Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
283 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung EBU
Datum
21.10.2014
Geschäftszeichen EBU-Ni
Vorberatung
Betriebsausschuss Entsorgung
Sitzung am 26.11.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 18.12.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Wirtschaftsplan 2015
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015
GD 398/14
Antrag:
1. Der Wirtschaftsplan 2015 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
2. Von der Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2018 wird Kenntnis genommen.
Michael Potthast
Betriebsleiter
Genehmigt:
BM 1, BM 3, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Allgemeines
Der als Anlage beiliegende Wirtschaftsplan des Jahres 2015 und die Finanzplanung für die
Jahre 2014 bis 2018 geben die Grundlagen der Arbeit der Entsorgungsbetriebe Ulm für die
dargestellten Zeiträume wieder. Die Darstellung erfolgt getrennt nach Betriebszweigen:
1.
EBU gesamt
Festsetzungsbeschluss
Höhe des Erfolgsplans:
42.222 T€
Höhe des Vermögensplans:
17.901 T€
Gesamtbetrag Kreditermächtigung:
11.197 T€
Verpflichtungsermächtigungen:
3.100 T€
Höchstbetrag Kassenkredite:
5.000 T€
2.
Abwasserwirtschaft
Der Bereich Abwasserwirtschaft ist von steigenden Kostenansätzen geprägt. Trotz höherer
Umlage an den Zweckverband Klärwerk Steinhäule, steigenden Personalkosten,
Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirken sich die Kostenrückgänge
bei den Zinsaufwendungen positiv auf die Gesamtausgaben des Betriebszweiges
Abwasserwirtschaft aus. Die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren können
auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden.
3.
Wasserläufe/Wasserbau
Der Geschäftsbereich Wasserläufe/Wasserbau erfüllt die übertragenen Aufgaben
vorgabegemäß auf Basis des Vorjahres. Mitarbeiter des Geschäftsbereiches übernehmen
arbeiten für die städtische Baumaßnahme „Sanierung der Hochwasserrückhaltebecken“.
4.
Abfallwirtschaft
Mit der Umstellung von den pauschalen Abfallgebühren auf ein System der Abrechnung an
Hand der individuellen Anzahl der Leerungen seiner Müllbehälter zum 01.01.2014 hat es der
Ulmer Bürger nunmehr selbst in der Hand, seine Gebührenbelastung zu bestimmen. Die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Lauf des Jahres 2014 war so, dass die
Gebühren für 2015 mit Ausnahme der Gebühren für die Anlieferung auf der von asbesthaltigem
Bauschutt auf der Bauschuttdeponie, bei Direktanlieferung von Gewerbemüll bei der
Müllverbrennungsanlage und Kleinanlieferungen auf Vorjahresniveau belassen werden
konnten.
5.
Stadtreinigung
Die Vorgaben zum Kontrakt Stadtreinigung werden fortgeführt. Im Wesentlichen verändern sich
die Kosten gegenüber 2014 aufgrund der tariflichen Steigerung der Lohnkosten und der Mehr-
-3kosten beim Fuhrpark. Im Jahr 2015 wird eine Fortschreibung des Kontrakts angestrebt, da
allgemeine Kostensteigerungen bei Treibstoffen, Gebietsausweisungen, Fuhrparkverjüngung,
zusätzliche Papierkörbe usw. beim aktuellen Kontrakt nicht berücksichtigt sind und der
abgestimmte Zuschuss für einen Normwinter nicht mehr ausreichend ist.
6.
Fuhrpark
Die Fahrzeuggestellung für die Stadt Ulm und die Entsorgungsbetriebe erfolgt planmäßig. Die
Umsetzung des Beschlusses zur Neubeschaffung von Fahrzeugen und Geräten vom
08.07.2009 führt zu erhöhten Abschreibungskosten, damit die bekannten Umweltaspekte
(Feinstaubproblematik, CO²-Emissionen) im vollem Umfang erfüllt werden können. Die
Verlustabdeckung aus dem Jahr 2013 wie auch steigende Reparaturkosten führen zu höheren
Ansätzen.