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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
399 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:22

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration Datum 27.09.2014 Geschäftszeichen Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 12.11.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 363/14 Betreff: Armutsbericht Anlagen: 1. Armutsbericht 2. Antrag 58/13 Grüne Fraktion 3. Antrag 64/13 Fraktionen SPD, FWG, FDP, CDU Antrag: 1. Die Verwaltung zu beauftragen eine Rahmenvereinbarung zu den kommunalen Eingliederungsleistungen (sozialintegrative Leistungen) mit dem Jobcenter Ulm zu erstellen. 2. Die Verwaltung zu beauftragen eine Konzeption zu den Aktivitäten der kommunalen Beschäftigungsförderung zu erstellen. 3. Die Verwaltung zu beauftragen den Wirkungskreis der LobbyCard durch die Gewinnung weiterer Partnerinnen und Partner zu erhöhen und den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern. 4. Die Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit weiter zu erhöhen. 5. Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf an Schuldnerberatung und an Unterstützungsleistungen zur Wohnraumsicherung in Ulm zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung vorzulegen. 6. Die Verwaltung zu beauftragen die bisherige Konzeption zum Thema Wohnungslosigkeit weiter zu entwickeln. 7. Die Verwaltung zu beauftragen in den Quartieren, die in besonderem Maße von Armut betroffen sind und in denen zusätzlich der Bedarf an Hilfe zur Erziehung besonders hoch ist, zu prüfen ob die Angebote der Quartierssozialarbeit als niederschwellige Unterstützungsform bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden können. 8. Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf für Quartierstreffs zu prüfen und gegebenenfalls ein Konzept für den Erhalt und die Schaffung von Quartierstreffs in den Stadtvierteln vorzulegen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind Markus Kienle Genehmigt: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 10.April 2013 haben sowohl die Fraktion der Grünen (Antrag 58/13, Anlage 2), als auch die Fraktionen der FWG, der SPD, der CDU und der FDP (Antrag 64/13, Anlage 3) die Verwaltung aufgefordert, sich mit dem Thema Armut in Ulm zu beschäftigen. Während die Fraktion der Grünen beantragt hat ein Konzept für die Erstellung eines Armutsberichtes vorzulegen, haben die Fraktionen der FWG, CDU, SPD und FDP beantragt den Armutsbericht aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben. Im Rahmen der Darstellung der zukünftigen Bildungs- und Sozialberichterstattung in der Sitzung des Fachbereichsausschusses am 12.2.2014 (GD 021/14) hat die Verwaltung den Gemeinderat dahingehend informiert, dass die Verwaltung einen Armutsbericht erstellt und diesen noch im Jahr 2014 im Ausschuss vorstellen wird. Dabei hat die Verwaltung dargelegt, dass der Bericht keine umfassende Darstellung des Themas im Sinne eines Lebenslagenberichtes sein wird, sondern vor allem die Dimension des Themas auf der Grundlage der Zahlen dargestellt wird. Ein erster Entwurf des Armutsberichtes wurde in der Sitzung des Dialogforums Soziales am 20. Mai 2014 vorgestellt. Im Zuge dieser Darstellung wurden die nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Dialogforums gebeten ihre Angebote und Maßnahmen für Menschen, die von Armut betroffen sind oder armutsgefährdet sind sowie mögliche Handlungsempfehlungen gegenüber der Verwaltung kund zu tun. Dies ist auch erfolgt (siehe Armutsbericht, Anhang) Auf der Grundlage der Erkenntnisse des Armutsberichtes und der Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder des Dialogforums hat die Verwaltung 8 Anträge erarbeitet. Die Anträge machen deutlich, wo aus Sicht der Verwaltung zukünftiger Handlungsbedarf ist. Nachfolgend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung des Armutsberichtes (Anlage 1 ) sowie eine Erläuterung der, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegten, Anträge. Zusammenfassende Darstellung des Armutsberichtes Einführung Der vorliegende Armutsbericht gibt einen Überblick über Armut und Armutsgefährdung in Ulm. Dafür werden die Daten derjenigen Menschen erhoben, die aktuell oder auf Dauer von Unterstützungsleistungen abhängig sind. Damit ist ein Hinweis auf arme (im Sinn der relativen Armut) und armutsgefährdete Menschen möglich. Daten über diejenigen Menschen, die arm sind, aber keine Leistungen beantragen, liegen nicht vor und werden auf der Grundlage von zu diesem Thema durchgeführten Studien geschätzt. Desweiteren gibt der Bericht einen Überblick über die Angebote der Kommune und der freien Träger, die sich an Menschen, die von Armut betroffen sind, richten. Soweit dies möglich ist wird auf sozialräumlicher Ebene die Situation in den Sozialräumen und Stadtvierteln beschrieben. In der vorliegenden Betrachtung werden Daten herangezogen, die Armut anhand der materiellen Situation des einzelnen Menschen beschreiben, wohl wissend, dass die finanzielle Situation lediglich ein Indikator in diesem Zusammenhang ist, aber nicht das einzige Kriterium für relative Armut. Um die individuelle Situation der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen -3Teilhabehabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu analysieren, müsste der Blick weiter gefasst werden und Faktoren wie Gesundheit, Arbeit, Bildung, Wohnen und Versorgung mit Infrastruktur beschrieben werden. Diese deutlich weitere und umfassendere Herangehensweise ist nicht Aufgabe des vorliegenden Berichtes. Armut und Armutsgefährdung Bei der Definition von materieller Armut wird zwischen absoluter und relativer Armut unterschieden. Als absolut arm gilt die Person, deren Existenz nicht mehr gesichert ist. Relativ arm sind nach Definition der WHO Menschen mit weniger als 50% des Durchschnittseinkommens einer Gesellschaft. Relative Armut bezeichnet die Unterversorgung mit Gütern jeglicher Art sowie die Beschränkung der Lebenschancen verglichen mit dem durchschnittlichen Wohlstand der Gesellschaft.1 Eine Armutsgefährdung liegt dann vor, wenn weniger als 60% des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung stehen. Dies wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Entsprechend spricht man von Einkommensreichtum wenn die Einkommen mehr als 200% des Äquivalenzeinkommens betragen.2 Armut und Armutsgefährdung im Stadtkreis Ulm In der vorliegenden Darstellung wurden die Regelsätze der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen in Bezug gesetzt zum Äquivalenzeinkommen3 in Baden-Württemberg. Dort wo die Unterstützungsleistung weniger als 50 % dieses Äquivalenzeinkommens beträgt sprechen wir von vorhandener Armut, bei weniger wie 60 % von Armutsgefährdung. Auf dieser Grundlage werden die Beziehenden von Unterstützungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII sowie die Empfangenden von Leistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz sowie die Menschen, die in Haushalten wohnen, die Wohngeld beziehen als arm oder armutsgefährdet eingestuft. Ferner wurde die Anzahl der Menschen geschätzt die auf der Grundlage entsprechender Studien keine Leistungen beantragt haben, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten (verdeckte Armut). Dies sind Personen, die nicht auf Leistungen nach SGB II zurück greifen, obwohl sie einen Anspruch hätten4, sowie die Menschen über 65 Jahre5, die Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII hätten, weil ihre Renten zu klein sind, diese Leistungen aber nicht abrufen. Dieser Systematik folgend sind in Ulm 14.632 Menschen von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Dies entspricht einem Anteil von 12,18 % an der Ulmer Bevölkerung. Verglichen mit der Armutsgefährdungsquote für die Region Donau Iller, die sich nach Daten des Mikrozensus errechnet (2012), und nach der die Armutsgefährdungsquote bezogen auf die Region Donau Iller 12,5 % beträgt (auf Ulm bezogen wären das 15.005) ist gesichert davon auszugehen, dass in Ulm zwischen 14.500 und 15.000 Menschen als arm oder armutsgefährdet einzustufen sind. Von Armut betroffene, armutsgefährdete Personen (Beziehende von 1 http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/relative-armut.php Diese Daten werden auf der Basis des Mikrozensus errechnet. 3 Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-KopfEinkommen je Haushaltsmitglied. Damit werden Vergleichswerte ermittelt, die einen Bezug zur mittleren Einkommenssituation von Deutschland gesamt, von dem jeweiligen Bundesland oder von der jeweiligen Region ermöglichen. 4 Nach Becker, Irene, Verdeckte Armut in Deutschland. In: Fachforum, Nr. 2, 2007, Hrsg. Friedrich Ebert Stiftung, kommen auf drei Leistungsempfangende mindesten zwei, die keine Unterstützung beantragt haben, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Davon ausgehend, dass 40 % der Anspruchsberchtigten keine Leistung beantragt haben, sind dies 3.594 Personen. 5 Bei den über 65 Jährigen wird davon ausgegangen, dass 68 % der Anspruchsberechtigten keinen Antrag stellen. Für Ulm wären dies, bezogen auf 777 Grundsicherungsempfangende über 65 Jahre, die nicht in einer stationären Einrichtung leben, 1.651 Personen. 2 -4Unterstützungsleistungen) und Menschen in verdeckter Armut in Ulm, 31.12.2013 SGB II SGB XII Asylblg Wohngeld Gesamt Verdeckte Armut SGB II 5.391 1.498 253 2.245 9.387 3.594 Verdeckte Armut Grundsicherung Ü65 Gesamt, inkl. verdeckte Armut 1.651 Gesamtbevölkerung Ulm 120.042 14.632 *) Anteil an allen Personen, die von Armut betroffen, armutsgefährdet sind, oder wo geschätzt verdeckte Armut vorliegt. -5Risikogruppen Ausgehend von den Erkenntnissen aus den Daten des Mikrozensus und eigenen Erkenntnissen lassen sich die Risikogruppen (also Personengruppen die deutlich höher von Armut betroffen und armutsgefährdet sind) wie folgt benennen:         Erwerbslose Alleinerziehenden-Haushalte kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern Personen mit niedrigem Bildungsstand Menschen mit Migrationshintergrund (wobei hier Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein höheres Armutsrisiko haben) junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren Frauen über 65 Jahren Menschen mit einer schweren Behinderung. Besonders gefährdet sind die Personen, auf die mehrere dieser Kriterien zutreffen. Leistungsempfangende in den Sozialräumen nach Stadtvierteln Die Betrachtung des Vergleichs der Sozialräume untereinander macht deutlich, dass bis auf den Sozialraum Wiblingen ( hier befindet sich der größte Anteil an gefördertem Wohnraum und anderen preiswerten Wohnmöglichkeiten), bezogen auf die Einwohnerzahl die Verteilung der Personen die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind auf die Sozialräume gleichmäßig ist. Um also Schwerpunkte zu erkennen bedarf es einer kleinräumigeren Betrachtung. Mitte/Ost Absolut gesehen haben die Stadtviertel Altstadt und Neustadt die höchsten Zahlen an Unterstützungsempfangenden in Mitte/Ost. Eine Verdichtung, also einen hohen Anteil an Unterstützungsempfangenden an der Wohnbevölkerung, kann man im Gebiet Karlstraße und der angrenzenden Neustadt feststellen. Eine hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen, bei denen Hilfen zur Erziehung geleistet werden, findet sich ebenso in den Stadtvierteln Altstadt und Neustadt sowie im Stadtviertel Wielandstraße. Böfingen Ein hoher Anteil von Bezieherinnen und Bezieher von Unterstützungsleistungen sowie Hilfen zur Erziehung, lebt rund um das Stadtviertel Böfingen-Mitte sowie im Stadtviertel Eichenplatz zu dem auch der Eichberg gehört. Böfingen Mitte hat die Besonderheit, dass dort die hohen Armutszahlen auch auf die Anzahl der Grundsicherungsbeziehenden über 65 Jahre zurückzuführen sind. In Böfingen-Süd und Obertalfingen ist der Anteil an SGB II Empfängerinnen und Empfängern hoch.In allen dem Sozialraum Böfingen zugeordneten Ortschaften ist die Armutsquote nicht über 2,6 %. Ulmer Westen Absolut gesehen leben im Sozialraum West die meisten Bezieherinnen und Bezieher von Unterstützungsleistungen. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Anteil allerdings im städtischen Mittel. Die Stadtviertel, in denen Armut und Armutsgefährdung, aber auch ein erhöhter Bezug von Hilfen zur Erziehung vorliegen sind die Stadtviertel Wagnerstraße, Schillerstraße und Saarlandstraße, Gebiete mit einfachen und deshalb günstigen Wohnungen. In allen dem Sozialraum Ulmer Westen zugeordneten Ortschaften ist die Armutsquote nach den von uns aufgestellten Kriterien nicht über 2,5 % -6Eselsberg Schwerpunkt der Menschen die Unterstützungsleistungen sowie Hilfen zur Erziehung im Sozialraum Eselsberg benötigen ist der alte Eselsberg. Absolut gesehen sind es die Stadtviertel Eselsberg Mitte, Hetzenbäumle und Mähringer Weg - prozentual gesehen in umgekehrter Reihenfolge. Im Stadtviertel Mähringer Weg gibt es einen hohen Anteil an Grundsicherung für Menschen über 65 Jahre. Wiblingen Im Sozialraumvergleich wohnen die meisten Menschen, die auf Unterstützung sowie auf Hilfen zur Erziehung angewiesen sind, im Sozialraum Wiblingen und dort rund um den Tannenplatz. Bezogen auf die Stadtviertel sind es die Stadtviertel Ehrenlau, Tannenplatz-Mitte und Tannenplatz-West und in Teilen des Stadtviertels Alt-Wiblingen. Armut liegt hier vor allem auf Grund von SGB II und Wohngeldleistungen vor- weniger auf Grund von Grundsicherung von SGB XII.Angebote und Maßnahmen der Kommune und der freien Träger Die Kommune hat nur begrenzte Möglichkeiten im Bereich Armut tätig zu werden. Im Wesentlichen handelt es sich • • • • um Beratung der Betroffenen, um diesen einen angemessenen Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu ermöglichen um Beratung der Betroffenen hinsichtlich möglicher mit Armut verknüpfter Problemlagen, die wiederum der Aktvierung von Selbsthilfekräften im Wege stehen (z.B. Sucht, Schulden, psychische Probleme) um Möglichkeiten der Beratung und Qualifizierung von Jugendlichen, damit diese den Weg in Ausbildung und Beruf finden, von Langzeitarbeitslosen, damit diese den Weg aus der Erwerbslosigkeit finden, aber auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende (z.B. Ausbildung, Kinderbetreuung) zur Aufnahme von Erwerbsarbeit, aber auch entsprechende Anstrengungen, für Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern um die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen, die von Armut betroffen sind oder armutsgefährdet sind, an städtischer Infrastruktur, Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung sowie an kulturellen Aktivitäten Im Armutsbericht aufgeführt werden Angebote und Maßnahmen (gesamtstädtisch und nach Sozialräumen sortiert), die sich entweder speziell an von Armut betroffene oder armutsgefährdete Menschen richten oder die dem Bedarf der Risikogruppen und der Menschen mit wenig materiellen Ressourcen in besonderem Maße gerecht werden. Die Zusammenstellung der Beratungsangebote und Maßnahmen soll dabei nicht suggerieren, dass wer arm ist, immer auch ein Suchtproblem, ein Schuldenproblem oder ein psychischen Problem hat - allerdings sind, wenn vorhanden, diese Probleme oft ein Hinderungsgrund sich aus der Armut zu befreien und stehen beispielsweise einer Arbeitsaufnahme im Weg. Die Zusammenstellung im Armutsbericht macht deutlich, dass es in Ulm eine große Zahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die verschiedenen Risikogruppen gibt. Allerdings kommt das Hilfeangebot nicht in jedem Fall bei den Hilfesuchenden an. Hier wird es die Aufgabe sein, die unterschiedlichen Angebote im Rahmen der Sozialraumorientierung möglichst nah an das Lebensumfeld der von Armut betroffenen oder armutsgefährdeten Menschen zu bringen und über schon bestehende oder noch aufzubauende Beziehungsnetzwerke gemeinsam mit den Betroffenen die Situation zu verbessern. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilhabe und Begegnung muss weiter daran gearbeitet werden, die vielfältigen Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, sich willkommen fühlen. Es geht um die Gestaltung von Orten der Vielfalt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die Armut nicht ausgrenzt. -7- Handlungsempfehlungen Die Bewertung der im Armutsbericht 2008 und in dem Armutsbericht nachfolgenden Berichte zur Kinderarmut in Ulm macht deutlich, dass die meisten der dort getroffenen Handlungsempfehlungen mittlerweile umgesetzt wurden. Dabei spielen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine nicht unerhebliche Rolle, gerade bei der Ermöglichung der im Bereich der Kinderarmut vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen. Die Verwaltung hat darauf verzichtet einen erneuten Katalog an Handlungsempfehlungen zu erstellen sondern hält es für sinnvoll sich mit einigen Themen ausführlicher zu beschäftigen und hierzu im Laufe der nächsten Jahre entsprechende Konzepte zu erstellen, die dann dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen. Erarbeitet wurden Anträge, in die auch teilweise die Empfehlungen der Mitglieder des Dialogforums eingeflossen sind, soweit sie nicht, wie im Bereich des Themas Wohnraum, an anderer Stelle thematisiert worden sind. Erläuterung der Anträge 1. Die Verwaltung zu beauftragen eine Rahmenvereinbarung zu den kommunalen Eingliederungsleistungen (sozialintegrative Leistungen) mit dem Jobcenter Ulm zu erstellen. Gemäß GD 285/11 haben sich die Vertragspartner bei Gründung der gemeinsamen Einrichtung (gE) darauf verständigt, die sozialintegrativen Leistungen (Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II) der Stadt Ulm (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung) nicht im Jobcenter wahrnehmen zu lassen, sondern zur ganzheitlichen Versorgung der Ulmer Bevölkerung an die Stadt Ulm zu übertragen. Diese Dienste werden von der Stadt Ulm entweder selbst organisiert und durchgeführt oder es wird die freigemeinnützige Wohlfahrtspflege beauftragt. Die sozialen Leistungen werden auch nicht ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht, sondern für alle Ulmer Bürger auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften und Konzeptionen. Das Jobcenter Ulm ist nach 2005 und insbesondere nach Schaffung der gemeinsamen Einrichtung (gE gem. § 44b SGB II) zum 01.01.2012 mit der speziellen Nachfrage nach "Kommunalen Eingliederungsleistungen" (gem. § 16a SGB II) als neuer "Akteur" in diese gewachsenen Strukturen vorgestoßen. Dies erfordert neue Formen der Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen der Stadt Ulm, dem Jobcenter Ulm und den jeweiligen Beratungseinrichtungen. 2. Die Verwaltung zu beauftragen eine Konzeption zu den Aktivitäten der kommunalen Beschäftigungsförderung zu erstellen. Gem. dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 des Jobcenter Ulm – beschlossen auf der Trägerversammlung am 24.03.2014 - besteht für Ulm (weiterhin) die Herausforderung "bedarfsdeckende Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen mit unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen zu erschließen. (...) Für Kunden ohne Integrationschancen und hohem persönlichen Unterstützungsbedarf sollen gemeinsam mit der Stadt Ulm neue Wege erprobt werden". Die seit 01.06.2014 neu geschaffene Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung soll ein Konzept für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung "neuer Wege" der Beschäftigungsförderung in Ulm entwickeln. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und es sollen u.a. in enger Kooperation mit dem Jobcenter Modelle und Konzepte entwickelt werden, die aufgrund bundespolitischer Zielsetzungen und der Einschränkungen bei den Eingliederungstiteln so nicht oder nicht in diesem Umfang umgesetzt werden könnten. -83. Die Verwaltung zu beauftragen den Wirkungskreis der LobbyCard durch die Gewinnung weiterer Partnerinnen und Partner zu erhöhen und den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern. Mittlerweile gibt es schon eine erfreuliche Anzahl an Partnerinnen und Partner in den unterschiedlichsten Bereichen, die für Inhaberinnen und Inhaber der LobbyCard Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe gewähren. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass dies noch erweiterbar ist. Hinsichtlich des Bekanntheitsgrades und der Inanspruchnahme der Lobby Card gibt es noch einiges zu tun. Die Verwaltung geht davon aus, dass mindestens 15 000 Menschen die Kriterien für den Erhalt der LobbyCard und der Kinderbonuscard erfüllen. Besitzerinnen und Besitzer einer LobbyCard sind derzeit rund 1800 Menschen ( Kinderbonuscard ca. 700). Mit gezielten Aktivitäten der Öffentlichkeitarbeit soll diese Zahl deutlich erhöht werden. 4. Die Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit weiter zu erhöhen. Auch wenn die Zahlen der Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket steigen, so machen doch noch lange nicht alle Eltern, die einen Anspruch für Ihre Kinder auf entsprechende Unterstützung haben davon gebrauch. Deshalb sollen durch geeignete Maßnahmen der Bekanntheitsgrad unter den Anspruchsberechtigten erhöht und gerade auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über die Kriterien informiert werden. 5. Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf an Schuldnerberatung und an Unterstützungsleistungen zur Wohnraumsicherung in Ulm zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung vorzulegen. Aus den Stellungnamen der freien Träger geht hervor, dass dort der Bedarf an zeitnaher Schuldnerberatung größer eingeschätzt wird, als das vorhandene Angebot. Aus diesem Grund soll der Bedarf gemeinsam mit den Trägern erhoben werden um auf dieser Grundlage geeignete Vorschläge hinsichtlich einer angemessenen Bedarfsdeckung bezüglich Personal, Aufgaben und organisatorischer Zuordnung zu erarbeiten. Im Sachgebiet Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung der Stadt wurde festgestellt, dass die Nachfrage nach ad hoc Aktivitäten zur Sicherung des Wohnraums in der letzten Zeit deutlich zugenommen hat. Hier gilt es ebenfalls die Situation zu analysieren und geeignete Vorschläge zu machen. 6. Die Verwaltung zu beauftragen die bisherige Konzeption zum Thema Wohnungslosigkeit weiter zu entwickeln. Die Raumsituation in der Anlaufstelle für Wohnsitzlose der Caritas in der Michelsbergstraße wird durch die Baufälligkeit des Gebäudes immer schwieriger. Anstrengungen die Aktivitäten der Caritas und des DRK für Wohnungslose an einem Standort zu konzentrieren sind in den letzten Jahren an der fehlenden Verfügbarkeit eines passenden Gebäudes gescheitert. Viele Städte setzen mittlerweile auf Konzepte der dezentralen Betreuung und Unterstützung von Wohnungslosen und ehemals wohnungslosen Menschen, die in unterschiedlichen Formen des betreuten Wohnens sind. Aus den oben geschilderten Gründen soll die derzeitige Konzeption hin zu einem zukunftsfähigen Konzept unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung im Fachbereich überarbeitet werden. -97. Die Verwaltung zu beauftragen in den Quartieren, die in besonderem Maße von Armut betroffen sind und in denen zusätzlich der Bedarf an Hilfe zur Erziehung besonders hoch ist, zu prüfen ob die Angebote der Quartierssozialarbeit als niederschwellige Unterstützungsform bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden können. Gute Erfahrungen wurden mit der seit 2011 in besonders belasteten Gebieten eingerichteten Quartierssozialarbeit (QSA) gemacht. Die Fachkräfte der QSA entwickeln eine Vertrauensbasis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die es ermöglicht möglichst frühzeitig niederschwellig Unterstützungsbedarf zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die QSA, bei der Einzelfallhilfe mit raumbezogener Gemeinwesenarbeit verknüpft wird, ist eine Möglichkeit die oben beschriebenen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote auch denjenigen zugänglich zu machen, die diese Unterstützung bei der Aktivierung ihrer Selbsthilfekräfte brauchen, aber nicht selbstständig die Orte hierfür aufsuchen. Idealerweise ist die Quartierssozialarbeit über einen im Quartier eingerichteten Quartierstreff erreichbar und gut mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen sozialen Aufgabenbereich vernetzt. Derzeit gibt es QSA in Wiblingen in den Stadtvierteln Tannenplatz-West und Tannenplatz-Mitte in Kooperation mit dem Zentrum >guterhirte< (jeweils eine 50 % Stelle) sowie im Ulmer Westen im Stadtviertel Saarlandstraße in Kooperation mit dem Oberlinhaus und der AG West ( ebenso 50 % Stellenanteile). 8. Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf für Quartierstreffs zu prüfen und gegebenenfalls ein Konzept für den Erhalt und die Schaffung von Quartierstreffs in den Stadtvierteln vorzulegen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Wie dargestellt gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Vielfach trifft allerdings Unterstützungsbedarf nicht auf die Beratungs- und Unterstützungsleistung. Notwendig sind deshalb niederschwellig zugängliche Orte, an denen die Bürgerinnen und Bürger die Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Aktvierung der Selbsthilfekräfte haben, auf Menschen treffen die diese Unterstützung leisten oder die Menschen an den richtigen Ort bringen. Niederschwellig heißt in diesem Falle, dass dort Aufenthalt möglich ist, der Beziehungsaufbau ermöglicht. Strukturen sind so zu entwickeln, dass sich vorhandene Angebote auch der freien Träger in die Schaffung und den Erhalt von Quartierstreffs einbringen. Dabei sind die Verortung und das jeweilige Konzept der gerade entstehenden Kinder- und Familienzentren ebenso zu berücksichtigen wie die Möglichkeiten der Bürgerzentren oder schon vorhandene Quartierstreffs wie der Eichbergtreff, das Canapé Cafe und der Dichtervierteltreff oder Treffpunkte, die sich in kirchlichen Einrichtungen oder in Verbindung mit Beratungsangeboten der Freien Träger entwickelt haben.