Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
279 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung
Datum
22.10.2014
Geschäftszeichen ZS/F-Zg
Beschlussorgan
Hauptausschuss
Sitzung am 13.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
-Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der SWU Energie GmbH
und der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Anlagen:
Entwurf Beherrschungsvertrag
GD 410/14
Antrag:
1.
Von dem Beschlussantrag des Aufsichtsrats der SWU Energie GmbH an die
Gesellschafterversammlung Kenntnis zu nehmen.
2.
Dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der SWU Energie GmbH und
der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH zuzustimmen.
Heidi Schwartz
Genehmigt:
BM 1, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Bislang besteht zwischen allen Unternehmen der SWU Unternehmensgruppe eine
umsatzsteuerliche Organschaft, d.h. Leistungsverrechnungen zwischen den Unternehmen der
SWU Unternehmensgruppe werden als lnnenumsätze behandelt und es wird keine
Umsatzsteuer verrechnet. Dadurch erhält die SWU einen Liquiditätsvorteil und kann gleichzeitig
vereinfachte und kostengünstige Abrechnungsprozesse durchführen. Die SWU ist hierbei
deutschlandweit noch eines der wenigen Unternehmen, denen das Finanzamt diese
Konstruktion im Zusammenspiel mit der Netzgesellschaft genehmigt hat.
Um ab dem 01.01.2015 die organisatorische Eingliederung für die "Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm
Netze GmbH" weiterhin sicherzustellen soll ein neuer Beherrschungsvertrag gem. § 291
Aktiengesetz zwischen der Energie und der Netztochter abgeschlossen werden. Dieser muss
noch dieses Jahr abgeschlossen und im Handelsregister der Netztochter eingetragen werden.
Hintergrund für den Abschluss sind die neuen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen
aus den Jahren 2013 und 2014 und die verbindliche Auskunft des Ulmer Finanzamtes
vom17.09.2014, dass nur mit diesem Vertrag die umsatzsteuerliche Organschaft gewährleistet
werden kann.
Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 22.10.2014 der Gesellschafterversammlung empfohlen,
den Abschluss des im Entwurf beigefügten Beherrschungsvertrages zu beschließen.