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Beschlussvorlage EBU.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
283 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:37

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Inhalt der Datei

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung EBU Datum 21.10.2014 Geschäftszeichen EBU-Ni Vorberatung Betriebsausschuss Entsorgung Sitzung am 26.11.2014 TOP Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 18.12.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Wirtschaftsplan 2015 Anlagen: Wirtschaftsplan 2015 GD 398/14 Antrag: 1. Der Wirtschaftsplan 2015 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Von der Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2018 wird Kenntnis genommen. Michael Potthast Betriebsleiter Genehmigt: BM 1, BM 3, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Allgemeines Der als Anlage beiliegende Wirtschaftsplan des Jahres 2015 und die Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2018 geben die Grundlagen der Arbeit der Entsorgungsbetriebe Ulm für die dargestellten Zeiträume wieder. Die Darstellung erfolgt getrennt nach Betriebszweigen: 1. EBU gesamt Festsetzungsbeschluss Höhe des Erfolgsplans: 42.222 T€ Höhe des Vermögensplans: 17.901 T€ Gesamtbetrag Kreditermächtigung: 11.197 T€ Verpflichtungsermächtigungen: 3.100 T€ Höchstbetrag Kassenkredite: 5.000 T€ 2. Abwasserwirtschaft Der Bereich Abwasserwirtschaft ist von steigenden Kostenansätzen geprägt. Trotz höherer Umlage an den Zweckverband Klärwerk Steinhäule, steigenden Personalkosten, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirken sich die Kostenrückgänge bei den Zinsaufwendungen positiv auf die Gesamtausgaben des Betriebszweiges Abwasserwirtschaft aus. Die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren können auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. 3. Wasserläufe/Wasserbau Der Geschäftsbereich Wasserläufe/Wasserbau erfüllt die übertragenen Aufgaben vorgabegemäß auf Basis des Vorjahres. Mitarbeiter des Geschäftsbereiches übernehmen arbeiten für die städtische Baumaßnahme „Sanierung der Hochwasserrückhaltebecken“. 4. Abfallwirtschaft Mit der Umstellung von den pauschalen Abfallgebühren auf ein System der Abrechnung an Hand der individuellen Anzahl der Leerungen seiner Müllbehälter zum 01.01.2014 hat es der Ulmer Bürger nunmehr selbst in der Hand, seine Gebührenbelastung zu bestimmen. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Lauf des Jahres 2014 war so, dass die Gebühren für 2015 mit Ausnahme der Gebühren für die Anlieferung auf der von asbesthaltigem Bauschutt auf der Bauschuttdeponie, bei Direktanlieferung von Gewerbemüll bei der Müllverbrennungsanlage und Kleinanlieferungen auf Vorjahresniveau belassen werden konnten. 5. Stadtreinigung Die Vorgaben zum Kontrakt Stadtreinigung werden fortgeführt. Im Wesentlichen verändern sich die Kosten gegenüber 2014 aufgrund der tariflichen Steigerung der Lohnkosten und der Mehr- -3kosten beim Fuhrpark. Im Jahr 2015 wird eine Fortschreibung des Kontrakts angestrebt, da allgemeine Kostensteigerungen bei Treibstoffen, Gebietsausweisungen, Fuhrparkverjüngung, zusätzliche Papierkörbe usw. beim aktuellen Kontrakt nicht berücksichtigt sind und der abgestimmte Zuschuss für einen Normwinter nicht mehr ausreichend ist. 6. Fuhrpark Die Fahrzeuggestellung für die Stadt Ulm und die Entsorgungsbetriebe erfolgt planmäßig. Die Umsetzung des Beschlusses zur Neubeschaffung von Fahrzeugen und Geräten vom 08.07.2009 führt zu erhöhten Abschreibungskosten, damit die bekannten Umweltaspekte (Feinstaubproblematik, CO²-Emissionen) im vollem Umfang erfüllt werden können. Die Verlustabdeckung aus dem Jahr 2013 wie auch steigende Reparaturkosten führen zu höheren Ansätzen.