Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 - Koopvereinbarung.pdf
Größe
421 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu GD 370/14
Agentur für Arbeit Ulm – Org.-Zeichen
Datum
Stadt Ulm
Fachbereich Bildung
und Soziales
Kooperationsvereinbarung
Stadt Ulm
Fachbereich Bildung
und Soziales
Kooperationsvereinbarung
zwischen der Universitätsstadt Ulm
vertreten durch Bürgermeisterin Frau Iris Mann,
Fachbereich Bildung und Soziales,
dem Jobcenter Ulm
vertreten durch Frau Monika Keil,
Geschäftsführerin des Jobcenter Ulm
und der
Agentur für Arbeit Ulm
vertreten durch Herrn Peter Rasmussen,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm
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Stadt Ulm
Fachbereich Bildung
und Soziales
Inhaltsverzeichnis
Präambel ............................................................................................................................4
1. Zielsetzung .....................................................................................................................4
2. Anknüpfungspunkte für Kooperation..............................................................................5
2.1 Kooperationen im Bereich von Schulen ................................................................... 6
2.1.1 Schulartübergreifend ........................................................................................ 6
2.1.2 Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen ................................................... 7
2.1.3 Kooperation mit Förderschulen.......................................................................... 7
2.1.4 Kooperation mit Beruflichen Schulen ................................................................ 7
2.2 Kooperationen unabhängig von Schulen ..................................................................8
2.2.1 Kooperation bei drohendem und erfolgtem Schul-, Ausbildungs- oder
Studienabbruch..........................................................................................................8
2.2.2 Kooperation bei Jugendhilfebedarf / Eingliederungshilfebedarf im Übergang
Schule und Beruf ........................................................................................................8
2.2.3 Kooperation mit anderen kommunalen Eingliederungsleistungen ................... 9
2.2.4 Kooperation mit Netzwerkpartnern im Themenfeld Jugendmigration,
besondere Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Flüchtlinge
und Asylsuchende .................................................................................................... 10
2.3 Kooperationen im Übergangssystem ...................................................................... 10
2.3.1 Unterstützung beim Erwerb schulischer Abschlüsse ........................................ 10
2.3.2 Berufsvorbereitende Maßnahmen/Einstiegsqualifizierung .............................. 11
2.3.3 Angebote der Jugendberufshilfe ...................................................................... 11
2.3.4 Unterstützung der betrieblichen Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen (abH) und Angebote von Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE) ..................................................................................................... 11
3. Weiteres Vorgehen ....................................................................................................... 12
3.1 Austauschformate zwischen den unterzeichnenden Institutionen .......................... 12
3.2 Transparenz über bestehende Angebote ................................................................ 12
3.3 Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs ........................ 12
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Stadt Ulm
Fachbereich Bildung
und Soziales
Präambel
Eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist eine entscheidende Voraussetzung, damit Kinder
und Jugendliche selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Um
eine Bildungsbiografie ohne Brüche unterstützen zu können, haben sich die Beteiligten
entschlossen, aufbauend auf die bisher erreichten Erfolge, mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur eine neue Verbindlichkeit in die gemeinsame Arbeit zu bringen. Bereits im Jahr 2000 hat die Stadt Ulm mit der Ulmer Bildungsoffensive ein wichtiges Fundament für die Zusammenarbeit gelegt und in der Folge die eng vernetzte Zusammenarbeit aller Akteure forciert.
Der erfolgreiche Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist eine entscheidende
Schlüsselstelle für die gesellschaftliche Integration und Teilhabe von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen. Berufliche Perspektiven sind essentiell für die persönliche Entwicklung eines jungen Menschen. Dies hat eine hohe Bedeutung für die weiterhin gute wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Stadtkreises Ulm. Gerade vor dem Hintergrund
des zunehmenden Fachkräftemangels ist es notwendig, die Potenziale aller zu nutzen und
die kommende Generation in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle Jugendlichen sollen berufliche Perspektiven entwickeln und eine erfolgreiche Berufs- und
Lebensplanung umsetzen können. Jeder erhält hierbei die Unterstützung, die er individuell benötigt.
Für die Koordinierung der Übergänge in Ausbildung und Beruf auf kommunaler Ebene
wirken die Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Universitätsstadt Ulm zusammen und entwickeln einen kohärenten Ansatz. Dadurch können komplementäre Stärken der Partner zum Nutzen der Jugendlichen gebündelt und Synergien erzielt werden.
Inhaltlich geht es in einem ersten Schritt um die Herstellung von Transparenz über die
Angebote der verschiedenen Einrichtungen und die Sicherstellung einer datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Institutionen.
Das gemeinsame Anliegen der unterzeichnenden Partner ist es, die Übergänge von der
Schule in eine Ausbildung oder ein Studium, sowie von der Ausbildung / dem Studium in
den Beruf zum Nutzen der Jugendlichen so erfolgreich zu gestalten, dass Kompetenzen
und Potenziale bestmöglich gefördert werden. Die Kooperationspartner, deren Eigenständigkeit gewahrt bleibt, sehen die gemeinsame Verantwortung für gelingende Bildungsbiografien als Voraussetzung für niedrige Jugendarbeitslosigkeit und als Schlüssel
für eine solidarische Stadtgesellschaft.
1. Zielsetzung
Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, für alle jungen Menschen in Ulm optimale Ausbildungs- und damit berufliche Zukunftschancen zu eröffnen. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und ihren Verbänden unerlässlich.
Die Kooperation der Partner versteht sich dabei als Prozess, den die Jugendlichen aktiv
mitgestalten können und müssen und der verschiedene Formen der frühzeitigen Unterstützung, Begleitung, Beratung und Förderung enthält. Es stehen dabei immer die einzelnen Jugendlichen mit ihren individuellen Zukunftsperspektiven im Zentrum der Bemühungen. Die Wege in den Beruf müssen für junge Menschen optionsreich sein und niemand soll auf diesem Weg verloren gehen. Deshalb werden Jugendliche darin unterstützt,
Brüche in ihrer Bildungs- und Entwicklungsbiografie zu überwinden, um so die Möglichkeit
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einer „zweiten“ Chance bzw. zu „weiteren“ Chancen zu erhalten. Indem die Jugendlichen
all ihre Begabungen und Potenziale entfalten können, leisten die Partner einen wesentlichen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe und Integration der jungen Generation und
für die Fachkräftesicherung am Wirtschaftsstandort Ulm.
Folgende Ziele werden im Einzelnen verfolgt:
1. Die Agentur für Arbeit Ulm, das Jobcenter Ulm und die Stadt Ulm mit den Abteilungen
FAM - Familie, Kinder, Jugendliche und ABI - Ältere, Behinderte, Integration treten bei
gemeinsamen Themen in einen sachorientierten und vertrauensvollen Kommunikationsprozess und schaffen Transparenz bzgl. der Angebote und Zuständigkeiten für die Jugendlichen im Stadtkreis Ulm.
2. Eine frühzeitige Berufs- und Studienorientierung wird für alle Jugendlichen durch die
Schulen und die Agentur für Arbeit gewährleistet, um Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienabbrüche zu reduzieren. Hierbei werden auch andere Netzwerkpartner offensiv mit eingebunden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe, ist hierfür eine verlässliche Basis.
3. Ein ganz besonderes Augenmerk ist auf Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf zu richten. Jugendliche mit ungünstigen Voraussetzungen müssen frühzeitig erkannt und gezielt
gefördert werden, um die Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.
Auch junge Erwachsene sollen die notwendige Unterstützung erhalten.
4. Alle Jugendlichen sollen die Chance erhalten, nach ihren Fähigkeiten und Eignungen
einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen.
5. Alle Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf sind gemäß ihren Potenzialen und Interessen im Rahmen eines Gesamtkonzepts möglichst rasch in Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sind die Aspekte des Gendermainstreaming, der geschlechtsdifferenzierten Pädagogik, der Interkulturalität und der Inklusion in der beruflichen Beratung und Unterstützung zu berücksichtigen.
2. Anknüpfungspunkte für Kooperation
Übergänge von der Schule in die Ausbildung bzw. den Beruf beinhalten für die Jugendlichen naturgemäß den Kontakt mit verschiedensten, in diesem Feld tätigen Akteuren. Erfolgreiche Übergänge erfordern insbesondere eine umso engere Zusammenarbeit in Form
einer frühzeitigen gemeinsamen Übergangsbegleitung, je mehr Jugendliche bei diesem
Übergang gefährdet sind. Deshalb findet an den aufnehmenden und abgebenden Schulen
eine enge Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Ulm und
der Schulsozialarbeit, als Jugendhilfe an der Schule, statt. Die Akteure denken gemeinsam
in Lösungen, nehmen die Kompetenzen der Jugendlichen in den Fokus, schaffen somit
einen Orientierungsrahmen für die Jugendlichen und ermöglichen durch gezielte Netzwerkaktivitäten die passgenaue Einschaltung weiterer Partner am Markt (z.B. der Kammern, Angeboten der Jugendberufshilfen, soziale Dienste u.a.).
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern darf dabei
das besondere Vertrauensverhältnis und den Schutzraum, den z. B. die Jugendhilfe den
Jugendlichen bietet, nicht beeinträchtigen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Schweigepflicht und den Datenschutz. Der Informationsaustausch zwischen den Fachkräften der
Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe, den Lehrkräften, der Agentur für Arbeit Ulm und
dem Jobcenter Ulm ist, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nur mit dem Einver5
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und Soziales
ständnis der Jugendlichen bzw. deren Eltern möglich und muss transparent gemacht werden.
2.1 Kooperationen im Bereich von Schulen
2.1.1 Schulartübergreifend
Berufsorientierung
Die präventive, frühzeitige und umfassende Berufsorientierung mit anschließender professioneller Beratung ist eine Aufgabe von Schule und der Berufsberatung der Agentur für
Arbeit Ulm. Gemeinsam mit den Schulen aller Schularten plant und bespricht die Agentur
für Arbeit Ulm die Orientierungsangebote und führt diese in gegenseitiger Abstimmung
mit allen Beteiligten vor Ort durch. Sie trägt dazu bei, dass sich Jugendliche rechtzeitig
eine adäquate berufliche Perspektive erarbeiten. Dabei kommt der Förderung von Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben eine besondere Bedeutung zu, welche von den
Kammern als wichtige Partner vorangetrieben wird. Hierfür existiert u.a. der Arbeitskreis
Schule-Wirtschaft. Einen weiteren wichtigen Bestandteil der präventiven Berufsorientierung bildet die gendergerechte Erweiterung des Berufswahlspektrums von jungen Frauen
und Männern. Besonderes Augenmerk wird auf die Berufsorientierung von Jugendlichen
mit Migrationshintergrund gelegt. Die Kooperationspartner und weitere Akteure, wie z. B.
die Kammern, unterstützen dies.
Berufliche Beratung
Jede Schule im Stadtkreis wird von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ulm betreut. Sie ist der Ansprechpartner für die Schülerschaft, die Lehrkräfte und für die
Schulsozialarbeit vor Ort. Um möglichst vielen jungen Menschen (unabhängig von den
Rechtskreisen SGB II und SGB III) unbürokratisch und ohne Hemmschwelle den Zugang
zur Berufsberatung zu ermöglichen, werden in den Vorabgangsklassen und Abgangsklassen Sprechzeiten oder auch terminierte Beratungen vor Ort angeboten. Daraufhin können
terminierte Gespräche in der Agentur für Arbeit Ulm stattfinden, an denen meist Eltern
oder andere Begleitpersonen teilnehmen.
Da die Arbeitsagentur für alle Menschen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss zuständig
ist, ist sie die Anlaufstelle für junge Menschen, die sich nicht mehr im allgemeinbildenden
Schulsystem mit den dort angesiedelten Unterstützungsangeboten befinden. Dies trifft
insbesondere auf junge Leute mit wechselnden Bildungsverläufen zu. Weitere Ansprechpartner sind insbesondere die unterschiedlichen Angebote der Jugendhilfe (z.B. Offene
und Mobile Jugendarbeit, Jugendberufshilfeangebote, Schulsozialarbeit, Soziale Dienste
etc.), wie auch des Jobcenters. Die Kooperationspartner versuchen gemeinsam, Verantwortungslücken im gesamten U 25-Bereich nach der Schule zu schließen, indem sie durch
engmaschige Absprachen und eine größtmögliche Transparenz für die Jugendlichen das
umfassende Unterstützungsangebot bewerben.
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Vermittlung von jungen Menschen
Bei Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, wird die Vermittlung von Stellen
und die Unterstützung bei der Bewerbung, nach individueller Beratung und Eignungsabklärung, durch die Agentur für Arbeit Ulm solange begleitet, bis die Ausbildungsplatzsuchenden eine feste Zusage bzw. einen Ausbildungsvertrag erhalten haben. Durch die
Rückübertragung der Ausbildungsvermittlung vom Jobcenter Ulm auf die Berufsberatung
werden bei der Vermittlung in Ausbildung einheitliche Maßstäbe für Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerber der Rechtskreise SGB II und SGB III angewandt.
2.1.2 Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen
Eine grundlegende Allgemeinbildung und die gründliche Vorbereitung auf die Berufswelt
sind Schwerpunkte der allgemeinbildenden Schulen. Die Schulen bieten gemeinsam mit
den Kooperationspartnern, mit anderen Bildungsakteuren, externen Fachkräften, Kammern und Wirtschaftsunternehmen ein passgenaues Angebot für die Jugendlichen, um
den Schulabschluss, den Übergang in Ausbildung bzw. auf eine weiterführende Schule
erfolgreich zu gestalten. Frühzeitig vernetzt zu arbeiten ist unabdingbar, um die Jugendlichen fit für den Schulabschluss zu machen bzw. für die Ausbildung zu qualifizieren und
eine berufliche Orientierung möglichst nah an der Praxis zu realisieren. Durch die enge
Verzahnung von Schule und Berufsberatung gelingt es, einen für die jeweilige Schule passenden Mix an Angeboten zu erlangen. Einen wichtigen Input hierzu liefern auch die Arbeit des regionalen Fachkräftebündnisses und des Netzwerks Übergang Schule-Beruf.
Unabhängig von der jeweiligen Schulart stehen die Fähigkeiten, die Neigungen und die
Leistungsfähigkeit der Jugendlichen im Fokus und am Ende der Orientierung soll ein individueller Weg in den Ausbildungsmarkt oder das Studium stehen. Hierzu ist eine intensive
Elternarbeit notwendig, die zunehmend in kooperativer Form stattfindet, bei der wie bislang Schulen und Berufsberatung und zukünftig weitere Partner mit einbezogen werden.
Die Basis für die Zusammenarbeit zwischen den allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit bildet die Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Kultusministerium Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg.
Diese Kooperation wird durch individuelle Absprachen zwischen der jeweiligen Schule und
dem diese Schule betreuenden Berufsberater detailliert und mit Leben gefüllt.
2.1.3 Kooperation mit Förderschulen
Um ein möglichst passgenaues Angebot für die Förderschulen zu gewährleisten, erfolgt
die Zusammenarbeit von Seiten der Agentur für Arbeit Ulm durch ein spezialisiertes Team
mit Beratungsfachkräften. Diese wenden so weit möglich die Standards für die allgemeinbildenden Schulen an und bieten andererseits speziell für diese besonders förderbedürftige Klientel weitere individuelle Unterstützungsangebote an.
2.1.4 Kooperation mit Beruflichen Schulen
Um dem vorherrschenden Drang der Jugendlichen nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule eine weiterführende Schule zu besuchen Rechnung zu tragen, ist es unabdingbar, die Jugendlichen auch dort zu begleiten und Unterstützung zu leisten. Folgerichtig
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werden Jugendliche dort abgeholt, wo sie sich befinden. In enger Absprache mit den beruflichen Schulen erfolgen Orientierungs- und Beratungsangebote der Berufsberatung wie
auch weiterer Netzwerkpartner, und es wird Hilfe bei der Erlangung eines Ausbildungsvertrages geleistet.
2.2 Kooperationen unabhängig von Schulen
Grundsätzlich geht es neben der engen Betreuung der Schulen und der Schülerschaft aber
auch um die Unterstützung von Jugendlichen, die Gefahr laufen „aus dem System zu fallen“, und die daher einen besonderen Hilfebedarf haben. Hierzu werden auf individueller
Ebene diesen Jugendlichen weitere schulartunabhängige Angebote von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.
2.2.1 Kooperation bei drohendem und erfolgtem Schul-, Ausbildungs- oder Studienabbruch
Um die Studien-, Ausbildungs- und Schulabbrechenden möglichst schnell individuell zu
unterstützen, gibt es das niederschwellige Angebot der BIZ- und Notfall-Sprechzeit im
Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Ulm. Dort kann an jedem Dienstag- und Donnerstagnachmittag direkt das Gespräch mit der Berufsberatung gesucht
werden, um einen Abbruch zu vermeiden oder eine weitergehende Strategie nach einem
Abbruch zu erarbeiten.
Darüber hinaus erfolgen enge Absprachen zu präventiven Maßnahmen vor dem Schulabbruch zwischen Schule, Schulsozialarbeit als Bündnispartner der Jugendhilfe und Berufsberatung. Für Schulabbrechende ohne Abschluss und weiterführende Perspektiven werden
gemeinsam mit der Jugendhilfe Lösungen gesucht.
Als besonderen Service gibt es zudem das Zentrum für Bildungsberatung (ZBB) in der Ulmer Innenstadt, in welchem die Hochschule Ulm und die Universität Ulm in Kooperation
mit der Agentur für Arbeit Ulm und der Stadt Ulm ein Angebot u.a. für (mögliche) Studienabbrechenden machen. Es gibt offene Sprechzeiten, die ohne Terminvereinbarungen
besucht werden können, sowie terminierte Beratungsgespräche. Das Beratungsangebot
erfolgt im ZBB durch Beratungsfachkräfte der Universität, der Hochschule und der Agentur für Arbeit Ulm.
2.2.2 Kooperation bei Jugendhilfebedarf / Eingliederungshilfebedarf im Übergang
Schule und Beruf
Ein Jugendhilfebedarf im Übergang Schule und Beruf entsteht dann, wenn aufgrund der
persönlichen Beeinträchtigung bzw. der sozialen Benachteiligung des jungen Menschen
die dauerhafte Integration in den Beruf gefährdet ist und in den Angeboten der Agentur
für Arbeit und des Jobcenters der Anspruch dieser Personengruppe auf Persönlichkeitsentwicklung, soziale Integration und berufliche Integration nicht oder nur ungenügend
realisiert werden kann. Für diese Personengruppe stehen Maßnahmen der Jugendberufshilfe zur Verfügung.
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Junge Menschen, die einen Anspruch auf Erziehungs- oder Eingliederungshilfe nach dem
SGB VIII haben, erhalten darüber hinaus durch die ambulante bzw. stationäre Erziehungshilfe immer auch Unterstützung in Fragen der schulischen und beruflichen Förderung.
Dieser Hilfebedarf wird über die Sozialen Dienste gemeinsam mit der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe geklärt.
Die Schulsozialarbeit, die Jugendgerichtshilfe, die Offene Kinder- und Jugendarbeit und
die Mobile Jugendarbeit unterstützen ebenfalls junge Menschen in ihrer Entwicklung. Ist
Schulsozialarbeit vor Ort an der Schule, so sprechen sich die Agentur für Arbeit, die Schule
und die Schulsozialarbeit über die jeweiligen Angebote im Übergang Schule-Beruf ab, um
Parallelstrukturen zu vermeiden. Schulsozialarbeit unterstützt bei Jugendhilfebedarf den
Übergang mit pädagogischen Angeboten und einer Begleitung im Rahmen der Einzelfallhilfe.
Die Jugendhilfe arbeitet eng mit den Kooperationspartnern (insbesondere der Agentur für
Arbeit, dem Jobcenter, den Schulen etc.) zusammen, um deren Angebote und Möglichkeiten jungen Menschen bestmöglich zu erschließen.
Der Soziale Dienst der Jugendhilfe leistet grundsätzlich eine sozialpädagogische Beratung, d.h. Clearing, Information und Hilfe in persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Notlagen. Liegt beim jungen Menschen eine soziale Benachteiligung und/oder eine individuelle Beeinträchtigung vor, kann der Soziale Dienst in Angebote und Hilfen nach § 13
SGB VIII vermitteln (z.B. Kompetenzagentur, Projekte der Jugendberufshilfe u.a.). Wird
ein weitergehender Bedarf zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des jungen
Menschen oder zur Unterstützung der Eltern in der Erziehung festgestellt, leitet der Soziale Dienst nach einer Fallüberprüfung bei Bedarf entsprechende Hilfen zur Erziehung nach
§§ 27 ff. SGB VIII ein und steuert diese. Im Übergang Schule-Beruf unterstützt der Soziale
Dienst in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter die Jugendlichen auf dem Weg in die
schulische und berufliche Integration.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gewinnt neben der gesellschaftlichen auch die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere der Übergang von der
Schule ins Berufsleben spielt hier eine ganz wesentliche Rolle.
Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe unterstützt die Planung der Teilhabe am
Arbeitsleben für Schüler u.a. durch Mitwirkung in den Berufswegekonferenzen.
Für die Teilhabe am Arbeitsleben ist eine zielorientierte Hilfe- bzw. Gesamtplanung mit
den Betroffenen und allen Beteiligten (Sozialhilfeträger, Agentur für Arbeit, Schulen, Integrationsfachdienst, Leistungserbringer, Arbeitgeber, u.a.) unerlässlich.
Beim Vorliegen einer wesentlichen oder drohend wesentlichen Behinderung
gem. § 53 SGB XII kommen ggf. Maßnahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) in Betracht
kommen.
2.2.3 Kooperation mit anderen kommunalen Eingliederungsleistungen
Stellt das Jobcenter einen wirtschaftlichen, persönlichen oder sozialen Beratungsbedarf
fest, den es selbst nicht klären kann, schaltet es die entsprechenden Stellen ein. Diese
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bieten im Rahmen des § 16a SGB II kommunale Eingliederungsleistungen an, wie z. B.
psychosoziale Betreuung, Suchtberatung und Schuldnerberatung.
2.2.4 Kooperation mit Netzwerkpartnern im Themenfeld Jugendmigration, besondere Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Flüchtlinge
und Asylsuchende
Alle Unterzeichnenden schalten bei Bedarf für neuzugewanderte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund den Jugendmigrationsdienst INVIA ein. Die Jugendmigrationsdienste (JMD) geben zugewanderten Jugendlichen und jungen Flüchtlingen im Alter
von 12 bis 27 Jahren individuelle Hilfestellungen im Übergang Schule-Ausbildung-Beruf.
Die Mitarbeitenden beraten und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in weiterführende Schulen, Ausbildungsplätze und in die Arbeitswelt. Dies geschieht mit den Instrumenten des Case Managements und des individuellen Integrationsförderplans. Zudem
berät der Jugendmigrationsdienst junge Migranten und Migrantinnen in Fragen rund um
das Studium und in Anerkennungsfragen ausländischer Hochschulabschlüsse, sowie zu
beruflichen Qualifikationen
Darüber hinaus bietet der JMD sozialpädagogische Begleitung, während und nach den
Integrationskursen des Aufenthaltsgesetzes und den Sprachkursen auf der Grundlage der
Richtlinie Garantiefonds Hochschule an.
Die JMD werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeplans des Bundes und als Bestandteil
der Initiative JUGEND STÄRKEN gefördert.
Bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sorgt die Jugendhilfe für eine Unterbringung und sozialpädagogische Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Mit Erwerb
eines entsprechenden ausländerrechtlichen Status können die Dienstleistungen des Jobcenters Ulm und der Agentur für Arbeit Ulm genutzt werden.
2.3 Kooperationen im Übergangssystem
Da verschiedene Zielgruppen besondere Probleme beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung haben, insbesondere bei sozialer Benachteiligung und persönlicher Beeinträchtigungen, bieten die Kooperationspartner vielfältige Angebote, die in enger Absprache abgestimmt werden. Handlungsbedarf im Übergangssystem besteht in der Sicherstellung einer Konstanten in der Beratung und Betreuung der Jugendlichen insbesondere an
den Schnittstellen zwischen den Maßnahmen und den Kostenträgern, sowie in der Überprüfung der Ziele und deren Ausrichtungen. Eine Herausforderung für die Kooperationspartner besteht auch darin, die Angebote stärker auf die Zielgruppen zu differenzieren,
besser abzustimmen und zu vernetzen.
2.3.1 Unterstützung beim Erwerb schulischer Abschlüsse
Einige Jugendliche verlassen die Schule auch nach der 10. Klasse ohne Abschluss bzw.
unterhalb des erfolgreichen Hauptschulabschlusses.
Für diesen Personenkreis wird zunächst ein Angebot der beruflichen Schulen unterbreitet
(BEJ, VAB). Sollte dieses ebenso nicht zum Erfolg führen, kann der Hauptschulabschluss
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im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) erworben werden. Zudem können Jugendliche mit Jugendhilfebedarf im Rahmen von Projekten der Jugendberufshilfe auf individuellem Wege den Hauptschulabschluss erwerben (z.B. Angebot „Individuelle Wege zum Hauptschulabschluss“ und das Projekt „Wege ins Leben“).
2.3.2 Berufsvorbereitende Maßnahmen/Einstiegsqualifizierung
Für Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen oder wegen mangelnder beruflicher Orientierung noch keine Ausbildung begonnen haben, bietet
die Agentur für Arbeit Ulm berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) an. Auch
Ausbildungs- und Schulabbrechende, die nicht unmittelbar den Anschluss in eine Ausbildung finden, kommen für diese Maßnahmen in Frage.
Für Jugendliche, die z. B. aufgrund von Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildungsplatzsuche nicht erfolgreich waren, erschließt sich eine Chance über eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Wichtige Kooperationspartner dafür sind die Kammern, in deren Zuständigkeit die Schaffung von EQ-Plätzen liegt.
Um die benachteiligten Jugendlichen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen, werden Projekte gefördert, welche die spezifischen Defizite und Lebensumstände aufgreifen und die jungen Frauen und Männer bei der Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, sie während der Ausbildung begleiten oder zu ihrer Integration in
Beschäftigung beitragen. Eine enger Austausch und intensive Zusammenarbeit der beteiligen Kooperationspartner ist unabdingbar.
2.3.3 Angebote der Jugendberufshilfe
Die Angebote in der Jugendberufshilfe nach §13 SGB VIII unterliegen einem stetigen Wandel u.a. bedingt durch die sich verändernden Fördervoraussetzungen. Sie zielen vorwiegend als rechtskreisübergreifendes Angebot der Jugendsozialarbeit auf die berufliche und
soziale Integration von jungen Menschen bis unter 27 Jahren ab, die aufgrund von sozialen
Benachteiligungen, individuellen Beeinträchtigungen und multiplen Problemlagen auf
eine ausgesprochen intensive Unterstützung angewiesen sind. Die Zuweisung erfolgt in
enger Abstimmung mit weiteren Kostenträgern nach SGB II und SGB III, da deren Hilfen
vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Wichtiger Kooperationspartner in der
Jugendberufshilfe ist hier die „Kompetenzagentur“ der „Anderen Baustelle Ulm e.V.“.
2.3.4 Unterstützung der betrieblichen Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen (abH) und Angebote von Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE)
In Absprache mit den Partnern bieten die Agentur für Arbeit Ulm und das Jobcenter Ulm
den Jugendlichen, bei denen der berufsschulische Erfolg nicht gewährleistet ist, ausbildungsbegleitende Hilfen bzw. bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung sowie nachhaltigem Stützunterricht an. Ziel ist es, die Berufsausbildung erfolgreich zu
absolvieren.
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3. Weiteres Vorgehen
3.1 Austauschformate zwischen den unterzeichnenden Institutionen
Um die notwendige Transparenz unter den Akteuren herzustellen, werden Besprechungen zwischen den Fachkräften auf der Arbeitsebene initiiert. Hierbei wird auf bestehende
Formate aufgesetzt, um keine Parallelstrukturen zu schaffen. Ziel ist es, dass jeder Akteur
einer Institution die lokalen Akteure der anderen Einrichtungen persönlich kennt und
schnelle, unbürokratische Kontaktmöglichkeiten etabliert werden. Zudem werden entsprechende Austauschformate auf Führungsebene installiert, um kontinuierlich einen Einblick zur Interaktion der Einrichtungen sicherzustellen.
3.2 Transparenz über bestehende Angebote
Neben der Transparenz bei den Ansprechpartnern und Fachkräften ist es notwendig, dass
jede Einrichtung einen Überblick über die Angebotspalette der anderen Institutionen hat,
sowie in groben Zügen über die Zugangsmöglichkeiten für die Jugendlichen. Die Entscheidung über den Einsatz der Angebote verbleibt bei der zuständigen Einrichtung.
3.3 Herstellung eines datenschutzkonformen Informationsaustauschs
Um im Einzelfall die konkrete Zusammenarbeit zu verbessern, ist es notwendig, dass verbindliche Standards für den Informationsaustausch vereinbart werden. Hierbei sind die
Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Der verbesserte Informationsaustausch dient
allein dem Interesse des Kunden, um basierend auf den Informationen einer Einrichtung
Dienstleistungen eines anderen Anbieters effizienter und schneller initialisieren und umsetzen zu können, ohne dass der Kunde den Gesamtsachverhalt mehrmals bei verschiedenen Institutionen darstellen muss.
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Ulm, den 26.11.2014
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