Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
GD 903 - Vorbericht 2015.pdf
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Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Zentrale Steuerung / Finanzen
Vorbericht zum
Haushaltsplanentwurf 2015
GD 903/14
Vorbericht
1.
ALLGEMEINES
1.1
Lage der kommunalen Haushalte
Die Aussichten für die Kommunalfinanzen haben sich verschlechtert. Die noch im vergangenen Jahr geäußerten Erwartungen auf einen sicheren und deutlichen Finanzierungsüberschuss auf der kommunalen
Ebene sind geschrumpft zu Hoffnungen, dass eine "schwarze Null" erreicht werden kann. Die Prognose
der kommunalen Spitzenverbände rechnet, ausgehend von einem Finanzierungssaldo von + 1,7 Milliarden Euro im abgelaufenen Jahr, für das laufende Jahr mit einem Finanzierungssaldo von lediglich + 1,4
Milliarden Euro. Trotz der Berücksichtigung von einer zusätzlichen Milliarde an Bundesmitteln wird auch
für die kommenden drei Jahre - mit klar abnehmender Tendenz - im Durchschnitt ein Finanzierungssaldo
von + 1,5 Milliarden Euro unterstellt. Ursache für die enttäuschten Erwartungen des vorigen Jahres und
die abgesenkten Überschussprognosen für die kommenden Jahre sind - wieder einmal - die Ausgaben für
soziale Leistungen. Diese sind 2013 weit stärker gestiegen als allgemein erwartet. Eine Dämpfung des
Ausgabenanstiegs ist nicht in Sicht. Auch scheint der Nachholbedarf für Investitionen weit größer zu sein
als bislang unterstellt.
Der geringe Überschuss bedeutet zweierlei: Erstens ist festzuhalten, dass in vielen Städten die Krise der
Kommunalfinanzen anhält. Bei diesem niedrigen Durchschnitt, der die Summe aus den Überschüssen
und Defiziten in allen Kommunalhaushalten darstellt, können eine Vielzahl von Kommunen weiterhin defizitäre Haushalte nicht vermeiden. Zweitens ist - nicht ohne Besorgnis - festzuhalten, dass bereits kleine
Prognoseabweichungen oder geringe zusätzliche Belastungen der Kommunen dazu führen werden, dass
die kommunalen Haushalte insgesamt ein Defizit aufweisen. Der Beirat des Stabilitätsrats empfiehlt dagegen, nennenswerte Überschüsse anzustreben. Die prognostizierten durchschnittlichen Finanzierungssalden von gerade 20 Euro je Einwohner entsprechen nicht diesen Anforderungen. Bereits eine Erhöhung
der durchschnittlichen Schuldzinsen der Kommunen um einen Prozentpunkt oder aber ein zusätzlicher
jährlicher Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen um einen halben Prozentpunkt würde die Kommunen im Prognosezeitraum ins Defizit drücken. Auch die absehbare Erhöhung des Grundfreibetrages bei
der Einkommensteuer gehört zu diesen Risiken.
Bei der Entwicklung des kommunalen Kassenkreditbestandes kann ebenfalls keine Entwarnung gegeben
werden: Zwar ist bei bundesweiter Betrachtungsweise für die kommunalen Kassenkredite seit dem ersten
Quartal 2012 an Stelle des steilen Anstiegs eine Seitwärtsbewegung getreten, sodass der Kassenkreditbestand weiterhin knapp unter 50 Milliarden Euro liegt. Bereinigt man jedoch die Kassenkreditentwicklung
um Einmaleffekte aus den verschiedenen Konsolidierungsprogrammen, sind weiterhin Kassenkreditanstiege zu vermelden. Aufgrund der kurzen Laufzeiten von Kassenkrediten sind die finanzschwachen
Kommunen mit hohem Kassenkreditbestand besonders vom Zinsänderungsrisiko betroffen. Bei steigenden Zinsen ist dies eine fiskalpolitische Zeitbombe. Mit Sorge betrachtet der Deutsche Städtetag die Lage
der strukturschwachen Städte. Der selbstverstärkende Teufelskreis von schlechter Wirtschaftslage,
schwieriger Sozialstruktur, hohen Ausgaben vor allem im Sozialbereich und niedrigen Einnahmen sowie
abnehmender Standortattraktivität und besonders verfallender Infrastruktur setzt diesen Städten enorm
zu. In den finanzstärkeren Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften tritt bei der Verwendung
weiterer Einnahmezuwächse der Erhalt oder sogar der Ausbau der Infrastruktur neben dem Schuldenabbau als gleichberechtigtes Ziel hinzu. Nennenswerte Zuwächse des Finanzierungsüberschusses sind
vorerst nicht mehr zu verzeichnen bzw. zu erwarten.
-1-
Die Prognose des Deutschen Städtetages zur kommunalen Finanzlage in den kommenden Jahren
unterscheidet sich deutlich von der Prognose des vergangenen Jahres. So mussten im Vergleich zur Vorjahresprognose die prognostizierten Finanzierungsüberschüsse teilweise um zwei Drittel abgesenkt werden, trotz Berücksichtigung der Soforthilfe vom Bund in Höhe von 1 Milliarde Euro ab dem Jahr 2015.
Ursache dafür ist nicht etwa die Übertragung neuer Aufgaben von Bund und Ländern auf die Kommunen
ohne einen finanziellen Ausgleich - was früher öfter zu beklagen war. Und Ursache sind auch nicht veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ein wesentlicher Grund dafür ist vielmehr der ungebremst
hohe Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen in den Kommunen. Hier haben sich die Hoffnungen
von vor einem Jahr auf verlangsamte Steigerungsraten nicht erfüllt. Auch scheint der Nachholbedarf für
Investitionen womöglich weit größer zu sein als bislang unterstellt. Dieser Nachholbedarf könnte auch in
den kommenden Jahren dazu führen, dass Kommunen ohne Defizite zusätzliche Einnahmen vorrangig
zur Infrastrukturverbesserung nutzen und nicht um ihre Finanzierungssalden zu verbessern. Im Ergebnis
rechnet die Prognose der kommunalen Spitzenverbände, ausgehend von einem Finanzierungssaldo von
+ 1,7 Milliarden Euro im abgelaufenen Jahr, für das laufende Jahr mit einem Finanzierungssaldo von +
1,4 Milliarden Euro. Auch für die kommenden drei Jahre wird - mit klar abnehmender Tendenz - im
Durchschnitt ein Finanzierungssaldo von + 1,5 Milliarden Euro unterstellt.
Innerhalb des Arbeitskreises des Stabilitätsrats wichen auch die Vertreter von Bund und Ländern nicht
substantiell von der Prognose der kommunalen Spitzenverbände ab. Die Notwendigkeit einer deutlichen
Prognosekorrektur für die späteren Jahre des Finanzplanungszeitraums wurde von allen Beteiligten gesehen, weil in allen Prognosen der Anstieg der sozialen Leistungen nach oben korrigiert werden musste.
Ebenso wird in allen Prognosen von einem im Zeitraum von 2015 bis 2017 abnehmenden Finanzierungssaldo ausgegangen. Im Jahr 2013 konnte in den Kernhaushalten der Städte, Landkreise und Gemeinden
lediglich ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,7 Milliarden Euro (Kernhaushalte) erzielt werden.
Trotz einer grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Entwicklung lag dieser Wert nicht über dem Vorjahreswert. Er lag zudem um nahezu 2,5 Milliarden Euro unter dem prognostizierten Wert.
Die Ursachen für dieses enttäuschende Ergebnis sowie die Fehleinschätzung des vergangenen Jahres
weisen auf grundlegende Probleme bei den Kommunalfinanzen hin:
• Die Ausgaben für soziale Leistungen steigen in allen Bereichen verstärkt an - Erwartungen bzw. Hoffnungen auf eine zumindest in Teilbereichen erzielbare Ausgabendämpfung sind nicht eingetreten.
Dies gilt auch unter Berücksichtigung statistischer Sondereffekte.
• Der Nachholbedarf bei kommunalen Investitionen ist deutlich höher als in der vorherigen Prognose
unterstellt. Soweit haushaltsrechtlich möglich, müssen zusätzliche Einnahmen für das Erreichen eines
hinreichenden Infrastrukturangebots genutzt werden, nicht für den Schuldenabbau.
• Der noch nicht abgeschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung bindet weiterhin enorme Ressourcen. Die guten Angebote verändern gesellschaftliche Einschätzungen zur Kinderbetreuung außer
Haus und erhöhen die Nachfrage.
Nach den Angaben der Kassenstatistik konnten die Kommunen im Jahr 2013 einen Finanzierungsüberschuss von 1,7 Milliarden Euro (ohne Extrahaushalte) erzielen. Dieser Wert liegt um ca. 2,4 Milliarden
Euro unterhalb der Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände und entspricht weitgehend dem Vorjahreswert. Sowohl der Einnahmenanstieg als auch der Ausgabenanstieg fielen mit + 4,5 Prozent bzw.
+ 4,7 Prozent relativ hoch aus. Markant sind insbesondere die rasanten Zuwächse bei den sozialen Leistungen (+ 5,7 Prozent) und - in den alten Ländern - die Investitionsentwicklung (+ 8,3 Prozent).
Die Einnahmenentwicklung:
Für die Prognose der Steuereinnahmen wurden die Werte des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom
Mai 2014 für die einzelnen Steuerarten übernommen, lediglich der Ansatz für den Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer wurde um die zugesagte Soforthilfe ergänzt. Danach ist im Jahr 2014 von einer Steigerung
der gemeindlichen Steuereinnahmen um 3,7 Prozent, im Jahr 2015 von 5,0 Prozent sowie Steigerungen
in 2016 bzw. 2017 von 3,7 bzw. 3,5 Prozent auszugehen. Das Aufkommen erreicht somit im Jahr 2014
nahezu das Volumen von 80 Milliarden Euro. Der Anteil der Steuereinnahmen an den Gesamteinnahmen
beträgt über den gesamten Prognosezeitraum mit leicht steigender Tendenz ungefähr 40 Prozent.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Jahr 2014 zwar stärker als im enttäuschenden Vorjahr, aber mit 2,0 Prozent immer noch verhalten ansteigen.
Der Anstieg des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird für das laufende Jahr mit 6,1 Prozent
beziffert und liegt noch oberhalb des ohnehin starken Anstiegs des Vorjahres. Die Steigerungsrate im
-2-
Jahr 2014 ist besonders eindrucksvoll angesichts der Wirkungen des "Gesetzes zum Abbau der kalten
Progression", das eine Anhebung der Grundfreibeträge beim Einkommensteuertarif zum Gegenstand
hatte.
Der für das Jahr 2013 zu verzeichnende Anstieg der Zuweisungen von 7,0 Prozent wird leider ein Einmaleffekt bleiben. Dieser Anstieg war insbesondere auf die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen
der Länder in den für die kommunalen Finanzausgleichssysteme relevanten Vorperioden zurückzuführen.
Es ist daher eine nachholende, nicht dauerhafte Entwicklung gewesen. Auch die zunehmende Übernahme der Finanzierungslast der Grundsicherung im Alter durch den Bund und die zumindest anteilige Weiterleitung der Mittel durch die Länder hat zu den deutlichen und auch dringend notwendigen Anstiegen
geführt. In den kommenden Jahren werden allein die unterstellten Ausgabensteigerungen bei der Grundsicherung das Zuweisungsvolumen um jährlich ca. einen halben Prozentpunkt erhöhen, wobei diesen
Einnahmensteigerungen auch in gleicher Höhe Ausgabensteigerungen gegenüberstehen.
Die Ausgabenentwicklung
Der weiterhin grundlegende Trend zum Personalabbau bei den Kommunalverwaltungen wurde in den
vergangenen Jahren zum Teil überdeckt durch den Ausbau der Kindertagesstätten (ein Teil der neuen
Kita-Plätze entsteht unter direkter kommunaler Trägerschaft). Zusammen mit tarifbedingten Steigerungen
waren klare Zuwächse der Personalausgaben zu verzeichnen.
Der mit 4,4 Prozent Steigerung markante Anstieg des Sachaufwands im Jahr 2013 war verschiedenen
Sondereffekten geschuldet - für die Zukunft ist Vergleichbares nicht zu erwarten. Die Umfragewerte zeigen hier den sehr deutlichen kommunalen Sparwillen. Für den restlichen Prognosezeitraum wird daher ausgehend von 3,0 Prozent im Jahr 2014 - von merklich kleineren Zuwächsen ausgegangen. Das mehrjährige Mittel beträgt 2,1 Prozent. Es wird nur im Zusammenspiel einer niedrigen Inflationsrate und strikter
Ausgabendisziplin zu erreichen sein.
Die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen steigen stärker als alle anderen Ausgabenarten und
- lässt man die Soforthilfe des Bundes außer Betracht - auch stärker als alle Einnahmenarten. Die sozialen Leistungen steigen ungebremst. Trotz Steuerungsbemühungen konnten weder die hohen Steigerungsraten bei der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege abgesenkt werden, noch
waren deutliche Entspannungen bei den Kosten der Unterkunft zu beobachten.
Die Prognose der kommunalen Investitionen unterliegt besonderen Unsicherheitsfaktoren. Wegen des
engen Zusammenhangs zwischen Haushaltslage und Investitionen ist für die Prognose der Investitionen
entscheidend, ob Mehreinnahmen oder auch unterdurchschnittliche Ausgabenzuwächse im Sozialbereich
in Kommunen mit Defiziten oder in Kommunen ohne Defizite anfallen. Es zeichnet sich gerade angesichts
der verstärkten Sensibilisierung für Defizite die Tendenz ab, dass in finanzschwächeren Kommunen die
Haushaltskonsolidierung oberste Priorität hat. Hierfür werden die ohnehin niedrigen Investitionsniveaus
nochmals abgesenkt bzw. zusätzliche Einnahmen zur weiteren Defizitabsenkung verwendet. In den finanziell stabilen Kommunen hingegen stehen der Erhalt und die Ertüchtigung der Infrastruktur als gleichberechtigtes Ziel neben dem Schuldenabbau. Einnahmezuwächse führen in finanziell stabilen Kommunen
daher nur in geringem Umfang zu einer Verbesserung des Finanzierungssaldos, aber zugleich zu einer
auch gesamtstaatlich sinnvollen Ausweitung der Investitionstätigkeit. Angesichts des niedrigen und real
im Durchschnitt kaum steigenden Investitionsvolumens wird sich das Verhältnis Investitionen zu sozialen
Leistungen weiter zum Nachteil der Investitionen verschieben Spätestens ab dem Jahr 2016 werden die
Ausgaben für soziale Leistungen dreimal so hoch sein wie die für die kommunalen Baumaßnahmen.
-3-
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Mrd. €
+/- in %
Mrd. €
+/- in %
Defizit/
Überschuss
Mrd. €
144,5
141,4
145,3
151,1
158,6
169,3
174,9
170,0
175,4
183,6
188,8
197,3
203,8
+ 0,2
- 2,2
+ 2,7
+ 3,8
+ 4,9
+ 6,7
+ 3,3
- 2,8
+ 3,2
+ 4,7
+ 2,8
+ 4,5
+ 3,3
149,2
149,8
149,2
153,4
155,7
160,7
167,3
177,2
182,3
185,3
187,0
195,7
202,4
+ 1,4
+ 0,5
- 0,4
+ 2,7
+ 1,5
+ 3,2
+ 4,1
+ 5,9
+ 2,9
+ 1,6
+ 0,9
+ 4,7
+ 3,4
- 4,7
- 8,4
- 3,9
- 2,3
+ 2,9
+ 8,6
+ 7,6
- 7,2
- 6,9
- 1,7
+ 1,8
+ 1,7
+ 1,4
Einnahmen
Ausgaben
(Quelle: Deutscher Städtetag – Gemeindefinanzbericht 2014)
1.2
Wirtschaftliche Lage
Mit der Steuerschätzung im Mai 2014 schätzte der Arbeitskreis Steuerschätzungen die Steuereinnahmen für die Jahre 2014 bis 2018 und aktualisierte damit seine Prognose vom November 2013. Nach
der aktuellen Prognose können Bund, Länder und Gemeinden auch in den kommenden Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Allerdings haben die Steuerschätzer ihre Prognose vom Herbst 2013
insgesamt leicht nach unten korrigiert. Zur aktuellen Steuerschätzung vom November 2014 wird in den
laufenden Beratungen zum Haushalt 2015 Stellung genommen, sie ist jedoch nicht Grundlage der Planung.
Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 werden die Steuereinnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und EU) im Jahr 2014 insgesamt um -0,4 Mrd. Euro geringer
ausfallen. Davon entfallen auf den Bund -0,8 Mrd. Euro und die Gemeinden -0,6 Mrd. Euro. Die Einnahmeerwartung für die Länder steigt um 0,3 Mrd. Euro für die EU um 0,6 Mrd. Euro. Für das Jahr 2015 ergeben sich gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 Steuermehreinnahmen im öffentlichen
Gesamthaushalt von 2,8 Mrd. Euro. Diese verteilen sich auf Bund (+1,1 Mrd. €), Länder (+1,7 Mrd. €) und
EU (+0,1 Mrd. €). Für die Gemeinden werden gegenüber der Prognose Stand November 2013 keine Änderungen erwartet. Auch für die Jahre 2016 bis 2018 wird - bezogen auf die Gemeinden - die Prognose
November 2013 fast unverändert übernommen.
In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die gute wirtschaftliche Lage wieder. Grund für die positive
Entwicklung des Steueraufkommens ist der breit angelegte Witschaftsaufschwung in Deutschland. Die
Beschäftigung nimmt zu, Löhne und Gehälter steigen. Dies begünstigt wiederum die Investitions- und
Konsumtätigkeit von Unternehmen und privaten Haushalten und stärkt damit die Inlandsnachfrage. Es
darf auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse bezweifelt werden, ob diese günstigen Rahmenbedingungen weiterhin gelten.
Der Arbeitskreis Steuerschätzung geht für die Jahre 2014 bis 2018 von einer gleichmäßigen Steigerung
der Steuereinnahmen für die Gebietskörperschaften in Höhe von 3,2 % bis 3,4 % aus.
Allerdings ist zu beachten, dass die Prognose aufgrund der Störungsanfälligkeit der Erholung im Euroraum mit Risiken behaftet ist. Zusätzlich ist auf die Wirkung möglicher wirtschaftlicher Abschwächungen,
die im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen u.a. in der Ukraine auftreten können, hinzuweisen.
-4-
1.3
Die wirtschaftliche Situation in Ulm
Zum Jahresbeginn 2014 stellt sich die wirtschaftliche Situation insgesamt gut dar. Die Unternehmen in
der Region können ihre gute Geschäftslage aufrechterhalten und die Arbeitslosenquote ist trotz den Tiefschlägen einzelner Unternehmen auf niedrigem Niveau stabil.
Nach dem aktuellen Konjunkturbericht der IHK Ulm vom Herbst 2014 muss der regionale Konjunkturmotor
jetzt einen Gang zurückschalten. Die Zuspitzung der geopolitischen Konflikte in den letzten Monaten hat
das Auslandsgeschäft spürbar beeinträchtigt. Hinzu kommt eine Verunsicherung über die weitere Entwicklung der vielen Krisenherde weltweit. Dennoch überwiegen immer noch die positiven und optimistischen Stimmen. Zentrale Wachstumsstütze ist die Binnennachfrage und die eng damit verbundene Arbeitsmarktentwicklung.
Das seit Jahresbeginn immer schwieriger werdende wirtschaftliche und politische Umfeld hat nun auch
die Unternehmen in der IHK-Region Ulm erfasst. Umsatz- und Ertragslage der regionalen Betriebe haben
sich in den letzten vier Monaten eingetrübt. Folglich wird auch die aktuelle Geschäftslage kritischer eingeschätzt. Nach wie vor befinden sich aber alle drei IHK-Gegenwartsindikatoren im positiven Bereich. Noch
immer geht es 43 Prozent der Firmen gut. Weitere 48 Prozent berichten immerhin von einer befriedigenden Lage.
Die derzeitige Tendenz bei den Bestellungen ist hingegen stark rückläufig. Es berichten sogar etwas mehr
Unternehmen von einem fallenden als einem steigenden Auftragseingang. Hauptursache ist das nachlassende Auslandsgeschäft. Vor allem die Exporte nach Südosteuropa und Russland gingen im Zuge der
Ukraine-Krise merklich zurück. Aber auch die Absatzmöglichkeiten auf dem asiatischen Markt und innerhalb der europäischen Union müssen Federn lassen. Lediglich vom nordamerikanischen Raum versprechen sich die Betriebe noch Zugewinne.
Fasst man Lageurteile und Aussichten in einer Kennzahl - dem IHK-Konjunkturklimaindex - zusammen,
so ist auch insgesamt ein deutlicher Stimmungsrückgang (- 15 Punkte) auszumachen.
Vieles wird dabei von der Inlandsnachfrage abhängen - der bisherigen Wachstumsstütze. In deren Entwicklung sehen die Unternehmen daher auch den größten Risikofaktor. Schließlich macht sich bei der
Binnennachfrage ebenfalls eine zunehmende Verunsicherung bemerkbar.
Vor allem die Investitionstätigkeit kommt nach einer kurzzeitigen Erholung vermehrt ins Stocken. Wenn
investiert wird, dann hauptsächlich aus Gründen des Ersatzbedarfs. Expansions- oder Innovationsinvestitionen verlieren hingegen an Bedeutung. Natürlich schlagen auch beim Investitionsklima das ungünstige
internationale Umfeld und das schwächere Exportgeschäft durch.
Der private Konsum wird bis dato vor allem von der guten Verfassung auf dem regionalen Arbeitsmarkt
gestützt. Die Arbeitslosenquote erreicht quasi Vollbeschäftigungsniveau. Das Gros an Betrieben will den
derzeitigen Beschäftigtenstand halten.
Der exportorientierte Industriesektor bekommt die schwierige Lage auf den Weltmärkten besonders zu
spüren. Die Absatzzahlen im Auslandsgeschäft rutschen in den roten Bereich. Da zudem der Inlandsumsatz nicht mehr das hohe Wachstum des Frühjahrs erreichen kann, geben die Urteile zur aktuellen Geschäftslage merklich nach. Allerdings überwiegen auch in der Industrie weiterhin klar die Betriebe mit
einer guten oder befriedigenden Geschäftssituation. Sorgen bereitet den Industrieunternehmen neben
dem weiteren Verlauf der In- und Auslandsnachfrage auch die künftigen Energie- und Rohstoffpreise.
Für den Stadtbezirk Ulm stellt sich die Erwerbssituation folgendermaßen dar: Insgesamt waren im September 2014 in der Stadt 3.043 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit nahm die Zahl der Arbeitslosen
gegenüber dem September 2013 um 144 Menschen ab. Die Arbeitslosenquote für den Stadtbezirk Ulm
lag im September 2014 bei 4,7 % (September 2013: 4,9 %).
-5-
1.4
Finanzielle Rahmendaten des Haushalts 2015
Grundsätzlich:
Die Werte der Haushaltsplanung 2015 basieren auf der Steuerschätzung Mai 2014 sowie den Orientierungsdaten des Landes vom 23. Juli 2014. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Haus-
haltsplanaufstellung für 2015 die aktuelle Steuerschätzung vom November 2014 noch nicht vorlag.
1.4.1
Finanzpolitische Ziele
Ulm hat zum 1.Januar 2011 das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) eingeführt.
Dieses neue Rechnungswesen folgt dem Ressourcenverbrauchskonzept. Wesentlichste Änderung zum
kameralen System ist, dass zukünftig der laufende Haushalt (Ergebnishaushalt) auch den Werteverzehr
(Abschreibungen) des städtischen Vermögens erwirtschaften muss. Hierdurch wird dargestellt, ob die
Kommunen tatsächlich in der Lage sind, die dauerhafte Erhaltung und Refinanzierung ihres Vermögens
zu erreichen. Schafft es die Kommune, den Ergebnishaushalt auszugleichen, also die laufenden Aufwendungen inkl. der Abschreibungen und Rückstellungen durch laufende Erträge zu decken, so entspricht
der Haushalt den neuen gesetzlichen Vorgaben. Sowohl beim Ergebnis 2013 als auch im Nachtrag 2014
wurde der Ausgleich des Ergebnishaushaltes erreicht.
Gemäß dem jetzt vorliegenden Haushalt 2015 schafft Ulm erstmals den Haushaltsausgleich nicht,
sondern erwirtschaftet im Ergebnishaushalt ein Defizit von ca. 2,0 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass in den kommenden Jahren (weitere) erhebliche (auch finanzielle) Herausforderungen auf die Stadt
zukommen, für die derzeit nur bedingt Reserven vorhanden sind:
- Steuerung des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung
- weiterer Ausbau des Bereichs Bildung, Betreuung und Erziehung in den Schulen insbesondere im
Hinblick auf die Ganztagesbetreuung oder die Inklusion
- Aufwendungen im Bereich Eingliederungshilfe und Altenhilfe
- weitere erhebliche Zunahme von Flüchtlingen
- hohe Investitionen, die in den Jahren 2015 bis 2018 anstehen mit erheblichen Folgelasten
- Finanzbedarf der SWU in Folge der Energiewende und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf
die Kraftwerksprojekte der SWU. Hinzu kommen die Belastungen der SWU im Bereich ÖPNV durch
möglicherweise höhere laufende Zuschüsse.
- deutlich steigende Folgelasten (insbesondere Bewirtschaftungskosten) aufgrund zunehmender
Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Straßen, usw. )
Die Mittelfristige Finanzplanung geht auch für die Jahre 2016 bis 2018 von einem negativen ordentlichen Ergebnis aus.
Langfristig bewirkt die Transparenz und Vollständigkeit des Ressourcenverbrauchskonzepts des NKHR,
dass Großinvestitionen erhebliche Auswirkungen auf den Ausgleich des Ergebnishaushaltes haben. Die Abschreibungen und sonstigen Folgekosten solcher Investitionen wirken sich direkt auf den
Ausgleich des Ergebnishaushaltes aus.
Das gleiche gilt für Rückstellungen, die für unterlassene Instandhaltungen insbesondere im Gebäudeund Straßenunterhalt zu bilden sind. Auch diese belasten den Ausgleich des Ergebnishaushaltes bereits
in den Jahren, in denen sie festgestellt werden.
Ziel der strategischen Haushaltssteuerung im NKHR ist deshalb:
• mittel- und langfristig und auch unter Berücksichtigung der künftigen Belastungen aus
bereits laufenden, notwendigen und geplanten Großinvestitionen den Ergebnishaushalt
auszugleichen
• für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel bereit
zu halten
• mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufzunehmen.
Nur so gelingt eine nachhaltige Haushaltspolitik, ohne auf Kosten künftiger Generationen zu leben.
-6-
1.4.2
Ergebnishaushalt
Allgemeine Finanzmittel
In 2015 stehen 206 Mio. € an Allgemeinen Finanzmittel zur Deckung der Fach-/Bereichsbudgets (inkl.
Vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe), des Gebäudeunterhalts sowie der ordentlichen Abschreibungen
zur Verfügung. Gegenüber den Eckwerten 2015 bedeutet dies eine Erhöhung um ca. 5,3 Mio. €; gegenüber dem Nachtrag 2014 einen Rückgang um 5,3 Mio. €. Diese Einschätzung beruht u.a. auf der derzeit
noch erwarteten weiterhin stabilen Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage. Insbesondere wird unterstellt, dass die Gewerbesteuereinnahmen in Ulm stabil bleiben und weiterhin in Höhe von 89 Mio. €
fließen werden.
Gleichzeitig verringert sich in 2015 im Vergleich zum Nachtrag 2014 der Nettoertrag aus dem Finanzausgleich, da ein deutlich geringerer Betrag aus der FAG-Rückstellung entnommen werden kann.
Diese Prognosen beruhen auf der Steuerschätzung Mai 2014 sowie den Orientierungsdaten des Landes,
Stand Juli 2014. Sie stehen allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.
Ermittlung der Fach-/Bereichsbudgets
Im Rahmen der Budgetierung sind den Fach-/Bereichen jeweils eigene Budgets zugeordnet. Diese
Zuschussbudgets (ohne Bauunterhalt, Steuerungsumlage, Abschreibungen (netto) sowie kalkulatorische
Kosten) entwickeln sich in 2015 wie folgt:
Budget 2014 (Nachtrag)
201.255.700 €
Wegfallende einmalige / befristete Sonderfaktoren 2014:
-5.601.550 €
Neue befristete Sonderfaktoren 2015 *:
8.047.800 €
Sonstige Budgetänderungen (netto): **
4.725.550 €
Summe Budgetentwicklung 2015
7.171.800 €
Budgetzuschuss 2015
208.427.500 €
* inkl. nachträglicher Änderungen bzgl. beschlossener Sonderfaktoren
** hier wirken sich insbesondere die im Rahmen der Eckdatenberatung genehmigten dauerhaften Sonderfaktoren aus. Zum Teil sind nachträgliche Änderungen erfolgt (z.B. Umschichtung zwischen Ergebnisund Finanzhaushalt)
Die Fachbereichsbudgets steigen damit gegenüber dem Nachtrag 2014 um 3,6 %.
-7-
Im Einzelnen wurden vom Gemeinderat im Rahmen der Eckdatenberatung 2015 folgende Sonderfaktoren
gewährt:
Befristete Sonderfaktoren, die 2015 entfallen
-5.601.550 €
einmalige / befristete Sonderfaktoren 2015
-
Schachtelfahrt des Gemeinderats 2015 (09.07.-14.07.2015)
35.000 €
-
Verlängerung EU-Projekt "Europe direkt" um 4 Jahre bis Ende
2017; Vorbehalt Genehmigung durch EU
91.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle für Koordination Internationale Stadt (20132017)
75.000 €
-
Schaffung 1,0 Koordinierungsstelle Internationale Stadt
Verwaltungskraft - Geschäftszimmer und Projekte, befristet bis
31.05.2018 (Personal- und Sachaufwand)
132.500 €
-
Sachmittel für die Koordinierungsstelle Ulm-Internationale Stadt
20.000 €
-
4. Jahresforum der EU-Strategie für den Donauraum in Ulm
-
Schaffung 1,0 Stelle für Projektarbeit bei der Abteilung Liegenschaften und Wirtschaftsförderung - befristet auf 5 Jahre (20132017)
61.000 €
-
Stiftungsprofessur "Nachhaltiges Wissen, nachhaltige Bildung,
nachhaltiges Wirtschaften" befristet 2013-2018
50.000 €
-
Ulmer City Marketing e.V. Erhöhung des Zuschusses befristet
2014-2016
21.000 €
-
OV-Ermingen - Sanierung WC-Anlagen Hochsträßhalle
62.000 €
-
OV-Gögglingen/Donaustetten - Umbau Personal-/Sanitärbereich
im Schankraum Riedlenhalle
40.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Anlagenbuchhaltung mittlerer Verwaltungsdienst befristet für 4 Jahre (2015-2018)
62.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Anlagenbuchhaltung gehobener Verwaltungsdienst befristet für 5 Jahre (2015-2019)
87.000 €
-
Projektstelle für social media und ulm 2.0 - befristet auf 3 Jahre
(2013-2015)
67.000 €
-
Laufende Pflege-Microsoft Server und Serverzugriffslizenzen
(CALs)
40.000 €
-
Neuschaffung einer Stelle zur Überarbeitung und Qualitätssicherung der Inhalte im Internet- und Mitarbeiterportal (2014-2016)
62.000 €
-
Weiterentwicklung Konzept / Umsetzung web 2.0 Fortführung
Aktivitäten Open Data
-
Schaffung 1,0 Stelle für die zentrale Internet-Redaktion bei ZD/ÖA
62.000 €
-
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen bei der Stadt
Ulm befristet bis 2015
20.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle für die VOL-Vergabe
79.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Projektleitung "Neubau Dienstleistungszentrum Bürgerdienste" befristet bis einschl. 2017 (Stelle wird ab
01.07.2014 besetzt)
76.000 €
-
Oberbürgermeisterwahl 2015
126.000 €
-
Kulturförderung Tanz in Ulm (2013-2015)
100.000 €
-
Vorlaufkosten Donaufest 2016
50.000 €
-
A-Capella-Award 2015, im 2-jährigen Turnus
30.000 €
-
Zentrales Kulturmarketing-Fortführung Imagekampagne (20142016)
40.000 €
-8-
100.000 €
100.000 €
-
Zentrales Kulturmarketing (2014-2016)
141.000 €
-
Münsterjubiläum (Laufzeit 2013-2015)
916.000 €
-
Münsterjubiläum - lokale/regionale Aktivitäten (2015)
40.000 €
-
Berblinger Preis 2016 (2-Jahres-Turnus)
20.000 €
-
Förderpreis Junge Kunst 2015 Ausschreibung und Prämierung
findet im 2-Jahres-Turnus satt
35.000 €
-
Planungsbüro Workshop Wilhelmsburg 2015
80.000 €
-
Kulturkonzeption - Weiterentwicklung unter Einbeziehung aller
innenstädtischen Kulturabteilungen und der Freien Kulturszene
befristet 2015-2016
30.000 €
-
Restaurierung bedrohter Archivalien; Gesamtkosten 130.000 €
(2012-2015)
30.000 €
-
Ausstellung "Erinnern in Ulm - Nationalsozialismus, Krieg…" ,
Gesamtkosten = 150.000 € (2013-2015)
50.000 €
-
Totengedenkbuch für die Opfer des 2. Weltkrieges
20.000 €
-
Ausstellung, Publikation, Film, Tag der offenen Tür zum Jubiläum
"500 Jahre Archiv der Stadt Ulm"
60.000 €
-
Verlagerungskosten wegen der Erneuerung der Regalanlagen im
Schwörhaus und Einbau von Regalanlagen in der Pionierkaserne
55.000 €
-
90. Museumsjubiläum Sonderausstellung von Heinz Mack
50.000 €
-
Restaurierung von Textilien, Steindenkmälern, Beschaffung säurefreier Schachteln, läuft bis 2015 mit je 5.000€/Jahr
5.000 €
-
Fortführung der digitalen Inventarisierung der Bestände des Ulmer
Museums, 2012 bis 2015 mit je 45.000€/Jahr
45.000 €
-
HfG-Archiv digitale Inventarisierung, Verlängerung der kw-Stelle
bis 2017
35.000 €
-
Ulmer Museum Forschungsprojekt und Sonderausstellung "Wieder vereint - der Hochaltar aus St. Michael von den Wengen"
30.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Betriebselektriker beim Theater befristet seit
2007 bis 2016
54.000 €
-
9. Deutscher Orchesterwettbewerb 2016 (Vorlaufkosten)
15.000 €
-
Onleihe (DiViBib) - Online-Ausleihe, für Bestandsaufbau, Verlängerung (2014-2018) und Erhöhung um 20 T €
47.000 €
-
Ausbau des Fremdsprachenbestandes der Stadtbibliothek im
Rahmen des Konzeptes Internationale Stadt
14.500 €
-
Ersatzbeschaffung Inneneinrichtung Stadtbibliothek
15.000 €
-
Fortsetzung der Reihe "Neue Musik" Festival in 2-Jahres-Tunus
20.000 €
-
Vorlaufkosten - Neukonzeption und Umsetzung der archäologischen Dauerausstellung im Stadthaus Untergeschoss
30.000 €
-
Schwerpunktaustellung 2015 "ulmer weitblick " "Richard Meier und
der Münsterturm" Gesamtkosten 100.000 €
75.000 €
-
Ganztagesbetreuung-Mensabetrieb Schulzentrum Kuhberg Betriebskostenzuschuss und Instandhaltungsmaßnahmen
239.000 €
-
Ersatzbeschaffung an Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bildungsplans
Baden-Württemberg
127.000 €
-
Beamerinstallationen an den weiterführenden Schulen
72.500 €
-
Bildungsmesse 2016 (Vorlaufkosten)
37.000 €
-
Einstein-Triathlon, Zuschuss befristet vorerst bis 2015
-
Landesturnfest 2016 (Vorlaufkosten)
-9-
15.000 €
100.000 €
-
Ersatzbeschaffung Sportgeräte und Verkehrssicherheitspflicht
(2013-2015)
50.000 €
-
Unterhalt Sportanlagen (2013-2015)
-
Tilgung Darlehen Basketball für Sanierung Nelsonhalle über
Zuschuss für Sport in vereinseigenen Hallen (2013-2020)
-
Sanierung Donaustadion
-
Schaffung einer 1,0 Stelle Pädagogischer wissenschaftlicher
Mitarbeiter/in bei NaBi, befristet bis 01.09.2016
62.000 €
-
Schaffung einer 0,5 Stelle VerwaltungssekretariatFlüAG/ASYLBLG, befristet auf 3 Jahre (2015-2017)
25.000 €
-
Schaffung einer 1,0 Stelle Sachbearbeitung FlüAG/ASYLBLG,
befristet auf 3 Jahre (2015-2017)
74.000 €
-
Eingliederungshilfe - Sachbearbeitung befristet auf 2 Jahre
35.000 €
-
Einführung eines Sozialtickets
-
Zuschuss Initiative "Engagiert in Ulm" befristet auf 3 Jahre (20152017)
70.000 €
-
Zuschuss Kinderschutzbund Ulm befristet auf 3 Jahre (2014-2016)
12.500 €
-
Erhöhung Zuschuss an den Stadtjugendring Ulm e.V. befristet auf
3 Jahre (2015-2017)
19.500 €
-
Evaluation der Sprachförderung
80.000 €
-
Personal für die Abrechnung der Betriebskitas (befristet 20132016) (KIBU)
16.000 €
-
Anpassung der Entgelte für Benutzung des EBU-Fuhrparks, befristet auf 2 Jahre (2015-2016)
40.000 €
-
Ersatzbeschaffung Feuerwehrhaltegurte
14.500 €
-
Ersatzbeschaffung Feuerwehrhelme und Helmbrillen
30.000 €
-
Ausstattung von drei Neueinstellungen mit Dienst- und Schutzkleidung
10.000 €
-
Umsetzung der VwV einheitliche Bekleidung bei der Feuerwehr
100.000 €
-
Mehraufwendungen - Haltung von Kraftfahrzeugen befristet für
2015
10.000 €
-
Neuschaffung einer Planstelle für eine/n Meister/ Bautechniker/in
bei der Abteilung Gebäudemanagement (2013-2017)
61.000 €
-
Personalprogramm zur temporären Verstärkung des GM, 4,5 Stellen (befristet 2015-2020)
299.000 €
-
Gebäudeunterhalt
400.000 €
-
Reinigungsleistungen in städtischen Gebäuden
270.000 €
-
Sanierungsmaßnamen des Münsterturmes
161.500 €
-
Sanierung "Münster Hauptturm Abschnitt Ost"
200.000 €
-
Zuschuss Elektroinstallation Münster
150.000 €
-
Projekt City Bahnhof
117.400 €
-
1,0 Koordinierungsstelle Masterplanprojekte (befristet 2014-2020)
100.000 €
-
TG-Tierarztkosten
17.000 €
-
TG - Pflege der gärtnerischen Anlagen
30.000 €
-
TG - Reinigung Arbeits- und Schutzkleidung
10.000 €
-
Böschungssicherung gegen Biberaktivität
-
Sanierungsmaßnahme Alter Friedhof
84.000 €
-
ALKIS - Supportleistung
15.000 €
250.000 €
29.900 €
200.000 €
278.000 €
- 10 -
200.000 €
-
Nahverkehrsplan
80.000 €
-
Task Force Straßenbahnlinie 2, 150.000 € Personal- und 50.000 €
Sachaufwand (befristet 2014-2019)
-
Wasserläufe/Wasserbau Budgetanpassung befristet für 2015
200.000 €
55.000 €
8.047.800 €
Dauerhafte Sonderfaktoren 2015 ff.
-
Schaffung einer 0,5 Stelle - Personelle Unterstützung im Bereich
OB-Büro (Finanzen und Controlling)
40.000 €
-
FB-OB Erhöhung Freistellung Personalrat von 12 auf 24 Wochenstunden
19.000 €
-
Änderung des LPVG, 2,0 zusätzliche Freistellungen (Arbeitsplatzkosten)
124.000 €
-
LI - Erhöhung Mieterträge
-
FB-ZS Erhöhung Freistellung Personalrat von 12 auf 24 Wochenstunden
19.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Fachanwendung Content Management (CMS)
Internetportal
66.000 €
-
Entfristung der 15 zusätzlichen gesamtstädtischen Ausbildungsstellen
100.000 €
-
Schaffung eines Ausbildungsplatzes für das Berufsbild Bürokauffrau/-mann
22.000 €
-
FB-ZD Erhöhung Freistellung Personalrat von 12 auf 24 Wochenstunden
19.000 €
-
FB-BD Erhöhung Freistellung Personalrat von 12 auf 24 Wochenstunden
19.000 €
-
Mehrerträge Verwaltungsgebühren
-
Stufenweiser Auf-/Ausbau Telefonservice bei BD (Personalaufwand)
50.000 €
-
Schaffung 0,6 Stelle beim Archiv im Sachgebiet Neuzeit
22.000 €
-
Schaffung 1,0 Stelle Tontechniker beim Theater, aufgrund neuer
Tarifvorgaben
45.000 €
-
Zweite partielle Umwandlung Honorar/TVöD im Umfang von zwei
vollen Deputanten
50.000 €
-
Erhöhung Honorare der Lehrbeauftragten um 3% entsprechend der
Erhöhung im TVöD
26.000 €
-
Ausbau des Fremdsprachenbestandes der Stadtbibliothek im Rahmen des Konzeptes Internationale Stadt
13.000 €
-
FB-BuS zusätzliche Freistellungen Personalrat 2,0 Stellen
124.000 €
-
Ausweitung Ganztagesbetreuung im Rahmen der Gesamtkonzeption Bildung, Betreuung und Erziehung (BBE)
750.000 €
-
Ausbau IUK zusätzliche 0,2 Stellen (IUK-Projekt, Einführung ASVBW)
16.000 €
-
Schaffung zusätzliche 0,5 Kinderpflegestelle Friedrich-v. Bodelschwingh-Schule
24.000 €
-
Aufstockung Lehrmittelausstattung Friedrich-List-Schule
-
Erhöhung des Kinder- und Jugendzuschusses im Rahmen der laufenden Sportförderung von jährlich 20 € auf 25 € je Kind und
Jugendlichen
70.000 €
-
Zuschuss Schwimmtrainer SSV Ulm 1846
18.500 €
-160.000 €
- 11 -
-50.000 €
100.000 €
-
Bereitstellung von Mitteln durch BS für die Schaffung der 0,6 Stelle
beim Archiv im Sachgebiet Neuzeit
-22.000 €
-
Umschichtung - wegfallende 1,0 Sachbearbeiterstelle SGB II (JCU)
wegen Wechsel zu ABI (FlüAG/ASYLBLG/GU)
-77.400 €
-
Schaffung einer weiteren 1,0 Sachbearbeiterstelle
(FlüAG/ASYLBLG/GU ), Refinanzierung Umschichtung von JCU
77.400 €
-
Schaffung einer 0,5 Stelle in der Sachbearbeitung Hilfe zur
Pflege/Grundsicherung
37.000 €
-
Schaffung einer weiteren 0,5 Stelle Sozialer Dienst für Ältere(SDfÄ)
30.000 €
-
Aufstockung Stellenausstattung Kommunaler Sozialer Dienst FAM
um 1,0 Stellenanteile
66.000 €
-
Schaffung von 1,5 Stellenanteilen für die Mobile Jugendarbeit
(MJA) in Böfingen und Weststadt
27.000 €
-
Kindertageseinrichtung Friedenstr. 39 (zusätzliche Personalkosten)
-
KITA - Mehrerträge aus Gebühreneinnahmen
-728.000 €
-
KITA - Mehrerträge Essensgelder
-112.000 €
-
KITA - Mehrerträge FAG Kinderbetreuung
-900.000 €
-
KITA - Mehraufwand für den Ausbau Kinderbetreuung nach dem
Kinderbetreuungsgesetz (KiFÖG)
305.000 €
-
KIBU - Mehrerträge aus Gebühreneinnahmen
-50.000 €
-
KIBU - Mehrerträge FAG Kinderbetreuung
-
Kindertagespflege Fallzahlenanstieg/Veränderung
-
Ausbau Platzangebot Betriebskindertagesstätten
1.150.000 €
-
Inbetriebnahme der Gruppen aus der U3-Ausbauoffensive
1.000.000 €
-
FB-StBU zusätzliche Freistellungen Personalrat 1,0 Stelle
62.000 €
-
FR - Reinigung von Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
25.000 €
-
FR - Anmietung eines Multifunktionsfahrzeugs
10.000 €
-
FW - Schaffung von 3,0 Stellen für den Einsatzdienst
-
Schaffung einer 1,0 Stelle Hausmeister GU
-
Heizung und Energie - Versorgung der städtischen Liegenschaften
-
Verwaltungsmanagement/Bürgerbeteiligung im öffentlichen Planungsverfahren
60.000 €
-
TG - Futtermittel
50.000 €
-
Schaffung einer Ingenieurstelle (Task Force Linie 2)
84.000 €
-
DING - Aufwendungen für den Tarifbund
11.000 €
-
Straßenreinigung/Winterdienst Budgetanpassung um Tariferhöhung
2014 und 2015
195.000 €
-250.000 €
375.000 €
192.000 €
43.000 €
700.000 €
127.000 €
4.013.500 €
Summe Sonderfaktoren
* Im Rahmen des Nachtrags 2014 wurde bereits ein Teilbetrag veranschlagt.
- 12 -
6.459.750 €
Sozialhilfeaufwendungen
Der Zuschussbedarf für die vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe ist seit dem Jahr 2000 bis 2011 um
24 Mio. € auf 45 Mio. € gestiegen. In den Jahren 2012 und 2013 ist erstmals eine Verringerung eingetreten. Bereits mit dem Nachtrag 2014 wird jedoch eine erneute Steigerung auf 46,5 Mio. € erwartet.
Für das Jahr 2015 wird gegenüber dem Nachtrag 2014 eine weitere Erhöhung um rd. 1,1 Mio. € prognostiziert. Es wird im Jahr 2015 mit einem Zuschussbedarf von insgesamt 47,6 Mio. Euro geplant.
Diese Entwicklung wird insbesondere durch zwei Faktoren verursacht:
• Höhere Bundesbeteiligung bei der Finanzierung der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte (SGB XII) sowie an den Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
• Weiterer Ausgabenanstieg bei der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege
• Deutliche Erhöhung der Flüchtlingszahlen und damit der Aufwendungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bei der Übertragung der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte auf die Kommunen zum
1.Januar 2003 wurde vom Bund eine Erstattung der hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten zugesagt.
Entgegen den damaligen Zusagen betrug die Bundesbeteiligung zunächst nur 16 %. Zum 1 Januar 2012
wurde sie auf 45 % angehoben. Seit dem 1. Januar 2014 übernimmt der Bund 100 % der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres. Hierdurch ergaben sich Entlastungen für den städtischen Haushalt, die
aber durch die deutliche Aufwandssteigerung aufgrund höherer Fallzahlen und höherer Aufwendungen
pro Fall im Bereich der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege kompensiert werden.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wird gegenüber 2014 insbesondere aufgrund der Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft eine Erhöhung der Nettoaufwendungen erwartet.
Die dargestellten Ansätze für Sozialhilfeaufwendungen sind mit Risiken verbunden. Insbesondere die
Fallzahlensteigerungen im Bereich der Flüchtlinge, aber auch der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
können ein Nachsteuern bei der Nachtragsplanung im Herbst 2015 erforderlich machen.
Im Jahresvergleich zeigt die Sozial- und Jugendhilfe folgende Entwicklung:
Ergebnis 2006:
40,9 Mio. €
Ergebnis 2007:
40,4 Mio. €
Ergebnis 2008:
40,1 Mio. €
Ergebnis 2009:
44,2 Mio. €
Ergebnis 2010:
44,8 Mio. €
Ergebnis 2011:
45,1 Mio. €
Ergebnis 2012:
44,2 Mio. €
Ergebnis 2013:
43,4 Mio. €
Nachtrag 2014:
46,5 Mio. €
Plan 2015:
47,6 Mio. €
Kinderbetreuung
Aufgrund des Paktes zwischen dem Land und den Kommunen für Familien und Kinder stehen ab 2012
höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Der
Zuschussbedarf reduzierte sich dadurch in 2012 auf rd. 15,5 Mio. €. Dieser Effekt wird jedoch in den Folgejahren durch den weiteren landesweiten Ausbau der Betreuungsplätze wieder aufgezehrt. Des Weiteren sinkt die Betriebskostenförderung der Kleinkinderbetreuung durch das Land 2014 deutlich. Auch berücksichtigt die Betriebskostenförderung nachwievor nicht alle relevanten Ausgaben, weswegen die zugesagt 68%ige Beteiligung bei weitem nicht erreicht wird, was in gleicher Weise auch für die Vorgaben
der Elternbeiträge gilt. Entgegen der Erwartungen der vergangenen Jahre wird die Stadt weiterhin die
Hauptlast der Finanzierung der Kinderbetreuung tragen müssen.
Da sich der Ausbau der Kinderbetreuung etwas verzögerte und insbesondere aufgrund der Abrechnungssystematik mit den freien und kirchlichen Trägern ist die für 2013 prognostizierte erhebliche Erhöhung in 2013 noch nicht eingetreten. Der Zuschussbedarf erhöhte sich "nur" auf 16,4 Mio. €.
Für 2014 wurde eine deutliche Steigerung des Zuschussbedarfs veranschlagt. Weiterhin gilt allerdings,
- 13 -
dass die aktuelle Ausbauoffensive noch planerische Unsicherheiten verursacht, da noch nicht alle Einrichtungen in Betrieb sind bzw. erst im Laufe des Jahres 2014 in Betrieb gehen und sich dies aufgrund
der Abrechnungssystematik zum Teil erst in den kommenden Jahren auswirken wird. Im Haushalt 2015
ist gegenüber 2014 eine Steigerung von rd. 2,4 Mio. € eingeplant. Diese beruht zum einen auf einer Erhöhung des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis, zum anderen erhöht sich dadurch auch die Belastung
aus den internen Verrechnungen.
Ggf. ist im Nachtragsplan 2015 auf Basis von Ist-Zahlen nachzusteuern.
Personalaufwendungen
Bei der Beamtenbesoldung erfolgt ab dem 1. Januar 2015 die noch ausstehende tarifliche Erhöhung um
2,75 % für die Besoldungsgruppen ab A 12. Zusätzlich sind in 2015 Tarifverhandlungen für das Land
vorgesehen, so dass bei der Kalkulation der Beamtenbesoldung eine fiktive Erhöhung um 2 % angenommen wird.
Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht Gehaltssteigerungen von
2,4 % ab März 2015 vor. Da mit dem neuen Tarifabschluss im März 2014 keine neue Entgeltordnung
vereinbart werden konnte, wurde der Tarifvertrag für die Zahlung der Pauschalzahlung entsprechend bis
Februar 2016 verlängert.
Die tariflichen Änderungen für die Sondertarifverträge des Theaters für 2015 sind derzeit nicht bekannt.
Daher wurde bei der Kalkulation der Personalaufwendungen 2015 eine Erhöhung um 2 % unterstellt.
Insgesamt belasten die Tarifänderungen den städtischen Haushalt 2015 mit zusätzlichen 3,2 Mio. €. Ein
Teil dieser Erhöhung wurde bereits im Nachtrag 2014 umgesetzt.
Darüber hinaus haben die Fachbereiche für 2015 in erheblichem Umfang neue Stellen als Sonderfaktor
beantragt.
Insgesamt steigen die Personalaufwendungen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 2014 um
6,15 Mio.€ auf 114,19 Mio. €.
Eingriffe Bund und Land Die Kommunalhaushalte werden seit Jahren durch neue Gesetze bzw. übertragene Aufgaben von Bund
und Land (z. B. Ausbau Kinderbetreuung, Wegfall Fehlbelegungsabgabe, Änderung Arbeitszeitregelung
im Feuerwehrbereich) massiv zusätzlich belastet. Diese Belastungen haben sich bis zum Jahr 2010 auf
30 Mio. € jährlich gesteigert. Allein in den Jahren 2004 bis einschließlich 2010 fehlen dem städtischen
Haushalt damit rd. 80 Mio. €.
Seit 2012 sind jedoch auch Entlastungen zu verzeichnen. Insbesondere die erhöhten Landeszuschüsse
im Bereich Kinderbetreuung / Ausbau der Ganztagesbetreuung sowie die erhöhten Bundeszuschüsse im
- 14 -
Bereich der Grundsicherung für Ältere machen sich positiv bemerkbar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine weitere Entlastung bei den Sozialausgaben in Aussicht gestellt. Diese ist dringend
erforderlich.
Es ist deshalb weiterhin kritisch zu beobachten, inwieweit die positiven Entwicklungen nachhaltig sind
oder vielmehr neue Verschiebungen zu Lasten der Kommunen erfolgen. So hat z.B. die Umsetzung des
Pakts für Familien mit Kindern dazu geführt, dass die Förderung für einen Ganztagesbetreuungsplatz von
12.823 € in 2013 auf 9.421 € in 2014 gesunken ist.
Steuern, Gebühren
Der Haushalt 2015 sieht keine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer vor. Auch die sonstigen
Steuern werden nicht erhöht.
Die Gebühren werden - im Rahmen der Leitlinien – der Kostenentwicklung angepasst. Gebührenerhöhungen sind grundsätzlich dem Gemeinderat vorzulegen.
Ausgleich des Ergebnishaushaltes
Für die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)
ist relevant, ob es gelingt, die ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes einschließlich Abschreibungen und Rückstellungen durch ordentliche Erträge zu decken. Ziel dieser Regelung ist es, zu
gewährleisten, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch entsprechende Erträge
wieder ersetzt und damit nicht die künftigen Generationen belastet. Im Haushalt 2015 gelingt der Ausgleich unter NKHR-Gesichtspunkten erstmals nicht. Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von rd. 2 Mio.
€ aus.
1.4.3
Finanzhaushalt, Schulden
Die städtischen Investitionen werden im Finanzhaushalt dargestellt. Die in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellten „Großinvestitionen“ und "Masterpläne" haben ein Investitionsvolumen von über 200
Mio. €, die mit hohen Unsicherheitsfaktoren verbunden und nur zu einem Anteil in der Finanzplanung
enthalten sind. Auch die diesbezüglichen Ansätze für 2015 sind derzeit insbesondere bei der Linie 2 nur
geschätzt, weil die notwendigen gesicherten Kalkulationsvoraussetzungen fehlen. Darüber hinaus ist eine
Vielzahl von kleineren Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. Zunehmend entsteht die Sorge, dass die
jährlich wiederholt ambitionierte Planung von Investitionen schon wegen der verzögerten Umsetzung von
Projekten der vergangenen Jahre in Frage gestellt wird. Der Begriff "Investitionsstau" wird ins Gegenteil
verkehrt und erschwert ganz erheblich die (jährliche) Finanzierung und schränkt die Transparenz des
Haushaltsplans 2015 ein. Durch die Sparbücher als Puffer in der Finanzierung wird dieser Effekt abgemildert, ändert aber die zu beklagende Entwicklung nicht.
Das Investitionsvolumen im Haushalt 2015 liegt bei 84 Mio. € und damit um ca. 3,5 Mio. € unter der beschlossenen Finanzplanung (2013-2017). Dies ist jedoch durch eine geänderte Planungssystematik bedingt. Die sich in Ein- und Auszahlung ausgleichenden Kassenkredite an die SAN werden ab 2015 nicht
mehr geplant.
Da die Bauverwaltung neben den Investitionsmaßnahmen in 2015 rd. 21,9 Mio. € an laufenden Unterhaltsmittel abzuarbeiten hat, wird hier eine Kapazitätsgrenze erreicht. Dies zeigt sich auch im verzögerten
Mittelabfluss beschlossener Investitionsvorhaben und einem steigendem "Stau" im ambitionierten Investitionsprogramm.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Bauverwaltung durch ein entsprechendes Baustellenmanagement der
Besorgnis Rechnung zu tragen, dass trotz der Vielzahl von Baumaßnahmen und den damit einhergehenden Belastungen, die insbesondere auch den innerstädtischen Verkehrsraum betreffen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrs möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Nach der vorliegenden Planung kann die Verschuldung in 2015 um 8,8 Mio. € zurückgeführt werden.
Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Verschuldung sinkt damit auf ca. 118,3 Mio. €.
Allerdings werden zur Finanzierung in 2015 den vorhandenen "Sparbüchern" (WIP, Verkehrsentwicklung
und Reduzierung Neuverschuldung) rd. 38 Mio. € entnommen.
- 15 -
1.4.4
Haushaltskonsolidierung / Strukturmaßnahmen
Der Gemeinderat hat am 15. Juli 2009 (GD 233/09) beschlossen, verteilt über die Jahre 2010 - 2012 den
Ergebnishaushalt dauerhaft um 5 Mio. € zu konsolidieren. Davon waren 4,5 Mio. € von den Fach-/
Bereichen zu erbringen. Diese Konsolidierungsphase wurde mit dem Haushalt 2012 abgeschlossen. Für
die Jahre 2013 bis 2015 wurde keine erneute Konsolidierung beschlossen.
1.4.5
Dauerhaftes Sanierungsprogramm (bisher Ulmer Wachstums- und Impulsprogramm)
Das bisherige Wachstums- und Impulsprogramm (WIP) mit einem Volumen von 35 Mio. € lief Ende des
Jahres 2011 aus. Im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für 2012 hat der Gemeinderat im Juni 2011 (GD
213/11) die dauerhafte Fortführung des WIP-Programms als Sanierungsprogramm beschlossen.
In 2015 werden wie auch in den Jahren 2012 bis 2014 für das Sanierungsprogramm 6,4 Mio. € zur Verfügung gestellt.
1.4.6
Risiken im Haushaltsplan 2015
Ob und wie lange die gute Ulmer Haushaltslage anhalten wird, kann derzeit nur sehr schwierig abgeschätzt werden.
Risiken bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
• Wegbrechende Steuereinnahmen als Folgen einer Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. Umstrukturierungen von Unternehmen
• Entwicklung der Sozialausgaben (steigende Fallzahlen insb. im Bereich der Füchtlingshilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege; steigende Entgelte)
• Ausweitung von vorhandenen, sowie neuen Aufgaben (Ausbau Kinderbetreuung, Bildung, Betreuung und Erziehung, Ganztagesbetreuung, Inklusion)
• Belastung durch geplante und neue große Investitionsprojekte und Masterpläne - Investitionsbedarf sowie Folgekosten (Betriebs- und Unterhaltungskosten), insbesondere Verschlechterungen
der Eigenanteile und höhere Vorfinanzierungsbedarfe.
• Ertragsschwäche der Stadtwerke und damit verbunden eine potentielle Komplementärfinanzierung der Stadt wegen des Ausbaus des ÖPNV/SPNV.
• Weitere Kostensteigerungen insbesondere bei den Bewirtschaftungskosten für die Infrastruktureinrichtungen
• Geringere Zuweisungen pro U3-Kitabetreuungsplatz (Reduzierung von 13 T Euro auf 9 T Euro)
• Keine auskömmlichen Zuweisungen für die Flüchtlingsunterbringung
• Geringere Zuweisungen aus dem GVFG für Straßenbaumaßnahmen und den ÖPNV (u.a. Absenkung der Förderquote des Landes von 75 Prozent auf 50 Prozent; Umstellung auf eine reine
Festbetragsfinanzierung, Ausweitung der Fördertatbestände ohne Erhöhung der Gesamtsumme
der Fördermittel sowie Erhöhung der Vorwegentnahme aus dem Kommunalen Investitionsfonds
um die Komplementärfinanzierung des Landes im GVFG sicherzustellen)
- 16 -
2.
Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015
2.1
Ergebnishaushalt
2.1.1
Überblick über den Ergebnishaushalt
Veranschlagtes Gesamtergebnis
-1.971.500 €
Bereinigung:
- Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
-665.500 €
- Auflösung von Beiträgen und Ertragszuschüssen
-5.914.250 €
- Abschreibungen
32.147.050 €
Bereinigtes veranschlagtes Gesamtergebnis
23.595.800 €
Nach den Übergangsvorschriften zur Einführung des NKHR können bis einschließlich dem Haushaltsjahr
2019 die bisherigen Regelungen zum Haushaltsausgleich sinngemäß angewendet werden (Art. 13, Abs. 6
des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts):
Bei Anwendung der bisherigen Regelungen zum Haushaltsausgleich ergäbe sich eine Zuführungsrate
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt von 23,6 Mio. €. Die Kredittilgung 2015 beläuft sich auf
8,8 Mio. €. Die gesetzliche Mindestzuführungsrate wäre damit erreicht und eine Nettoinvestitionsrate von
14,8 Mio. € erwirtschaftet worden. Demnach liegt für 2015 ein gesetzmäßiger Haushalt vor.
Der Haushalt ist jedoch erst dann nachhaltig im Sinne des NKHR, wenn die Abschreibung abzüglich
der Eigenleistungen, Bestandsveränderungen und der Beträge und Ertragszuschüsse durch Erträge gedeckt sind. D.h. die ordentlichen Erträge müssen mindestens so hoch sein wie die ordentlichen Aufwendungen. Dies ist in 2015 erstmalig nicht mehr der Fall. Die Vorgaben des NKHR sind damit nicht erfüllt.
Zudem ist auch in Ulm weiterhin ein Sanierungsstau in der Infrastruktur, wie z. B. bei Schulgebäuden
und Straßen vorhanden. Der Abbau dieses Sanierungsstaus durch Investitionen in Form von Generalsanierungen führt zu zusätzlichen Abschreibungen, die den Ausgleich des Ergebnishaushalts künftig nachhaltig beeinflussen.
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten erläutert.
2.1.2
a)
Erläuterung der einzelnen Ertragsarten
Überblick
Ertragsarten
2015
T€
2014
T€
2013
T€
1
Steuern und ähnliche Abgaben
197.515
192.140
213.702
2
Laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse)
108.983
100.000
117.225
3
Sonstige Transfererträge
4.760
4.610
3.740
4
Gebühren und ähnliche Abgaben
25.737
24.642
25.447
5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
21.351
20.612
22.380
6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
15.546
15.499
13.783
7
Zinsen und ähnliche Erträge
2.790
3.030
3.222
8
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
666
1.107
1.577
9
Sonstige ordentliche Erträge
23.639
40.339
17.329
400.987
401.980
418.406
10
Ordentliche Erträge
- 17 -
b)
Steuern und ähnliche Abgaben (197.515 T€)
Grundsteuer B:
Durchschnittshebesatz der baden-württembergischen Stadtkreise 2014
479 v.H.
Hebesatz in Ulm 2015
430 v.H.
Gewerbesteuer:
2005 bis 2013 enthält die Gewerbesteuer zum Teil erhebliche einmalige Zahlungen einzelner Gewerbesteuerzahler. Für das Jahr 2014 sind keine einmaligen Gewerbesteuerzahlungen eingegangen. Für das
Jahr 2015 werden auch keine einmaligen Zahlungen erwartet. Für 2015 wird davon ausgegangen, dass
das Niveau der regelmäßigen Gewerbesteuereinnahmen gehalten werden kann. Damit geht die Stadt Ulm
von einem weiterhin hohen Niveau der laufenden Gewerbesteuererträge aus.
Das Gewerbesteueraufkommen hat sich wie folgt entwickelt:
Durchschnittshebesatz der baden-württembergischen Stadtkreise 2014
404 v.H.
Hebesatz in Ulm 2015 (seit 1994)
360 v.H.
Die Gemeinden erhalten 15 v.H. der in Baden-Württemberg erzielten Lohn- und Einkommensteuer und
12 v. H. vom Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil wird aufgrund von Schlüsselzahlen, die alle 3 Jahre neu
festgelegt werden, auf die Gemeinden verteilt. Diese lautet ab 2015 für die Stadt Ulm 0,0117520. Dadurch
wurde im Haushalt 2015 eine Erhöhung auf 64 Mio. € veranschlagt. Damit entwickelt sich der Einkommensteueranteil wie folgt:
- 18 -
Als Ersatz für die zum 1. Januar 1998 abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer erhalten die Gemeinden einen
Anteil von 2,2 v.H. aus der Umsatzsteuer, der nach einem festen Verteilungsschlüssel auf die Gemeinden
verteilt wird. 2014 wird auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2014 für die Gemeinden BadenWürttembergs von einem Umsatzsteueraufkommen von rd. 584 Mio. € ausgegangen (Haushaltserlass des
Landes vom 23.07.2014). Für Ulm wurde der Ansatz 2015 um 0,4 Mio. € auf 11 Mio. € erhöht.
Die Einnahmen aus sonstigen Steuern setzen sich aus der Vergnügungssteuer (3.000 T€) und der Hundesteuer (270 T€) zusammen. Der Gemeinderat hat im Oktober 2012 (GD 900/12) über die Änderung der
Vergnügungssteuer beraten. Dabei wurde eine Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 17 auf
22 von Hundert des Nettoeinspielergebnisses und die Einführung zur Besteuerung von Bordellen beschlossen.
Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich betragen in Baden-Württemberg für 2015 voraussichtlich 434 Mio. €. Der Betrag wird nach der für die Aufteilung des Einkommensteueranteils maßgeblichen Schlüsselzahl verteilt. Für Ulm ergibt sich 2015 ein Planansatz von 4,9 Mio. €.
c)
Laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) (108.983 T€)
Art der Zuwendung
2015
T€
2014
T€
2013
T€
46.500
37.000
48.460
Kommunale Investitionspauschale
5.600
6.000
5.911
Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde
2.200
2.250
2.293
Schlüsselzuweisungen
Zuweisung vom Land aus der Grunderwerbsteuer
5.000
6.000
6.670
39.282
38.364
38.741
486
399
1.212
Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitslose
4.000
4.080
5.193
Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen
5.914
5.907
8.746
108.983
100.000
117.225
Lfd. Zuweisungen vom Land
Lfd. Zuweisungen vom Bund, Gemeinden/-verbänden u. sonstigen
Summe
Die Schlüsselzuweisungen (mangelnde Steuerkraft, Stadt als Stadtkreis, kommunale Investitionspauschale) sowie die Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde
wurden auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes vom 23. Juli2014 veranschlagt. Aufgrund der
verringerten Steuerkraftsumme in 2013 sowie der Erhöhung der Ausschüttungsmasse erhöhen sich die
Schlüsselzuweisungen in 2015 gegenüber 2014 um rd. 10 Mio. €.
Das Land überlässt den Stadt- und Landkreisen 38,85 v.H. der in ihrem Gebiet aufkommenden Grunderwerbsteuer.
- 19 -
Die laufenden Zuweisungen vom Land setzen sich wie folgt zusammen:
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014 zu
2013
v.H.
Sachkostenbeiträge Schulen
13.049
13.049
13.119
0
-0,5
Zuweisungen Kinderbetreuung
14.189
13.017
14.124
9,0
-7,8
Theater
4.384
4.384
4.394
0
-0,2
Schülerbeförderung
2.660
2.660
2.664
0
-0,1
Soziallastenausgleich
1.500
1.700
1.186
11,8
43,3
Unterhaltung der Straßen
1.094
1.094
1.052
0
4,0
525
525
198
0
265,1
1881
1.935
2.004
-2,8
-3,4
39.282
38.364
38.741
-0,2
-1,0
Altlastensanierung
Sonstige Zuweisungen
Gesamt
Bei den sonstigen Zuweisungen des Landes sind insbesondere Zuweisungen für den ÖPNV, für die
Eingliederung von Sonderbehörden sowie für verschiedene Projekte berücksichtigt.
Bei der Abschreibung von Vermögensgegenständen darf nur der um erhaltene Zuschüsse gekürzte Betrag zugrunde gelegt werden. Die Stadt wendet dazu die sog. Bruttomethode an, d. h. die gesamten Anschaffungs-/ Herstellungskosten fließen in die Abschreibung des Anlageguts ein (= Aufwand), im Gegenzug werden die erhaltenen Zuschüsse jährlich in Höhe des Abschreibungssatzes aufgelöst und als Ertrag
bei der Position Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen verbucht.
d)
Sonstige Transfererträge (4.760 T€)
Die sonstigen Transfererträge enthalten Ersatzleistungen und Kostenbeiträge im Rahmen der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe. Dazu wird auf Ziff. 2.1.3 f) verwiesen.
e)
Gebühren und ähnliche Abgaben (öffentlich-rechtliche Entgelte) (25.737 T€)
Die Gebühren sind entsprechend den Grundsätzen des § 78 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 11 und 14 Kommunalabgabengesetz der Kostenentwicklung anzupassen. Entsprechend den
Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung sind die Gebührenhaushalte daraufhin jährlich zu überprüfen. Nähere Informationen zu den einzelnen Gebührenhaushalten sind in den Vorberichten der Fach-/Bereiche
enthalten.
f)
Privatrechtliche Leistungsentgelte (21.351 T€)
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten sind insbesondere Mieten (3.230 T€), Pachten (2.373 T€),
Nutzungsentgelte (1.298 T€), Erbbauzinsen (1.093 T€), Verkaufserlöse (9.083 T€) und Ersätze (3.365 T€)
enthalten. Die Verkaufserlöse beinhalten insbesondere die Leistungsentgelte des Baubetriebshofs mit
7.179 T€.
g)
Kostenerstattungen und Kostenumlagen (15.546 T€)
Aus dem Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erträge von 10.905 T€ enthalten. Die Erstattungen vom Land (1.206 T€) enthalten im Wesentlichen Erstattungen im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes (963 T€). Bei den Erstattungen
vom Bund handelt es sich u.a. um die Erstattung der Leistungen für Unterkunft und Heizung (150 T€).
Bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (1.988 T€) sind überwiegend Erträge aus
Erstattungen für Kinderbetreuung (337 T€), für Schulen von den Mitträgern (740 T€), für die Schülerbeförderung (265 T€), für Eislaufanlage, Donauerlebnisbad und Donaufreibad (359 T€) sowie für Leistungen
der Feuerwehr, insbes. Leitstelle (220 T€) enthalten.
Von verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden (insbesondere für die Inanspruchnahme städtischer
Dienstleistungen) Erstattungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € veranschlagt.
- 20 -
h)
Zinsen und ähnliche Erträge (2.790 T€)
Hier sind Zinserträge mit 2.465 T€ sowie Bürgschaftsprovisionen in Höhe von 325 T€ enthalten.
i)
Aktivierte Eigenleistungen (666 T€)
Aufwendungen, die zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden, sind auf die jeweilige Investitionsmaßnahme zu verrechnen. Für 2015 wurden aktivierte Eigenleistungen bei der Abteilung Gebäudemanagement veranschlagt. Die bisherige Veranschlagung von Aktivierten Eigenleistungen auch bei der
Zentralen Steuerung Te@m IT ist nach den Vorschriften des NKHR nicht mehr möglich. Die konzeptionellen Grundlagen für die Aktivierung von Eigenleistungen sind noch nicht vollständig erarbeitet, insbesondere sind noch Regelungen für die Aktivierung von Eigenleistungen bei der Herstellung von Straßen und
Ingenieurbauwerken sowie ggf. bei LI (Grundstückserwerb) zu erarbeiten.
j)
Sonstige ordentliche Erträge (23.639 T€)
Die sonstigen ordentlichen Erträge setzten sich im Wesentlichen aus Konzessionsabgaben (7,8 Mio. €)
sowie Bußgeldern, Säumniszuschlägen und Mahngebühren (5,7 Mio. €) und der Auflösung der Rückstellung zum Ausgleich der Belastungen im Finanzausgleich in Höhe von 10 Mio. € zusammen.
2.1.3
a)
Erläuterung der einzelnen Aufwandsarten
Überblick
Aufwandsarten
b)
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
-114.135
-108.759
-101.738
-50
-50
-54
11
Personalaufwendungen
12
Versorgungsaufwendungen
13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-67.415
-67.222
-66.646
14
Planmäßige Abschreibungen
-32.147
-31.684
-34.610
15
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-4.000
-4.200
-4.351
16
Transferaufwendungen
-170.044
-164.906
-163.226
17
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-15.167
-14.663
-17.776
18
Ordentliche Aufwendungen
-402.958
-391.485
-388.402
Personal- und Versorgungsaufwendungen (114.185 T€)
Entwicklung der Personalstellen:
Für folgende Stellen sind Personalaufwendungen veranschlagt:
2014
Zugang
Abgang
Umwandlung**
Saldo
2015
415,16
10,00
-1,00
0,50
9,50
424,66
Beschäftigte
1.551,40
37,63
-9,00
-0,50
28,13
1.579,53
Summe
1.966,56
47,63
-10,00
0
37,63
2004,19
Beamte*
* ohne Leerstellen (Stellen für beurlaubte Beamte/innen)
** Saldo der Umwandlungen (Verschiebungen durch Stellenumwandlungen bei den Beamten und
Beschäftigten)
Die Stellenzahl erhöht sich per Saldo um 37,63 Stellen.
- 21 -
Stellenneuschaffungen ergeben sich
im Bereich des Oberbürgermeisters
- OB; Stellenaufstockung Freistellung Personalrat (neues LPVG)
+0,20
- Z/IS; Geschäftszimmer, Verwaltungskraft, kw 01.06.2018
+1,00
- GPR; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+1,00
- GPR; Freistellungsstelle Personalrat Beamte (neues LPVG)
+1,00
im Bereich Zentrale Steuerung
- BM 1; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+0,31
- ZS/F; Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung; kw 01.01.2020
+1,00
- ZS/F; Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung; kw 01.01.2019
+1,00
- ZS/T; Fachanwendungsbetreuung CMS, Internetportal
+1,00
im Bereich Zentrale Dienste
- ZD; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+0,31
- ZD/ÖA; Sachbearbeitung "Zentrale Internetredaktion", kw 01.01.2016
+1,00
- ZD/B; Sachbearbeitung Vergabe VOL
+1,00
im Fachbereich Kultur
- TH; Tontechniker
+1,00
- SH; Reinigungskräfte (3 Halbtagesstellen)
+1,50
- MS; Musikschullehrer/innen (Stufenplan. FB Kultur 15.11.13)
+2,00
im Fachbereich Bildung und Soziales
- BM 2; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+2,00
- ABI; Verwaltungssekretariat Aufnahmebehörde (Flüchtlinge, Eingliederungshilfe)
+0,50
- ABI; Sachbearbeitung Aufnahmebehörde (Flüchtlinge, Eingliederungshilfe)
+1,00
- ABI; Sozialpädagoge/in "Sozialer Dienst für Ältere"
+0,50
- ABI; Sachbearbeitung "Hilfe zur Pflege, Grundsicherung, HLU"
+0,50
- FAM; Sachbearbeitung "Kommunaler Sozialer Dienst (KSD)"
+1,00
- FAM; Sachbearbeitung "KSD - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge"
+1,00
- FAM; Mobile Jugendarbeit Böfingen
+0,75
- FAM; Mobile Jugendarbeit Weststadt
+0,75
- KITA; Verwaltungsstelle Familienzentren Erika-Schmid-Weg u. Schaffnerstr.
+1,00
- BS; Sachbearbeitung, Stellenaufstockung
+0,30
- BS; Sachbearbeitung, Schulen, Finanzen, Controlling, Stellenaufstockung
+0,20
- BS; Sachbearbeitung, Organisation und Betreuung an Grundschulen sowie Verpflegung
+1,50
- BS; Sachbearbeitung, "Ganztagesbetreuung an Grundschulen"
+6,00
- BS; Küchenhilfen Mittagstischverpflegung
+2,00
- BS; Kinderpfleger/in Fridrich-von-Bodelschwingh-Kindergarten
+0,50
- BS; dto. (Springerkräfte Krankheitsvertretungen)
+1,00
- BS; Schwimmmeistergehilfe/in Westbad
+1,00
- BS-Nabi; Pädagog. wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, kw 01.09.2016
+1,00
im Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
- BM 3; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+1,00
- VGV/VP; Sachbearbeitung Baustellenmanag./-überwachung, kw 01.01.2016
+0,50
- GM; Ingenieur/in Fachrichtung Architektur; kw 01.01.2020
+2,00
- GM; Ingenieur/in Fachrichtung Nachrichtentechnik; kw 01.01.2020
+1,00
- GM; Ingenieur/in Fachrichtung Architektur/Bautechniker/in; kw 01.01.2020
+1,00
- 22 -
- GM; Verwaltungsangestellte/r; kw 01.01.2020
+0,50
- GM; Hausmeister Sammelunterkunft Römerstraße; kw 01.01.2018
+1,00
- FW; "Einsatz und Organisation, Wachabteilungen"
+2,00
- FW; "Einsatz und Organisation, Leitstelle, Wachabteilungen"
+1,00
im Bereich Bürgerdienste
- BD; Freistellungsstelle Personalrat Beschäftigte (neues LPVG)
+0,31
- BD; Projektleitung Neubau BD; kw 01.01.2018
+1,00
- BD IV; Sachbearbeitung Standesamt (Beurkundungen Sterbefälle)
+0,50
Stellenstreichungen ergeben sich
im Bereich des Oberbürgermeisters
- LI; ehemalige Marktmeister/innenstelle
-1,00
- LI; Forstwirt/innenstelle (ehemals besetzt mit Landesbediensteten)
-2,00
im Bereich Zentrale Steuerung
- ZS/F-Steuer; Sachbearbeitung Vergnügungssteuer
(Realisierung des kw-Vermerks halbe Stelle zum 01.01.2015)
-0,50
- ZS/F-Kasse; Kassenstelle
-1,00
- ZS/P; nicht mehr notwendige Sozialstelle
-1,00
- ZS/T; Sachbearbeitung "Projekt technische Migration www.ulm.de;
(Realisierung des kw-Vermerks zum 01.01.2015)
-1,00
im Fachbereich Kultur
- AR; Stelle Reinigungskraft mit Konsolidierungsvermerk 2004
(Realisierung des Konsolidierungsvermerks)
-1,00
im Fachbereich Bildung und Soziales
- ABI; Soz. päd. Ressourcenmanagement
(Realisierung des Konsolidierungsvermerks über eine halbe Stelle)
-0,50
im Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
- SUB II; ehemalige Abteilungsleitungsstelle
-1,00
- GM I; Architektenstelle mit kw-Vermerk (Realisierung kw-Vermerk)
-1,00
Außerdem werden 1,5 Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen und 1,0 Beamtenstellen in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt.
Entwicklung der Personalaufwendungen
Die tarifliche Erhöhung der Beamtenbesoldung 2015 steht fest. Ab dem 1.Januar 2015 erfolgt die noch
ausstehende Erhöhung um 2,75 % für die Besoldungsgruppen ab A12.
Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht Gehaltssteigerungen von
2,4 % ab März 2015 vor. Auch wurde der Tarifvertrag für die Zahlung der Pauschalzahlung entsprechend
bis Februar 2016 verlängert.
Da die tariflichen Änderungen für die Sondertarifverträge des Theaters für 2015 nicht bekannt sind, wurde
bei der Kalkulation der Personalaufwendungen 2015 eine Erhöhung um 2 % unterstellt.
Die tarifliche Steigerung der Personalaufwendungen setzt sich damit wie folgt zusammen:
Lohnsteigerung TVöD / Theater
2.653.000 €
Erhöhung Beamtenbesoldung
511.000 €
Änderung Sozialversicherung / Umlagen
Summe
42.000 €
3.206.000 €
Ein Teilbetrag dieser Tarifsteigerung wurde bereits im Nachtrag 2014 zur Verfügung gestellt.
- 23 -
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen entwickeln sich in 2015 damit wie folgt:
Planansatz 2014 (Nachtrag, inkl. Versorgungsaufwendungen)
Tarif-, Besoldungs- und Umlageerhöhung
108.808.950 €
2.561.100 €
Konsolidierung 2015
0
Sonderfaktoren 2015
-
Wenigeraufwand wegfallende Sonderfaktoren Vorjahre
-74.750 €
-
Neue befristete Sonderfaktoren
894.000 €
-
Neue dauerhafte Sonderfaktoren
Sonstige Änderungen, insbesondere aufgrund von Umschichtungen
zwischen Personal- und Sachaufwand - soweit nicht bereits im Nachtrag 2014 vollzogen
Planansatz 2015
1.821.000 €
*
**
175.000 €
114.185.300 €
* inkl. nachträglicher Änderungen
**hier wirken sich insbesondere die im Rahmen der Eckdatenberatung genehmigten dauerhaften
Sonderfaktoren aus. Z.T. sind nachträgliche Änderungen erfolgt
Für Dienstaufwandsentschädigungen sind im Planansatz insgesamt 75.000 € enthalten.
Konsolidierung
Die Personalaufwendungen wurden im Rahmen der Konsolidierung bzw. der Strukturmaßnahmen seit
2002 wie folgt reduziert:
2002 – 2009
-4.931.000
2010
-597.700
2011
-109.900
2012
-196.700
Summe
-5.835.300
Für 2013 bis 2015 wurde keine erneute Konsolidierung beschlossen.
- 24 -
Seit 2011 werden sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie ehrenamtliche Entschädigungen als Sachaufwand ausgewiesen. In 2015 handelt es sich um rd. 1,3 Mio. €
c)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (67.415 T€)
Im Wesentlichen sind hier Unterhaltungsaufwendungen, gebäudebezogener Aufwand, fachspezifische
Betriebsausgaben (z. B. Bundesdruckerei Pässe, verlässliche Grundschule, usw.), Aufwand für Straßenentwässerung, EDV, Lehr- und Lernmittel sowie für Honorare (insbesondere Musikschule und Prüfstatik)
enthalten.
Bei den Unterhaltungsmaßnahmen sind im Rahmen des dauerhaften Sanierungsprogramms folgende
zusätzliche Mittel veranschlagt:
d)
Plan 2015
T€
Nachtrag 2014
T€
Ergebnis 2013
T€
Unterhaltung
-5.400
-5.400
-5.400
Energetische Sanierung
-1.000
-1.000
-1.000
Gesamt
-6.400
-6.400
-6.400
Planmäßige Abschreibungen (32.147 T€)
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens oder durch wirtschaftliche
Wertminderung entsteht, wird über die Abschreibungen erfasst. Dabei findet die Bruttomethode Anwendung. D. h. die gesamten Anschaffungs-/ Herstellungskosten fließen in die Abschreibung des Anlageguts
ein. Zuschüsse und Zuwendungen für Investitionen werden entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst
und als Ertrag ausgewiesen.
e)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (4.000 T€)
Der Zinsaufwand verringert sich gegenüber 2014 geringfügig.
f)
Transferaufwendungen (170.044 T€)
Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
-36.581
Vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
-67.443
Allgemeine Umlagen
-66.020
Sonstiges
0
Gesamt
-170.044
- 25 -
Zuweisungen und Zuschüsse
Plan
2015
T€
-26.905
Nachtrag
2014
T€
-24.245
Ergebnis
2013
T€
-20.619
2015 zu
2014
v.H.
11,0
2014 zu
2013
v.H.
17,6
Zuschuss EBU Stadtreinigung
-3.247
-3.147
-3.471
3,2
-9,3
Zuschuss ÖPNV
-2.525
-2.681
-2.480
-5,8
8,1
Betreiberzuschuss Donauerlebnisbad,
Eislaufanlage, Donaufreibad
-1.476
-1.476
-332
0
444,6
0**
-853
-776
0
9,9
Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
-650
-650
-727
0
-10,6
Betriebskosten Multifunktionshalle
-330
-330
320
0
3,1
Zuschuss EBU Wasserläufe/Wasserbau
-240
-185
-337
29,7
-45,1
Donaubüro
-120
-120
-130
0
-7,7
Stadtentwicklungsverband
-100
-100
-73
0
37,0
ZV Tierkörperbeseitigung Warthausen
-100
-100
-90
0
10,0
Nachbarschaftsverband Ulm
-55
-55
-24
0
229,2
Umlage Regionalverband
-75
-75
-77
0
-2,6
-758
-795
-1.272
-4,7
-37,5
-36.581
-34.812
-30.088
-5,1
15,7
Zuschussliste (Anlage 4 zum HHP)*
Schülerbeförderung
Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse
Summe
*) Im Haushalt 2015 wurden rd. 1.097 T€ nicht unter der Kostenart (43180000) „Zuschüsse“ sondern unter der Kostenart (42710000) geplant. Diese werden deshalb bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ausgewiesen
**) insbesondere die Schülerbeförderung (853 T€)
Den Schwerpunkt der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse bilden die freiwilligen Zuwendungen an
Sportvereine, kulturelle Vereinigungen, Vereine und Organisationen, die auf sozialen und gesundheitlichen
Gebieten arbeiten sowie die Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten. Diese Ausgaben sind in der sogenannten„Zuschussliste“ (Anlage 4 zum Haushaltsplan) einzeln aufgelistet.
Für das Jahr 2015 ist eine pauschale Indexierung der Zuschüsse mit 3,0 % eingeplant. Dadurch wird
ein Ausgleich für die seit dem Jahr 2014 (Termin der letztmaligen Indexierung) erfolgten Tarif- und Betriebskostensteigerungen geschaffen.
- 26 -
Die Entwicklung der Zuschussliste ist stark durch die Entwicklung der Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen geprägt. Im Haushalt 2015 ist eine Erhöhung um rd. 2,1 Mio. € eingeplant. Die aktuelle Ausbauoffensive verursacht eine erhebliche planerische Unsicherheit hinsichtlich der erforderlichen Finanzmittel. Ggf. erfolgt im Rahmen des Nachtrags 2015 eine Neukalkulation auf Basis der Istzahlen.
Die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
- Betriebskostenzuschuss an freie Träger
- Zuschuss für Betriebskindertageseinrichtungen
Plan
2015
T€
-14.924
Nachtrag
2014
T€
-14.105
Ergebnis
2013
T€
-10.324
Ergebnis
2012
T€
-12.624
-2.802
-1.652
-2.342
-1.379
- Betriebskostenzuschuss für Kindergärten und
Kindertagheime
-106
- Zuschuss an Tagesmütterverein
-164
-179
-174
-118
-40
-40
-35
-36
-18.036
-15.975
-12.874
-14.157
- Übernahme Essensgeld
Summe
Seit 2008 sind im Zuschuss an die EBU für die Stadtreinigung 300 T€ für Qualitätsverbesserungen
enthalten. Seit 2013 ist ein dauerhafter Sonderfaktor in Höhe von 83.000 €, seit 2015 von zusätzlich 127
T€ (Ausgleich Tarifsteigerung) berücksichtigt.
Im Gesamtbetrag "Betreiberzuschuss für Donauerlebnisbad, Eislaufanlage und Donaufreibad" ist
auch die Tilgung einer LBBW-Verbindlichkeit enthalten. Diese wird aus technischen Gründen im Ergebnishaushalt veranschlagt, jedoch über den Finanzhaushalt abgewickelt.
Vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
Die vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe schlägt sich nicht nur in Transferaufwendungen sondern auch in
anderen Ertrags- und Aufwendungsgruppen nieder. Insgesamt entwickelt sich die vorabdotierte Sozialund Jugendhilfe wie folgt:
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014 zu
2013
v.H.
-29.300
-28.100
-28.640
4,3
-2,0
3110-620
Soziale Hilfen
3120-630
3120-620
Grundsicherung für Arbeitsuchende
-9.200
-8.700
-7.057
5,8
23,3
Hilfen zur Erziehung
-6.745
-7.235
-6.213
-6,8
16,4
Sonstige Hilfearten
-2.353
-2.433
-1.494
-3,3
62,9
-47.598
-46.468
-43.404
4,6
7,1
3630-640
Summe
In 2015 ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um 1,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Bezogen
auf das Jahr 2000 beträgt der Anstieg rd. 26,7 Mio. €.
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Im Bereich Soziale Hilfen (Alten- und Behindertenhilfe, inkl. Grundsicherung), Produktgruppe 3110-620,
ergibt sich insbesondere aufgrund der Fallzahlenentwicklung bei der Eingliederungshilfe sowie der Entgelterhöhung der freien Träger eine erhebliche Belastung des Haushalts. Gleichzeitig erhöhte sich die
Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2014 von 75% auf 100%
der Nettoaufwendungen des Vorjahres bzw. des laufenden Jahres. Hierdurch werden im Haushalt 2014
weitere Mehrerträge von rd. 1,5 Mio. € erwartet. Wegen der hohen Aufwandssteigerung von rd. 2,5 Mio. €
wird der Zuschussbedarf dennoch bei rd. 28,6 Mio. € stagnieren.
- 27 -
Um diese Herausforderungen meistern zu können wird derzeit das Projekt "Sozialraumorientierung in der
Alten- und Behindertenhilfe" geplant und bereits seit 2013 im ersten Sozialraum umgesetzt. Leitgedanken
sind dabei Sozialraumorientierung, Ambulantisierung, Personenzentrierter Ansatz, Normalisierung, uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft sowie die Versorgungsverantwortung für Ulmer.
Nach der erfolgreichen Erprobung eines Kontrakts zur Verankerung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe wurde dieser ausgeweitet und zunächst für die Jahre 2010 bis 2013 verlängert. Eine erneute
Verlängerung bis 2015 ist erfolgt. Zudem wurde für die Jahre 2011 bis 2013 ein Kontrakt zur Etablierung
eines zielgruppenübergreifenden Ressourcenmanagements im Fachbereich BuS geschlossen; auch hier
ist eine Verlängerung bis 2015 erfolgt.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), bisher Produktgrupe 3120-630, ab 2014 PRC
3120-620, ist die Entwicklung der Transferleistungen weitgehend von der konjunkturellen Entwicklung
abhängig.
Der Zuschussbedarf lag im Jahr 2013 mit 7,1 Mio. € rd. 1,1 Mio. € unter dem Ergebnis 2012. Für 2014 war
ursprünglich durch die stagnierende Entwicklung am Arbeitsmarkt und durch die erwartete Reduzierung
der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 39,8 % auf 38,1 % eine Erhöhung des Zuschussbetrages auf 8,7 Mio. € eingeplant. Tatsächlich wurde die Bundesbeteiligung bereits rückwirkend
ab 1. Januar 2014 auf 35,9 % gesenkt. Im Jahr 2014 kann dies noch durch eine erhöhte Erstattung des
Landes im Rahmen der Festsetzung des Wohngeldentlastungsbetrages (SGB II Reform) aufgefangen
werden, so dass der Zuschussbedarf im Nachtrag 2014 nicht angepasst werden musste. Für 2015 ist jedoch eine weitere Erhöhung des Zuschussbedarfs auf insgesamt 9,2 Mio. € zu erwarten.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE, wirtschaftl. Jugendhilfe), Produktgruppe 3630-640 wurde im
Jahr 2007 die gemeinsame Budgetverantwortung mit den Freien Trägern auf alle Sozialräume ausgeweitet und ein verbindliches Regelwerk geschaffen (vgl. FBA 06.12.06 bzw. 04.07.07). Da sich dieses Regelwerk grundsätzlich bewährt hat, wurde es weiterentwickelt, zunächst für die Jahre 2010 bis 2012.
Für die Jahre 2013 bis 2015 wurden folgende Ziel-Finanzkennzahlen für das Ausgabevolumen festgelegt:
2013: 8,3 Mio. €; 2014: 8,475 Mio. €; 2015: 8,653 Mio. €.
Im Nachtrag 2014 wurde das Ausgabevolumen aufgrund der hohen Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) auf 8,6 Mio. € erhöht, die Aufwendungen für die UMF werden der Stadt erstattet.
Im Plan 2015 sind diese erhöhten Aufwendungen und Erstattungen nur teilweise berücksichtigt, da die
weitere Entwicklung derzeit noch nicht absehbar ist.
Fazit
Im Jahr 2014 wird der Nettobedarf der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe voraussichtlich um rd. 3,2
Mio. € über dem Ergebnis 2013 liegen.
Für das Jahr 2015 wird gegenüber dem Nachtrag 2014 eine weitere Erhöhung um rd. 1,1 Mio. € prognostiziert. Es wird erwartet, dass die Erhöhung des Bundeszuschusses an den Leistungen für Grundsicherung
sowie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets den Ausgabenanstieg bei der Eingliederungshilfe
und der Hilfe zur Pflege in etwa ausgleichen wird. Jedoch werden die deutlich weiter steigenden Flüchtlingszahlen einen spürbaren Mehraufwand verursachen.
Gegebenenfalls muss während des Planvollzugs 2015 nachgesteuert werden.
- 28 -
Allgemeine Umlagen
Die in den Transferaufwendungen enthaltenen Allgemeinen Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014 zu
2013
v.H.
Gewerbesteuerumlage
-17.100
-17.100
-21.334
0
-19,9
Finanzausgleichsumlage
-47.420
-45.400
-39.492
4,4
15,0
0
0
-10.000
0
-100
Umlage KVJS (früher LWV)
-600
-600
-503
0
19,3
Status-Quo-Ausgleich LWV
-900
-600
-103
150
582,5
-66.020
-63.700
-71.432
3,6
-10,8
Rückstellung FAG-Belastung
Summe
Die Gewerbesteuerumlage 2015 beträgt voraussichtlich 69 v. H. der Bemessungsgrundlage (2013:
69 v. H.; 2012: 69 v. H.). Die Änderung des Umlagesatzes in den vergangenen Jahren sollte die Wirkungen der Unternehmenssteuerreform ausgleichen. Die niedrigere Gewerbesteuerumlage 2014 und 2015
resultiert im Wesentlichen aus einem reduzierten Gewerbesteueraufkommen. Im Jahr 2013 wirkt sich die
einmalige Gewerbesteuerzahlung aus.
Die Höhe der Finanzausgleichsumlage hängt wesentlich von den Gewerbesteuererträgen des zweitvorangegangenen Jahres ab. Durch die Erhöhung der Steuererträge in 2013 liegt die FAG-Umlage deutlich
über dem Ansatz 2014.
g)
Sonstige ordentliche Aufwendungen (15.167 T€)
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten insbesondere die allgemeinen Geschäftsausgaben, die Beförderungskosten für behinderte Schüler, steuerliche Aufwendungen, den Anteil der Stadt an
den Verwaltungskosten des Jobcenters (SGB II), Aufwendungen für EDV, für Versicherungen, für Säumniszuschläge und Erstattungszinsen, die Leistungen an die SWU für die Straßenbeleuchtung sowie die
pauschalen Ansätze für die Deckungsreserve und den Globalen Minderaufwand.
2.1.4
Fach-/Bereichshaushalte
Den einzelnen Budgethaushalten wird jeweils ein eigener Vorbericht vorangestellt. Hierin werden die Entwicklung der Eckdaten (mit den wesentlichen Änderungen zum Vorjahr) sowie die Entwicklung der Personalaufwendungen und der Gebührenhaushalte dargestellt. In den Vorberichten der Fachbereiche Kultur,
Bildung und Soziales sowie Stadtentwicklung, Bau und Umwelt sind außerdem die wesentlichen Ziele und
Leistungen des jeweiligen Fachbereichs ausgewiesen. Desweiteren werden beim Bereich „Zentrale Dienste“ die Inneren Verrechnungen und beim Fachbereich „Bildung und Soziales“ die vorabdotierte Sozial- und
Jugendhilfe erläutert. Auf die Fach-/Bereichsvorberichte wird an dieser Stelle verwiesen.
- 29 -
2.2
Finanzhaushalt
2.2.1
Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts
Im Ergebnishaushalt sind nicht alle Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam. Deshalb weicht der
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts vom veranschlagten ordentlichen Ergebnis ab.
Der Zahlungsmittelüberschuss 2015 leitet sich wie folgt her:
T€
+
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
-
Abzüglich enthaltene nicht zahlungswirksame Positionen
-1.972
- Erträge aus aktivierten Eigenleistungen
-666
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
=
2.2.2
T€
-10.000
- Aufwendungen für Abschreibungen (netto)
26.233
nicht zahlungswirksames Ergebnis
15.567
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
13.596
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungsarten
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014 zu
2013
v.H.
34,6
4
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
7.134
10.195
7.575
5
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
5.621
4.235
3.049
-30,0
32,7
6
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
15.007
15.009
26.733
-0,1
-43,9
8
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeiten
3.729
6.709
21.937
-44,4
-69,4
9
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
31.491
36.148
59.294
-12,9
-39,0
38,9
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014 zu
2013
v.H.
838
3.500
4.474
-76,1
-22,3
Stadtsanierung
2.310
2.623
1.555
-11,9
68,7
Gemeindestraßen
2.070
1.387
772
49,2
102,8
85
323
184
-73,7
75,5
175
2.097
444
-91,7
197,0
Sonstige
1.656
365
146
353,7
150,0
Summe
7.134
10.195
7.575
-30,0
34,6
Zweck
Schulen
Feuerwehr
Kinderbetreuung
Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen enthalten die Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen mit 15 Mio. €.
In den Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeiten sind in 2015 Darlehensrückflüsse mit
3,7 Mio. €, insbesondere von EBU, UWS und PBG veranschlagt. Die Ein- und Auszahlungen für die Kassenverstärkungsmittel an SAN werden ab dem Haushalt 2015 nicht mehr veranschlagt. Im Plan 2014
sind hierfür jeweils 3,0 Mio. € enthalten.
- 30 -
2.2.3
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungsarten
Plan
2015
T€
Nachtrag
2014
T€
Ergebnis
2013
T€
2015 zu
2014
v.H.
2014zu
2013
v.H.
10
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-12.000
-11.730
-12.384
-2,3
-5,3
11
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-47.876
-50.414
-50.429
-5,0
-0,03
12
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
-3.785
-4.706
-3.416
19,57
37,8
13
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
-15.000
-13.070
-34.836
14,8
-62,5
14
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
-5.578
-5.376
-4.413
3,8
21,8
16
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-84.239
-85.296
-105.478
-1,2
-19,1
Beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind in 2015 ausschließlich Auszahlungen des „Städtischen Grundstückstopfs“ mit 12 Mio. € veranschlagt. Diesen stehen Einzahlungen aus der Veräußerung
von Grundstücken mit 15 Mio. € gegenüber. Der „Städtische Grundstückstopf“ weist in 2015 damit einen
Überschuss von 3 Mio. € aus.
- 31 -
Die Baumaßnahmen (ohne Belastung aus aktivierten Eigenleistungen) verteilen sich auf die Aufgabenbereiche wie folgt:
Hochbaumaßnahmen
Betrag in T€
Bereich Oberbürgermeister
0
Bereich Bürgerdienste
-3.100
Fachbereich Kultur – insbesondere Sanierung Ulmer Theater (1.421 T€)
-1.531
Fachbereich Bildung und Soziales
davon
-19.812
Schulen
-11.680
Sport
-5.369
Soziales
-2.763
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Hochbaumaßnahmen
-3.471
-27.914
Tiefbaumaßnahmen
Betrag in T€
Neugestaltung Karlstraße
-1.300
Ausbau Mittlerer Ring
-1.000
Verbindungsstraße zwischen L260 Wiblinger Ring
-1.400
Frauenstraße 2. BA (Süd)
-845
Sanierung Verkehrswege Beim Türmle
-815
Sanierung K9914 - Jungingen
-815
Sonstige Maßnahmen für Straßen, Wege, Plätze
-5.105
Erschließungsmaßnahmen
-2.395
Sonstiges
-605
Summe Tiefbaumaßnahmen
-14.280
Sonstige Anlagen
Betrag in T€
Straßenbeleuchtung, Lichtkonzept
-350
Signalanlagen
-280
Grünanlagen, Spielplätze
-1.679
Ökologische Maßnahmen
-200
ÖPNV, Modernisierung von Haltestellen
-400
Kleinmaßnahmen Schulen
-33
Generalsanierung Kunstrasen SSV
-600
Fußballplatz Donaustadion
-400
Neugestaltung Eingangsbereich Hauptfriedhof
-800
Sonstiges
-940
Summe Sonstige Anlagen
-5.682
In den Auszahlungen für den Erwerb beweglichen Vermögens sind insbesondere der Schuletat
(524 T€), EDV-Projekte (795 T€), Erwerb von Betriebseinrichtungen (938 T€) sowie der Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (700 T€) veranschlagt.
- 32 -
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen beinhalten die Kapitaleinlage für den weiteren
Ausbau der Straßenbahn (15 Mio. €). Die Ein- und Auszahlungen für die Kassenverstärkungsmittel an
SAN werden ab dem Haushalt 2015 nicht mehr veranschlagt. Im Plan 2014 sind hierfür jeweils 3,0 Mio. €
enthalten.
Bei den Investitionsförderungsmaßnahmen sind insbesondere die Auszahlungen für Stadtsanierung mit
rd. 4 Mio. €, Sportförderung mit 700 T€, Investitionszuschüsse an private Gymnasien mit 400 T€, Zuschüsse zur Förderung regenerativer Energien (250 T€) sowie Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (150 T€) veranschlagt.
2.2.4
Finanzierungstätigkeit
a) Entwicklung der wesentlichen "Sparbücher"
31.12.2014
Zugang
Abgang
31.12.2015
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
2,0
-
-2,0
0
Verkehrsentwicklung
71,7
-
-15,0
56,7
Reduzierung Neuverschuldung
41,7
-
-21,0
20,7
115,4
-
-38,0
77,4
Wachstums- und Impulsprogramm
Summe
Die aus den "Sparbüchern" vorhandene Liquidität kann zum Ausgleich des Finanzhaushalts herangezogen werden. Dadurch kann im Haushalt 2015 auf Kreditaufnahmen verzichtet werden.
b) Entwicklung der Schulden aus Krediten
Die Schulden aus Krediten werden am 31. Dezember 2014 voraussichtlich 127,1 Mio. € betragen. Nach
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 – 2018 werden sie sich wie folgt entwickeln:
Haushaltsjahr
Einwohnerzahl*
Kreditaufnahme
Tilgung
Zinsen
T€
T€
T€
2014
119.218
5.600
2015
119.300
2016
2017
2018
**
Schuldendienst
gesamt
T€
Schuldenstand zum
31.12.
T€
€/Ew
Schuldenreduzierung/zuwachs
T€
10.000
4.200
14.200
127.098
1.066
-4.400
0
8.800
4.000
12.800
118.298
992
-8.800
119.400
0
8.500
3.900
12.400
109.798
920
-8.500
119.500
0
8.300
3.900
12.200
101.498
850
-8.300
119.600
0
8.600
3.800
12.400
92.898
777
-8.600
* auf Basis Ergebnis Zensus 2011
** inkl. Inanspruchnahme Kreditermächtigungen aus 2013 in Höhe von 5,6 Mio. €
Die Schulden verringern sich im Planungszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2018 voraussichtlich um insgesamt 38,6 Mio. €.
Die Haushaltsbelastung aus dem Schuldendienst liegt zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei
12,4 Mio. € und damit um 1,8 Mio. € unter dem Wert 2014.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass viele Großinvestitionen im Finanzplanungszeitraum lediglich
mit einer Planungsrate oder Teilbeträgen enthalten sind (z. B. die Masterpläne Citybahnhof, Kuhberg,
Safranberg, Wissenschaftsstadt oder die Tiefgarage am Citybahnhof). Die Entwicklung des Baupreisindex der letzten Jahre zeigt, dass bis zum Zeitpunkt der Realisierung der Baumaßnahmen teilweise mit
mehr als 10 % Kostensteigerungen gerechnet werden muss. In den o. g. Planungen sind die Finanzierung der aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungsüberträge ebenso wie möglicherweise weiter
erforderlich werdende zusätzliche Unterstützungsleistungen an die SWU noch nicht berücksichtigt.
Zudem wird die Situation der SWU mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass zur Sicherstellung der
Finanzierung des ÖPNV weitere Belastungen auf den städtischen Haushalt zukommen. Die Finanzie-
- 33 -
rungsvarianten der Straßenbahnfahrzeuge, die derzeit geprüft werden, bringen möglicherweise weitere
Auswirkungen mit sich. Die Straßenbahnlinie 2 birgt hinsichtlich der Gesamtbaukosten und der tatsächlichen Zuschusshöhe gewisse Unsicherheiten. Wesentlich werden auch die weiteren Entwicklungen der
Sedelhöfe sein.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Risiko, dass sich die Verschuldung gegenüber den oben
genannten Werten erheblich erhöht.
FAZIT:
1. Die aktuellen Einschätzungen und Planungen zum Haushaltsjahr 2015 basieren auf höchsten Steuereinnahmen und aktuellen Annahmen zum Finanzbedarf der Aufgaben, Projekte und Masterpläne.
Trotzdem entsteht ein geringes Defizit im Ergebnishaushalt.
2. Veränderungen der Rahmenbedingungen, der Annahmen und vorhandene Risiken können dazu
führen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, weil die einzelnen Risiken erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Jede Verschlechterung erhöht das Defizit und führt mittelfristig zu neuen Schulden.
3. Die Masterpläne und Sonderprojekte begrenzen trotz ihrer teils langen Laufzeit schon jetzt den finanzpolitischen Handlungsspielraum in den nächsten Jahren. Um diese mit ihrer Bindungswirkung
bis zu 10 Jahren finanzpolitisch meistern zu können, bedarf es einer längerfristigen Absicherungsstrategie in der Fremdfinanzierung und modifizierter Leitlinien für den Fall verschlechterter Rahmendaten. Die Reservierung der Sparbücher ausschließlich für diese Projekte ist zu erwägen.
4. Maßgebliche Risiken ergeben sich aus der aktuellen Lage der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm. Weitere
zwingend notwendige Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter können die jetzige mittelfristige
Finanzierung und damit die voraussichtliche Schuldenentwicklung deutlich beeinflussen.
5. Gleichwohl ist die Stadt vor allem im landesweiten und erst Recht im bundesweiten Vergleich solide
und stabil aufgestellt, diese in mehrfacher Hinsicht ambitionierte Planung zu meistern. Es ist jedoch
eine Frage der Disziplin, der nüchternen Betrachtung der Risiken und Chancen und der Bereitschaft
schnell zu handeln und zu steuern, um diese selbst gemachte Herausforderung zu meistern.
- 34 -
Ulm, im Dezember 2014
Stadt Ulm
Gunter Czisch
Erster Bürgermeister
- 35 -