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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
279 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:24

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung Datum 22.10.2014 Geschäftszeichen ZS/F-Zg Beschlussorgan Hauptausschuss Sitzung am 13.11.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH -Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der SWU Energie GmbH und der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Anlagen: Entwurf Beherrschungsvertrag GD 410/14 Antrag: 1. Von dem Beschlussantrag des Aufsichtsrats der SWU Energie GmbH an die Gesellschafterversammlung Kenntnis zu nehmen. 2. Dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der SWU Energie GmbH und der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH zuzustimmen. Heidi Schwartz Genehmigt: BM 1, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Bislang besteht zwischen allen Unternehmen der SWU Unternehmensgruppe eine umsatzsteuerliche Organschaft, d.h. Leistungsverrechnungen zwischen den Unternehmen der SWU Unternehmensgruppe werden als lnnenumsätze behandelt und es wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Dadurch erhält die SWU einen Liquiditätsvorteil und kann gleichzeitig vereinfachte und kostengünstige Abrechnungsprozesse durchführen. Die SWU ist hierbei deutschlandweit noch eines der wenigen Unternehmen, denen das Finanzamt diese Konstruktion im Zusammenspiel mit der Netzgesellschaft genehmigt hat. Um ab dem 01.01.2015 die organisatorische Eingliederung für die "Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH" weiterhin sicherzustellen soll ein neuer Beherrschungsvertrag gem. § 291 Aktiengesetz zwischen der Energie und der Netztochter abgeschlossen werden. Dieser muss noch dieses Jahr abgeschlossen und im Handelsregister der Netztochter eingetragen werden. Hintergrund für den Abschluss sind die neuen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen aus den Jahren 2013 und 2014 und die verbindliche Auskunft des Ulmer Finanzamtes vom17.09.2014, dass nur mit diesem Vertrag die umsatzsteuerliche Organschaft gewährleistet werden kann. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 22.10.2014 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Abschluss des im Entwurf beigefügten Beherrschungsvertrages zu beschließen.