eingeklemmten Personen.
Das Transportaufkommen von Gütern aller Art sowie Gefahrgütern ist in Ulm auf
Grund des Gewerbestandortes, aber auch wegen der Forschungs- und Wissenschaftsstadt und wegen des zentralen Standortes als Verkehrsknotenpunkt, besonders hoch.
Somit ist hier eine hohe Unfallwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, die sich auch über Jahre
anhand der Verkehrsunfall-Einsatzzahlen feststellen lässt. Im Jahr 2013 ereigneten sich im Stadtgebiet z.B. 4.491 Unfälle mit 5 Toten und 569 verletzten Personen.
Die besonderen Umstände bei Unfällen mit Gefahrguttransportern erfordern die Vorhaltung von
Einsatzkräften der Feuerwehr, die für den Einsatz mit Gefahrgut besonders ausgebildet und mit
entsprechenden Einsatzmitteln ausgestattet sind.
Schiene
Der Güter- und Personen-Schienenverkehr in Ulm ist wie in vielen anderen Großstädten in zwei
Bereiche zu gliedern. Dies ist zum einen der Verkehrsbetrieb der Deutschen Bahn, zum anderen
der Betrieb des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs durch u.a. die Stadtwerke.
Deutsche Bahn AG
Für die Feuerwehr sind die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
Bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen der Bahn wird die Taktfolge der Züge so
gering wie möglich gehalten. Fehler und Ausfälle im Bereich der Zugsicherung können
zu Unfällen führen.
Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von
Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen.
Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten zu bewältigen. Ein technisches und/oder menschliches Versagen, welches zu einer solchen Schadenslage führen kann, ist grundsätzlich nicht auszuschließen.
Auf dem Containerbahnhof und dem Güter- und Umschlagbahnhof werden auch Gefahrgüter umgeschlagen. Leckagen an Gefahrgut-Kesselwagen mit bis zu 80.000 Litern
Fassungsvermögen sind potenziell möglich und in der Vergangenheit auch bereits passiert.
Der Bau der ICE-Neubaustrecke mit ihrem 5,9 km langen Albabstiegstunnel erhöht das
o.g. Gefahrenrisiko deutlich. Dem wird mit der Einrichtung einer Tunnelrettungswehr
begegnet.
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Straßenbahn
Ulm verfügt über ein Straßenbahnnetz, das mit einem engen Zeittakt befahren wird. Die Verlängerung der Linie 1 nach Böfingen führt durch eine steile Hanglage, welche zusätzliche Risiken
mit sich bringt. Die Linie 2 vom Kuhberg in die Wissenschaftsstadt mit mehreren Hanglagen und
Brückenbauwerken ist in Planung. Bis 2017 verdoppeln sich die Streckenlänge auf 19,2 km, die
Wagenkilometer im Jahr auf 1.560.370 km und die Anzahl der Wagen auf 22 Fahrzeuge.
Im Straßenbahnverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen und Kollisionen mit Fahrzeugen
oder Personen. Für diesen Zweck werden spezielle Rettungsgeräte und Geräte zum Eingleisen
vorgehalten an denen neben den Stadtwerken vornehmlich auch die Feuerwehr geschult und
ausgebildet ist. Die Feuerwehr arbeitet auch am Sicherheitskonzept mit.
3.3.8.
Wasserstraßen
Die drei Flüsse Donau, Iller und Blau durchfließen das Stadtgebiet. Sie sind zwar keine klassischen Wasserstraßen für den Gütertransport, dennoch gibt es eine ganze Reihe von Feuerwehreinsätzen, die auf diesen Gewässern durchzuführen sind.
Für Einsätze auf dem Wasser verfügt die Feuerwehr Ulm über ein Schnellrettungsboot sowie ein
Wasserrettungsfahrzeug mit Taucherausrüstung und einem Offshore-Rettungsanzug zur Rettung von Menschen aus dem Wasser sowie zur einfachen Technischen Hilfeleistung.
Festgehalten werden kann, die Feuerwehr hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Personen
aus diesen Flüssen erfolgreich gerettet und nicht selten Gewässerverunreinigungen minimiert
und somit zum Umweltschutz beigetragen.
3.3.9.
Biologische Gefahren
Der Einsatz der Feuerwehren bei biologischen Gefahren wie Vogelgrippe, Schweinepest, Maulund Klauenseuche, BSE (Rinderwahnsinn) etc. hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
So mussten eine große Zahl von Einsätzen in diesem Zusammenhang abgewickelt werden, zu
denen auch Verdachtsfälle von Anschlägen mit biologischen Stoffen (z.B. Anthrax) gehörten.
Die erforderlichen Notfallplanungen und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne müssen sehr zeitund personalaufwendig, in Abstimmung mit vielen Behörden und Fachleuten erstellt und laufend aktualisiert werden. Zusätzliche Finanzmittel mussten für die Beschaffung von Ausrüstung,
Desinfektionstechnik und –material, persönliche Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte und zur
Schulung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen ausgegeben werden. Die sehr hohen Einsatzkosten (Material- und Personalkosten), die von der Stadt zu tragen sind, belasten den Haushalt der Feuerwehr seit Jahren zusätzlich.
3.3.10. Großschadenslagen
Hochwasser, Starkniederschläge, Überschwemmungen
Orkane, Stürme, Unwetter, Schneebruch, Glatteis
Wald- und Flächenbrände
Großflächiger Stromausfall
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Die Vorbereitung auf derartige Lagen basiert auf einer Risikoanalyse für Großschadensereignisse
nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz und geht in die Katastrophenschutzplanung über,
die nicht Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes ist.
Die Feuerwehr bildet mit ihrer Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle, ihrer Infrastruktur
und den haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften das Rückgrat des Katastrophenschutzes. Bei
Großschadenslagen werden insbesondere in der Feuerwehrleitstelle und für die Stabsarbeit zusätzliche Kräfte schon in der Anfangsphase gebraucht.
Solche Lagen erfordern in aller Regel wegen der langen Dauer einen enormen Kräfteeinsatz, da
das Personal regelmäßig ausgetauscht werden muss. Die Einsatzlogistik, die Personaldisposition
sowie die Versorgung der eingesetzten Kräfte mit Verpflegung erfordern einen zusätzlichen
Aufwand.
3.3.11. Andere Gefährdungslagen und sonstige Risiken
Neben den erwähnten Gefahren für einzelne und/oder das Gemeinwesen hat die Feuerwehr
Situationen zu bewältigen, die sich nicht direkt nur einem der genannten, infrastrukturellen Bereiche zuordnen lassen. Zu diesen Gefahrenlagen zählen:
Menschenrettung und Befreiung von Personen aus Notlagen aller Art.
Rettung von hilflosen Personen, von Personen aus Höhen und Tiefen, von verschütteten
Personen, von suizidgefährdeten Personen und von Personen mit eingeklemmten Körperteilen in Maschinen, in betriebstechnischen Einrichtungen und in baulichen Einrichtungen etc..
Tierrettung
Rettung von Tieren aus Notlagen. Hierbei spielen nicht nur die Haus- und Nutztiere eine
Rolle sondern auch exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen, Echsen, usw. aber auch Insekten.
Technische Hilfeleistung bei allen erdenklichen Notlagen insbesondere in Zusammenhang mit Strom, Gas, Wasser, infrastrukturell notwendigen Einrichtungen (z.B. Aufzüge, Heizungen, Lüftungs- und Sanitäreinrichtungen) sowie baulichen und technischen
Anlagen aller Art.
Im Stadtgebiet ist die Feuerwehr oftmals, wenn keine weitere Hilfe ersichtlich ist, die „letzte
Rettung“ und springt als „Mädchen für alles“ in die Bresche. Sie sollte deshalb für alle „Lebenslagen“ geeignetes Gerät, Material, Know-how und Personal mit entsprechendem Sachverstand
und dem erforderlichen Fingerspitzengefühl vorhalten.
Hinweis
Die hier genannten Gefahren und Risiken können nicht vollständig sein, da die Aufgabenstellungen sehr vielfältig sind. Aber die wesentlichen Risiken, die im täglichen auch tatsächlich passieren oder eintreten können sind erfasst. Wenn die Feuerwehr hierfür bemessen und strukturiert ist, können nach menschlichem Ermessen auch noch eine ganze Reihe weiterer Unglücksfälle abgearbeitet werden, deren Szenarien vorstehend nicht detailliert beschrieben wurden.
Theoretisch denkbare Großereignisse wie z.B. Terroranschläge oder der Absturz eines Großflugzeuges im belebten Stadtzentrum zu berücksichtigen, ist nicht Aufgabe einer gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung, wie sie in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
vorgesehen ist.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Vielmehr geht es darum, die Szenarien, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit jederzeit eintreten können und die auch immer wieder durch reale Einsätze belegt werden, abzudecken.
3.4.
Auftrittswahrscheinlichkeit der Gefährdung (Auswertung der Einsatzstatistik)
3.4.1.
Einsatzentwicklung der Gesamteinsätze
2.600
2.400
2.200
2.000
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
1993 1998 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
2.522 1.747 1.862 1.862 1.891 2.129 1.898 1.844 1.889 1.769 1.664 2.018 2.051
In den Abbildungen sind die Einsätze der letzten 20 Jahre dargestellt. Diese Gesamteinsatzzahlen unterliegen geringen Schwankungen. Eine gedanklich gelegte Trendlinie in der oberen Abbildung zeigt ein leichtes, kontinuierliches Ansteigen der Gesamteinsätze.
Auch innerhalb der drei verschiedenen Leistungsbereiche (nachfolgende Abbildung) gibt es
ebenfalls geringe Schwankungen, die sich über die Jahre hinweg ausgleichen.
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Feuerwehr
Anzahl der Einsätze
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
3.000
2.800
2.600
2.400
2.200
2.000
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
Sonstige Alarme
1993
282
1998
327
2003
420
2008
369
2009
343
2010
364
2011
371
2012
398
2013
356
Hilfeleistungen
2.012
1.145
1.135
1.202
1.267
1.165
1.062
1.396
1.468
228
275
307
273
279
240
231
224
227
Brände
3.4.2.
ulm
Einsatzentwicklung Brände
180
160
Anzahl Brände
140
120
100
80
60
40
20
0
Grossbrände
1993 1998 2003 2008 2009 2010 2011 2012 2013
9
11
9
7
7
4
2
4
4
Mittelbrände
25
Kleinbrände
Entstehungsbrände
18
18
13
18
15
11
18
19
144
96
108
88
77
87
75
75
72
50
150
172
165
177
134
143
127
132
Die Brandeinsätze enthalten sowohl Entstehungs- und Kleinbrände, als auch Mittel- und Großbrände. Die Entstehungs- und Kleinbrände machen hierbei naturgemäß den größten Anteil der
Brandereignisse aus. Die klassische Aufgabe der Brandbekämpfung steht von der Einsatzhäufigkeit her an zweiter Stelle nach den Technischen Hilfeleistungseinsätzen.
Brände sind in der Regel personalintensive Einsätze. Sie sind zeitkritisch zu sehen, da zum einen
selbst bei kleinen Bränden häufig Personen lebensbedrohlich gefährdet sein können und zum
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
ulm
anderen eine schnelle Brandausbreitung bei praktisch allen Brandobjekten zu erwarten ist. Brände sind oftmals auch diejenigen Einsätze, die mit dem höchsten Risiko für die Einsatzkräfte behaftet und taktisch besonders anspruchsvoll sind. Auch deshalb müssen Brände mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften bekämpft werden.
Dabei machen Brände, die durch schnelles Eingreifen noch in der Entstehungsphase mit Kleinlöschgerät, Feuerlöscher oder nur einem Strahlrohr gelöscht werden können, naturgemäß den
größten Anteil aus. Dies dokumentiert auch den Nutzen und die Effektivität einer Feuerwehr,
deren originärer Sinn es ist, Schäden durch Brände so gering wie nur möglich zu halten. Erkennbar ist auch, dass der prozentuelle Anteil der Klein- und Entstehungsbrände an den gesamten
Bränden in den letzten Jahren zugenommen hat. Dies ist erfreulich, da man daraus ableiten
kann, dass die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ulm gerade in den letzten Jahren mit den Anforderungen gewachsen ist.
Auf Grund der kürzeren Eintreffzeiten mit höherer Funktionsstärke konnte verhindert werden,
dass sich mancher dieser Entstehungs- und Kleinbrände zu einem Mittel- oder gar Großbrand
entwickeln konnte.
Einsatzentwicklung Technische Hilfeleistungen
Anzahl Hilfeleistungen
3.4.3.
1100
1050
1000
950
900
850
800
750
700
650
600
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
HI Verkehrsunfall
1993
137
1998
104
2003
78
2008
83
2009
69
2010
55
2011
70
2012
75
2013
66
HI Mensch
164
178
225
254
274
257
230
233
271
HI Tier
221
124
119
151
159
148
157
153
146
HI Öl/Chemie
306
268
202
198
175
159
131
170
168
technische HI
1055
396
425
386
487
417
321
617
640
Sonst. Tätigkeit
129
75
86
130
103
129
153
148
177
Bei den Technischen Hilfeleistungen, in denen auch die Umwelteinsätze erfasst sind, ist in den
letzten Jahren, wenn man die Gesamtzahlen betrachtet, ein leichter Anstieg der Einsatzzahlen
zu erkennen.
Im Bereich Technischer Hilfeleistungen sind unendlich viele Szenarien denkbar. Das Spektrum
der Einsätze reicht von einfachen Hilfeleistungen wie dem Öffnen von Türen bei Verdacht auf
eine hilflose Person in einer Wohnung, dem Abstreuen von Ölspuren bis hin zur Befreiung von
Personen aus stecken gebliebenen Aufzügen.
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Außerdem Insekteneinsätze, Bauunfälle, Beseitigung von umgestürzten Bäumen, umfassende
Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen und die Rettung von Lebensmüden.
Auch die Gefahrenabwehr bei einer Freisetzung von Gefahrstoffen, oft mit weit reichender
Auswirkung auf die Umgebung, biologischen Gefährdungen und auch wetterbedingte Einsätze
wie Sturmschäden, Überflutungen, umgestürzte Bäume etc. nehmen zu.
Die Vielfalt der Szenarien macht die Vorhaltung von umfangreichem technischem Gerät erforderlich. Die Bedienung dieser oftmals komplizierten Aggregate muss nicht nur erlernt, sondern
auch ständig geübt werden, um im Ernstfall unter Stress und Zeitdruck schnelle und qualifizierte
Hilfe leisten zu können. Diese Anforderungen begründen die hohen materiellen Vorhaltungen
im Bereich der Gefahrenabwehr.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Hilfeleistungseinsätze ist zeitkritisch zu sehen. Insbesondere im
Falle der Menschenrettung ist ein schneller und erfolgreicher Einsatz nur mit einer großen Anzahl von Einsatzkräften möglich. Dem entsprechend sind nicht nur für Brände sondern auch im
Bereich der Technischen Hilfeleistung ausreichende Personal- und Technikressourcen vorzuhalten und damit generell für die Gefahrenabwehr.
Bei den Umwelteinsätzen setzt sich der Trend von leicht rückläufigen Einsatzzahlen fort. Dies
liegt wahrscheinlich darin begründet, dass speziell beim Umgang mit Gefahrstoffen aller Art
durch größere Sicherheitsanforderungen in den Betrieben, beim Güterumschlag und beim
Transport, durch die Vorhaltung von Gefahrstoffbeauftragten und Sicherheitsingenieuren und
durch mehr gesetzliche Vorgaben und Überwachung, ein höherer Sicherheitsstandard ganz allgemein erreicht wurde. Ein Teil der Kleineinsätze (z.B. auslaufender Kraftstoff nach Verkehrsunfall) wird heute von privaten Abschleppunternehmern mit erledigt.
Dennoch gilt es folgendes zu beachten
Auch wenn die Zahlen stagnieren bzw. leicht rückgängig sind, haben sich die Anforderungen an
die Feuerwehr und an ihre Ausrüstung und Technik nicht verändert. Die Abwendung von Gefahren bei Chemieeinsätzen bleibt für die eingesetzten Kräfte unverändert gefährlich. Sie machen
den Einsatz von besonderer Schutzausrüstung wie z.B. Chemie-Vollschutzanzügen notwendig.
An Einsatzstellen muss nach wie vor eine aufwendige Messtechnik vorgehalten werden und die
Beseitigung der Umweltgefahren erfordert immer sehr viel Zeit, einen großen Fahrzeug- und
Geräteeinsatz und ist damit enorm material- und personalintensiv. Anders ausgedrückt, die Qualitätsanforderungen und die der Abwehrmaßnahmen sind unverändert hoch.
Unter Berücksichtigung der Einsätze mit biologischen Gefahren wie Vogelgrippe, Schweinepest,
Maul- und Klauenseuche, BSE und Anthrax etc. haben Bedarf und Anforderungen an die technische Ausstattung, die persönliche Schutzausrüstung, die umfangreiche Desinfektionstechnik und
das Desinfektionsmaterial sowie der Schulungsaufwand und der Aufwand für die Erstellung von
Notfallplanungen und Alarmplänen sogar stark zugenommen.
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
3.4.4.
ulm
Einsatzentwicklung sonstige Alarme
400
Anzahl Sonstige Alarme
350
300
250
200
150
100
50
0
1993
234
1998
225
2003
368
2008
314
2009
293
2010
348
2011
342
2012
348
2013
303
Blinde-/Täuschungsalarme
17
73
37
52
41
8
15
39
48
Böswillige Alarme
31
29
15
3
9
8
14
11
5
Alarme über BMA
In der Abbildung ist gut zu erkennen, dass trotz der ständig steigenden Zahl von Brandmeldeanlagen und der von Brandmeldern überwachten Gebäudeflächen sich die Alarme in diesem Bereich nicht wesentlich erhöhen. Deutlich ist auch ablesbar, dass unter diesem Gesichtspunkt
betrachtet, die Täuschungsalarme ebenfalls nahezu konstant sind. Daraus lässt sich ableiten,
dass die modernen Brandmeldeanlagen zuverlässiger Brandentstehungskenngrößen wie Rauch,
Hitze oder Flammen detektieren können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit trägt auch dies im einen
oder anderen Fall dazu bei, dass Brände noch in Entstehungs- bzw. Kleinbrände eingestuft werden können und nicht in die Kategorie Mittel- und Großbrände eingruppiert werden müssen.
Betrachtet man die böswilligen Alarme, so ist hier ein erfreulicher Trend zu niederen Zahlen erkennbar.
Blinde Alarme und Täuschungsalarme (Fehlalarme) an sich sind bei einer hohen Sensitivität der
Bevölkerung und des Sicherheitssystems bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich und auch
gewünscht. Die Feuerwehr kommt lieber einmal umsonst, als einmal zu spät.
3.5.
Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung
Nach der allgemeinen Beschreibung des Gefährdungspotentials und den Risiken der Stadt Ulm
mit Gefährdungsbetrachtung, soll nun eine Bewertung und Einschätzung des Risikos erfolgen.
Dabei werden risikorelevante, verfügbare Daten berücksichtigt.
3.5.1.
Risikobewertung anhand der tatsächlichen Feuerwehreinsätze im Jahr
Ein direktes Maß für ein qualitativ und quantitativ bestehendes Gefahrenrisiko liefern die realen
Einsatzzahlen mit den dabei gewonnenen Daten wie z.B. Anzahl der geretteten Personen, Anzahl der befreiten Menschen aus Zwangs- oder Notlagen, Anzahl verletzter und getöteter Personen, Zahl der Tierrettungen sowie die Art und Häufigkeit der jeweiligen Einsatzarten. Gleichzeitig werden die Gerätschaften, Fahrzeuge, Einsatzmaterialien sowie das Personal und die Zeit-
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
ulm
dauer zur Abwendung der Gefahr erfasst. Diese Daten werden jährlich in einer übersichtlichen
Form zusammengestellt und im Jahresbericht der Feuerwehr Ulm veröffentlicht.
Befreiung von Menschen aus
Zwangs- oder Notlagen
Gerettete Personen
Geborgene Tote
Alarme aus Brandmeldeanlagen
Tierrettungen
Technische Hilfeleistung
Böswillige Alarme
Gesamteinsatzstunden (MannStunden)
66
271
211
35
303
168 146
640
5
15.980
2012 2.018
224
75
233
225
32
348
170 153
617
11
15.033
2011 1.664
231
70
230
257
24
342
131 157
321
14
14.469
2010 1.769
240
55
257
269
38
348
159 148
417
8
15.833
2009 1.889
279
69
274
248
36
293
175 159
487
9
16.728
2008 1.844
273
83
254
272
33
314
198 151
386
3
18.642
2007 1.898
245
87
289
222
24
318
204 164
396
6
17.937
2006 2.129
281
87
246
232
34
395
176 183
495
21
18.804
2005 1.877
254
90
226
180
18
345
184 125
558
19
17.301
2004 1.891
253
98
223
154
35
353
174 157
515
9
15.163
Öl- und Chemikalieneinsätze
Verkehrsunfälle
227
Gesamteinsätze
2013 2.051
Jahr
Brände
In der Tabelle ist ein Auszug der relevanten Daten der letzten Jahre dargestellt.
Statistisch gesehen rückt die Feuerwehr Ulm jeden Tag durchschnittlich über fünf Mal aus. Hierbei rettet sie eine große Anzahl von Personen, befreit viele Menschen aus Zwangslagen und
verhindert bzw. minimiert enorme Sach- und Umweltschäden.
Die Analyse der tatsächlichen Einsatzereignisse zeigt, dass grundsätzlich ein hohes bis sehr hohes Risiko vorliegt. Es entspricht aber dem Risiko vergleichbarer Städte.
3.5.2.
Risikobewertung anhand der Einwohnerzahl mit Betrachtung sonstiger Personenströme
Die Zahl der Einwohner beeinflusst das Risiko einer Stadt maßgeblich. Die Siedlungsschwerpunkte liegen neben den Kernstadtbereichen mit Innenstadt und Söflingen in den Stadtgebieten
Wiblingen und Böfingen sowie in den Ortsteilen. Bezogen auf die Personen- und Pendlerströme
der täglich in die Stadt kommenden und gehenden Einkaufskunden, Schüler, Studenten, Gäste
und Touristen, kommt neben der Innen- und Weststadt dem Industriegebiet Donautal sowie der
Wissenschaftsstadt mit Science-Park eine besondere Bedeutung zu.
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Feuerwehr
ulm
Die Bevölkerungsverteilung im Raum kann unter einsatztaktischen Gesichtspunkten als eher
ungünstig angesehen werden. Aber durch die Anzahl und Verteilung von insgesamt 14 Standorten mit Feuerwehrgerätehäusern in den Stadtteilen, kann dieser Nachteil gut kompensiert werden. Die Abdeckung des Stadtgebiets kann somit als günstig betrachtet werden.
Bei Städten mit über 100.000 Einwohnern geht man grundsätzlich bei der Risikobewertung von
einem sehr hohen Wert aus. Deshalb hat auch diese Einwohnergrenze eine besondere Bedeutung im Feuerwehrgesetz. Ab dieser Schwelle ist gemäß Feuerwehrgesetz eine Abteilung Berufsfeuerwehr vorzuhalten.
3.5.3.
Gefahrenmatrix, Einstufung in Gefahrenklassen
In jedem Gebiet der Stadt existieren potentielle Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicherheit
bedrohen können.
Durch analytische oder empirische Verfahren können die Risikofaktoren in einem Gefahrenkataster für die Bedarfsermittlung standardisiert und transparent dokumentiert werden.
Für die Risikobewältigung wird von manchen Feuerwehren als Orientierungshilfe eine Gefahrenmatrix verwendet, aus der ein nachvollziehbares Sicherheitsniveau abgeleitet werden kann
und an der sich die feuerwehrtechnische Ausstattung, die Organisation und das Personal der
Stadtteilfeuerwehren orientiert.
Zur Erfassung der Größenordnung von Gefahren sind innerhalb der Hauptklassen
Brand,
Technische Hilfeleistung und
Umweltgefahren/Gefahrgut
jeweils 4 Stufen definiert, wobei die Stufe I das geringste Risiko beschreibt.
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Feuerwehr
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ulm
Gefahrenmatrix
Gefahrenklasse
I
II
III
IV
Brand
Einsatzart
Technische Hilfeleistung
Gebäude geringer Höhe,
Rettungshöhe< 8 m,
Kleingartenanlagen
Ortsverkehr
bei Gefahrstoffen kein
Atemschutz erforderlich
Durchgangsverkehr
Bundesstraßen
Gefahrstoffe erfordern
Atemschutz und Einsatzkleidung nach HuPFRichtlinie
Schnellstraßen,
Autobahnen,
mehrspurige Straßen
Gefahrstoffe für die
Chemikalien-Vollschutzanzüge notwendig sind
hohe Verkehrsdichte,
Tunnelanlagen,
Schienenverkehr,
Großbaustellen
Betriebe die der Störfallverordnung unterliegen, Containerumschlag und Logistikschwerpunkte, hohes
Transportaufkommen
Gebäude mittlerer Höhe,
Rettungshöhe 8-11 m,
Beherbergungsbetriebe
bis 8 Betten, größere
landwirtschaftliche Anwesen, Werkstätten, Lagergebäude, Wald
Gebäude bis zur
Hochhausgrenze,
Beherbergungsbetriebe
bis 60 Betten,
Versammlungsstätten,
große Gewerbebetriebe
besondere Risiken, Hotels, Stadtzentren, Kliniken, Altenheime, Behindertenheime, Einkaufszentren, Hochhäuser,
Industriegebiete, Wissenschaft und Forschung,
Universität und sonstige
Hochschulen
Umweltgefahren /
Gefahrgut
Die Einstufung der Stadt Ulm nach dieser Matrix ist in Gefahrenklasse IV vorzunehmen.
3.5.4.
Risikobewertung nach besonderer baulicher Nutzung und Verkehr
Vorstehend wurde schon auf eine ganze Reihe von Gebäudearten und Nutzungen eingegangen,
die wegen ihrer Einstufung in hohe Gefahrenklassen ein besonders großes Risiko beinhalten
oder bei denen im Brandfall viele Menschen gefährdet sein können. Diese Gebäude wurden
bereits einer Gefährdungsbetrachtung unterzogen, werden aber der Vollständigkeit halber auch
in der nachstehenden Übersicht aufgelistet.
16 Krankenhäuser (Einzelobjekte) mit 2.382 Planbetten und 53.198 stationär behandelten Patienten im Jahr
10 Altenpflegeheime mit 1.272 Pflegplätzen
zwei Justizvollzugsanstalten für 400 Personen
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verschiedene psychiatrischen Einrichtungen
fünf Behindertenheime mit insgesamt 677 Betten
112 Schulen mit 28.125 Schülern, 14.097 davon Auswärtige
91 Kindertagesstätten mit 4.294 Kindern
24 Versammlungsstätten
17 Hochhäuser
44 gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit 3.166 Betten und 388.299 Übernachtungen
Kneipen, Diskotheken, Gaststätten, Clubs, Bars, Spielhallen in sehr großer Zahl
48 große Verkaufsstätten
84 Großgaragen
Hochregallager
Messehallen, Congress-Centrum-Ulm, ROXY-Hallen und verschiedene andere kulturelle
Einrichtungen
Theater
Jugendhäuser
3 Betriebe nach Störfallverordnung
Betriebe und Sicherheitslabore der Strahlenschutzkategorie S2/S3 (ca. 50 Umgangsgenehmigungen)
biologische Sicherheitslabore in der höchsten Kategorie B3
Anlagen nach Infektionsschutzgesetz in den Kategorien L1-L3
gentechnische Anlagen nach Gentechnikrecht in der Stufe S1 bis S3
verschiedene Anlagen eingestuft nach Biostoffverordnung
Ergänzend sollen nun die Risiken erfasst werden, die bisher nur ungenügend berücksichtigt
worden sind. Hierzu gehören im Einzelnen
landwirtschaftliche Betriebe mit großer Anzahl von Tieren
Liegenschaften des Bundes
Liegenschaften der Bundeswehr, sowie Kasernenbereiche
Fort- und Wehranlagen
wichtige infrastrukturelle Einrichtungen mit wenig ständig Beschäftigten, wie Kraftwerkseinrichtung und Umspannwerke, Energieversorgungseinrichtungen, Wasserkraftanlagen, Wasserkraftwerke etc.
große Verkaufsstätten (z.B. Möbelhäuser und Einkaufszentren)
Gasthöfe, Pensionen, Hotels, deren Risiko durch die Anzahl der Betten bestimmt ist
Jugendherberge mit ca. 20.000 Übernachtungen pro Jahr
verschiedenste Bildungseinrichtungen
enge Altstadtbereiche, sowie Gebiete mit Fachwerkhäusern, bei denen insbesondere
die Zugänglichkeit nicht oder nur erschwert möglich ist und die Wahrscheinlichkeit der
Brandübertragung auf andere Gebäude sehr hoch ist
Chlorgas-, Ammoniakanlagen und große Kühlanlagen (z.B. Schlachthof, Brauerei)
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Feuerwehr
ulm
Objekte mit unwiederbringlichen Kultur- und Kunstschätzen, zum Teil mit hohen
Brandlasten und Museen
Kirchen, Klöster, Ulmer Münster sowie sonstige kirchliche Einrichtungen aller Glaubensrichtungen mit zeitweilig hoher Menschenanzahl
regelmäßig stattfindende Traditionsfeste und Großveranstaltungen (Nabada, Stadtfeste
etc.)
Mehrzweckhallen (Versammlungsstätten) unter anderem auch für Theateraufführungen, Discos, Faschingsveranstaltungen, Konzerte etc., die viele Menschen aufnehmen
usw.
Neben dem produzierenden und handelnden Gewerbe aller Art, von denen zum Teil besondere
Risiken durch die Produktionsabläufe oder durch hohe Brandlasten der Materialien ausgehen,
spielen der Warenumschlag, der Transport und die Lagerung eine besondere Rolle.
Das Multinationale Kommando Operative Führung / Multinational Joint Headquarters Ulm ("Ulmer Kommando") in der Wilhelmsburgkaserne ist eine multinational besetzte Dienststelle der
Streitkräftebasis und im Wesentlichen darauf ausgerichtet, im Auftrag der Vereinten Nationen,
der NATO oder der EU, jederzeit einsatzbereit und schnell verlegbar, die Führung von weltweiten
Krisenmanagementeinsätzen zu übernehmen. Das Personal des Kommandos (derzeit ca. 50 Soldaten aus 17 NATO- und EU Nationen, eine weitere Erhöhung auf bis zu 170 Dienstposten ist
vorgesehen) ist multinational und aus Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst, der Streitkräftebasis und zivilen Experten (BWI Informationstechnik GmbH / IT-Ausstattung) zusammengesetzt.
Dem Kommando unterstellt ist ein Unterstützungsverband (350 Soldaten) mit einer Einsatz- und
einer Unterstützungskompanie.
Zusätzlich sind die 4. Kompanie Feldjägerbataillon 452, das Sanitätszentrum Ulm, das Heeresmusikkorps 10 und das Mobilitätscenter Ulm der BwFuhrparkService GmbH in der Wilhelmsburgkaserne untergebracht.
In der Hindenburgkaserne ist das Lazarettregiment 41 stationiert. Das BundeswehrDienstleistungszentrum und das Karriereberatungsbüro Ulm sind in der Bleidornkaserne untergebracht.
Die Fachschule Rettungsdienste der Bundeswehr ist in das Bundeswehrkrankenhaus auf dem
Oberen Eselsberg integriert.
Durch diese Konzentration von Kasernen und militärischen Anlagen und Einrichtungen ist ein
zusätzliches Gefahrenrisiko gegeben.
Besonderes zu berücksichtigen ist auch die große Zahl der unterschiedlichsten Krankenhäuser
wie Universitätskliniken, Rehabilitationskrankenhaus, Bundeswehrkrankenhaus, Strahlentherapie, Geriatrische Klinik Bethesda sowie die verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen und der
Neubau der Chirurgie auf dem Oberen Eselsberg.
Daneben schlägt sich die Wissenschaftsstadt mit ihren Instituten, Laboren und Einrichtungen für
Forschung, Lehre und Entwicklung deutlich in der Zahl der Einsätze nieder. Eine Erhöhung des
Risikos durch die Nutzung dieser Einrichtungen ist zusätzlich zu beachten.
Ein erhöhtes Risikopotenzial besteht auch durch die sehr hohe Verkehrsdichte auf den Straßen
des Stadtgebietes. Die zum Teil vorhandene Mehrspurigkeit der Straßen, die Tunnelanlagen sowie die vielen Gefäll- und Steigungsstrecken erhöhen grundsätzlich das Unfallrisiko.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
3.5.5.
Feuerwehr
ulm
Berücksichtigung von Veränderungen und Tendenzen
Bevölkerungsentwicklung und neue Einsatzfelder
Betrachtet man neben der Bevölkerungsentwicklung (demographischer Wandel) auch andere
Bereiche der künftigen Entwicklung der Stadt Ulm so ist z.B. der unter Tage-Kalkabbau im Mähringer Berg und die ICE-Neubaustrecke mit Tunnel zu berücksichtigen, die eine Anpassung der
Atemschutzgerätetechnik sowie eine spezialisierte Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzeinheiten nach sich zieht.
Pandemieplanung
Die Anschläge vom 11.09.2001 hatten Auswirkungen auf das Einsatzspektrum der Feuerwehren, viele Antrax- und Milzbrandverdachtsfälle mussten bewältigt werden. Aber auch neue Formen einer globalen Bedrohung werden deutlich. Der Bund stellte einen nationalen Pandemieplan auf, der über die Länder bis in die Ortspolizeibehörden umzusetzen ist. Für eine PockenEpidemie mussten detaillierte Planungen erstellt werden. Bemerkenswert sind auch die vielen
Einsätze bzgl. der Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe.
Klimatische Veränderungen
Die klimatischen Veränderungen werden spürbar, dies haben die vermehrt auftretenden Unwetter, Starkniederschläge, Orkane und die Hochwasserlagen der vergangenen Jahre gezeigt, zuletzt der Hagelschlag in Reutlingen. Die Stadt Ulm hat gewaltig in den Hochwasserschutz investiert. Nach der Meinung von Experten wird sich unser Klima weiter verändern. Es wird häufiger
zu extremen Hitze- und Unwetterereignissen kommen.
Veränderte Sicherheitslage
Nach den Terroranschlägen in Amerika hat sich die Sicherheitslage geändert. Der Bund hat seine
Strategie des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes der neuen Situation angepasst. Auch die
Führungsstrukturen von Verwaltungs- und Führungsstäben wurden 2003 durch Überarbeitung
der Feuerwehrdienstvorschriften und durch Erlasse und Hinweise verändert.
Geänderte Vorschriften
Fast alle Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 1, FwDV 2, FwDV 3, FwDV 7, FwDV 13, FwDV 100,
FwDV 500) wurden überarbeitet. Teilweise resultieren daraus erhöhte Anforderungen an die
Feuerwehren, z.B. im Bereich Atemschutz, die einen wesentlich höheren Aus- und Fortbildungsaufwand bedeuten.
3.5.6.
Gesamtbewertung des Risikos der Stadt Ulm
Diese Gefährdungsbetrachtungen und Risikobewertungen zeigen, dass nicht nur auf Grund der
großen Einwohnerzahl und der Personenströme ein objektiv gesehen, hohes Risiko besteht,
sondern insbesondere auch wegen der Art, der Konzentration und der Nutzung der baulichen
Anlagen und Einrichtungen mit der Einstufung in die oberen Gefahrenklassen, was mit der Bedeutung als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort für die gesamte Region einhergeht.
Dies wird durch die hohen Einsatzzahlen eindrücklich unterstrichen. Zusammengefasst müssen
jährlich
ca. 250 Brände bekämpft, bei
ca. 75 schweren Verkehrsunfällen technische Hilfe geleistet werden, nicht selten um
eingeklemmte Personen zu befreien,
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
ca. 235 Menschen aus Notlagen befreit bzw. gerettet,
ca. 30-35 Tote geborgen,
ca. 150 Tierrettungen durchgeführt,
ca. 170 Umwelt- und Chemieeinsätze abgewickelt,
ca. 10 Wasserrettungen durchgeführt sowie
ca. 350 mal zu Objekten mit Brandmeldeanlagen ausgerückt werden, zum Teil auch
um Entstehungsbrände zu löschen.
Die Risikoschwerpunkte sind zwar in der Bevölkerungszahl begründet, aber auch im Bereich
Wirtschaft, Forschung und Lehre, Handel, Gewerbe, Wohnen, infrastrukturelle Einrichtungen
und im Verkehrssektor angesiedelt. Grundsätzlich entspricht dieses Risiko dem vergleichbarer
Städte.
Risiko erhöhend wirkt die Wissenschaftsstadt mit Science-Park sowie die übrigen über das
Stadtgebiet verteilten Objekte für Forschung, Entwicklung und Lehre, die Konzentration von bedeutenden militärischen Einrichtungen und Institutionen und die hohe Dichte an Krankenhäusern, Kliniken und die Behinderteneinrichtungen mit überregionaler Bedeutung.
Die Bemessung einer leistungsfähigen Gemeindefeuerwehr erfordert aber nicht nur Überlegungen zum bisherigen Einsatzgeschehen, sondern macht darüber hinaus einen Blick auf künftige
Entwicklungen notwendig. An erster Stelle ist hier die Entwicklung der Bevölkerung zu betrachten, die direkten Einfluss auf die Risikowahrscheinlichkeit hat.
Die Art, der Umfang und der Gefährdungsgrad der Feuerwehreinsätze haben sich in den letzten
Jahren mit steigender Bevölkerungszahl und mehr Bebauung leicht nach oben verändert. Einsätze mit biologischen Gefahren haben zugenommen. Die prognostizierte, weitere Zunahme der
Einwohnerzahl in Ulm wird sich auch in steigenden Einsatzzahlen niederschlagen. Ein Anstieg in
der bisherigen Größenordnung kann qualitativ mit der vorhandenen Struktur abgedeckt werden, sofern eine Optimierung und Anpassung erfolgt. Steigende Einsatzzahlen führen auch dazu, dass Einsätze gleichzeitig stattfinden oder sich überschneiden und deren Auswirkungen genau beobachtet werden müssen.
Wegen der besonderen Struktur der Feuerwehr Ulm können die Anforderungen bei Paralleleinsätzen bisher gut erfüllt werden. Der Grund liegt darin, dass neben den Mitgliedern der Abteilung Ulm-Innenstadt sehr viele Feuerwehrangehörige auch aus den Stadtteilen, an den Fahrzeugen der Hauptfeuerwache ausgebildet sind und dort auch regelmäßig an Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen Dienst tun sowie bei größeren Einsätzen die Hauptfeuerwache besetzen. Über
die Alarm- und Ausrückeordnung ist sichergestellt, dass bei einem Großeinsatzfall die Hauptfeuerwache immer sofort wieder mit Kräften besetzt wird, um Folge- bzw. Paralleleinsätze abzudecken.
Gebiete an der Hilfsfristgrenze
Im Rahmen der Risikoanalyse ist auch zu erwähnen, dass Gebiete wie das Industriegebiet Donautal (ca. 7 bis 8 km), sowie die Ortsteile Unterweiler (ca. 14 km), Einsingen (ca. 10,6 km),
Eggingen (ca. 12,6 km) und das Wohngebiet Böfingen (Hafenberg ca. 5,8 km), auf Grund der
Entfernung zur Hauptfeuerwache nur bei günstigsten Verkehrs- und Witterungsbedingungen
innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden können. Dies muss dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung bewusst sein. Man kann dies aber vertreten, da in der Nähe oder im Ortsteil selbst
(Ausnahme Böfingen) Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sitzen und die Kräfte der Hauptfeuerwache in aller Regel deutlich unterhalb der 15 Minuten Hilfsfristgrenze als zweite Gruppe
eintreffen. Durch die Vorhaltung einer Abteilung Berufsfeuerwehr würde sich diese Situation
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
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nicht verändern, da die Entfernung und damit die Fahrstrecke gleich bleibt. Analysiert man die
Risiken, und bewertet man die Einsätze in diesen Bereichen, so ist das Restrisiko tolerierbar.
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
4.
ulm
Folgerungen für Organisation und Struktur der Feuerwehr Ulm als
Bedarfsplanung
Folgerungen
für
Organisation und Struktur
als
Bedarfsplanung
Personal
Investitionen und Unterhalt
Aus- und Fortbildung
mit
Finanzbedarf
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4.1.
Feuerwehr
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Kurzzusammenfassung
Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen soll die Struktur der Feuerwehr Ulm fortgeschrieben, optimiert und angepasst werden, um auch künftig Bestand zu haben, einschließlich des
erforderlichen Finanzbedarfs für diese Weiterentwicklung.
Dies steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Vorbehalt
der Finanzierung.
Sich daraus ergebende Bedarfsplanung (Folgerungen):
4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm – Innere
Organisation“ wegen Arbeitsüberlastung mit Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit.
Diese Stellen sind nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits
zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
1 neue Ausbildungsstelle in A7 für vermehrte Zurruhesetzungen in den nächsten 10
Jahren. Diese Stelle ist nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 aus Dienstrechtsreform, Einführung Elternzeitgesetz und Änderung Urlaubsverordnung. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission
vom 14.10.2013 werden sie zum Stellenplan 2015 angemeldet.
Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der Ausbildung für Leitstellendisponenten. Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission vom 14.10.2013 wird
sie zum Stellenplan 2015 angemeldet.
Investitions-/Sanierungsprogramme für
–
Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge und Technik (Fortschreibung) mit Einführung Digitalfunk,
–
Betriebseinrichtungen, Einsatzmittel und elektronische Anlagen und Funktechnik
(Fortschreibung),
–
Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle mit Erweiterung der
Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf Digitalfunk,
–
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Hauptfeuerwache wie Ertüchtigung
bzw. Erweiterung der Zentralen-Atemschutz-Werkstatt, Umbau und Sanierung UG
zur Reinigung und Wartung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Sanierung der Hauselektronik (Fortschreibung)
–
ein Sanierungsprogramm „Feuerwehrgerätehäuser“ zur Ertüchtigung, Sanierung
und Anpassung an den heutigen Standard,
–
Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit modernen Medien und einer Medienplattform zu Verwaltungs-, Ausbildungs- und Kommunikationszwecken,
eine dauerhafte Unterbringung der Katastrophenschutzfahrzeuge
Fortschreibung der Unterhalts- und Betriebskosten (Beschaffungsprogramm zur Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen mit anforderungsgerechter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Dienstkleidung; Budgetanpassung Fahrzeughaltung, Aus- und
Fortbildung, Einsatzmittel und Betriebseinrichtungen, Feuerwehrgeräteprüfung, arbeitsmedizinische Untersuchungen).
Folgerungen für Organisation mit Umsetzung der neuen Führungsorganisation, Fortschreibung der Entschädigung für Funktionsträger im Ehrenamt und Maßnahmen der
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
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Personalgewinnung im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bereich (Internationale
Stadt, Kinderfeuerwehren, Öffentlichkeitsarbeit etc.)
Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung aller Feuerwehrangehörigen mit Umsetzung der Projektergebnisse.
Aufstellung, Ausbildung und Unterhaltung einer Tunnelrettungswehr für den Albabstiegstunnel der ICE-Neubaustrecke.
Ziel ist die Qualitätssicherung der Leistungsfähigkeit der Gesamtfeuerwehr Ulm.
4.2.
Veränderte Rahmenbedingungen
Die bisherige Struktur der Ulmer Feuerwehr hat sich seit dem Strukturbeschluss von 1994 und
dessen Umsetzung grundsätzlich bewährt, dies wird regelmäßig anhand von Kennzahlen nachgewiesen.
In den letzten Jahren haben sich dennoch wesentliche Rahmenbedingungen geändert, die eine
Überarbeitung und Anpassung der organisatorischen und personellen Struktur notwendig machen.
Ziel ist es nun, mit diesem Brandschutzbedarfsplan die bestehende auf ihre Praxistauglichkeit
geprüfte und bestätigte Feuerwehrkonzeption fortzuschreiben, zu optimieren und den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen um die Struktur für die Zukunft zu sichern.
4.2.1.
Veränderte Bedingungen
Umsetzung der Beschlüsse/Ergebnisse aus dem Projekt „Weiterentwicklung der Feuerwehr Ulm – Innere Organisation".
Dienstrechtsreform, Einführung der Elternzeit, geänderte Urlaubsregelungen, vermehrte Zurruhesetzung von Feuerwehrbeamten.
Neue Vorgaben beim Betrieb von Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstellen sowie
der Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals.
Die Qualität der Feuerwehreinsätze hat sich in den letzten Jahren trotz steigender Bevölkerungszahl und mehr Bebauung nur leicht verändert. Die Zunahme der Einsätze mit
biologischen Gefahren bildet hier eine Ausnahme. Allerdings ist auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Jahre eher von einem weiteren Anstieg der Einsatzzahlen auszugehen als von einer Stagnation oder gar einem Rückgang. Die Wahrscheinlichkeit,
dass mehrere Einsätze gleichzeitig stattfinden oder sich überschneiden wird steigen.
Ebenso wird die quantitative Zunahme der Risiken sich in den Einsatzzahlen niederschlagen. Z. B. durch mehr Einrichtungen im Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre, der ICE-Neubaustrecke mit 5,9 km langem Albabstiegstunnel, mehr Gewerbeansiedlungen usw..
Einführung der Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz für alle Bereiche der Feuerwehr führen zu einem Mehraufwand bei Planung, Organisation, Ausbildung und
Umsetzung der Maßnahmen.
Kostensteigerungen bei den Beschaffungs- und Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Fahrzeugpreise, Reparaturen, Kraftstoffkosten, UVV-Prüfungen).
Mehraufwand infolge zusätzlicher/umfangreicherer Geräteprüfordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Atemschutz, Fahrzeug-, Geräte- und Elektrowesen).
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Wandel im Bereich der Fahrzeug- und Gerätetechnik (z. B. mehr Elektronik, kurze Entwicklungszyklen bei Ersatzteilen). Kürzere Lebensdauer von Fahrzeugen.
Bevölkerungsentwicklung (z. B. demographischer Wandel und geändertes Freizeitverhalten hat Auswirkung auf die Anzahl und die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen und auf die Personalgewinnung und den erhöhten Rettungsaufwand insbesondere bei älteren Menschen).
Klimatische Veränderungen (Zunahme extremer Wetterlagen wie z. B. Starkniederschläge, Hochwasser, Unwetter).
Neue Aufgabengebiete wie z. B. Tunnelrettungswehr und Brandbekämpfung in Tunneln, Massenanfall von Verletzen, Dekontamination von Verletzen, Brandschutz und
Schutz vor chemischen, biologischen und radioaktiven Gefahren bei Großveranstaltungen sowie bundesweite Einführung des Digitalfunks.
Steigender Organisationsaufwand für Verwaltung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen im Rahmen der besonderen Feuerwehrstruktur.
Vermehrte Aus- und Fortbildungszeiten aufgrund geänderter Dienstvorschriften und
Ausbildungsvorgaben binden Personal und Ressourcen.
Geänderte Vorschriften und Anforderungen für Feuerwehrgerätehäuser; z. B. Umkleiden nicht in der Fahrzeughalle, Abgasabsaugung für Dieselmotor-Emissionen, getrennte Toiletten/Nassbereiche für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige.
Die Eintreffzeiten verändern sich auf Grund sich ändernden Rahmenbedingungen wie
Verkehrsdichte, Baustellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen negativ. Hierbei ist
auch das Anrücken der Feuerwehrangehörigen zur Hauptwache und den Feuerwehrhäusern zu beachten.
Eine Bewertung der bisher gemachten Erfahrungen sollte Ziel führend eine Berücksichtigung in
der Struktur von morgen finden.
4.3.
Folgerungen Personal - Zukünftiger Personalbedarf
Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen wie
Arbeitsüberlastung im Sekundärdienst mit Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit,
Dienstrechtsreform, Einführung der Elternzeit, geänderte Urlaubsregelungen,
vermehrte Zurruhesetzung von Feuerwehrbeamten und
Neuregelung der Fortbildung für Leitstellendisponenten
bedurfte die Personalbedarfsplanung und -entwicklung bei der Feuerwehr Ulm dringend der
Fortschreibung und Anpassung.
Da die personellen Engpässe aus o.g. Gründen sich auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
auswirken und die Funktionsstellenbesetzung durch die Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums vorgegeben ist, wurde die Personalbedarfsplanung und Personalentwicklung in das
Jahr 2013 vorgezogen und sowohl in der Strukturkommission wie auch auf Verwaltungsebene
behandelt.
Die Fortschreibung der Personalbedarfsplanung und -entwicklung war auch zu diesem Zeitpunkt
notwendig, da die Stadt Ulm bis zum 31.12.2013 an das Innenministerium Bericht bzgl. der
Einhaltung der Auflagen zur Ausnahmegenehmigung von einer Berufsfeuerwehr zu erstatten
hatte. Sie diente somit dem Innenministerium als Entscheidungshilfe.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Da die Personalbedarfsplanung und -entwicklung ausführlich in der Feuerwehrstrukturkommission am 14.10.2013 und am 01.07.2013 behandelt wurden, erfolgt hier im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes nur eine zusammengefasste Übersicht der Ergebnisse. Auf die jeweiligen
Drucksachen der Strukturkommissions-Sitzungen wird verwiesen.
4.3.1.
4 neue Stellen als Ergebnis aus Projekt „Weiterentwicklung Feuerwehr Ulm –
Innere Organisation“ (bereits vollzogen in 2014)
Wegen Arbeitsüberlastung im Sekundärbereich, in Verbindung mit der zusätzlichen hohen Belastung im Primärbereich und mit Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit wurden diese Stellen
geschaffen. Sie dienen vor allem auch dem Ausbildungsdefizit zu begegnen.
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A9 für den
Bereich Medienplattform, Nachwuchsgewinnung Ehrenamt, Internationale Stadt sowie
Dienst- und Schutzkleidung im Sachgebiet Verwaltung und Controlling (SG 1)
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A9 für den
Bereich Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung im Sachgebiet Einsatz und Organisation (SG 3).
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A9 für den
Bereich „Zentrale Atemschutzwerkstatt“ im Sachgebiet Technik (SG 4).
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A9 für den
Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Sachgebiet Zivil- und Katastrophenschutz (SG 5).
Diese Stellen sind nach Behandlung in der Feuerwehrstrukturkommission am 14.10.2013 bereits
zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
4.3.2.
1 neue Ausbildungsstelle in A7 für vermehrte Zurruhesetzungen in den nächsten 10 Jahren (bereits vollzogen in 2014)
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A7 wegen
einer durchschnittlichen Zurruhesetzung von mehr als einem Feuerwehrbeamten pro
Jahr in den nächsten 10 Jahren.
Diese Stelle ist nach Behandlung in der Strukturkommission am 14.10.2013 bereits zum Haushaltsjahr 2014 geschaffen und besetzt worden.
4.3.3.
Schaffung von 2 neuen Stellen in A8 aus Dienstrechtsreform, Einführung ElternZeitgesetz und Änderung Urlaubsverordnung.
Schaffung von 2 neuen Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A8 wegen
der Einführung von Vorsorgekuren und Zusatzurlaub gemäß Dienstrechtsreform, Einführung der Elternzeit gemäß Elternzeitgesetz und Änderung der Urlaubsregelungen.
Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission vom 14.10.2013 werden diese zum Stellenplan
2015 angemeldet.
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
4.3.4.
ulm
Schaffung 1 neuen Stelle in A8 auf Grund der Neuregelung der Ausbildung für
Leitstellendisponenten.
Schaffung einer neuen Stelle im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A8 wegen
Neuregelung der Ausbildung für Leitstellendisponenten in integrierten Rettungs- und
Feuerwehrleitstellen. Gemäß Leitstellenvertrag beteiligt sich der ADK mit ca. 30%.
Als Ergebnis der Feuerwehrstrukturkommission vom 14.10.2013 wird diese zum Stellenplan
2015 angemeldet.
Die noch ausstehenden 3 Stellenneuschaffungen im Jahr 2015 und deren Realisierung stehen
unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Vorbehalt der Finanzierung.
4.4.
Folgerungen für Investitionen
4.4.1.
Übersicht der bisherigen Investitionen seit 2007
Jahr
Fahrzeuge
Geräte
bau- u. techn.
Maßnahmen
Ausgaben
Summe
Einnahmen
gesamt
2014
650.000 €
30.000 €
574.000 €
1.254.000 €
325.000 €
2013
656.447 €
13.352 €
441.752 €
1.111.551 €
246.027 €
2012
355.480 €
30.549 €
114.678 €
500.707 €
321.903 €
2011
308.720 €
27.674 €
882.834 €
1.219.228 €
1.114.359 €
2010
1.639.634 €
47.768 €
1.180.808 €
2.868.210 €
665.868 €
2009
149.742 €
57.646 €
1.099.274 €
1.306.662 €
849.498 €
2008
502.754 €
28.958 €
721.052 €
1.252.764 €
222.990 €
2007
709.001 €
22.477 €
56.854 €
788.332 €
30.116 €
4.971.778 €
258.424 €
5.071.252 €
10.301.454 €
3.775.761 €
621.472 €
32.303 €
633.907 €
1.287.682 €
471.970 €
Summe:
Durchschnitt
Erläuterung
2007 bis 2013
2014
= Ergebnis Haushaltsrechnung
= Haushaltsansatz (ohne Mittelübertrag aus 2013: 674.000 €)
Die Schwankungen auf der Einnahmenseite ergeben sich aus der Abhängigkeit der Zuteilung
von Landesmitteln, die teilweise auf mehrere Jahre verteilt sind.
Bei den Ausgaben ergaben sich durch längere Lieferzeiten der Hersteller ebenfalls Schwankungen, die Haushaltsansätze lagen bei 650.000 €.
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
4.4.2.
Feuerwehr
ulm
Investitionsprogramm Einsatzfahrzeuge / Fuhrpark
Die Stadt Ulm ist durch das Innenministerium in der Ausnahmegenehmigung verpflichtet worden, einen Mindeststandard an technischer Ausrüstung dauerhaft sicherzustellen.
Bestand und Mindestbestand
Einen Gesamtüberblick über den Mindestbestand und die Ersatzbeschaffungen für die nächsten
Jahre zeigt die nachfolgende Tabelle. Weiter ist in dieser ausgeführt, für welchen Standort das
Fahrzeug beschafft wird, beziehungsweise mit welchen Fahrzeugen voraussichtlich ein Standorttausch erfolgen wird.
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Zweck/Fahrzeug
lfd.
Nr.
Art
Standort
I. Hauptwache - HW
/
Jahr
der
Zulas- Nutz- Neu
sung ungs/
dauer Ersatz
(in
Jahre)
Beschaffungen *
Jahr
2014
bis
2019
Betrag
in
€
ulm
Bemerkungen
Jahr
2020
ff.
FF-Abt. Innenstadt - FF 1
1 Brandschutz
1
1
1
1
1
Hilfeleistungstanklöschfahrzeug HLF 20/16 2010
Hilfeleistungstanklöschfahrzeug HLF 20/16 2010
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
2001
Tanklöschfahrzeug TLF 24/48
2000
Drehleiter DLA (K) 23/12
2007
20
20
20
21
20
E
E
E
E
E
2030 ff.
2030 ff.
2021 ff.
2020 ff.
2025 ff.
2015/16 nach FF 3
2019/20 nach FF 12
2014/15 nach FF 6
20
22
15
25
E
E
E
E
10
10
10
10
10
15
10
10
15
24
20
20
15
23
20
35
20
21
20
20
30
20
N
E
E
E
E
E
E
E
E
E
N
E
E
E
E
E
E
E
E
E
--N
2015/16
2016
2018
N
N
N
E
E
E
E
E
E
E
2016
2019
2019
2012
1998
1998
2000
2003
2004
2005
30
30
30
30
23
30
30
30
30
30
1999
2003
2007
2001
23
20
20
15
E
E
E
E
1992
2010
1994
1976
2000
24
20
24
35
16
E
2015/16
390.000
Ersatz HLF, Tausch HW
E
2030 ff.
E 2016/2018 1.075.000
Ersatz DLK, Tausch HW
--keine Ersatzbeschaffung
E
2016
45.000
2018 nach FF 3
2 Technische Hilfeleistung
2
2
2
2
Rüstwagen RW
Rüstwagen-Umweltschutz RW-U
Vorausrüstwagen VRW
Feuerwehrkran FwK
2010
1997
2005
2005
2030 ff.
2018/19
400.000
2021 ff.
2027 ff.
3 Sonderfahrzeuge
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Einsatzleitwagen, ELW 1
Kommandowagen, KdoW
Kommandowagen, KdoW
Kommandowagen, KdoW
Kommandowagen, KdoW
Kleineinsatzfahrzeug KLEF
Mehrzweckfahrzeug MTW/GW-T
Mehrzweckfahrzeug MTW/GW-T
Schlauchtransportwagen STW
Gerätewagen-Höhenrettung GW-HRG
Gerätewagen-Logistik GW-L
Gerätewagen-Wasserrettung GW-W
Mannschaftstransportwagen MTW
Mannschaftstransportbus MTB
Tankzug Zugmaschine TZ
Tankzug Auflieger
Wechselladerfahrzeug WLF
Wechselladerfahrzeug WLF
Wechselladerfahrzeug WLF (3-achs)
Feuerwehr-Boot FwA-Boot
Sicherungshänger FwA-Warn
Schneeräumtraktor
2006
2008
2011
2011
2008
2014
2014
2004
1991
2008
2008
2002
2005
1990
1998
1999
2012
2002
1992
2014
2014
2019
2015
2016
2015
2018
2019/20
2015
130.000
130.000
60.000
zus. Bedarf, Umsetzung Führungsorga.
Ersatz als ELW 1
2021 ff.
2021 ff.
2021 ff.
30.000 2024 ff. Auslieferung 2014
30.000 2024 ff. Auslieferung 2014
70.000
90.000
150.000
zus. Bedarf
2028 ff.
2023 ff. 2016 nach FF 2
2025 ff. Gebrauchtfahrzeug
2025 ff. ggf. als Abrollbehälter
15.000 2025 ff. Ertüchtigung bis 2025
200.000
300.000
optinal mit Kran
2032 ff.
2022 ff.
entfällt zukünftig, Ausmusterung
zus. Bedarf
4 Abrollbehälter (AB)
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
AB-Jugendfeuerwehr
AB-Mulde
AB-Ausbildung
AB-Atemschutz
AB-Pritsche/Kran
AB-Sonderlöschmittel
AB-Plane
AB-Unterkunft
AB-Rüst/Bau
AB-Gefahrgutconatiner
50.000
50.000
50.000
zus. Bedarf
zus. Bedarf
zus. Bedarf
2042 ff.
2021 ff.
2025 ff.
2027 ff.
2033 ff.
2034 ff.
2035 ff.
II FF-Abteilung Söfingen - FF 2
1
1
1
3
Drehleiter DLK 23/12
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 A
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
Mannschaftstransportwagen MTW
2022 ff.
2024 ff.
2026 ff.
2016
45.000
Ersatz MTW, Tausch HW
III FF-Abteilung Wiblingen - FF 3
1
1
1
1
3
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Drehleiter DLK 23/12
Schaumwasserwerfer FwA-SWW
Mannschaftstransportwagen MTW
1 = Brandschutz, 2 = Technische Hilfeleistung, 3 = Sonderfahrzeuge, 4 = Abrollbehälter, 2015/16 = Beschaffungszeitraum 2 Jahre,
E = Ersatzbeschaffung, N = Neubeschaffung, --- = keine Ersatzbeschaffung, Bund = Ersatzbeschaffung durch Bund
* Beträge entsprechen den Wiederbeschaffungskosten Stand 2008/09
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Zweck/Fahrzeug
lfd.
Nr.
Art
Standort
Jahr
der
Zulassung
durchschn.
Nutz- Neu
ungs/
dauer Ersatz
(in
Jahre)
Beschaffungen *
Jahr
2014
bis
2019
Betrag
in
€
ulm
Bemerkungen
Jahr
2020
ff.
IV FF-Abteilung Grimmelfingen - FF 4
1
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
2013
20
E
2033 ff.
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF KatS
Mannschaftstransportwagen MTW
2012
2006
20
15
Bund
E
2021 ff.
2010
1999
2000
20
21
16
E
E
E
2019/20
2016
390.000
45.000
2011
1991
1987
2004
20
22
28
15
Bund
E
E
E
2012/13
2014/15
2019
370.000
380.000
45.000
2001
2008
20
15
E
E
1989
25
E
2013
2004
20
15
E
E
1991
1985
2008
23
20
15
1991
2003
Ersatzbeschaffung Bund
V FF-Abteilung Jungingen - FF 5
1
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Löschgruppenfahrzeug HLF 16/12
Mannschaftstransportwagen MTW
2030 ff.
Ersatz als HLF, Tausch mit HW
VI FF-Abteilung Lehr - FF 6
1
1
3
3
Löschgruppenfahrzeug LF KatS
Tanklöschfahrzeug TLF 16
Gerätewagen-Gefahrgut GW-G
Mannschaftstransportwagen MTW
Ersatzbeschaffung Bund
Auslieferung 2014/15, Tausch mit HW
VII FF-Abteilung Mähringen - FF 7
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Mannschaftstransportwagen MTW
2021 ff.
2021 ff.
VIII FF-Abteilung Harthausen - FF 8
1
Tanklöschfahrzeug TLF 8/18
entfällt zukünftig, Ausmusterung
IX FF-Abteilung Ermingen - FF 9
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Mannschaftstransportwagen MTW
2033 ff.
2019
45.000
E
--E
2013/14
270.000
24
15
E
E
2014/15
2018
270.000
45.000
1997
2000
2004
20
25
15
E
Land
E
2019/20
390.000
2019
45.000
2010
2003
2000
20
15
30
E
E
E
2018
45.000
2002
2006
1967
21
15
45
E
E
---
2009
2014
2001
2009
2013
2009
20
20
20
20
30
30
E
E
E
Bund
Land
Land
evtl. Tausch HW
X FF-Abteilung Eggingen - FF 10
1
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
Drehleiter DL 16/4
Mannschaftstransportwagen MTW
Ersatz LF 10 A
keine Ersatzbeschaffung
2023 ff.
XI FF-Abteilung Einsingen - FF 11
1
3
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
Mannschaftstransportwagen MTW
Ersatz LF 10 A
XII FF-Abteilung Donaustetten - FF 12
1
4
3
Löschgruppenfahrzeug HLF 16/12
AB-Wasserförderung
Mannschaftstransportwagen MTW
Ersatz als HLF, Tausch mit HW
2025 ff. Ersatzbeschaffung Land
XIII FF-Abteilung Gögglingen - FF 13
1
3
2
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Mannschaftstransportwagen MTW
Heuwehr FwA-Heu
2030 ff.
2030 ff.
XIV FF-Abteilung Unterweiler - FF 14
1
3
2
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Mannschaftstransportwagen MTW
Waldbrand FwA-Wald
2022 ff.
2021 ff.
entfällt zukünftig, Ausmusterung
XV FF-Abteilung ABC-Zug - FF 15
3
3
3
3
4
4
Einsatzleitwagen ELW 2
Wechselladerfahrzeug WLF (3-achs)
Dekontaminations-LKW Dekon-LKW
CBRN-Erkunder
AB-Dekon-V
AB-MANV
2013/14
2029 ff.
180.000 2033 ff. bestellt Auslieferung 2014
Ersatzbeschaffung Bund
Ersatzbeschaffung Bund
Ersatzbeschaffung Bund
Ersatzbeschaffung Bund
1 = Brandschutz, 2 = Technische Hilfeleistung, 3 = Sonderfahrzeuge, 4 = Abrollbehälter, 2015/16 = Beschaffungszeitraum 2 Jahre,
E = Ersatzbeschaffung, N = Neubeschaffung, --- = keine Ersatzbeschaffung, Bund = Ersatzbeschaffung durch Bund
* Beträge entsprechen den Wiederbeschaffungskosten Stand 2008/09
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Nutzungsdauer
Aufgrund der für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge relativ geringen Jahreskilometerleistung
werden lange Nutzungszeiträume angesetzt. Die Fahrzeuge sind nach dem Ablauf dieser Zeiten
in der Regel einsatztaktisch überholt und veraltet. Ebenso ist der technische Zustand auch aufgrund der langen Standzeiten und der untypischen Nutzung, in der Regel kurze Fahrstrecken
unter Volllast, bedenklich und kann auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verlängert
werden.
Die Nutzungsdauer für die Feuerwehrfahrzeuge liegt, nach eigenen Erfahrungen der Feuerwehr
Ulm bei:
Kommandowagen
ca. 10 Jahre
Mannschaftstransportwagen, sonstige Kleinfahrzeuge
ca. 15 Jahre
Lösch- und Hilfeleistungslöschfahrzeuge
ca. 20-25 Jahre
Rüst- und Gerätewagen
ca. 20-25 Jahre
Drehleitern
ca. 20-25 Jahre
Abrollbehälter
ca. 25-30 Jahre
Die Nutzungsdauer ist abhängig von der Ersatzteilbeschaffung insbesondere den elektronischen
Bauteilen. Teilweise sind diese von den Herstellern nicht mehr in den bisher gewohnten Zeiträumen von 10 bis 25 Jahren lieferbar. Ggf. ist im Einzelfall vor Ablauf der Nutzungsdauer über
eine Wiederbeschaffung zu entscheiden.
Investitionen Fuhrpark
Die Bedarfsplanung wurde von der Feuerwehr im Vorfeld durchleuchtet und geprüft.
Notwendig sind Ergänzungsbeschaffungen zum Abrollbehälter-System (Jugendfeuerwehr, Ausbildung und Mulde). Die Jugendfeuerwehr benötigt einen Abrollbehälter, damit das vorhandene
Material wie Spielstraße, JF-Zelte usw. verladen und transportiert werden kann. Für den Bereich
Ausbildung soll zukünftig ein Abrollbehälter zur Verfügung gestellt werden. Der AB-Mulde wird
für allgemeine Transportaufgaben beschafft.
Weiter ist die Neubeschaffungen eines Einsatzleitwagens ELW 1, eines Gerätewagen-Logistik
GW-L1 und eines Schneeräumtraktors mit Schild und Streueinrichtung dringend notwendig.
Zur Umsetzung der bereits beschlossenen Führungsorganisation sollen insgesamt zwei ELW 1
beschafft werden. Ein Fahrzeug ist eine ergänzende Beschaffungsmaßnahme, das zweite Fahrzeug erfolgt als Ersatzbeschaffung für einen vorhandenen Kommandowagen. Der GW-L1 ist ein
Fahrzeug mit Ladebordwand und steht für variable Transportaufgaben nach Einsätzen zur Verfügung. Es ist vorgesehen, dass durch diesen eine bessere schwarz/weiß Trennung nach Einsätzen erfolgen kann. Zum Beispiel durch den Transport von frischer Ersatzkleidung auf Rollwagen
zur Einsatzstelle.
Aus einsatztaktischer Sicht kann auf die Vorhaltung der kleinen Drehleiter DL 16/4 im Stadtteil
Eggingen zukünftig verzichtet werden, somit entfällt deren Ersatzbeschaffung. Ebenso wird das
Tanklöschfahrzeug vom Standort Harthausen zukünftig entfallen.
Finanzbedarf für Fahrzeugersatzbeschaffungen 2014-2020 (Fortschreibung)
Bisher stellt die Stadt Ulm für Fahrzeuginvestitionen (7.12609000 KA 78310010) bei der Feuerwehr jährlich Mittel in Höhe von 650.000 € bereit.
Durch Preissteigerungen bei den Großfahrzeugen konnten mit der jährlichen Investitionsrate
nicht alle Beschaffungen realisiert werden. Im Zeitraum des Brandschutzbedarfsplanes 2008 Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
ulm
2013 wurden die bisher vorhandenen Sonderfahrzeuge Gerätewagen-Licht, GerätewagenMesstechnik und Drehleiter DL 16/4 nicht mehr erneuert, dadurch konnte der vorgegebene
Budgetrahmen eingehalten werden.
Diese Einsparmöglichkeiten ergeben sich zukünftig nicht mehr, daher ist die Finanzplanung fort
zu schreiben und der Ansatz zu erhöhen.
Des Weiteren erhöhen sich die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Großfahrzeugen durch
geänderte Umweltschutzvorschriften, hier: Motorenklasse Euro 6. Dies führt auch zukünftig bei
den Unterhaltskosten zu einem höheren Mittelbedarf.
Aufgrund der vorstehend genannten Ausführungen ergibt sich ein mittelfristiges Investitionsprogramm für Fahrzeuge gemäß nachfolgender Tabelle.
Zweck/Fahrzeug
2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bemerkungen
in T€
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Löschgruppenfahrzeug LF 10 A
Gerätewagen Gefahrgut
Gerätewagen Höhenrettung
Tankzug-Auflieger
Schneeräumtraktor
Einsatzleitwagen ELW 1
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Gerätewagen GW-Logistik
Abrollbeh. AB-Jugendfeuerwehr
Einsatzleitwagen ELW 1
Drehleiter DLA (K) 23/12
Kommandowagen
Wechselladerfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Rüstwagen Umweltschutz
Abrollbehälter AB-Mulde
Abrollbehälter AB-Ausbildung
Schlauchtransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Wechselladerfahrzeug
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20
210
175
265
Summe:
650
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
95
115
90
15
15
70
300
700
60
90
45
45
45
150
50
130
135
750
Ertüchtigung
zus. Bedarf
zus. Bedarf
Ersatz KdoW
800
800
140
60
200
45
45
310
800
90
50
50
70
45
45
45
105
150
150
zus. Bedarf
zus. Bedarf
VE 2020
VE 2020
VE 2020
800
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
4.4.3.
ulm
Investitionsprogramm Betriebseinrichtung (Fortschreibung)
In den Bereichen Atemschutz, Funktechnik, pneumatische und hydraulische Rettungsgeräte,
Chemikalienschutzanzüge und Ausstattung der Werkstätten (772012600090 KA 78310010)
sind jährliche Ersatzbeschaffungen, welche teilweise durch Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben sind, erforderlich. Ferner sollen Geräte, Pumpen und allgemeine Ausstattung für Unwetter- und Hochwassereinsätze Ersatz beschafft und neu beschafft werden. Weiter werden Atemschutzgeräte, Wärmebildkameras und eine spezielle Funktechnik (Tunnelfunk) für großräumige
und unterirdische Einsatzstellen benötigt.
2014
2015
2016
Atemschutzgeräte
Chemikalienschutzanzüge
Wärmebildkamera
Einsatzstellenfunk 2m
Messtechnik
Pumpen für Hochwasserschutz
hydraulische Rettungsgeräte
Geräteausstattung Werkstatt
Prüfgeräte ZAW
20
20
15
10
5
5
5
5
Summe:
30
Zweck/Fahrzeug
2017
2018
2019
20
20
in T€
20
10
5
5
5
5
5
10
5
10
5
5
30
40
40
5
40
40
Daraus ergibt sich ab 2016 ein erhöhter jährlicher Finanzbedarf von 40.000 €.
4.4.4.
Investitionsprogramm Erneuerung / Erweiterung elektronischer Anlagen
Die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsmittel (772012600090 KA
78730020) in Höhe von 10.000 € sind für den laufenden Unterhalt ausreichend. Die Mittel werden für Neu- und Ersatzbeschaffungen benötigt.
4.4.5.
Erneuerung der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS) mit Erweiterung der Hauptfeuerwache (Aufstockung) und Umstellung auf Digitalfunk
Seit 2003 wird auf der Hauptfeuerwache Ulm eine integrierte Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
(ILS) in gemeinsamer Trägerschaft von Alb-Donau-Kreis (ADK), DRK Ulm und Stadt Ulm betrieben. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Ulm, den ADK und die Krankenkassen (als Kostenträger). Mit dieser vom Innenministerium empfohlenen Organisationsform zur Aufgabenwahrnehmung, deckt die ILS ein Gebiet mit insgesamt 312.000 Einwohnern ab. Jährlich werden von
ihr dabei ca. 60.000 Rettungsdiensteinsätze und ca. 4.000 Feuerwehreinsätze koordiniert. Zuzüglich der Krankentransporte, werden über die ILS insgesamt 75.000 Einsätze pro Jahr abgewickelt.
Die Räumlichkeiten in der Hauptfeuerwache, in denen die ILS gegenwärtig unterbracht ist, sind
für die verschiedenen Aufgaben zu klein geworden. So sind neben einer zu geringen Zahl an
Leitstellentischen, auch keine Flächen für die Einrichtung von Arbeitsplätzen für die Informationskoordinatoren (IKO) der beteiligten Gebietskörperschaften gegeben. Daneben gibt es keinen
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Raum für den Lagedienstführer und keine Arbeitsplätze für die Leitstellenleitung. Die beengten
Verhältnisse können nur durch eine teilweise Dreifachnutzung von wichtigen Flächen kompensiert werden. Darüber hinaus werden arbeitsschutzrechtliche bzw. UVV-Vorgaben hinsichtlich
Klimatisierung, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung und Schallschutz nicht mehr erfüllt.
In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass die technischen Anlagen Ende 2016 abgeschrieben sein werden und die bestehenden Wartungsverträge auslaufen. Dazu kommt voraussichtlich auch zu diesem Zeitpunkt die landesweite Einführung des Digitalfunks, die ebenfalls
Anpassungen in den technischen Anlagen nach sich zieht (vgl. Punkt 4.4.6.). Damit wird die
technische Neuausstattung der ILS notwendig.
Aufgrund der angeführten Punkte ist es sinnvoll und notwendig, die bestehenden Räumlichkeiten auszubauen und mit neuster Technik auszustatten. Da auf der Feuerwache keine Freiflächen
mehr vorhanden sind, ist die Schaffung neuer Flächen nur durch die Aufstockung des Kopfbaus
der Hauptfeuerwache möglich. Der mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Umfang des Ausbaus
wird dabei von der bestehenden Gebäudestruktur bereits vordefiniert. Vorgesehen ist daher,
soweit der Gemeinderat dem Programm zustimmt, die Möglichkeiten des Ausbaus unter Berücksichtigung der "Hinweise zur Leitstellenkultur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" zu
prüfen und die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten.
Für die Finanzierung dieser Maßnahme ist eine Vereinbarung zwischen den Partnern zu treffen.
Im Rahmen der Einrichtung der ILS im Jahr 2003 wurde dazu ein Kostenschlüssel zwischen den
Beteiligten vertraglich vereinbart.
Das Raumprogramm und die daran anschließenden Beschlüsse sollen im Rahmen der Laufzeit
dieses Brandschutzbedarfsplans in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht werden.
4.4.6.
Investitionsprogramm Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr Ulm
Am 24. März 2004 schlossen Bund und Länder die "Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland" (Dachvereinbarung). Im Mai 2007 wurde von den Innenministerien der
16 Bundesländer ein Verwaltungsabkommen zur Einführung des Digitalen Sprechfunks abgeschlossen. Das Land Baden-Württemberg wird hierzu die Infrastruktur einrichten und betreiben,
die Stadt muss die Funkgeräte (Fahrzeugfunk und stationäre Funkanlagen) beschaffen.
Der Netzaufbau ist im Regierungsbezirk Tübingen 2013/2014 erfolgt. Der Einstieg in den Digitalfunk durch die Kommunen sollte somit ab dem Jahre 2015 begonnen werden.
Spätestens vier Jahre nach der erfolgten Inbetriebnahme des Digitalfunks wird der derzeit bei
den Feuerwehren verwendete analoge Sprechfunk nicht mehr zur Verfügung gestellt werden,
da das Land nicht zwei Netze parallel betreiben wird.
Aus heutiger Sicht werden für die notwendigen Beschaffungen der Stadt (Funkgeräte und Infrastruktur) Kosten (7.12600003 KA 78730020) in Höhe von ca. 350.000 € anfallen. In BadenWürttemberg wird nur der Fahrzeugfunk und die Festfunkstellen umgestellt werden. Wie der
Einsatzstellenfunk hier geregelt wird steht noch aus.
In diesem Betrag sind die Kosten für die Umrüstung der Leitstelle (geschätzt 500.000 bis
900.000 €) nicht enthalten. Derzeit ist nicht abschließend geklärt, ob ein Teil der Kosten durch
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
das Land Baden-Württemberg getragen werden. Wenn nicht sind diese von der Stadt ggf. mit
den Partnern der ILS zu tragen.
4.4.7.
Umrüstung der Sirenensteuerung auf digitale Alarmierung.
Im Ulmer Stadtgebiet werden vom Katastrophenschutz insgesamt 47 Sirenen zur Warnung der
Bevölkerung betrieben. Diese Sirenen müssen spätestens wenn der Digitalfunk eingeführt ist
und das bisherige analoge Funksystem abgeschaltet wird, auf digitale Alarmempfänger umgerüstet werden. Hierfür sind voraussichtlich Mittel in Höhe 50.000 € erforderlich.
4.4.8.
Sanierungsprogramm Hauptfeuerwache
Von GM wurde schon im Zuge der Generalsanierung der Hauptwache eine stufenweise Vorgehensweise vorgeschlagen. Zuerst Erweiterung (Aufstockung) und Sanierung der Hauptfeuerwache und dann Umbau/Sanierung der folgenden Bereiche.
Hinweis: Das weitere Vorgehen bezüglich des Werkstatttrakts wird in Kapitel 4.10 aufgeführt.
Die Zentrale-Atemschutz-Werkstatt (ZAW) im OG der Hauptfeuerwache sollte dringend umgebaut und erweitert werden. Dies ist notwendig da nach Begehung durch den Sicherheitsingenieur der Stadt und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung aus Unfallschutzgründen so
nicht mehr gearbeitet werden sollte. Hinzu kommt, dass im Zuge der ICE-Neubaustrecke zukünftig auch zusätzlich Regenerationsgeräte und mehr „Pressluftatmer lang“ für die Tunnelrettung
zu warten und zu prüfen sind. Dies erfordert eine Erweiterung um einen Trockenraum, einen
Atemluftflaschenfüllraum und einen Reinigungsraum für die Atemschutzgeräte, damit die erforderliche schwarz-weiß-Trennung (schmutzige und saubere Seite) gewährleistet werden kann.
Die hierzu benötigte Fläche steht unmittelbar angrenzend an die bisherige ZAW zur Verfügung.
Innerhalb der ZAW sind auch die beiden Büroarbeitsplätze mit einer Wand aus Sicherheitsgründen abzutrennen.
Das Untergeschoss der Hauptfeuerwache im Bereich der Nassräume zur Reinigung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) muss in den nächsten Jahren grundlegend umgebaut und saniert
werden. Dies ist erforderlich, da die PSA der Gefährdungsbeurteilung unterliegt und neue Reinigungs- bzw. Pflegeverfahren angewendet werden müssen. Dabei ist gemäß den UVVVorschriften eine schwarz-weiß-Trennung einzuhalten.
Die Sanierung der Hauselektrotechnik wie Hallentorsteuerung, Lichtsteuerung und Steuerung
der Abgasabsauganlage der Fahrzeughalle ist dringlich, da diese an den Einsatzleitrechner angebunden sind und damit Einsatzrelevanz besitzen. Die Maßnahmen sind spätestens vor der Erneuerung der Leitstelle durchzuführen. Sonst ist die Anbindung an eine moderne Leitstellentechnik nicht möglich.
4.4.9.
Sanierungsprogramm Feuerwehrgerätehäuser
Zunächst einmal ist positiv zu erwähnen, dass derzeit das Feuerwehrgerätehaus in Donaustetten
saniert und erweitert wird. Auch der Projektbeschluss zum Neubau des Gerätehauses Ermingen
ist gefasst. Eine entsprechende Planungsrate ist eingestellt, so dass voraussichtlich noch 2014
mit dem Bau begonnen werden kann. Diese Feuerwehrgerätehäuser entsprechen dann bedarfsgerecht dem aktuellen Stand.
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
ulm
Die übrigen, meist in den 80er Jahren gebauten Feuerwehrgerätehäuser in den Stadtteilen entsprechen heute, zum Teil in erheblichem Umfang, nicht mehr den heutigen Anforderungen und
geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Wesentliche Defizite sind (siehe auch Tabelle):
Fast zwei Drittel der Gerätehäuser verfügt nicht über Duschen, geschweige denn über
Damenduschen.
FF-Abteilung
Summe
Damentoiletten sind nur in ca. der Hälfte der Fälle vorhanden.
Abt. 14 Unterweiler
Abt. 13 Gögglingen
Damenumkleideräume fehlen fast durchgängig.
Abt. 12 Donaustetten
Abt. 11 Einsingen
Vereinzelt gibt es überhaupt kein warmes Wasser zum Händewaschen.
Abt. 10 Eggingen
Abt. 9 Ermingen
Oftmals ist keine Abgasabsaugung für Dieselmotor-Emissionen vorhanden. Bei den
Vorhandenen ist die Funktion oft nicht gewährleistet, da sie entweder defekt oder
nicht an die Fahrzeuge angepasst sind.
Abt. 8 Harthausen
Abt. 7 Mähringen
Oftmals sind keine Umkleideräume vorhanden; die Spinde stehen in den Fahrzeughallen, wo die Schutzkleidung auch den Auspuffabgasen ausgesetzt ist.
Abt. 6 Lehr
Abt. 5 Jungingen
Eine „Schwarz-Weiß-Trennung“ von verschmutztem Einsatzmaterial und Schutzkleidung und sauberen Bereichen ist heute wichtig.
Abt. 4 Grimmelfingen
Abt. 3 Wiblingen
In einigen Gerätehäusern ist die Verletzungsgefahr wegen beengter Platzverhältnisse in
den Fahrzeughallen und wegen Nichteinhaltung sonstiger UVV-Vorschriften hoch. Reibungslose Alarmabläufe sind teilweise nicht sichergestellt.
Abt. 2 Söflingen
Abgasabsaugung
vorhanden, aber
Umbau bzw. Anpassung an Fahrzeuge
notwendig
7
Abgasabsaugung
nicht vorhanden
7
Umkleideräume
fehlen,
Spinte in
Fahrzeughalle
11
Damenumkleide
nicht vorhanden
12
Damentoilette
nicht vorhanden
7
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
ulm
Damendusche
nicht vorhanden
11
Herrendusche
nicht vorhanden
9
Aus Sicht FW sollte deshalb dringend ein Baumaßnahmenprogramm „Feuerwehrgerätehäuser“
zur Ertüchtigung, Sanierung und Anpassung an den heutigen Standard in Form eines priorisierten Stufenplans aufgelegt werden. Hierbei sollte eine Aufteilung in Investitionen und Unterhalt
von GM vorgenommen werden. Die Ertüchtigung ist auch notwendig, um im Zuge der Mitgliederwerbung im Ehrenamt, verstärkt auch alle gesellschaftlichen Gruppierungen für den Dienst in
der Feuerwehr zu gewinnen.
Daneben besteht ein erheblicher Bedarf an Unterhaltsmitteln für allgemeine Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Anlagen- und Gebäudesubstanz.
Die Feuerwehrgerätehäuser in Grimmelfingen und Eggingen müssen aus Sicht FW in den nächsten Jahren erweitert werden. Zum Teil sind hier die Stellplätze für die heutigen Fahrzeuge zu
klein. Auch die Schulungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten sind hier nicht anforderungsgerecht
und zeitgemäß. Nach Auffassung der Feuerwehr sind hier vordringlich Anpassungen an den
allgemeinen Standard notwendig.
4.4.10. Investitionsprogramm Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit modernen
Medien in Zusammenhang mit der Medienplattform
Zur Einsatzabwicklung und Datendokumentation für das Abrechnungswesen, für die Erfassung
der Daten zur Schutzzielerreichung und der Qualitätskennzahlen, für die Personalverwaltung, für
die Aus- und Fortbildung und für die allgemeine Kommunikation mit Zugriff auf Feuerwehr- und
stadtinterne Daten ist die Ausstattung aller Feuerwehrabteilungen mit PC und Netzwerk sowie
Multifunktionsgeräten zum Drucken, Kopieren und Faxen unabdingbar. Hierzu gehört auch deren Anbindung über Datenleitungen (Investition und Unterhalt).
Dies sollte baldmöglichst realisiert werden, auch um den Aufwand und die Arbeit der ehrenamtlichen Führungskräfte zu erleichtern und zu optimieren und Ressourcen in der Verwaltung freizusetzen.
Die Finanzmittel (7.111200005.44 KA 78310080) für die Umsetzung des Projekts sind im Haushalt 2014 eingestellt.
4.5.
Unterbringung Katastrophenschutzfahrzeuge
Derzeit sind die Katastrophenschutzfahrzeuge der Sanitätsdienste und des ABC-Zuges in einer
angemieteten Halle im Ulmer Donautal untergebracht. Der Mietvertrag läuft Ende 2017 aus.
Die Feuerwehr prüft entsprechende Alternativen, ggf. ergeben sich Lösungen mit der erforderlichen Wechsellladerhalle (siehe Kapitel 4.10).
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020
Feuerwehr
4.6.
Folgerungen für den Unterhalt und Betrieb der Feuerwehr
4.6.1.
Beschaffungsprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
ulm
Dienst- und Schutzkleidung
Das Innenministerium hat am 02. Oktober 2013 die Verwaltungsvorschrift über die einheitliche
Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung)
veröffentlicht.
Vom Land wurden in dieser neuen VwV die Vorgaben für die Bekleidung der Feuerwehrangehörigen neu geregelt. Dadurch ist es erforderlich die Uniform bestehend aus Uniformjacke, -hose,
Schildmütze, Diensthemd mit Krawatte, sowie die Dienstkleidung bestehend aus Blouson,
Cargohose, Poloshirt, und Baseballcap zu ersetzen.
Die Maßnahme betrifft die Gesamtfeuerwehr, also 600 aktive Feuerwehrangehörige.
Die neue Uniform ist nach VwV und Auskunft des Landesbranddirektors für jeden Feuerwehrangehörigen zu beschaffen.
Die Investitionssumme beläuft sich auf insgesamt ca. 300.000 €. Für den Haushalt 2015 ff. wurde ein Sonderfaktor (720360 KA 42610000) beantragt.
Feuerwehrhelme und Helmbrillen bzw. Helmvisiere und Feuerwehrhaltegurte
Die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrhelmen für 60 Feuerwehrbeamte sowie Nachrüstung von
200 Helmbrillen ist notwendig, da die weitere Nutzung der vorhandenen Helme auf Grund des
Verfallsdatum, resultierend aus den gültigen UVV-Vorschriften, nicht mehr zulässig ist.
Die von den Feuerwehrbeamten getragenen Feuerwehrhelme müssen dringend ausgesondert
werden, da hier bereits die Ausmusterungsfrist erreicht wird. Eine Nachrüstung der Helme der
Freiwilligen Feuerwehr mit Gesichtsschutz ist ebenfalls notwendig.
Mit gleicher Maßnahme müssen die Feuerwehrfahrzeuge auf denen technisches Gerät zum
Schleifen und Trennen mitgeführt werden, und somit im Einsatz besondere Schutzmaßnahmen
für die Augen erforderlich sind, mit Schutzbrillen nachgerüstet werden.
Der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz ist Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung gemäß
§12 Abs. 1 UVV „Feuerwehren“.
FW ist aus diesen Gründen gesetzlich verpflichtet die Helme Ersatz zu beschaffen sowie die
Fahrzeuge mit geeigneten Schutzbrillen für Feuerwehrhelme bzw. mit Visieren auszustatten.
Die Beschaffungssumme für Helme, Helmbrillen bzw. Helmvisiere beläuft sich auf ca. 30.000 €.
Für die Ersatzbeschaffung der gemäß UVV auszumusternden Feuerwehrhaltegurte werden ca.
14.500 € benötigt.
Für den Haushalt 2015 wurde jeweils ein Sonderfaktor (720360 KA 42610000) beantragt.
4.6.2.
Fahrzeughaltung, Einsatzmittel, Aus- und Fortbildung sowie Einsatzgelder
Um die besondere Struktur der Ulmer Feuerwehr weiter zu erhalten, ist eine Anpassung im Ergebnishaushalt notwendig und erforderlich.
Der Budgetansatz für die Fahrzeughaltung (L72012600001 KA 42510010) ist nicht ausreichend:
Die Bereiche der Fahrzeugunterhaltung, -wartung und -instandsetzung unterliegen jährlichen
Preissteigerungen. Laut der Auswertung des statistischem Bundesamt für die Jahre 2010 bis
2013 liegt diese für Ersatzteile bei 7,2 sowie für Reparatur und Inspektion bei 7,6 %. Im Bereich
Kraftstoffe durchschnittlich bei 13,5 %, wobei die Kosten für Dieselkraftstoff, welcher knapp
über 80 % des bei FW anfallenden Verbrauchs ausmacht, eine Steigerung von 16,5 % ausweist.
Die Jahre vor 2010 sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bei neueren Fahrzeugen fallen durch
Brandschutzbedarfsplan 2014-2020 der Stadt Ulm Original
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deren Elektronikbauteile teilweise erhöhte Reparatur- und Ersatzteilkosten an. Erweiterte
Prüfvorschriften verursachen zusätzliche jährliche Kosten.
Eine dauerhafte Anhebung des Budgets um 20.000 € zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft des
Fuhrparks und zur Sicherstellung des Einsatz- und Übungsdienstes wird von FW vorgeschlagen.
Für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen reichen die derzeitigen Mittel
(L72012600101 KA 42620000) nicht aus, da vermehrt Laufbahnlehrgänge und Tageslehrgänge
u. a. für Maschinisten und Wachbereitschaftsdienstleistende angeboten werden müssen, um
Qualität und Standards zu sichern. Bei diesen fallen höhere Lohnfortzahlungen bzw. zusätzliche
Entschädigungen an.
Auf Grund der Änderung der Fahrerlaubnisklassen, der damit verbundenen Führerscheinumstellung und dem Wegfall der privaten Führerscheinnutzung auf Grund des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes müssen mehr Feuerwehrangehörige den Führerschein der Klassen C und CE
machen. Diese zusätzlichen Kosten (L72012600101 KA 42620000) belaufen sich jährlich auf
10.000 €.
Die Entschädigungen für Einsätze werden gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 12.10.1993
jährlich entsprechend den Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst. Weiter fallen höhere und zusätzliche Kosten (L72012600100 KA 42690000) für die arbeitsmedizinischen
G-26-Untersuchungen und Führerscheinuntersuchungen und –verlängerungen an. Eine Fortschreibung der Ausgaben trotz Beantragung ist aufgrund der Deckelung des Budgets seit Jahren
nicht erfolgt.
Die Beschaffungskosten für Einsatzmittel und Betriebseinrichtungen (KA 42810000) haben sich
in den letzten Jahren ebenfalls deutlich erhöht. Zum Beispiel lag die Preissteigerung bei der Ersatzteilbeschaffung im Bereich Atemschutz in den letzten 5 Jahren bei ca. 15 %.
Für die Geräteprüfungen (KA 42810000/42210020) haben sich die Vorgaben der Prüf- und Unfallverhütungsvorschriften in den Bereichen Atemschutz, Elektrogeräte ebenso verändert, wie in
den Bereichen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3).
Zusammenfassend ist auszuführen, dass die im Rahmen der Budgetvorgaben zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel nicht mehr ausreichen. Diese müssten zumindest an die Haushaltsrechnungen angepasst, bzw. zur Erreichung eines Handlungsspielraumes entsprechend fortgeschrieben werden.
4.7.
Folgerungen für Organisation
4.7.1.
Aufwandentschädigung Funktionsträger Freiwillige Feuerwehr
Derzeit erhalten bei der Feuerwehr Ulm die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung von 100 € im Jahr. Funktionsträger sind der Gesamtabteilungskommandant, sein Stellvertreter, die Abteilungskommandanten, der Stadtjugendfeuerwehrwart, der Kassenverwalter und der Schriftführer der Gesamtfeuerwehr, der Leiter der
Höhenrettungsgruppe, der Zugführer des Spielmannszuges sowie die Fachberater (Chemie). Die
Abteilungsjugendwarte erhalten derzeit 75 €.
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Es wird beantragt, diese Aufwandsentschädigung im Jahr von 100 € auf 125 € und von 75 € auf
90 € zu erhöhen. Diese Aufwandsentschädigung beinhaltet dann auch einen Sachkostenanteil
für Büromaterial etc..
Daneben wird vorgeschlagen, die stellvertretenden Abteilungskommandanten zukünftig mit
einer jährlichen Pauschale von 90 € pro Person für ihren Auslagenersatz zu entschädigen, analog
den Abteilungsjugendwarten in den Abteilungen.
Die entstehenden Mehrausgaben (L72012600101 KA 42690000) in Höhe von 2.105 € im Jahr
sollen aus dem Budget von FW gedeckt werden. Die Entscheidung hierüber wird im Rahmen der
Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan gefasst.
4.7.2.
Einführung von Kinderfeuerwehren
In den nächsten Jahren ist beabsichtigt, in einem Teil der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen Kindergruppen innerhalb der Jugendfeuerwehr aufzubauen. Die Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr sollen für die Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen eingerichtet werden. Die Einrichtung
dieser Kindergruppen stellt einen wichtigen Schritt hinsichtlich des zukünftigen ehrenamtlichen
Engagements in der Feuerwehr Ulm dar. Jedoch steht hierbei nicht nur die Nachwuchssicherung
für die Feuerwehr, sondern auch die Förderung der Kinder in grundlegenden Kompetenzen und
die Unterstützung in ihren individuellen Entwicklungsphasen im Mittelpunkt des Interesses. Es
erscheint gerade in dieser Altersgruppe möglich, die Begeisterung der Kinder - sowohl ohne als
auch mit Migrationshintergrund - für die Feuerwehr aufzugreifen und somit langfristig für das
Ehrenamt zu gewinnen. Dies führt in der Folge zu Kosten hinsichtlich der Aus- und Fortbildung
für die fachliche Qualifikation der Kindergruppenleiter und der notwendigen sächlichen Ausstattung (z.B.: Kindersitze für Kraftfahrzeuge und Bekleidung der Kinder als Identifikationsmerkmal).
4.7.3.
Internationale Stadt und Öffentlichkeitsarbeit zur Nachwuchsgewinnung
Die Ehrenämter bei der Feuerwehr müssen auch für Menschen mit Migrationshintergrund offen
stehen und sie müssen für diese Gruppe interessant erscheinen, denn sie sind in der Feuerwehr
herzlich willkommen. Es ist die vornehmste Pflicht, dieses Potenzial stärker als bisher zu nutzen,
denn auch die Feuerwehr selbst wird davon profitieren. Deshalb sollte um diese Menschen wie
auch ganz allgemein für das Ehrenamt geworben werden. Hierfür sind auch Werbematerialien,
Rollup-Wände, Flyer, Broschüren sowie Graphik-Kosten im Haushalt zu berücksichtigen.
Die Feuerwehr braucht in ihren Reihen mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Denn sie
bringen oft ein großes Plus mit, nämlich besondere Sprachkenntnisse und das Wissen um kulturelle oder religiöse Besonderheiten. Und sie setzen all dies neben dem normalen Feuerwehrwissen nach Kräften in der Praxis ein.
4.7.4.
Umsetzung der neuen Führungsorganisation
Eine Dienstanweisung „Führungsorganisation“ gemäß FwDV 100 für die Gesamtfeuerwehr Ulm
wurde 2013 entwickelt und nach Verabschiedung in der Feuerwehrstrukturkommission eingeführt, um die Einsatzorganisation weiter zu optimieren.
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Im Wesentlichen sind darin die Führungsebenen der Einsatzleitung und die jeweiligen Aufgaben
der Führungskräfte in der entsprechenden Führungsstufe (Größe des Einsatzes) sowie die zugrunde liegende jeweilige Führungsorganisation definiert.
Seit 01.01.2014 wird auf dieser Grundlage der Einsatzleiter (B-Dienst) rund um die Uhr auf der
Hauptfeuerwache vorgehalten.
Aus personellen Gründen kann frühestens 2015 die bereits beschlossene zusätzliche, übergeordnete Einsatzleiterebene in Rufbereitschaft, der sogenannte C-Dienst und der Führungsassistent, rund um die Uhr auf der Wache, eingeführt werden. Die Rufbereitschaft ist entsprechend
zu entschädigen. Die Entschädigungshöhe ist abhängig von der noch zu treffenden Regelung.
4.8.
Folgerungen für Aus- und Fortbildung (Ergebnis der Projektarbeit)
Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehr wird auch in den kommenden Jahren neben dem Personal und der Technik eine besonders herausgehobene Stellung einnehmen.
Um den Anforderungen des Einsatzes zu genügen und für neue Herausforderungen vorbereitet
zu sein, ist eine ständige Aus- und Fortbildung notwendig.
Hierzu wurde von BM 3 das Projekt „Aus- und Fortbildung der Feuerwehr Ulm“ gestartet. Die
finanziellen Auswirkungen und Ergebnisse aus dem Projekt werden im Rahmen der Projektarbeit
dargestellt.
4.9.
Aufstellung einer Rettungswehr Albabstiegstunnel (ICE-Neubaustrecke)
Die Beschaffung von zusätzlichen Langzeit-Pressluft-Atemschutzgeräten sowie der Umbau der
Lagerungen der in den Einsatzfahrzeugen und ergänzende Ausstattung in der Atemschutzwerkstatt erfordern zusätzliche Investitionen in den nächsten Jahren. Zu gegebener Zeit wird darüber
in den entsprechenden Gremien berichtet.
Der damit verbundene Mehraufwand in der Atemschutzgerätewartung und Pflege muss im jährlichen Budget der Feuerwehr (L72012600101 KA 42620000) berücksichtigt und abgebildet
werden.
Zur Erstausbildung von ca. 100 Tunnelrettungskräften an der International Fire Akademie (ifa) in
der Schweiz werden in den nächsten 2-4 Jahren insgesamt ca. 350.000 € an Ausbildungskosten,
ohne Lohnausfall) veranschlagt. Danach muss jährlich eine entsprechende Summe im Haushalt
abgebildet werden um Abgänge auszugleichen und die Fortbildung sicherzustellen.
Nach der Erstausbildung von ca. 100 Tunnelrettungskräften an der International Fire Akademie
(ifa) in der Schweiz muss jährlich ein Betrag von ca. 42.000 € (12 FM x 3.500 € pro Lehrgang
ohne Lohnausfall) im Haushalt abgebildet werden um Abgänge auszugleichen und die Fortbildung der Tunnelrettungswehr sicherzustellen.
4.10.
Mittelfristig anstehende Investitionsbedarfe bzw. Investitionsmaßnahmen ab
2020
Die weiteren nachfolgenden Sanierungs-/Investitionsbedarfe bestehen bei der Feuerwehr. Deren
Realisierung wird sich auf den Zeitraum ab 2020 erstrecken. Deshalb werden diese Bedarfe im
Feuerwehrbedarfsplan 2020- 2025 aufgenommen und weiteren Überprüfungen bis dahin unterzogen, da teilweise auch Wechselwirkungen zwischen den Bedarfen bestehen:
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Generalsanierung des Werkstatttraktes
Wie bereits erwähnt, wurde von GM vorgeschlagen, die Generalsanierung des Werkstatttraktes
auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Generalsanierung des Werkstatttraktes ist
grundsätzlich dringlich.
Bei der Planung sind die veränderten Anforderungen und der erhöhte Platzbedarf aus der Personalmehrung der letzten Jahre zu prüfen und zu berücksichtigen.
Investitionsprogramm Neubaumaßnahme Halle für Wechsellader-System
Die Stellplatzkapazität der Feuerwehr ist vollkommen ausgereizt. D. h. es gibt keinen freien
Stellplatz mehr für neue erforderliche Fahrzeuge und/oder Abrollbehälter. Weitere Abrollbehälter für Einsatzmittel und Einsatzgeräte müssen aber in den nächsten Jahren beschafft werden.
Ergo sollte mittel- bis langfristig eine Halle für die Wechselladertechnik mit ihren Abrollbehältern
entweder gebaut oder gemietet werden. Dies sollte vorzugsweise räumlich nahe zur Hauptfeuerwache oder zum Gerätehaus in Söflingen oder ersatzweise im Donautal nahe zur Katastrophenschutzunterkunft gelegen sein, damit das erforderliche Personal schnell zur Verfügung
steht.
Im ersten Schritt sollten hierzu mögliche Grundstücke geprüft und dann eines reserviert werden.
Optional sollte die Halle auch für Übungen in der kalten bzw. nassen Jahreszeit dienen.
Investitionsprogramm Neukonzeption Übungsgelände Sandhaken mit Sanierung/Neubau Unterrichtsgebäude
Das Übungsgelände am Sandhaken sollte mittelfristig einer Neukonzeption unterzogen werden.
Hierbei müssen dann auch die anstehenden Vorgaben bzgl. der Einrichtung von dezentralen
Ausbildungszentren, die auf Landesebene geplant sind ggf. mit einfließen. Die Sanierung des
jetzigen Unterrichtsgebäudes bzw. ein evtl. Neubau ist davon unabhängig und vorgezogen zu
betrachten.
5.
Gesamtbeurteilung und Fazit
5.
Gesamtbeurteilung und Fazit
Die technische Ausstattung der Feuerwehr Ulm, die Verteilung der Feuerwehrgerätehäuser aufs
Stadtgebiet mit ihrer sächlichen und personellen Ausstattung, sowie die Gesamtstärke und Gliederung der Feuerwehr Ulm mit ihrer besonderen Struktur entsprechen den feuerwehrtechnischen Belangen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung sowie den hervorgehobenen Risiken der Stadt Ulm.
Insgesamt hat sich die Ulmer Feuerwehrstruktur gut bewährt, die Leistungsfähigkeit wurde bei
zahlreichen Großeinsätzen und über die Auswertung der Zielkenngrößen nachgewiesen.
Um aber auch in Zukunft die gestellten und beschriebenen Anforderung erfüllen zu können und
dem „aktuellen Stand der Technik“ zu genügen, ist es erforderlich, die in diesem Brandschutzbedarfsplan dargestellte Fortschreibung der Konzeption umzusetzen.
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