Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche
Datum
06.10.2014
Geschäftszeichen FAM-Ma
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 26.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Jugendberufsagentur - eine Kooperation zwischen Agentur für Arbeit Ulm,
Jobcenter Ulm und Stadt Ulm
Anlagen:
Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur
Anlage 2 - Rollenkonzept
GD 370/14
Antrag:
Den Bericht zur Kenntnis nehmen
Hartmann-Schmid, Helmut
Genehmigt:
ABI, BM 2, OB, R 2
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Ausgangslage
Eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist eine entscheidende Voraussetzung, damit Kinder und
Jugendliche selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Um eine
Bildungsbiografie ohne Brüche unterstützen zu können, haben sich die Beteiligten d.h. die
Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm / Fachbereich Bildung und
Soziales entschlossen, aufbauend auf die bisher erreichten Erfolge, mit der Einrichtung einer
Jugendberufsagentur eine neue Verbindlichkeit in die gemeinsame Arbeit zu bringen.
Die Herausforderungen hierfür sind:
Die unterschiedlichen Gesetzeslogiken nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX
sollen in eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit einmünden und ein
koordiniertes Vorgehen soll ermöglicht werden
Prozesse und Abstimmungen über Maßnahmen sollten rechtskreisübergreifend
vereinbart werden, um Doppelbetreuungen und Betreuungslücken zu verhindern und
eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung zu gewährleisten
Bereits im Jahr 2000 hat die Stadt Ulm mit der Ulmer Bildungsoffensive ein wichtiges
Fundament für die Zusammenarbeit gelegt und in der Folge die eng vernetzte Zusammenarbeit
aller Akteure forciert. Im Mai 2014 hat die Bundesagentur für Arbeit bundesweit dazu
aufgerufen, dass die drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher gemeinsame
Kooperationsvereinbarungen im Rahmen sogenannter "Jugendberufsagenturen" treffen sollten.
Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm wollen mit der gemeinsamen
Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage 1- Kooperationsvereinbarung) bei der Koordinierung
der Übergänge in Ausbildung und Beruf zusammenwirken und hierzu einen kohärenten Ansatz
entwickeln. Dadurch können komplementäre Stärken der Partner zum Nutzen der Jugendlichen
gebündelt und Synergien erzielt werden (siehe Anlage 2 - Rollenkonzept zur
Kooperationsvereinbarung).
Zielsetzungen
Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, für alle jungen Menschen in Ulm optimale
Ausbildungs- und damit berufliche Zukunftschancen zu eröffnen. Hierbei ist die
Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und ihren Verbänden unerlässlich.
Die Kooperation der Partner versteht sich dabei als Prozess, den die Jugendlichen aktiv
mitgestalten können und müssen und der verschiedene Formen der frühzeitigen Unterstützung,
Begleitung, Beratung und Förderung enthält. Es stehen dabei immer die einzelnen
Jugendlichen mit ihren individuellen Zukunftsperspektiven im Zentrum der Bemühungen.
-3Folgende Ziele werden im Einzelnen verfolgt:
Die Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm mit den Abteilungen
FAM - Familie, Kinder, Jugendliche und ABI - Ältere, Behinderte, Integration treten bei
gemeinsamen Themen in einen sachorientierten und vertrauensvollen
Kommunikationsprozess und schaffen Transparenz bzgl. der Angebote und
Zuständigkeiten für die Jugendlichen im Stadtkreis Ulm.
Eine frühzeitige Berufs- und Studienorientierung wird für alle Jugendlichen durch die
Schulen und die Agentur für Arbeit gewährleistet, um Schul-, Ausbildungs- bzw.
Studienabbrüche zu reduzieren. Hierbei werden auch andere Netzwerkpartner offensiv
mit eingebunden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe, ist hierfür eine verlässliche Basis.
Ein ganz besonderes Augenmerk ist auf Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf zu
richten. Jugendliche mit ungünstigen Voraussetzungen müssen frühzeitig erkannt und
gezielt gefördert werden, um die Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft zu
ermöglichen. Auch junge Erwachsene sollen die notwendige Unterstützung erhalten.
Alle Jugendlichen sollen die Chance erhalten, nach ihren Fähigkeiten und Eignungen
einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen.
Alle Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf sind gemäß ihren Potenzialen und
Interessen im Rahmen eines Gesamtkonzepts möglichst rasch in Ausbildung und den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind die Aspekte des Gendermainstreaming, der
geschlechtsdifferenzierten Pädagogik, der Interkulturalität und der Inklusion in der
beruflichen Beratung und Unterstützung zu berücksichtigen.
Weiteres Vorgehen:
Zum weiteren Vorgehen sind folgende operativen Handlungsschritte vereinbart:
Schaffung von Austauschformaten zwischen den unterzeichnenden Institutionen
Um die notwendige Transparenz unter den Akteuren herzustellen, werden
Besprechungen zwischen den Fachkräften auf der Arbeitsebene initiiert. Hierbei wird auf
bestehende Formate (z.B. bestehende Vereinbarungen zum Fallmanagement,
bestehende Gremien u.a.) aufgesetzt, um keine Parallelstrukturen zu schaffen. Ziel ist
es, dass jeder Akteur einer Institution die lokalen Akteure der anderen Einrichtungen
persönlich kennt und schnelle, unbürokratische Kontaktmöglichkeiten etabliert werden.
Zudem werden entsprechende Austauschformate auf Führungsebene installiert, um
kontinuierlich einen Einblick zur Interaktion der Einrichtungen sicherzustellen.
Schaffung von Transparenz über bestehende Angebote
Neben der Transparenz bei den Ansprechpartnern und Fachkräften ist es notwendig,
dass jede Einrichtung einen Überblick über die Angebotspalette der anderen
Institutionen hat, sowie in groben Zügen über die Zugangsmöglichkeiten für die
Jugendlichen. Ein bereits bestehendes Internetportal kann hierbei einbezogen werden.
Die Entscheidung über den Einsatz der Angebote verbleibt bei der zuständigen
Einrichtung.
-4-
Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs
Um im Einzelfall die konkrete Zusammenarbeit zu verbessern, ist es notwendig, dass
verbindliche Standards für den Informationsaustausch vereinbart werden. Hierbei sind
die Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Die enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern darf dabei das Vertrauensverhältnis und
den Schutzraum, den Jugendhilfe den Jugendlichen bietet, nicht beeinträchtigen. Der
verbesserte Informationsaustausch dient allein dem Interesse der Klienten, um
basierend auf den Informationen einer Einrichtung Dienstleistungen eines anderen
Anbieters effizienter und schneller initialisieren und umsetzen zu können, ohne dass der
Klient den Gesamtsachverhalt mehrmals bei verschiedenen Institutionen darstellen
muss.
Wir bauen darauf, durch eine gute Zusammenarbeit die Optionen für junge Menschen im
Übergang Schule-Beruf zu erweitern, und bei Problemlagen noch differenziertere
Hilfestellungen geben zu können. Kein junger Mensch soll im Übergang Schule-Beruf verloren
gehen.