Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Armutsbericht 2014 Anlage 1 zu GD 363.14.pdf
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12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:23
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Anlage 1 zu GD 363/14
Armutsbericht 2014
Sitzung des FBA Bildung und Soziales
am 12.11.2014
1
Armutsbericht Ulm 2014 - Gliederung
1 Einführung .......................................................................................................................... 4
1.1 Armut und Armutsgefährdung ...................................................................................... 5
1.1.1 Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung ................................ 5
1.1.2 Armutsgefährdung nach soziodemografischen Merkmalen ...................................... 7
1.2 Zuständigkeiten ............................................................................................................ 8
1.2.1 Möglichkeiten und Grenzen kommunalen Handelns ................................................ 9
1.3 Armutsberichterstattung...............................................................................................10
1.3.1 Berichterstattung Bund ..........................................................................................10
1.3.2 Berichterstattung in Baden-Württemberg ...............................................................10
1.3.3 Berichterstattung in Ulm ........................................................................................10
1.3.3.1 Sozialbericht und Armutsbericht ......................................................................10
1.3.3.2 Armut als Thema in anderen Berichten .............................................................11
1.3.3.3 Sozialraumberichte ..........................................................................................11
2 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - gesamtstädtische Betrachtung .................................12
2.1 Unterstützungsleistungen .............................................................................................12
2.1.1 Regelbedarf, Kosten der Unterkunft .......................................................................13
2.1.2 Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Personen ............................................14
2.1.2.1 SGB III Leistungen = Arbeitslosengeld I .............................................................14
2.1.2.2 Grundsicherung - Leistungen nach dem SGB II (ALG II) .....................................14
2.1.2.3 Leistungsempfangende SGB II in Ulm nach Sozialräumen..................................16
2.1.2.4 Haushaltsstruktur von SGB II Leistungsempfangenden ......................................17
2.1.2.5 Leistungsempfangende im SGB II nach soziodemografischen Merkmalen ..........18
2.1.2.6 Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden ..........................................19
2.1.3 Unterstützungsleistungen für nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII ........20
2.1.3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt ...............................................................................20
2.1.3.2 Grundsicherung im Alter (Ü 65), bei Erwerbsminderung (U 65) .........................21
2.1.3.3 Eingliederungshilfe und Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt..........21
2.1.4 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ..................................21
2.1.5 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)..........................................................................22
2.2 Leistungen, die den Leistungen zur Existenzsicherung vorgelagert sind...........................23
2.2.1 Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine ............................................................23
2.2.2 Kinderzuschlag ......................................................................................................27
2.2.3 Unterhaltsvorschussleistungen ................................................................................27
2.3 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - zusammenfassende Darstellung ........................28
2.3.1 Armut und Armutsgefährdung von SGB II und SGB XII Beziehenden ........................28
2.3.2 Armut und Armutsgefährdung von Leistungsempfangenden nach den
Asylbewerberleistungsgesetz. ..........................................................................................29
2.3.3 Armut und Armutsgefährdung von Wohngeldbeziehenden.....................................29
2.3.4 Verdeckte Armut ...................................................................................................29
2.3.5 Gesamtpersonenzahl nach Rechtskreisen ................................................................30
2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut .............................................................................31
3 Angebote und Maßnahmen der Kommune und freier Träger ...............................................33
3.1 Beratung und Unterstützung ........................................................................................33
3.1.1 Allgemeine Sozialberatung .....................................................................................33
3.1.2 Schuldnerberatung ................................................................................................36
3.1.3 Sucht und psychologische Beratung .......................................................................36
3.1.4 Beratung für Migrantinnen und Migranten .............................................................37
3.1.5 Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote ...................................................38
3.2 Ausbildung und Arbeit .................................................................................................40
3.2.1 Angebote für junge Menschen ...............................................................................40
3.2.2 Angebote für Menschen, die längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind ..........41
3.2.3 Angebote für Menschen mit Behinderung ..............................................................42
2
3.3 Teilhabe und Begegnung ..............................................................................................42
3.3.1 Vergünstigungen ...................................................................................................42
3.3.2 Weitere Angebote .................................................................................................43
3.4 Bildung, Betreuung, Erziehung......................................................................................46
3.4.1 Kinder unter 3 Jahren ............................................................................................46
3.4.2 Kita Ü3 und Schule ................................................................................................47
3.5 Wohnen und Angebote zur Wohnraumsicherung .........................................................48
4 Handlungsempfehlungen ....................................................................................................50
4.1 Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen früherer Berichte ..................................50
4.1.1 Armutsbericht GD 228/08, Zusammenfassung ........................................................50
4.1.2 Kinderarmut - Handlungskonzept für die Stadt Ulm, GD 201/08 und GD 397/08 .....52
4.1.3 Neukonzeption Sozialer Vergünstigungen in Ulm, GD 269/09 .................................53
4.2 Anträge zur Beschlussfassung an den Ulmer Gemeinderat .............................................53
5 Sozialräumliche Betrachtung ...............................................................................................56
5.1 Unterstützungsleistungen nach Sozialräumen................................................................57
5.2 Sozialraum 1 - Mitte/Ost ...............................................................................................58
5.2.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................58
5.2.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................58
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 1 - Mitte-Ost..........................................................59
5.2.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................61
5.3 Sozialraum 2 - Böfingen ...............................................................................................62
5.3.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................62
5.3.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................63
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 2 - Böfingen ..........................................................64
5.3.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................66
5.4 Sozialraum 3 - Ulmer Westen........................................................................................66
5.4.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................66
5.4.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................67
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 3 - West ................................................................68
5.4.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................70
5.5 Sozialraum 4 - Eselsberg ...............................................................................................72
5.5.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................72
5.5.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................72
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 4 - Eselsberg ..........................................................73
5.5.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................75
5.6 Sozialraum 5 - Wiblingen..............................................................................................76
5.6.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................76
5.6.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................76
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 5 - Wiblingen.........................................................77
5.6.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................78
Anhang 1: Stellungnahmen aus dem Kreis der Mitglieder des Dialogforums Soziales ...............80
Anhang 2: Sozialräume Ulm nach Stadtvierteln und Ortschaften .............................................92
3
1 Einführung
In den verschiedenen Untersuchungen, die Armut im nationalen Vergleich zum Thema haben,
zählt der Süden Deutschlands mit Baden-Württemberg und Bayern zu den "reichsten" Regionen
in Deutschland. Genauer betrachtet hat der Stadtkreis Ulm (gleichauf mit dem Landkreis AlbDonau und dem Landkreis Biberach) mit 9,0% relativer Kaufkraftarmutsquote1 den
drittniedrigsten Wert im gesamten Bundesgebiet. Auch nach der Kennzahl des Deutschen
Städtetages, mit der gemessen wird, ob eine Stadt als wohlhabend gilt, dies ist dann der Fall
wenn die Investitionen höher als die Sozialleistungen sind, gilt die Stadt Ulm im
Gemeindefinanzbericht 2013 als wohlhabend.2
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer haben die wirtschaftliche
Lage in Ulm 2013 als sehr positiv bewertet3. In Umfragen bei den Unternehmen und Betrieben
wurden die aktuelle Geschäftslage wie auch die Geschäftserwartungen als sehr gut beurteilt. Im
Dezember 2013 waren in Ulm 3.075 Menschen arbeitslos gemeldet, dies entspricht einer Quote
von 4,8% (Baden-Württemberg: 3,9%; Bundesgebiet 6,7%).
Dennoch beschäftigen wir uns auf Antrag aller Fraktionen in dem vorliegenden Bericht mit dem
Thema Armut, da es trotz dieses Umstandes auch in Ulm Personengruppen gibt, die von Armut
betroffen oder bedroht sind. Wir nehmen dabei die Risikogruppen in den Blick, die nach einer
Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln4 in Städten vor allem mit den Gruppen der
Arbeitslosen, der Alleinerziehenden und der Migranten/innen identifiziert werden. Besonders in
Städten drohen die Ungleichheiten größer zu werden. Der vorliegende Bericht gibt einen
Überblick über Armut und Armutsgefährdung in Ulm. Dafür werden die Daten derjenigen
Menschen erhoben, die aktuell oder auf Dauer von Unterstützungsleistungen abhängig sind.
Damit ist ein Hinweis auf arme (im Sinn der relativen Armut) und armutsgefährdete Menschen
möglich. Daten über diejenigen Menschen, die arm sind, aber keine Leistungen beantragen,
liegen nicht vor und werden auf der Grundlage von zu diesem Thema durchgeführten Studien
geschätzt. Desweiteren geben wir einen Überblick über die Angebote der Kommune und freien
Träger, die sich an Menschen, die von Armut betroffen sind, richten. Soweit dies möglich ist
wird auf sozialräumlicher Ebene die Situation in den Sozialräumen und Stadtvierteln
beschrieben. In unserer Betrachtung werden Daten herangezogen, die Armut anhand der
materiellen Situation des einzelnen Menschen beschreiben, wohl wissend, dass die finanzielle
Situation lediglich ein Indikator in diesem Zusammenhang ist, aber nicht das einzige Kriterium
für relative Armut. Um die individuelle Situation der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen
Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu analysieren, müsste der Blick weiter
gefasst werden und Faktoren wie Gesundheit, Arbeit, Bildung, Wohnen und Versorgung mit
Infrastruktur beschrieben werden. Diese deutlich weitere und umfassendere Herangehensweise
ist nicht Aufgabe des vorliegenden Berichtes.
1
Kaufkraftarmut: Einkommen bezogen auf die Kaufkraft, die das Einkommen in der jeweiligen Region
hat. Dadurch werden Städte, mit hohem Preisniveau, und ländliche Gebiete, mit niedrigem Preisniveau,
vergleichbar
2
Gemeindefinanzbericht 2013
3
Handwerkskammer Ulm, Jahresbericht 2013, S. 8
IHK Ulm Wirtschaft schaltet hoch - DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2013
4
Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Hüther, Michael, Einkommensarmut in Deutschland aus
regionaler Sicht, 25.08.2014 Pressekonferenz in Berlin
4
1.1 Armut und Armutsgefährdung
Bei der Definition von materieller Armut wird zwischen absoluter und relativer Armut
unterschieden. Als absolut arm gilt die Person, deren Existenz nicht mehr gesichert ist.
Relativ arm sind, nach Definition der WHO5, Menschen mit weniger als 50% des
Durchschnittseinkommens einer Gesellschaft. Relative Armut bezeichnet die Unterversorgung
mit Gütern jeglicher Art sowie die Beschränkung der Lebenschancen verglichen mit dem
durchschnittlichen Wohlstand der Gesellschaft.6
Eine Armutsgefährdung liegt dann vor, wenn weniger als 60% des Äquivalenzeinkommens zur
Verfügung stehen. Dies wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Entsprechend spricht
man von Einkommensreichtum, wenn die Einkommen mehr als 200% des
Äquivalenzeinkommens betragen.7
1.1.1 Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung
In der amtlichen Sozialberichterstattung wurden Indikatoren zur Messung von Armut und
sozialer Ausgrenzung entwickelt. Deren Festlegung nach einem einheitlichen Verfahren
ermöglicht somit eine Vergleichbarkeit auf Bund- und Länderebene.
Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen
Die Armutsmessung basiert auf dem Äquivalenzeinkommen. Das Äquivalenzeinkommen ist ein
auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-KopfEinkommen je Haushaltsmitglied. Damit werden Vergleichswerte ermittelt, die einen Bezug zur
mittleren Einkommenssituation von Deutschland gesamt, von dem jeweiligen Bundesland oder
von der jeweiligen Region ermöglichen.
Armutsgefährdungsquote und Einkommensreichtumsquote
Der Anteil der Menschen mit einem Netto-Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsquote
von 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen liegt 20128 im Durchschnitt in BadenWürttemberg9 bei 14,7%. Das bedeutet, dass 14,7% der Menschen weniger als die in unten
stehender Tabelle angegebenen Beträge, je nach Haushaltstyp, pro Monat zur Verfügung
haben. Für das gesamte Bundesgebiet liegt dieser Wert bei 15,2% und für die Region DonauIller bei 12,5%. Eine Armutsgefährdungsquote für den Stadtkreis Ulm wurde nicht errechnet.
Die Bezugseinheit, die der Stadtkreisebene am nächsten kommt, ist die Region-Donau-Iller.10
Entsprechend wird die Einkommensreichtumsquote berechnet und der Anteil der Menschen, die
mehr als 200% des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben, liegt in Baden-Württemberg
bei 7,5% und im gesamten Bundesgebiet bei 8,1%. Für die Region Donau-Iller liegen für die
Einkommensreichtumsquote keine Berechnungen vor.
5
World Health Organisation - Weltgesundheitsorganisation
http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/relative-armut.php
7
Diese Daten werden auf der Basis des Mikrozensus errechnet
8
Zahlen für 2013 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht vor
9
www.amtliche-sozialberichterstattung.de, Tabelle A 1.2 Armutsgefährdungsquote nach Bundesländern
in % gemessen am Landes-Median
10
Ebda. , Tabelle A 1.4.3 Armutsgefährdungsquoten nach Raumordnungsregionen / Anpassungsschichten
in % gemessen am Median der jeweiligen Raumordnungsregion / Anpassungsschicht
6
5
*) gemessen am Äquivalenzeinkommen Region Donau-Iller bzw. Ba-Wü bzw. Deutschland
Höhe der Armutsgefährdungsschwelle in Euro
In Euro betrachtet sind die jeweiligen Armutsgefährdungsschwellen je nach Bezugseinheit
unterschiedlich. Beispielsweise ist der Median der Einkommen, wenn er bundesweit betrachtet
wird, niedriger als in strukturstarken Regionen wie beispielsweise in Süddeutschland.
Höhe der Armutsgefährdungsschwelle 2012 für Baden-Württemberg11
Da weder bezogen auf die Region Donau-Iller noch auf den Stadtkreis Ulm eine
Durchschnittseinkommensberechnung in Form einer Tabelle nach Haushaltstypen vorliegt, die
die Grundlage für die Errechnung der Armutsgrenze und die Bestimmung der
Armutsgefährdung ist, beziehen wir uns im Folgenden auf die Angaben, die für BadenWürttemberg vorliegen. (Angaben für 2013 wurden noch nicht veröffentlicht)
Armut- und
Armutsgefährdungsgrenzen
Baden-Württemberg - 2012
in Euro/Monat
Alleinstehende
Paar ohne Kind
Paar 1 Kind u14
Paar 2 Kinder u14
Paar 3 Kinder u14
Alleinerz. 1 Kind u14
Alleinerz. 2 Kinder u14
Alleinerz. 3 Kinder u14
jedes weitere Kind u14
jedes weitere Kind ab 14
Armutsgrenze = relativ arm
(50% des mittleren
Haushaltsnettoeinkommens)
Armutsgefährdung
(60% des mittleren
Haushaltsnettoeinkommens)
794 €
1.192 €
1.429 €
1.668 €
1.906 €
1.033 €
1.271 €
1.509 €
238 €
398 €
953 €
1.430 €
1.715 €
2.001 €
2.287 €
1.239 €
1.525 €
1.811 €
286 €
477 €
11
http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A2armutsgefaehrdungsschwellen.html
Tabelle A.2 Armutsgefährdungsschwelle in Euro nach Bundesländern und Haushaltstyp
6
1.1.2 Armutsgefährdung nach soziodemografischen Merkmalen
Auf der Ebene von Baden-Württemberg liegen Daten vor, die eine genauere Betrachtung der
Menschen, die armutsgefährdet sind, zulassen.12
Welche Unterschiede nach Altersgruppen und nach Haushaltszusammenhängen zu erkennen
sind, welchen Einfluss das Bildungsniveau oder die Herkunft hat zeigt die Betrachtung auf
Landesebene.13 Zum Vergleich: Die durchschnittliche Quote der armutsgefährdeten Menschen in
Baden-Württemberg liegt bei 14,7%14.
Die Armutsgefährdung ist besonders hoch bei
Erwerbslosen
Alleinerziehenden-Haushalten
kinderreichen Familien mit 3 oder mehr Kindern
Personen und Haushalten mit niedrigem Bildungsstand
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
generell mit Migrationshintergrund
Jungen Menschen von 18 bis unter 25 Jahre
Personen über 65 Jahre
54,1%
45,8%
26,2%
35,6%
29,2%
24,1%
22,6%
17,1%
(Bsp. von allen Allerziehenden in Baden-Württemberg sind 45,8 % arm oder armutsgefährdet,
verfügen also über weniger als 60 % des Äquivalenzeinkommens. Ermittelt über den
Mikrozensus.)
Armut und Armutsgefährdung Älterer
Zur finanziellen Lage älterer Menschen beziehen wir uns auf Aussagen der
Familienforschungsstelle im Statistischen Landesamt15, die die Einkommenslage älterer
Menschen in Baden-Württemberg untersucht hat.
In der genaueren Analyse wird deutlich, dass vor allem Menschen, die älter als 70 Jahre sind,
eine höhere Armutsgefährdungsquote haben (17,9%, Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Deutliche
Unterschiede gibt es bei der Betrachtung von Männern und Frauen. Während bei den Männern
die Armutsgefährdungsquote dem Durchschnitt entspricht, liegt sie bei Frauen schon ab 70
Jahren über dem Durchschnitt und liegt bei den über 80 jährigen Frauen bei 22,8 %
(Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Frauen beziehen geringere Altersrenten als Männer und beziehen
häufiger Leistungen der Grundsicherung im Alter. Besonders betroffen sind die alleinlebenden
Frauen.
Armut und Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen
Auch Kinder und Jugendliche sind in einem über dem Durchschnitt liegenden Umfang betroffen
(17,9%, Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Für sie bedeutet Armutsgefährdung häufiger einen
länger anhaltenden Zustand.
12
Eine Auswertung nach soziodemografischen Merkmalen wurde für die Region Donau-Iller nicht
gemacht, jedoch kann man davon ausgehen, dass die baden-württembergische Analyse auf die Region
übertragbar ist. Diese Angaben gelten für armutsgefährdete und relativ arme (= weniger als 50% des
mittleren Einkommens) Menschen gleichermaßen.
13
Armutsgefährdungsquote- tabelleA1201bw_land
14
Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der
Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung.
15
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, FaFo
FamilienForschung Baden-Württemberg, Einkommenslage älterer Menschen, Stuttgart 2014
7
1.2 Zuständigkeiten
Die Finanzierung der Unterstützungsleistungen teilen sich Bund, Land und Kommune. Für die
Bewilligung und Auszahlung ist in der Regel die Kommune zuständig, im Falle des Jobcenters in
einer gemeinsamen Einrichtung von Kommune und Agentur für Arbeit.
Leistung
Festsetzung der Regelsätze
Finanzierung Regelsätze und
Mehrbedarfe - SGB II
Finanzierung Kosten der
Unterkunft für SGB II
Empfangende
Zuständigkeit
Bund
Bund
Finanzierung Hilfe zum
Lebensunterhalt
Kommune
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung - (SGB XII Kap.
4) Finanzierung
Bund
Finanzierung Eingliederungshilfe
und Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap.
6+7)
Finanzierung Kosten der
Unterkunft für SGB XII
Empfangende
Einmalige Beihilfen nach SGB II
und XII
Kommune
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bund, Kommune16
Wohngeld
Land, Bund
Kinderzuschlag
Bund
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Land, Kommune
16
Anmerkung
Kommune und Bund
Bewilligung und Auszahlung über
Jobcenter
Bewilligung und Auszahlung über das
Jobcenter. Der Bund beteiligt sich
zweckgebunden an diesen Kosten der
Kommunen. Im Jahr 2013 mit 34,4 %
Bewilligung und Auszahlung über FB
Bildung und Soziales
Bewilligung und Auszahlung über FB
Bildung und Soziales.
In 2013 übernimmt der Bund 75% der
Nettoausgaben, ab 2014 sind dies 100%.
Bewilligung und Auszahlung über FB
Bildung und Soziales
Kommune
Bewilligung und Auszahlung über FB
Bildung und Soziales
Kommune
Dazu zählen Erstausstattungen für die
Wohnung, für Bekleidung,
Erstausstattung bei Schwangerschaft und
Geburt
Für SGB XII Bewilligung und Auszahlung
über FB Bildung und Soziales
Für SGB II Bewilligung und Auszahlung
über das Jobcenter
Beantragung und Bewilligung über FB
Bildung und Soziales und Job Center,
Finanzierung derzeit noch über den Bund
gesichert
Beantragung und Auszahlung über FB 3 Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Beantragung und Auszahlung über
Familienkasse
Bewilligung und Auszahlung über die
Kommune
Siehe GD 456/13
8
Leistung
Unterhaltsvorschuss
zuständig
Kommune
Anmerkung
Bewilligung und Auszahlung über FB
Bildung und Soziales, ebenso die
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Gesetzliche Aufgabe für SGB II
Bezieherinnen und Bezieher,
ansonsten freiwillige Leistung
Finanziert vom Land, durchgeführt
von der Diakonie und
Rechtsanwälten
Schuldnerberatung
Kommune und Freie Träger
Verbraucherinsolvenzverfahren
Land
Kommune
Integration von Arbeitslosen in
Arbeit
Wohnberechtigungsscheine
Bundesagentur für Arbeit
und Jobcenter
Kommune
Beseitigung unfreiwilliger
Obdachlosigkeit
Kommune
Bereitstellung von bezahlbarem
Wohnraum und günstiger
Infrastruktur
Ulmer Lobbycard, Kinderbonuscard
Ermäßigungen/Sozialtarife für städt.
Dienstleistungen
Landesfamilienpass
Kommune
Prüfung und Ausgabe über FB 3 Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Bürgerdienste. Einweisung in eine
Obdachlosenunterkunft,
Beschlagnahme einer Wohnung gesetzlicher Auftrag
Freiwillige Leistung
Kommune
Kommune
Freiwillige Leistung
Freiwillige Leistung
Land
Rundfunkgebührenbefreiung
Landesrundfunkanstalten,
Abwicklung an GEZ
übertragen
Beantragung bei der Kommune,
freiwillige Leistung
Kommune unterstützt beratend die
GEZ
1.2.1 Möglichkeiten und Grenzen kommunalen Handelns
Die Kommune hat keine Zuständigkeit bei der Festsetzung der Höhe der Regelsätze, also für die
Höhe der Unterstützungsleistungen der Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht
aus eigener Kraft bestreiten können. Hier führt die Kommune lediglich die Gesetze des Bundes
aus. Begrenzt sind die Möglichkeiten der Kommune sowohl bei der Bereitstellung von
Arbeitsplätzen (regionale Wirtschaft) als auch hinsichtlich der Maßnahmen des gemeinsam mit
der Agentur für Arbeit betriebenen Jobcenters. Handlungsspielräume bestehen im Wesentlichen
•
•
•
•
bei der Beratung der Betroffenen, um diesen einen angemessenen Zugang zu den
Unterstützungsleistungen zu ermöglichen
bei der Beratung der Betroffenen hinsichtlich möglicher mit Armut verknüpfter
Problemlagen, die wiederum der Aktvierung von Selbsthilfekräften im Wege stehen (z.B.
Sucht, Schulden, psychische Probleme)
bei Möglichkeiten der Beratung und Qualifizierung von Jugendlichen, damit diese den
Weg in Ausbildung und Beruf finden, von Langzeitarbeitslosen, damit diese den Weg
aus der Erwerbslosigkeit finden, aber auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen
für Alleinerziehende (z.B. Ausbildung, Kinderbetreuung) zur Aufnahme von
Erwerbsarbeit, aber auch entsprechende Anstrengungen, um für Menschen mit
Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern
bei der Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen, die von
Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, an städtischer Infrastruktur, Angeboten der
Bildung, Betreuung und Erziehung sowie an kulturellen Aktivitäten
9
1.3 Armutsberichterstattung
Armutsberichte, Sozialberichte oder Berichte zur sozialen Lage werden in Bund, Land und
Kommunen abhängig von der Beauftragung durch die politische Ebene oder als Instrument des
Monitorings der Verwaltung verfasst. Sie erscheinen teilweise jährlich oder auch in größeren
zeitlichen Abständen.
1.3.1 Berichterstattung Bund
Die Bundesregierung ist auf der Grundlage von Beschlüssen des Bundestages von 2000 und
2001 aufgefordert, eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema Armut und Reichtum
durchzuführen. Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht wurde für den Zeitraum 2007 bis 2011
bzw. 2012 vorgelegt. Zentral ist die Darstellung der Armutsrisiken in verschiedenen
Lebensphasen. Dabei werden Faktoren analysiert, die das individuelle Abstiegsrisiko erhöhen,
und Ansatzpunkte benannt, die zur Überwindung von Risikolagen beitragen. Grundlage der
Betrachtung ist, dass Armutsrisiken nicht als eine statische Größe, sondern als veränderbarer
Prozess beschrieben werden.
1.3.2 Berichterstattung in Baden-Württemberg
Aktuell wird für Baden-Württemberg ein erster Armuts- und Reichtumsbericht erstellt. Neben
der Darstellung der Rahmenbedingungen, wie der demografischen und wirtschaftlichen
Entwicklung und der Darstellung der Verteilung von Einkommen und damit verbundener
Ungleichheiten wird ein Schwerpunkt des Berichts die Beschreibung von Kinderarmut sein. Der
Bericht soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden.
1.3.3 Berichterstattung in Ulm
In Ulm begann man sich Anfang der 1990er Jahre mit dem Thema der sozialen Lage und Armut
und im Besonderen der Kinderarmut zu beschäftigen und Berichte dazu zu erstellen. In den
Berichten zu den Themen Familie, Senioren, Internationale Stadt und Wohnen wurde jeweils der
Aspekt Armut mit berücksichtigt.
1.3.3.1 Sozialbericht und Armutsbericht
Die Erstellung eines Armutsberichtes war zunächst in der Erweiterung des bis dahin erstellten
Sozialberichtes 1993 von der SPD Fraktion beantragt worden. Der Sozialbericht wurde um das
Thema „soziale Benachteiligungen“ ergänzt.
1994 Erstellung eines Armutsberichtes nach dem sogenannten Lebenslagenkonzept. In
den Folgejahren Aktualisierung des Zahlenteils.
1999 Erweiterung des Sozialberichts als Geschäfts- und Rechenschaftsbericht der
kommunalen sozialen Arbeit, jährliche Fortschreibung bis 2004
2008 Armutsbericht, Überblick über die kommunale Aufgabenverantwortung.
Vorstellung des Kinderreports Deutschland 2007 und daraufhin Erstellung eines
Zwischenberichts zur Kinderarmut.
Die Verwaltung wurde beauftragt, "mehr Bildungsgerechtigkeit für Ulmer Kinder als
Aufgabe einer vorsorgenden Stadtpolitik" ins Zentrum der Bildungsoffensive zu stellen
und ein Handlungskonzept dafür vorzulegen. Die in den verschiedenen Vorlagen
aufgeführten Handlungsempfehlungen werden im Kapitel 4 dargestellt.
2014 Beschluss im FBA Bildung und Soziales (GD 021/14) zur weiteren Vorgehensweise
hinsichtlich der Bildungs- und Sozialberichterstattung.
10
1.3.3.2 Armut als Thema in anderen Berichten
Das Thema Armut wird in einer Reihe von weiteren Planungen und Berichten behandelt. Im
Seniorenbericht 201017 wird auf die Risiken für Altersarmut und ihrer Zunahme in Zukunft
hingewiesen und die Notwendigkeit einer differenzierteren Beschäftigung mit diesem Thema
empfohlen.
Die Wohnungsdebatte 201118 weist auf Personengruppen hin, die sich nicht selbst mit einer
angemessenen Wohnung versorgen können. Diese sind in der Regel einkommensschwach und
die Stadt ist meist verpflichtet, für die Unterkunftskosten ganz oder teilweise aufzukommen.
Deutlich wird hier, dass ein nicht ausreichendes Einkommen andere noch vorliegende
Problemlagen verschärft und dass der Zugang zu dem ohnehin knappen Angebot an günstigen
Wohnungen zusätzlich erschwert wird.
Noch differenzierter wurde auf die Wohnraumproblematik in der 2013 erstellten Studie des
Büros Weeber + Partner "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm"
eingegangen.19 Der Bericht beschäftigt sich mit den Bürgerinnen und Bürgern, die eine
finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft erhalten (Leistungen des SGB II und
SGB XII) und zusätzlich weitere soziale Hilfen bekommen wie Schuldnerberatung oder
Jugendhilfemaßnahmen. Bei diesem Personenkreis spielt die Frage der Wohnsituation eine
wichtige Rolle. Deren Lösung kann ein wichtiger Teil der Problemlösung insgesamt sein und
damit zur Stabilisierung der Lebenssituation beitragen.
Der Gemeinderat hat in einer gemeinsamen Sitzung der Fachbereichsausschüsse
Stadtentwicklung Bau und Umwelt und Bildung und Soziales am 18.02.2014 (GD 013/14)
entsprechende Maßnahmen beschlossen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Im Bericht Ulm: Internationale Stadt von 201220 werden die Frage der Erweiterung der Teilhabe
durch Bildung und Sprachkompetenz beschrieben und entsprechende Handlungsempfehlungen
formuliert. Auf die Situation von Asylbewerbern und den kommunalen Möglichkeiten zur
Verbesserung ihrer Lebenssituation wird dort gesondert eingegangen.
1.3.3.3 Sozialraumberichte
Die jährlich vorgestellten Sozialraumberichte der Abteilung FAM geben, bezogen auf den
einzelnen Sozialraum, einen Überblick über sämtliche Kinder- und Jugendhilfeaktivitäten. Dieser
wird durch eine Sozialraumanalyse sowie einer Auswertung der Kennzahlen ergänzt. Die
Sozialraumanalyse misst Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mittels Sozialindikatoren,
bevölkerungsbezogenen und fallbezogenen, und macht einen Vergleich der einzelnen
Sozialräume möglich. Beispielsweise wird der Anteil von Leistungsempfangenden nach SGB II im
Sozialraum oder die der minderjährigen Leistungsempfangenden nach SGB II an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe ermittelt.
Das Thema Armut wird hier nicht explizit behandelt, es werden jedoch die Risikogruppen für
Armut, wie z.B. Alleinerziehenden-Haushalte, Zahl der Arbeitslosen, Zahl der
Leistungsempfangenden nach SGB II statistisch dargestellt. Damit wird die unterschiedliche
"Belastung" der einzelnen Sozialräume sichtbar, die sich auf die Aktivitäten und Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe auswirken kann.
17
Seniorenbericht 2010, hrsg. v. Stadt Ulm, FB Bildung und Soziales
Wohnungsdebatte 2011, Vorlage für die Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2011, S. 38-39
19
Wohnraumbedarf für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm. Leistungs- und Hilfeempfänger im
sozialen Bereich - derzeitiger und künftiger Bedarf. Weeber + Partner, Stuttgart/Berlin 2013. Anlage 1.1
zu GD 013/14
20
Ulm: Internationale Stadt, Hrsg. Stadt Ulm, 2012
18
11
2 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - gesamtstädtische Betrachtung
These: Wir gehen davon aus, dass Bezieherinnen und Bezieher von Unterstützungsleistungen
unter den Einkommensgrenzen für relative Armut und/oder Armutsgefährdung liegen. Um also
darstellen zu können, wie viele Haushalte und Personen in welchen Sozialräumen und
Stadtvierteln in Ulm als arm oder armutsgefährdet bezeichnet werden können, werden die
Daten zu den Beziehenden unterschiedlicher Leistungen dargestellt.
Uns ist wohl bewusst, dass hiermit nicht alle Menschen in Ulm erfasst werden, die relativ arm
oder armutsgefährdet sind. Nicht erfasst werden vor allem diejenigen Menschen, die trotz ihres
niedrigen Einkommens und obwohl sie einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung hätten,
wissentlich oder unwissentlich keinen Antrag stellen. Hier spricht man vielfach von der
verdeckten Armut.
Um "verdeckte" Armut mit Zahlen zu unterlegen beziehen wir uns auf Studien zu diesem
Thema21. Daraus ergibt sich, dass von den Beziehenden von geringen Renten, die einen
Anspruch auf Grundsicherung hätten, 68% keinen Antrag stellen. Bei den Personen, die einen
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten, haben 40% keine Leistungen beantragt. Die
in dieser Studie ermittelten Prozentzahlen rechnen wir auf die jeweiligen Ulmer Zahlen um. Die
entsprechenden Zahlen fließen ebenso in die Gesamtdarstellung ein.
2.1 Unterstützungsleistungen
Die Unterstützungsleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme22 sind finanzielle Hilfen des
Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen.
Dazu zählen im Wesentlichen folgende Leistungen:
Arbeitslosengeld I / Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch
(SGB III "Arbeitsförderung")
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
(SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“)
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen)
Einmalige Leistungen, dazu zählen die Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung,
bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung von orthopädischen Schuhen
(SGB XII §31)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen)
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wohngeld
Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Diese verschiedenen Unterstützungsleistungen und die für Ulm ermittelten Daten dienen als
Grundlage zur Beschreibung des Personenkreises, der armutsgefährdet sein könnte. Grundlage
dafür ist der Regelsatz bzw. Regelbedarf, der gesetzlich festgelegt ist.
21
Irene Becker, Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter, in: Zeitschrift für Sozialreform
2/2012
22
www.amtliche-sozialberichterstattung.de
12
2.1.1 Regelbedarf, Kosten der Unterkunft
Regelbedarf, Festlegung und Höhe23
Der Regelbedarf, seine Zusammensetzung und Höhe wird nach § 28 SGB XII ermittelt.
Grundlage dafür sind Auswertungen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die
Regelsätze variieren leicht je nach Bundesland. Sie werden jährlich angepasst. Dabei werden
sechs Regelbedarfsstufen, je nach Haushaltssituation, in der die anspruchsberechtigte Person
lebt, sowie die einzelnen Bedarfspositionen, wie z.B. die Ausgaben für Ernährung, Kleidung,
Körperpflege, festgelegt.
Der Regelsatz wird für die Leistungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der
Grundsicherung nach SGB XII, für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und für
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zugrunde gelegt.
Regelbedarf 2013
Nr.
1
EVS-Abteilung und
Einzelposten
Nahrungsmittel und
alkoholfreie Getränke
Personen im Haushalt
alleinstehende
Erwachsene
Erwachsene
in gemeinsamen
Haushalt
weitere
Erwachsene im
Haushalt
Kind
ab 15
Kind
7-14
Kind
0-6
135,63 €
122,49 €
106,16 €
102,61 €
90,54 €
79,53 €
32,10 €
28,99 €
25,12 €
24,28 €
21,43 €
18,82 €
31,93 €
28,84 €
24,99 €
24,15 €
21,31 €
18,72 €
5
Bekleidung und Schuhe
Wohnen, Energie und
Instandhaltung
Innenausstattung,
Haushaltsgeräte und gegenstände
28,94 €
26,14 €
22,65 €
21,89 €
19,32 €
16,97 €
6
Gesundheitspflege
16,42 €
14,83 €
12,85 €
12,42 €
10,96 €
9,63 €
7
Verkehr
Nachrichtenübermittlungen
Freizeit, Unterhaltung,
Kultur
24,05 €
21,72 €
18,83 €
18,20 €
16,06 €
14,10 €
33,74 €
30,48 €
26,41 €
25,53 €
22,53 €
19,79 €
42,19 €
38,10 €
33,02 €
31,92 €
28,16 €
24,74 €
1,47 €
1,33 €
1,15 €
1,11 €
0,98 €
0,86 €
7,56 €
6,83 €
5,92 €
5,72 €
5,05 €
4,43 €
27,98 €
25,27 €
21,90 €
21,17 €
18,68 €
16,41 €
382,00 €
345,00 €
299,00 €
3
4
8
9
10 Bildung
Beherbergungs- und
11 Gaststättenleistungen
Andere Waren und
12 Dienstleistungen
Summe
289,00 € 255,00 € 224,00 €
Kosten der Unterkunft24
Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft. Für die Übernahme der Mietkosten werden
angemessene Grenzen für die Kaltmiete (ohne Heizungs- und Betriebskosten), die sogenannten
Mietobergrenzen für Ulm festgelegt. Diese hängen von der Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen ab und liegen zwischen 297 € für eine Person und 891 € für acht Personen. Zur
Kaltmiete bzw. zur Mietobergrenze kommen die mietvertraglich vereinbarten monatlichen
Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung in angemessener Höhe hinzu. Diese werden
gesondert betrachtet.
23
http://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, 26.03.2014
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_604516/Argen/Ulm/DE/JCUfinanzHilfen/KDU/
KDUKNOTEN.html__nnn=true, 10.04.2014
24
13
Mietobergrenze für den Stadtkreis Ulm, 2013
Anzahl der Personen
Angemessene Kaltmiete
im Haushalt
(Mietobergrenze) in €
1
297
2
396
3
474
4
569
5
624
6
713
7
802
8
891
Angemessene
Nebenkosten in €
130
174
217
260
304
347
390
434
2.1.2 Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Personen
Als erwerbsfähig gilt, wer unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens
drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Erwerbsfähige Personen, die arbeitslos gemeldet sind und
durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Anwartschaften erworben haben, erhalten
beitragsabhängige Leistungen nach dem SGB III - Arbeitslosengeld I. Menschen im Alter von 15
bis 65 Jahren, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln
bestreiten können, erhalten Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II - Arbeitslosengeld
II / Harz IV.
2.1.2.1 SGB III Leistungen = Arbeitslosengeld I
Personen, die ihre Arbeit verloren haben, sind nach dem Sozialgesetzbuch III
anspruchsberechtigt und können Arbeitslosengeld (= ALG I) erhalten, wenn sie die Anwartschaft
erfüllt haben. Arbeitslosengeld erhält, wer mindestens 12 Monate in einem
sozialversicherungspflichtigen Verhältnis stand. Dies beträgt 60% vom Bruttoarbeitsentgelt
(abzüglich der Sozialversicherungspauschale von 21%, sowie Lohnsteuer und
Solidaritätsbeitrag). Es wird für eine Dauer von 6 bis 12 Monaten gewährt in Abhängigkeit von
der vorangegangenen Dauer der Beschäftigung. Personen ab 50 Jahren können bis zu 24
Monate Arbeitslosengeld erhalten. Dies ist wieder von der vorangegangenen Dauer der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abhängig. Im Dezember 2013 erhielten 1.190
Personen in Ulm Arbeitslosengeld I.
Bei diesem Personenkreis gehen wir davon aus, dass keine aktuelle Armut und
Armutsgefährdung vorliegt. Diese fließen deshalb nicht in unsere Gesamtdarstellung ein.
Ausgenommen sind die weiter unten beschriebenen "Aufstocker/innen".
2.1.2.2 Grundsicherung - Leistungen nach dem SGB II (ALG II)
Personen, die erwerbsfähig, aber nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch
ein Einkommen decken können, fallen unter das Sozialgesetzbuch II. Mit diesen Leistungen soll
den Berechtigten ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Die Erwerbsfähigkeit setzt voraus, dass diese Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
steht und sich um Arbeitsangebote bemüht.
Ebenso erhalten nicht erwerbsfähige Personen Leistungen nach dem SGB II, wenn sie mit
erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen in Bedarfsgemeinschaften leben und aufgrund ihres
Alters (Kinder unter 15 Jahre) oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht
erwerbsfähig sind.
Im Unterschied dazu erhalten nicht erwerbsfähige Personen, die nicht in einer
Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsberechtigten leben, Leistungen nach dem SGB XII.
14
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert sich am Bedarf des Empfängers bzw. der
Empfängerin. Dabei werden das vorhandene Einkommen und das Vermögen der
Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Sie umfasst die Regelleistung (Regelbedarf - siehe 2.1.1),
Leistungen für Unterkunft und einmalige Leistungen. Außerdem werden Beträge zur
gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgeführt.
Datenlage
Von den insgesamt 5.391 (Dez. 2013) SGB II Beziehenden waren 1.656 Personen nicht
erwerbsfähig, davon 1.590 Kinder unter 15 Jahren, die in den Bedarfsgemeinschaften leben. Für
66 Personen über 15 Jahre ist aktuell eine Arbeit über drei Stunden pro Tag nicht zumutbar.
SGB II Beziehende
Dez. 2013.
5.391
1.656
3.735
Personen in Bedarfsgemeinschaften:
nicht erwerbsfähig
davon
erwerbsfähig
davon
Bezieher von ALG I
erwerbstätig
88
1.056
Aufstockende Leistungen für ALG I Beziehende und Erwerbstätige
Beziehende von Arbeitslosengeld I können zusätzlich aufstockende Leistungen25 nach dem SGB
II erhalten, wenn das Arbeitslosengeld auf Grund des niedrigen Einkommens, das sie zuvor
hatten, nicht ausreicht. Das Gleiche gilt für Personen, die erwerbstätig sind, und deren
Einkommen nicht ausreichend ist und auch kein ausreichendes einzusetzendes Vermögen
vorhanden ist26. Diese können aufstockende Leistungen ergänzend zu ihrem Einkommen
beantragen.
Aufstockende ALG I und erwerbstätig
Aufstockende (von ALG I)
Erwerbstätige Leistungsbeziehende
Dez. 2013
88
1.056
88 Personen, die Arbeitslosengeld I erhielten, bezogen zusätzlich aufstockenden Leistungen, da
das Arbeitslosengeld zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend war. Von den
insgesamt 3.735 erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, waren 28,3%
erwerbstätig. Diese insgesamt 1.056 Personen hatten ein zu niedriges Einkommen und mussten
deshalb zusätzliche Leistungen (ALG II) beantragen. Mehr als die Hälfte von ihnen, 575 Personen
(54,4%) waren auf Minijob-Basis mit bis zu 450 Euro/Monat beschäftigt.
25
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Kurzinformationen/GenerischePublikationen/Kurzinformation-Grundsicherungsstatistik-SGBII.pdf
26
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker
15
2.1.2.3 Leistungsempfangende SGB II in Ulm nach Sozialräumen
Betrachtet man die absoluten Zahlen leben die meisten SGB II Beziehenden (1.732 Personen) im
Sozialraum West. Der höchste Anteil der SGB II Beziehenden gemessen an der Einwohnerzahl
des Sozialraums findet sich mit 6,0% im Sozialraum Wiblingen.
16
2.1.2.4 Haushaltsstruktur von SGB II Leistungsempfangenden27
Bedarfsgemeinschaften
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam
wirtschaften und mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat.28 Von jedem Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung
des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme
minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die
Definition der Bedarfsgemeinschaft. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als
derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer in einem
Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und
Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Von den insgesamt 2.931 Bedarfsgemeinschaften (BG) leben mehr als die Hälfte (52%) in einem
Single-Haushalt. In 33% (= 953 BG) der Bedarfsgemeinschaften wohnen Kinder unter 15 Jahre
und in 109 Bedarfsgemeinschaften Kinder über 15 Jahren.
Ein knappes Viertel, 24% (= 695 BG) aller Haushalte sind Alleinerziehenden Haushalte.
27
Agentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Ulm
Universitätsstadt, Dez. 2013, Kreisreport 4.4.2014, TAb. 2.1.
28
Ebenda, Glossar, S. 9
17
2.1.2.5 Leistungsempfangende im SGB II nach soziodemografischen Merkmalen
Alter
Von den Personen im SGB II Leistungsbezug sind 29% Kinder unter 15 Jahre und somit nicht
erwerbsfähig. Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren sind meistens noch Schüler/innen
oder befinden sich in einer Berufsausbildung und stehen deswegen dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung. Sie werden beim Jobcenter gesondert betreut. Ebenso als nicht erwerbsfähig
werden Personen eingestuft, die wegen der Betreuung eines Säuglings oder Kleinkindes nicht
arbeiten gehen können.
18
2.1.2.6 Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden29
Die Analyse der Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden zeigt folgendes:
2013 wohnen von insgesamt 2.931 Bedarfsgemeinschaften 93,7 % (2.746 Haushalte) zur
Miete, die übrigen haben Wohnungseigentum (1,8%, 52 Haushalte), oder wohnen mietfrei
(4,5%, 133 Haushalte) bei Angehörigen oder Bekannten.
Die durchschnittliche Miete (incl. Nebenkosten) liegt bei 445 € pro Haushalt, anerkannt wurden
durchschnittlich 430 €, das entspricht 96,6 % der tatsächlichen Unterkunftskosten.
Pro Person stehen durchschnittlich 29,1 qm zur Verfügung.
Die durchschnittliche Wohnfläche im Singlehaushalt liegt bei 44,9 qm.
443 Singlehaushalte leben in Wohnungen über 50 qm.
Andererseits leben 265 Haushalte mit mehreren Personen in Wohnungen unter 50 qm:
Die Verfügbarkeit von angemessenem und günstigem Wohnraum für Singles (unter 45 qm) ist
nicht immer gegeben.
Wohnungsgröße
unter 50 qm
50 bis u75 qm
75 bis u100 qm
100 qm und mehr
keine Angabe
in %
39,3
34,8
14,2
2,8
9,9
Haushalte
1.062
965
394
77
275
29
Bundesagentur für Arbeit, Report für Kreise und kreisfreie Städte, Ulm
Universitätsstadt, Dezember 2013
19
2.1.3 Unterstützungsleistungen für nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII
Nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII sind Personen über 18 Jahre, die dauerhaft
wegen Krankheit oder Behinderung voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht
haben. Bei den Leistungen nach dem SGB XII für nicht erwerbsfähige Personen, die ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, wird nach folgenden Hilfen unterschieden:
a) Hilfe zum Lebensunterhalt (laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen
Existenzminimums), §§ 27 – 40 SGB-XII
b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (laufende Sozialhilfe für Menschen ab 65
Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren), §§ 41–46
SGB XII
c) Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur
Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation), §§ 47 – 52
SGB-XII
d) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, §§ 53 – 60 SGB XII
e) Hilfe zur Pflege, §§ 61 – 66 SGB XII
f) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, §§ 67 – 69 SGB XII
g) Hilfe in anderen Lebenslagen (Blindenhilfe, Altenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen,
Bestattungskosten), §§ 70 – 74 SGB XII
Die Leistungen auf Grundsicherung werden nur auf Antrag gewährt. Mit den Leistungen
verbunden ist jeweils die entsprechende Beratung und Unterstützung.
Für die Darstellung des Themas Armut und Armutsgefährdung sind die Leistungen der
Grundsicherung unter a) und b) relevant.
2.1.3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt30 (HLU) nach SGB XII ist eine in Deutschland bestehende
bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums. Sie
bildet neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGB XII) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten diejenigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die keine
andere Leistung bekommen, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung wegen
dauerhafter Erwerbsminderung.31 Dies sind überwiegend alleinstehende Personen, welche zwar
voll erwerbsgemindert sind, denen jedoch die Erwerbsminderung von Seiten des Rententrägers
nur für einen befristeten Zeitraum festgestellt wurde. Aus diesem Grund kann auch keine
Grundsicherung gewährt werden, da hierfür das dauerhafte Bestehen der vollen
Erwerbsminderung Voraussetzung ist. In Ulm erhalten 151 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt.
HLU
gesamt
151
Davon HLU in Kombination mit
HzP
Amb.
0
HzP
Stat.
0
EH
Amb.
19
EH
Stat.
22
30
Davon reiner HLU Bezug
Summe
U65
Ü65
Summe
41
110
0
110
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
Gesetzesgrundlage: SGB XII, §§ 27 – 40 - Laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen
Existenzminimums.
31
20
2.1.3.2 Grundsicherung im Alter (Ü 65), bei Erwerbsminderung (U 65)
Grundsicherung im Alter (GSi)32 erhalten Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder
Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, die wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem
Erwerbsleben ausgeschieden sind.
In einer Reihe von Fällen erhalten Personen, die Grundsicherung erhalten, darüber hinaus Hilfe
zur Pflege (HzP) oder Eingliederungshilfe (EH). In Ulm erhalten 1.377 Personen Grundsicherung.
GSi
gesamt
1.377
Davon GSi in Kombination mit
Davon reiner GSi Bezug
HzP
Amb.
HzP
Stat.*)
EH
Amb.
EH
Stat.
Summe
U65
Ü65
Summe
176
77
175
150
578
198
601
799
*) davon leben 47 Personen in Ulm, 30 sind außerhalb Ulms untergebracht. In den weiteren
Darstellungen werden die 30 außerhalb Ulms untergebrachten Personen nicht berücksichtigt.
2.1.3.3 Eingliederungshilfe und Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 (3) ist es, eine drohende
Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu
mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört
insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu
ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer
sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von
Pflege zu machen.
Von den insgesamt 782 Leistungsempfängern/innen der Eingliederungshilfe (31.12.2013) in Ulm
haben zusätzlich erhalten:
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
325 Personen
Hilfe zum Lebensunterhalt
41 Personen
Somit erhalten 47% der Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen,
zusätzlich Leistungen der Existenzsicherung und tragen somit ein deutliches Armutsrisiko.
2.1.4 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Im Asylbewerberleistungsgesetz33 (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen
geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar
zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können.
Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z.B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise
auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und
Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht.
Die Höhe der Leistungen orientiert sich an der Sozialhilfe nach SGB XII.
In Ulm lebten zum Stichtag 31.12.2013 insgesamt 253 Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in 133 Bedarfsgemeinschaften, davon waren ca. ein Drittel (85)
Alleinstehende. 198 Personen wohnten in der Gemeinschaftsunterkunft, 55 Personen sind
außerhalb untergebracht. Von den 198 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft waren im
Dezember 2013 72 Kinder. Die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist im Jahr 2014
deutlich gestiegen. Die Ausgaben im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden der
Kommune vom Land Baden-Württemberg für die vorläufige Unterbringung, die Sicherung des
Lebensunterhalts und die Krankenhilfe erstattet. Dabei wird von einer durchschnittlichen
Verweildauer von 18 Monaten ausgegangen.
32
Gesetzesgrundlage: SGB XII, §§ 41–46 Laufende Sozialhilfe für Menschen ab 65 Jahren sowie für
dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren.
33
http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz
21
2.1.5 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Während eine Teilhabe34 an schulischer Bildung durch die kostenlose Schulpflicht garantiert
wird, gibt es eine Fülle von außerschulischen Angeboten, die darüber hinaus freiwillig genutzt
werden können. Die Freizeit ist für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger
Bereich. Im Freizeitbereich wird direkt und indirekt eine Vielfalt an kognitiven Kompetenzen
gefördert. Neben Sozialkompetenzen werden u.a. die Lernmotivation, der Ehrgeiz, die
Kreativität und die Selbstständigkeit gestärkt. Ein eingeschränkter Zugang zu Kultur-, Bildungsund Freizeitangeboten bedeutet, dass ein weiterer Möglichkeitsraum für soziale Erfahrungen
außerhalb des Elternhauses verschlossen bleibt.
Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Unterstützungsleistungen (s.u.)
beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Dazu
zählen:
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
• Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
• Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels (Versetzung in die nächste
Klasse)
• Mittagsverpflegung in Schule und Kita
• Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
• Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt bis zur Altersgrenze von 25 Jahren, mit Ausnahme der
Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Voraussetzung ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine
Ausbildungsvergütung bezogen wird.
Wer kann Leistungen beantragen?
Leistungsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie
• leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder
• Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
• Sozialhilfe nach §2 / §3 Asylbewerberleistungsgesetz oder
• Wohngeld (WoG) oder
• Kinderzuschlag (KiZ) bekommen
34
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V., Dr. Dietrich Engels, Christine Thielebein,
Zusammenhang von sozialer Schicht und Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten für
Kinder und Jugendliche. 2011
22
Inanspruchnahme der Leistungen35
Im Kalenderjahr 2012 nahmen bis zu 1.450 Kinder- und Jugendliche aus ca. 640 Haushalten
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch. Im Kalenderjahr 2013 ist die
Anzahl der Haushalte auf 994 Haushalte mit ca. 2.000 Kindern und Jugendlichen angestiegen.
Rund 70% der Anträge kommen aus dem Bereich der SGB II Leistungsempfangenden. Die
Leistungen für den Schulbedarf bekommen sie direkt zusammen mit der SGB II Leistung
ausbezahlt. Die übrigen Leistungen müssen, wie auch von den übrigen Berechtigten, beantragt
werden.
2013
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Schulmittagessen
Schul- und Kita-Ausflüge incl.
mehrtägige Klassenfahrten
Soziale/kulturelle Teilhabe
Anzahl der Kinder/Jugendlichen nach Leistungsart*)
SGB II
KiZ/WoG/SGB XII
gesamt
1.030
410
1.440
240
118
358
42
20
62
----287**)
294
163
457
299
153
gesamt
452
3.119
*) Es können mehrere Leistungen pro Kind/Jugendlicher gleichzeitig beantragt werden, z.B. bekommt ein
Kind die Leistung für den Schulbedarf und beantragt zudem die Erstattung der Kosten für eine
Klassenfahrt.
**) Gesamtzahl, keine Aufteilung nach SGB II und KiZ/WoG/SGB XII, nur Schulmittagessen
Die Zahlen zu Bezieherinnen und Beziehern der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
(BuT) fließen nicht in die Gesamtzusammenstellung von Armut und Armutsgefährdung ein, um
Dopplungen zu vermeiden.
2.2 Leistungen, die den Leistungen zur Existenzsicherung vorgelagert sind
2.2.1 Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine
Auf die Leistungen des Wohngelds besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch nach dem
Wohngeldgesetz: Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung
für den selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) geleistet.36
Die Gewährung ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Personen, die in
dem Haushalt leben, sowie von der Höhe der zuschussfähigen Miete. Zu den
Haushaltsmitgliedern zählen diejenigen Personen, die zusammen in einer Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft leben, z.B. auch Schwiegereltern oder Geschwister der
wohngeldberechtigten Person. Das Einkommen aller wird für die Berechnung zugrunde gelegt.
In Ulm haben 2013 insgesamt 935 Haushalte Wohngeld erhalten. Die NettoEinkommensgrenzen liegen für einen Haushalt mit einer Person bei 800 €, für Haushalte mit 4
Personen bei 1.770 €.37
Das Wohngeld stellt nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der
Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall von der wohngeldberechtigten Person
und von den Haushaltsmitgliedern selbst getragen werden.38
35
Anlage 1 zur GD 456/13
Wohngeldgesetz WoGG, §1
37
Siehe Anhang Wohngeld
38
BMVBS, Wohngeld 2014, Ratschläge und Hinweise, S. 24
36
23
Beispiele39:
a) Ehepaar mit einem Kind (3 Personen)
Nettoeinkommen
1.201,67 €
Bruttokaltmiete
455,00 Euro (Höchstbetrag: 479,00 Euro)
Mietzuschuss monatlich
62,00 Euro
b) Ehepaar mit drei Kindern und Schwiegermutter (6 Personen)
Nettoeinkommen
1.959,02 Euro
Monatl. Belastung (Eigenheim)
680,00 Euro (Höchstbetrag: 715,00 Euro)
Lastenzuschuss monatlich
122,00 Euro
Die Empfangende von Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII und nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Beantragung des Wohngelds ausgeschlossen, da
deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Studierende und Schüler/innen können
unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.
Wohngeldeinkommensgrenze gültig seit dem 01.01.2011 für die Mietspiegelstufe 3 in Ulm:
Bei einem PersonenNettoHöchstbetrag der
haushalt von ....
Einkommensgrenze
anrechenbaren
Miete/Belastung in €
1 Person
800,00 Euro netto
330,00
2 Personen
1.090,00 Euro netto
402,00
3 Personen
1.340,00 Euro netto
479,00
4 Personen
1.770,00 Euro netto
556,00
5 Personen
2.030,00 Euro netto
638,00
6 Personen
2.300,00 Euro netto
715,00
7 Personen
2.570,00 Euro netto
792,00
Wohngeldempfangende in Ulm nach Haushalten und Personen
Bei den Wohngeldempfangenden handelt es sich um 935 Haushalte mit 2.245 Personen für die
Wohngeld bezahlt wird, vergleichbar den Bedarfsgemeinschaften.
Haushalte
Haushaltsmitglieder
Haushaltsmitglieder
insgesamt
469
1
469
122
2
244
86
3
258
100
4
400
106
5
530
33
6
198
10
7
70
6
8
48
2
9
18
1
10
10
Gesamte Zahl der Haushaltsmitglieder
mit Wohngeldbezug zum 31.12.2013
2.245
39
Ebda. S. S. 40 u. 45
24
Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld nach Sozialräumen
Eine sozialräumliche Auswertung bezogen auf die Haushaltsmitglieder liegt nicht vor (lediglich
bezogen auf die Haushalte). Um trotzdem eine auf den Sozialraum und die Stadtviertel
bezogene Auswertung machen zu können, verwenden wir bei der Darstellung vorerst die
durchschnittliche Haushaltsgröße, die wir mit der Anzahl der Haushalte im Sozialraum und
Stadtviertel multiplizieren.
( 2.245 Personen wohnen in 935 Haushalten = im Durchschnitt 2,4 Personen pro Haushalt)
Sozialräumlich betrachtet leben sowohl in absoluten Zahlen, als auch prozentual, gemessen am
Anteil der Bevölkerung, die meisten Beziehende von Wohngeld im Sozialraum Wiblingen.
25
Wohnberechtigungsscheine
Für eine Sozialwohnung, die der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegt, kann ein
Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Berechtigt sind Personen deren Einkommen die
festgelegte Grenze von 21.730 €/Jahr (für einen 1 Personen Haushalt) nicht überschreitet.40 Dies
entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.270 € und liegt somit deutlich über
der Einkommensgrenze für Wohngeldempfangende (800 € netto für 1 Person).
2013 wurden 868 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Ein Wohnberechtigungsschein gilt für
die Dauer von einem Jahr ab der Ausstellung.
In der Gesamtbetrachtung von Armut und Armutsgefährdung in Ulm werden die Haushalte mit
Wohnberechtigungsscheinen nicht berücksichtigt. Auch deshalb, um eine Doppelzählung zu
vermeiden, da sie zum Teil bereits in den Zahlen der Wohngeldempfangenden enthalten sind.
Auf einen Wohnberechtigungsschein haben auch Menschen mit geringem Einkommen, die
nicht in jedem Fall von Armut betroffen sind oder den materiellen Kriterien für
Armutsgefährdung unterliegen, einen Anspruch.
Wohnberechtigungsscheine nach Haushaltstypen
Haushaltstypen
Alleinerziehende mit 1 Kind
Alleinerziehende mit mehreren Kindern
Junge Familien mit Kinder unter 12 J.
Familien mit 1-2 Kindern
Familien mit 3 und mehr Kindern
über 65 Jährige
Betreutes Altenwohnen
Sonstige (z.B. Alleinstehende, Paare ohne
Kinder)
Gesamt
99
65
60
35
40
161
149
259
299
34,5%
310
35,7%
259
29,8%
868
40
Dies entspricht dem Jahresbruttoeinkommen abzüglich von 1.000 € Werbungskosten und gilt für eine
alleinlebende Person. Die Einkommen für Haushalte mit mehreren Personen werden entsprechend
berechnet.
26
Bestand öffentlich geförderter Wohnungen
In Ulm gibt es zum 31.12.2013 einen Bestand von 2.269 öffentlich geförderter Wohnungen41,
die nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden können. Der überwiegende
Anteil der geförderten Wohnungen wird von der Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
mbH (UWS) zur Verfügung gestellt. Weitere wichtige Anbietende sind die Ulmer Heimstätte eG
und die LBBW Immobilien GmbH/Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Stuttgart mbH.42
2.2.2 Kinderzuschlag
Kinderzuschlag43 können Eltern, die ein eigenes, aber geringes Einkommen44 haben, bei der
Familienkasse beantragen. Anhand der Familiensituation wird der individuelle Bedarf errechnet
und das maximale Einkommen festgelegt, bis zu dem ein Kinderzuschlag gewährt wird. Die
Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und
der Kinder und beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind und wird zusammen mit dem
Kindergeld monatlich gezahlt. Nach Auskunft der Direktion der Familienkasse in Nürnberg
beträgt die Anzahl der Berechtigten 114 Personen mit 311 Kinderzuschlagskinder.
Die Anzahl der Personen in Haushalten, die einen Kinderzuschlag erhalten, wird in der
Gesamtdarstellung nicht berücksichtigt, da, so die Erfahrung bei der Gewährung von Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket viele Personen die einen Kinderzuschlag bekommen,
auch einen Wohngeldbescheid vorweisen können und damit Dopplungen entstehen würden.
2.2.3 Unterhaltsvorschussleistungen45
Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt
müssen allein bewältigt werden. Diese Situation kann sich noch verschärfen, wenn das Kind
keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß
41
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht. Abteilung Verwaltung, Haushalt, Wohnen,
10.04.2014
42
Ausführliche Informationen dazu im Bericht "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm",
Institut Weeber + Partner, März 2013, S. 47
43
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/
KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693
44
Einkommen im Sinne der Mindesteinkommensgrenze beträgt für Eltern 900 €, für Alleinerziehende
600 €
45
GD 059/13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.02.2013
27
§ 1612a BGB bekommt. Der ausfallende Unterhalt wird zumindest zum Teil ausgeglichen, ohne
den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen.
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind, wenn es
• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Deutschland einen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
• bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur
teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.
Der Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt und endet spätestens,
wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich wie der
Unterhalt nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt.
Es ergeben sich folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
• für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133 € monatlich
• für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180 € monatlich
Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehört zu den Mitteln, die
den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Diese Leistung schließt jedoch den Anspruch des
Kindes auf Sozialhilfe nicht aus. Sie wird aber als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII angerechnet.
Die Zahl der Unterhaltsvorschussbeziehenden wird in der Gesamtdarstellung nicht
berücksichtigt, da die Beziehenden, die von Armut und Armutsgefährdung betroffen sind, in der
Regel bei den für die Ermittlung der Gesamtzahlen für Armut und Armutsgefährdung
berücksichtigen Daten enthalten sind und Doppelzählungen vermieden werden sollen.
2.3 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - zusammenfassende Darstellung
2.3.1 Armut und Armutsgefährdung von SGB II und SGB XII Beziehenden
Um die Zahl der Menschen in Ulm errechnen zu können, die arm oder armutsgefährdet (s.a.
Kap. 1.1) sind, wird als Grundlage das Haushaltsbudget herangezogen, das Unterstützungsleistungsbeziehenden (nach SGB II und SGB XII) durchschnittlich zur Verfügung steht. Dieses
ermittelt sich aus den Leistungen nach dem Regelsatz, den übernommenen Kosten der
Unterkunft sowie sonstigen Einkommen aus Kindergeld oder Unterhaltsleistungen. Das
Haushaltsbudget entspricht dem Nettoeinkommen, Leistungen zur Sozialversicherung sind
bereits abgeführt worden.
Alleinstehenden stehen im Durchschnitt 739,83 € zur Verfügung und sie liegen damit unter der
Armutsgrenze (weniger als 50% des mittleren Einkommens). Ebenso Paare ohne Kinder. Dies
gilt in der Regel auch für Alleinerziehende. Wenn mehrere Kinder im Haushalt leben und die
vorgeschriebenen Unterhaltsleistungen an die alleinerziehende Person erbracht werden, kann
auch ein Haushaltsbudget vorhanden sein, das über der Armutsgrenze liegt, selten jedoch über
der Grenze zur Armutsgefährdung. Paare mit Kindern im Leistungsbezug sind als
armutsgefährdet einzustufen.
Alleinstehende
Paar ohne Kind
Paare mit Kindern
Alleinerziehende
Haushaltsbudget
Arm (<50% d. mittl.
Armutsgefährdet
(Transferleistungen,
Einko.
(<60% d. mittl.
eigenes Einko.)
Einko.)
739,83 €
794,00 €
953,00 €
1.079,33 €
1.192,00 €
1.430,00 €
1.950,84 €
1.906,00 €
2.287,00 €
1.379,66 €
1.509,00 €
1.811,00 €
28
2.3.2 Armut und Armutsgefährdung von Leistungsempfangenden nach den
Asylbewerberleistungsgesetz.
Da die Höhe der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz denen nach SGB II und SGB XII
entsprechen, ist davon auszugehen, dass auch dieser Personenkreis unter die Armutsgrenze
oder die Armutsgefährdungsgrenze fällt.
2.3.3 Armut und Armutsgefährdung von Wohngeldbeziehenden
Bei Wohngeldbeziehenden wird auf die Einkommensgrenzen verwiesen, die vorliegen müssen,
damit Wohngeld bezahlt wird.
Armut- und
Armutsgefährdungsgrenzen
Baden-Württemberg - 2012
in Euro/Monat
Alleinstehende
Paar ohne Kind
Paar 1 Kind u14
Paar 2 Kinder u14
Paar 3 Kinder u14
Alleinerz. 1 Kind u14
Alleinerz. 2 Kinder u14
Alleinerz. 3 Kinder u14
jedes weitere Kind u14
jedes weitere Kind ab 14
Armutsgrenze =
relativ arm
(< 50% des
mittleren
Haushaltsnettoeinkommens)
794 €
1.192 €
1.429 €
1.668 €
1.906 €
1.033 €
1.271 €
1.509 €
238 €
398 €
Armutsgefährdung46
(< 60% des
mittleren
Haushaltsnettoeinkommens)
953 €
1.430 €
1.715 €
2.001 €
2.287 €
1.239 €
1.525 €
1.811 €
286 €
477 €
Wohngeldberechtigung nach
Haushaltsnettoeinkommen bis
zu folgendem
Betrag
800 €
1.090 €
1.340 €
1.770 €
2.030 €
1.090 €
1.340 €
1.770 €
Bei dem Haushaltsnettoeinkommen, das für den Bezug von Wohngeld maßgeblich ist, wird das
Kindergeld nicht angerechnet (Unterhalt sehr wohl). Dort wo Kinder im Haushalt leben kommt
zu dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget noch das Kindergeld dazu. Dies kann dazu
führen, dass das Haushaltsbudget in Einzelfällen über der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Für
die Gesamtzusammenstellung Armut und Armutsgefährdung in Ulm wird dies nicht
berücksichtigt. Ebenso kommt das gewährte Wohngeld zum verfügbaren
Haushaltsnettoeinkommen hinzu. Der Gesamtbetrag übersteigt aber nicht das
Haushaltseinkommen, bis zu dem Wohngeldberechtigung vorliegt.
Die Empfangenden von Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII und nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Beantragung des Wohngelds ausgeschlossen, da
deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Somit sind Doppelzählungen
ausgeschlossen.
2.3.4 Verdeckte Armut
Die Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII in Ulm werden nach oben
stehender Systematik als arm und armutsgefährdet eingeordnet. Zu diesen Zahlen der
Empfangenden von Unterstützungsleistungen kommen noch diejenigen Menschen hinzu, die
zwar einen Anspruch auf eine Leistung hätten, diese aber nicht beantragen. Hier spricht man
von verdeckter Armut. Studien, die die Auswirkungen der Hartz IV-Reform zum Thema haben,
haben festgestellt47, dass auf drei Leistungsempfangende mindestens zwei kommen, die keine
Unterstützung beantragen. Diese Ergebnisse wurden bundesweit gleichermaßen festgestellt,
unabhängig vom jeweiligen Wohnort. Auf dieser Grundlage werden die Schätzungen für
47
Becker, Irene, Verdeckte Armut in Deutschland. In: Fachforum, Nr. 2, 2007, Hrsg. Friedrich Ebert
Stiftung
29
verdeckte Armut in Ulm angestellt. Basis der Berechnung sind die SGB-II Leistungsbeziehenden.
Davon ausgehend dass 40% der Anspruchsberechtigten keine Leistung beantragen sind dies
3.594 Personen.
Unter älteren Menschen ist die verdeckte Armut, einer Studie48 zufolge, zunehmend. Es wird
davon ausgegangen, dass 68% der Anspruchsberechtigten keinen Antrag stellen. Für Ulm
wären dies, bezogen auf 777 Grundsicherungsempfangende über 65 Jahre, insgesamt 1.651
Personen. Bei diesem Personenkreis wird davon ausgegangen, dass die Hürde zur Beantragung
von aufstockenden Unterstützungsleistungen relativ hoch ist und deshalb kein Antrag gestellt
wird. Gründe können darin zu finden sein, dass die Informationen über
Unterstützungsmöglichkeiten und deren Bedingungen zu wenig bekannt sind, dass gerade
Ältere Angst haben, dass ihre Kinder zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, oder dass
die Beantragung als "bürokratischer Dschungel" gesehen wird.
2.3.5 Gesamtpersonenzahl nach Rechtskreisen
Dies sind nach vorgehender Systematik die Personen die Unterstützungsleistungen nach SGB II
und SGB XII erhalten, die Empfangenden von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
sowie die Menschen die in Haushalten wohnen, die Wohngeld beziehen.
Ferner haben wir in der Tabelle die Anzahl der Menschen aufgeführt die nach oben
ausgeführter Studie (verdeckte Armut) keine Leistungen beantragt haben, obwohl sie einen
Anspruch darauf hätten.
Armutsgefährdete Personen (Bezieher/innen von Unterstützungsleistungen) und Menschen in
verdeckter Armut in Ulm, 31.12.2013
SGB II
SGB XII49
AsylbLG
Wohngeld
Gesamt
Verdeckte Armut SGB II (geschätzt)
5.391
1.498
253
2.245
9.387
3.594
Verdeckte Armut Ü6550 (geschätzt)
1.651
Gesamt, inkl. verdeckte Armut
Gesamtbevölkerung Ulm51
48
14.632
120.042
Becker, Irene, Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter, in : Zeitschrift für Sozialreform
2/2012
49
Von den insgesamt 1.528 SGB XII Empfangenden werden alle Personen, die in Ulm wohnen, auch die
stationär untergebrachten, berücksichtigt (= 1.498 Pers.). 30 Personen leben außerhalb Ulms.
50
Für die Berechnung der verdeckten Armut werden aus den gesamten SGB XII Empfangenden lediglich
die über 65 Jährigen, die nicht in einer stationären Einrichtung leben, berücksichtigt = 777 Personen.
51
Bevölkerung am Ort der Hauptwohung nach eigenem Bestand
30
*) Anteil an allen Personen mit Armutsgefährdung und verdeckter Armut
Diejenigen Menschen, die in Ulm als arm oder armutsgefährdet einzustufen sind, entsprechen
einem Anteil von 12,18% an der Ulmer Bevölkerung.
Eingangs haben wir auf die Armutsgefährdungsquote für die Region Donau Iller verwiesen, die
auf der Basis der Daten des Mikrozensus errechnet wird. Nach diesen Daten beträgt der Anteil
der Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle in der Region
Donau-Iller 12,5%. Bezogen auf die Wohnbevölkerung von Ulm sind dies 15.005 Personen.
Es ist also davon auszugehen, dass im Stadtkreis Ulm zwischen 14.500 und 15.000 Menschen
von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Bezugnehmend auf die in Kapitel 1.1.2
dargestellten Risikogruppen geht es hierbei im Schwerpunkt um Erwerbslose, AlleinerziehendenHaushalte, kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern, Personen mit niedrigem
Bildungsstand, Menschen mit Migrationshintergrund (wobei hier Menschen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit ein höheres Armutsrisiko haben), junge Menschen zwischen 18 und 25
Jahren sowie Frauen über 65 Jahren und Menschen mit einer schweren Behinderung. Besonders
gefährdet sind die Personen, auf die mehrere dieser Risikofaktoren zutreffen.
2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut
Eine Auswertung der Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und
Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, die im Jahr 2013 laufende oder beendete Hilfe
erhalten haben - in den Bereichen Hilfen im SGB VIII §§27-35 (HzE), §41 für junge Volljährige,
§35a Eingliederungshilfen bei seelischen Behinderung, §42 Inobhutnahmen, §19 gemeinsame
Wohnformen und §20 Notsituation (alle Hilfen im Rahmen der Unterstützungsleistungen), hat
ergeben, dass die Stadtviertel, die eine Armutsquote über dem städtischen Durchschnitt haben,
meist auch überdurchschnittlich viele Fälle in den oben genannten Hilfearten aufweisen. Dies hat
mit den Risikogruppen zu tun, die vielfach im Bereich der Hilfen zur Erziehung und bei dem von
Armut betroffenen und armutsgefährdeten Personenkreis deckungsgleich sind. Dies trifft auf
Familien zu, in denen Arbeitslosigkeit eine Rolle spielt, ebenso auf die Gruppe der
Alleinerziehenden. Es trifft nicht auf die Stadtviertel zu, deren überdurchschnittliche
31
Armutsquoten auf die Zahl der Empfangenden von Hilfe zum Lebensunterhalt und auf
Grundsicherungsempfangende zurückzuführen sind. Auf eine Darstellung der genauen Zahlen
der Hilfen zur Erziehung verzichten wir an dieser Stelle, da es sich oft in jedem Stadtviertel insbesondere auch in den Ortschaften um weniger als 5 Personen handelt und dies aus
datenschutzrechtlichen Gründen geboten ist, dies nicht im Detail darzustellen. Allerdings geben
wir in Kapitel 5, in dem die Stadtviertel im Rahmen der Sozialraumbeschreibungen ausgewertet
werden, Hinweise auf diejenigen Stadtviertel mit den höchsten HzE-Zahlen.
Bis dato liegt keine Auswertung auf Stadtviertelebene vor, nach der die Hilfen, die die Abteilung
FAM im Bereich der Hilfestellungen vor einer Hilfe zur Erziehung leistet, oder die im Rahmen der
Jugendgerichtshilfe oder anderer Hilfeleistungen gewährt werden. Es ist zu prüfen, ob eine
solche Auswertung zukünftig erfolgen soll. Zusammengenommen mit den Zahlen bei den Hilfen
zur Erziehung wäre dies dann auch eine deutlich größere Zahl (rund 80% aller Hilfen, die
geleistet werden, erfolgen vor einer Hilfe zur Erziehung), so dass die Darstellung dann
datenschutzrechtlich vertretbar wäre. Dabei ist zu analysieren, wie diese Daten im Hinblick auf
eine sinnvolle Auswertung erhoben werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass die
Auswertung der Hilfen zur Erziehung nach den oben benannten Hilfearten ein Indikator dafür
ist, dass sich die Personen, die die anderen Hilfestellungen bekommen, auf die gleichen
Stadtviertel aufteilen werden.
32
3 Angebote und Maßnahmen der Kommune und freier Träger
Wie oben beschrieben, hat die Kommune nur begrenzte Möglichkeiten im Bereich Armut tätig
zu werden. Im Wesentlichen handelt es sich
• um Beratung der Betroffenen, um diesen einen angemessenen Zugang zu den
Unterstützungsleistungen zu ermöglichen
• um Beratung der Betroffenen hinsichtlich möglicher mit Armut verknüpfter
Problemlagen, die wiederum der Aktvierung von Selbsthilfekräften im Wege stehen (z.B.
Sucht, Schulden, psychische Probleme)
• um Möglichkeiten der Beratung und Qualifizierung von Jugendlichen, damit diese den
Weg in Ausbildung und Beruf finden, von Langzeitarbeitslosen, damit diese den Weg
aus der Erwerbslosigkeit finden, aber auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen
für Alleinerziehende (z.B. Ausbildung, Kinderbetreuung) zur Aufnahme von
Erwerbsarbeit, aber auch entsprechende Anstrengungen, um für Menschen mit
Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern
• um die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen, die von
Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, an städtischer Infrastruktur, Angeboten der
Bildung, Betreuung und Erziehung sowie an kulturellen Aktivitäten
Aufgeführt werden Angebote und Maßnahmen, die sich entweder speziell an von Armut
betroffene oder armutsgefährdete Menschen richten oder die den Bedarfen der Risikogruppen
und der Menschen mit wenig materiellen Ressourcen in besonderem Maße gerecht werden. Bei
der Beschreibung der Angebote werden die Teilbereiche, die einen Bezug zur Armut haben,
herausgehoben. Die Darstellung der unterschiedlichen Angebote beruht auf eigenen
Recherchen und den Rückmeldungen der Mitglieder des Dialogforums Soziales und der Liga der
freien Wohlfahrtspflege, so dass die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Die nachfolgende Zusammenstellung macht deutlich, dass es in Ulm eine große Zahl an
Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die verschiedenen Risikogruppen gibt. Allerdings
kommt das Hilfeangebot nicht in jedem Fall bei den Hilfesuchenden an. Hier wird es die
Aufgabe sein, die unterschiedlichen Angebote im Rahmen der Sozialraumorientierung möglichst
nah an das Lebensumfeld der von Armut betroffenen oder armutsgefährdeten Menschen zu
bringen und über schon bestehende oder noch aufzubauende Beziehungsnetzwerke gemeinsam
mit den Betroffenen die Situation zu verbessern. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilhabe und
Begegnung muss weiter daran gearbeitet werden, die vielfältigen Angebote so zu gestalten,
dass sich auch Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, willkommen
fühlen. Es geht um die Gestaltung von Orten der Vielfalt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft,
die Armut nicht ausgrenzt.
3.1 Beratung und Unterstützung
Kommune und freie Träger bieten ein breites Spektrum an Beratungs- und
Unterstützungsleistungen für verschiedene Zielgruppen an. Dabei geht es um die Bewältigung
sozialer oder psychischer Problemlagen sowie den Zugang zu Unterstützungsleistungen.
Gleichzeitig gibt es für diejenigen, die selbst nach Informationen suchen, ein breites Angebot an
Flyern, Broschüren und Angeboten auf verschiedenen Websites. Die Stadt Ulm hat ein
umfassendes Informationsangebot auf ihrer Homepage. Verschiedene Stellen bieten freie
Internetzugänge an.
3.1.1 Allgemeine Sozialberatung
Kommunaler Sozialer Dienst
In jedem Sozialraum ist ein Team des Kommunalen Sozialen Dienstes verortet, das Beratung und
Unterstützung bei Erziehungs- und Familienproblemen bietet, sowie in Fällen des Kindesschutzes
und allgemeinen Krisenfällen aktiv wird. Im Einzelnen geht es um:
• Erziehungsberatung, Beratung und Einleitung von Hilfen zur Erziehung
• Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht
• Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
33
•
•
Kindesschutz
Beratung und Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit von Familien und in
Notsituationen
• Familienunterstützende Hilfen (Geldleistungen) in Zusammenhang mit Förderung der
Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII) und Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII)
• Spendenverteilung
• Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen, wie Familienbesuche, Elternbildungskurse,
Familienfreizeiten, offene Treffs
Bezugnehmend auf das Kapitel 2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut wird an dieser Stelle
darauf hingewiesen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Familien, die vom kommunalen
sozialen Dienst unterstützt werden, von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind und/oder
einer entsprechenden Risikogruppe wie alleinerziehend oder von Arbeitslosigkeit betroffen,
angehören.
Leistungssachbearbeitung SGB XII
Die jeweiligen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und gewähren Leistungen
nach SGB XII. Im Einzelnen sind das
• die Hilfe zum Lebensunterhalt
• die Grundsicherung
• die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Landesblindenhilfe. Wie
in Kapitel 2.1.3.2 dargestellt, beziehen 47 % der Menschen die Eingliederungshilfe
erhalten auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, und sind somit
besonders von Armut betroffen oder armutsgefährdet.
Von den Menschen, die Hilfe zur Pflege erhalten, erhalten 253 Personen zusätzlich
Leistungen der Grundsicherung.
Sozial- und Lebensberatung - Caritas
• Niedrigschwellige Information und Beratung zu Sozialleistungen, sozialrechtlichen Fragen
und finanziellen Notlagen, offene Sprechstunde und Beratung nach Terminvereinbarung
• Beratung zu ALG II, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen
• Beratung von Kirchengemeinden zu Fragen der individuellen Notfallhilfe, damit diese in
ihrer eigenen Beratungskompetenz gestärkt werden.
• Mit dem Projekt Frühe Hilfen der Caritas werden Schwangere und Familien mit Kindern
bis zu drei Jahren angesprochen. Familienbegleiter/innen unterstützen die Eltern bei der
Versorgung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Die Hilfe wird gerade auch von
Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, angenommen.
Sozial- und Lebensberatung - Diakonische Bezirksstelle
• Methodisch zielgruppenangepasste, niedrigschwellige Information und Beratung zu
Sozialleistungen, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen
• Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und bei der
Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Sozialleistungen
• Psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen
• Information über und Vermittlung weitergehender Hilfen
• Nachrangige Gewährung von Beihilfen in akuten Notlagen aufgrund von ausfallender,
verzögerter oder nicht bedarfsdeckender Gewährung von Sozialleistungen, z.B. bei
durch SGB II-Leistungen nicht abgedeckten Gesundheitsaufwendungen
• Vermittlung von Kurmaßnahmen für belastete Mütter/Väter und ihre Kinder
34
Sozialdienst für Ältere (SdfÄ)
Für jeden Stadtteil gibt es Ansprechpersonen der Stadt Ulm, die Informationen und Beratung zu
allen Fragen des Älterwerdens, vor allem aber auch in Krisensituationen geben. Sie bieten
Beratung und Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten, wirtschaftlicher Armut,
Krisenintervention bei latenter und akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung. Häufig spielen
psychische Erkrankungen, beginnende Demenz, Vereinsamung, Verschuldung, Sucht und der
Verlust der Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, eine Rolle. Der SdfÄ kümmert sich um die
Initiierung „passgenauer“ individueller, familiärer und institutioneller sozialer Hilfen. Ein hoher
Anteil derer, die vom SdfÄ unterstützt werden, ist von Armut betroffen oder bedroht.
Weitere Angebote der Beratung für Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf
Neben dem städtischen Pflegestützpunkt bieten alle Pflegeeinrichtungen, ambulante
Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und organisierte Nachbarschaftshilfen Beratung und
Unterstützung auch für Seniorinnen und Senioren, die von Armut betroffen oder
armutsgefährdet sind. Eine entsprechende Auflistung findet sich im Seniorenwegweiser der
Stadt Ulm.
(http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Seniorinnen / Informationen und Wegweiser)
Weitere Angebote der Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Alle Träger der Behindertenhilfe, die in Ulm Angebote vorhalten und aktiv sind, bieten auch
Beratung und Unterstützung an. Da gerade Menschen mit Behinderung eine Risikogruppe im
Hinblick auf Armut und Armutsgefährdung darstellen, sei an dieser Stelle darauf verwiesen. Eine
entsprechende Auflistung der entsprechenden Anbieter findet sich im Wegweiser für Menschen
mit Behinderungen.
(http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Behinderte Menschen / Wegweiser)
Jugendhäuser und Mobile Jugendarbeit
• Besonders günstiges Essens- und Getränkeangebot in Jugendhäusern und Schülertreffs
• Ganztägige Kinderferien- und Spielmobilangebote der Jugendhäuser und
Kooperationspartner mit sozialverträglichen Teilnahmegebühren
• Eltern-Kind-Treffs mit Beratungs- und Frühstücksangebot im Rahmen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit
• Aufenthalts- und Veranstaltungsorte mit sozialverträglichen Preisen
• Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
• In den Jugendhäusern vielfach Angebote von Mutter-Kind-Treffs im Rahmen Frühe Hilfen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhäuser und der Mobilen Jugendarbeit treffen
bei ihrer Arbeit sehr oft auf junge Erwachsene, die von Armut betroffen und armutsgefährdet
sind. Neben Beratung in verschiedensten Problemlagen, Hilfe beim Zugang zu
Unterstützungsleistungen, gibt es z.B. in der Innenstadt bei der Anlaufstelle MOMO ein
kostenfreies Mittagessensangebot.
Ökumenische Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge bietet die Möglichkeit, 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr hindurch, einen
Gesprächspartner für seine Sorgen und Nöte anzutreffen und ein anonymes Gespräch zu
führen. Das Angebot wird von der evangelischen und katholischen Kirche angeboten und findet
in einem bundesweiten Netzwerk der Unterstützung statt.
Alleinerziehende in Ulm - ein Wegweiser
Eine umfassende Zusammenstellung, wo es welche Beratungs- und Unterstützungsleistung
gerade für Alleinerziehende in Ulm gibt, bietet der gerade aktualisierte Wegweiser für
Alleinerziehende in Ulm, der vom Frauenbüro der Stadt Ulm herausgegeben wird und auf den
an dieser Stelle besonders hingewiesen werden soll.
(http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Frauen / Publikationen)
35
3.1.2 Schuldnerberatung
Schulden und Armut stehen in einem engen Zusammenhang. Von Überschuldung spricht man,
wenn es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren
Zeitraums zu bezahlen, ohne die eigene existenzielle Versorgung zu gefährden. Verschuldung
kann vielfältige Ursachen haben und ist oft die Folge einer schwierigen Lebenssituation wie
Arbeitslosigkeit, Trennung/Scheidung, längerer Erkrankung oder auch aufgrund von
leichtsinnigem Konsumverhalten. Schuldnerberatung setzt deshalb an der gesamten
Lebenssituation des betroffenen Menschen oder der Familie an und ist vielfach eine ergänzende
Beratungsleistung zu weiterer Beratung und Unterstützung beispielsweise durch den
Kommunalen Sozialen Dienst oder den Sozialdienst für Ältere.
Kommunale Schuldnerberatung
Bei der kommunalen Schuldnerberatung52 handelt es sich um die in den §§ 11 SGB XII und 16a
SGB II verankerten kommunalen Eingliederungsleistungen. Beraten werden aber auch Menschen
die nicht im SGB XII oder SGB II Bezug sind sofern durch die Beratung der Bezug von SGB II und
SGB XII verhindert werden kann. Der Aufgabenschwerpunkt der Fachberatungsstelle liegt bei
der Existenzsicherung, Krisenintervention und Stabilisierung überschuldeter Haushalte.
Vorrangige Ziele sind
• die wirtschaftliche Stabilisierung und, so weit möglich, Sanierung
• die Befähigung, die Finanzen und damit die Lebensgrundlage wieder selbst in Griff zu
bekommen, mit dem besonderen Augenmerk auf Primärverpflichtungen
• die Gestaltung des Lebens mit Transferleistungen
• mittelfristig die Unabhängigkeit von Unterstützungsleistungen
• die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Motivation zur Arbeitsaufnahme
Bisher wird die Beratung an zentraler Stelle in der Stadtmitte durchgeführt. Im Prozess der
Sozialraumorientierung wird im ABI/FAM Team, seit Sommer 2013 zunächst im Sozialraum
Wiblingen, die Beratung direkt vor Ort angeboten.
Schuldnerberatung bei der Diakonischen Bezirksstelle
Neben der kommunalen Schuldnerberatung wurde bei der Diakonischen Bezirksstelle eine
entsprechende Beratungsstelle als Ergänzung eingerichtet.
Aufgaben
• Frühzeitige Beratung von Personen aus Risikogruppen mit erkennbaren Abstiegsrisiken,
also nicht nur in Fällen von bereits eingetretenem SGB II bzw. SGB XII – Leistungsbezug
• Insolvenzrechtsberatung, Information und Unterstützung bei Antragsstellung auf
Privatinsolvenz, prozessbegleitende Beratung
• Information zum Pfändungsschutzkonto und Ausstellung von Bescheinigungen
• Schuldenpräventionsmaßnahmen, z.B. Informationsveranstaltungen bei
Maßnahmeträgern
• Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Handlungsschritte durch ehrenamtliche
„Ulmer Schuldnerbegleiter“
Neben der hauptamtlichen Schuldnerberatung werden ehrenamtliche schuldnerbegleitende
Personen eingesetzt. 2013 konnten in 6-wöchigen Abständen Informationsveranstaltungen für
die Ehrenamtlichen und Interessierten durchgeführt werden.
3.1.3 Sucht und psychologische Beratung
Suchtberatung (Diakonische Bezirksstelle, Caritas)
Menschen in armen und prekären Lebensverhältnissen unterliegen einem höheren Suchtrisiko.
Die Diakonische Bezirksstelle bietet in Kooperation mit der Caritas Suchtberatung an mit dem
bekannten Leistungsspektrum innerhalb des ausdifferenzierten Beratungs- und
Behandlungsverbundes in der Wilhelmstraße.
52
GD 451/13 FBA BuS vom 11.12.2013
36
Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau
Die Drogenhilfe berät alle Drogenkonsumenten, Betroffene und Angehörige aus dem Gebiet
Ulm / Alb-Donau-Kreis. In ihrer Präventionsarbeit werden Multiplikatoren in Schulen, Betrieben
und der Jugendarbeit fortgebildet.
Psychologische Familien- und Lebensberatung (Caritas)
Psychologische Beratungsstelle (Diakonische Bezirksstelle)
Angebot für erwachsene Einzelpersonen, Paare, Familien, Kinder und Jugendliche, die in ihrer
Lebenssituation professionelle Hilfe benötigen. Erwachsene Einzelpersonen erhalten in der
Lebensberatung fachliche Unterstützung und Begleitung. Paare können bei Schwierigkeiten in
ihrer Ehe bzw. Partnerschaft Paarberatung in Anspruch nehmen. Familien- und Teilfamilien steht
mit ihren Kindern und Jugendlichen bei verschiedensten Problemen Erziehungsberatung zur
Verfügung. Ebenso werden Kinder und Jugendliche auch ohne ihre Eltern beraten.
Darüber hinaus bietet die Caritas
• Erziehungsseminare
• Mütter-Cafés
• sowie Vorträge in Kindergärten mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund
und/oder Armutsrisiko den Zugang zu unserem Beratungsdienst zu ermöglichen bzw.
diese in sozialräumlichen Angeboten zu erreichen
Derzeit werden die beiden Beratungsstellen nicht im Schwerpunkt von Menschen, die von
Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, aufgesucht. Beide Beratungsstellen können
allerdings kostenlos oder mit einem dem Einkommen angemessenen Beitrag besucht werden.
3.1.4 Beratung für Migrantinnen und Migranten
Träger der Migrationsberatung sind die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und IN VIA (für
junge Erwachsene bis 27 Jahren). Die kommunale Kontaktstelle Migration fungiert als
Clearingstelle hinsichtlich des richtigen Sprachkurses. Außerdem bieten alle Träger zusammen
zweimal in der Woche eine offene Sprechstunde im Bürgerhaus Mitte an.
Beratung in allen Fragen des täglichen Lebens insbesondere :
• Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und
Strukturen und Unterstützung beim Zugang
• in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen sowie bei persönlichen Krisen
• Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache
Sozialberatung von Flüchtlingen und Asylbewerbern/innen
Träger : Diakonische Bezirksstelle
Unterstützung im Asylverfahren und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Beratung in
allen Fragen des täglichen Lebens insbesondere auch
• Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und
Strukturen und Unterstützung beim Zugang
• in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen sowie bei persönlichen Krisen
• Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache
• Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Bewerbung
und Anerkennung von Bildungsabschlüssen
• Mitwirkung bei Unterbringungs- und Wohnungsfragen
• Unterstützung in Gesundheitsfragen, insbesondere auch bei Traumatisierungen und
fluchtbedingten psychischen Erkrankungen
• Aufbau und Begleitung von Ehrenamtlichengruppen, Förderung der gesellschaftlichen
Integration.
37
Kompetenzzentrum Ulm
Träger: IN VIA, Jugendmigrationsdienst
Das Kompetenzzentrum bietet Unterstützung im Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsabschlüsse, insbesondere:
• Hilfe im Antrags- und Anerkennungsverfahren
• Unterstützung bei Berufen mit speziellen Regelungen
• Prüfung von Möglichkeiten der beruflichen Nachqualifizierung und Weiterbildung
• Klärung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
• Hilfe bei der Ermittlung des richtigen Referenzberufes und der zuständigen Fachstelle für
die Anerkennung
3.1.5 Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle
Träger: Caritas Ulm
Die Caritas bietet für Frauen, Männer und Paare persönliche Beratung, konkrete Hilfe und
längerfristige Begleitung während der Schwangerschaft und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
an.
• Hilfen in Krisensituationen, z.B. bei ungeplanter Schwangerschaft, Trennung oder
existenziellen Notlagen
• Beratung im Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsbescheinigung, gem. §219 StGB)
• Informationen über familienfördernde Leistungen und rechtliche Regelungen wie
Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz und Unterhaltsrecht
• Unterstützung bei Konflikten mit dem Partner oder den Eltern
• Beratung und Hilfe für Alleinerziehende
• Beratung nach einer Fehl- oder Todgeburt
• Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik
• Vermittlung von Beihilfen zur Babyausstattung
• Müttercafé
• überwiegend arme Klientinnen
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung
Träger: Familienplanung e.V.
Die Beratungsstelle informiert und berät zu Fragen rund um Sexualität, Schwangerschaft, Geburt
und Elternschaft. Örtlich ist sie zuständig für den Raum Ulm, Neu-Ulm und den Alb-Donau-Kreis.
Sie führt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß § 218/219 StGB im Falle eines
Schwangerschaftskonflikts durch und berät und unterstützt:
• bei Fragen zu finanziellen und rechtlichen Regelungen nach der Geburt
• bei Fragen zur Empfängnisverhütung und Familienplanung
• in Krisen wie Depression nach der Geburt, Trennung vom Partner, ungewollte
Schwangerschaft etc.
• in der Umstellung, wenn aus Partnern Eltern werden,
• zur Unterstützung, wenn der Alltag mit dem Baby schwierig ist
Frauen helfen Frauen
Der Ulmer Verein Frauen helfen Frauen widmet sich der Hilfe für Frauen bei Gewalterfahrungen.
Frauenhaus und Beratungsstelle bieten anonymen Schutz, Hilfe und Beratung bei häuslicher
Gewalt, sexueller Gewalt und bei Bedrohung.
Wichtige Ziele:
• Stärkung zur Bewältigung der Krisensituation und der Gewalterfahrung
Aufbau einer gewaltfreien Existenz
Integration in ein wirkungsvolles Hilfesystem
Prävention zur Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt
Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für das Thema Gewalt an Frauen
38
Kinderschutzbund - Ortsverband Ulm
Der Kinderschutzbund bietet verschiedene Hilfen an, die eine Gefährdung der körperlichen,
seelischen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern vermeiden helfen. In der
Psychologischen Beratungsstelle erhalten Eltern Unterstützung in Erziehungs- und
Familienfragen. Die Beratungsleistung ist kostenlos.
Informationen zu:
• Gewalt gegen Kinder
• Projekt "Klaro" - Hilfe für Kinder und deren Familien, die Opfer von Gewalt wurden
• Erziehungsberatung
• Elterntrennung und Scheidung
• Familienkonflikte
• Präventionsangebote
Bewährungshilfe
a) Träger: Bewährungs- und Straffälligenhilfe Ulm e.V.
Beratung und sozialpädagogische Unterstützung von Strafentlassenen in einer Wohneinrichtung
für max. zehn Männer sowie von Personen in einer eigenen Wohnung mit dem Ziel, den
Wiedereinstieg in ein selbständiges straffreies Leben. In folgenden Bereichen:
• Sicherung des Lebensunterhalts
• Arbeits- / Ausbildungssuche
• Wohnungssuche
• Geldverwaltung
• Schulden
• Sucht
• Soziale Beziehungen / Freizeit
b) Träger: NEUSTART gGmbH
Gesellschaftliche Eingliederung (Resozialisierung) straffälliger Menschen, deren Haftstrafe oder
Strafrest nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Aufgabenbereiche:
• Unterstützung und Kontrolle bei der Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen
• Hilfe bei der Bewältigung privater, sozialer und wirtschaftlicher Probleme
• Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Straftat und den damit verbundenen
Folgen für das Opfer
Kommunale Betreuungsbehörde
Für volljährige Personen, die die eigene Vertretung in Rechtshandlungen nicht mehr vornehmen
können, wird ein/e Betreuer/in eingesetzt, der/die diese Vertretung übernimmt. Dabei stehen der
Wille und das Wohl des Betreuten im Mittelpunkt.
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde zählen:
• die Gewinnung von geeigneten ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und
Betreuern und ihre Begleitung
• Öffentlichkeitsarbeit zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung
• Netzwerkarbeit wie Austausch und Kooperation mit Betreuungsverein (Lebenshilfe) und
Berufsbetreuern/innen
• Anlaufstelle für Betroffene, Betreuer/innen, Bevollmächtigte, Einrichtungen und soziale
Dienste, Bürgerschaft in Betreuungsfragen
39
3.2 Ausbildung und Arbeit
3.2.1 Angebote für junge Menschen
Mit einem guten Schulabschluss und einer Berufsausbildung sind für junge Menschen bessere
Voraussetzungen gegeben, sich vor Armut zu schützen und eine eigene Lebensperspektive
aufzubauen. Das Risiko, von Armut betroffen zu sein, steigt für junge Menschen, wenn sie die
Schule ohne Abschluss verlassen oder keine Berufsausbildung abschließen wie der Monitor
Jugendarmut 2014 erneut bestätigt53. Zudem sind die Zugänge zu einem betrieblichen
Ausbildungsplatz ungleich verteilt und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund haben
immer noch die schlechteren Chancen.54
Die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist auf Grund der guten
Wirtschaftslage günstig. Die Arbeitslosenquote ist niedrig. Auszubildende können zwischen
mehreren Lehrstellen wählen. Dies gilt allerdings für diejenigen, die auch entsprechende
Zeugnisse mitbringen. Jugendliche mit schlechten Noten und mangelnden
Schlüsselqualifikationen finden auf Anhieb selten einen Ausbildungsplatz und verbringen zur
Erfüllung der Schulpflicht ein weiteres Jahr in berufsvorbereitenden Klassen. Allerdings hat sich
in Projekten gezeigt, dass auch diese Jugendlichen direkt in Ausbildung vermittelt werden
können, wenn eine gute Berufsorientierung (was ist der richtige Beruf für mich) und
Berufsvorbereitung (welche Qualifikationen werden von mir erwartet und wie kann ich diese
noch verbessern) erfolgt. Mit einer schnellen Vermittlung in Ausbildung oder ggfs. auch in
Arbeit kann eine gute Zukunftsperspektive, auch vor dem Hintergrund schlechter
Ausgangsbedingungen, entwickelt werden.
Berufsvorbereitung und Angebote der Jugendberufshilfe
Über ein vielfältiges Angebot im Bereich Übergang Schule - Beruf werden Jugendliche, die nicht
direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder Studium beginnen, unterstützt. Dabei
geht es um die Verbesserung der schulischen und individuellen Kompetenzen oder darum, über
Praktika und Orientierungsmaßnahmen den Einstieg zu ermöglichen. An den Werkrealschulen
sind Berufseinstiegsbegleiter/innen für den gelingenden Übergang zuständig. In den beruflichen
Einstiegsklassen wie BEJ (Berufseinstiegsjahr) und VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf)
werden die noch schulpflichtigen Jugendlichen von Schulsozialarbeitern/innen zusätzlich betreut.
Ziel aller Maßnahmen ist, den Jugendlichen eine Perspektive für die eigene Selbstständigkeit
unabhängig von möglichen persönlichen und familiären Hemmnissen zu eröffnen.
Jugendberufshilfemaßnahmen werden von verschiedenen Trägern angeboten wie Andere
Baustelle Ulm, Arbeiterwohlfahrt (AWO), BBQ - Berufliche Bildung gGmbH, Caritas Ulm, Institut
fakt.ori, Kolpingbildungswerk, Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)
gGmbH. Verschiedene Angebote werden von der Agentur für Arbeit finanziert. Diese bietet
auch eigene Beratungsleistungen an.
Unterstützende Angebote der Schulsozialarbeit zur Ausbildungsplatzbeschaffung und
Berufsorientierung
Schulsozialarbeit ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie
greift frühzeitig Problemlagen bei Schülerinnen und Schülern auf und leistet entsprechende
Unterstützung. Im Übergang Schule - Beruf unterstützt Schulsozialarbeit bei der
Berufsorientierung, bei Bewerbungen und der Praktikums- und Lehrstellensuche. Das Angebot
der Schulsozialarbeit gibt es an allen Ulmer Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, und
Realschulen, an den gewerblichen Schulen, einem Gymnasium mit Ganztagesangebot, einer
Förderschule und einer Grundschule.
53
Monitor Jugendarmut 2014, hrsg. v. Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit
Ebda. 2012 44% der Jug. ohne Migrationshintergrund, 29% der Jug. mit Migrationshintergrund gingen
in eine betriebliche Ausbildung
54
40
Beratungsangebote des Jobcenters
Erwerbsfähige Leistungsberechtige, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden von
Ansprechpartnern/innen im Jobcenter individuell beraten. Dabei werden die Möglichkeiten einer
Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme erörtert. Bei Bedarf wird über weitere
Unterstützungsmöglichkeiten bei Bewerbung und Arbeitsaufnahme informiert.
Bei sozialen Problemen wird eine entsprechende Unterstützung vermittelt.
3.2.2 Angebote für Menschen, die längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind
Perspektivcoaching Plus - (Neue Arbeit und Jobcenter Ulm)
Mit dem Programm Perspektivcoaching Plus werden Menschen ab 50 Jahren für den
Arbeitsmarkt mit Bewerbungstrainings und Arbeitssuche vorbereitet. Dabei werden vor allem
Menschen erreicht, die geringe Qualifikationen (maximal Hauptschulabschluss, kein
Berufsabschluss) mitbringen und oftmals in Minijobs beschäftigt waren.
Projekt EINSTIEG, (AWO)
Für arbeitslose Menschen von 18 bis 65 Jahren, die Arbeitslosengeld II erhalten, wird eine
niedrigschwellige Integration in Qualifizierung und Beschäftigung angeboten mit insgesamt 12
AGH-Plätzen (Arbeitsgelegenheit nach §12 SGB II). In verschiedenen Arbeitsbereichen, in
sozialen und handwerklichen Tätigkeitsfeldern, wird eine Qualifizierung durchgeführt und es
werden berufliche und persönliche Perspektiven entwickelt für den Übergang in Ausbildung
oder Beschäftigung.
Während der gesamten Maßnahme wird eine intensive Einzelfallhilfe und sozialpädagogische
Betreuung und Unterstützung angeboten. Es werden lebenspraktische Hilfestellungen gegeben
beispielsweise zu Geld, Schulden, Wohnen, Gesundheit, Suchtproblematik, im Umgang mit
Behörden und beim Ausfüllen von Anträgen etc.. Teilweise können Menschen ohne festen
Wohnsitz erreicht werden.
Arbeitslosenberatungszentrum (Caritas in Kooperation mit dem Evang. Diakonieverband)
Im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg "Gute und sichere Arbeit" möchte die
Arbeitslosenberatung der Caritas Ulm langzeitarbeitslose Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug
durch individuelle Beratung, Hilfsangebote und gezielte Vernetzung in ihren persönlichen und
sozialen Verhältnissen stärken. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Ev. Diakonieverband
Ulm/Alb-Donau - Diakonische Bezirksstelle Ulm/Blaubeuren durchgeführt.
• Offene Sprechstunde, einmal wöchentlich und Beratung nach Terminvereinbarung
• Veranstaltungen in Gruppen wie z.B. Bewerbercoaching, Infoveranstaltungen
(Kinderzuschlag und Wohngeld, Stilberatung für Arbeitssuchende etc.), Seminare (EDVTraining)
• Ämterbegleitung und Antragshilfen
• Vermittlung an weitere Fachdienste
• Projekt Gesundheitsförderung
Durante (Neue Arbeit e.V.)
Frauen und Männer, die lange Zeit ohne Arbeit waren und nun ein (neues) Arbeitsverhältnis
beginnen, werden in ihrem Einstieg in Arbeit unterstützt. Mit individuellem Coaching sollen
Faktoren, die eine dauerhafte Beschäftigung erschweren, nachhaltig beseitigt werden.
Das Ziel des zweijährigen Projektes ist es, das Beschäftigungsverhältnis über die Probezeit hinaus
zu stabilisieren und so den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu sichern.
Projekt „MIA“ (Familienbildungsstätte)
MIA - Mütter in den Arbeitsmarkt bietet Beratung, Qualifizierung und Integration für
alleinerziehende Mütter bis 40 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II. Diese Frauen haben eine
Ausbildung absolviert und sind arbeitslos oder haben eine unzureichende Ausbildung oder diese
abgebrochen oder sie haben ein Studium abgebrochen. Mit individueller Förderung sollen die
Frauen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden. Die Umsetzung der Projektziele
41
erfolgt durch individuelles Coaching und Gruppencoaching. Die Coachingeinheiten beziehen
sich auf die Bereiche Beruf, Soziales, Gesundheit.
Artemis (Neue Arbeit e.V.)
Mit dem Projekt Artemis wird zehn jungen alleinerziehenden Frauen eine reguläre TeilzeitAusbildung in Betrieben der Region ermöglicht. Auszubildende und Betriebe werden im Vorfeld
und während der Ausbildung individuell begleitet und umfassend unterstützt. Teilnehmen
können alleinerziehende Frauen, die bisher ohne Ausbildung sind. Gemeinsam wird ein
geeigneter Ausbildungsplatz und bei Bedarf eine Kinderbetreuung gesucht.
3.2.3 Angebote für Menschen mit Behinderung
"Inklusion in Arbeit"
Zielgruppe des Projekts sind Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen, die in der
Leistungsträgerschaft der Stadt Ulm stehen. Insbesondere Menschen mit Behinderung, die erst
seit wenigen Jahren in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, zählen zu dem
zielgruppenspezifischen Personenkreis. Ziel ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Grundsätzliches Prinzip ist die Schaffung von inklusiven
Arbeitsplätzen in Unternehmen und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts und die
Ausbildung von innerbetrieblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sogenannten
Mentorinnen und Mentoren der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung.
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse zur Integration von Menschen mit wesentlicher Behinderung
Arbeitgeber erhalten von der Stadt Ulm (bis zu 30%) und dem Integrationsamt (bis zu 40%),
zusammen bis zu 70% der Bruttolohnkosten für die Beschäftigung eines Menschen mit
wesentlichen Behinderungen erstattet. Durch die Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt besteht die Möglichkeit, Armut und Armutsgefährdung hinter sich zu lassen.
Praktikumsplätze für Jugendliche mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Im Zuge der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen wurden die Anstrengungen für
die Akquise von Praktikumsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöht.
Verbesserung der Berufsvorbereitung für Jugendliche aus Sonderschulen
Im Schuljahr 2011/2012 wurde die "Berufsvorbereitende Einrichtung" (BVE) an der Gustav
Werner Schule in Kooperation mit dem Regionalen Ausbildungszentrum (RAZ) und der
Berufsschule Max Gutknecht Schule in Ulm eingeführt.
3.3 Teilhabe und Begegnung
Mit Teilhabe sind im Folgenden alle Angebote und Maßnahmen zusammengefasst, die es
Menschen, die von Armut betroffen sind, ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft
teilzunehmen. Entweder geschieht dies durch finanzielle Ermäßigungen und/oder durch
entsprechend gestaltete Angebote, die kostengünstig sind.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden unter 2.1.5 beschrieben.
3.3.1 Vergünstigungen
Lobbycard, Kinderbonuscard
Seit 01.10.1997 gibt es in Ulm die Lobbycard (LC)55 für einkommensschwache Einzelpersonen
und Familien, mit der sie Ermäßigungen bei Einkäufen und der Teilhabe am öffentlichen und
kulturellen Leben erhalten können. Sie erhalten die Lobbycard, wenn sie laufende
Sozialleistungen beziehen (z. B. ALG II, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld, BAföG,
Kinderzuschlag) oder über ein geringes Einkommen verfügen. Entsprechend wird die
Kinderbonuscard (KBC) für Ulmer Kinder unter 18 Jahren ausgestellt, die in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, deren gemeinsames Einkommen unter der maßgeblichen
55
GD 269/09
42
Einkommensgrenze liegt oder die Unterstützungsleistungen bezieht. Die Einkommensgrenzen
sind entsprechend der Armutsgefährdungsgrenze festgelegt. Auswärtige Schüler/innen
bekommen die KBC, wenn sie eine Ulmer Schule besuchen, die entsprechenden Bedingungen
erfüllen und eine Schulbescheinigung vorlegen
Die Ermäßigungen werden von Vereinen, privaten Einrichtungen oder Privatfirmen gewährt, die
sich damit solidarisch engagieren. Außerdem berechtigt die Lobbycard zum Einkauf von
verbilligten Lebensmitteln im Ulmer Tafelladen und in den Kaufhäusern der Neuen Arbeit.
Die Stadt stellt dafür keine finanziellen Ausgleichszahlungen zur Verfügung.
Anzahl der ausgestellten Lobbycards und Kinderbonuscards
2011
2012
Lobbycard
1.829
1.797
Kinderbonuscard
610
706
Gesamt
2.439
2.503
2013
1.563
684
2.248
Bis einschließlich 2013 waren die Einkommensgrenzen auf der Basis der
Armutsgefährdungsgrenzen von 2011 festgelegt. Ab 2014 werden die Einkommensgrenzen
angehoben auf die Basis der Armutsgefährdungsgrenzen von 2012.
Sie liegen über den Grenzen für die Wohngeldbeantragung. Damit ist der berechtigte
Personenkreis größer als der der Beziehenden von Unterstützungsleistungen nach SGB II, SGB XII
Wohngeld und nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes.
Einkommensgrenzen
Alleinstehende
Paar ohne Kind
Paar 1 Kind u14
Paar 2 Kinder u14
Paar 3 Kinder u14
Alleinerz. 1 Kind u14
Alleinerz. 2 Kinder u14
Alleinerz. 3 Kinder u14
jedes weitere Kind u14
jedes weitere Kind ab 14
2013 (Basis
Armutsgefährdungsgrenze
von 2011)
925 €
1.388 €
1.665 €
1.943 €
2.220 €
1.203 €
1.480 €
1.758 €
278 €
463 €
Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
In der Fachbereichsausschuss-Sitzung Bildung und Soziales vom 03.03.201456 wurde der
Einführung einer vergünstigten Monatskarte für den Stadtverkehr Ulm / Neu-Ulm (Zone 10/20)
zugestimmt. Dabei wird eine Eigenbeteiligung von etwas über 50% vorausgesetzt, so dass
derzeit 26,50 €57 für das Monatsticket selbst eingesetzt werden müssen. Als
Zugangsvoraussetzung für dieses Ticket gilt die Lobbycard.
3.3.2 Weitere Angebote
Verschiedene Träger und Initiativen haben Angebote für Menschen mit einem geringen
Einkommen geschaffen. Diese ermöglichen Einkäufe zu günstigeren Preisen, Begegnung und
Teilhabe an kulturellen und Freizeitangeboten oder die konkrete finanzielle Unterstützung.
56
57
GD 094/14
Im Regelsatz 2014 sind 24,63 € für Ausgaben für Mobilität vorgesehen.
43
Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit
Im Sozialkaufhaus finden Einkaufsberechtigte mit Nachweis, ähnlich dem Modell der Tafelläden,
sehr günstige Bekleidung für die ganze Familie, Spielsachen und Hausrat. Der Nachweis bzw. die
Berechtigung zum Einkauf kann über folgende Vorlagen erfüllt werden: ALG II-Bescheid,
Sozialhilfebescheid, Lobbycard oder Karte der Tafelläden.
Tafelladen
In dem, unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes organisierten Tafelladen werden
einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, gesammelt. Sie werden von
ehrenamtlichen Mitarbeitenden abgeholt, sortiert, mit Selbstbedienung angeboten und zu circa
einem Drittel des regulären Ladenpreises verkauft. Die Kundschaft bestimmt selbst, was sie
kauft. Zum Einkauf im Tafelladen braucht man eine Kundenkarte. Berechtigt sind Personen, die
eine kleine Rente, BAföG, Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen bzw.
die Lobbycard haben. Der Ulmer Tafelladen bietet neben Lebensmitteln auch Bekleidung an.
Vesperkirche
In der Pauluskirche wird jedes Jahr im Januar/Februar, über einen Zeitraum von vier Wochen,
Bedürftigen täglich eine warme Mahlzeit und Raum für Begegnungen angeboten. Es wird ein
Grundbeitrag von 1,50 € erwartet, wer kann zahlt 4,50 €. Täglich werden rund 250 Essen
ausgegeben, davon kostenlos an ca. 30 bis 40 Menschen, die den Betrag nicht aufbringen
können. Insgesamt sind 130 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Zubereitung und bei
der Ausgabe des Essens eingesetzt. Neben Essen und Trinken steht ein Reihe von kostenlosen
Angeboten zur Verfügung, beispielsweise Haareschneiden, ein Nähservice, kostenlose Energie-,
Sozial- und Rechtsberatung. Auch eine Krankenschwester ist vor Ort, um zu helfen.
Canapé Café
Das Canapé Café (Träger: AG West e.V.) in der Ulmer Weststadt ist ein Ort für Begegnung und
Teilhabe für die Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus. Das Café wird von derzeit
rund 60 Ehrenamtlichen betrieben. Die Preise sind sehr günstig, um allen Menschen einen
Besuch zu ermöglichen. Eine Mitarbeit an der Theke, in der Küche und der Backstube wird
begleitet, damit auch Menschen, vor allem mit psychischen Beeinträchtigungen, die sich wenig
zutrauen, eine positive Bestätigung und sinnvolle Aufgabe erhalten.
Tagesstätte für Wohnungslose
Die Tagesstätte der Caritas Ulm gibt Menschen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer
geschützten Umgebung, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen. Die
Tagesstätte hilft, gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation zu überwinden und fördert den
Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen. Räumlich und organisatorisch ist die Tagesstätte in die
Fachberatungsstelle der Caritas Ulm integriert und werktäglich von 7.30 Uhr bis 17 Uhr
geöffnet.
In der Tagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes, die in das Übernachtungsheim integriert ist,
können sich Wohnungslose vom Stress der Straße erholen, sich duschen, Wäsche waschen
lassen, Skat spielen, Fernseh schauen oder Zeitung lesen.
Übernachtungsheim
Das Deutsche Rote Kreuz betreibt ein Übernachtungsheim für Wohnungslose mit Tagesstätte
(s.o.). Eine Frauenwohnung mit vier Plätzen bietet wohnungslosen Frauen einen geschützten
Rahmen. Für kranke Wohnungslose sind zwei Genesungszimmer mit insgesamt acht Betten
reserviert. Wohnungslose können sich hier aufhalten, haben die Möglichkeit zur Körper- und
Wäschepflege und das Angebot von Freizeitaktivitäten. Außerdem erhalten sie persönliche
Beratung und Unterstützung.
44
Stromsparcheck der Caritas
Geschulte Stromsparhelfer/innen überprüfen den Stromverbrauch bei Menschen, die
Unterstützungsleistungen (ALG II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld)
beziehen. Es werden kostenlose Soforthilfen wie Energiesparlampen etc. mitgebracht und ein
detaillierter Stromspar-Fahrplan, der auf den Haushalt zugeschnitten ist, aufgestellt.
Fahrservice Flitzerle
Für mobilitätseingeschränkte Menschen, die ihre Besorgungen nicht alleine bewältigen können
oder zu einem Arzttermin müssen, hat der Ulmer Seniorenrat ein kostenloses Angebot auf den
Weg gebracht. Die Menschen werden von zu Hause abgeholt, erledigen ihre Vorhaben und
werden wieder nach Hause gefahren. Menschen, die sich kein Taxi leisten können, sollen damit
in die Lage versetzt werden, ihre Wohnung verlassen zu können und mit anderen in Kontakt zu
kommen. Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer unterstützen dieses Angebot zur verbesserten
Teilhabe.
Kulturloge
Zielgruppe der Kulturloge sind Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Es
werden nicht verkaufte Eintrittskarten oder Kartenkontingente, die von Kulturveranstaltern zur
Verfügung gestellt werden, kostenlos weitergegeben. Über soziale Einrichtungen können sich
Personen bei der Kulturloge anmelden und werden über Veranstaltungen informiert, bei denen
es noch freie Eintrittskarten gibt.
Die Kulturloge arbeitet eng mit den örtlichen sozialen Initiativen und Beratungsstellen
zusammen. Diese haben bereits Vertrauen zu der Zielgruppe aufgebaut, kennen die Menschen
sowie ihre sozialen und finanziellen Verhältnisse. Bei diesen Kooperationspartnern können die
Anmeldeformulare für die Kulturloge abgegeben werden.
Weitere Angebote im Kulturbereich
Neben der Möglichkeit, über die Kulturloge entsprechende freie Eintrittskarten zu
Kulturveranstaltungen zu bekommen, bietet mittlerweile eine Vielzahl von Ulmer
Kultureinrichtungen für Menschen, die über eine Lobbycard verfügen, einen deutlichen
Preisnachlass auf Eintrittskarten (z.B. Ulmer Theater) oder freien Eintritt wie das Ulmer Museum
oder das Museum der Brotkultur oder gar 100% Preisnachlass auf den Bibliotheksausweis und
50% auf die Gebühren der Ulmer Musikschule. Alle Preisnachlässe mit der Lobbycard im
Kulturbereich können dem entsprechenden Faltblatt entnommen werden.
Sport für alle
Für Kinder und Jugendliche kann die Teilnahme an den Angeboten der Sportvereine über das
Programm "Sport für alle" mitfinanziert werden. Viele Sportvereine bieten darüber hinaus für
Kinder aus Armutsverhältnissen eigene vergünstigte Angebote an.
Ferienprogrammangebote
Im Ferienprogramm der städtischen Betreuung für Kinder, die eine Ganztagsschule oder die
städtische Betreuung in der Grundschule besuchen, können die Familien vom Beitrag befreit
werden, wenn sie Inhaberin der Lobby Card sind oder einen Bescheid über den Bezug von
Sozialleistungen vorlegen können. Dies gilt ebenso für Teilnehmende der Ferienbetreuung der
Abteilung FAM. In den jeweiligen Stadtteilen werden von den Jugendhäusern und
Begegnungsstätten und den Kooperationspartnern in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und
Jugendlichen Ferienfreizeiten organisiert.
Weitere Ferienbetreuungsangebote, die in der Regel für Lobbycard Besitzende zum halben Preis
angeboten werden, sind auf der Homepage www.ferienulm.de zu finden.
Orte der Teilhabe und Begegnung im Quartier
Die Bürgerzentren, Jugendhäuser, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften aber auch
Vereine in den einzelnen Sozialräumen bieten für verschiedene Zielgruppen, für Familien,
45
Senioren, alleinstehende Personen, vielfältige Möglichkeiten der Begegnung, die auch mit wenig
finanziellen Ressourcen wahrgenommen werden können. Gerade auch im Bereich von Sport
und Musik gibt es in der Regel immer Möglichkeiten, Menschen mit weniger materiellen
Ressourcen teilhaben zu lassen. Eine detaillierte Aufzählung würde den Bericht überfrachten.
Sozialfonds Generationentreff
Mitgliedsbeiträge oder einzelne kostenpflichtige Angebote oder Kurse des Generationentreffs
können bezuschusst bzw. übernommen werden, wenn die wirtschaftliche Bedürftigkeit
nachgewiesen wird, z.B. durch die Lobbycard, Bezug von Grundsicherung.
Beantragung von Spendenmitteln
Über die Aktion 100 000 und Ulmer helft, kann für bedürftige Familien und Einzelpersonen eine
Unterstützung beantragt werden. Verschiedene Organisationen und Vereine in Ulm, wie Lions
Club, drei Rotary Clubs, Inner Whel Club, Soroptimist International, Zonta Club, aber auch die
kleinen Spatzen, die Stiftung Gänseblümchen, die Kinderstiftung der Caritas und viele mehr
unterstützen bedürftige Menschen, Projekte und Initiativen auf Antrag.
3.4 Bildung, Betreuung, Erziehung
Einkommensarmut bei Kindern im Kindergartenalter zeigt sich in der materiellen,
gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Unterversorgung. Die Entwicklungsbedingungen und
somit deren Zukunftsperspektiven werden dadurch eingeschränkt. Kinder kommen hungrig in
die Kita und das geringe Essensgeld von 1 Euro wird unregelmäßig oder verspätet bezahlt.
Fehlende Unterstützung im Sprachverhalten und der Wissbegierde der Kinder zeigt sich in
unzureichenden altersgemäßen Erfahrungsmöglichkeiten wie Schwimmbad, Musik, Ausflüge
oder nicht vorhandenen Bilderbüchern zu Hause. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
werden nicht wahrgenommen und dem Kind mangelt es an körperlicher Pflege, was zu
Defiziten in der körperlichen und geistigen Entwicklung führen kann.
Um die Entwicklung eines Kindes unabhängig von der finanziellen Situation des familiären
Umfeldes möglichst günstig zu gestalten, wurden verschiedene Unterstützungsangebote
geschaffen.
3.4.1 Kinder unter 3 Jahren
Frühe Hilfen
In Ulm gibt es eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und ihre
Kinder in den ersten Lebensjahren. Im Rahmen des Projektes SPATZ - Frühe Hilfen wurde eine
interdisziplinäre Vernetzungsstruktur von Frühen Hilfen in Ulm entwickelt, die auch auf einer
eigenen Homepage dargestellt wird (www.spatz-fruehehilfen-ulm.de).
Zusammengestellt sind dort Angebote und Adressen aus den Bereichen Medizin, Beratung,
Kinder- und Jugendhilfe, Therapie u.a. im Stadtkreis Ulm. Im Folgenden beschränken wir uns
deshalb auf einige wenige Hinweise.
Ulmer Babytasche
Das Angebot der Ulmer Babytasche, das im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet wird, erreicht
alle Eltern mit neugeborenen Kindern in Ulm. Diese werden ca. 6 bis 8 Wochen nach der Geburt
des Kindes besucht, erhalten ein Informationspaket rund ums Kind und haben die Möglichkeit,
Fragen und auftretende Schwierigkeiten mit einer Fachkraft zu besprechen. Damit sollen Eltern
frühzeitig über Unterstützungsangebote und Aktivitäten, wie Krabbelgruppen, Eltern-Kind-Treffs
etc. informiert werden. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Unterstützung abzeichnen, wird der
Kontakt zu den entsprechenden Stellen hergestellt.
Krabbelgruppen und Eltern-Kind Angebote
In einer Reihe von Stadtteilen und Ortschaften gibt es Babycafés, Krabbelgruppen und weitere
Eltern-Kind Angebote, die auch und gerade von Menschen, die von Armut betroffen oder
armutsgefährdet sind, wahrgenommen werden können.
46
Kinder- und Familienzentren
Mit Beschluss des Gemeinderates58 werden bis zu 10 Kinder- und Familienzentren in den
Sozialräumen eingerichtet. Hier finden in Verbindung mit Kindertagesstätten und dem
jeweiligen Quartier Beratung, Unterstützung und Angebote für Eltern und Kinder statt. Für die
Standortwahl der Kinder- und Familienzentren ist auch die Anzahl der Menschen, die von Armut
betroffen oder armutsgefährdet sind, ein Auswahlkriterium. In den Kinder- und Familienzentren
sollen auch die schon vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote im jeweiligen
Quartier gebündelt werden und die Zugänge für Menschen, die von Armut betroffen oder
armutsgefährdet sind und vielfach keine der vorhandenen Angebote wahrnehmen, durch eine
Bündelung verbessert werden.
Ausbau von U3 Betreuungsangeboten
Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr leistet einen wichtigen
Beitrag, Chancengerechtigkeit herzustellen und damit zukünftige Armutsgefährdung
abzuwenden. Ebenso ist ein entsprechendes Angebot an Kindertagesstättenplätzen eine
wichtige Voraussetzung für Alleinerziehende, durch die Arbeitsaufnahme aus der Armut zu
kommen. Auch deshalb wurde die Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Ulm massiv
ausgebaut. Derzeit stehen in Ulm rund 1.350 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote
erreicht damit rund 43%. Im Ergebnis bedeutet das, dass der U3-Rechtsanspruch sichergestellt
ist. Auch im U3-Bereich kann in den meisten Fällen sogar im gewünschten Stadt- oder Ortsteil
ein Angebot unterbreitet werden.
Familienbildungsprogramme zur Stärkung der Erziehungskompetenz (AWO)
Opstapje, Schritt für Schritt
Opstapje ist holländisch und heißt: ein Schritt nach dem anderen. Das Opstapje-Programm läuft
seit November 2012 bei der AWO. Es richtet sich an Familien mit und ohne
Migrationshintergrund mit Kindern im Alter von 18 Monaten bis drei Jahren. Opstapje bereitet
die Kinder auf den Kindergartenbesuch vor. Viele der Eltern, die dieses Angebot
wahrgenommen haben, waren von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Das Programm ist
auf wenige Kinder begrenzt.
HIPPY, Home Instruction Programm for Preschool Youngsters
Das schulvorbereitende Hausbesuchsprogramm HIPPY wird seit März 2006 bei der AWO in Ulm
angeboten. Vom Start bis Januar 2013 haben 215 Kinder im Alter zwischen vier und sechs
Jahren mit ihren Eltern aus der Türkei, aus Russland, aus dem Irak, aus Indien, aus dem Kongo,
aus Togo und vielen anderen Ländern teilgenommen. Viele der Eltern, die dieses Angebot
wahrgenommen haben, waren von Armut betroffen oder armutsgefährdet.
3.4.2 Kita Ü3 und Schule
Ausbau der vorschulischen Ganztagesbetreuung
Für alle Kinder, egal welchen Alters, werden in jedem Sozialraum ausreichend Angebote mit
ausdifferenzierten Betreuungszeiten zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen. Die
Ganztagsbetreuung erfolgt derzeit in 4 Stufen mit 5-stündigen Betreuungsschritten von 35 bis
53,5 Stunden/Woche. Innerhalb einer Stufe können, bei gleichbleibender Personalausstattung
der Gruppe, Eltern auch die nächst niedere Betreuungsstufe wählen. Dieses ausdifferenzierte
Ganztagesbetreuungsangebot leistet einen ebenfalls nicht zu unterschätzenden Beitrag zur
Herstellung von Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welches
gerade bei der Risikogruppe der Alleinerziehenden von großer Wichtigkeit ist.
Vielfach ist die Beziehung, die Eltern gerade aus Armutsfamilien zu den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Kindertagesstätte aufbauen, der erste und oftmals einzige Kontakt, auf dem
aufbauend weitere Unterstützung angeboten werden kann. Die, am besten ganztägige,
58
GD 311/13
47
Förderung in einer Kindertagesstätte ist eine wichtige Möglichkeit den Kreislauf der Armut, der
vielfach mit Bildungsbenachteiligung einhergeht, zu durchbrechen.
Übernahme von KiTa Gebühren und Kosten für die Tagespflege
Wenn sich Eltern die KiTa Gebühren und Kosten für die Tagespflege aufgrund ihrer finanziellen
Verhältnisse nicht leisten können, kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung beziehungsweise
Übernahme beim Träger der Jugendhilfe gestellt werden. Die Gebühr kann bei Geringverdienern
ganz oder teilweise erlassen werden oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen
werden. Dies ist nicht an SGB II Leistungen gebunden. 2013 wurden die Gebühren für 310
Kinder übernommen. Für 25% der Kinder lag kein SGB II Anspruch vor.
Ganztagesangebot in der Schule
Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Das gilt auch für die angegliederte städtische
Betreuung für Kinder, die den Ganztagszug besuchen. Für die Inanspruchnahme der städtischen
Betreuung in den Randzeiten an den Regelgrundschulen (verlässliche Grundschule) kann eine
Beitragsbefreiung oder -reduzierung bei Lobbycard Inhabern/innen oder bei Vorlage eines
Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen erfolgen. Gleiches gilt für die
Mittagstischverpflegung. Die Finanzierung von außerschulischen Angeboten am
Schulnachmittag über das Jugendbegleiterprogramm der Jugendstiftung Baden-Württemberg,
ermöglicht meist kostenfreie Zusatzangebote im sportlichen und kulturellen Bereich.
Speziell für Ulm gibt es zusätzlich das Programm „Kinder in Bewegung“, über das die
Kooperation zwischen Sportvereinen und Ulmer Schulen unterstützt wird und hochwertige
Sportangebote in der Schule ermöglicht werden.
Lerntreff und weitere Lernhilfen
Im Rahmen der Handlungsempfehlungen des Berichts Internationale Stadt wurden in allen
Sozialräumen offene Lerntreffs eingerichtet. Diese stehen Schülerinnen und Schülern der
weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse offen und sind kostenlos. Sie finden zwei Mal pro
Woche statt und können ohne Anmeldung besucht werden. Damit soll Lernenden unabhängig
von finanziellen und familiären Möglichkeiten ein gutes Mitkommen in der Schule ermöglicht
werden. Neben den immer engmaschigeren Angeboten der Lernhilfe in den Ganztagesschulen,
aber auch in der verlässlichen Betreuung an Grundschulen, die keine Ganztagesschulen sind,
gibt es noch eine Reihe von Angeboten der Lernhilfe und Hausaufgabenbetreuung, wie den
Arbeitskreis ausländische Kinder (AAK) oder die Schülerhilfe Oase.
3.5 Wohnen und Angebote zur Wohnraumsicherung
Wohnsituation
Für Menschen mit geringen Einkommen ist die Wohnsituation vor allem in Krisensituationen von
zentraler Bedeutung und kann Armut oder Armutsgefährdung erhöhen. Kritisch sind
Lebenssituationen und -umbrüche wie Trennung und Scheidung, die Verselbstständigung von
jungen Erwachsenen, Familiengründung junger Familien, der Tod eines Partners. Dann wenn
eine neue Wohnung benötigt wird, die kleiner oder größer sein soll oder wenn die bisherige
Wohnung wegen Wegfall eines Einkommens zu teuer wird. Aber auch, wenn ein Wechsel aus
einer stationären Einrichtung hin zu selbstständigem Wohnen geplant ist. Der Zugang zu
günstigem Wohnraum ist zudem durch die eigene soziale Situation erschwert. Für die meisten
Vermietenden ist es nicht attraktiv, an Empfangende von Unterstützungsleistungen zu
vermieten.
Träger, die in ihrer Arbeit mit Menschen zu tun haben, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind,
weisen auf die kritische Wohnsituation hin. Ebenso die vom Institut Weeber + Partner erstellte
Studie "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm"59, die im Februar 2014
vorgestellt wurde. Im Zuge der Erstellung der Studie hat der Gemeinderat eine Reihe von
Maßnahmen beschlossen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
59
GD 013/14, FBA Bildung und Soziales und FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, 18.02.2014
48
Kommunale Wohnraumsicherung
Bei Mietschulden oder drohender Kündigung bietet die kommunale Beratungsstelle für
Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung Beratung und Unterstützung, um den Verlust der
Wohnung zu vermeiden. Dabei wird möglichst frühzeitig beim Entstehen von Mietschulden
nach Lösungen gesucht und darauf hin gearbeitet, dass die Wohnung nicht wegen finanzieller
Probleme verloren wird. Im Zuge der Sozialraumorientierung werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zukünftig in jedem Sozialraum tätig werden.
Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen (Caritas)
• Beratung mit: Postadresse, Geldverwaltung, Antragshilfe, Klärung von Bezügen (ALG I
und II, Rente, Grundsicherung etc.), Vermittlung Notschlafstelle und Suchtberatung,
Wohnraumfindung, Arbeitssuche
• Aufnahmehaus (Wiedereingliederung in Wohnraum): 12 Plätze
• ambulant betreutes Wohnen nach SGB XII §67
Für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen gibt es darüber hinaus die in Kapitel 3.3.2
dargestellten Angebote - Tagesstätte der Caritas, Tagesstätte des DRK und das
Übernachtungsheim des DRK.
49
4 Handlungsempfehlungen
4.1 Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen früherer Berichte
Die Handlungsempfehlungen in den Berichten der früheren Jahre waren nicht in jedem Fall als
solche gekennzeichnet und klar formuliert, so dass eine Bewertung, ob und wie diese in den
vergangenen Jahren umgesetzt wurden, teilweise nicht möglich ist. Im Folgenden hat die
Verwaltung die jeweiligen Empfehlungen unter entsprechenden Überschriften zusammengefasst
und bewertet. Aufgeführt werden nur Maßnahmen, die auch von der Kommune oder
kommunal tätigen freien Trägern getätigt werden können. Dort, wo eine Handlungsempfehlung
noch nicht umgesetzt wurde, die Verwaltung es aber für sinnvoll hält, sich nochmal damit zu
befassen, ist das Thema in die Anträge eingeflossen.
4.1.1 Armutsbericht GD 228/08, Zusammenfassung
Handlungsempfehlung
Beratung
Hilfen aus einer Hand
Transferleistungen der
Kommune
Einkommenssituation
Beschreibung
Beratung für Menschen mit
Unterstützungsleistungen oder
mit niedrigem Einkommen:
Verhaltensberatung; Beratung
auf die individuelle Situation
angepasst (unterschiedl.
Armutstypen und dementsprechender Umgang mit der
Situation)
Bürgernah. Abteilungs- und
trägerübergreifend: Lotse im
System
Eine Anlaufstelle, Vereinfachung
des Zugangs zu finanziellen
Hilfen
Freiwilligkeitsleistungen:
günstiges Mittagessen für
Kinder, Sozialtarife Nahverkehr,
kulturelle Angebote
Mietobergrenzen werden an
den aktuellen Mietspiegel
angepasst - neuer Mietspiegel
wird erstellt
Kommune zuständig für
bezahlbaren Wohnraum,
günstige Infrastruktur
(Kinderbetreuungskosten,
Müllgebühren, Energiekosten,
Ermäßigungen, Sozialtarife für
städtische Dienstleistungen)
50
Umsetzungsstand
Die verschiedenen
Beratungsmöglichkeiten werden im
Kapitel Angebote und Maßnahmen
der Kommune und freier Träger
aufgeführt
Wurde in der im Bericht 2008
angeregten Form bisher nicht
umgesetzt
Die hier aufgeführten Beispiele sind
mittlerweile umgesetzt
Derzeit wird ein neuer Mietspiegel
erstellt, der 2015 vorliegen soll, auf
dieser Grundlage werden dann die
Mietobergrenzen neu fest gelegt.
Kinderbetreuungskosten sind einkommensabhängig, für SGB II und
SGB XII Beziehende werden die
Kitakosten übernommen. Müllgebühren und Energiekosten werden
nicht einkommensabhängig
erhoben. Für Lobbycard-Inhaber/innen gibt es eine kostenlose
umfassende Energieberatung.
Außerdem bekommen sie eine
Vielzahl von Ermäßigungen, u.a. im
Bereich des öff. Nahverkehrs. Vgl.
Kapitel. 3.3.1. Hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums vgl. HE
Wohnraum für besondere
Zielgruppen (Weeber + Partner)
Handlungsempfehlung
Überschuldung
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement:
Förderung der Teilhabe
Sozialpässe sollen sich an der
Armutsgefährdungsgrenze
orientieren.
Schuldnerberatung
Beratung im Verbraucherinsolvenzverfahren in Ulm
Prävention
Infoveranstaltungen an Schulen
und Schulung von Multiplikatoren (ehrenamtliche Begleitung)
Arbeitslosigkeit und
Erwerbsbeteiligung
Bessere Bildung: Vorschläge aus
dem Ulmer Bildungsbericht
Ausbau der Kinderbetreuung
zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
Vorlage einer Konzeption zur
Vernetzung der Beschäftigungsförderung mit den kommunalen
Beratungsangeboten
Umsetzungsstand
Beispielhaft sei auf das Engagement
im Umfeld des Tafelladens, des
Übernachtungsheimes, der
Vesperkirche, des Canapé Cafés
und der Kulturloge verwiesen.
In Ulm orientieren sich Lobbycard
und Kinderbonuscard an der
Armutsgefährdungsgrenze.
Stadt Ulm berät Personen die im
SGB II und SGB XII Bezug oder
durch die Beratung ein Bezug
verhindert werden kann. Diakonie
berät Personen, die noch nicht im
SGB II oder SGB XII Bezug sind.
Vgl. Antrag 5), unter 4.2
Dies machen in Ulm sowohl die
Stadt als auch die Diakonie sowie
niedergelassene Rechtsanwälte.
Wurde früher von der Diakonie
gemacht, bis die Zuschüsse im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen wurden. Das
Thema wird nochmals
aufgenommen.
Vgl. Antrag 5), unter 4.2
Der Bildungsbericht wurde im
Gemeinderat am 04.06.2014 unter
der Bezeichnung
Bildungsmonitoring vorgestellt
Chancengerechtigkeit spielt dort
eine wichtige Rolle. Das Thema
wurde und wird umfassend
bearbeitet.
Siehe Kinderbetreuung in Ulm. Hier
sind deutliche Verbesserungen seit
2008 erzielt worden. Nach dem
Ausbau der U3 Betreuung wird nun
vor allem der Ausbau der Ganztagesangebote in den Fokus gerückt
werden. Wird im Rahmen des
weiteren Ausbaus der
Kinderbetreuung bearbeitet.
Das Thema
Beschäftigungsförderung und
Aufgaben und Maßnahmen der
Kommune wird seit 01.06.2014 mit
einer neuen Stelle bei der Stadt
bearbeitet und zu gegebener Zeit
aufgerufen.
Vgl. Antrag 2) unter 4.2.
51
Handlungsempfehlung
Versorgung mit
Wohnraum
Beschreibung
Im Zuge der Stadtentwicklung
soll einer sozialen Segregation
gegengesteuert werden
Erhöhter Abstimmungsbedarf
zwischen FB Bauen und FB
Soziales
--> Kooperationsvereinbarung
vom 15.01.2008: Kriterien der
Zusammenarbeit
Wohngelddaten zukünftig
sozialräumlich erfassen
Überprüfung der organisatorischen Zuordnung der
Wohngeldstelle, die derzeit
beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
angesiedelt ist.
Entwicklung von gemeinsamen
Kennzahlen und Indikatoren für
Transferleistungen im
Wohngeld, SGB II und SGB XII
Umsetzungsstand
Dies ist keine konkrete
Handlungsempfehlung und müsste
im Zweifelsfall konkretisiert werden.
Diese wurde 2014 fortgeschrieben.
Dies wurde für diesen Bericht
händisch von den Verfassern
gemacht - ist bisher nicht
umgesetzt.
Dies ist bisher nicht erfolgt.
Die Indikatoren für die Gewährung
werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Für den vorliegenden Bericht
wurden trotz unterschiedlicher
Kriterien und Zugänge alle drei
Leistungsbereiche als Grundlage für
die Darstellung der Gruppe der von
Armut und Armutsgefährdung
betroffenen Menschen genommen.
4.1.2 Kinderarmut - Handlungskonzept für die Stadt Ulm, GD 201/08 und GD 397/08
Zusammenfassung
Prioritäten
Bezuschussung der
Mittagstischverpflegung an Schulen in
Trägerschaft der Stadt
Ulm
Beschreibung
Aufbau bzw. Weiterentwicklung
eines Frühwarnsystems auf der
Basis der vorhandenen
Strukturen.
Entwicklung eines Vorschlags
zur Essensversorgung in
Schulen. Entwicklung eines
Vorschlags zur Teilhabe von
benachteiligten Kindern und
Jugendlichen an Sport und
Kultur.
Reduzierung des Essenspreises
für Schulmittagessen an den
Schulen in städtischer
Trägerschaft auf 1 € pro
Schulmittagessen für
Bedürftige. Einführung einer
Schülerbonuscard.
52
Umsetzungsstand
Wurde mit den Konzepten Frühe
Hilfen und Spatz umgesetzt
Wurde im Zuge des Bildungs- und
Teilhabepaket umgesetzt. Im Sport
gibt es darüber hinaus das
Programm Sport für alle und Kinder
in Bewegung.
Ab 01.02.2009 eingeführt. Zuerst
finanziert über den städtischen
Haushalt, jetzt über das Bildungsund Teilhabepaket.
Einrichtung eines
Schulhilfefonds an
Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm
Gewährleistung einer schnellen
Unterstützung im Schulalltag.
Ausgabe eines Geldbetrages an
Schülerinnen und Schüler mit
mangelnder Ausstattung zur
Beschaffung von Schulmaterialien. Übernahme von
Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren bei Klassenausflügen
oder Projekten.
Wurde 2009 eingeführt und 2011
auf Grund mangelnder Nachfrage
wieder eingestellt.
4.1.3 Neukonzeption Sozialer Vergünstigungen in Ulm, GD 269/09
Zusammenfassung
Eckpunkte der Neukonzeption
Vergünstigungen erhalten alle Haushalte unter der Armutsschwelle in Baden-Württemberg
sowie alle Haushalte mit Transferleistungsbezug.
Bedürftige erhalten auf Antrag einen Berechtigungsausweis bei der Abteilung Existenzsicherung.
Es gibt künftig nur noch die Kinderbonuscard für Minderjährige und die Lobbycard für
Erwachsene. Der Familienpass wird mit Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums
eingestellt, d.h. zur Verwaltungsvereinfachung soll es künftig nur noch zwei Ausweise zum
Nachweis der Bedürftigkeit geben.
Jede Fachabteilung ist dafür verantwortlich, bei ihrer Gebührengestaltung auch
Einkommensarme angemessen zu berücksichtigen.
Handlungsempfehlung
Die Stadt überprüft bei der Festlegung ihrer
Gebühren und Eintrittsgelder, inwieweit die
Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen
durch Ermäßigungen oder Sonderkontingente
sicher gestellt werden kann. Es handelt sich dabei
um eine Querschnittsaufgabe für alle städtischen
Einrichtungen, die innerhalb des eigenen Budgets
angemessene und finanzierbare Lösungen
entwickeln müssen. Eine Einzelabrechnung mit
der Abteilung Existenzsicherung findet nicht mehr
statt.
Umsetzungsstand
Die Überprüfung ist in vielen städtischen
Organisationseinheiten erfolgt.
Ermäßigungen für Inhaberinnen und
Inhaber der Lobbycard sind vielerorts
möglich. Schwerpunkt bilden hierbei die
Einrichtungen und Angebote im
Fachbereich Bildung und Soziales und im
FB Kultur.
4.2 Anträge zur Beschlussfassung an den Ulmer Gemeinderat
1) Die Verwaltung zu beauftragen, eine Rahmenvereinbarung zu den kommunalen
Eingliederungsleistungen (sozialintegrative Leistungen) mit dem Jobcenter Ulm zu erstellen.
Gemäß GD 285/11 haben sich die Vertragspartner bei Gründung der gemeinsamen Einrichtung
(gE) darauf verständigt, die sozialintegrativen Leistungen (Kommunale Eingliederungsleistungen
gem. § 16a SGB II) der Stadt Ulm (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Kinderbetreuung,
psychosoziale Betreuung) nicht im Jobcenter wahrnehmen zu lassen, sondern zur ganzheitlichen
Versorgung der Ulmer Bevölkerung an die Stadt Ulm zu übertragen. Das Jobcenter selbst hat
keinen direkten Zugriff auf die kommunalen Eingliederungsleistungen. Kinderbetreuung,
Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung sind seit langer Zeit
Instrumente der kommunalen Daseinsvorsorge und -fürsorge. Diese Dienste werden von der
Stadt Ulm entweder selbst organisiert und durchgeführt oder es wird die freigemeinnützige
53
Wohlfahrtspflege beauftragt. Die sozialen Leistungen werden auch nicht ausschließlich für
Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht, sondern für alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger
auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften und Konzeptionen. Die Stadt Ulm bedient
sich seit Jahren eines auf- und ausgebauten Netzwerkes und entsprechender Strukturen der
kommunalen Daseinsvorsorge. Das Jobcenter Ulm ist nach 2005 und insbesondere nach
Schaffung der gemeinsamen Einrichtung (gE gem. § 44b SGB II) zum 01.01.2012 mit der
speziellen Nachfrage nach "Kommunalen Eingliederungsleistungen" (gem. § 16a SGB II) als
neuer "Akteur" in diese gewachsenen Strukturen vorgestoßen. Dies erfordert neue Formen der
Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen der Stadt Ulm, dem
Jobcenter Ulm und den jeweiligen Beratungseinrichtungen. Mit einer Rahmenvereinbarung soll
die Gestaltung der Kooperation, die Fallsteuerung an den Schnittstellen sowie die
Geschätsprozesse und die Leistungserbringung in den Beratungseinrichtungen und der Nutzen
für die Adressaten geregelt werden.
2) Die Verwaltung zu beauftragen, eine Konzeption zu den Aktivitäten der kommunalen
Beschäftigungsförderung zu erstellen.
Gemäß dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 des Jobcenters Ulm – beschlossen
auf der Trägerversammlung am 24.03.2014 – besteht für Ulm (weiterhin) die Herausforderung,
"bedarfsdeckende Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen mit unterschiedlichen
Vermittlungshemmnissen zu erschließen. (...) Für Kunden ohne Integrationschancen und hohem
persönlichen Unterstützungsbedarf sollen gemeinsam mit der Stadt Ulm neue Wege erprobt
werden". Die seit 01.06.2014 neu geschaffene Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und
Beschäftigungsförderung soll ein Konzept für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung
"neuer Wege" der Beschäftigungsförderung in Ulm entwickeln. Dabei liegt der Schwerpunkt
auf der Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und es sollen u.a. in enger
Kooperation mit dem Jobcenter Modelle und Konzepte entwickelt werden, die aufgrund
bundespolitischer Zielsetzungen und der Einschränkungen bei den Eingliederungstiteln so nicht
oder nicht in diesem Umfang umgesetzt werden könnten.
3) Die Verwaltung zu beauftragen, den Wirkungskreis der Lobbycard durch die Gewinnung
weiterer Partnerinnen und Partner zu erhöhen und den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer durch
gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern.
Mittlerweile gibt es schon eine erfreuliche Anzahl an Partnerinnen und Partnern in den
unterschiedlichsten Bereichen, die für Inhaberinnen und Inhaber der Lobbycard
Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe gewähren. Die Verwaltung geht allerdings davon
aus, dass dies noch erweiterbar ist. Hinsichtlich des Bekanntheitsgrades und der
Inanspruchnahme der Lobbycard gibt es noch einiges zu tun. Die Verwaltung geht davon aus,
dass mindestens 15.000 Menschen die Kriterien für den Erhalt der Lobbycard erfüllen.
Besitzerinnen und Besitzer einer Lobbycard sind derzeit rund 1.600 Menschen. Mit gezielten
Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit soll diese Zahl deutlich erhöht werden.
4) Die Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket durch geeignete Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit weiter zu erhöhen.
Auch wenn die Zahlen der Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket steigen, so machen doch noch lange nicht alle Eltern, die einen Anspruch für ihre
Kinder auf entsprechende Unterstützung haben, davon Gebrauch. Deshalb sollen durch
geeignete Maßnahmen der Bekanntheitsgrad unter den Anspruchsberechtigten erhöht und
gerade auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über die Kriterien informiert werden.
5) Die Verwaltung zu beauftragen, den Bedarf an Schuldnerberatung und an
Unterstützungsleistungen zur Wohnraumsicherung in Ulm zu überprüfen und gegebenenfalls
Vorschläge zur Anpassung vorzulegen.
Aus den Stellungnahmen der freien Träger geht hervor, dass dort der Bedarf an zeitnaher
Schuldnerberatung größer eingeschätzt wird als das vorhandene Angebot. Aus diesem Grund
54
soll der Bedarf gemeinsam mit den Trägern erhoben werden, um auf dieser Grundlage
geeignete Vorschläge hinsichtlich einer angemessenen Bedarfsdeckung bezüglich Personal,
Aufgaben und organisatorischer Zuordnung zu erarbeiten. Im Sachgebiet Schuldnerberatung
und Wohnraumsicherung der Stadt wurde festgestellt, dass die Nachfrage nach ad hoc
Aktivitäten zur Sicherung des Wohnraums in der letzten Zeit deutlich zugenommen hat. Hier gilt
es ebenfalls, die Situation zu analysieren und geeignete Vorschläge zu machen.
6) Die Verwaltung zu beauftragen, die bisherige Konzeption zum Thema Wohnungslosigkeit
weiter zu entwickeln.
Die Raumsituation in der Anlaufstelle für Wohnsitzlose der Caritas in der Michelsbergstraße wird
durch die Baufälligkeit des Gebäudes immer schwieriger. Anstrengungen, die Aktivitäten der
Caritas und des DRK für Wohnungslose an einem Standort zu konzentrieren, sind in den letzten
Jahren an der fehlenden Verfügbarkeit eines passenden Gebäudes gescheitert. Viele Städte
setzen mittlerweile auf Konzepte der dezentralen Betreuung und Unterstützung von
Wohnungslosen und ehemals wohnungslosen Menschen, die in unterschiedlichen Formen des
betreuten Wohnens leben. Aus den oben geschilderten Gründen soll die derzeitige Konzeption
hin zu einem zukunftsfähigen Konzept unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der
Sozialraumorientierung im Fachbereich überarbeitet werden.
7) Die Verwaltung zu beauftragen in den Quartieren, die in besonderem Maße von Armut
betroffen sind und in denen zusätzlich der Bedarf an Hilfe zur Erziehung besonders hoch ist, zu
prüfen ob die Angebote der Quartierssozialarbeit als niederschwellige Unterstützungsform
bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden können.
Gute Erfahrungen wurden mit der seit 2011 in besonders belasteten Gebieten eingerichteten
Quartierssozialarbeit (QSA) gemacht. Die Fachkräfte der QSA entwickeln eine Vertrauensbasis zu
den Bewohnerinnen und Bewohnern, die es ermöglicht, möglichst frühzeitig niederschwellig
Unterstützungsbedarf zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die QSA, bei der
Einzelfallhilfe mit raumbezogener Gemeinwesenarbeit verknüpft wird, ist eine Möglichkeit, die
oben beschriebenen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote auch denjenigen
zugänglich zu machen, die diese Unterstützung bei der Aktivierung ihrer Selbsthilfekräfte
brauchen, aber nicht selbstständig die Orte hierfür aufsuchen. Idealerweise ist die
Quartierssozialarbeit über einen im Quartier eingerichteten Quartierstreff erreichbar und gut mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen sozialen Aufgabenbereiche vernetzt.
Derzeit gibt es QSA in Wiblingen in den Stadtvierteln Tannenplatz-West und Tannenplatz-Mitte
in Kooperation mit dem Zentrum >guterhirte< sowie im Ulmer Westen im Stadtviertel
Saarlandstraße in Kooperation mit Oberlin e.V. und AG West e.V.
8) Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf für Quartierstreffs zu prüfen und gegebenenfalls
ein Konzept für den Erhalt und die Schaffung von Quartierstreffs in den Stadtvierteln
vorzulegen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind.
Wie dargestellt gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Beratungs- und Unterstützungsleistungen
für Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Vielfach trifft allerdings
Unterstützungsbedarf nicht auf die Beratungs- und Unterstützungsleistung. Notwendig sind
deshalb niederschwellig zugängliche Orte, an denen die Bürgerinnen und Bürger, die
Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Aktvierung der Selbsthilfekräfte haben, auf Menschen
treffen, die diese Unterstützung leisten oder die Menschen an den richtigen Ort bringen.
Niederschwellig heißt in diesem Falle, dass dort Aufenthalt möglich ist, der Beziehungsaufbau
ermöglicht. Strukturen sind so zu entwickeln, dass sich vorhandene Angebote auch der freien
Träger in die Schaffung und den Erhalt von Quartierstreffs einbringen.
Dabei sind die Verortung und das jeweilige Konzept der gerade entstehenden Kinder- und
Familienzentren ebenso zu berücksichtigen wie die Möglichkeiten der Bürgerzentren oder schon
vorhandene Quartierstreffs wie der Eichbergtreff, das Canapé Café und Dichtervierteltreff oder
Treffpunkte, die sich in kirchlichen Einrichtungen oder in Verbindung mit Beratungsangeboten
der freien Träger entwickelt haben.
55
5 Sozialräumliche Betrachtung
Die Betrachtung nach Sozialräumen und noch differenzierter nach Stadtvierteln (s.a. Anhang 2
Sozialräume Ulm nach Stadtvierteln und Ortschaften) bildet die Grundlage für die Entwicklung
quartiersbezogener Maßnahmen. Um den Bericht nicht zu überfrachten erfolgen die Angaben
stichwortartig und nicht in jedem Fall mit dem Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beschreibung
der den Sozialräumen zugeordneten Ortschaften wird nur angerissen, da die Ortschaften die
niedrigsten Armuts- und Armutsgefährdungsquoten haben. Bei der Beschreibung der
Sozialräume verwenden wir nachfolgend dargestellte Struktur.
1) Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
b) Infrastruktur
c) Sozialstruktur
2) Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Beim Aufzeigen der Belastung des jeweiligen Stadtviertels wurden die möglichen Zahlen der
verdeckten Armut nicht berücksichtigt, da diese nur für die Gesamtstadt geschätzt werden
können, naturgemäß aber nicht sozialraumscharf oder gar stadtviertelscharf vorliegen. Es kann
aber davon ausgegangen werden, dass dort, wo eine hohe Belastung des Stadtviertels vorliegt,
auch die verdeckte Armut am höchsten ist.
Bei der Betrachtung auf sozialräumlicher wie auf Stadtviertelebene fließen folgende Daten nicht
ein:
• die stationär untergebrachten pflegebedürftigen Menschen
• die Menschen mit Behinderung, die stationär geführt werden
• Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Dies würde den Vergleich der Belastung der Stadtviertel untereinander verzerren.
3) Angebote der Kommune und freier Träger für Menschen, die von Armut betroffen sind oder
armutsgefährdet sind
Aufgeführt werden vor allem Angebote und Maßnahmen, die sich entweder speziell an die von
Armut betroffenen oder von Armutsgefährdung bedrohten Menschen im Sozialraum richten
oder die deren Bedürfnisse, speziell die der Risikogruppen, wie Arbeitslose, Alleinerziehende,
Migranten/innen, Ältere, Menschen mit geringen materiellen Ressourcen, in besonderem Maße
aufnehmen. (Siehe auch Angebote und Maßnahmen im Teil 3, gesamtstädtisch)
Die vielfältigen Angebote der Beratung und Unterstützung, Teilhabe und Begegnung in
Kindertagesstätten und Schulen werden nicht explizit aufgeführt. Sie kommen allen Kindern,
Jugendlichen und ihren Eltern zugute, also gerade auch den Menschen, die von Armut betroffen
oder armutsgefährdet sind. Hinsichtlich detaillierter Informationen im Bereich der Altenhilfe wird
auf den Seniorenwegweiser sowie auf die in den Stadtteilen Mitte/Ost, Wiblingen, Eselsberg und
Böfingen vorliegenden Wegweisern für Seniorinnen und Senioren verwiesen, im Bereich der
Behindertenhilfe auf den Wegweiser für Menschen mit Behinderungen und im Bereich der
frühen Hilfen auf die Netzwerkhomepage Spatz - Frühe Hilfen (siehe auch Kapitel 3)
a) Beratung und Unterstützung
Hier werden vor allem die Angebote aufgeführt, die vor Ort erbracht werden. Ausnahme ist der
Sozialraum Mitte/Ost, da sich die meisten zentral erbrachten Beratungsangebote in der
Innenstadt befinden. Dopplungen mit der Beschreibung im Kapitel 3 waren nicht zu vermeiden.
b) Teilhabe und Begegnung
Ein wichtiger Faktor, der Teilhabe und Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht,
sind die Angebote von Vereinen, die nicht nur im Bereich von Musik und Sport in der Regel
immer Möglichkeiten zur Verfügung haben, auch Menschen mit wenig materiellen Ressourcen
teilhaben zu lassen. Dies gilt auch für die Angebote von Kirchen und Religionsgemeinschaften
sowie Migrantenvereinen. Diese Angebote werden nicht im Detail aufgeführt.
56
c) Weitere Angebote im Sozialraum
Hier tauchen all die Angebote auf, die sich nicht unter a) und b) einsortieren lassen.
5.1 Unterstützungsleistungen nach Sozialräumen
•
•
•
SGB II Leistungsbeziehende - gesamt
5.391 Personen
SGB XII Leistungsbeziehende - gesamt
1.245 Personen
Von den 1.498 in Ulm lebenden Personen werden 219 stationär untergebrachte
Personen nicht miteinbezogen sowie 34 nicht den Sozialräumen zuortenbare Personen.
Wohngeldbeziehende -gesamt
2.245 Personen
57
5.2 Sozialraum 1 - Mitte/Ost
Der Sozialraum Mitte/Ost besteht aus den beiden Stadtteilen Mitte und Ost mit einer
Einwohnerzahl von 22.788.
5.2.1 Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
Heterogene Baustruktur, wohlhabende Viertel am Michelsberg, Safranberg, gemischte Struktur
in der Neustadt, Wohnbauten vor und nach der Jahrhundertwende mit zentralem Park
(Karlsplatz) als Aufenthaltsbereich, Fischerviertel mit mittelalterlichem Charakter und gehobenen
Mietpreisen, Oststadt mit Einfamilienhäusern (1920-30er Jahre) wie auch Wohnblöcken (1970er
Jahre), Alter Friedhof, Friedrichsau und Donauufer mit hohem Erholungswert.
b) Infrastruktur
Straßenbahn, Bus, Regionalbusse, Bahn, Fernbusse, alle Geschäfte, Ulmer Tafelladen,
Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit, differenziertes Angebot im Gesundheitswesen, ebenso an
Kindertagesstätten. Alle Schulformen vorhanden. Breit gefächertes Kulturangebot mit den
entsprechenden Institutionen. Breit gefächertes Angebot an Pflegeeinrichtungen und
ambulanten Pflegediensten und einer organisierten Nachbarschaftshilfe.
c) Sozialstruktur
Hoher Anteil an Einpersonen-Haushalten (2013: Mitte 61,5%, Oststadt 56,0%, zum Vergleich
Gesamtstadt 46,2%), geringer Anteil an Mehrpersonenhaushalten mit Kindern (2013: Mitte,
12,3%, Oststadt 14,2%, Gesamtstadt 18,8%)
Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für Mitte mit 17,9% leicht unter dem
gesamtstädtischen Mittelwert von 18,7% und in der Oststadt mit 18,8% leicht darüber.
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund60 liegt in Mitte bei 38,3% und in der
Oststadt bei 31,2% (Gesamtstadt 38,4%)
5.2.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Absolut gesehen haben die Stadtviertel Altstadt und Neustadt die höchsten Zahlen an
Unterstützungsempfangenden. Eine Verdichtung, also einen hohen Anteil an
Unterstützungsempfangenden an der Wohnbevölkerung, kann man im Gebiet Karlstraße und
der angrenzenden Neustadt feststellen.
Eine hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen, bei denen Hilfen zur Erziehung geleistet werden,
findet sich in den Stadtvierteln Altstadt, Neustadt und Wielandstraße.
60
Unter Personen mit Migrationshintergrund werden gezählt: Ausländer (kein deutscher Pass),
Eingebürgerte, Aussiedler (beide mit deutschem Pass)
58
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 1 - Mitte-Ost
59
60
5.2.3 Angebote der Kommune und freier Träger
a) Beratung und Unterstützung
Die meisten Beratungsangebote sind zentral in der Stadtmitte angesiedelt (vgl. auch Kapitel 3)
und für die Gesamtstadt zuständig.
Die Leistungssachbearbeitung für die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege und die
Eingliederungshilfe sind derzeit noch für alle Stadtteile, außer für Wiblingen, in der Stadtmitte
angesiedelt. Ebenso die Wohnraumsicherung und Schuldnerberatung der Stadt Ulm. Dies wird
sich im Rahmen der Sozialraumorientierung ändern, dann werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Mitte/Ost nur noch für die Kundinnen und Kunden von Mitte/Ost zuständig sein.
Zentral ebenso die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Bearbeitung des Bildungs- und
Teilhabepakets, der Leistungsbereich für das Wohngeld beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt und die Familienkasse für den Kinderzuschlag.
Kinder, Familie, Jugend
• Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Mitte-Ost
• Familienplanung e.V., Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung
• Jugendberatungsstelle der Stadt Ulm
• Mobile Jugendarbeit, MOMO, der Stadt Ulm
• Beratung und Unterstützung über die Jugendhäuser Büchsenstadel und Charivari
• Diakonie, Erziehungsberatungsstelle
• Kinderschutzbund, Erziehungsberatungsstelle
• Zentrum >guterhirte<, Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen,
weitere Angebote der Jugendhilfe
• Katholische Schwangerenberatungsstelle
• verschiedene Angebote der Frühen Hilfen (vgl. Kapitel 3.4.1)
• Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen
Frauen
• Frauen helfen Frauen e.V.
Wohnungslose
• Wärmestube und Tagesstätte für Wohnungslose, Beratung, Geldauszahlung, Tagesstätte
und Wohngruppe für Wohnungslose (Caritas)
• Übernachtungsheim, Tagesstätte für Wohnungslose (DRK)
Migration
• IN VIA Jugendmigrationsdienst
• Migrationsberatung bei KAM im Bürgerhaus Mitte
• Kompetenzzentrum zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (IN VIA)
• Migrationsberatung der AWO
• Migrationsberatung der Caritas
Arbeitslose
• Arbeitslosenberatungszentrum, Caritas
Psychisch kranke Menschen und Sucht
• Diakonie, Psychologische Beratungsstelle
• Zentrum für Psychiatrie und Psychosomatik (ZfP) Südwürttemberg
• Rehaverein
• Drogenhilfe
• Suchtberatung Caritas und Diakonie
Bildung außerhalb von Kita und Schule
• Jugendmigrationsdienst IN VIA, Offener Lerntreff
61
• Arbeitskreis Ausländische Kinder (AAK)
• Angebote der vh, der fbs, Generationentreff
Sonstige
• Ökumenische Telefonseelsorge
• Sozial- und Lebensberatung der Caritas, Sozial- und Lebensberatung Diakonie
• Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung, Stadt Ulm
• Schuldnerberatung der Diakonie
• Betreuungsbehörde
b) Teilhabe und Begegnung
Im Sozialraum Mitte/Ost gibt es verschiedenste kulturelle Angebote und Angebote der
Begegnung auch für Menschen mit wenig materiellen Ressourcen. Beispielhaft seien hier das
Bürgerhaus Mitte, der Generationentreff im Ochsenhäuser Hof und das Haus der Begegnung
genannt. Für Lobbycard-Inhaber/innen gibt es ermäßigte Angebote der Volkshochschule und der
Familienbildungsstätte. Die Kirchengemeinden haben eine Vielzahl von Angeboten sowie auch
Sportvereine und andere Vereine, beispielsweise die Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings
und die im Sozialraum ansässigen Migrantenvereine. Über die Kulturloge sind kostenlose Karten
für das Ulmer Theater, das ROXY, das Ulmer Zelt u.a. erhältlich. Erhebliche Preisnachlässe für
Lobbycard-Inhaberinnen und Lobbycard-Inhaber gibt es in allen städtischen Kultureinrichtungen
in der Innenstadt sowie in weiteren Kultureinrichtungen freier Träger. Die Ausleihe in der
Stadtbibliothek ist mit der Lobbycard kostenlos. Preiswerte Freizeitmöglichkeiten gibt es auch in
den städtischen Jugendhäusern, im Büchsenstadel und Charivari sowie im JAM (Jugend am
Münster), betrieben vom Evangelischen Jugendwerk, außerdem Krabbelgruppen und MutterKind-Angebote verschiedener Anbieter in unterschiedlichen Räumlichkeiten.
c) Weitere Angebote im Sozialraum
• Ulmer Tafelladen mit Kleiderkammer, Deutsches Rotes Kreuz
Die Ulmer Tafel, bietet nicht nur wohnungslosen Menschen, sondern allen Bürgern/innen
mit geringem Einkommen ein warmes und gesundes Abendessen an.
Beim „Kochtreff Ulmer Tafel“ kann jede/r lernen, aus Lebensmitteln des Tafelladens eine
gesunde und ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten.
• Gebrauchtwarenhaus, Neue Arbeit
• Vesperkirche
• Füreinander Mitte/Ost, Organisierte Nachbarschaftshilfe, preiswerte Hilfe nicht nur für
Seniorinnen und Senioren
Hand in Hand - Möglichkeit des Gebens und Nehmens, kleine Hilfeleistungen und
Dienste, Gemeinde Sankt Georg
• Treffpunkt MOMO - mit Mittagessen für Jugendliche
5.3 Sozialraum 2 - Böfingen
Der Sozialraum Böfingen umfasst den Stadtteil Böfingen sowie die Ortschaften Jungingen,
Mähringen und Lehr. Der Stadtteil Böfingen hat 10.898 Einwohner/innen, die Ortschaften
zusammen 7.146, insgesamt hat der Sozialraum Böfingen eine Bevölkerung von 18.044
Personen.
5.3.1 Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
Böfingen ( incl. Eichenhang) ist ein in den 1950/60er entstandener Stadtteil mit Blockbebauung,
Reihen- und Einfamilienhäusern, der in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Richtung
Thalfingen erweitert wurde und aktuell ein neues Wohngebiet (Lettenwald) dazu bekommt.
Das Quartier Eichberg entstand Ende der 90 er Jahre.
In Lehr, Mähringen und Jungingen finden sich vor allem freistehende Einfamilienhäuser und
Reihen- bzw. Kettenhausbebauung.
62
b) Infrastruktur
Gute ÖPNV Anbindung mit der Linie 4 und der Straßenbahn für Böfingen, ansonsten
Busanbindung der Ortschaften. Gutes Einzelhandelsangebot in Böfingen (Einkaufszentrum),
weniger am Eichberg und am Eichenhang. Gutes Einzelhandelsangebot in Lehr und Jungingen,
Mähringer Dorflädle in Mähringen. Verschiedene Ärzte in Böfingen, in Jungingen und Lehr. In
Böfingen Grundschule am Eichenhang und Eduard Mörike Schule mit ausgebautem
Ganztagesangebot. Grundschulen in Lehr und Jungingen mittlerweile auch mit zusätzlichen
Betreuungsangeboten. Alle Formen von Kindertagesstätten für alle Altersgruppen.
Seniorenwohnungen der UWS. Begegnungsorte in Böfingen: Bürgertreff Böfingen,
Eichbergtreff, Jugendhaus Böfingen, Stadtteilbibliothek mit Angeboten, Gemeindehäuser der
Kirchen, aktiver Sportverein, ansonsten eher wenig Vereinstätigkeit, aktive RPG, die auch
Kulturangebote macht, an denen alle teilnehmen können. In den Ortschaften ausgeprägte
Vereinsstruktur mit vielen Angeboten. Orte der Begegnung dort vor allem Gemeindehäuser der
Kirchen, Angebote in den Mehrzweckhallen sowie die Jugendhäuser in Jungingen und
Mähringen sowie die Jugendräume in Lehr.
c) Sozialstruktur
Geringer Anteil an Einpersonen-Haushalten 2013: 38,9%, in den Ortschaften zwischen 28,2%
(Jungingen) und 37,3% (Mähringen), (Ulm 46,2%), dafür höherer Anteil an MehrpersonenHaushalten mit Kindern 22,4%, Jungingen 26,9%, Mähringen 24,0%, Lehr 22,3% (Ulm
18,8%) und Haushalten ohne Kinder 38,7%, Jungingen 44,9%, Mähringen 38,7%, Lehr
44,2%, (Ulm 34,9%).
Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für den Stadtteil Böfingen bei 21,7% und damit
deutlich über dem gesamtstädtischen Mittelwert von 18,7%, in den Ortschaften zwischen
18,2% (Mähringen) und 19,2% (Jungingen).
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt für den Sozialraum Böfingen,
einschließlich der Ortschaften bei 36,4%, für den Stadtteil Böfingen bei 47,1% (Gesamtstadt
38,4%), in den Ortschaften entsprechend niedriger, zwischen 18,9 und 21,1%.
5.3.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Ein hoher Anteil von Beziehenden von Unterstützungsleistungen lebt rund um das Stadtviertel
Böfingen-Mitte sowie im Stadtviertel Eichenplatz zu dem auch der Eichberg gehört. Das
Stadtviertel Böfingen-Mitte hat die Besonderheit, dass die hohen Armutszahlen auf die Anzahl
der Beziehenden von Grundsicherung für Menschen über 65 Jahre zurückzuführen ist. In
Böfingen-Süd und Obertalfingen ist der Anteil an SGB II Empfängerinnen und Empfängern hoch.
In Jungingen liegt die Armutsquote zwar nicht über 2,6%, nimmt man die geschätzte verdeckte
Armut hinzu, heißt das auch für Jungingen, dass dort mehr als 100 Personen von Armut
betroffen oder armutsgefährdet sind.
In allen fünf, in der Tabelle aufgeführten Stadtvierteln sind auch die Zahlen der
Leistungsempfangenden im Bereich Hilfen zur Erziehung überdurchschnittlich hoch.
63
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 2 - Böfingen
64
65
5.3.3 Angebote der Kommune und freier Träger
a) Beratung und Unterstützung
• Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Böfingen. Gemäß der
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die Eingliederungshilfe,
die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die Schuldnerberatung,
Wohnraumsicherung und die Ausgabe der Lobbycard.
• Lebenshilfe Donau Iller e.V., Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen. Beratung,
Persönliches Budget, Freizeitangebote.
• Zentrum >guterhirte<, Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen
• Sozialdienst für Ältere (SdfÄ), Stadt Ulm, Beratung für Seniorinnen und Senioren in der
Regel in der Krise
• Sprachtreffs im Bürgertreff Böfingen
• Lerntreff im Eichbergtreff
• Jugendhaus Böfingen, Beratung und Unterstützung
• Mobile Jugendarbeit, Beratung und Streetwork
• Schulsozialarbeit an der Eduard Mörike Schule - auch an der Grundschule
• Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften über die Ortsverwaltung und über
die jeweiligen Kirchengemeinden
b) Teilhabe und Begegnung
• Stadt Ulm, Bürgertreff Böfingen, verschiedene Angebote für Familien, Kinder, Senioren
• Begegnungsstätte Eichberg e.V., Eichbergtreff, Hilfe und Unterstützung direkt im
Gemeinwesen für alle Generationen und Förderung von bürgerschaftlichem
Engagement, Träger des Eichbergtreffs
• Verschiedene Angebote für alle Altersklassen der Kirchengemeinden in Böfingen und
den Ortschaften Lehr, Mähringen und Jungingen
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendhäuser Böfingen, Mähringen, Jungingen, Lehr
• Stadtteilbibliothek Böfingen mit vielen Angeboten
• Verschiedene Angebote des VFL Böfingen und einer Vielzahl von Vereinen in Jungingen,
Lehr und Mähringen
c) Weitere Angebote im Sozialraum
• Organisierte Nachbarschaftshilfe Böfingen, preiswerte Hilfe in der Regel für Seniorinnen
und Senioren - aber auch für Menschen mit Behinderungen und für einzelne Fälle aus
der Jugendhilfe
• Besuchsdienst der beiden Kirchen
5.4 Sozialraum 3 - Ulmer Westen
Der Sozialraum Ulmer Westen umfasst die Stadtteile Weststadt, Söflingen und Donautal sowie
die Ortschaften Eggingen, Einsingen, Ermingen und Grimmelfingen und ist mit insgesamt
40.516 Einwohnern/innen, davon 22.696 in der Weststadt, 11.131 in Söflingen und 6.689 in
den Ortschaften, der größte Sozialraum.
5.4.1 Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
Der Sozialraum West ist vor allem in der Weststadt rund um die Wagnerstraße und
Söflingerstraße mit Blockbebauung charakterisiert. Teilweise sind diese in unsaniertem Zustand,
teilweise wurden Industriegebäude durch Wohnbebauung ersetzt (Brauerviertel, Hörtzareal)
oder im Rahmen des Programms Soziale Stadt saniert. Blockbebauung am Kuhberg ist auf dem
ehemaligen Boelckeareal neu entstanden. Einfamilienhäuser gehobenen Standards auf dem
Galgenberg, gemischte Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Reihenhausstruktur am Kuhberg und
in Söflingen. In den Ortschaften dominieren freistehende Einfamilienhäuser, Doppel-, Reihenund Kettenhäuser.
66
Große Grünflächen mit Freizeitwert im Ulmer Westen sind entlang der Blau vorhanden wie auch
um das Fort Unterer Kuhberg (Waldorfschulen, Jugendfarm) mit den sich anschließenden
Schrebergärten.
b) Infrastruktur
Guter öffentlicher Nahverkehr (Straßenbahn nach Söflingen, Bus an den Kuhberg), nicht ganz so
gut an den Roten Berg. Differenziertes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, auch für den kleinen
Geldbeutel, sämtliche Schultypen und Angebote an Kindertagesstätten sind vorhanden,
einschließlich des Berufsschulzentrums. Kulturelles Angebot des Akademietheaters und des
KCC. Außerdem werden eine Vielzahl von Freizeitangeboten sowie kulturelle Veranstaltungen
von Sportvereinen, dem Kuhbergverein und in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt.
Großes, vor allem in Söflingen vorhandenes Angebot von Vereinen. Stadtteilbibliothek,
Bürgerzentrum Weststadthaus, alle Kirchen, Religionsgemeinschaften und Migrantenvereine, oft
mit eigenen Häusern, vier Moscheen. Mehrere Pflegeeinrichtungen, Angebote der Tagespflege,
ambulante Pflegedienste. Die Anbindung der Ortschaften auf dem Hochsträß an den
öffentlichen Nahverkehr erfolgt über eine gute Ringverbindung. Grundschulen in Eggingen,
Einsingen, Ermingen und Grimmelfingen mittlerweile auch mit weitergehenden
Betreuungsangeboten. Alle Formen der Kindertagesstätten sind auch in den Ortschaften
vorhanden. Ansonsten ist die Infrastruktur, außer in Einsingen, auf Grund der Größe der
Ortschaften deutlich begrenzter. Für das kulturelle Angebot und Freizeitaktivitäten sorgen eine
Vielzahl von Vereinen und die Kirchengemeinden.
c) Sozialstruktur
Auch in der Weststadt liegt der Anteil der Ein-Personen-Haushalte mit 50,6% über dem
Durchschnitt (46,2%), in Söflingen bei 46,2%. In den Ortschaften (ausgenommen Donautal)
liegen die Anteile zwischen 28,9% (Ermingen) und 34,4% (Grimmelfingen). Haushalte mit
Kindern liegen in der Weststadt (18,4%) und Söflingen (17,5%) um den städtischen
Durchschnitt (18,8%) und höher in den Ortschaften, zwischen 24,4% (Einsingen) und 32,9%
(Grimmelfingen). Haushalte ohne Kinder: Weststadt 31,0% und Söflingen 36,3%, in den
Ortschaften zwischen 32,7% (Grimmelfingen) und 46,3% (Einsingen), Gesamtstadt 35,0%
Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für die Weststadt bei 16,5%, für Söflingen bei
21,9% (Ulm 18,7%). In den Ortsteilen: Grimmelfingen 12,3%, Einsingen 18,7%, Ermingen
21,4%, Eggingen 17,0%, Donautal 7,4%.
Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund liegt für den gesamten Sozialraum bei
35,4%, für die Weststadt bei 43,5%, Söflingen 26,8% (Gesamtstadt 38,4%)
5.4.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Absolut gesehen leben im Sozialraum West die meisten Bezieherinnen und Bezieher von
Unterstützungsleistungen. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Anteil im städtischen
Mittel. Die Stadtviertel, in denen Armut und Armutsgefährdung vorliegen, liegen in der
Weststadt und konzentrieren sich um die Wagnerstraße, Schillerstraße und Saarlandstraße, in
Gebieten mit einfachen und deshalb günstigen Wohnungen.
In den anderen, dem Sozialraum Ulmer Westen zugeordneten Stadtvierteln liegt die
Armutsquote nach den von uns aufgestellten Kriterien nicht über 2,5%
Die Anzahl der Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung ist in den Stadtvierteln
Saarlandstraße, Nördliche und Südliche Wagnerstraße sowie dem Stadtviertel Schillerstraße
überdurchschnittlich hoch.
67
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 3 - West
68
69
5.4.3 Angebote der Kommune und freier Träger
a) Beratung und Unterstützung
• Kommunaler Sozialer Dienst (KSD), Stadt Ulm
• Gemäß der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die
Eingliederungshilfe, die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die
Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung und der Erhalt der Lobbycard.
• AG West e.V., Babytasche und Babycafé, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen,
Elternbildung und Babycafé, zuständig für Weststadt/Söflingen und Eselsberg
• DAN - Dienst am Nächsten, Nachbarschaftshilfe, Unterstützung vor allem für ältere
Menschen, im Einzelfall auch für Menschen mit Behinderung und Familien
• AIDS-Hilfe Ulm, Zielgruppe: Menschen mit HIV und Aids sowie Prävention
• Arbeiter Samariter Bund, Behindertenhilfe, Zielgruppe: körperlich und geistig behinderte
Menschen und ihre Angehörigen im Rahmen der familienentlastenden Dienste,
Angebote
• Oberlin e.V. und AG West e.V., Quartierssozialarbeit Völklingenweg (Stadtviertel
Saarlandstraße), Hilfe und Unterstützung direkt im Gemeinwesen
• Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas, Standort im Ulmer Westen
• AWO Beratungsstelle im Ulmer Westen, Schwerpunkt Seniorinnen und Senioren
• Jörg Syrlin Familienzentrum
• Mädchen- und Frauenladen Sie´ste, Beratung für Migrantinnen und Migranten
• Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen, die vor allem in der Römerstraße
untergebracht sind, durch die Diakonie
• AG West e.V., kostenloser offener Lerntreff für Schüler/innen weiterführender Schulen
• Frauennetz West e.V., kostenloser offener Lerntreff für Schülerinnen weiterführender
Schulen
• Dichtervierteltreff, Café aleman, Sprachtreff für Frauen mit internationalen Wurzeln
• verschiedene Hausaufgabenhilfen bei Migranten- und Moscheevereinen wie z.B. DITIB
• Schülerhilfe Oase am Kuhberg für Grundschulkinder, in der Regel mit internationalen
Wurzeln
• Jugendhaus Insel, Beratung und Unterstützung u.a. für Jugendliche und Eltern mit
Kindern
• Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit, Beratung, Angebote und Streetwork
• Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen
• Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften, in vielen Fällen über die
Ortsverwaltungen und bei den Kirchengemeinden
b) Teilhabe und Begegnung
• AG West e.V., Bürgerzentrum Weststadthaus, günstiger Mittagstisch, versch. Angebote,
gemeinwesenorientierte Arbeit für Familien, Kinder, Senioren, Menschen mit und ohne
Behinderung, Kulturveranstaltungen
• AG West e.V., Canapé Café, Betrieb durch Ehrenamtliche, Begegnung, Austausch,
kulturelle Veranstaltungen, weitere niederschwellige Begegnungsangebote vor allem
auch für psychisch kranke Menschen und Seniorinnen und Senioren
• AG West e.V., Dichtervierteltreff, Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund,
Sprachkurse, Lerntreff
• Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V., Seniorenclubs/Seniorentreff: Ausflüge, Spiele,
gemeinsames Singen, Tanzen in verschiedenen Räumlichkeiten
• Evang. Martin Luther Kirche, verschiedene Angebote für alle Altersklassen
• Evang. Christuskirchengemeinde, verschiedene Angebote für alle Altersklassen,
Familienzentrum Jörg-Syrlin-Haus,
• Katholische Seelsorgeeinheit Ulmer Westen, verschiedene Angebote für unterschiedliche
Altersklassen
• mehrere Moscheevereine mit eigenen Räumen und verschiedenen Angeboten für alle
Altersklassen
70
•
eine Vielzahl an unterschiedlichen Migrantenvereinen, oft mit eigenen Räumen und
Angeboten
• Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendhaus Inseltreff Weststadt
• Stadtjugendring e.V. und eine Reihe von Mitgliedsverbänden, oftmals eigene Räume im
Ulmer Westen
• Caritas Ulm, Club Körperbehinderte und ihre Freunde
• AG West e.V., Jugendfarm Ulm
• Frauennetz West e.V., Sie’ste, Mädchen- und Frauenladen
• Stadtteilbibliothek West
Eine Vielzahl von Begegnungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten werden in der
Verantwortung einer großen Anzahl von Vereinen und von den Kirchengemeinden in den
Ortschaften angeboten. Diese sind in der Regel nicht von materiellen Ressourcen abhängig.
c) Weitere Angebote im Sozialraum
• DAN - Dienst am Nächsten e.V., organisierte Nachbarschaftshilfe
• Organisierte Nachbarschafthilfe Einsingen/Eggingen/Ermingen
• Söflinger 2nd-Boutique
• St. Elisabeth Stiftung - Dienstleistungen und Markt, Gebrauchtmöbel, Umzug,
Entrümpelung Reparaturcafe
• Besuchsdienst Ulmer Westen, c/o St. Elisabeth
• Regionales Ausbildungszentrum (RAZ) und Gallushilfe
71
5.5 Sozialraum 4 - Eselsberg
Der Sozialraum Eselsberg (= Stadtteil Eselsberg) hat 18.917 Einwohner/innen.
5.5.1 Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
Der Eselsberg teilt sich in die Gebiete des alten und des neuen Eselsbergs. Der alte Eselsberg mit
Wohnblockbebauung sowie Einfamilien- und Reihenhäusern entstand ab den 1950er Jahren.
Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen haben ein Zentrum im Stifterweg. In der
ehemaligen Hindenburgkaserne entsteht in den nächsten Jahren ein neues, gemischtes
Wohngebiet.
Der neue Eselsberg ebenfalls mit einer Blockbebauung und Einfamilienhäusern entstand ab den
1970er Jahren. Das Zentrum mit Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, katholischer
Kirchengemeinde liegt rund um das Bürgerzentrum Eselsberg an der Heilmeyersteige.
b) Infrastruktur
Guter öffentlicher Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten sind am alten Eselsberg rund um den
Stifterweg und am neuen Eselsberg um das Bürgerzentrum an der Heilmeyersteige vorhanden.
Kaum Gastronomie, Kitas unterschiedlicher Träger im Stadtteil verteilt, Grundschulen am alten
und neuen Eselsberg sowie Adalbert Stifter Gemeinschaftsschule. Botanischer Garten und
Naherholungspark am Oberen Eselsberg dienen der Naherholung. Keine stationäre
Pflegeeinrichtung am Eselsberg, ambulante Pflegedienste vorhanden. Ebenso eine organsierte
Nachbarschaftshilfe und ein Angebot der Tagespflege. Kulturelle Angebote im Bürgerzentrum,
im Fort Unterer Eselsberg, im Beteigeuze und bei den Kirchen. Veranstaltungen auf Betreiben
der Regionalen Planungsgruppe oder des VFB Eselsberg an verschiedenen Standorten.
Außerdem ist die Universität, im nördlichen Bereich des Stadtteils, Ort für öffentliche
Veranstaltungen.
c) Sozialstruktur
Der Anteil der Haushalte mit (19,5%) und ohne Kinder (34,0%) sowie der Ein-PersonenHaushalte (46,5%) liegt im städtischen Durchschnitt (18,8% - 35,0% - 46,2%). Personen über
65 Jahren sind zu 14,8% im Stadtteil, der gesamtstädtische Durchschnitt liegt bei 18,7%.
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 41,4% (Gesamtstadt 38,4%). Am
alten Eselsberg hat die Hälfte der Einwohner/innen (50,1%) einen Migrationshintergrund, am
neuen Eselsberg sind dies 33,1% und in Eselsberg-Mitte 34,9%.
5.5.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Schwerpunkt der Menschen, die Unterstützungsleistungen benötigen, ist der alte Eselsberg.
Absolut gesehen Eselsberg-Mitte, Hetzenbäumle und Mähringer Weg - prozentual gesehen in
umgekehrter Reihenfolge. Am Mähringer Weg hoher Anteil an Grundsicherung für Menschen
über 65 Jahre.
Die Zahl der Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung ist in den Stadtvierteln am alten
Eselsberg (Hetzenbäumle, Eselsberg-Mitte und Mähringer Weg) ebenso überdurchschnittlich
hoch.
72
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 4 - Eselsberg
73
74
5.5.3 Angebote der Kommune und freier Träger
a) Beratung und Unterstützung
• Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Eselsberg. Gemäß der
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die Eingliederungshilfe,
die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die Schuldnerberatung,
Wohnraumsicherung und der Erhalt der Lobbycard.
• AG West e.V., Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen, Elternbildung,
• Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Nachbarschaftshilfe Miteinander, Nachbarschaftshilfe
im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich
• Oberlin e.V., Beratung und Angebote der Jugendhilfe
• Angebote der Lernbegleitung im Bürgerzentrum Eselsberg
• Jugendhaus an der Adalbert Stifter Schule Beratung, und Angebote
• Mobile Jugendarbeit
• Schulsozialarbeit an der Adalbert Stifter Gemeinschaftsschule
b) Teilhabe und Begegnung
• Bürgerzentrum Eselsberg, versch. Angebote für alle Altersgruppen
• Kath. Kirchengemeinde St.Klara, St. Maria Suso und Evang. Kirchengemeinde
Lukaskirche, verschiedene Angebote im kirchlich sozialen Bereich, Eltern Kind Gruppen,
Kinder und Jugendfreizeiten u.v.a., Ökumenischer Besuchsdienst
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
Stadt Ulm, Jugendhaus am Eselsberg, angebotsorientierte Kinder-/Jugendarbeit,
Bildungspartnerschaft mit der Adalbert Stifter Schule, der Schulsozialarbeit (AWO) und
dem Erziehungshilfeträger Oberlin e.V., Ferienangebote u.v.a.
• Stadtjugendring e.V., Fort Unterer Eselsberg, Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings
bieten vielfältige Angebote und Veranstaltungen
• Gemeinschaftsraum der Lebensräume, Stiftung Liebenau, verschiedene Angebote auch
für das Gemeinwesen
• Gemeinwesenraum im Podlaszewskihaus Mähringerweg, verschiedene Angebote für
Seniorinnen und Senioren, Paritätische Sozialdienste
• Stadtteilbibliothek Eselsberg, verschiedene Angebote auch für den ganz kleinen
Geldbeutel
c) Weitere Angebote im Sozialraum
• Ökumenischer Besuchsdienst am Eselsberg
• Nachbarschaftshilfe Miteinander, nicht nur für Seniorinnen und Senioren
75
5.6 Sozialraum 5 - Wiblingen
Der Sozialraum Wiblingen mit einer Bevölkerung von insgesamt 21.341 Personen umfasst die
Stadtviertel in Alt- und Neu-Wiblingen (15.748 Einw.), sowie die Ortschaften Unterweiler (1.338
Einw.), Donaustetten (1.506 Einw.) und Gögglingen (2.749 Einw.).
5.6.1 Charakterisierung des Stadtteils
a) Wohnen
Alt-Wiblingen - Einfamilienhäuser, freistehend und als Reihen- und Kettenhäuser, gewachsene
Struktur. Neu-Wiblingen rund um den Tannplatz mit Blockbauten aus den 1970er und 80er
Jahren. Der größte Anteil der geförderten Wohnungen (57% = 1.305 WE) befindet sich in
Wiblingen. In den Ortschaften Unterweiler und Donaustetten/Gögglingen vor allem
Einfamilienhausbebauung, freistehend, als Doppelhäuser, Reihen- und Kettenhäuser.
b) Infrastruktur
Gute Busanbindung, Geschäfte aller Art rund um den Pranger, am Tannenplatz und einen
Discounter bei den Eschwiesen, Wochenmarkt auf dem Marktplatz, umfassende ärztliche
Versorgung, drei Grundschulen im Stadtteil verteilt, Schulzentrum mit Realschule und
Gymnasium am Tannenplatz. Über 30 Vereine von Sport über Musik bis zu Kleingärtner. Gutes
Angebot der Naherholung beispielweise rund um den Binsenweiher, Waldlehrpfad und Trimm
Dich Angebote. Kulturelle Angebote im Klosterareal, verschiedene Anbieter, aber auch in den
Gemeindehäusern und im Bürgerzentrum Wiblingen.
Behinderteneinrichtung Tannenhof, stationär und verschiedene stationäre Außenwohngruppen
sowie ambulant betreutes Wohnen. Dem städtischen Pflegeheim, das geschlossen wird, folgen
zwei neue Pflegeheime.
Tagespflege, Organisierte Nachbarschaftshilfe und verschiedene ambulante Pflegedienste.
Die Bürgerinnen und Bürger aus Unterweiler orientieren sich hinsichtlich des Einkaufens nach
Wiblingen und Donaustetten/Unterweiler.
c) Sozialstruktur
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im gesamten Sozialraum Wiblingen beträgt
46,2% (Gesamtstadt 38,4%). Betrachtet man nur den Stadtteil Wiblingen ohne die Ortschaften
liegt er bei 53,9 %. In Alt-Wiblingen (Alt-Wiblingen, Erenlauh, Gewerbegeb.) liegt er bei 49,3%
und in Neu-Wiblingen (Tannenplatz-West, -Süd, -Mitte, Tannenhof) bei 58,1%.
Menschen mit Behinderung wohnen im Tannenhof Ulm, einem Heim für geistig und mehrfach
behinderte Menschen, wie auch in Wohnungen mit ambulant betreutem Wohnen oder
Außenwohngruppen. Der Tannenhof Ulm ist eine Einrichtung für Pflege und Betreuung, soziale
und berufliche Integration für Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung.
Der Anteil von Ein-Personen-Haushalten liegt mit 36,4% (Wiblingen) und zwischen 22,5% und
27,8% in den Ortschaften deutlich unter dem städtischen Mittel (46,2%). Haushalte mit
Kindern: Wiblingen 20,6%, Unterweiler 29,5%, Donaustetten 32,3%, Gögglingen 22,9% Ulm
18,8%). Haushalte ohne Kinder: Wiblingen 42,9%, Unterweiler 44,9%, Donaustetten 45,3%,
Gögglingen 49,2% (Ulm 35,0%).
Der Anteil von älteren Menschen über 65 Jahren liegt mit 22,2% im Sozialraum über dem
städtischen Durchschnitt von 18,7%. Im Stadtteil Wiblingen beträgt der Anteil 23,8% und in
den Ortschaften liegt der Wert zwischen 16,0% (Donaustetten) und 19,1% (Unterweiler).
5.6.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln
Im Sozialraumvergleich wohnen die meisten Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind,
im Sozialraum Wiblingen und dort rund um den Tannenplatz. Bezogen auf die Stadtviertel sind
es Ehrenlau, Tannenplatz-Mitte und Tannenplatz-West und im Stadtviertel Alt-Wiblingen. Armut
vor allem auf Grund von SGB II und Wohngeldleistungen, weniger auf Grund von
Grundsicherung.
Eine hohe Zahl von Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung findet sich in den
Stadtvierteln Erenlauh, Tannenplatz-West, Tannenplatz-Mitte und Alt-Wiblingen.
76
Karte: Armutsquotient im Sozialraum 5 - Wiblingen
77
5.6.3 Angebote der Kommune und freier Träger
a) Beratung und Unterstützung
• In der Buchauer Straße 8-10 sind seit Juli 2013 die städtischen Mitarbeiter/innen der
Jugendhilfe und des Kommunalen Sozialen Dienstes und neu im Rahmen der
Sozialraumorientierung die städtischen Mitarbeiter/innen der Abteilung Ältere,
Behinderte und Integration mit der Schuldnerberatung, der Grundsicherung, der
Eingliederungshilfe, Sozialdienst für Ältere und der Hilfe zur Pflege untergebracht. Hier
bekommt man auch die Lobbycard.
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Eine erste Beratung bekommt man auch in den Rathäusern der Ortschaften, ansonsten
in der Buchauerstraße.
Evang. Gemeinden Zachäus und Versöhnungskirche, Kath. Kirchengemeinde St. Martin
und St. Franziskus, Besuchsdienst für Ältere
Quartierssozialarbeit der Stadt Ulm in der Trägerschaft des Zentrums >guterhirte< in der
Biberacher Straße und der Reutlinger Straße. (Stadtviertel Tannenplatz-West und
Tannenplatz-Mitte)
Jugendhäuser Tannenplatz und Schlossstall, Beratung und Angebote
Mobile Jugendarbeit
Beratung und Unterstützung für Jugendliche auch in den Ortschaften
Beratung für Familien und Kinder in den Begegnungsräumen im Bürgerzentrum
Wiblingen
Offener Lerntreff für Kinder weiterführender Schulen im Bürgerzentrum
Café aleman für Frauen internationaler Herkunft im Bürgerzentrum
Lernbegleitung
eine Vielzahl von Eltern-Kind Krabbbelgruppen und mittlerweile 2 Babycafés
Schulsozialarbeit
Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften vielfach über die Ortsverwaltungen
und Kirchengemeinden
b) Teilhabe und Begegnung
• Bürgerzentrum am Tannenplatz mit verschiedenen Angeboten, Bürgertreff mit
Cafébetrieb, Begegnungsräume der Abteilung FAM mit Eltern-Kind Angeboten
• OASE 65, verschiedene Angebote für Menschen mit und ohne internationale Wurzeln
• Generationentreff Ulm/Neu-Ulm im BZ Wiblingen, versch. Angebote vor allem für
Seniorinnen und Senioren
• Kath. Kirchengemeinden St. Martin und St. Franziskus, Evang. Kirchengemeinden
Zachäus und Versöhnungskirche, verschiedene Angebote in den entsprechenden
Gemeindehäusern
• Stadtteilbibliothek mit vielen Angeboten vor allem für Jüngere, Ausleihe mit Lobbycard
gebührenfrei
• Eine Vielzahl von Begegnungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten werden in der
Verantwortung einer großen Anzahl von Vereinen und den Kirchengemeinden in den
Ortschaften angeboten. Diese sind in der Regel nicht von materiellen Ressourcen
abhängig.
c) Weitere Angebote im Sozialraum
• Franziskus 2ndhand-Shop
• Ruf und Tat, Organisierte Nachbarschaftshilfe Ulm-Wiblingen
• Die Brücke, Organisierte Nachbarschaftshilfe Ulm-Gögglingen/Donaustetten
• temporäre Vesperkirche der Franziskusgemeinde
79
Anhang 1: Stellungnahmen aus dem Kreis der Mitglieder des Dialogforums Soziales
Die Mitglieder des Dialogforums Soziales wurden befragt zu:
1. ihren Aktivitäten und Angeboten für von Armut betroffenen bzw. armutsgefährdeten
Menschen
2. besonderen thematischen Schwerpunkten
3. Angeboten und Netzwerken in den einzelnen Sozialräumen
4. Lücken, fehlenden Strukturen
Im Folgenden werden die Rückmeldungen nach Verband sortiert dargestellt.
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Ulm e.V.
Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen
- Bereich Beschäftigung und Qualifizierung, seit 1989. Aktuell 12 AGH-Plätze nach §12
SGB II im Projekt EINSTIEG für arbeitslose Menschen aus der Stadt Ulm von 18 bis 65
Jahre im Bezug von Arbeitslosengeld II.
- STÄRKE-Elternkurse für Familien in sog. „besonderen Lebenslagen“. Nach Beendigung
des Kurses können die Teilnehmenden des Kurses bis zu 5 Termine häusliche Beratung
in Anspruch nehmen.
- Ambulante Hilfen §27ff SGB VIII:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Schulsozialarbeit:
- Adalbert-Stifter-Werkrealschule (ab SJ 2014/2015 Gemeinschaftsschule)
- Eduard-Mörike-Werkrealschule
- Anna-Essinger-Schulen (Realschule und Gymnasium)
- Eingliederungshilfe
- Beratungsstelle in der Weststadt
- AWO Seniorenclubs
- Mittagstisch im Seniorenzentrum Weststadt
- Migrationsberatung
- Sprachförderung (HIPPY, Opstapje)
- Kindertagesstätten
Thematische Schwerpunkte
Alle genannten Punkte werden im Projekt EINSTIEG abgedeckt. Beschäftigungs- und
Qualifizierungsangebot für arbeitslose SGB II-Bezieher/innen in Kooperation mit den
Jobcentern Ulm und Alb-Donau. Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach §16 SGB II.
Während der gesamten Maßnahme intensive Einzelfallhilfe und sozialpädagogische
Betreuung und Unterstützung. Lebenspraktische Hilfestellungen beispielsweise zu
Geld/Schulden, Wohnen, Gesundheit, Suchtproblematik, Umgang mit Behörden,
Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen etc.. Teilweise Menschen ohne festen
Wohnsitz.
Ziel: Verbesserung der persönlichen Lebensumstände, Entwicklung von beruflichen und
persönlichen Perspektiven. Enge Kooperation mit vorhandenen Netzwerken in der
Region Ulm.
In den Angeboten ambulante Hilfen, STÄRKE-Elternkurse und Schulsozialarbeit
individuelle Hilfestellungen zu oben genannten Themen, wenn diese erkannt und/oder
von den Betroffenen thematisiert werden.
Ebenso Schwerpunktthema in der Beratungsstelle in der Weststadt.
80
Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen
Alle Angebote werden sozialraumübergreifend angeboten.
Teilnahme für Menschen aus allen Sozialräumen möglich.
Beratungsstelle Weststadt wird jedoch schwerpunktmäßig von der Weststadt in
Anspruch genommen.
Lücken, fehlenden Strukturen
- Ausweitung der Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung)
- zu wenig bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Menschen
- Arbeitsplätze für Ungelernte (Einfacharbeitsplätze) und ältere Menschen
- Hilfen aus einer Hand (Lotse im System) - feste Ansprechpartner, weniger wechselnde
Personen/ Zuständigkeiten
Dies ist bislang nicht erfolgt bzw. eingerichtet (abgesehen vom Jobcenter, hier machen
dies die Fallmanager/innen). In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit viele
Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten usw. existieren. Hier geht viel Hilfestellung
verloren. Zudem gehen viele Hilfebedürftige „verloren“, wenn Sie von A nach B
geschickt werden.
- Schulsozialarbeit auch an Grundschulen
- mehr Informationen (z.B. Infomaterial, Veranstaltungen) über das Bildungs- und
Teilhabepaket für den Kreis der Leistungsberechtigten
- sinnvoll z.B. ein Ratgeber für Menschen mit nur geringem Einkommen über mögliche
Vergünstigungen etc. (z.B. Vergünstigungen mit Lobbycard) und dessen konsequente
Verteilung
- weitere Ausweitung der Begünstigungen insbesondere für die Kinderbonuscard
- Überlegung: Kopplung von kommunalen Zuschüssen im Kultur-, Sport- und Bildungsund sozialen Bereich an Kostenvergünstigungen oder Kostenfreiheit für Kinder mit
Kinderbonuscard bzw. Lobbycard
81
Caritas Ulm
Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen
Tagesstätte als niederschwelliges Begegnungsangebot und Aufenthaltsmöglichkeit: Duschen,
Tageszeitung, Wäscherei, Frühstück/Mittagessen, Kleiderkammer, TV/Zeitung/Internet PC,
Freizeitangebote (Kaffeeklatsch mtl., mehrere Ausflüge, Sommergrillen), Passbilder, Friseur (alle
6 Wochen), Ausgabe von Schlafsäcken u. Isomatten
Sozial- und Lebensberatung (SLB)
Offene Sprechstunde (montags 9-12 Uhr) und Beratung nach Terminvereinbarung
Beratung zu ALG II, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen
Beratung von Kirchengemeinden zu Fragen der individuellen Notfallhilfe, damit diese in
ihrer eigenen Beratungskompetenz gestärkt werden
Migrationsberatung: Themen wie SLB, zusätzlich migrationsspezifische Themen
Schwangerenberatung (überwiegend arme Klientinnen), auch mit Müttercafé (Olgastraße 137)
Frühe Hilfen: Vermittlung von ehrenamtlichen Familienbegleiterinnen
Arbeitslosenberatungszentrum in Kooperation mit der Diakonie Ulm / Olgastraße 137
Offene Sprechstunde (1x wöchentlich/Mi Nachmittag) und Beratung nach
Terminvereinbarung
Veranstaltungen in Gruppen wie z.B. Bewerbercoaching, Infoveranstaltungen
(Kinderzuschlag und Wohngeld, Stilberatung für Arbeitssuchende etc.), Seminare (EDVTraining)
Ämterbegleitung und Antragshilfen
Vermittlung an weitere Fachdienste
Projekt Gesundheitsförderung
Psychologische Familien- und Lebensberatung / Beratungsstelle
Erziehungsseminare
Mütter-Cafés
Vorträge in Kindergärten mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund und/oder
Armutsrisiko den Zugang zu unserem Beratungsdienst zu ermöglichen, bzw. diese in
sozialräumlichen Angeboten zu erreichen
Thematische Schwerpunkte
Angebote im Bereich Erziehung und Partnerschaft (Gruppe für Kinder mit psychisch
krankem Elternteil, Trennungsgruppen für Eltern, Erziehungsseminare, Veranstaltungen
zum Thema Pubertät, Therapeutische Gruppen zur Stärkung der Resilienz von Kindern
und Jugendlichen, …)
Sprachförderung für Kinder – Qualifizierungsangebote für Sprachförderkräfte
Angebote/Aktivitäten mit Themenschwerpunkten:
Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung – innerhalb der Beratung des
Arbeitslosenberatungszentrums, in der Sozial- und Lebensberatung, in der
Migrationsberatung, in der Fachberatung der Wohnungslosenhilfe, z.T. auch in der
Suchtberatung
Schulden – innerhalb der Beratung des Arbeitslosenberatungszentrums, in der Sozialund Lebensberatung, in der Migrationsberatung, in der Fachberatung der
Wohnungslosenhilfe, z.T. auch in der Suchtberatung (Spielsucht)
Wohnen und Mietbelastung – in nahezu allen Diensten: Familienhilfe (Frauenhaus,
Schwangerschaftsberatung), Sozial- und Lebensberatung, Migrationsberatung,
Arbeitslosenberatung, …
82
Wohnungslosigkeit – vor allem bei drohender Wohnungslosigkeit in der Sozialberatung,
Arbeitslosenberatung, Migrationsberatung – und zur Veränderung der Situation in der
Fachberatung der Wohnungslosenhilfe
1) Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen mit:
Postadresse, Geldverwaltung, Antragshilfe, Klärung von Bezügen (ALG I+II, Rente,
Grundsicherung etc.), Vermittlung Notschlafstelle u. Suchtberatung etc.,
Wohnraumfindung, Arbeitssuche
2) Aufnahmehaus (Wiedereingliederung in Wohnraum): 12 Plätze
3) ambulant betreutes Wohnen nach SGB 12 §67
Gesundheit - Angebote des Projekts Gesundheitsförderung, z.B. NordicWalking,
Ernährungsberatung
Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen
Sozialraum
Mitte/Ost
Müttercafé (KSB) in der Olgastraße 137; SLB kooperiert mit dem Mehrgenerationenhaus
in der Schaffnerstraße und mit der City-Pastoral
Organisierte Nachbarschaftshilfe Mitte-Ost
Böfingen
Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Böfingen, Lehr)
West
Erziehungsseminare für Mütter (in Kooperation mit Sie'ste) und Veranstaltungen im
Weststadthaus (z.B. „interkulturelle Partnerschaft“)
Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Einsingen-Eggingen-Ermingen und Söflingen)
Eselsberg
Organisierte Nachbarschaftshilfe
Wiblingen
Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Wiblingen, Gögglingen/Donaustetten)
Sozialraum: Standort Mitte/Ost
Die Menschen kommen aus der ganzen Region Ulm/NU/ADK.
6 Arbeitsgelegenheiten (= 1€ Jobber), Ehrenamt, Praktikanten, FSJ
Kooperation mit der Stadt Ulm/Jobcenter Ulm: Auszahlung vom Tagesgeld, Hilfeplangespräche,
Bewilligungen Aufnahmehaus und ambulant betreutes Wohnen.
Lücken, fehlenden Strukturen
Im Moment herrscht ein steigender Bedarf an Schuldnerberatung, diese ist dafür personell
unterbesetzt.
Es braucht zudem eine bessere, fokussierte Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit für
armutsbedrohte Rentnerinnen und Rentner sowie für sog. „Aufstocker“ (wer erreicht diese
bisher?). Auch zum Thema EU-Arbeitsmigration fehlt ein Angebot.
Das Arbeitslosenberatungszentrum bei einem freien Träger, im Moment bei der Caritas in
Kooperation mit der Diakonie, halten wir für dringend notwendig, um eine unabhängige
Beratung sicher zu stellen, die damit auch einen Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger
gewährt. Die bisherige Finanzierung läuft 2015 aus.
Außerdem ist ein zusätzliches Angebot für sog. ALG I-Bezieher/innen notwendig, die mit der
Förderung nicht auskommen (Förderdauer bspw. bald beendet).
Es fehlt an einem dauergeförderten zweiten Arbeitsmarkt. Außerdem sehen wir die
Notwendigkeit für die Fortsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes Passiv-Aktiv Transfer (PAT).
83
Als sehr drängend erleben wir nach wie vor die Wohnungssituation in Ulm. Der Mietspiegel
muss dringend und schnell an die Realität angepasst werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen
ergriffen werden, um neuen Wohnraum zu erschließen. Als besonders prekär erleben wir
beispielsweise drohende Armut im Kontext von Trennungen und Scheidungen. Wenn von zuvor
bereits knappen finanziellen Ressourcen jetzt eine zweite Wohnung finanziert werden
muss/soll. Dabei macht sich auch besonders die knappe Angebotssituation für günstige kleine
Wohnungen bemerkbar.
Es fehlt an einfachem, günstigen Wohnraum (z.B. haben wir in den letzten 6 Monaten nur eine
Person aus dem Aufnahmehaus in regulären Wohnraum entlassen. Aktuell im Mai 2014 sind
allein im DRK (Deutsche Rote Kreuz) Übernachtungsheim von 25 Übernachtungsplätzen 9
Personen in einem regulären Arbeitsverhältnis. Im Aufnahmehaus der Caritas Ulm sind von 12
Personen 5 in Arbeit oder Ausbildung. Alle finden keinen günstigen Wohnraum, da sie
vorwiegend bei Zeitarbeitsfirmen tätig sind.
Weiterhin hat die Gesellschaft sich geändert, die meisten unserer Klienten haben ein
Smartphone oder Laptop. Heute gehört es dazu, Internet/W-Lan (Email-Adresse, Information
etc.) zu haben, also Teilhabe am Leben.
Unklar war uns in der Wohnungslosenhilfe, wie die jährlich steigenden Energiepreise von ALG II
Empfängern/innen beglichen werden.
Weiterhin bleibt der Zugang zu Vereinen/Sport oft erschwert – die Teilhabehürden sind
vielschichtig und lassen sich nicht rein finanziell abbauen.
84
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Ulm
Thematische Schwerpunkte
Die Ulmer Tafel bietet nicht nur wohnungslosen Menschen, sondern allen
Bürgern/innen mit geringem Einkommen ein warmes und gesundes Abendessen an.
Beim Kochtreff Ulmer Tafel kann jede/r lernen, aus Lebensmitteln des Tafelladens eine
gesunde und ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten.
In den verschiedenen Stadtteilen bieten wir Gymnastikgruppen für Senioren an.
Teilnahmegebühr 1,50 € pro Stunde.
Einmal monatlich bieten wir in der Frauenstraße 125 ein Frauenfrühstück an, das sich an
Frauen mit geringem Einkommen richtet.
Lücken, fehlenden Strukturen
Es besteht ein eklatanter Mangel an preiswertem Einfachwohnraum, um wohnungslos
gewordene Ulmer Bürger wieder in bezahlbaren Wohnraum vermitteln zu können.
Das Angebot der Schuldnerberatung muss dringend ausgebaut werden, weil die Wartezeit für
betroffene Menschen viel zu lang ist.
85
Diakonische Bezirksstelle Ulm/Alb-Donau
Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen
Sozial- und Lebensberatung
Methodisch zielgruppenangepasste, niedrigschwellige Information über Sozialleistungen
(Spezifikum: Jede/r kann mit grundsätzlich jedem Problem kommen, ohne vorherige
Zuständigkeitsabklärung)
Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung und bei der
Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Sozialleistungen.
Psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen
Information über und Vermittlung weitergehender Hilfen
Nachrangige Gewährung von Beihilfen und Stiftungsgeldern bei akuten Notlagen und
existenzbedrohlichen Situationen aufgrund von ausfallender, verzögerter oder nicht
bedarfsdeckender Gewährung von Sozialleistungen. (Beispielsweise verursacht Armut
höhere individuelle Gesundheitsaufwendungen, die weder durch SGB II-Leistungen,
noch durch Versicherungsleistungen gedeckt sind.)
Vermittlung von Kurmaßnahmen für belastete Mütter/Väter und ihre Kinder
Schuldnerberatung
Auch bei Risikogruppen, also nicht nur in Fällen bereits eingetretenen SGB II bzw. SGB
XII – Leistungsbezuges. (SB muss frühzeitig einsetzen, insbesondere auch bei
unvorhersehbaren lebensgeschichtlichen Ereignissen mit erkennbaren Abstiegsrisiken!)
Insolvenzrechtsberatung, Information und Unterstützung bei Antragstellung auf
Privatinsolvenz, prozessbegleitende Beratung
Information zum Pfändungsschutzkonto und Ausstellung von Bescheinigungen
Schuldenpräventionsmaßnahmen, z.B. Informationsveranstaltungen bei
Maßnahmeträgern
Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Handlungsschritte durch ehrenamtliche
„Ulmer Schuldnerbegleiter“
Sozialberatung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie weiteren Migrantengruppen
Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und
Strukturen und Unterstützung beim Zugang
Psycho-soziale Beratung, Unterstützung in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen
und bei persönlichen Krisen
Unterstützung im Asylverfahren und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Bewerbung
und Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Mitwirkung bei Unterbringungs- und Wohnungsfragen
Unterstützung in Gesundheitsfragen, insbesondere auch bei Traumatisierungen und
fluchtbedingten psychischen Erkrankungen
Aufbau und Begleitung von Ehrenamtlichengruppen – Förderung der gesellschaftlichen
Integration (vielleicht sogar Inklusion)
Suchtberatung in Kooperation mit der Caritas
… mit dem bekannten Leistungsspektrum innerhalb des ausdifferenzierten Beratungsund Behandlungsverbundes in der Wilhelmstraße. Menschen in armen und prekären
Lebensverhältnissen unterliegen einem höheren Suchtrisiko!!
86
Thematische Schwerpunkte
Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung
Kooperation mit Caritas in Bezug auf Arbeitslosenberatungszentrum
Schulden
Präventionsmaßnahmen (s.o.)
Wohnen und Mietbelastung
Im Rahmen aller Beratungsangebote (s.o.)
Gesundheit
Im Rahmen der Suchtberatung
ProjektDEMENZ Ulm (Armut ist demenzfördernd; Problem: verarmte, vereinsamte,
verschämte, multimorbide alte Menschen mit schlecht ausgeprägtem oder
fehlendem Hilfesuchverhalten!!)
immer wieder Aktionswochen, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen,
Vortragsveranstaltungen, Presseinformationen etc. zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
aber auch zur Information der Betroffenen (z.B. LIGA Aktionswoche)
Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen
West
Hinweis: Kirchliches Familienzentrum Jörg-Syrlin!
Lücken, fehlenden Strukturen
Einige Lücken wurden im Armutsbericht benannt, bedürfen aber der Interpretation bzw.
Kommentierung:
Armutsbericht (Wohnsituation)
„Die durchschnittliche Miete (incl. NK) liegt bei 445 € pro Haushalt; anerkannt wurden
durchschnittlich 430 €, das entspricht 96,6% der tatsächlichen Unterkunftskosten.“
Warum nur 96,6%?
Nach geltender Rechtslage sind 100% der tatsächlichen Unterkunftskosten zu übernehmen!
Denkbare Fälle eines nachgewiesenen unwirtschaftlichen Verbrauchsverhaltens können diese
Schnitt-Differenz nicht erklären.
Vermutlich liegt die Erklärung in der Praxis einer pauschalierten Übernahme von Nebenkosten –
immer wieder auch verbunden mit einem Sparappell an die Leistungsbezieher.
Kritisch zu fragen ist, ob nicht an dieser Stelle durch Verwaltungshandeln eine Lücke
aufgemacht wird, wo eine belegbare Einzelfallprüfung sachgerecht und einzufordern wäre.
(Der Zusammenhang von Armut und energetisch unzureichender Wohnraumversorgung ist ja
hinlänglich bekannt.)
Allgemein zur Wohnungssituation:
- Anpassung des Mietspiegels an die Wirklichkeit in dieser Stadt ist zwingend. Andernfalls
resultiert hieraus zwangsläufig eine strukturelle Benachteiligung der Benachteiligten.
- Welche Priorität hat bei der UWS das Ergebnis einer Schufa-Auskunft auf die Vergabe
oder auf die Wartezeit bei der Vergabe einer Wohnung?
- Unseres Wissens erhebt die UWS bei der Wohnungsvergabe regelmäßig eine Kaution
von drei Monatsmieten. Vom Jobcenter werden aber lediglich zwei Monatsmieten
übernommen. Offen bleibt, aus welchen Mitteln die Differenz aufgebracht werden
kann. Wenn dies so ist, zeigt sich hier eine weitere Benachteiligung armer Menschen
87
-
bei der Erlangung von Wohnraum.
Günstige, kleine Wohnungen, die für die zur Rede stehenden Zielgruppen in Frage
kommen, fehlen in Ulm. Die Untersuchung von Weeber + Partner basiert auf den
Zahlen erfasster Wohnungssuchender. Auch hier ist von einer Dunkelziffer auszugehen.
Wohnungssuchende, die, aus welchen Gründen auch immer, ihren Bedarf nicht
öffentlich machen (aus Beratungssituationen kennen wir z.B. die oftmals rasche
Notwendigkeit der Wohnungssuche durch Trennungen/Scheidungen bei gleichzeitig
schlechter Finanzlage).
Die ansteigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wird die Lage auf dem
Ulmer Markt der günstigen und kleinen, einfachen Wohnungen weiter verschärfen.
Armutsbericht S. 30: Möglichkeiten der Kommune
Es wird darauf verwiesen, dass die unmittelbaren Möglichkeiten der Kommune begrenzt sind.
Bei 8.974 Leistungsbeziehern und einer Dunkelziffer von 15.000 armer und armutsgefährdeter
Menschen müssen erkennbare Systemfehler dennoch angesprochen werden, auch wenn sie
aufgrund der Zuständigkeitslage nicht unmittelbar – aber politisch!! - beeinflussbar sind.
Durch sie geraten nämlich auch Ulmer Bürger regelmäßig in prekäre Situationen.
Ein Beispiel:
Wechselt ein Hilfeempfänger in den Rentenbezug, entsteht eine existenzbedrohliche Lücke. Der
Leistungsbezug wird (nach dem Zuflussprinzip) eingestellt, die Rentenauszahlung erfolgt jedoch
erst zum Monatsende. Ein Antrag auf Überbrückung führt hier nicht zu einer echten Abhilfe, da
diese nach Rentenzahlung sofort zurückgeführt werden muss und die „de facto
Mittelllosigkeit“ lediglich um einen Monat hinausschiebt.
Gleiches gilt bei Arbeitsaufnahme mit erster Gehaltszahlung zum Monatsende.
Bleibt eine ALG II-Zahlung aufgrund fehlerhafter Beurteilung durch das Jobcenter aus, kann
eine nachgängige Berechtigungsprüfung Tage oder Wochen dauern, in denen der Betroffene
ohne Leistung oder unterhalb des Existenzminimums bleibt.
Für diese Situationen temporärer Mittellosigkeit gibt es keine öffentliche Hilfestruktur mehr. Sie
treten für den Betroffenen aufgrund fehlender Beratung überraschend ein und führen zu
entsprechender Verstörung.
Die Lösung dieses Systemproblems wird individualisiert, d.h. dem Einzelnen überlassen.
Diese Menschen stoßen in ihren Hilfesuchbemühungen auf subsidiäre Hilfesysteme, z.B. auf die
Sozialberatungsstellen der freien Träger. Vielfach werden sie auch durch
Behördenmitarbeitende dorthin verwiesen.
Die finanziellen und personellen Möglichkeiten freier Träger reichen aber nicht hin, solche
gesetzlichen Fehlentwicklungen zu kompensieren. Für diesen Fall bedarf es – durchaus im
Zusammenwirken – geregelter Zuständigkeiten und hilfreicher Akutlösungen.
Armutsbericht S. 34: Schuldnerberatung
Der Bedarf an Schuldnerberatung ist in Ulm personell nicht gedeckt. Insofern greift die
Aussage: die Stadt berät die Leistungsempfänger – die Diakonie „die anderen“ zu kurz und
suggeriert fälschlich, das Thema „Verschuldung“ einigermaßen im Griff zu haben.
Die gegebenen personellen Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um dem
Beratungsbedarf der von Überschuldung und dem Abstieg in prekäre Lebenslagen bedrohten
Menschen annähernd gerecht zu werden.
88
Der Paritätische Ulm / Alb-Donau - Mitgliedsverbände
Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen
Paritätischer Kreisverband Ulm
Seniorennetzwerk „Neue Wege“ (hervorgegangen aus dem 3-jährigen Projekt “Gemeinsam
eigene Wege gehen“): richtet sich an ältere und gerne auch jüngere Menschen mit
Behinderung, fördert deren soziale, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und leitet dazu an,
die eigenen Interessen und Bedürfnisse selbstorganisiert umzusetzen.
Dieser Personenkreis (20-30 Personen) ist zu ca. zwei Drittel von Armut oder Armutsgefährdung
und eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten betroffen. Teilhabechancen werden gemeinsam
entwickelt und gestärkt.
Neue Arbeit gGmbH
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit begleitendem Coaching-Angebot,
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung §16d SGB II; Coaching im
Rahmen eines vom ESF geförderten Projekts (regional)
Projekt Artemis: Vermittlung von Teilzeitausbildung für Alleinerziehende (ESFLandesprojekt)
Projekt Durante: Begleitendes Coaching für ehemals Langzeitarbeitslose nach JobBeginn (ESF-Landesprojekt)
Sozialkaufhaus, ständige Einrichtung: Personen mit Nachweis der Hilfebedürftigkeit (z.
B. Lobbycard) finden im Sozialkaufhaus Kleidung und Haushaltswaren zu sehr
günstigen Preisen
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.
Beratungstätigkeit in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie
nach der Geburt, Vermittlung finanzieller und psychosozialer Hilfen
Präventive sexualpädagogische Angebote – auch für sozial benachteiligte Jugendliche
Vorträge, Gesprächsabende für werdende Väter
Elternkurse (u.a. im Rahmen des Stärke-Programms)
Menschen in prekären Lebenslagen/mit Armutsrisiko suchen die Beratungsstelle mindestens zu
ca. 20% (hochgerechnete Zahl) auf. Sie nehmen insbes. die unten unter 'Thematische
Schwerpunkte' genannten Beratungsangebote war. Teilweise sind dies sog.
„Multiproblemfamilien“ mit hohem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Lebenshilfe Donau-Iller
Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung
im Wohnheim und in Werkstätten sowie ambulante Begleitung
Die meisten Beschäftigten sind in der Eingliederungshilfe bzw. erhalten EU-Rente und
viele sind damit von Armut i.S. von begrenzten Teilhabemöglichkeiten bedroht.
(Abhängig davon, ob sie noch von Angehörigen unterstützt werden).
Die Armutsproblematik wird so eher auf die institutionelle Ebene verschoben und zeigt
sich in nicht mehr finanzierbaren Teilhabemöglichkeiten auf der Individualebene, wenn
unterstützende Verwandte fehlen.
89
Thematische Schwerpunkte
Paritätischer Kreisverband Ulm
Gesundheit: verminderte Teilhabechancen auf Grund von Behinderung,
Gesundheitseinschränkungen / Erkrankungen, oft verbunden mit Arbeitslosigkeit und
finanziellen Restriktionen, Sozialhilfe etc.
Neue Arbeit gGmbH
Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung: Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit, Training
der sozialen Kompetenzen und Soft-Skills
Gesundheit: verminderte Arbeitsmarktchancen auf Grund von
Gesundheitseinschränkungen und oft zunehmender seelischer Belastung bei
Langzeitarbeitslosigkeit. In den begleitenden Coaching-Angeboten wird insbesondere
die psychosoziale Gesundheit (Selbstwertgefühl, soziale Kontakte, seelisches Befinden,
Sinn- und Lebensorientierung) unterstützend aufgebaut).
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.
Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung: Bei Fragen, die im Zusammenhang mit
Mutterschutzregelungen, Elternzeit, Wiedereinstieg, Kinderbetreuung, Leistungen des
Jobcenters etc. auftauchen
Schulden: bei Bedarf Vermittlung an Schuldnerberatung
Wohnen und Mietbelastung: z.B. Information zu Hilfen und Unterstützung bei Anträgen
(z.B. Wohngeld), Kontaktvermittlung zu Wohnungsbaugesellschaften und anderen
Behörden
Wohnungslosigkeit: Beratung/Unterstützung im Zusammenhang mit Schwangerschaft
und Geburt
Gesundheit: z.B. die Themen Empfängnisverhütung und Schwangerenvorsorge
(Information/Kontakte ins Medizinsystem…)
Lebenshilfe Donau-Iller
Kostenlose Beratung (zu unterstützenden Stellen mit Hilfe/Begleitung bei Antragstellung
und Vertretung der Rechte); Minderung der behinderungsbedingten Nachteile durch
Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme von persönlichen Budgets.
Freizeitangebote, die bei fehlenden Mitteln über Sonderkonditionen/Stiftungsanträge
wahrgenommen werden können, sowie kosten- und beitragsfreie Treffs
Vielfältige Einzelunterstützungsmaßnahmen bei Antragstellung an die Stiftung der
Lebenshilfe
Über die Beratungsstelle ist eine Weiterleitung von Betroffenen an vorhandene Stellen
der Diakonie/Caritas/Grundsicherung usw. immer wieder gefragt und sichergestellt.
Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen
Paritätischer Kreisverband Ulm
Das Seniorennetzwerk ist nicht sozialräumlich organisiert. Es setzt sich aus Menschen aus Ulm,
dem Alb-Donau-Kreis und Neu-Ulm zusammen. Die Gruppentreffen und Aktivitäten finden
schwerpunktmäßig in Ulm Mitte/Ost statt.
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.
Die Beratungsstelle wird von Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet, aus dem Alb-DonauKreis und teilweise aus Neu-Ulm besucht. Einzelne Angebote finden in den Sozialräumen statt.
Kontakte zu Familienzentren sind angebahnt und sollen vertieft werden.
90
Lücken, fehlenden Strukturen
Paritätischer Kreisverband Ulm
Engerer Austausch zwischen Betreuungsbedarfen und vorhandenen Angeboten
Nicht finanzierte Koordinierungs- und Leitungsfunktionen (beschränken den
nachhaltigen Wirkungsradius).
Neue Arbeit gGmbH
Längerfristiges, nachhaltiges Sozial-Coaching und Aufbau der sozialen Teilhabe und der
persönlichen sozialen Netzwerke
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.
Empfängnisverhütung (finanzielle Unterstützung/Kostenübernahme) bei Flüchtlingen
und medizinische Betreuung bei Obdachlosen (ist nur ansatzweise angeboten)
Zu wenig günstiger Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern oder auch für
Alleinerziehende mit Kindern, oft lange Such- und Wartezeiten
Es gibt allerdings viele gute Angebote in Ulm: z.B. Lobbycard, ehrenamtliche
Unterstützung wie Förderverein für werdende Mütter; Kulturloge; Zuschuss zum
Mittagessen bei der Ganztagesbetreuung in Schulen…
Lebenshilfe Donau-Iller
Begrenzung individuelle Teilhabemöglichkeiten aufgrund von finanziellen Grenzen
91
Anhang 2: Sozialräume Ulm nach
Stadtvierteln und Ortschaften
16
161
163
164
165
166
169
17
19
190
191
23
24
27
SR Mitte Ost
11
Stadtmitte
110
Altstadt
111
Neustadt
112
Karlstraße
113
Michelsberg
114
Gaisenberg
115
Wilhelmsburg
12
Oststadt
120
Wielandstraße
121
Friedrichsau
123
Safranberg
124
Eberhardtstraße
Söflingen
Sonnenstraße
Auf der Laue
Söfl. - Gewerbegebiet
Roter Berg - Alt
Harthausen
Roter Berg - Neu
Grimmelfingen
Donautal
Daimlerstraße
Riedhof
Eggingen
Ermingen
Einsingen
SR Eselsberg
15
Eselsberg
150
Mähringer Weg
151
Eselsberg-Mitte
152
Hetzenbäumle
153
Lehrer Tal
154
Universität
155
Hasenkopf
156
Am Weinberg
157
Wanne
158
Türmle
159
Häringsäcker
Keine Ortsteile
SR Böfingen
13
Böfingen
130
Eichenplatz
131
Braunland
133
Böfingen-Gewerbegebiet
134
Böfingen-Süd
135
Böfingen-Mitte
136
Böfingen-Ost
137
Obertalfingen
138
Böfingen-Nord
20
Jungingen
22
Mähringen
28
Lehr
SR Wiblingen
18
Wiblingen
180
Alt-Wiblingen
182
Erenlauh
183
Wibl. - Gewerbegebiet
185
Tannenplatz-West
186
Tannenhof
187
Tannenplatz-Süd
188
Tannenplatz-Mitte
189
Eschwiesen
21
Unterweiler
25
Donaustetten
26
Gögglingen
SR West
14
Weststadt
140
Nördliche Wagnerstraße
141
Blaubeurer Str. - Gewerbegebiet
142
Schillerstraße
143
Südliche Wagnerstraße
144
Donaubastion
145
Galgenberg
146
Unterer Kuhberg
147
Sedanstraße
148
Saarlandstraße
149
Mittlerer Kuhberg
92