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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:38

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche Datum 06.10.2014 Geschäftszeichen FAM-Ma Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Sitzung am 26.11.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Jugendberufsagentur - eine Kooperation zwischen Agentur für Arbeit Ulm, Jobcenter Ulm und Stadt Ulm Anlagen: Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Anlage 2 - Rollenkonzept GD 370/14 Antrag: Den Bericht zur Kenntnis nehmen Hartmann-Schmid, Helmut Genehmigt: ABI, BM 2, OB, R 2 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Ausgangslage Eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist eine entscheidende Voraussetzung, damit Kinder und Jugendliche selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Um eine Bildungsbiografie ohne Brüche unterstützen zu können, haben sich die Beteiligten d.h. die Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm / Fachbereich Bildung und Soziales entschlossen, aufbauend auf die bisher erreichten Erfolge, mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur eine neue Verbindlichkeit in die gemeinsame Arbeit zu bringen. Die Herausforderungen hierfür sind:  Die unterschiedlichen Gesetzeslogiken nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX sollen in eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit einmünden und ein koordiniertes Vorgehen soll ermöglicht werden  Prozesse und Abstimmungen über Maßnahmen sollten rechtskreisübergreifend vereinbart werden, um Doppelbetreuungen und Betreuungslücken zu verhindern und eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung zu gewährleisten Bereits im Jahr 2000 hat die Stadt Ulm mit der Ulmer Bildungsoffensive ein wichtiges Fundament für die Zusammenarbeit gelegt und in der Folge die eng vernetzte Zusammenarbeit aller Akteure forciert. Im Mai 2014 hat die Bundesagentur für Arbeit bundesweit dazu aufgerufen, dass die drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher gemeinsame Kooperationsvereinbarungen im Rahmen sogenannter "Jugendberufsagenturen" treffen sollten. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm wollen mit der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage 1- Kooperationsvereinbarung) bei der Koordinierung der Übergänge in Ausbildung und Beruf zusammenwirken und hierzu einen kohärenten Ansatz entwickeln. Dadurch können komplementäre Stärken der Partner zum Nutzen der Jugendlichen gebündelt und Synergien erzielt werden (siehe Anlage 2 - Rollenkonzept zur Kooperationsvereinbarung). Zielsetzungen Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, für alle jungen Menschen in Ulm optimale Ausbildungs- und damit berufliche Zukunftschancen zu eröffnen. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und ihren Verbänden unerlässlich. Die Kooperation der Partner versteht sich dabei als Prozess, den die Jugendlichen aktiv mitgestalten können und müssen und der verschiedene Formen der frühzeitigen Unterstützung, Begleitung, Beratung und Förderung enthält. Es stehen dabei immer die einzelnen Jugendlichen mit ihren individuellen Zukunftsperspektiven im Zentrum der Bemühungen. -3Folgende Ziele werden im Einzelnen verfolgt:  Die Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm mit den Abteilungen FAM - Familie, Kinder, Jugendliche und ABI - Ältere, Behinderte, Integration treten bei gemeinsamen Themen in einen sachorientierten und vertrauensvollen Kommunikationsprozess und schaffen Transparenz bzgl. der Angebote und Zuständigkeiten für die Jugendlichen im Stadtkreis Ulm.  Eine frühzeitige Berufs- und Studienorientierung wird für alle Jugendlichen durch die Schulen und die Agentur für Arbeit gewährleistet, um Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienabbrüche zu reduzieren. Hierbei werden auch andere Netzwerkpartner offensiv mit eingebunden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe, ist hierfür eine verlässliche Basis.  Ein ganz besonderes Augenmerk ist auf Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf zu richten. Jugendliche mit ungünstigen Voraussetzungen müssen frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden, um die Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. Auch junge Erwachsene sollen die notwendige Unterstützung erhalten.  Alle Jugendlichen sollen die Chance erhalten, nach ihren Fähigkeiten und Eignungen einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen.  Alle Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf sind gemäß ihren Potenzialen und Interessen im Rahmen eines Gesamtkonzepts möglichst rasch in Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind die Aspekte des Gendermainstreaming, der geschlechtsdifferenzierten Pädagogik, der Interkulturalität und der Inklusion in der beruflichen Beratung und Unterstützung zu berücksichtigen. Weiteres Vorgehen: Zum weiteren Vorgehen sind folgende operativen Handlungsschritte vereinbart:  Schaffung von Austauschformaten zwischen den unterzeichnenden Institutionen Um die notwendige Transparenz unter den Akteuren herzustellen, werden Besprechungen zwischen den Fachkräften auf der Arbeitsebene initiiert. Hierbei wird auf bestehende Formate (z.B. bestehende Vereinbarungen zum Fallmanagement, bestehende Gremien u.a.) aufgesetzt, um keine Parallelstrukturen zu schaffen. Ziel ist es, dass jeder Akteur einer Institution die lokalen Akteure der anderen Einrichtungen persönlich kennt und schnelle, unbürokratische Kontaktmöglichkeiten etabliert werden. Zudem werden entsprechende Austauschformate auf Führungsebene installiert, um kontinuierlich einen Einblick zur Interaktion der Einrichtungen sicherzustellen.  Schaffung von Transparenz über bestehende Angebote Neben der Transparenz bei den Ansprechpartnern und Fachkräften ist es notwendig, dass jede Einrichtung einen Überblick über die Angebotspalette der anderen Institutionen hat, sowie in groben Zügen über die Zugangsmöglichkeiten für die Jugendlichen. Ein bereits bestehendes Internetportal kann hierbei einbezogen werden. Die Entscheidung über den Einsatz der Angebote verbleibt bei der zuständigen Einrichtung. -4-  Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs Um im Einzelfall die konkrete Zusammenarbeit zu verbessern, ist es notwendig, dass verbindliche Standards für den Informationsaustausch vereinbart werden. Hierbei sind die Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern darf dabei das Vertrauensverhältnis und den Schutzraum, den Jugendhilfe den Jugendlichen bietet, nicht beeinträchtigen. Der verbesserte Informationsaustausch dient allein dem Interesse der Klienten, um basierend auf den Informationen einer Einrichtung Dienstleistungen eines anderen Anbieters effizienter und schneller initialisieren und umsetzen zu können, ohne dass der Klient den Gesamtsachverhalt mehrmals bei verschiedenen Institutionen darstellen muss. Wir bauen darauf, durch eine gute Zusammenarbeit die Optionen für junge Menschen im Übergang Schule-Beruf zu erweitern, und bei Problemlagen noch differenziertere Hilfestellungen geben zu können. Kein junger Mensch soll im Übergang Schule-Beruf verloren gehen.