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Armutsbericht 2014 Anlage 1 zu GD 363.14.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Armutsbericht 2014 Anlage 1 zu GD 363.14.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:23

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu GD 363/14 Armutsbericht 2014 Sitzung des FBA Bildung und Soziales am 12.11.2014 1 Armutsbericht Ulm 2014 - Gliederung 1 Einführung .......................................................................................................................... 4 1.1 Armut und Armutsgefährdung ...................................................................................... 5 1.1.1 Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung ................................ 5 1.1.2 Armutsgefährdung nach soziodemografischen Merkmalen ...................................... 7 1.2 Zuständigkeiten ............................................................................................................ 8 1.2.1 Möglichkeiten und Grenzen kommunalen Handelns ................................................ 9 1.3 Armutsberichterstattung...............................................................................................10 1.3.1 Berichterstattung Bund ..........................................................................................10 1.3.2 Berichterstattung in Baden-Württemberg ...............................................................10 1.3.3 Berichterstattung in Ulm ........................................................................................10 1.3.3.1 Sozialbericht und Armutsbericht ......................................................................10 1.3.3.2 Armut als Thema in anderen Berichten .............................................................11 1.3.3.3 Sozialraumberichte ..........................................................................................11 2 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - gesamtstädtische Betrachtung .................................12 2.1 Unterstützungsleistungen .............................................................................................12 2.1.1 Regelbedarf, Kosten der Unterkunft .......................................................................13 2.1.2 Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Personen ............................................14 2.1.2.1 SGB III Leistungen = Arbeitslosengeld I .............................................................14 2.1.2.2 Grundsicherung - Leistungen nach dem SGB II (ALG II) .....................................14 2.1.2.3 Leistungsempfangende SGB II in Ulm nach Sozialräumen..................................16 2.1.2.4 Haushaltsstruktur von SGB II Leistungsempfangenden ......................................17 2.1.2.5 Leistungsempfangende im SGB II nach soziodemografischen Merkmalen ..........18 2.1.2.6 Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden ..........................................19 2.1.3 Unterstützungsleistungen für nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII ........20 2.1.3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt ...............................................................................20 2.1.3.2 Grundsicherung im Alter (Ü 65), bei Erwerbsminderung (U 65) .........................21 2.1.3.3 Eingliederungshilfe und Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt..........21 2.1.4 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ..................................21 2.1.5 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)..........................................................................22 2.2 Leistungen, die den Leistungen zur Existenzsicherung vorgelagert sind...........................23 2.2.1 Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine ............................................................23 2.2.2 Kinderzuschlag ......................................................................................................27 2.2.3 Unterhaltsvorschussleistungen ................................................................................27 2.3 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - zusammenfassende Darstellung ........................28 2.3.1 Armut und Armutsgefährdung von SGB II und SGB XII Beziehenden ........................28 2.3.2 Armut und Armutsgefährdung von Leistungsempfangenden nach den Asylbewerberleistungsgesetz. ..........................................................................................29 2.3.3 Armut und Armutsgefährdung von Wohngeldbeziehenden.....................................29 2.3.4 Verdeckte Armut ...................................................................................................29 2.3.5 Gesamtpersonenzahl nach Rechtskreisen ................................................................30 2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut .............................................................................31 3 Angebote und Maßnahmen der Kommune und freier Träger ...............................................33 3.1 Beratung und Unterstützung ........................................................................................33 3.1.1 Allgemeine Sozialberatung .....................................................................................33 3.1.2 Schuldnerberatung ................................................................................................36 3.1.3 Sucht und psychologische Beratung .......................................................................36 3.1.4 Beratung für Migrantinnen und Migranten .............................................................37 3.1.5 Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote ...................................................38 3.2 Ausbildung und Arbeit .................................................................................................40 3.2.1 Angebote für junge Menschen ...............................................................................40 3.2.2 Angebote für Menschen, die längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind ..........41 3.2.3 Angebote für Menschen mit Behinderung ..............................................................42 2 3.3 Teilhabe und Begegnung ..............................................................................................42 3.3.1 Vergünstigungen ...................................................................................................42 3.3.2 Weitere Angebote .................................................................................................43 3.4 Bildung, Betreuung, Erziehung......................................................................................46 3.4.1 Kinder unter 3 Jahren ............................................................................................46 3.4.2 Kita Ü3 und Schule ................................................................................................47 3.5 Wohnen und Angebote zur Wohnraumsicherung .........................................................48 4 Handlungsempfehlungen ....................................................................................................50 4.1 Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen früherer Berichte ..................................50 4.1.1 Armutsbericht GD 228/08, Zusammenfassung ........................................................50 4.1.2 Kinderarmut - Handlungskonzept für die Stadt Ulm, GD 201/08 und GD 397/08 .....52 4.1.3 Neukonzeption Sozialer Vergünstigungen in Ulm, GD 269/09 .................................53 4.2 Anträge zur Beschlussfassung an den Ulmer Gemeinderat .............................................53 5 Sozialräumliche Betrachtung ...............................................................................................56 5.1 Unterstützungsleistungen nach Sozialräumen................................................................57 5.2 Sozialraum 1 - Mitte/Ost ...............................................................................................58 5.2.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................58 5.2.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................58 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 1 - Mitte-Ost..........................................................59 5.2.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................61 5.3 Sozialraum 2 - Böfingen ...............................................................................................62 5.3.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................62 5.3.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................63 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 2 - Böfingen ..........................................................64 5.3.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................66 5.4 Sozialraum 3 - Ulmer Westen........................................................................................66 5.4.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................66 5.4.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................67 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 3 - West ................................................................68 5.4.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................70 5.5 Sozialraum 4 - Eselsberg ...............................................................................................72 5.5.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................72 5.5.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................72 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 4 - Eselsberg ..........................................................73 5.5.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................75 5.6 Sozialraum 5 - Wiblingen..............................................................................................76 5.6.1 Charakterisierung des Stadtteils..............................................................................76 5.6.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln .................................76 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 5 - Wiblingen.........................................................77 5.6.3 Angebote der Kommune und freier Träger .............................................................78 Anhang 1: Stellungnahmen aus dem Kreis der Mitglieder des Dialogforums Soziales ...............80 Anhang 2: Sozialräume Ulm nach Stadtvierteln und Ortschaften .............................................92 3 1 Einführung In den verschiedenen Untersuchungen, die Armut im nationalen Vergleich zum Thema haben, zählt der Süden Deutschlands mit Baden-Württemberg und Bayern zu den "reichsten" Regionen in Deutschland. Genauer betrachtet hat der Stadtkreis Ulm (gleichauf mit dem Landkreis AlbDonau und dem Landkreis Biberach) mit 9,0% relativer Kaufkraftarmutsquote1 den drittniedrigsten Wert im gesamten Bundesgebiet. Auch nach der Kennzahl des Deutschen Städtetages, mit der gemessen wird, ob eine Stadt als wohlhabend gilt, dies ist dann der Fall wenn die Investitionen höher als die Sozialleistungen sind, gilt die Stadt Ulm im Gemeindefinanzbericht 2013 als wohlhabend.2 Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer haben die wirtschaftliche Lage in Ulm 2013 als sehr positiv bewertet3. In Umfragen bei den Unternehmen und Betrieben wurden die aktuelle Geschäftslage wie auch die Geschäftserwartungen als sehr gut beurteilt. Im Dezember 2013 waren in Ulm 3.075 Menschen arbeitslos gemeldet, dies entspricht einer Quote von 4,8% (Baden-Württemberg: 3,9%; Bundesgebiet 6,7%). Dennoch beschäftigen wir uns auf Antrag aller Fraktionen in dem vorliegenden Bericht mit dem Thema Armut, da es trotz dieses Umstandes auch in Ulm Personengruppen gibt, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Wir nehmen dabei die Risikogruppen in den Blick, die nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln4 in Städten vor allem mit den Gruppen der Arbeitslosen, der Alleinerziehenden und der Migranten/innen identifiziert werden. Besonders in Städten drohen die Ungleichheiten größer zu werden. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über Armut und Armutsgefährdung in Ulm. Dafür werden die Daten derjenigen Menschen erhoben, die aktuell oder auf Dauer von Unterstützungsleistungen abhängig sind. Damit ist ein Hinweis auf arme (im Sinn der relativen Armut) und armutsgefährdete Menschen möglich. Daten über diejenigen Menschen, die arm sind, aber keine Leistungen beantragen, liegen nicht vor und werden auf der Grundlage von zu diesem Thema durchgeführten Studien geschätzt. Desweiteren geben wir einen Überblick über die Angebote der Kommune und freien Träger, die sich an Menschen, die von Armut betroffen sind, richten. Soweit dies möglich ist wird auf sozialräumlicher Ebene die Situation in den Sozialräumen und Stadtvierteln beschrieben. In unserer Betrachtung werden Daten herangezogen, die Armut anhand der materiellen Situation des einzelnen Menschen beschreiben, wohl wissend, dass die finanzielle Situation lediglich ein Indikator in diesem Zusammenhang ist, aber nicht das einzige Kriterium für relative Armut. Um die individuelle Situation der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu analysieren, müsste der Blick weiter gefasst werden und Faktoren wie Gesundheit, Arbeit, Bildung, Wohnen und Versorgung mit Infrastruktur beschrieben werden. Diese deutlich weitere und umfassendere Herangehensweise ist nicht Aufgabe des vorliegenden Berichtes. 1 Kaufkraftarmut: Einkommen bezogen auf die Kaufkraft, die das Einkommen in der jeweiligen Region hat. Dadurch werden Städte, mit hohem Preisniveau, und ländliche Gebiete, mit niedrigem Preisniveau, vergleichbar 2 Gemeindefinanzbericht 2013 3 Handwerkskammer Ulm, Jahresbericht 2013, S. 8 IHK Ulm Wirtschaft schaltet hoch - DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2013 4 Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Hüther, Michael, Einkommensarmut in Deutschland aus regionaler Sicht, 25.08.2014 Pressekonferenz in Berlin 4 1.1 Armut und Armutsgefährdung Bei der Definition von materieller Armut wird zwischen absoluter und relativer Armut unterschieden. Als absolut arm gilt die Person, deren Existenz nicht mehr gesichert ist. Relativ arm sind, nach Definition der WHO5, Menschen mit weniger als 50% des Durchschnittseinkommens einer Gesellschaft. Relative Armut bezeichnet die Unterversorgung mit Gütern jeglicher Art sowie die Beschränkung der Lebenschancen verglichen mit dem durchschnittlichen Wohlstand der Gesellschaft.6 Eine Armutsgefährdung liegt dann vor, wenn weniger als 60% des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung stehen. Dies wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Entsprechend spricht man von Einkommensreichtum, wenn die Einkommen mehr als 200% des Äquivalenzeinkommens betragen.7 1.1.1 Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung In der amtlichen Sozialberichterstattung wurden Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung entwickelt. Deren Festlegung nach einem einheitlichen Verfahren ermöglicht somit eine Vergleichbarkeit auf Bund- und Länderebene. Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen Die Armutsmessung basiert auf dem Äquivalenzeinkommen. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-KopfEinkommen je Haushaltsmitglied. Damit werden Vergleichswerte ermittelt, die einen Bezug zur mittleren Einkommenssituation von Deutschland gesamt, von dem jeweiligen Bundesland oder von der jeweiligen Region ermöglichen. Armutsgefährdungsquote und Einkommensreichtumsquote Der Anteil der Menschen mit einem Netto-Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsquote von 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen liegt 20128 im Durchschnitt in BadenWürttemberg9 bei 14,7%. Das bedeutet, dass 14,7% der Menschen weniger als die in unten stehender Tabelle angegebenen Beträge, je nach Haushaltstyp, pro Monat zur Verfügung haben. Für das gesamte Bundesgebiet liegt dieser Wert bei 15,2% und für die Region DonauIller bei 12,5%. Eine Armutsgefährdungsquote für den Stadtkreis Ulm wurde nicht errechnet. Die Bezugseinheit, die der Stadtkreisebene am nächsten kommt, ist die Region-Donau-Iller.10 Entsprechend wird die Einkommensreichtumsquote berechnet und der Anteil der Menschen, die mehr als 200% des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben, liegt in Baden-Württemberg bei 7,5% und im gesamten Bundesgebiet bei 8,1%. Für die Region Donau-Iller liegen für die Einkommensreichtumsquote keine Berechnungen vor. 5 World Health Organisation - Weltgesundheitsorganisation http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/relative-armut.php 7 Diese Daten werden auf der Basis des Mikrozensus errechnet 8 Zahlen für 2013 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht vor 9 www.amtliche-sozialberichterstattung.de, Tabelle A 1.2 Armutsgefährdungsquote nach Bundesländern in % gemessen am Landes-Median 10 Ebda. , Tabelle A 1.4.3 Armutsgefährdungsquoten nach Raumordnungsregionen / Anpassungsschichten in % gemessen am Median der jeweiligen Raumordnungsregion / Anpassungsschicht 6 5 *) gemessen am Äquivalenzeinkommen Region Donau-Iller bzw. Ba-Wü bzw. Deutschland Höhe der Armutsgefährdungsschwelle in Euro In Euro betrachtet sind die jeweiligen Armutsgefährdungsschwellen je nach Bezugseinheit unterschiedlich. Beispielsweise ist der Median der Einkommen, wenn er bundesweit betrachtet wird, niedriger als in strukturstarken Regionen wie beispielsweise in Süddeutschland. Höhe der Armutsgefährdungsschwelle 2012 für Baden-Württemberg11 Da weder bezogen auf die Region Donau-Iller noch auf den Stadtkreis Ulm eine Durchschnittseinkommensberechnung in Form einer Tabelle nach Haushaltstypen vorliegt, die die Grundlage für die Errechnung der Armutsgrenze und die Bestimmung der Armutsgefährdung ist, beziehen wir uns im Folgenden auf die Angaben, die für BadenWürttemberg vorliegen. (Angaben für 2013 wurden noch nicht veröffentlicht) Armut- und Armutsgefährdungsgrenzen Baden-Württemberg - 2012 in Euro/Monat Alleinstehende Paar ohne Kind Paar 1 Kind u14 Paar 2 Kinder u14 Paar 3 Kinder u14 Alleinerz. 1 Kind u14 Alleinerz. 2 Kinder u14 Alleinerz. 3 Kinder u14 jedes weitere Kind u14 jedes weitere Kind ab 14 Armutsgrenze = relativ arm (50% des mittleren Haushaltsnettoeinkommens) Armutsgefährdung (60% des mittleren Haushaltsnettoeinkommens) 794 € 1.192 € 1.429 € 1.668 € 1.906 € 1.033 € 1.271 € 1.509 € 238 € 398 € 953 € 1.430 € 1.715 € 2.001 € 2.287 € 1.239 € 1.525 € 1.811 € 286 € 477 € 11 http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A2armutsgefaehrdungsschwellen.html Tabelle A.2 Armutsgefährdungsschwelle in Euro nach Bundesländern und Haushaltstyp 6 1.1.2 Armutsgefährdung nach soziodemografischen Merkmalen Auf der Ebene von Baden-Württemberg liegen Daten vor, die eine genauere Betrachtung der Menschen, die armutsgefährdet sind, zulassen.12 Welche Unterschiede nach Altersgruppen und nach Haushaltszusammenhängen zu erkennen sind, welchen Einfluss das Bildungsniveau oder die Herkunft hat zeigt die Betrachtung auf Landesebene.13 Zum Vergleich: Die durchschnittliche Quote der armutsgefährdeten Menschen in Baden-Württemberg liegt bei 14,7%14. Die Armutsgefährdung ist besonders hoch bei  Erwerbslosen  Alleinerziehenden-Haushalten  kinderreichen Familien mit 3 oder mehr Kindern  Personen und Haushalten mit niedrigem Bildungsstand  Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit  generell mit Migrationshintergrund  Jungen Menschen von 18 bis unter 25 Jahre  Personen über 65 Jahre 54,1% 45,8% 26,2% 35,6% 29,2% 24,1% 22,6% 17,1% (Bsp. von allen Allerziehenden in Baden-Württemberg sind 45,8 % arm oder armutsgefährdet, verfügen also über weniger als 60 % des Äquivalenzeinkommens. Ermittelt über den Mikrozensus.) Armut und Armutsgefährdung Älterer Zur finanziellen Lage älterer Menschen beziehen wir uns auf Aussagen der Familienforschungsstelle im Statistischen Landesamt15, die die Einkommenslage älterer Menschen in Baden-Württemberg untersucht hat. In der genaueren Analyse wird deutlich, dass vor allem Menschen, die älter als 70 Jahre sind, eine höhere Armutsgefährdungsquote haben (17,9%, Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Deutliche Unterschiede gibt es bei der Betrachtung von Männern und Frauen. Während bei den Männern die Armutsgefährdungsquote dem Durchschnitt entspricht, liegt sie bei Frauen schon ab 70 Jahren über dem Durchschnitt und liegt bei den über 80 jährigen Frauen bei 22,8 % (Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Frauen beziehen geringere Altersrenten als Männer und beziehen häufiger Leistungen der Grundsicherung im Alter. Besonders betroffen sind die alleinlebenden Frauen. Armut und Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen Auch Kinder und Jugendliche sind in einem über dem Durchschnitt liegenden Umfang betroffen (17,9%, Durchschnitt Ba-Wü: 14,7%). Für sie bedeutet Armutsgefährdung häufiger einen länger anhaltenden Zustand. 12 Eine Auswertung nach soziodemografischen Merkmalen wurde für die Region Donau-Iller nicht gemacht, jedoch kann man davon ausgehen, dass die baden-württembergische Analyse auf die Region übertragbar ist. Diese Angaben gelten für armutsgefährdete und relativ arme (= weniger als 50% des mittleren Einkommens) Menschen gleichermaßen. 13 Armutsgefährdungsquote- tabelleA1201bw_land 14 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. 15 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, FaFo FamilienForschung Baden-Württemberg, Einkommenslage älterer Menschen, Stuttgart 2014 7 1.2 Zuständigkeiten Die Finanzierung der Unterstützungsleistungen teilen sich Bund, Land und Kommune. Für die Bewilligung und Auszahlung ist in der Regel die Kommune zuständig, im Falle des Jobcenters in einer gemeinsamen Einrichtung von Kommune und Agentur für Arbeit. Leistung Festsetzung der Regelsätze Finanzierung Regelsätze und Mehrbedarfe - SGB II Finanzierung Kosten der Unterkunft für SGB II Empfangende Zuständigkeit Bund Bund Finanzierung Hilfe zum Lebensunterhalt Kommune Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - (SGB XII Kap. 4) Finanzierung Bund Finanzierung Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap. 6+7) Finanzierung Kosten der Unterkunft für SGB XII Empfangende Einmalige Beihilfen nach SGB II und XII Kommune Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Bund, Kommune16 Wohngeld Land, Bund Kinderzuschlag Bund Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Land, Kommune 16 Anmerkung Kommune und Bund Bewilligung und Auszahlung über Jobcenter Bewilligung und Auszahlung über das Jobcenter. Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an diesen Kosten der Kommunen. Im Jahr 2013 mit 34,4 % Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales. In 2013 übernimmt der Bund 75% der Nettoausgaben, ab 2014 sind dies 100%. Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales Kommune Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales Kommune Dazu zählen Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt Für SGB XII Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales Für SGB II Bewilligung und Auszahlung über das Jobcenter Beantragung und Bewilligung über FB Bildung und Soziales und Job Center, Finanzierung derzeit noch über den Bund gesichert Beantragung und Auszahlung über FB 3 Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Beantragung und Auszahlung über Familienkasse Bewilligung und Auszahlung über die Kommune Siehe GD 456/13 8 Leistung Unterhaltsvorschuss zuständig Kommune Anmerkung Bewilligung und Auszahlung über FB Bildung und Soziales, ebenso die Heranziehung Unterhaltspflichtiger Gesetzliche Aufgabe für SGB II Bezieherinnen und Bezieher, ansonsten freiwillige Leistung Finanziert vom Land, durchgeführt von der Diakonie und Rechtsanwälten Schuldnerberatung Kommune und Freie Träger Verbraucherinsolvenzverfahren Land Kommune Integration von Arbeitslosen in Arbeit Wohnberechtigungsscheine Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Kommune Beseitigung unfreiwilliger Obdachlosigkeit Kommune Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und günstiger Infrastruktur Ulmer Lobbycard, Kinderbonuscard Ermäßigungen/Sozialtarife für städt. Dienstleistungen Landesfamilienpass Kommune Prüfung und Ausgabe über FB 3 Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Bürgerdienste. Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft, Beschlagnahme einer Wohnung gesetzlicher Auftrag Freiwillige Leistung Kommune Kommune Freiwillige Leistung Freiwillige Leistung Land Rundfunkgebührenbefreiung Landesrundfunkanstalten, Abwicklung an GEZ übertragen Beantragung bei der Kommune, freiwillige Leistung Kommune unterstützt beratend die GEZ 1.2.1 Möglichkeiten und Grenzen kommunalen Handelns Die Kommune hat keine Zuständigkeit bei der Festsetzung der Höhe der Regelsätze, also für die Höhe der Unterstützungsleistungen der Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Hier führt die Kommune lediglich die Gesetze des Bundes aus. Begrenzt sind die Möglichkeiten der Kommune sowohl bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen (regionale Wirtschaft) als auch hinsichtlich der Maßnahmen des gemeinsam mit der Agentur für Arbeit betriebenen Jobcenters. Handlungsspielräume bestehen im Wesentlichen • • • • bei der Beratung der Betroffenen, um diesen einen angemessenen Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu ermöglichen bei der Beratung der Betroffenen hinsichtlich möglicher mit Armut verknüpfter Problemlagen, die wiederum der Aktvierung von Selbsthilfekräften im Wege stehen (z.B. Sucht, Schulden, psychische Probleme) bei Möglichkeiten der Beratung und Qualifizierung von Jugendlichen, damit diese den Weg in Ausbildung und Beruf finden, von Langzeitarbeitslosen, damit diese den Weg aus der Erwerbslosigkeit finden, aber auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende (z.B. Ausbildung, Kinderbetreuung) zur Aufnahme von Erwerbsarbeit, aber auch entsprechende Anstrengungen, um für Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern bei der Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, an städtischer Infrastruktur, Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung sowie an kulturellen Aktivitäten 9 1.3 Armutsberichterstattung Armutsberichte, Sozialberichte oder Berichte zur sozialen Lage werden in Bund, Land und Kommunen abhängig von der Beauftragung durch die politische Ebene oder als Instrument des Monitorings der Verwaltung verfasst. Sie erscheinen teilweise jährlich oder auch in größeren zeitlichen Abständen. 1.3.1 Berichterstattung Bund Die Bundesregierung ist auf der Grundlage von Beschlüssen des Bundestages von 2000 und 2001 aufgefordert, eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema Armut und Reichtum durchzuführen. Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht wurde für den Zeitraum 2007 bis 2011 bzw. 2012 vorgelegt. Zentral ist die Darstellung der Armutsrisiken in verschiedenen Lebensphasen. Dabei werden Faktoren analysiert, die das individuelle Abstiegsrisiko erhöhen, und Ansatzpunkte benannt, die zur Überwindung von Risikolagen beitragen. Grundlage der Betrachtung ist, dass Armutsrisiken nicht als eine statische Größe, sondern als veränderbarer Prozess beschrieben werden. 1.3.2 Berichterstattung in Baden-Württemberg Aktuell wird für Baden-Württemberg ein erster Armuts- und Reichtumsbericht erstellt. Neben der Darstellung der Rahmenbedingungen, wie der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Darstellung der Verteilung von Einkommen und damit verbundener Ungleichheiten wird ein Schwerpunkt des Berichts die Beschreibung von Kinderarmut sein. Der Bericht soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden. 1.3.3 Berichterstattung in Ulm In Ulm begann man sich Anfang der 1990er Jahre mit dem Thema der sozialen Lage und Armut und im Besonderen der Kinderarmut zu beschäftigen und Berichte dazu zu erstellen. In den Berichten zu den Themen Familie, Senioren, Internationale Stadt und Wohnen wurde jeweils der Aspekt Armut mit berücksichtigt. 1.3.3.1 Sozialbericht und Armutsbericht Die Erstellung eines Armutsberichtes war zunächst in der Erweiterung des bis dahin erstellten Sozialberichtes 1993 von der SPD Fraktion beantragt worden. Der Sozialbericht wurde um das Thema „soziale Benachteiligungen“ ergänzt.  1994 Erstellung eines Armutsberichtes nach dem sogenannten Lebenslagenkonzept. In den Folgejahren Aktualisierung des Zahlenteils.  1999 Erweiterung des Sozialberichts als Geschäfts- und Rechenschaftsbericht der kommunalen sozialen Arbeit, jährliche Fortschreibung bis 2004  2008 Armutsbericht, Überblick über die kommunale Aufgabenverantwortung. Vorstellung des Kinderreports Deutschland 2007 und daraufhin Erstellung eines Zwischenberichts zur Kinderarmut. Die Verwaltung wurde beauftragt, "mehr Bildungsgerechtigkeit für Ulmer Kinder als Aufgabe einer vorsorgenden Stadtpolitik" ins Zentrum der Bildungsoffensive zu stellen und ein Handlungskonzept dafür vorzulegen. Die in den verschiedenen Vorlagen aufgeführten Handlungsempfehlungen werden im Kapitel 4 dargestellt.  2014 Beschluss im FBA Bildung und Soziales (GD 021/14) zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Bildungs- und Sozialberichterstattung. 10 1.3.3.2 Armut als Thema in anderen Berichten Das Thema Armut wird in einer Reihe von weiteren Planungen und Berichten behandelt. Im Seniorenbericht 201017 wird auf die Risiken für Altersarmut und ihrer Zunahme in Zukunft hingewiesen und die Notwendigkeit einer differenzierteren Beschäftigung mit diesem Thema empfohlen. Die Wohnungsdebatte 201118 weist auf Personengruppen hin, die sich nicht selbst mit einer angemessenen Wohnung versorgen können. Diese sind in der Regel einkommensschwach und die Stadt ist meist verpflichtet, für die Unterkunftskosten ganz oder teilweise aufzukommen. Deutlich wird hier, dass ein nicht ausreichendes Einkommen andere noch vorliegende Problemlagen verschärft und dass der Zugang zu dem ohnehin knappen Angebot an günstigen Wohnungen zusätzlich erschwert wird. Noch differenzierter wurde auf die Wohnraumproblematik in der 2013 erstellten Studie des Büros Weeber + Partner "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm" eingegangen.19 Der Bericht beschäftigt sich mit den Bürgerinnen und Bürgern, die eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft erhalten (Leistungen des SGB II und SGB XII) und zusätzlich weitere soziale Hilfen bekommen wie Schuldnerberatung oder Jugendhilfemaßnahmen. Bei diesem Personenkreis spielt die Frage der Wohnsituation eine wichtige Rolle. Deren Lösung kann ein wichtiger Teil der Problemlösung insgesamt sein und damit zur Stabilisierung der Lebenssituation beitragen. Der Gemeinderat hat in einer gemeinsamen Sitzung der Fachbereichsausschüsse Stadtentwicklung Bau und Umwelt und Bildung und Soziales am 18.02.2014 (GD 013/14) entsprechende Maßnahmen beschlossen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Im Bericht Ulm: Internationale Stadt von 201220 werden die Frage der Erweiterung der Teilhabe durch Bildung und Sprachkompetenz beschrieben und entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert. Auf die Situation von Asylbewerbern und den kommunalen Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lebenssituation wird dort gesondert eingegangen. 1.3.3.3 Sozialraumberichte Die jährlich vorgestellten Sozialraumberichte der Abteilung FAM geben, bezogen auf den einzelnen Sozialraum, einen Überblick über sämtliche Kinder- und Jugendhilfeaktivitäten. Dieser wird durch eine Sozialraumanalyse sowie einer Auswertung der Kennzahlen ergänzt. Die Sozialraumanalyse misst Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mittels Sozialindikatoren, bevölkerungsbezogenen und fallbezogenen, und macht einen Vergleich der einzelnen Sozialräume möglich. Beispielsweise wird der Anteil von Leistungsempfangenden nach SGB II im Sozialraum oder die der minderjährigen Leistungsempfangenden nach SGB II an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe ermittelt. Das Thema Armut wird hier nicht explizit behandelt, es werden jedoch die Risikogruppen für Armut, wie z.B. Alleinerziehenden-Haushalte, Zahl der Arbeitslosen, Zahl der Leistungsempfangenden nach SGB II statistisch dargestellt. Damit wird die unterschiedliche "Belastung" der einzelnen Sozialräume sichtbar, die sich auf die Aktivitäten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auswirken kann. 17 Seniorenbericht 2010, hrsg. v. Stadt Ulm, FB Bildung und Soziales Wohnungsdebatte 2011, Vorlage für die Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2011, S. 38-39 19 Wohnraumbedarf für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm. Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich - derzeitiger und künftiger Bedarf. Weeber + Partner, Stuttgart/Berlin 2013. Anlage 1.1 zu GD 013/14 20 Ulm: Internationale Stadt, Hrsg. Stadt Ulm, 2012 18 11 2 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - gesamtstädtische Betrachtung These: Wir gehen davon aus, dass Bezieherinnen und Bezieher von Unterstützungsleistungen unter den Einkommensgrenzen für relative Armut und/oder Armutsgefährdung liegen. Um also darstellen zu können, wie viele Haushalte und Personen in welchen Sozialräumen und Stadtvierteln in Ulm als arm oder armutsgefährdet bezeichnet werden können, werden die Daten zu den Beziehenden unterschiedlicher Leistungen dargestellt. Uns ist wohl bewusst, dass hiermit nicht alle Menschen in Ulm erfasst werden, die relativ arm oder armutsgefährdet sind. Nicht erfasst werden vor allem diejenigen Menschen, die trotz ihres niedrigen Einkommens und obwohl sie einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung hätten, wissentlich oder unwissentlich keinen Antrag stellen. Hier spricht man vielfach von der verdeckten Armut. Um "verdeckte" Armut mit Zahlen zu unterlegen beziehen wir uns auf Studien zu diesem Thema21. Daraus ergibt sich, dass von den Beziehenden von geringen Renten, die einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, 68% keinen Antrag stellen. Bei den Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten, haben 40% keine Leistungen beantragt. Die in dieser Studie ermittelten Prozentzahlen rechnen wir auf die jeweiligen Ulmer Zahlen um. Die entsprechenden Zahlen fließen ebenso in die Gesamtdarstellung ein. 2.1 Unterstützungsleistungen Die Unterstützungsleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme22 sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen im Wesentlichen folgende Leistungen:  Arbeitslosengeld I / Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III "Arbeitsförderung")  Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“)  Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen)  Einmalige Leistungen, dazu zählen die Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung von orthopädischen Schuhen (SGB XII §31)  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen)  Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  Wohngeld  Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche Diese verschiedenen Unterstützungsleistungen und die für Ulm ermittelten Daten dienen als Grundlage zur Beschreibung des Personenkreises, der armutsgefährdet sein könnte. Grundlage dafür ist der Regelsatz bzw. Regelbedarf, der gesetzlich festgelegt ist. 21 Irene Becker, Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter, in: Zeitschrift für Sozialreform 2/2012 22 www.amtliche-sozialberichterstattung.de 12 2.1.1 Regelbedarf, Kosten der Unterkunft Regelbedarf, Festlegung und Höhe23 Der Regelbedarf, seine Zusammensetzung und Höhe wird nach § 28 SGB XII ermittelt. Grundlage dafür sind Auswertungen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Regelsätze variieren leicht je nach Bundesland. Sie werden jährlich angepasst. Dabei werden sechs Regelbedarfsstufen, je nach Haushaltssituation, in der die anspruchsberechtigte Person lebt, sowie die einzelnen Bedarfspositionen, wie z.B. die Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, festgelegt. Der Regelsatz wird für die Leistungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung nach SGB XII, für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zugrunde gelegt. Regelbedarf 2013 Nr. 1 EVS-Abteilung und Einzelposten Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Personen im Haushalt alleinstehende Erwachsene Erwachsene in gemeinsamen Haushalt weitere Erwachsene im Haushalt Kind ab 15 Kind 7-14 Kind 0-6 135,63 € 122,49 € 106,16 € 102,61 € 90,54 € 79,53 € 32,10 € 28,99 € 25,12 € 24,28 € 21,43 € 18,82 € 31,93 € 28,84 € 24,99 € 24,15 € 21,31 € 18,72 € 5 Bekleidung und Schuhe Wohnen, Energie und Instandhaltung Innenausstattung, Haushaltsgeräte und gegenstände 28,94 € 26,14 € 22,65 € 21,89 € 19,32 € 16,97 € 6 Gesundheitspflege 16,42 € 14,83 € 12,85 € 12,42 € 10,96 € 9,63 € 7 Verkehr Nachrichtenübermittlungen Freizeit, Unterhaltung, Kultur 24,05 € 21,72 € 18,83 € 18,20 € 16,06 € 14,10 € 33,74 € 30,48 € 26,41 € 25,53 € 22,53 € 19,79 € 42,19 € 38,10 € 33,02 € 31,92 € 28,16 € 24,74 € 1,47 € 1,33 € 1,15 € 1,11 € 0,98 € 0,86 € 7,56 € 6,83 € 5,92 € 5,72 € 5,05 € 4,43 € 27,98 € 25,27 € 21,90 € 21,17 € 18,68 € 16,41 € 382,00 € 345,00 € 299,00 € 3 4 8 9 10 Bildung Beherbergungs- und 11 Gaststättenleistungen Andere Waren und 12 Dienstleistungen Summe 289,00 € 255,00 € 224,00 € Kosten der Unterkunft24 Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft. Für die Übernahme der Mietkosten werden angemessene Grenzen für die Kaltmiete (ohne Heizungs- und Betriebskosten), die sogenannten Mietobergrenzen für Ulm festgelegt. Diese hängen von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab und liegen zwischen 297 € für eine Person und 891 € für acht Personen. Zur Kaltmiete bzw. zur Mietobergrenze kommen die mietvertraglich vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung in angemessener Höhe hinzu. Diese werden gesondert betrachtet. 23 http://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, 26.03.2014 http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_604516/Argen/Ulm/DE/JCUfinanzHilfen/KDU/ KDUKNOTEN.html__nnn=true, 10.04.2014 24 13 Mietobergrenze für den Stadtkreis Ulm, 2013 Anzahl der Personen Angemessene Kaltmiete im Haushalt (Mietobergrenze) in € 1 297 2 396 3 474 4 569 5 624 6 713 7 802 8 891 Angemessene Nebenkosten in € 130 174 217 260 304 347 390 434 2.1.2 Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Personen Als erwerbsfähig gilt, wer unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Erwerbsfähige Personen, die arbeitslos gemeldet sind und durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Anwartschaften erworben haben, erhalten beitragsabhängige Leistungen nach dem SGB III - Arbeitslosengeld I. Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II - Arbeitslosengeld II / Harz IV. 2.1.2.1 SGB III Leistungen = Arbeitslosengeld I Personen, die ihre Arbeit verloren haben, sind nach dem Sozialgesetzbuch III anspruchsberechtigt und können Arbeitslosengeld (= ALG I) erhalten, wenn sie die Anwartschaft erfüllt haben. Arbeitslosengeld erhält, wer mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis stand. Dies beträgt 60% vom Bruttoarbeitsentgelt (abzüglich der Sozialversicherungspauschale von 21%, sowie Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag). Es wird für eine Dauer von 6 bis 12 Monaten gewährt in Abhängigkeit von der vorangegangenen Dauer der Beschäftigung. Personen ab 50 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Dies ist wieder von der vorangegangenen Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abhängig. Im Dezember 2013 erhielten 1.190 Personen in Ulm Arbeitslosengeld I. Bei diesem Personenkreis gehen wir davon aus, dass keine aktuelle Armut und Armutsgefährdung vorliegt. Diese fließen deshalb nicht in unsere Gesamtdarstellung ein. Ausgenommen sind die weiter unten beschriebenen "Aufstocker/innen". 2.1.2.2 Grundsicherung - Leistungen nach dem SGB II (ALG II) Personen, die erwerbsfähig, aber nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch ein Einkommen decken können, fallen unter das Sozialgesetzbuch II. Mit diesen Leistungen soll den Berechtigten ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Erwerbsfähigkeit setzt voraus, dass diese Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich um Arbeitsangebote bemüht. Ebenso erhalten nicht erwerbsfähige Personen Leistungen nach dem SGB II, wenn sie mit erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen in Bedarfsgemeinschaften leben und aufgrund ihres Alters (Kinder unter 15 Jahre) oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht erwerbsfähig sind. Im Unterschied dazu erhalten nicht erwerbsfähige Personen, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsberechtigten leben, Leistungen nach dem SGB XII. 14 Grundsicherung für Arbeitssuchende Die Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert sich am Bedarf des Empfängers bzw. der Empfängerin. Dabei werden das vorhandene Einkommen und das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Sie umfasst die Regelleistung (Regelbedarf - siehe 2.1.1), Leistungen für Unterkunft und einmalige Leistungen. Außerdem werden Beträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgeführt. Datenlage Von den insgesamt 5.391 (Dez. 2013) SGB II Beziehenden waren 1.656 Personen nicht erwerbsfähig, davon 1.590 Kinder unter 15 Jahren, die in den Bedarfsgemeinschaften leben. Für 66 Personen über 15 Jahre ist aktuell eine Arbeit über drei Stunden pro Tag nicht zumutbar. SGB II Beziehende Dez. 2013. 5.391 1.656 3.735 Personen in Bedarfsgemeinschaften: nicht erwerbsfähig davon erwerbsfähig davon Bezieher von ALG I erwerbstätig 88 1.056 Aufstockende Leistungen für ALG I Beziehende und Erwerbstätige Beziehende von Arbeitslosengeld I können zusätzlich aufstockende Leistungen25 nach dem SGB II erhalten, wenn das Arbeitslosengeld auf Grund des niedrigen Einkommens, das sie zuvor hatten, nicht ausreicht. Das Gleiche gilt für Personen, die erwerbstätig sind, und deren Einkommen nicht ausreichend ist und auch kein ausreichendes einzusetzendes Vermögen vorhanden ist26. Diese können aufstockende Leistungen ergänzend zu ihrem Einkommen beantragen. Aufstockende ALG I und erwerbstätig Aufstockende (von ALG I) Erwerbstätige Leistungsbeziehende Dez. 2013 88 1.056 88 Personen, die Arbeitslosengeld I erhielten, bezogen zusätzlich aufstockenden Leistungen, da das Arbeitslosengeld zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend war. Von den insgesamt 3.735 erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, waren 28,3% erwerbstätig. Diese insgesamt 1.056 Personen hatten ein zu niedriges Einkommen und mussten deshalb zusätzliche Leistungen (ALG II) beantragen. Mehr als die Hälfte von ihnen, 575 Personen (54,4%) waren auf Minijob-Basis mit bis zu 450 Euro/Monat beschäftigt. 25 http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Kurzinformationen/GenerischePublikationen/Kurzinformation-Grundsicherungsstatistik-SGBII.pdf 26 http://de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker 15 2.1.2.3 Leistungsempfangende SGB II in Ulm nach Sozialräumen Betrachtet man die absoluten Zahlen leben die meisten SGB II Beziehenden (1.732 Personen) im Sozialraum West. Der höchste Anteil der SGB II Beziehenden gemessen an der Einwohnerzahl des Sozialraums findet sich mit 6,0% im Sozialraum Wiblingen. 16 2.1.2.4 Haushaltsstruktur von SGB II Leistungsempfangenden27 Bedarfsgemeinschaften Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften und mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat.28 Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer in einem Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von den insgesamt 2.931 Bedarfsgemeinschaften (BG) leben mehr als die Hälfte (52%) in einem Single-Haushalt. In 33% (= 953 BG) der Bedarfsgemeinschaften wohnen Kinder unter 15 Jahre und in 109 Bedarfsgemeinschaften Kinder über 15 Jahren. Ein knappes Viertel, 24% (= 695 BG) aller Haushalte sind Alleinerziehenden Haushalte. 27 Agentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Ulm Universitätsstadt, Dez. 2013, Kreisreport 4.4.2014, TAb. 2.1. 28 Ebenda, Glossar, S. 9 17 2.1.2.5 Leistungsempfangende im SGB II nach soziodemografischen Merkmalen Alter Von den Personen im SGB II Leistungsbezug sind 29% Kinder unter 15 Jahre und somit nicht erwerbsfähig. Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren sind meistens noch Schüler/innen oder befinden sich in einer Berufsausbildung und stehen deswegen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie werden beim Jobcenter gesondert betreut. Ebenso als nicht erwerbsfähig werden Personen eingestuft, die wegen der Betreuung eines Säuglings oder Kleinkindes nicht arbeiten gehen können. 18 2.1.2.6 Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden29 Die Analyse der Wohnsituation von SGB II Leistungsempfangenden zeigt folgendes: 2013 wohnen von insgesamt 2.931 Bedarfsgemeinschaften 93,7 % (2.746 Haushalte) zur Miete, die übrigen haben Wohnungseigentum (1,8%, 52 Haushalte), oder wohnen mietfrei (4,5%, 133 Haushalte) bei Angehörigen oder Bekannten. Die durchschnittliche Miete (incl. Nebenkosten) liegt bei 445 € pro Haushalt, anerkannt wurden durchschnittlich 430 €, das entspricht 96,6 % der tatsächlichen Unterkunftskosten. Pro Person stehen durchschnittlich 29,1 qm zur Verfügung. Die durchschnittliche Wohnfläche im Singlehaushalt liegt bei 44,9 qm. 443 Singlehaushalte leben in Wohnungen über 50 qm. Andererseits leben 265 Haushalte mit mehreren Personen in Wohnungen unter 50 qm: Die Verfügbarkeit von angemessenem und günstigem Wohnraum für Singles (unter 45 qm) ist nicht immer gegeben. Wohnungsgröße unter 50 qm 50 bis u75 qm 75 bis u100 qm 100 qm und mehr keine Angabe in % 39,3 34,8 14,2 2,8 9,9 Haushalte 1.062 965 394 77 275 29 Bundesagentur für Arbeit, Report für Kreise und kreisfreie Städte, Ulm Universitätsstadt, Dezember 2013 19 2.1.3 Unterstützungsleistungen für nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII Nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII sind Personen über 18 Jahre, die dauerhaft wegen Krankheit oder Behinderung voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben. Bei den Leistungen nach dem SGB XII für nicht erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, wird nach folgenden Hilfen unterschieden: a) Hilfe zum Lebensunterhalt (laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums), §§ 27 – 40 SGB-XII b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (laufende Sozialhilfe für Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren), §§ 41–46 SGB XII c) Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation), §§ 47 – 52 SGB-XII d) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, §§ 53 – 60 SGB XII e) Hilfe zur Pflege, §§ 61 – 66 SGB XII f) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, §§ 67 – 69 SGB XII g) Hilfe in anderen Lebenslagen (Blindenhilfe, Altenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten), §§ 70 – 74 SGB XII Die Leistungen auf Grundsicherung werden nur auf Antrag gewährt. Mit den Leistungen verbunden ist jeweils die entsprechende Beratung und Unterstützung. Für die Darstellung des Themas Armut und Armutsgefährdung sind die Leistungen der Grundsicherung unter a) und b) relevant. 2.1.3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt30 (HLU) nach SGB XII ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums. Sie bildet neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten diejenigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die keine andere Leistung bekommen, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung.31 Dies sind überwiegend alleinstehende Personen, welche zwar voll erwerbsgemindert sind, denen jedoch die Erwerbsminderung von Seiten des Rententrägers nur für einen befristeten Zeitraum festgestellt wurde. Aus diesem Grund kann auch keine Grundsicherung gewährt werden, da hierfür das dauerhafte Bestehen der vollen Erwerbsminderung Voraussetzung ist. In Ulm erhalten 151 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt. HLU gesamt 151 Davon HLU in Kombination mit HzP Amb. 0 HzP Stat. 0 EH Amb. 19 EH Stat. 22 30 Davon reiner HLU Bezug Summe U65 Ü65 Summe 41 110 0 110 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt Gesetzesgrundlage: SGB XII, §§ 27 – 40 - Laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. 31 20 2.1.3.2 Grundsicherung im Alter (Ü 65), bei Erwerbsminderung (U 65) Grundsicherung im Alter (GSi)32 erhalten Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, die wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. In einer Reihe von Fällen erhalten Personen, die Grundsicherung erhalten, darüber hinaus Hilfe zur Pflege (HzP) oder Eingliederungshilfe (EH). In Ulm erhalten 1.377 Personen Grundsicherung. GSi gesamt 1.377 Davon GSi in Kombination mit Davon reiner GSi Bezug HzP Amb. HzP Stat.*) EH Amb. EH Stat. Summe U65 Ü65 Summe 176 77 175 150 578 198 601 799 *) davon leben 47 Personen in Ulm, 30 sind außerhalb Ulms untergebracht. In den weiteren Darstellungen werden die 30 außerhalb Ulms untergebrachten Personen nicht berücksichtigt. 2.1.3.3 Eingliederungshilfe und Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 (3) ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Von den insgesamt 782 Leistungsempfängern/innen der Eingliederungshilfe (31.12.2013) in Ulm haben zusätzlich erhalten: Grundsicherung bei Erwerbsminderung 325 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 41 Personen Somit erhalten 47% der Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen, zusätzlich Leistungen der Existenzsicherung und tragen somit ein deutliches Armutsrisiko. 2.1.4 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Im Asylbewerberleistungsgesetz33 (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z.B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an der Sozialhilfe nach SGB XII. In Ulm lebten zum Stichtag 31.12.2013 insgesamt 253 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 133 Bedarfsgemeinschaften, davon waren ca. ein Drittel (85) Alleinstehende. 198 Personen wohnten in der Gemeinschaftsunterkunft, 55 Personen sind außerhalb untergebracht. Von den 198 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft waren im Dezember 2013 72 Kinder. Die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist im Jahr 2014 deutlich gestiegen. Die Ausgaben im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden der Kommune vom Land Baden-Württemberg für die vorläufige Unterbringung, die Sicherung des Lebensunterhalts und die Krankenhilfe erstattet. Dabei wird von einer durchschnittlichen Verweildauer von 18 Monaten ausgegangen. 32 Gesetzesgrundlage: SGB XII, §§ 41–46 Laufende Sozialhilfe für Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren. 33 http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz 21 2.1.5 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Während eine Teilhabe34 an schulischer Bildung durch die kostenlose Schulpflicht garantiert wird, gibt es eine Fülle von außerschulischen Angeboten, die darüber hinaus freiwillig genutzt werden können. Die Freizeit ist für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Bereich. Im Freizeitbereich wird direkt und indirekt eine Vielfalt an kognitiven Kompetenzen gefördert. Neben Sozialkompetenzen werden u.a. die Lernmotivation, der Ehrgeiz, die Kreativität und die Selbstständigkeit gestärkt. Ein eingeschränkter Zugang zu Kultur-, Bildungsund Freizeitangeboten bedeutet, dass ein weiterer Möglichkeitsraum für soziale Erfahrungen außerhalb des Elternhauses verschlossen bleibt. Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Unterstützungsleistungen (s.u.) beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Dazu zählen: • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf • Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung • Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels (Versetzung in die nächste Klasse) • Mittagsverpflegung in Schule und Kita • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt bis zur Altersgrenze von 25 Jahren, mit Ausnahme der Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Wer kann Leistungen beantragen? Leistungsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder • Sozialhilfe nach §2 / §3 Asylbewerberleistungsgesetz oder • Wohngeld (WoG) oder • Kinderzuschlag (KiZ) bekommen 34 ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V., Dr. Dietrich Engels, Christine Thielebein, Zusammenhang von sozialer Schicht und Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche. 2011 22 Inanspruchnahme der Leistungen35 Im Kalenderjahr 2012 nahmen bis zu 1.450 Kinder- und Jugendliche aus ca. 640 Haushalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch. Im Kalenderjahr 2013 ist die Anzahl der Haushalte auf 994 Haushalte mit ca. 2.000 Kindern und Jugendlichen angestiegen. Rund 70% der Anträge kommen aus dem Bereich der SGB II Leistungsempfangenden. Die Leistungen für den Schulbedarf bekommen sie direkt zusammen mit der SGB II Leistung ausbezahlt. Die übrigen Leistungen müssen, wie auch von den übrigen Berechtigten, beantragt werden. 2013 Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Schulmittagessen Schul- und Kita-Ausflüge incl. mehrtägige Klassenfahrten Soziale/kulturelle Teilhabe Anzahl der Kinder/Jugendlichen nach Leistungsart*) SGB II KiZ/WoG/SGB XII gesamt 1.030 410 1.440 240 118 358 42 20 62 ----287**) 294 163 457 299 153 gesamt 452 3.119 *) Es können mehrere Leistungen pro Kind/Jugendlicher gleichzeitig beantragt werden, z.B. bekommt ein Kind die Leistung für den Schulbedarf und beantragt zudem die Erstattung der Kosten für eine Klassenfahrt. **) Gesamtzahl, keine Aufteilung nach SGB II und KiZ/WoG/SGB XII, nur Schulmittagessen Die Zahlen zu Bezieherinnen und Beziehern der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) fließen nicht in die Gesamtzusammenstellung von Armut und Armutsgefährdung ein, um Dopplungen zu vermeiden. 2.2 Leistungen, die den Leistungen zur Existenzsicherung vorgelagert sind 2.2.1 Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine Auf die Leistungen des Wohngelds besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch nach dem Wohngeldgesetz: Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) geleistet.36 Die Gewährung ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Personen, die in dem Haushalt leben, sowie von der Höhe der zuschussfähigen Miete. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen diejenigen Personen, die zusammen in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben, z.B. auch Schwiegereltern oder Geschwister der wohngeldberechtigten Person. Das Einkommen aller wird für die Berechnung zugrunde gelegt. In Ulm haben 2013 insgesamt 935 Haushalte Wohngeld erhalten. Die NettoEinkommensgrenzen liegen für einen Haushalt mit einer Person bei 800 €, für Haushalte mit 4 Personen bei 1.770 €.37 Das Wohngeld stellt nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall von der wohngeldberechtigten Person und von den Haushaltsmitgliedern selbst getragen werden.38 35 Anlage 1 zur GD 456/13 Wohngeldgesetz WoGG, §1 37 Siehe Anhang Wohngeld 38 BMVBS, Wohngeld 2014, Ratschläge und Hinweise, S. 24 36 23 Beispiele39: a) Ehepaar mit einem Kind (3 Personen) Nettoeinkommen 1.201,67 € Bruttokaltmiete 455,00 Euro (Höchstbetrag: 479,00 Euro) Mietzuschuss monatlich 62,00 Euro b) Ehepaar mit drei Kindern und Schwiegermutter (6 Personen) Nettoeinkommen 1.959,02 Euro Monatl. Belastung (Eigenheim) 680,00 Euro (Höchstbetrag: 715,00 Euro) Lastenzuschuss monatlich 122,00 Euro Die Empfangende von Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Beantragung des Wohngelds ausgeschlossen, da deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Studierende und Schüler/innen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Wohngeldeinkommensgrenze gültig seit dem 01.01.2011 für die Mietspiegelstufe 3 in Ulm: Bei einem PersonenNettoHöchstbetrag der haushalt von .... Einkommensgrenze anrechenbaren Miete/Belastung in € 1 Person 800,00 Euro netto 330,00 2 Personen 1.090,00 Euro netto 402,00 3 Personen 1.340,00 Euro netto 479,00 4 Personen 1.770,00 Euro netto 556,00 5 Personen 2.030,00 Euro netto 638,00 6 Personen 2.300,00 Euro netto 715,00 7 Personen 2.570,00 Euro netto 792,00 Wohngeldempfangende in Ulm nach Haushalten und Personen Bei den Wohngeldempfangenden handelt es sich um 935 Haushalte mit 2.245 Personen für die Wohngeld bezahlt wird, vergleichbar den Bedarfsgemeinschaften. Haushalte Haushaltsmitglieder Haushaltsmitglieder insgesamt 469 1 469 122 2 244 86 3 258 100 4 400 106 5 530 33 6 198 10 7 70 6 8 48 2 9 18 1 10 10 Gesamte Zahl der Haushaltsmitglieder mit Wohngeldbezug zum 31.12.2013 2.245 39 Ebda. S. S. 40 u. 45 24 Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld nach Sozialräumen Eine sozialräumliche Auswertung bezogen auf die Haushaltsmitglieder liegt nicht vor (lediglich bezogen auf die Haushalte). Um trotzdem eine auf den Sozialraum und die Stadtviertel bezogene Auswertung machen zu können, verwenden wir bei der Darstellung vorerst die durchschnittliche Haushaltsgröße, die wir mit der Anzahl der Haushalte im Sozialraum und Stadtviertel multiplizieren. ( 2.245 Personen wohnen in 935 Haushalten = im Durchschnitt 2,4 Personen pro Haushalt) Sozialräumlich betrachtet leben sowohl in absoluten Zahlen, als auch prozentual, gemessen am Anteil der Bevölkerung, die meisten Beziehende von Wohngeld im Sozialraum Wiblingen. 25 Wohnberechtigungsscheine Für eine Sozialwohnung, die der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegt, kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Berechtigt sind Personen deren Einkommen die festgelegte Grenze von 21.730 €/Jahr (für einen 1 Personen Haushalt) nicht überschreitet.40 Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.270 € und liegt somit deutlich über der Einkommensgrenze für Wohngeldempfangende (800 € netto für 1 Person). 2013 wurden 868 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Ein Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer von einem Jahr ab der Ausstellung. In der Gesamtbetrachtung von Armut und Armutsgefährdung in Ulm werden die Haushalte mit Wohnberechtigungsscheinen nicht berücksichtigt. Auch deshalb, um eine Doppelzählung zu vermeiden, da sie zum Teil bereits in den Zahlen der Wohngeldempfangenden enthalten sind. Auf einen Wohnberechtigungsschein haben auch Menschen mit geringem Einkommen, die nicht in jedem Fall von Armut betroffen sind oder den materiellen Kriterien für Armutsgefährdung unterliegen, einen Anspruch. Wohnberechtigungsscheine nach Haushaltstypen Haushaltstypen Alleinerziehende mit 1 Kind Alleinerziehende mit mehreren Kindern Junge Familien mit Kinder unter 12 J. Familien mit 1-2 Kindern Familien mit 3 und mehr Kindern über 65 Jährige Betreutes Altenwohnen Sonstige (z.B. Alleinstehende, Paare ohne Kinder) Gesamt 99 65 60 35 40 161 149 259 299 34,5% 310 35,7% 259 29,8% 868 40 Dies entspricht dem Jahresbruttoeinkommen abzüglich von 1.000 € Werbungskosten und gilt für eine alleinlebende Person. Die Einkommen für Haushalte mit mehreren Personen werden entsprechend berechnet. 26 Bestand öffentlich geförderter Wohnungen In Ulm gibt es zum 31.12.2013 einen Bestand von 2.269 öffentlich geförderter Wohnungen41, die nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden können. Der überwiegende Anteil der geförderten Wohnungen wird von der Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS) zur Verfügung gestellt. Weitere wichtige Anbietende sind die Ulmer Heimstätte eG und die LBBW Immobilien GmbH/Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Stuttgart mbH.42 2.2.2 Kinderzuschlag Kinderzuschlag43 können Eltern, die ein eigenes, aber geringes Einkommen44 haben, bei der Familienkasse beantragen. Anhand der Familiensituation wird der individuelle Bedarf errechnet und das maximale Einkommen festgelegt, bis zu dem ein Kinderzuschlag gewährt wird. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder und beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Nach Auskunft der Direktion der Familienkasse in Nürnberg beträgt die Anzahl der Berechtigten 114 Personen mit 311 Kinderzuschlagskinder. Die Anzahl der Personen in Haushalten, die einen Kinderzuschlag erhalten, wird in der Gesamtdarstellung nicht berücksichtigt, da, so die Erfahrung bei der Gewährung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket viele Personen die einen Kinderzuschlag bekommen, auch einen Wohngeldbescheid vorweisen können und damit Dopplungen entstehen würden. 2.2.3 Unterhaltsvorschussleistungen45 Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Diese Situation kann sich noch verschärfen, wenn das Kind keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß 41 Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht. Abteilung Verwaltung, Haushalt, Wohnen, 10.04.2014 42 Ausführliche Informationen dazu im Bericht "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm", Institut Weeber + Partner, März 2013, S. 47 43 http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/ KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693 44 Einkommen im Sinne der Mindesteinkommensgrenze beträgt für Eltern 900 €, für Alleinerziehende 600 € 45 GD 059/13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.02.2013 27 § 1612a BGB bekommt. Der ausfallende Unterhalt wird zumindest zum Teil ausgeglichen, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind, wenn es • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält. Der Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt und endet spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich wie der Unterhalt nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt. Es ergeben sich folgende Unterhaltsvorschussbeträge: • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133 € monatlich • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180 € monatlich Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Diese Leistung schließt jedoch den Anspruch des Kindes auf Sozialhilfe nicht aus. Sie wird aber als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII angerechnet. Die Zahl der Unterhaltsvorschussbeziehenden wird in der Gesamtdarstellung nicht berücksichtigt, da die Beziehenden, die von Armut und Armutsgefährdung betroffen sind, in der Regel bei den für die Ermittlung der Gesamtzahlen für Armut und Armutsgefährdung berücksichtigen Daten enthalten sind und Doppelzählungen vermieden werden sollen. 2.3 Armut und Armutsgefährdung in Ulm - zusammenfassende Darstellung 2.3.1 Armut und Armutsgefährdung von SGB II und SGB XII Beziehenden Um die Zahl der Menschen in Ulm errechnen zu können, die arm oder armutsgefährdet (s.a. Kap. 1.1) sind, wird als Grundlage das Haushaltsbudget herangezogen, das Unterstützungsleistungsbeziehenden (nach SGB II und SGB XII) durchschnittlich zur Verfügung steht. Dieses ermittelt sich aus den Leistungen nach dem Regelsatz, den übernommenen Kosten der Unterkunft sowie sonstigen Einkommen aus Kindergeld oder Unterhaltsleistungen. Das Haushaltsbudget entspricht dem Nettoeinkommen, Leistungen zur Sozialversicherung sind bereits abgeführt worden. Alleinstehenden stehen im Durchschnitt 739,83 € zur Verfügung und sie liegen damit unter der Armutsgrenze (weniger als 50% des mittleren Einkommens). Ebenso Paare ohne Kinder. Dies gilt in der Regel auch für Alleinerziehende. Wenn mehrere Kinder im Haushalt leben und die vorgeschriebenen Unterhaltsleistungen an die alleinerziehende Person erbracht werden, kann auch ein Haushaltsbudget vorhanden sein, das über der Armutsgrenze liegt, selten jedoch über der Grenze zur Armutsgefährdung. Paare mit Kindern im Leistungsbezug sind als armutsgefährdet einzustufen. Alleinstehende Paar ohne Kind Paare mit Kindern Alleinerziehende Haushaltsbudget Arm (<50% d. mittl. Armutsgefährdet (Transferleistungen, Einko. (<60% d. mittl. eigenes Einko.) Einko.) 739,83 € 794,00 € 953,00 € 1.079,33 € 1.192,00 € 1.430,00 € 1.950,84 € 1.906,00 € 2.287,00 € 1.379,66 € 1.509,00 € 1.811,00 € 28 2.3.2 Armut und Armutsgefährdung von Leistungsempfangenden nach den Asylbewerberleistungsgesetz. Da die Höhe der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz denen nach SGB II und SGB XII entsprechen, ist davon auszugehen, dass auch dieser Personenkreis unter die Armutsgrenze oder die Armutsgefährdungsgrenze fällt. 2.3.3 Armut und Armutsgefährdung von Wohngeldbeziehenden Bei Wohngeldbeziehenden wird auf die Einkommensgrenzen verwiesen, die vorliegen müssen, damit Wohngeld bezahlt wird. Armut- und Armutsgefährdungsgrenzen Baden-Württemberg - 2012 in Euro/Monat Alleinstehende Paar ohne Kind Paar 1 Kind u14 Paar 2 Kinder u14 Paar 3 Kinder u14 Alleinerz. 1 Kind u14 Alleinerz. 2 Kinder u14 Alleinerz. 3 Kinder u14 jedes weitere Kind u14 jedes weitere Kind ab 14 Armutsgrenze = relativ arm (< 50% des mittleren Haushaltsnettoeinkommens) 794 € 1.192 € 1.429 € 1.668 € 1.906 € 1.033 € 1.271 € 1.509 € 238 € 398 € Armutsgefährdung46 (< 60% des mittleren Haushaltsnettoeinkommens) 953 € 1.430 € 1.715 € 2.001 € 2.287 € 1.239 € 1.525 € 1.811 € 286 € 477 € Wohngeldberechtigung nach Haushaltsnettoeinkommen bis zu folgendem Betrag 800 € 1.090 € 1.340 € 1.770 € 2.030 € 1.090 € 1.340 € 1.770 € Bei dem Haushaltsnettoeinkommen, das für den Bezug von Wohngeld maßgeblich ist, wird das Kindergeld nicht angerechnet (Unterhalt sehr wohl). Dort wo Kinder im Haushalt leben kommt zu dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget noch das Kindergeld dazu. Dies kann dazu führen, dass das Haushaltsbudget in Einzelfällen über der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Für die Gesamtzusammenstellung Armut und Armutsgefährdung in Ulm wird dies nicht berücksichtigt. Ebenso kommt das gewährte Wohngeld zum verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen hinzu. Der Gesamtbetrag übersteigt aber nicht das Haushaltseinkommen, bis zu dem Wohngeldberechtigung vorliegt. Die Empfangenden von Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Beantragung des Wohngelds ausgeschlossen, da deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Somit sind Doppelzählungen ausgeschlossen. 2.3.4 Verdeckte Armut Die Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII in Ulm werden nach oben stehender Systematik als arm und armutsgefährdet eingeordnet. Zu diesen Zahlen der Empfangenden von Unterstützungsleistungen kommen noch diejenigen Menschen hinzu, die zwar einen Anspruch auf eine Leistung hätten, diese aber nicht beantragen. Hier spricht man von verdeckter Armut. Studien, die die Auswirkungen der Hartz IV-Reform zum Thema haben, haben festgestellt47, dass auf drei Leistungsempfangende mindestens zwei kommen, die keine Unterstützung beantragen. Diese Ergebnisse wurden bundesweit gleichermaßen festgestellt, unabhängig vom jeweiligen Wohnort. Auf dieser Grundlage werden die Schätzungen für 47 Becker, Irene, Verdeckte Armut in Deutschland. In: Fachforum, Nr. 2, 2007, Hrsg. Friedrich Ebert Stiftung 29 verdeckte Armut in Ulm angestellt. Basis der Berechnung sind die SGB-II Leistungsbeziehenden. Davon ausgehend dass 40% der Anspruchsberechtigten keine Leistung beantragen sind dies 3.594 Personen. Unter älteren Menschen ist die verdeckte Armut, einer Studie48 zufolge, zunehmend. Es wird davon ausgegangen, dass 68% der Anspruchsberechtigten keinen Antrag stellen. Für Ulm wären dies, bezogen auf 777 Grundsicherungsempfangende über 65 Jahre, insgesamt 1.651 Personen. Bei diesem Personenkreis wird davon ausgegangen, dass die Hürde zur Beantragung von aufstockenden Unterstützungsleistungen relativ hoch ist und deshalb kein Antrag gestellt wird. Gründe können darin zu finden sein, dass die Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und deren Bedingungen zu wenig bekannt sind, dass gerade Ältere Angst haben, dass ihre Kinder zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, oder dass die Beantragung als "bürokratischer Dschungel" gesehen wird. 2.3.5 Gesamtpersonenzahl nach Rechtskreisen Dies sind nach vorgehender Systematik die Personen die Unterstützungsleistungen nach SGB II und SGB XII erhalten, die Empfangenden von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Menschen die in Haushalten wohnen, die Wohngeld beziehen. Ferner haben wir in der Tabelle die Anzahl der Menschen aufgeführt die nach oben ausgeführter Studie (verdeckte Armut) keine Leistungen beantragt haben, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Armutsgefährdete Personen (Bezieher/innen von Unterstützungsleistungen) und Menschen in verdeckter Armut in Ulm, 31.12.2013 SGB II SGB XII49 AsylbLG Wohngeld Gesamt Verdeckte Armut SGB II (geschätzt) 5.391 1.498 253 2.245 9.387 3.594 Verdeckte Armut Ü6550 (geschätzt) 1.651 Gesamt, inkl. verdeckte Armut Gesamtbevölkerung Ulm51 48 14.632 120.042 Becker, Irene, Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter, in : Zeitschrift für Sozialreform 2/2012 49 Von den insgesamt 1.528 SGB XII Empfangenden werden alle Personen, die in Ulm wohnen, auch die stationär untergebrachten, berücksichtigt (= 1.498 Pers.). 30 Personen leben außerhalb Ulms. 50 Für die Berechnung der verdeckten Armut werden aus den gesamten SGB XII Empfangenden lediglich die über 65 Jährigen, die nicht in einer stationären Einrichtung leben, berücksichtigt = 777 Personen. 51 Bevölkerung am Ort der Hauptwohung nach eigenem Bestand 30 *) Anteil an allen Personen mit Armutsgefährdung und verdeckter Armut Diejenigen Menschen, die in Ulm als arm oder armutsgefährdet einzustufen sind, entsprechen einem Anteil von 12,18% an der Ulmer Bevölkerung. Eingangs haben wir auf die Armutsgefährdungsquote für die Region Donau Iller verwiesen, die auf der Basis der Daten des Mikrozensus errechnet wird. Nach diesen Daten beträgt der Anteil der Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle in der Region Donau-Iller 12,5%. Bezogen auf die Wohnbevölkerung von Ulm sind dies 15.005 Personen. Es ist also davon auszugehen, dass im Stadtkreis Ulm zwischen 14.500 und 15.000 Menschen von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Bezugnehmend auf die in Kapitel 1.1.2 dargestellten Risikogruppen geht es hierbei im Schwerpunkt um Erwerbslose, AlleinerziehendenHaushalte, kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern, Personen mit niedrigem Bildungsstand, Menschen mit Migrationshintergrund (wobei hier Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein höheres Armutsrisiko haben), junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren sowie Frauen über 65 Jahren und Menschen mit einer schweren Behinderung. Besonders gefährdet sind die Personen, auf die mehrere dieser Risikofaktoren zutreffen. 2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut Eine Auswertung der Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, die im Jahr 2013 laufende oder beendete Hilfe erhalten haben - in den Bereichen Hilfen im SGB VIII §§27-35 (HzE), §41 für junge Volljährige, §35a Eingliederungshilfen bei seelischen Behinderung, §42 Inobhutnahmen, §19 gemeinsame Wohnformen und §20 Notsituation (alle Hilfen im Rahmen der Unterstützungsleistungen), hat ergeben, dass die Stadtviertel, die eine Armutsquote über dem städtischen Durchschnitt haben, meist auch überdurchschnittlich viele Fälle in den oben genannten Hilfearten aufweisen. Dies hat mit den Risikogruppen zu tun, die vielfach im Bereich der Hilfen zur Erziehung und bei dem von Armut betroffenen und armutsgefährdeten Personenkreis deckungsgleich sind. Dies trifft auf Familien zu, in denen Arbeitslosigkeit eine Rolle spielt, ebenso auf die Gruppe der Alleinerziehenden. Es trifft nicht auf die Stadtviertel zu, deren überdurchschnittliche 31 Armutsquoten auf die Zahl der Empfangenden von Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherungsempfangende zurückzuführen sind. Auf eine Darstellung der genauen Zahlen der Hilfen zur Erziehung verzichten wir an dieser Stelle, da es sich oft in jedem Stadtviertel insbesondere auch in den Ortschaften um weniger als 5 Personen handelt und dies aus datenschutzrechtlichen Gründen geboten ist, dies nicht im Detail darzustellen. Allerdings geben wir in Kapitel 5, in dem die Stadtviertel im Rahmen der Sozialraumbeschreibungen ausgewertet werden, Hinweise auf diejenigen Stadtviertel mit den höchsten HzE-Zahlen. Bis dato liegt keine Auswertung auf Stadtviertelebene vor, nach der die Hilfen, die die Abteilung FAM im Bereich der Hilfestellungen vor einer Hilfe zur Erziehung leistet, oder die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe oder anderer Hilfeleistungen gewährt werden. Es ist zu prüfen, ob eine solche Auswertung zukünftig erfolgen soll. Zusammengenommen mit den Zahlen bei den Hilfen zur Erziehung wäre dies dann auch eine deutlich größere Zahl (rund 80% aller Hilfen, die geleistet werden, erfolgen vor einer Hilfe zur Erziehung), so dass die Darstellung dann datenschutzrechtlich vertretbar wäre. Dabei ist zu analysieren, wie diese Daten im Hinblick auf eine sinnvolle Auswertung erhoben werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass die Auswertung der Hilfen zur Erziehung nach den oben benannten Hilfearten ein Indikator dafür ist, dass sich die Personen, die die anderen Hilfestellungen bekommen, auf die gleichen Stadtviertel aufteilen werden. 32 3 Angebote und Maßnahmen der Kommune und freier Träger Wie oben beschrieben, hat die Kommune nur begrenzte Möglichkeiten im Bereich Armut tätig zu werden. Im Wesentlichen handelt es sich • um Beratung der Betroffenen, um diesen einen angemessenen Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu ermöglichen • um Beratung der Betroffenen hinsichtlich möglicher mit Armut verknüpfter Problemlagen, die wiederum der Aktvierung von Selbsthilfekräften im Wege stehen (z.B. Sucht, Schulden, psychische Probleme) • um Möglichkeiten der Beratung und Qualifizierung von Jugendlichen, damit diese den Weg in Ausbildung und Beruf finden, von Langzeitarbeitslosen, damit diese den Weg aus der Erwerbslosigkeit finden, aber auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende (z.B. Ausbildung, Kinderbetreuung) zur Aufnahme von Erwerbsarbeit, aber auch entsprechende Anstrengungen, um für Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern • um die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, an städtischer Infrastruktur, Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung sowie an kulturellen Aktivitäten Aufgeführt werden Angebote und Maßnahmen, die sich entweder speziell an von Armut betroffene oder armutsgefährdete Menschen richten oder die den Bedarfen der Risikogruppen und der Menschen mit wenig materiellen Ressourcen in besonderem Maße gerecht werden. Bei der Beschreibung der Angebote werden die Teilbereiche, die einen Bezug zur Armut haben, herausgehoben. Die Darstellung der unterschiedlichen Angebote beruht auf eigenen Recherchen und den Rückmeldungen der Mitglieder des Dialogforums Soziales und der Liga der freien Wohlfahrtspflege, so dass die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die nachfolgende Zusammenstellung macht deutlich, dass es in Ulm eine große Zahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die verschiedenen Risikogruppen gibt. Allerdings kommt das Hilfeangebot nicht in jedem Fall bei den Hilfesuchenden an. Hier wird es die Aufgabe sein, die unterschiedlichen Angebote im Rahmen der Sozialraumorientierung möglichst nah an das Lebensumfeld der von Armut betroffenen oder armutsgefährdeten Menschen zu bringen und über schon bestehende oder noch aufzubauende Beziehungsnetzwerke gemeinsam mit den Betroffenen die Situation zu verbessern. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilhabe und Begegnung muss weiter daran gearbeitet werden, die vielfältigen Angebote so zu gestalten, dass sich auch Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, willkommen fühlen. Es geht um die Gestaltung von Orten der Vielfalt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die Armut nicht ausgrenzt. 3.1 Beratung und Unterstützung Kommune und freie Träger bieten ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für verschiedene Zielgruppen an. Dabei geht es um die Bewältigung sozialer oder psychischer Problemlagen sowie den Zugang zu Unterstützungsleistungen. Gleichzeitig gibt es für diejenigen, die selbst nach Informationen suchen, ein breites Angebot an Flyern, Broschüren und Angeboten auf verschiedenen Websites. Die Stadt Ulm hat ein umfassendes Informationsangebot auf ihrer Homepage. Verschiedene Stellen bieten freie Internetzugänge an. 3.1.1 Allgemeine Sozialberatung Kommunaler Sozialer Dienst In jedem Sozialraum ist ein Team des Kommunalen Sozialen Dienstes verortet, das Beratung und Unterstützung bei Erziehungs- und Familienproblemen bietet, sowie in Fällen des Kindesschutzes und allgemeinen Krisenfällen aktiv wird. Im Einzelnen geht es um: • Erziehungsberatung, Beratung und Einleitung von Hilfen zur Erziehung • Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren 33 • • Kindesschutz Beratung und Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit von Familien und in Notsituationen • Familienunterstützende Hilfen (Geldleistungen) in Zusammenhang mit Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII) und Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII) • Spendenverteilung • Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen, wie Familienbesuche, Elternbildungskurse, Familienfreizeiten, offene Treffs Bezugnehmend auf das Kapitel 2.3.6 Hilfen zur Erziehung und Armut wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Familien, die vom kommunalen sozialen Dienst unterstützt werden, von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind und/oder einer entsprechenden Risikogruppe wie alleinerziehend oder von Arbeitslosigkeit betroffen, angehören. Leistungssachbearbeitung SGB XII Die jeweiligen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und gewähren Leistungen nach SGB XII. Im Einzelnen sind das • die Hilfe zum Lebensunterhalt • die Grundsicherung • die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Landesblindenhilfe. Wie in Kapitel 2.1.3.2 dargestellt, beziehen 47 % der Menschen die Eingliederungshilfe erhalten auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, und sind somit besonders von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Von den Menschen, die Hilfe zur Pflege erhalten, erhalten 253 Personen zusätzlich Leistungen der Grundsicherung. Sozial- und Lebensberatung - Caritas • Niedrigschwellige Information und Beratung zu Sozialleistungen, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen, offene Sprechstunde und Beratung nach Terminvereinbarung • Beratung zu ALG II, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen • Beratung von Kirchengemeinden zu Fragen der individuellen Notfallhilfe, damit diese in ihrer eigenen Beratungskompetenz gestärkt werden. • Mit dem Projekt Frühe Hilfen der Caritas werden Schwangere und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren angesprochen. Familienbegleiter/innen unterstützen die Eltern bei der Versorgung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Die Hilfe wird gerade auch von Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, angenommen. Sozial- und Lebensberatung - Diakonische Bezirksstelle • Methodisch zielgruppenangepasste, niedrigschwellige Information und Beratung zu Sozialleistungen, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen • Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Sozialleistungen • Psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen • Information über und Vermittlung weitergehender Hilfen • Nachrangige Gewährung von Beihilfen in akuten Notlagen aufgrund von ausfallender, verzögerter oder nicht bedarfsdeckender Gewährung von Sozialleistungen, z.B. bei durch SGB II-Leistungen nicht abgedeckten Gesundheitsaufwendungen • Vermittlung von Kurmaßnahmen für belastete Mütter/Väter und ihre Kinder 34 Sozialdienst für Ältere (SdfÄ) Für jeden Stadtteil gibt es Ansprechpersonen der Stadt Ulm, die Informationen und Beratung zu allen Fragen des Älterwerdens, vor allem aber auch in Krisensituationen geben. Sie bieten Beratung und Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten, wirtschaftlicher Armut, Krisenintervention bei latenter und akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung. Häufig spielen psychische Erkrankungen, beginnende Demenz, Vereinsamung, Verschuldung, Sucht und der Verlust der Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, eine Rolle. Der SdfÄ kümmert sich um die Initiierung „passgenauer“ individueller, familiärer und institutioneller sozialer Hilfen. Ein hoher Anteil derer, die vom SdfÄ unterstützt werden, ist von Armut betroffen oder bedroht. Weitere Angebote der Beratung für Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf Neben dem städtischen Pflegestützpunkt bieten alle Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und organisierte Nachbarschaftshilfen Beratung und Unterstützung auch für Seniorinnen und Senioren, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Eine entsprechende Auflistung findet sich im Seniorenwegweiser der Stadt Ulm. (http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Seniorinnen / Informationen und Wegweiser) Weitere Angebote der Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Alle Träger der Behindertenhilfe, die in Ulm Angebote vorhalten und aktiv sind, bieten auch Beratung und Unterstützung an. Da gerade Menschen mit Behinderung eine Risikogruppe im Hinblick auf Armut und Armutsgefährdung darstellen, sei an dieser Stelle darauf verwiesen. Eine entsprechende Auflistung der entsprechenden Anbieter findet sich im Wegweiser für Menschen mit Behinderungen. (http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Behinderte Menschen / Wegweiser) Jugendhäuser und Mobile Jugendarbeit • Besonders günstiges Essens- und Getränkeangebot in Jugendhäusern und Schülertreffs • Ganztägige Kinderferien- und Spielmobilangebote der Jugendhäuser und Kooperationspartner mit sozialverträglichen Teilnahmegebühren • Eltern-Kind-Treffs mit Beratungs- und Frühstücksangebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • Aufenthalts- und Veranstaltungsorte mit sozialverträglichen Preisen • Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter • In den Jugendhäusern vielfach Angebote von Mutter-Kind-Treffs im Rahmen Frühe Hilfen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhäuser und der Mobilen Jugendarbeit treffen bei ihrer Arbeit sehr oft auf junge Erwachsene, die von Armut betroffen und armutsgefährdet sind. Neben Beratung in verschiedensten Problemlagen, Hilfe beim Zugang zu Unterstützungsleistungen, gibt es z.B. in der Innenstadt bei der Anlaufstelle MOMO ein kostenfreies Mittagessensangebot. Ökumenische Telefonseelsorge Die Telefonseelsorge bietet die Möglichkeit, 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr hindurch, einen Gesprächspartner für seine Sorgen und Nöte anzutreffen und ein anonymes Gespräch zu führen. Das Angebot wird von der evangelischen und katholischen Kirche angeboten und findet in einem bundesweiten Netzwerk der Unterstützung statt. Alleinerziehende in Ulm - ein Wegweiser Eine umfassende Zusammenstellung, wo es welche Beratungs- und Unterstützungsleistung gerade für Alleinerziehende in Ulm gibt, bietet der gerade aktualisierte Wegweiser für Alleinerziehende in Ulm, der vom Frauenbüro der Stadt Ulm herausgegeben wird und auf den an dieser Stelle besonders hingewiesen werden soll. (http://www.ulm.de --> Leben in Ulm / Frauen / Publikationen) 35 3.1.2 Schuldnerberatung Schulden und Armut stehen in einem engen Zusammenhang. Von Überschuldung spricht man, wenn es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu bezahlen, ohne die eigene existenzielle Versorgung zu gefährden. Verschuldung kann vielfältige Ursachen haben und ist oft die Folge einer schwierigen Lebenssituation wie Arbeitslosigkeit, Trennung/Scheidung, längerer Erkrankung oder auch aufgrund von leichtsinnigem Konsumverhalten. Schuldnerberatung setzt deshalb an der gesamten Lebenssituation des betroffenen Menschen oder der Familie an und ist vielfach eine ergänzende Beratungsleistung zu weiterer Beratung und Unterstützung beispielsweise durch den Kommunalen Sozialen Dienst oder den Sozialdienst für Ältere. Kommunale Schuldnerberatung Bei der kommunalen Schuldnerberatung52 handelt es sich um die in den §§ 11 SGB XII und 16a SGB II verankerten kommunalen Eingliederungsleistungen. Beraten werden aber auch Menschen die nicht im SGB XII oder SGB II Bezug sind sofern durch die Beratung der Bezug von SGB II und SGB XII verhindert werden kann. Der Aufgabenschwerpunkt der Fachberatungsstelle liegt bei der Existenzsicherung, Krisenintervention und Stabilisierung überschuldeter Haushalte. Vorrangige Ziele sind • die wirtschaftliche Stabilisierung und, so weit möglich, Sanierung • die Befähigung, die Finanzen und damit die Lebensgrundlage wieder selbst in Griff zu bekommen, mit dem besonderen Augenmerk auf Primärverpflichtungen • die Gestaltung des Lebens mit Transferleistungen • mittelfristig die Unabhängigkeit von Unterstützungsleistungen • die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Motivation zur Arbeitsaufnahme Bisher wird die Beratung an zentraler Stelle in der Stadtmitte durchgeführt. Im Prozess der Sozialraumorientierung wird im ABI/FAM Team, seit Sommer 2013 zunächst im Sozialraum Wiblingen, die Beratung direkt vor Ort angeboten. Schuldnerberatung bei der Diakonischen Bezirksstelle Neben der kommunalen Schuldnerberatung wurde bei der Diakonischen Bezirksstelle eine entsprechende Beratungsstelle als Ergänzung eingerichtet. Aufgaben • Frühzeitige Beratung von Personen aus Risikogruppen mit erkennbaren Abstiegsrisiken, also nicht nur in Fällen von bereits eingetretenem SGB II bzw. SGB XII – Leistungsbezug • Insolvenzrechtsberatung, Information und Unterstützung bei Antragsstellung auf Privatinsolvenz, prozessbegleitende Beratung • Information zum Pfändungsschutzkonto und Ausstellung von Bescheinigungen • Schuldenpräventionsmaßnahmen, z.B. Informationsveranstaltungen bei Maßnahmeträgern • Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Handlungsschritte durch ehrenamtliche „Ulmer Schuldnerbegleiter“ Neben der hauptamtlichen Schuldnerberatung werden ehrenamtliche schuldnerbegleitende Personen eingesetzt. 2013 konnten in 6-wöchigen Abständen Informationsveranstaltungen für die Ehrenamtlichen und Interessierten durchgeführt werden. 3.1.3 Sucht und psychologische Beratung Suchtberatung (Diakonische Bezirksstelle, Caritas) Menschen in armen und prekären Lebensverhältnissen unterliegen einem höheren Suchtrisiko. Die Diakonische Bezirksstelle bietet in Kooperation mit der Caritas Suchtberatung an mit dem bekannten Leistungsspektrum innerhalb des ausdifferenzierten Beratungs- und Behandlungsverbundes in der Wilhelmstraße. 52 GD 451/13 FBA BuS vom 11.12.2013 36 Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau Die Drogenhilfe berät alle Drogenkonsumenten, Betroffene und Angehörige aus dem Gebiet Ulm / Alb-Donau-Kreis. In ihrer Präventionsarbeit werden Multiplikatoren in Schulen, Betrieben und der Jugendarbeit fortgebildet. Psychologische Familien- und Lebensberatung (Caritas) Psychologische Beratungsstelle (Diakonische Bezirksstelle) Angebot für erwachsene Einzelpersonen, Paare, Familien, Kinder und Jugendliche, die in ihrer Lebenssituation professionelle Hilfe benötigen. Erwachsene Einzelpersonen erhalten in der Lebensberatung fachliche Unterstützung und Begleitung. Paare können bei Schwierigkeiten in ihrer Ehe bzw. Partnerschaft Paarberatung in Anspruch nehmen. Familien- und Teilfamilien steht mit ihren Kindern und Jugendlichen bei verschiedensten Problemen Erziehungsberatung zur Verfügung. Ebenso werden Kinder und Jugendliche auch ohne ihre Eltern beraten. Darüber hinaus bietet die Caritas • Erziehungsseminare • Mütter-Cafés • sowie Vorträge in Kindergärten mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Armutsrisiko den Zugang zu unserem Beratungsdienst zu ermöglichen bzw. diese in sozialräumlichen Angeboten zu erreichen Derzeit werden die beiden Beratungsstellen nicht im Schwerpunkt von Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, aufgesucht. Beide Beratungsstellen können allerdings kostenlos oder mit einem dem Einkommen angemessenen Beitrag besucht werden. 3.1.4 Beratung für Migrantinnen und Migranten Träger der Migrationsberatung sind die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und IN VIA (für junge Erwachsene bis 27 Jahren). Die kommunale Kontaktstelle Migration fungiert als Clearingstelle hinsichtlich des richtigen Sprachkurses. Außerdem bieten alle Träger zusammen zweimal in der Woche eine offene Sprechstunde im Bürgerhaus Mitte an. Beratung in allen Fragen des täglichen Lebens insbesondere : • Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und Strukturen und Unterstützung beim Zugang • in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen sowie bei persönlichen Krisen • Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache Sozialberatung von Flüchtlingen und Asylbewerbern/innen Träger : Diakonische Bezirksstelle Unterstützung im Asylverfahren und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Beratung in allen Fragen des täglichen Lebens insbesondere auch • Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und Strukturen und Unterstützung beim Zugang • in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen sowie bei persönlichen Krisen • Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache • Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Bewerbung und Anerkennung von Bildungsabschlüssen • Mitwirkung bei Unterbringungs- und Wohnungsfragen • Unterstützung in Gesundheitsfragen, insbesondere auch bei Traumatisierungen und fluchtbedingten psychischen Erkrankungen • Aufbau und Begleitung von Ehrenamtlichengruppen, Förderung der gesellschaftlichen Integration. 37 Kompetenzzentrum Ulm Träger: IN VIA, Jugendmigrationsdienst Das Kompetenzzentrum bietet Unterstützung im Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, insbesondere: • Hilfe im Antrags- und Anerkennungsverfahren • Unterstützung bei Berufen mit speziellen Regelungen • Prüfung von Möglichkeiten der beruflichen Nachqualifizierung und Weiterbildung • Klärung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten • Hilfe bei der Ermittlung des richtigen Referenzberufes und der zuständigen Fachstelle für die Anerkennung 3.1.5 Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle Träger: Caritas Ulm Die Caritas bietet für Frauen, Männer und Paare persönliche Beratung, konkrete Hilfe und längerfristige Begleitung während der Schwangerschaft und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes an. • Hilfen in Krisensituationen, z.B. bei ungeplanter Schwangerschaft, Trennung oder existenziellen Notlagen • Beratung im Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsbescheinigung, gem. §219 StGB) • Informationen über familienfördernde Leistungen und rechtliche Regelungen wie Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz und Unterhaltsrecht • Unterstützung bei Konflikten mit dem Partner oder den Eltern • Beratung und Hilfe für Alleinerziehende • Beratung nach einer Fehl- oder Todgeburt • Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik • Vermittlung von Beihilfen zur Babyausstattung • Müttercafé • überwiegend arme Klientinnen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Träger: Familienplanung e.V. Die Beratungsstelle informiert und berät zu Fragen rund um Sexualität, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft. Örtlich ist sie zuständig für den Raum Ulm, Neu-Ulm und den Alb-Donau-Kreis. Sie führt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß § 218/219 StGB im Falle eines Schwangerschaftskonflikts durch und berät und unterstützt: • bei Fragen zu finanziellen und rechtlichen Regelungen nach der Geburt • bei Fragen zur Empfängnisverhütung und Familienplanung • in Krisen wie Depression nach der Geburt, Trennung vom Partner, ungewollte Schwangerschaft etc. • in der Umstellung, wenn aus Partnern Eltern werden, • zur Unterstützung, wenn der Alltag mit dem Baby schwierig ist Frauen helfen Frauen Der Ulmer Verein Frauen helfen Frauen widmet sich der Hilfe für Frauen bei Gewalterfahrungen. Frauenhaus und Beratungsstelle bieten anonymen Schutz, Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt und bei Bedrohung. Wichtige Ziele: • Stärkung zur Bewältigung der Krisensituation und der Gewalterfahrung  Aufbau einer gewaltfreien Existenz  Integration in ein wirkungsvolles Hilfesystem  Prävention zur Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt  Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für das Thema Gewalt an Frauen 38 Kinderschutzbund - Ortsverband Ulm Der Kinderschutzbund bietet verschiedene Hilfen an, die eine Gefährdung der körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern vermeiden helfen. In der Psychologischen Beratungsstelle erhalten Eltern Unterstützung in Erziehungs- und Familienfragen. Die Beratungsleistung ist kostenlos. Informationen zu: • Gewalt gegen Kinder • Projekt "Klaro" - Hilfe für Kinder und deren Familien, die Opfer von Gewalt wurden • Erziehungsberatung • Elterntrennung und Scheidung • Familienkonflikte • Präventionsangebote Bewährungshilfe a) Träger: Bewährungs- und Straffälligenhilfe Ulm e.V. Beratung und sozialpädagogische Unterstützung von Strafentlassenen in einer Wohneinrichtung für max. zehn Männer sowie von Personen in einer eigenen Wohnung mit dem Ziel, den Wiedereinstieg in ein selbständiges straffreies Leben. In folgenden Bereichen: • Sicherung des Lebensunterhalts • Arbeits- / Ausbildungssuche • Wohnungssuche • Geldverwaltung • Schulden • Sucht • Soziale Beziehungen / Freizeit b) Träger: NEUSTART gGmbH Gesellschaftliche Eingliederung (Resozialisierung) straffälliger Menschen, deren Haftstrafe oder Strafrest nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgabenbereiche: • Unterstützung und Kontrolle bei der Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen • Hilfe bei der Bewältigung privater, sozialer und wirtschaftlicher Probleme • Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Straftat und den damit verbundenen Folgen für das Opfer Kommunale Betreuungsbehörde Für volljährige Personen, die die eigene Vertretung in Rechtshandlungen nicht mehr vornehmen können, wird ein/e Betreuer/in eingesetzt, der/die diese Vertretung übernimmt. Dabei stehen der Wille und das Wohl des Betreuten im Mittelpunkt. Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde zählen: • die Gewinnung von geeigneten ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern und ihre Begleitung • Öffentlichkeitsarbeit zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung • Netzwerkarbeit wie Austausch und Kooperation mit Betreuungsverein (Lebenshilfe) und Berufsbetreuern/innen • Anlaufstelle für Betroffene, Betreuer/innen, Bevollmächtigte, Einrichtungen und soziale Dienste, Bürgerschaft in Betreuungsfragen 39 3.2 Ausbildung und Arbeit 3.2.1 Angebote für junge Menschen Mit einem guten Schulabschluss und einer Berufsausbildung sind für junge Menschen bessere Voraussetzungen gegeben, sich vor Armut zu schützen und eine eigene Lebensperspektive aufzubauen. Das Risiko, von Armut betroffen zu sein, steigt für junge Menschen, wenn sie die Schule ohne Abschluss verlassen oder keine Berufsausbildung abschließen wie der Monitor Jugendarmut 2014 erneut bestätigt53. Zudem sind die Zugänge zu einem betrieblichen Ausbildungsplatz ungleich verteilt und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund haben immer noch die schlechteren Chancen.54 Die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist auf Grund der guten Wirtschaftslage günstig. Die Arbeitslosenquote ist niedrig. Auszubildende können zwischen mehreren Lehrstellen wählen. Dies gilt allerdings für diejenigen, die auch entsprechende Zeugnisse mitbringen. Jugendliche mit schlechten Noten und mangelnden Schlüsselqualifikationen finden auf Anhieb selten einen Ausbildungsplatz und verbringen zur Erfüllung der Schulpflicht ein weiteres Jahr in berufsvorbereitenden Klassen. Allerdings hat sich in Projekten gezeigt, dass auch diese Jugendlichen direkt in Ausbildung vermittelt werden können, wenn eine gute Berufsorientierung (was ist der richtige Beruf für mich) und Berufsvorbereitung (welche Qualifikationen werden von mir erwartet und wie kann ich diese noch verbessern) erfolgt. Mit einer schnellen Vermittlung in Ausbildung oder ggfs. auch in Arbeit kann eine gute Zukunftsperspektive, auch vor dem Hintergrund schlechter Ausgangsbedingungen, entwickelt werden. Berufsvorbereitung und Angebote der Jugendberufshilfe Über ein vielfältiges Angebot im Bereich Übergang Schule - Beruf werden Jugendliche, die nicht direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder Studium beginnen, unterstützt. Dabei geht es um die Verbesserung der schulischen und individuellen Kompetenzen oder darum, über Praktika und Orientierungsmaßnahmen den Einstieg zu ermöglichen. An den Werkrealschulen sind Berufseinstiegsbegleiter/innen für den gelingenden Übergang zuständig. In den beruflichen Einstiegsklassen wie BEJ (Berufseinstiegsjahr) und VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf) werden die noch schulpflichtigen Jugendlichen von Schulsozialarbeitern/innen zusätzlich betreut. Ziel aller Maßnahmen ist, den Jugendlichen eine Perspektive für die eigene Selbstständigkeit unabhängig von möglichen persönlichen und familiären Hemmnissen zu eröffnen. Jugendberufshilfemaßnahmen werden von verschiedenen Trägern angeboten wie Andere Baustelle Ulm, Arbeiterwohlfahrt (AWO), BBQ - Berufliche Bildung gGmbH, Caritas Ulm, Institut fakt.ori, Kolpingbildungswerk, Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH. Verschiedene Angebote werden von der Agentur für Arbeit finanziert. Diese bietet auch eigene Beratungsleistungen an. Unterstützende Angebote der Schulsozialarbeit zur Ausbildungsplatzbeschaffung und Berufsorientierung Schulsozialarbeit ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie greift frühzeitig Problemlagen bei Schülerinnen und Schülern auf und leistet entsprechende Unterstützung. Im Übergang Schule - Beruf unterstützt Schulsozialarbeit bei der Berufsorientierung, bei Bewerbungen und der Praktikums- und Lehrstellensuche. Das Angebot der Schulsozialarbeit gibt es an allen Ulmer Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, und Realschulen, an den gewerblichen Schulen, einem Gymnasium mit Ganztagesangebot, einer Förderschule und einer Grundschule. 53 Monitor Jugendarmut 2014, hrsg. v. Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Ebda. 2012 44% der Jug. ohne Migrationshintergrund, 29% der Jug. mit Migrationshintergrund gingen in eine betriebliche Ausbildung 54 40 Beratungsangebote des Jobcenters Erwerbsfähige Leistungsberechtige, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden von Ansprechpartnern/innen im Jobcenter individuell beraten. Dabei werden die Möglichkeiten einer Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme erörtert. Bei Bedarf wird über weitere Unterstützungsmöglichkeiten bei Bewerbung und Arbeitsaufnahme informiert. Bei sozialen Problemen wird eine entsprechende Unterstützung vermittelt. 3.2.2 Angebote für Menschen, die längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind Perspektivcoaching Plus - (Neue Arbeit und Jobcenter Ulm) Mit dem Programm Perspektivcoaching Plus werden Menschen ab 50 Jahren für den Arbeitsmarkt mit Bewerbungstrainings und Arbeitssuche vorbereitet. Dabei werden vor allem Menschen erreicht, die geringe Qualifikationen (maximal Hauptschulabschluss, kein Berufsabschluss) mitbringen und oftmals in Minijobs beschäftigt waren. Projekt EINSTIEG, (AWO) Für arbeitslose Menschen von 18 bis 65 Jahren, die Arbeitslosengeld II erhalten, wird eine niedrigschwellige Integration in Qualifizierung und Beschäftigung angeboten mit insgesamt 12 AGH-Plätzen (Arbeitsgelegenheit nach §12 SGB II). In verschiedenen Arbeitsbereichen, in sozialen und handwerklichen Tätigkeitsfeldern, wird eine Qualifizierung durchgeführt und es werden berufliche und persönliche Perspektiven entwickelt für den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung. Während der gesamten Maßnahme wird eine intensive Einzelfallhilfe und sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung angeboten. Es werden lebenspraktische Hilfestellungen gegeben beispielsweise zu Geld, Schulden, Wohnen, Gesundheit, Suchtproblematik, im Umgang mit Behörden und beim Ausfüllen von Anträgen etc.. Teilweise können Menschen ohne festen Wohnsitz erreicht werden. Arbeitslosenberatungszentrum (Caritas in Kooperation mit dem Evang. Diakonieverband) Im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg "Gute und sichere Arbeit" möchte die Arbeitslosenberatung der Caritas Ulm langzeitarbeitslose Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug durch individuelle Beratung, Hilfsangebote und gezielte Vernetzung in ihren persönlichen und sozialen Verhältnissen stärken. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Ev. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau - Diakonische Bezirksstelle Ulm/Blaubeuren durchgeführt. • Offene Sprechstunde, einmal wöchentlich und Beratung nach Terminvereinbarung • Veranstaltungen in Gruppen wie z.B. Bewerbercoaching, Infoveranstaltungen (Kinderzuschlag und Wohngeld, Stilberatung für Arbeitssuchende etc.), Seminare (EDVTraining) • Ämterbegleitung und Antragshilfen • Vermittlung an weitere Fachdienste • Projekt Gesundheitsförderung Durante (Neue Arbeit e.V.) Frauen und Männer, die lange Zeit ohne Arbeit waren und nun ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, werden in ihrem Einstieg in Arbeit unterstützt. Mit individuellem Coaching sollen Faktoren, die eine dauerhafte Beschäftigung erschweren, nachhaltig beseitigt werden. Das Ziel des zweijährigen Projektes ist es, das Beschäftigungsverhältnis über die Probezeit hinaus zu stabilisieren und so den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu sichern. Projekt „MIA“ (Familienbildungsstätte) MIA - Mütter in den Arbeitsmarkt bietet Beratung, Qualifizierung und Integration für alleinerziehende Mütter bis 40 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II. Diese Frauen haben eine Ausbildung absolviert und sind arbeitslos oder haben eine unzureichende Ausbildung oder diese abgebrochen oder sie haben ein Studium abgebrochen. Mit individueller Förderung sollen die Frauen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden. Die Umsetzung der Projektziele 41 erfolgt durch individuelles Coaching und Gruppencoaching. Die Coachingeinheiten beziehen sich auf die Bereiche Beruf, Soziales, Gesundheit. Artemis (Neue Arbeit e.V.) Mit dem Projekt Artemis wird zehn jungen alleinerziehenden Frauen eine reguläre TeilzeitAusbildung in Betrieben der Region ermöglicht. Auszubildende und Betriebe werden im Vorfeld und während der Ausbildung individuell begleitet und umfassend unterstützt. Teilnehmen können alleinerziehende Frauen, die bisher ohne Ausbildung sind. Gemeinsam wird ein geeigneter Ausbildungsplatz und bei Bedarf eine Kinderbetreuung gesucht. 3.2.3 Angebote für Menschen mit Behinderung "Inklusion in Arbeit" Zielgruppe des Projekts sind Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen, die in der Leistungsträgerschaft der Stadt Ulm stehen. Insbesondere Menschen mit Behinderung, die erst seit wenigen Jahren in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, zählen zu dem zielgruppenspezifischen Personenkreis. Ziel ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Grundsätzliches Prinzip ist die Schaffung von inklusiven Arbeitsplätzen in Unternehmen und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts und die Ausbildung von innerbetrieblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sogenannten Mentorinnen und Mentoren der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung. Ergänzende Lohnkostenzuschüsse zur Integration von Menschen mit wesentlicher Behinderung Arbeitgeber erhalten von der Stadt Ulm (bis zu 30%) und dem Integrationsamt (bis zu 40%), zusammen bis zu 70% der Bruttolohnkosten für die Beschäftigung eines Menschen mit wesentlichen Behinderungen erstattet. Durch die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht die Möglichkeit, Armut und Armutsgefährdung hinter sich zu lassen. Praktikumsplätze für Jugendliche mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Im Zuge der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen wurden die Anstrengungen für die Akquise von Praktikumsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöht. Verbesserung der Berufsvorbereitung für Jugendliche aus Sonderschulen Im Schuljahr 2011/2012 wurde die "Berufsvorbereitende Einrichtung" (BVE) an der Gustav Werner Schule in Kooperation mit dem Regionalen Ausbildungszentrum (RAZ) und der Berufsschule Max Gutknecht Schule in Ulm eingeführt. 3.3 Teilhabe und Begegnung Mit Teilhabe sind im Folgenden alle Angebote und Maßnahmen zusammengefasst, die es Menschen, die von Armut betroffen sind, ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Entweder geschieht dies durch finanzielle Ermäßigungen und/oder durch entsprechend gestaltete Angebote, die kostengünstig sind. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden unter 2.1.5 beschrieben. 3.3.1 Vergünstigungen Lobbycard, Kinderbonuscard Seit 01.10.1997 gibt es in Ulm die Lobbycard (LC)55 für einkommensschwache Einzelpersonen und Familien, mit der sie Ermäßigungen bei Einkäufen und der Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben erhalten können. Sie erhalten die Lobbycard, wenn sie laufende Sozialleistungen beziehen (z. B. ALG II, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag) oder über ein geringes Einkommen verfügen. Entsprechend wird die Kinderbonuscard (KBC) für Ulmer Kinder unter 18 Jahren ausgestellt, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, deren gemeinsames Einkommen unter der maßgeblichen 55 GD 269/09 42 Einkommensgrenze liegt oder die Unterstützungsleistungen bezieht. Die Einkommensgrenzen sind entsprechend der Armutsgefährdungsgrenze festgelegt. Auswärtige Schüler/innen bekommen die KBC, wenn sie eine Ulmer Schule besuchen, die entsprechenden Bedingungen erfüllen und eine Schulbescheinigung vorlegen Die Ermäßigungen werden von Vereinen, privaten Einrichtungen oder Privatfirmen gewährt, die sich damit solidarisch engagieren. Außerdem berechtigt die Lobbycard zum Einkauf von verbilligten Lebensmitteln im Ulmer Tafelladen und in den Kaufhäusern der Neuen Arbeit. Die Stadt stellt dafür keine finanziellen Ausgleichszahlungen zur Verfügung. Anzahl der ausgestellten Lobbycards und Kinderbonuscards 2011 2012 Lobbycard 1.829 1.797 Kinderbonuscard 610 706 Gesamt 2.439 2.503 2013 1.563 684 2.248 Bis einschließlich 2013 waren die Einkommensgrenzen auf der Basis der Armutsgefährdungsgrenzen von 2011 festgelegt. Ab 2014 werden die Einkommensgrenzen angehoben auf die Basis der Armutsgefährdungsgrenzen von 2012. Sie liegen über den Grenzen für die Wohngeldbeantragung. Damit ist der berechtigte Personenkreis größer als der der Beziehenden von Unterstützungsleistungen nach SGB II, SGB XII Wohngeld und nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes. Einkommensgrenzen Alleinstehende Paar ohne Kind Paar 1 Kind u14 Paar 2 Kinder u14 Paar 3 Kinder u14 Alleinerz. 1 Kind u14 Alleinerz. 2 Kinder u14 Alleinerz. 3 Kinder u14 jedes weitere Kind u14 jedes weitere Kind ab 14 2013 (Basis Armutsgefährdungsgrenze von 2011) 925 € 1.388 € 1.665 € 1.943 € 2.220 € 1.203 € 1.480 € 1.758 € 278 € 463 € Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr In der Fachbereichsausschuss-Sitzung Bildung und Soziales vom 03.03.201456 wurde der Einführung einer vergünstigten Monatskarte für den Stadtverkehr Ulm / Neu-Ulm (Zone 10/20) zugestimmt. Dabei wird eine Eigenbeteiligung von etwas über 50% vorausgesetzt, so dass derzeit 26,50 €57 für das Monatsticket selbst eingesetzt werden müssen. Als Zugangsvoraussetzung für dieses Ticket gilt die Lobbycard. 3.3.2 Weitere Angebote Verschiedene Träger und Initiativen haben Angebote für Menschen mit einem geringen Einkommen geschaffen. Diese ermöglichen Einkäufe zu günstigeren Preisen, Begegnung und Teilhabe an kulturellen und Freizeitangeboten oder die konkrete finanzielle Unterstützung. 56 57 GD 094/14 Im Regelsatz 2014 sind 24,63 € für Ausgaben für Mobilität vorgesehen. 43 Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit Im Sozialkaufhaus finden Einkaufsberechtigte mit Nachweis, ähnlich dem Modell der Tafelläden, sehr günstige Bekleidung für die ganze Familie, Spielsachen und Hausrat. Der Nachweis bzw. die Berechtigung zum Einkauf kann über folgende Vorlagen erfüllt werden: ALG II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Lobbycard oder Karte der Tafelläden. Tafelladen In dem, unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes organisierten Tafelladen werden einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, gesammelt. Sie werden von ehrenamtlichen Mitarbeitenden abgeholt, sortiert, mit Selbstbedienung angeboten und zu circa einem Drittel des regulären Ladenpreises verkauft. Die Kundschaft bestimmt selbst, was sie kauft. Zum Einkauf im Tafelladen braucht man eine Kundenkarte. Berechtigt sind Personen, die eine kleine Rente, BAföG, Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen bzw. die Lobbycard haben. Der Ulmer Tafelladen bietet neben Lebensmitteln auch Bekleidung an. Vesperkirche In der Pauluskirche wird jedes Jahr im Januar/Februar, über einen Zeitraum von vier Wochen, Bedürftigen täglich eine warme Mahlzeit und Raum für Begegnungen angeboten. Es wird ein Grundbeitrag von 1,50 € erwartet, wer kann zahlt 4,50 €. Täglich werden rund 250 Essen ausgegeben, davon kostenlos an ca. 30 bis 40 Menschen, die den Betrag nicht aufbringen können. Insgesamt sind 130 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Zubereitung und bei der Ausgabe des Essens eingesetzt. Neben Essen und Trinken steht ein Reihe von kostenlosen Angeboten zur Verfügung, beispielsweise Haareschneiden, ein Nähservice, kostenlose Energie-, Sozial- und Rechtsberatung. Auch eine Krankenschwester ist vor Ort, um zu helfen. Canapé Café Das Canapé Café (Träger: AG West e.V.) in der Ulmer Weststadt ist ein Ort für Begegnung und Teilhabe für die Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus. Das Café wird von derzeit rund 60 Ehrenamtlichen betrieben. Die Preise sind sehr günstig, um allen Menschen einen Besuch zu ermöglichen. Eine Mitarbeit an der Theke, in der Küche und der Backstube wird begleitet, damit auch Menschen, vor allem mit psychischen Beeinträchtigungen, die sich wenig zutrauen, eine positive Bestätigung und sinnvolle Aufgabe erhalten. Tagesstätte für Wohnungslose Die Tagesstätte der Caritas Ulm gibt Menschen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen. Die Tagesstätte hilft, gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation zu überwinden und fördert den Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen. Räumlich und organisatorisch ist die Tagesstätte in die Fachberatungsstelle der Caritas Ulm integriert und werktäglich von 7.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. In der Tagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes, die in das Übernachtungsheim integriert ist, können sich Wohnungslose vom Stress der Straße erholen, sich duschen, Wäsche waschen lassen, Skat spielen, Fernseh schauen oder Zeitung lesen. Übernachtungsheim Das Deutsche Rote Kreuz betreibt ein Übernachtungsheim für Wohnungslose mit Tagesstätte (s.o.). Eine Frauenwohnung mit vier Plätzen bietet wohnungslosen Frauen einen geschützten Rahmen. Für kranke Wohnungslose sind zwei Genesungszimmer mit insgesamt acht Betten reserviert. Wohnungslose können sich hier aufhalten, haben die Möglichkeit zur Körper- und Wäschepflege und das Angebot von Freizeitaktivitäten. Außerdem erhalten sie persönliche Beratung und Unterstützung. 44 Stromsparcheck der Caritas Geschulte Stromsparhelfer/innen überprüfen den Stromverbrauch bei Menschen, die Unterstützungsleistungen (ALG II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld) beziehen. Es werden kostenlose Soforthilfen wie Energiesparlampen etc. mitgebracht und ein detaillierter Stromspar-Fahrplan, der auf den Haushalt zugeschnitten ist, aufgestellt. Fahrservice Flitzerle Für mobilitätseingeschränkte Menschen, die ihre Besorgungen nicht alleine bewältigen können oder zu einem Arzttermin müssen, hat der Ulmer Seniorenrat ein kostenloses Angebot auf den Weg gebracht. Die Menschen werden von zu Hause abgeholt, erledigen ihre Vorhaben und werden wieder nach Hause gefahren. Menschen, die sich kein Taxi leisten können, sollen damit in die Lage versetzt werden, ihre Wohnung verlassen zu können und mit anderen in Kontakt zu kommen. Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer unterstützen dieses Angebot zur verbesserten Teilhabe. Kulturloge Zielgruppe der Kulturloge sind Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Es werden nicht verkaufte Eintrittskarten oder Kartenkontingente, die von Kulturveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, kostenlos weitergegeben. Über soziale Einrichtungen können sich Personen bei der Kulturloge anmelden und werden über Veranstaltungen informiert, bei denen es noch freie Eintrittskarten gibt. Die Kulturloge arbeitet eng mit den örtlichen sozialen Initiativen und Beratungsstellen zusammen. Diese haben bereits Vertrauen zu der Zielgruppe aufgebaut, kennen die Menschen sowie ihre sozialen und finanziellen Verhältnisse. Bei diesen Kooperationspartnern können die Anmeldeformulare für die Kulturloge abgegeben werden. Weitere Angebote im Kulturbereich Neben der Möglichkeit, über die Kulturloge entsprechende freie Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen zu bekommen, bietet mittlerweile eine Vielzahl von Ulmer Kultureinrichtungen für Menschen, die über eine Lobbycard verfügen, einen deutlichen Preisnachlass auf Eintrittskarten (z.B. Ulmer Theater) oder freien Eintritt wie das Ulmer Museum oder das Museum der Brotkultur oder gar 100% Preisnachlass auf den Bibliotheksausweis und 50% auf die Gebühren der Ulmer Musikschule. Alle Preisnachlässe mit der Lobbycard im Kulturbereich können dem entsprechenden Faltblatt entnommen werden. Sport für alle Für Kinder und Jugendliche kann die Teilnahme an den Angeboten der Sportvereine über das Programm "Sport für alle" mitfinanziert werden. Viele Sportvereine bieten darüber hinaus für Kinder aus Armutsverhältnissen eigene vergünstigte Angebote an. Ferienprogrammangebote Im Ferienprogramm der städtischen Betreuung für Kinder, die eine Ganztagsschule oder die städtische Betreuung in der Grundschule besuchen, können die Familien vom Beitrag befreit werden, wenn sie Inhaberin der Lobby Card sind oder einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen vorlegen können. Dies gilt ebenso für Teilnehmende der Ferienbetreuung der Abteilung FAM. In den jeweiligen Stadtteilen werden von den Jugendhäusern und Begegnungsstätten und den Kooperationspartnern in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und Jugendlichen Ferienfreizeiten organisiert. Weitere Ferienbetreuungsangebote, die in der Regel für Lobbycard Besitzende zum halben Preis angeboten werden, sind auf der Homepage www.ferienulm.de zu finden. Orte der Teilhabe und Begegnung im Quartier Die Bürgerzentren, Jugendhäuser, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften aber auch Vereine in den einzelnen Sozialräumen bieten für verschiedene Zielgruppen, für Familien, 45 Senioren, alleinstehende Personen, vielfältige Möglichkeiten der Begegnung, die auch mit wenig finanziellen Ressourcen wahrgenommen werden können. Gerade auch im Bereich von Sport und Musik gibt es in der Regel immer Möglichkeiten, Menschen mit weniger materiellen Ressourcen teilhaben zu lassen. Eine detaillierte Aufzählung würde den Bericht überfrachten. Sozialfonds Generationentreff Mitgliedsbeiträge oder einzelne kostenpflichtige Angebote oder Kurse des Generationentreffs können bezuschusst bzw. übernommen werden, wenn die wirtschaftliche Bedürftigkeit nachgewiesen wird, z.B. durch die Lobbycard, Bezug von Grundsicherung. Beantragung von Spendenmitteln Über die Aktion 100 000 und Ulmer helft, kann für bedürftige Familien und Einzelpersonen eine Unterstützung beantragt werden. Verschiedene Organisationen und Vereine in Ulm, wie Lions Club, drei Rotary Clubs, Inner Whel Club, Soroptimist International, Zonta Club, aber auch die kleinen Spatzen, die Stiftung Gänseblümchen, die Kinderstiftung der Caritas und viele mehr unterstützen bedürftige Menschen, Projekte und Initiativen auf Antrag. 3.4 Bildung, Betreuung, Erziehung Einkommensarmut bei Kindern im Kindergartenalter zeigt sich in der materiellen, gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Unterversorgung. Die Entwicklungsbedingungen und somit deren Zukunftsperspektiven werden dadurch eingeschränkt. Kinder kommen hungrig in die Kita und das geringe Essensgeld von 1 Euro wird unregelmäßig oder verspätet bezahlt. Fehlende Unterstützung im Sprachverhalten und der Wissbegierde der Kinder zeigt sich in unzureichenden altersgemäßen Erfahrungsmöglichkeiten wie Schwimmbad, Musik, Ausflüge oder nicht vorhandenen Bilderbüchern zu Hause. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen werden nicht wahrgenommen und dem Kind mangelt es an körperlicher Pflege, was zu Defiziten in der körperlichen und geistigen Entwicklung führen kann. Um die Entwicklung eines Kindes unabhängig von der finanziellen Situation des familiären Umfeldes möglichst günstig zu gestalten, wurden verschiedene Unterstützungsangebote geschaffen. 3.4.1 Kinder unter 3 Jahren Frühe Hilfen In Ulm gibt es eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und ihre Kinder in den ersten Lebensjahren. Im Rahmen des Projektes SPATZ - Frühe Hilfen wurde eine interdisziplinäre Vernetzungsstruktur von Frühen Hilfen in Ulm entwickelt, die auch auf einer eigenen Homepage dargestellt wird (www.spatz-fruehehilfen-ulm.de). Zusammengestellt sind dort Angebote und Adressen aus den Bereichen Medizin, Beratung, Kinder- und Jugendhilfe, Therapie u.a. im Stadtkreis Ulm. Im Folgenden beschränken wir uns deshalb auf einige wenige Hinweise. Ulmer Babytasche Das Angebot der Ulmer Babytasche, das im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet wird, erreicht alle Eltern mit neugeborenen Kindern in Ulm. Diese werden ca. 6 bis 8 Wochen nach der Geburt des Kindes besucht, erhalten ein Informationspaket rund ums Kind und haben die Möglichkeit, Fragen und auftretende Schwierigkeiten mit einer Fachkraft zu besprechen. Damit sollen Eltern frühzeitig über Unterstützungsangebote und Aktivitäten, wie Krabbelgruppen, Eltern-Kind-Treffs etc. informiert werden. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Unterstützung abzeichnen, wird der Kontakt zu den entsprechenden Stellen hergestellt. Krabbelgruppen und Eltern-Kind Angebote In einer Reihe von Stadtteilen und Ortschaften gibt es Babycafés, Krabbelgruppen und weitere Eltern-Kind Angebote, die auch und gerade von Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, wahrgenommen werden können. 46 Kinder- und Familienzentren Mit Beschluss des Gemeinderates58 werden bis zu 10 Kinder- und Familienzentren in den Sozialräumen eingerichtet. Hier finden in Verbindung mit Kindertagesstätten und dem jeweiligen Quartier Beratung, Unterstützung und Angebote für Eltern und Kinder statt. Für die Standortwahl der Kinder- und Familienzentren ist auch die Anzahl der Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, ein Auswahlkriterium. In den Kinder- und Familienzentren sollen auch die schon vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote im jeweiligen Quartier gebündelt werden und die Zugänge für Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind und vielfach keine der vorhandenen Angebote wahrnehmen, durch eine Bündelung verbessert werden. Ausbau von U3 Betreuungsangeboten Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr leistet einen wichtigen Beitrag, Chancengerechtigkeit herzustellen und damit zukünftige Armutsgefährdung abzuwenden. Ebenso ist ein entsprechendes Angebot an Kindertagesstättenplätzen eine wichtige Voraussetzung für Alleinerziehende, durch die Arbeitsaufnahme aus der Armut zu kommen. Auch deshalb wurde die Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Ulm massiv ausgebaut. Derzeit stehen in Ulm rund 1.350 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote erreicht damit rund 43%. Im Ergebnis bedeutet das, dass der U3-Rechtsanspruch sichergestellt ist. Auch im U3-Bereich kann in den meisten Fällen sogar im gewünschten Stadt- oder Ortsteil ein Angebot unterbreitet werden. Familienbildungsprogramme zur Stärkung der Erziehungskompetenz (AWO) Opstapje, Schritt für Schritt Opstapje ist holländisch und heißt: ein Schritt nach dem anderen. Das Opstapje-Programm läuft seit November 2012 bei der AWO. Es richtet sich an Familien mit und ohne Migrationshintergrund mit Kindern im Alter von 18 Monaten bis drei Jahren. Opstapje bereitet die Kinder auf den Kindergartenbesuch vor. Viele der Eltern, die dieses Angebot wahrgenommen haben, waren von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Das Programm ist auf wenige Kinder begrenzt. HIPPY, Home Instruction Programm for Preschool Youngsters Das schulvorbereitende Hausbesuchsprogramm HIPPY wird seit März 2006 bei der AWO in Ulm angeboten. Vom Start bis Januar 2013 haben 215 Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren mit ihren Eltern aus der Türkei, aus Russland, aus dem Irak, aus Indien, aus dem Kongo, aus Togo und vielen anderen Ländern teilgenommen. Viele der Eltern, die dieses Angebot wahrgenommen haben, waren von Armut betroffen oder armutsgefährdet. 3.4.2 Kita Ü3 und Schule Ausbau der vorschulischen Ganztagesbetreuung Für alle Kinder, egal welchen Alters, werden in jedem Sozialraum ausreichend Angebote mit ausdifferenzierten Betreuungszeiten zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen. Die Ganztagsbetreuung erfolgt derzeit in 4 Stufen mit 5-stündigen Betreuungsschritten von 35 bis 53,5 Stunden/Woche. Innerhalb einer Stufe können, bei gleichbleibender Personalausstattung der Gruppe, Eltern auch die nächst niedere Betreuungsstufe wählen. Dieses ausdifferenzierte Ganztagesbetreuungsangebot leistet einen ebenfalls nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welches gerade bei der Risikogruppe der Alleinerziehenden von großer Wichtigkeit ist. Vielfach ist die Beziehung, die Eltern gerade aus Armutsfamilien zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätte aufbauen, der erste und oftmals einzige Kontakt, auf dem aufbauend weitere Unterstützung angeboten werden kann. Die, am besten ganztägige, 58 GD 311/13 47 Förderung in einer Kindertagesstätte ist eine wichtige Möglichkeit den Kreislauf der Armut, der vielfach mit Bildungsbenachteiligung einhergeht, zu durchbrechen. Übernahme von KiTa Gebühren und Kosten für die Tagespflege Wenn sich Eltern die KiTa Gebühren und Kosten für die Tagespflege aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung beziehungsweise Übernahme beim Träger der Jugendhilfe gestellt werden. Die Gebühr kann bei Geringverdienern ganz oder teilweise erlassen werden oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Dies ist nicht an SGB II Leistungen gebunden. 2013 wurden die Gebühren für 310 Kinder übernommen. Für 25% der Kinder lag kein SGB II Anspruch vor. Ganztagesangebot in der Schule Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Das gilt auch für die angegliederte städtische Betreuung für Kinder, die den Ganztagszug besuchen. Für die Inanspruchnahme der städtischen Betreuung in den Randzeiten an den Regelgrundschulen (verlässliche Grundschule) kann eine Beitragsbefreiung oder -reduzierung bei Lobbycard Inhabern/innen oder bei Vorlage eines Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen erfolgen. Gleiches gilt für die Mittagstischverpflegung. Die Finanzierung von außerschulischen Angeboten am Schulnachmittag über das Jugendbegleiterprogramm der Jugendstiftung Baden-Württemberg, ermöglicht meist kostenfreie Zusatzangebote im sportlichen und kulturellen Bereich. Speziell für Ulm gibt es zusätzlich das Programm „Kinder in Bewegung“, über das die Kooperation zwischen Sportvereinen und Ulmer Schulen unterstützt wird und hochwertige Sportangebote in der Schule ermöglicht werden. Lerntreff und weitere Lernhilfen Im Rahmen der Handlungsempfehlungen des Berichts Internationale Stadt wurden in allen Sozialräumen offene Lerntreffs eingerichtet. Diese stehen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse offen und sind kostenlos. Sie finden zwei Mal pro Woche statt und können ohne Anmeldung besucht werden. Damit soll Lernenden unabhängig von finanziellen und familiären Möglichkeiten ein gutes Mitkommen in der Schule ermöglicht werden. Neben den immer engmaschigeren Angeboten der Lernhilfe in den Ganztagesschulen, aber auch in der verlässlichen Betreuung an Grundschulen, die keine Ganztagesschulen sind, gibt es noch eine Reihe von Angeboten der Lernhilfe und Hausaufgabenbetreuung, wie den Arbeitskreis ausländische Kinder (AAK) oder die Schülerhilfe Oase. 3.5 Wohnen und Angebote zur Wohnraumsicherung Wohnsituation Für Menschen mit geringen Einkommen ist die Wohnsituation vor allem in Krisensituationen von zentraler Bedeutung und kann Armut oder Armutsgefährdung erhöhen. Kritisch sind Lebenssituationen und -umbrüche wie Trennung und Scheidung, die Verselbstständigung von jungen Erwachsenen, Familiengründung junger Familien, der Tod eines Partners. Dann wenn eine neue Wohnung benötigt wird, die kleiner oder größer sein soll oder wenn die bisherige Wohnung wegen Wegfall eines Einkommens zu teuer wird. Aber auch, wenn ein Wechsel aus einer stationären Einrichtung hin zu selbstständigem Wohnen geplant ist. Der Zugang zu günstigem Wohnraum ist zudem durch die eigene soziale Situation erschwert. Für die meisten Vermietenden ist es nicht attraktiv, an Empfangende von Unterstützungsleistungen zu vermieten. Träger, die in ihrer Arbeit mit Menschen zu tun haben, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weisen auf die kritische Wohnsituation hin. Ebenso die vom Institut Weeber + Partner erstellte Studie "Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm"59, die im Februar 2014 vorgestellt wurde. Im Zuge der Erstellung der Studie hat der Gemeinderat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. 59 GD 013/14, FBA Bildung und Soziales und FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, 18.02.2014 48 Kommunale Wohnraumsicherung Bei Mietschulden oder drohender Kündigung bietet die kommunale Beratungsstelle für Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung Beratung und Unterstützung, um den Verlust der Wohnung zu vermeiden. Dabei wird möglichst frühzeitig beim Entstehen von Mietschulden nach Lösungen gesucht und darauf hin gearbeitet, dass die Wohnung nicht wegen finanzieller Probleme verloren wird. Im Zuge der Sozialraumorientierung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig in jedem Sozialraum tätig werden. Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen (Caritas) • Beratung mit: Postadresse, Geldverwaltung, Antragshilfe, Klärung von Bezügen (ALG I und II, Rente, Grundsicherung etc.), Vermittlung Notschlafstelle und Suchtberatung, Wohnraumfindung, Arbeitssuche • Aufnahmehaus (Wiedereingliederung in Wohnraum): 12 Plätze • ambulant betreutes Wohnen nach SGB XII §67 Für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen gibt es darüber hinaus die in Kapitel 3.3.2 dargestellten Angebote - Tagesstätte der Caritas, Tagesstätte des DRK und das Übernachtungsheim des DRK. 49 4 Handlungsempfehlungen 4.1 Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen früherer Berichte Die Handlungsempfehlungen in den Berichten der früheren Jahre waren nicht in jedem Fall als solche gekennzeichnet und klar formuliert, so dass eine Bewertung, ob und wie diese in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden, teilweise nicht möglich ist. Im Folgenden hat die Verwaltung die jeweiligen Empfehlungen unter entsprechenden Überschriften zusammengefasst und bewertet. Aufgeführt werden nur Maßnahmen, die auch von der Kommune oder kommunal tätigen freien Trägern getätigt werden können. Dort, wo eine Handlungsempfehlung noch nicht umgesetzt wurde, die Verwaltung es aber für sinnvoll hält, sich nochmal damit zu befassen, ist das Thema in die Anträge eingeflossen. 4.1.1 Armutsbericht GD 228/08, Zusammenfassung Handlungsempfehlung Beratung Hilfen aus einer Hand Transferleistungen der Kommune Einkommenssituation Beschreibung Beratung für Menschen mit Unterstützungsleistungen oder mit niedrigem Einkommen: Verhaltensberatung; Beratung auf die individuelle Situation angepasst (unterschiedl. Armutstypen und dementsprechender Umgang mit der Situation) Bürgernah. Abteilungs- und trägerübergreifend: Lotse im System Eine Anlaufstelle, Vereinfachung des Zugangs zu finanziellen Hilfen Freiwilligkeitsleistungen: günstiges Mittagessen für Kinder, Sozialtarife Nahverkehr, kulturelle Angebote Mietobergrenzen werden an den aktuellen Mietspiegel angepasst - neuer Mietspiegel wird erstellt Kommune zuständig für bezahlbaren Wohnraum, günstige Infrastruktur (Kinderbetreuungskosten, Müllgebühren, Energiekosten, Ermäßigungen, Sozialtarife für städtische Dienstleistungen) 50 Umsetzungsstand Die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten werden im Kapitel Angebote und Maßnahmen der Kommune und freier Träger aufgeführt Wurde in der im Bericht 2008 angeregten Form bisher nicht umgesetzt Die hier aufgeführten Beispiele sind mittlerweile umgesetzt Derzeit wird ein neuer Mietspiegel erstellt, der 2015 vorliegen soll, auf dieser Grundlage werden dann die Mietobergrenzen neu fest gelegt. Kinderbetreuungskosten sind einkommensabhängig, für SGB II und SGB XII Beziehende werden die Kitakosten übernommen. Müllgebühren und Energiekosten werden nicht einkommensabhängig erhoben. Für Lobbycard-Inhaber/innen gibt es eine kostenlose umfassende Energieberatung. Außerdem bekommen sie eine Vielzahl von Ermäßigungen, u.a. im Bereich des öff. Nahverkehrs. Vgl. Kapitel. 3.3.1. Hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums vgl. HE Wohnraum für besondere Zielgruppen (Weeber + Partner) Handlungsempfehlung Überschuldung Beschreibung Bürgerschaftliches Engagement: Förderung der Teilhabe Sozialpässe sollen sich an der Armutsgefährdungsgrenze orientieren. Schuldnerberatung Beratung im Verbraucherinsolvenzverfahren in Ulm Prävention Infoveranstaltungen an Schulen und Schulung von Multiplikatoren (ehrenamtliche Begleitung) Arbeitslosigkeit und Erwerbsbeteiligung Bessere Bildung: Vorschläge aus dem Ulmer Bildungsbericht Ausbau der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vorlage einer Konzeption zur Vernetzung der Beschäftigungsförderung mit den kommunalen Beratungsangeboten Umsetzungsstand Beispielhaft sei auf das Engagement im Umfeld des Tafelladens, des Übernachtungsheimes, der Vesperkirche, des Canapé Cafés und der Kulturloge verwiesen. In Ulm orientieren sich Lobbycard und Kinderbonuscard an der Armutsgefährdungsgrenze. Stadt Ulm berät Personen die im SGB II und SGB XII Bezug oder durch die Beratung ein Bezug verhindert werden kann. Diakonie berät Personen, die noch nicht im SGB II oder SGB XII Bezug sind. Vgl. Antrag 5), unter 4.2 Dies machen in Ulm sowohl die Stadt als auch die Diakonie sowie niedergelassene Rechtsanwälte. Wurde früher von der Diakonie gemacht, bis die Zuschüsse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen wurden. Das Thema wird nochmals aufgenommen. Vgl. Antrag 5), unter 4.2 Der Bildungsbericht wurde im Gemeinderat am 04.06.2014 unter der Bezeichnung Bildungsmonitoring vorgestellt Chancengerechtigkeit spielt dort eine wichtige Rolle. Das Thema wurde und wird umfassend bearbeitet. Siehe Kinderbetreuung in Ulm. Hier sind deutliche Verbesserungen seit 2008 erzielt worden. Nach dem Ausbau der U3 Betreuung wird nun vor allem der Ausbau der Ganztagesangebote in den Fokus gerückt werden. Wird im Rahmen des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung bearbeitet. Das Thema Beschäftigungsförderung und Aufgaben und Maßnahmen der Kommune wird seit 01.06.2014 mit einer neuen Stelle bei der Stadt bearbeitet und zu gegebener Zeit aufgerufen. Vgl. Antrag 2) unter 4.2. 51 Handlungsempfehlung Versorgung mit Wohnraum Beschreibung Im Zuge der Stadtentwicklung soll einer sozialen Segregation gegengesteuert werden Erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen FB Bauen und FB Soziales --> Kooperationsvereinbarung vom 15.01.2008: Kriterien der Zusammenarbeit Wohngelddaten zukünftig sozialräumlich erfassen Überprüfung der organisatorischen Zuordnung der Wohngeldstelle, die derzeit beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt angesiedelt ist. Entwicklung von gemeinsamen Kennzahlen und Indikatoren für Transferleistungen im Wohngeld, SGB II und SGB XII Umsetzungsstand Dies ist keine konkrete Handlungsempfehlung und müsste im Zweifelsfall konkretisiert werden. Diese wurde 2014 fortgeschrieben. Dies wurde für diesen Bericht händisch von den Verfassern gemacht - ist bisher nicht umgesetzt. Dies ist bisher nicht erfolgt. Die Indikatoren für die Gewährung werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Für den vorliegenden Bericht wurden trotz unterschiedlicher Kriterien und Zugänge alle drei Leistungsbereiche als Grundlage für die Darstellung der Gruppe der von Armut und Armutsgefährdung betroffenen Menschen genommen. 4.1.2 Kinderarmut - Handlungskonzept für die Stadt Ulm, GD 201/08 und GD 397/08 Zusammenfassung Prioritäten Bezuschussung der Mittagstischverpflegung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm Beschreibung Aufbau bzw. Weiterentwicklung eines Frühwarnsystems auf der Basis der vorhandenen Strukturen. Entwicklung eines Vorschlags zur Essensversorgung in Schulen. Entwicklung eines Vorschlags zur Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen an Sport und Kultur. Reduzierung des Essenspreises für Schulmittagessen an den Schulen in städtischer Trägerschaft auf 1 € pro Schulmittagessen für Bedürftige. Einführung einer Schülerbonuscard. 52 Umsetzungsstand Wurde mit den Konzepten Frühe Hilfen und Spatz umgesetzt Wurde im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaket umgesetzt. Im Sport gibt es darüber hinaus das Programm Sport für alle und Kinder in Bewegung. Ab 01.02.2009 eingeführt. Zuerst finanziert über den städtischen Haushalt, jetzt über das Bildungsund Teilhabepaket. Einrichtung eines Schulhilfefonds an Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm Gewährleistung einer schnellen Unterstützung im Schulalltag. Ausgabe eines Geldbetrages an Schülerinnen und Schüler mit mangelnder Ausstattung zur Beschaffung von Schulmaterialien. Übernahme von Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren bei Klassenausflügen oder Projekten. Wurde 2009 eingeführt und 2011 auf Grund mangelnder Nachfrage wieder eingestellt. 4.1.3 Neukonzeption Sozialer Vergünstigungen in Ulm, GD 269/09 Zusammenfassung Eckpunkte der Neukonzeption  Vergünstigungen erhalten alle Haushalte unter der Armutsschwelle in Baden-Württemberg sowie alle Haushalte mit Transferleistungsbezug.  Bedürftige erhalten auf Antrag einen Berechtigungsausweis bei der Abteilung Existenzsicherung.  Es gibt künftig nur noch die Kinderbonuscard für Minderjährige und die Lobbycard für Erwachsene. Der Familienpass wird mit Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums eingestellt, d.h. zur Verwaltungsvereinfachung soll es künftig nur noch zwei Ausweise zum Nachweis der Bedürftigkeit geben.  Jede Fachabteilung ist dafür verantwortlich, bei ihrer Gebührengestaltung auch Einkommensarme angemessen zu berücksichtigen. Handlungsempfehlung Die Stadt überprüft bei der Festlegung ihrer Gebühren und Eintrittsgelder, inwieweit die Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen durch Ermäßigungen oder Sonderkontingente sicher gestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsaufgabe für alle städtischen Einrichtungen, die innerhalb des eigenen Budgets angemessene und finanzierbare Lösungen entwickeln müssen. Eine Einzelabrechnung mit der Abteilung Existenzsicherung findet nicht mehr statt. Umsetzungsstand Die Überprüfung ist in vielen städtischen Organisationseinheiten erfolgt. Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Lobbycard sind vielerorts möglich. Schwerpunkt bilden hierbei die Einrichtungen und Angebote im Fachbereich Bildung und Soziales und im FB Kultur. 4.2 Anträge zur Beschlussfassung an den Ulmer Gemeinderat 1) Die Verwaltung zu beauftragen, eine Rahmenvereinbarung zu den kommunalen Eingliederungsleistungen (sozialintegrative Leistungen) mit dem Jobcenter Ulm zu erstellen. Gemäß GD 285/11 haben sich die Vertragspartner bei Gründung der gemeinsamen Einrichtung (gE) darauf verständigt, die sozialintegrativen Leistungen (Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II) der Stadt Ulm (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung) nicht im Jobcenter wahrnehmen zu lassen, sondern zur ganzheitlichen Versorgung der Ulmer Bevölkerung an die Stadt Ulm zu übertragen. Das Jobcenter selbst hat keinen direkten Zugriff auf die kommunalen Eingliederungsleistungen. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung sind seit langer Zeit Instrumente der kommunalen Daseinsvorsorge und -fürsorge. Diese Dienste werden von der Stadt Ulm entweder selbst organisiert und durchgeführt oder es wird die freigemeinnützige 53 Wohlfahrtspflege beauftragt. Die sozialen Leistungen werden auch nicht ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht, sondern für alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften und Konzeptionen. Die Stadt Ulm bedient sich seit Jahren eines auf- und ausgebauten Netzwerkes und entsprechender Strukturen der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Jobcenter Ulm ist nach 2005 und insbesondere nach Schaffung der gemeinsamen Einrichtung (gE gem. § 44b SGB II) zum 01.01.2012 mit der speziellen Nachfrage nach "Kommunalen Eingliederungsleistungen" (gem. § 16a SGB II) als neuer "Akteur" in diese gewachsenen Strukturen vorgestoßen. Dies erfordert neue Formen der Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen der Stadt Ulm, dem Jobcenter Ulm und den jeweiligen Beratungseinrichtungen. Mit einer Rahmenvereinbarung soll die Gestaltung der Kooperation, die Fallsteuerung an den Schnittstellen sowie die Geschätsprozesse und die Leistungserbringung in den Beratungseinrichtungen und der Nutzen für die Adressaten geregelt werden. 2) Die Verwaltung zu beauftragen, eine Konzeption zu den Aktivitäten der kommunalen Beschäftigungsförderung zu erstellen. Gemäß dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 des Jobcenters Ulm – beschlossen auf der Trägerversammlung am 24.03.2014 – besteht für Ulm (weiterhin) die Herausforderung, "bedarfsdeckende Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen mit unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen zu erschließen. (...) Für Kunden ohne Integrationschancen und hohem persönlichen Unterstützungsbedarf sollen gemeinsam mit der Stadt Ulm neue Wege erprobt werden". Die seit 01.06.2014 neu geschaffene Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung soll ein Konzept für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung "neuer Wege" der Beschäftigungsförderung in Ulm entwickeln. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und es sollen u.a. in enger Kooperation mit dem Jobcenter Modelle und Konzepte entwickelt werden, die aufgrund bundespolitischer Zielsetzungen und der Einschränkungen bei den Eingliederungstiteln so nicht oder nicht in diesem Umfang umgesetzt werden könnten. 3) Die Verwaltung zu beauftragen, den Wirkungskreis der Lobbycard durch die Gewinnung weiterer Partnerinnen und Partner zu erhöhen und den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern. Mittlerweile gibt es schon eine erfreuliche Anzahl an Partnerinnen und Partnern in den unterschiedlichsten Bereichen, die für Inhaberinnen und Inhaber der Lobbycard Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe gewähren. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass dies noch erweiterbar ist. Hinsichtlich des Bekanntheitsgrades und der Inanspruchnahme der Lobbycard gibt es noch einiges zu tun. Die Verwaltung geht davon aus, dass mindestens 15.000 Menschen die Kriterien für den Erhalt der Lobbycard erfüllen. Besitzerinnen und Besitzer einer Lobbycard sind derzeit rund 1.600 Menschen. Mit gezielten Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit soll diese Zahl deutlich erhöht werden. 4) Die Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit weiter zu erhöhen. Auch wenn die Zahlen der Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket steigen, so machen doch noch lange nicht alle Eltern, die einen Anspruch für ihre Kinder auf entsprechende Unterstützung haben, davon Gebrauch. Deshalb sollen durch geeignete Maßnahmen der Bekanntheitsgrad unter den Anspruchsberechtigten erhöht und gerade auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über die Kriterien informiert werden. 5) Die Verwaltung zu beauftragen, den Bedarf an Schuldnerberatung und an Unterstützungsleistungen zur Wohnraumsicherung in Ulm zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung vorzulegen. Aus den Stellungnahmen der freien Träger geht hervor, dass dort der Bedarf an zeitnaher Schuldnerberatung größer eingeschätzt wird als das vorhandene Angebot. Aus diesem Grund 54 soll der Bedarf gemeinsam mit den Trägern erhoben werden, um auf dieser Grundlage geeignete Vorschläge hinsichtlich einer angemessenen Bedarfsdeckung bezüglich Personal, Aufgaben und organisatorischer Zuordnung zu erarbeiten. Im Sachgebiet Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung der Stadt wurde festgestellt, dass die Nachfrage nach ad hoc Aktivitäten zur Sicherung des Wohnraums in der letzten Zeit deutlich zugenommen hat. Hier gilt es ebenfalls, die Situation zu analysieren und geeignete Vorschläge zu machen. 6) Die Verwaltung zu beauftragen, die bisherige Konzeption zum Thema Wohnungslosigkeit weiter zu entwickeln. Die Raumsituation in der Anlaufstelle für Wohnsitzlose der Caritas in der Michelsbergstraße wird durch die Baufälligkeit des Gebäudes immer schwieriger. Anstrengungen, die Aktivitäten der Caritas und des DRK für Wohnungslose an einem Standort zu konzentrieren, sind in den letzten Jahren an der fehlenden Verfügbarkeit eines passenden Gebäudes gescheitert. Viele Städte setzen mittlerweile auf Konzepte der dezentralen Betreuung und Unterstützung von Wohnungslosen und ehemals wohnungslosen Menschen, die in unterschiedlichen Formen des betreuten Wohnens leben. Aus den oben geschilderten Gründen soll die derzeitige Konzeption hin zu einem zukunftsfähigen Konzept unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung im Fachbereich überarbeitet werden. 7) Die Verwaltung zu beauftragen in den Quartieren, die in besonderem Maße von Armut betroffen sind und in denen zusätzlich der Bedarf an Hilfe zur Erziehung besonders hoch ist, zu prüfen ob die Angebote der Quartierssozialarbeit als niederschwellige Unterstützungsform bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden können. Gute Erfahrungen wurden mit der seit 2011 in besonders belasteten Gebieten eingerichteten Quartierssozialarbeit (QSA) gemacht. Die Fachkräfte der QSA entwickeln eine Vertrauensbasis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die es ermöglicht, möglichst frühzeitig niederschwellig Unterstützungsbedarf zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die QSA, bei der Einzelfallhilfe mit raumbezogener Gemeinwesenarbeit verknüpft wird, ist eine Möglichkeit, die oben beschriebenen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote auch denjenigen zugänglich zu machen, die diese Unterstützung bei der Aktivierung ihrer Selbsthilfekräfte brauchen, aber nicht selbstständig die Orte hierfür aufsuchen. Idealerweise ist die Quartierssozialarbeit über einen im Quartier eingerichteten Quartierstreff erreichbar und gut mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen sozialen Aufgabenbereiche vernetzt. Derzeit gibt es QSA in Wiblingen in den Stadtvierteln Tannenplatz-West und Tannenplatz-Mitte in Kooperation mit dem Zentrum >guterhirte< sowie im Ulmer Westen im Stadtviertel Saarlandstraße in Kooperation mit Oberlin e.V. und AG West e.V. 8) Die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf für Quartierstreffs zu prüfen und gegebenenfalls ein Konzept für den Erhalt und die Schaffung von Quartierstreffs in den Stadtvierteln vorzulegen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Wie dargestellt gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Vielfach trifft allerdings Unterstützungsbedarf nicht auf die Beratungs- und Unterstützungsleistung. Notwendig sind deshalb niederschwellig zugängliche Orte, an denen die Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Aktvierung der Selbsthilfekräfte haben, auf Menschen treffen, die diese Unterstützung leisten oder die Menschen an den richtigen Ort bringen. Niederschwellig heißt in diesem Falle, dass dort Aufenthalt möglich ist, der Beziehungsaufbau ermöglicht. Strukturen sind so zu entwickeln, dass sich vorhandene Angebote auch der freien Träger in die Schaffung und den Erhalt von Quartierstreffs einbringen. Dabei sind die Verortung und das jeweilige Konzept der gerade entstehenden Kinder- und Familienzentren ebenso zu berücksichtigen wie die Möglichkeiten der Bürgerzentren oder schon vorhandene Quartierstreffs wie der Eichbergtreff, das Canapé Café und Dichtervierteltreff oder Treffpunkte, die sich in kirchlichen Einrichtungen oder in Verbindung mit Beratungsangeboten der freien Träger entwickelt haben. 55 5 Sozialräumliche Betrachtung Die Betrachtung nach Sozialräumen und noch differenzierter nach Stadtvierteln (s.a. Anhang 2 Sozialräume Ulm nach Stadtvierteln und Ortschaften) bildet die Grundlage für die Entwicklung quartiersbezogener Maßnahmen. Um den Bericht nicht zu überfrachten erfolgen die Angaben stichwortartig und nicht in jedem Fall mit dem Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beschreibung der den Sozialräumen zugeordneten Ortschaften wird nur angerissen, da die Ortschaften die niedrigsten Armuts- und Armutsgefährdungsquoten haben. Bei der Beschreibung der Sozialräume verwenden wir nachfolgend dargestellte Struktur. 1) Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen b) Infrastruktur c) Sozialstruktur 2) Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Beim Aufzeigen der Belastung des jeweiligen Stadtviertels wurden die möglichen Zahlen der verdeckten Armut nicht berücksichtigt, da diese nur für die Gesamtstadt geschätzt werden können, naturgemäß aber nicht sozialraumscharf oder gar stadtviertelscharf vorliegen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dort, wo eine hohe Belastung des Stadtviertels vorliegt, auch die verdeckte Armut am höchsten ist. Bei der Betrachtung auf sozialräumlicher wie auf Stadtviertelebene fließen folgende Daten nicht ein: • die stationär untergebrachten pflegebedürftigen Menschen • die Menschen mit Behinderung, die stationär geführt werden • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Dies würde den Vergleich der Belastung der Stadtviertel untereinander verzerren. 3) Angebote der Kommune und freier Träger für Menschen, die von Armut betroffen sind oder armutsgefährdet sind Aufgeführt werden vor allem Angebote und Maßnahmen, die sich entweder speziell an die von Armut betroffenen oder von Armutsgefährdung bedrohten Menschen im Sozialraum richten oder die deren Bedürfnisse, speziell die der Risikogruppen, wie Arbeitslose, Alleinerziehende, Migranten/innen, Ältere, Menschen mit geringen materiellen Ressourcen, in besonderem Maße aufnehmen. (Siehe auch Angebote und Maßnahmen im Teil 3, gesamtstädtisch) Die vielfältigen Angebote der Beratung und Unterstützung, Teilhabe und Begegnung in Kindertagesstätten und Schulen werden nicht explizit aufgeführt. Sie kommen allen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zugute, also gerade auch den Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Hinsichtlich detaillierter Informationen im Bereich der Altenhilfe wird auf den Seniorenwegweiser sowie auf die in den Stadtteilen Mitte/Ost, Wiblingen, Eselsberg und Böfingen vorliegenden Wegweisern für Seniorinnen und Senioren verwiesen, im Bereich der Behindertenhilfe auf den Wegweiser für Menschen mit Behinderungen und im Bereich der frühen Hilfen auf die Netzwerkhomepage Spatz - Frühe Hilfen (siehe auch Kapitel 3) a) Beratung und Unterstützung Hier werden vor allem die Angebote aufgeführt, die vor Ort erbracht werden. Ausnahme ist der Sozialraum Mitte/Ost, da sich die meisten zentral erbrachten Beratungsangebote in der Innenstadt befinden. Dopplungen mit der Beschreibung im Kapitel 3 waren nicht zu vermeiden. b) Teilhabe und Begegnung Ein wichtiger Faktor, der Teilhabe und Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, sind die Angebote von Vereinen, die nicht nur im Bereich von Musik und Sport in der Regel immer Möglichkeiten zur Verfügung haben, auch Menschen mit wenig materiellen Ressourcen teilhaben zu lassen. Dies gilt auch für die Angebote von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Migrantenvereinen. Diese Angebote werden nicht im Detail aufgeführt. 56 c) Weitere Angebote im Sozialraum Hier tauchen all die Angebote auf, die sich nicht unter a) und b) einsortieren lassen. 5.1 Unterstützungsleistungen nach Sozialräumen • • • SGB II Leistungsbeziehende - gesamt 5.391 Personen SGB XII Leistungsbeziehende - gesamt 1.245 Personen Von den 1.498 in Ulm lebenden Personen werden 219 stationär untergebrachte Personen nicht miteinbezogen sowie 34 nicht den Sozialräumen zuortenbare Personen. Wohngeldbeziehende -gesamt 2.245 Personen 57 5.2 Sozialraum 1 - Mitte/Ost Der Sozialraum Mitte/Ost besteht aus den beiden Stadtteilen Mitte und Ost mit einer Einwohnerzahl von 22.788. 5.2.1 Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen Heterogene Baustruktur, wohlhabende Viertel am Michelsberg, Safranberg, gemischte Struktur in der Neustadt, Wohnbauten vor und nach der Jahrhundertwende mit zentralem Park (Karlsplatz) als Aufenthaltsbereich, Fischerviertel mit mittelalterlichem Charakter und gehobenen Mietpreisen, Oststadt mit Einfamilienhäusern (1920-30er Jahre) wie auch Wohnblöcken (1970er Jahre), Alter Friedhof, Friedrichsau und Donauufer mit hohem Erholungswert. b) Infrastruktur Straßenbahn, Bus, Regionalbusse, Bahn, Fernbusse, alle Geschäfte, Ulmer Tafelladen, Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit, differenziertes Angebot im Gesundheitswesen, ebenso an Kindertagesstätten. Alle Schulformen vorhanden. Breit gefächertes Kulturangebot mit den entsprechenden Institutionen. Breit gefächertes Angebot an Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten und einer organisierten Nachbarschaftshilfe. c) Sozialstruktur Hoher Anteil an Einpersonen-Haushalten (2013: Mitte 61,5%, Oststadt 56,0%, zum Vergleich Gesamtstadt 46,2%), geringer Anteil an Mehrpersonenhaushalten mit Kindern (2013: Mitte, 12,3%, Oststadt 14,2%, Gesamtstadt 18,8%) Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für Mitte mit 17,9% leicht unter dem gesamtstädtischen Mittelwert von 18,7% und in der Oststadt mit 18,8% leicht darüber. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund60 liegt in Mitte bei 38,3% und in der Oststadt bei 31,2% (Gesamtstadt 38,4%) 5.2.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Absolut gesehen haben die Stadtviertel Altstadt und Neustadt die höchsten Zahlen an Unterstützungsempfangenden. Eine Verdichtung, also einen hohen Anteil an Unterstützungsempfangenden an der Wohnbevölkerung, kann man im Gebiet Karlstraße und der angrenzenden Neustadt feststellen. Eine hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen, bei denen Hilfen zur Erziehung geleistet werden, findet sich in den Stadtvierteln Altstadt, Neustadt und Wielandstraße. 60 Unter Personen mit Migrationshintergrund werden gezählt: Ausländer (kein deutscher Pass), Eingebürgerte, Aussiedler (beide mit deutschem Pass) 58 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 1 - Mitte-Ost 59 60 5.2.3 Angebote der Kommune und freier Träger a) Beratung und Unterstützung Die meisten Beratungsangebote sind zentral in der Stadtmitte angesiedelt (vgl. auch Kapitel 3) und für die Gesamtstadt zuständig. Die Leistungssachbearbeitung für die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe sind derzeit noch für alle Stadtteile, außer für Wiblingen, in der Stadtmitte angesiedelt. Ebenso die Wohnraumsicherung und Schuldnerberatung der Stadt Ulm. Dies wird sich im Rahmen der Sozialraumorientierung ändern, dann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mitte/Ost nur noch für die Kundinnen und Kunden von Mitte/Ost zuständig sein. Zentral ebenso die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Bearbeitung des Bildungs- und Teilhabepakets, der Leistungsbereich für das Wohngeld beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt und die Familienkasse für den Kinderzuschlag. Kinder, Familie, Jugend • Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Mitte-Ost • Familienplanung e.V., Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung • Jugendberatungsstelle der Stadt Ulm • Mobile Jugendarbeit, MOMO, der Stadt Ulm • Beratung und Unterstützung über die Jugendhäuser Büchsenstadel und Charivari • Diakonie, Erziehungsberatungsstelle • Kinderschutzbund, Erziehungsberatungsstelle • Zentrum >guterhirte<, Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen, weitere Angebote der Jugendhilfe • Katholische Schwangerenberatungsstelle • verschiedene Angebote der Frühen Hilfen (vgl. Kapitel 3.4.1) • Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen Frauen • Frauen helfen Frauen e.V. Wohnungslose • Wärmestube und Tagesstätte für Wohnungslose, Beratung, Geldauszahlung, Tagesstätte und Wohngruppe für Wohnungslose (Caritas) • Übernachtungsheim, Tagesstätte für Wohnungslose (DRK) Migration • IN VIA Jugendmigrationsdienst • Migrationsberatung bei KAM im Bürgerhaus Mitte • Kompetenzzentrum zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (IN VIA) • Migrationsberatung der AWO • Migrationsberatung der Caritas Arbeitslose • Arbeitslosenberatungszentrum, Caritas Psychisch kranke Menschen und Sucht • Diakonie, Psychologische Beratungsstelle • Zentrum für Psychiatrie und Psychosomatik (ZfP) Südwürttemberg • Rehaverein • Drogenhilfe • Suchtberatung Caritas und Diakonie Bildung außerhalb von Kita und Schule • Jugendmigrationsdienst IN VIA, Offener Lerntreff 61 • Arbeitskreis Ausländische Kinder (AAK) • Angebote der vh, der fbs, Generationentreff Sonstige • Ökumenische Telefonseelsorge • Sozial- und Lebensberatung der Caritas, Sozial- und Lebensberatung Diakonie • Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung, Stadt Ulm • Schuldnerberatung der Diakonie • Betreuungsbehörde b) Teilhabe und Begegnung Im Sozialraum Mitte/Ost gibt es verschiedenste kulturelle Angebote und Angebote der Begegnung auch für Menschen mit wenig materiellen Ressourcen. Beispielhaft seien hier das Bürgerhaus Mitte, der Generationentreff im Ochsenhäuser Hof und das Haus der Begegnung genannt. Für Lobbycard-Inhaber/innen gibt es ermäßigte Angebote der Volkshochschule und der Familienbildungsstätte. Die Kirchengemeinden haben eine Vielzahl von Angeboten sowie auch Sportvereine und andere Vereine, beispielsweise die Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings und die im Sozialraum ansässigen Migrantenvereine. Über die Kulturloge sind kostenlose Karten für das Ulmer Theater, das ROXY, das Ulmer Zelt u.a. erhältlich. Erhebliche Preisnachlässe für Lobbycard-Inhaberinnen und Lobbycard-Inhaber gibt es in allen städtischen Kultureinrichtungen in der Innenstadt sowie in weiteren Kultureinrichtungen freier Träger. Die Ausleihe in der Stadtbibliothek ist mit der Lobbycard kostenlos. Preiswerte Freizeitmöglichkeiten gibt es auch in den städtischen Jugendhäusern, im Büchsenstadel und Charivari sowie im JAM (Jugend am Münster), betrieben vom Evangelischen Jugendwerk, außerdem Krabbelgruppen und MutterKind-Angebote verschiedener Anbieter in unterschiedlichen Räumlichkeiten. c) Weitere Angebote im Sozialraum • Ulmer Tafelladen mit Kleiderkammer, Deutsches Rotes Kreuz Die Ulmer Tafel, bietet nicht nur wohnungslosen Menschen, sondern allen Bürgern/innen mit geringem Einkommen ein warmes und gesundes Abendessen an. Beim „Kochtreff Ulmer Tafel“ kann jede/r lernen, aus Lebensmitteln des Tafelladens eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten. • Gebrauchtwarenhaus, Neue Arbeit • Vesperkirche • Füreinander Mitte/Ost, Organisierte Nachbarschaftshilfe, preiswerte Hilfe nicht nur für Seniorinnen und Senioren Hand in Hand - Möglichkeit des Gebens und Nehmens, kleine Hilfeleistungen und Dienste, Gemeinde Sankt Georg • Treffpunkt MOMO - mit Mittagessen für Jugendliche 5.3 Sozialraum 2 - Böfingen Der Sozialraum Böfingen umfasst den Stadtteil Böfingen sowie die Ortschaften Jungingen, Mähringen und Lehr. Der Stadtteil Böfingen hat 10.898 Einwohner/innen, die Ortschaften zusammen 7.146, insgesamt hat der Sozialraum Böfingen eine Bevölkerung von 18.044 Personen. 5.3.1 Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen Böfingen ( incl. Eichenhang) ist ein in den 1950/60er entstandener Stadtteil mit Blockbebauung, Reihen- und Einfamilienhäusern, der in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Richtung Thalfingen erweitert wurde und aktuell ein neues Wohngebiet (Lettenwald) dazu bekommt. Das Quartier Eichberg entstand Ende der 90 er Jahre. In Lehr, Mähringen und Jungingen finden sich vor allem freistehende Einfamilienhäuser und Reihen- bzw. Kettenhausbebauung. 62 b) Infrastruktur Gute ÖPNV Anbindung mit der Linie 4 und der Straßenbahn für Böfingen, ansonsten Busanbindung der Ortschaften. Gutes Einzelhandelsangebot in Böfingen (Einkaufszentrum), weniger am Eichberg und am Eichenhang. Gutes Einzelhandelsangebot in Lehr und Jungingen, Mähringer Dorflädle in Mähringen. Verschiedene Ärzte in Böfingen, in Jungingen und Lehr. In Böfingen Grundschule am Eichenhang und Eduard Mörike Schule mit ausgebautem Ganztagesangebot. Grundschulen in Lehr und Jungingen mittlerweile auch mit zusätzlichen Betreuungsangeboten. Alle Formen von Kindertagesstätten für alle Altersgruppen. Seniorenwohnungen der UWS. Begegnungsorte in Böfingen: Bürgertreff Böfingen, Eichbergtreff, Jugendhaus Böfingen, Stadtteilbibliothek mit Angeboten, Gemeindehäuser der Kirchen, aktiver Sportverein, ansonsten eher wenig Vereinstätigkeit, aktive RPG, die auch Kulturangebote macht, an denen alle teilnehmen können. In den Ortschaften ausgeprägte Vereinsstruktur mit vielen Angeboten. Orte der Begegnung dort vor allem Gemeindehäuser der Kirchen, Angebote in den Mehrzweckhallen sowie die Jugendhäuser in Jungingen und Mähringen sowie die Jugendräume in Lehr. c) Sozialstruktur Geringer Anteil an Einpersonen-Haushalten 2013: 38,9%, in den Ortschaften zwischen 28,2% (Jungingen) und 37,3% (Mähringen), (Ulm 46,2%), dafür höherer Anteil an MehrpersonenHaushalten mit Kindern 22,4%, Jungingen 26,9%, Mähringen 24,0%, Lehr 22,3% (Ulm 18,8%) und Haushalten ohne Kinder 38,7%, Jungingen 44,9%, Mähringen 38,7%, Lehr 44,2%, (Ulm 34,9%). Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für den Stadtteil Böfingen bei 21,7% und damit deutlich über dem gesamtstädtischen Mittelwert von 18,7%, in den Ortschaften zwischen 18,2% (Mähringen) und 19,2% (Jungingen). Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt für den Sozialraum Böfingen, einschließlich der Ortschaften bei 36,4%, für den Stadtteil Böfingen bei 47,1% (Gesamtstadt 38,4%), in den Ortschaften entsprechend niedriger, zwischen 18,9 und 21,1%. 5.3.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Ein hoher Anteil von Beziehenden von Unterstützungsleistungen lebt rund um das Stadtviertel Böfingen-Mitte sowie im Stadtviertel Eichenplatz zu dem auch der Eichberg gehört. Das Stadtviertel Böfingen-Mitte hat die Besonderheit, dass die hohen Armutszahlen auf die Anzahl der Beziehenden von Grundsicherung für Menschen über 65 Jahre zurückzuführen ist. In Böfingen-Süd und Obertalfingen ist der Anteil an SGB II Empfängerinnen und Empfängern hoch. In Jungingen liegt die Armutsquote zwar nicht über 2,6%, nimmt man die geschätzte verdeckte Armut hinzu, heißt das auch für Jungingen, dass dort mehr als 100 Personen von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. In allen fünf, in der Tabelle aufgeführten Stadtvierteln sind auch die Zahlen der Leistungsempfangenden im Bereich Hilfen zur Erziehung überdurchschnittlich hoch. 63 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 2 - Böfingen 64 65 5.3.3 Angebote der Kommune und freier Träger a) Beratung und Unterstützung • Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Böfingen. Gemäß der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die Eingliederungshilfe, die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung und die Ausgabe der Lobbycard. • Lebenshilfe Donau Iller e.V., Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen. Beratung, Persönliches Budget, Freizeitangebote. • Zentrum >guterhirte<, Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen • Sozialdienst für Ältere (SdfÄ), Stadt Ulm, Beratung für Seniorinnen und Senioren in der Regel in der Krise • Sprachtreffs im Bürgertreff Böfingen • Lerntreff im Eichbergtreff • Jugendhaus Böfingen, Beratung und Unterstützung • Mobile Jugendarbeit, Beratung und Streetwork • Schulsozialarbeit an der Eduard Mörike Schule - auch an der Grundschule • Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften über die Ortsverwaltung und über die jeweiligen Kirchengemeinden b) Teilhabe und Begegnung • Stadt Ulm, Bürgertreff Böfingen, verschiedene Angebote für Familien, Kinder, Senioren • Begegnungsstätte Eichberg e.V., Eichbergtreff, Hilfe und Unterstützung direkt im Gemeinwesen für alle Generationen und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Träger des Eichbergtreffs • Verschiedene Angebote für alle Altersklassen der Kirchengemeinden in Böfingen und den Ortschaften Lehr, Mähringen und Jungingen • Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendhäuser Böfingen, Mähringen, Jungingen, Lehr • Stadtteilbibliothek Böfingen mit vielen Angeboten • Verschiedene Angebote des VFL Böfingen und einer Vielzahl von Vereinen in Jungingen, Lehr und Mähringen c) Weitere Angebote im Sozialraum • Organisierte Nachbarschaftshilfe Böfingen, preiswerte Hilfe in der Regel für Seniorinnen und Senioren - aber auch für Menschen mit Behinderungen und für einzelne Fälle aus der Jugendhilfe • Besuchsdienst der beiden Kirchen 5.4 Sozialraum 3 - Ulmer Westen Der Sozialraum Ulmer Westen umfasst die Stadtteile Weststadt, Söflingen und Donautal sowie die Ortschaften Eggingen, Einsingen, Ermingen und Grimmelfingen und ist mit insgesamt 40.516 Einwohnern/innen, davon 22.696 in der Weststadt, 11.131 in Söflingen und 6.689 in den Ortschaften, der größte Sozialraum. 5.4.1 Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen Der Sozialraum West ist vor allem in der Weststadt rund um die Wagnerstraße und Söflingerstraße mit Blockbebauung charakterisiert. Teilweise sind diese in unsaniertem Zustand, teilweise wurden Industriegebäude durch Wohnbebauung ersetzt (Brauerviertel, Hörtzareal) oder im Rahmen des Programms Soziale Stadt saniert. Blockbebauung am Kuhberg ist auf dem ehemaligen Boelckeareal neu entstanden. Einfamilienhäuser gehobenen Standards auf dem Galgenberg, gemischte Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Reihenhausstruktur am Kuhberg und in Söflingen. In den Ortschaften dominieren freistehende Einfamilienhäuser, Doppel-, Reihenund Kettenhäuser. 66 Große Grünflächen mit Freizeitwert im Ulmer Westen sind entlang der Blau vorhanden wie auch um das Fort Unterer Kuhberg (Waldorfschulen, Jugendfarm) mit den sich anschließenden Schrebergärten. b) Infrastruktur Guter öffentlicher Nahverkehr (Straßenbahn nach Söflingen, Bus an den Kuhberg), nicht ganz so gut an den Roten Berg. Differenziertes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, auch für den kleinen Geldbeutel, sämtliche Schultypen und Angebote an Kindertagesstätten sind vorhanden, einschließlich des Berufsschulzentrums. Kulturelles Angebot des Akademietheaters und des KCC. Außerdem werden eine Vielzahl von Freizeitangeboten sowie kulturelle Veranstaltungen von Sportvereinen, dem Kuhbergverein und in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt. Großes, vor allem in Söflingen vorhandenes Angebot von Vereinen. Stadtteilbibliothek, Bürgerzentrum Weststadthaus, alle Kirchen, Religionsgemeinschaften und Migrantenvereine, oft mit eigenen Häusern, vier Moscheen. Mehrere Pflegeeinrichtungen, Angebote der Tagespflege, ambulante Pflegedienste. Die Anbindung der Ortschaften auf dem Hochsträß an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über eine gute Ringverbindung. Grundschulen in Eggingen, Einsingen, Ermingen und Grimmelfingen mittlerweile auch mit weitergehenden Betreuungsangeboten. Alle Formen der Kindertagesstätten sind auch in den Ortschaften vorhanden. Ansonsten ist die Infrastruktur, außer in Einsingen, auf Grund der Größe der Ortschaften deutlich begrenzter. Für das kulturelle Angebot und Freizeitaktivitäten sorgen eine Vielzahl von Vereinen und die Kirchengemeinden. c) Sozialstruktur Auch in der Weststadt liegt der Anteil der Ein-Personen-Haushalte mit 50,6% über dem Durchschnitt (46,2%), in Söflingen bei 46,2%. In den Ortschaften (ausgenommen Donautal) liegen die Anteile zwischen 28,9% (Ermingen) und 34,4% (Grimmelfingen). Haushalte mit Kindern liegen in der Weststadt (18,4%) und Söflingen (17,5%) um den städtischen Durchschnitt (18,8%) und höher in den Ortschaften, zwischen 24,4% (Einsingen) und 32,9% (Grimmelfingen). Haushalte ohne Kinder: Weststadt 31,0% und Söflingen 36,3%, in den Ortschaften zwischen 32,7% (Grimmelfingen) und 46,3% (Einsingen), Gesamtstadt 35,0% Der Anteil von Personen über 65 Jahren liegt für die Weststadt bei 16,5%, für Söflingen bei 21,9% (Ulm 18,7%). In den Ortsteilen: Grimmelfingen 12,3%, Einsingen 18,7%, Ermingen 21,4%, Eggingen 17,0%, Donautal 7,4%. Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund liegt für den gesamten Sozialraum bei 35,4%, für die Weststadt bei 43,5%, Söflingen 26,8% (Gesamtstadt 38,4%) 5.4.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Absolut gesehen leben im Sozialraum West die meisten Bezieherinnen und Bezieher von Unterstützungsleistungen. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Anteil im städtischen Mittel. Die Stadtviertel, in denen Armut und Armutsgefährdung vorliegen, liegen in der Weststadt und konzentrieren sich um die Wagnerstraße, Schillerstraße und Saarlandstraße, in Gebieten mit einfachen und deshalb günstigen Wohnungen. In den anderen, dem Sozialraum Ulmer Westen zugeordneten Stadtvierteln liegt die Armutsquote nach den von uns aufgestellten Kriterien nicht über 2,5% Die Anzahl der Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung ist in den Stadtvierteln Saarlandstraße, Nördliche und Südliche Wagnerstraße sowie dem Stadtviertel Schillerstraße überdurchschnittlich hoch. 67 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 3 - West 68 69 5.4.3 Angebote der Kommune und freier Träger a) Beratung und Unterstützung • Kommunaler Sozialer Dienst (KSD), Stadt Ulm • Gemäß der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die Eingliederungshilfe, die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung und der Erhalt der Lobbycard. • AG West e.V., Babytasche und Babycafé, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen, Elternbildung und Babycafé, zuständig für Weststadt/Söflingen und Eselsberg • DAN - Dienst am Nächsten, Nachbarschaftshilfe, Unterstützung vor allem für ältere Menschen, im Einzelfall auch für Menschen mit Behinderung und Familien • AIDS-Hilfe Ulm, Zielgruppe: Menschen mit HIV und Aids sowie Prävention • Arbeiter Samariter Bund, Behindertenhilfe, Zielgruppe: körperlich und geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen im Rahmen der familienentlastenden Dienste, Angebote • Oberlin e.V. und AG West e.V., Quartierssozialarbeit Völklingenweg (Stadtviertel Saarlandstraße), Hilfe und Unterstützung direkt im Gemeinwesen • Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas, Standort im Ulmer Westen • AWO Beratungsstelle im Ulmer Westen, Schwerpunkt Seniorinnen und Senioren • Jörg Syrlin Familienzentrum • Mädchen- und Frauenladen Sie´ste, Beratung für Migrantinnen und Migranten • Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen, die vor allem in der Römerstraße untergebracht sind, durch die Diakonie • AG West e.V., kostenloser offener Lerntreff für Schüler/innen weiterführender Schulen • Frauennetz West e.V., kostenloser offener Lerntreff für Schülerinnen weiterführender Schulen • Dichtervierteltreff, Café aleman, Sprachtreff für Frauen mit internationalen Wurzeln • verschiedene Hausaufgabenhilfen bei Migranten- und Moscheevereinen wie z.B. DITIB • Schülerhilfe Oase am Kuhberg für Grundschulkinder, in der Regel mit internationalen Wurzeln • Jugendhaus Insel, Beratung und Unterstützung u.a. für Jugendliche und Eltern mit Kindern • Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit, Beratung, Angebote und Streetwork • Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen • Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften, in vielen Fällen über die Ortsverwaltungen und bei den Kirchengemeinden b) Teilhabe und Begegnung • AG West e.V., Bürgerzentrum Weststadthaus, günstiger Mittagstisch, versch. Angebote, gemeinwesenorientierte Arbeit für Familien, Kinder, Senioren, Menschen mit und ohne Behinderung, Kulturveranstaltungen • AG West e.V., Canapé Café, Betrieb durch Ehrenamtliche, Begegnung, Austausch, kulturelle Veranstaltungen, weitere niederschwellige Begegnungsangebote vor allem auch für psychisch kranke Menschen und Seniorinnen und Senioren • AG West e.V., Dichtervierteltreff, Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund, Sprachkurse, Lerntreff • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V., Seniorenclubs/Seniorentreff: Ausflüge, Spiele, gemeinsames Singen, Tanzen in verschiedenen Räumlichkeiten • Evang. Martin Luther Kirche, verschiedene Angebote für alle Altersklassen • Evang. Christuskirchengemeinde, verschiedene Angebote für alle Altersklassen, Familienzentrum Jörg-Syrlin-Haus, • Katholische Seelsorgeeinheit Ulmer Westen, verschiedene Angebote für unterschiedliche Altersklassen • mehrere Moscheevereine mit eigenen Räumen und verschiedenen Angeboten für alle Altersklassen 70 • eine Vielzahl an unterschiedlichen Migrantenvereinen, oft mit eigenen Räumen und Angeboten • Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendhaus Inseltreff Weststadt • Stadtjugendring e.V. und eine Reihe von Mitgliedsverbänden, oftmals eigene Räume im Ulmer Westen • Caritas Ulm, Club Körperbehinderte und ihre Freunde • AG West e.V., Jugendfarm Ulm • Frauennetz West e.V., Sie’ste, Mädchen- und Frauenladen • Stadtteilbibliothek West Eine Vielzahl von Begegnungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten werden in der Verantwortung einer großen Anzahl von Vereinen und von den Kirchengemeinden in den Ortschaften angeboten. Diese sind in der Regel nicht von materiellen Ressourcen abhängig. c) Weitere Angebote im Sozialraum • DAN - Dienst am Nächsten e.V., organisierte Nachbarschaftshilfe • Organisierte Nachbarschafthilfe Einsingen/Eggingen/Ermingen • Söflinger 2nd-Boutique • St. Elisabeth Stiftung - Dienstleistungen und Markt, Gebrauchtmöbel, Umzug, Entrümpelung Reparaturcafe • Besuchsdienst Ulmer Westen, c/o St. Elisabeth • Regionales Ausbildungszentrum (RAZ) und Gallushilfe 71 5.5 Sozialraum 4 - Eselsberg Der Sozialraum Eselsberg (= Stadtteil Eselsberg) hat 18.917 Einwohner/innen. 5.5.1 Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen Der Eselsberg teilt sich in die Gebiete des alten und des neuen Eselsbergs. Der alte Eselsberg mit Wohnblockbebauung sowie Einfamilien- und Reihenhäusern entstand ab den 1950er Jahren. Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen haben ein Zentrum im Stifterweg. In der ehemaligen Hindenburgkaserne entsteht in den nächsten Jahren ein neues, gemischtes Wohngebiet. Der neue Eselsberg ebenfalls mit einer Blockbebauung und Einfamilienhäusern entstand ab den 1970er Jahren. Das Zentrum mit Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, katholischer Kirchengemeinde liegt rund um das Bürgerzentrum Eselsberg an der Heilmeyersteige. b) Infrastruktur Guter öffentlicher Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten sind am alten Eselsberg rund um den Stifterweg und am neuen Eselsberg um das Bürgerzentrum an der Heilmeyersteige vorhanden. Kaum Gastronomie, Kitas unterschiedlicher Träger im Stadtteil verteilt, Grundschulen am alten und neuen Eselsberg sowie Adalbert Stifter Gemeinschaftsschule. Botanischer Garten und Naherholungspark am Oberen Eselsberg dienen der Naherholung. Keine stationäre Pflegeeinrichtung am Eselsberg, ambulante Pflegedienste vorhanden. Ebenso eine organsierte Nachbarschaftshilfe und ein Angebot der Tagespflege. Kulturelle Angebote im Bürgerzentrum, im Fort Unterer Eselsberg, im Beteigeuze und bei den Kirchen. Veranstaltungen auf Betreiben der Regionalen Planungsgruppe oder des VFB Eselsberg an verschiedenen Standorten. Außerdem ist die Universität, im nördlichen Bereich des Stadtteils, Ort für öffentliche Veranstaltungen. c) Sozialstruktur Der Anteil der Haushalte mit (19,5%) und ohne Kinder (34,0%) sowie der Ein-PersonenHaushalte (46,5%) liegt im städtischen Durchschnitt (18,8% - 35,0% - 46,2%). Personen über 65 Jahren sind zu 14,8% im Stadtteil, der gesamtstädtische Durchschnitt liegt bei 18,7%. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 41,4% (Gesamtstadt 38,4%). Am alten Eselsberg hat die Hälfte der Einwohner/innen (50,1%) einen Migrationshintergrund, am neuen Eselsberg sind dies 33,1% und in Eselsberg-Mitte 34,9%. 5.5.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Schwerpunkt der Menschen, die Unterstützungsleistungen benötigen, ist der alte Eselsberg. Absolut gesehen Eselsberg-Mitte, Hetzenbäumle und Mähringer Weg - prozentual gesehen in umgekehrter Reihenfolge. Am Mähringer Weg hoher Anteil an Grundsicherung für Menschen über 65 Jahre. Die Zahl der Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung ist in den Stadtvierteln am alten Eselsberg (Hetzenbäumle, Eselsberg-Mitte und Mähringer Weg) ebenso überdurchschnittlich hoch. 72 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 4 - Eselsberg 73 74 5.5.3 Angebote der Kommune und freier Träger a) Beratung und Unterstützung • Kommunaler Sozialer Dienst für den Sozialraum Eselsberg. Gemäß der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung zukünftig auch die Eingliederungshilfe, die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege sowie die Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung und der Erhalt der Lobbycard. • AG West e.V., Babytasche, Familienbesuche bei Eltern mit Neugeborenen, Elternbildung, • Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Nachbarschaftshilfe Miteinander, Nachbarschaftshilfe im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich • Oberlin e.V., Beratung und Angebote der Jugendhilfe • Angebote der Lernbegleitung im Bürgerzentrum Eselsberg • Jugendhaus an der Adalbert Stifter Schule Beratung, und Angebote • Mobile Jugendarbeit • Schulsozialarbeit an der Adalbert Stifter Gemeinschaftsschule b) Teilhabe und Begegnung • Bürgerzentrum Eselsberg, versch. Angebote für alle Altersgruppen • Kath. Kirchengemeinde St.Klara, St. Maria Suso und Evang. Kirchengemeinde Lukaskirche, verschiedene Angebote im kirchlich sozialen Bereich, Eltern Kind Gruppen, Kinder und Jugendfreizeiten u.v.a., Ökumenischer Besuchsdienst • Offene Kinder- und Jugendarbeit Stadt Ulm, Jugendhaus am Eselsberg, angebotsorientierte Kinder-/Jugendarbeit, Bildungspartnerschaft mit der Adalbert Stifter Schule, der Schulsozialarbeit (AWO) und dem Erziehungshilfeträger Oberlin e.V., Ferienangebote u.v.a. • Stadtjugendring e.V., Fort Unterer Eselsberg, Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings bieten vielfältige Angebote und Veranstaltungen • Gemeinschaftsraum der Lebensräume, Stiftung Liebenau, verschiedene Angebote auch für das Gemeinwesen • Gemeinwesenraum im Podlaszewskihaus Mähringerweg, verschiedene Angebote für Seniorinnen und Senioren, Paritätische Sozialdienste • Stadtteilbibliothek Eselsberg, verschiedene Angebote auch für den ganz kleinen Geldbeutel c) Weitere Angebote im Sozialraum • Ökumenischer Besuchsdienst am Eselsberg • Nachbarschaftshilfe Miteinander, nicht nur für Seniorinnen und Senioren 75 5.6 Sozialraum 5 - Wiblingen Der Sozialraum Wiblingen mit einer Bevölkerung von insgesamt 21.341 Personen umfasst die Stadtviertel in Alt- und Neu-Wiblingen (15.748 Einw.), sowie die Ortschaften Unterweiler (1.338 Einw.), Donaustetten (1.506 Einw.) und Gögglingen (2.749 Einw.). 5.6.1 Charakterisierung des Stadtteils a) Wohnen Alt-Wiblingen - Einfamilienhäuser, freistehend und als Reihen- und Kettenhäuser, gewachsene Struktur. Neu-Wiblingen rund um den Tannplatz mit Blockbauten aus den 1970er und 80er Jahren. Der größte Anteil der geförderten Wohnungen (57% = 1.305 WE) befindet sich in Wiblingen. In den Ortschaften Unterweiler und Donaustetten/Gögglingen vor allem Einfamilienhausbebauung, freistehend, als Doppelhäuser, Reihen- und Kettenhäuser. b) Infrastruktur Gute Busanbindung, Geschäfte aller Art rund um den Pranger, am Tannenplatz und einen Discounter bei den Eschwiesen, Wochenmarkt auf dem Marktplatz, umfassende ärztliche Versorgung, drei Grundschulen im Stadtteil verteilt, Schulzentrum mit Realschule und Gymnasium am Tannenplatz. Über 30 Vereine von Sport über Musik bis zu Kleingärtner. Gutes Angebot der Naherholung beispielweise rund um den Binsenweiher, Waldlehrpfad und Trimm Dich Angebote. Kulturelle Angebote im Klosterareal, verschiedene Anbieter, aber auch in den Gemeindehäusern und im Bürgerzentrum Wiblingen. Behinderteneinrichtung Tannenhof, stationär und verschiedene stationäre Außenwohngruppen sowie ambulant betreutes Wohnen. Dem städtischen Pflegeheim, das geschlossen wird, folgen zwei neue Pflegeheime. Tagespflege, Organisierte Nachbarschaftshilfe und verschiedene ambulante Pflegedienste. Die Bürgerinnen und Bürger aus Unterweiler orientieren sich hinsichtlich des Einkaufens nach Wiblingen und Donaustetten/Unterweiler. c) Sozialstruktur Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im gesamten Sozialraum Wiblingen beträgt 46,2% (Gesamtstadt 38,4%). Betrachtet man nur den Stadtteil Wiblingen ohne die Ortschaften liegt er bei 53,9 %. In Alt-Wiblingen (Alt-Wiblingen, Erenlauh, Gewerbegeb.) liegt er bei 49,3% und in Neu-Wiblingen (Tannenplatz-West, -Süd, -Mitte, Tannenhof) bei 58,1%. Menschen mit Behinderung wohnen im Tannenhof Ulm, einem Heim für geistig und mehrfach behinderte Menschen, wie auch in Wohnungen mit ambulant betreutem Wohnen oder Außenwohngruppen. Der Tannenhof Ulm ist eine Einrichtung für Pflege und Betreuung, soziale und berufliche Integration für Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung. Der Anteil von Ein-Personen-Haushalten liegt mit 36,4% (Wiblingen) und zwischen 22,5% und 27,8% in den Ortschaften deutlich unter dem städtischen Mittel (46,2%). Haushalte mit Kindern: Wiblingen 20,6%, Unterweiler 29,5%, Donaustetten 32,3%, Gögglingen 22,9% Ulm 18,8%). Haushalte ohne Kinder: Wiblingen 42,9%, Unterweiler 44,9%, Donaustetten 45,3%, Gögglingen 49,2% (Ulm 35,0%). Der Anteil von älteren Menschen über 65 Jahren liegt mit 22,2% im Sozialraum über dem städtischen Durchschnitt von 18,7%. Im Stadtteil Wiblingen beträgt der Anteil 23,8% und in den Ortschaften liegt der Wert zwischen 16,0% (Donaustetten) und 19,1% (Unterweiler). 5.6.2 Leistungsempfangende im Sozialraum und nach Stadtvierteln Im Sozialraumvergleich wohnen die meisten Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, im Sozialraum Wiblingen und dort rund um den Tannenplatz. Bezogen auf die Stadtviertel sind es Ehrenlau, Tannenplatz-Mitte und Tannenplatz-West und im Stadtviertel Alt-Wiblingen. Armut vor allem auf Grund von SGB II und Wohngeldleistungen, weniger auf Grund von Grundsicherung. Eine hohe Zahl von Leistungsempfangenden von Hilfen zur Erziehung findet sich in den Stadtvierteln Erenlauh, Tannenplatz-West, Tannenplatz-Mitte und Alt-Wiblingen. 76 Karte: Armutsquotient im Sozialraum 5 - Wiblingen 77 5.6.3 Angebote der Kommune und freier Träger a) Beratung und Unterstützung • In der Buchauer Straße 8-10 sind seit Juli 2013 die städtischen Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe und des Kommunalen Sozialen Dienstes und neu im Rahmen der Sozialraumorientierung die städtischen Mitarbeiter/innen der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration mit der Schuldnerberatung, der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe, Sozialdienst für Ältere und der Hilfe zur Pflege untergebracht. Hier bekommt man auch die Lobbycard. 78 • • • • • • • • • • • • • Eine erste Beratung bekommt man auch in den Rathäusern der Ortschaften, ansonsten in der Buchauerstraße. Evang. Gemeinden Zachäus und Versöhnungskirche, Kath. Kirchengemeinde St. Martin und St. Franziskus, Besuchsdienst für Ältere Quartierssozialarbeit der Stadt Ulm in der Trägerschaft des Zentrums >guterhirte< in der Biberacher Straße und der Reutlinger Straße. (Stadtviertel Tannenplatz-West und Tannenplatz-Mitte) Jugendhäuser Tannenplatz und Schlossstall, Beratung und Angebote Mobile Jugendarbeit Beratung und Unterstützung für Jugendliche auch in den Ortschaften Beratung für Familien und Kinder in den Begegnungsräumen im Bürgerzentrum Wiblingen Offener Lerntreff für Kinder weiterführender Schulen im Bürgerzentrum Café aleman für Frauen internationaler Herkunft im Bürgerzentrum Lernbegleitung eine Vielzahl von Eltern-Kind Krabbbelgruppen und mittlerweile 2 Babycafés Schulsozialarbeit Erstberatung und Unterstützung in den Ortschaften vielfach über die Ortsverwaltungen und Kirchengemeinden b) Teilhabe und Begegnung • Bürgerzentrum am Tannenplatz mit verschiedenen Angeboten, Bürgertreff mit Cafébetrieb, Begegnungsräume der Abteilung FAM mit Eltern-Kind Angeboten • OASE 65, verschiedene Angebote für Menschen mit und ohne internationale Wurzeln • Generationentreff Ulm/Neu-Ulm im BZ Wiblingen, versch. Angebote vor allem für Seniorinnen und Senioren • Kath. Kirchengemeinden St. Martin und St. Franziskus, Evang. Kirchengemeinden Zachäus und Versöhnungskirche, verschiedene Angebote in den entsprechenden Gemeindehäusern • Stadtteilbibliothek mit vielen Angeboten vor allem für Jüngere, Ausleihe mit Lobbycard gebührenfrei • Eine Vielzahl von Begegnungsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten werden in der Verantwortung einer großen Anzahl von Vereinen und den Kirchengemeinden in den Ortschaften angeboten. Diese sind in der Regel nicht von materiellen Ressourcen abhängig. c) Weitere Angebote im Sozialraum • Franziskus 2ndhand-Shop • Ruf und Tat, Organisierte Nachbarschaftshilfe Ulm-Wiblingen • Die Brücke, Organisierte Nachbarschaftshilfe Ulm-Gögglingen/Donaustetten • temporäre Vesperkirche der Franziskusgemeinde 79 Anhang 1: Stellungnahmen aus dem Kreis der Mitglieder des Dialogforums Soziales Die Mitglieder des Dialogforums Soziales wurden befragt zu: 1. ihren Aktivitäten und Angeboten für von Armut betroffenen bzw. armutsgefährdeten Menschen 2. besonderen thematischen Schwerpunkten 3. Angeboten und Netzwerken in den einzelnen Sozialräumen 4. Lücken, fehlenden Strukturen Im Folgenden werden die Rückmeldungen nach Verband sortiert dargestellt. Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Ulm e.V. Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen - Bereich Beschäftigung und Qualifizierung, seit 1989. Aktuell 12 AGH-Plätze nach §12 SGB II im Projekt EINSTIEG für arbeitslose Menschen aus der Stadt Ulm von 18 bis 65 Jahre im Bezug von Arbeitslosengeld II. - STÄRKE-Elternkurse für Familien in sog. „besonderen Lebenslagen“. Nach Beendigung des Kurses können die Teilnehmenden des Kurses bis zu 5 Termine häusliche Beratung in Anspruch nehmen. - Ambulante Hilfen §27ff SGB VIII: - Sozialpädagogische Familienhilfe - Erziehungsbeistandschaft - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - Schulsozialarbeit: - Adalbert-Stifter-Werkrealschule (ab SJ 2014/2015 Gemeinschaftsschule) - Eduard-Mörike-Werkrealschule - Anna-Essinger-Schulen (Realschule und Gymnasium) - Eingliederungshilfe - Beratungsstelle in der Weststadt - AWO Seniorenclubs - Mittagstisch im Seniorenzentrum Weststadt - Migrationsberatung - Sprachförderung (HIPPY, Opstapje) - Kindertagesstätten Thematische Schwerpunkte Alle genannten Punkte werden im Projekt EINSTIEG abgedeckt. Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebot für arbeitslose SGB II-Bezieher/innen in Kooperation mit den Jobcentern Ulm und Alb-Donau. Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach §16 SGB II. Während der gesamten Maßnahme intensive Einzelfallhilfe und sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung. Lebenspraktische Hilfestellungen beispielsweise zu Geld/Schulden, Wohnen, Gesundheit, Suchtproblematik, Umgang mit Behörden, Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen etc.. Teilweise Menschen ohne festen Wohnsitz. Ziel: Verbesserung der persönlichen Lebensumstände, Entwicklung von beruflichen und persönlichen Perspektiven. Enge Kooperation mit vorhandenen Netzwerken in der Region Ulm. In den Angeboten ambulante Hilfen, STÄRKE-Elternkurse und Schulsozialarbeit individuelle Hilfestellungen zu oben genannten Themen, wenn diese erkannt und/oder von den Betroffenen thematisiert werden. Ebenso Schwerpunktthema in der Beratungsstelle in der Weststadt. 80 Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen Alle Angebote werden sozialraumübergreifend angeboten. Teilnahme für Menschen aus allen Sozialräumen möglich. Beratungsstelle Weststadt wird jedoch schwerpunktmäßig von der Weststadt in Anspruch genommen. Lücken, fehlenden Strukturen - Ausweitung der Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung) - zu wenig bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Menschen - Arbeitsplätze für Ungelernte (Einfacharbeitsplätze) und ältere Menschen - Hilfen aus einer Hand (Lotse im System) - feste Ansprechpartner, weniger wechselnde Personen/ Zuständigkeiten Dies ist bislang nicht erfolgt bzw. eingerichtet (abgesehen vom Jobcenter, hier machen dies die Fallmanager/innen). In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit viele Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten usw. existieren. Hier geht viel Hilfestellung verloren. Zudem gehen viele Hilfebedürftige „verloren“, wenn Sie von A nach B geschickt werden. - Schulsozialarbeit auch an Grundschulen - mehr Informationen (z.B. Infomaterial, Veranstaltungen) über das Bildungs- und Teilhabepaket für den Kreis der Leistungsberechtigten - sinnvoll z.B. ein Ratgeber für Menschen mit nur geringem Einkommen über mögliche Vergünstigungen etc. (z.B. Vergünstigungen mit Lobbycard) und dessen konsequente Verteilung - weitere Ausweitung der Begünstigungen insbesondere für die Kinderbonuscard - Überlegung: Kopplung von kommunalen Zuschüssen im Kultur-, Sport- und Bildungsund sozialen Bereich an Kostenvergünstigungen oder Kostenfreiheit für Kinder mit Kinderbonuscard bzw. Lobbycard 81 Caritas Ulm Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen Tagesstätte als niederschwelliges Begegnungsangebot und Aufenthaltsmöglichkeit: Duschen, Tageszeitung, Wäscherei, Frühstück/Mittagessen, Kleiderkammer, TV/Zeitung/Internet PC, Freizeitangebote (Kaffeeklatsch mtl., mehrere Ausflüge, Sommergrillen), Passbilder, Friseur (alle 6 Wochen), Ausgabe von Schlafsäcken u. Isomatten Sozial- und Lebensberatung (SLB)  Offene Sprechstunde (montags 9-12 Uhr) und Beratung nach Terminvereinbarung  Beratung zu ALG II, sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Notlagen  Beratung von Kirchengemeinden zu Fragen der individuellen Notfallhilfe, damit diese in ihrer eigenen Beratungskompetenz gestärkt werden Migrationsberatung: Themen wie SLB, zusätzlich migrationsspezifische Themen Schwangerenberatung (überwiegend arme Klientinnen), auch mit Müttercafé (Olgastraße 137) Frühe Hilfen: Vermittlung von ehrenamtlichen Familienbegleiterinnen Arbeitslosenberatungszentrum in Kooperation mit der Diakonie Ulm / Olgastraße 137  Offene Sprechstunde (1x wöchentlich/Mi Nachmittag) und Beratung nach Terminvereinbarung  Veranstaltungen in Gruppen wie z.B. Bewerbercoaching, Infoveranstaltungen (Kinderzuschlag und Wohngeld, Stilberatung für Arbeitssuchende etc.), Seminare (EDVTraining)  Ämterbegleitung und Antragshilfen  Vermittlung an weitere Fachdienste  Projekt Gesundheitsförderung Psychologische Familien- und Lebensberatung / Beratungsstelle  Erziehungsseminare  Mütter-Cafés Vorträge in Kindergärten mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Armutsrisiko den Zugang zu unserem Beratungsdienst zu ermöglichen, bzw. diese in sozialräumlichen Angeboten zu erreichen Thematische Schwerpunkte  Angebote im Bereich Erziehung und Partnerschaft (Gruppe für Kinder mit psychisch krankem Elternteil, Trennungsgruppen für Eltern, Erziehungsseminare, Veranstaltungen zum Thema Pubertät, Therapeutische Gruppen zur Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen, …)  Sprachförderung für Kinder – Qualifizierungsangebote für Sprachförderkräfte Angebote/Aktivitäten mit Themenschwerpunkten:  Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung – innerhalb der Beratung des Arbeitslosenberatungszentrums, in der Sozial- und Lebensberatung, in der Migrationsberatung, in der Fachberatung der Wohnungslosenhilfe, z.T. auch in der Suchtberatung  Schulden – innerhalb der Beratung des Arbeitslosenberatungszentrums, in der Sozialund Lebensberatung, in der Migrationsberatung, in der Fachberatung der Wohnungslosenhilfe, z.T. auch in der Suchtberatung (Spielsucht)  Wohnen und Mietbelastung – in nahezu allen Diensten: Familienhilfe (Frauenhaus, Schwangerschaftsberatung), Sozial- und Lebensberatung, Migrationsberatung, Arbeitslosenberatung, … 82  Wohnungslosigkeit – vor allem bei drohender Wohnungslosigkeit in der Sozialberatung, Arbeitslosenberatung, Migrationsberatung – und zur Veränderung der Situation in der Fachberatung der Wohnungslosenhilfe 1) Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen mit: Postadresse, Geldverwaltung, Antragshilfe, Klärung von Bezügen (ALG I+II, Rente, Grundsicherung etc.), Vermittlung Notschlafstelle u. Suchtberatung etc., Wohnraumfindung, Arbeitssuche 2) Aufnahmehaus (Wiedereingliederung in Wohnraum): 12 Plätze 3) ambulant betreutes Wohnen nach SGB 12 §67  Gesundheit - Angebote des Projekts Gesundheitsförderung, z.B. NordicWalking, Ernährungsberatung Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen Sozialraum  Mitte/Ost Müttercafé (KSB) in der Olgastraße 137; SLB kooperiert mit dem Mehrgenerationenhaus in der Schaffnerstraße und mit der City-Pastoral Organisierte Nachbarschaftshilfe Mitte-Ost  Böfingen Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Böfingen, Lehr)  West Erziehungsseminare für Mütter (in Kooperation mit Sie'ste) und Veranstaltungen im Weststadthaus (z.B. „interkulturelle Partnerschaft“) Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Einsingen-Eggingen-Ermingen und Söflingen)  Eselsberg Organisierte Nachbarschaftshilfe  Wiblingen Zwei organisierte Nachbarschaftshilfen (Wiblingen, Gögglingen/Donaustetten) Sozialraum: Standort Mitte/Ost Die Menschen kommen aus der ganzen Region Ulm/NU/ADK. 6 Arbeitsgelegenheiten (= 1€ Jobber), Ehrenamt, Praktikanten, FSJ Kooperation mit der Stadt Ulm/Jobcenter Ulm: Auszahlung vom Tagesgeld, Hilfeplangespräche, Bewilligungen Aufnahmehaus und ambulant betreutes Wohnen. Lücken, fehlenden Strukturen Im Moment herrscht ein steigender Bedarf an Schuldnerberatung, diese ist dafür personell unterbesetzt. Es braucht zudem eine bessere, fokussierte Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit für armutsbedrohte Rentnerinnen und Rentner sowie für sog. „Aufstocker“ (wer erreicht diese bisher?). Auch zum Thema EU-Arbeitsmigration fehlt ein Angebot. Das Arbeitslosenberatungszentrum bei einem freien Träger, im Moment bei der Caritas in Kooperation mit der Diakonie, halten wir für dringend notwendig, um eine unabhängige Beratung sicher zu stellen, die damit auch einen Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger gewährt. Die bisherige Finanzierung läuft 2015 aus. Außerdem ist ein zusätzliches Angebot für sog. ALG I-Bezieher/innen notwendig, die mit der Förderung nicht auskommen (Förderdauer bspw. bald beendet). Es fehlt an einem dauergeförderten zweiten Arbeitsmarkt. Außerdem sehen wir die Notwendigkeit für die Fortsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes Passiv-Aktiv Transfer (PAT). 83 Als sehr drängend erleben wir nach wie vor die Wohnungssituation in Ulm. Der Mietspiegel muss dringend und schnell an die Realität angepasst werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um neuen Wohnraum zu erschließen. Als besonders prekär erleben wir beispielsweise drohende Armut im Kontext von Trennungen und Scheidungen. Wenn von zuvor bereits knappen finanziellen Ressourcen jetzt eine zweite Wohnung finanziert werden muss/soll. Dabei macht sich auch besonders die knappe Angebotssituation für günstige kleine Wohnungen bemerkbar. Es fehlt an einfachem, günstigen Wohnraum (z.B. haben wir in den letzten 6 Monaten nur eine Person aus dem Aufnahmehaus in regulären Wohnraum entlassen. Aktuell im Mai 2014 sind allein im DRK (Deutsche Rote Kreuz) Übernachtungsheim von 25 Übernachtungsplätzen 9 Personen in einem regulären Arbeitsverhältnis. Im Aufnahmehaus der Caritas Ulm sind von 12 Personen 5 in Arbeit oder Ausbildung. Alle finden keinen günstigen Wohnraum, da sie vorwiegend bei Zeitarbeitsfirmen tätig sind. Weiterhin hat die Gesellschaft sich geändert, die meisten unserer Klienten haben ein Smartphone oder Laptop. Heute gehört es dazu, Internet/W-Lan (Email-Adresse, Information etc.) zu haben, also Teilhabe am Leben. Unklar war uns in der Wohnungslosenhilfe, wie die jährlich steigenden Energiepreise von ALG II Empfängern/innen beglichen werden. Weiterhin bleibt der Zugang zu Vereinen/Sport oft erschwert – die Teilhabehürden sind vielschichtig und lassen sich nicht rein finanziell abbauen. 84 Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Ulm Thematische Schwerpunkte  Die Ulmer Tafel bietet nicht nur wohnungslosen Menschen, sondern allen Bürgern/innen mit geringem Einkommen ein warmes und gesundes Abendessen an.  Beim Kochtreff Ulmer Tafel kann jede/r lernen, aus Lebensmitteln des Tafelladens eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten.  In den verschiedenen Stadtteilen bieten wir Gymnastikgruppen für Senioren an. Teilnahmegebühr 1,50 € pro Stunde.  Einmal monatlich bieten wir in der Frauenstraße 125 ein Frauenfrühstück an, das sich an Frauen mit geringem Einkommen richtet. Lücken, fehlenden Strukturen Es besteht ein eklatanter Mangel an preiswertem Einfachwohnraum, um wohnungslos gewordene Ulmer Bürger wieder in bezahlbaren Wohnraum vermitteln zu können. Das Angebot der Schuldnerberatung muss dringend ausgebaut werden, weil die Wartezeit für betroffene Menschen viel zu lang ist. 85 Diakonische Bezirksstelle Ulm/Alb-Donau Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen Sozial- und Lebensberatung  Methodisch zielgruppenangepasste, niedrigschwellige Information über Sozialleistungen (Spezifikum: Jede/r kann mit grundsätzlich jedem Problem kommen, ohne vorherige Zuständigkeitsabklärung)  Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Sozialleistungen.  Psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen  Information über und Vermittlung weitergehender Hilfen  Nachrangige Gewährung von Beihilfen und Stiftungsgeldern bei akuten Notlagen und existenzbedrohlichen Situationen aufgrund von ausfallender, verzögerter oder nicht bedarfsdeckender Gewährung von Sozialleistungen. (Beispielsweise verursacht Armut höhere individuelle Gesundheitsaufwendungen, die weder durch SGB II-Leistungen, noch durch Versicherungsleistungen gedeckt sind.)  Vermittlung von Kurmaßnahmen für belastete Mütter/Väter und ihre Kinder Schuldnerberatung  Auch bei Risikogruppen, also nicht nur in Fällen bereits eingetretenen SGB II bzw. SGB XII – Leistungsbezuges. (SB muss frühzeitig einsetzen, insbesondere auch bei unvorhersehbaren lebensgeschichtlichen Ereignissen mit erkennbaren Abstiegsrisiken!)  Insolvenzrechtsberatung, Information und Unterstützung bei Antragstellung auf Privatinsolvenz, prozessbegleitende Beratung  Information zum Pfändungsschutzkonto und Ausstellung von Bescheinigungen  Schuldenpräventionsmaßnahmen, z.B. Informationsveranstaltungen bei Maßnahmeträgern  Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Handlungsschritte durch ehrenamtliche „Ulmer Schuldnerbegleiter“ Sozialberatung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie weiteren Migrantengruppen  Information über hiesige soziale, rechtliche, kulturelle Rahmenbedingungen und Strukturen und Unterstützung beim Zugang  Psycho-soziale Beratung, Unterstützung in Familien-, Erziehungs- und Bildungsfragen und bei persönlichen Krisen  Unterstützung im Asylverfahren und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen  Vermittlung von Bildungsangeboten, Kindergarten, Schule, Sprache  Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Bewerbung und Anerkennung von Bildungsabschlüssen  Mitwirkung bei Unterbringungs- und Wohnungsfragen  Unterstützung in Gesundheitsfragen, insbesondere auch bei Traumatisierungen und fluchtbedingten psychischen Erkrankungen  Aufbau und Begleitung von Ehrenamtlichengruppen – Förderung der gesellschaftlichen Integration (vielleicht sogar Inklusion) Suchtberatung in Kooperation mit der Caritas  … mit dem bekannten Leistungsspektrum innerhalb des ausdifferenzierten Beratungsund Behandlungsverbundes in der Wilhelmstraße. Menschen in armen und prekären Lebensverhältnissen unterliegen einem höheren Suchtrisiko!! 86 Thematische Schwerpunkte  Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung  Kooperation mit Caritas in Bezug auf Arbeitslosenberatungszentrum  Schulden  Präventionsmaßnahmen (s.o.)  Wohnen und Mietbelastung  Im Rahmen aller Beratungsangebote (s.o.)  Gesundheit  Im Rahmen der Suchtberatung  ProjektDEMENZ Ulm (Armut ist demenzfördernd; Problem: verarmte, vereinsamte, verschämte, multimorbide alte Menschen mit schlecht ausgeprägtem oder fehlendem Hilfesuchverhalten!!)  immer wieder Aktionswochen, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Vortragsveranstaltungen, Presseinformationen etc. zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, aber auch zur Information der Betroffenen (z.B. LIGA Aktionswoche) Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen  West Hinweis: Kirchliches Familienzentrum Jörg-Syrlin! Lücken, fehlenden Strukturen Einige Lücken wurden im Armutsbericht benannt, bedürfen aber der Interpretation bzw. Kommentierung: Armutsbericht (Wohnsituation) „Die durchschnittliche Miete (incl. NK) liegt bei 445 € pro Haushalt; anerkannt wurden durchschnittlich 430 €, das entspricht 96,6% der tatsächlichen Unterkunftskosten.“ Warum nur 96,6%? Nach geltender Rechtslage sind 100% der tatsächlichen Unterkunftskosten zu übernehmen! Denkbare Fälle eines nachgewiesenen unwirtschaftlichen Verbrauchsverhaltens können diese Schnitt-Differenz nicht erklären. Vermutlich liegt die Erklärung in der Praxis einer pauschalierten Übernahme von Nebenkosten – immer wieder auch verbunden mit einem Sparappell an die Leistungsbezieher. Kritisch zu fragen ist, ob nicht an dieser Stelle durch Verwaltungshandeln eine Lücke aufgemacht wird, wo eine belegbare Einzelfallprüfung sachgerecht und einzufordern wäre. (Der Zusammenhang von Armut und energetisch unzureichender Wohnraumversorgung ist ja hinlänglich bekannt.) Allgemein zur Wohnungssituation: - Anpassung des Mietspiegels an die Wirklichkeit in dieser Stadt ist zwingend. Andernfalls resultiert hieraus zwangsläufig eine strukturelle Benachteiligung der Benachteiligten. - Welche Priorität hat bei der UWS das Ergebnis einer Schufa-Auskunft auf die Vergabe oder auf die Wartezeit bei der Vergabe einer Wohnung? - Unseres Wissens erhebt die UWS bei der Wohnungsvergabe regelmäßig eine Kaution von drei Monatsmieten. Vom Jobcenter werden aber lediglich zwei Monatsmieten übernommen. Offen bleibt, aus welchen Mitteln die Differenz aufgebracht werden kann. Wenn dies so ist, zeigt sich hier eine weitere Benachteiligung armer Menschen 87 - bei der Erlangung von Wohnraum. Günstige, kleine Wohnungen, die für die zur Rede stehenden Zielgruppen in Frage kommen, fehlen in Ulm. Die Untersuchung von Weeber + Partner basiert auf den Zahlen erfasster Wohnungssuchender. Auch hier ist von einer Dunkelziffer auszugehen. Wohnungssuchende, die, aus welchen Gründen auch immer, ihren Bedarf nicht öffentlich machen (aus Beratungssituationen kennen wir z.B. die oftmals rasche Notwendigkeit der Wohnungssuche durch Trennungen/Scheidungen bei gleichzeitig schlechter Finanzlage). Die ansteigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wird die Lage auf dem Ulmer Markt der günstigen und kleinen, einfachen Wohnungen weiter verschärfen. Armutsbericht S. 30: Möglichkeiten der Kommune Es wird darauf verwiesen, dass die unmittelbaren Möglichkeiten der Kommune begrenzt sind. Bei 8.974 Leistungsbeziehern und einer Dunkelziffer von 15.000 armer und armutsgefährdeter Menschen müssen erkennbare Systemfehler dennoch angesprochen werden, auch wenn sie aufgrund der Zuständigkeitslage nicht unmittelbar – aber politisch!! - beeinflussbar sind. Durch sie geraten nämlich auch Ulmer Bürger regelmäßig in prekäre Situationen. Ein Beispiel: Wechselt ein Hilfeempfänger in den Rentenbezug, entsteht eine existenzbedrohliche Lücke. Der Leistungsbezug wird (nach dem Zuflussprinzip) eingestellt, die Rentenauszahlung erfolgt jedoch erst zum Monatsende. Ein Antrag auf Überbrückung führt hier nicht zu einer echten Abhilfe, da diese nach Rentenzahlung sofort zurückgeführt werden muss und die „de facto Mittelllosigkeit“ lediglich um einen Monat hinausschiebt. Gleiches gilt bei Arbeitsaufnahme mit erster Gehaltszahlung zum Monatsende. Bleibt eine ALG II-Zahlung aufgrund fehlerhafter Beurteilung durch das Jobcenter aus, kann eine nachgängige Berechtigungsprüfung Tage oder Wochen dauern, in denen der Betroffene ohne Leistung oder unterhalb des Existenzminimums bleibt. Für diese Situationen temporärer Mittellosigkeit gibt es keine öffentliche Hilfestruktur mehr. Sie treten für den Betroffenen aufgrund fehlender Beratung überraschend ein und führen zu entsprechender Verstörung. Die Lösung dieses Systemproblems wird individualisiert, d.h. dem Einzelnen überlassen. Diese Menschen stoßen in ihren Hilfesuchbemühungen auf subsidiäre Hilfesysteme, z.B. auf die Sozialberatungsstellen der freien Träger. Vielfach werden sie auch durch Behördenmitarbeitende dorthin verwiesen. Die finanziellen und personellen Möglichkeiten freier Träger reichen aber nicht hin, solche gesetzlichen Fehlentwicklungen zu kompensieren. Für diesen Fall bedarf es – durchaus im Zusammenwirken – geregelter Zuständigkeiten und hilfreicher Akutlösungen. Armutsbericht S. 34: Schuldnerberatung Der Bedarf an Schuldnerberatung ist in Ulm personell nicht gedeckt. Insofern greift die Aussage: die Stadt berät die Leistungsempfänger – die Diakonie „die anderen“ zu kurz und suggeriert fälschlich, das Thema „Verschuldung“ einigermaßen im Griff zu haben. Die gegebenen personellen Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um dem Beratungsbedarf der von Überschuldung und dem Abstieg in prekäre Lebenslagen bedrohten Menschen annähernd gerecht zu werden. 88 Der Paritätische Ulm / Alb-Donau - Mitgliedsverbände Aktivitäten und Angebote für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Menschen Paritätischer Kreisverband Ulm Seniorennetzwerk „Neue Wege“ (hervorgegangen aus dem 3-jährigen Projekt “Gemeinsam eigene Wege gehen“): richtet sich an ältere und gerne auch jüngere Menschen mit Behinderung, fördert deren soziale, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und leitet dazu an, die eigenen Interessen und Bedürfnisse selbstorganisiert umzusetzen. Dieser Personenkreis (20-30 Personen) ist zu ca. zwei Drittel von Armut oder Armutsgefährdung und eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten betroffen. Teilhabechancen werden gemeinsam entwickelt und gestärkt. Neue Arbeit gGmbH     Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit begleitendem Coaching-Angebot, Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung §16d SGB II; Coaching im Rahmen eines vom ESF geförderten Projekts (regional) Projekt Artemis: Vermittlung von Teilzeitausbildung für Alleinerziehende (ESFLandesprojekt) Projekt Durante: Begleitendes Coaching für ehemals Langzeitarbeitslose nach JobBeginn (ESF-Landesprojekt) Sozialkaufhaus, ständige Einrichtung: Personen mit Nachweis der Hilfebedürftigkeit (z. B. Lobbycard) finden im Sozialkaufhaus Kleidung und Haushaltswaren zu sehr günstigen Preisen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.  Beratungstätigkeit in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie nach der Geburt, Vermittlung finanzieller und psychosozialer Hilfen  Präventive sexualpädagogische Angebote – auch für sozial benachteiligte Jugendliche  Vorträge, Gesprächsabende für werdende Väter  Elternkurse (u.a. im Rahmen des Stärke-Programms) Menschen in prekären Lebenslagen/mit Armutsrisiko suchen die Beratungsstelle mindestens zu ca. 20% (hochgerechnete Zahl) auf. Sie nehmen insbes. die unten unter 'Thematische Schwerpunkte' genannten Beratungsangebote war. Teilweise sind dies sog. „Multiproblemfamilien“ mit hohem Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Lebenshilfe Donau-Iller    Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung im Wohnheim und in Werkstätten sowie ambulante Begleitung Die meisten Beschäftigten sind in der Eingliederungshilfe bzw. erhalten EU-Rente und viele sind damit von Armut i.S. von begrenzten Teilhabemöglichkeiten bedroht. (Abhängig davon, ob sie noch von Angehörigen unterstützt werden). Die Armutsproblematik wird so eher auf die institutionelle Ebene verschoben und zeigt sich in nicht mehr finanzierbaren Teilhabemöglichkeiten auf der Individualebene, wenn unterstützende Verwandte fehlen. 89 Thematische Schwerpunkte Paritätischer Kreisverband Ulm  Gesundheit: verminderte Teilhabechancen auf Grund von Behinderung, Gesundheitseinschränkungen / Erkrankungen, oft verbunden mit Arbeitslosigkeit und finanziellen Restriktionen, Sozialhilfe etc. Neue Arbeit gGmbH  Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung: Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit, Training der sozialen Kompetenzen und Soft-Skills  Gesundheit: verminderte Arbeitsmarktchancen auf Grund von Gesundheitseinschränkungen und oft zunehmender seelischer Belastung bei Langzeitarbeitslosigkeit. In den begleitenden Coaching-Angeboten wird insbesondere die psychosoziale Gesundheit (Selbstwertgefühl, soziale Kontakte, seelisches Befinden, Sinn- und Lebensorientierung) unterstützend aufgebaut). Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.  Erwerbslosigkeit, Arbeitsmarktbeteiligung: Bei Fragen, die im Zusammenhang mit Mutterschutzregelungen, Elternzeit, Wiedereinstieg, Kinderbetreuung, Leistungen des Jobcenters etc. auftauchen  Schulden: bei Bedarf Vermittlung an Schuldnerberatung  Wohnen und Mietbelastung: z.B. Information zu Hilfen und Unterstützung bei Anträgen (z.B. Wohngeld), Kontaktvermittlung zu Wohnungsbaugesellschaften und anderen Behörden  Wohnungslosigkeit: Beratung/Unterstützung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt  Gesundheit: z.B. die Themen Empfängnisverhütung und Schwangerenvorsorge (Information/Kontakte ins Medizinsystem…) Lebenshilfe Donau-Iller     Kostenlose Beratung (zu unterstützenden Stellen mit Hilfe/Begleitung bei Antragstellung und Vertretung der Rechte); Minderung der behinderungsbedingten Nachteile durch Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme von persönlichen Budgets. Freizeitangebote, die bei fehlenden Mitteln über Sonderkonditionen/Stiftungsanträge wahrgenommen werden können, sowie kosten- und beitragsfreie Treffs Vielfältige Einzelunterstützungsmaßnahmen bei Antragstellung an die Stiftung der Lebenshilfe Über die Beratungsstelle ist eine Weiterleitung von Betroffenen an vorhandene Stellen der Diakonie/Caritas/Grundsicherung usw. immer wieder gefragt und sichergestellt. Angebote und Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen Paritätischer Kreisverband Ulm Das Seniorennetzwerk ist nicht sozialräumlich organisiert. Es setzt sich aus Menschen aus Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und Neu-Ulm zusammen. Die Gruppentreffen und Aktivitäten finden schwerpunktmäßig in Ulm Mitte/Ost statt. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V. Die Beratungsstelle wird von Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet, aus dem Alb-DonauKreis und teilweise aus Neu-Ulm besucht. Einzelne Angebote finden in den Sozialräumen statt. Kontakte zu Familienzentren sind angebahnt und sollen vertieft werden. 90 Lücken, fehlenden Strukturen Paritätischer Kreisverband Ulm  Engerer Austausch zwischen Betreuungsbedarfen und vorhandenen Angeboten  Nicht finanzierte Koordinierungs- und Leitungsfunktionen (beschränken den nachhaltigen Wirkungsradius). Neue Arbeit gGmbH Längerfristiges, nachhaltiges Sozial-Coaching und Aufbau der sozialen Teilhabe und der persönlichen sozialen Netzwerke Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung e.V.  Empfängnisverhütung (finanzielle Unterstützung/Kostenübernahme) bei Flüchtlingen und medizinische Betreuung bei Obdachlosen (ist nur ansatzweise angeboten)  Zu wenig günstiger Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern oder auch für Alleinerziehende mit Kindern, oft lange Such- und Wartezeiten  Es gibt allerdings viele gute Angebote in Ulm: z.B. Lobbycard, ehrenamtliche Unterstützung wie Förderverein für werdende Mütter; Kulturloge; Zuschuss zum Mittagessen bei der Ganztagesbetreuung in Schulen… Lebenshilfe Donau-Iller  Begrenzung individuelle Teilhabemöglichkeiten aufgrund von finanziellen Grenzen 91 Anhang 2: Sozialräume Ulm nach Stadtvierteln und Ortschaften 16 161 163 164 165 166 169 17 19 190 191 23 24 27 SR Mitte Ost 11 Stadtmitte 110 Altstadt 111 Neustadt 112 Karlstraße 113 Michelsberg 114 Gaisenberg 115 Wilhelmsburg 12 Oststadt 120 Wielandstraße 121 Friedrichsau 123 Safranberg 124 Eberhardtstraße Söflingen Sonnenstraße Auf der Laue Söfl. - Gewerbegebiet Roter Berg - Alt Harthausen Roter Berg - Neu Grimmelfingen Donautal Daimlerstraße Riedhof Eggingen Ermingen Einsingen SR Eselsberg 15 Eselsberg 150 Mähringer Weg 151 Eselsberg-Mitte 152 Hetzenbäumle 153 Lehrer Tal 154 Universität 155 Hasenkopf 156 Am Weinberg 157 Wanne 158 Türmle 159 Häringsäcker Keine Ortsteile SR Böfingen 13 Böfingen 130 Eichenplatz 131 Braunland 133 Böfingen-Gewerbegebiet 134 Böfingen-Süd 135 Böfingen-Mitte 136 Böfingen-Ost 137 Obertalfingen 138 Böfingen-Nord 20 Jungingen 22 Mähringen 28 Lehr SR Wiblingen 18 Wiblingen 180 Alt-Wiblingen 182 Erenlauh 183 Wibl. - Gewerbegebiet 185 Tannenplatz-West 186 Tannenhof 187 Tannenplatz-Süd 188 Tannenplatz-Mitte 189 Eschwiesen 21 Unterweiler 25 Donaustetten 26 Gögglingen SR West 14 Weststadt 140 Nördliche Wagnerstraße 141 Blaubeurer Str. - Gewerbegebiet 142 Schillerstraße 143 Südliche Wagnerstraße 144 Donaubastion 145 Galgenberg 146 Unterer Kuhberg 147 Sedanstraße 148 Saarlandstraße 149 Mittlerer Kuhberg 92