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Anlage 2 - Rollenkonzept.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2 - Rollenkonzept.pdf
Größe
417 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:38

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu GD 370/14 Agentur für Arbeit Ulm – Org.-Zeichen Datum Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Anlage zur Kooperationsvereinbarung: Rollenkonzept Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 1. Agentur für Arbeit 1.1 Rolle und Aufgaben der Agentur für Arbeit: Rolle und Aufgaben im Bereich U25 sind verankert in gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen. Diese sind im Wesentlichen: • • • • SGB III Sozialgesetzbuch, u.a. Berufsorientierung und Berufsorientierungsmaßnahmen – BOM (§§ 33 und 48) Beratung (§§ 29-32) Vermittlung (§§ 35-37) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB (§ 51) Berufsausbildungsbeihilfe – BAB (§ 56) Ausbildungsbegleitende Hilfen – abH (§ 75) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE (§ 76) Einstiegsqualifizierung - EQ (§ 54a) Berufseinstiegsbegleitung (§ 49) Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Baden-Württemberg Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland Resultierend daraus ergeben sich u. a. folgende Aufgabenschwerpunkte und Kernaufgaben: • • • • • • • • Berufsorientierung inkl. Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) Berufliche Einzelberatung (z.B. in Sprechstunden an Schulen und in terminierten Einzelberatungen), ggf. mit Unterstützung des berufspsychologischen Services und des ärztlichen Dienstes zur Eignungsabklärung Vermittlung in Ausbildung Unterstützung während der Ausbildung durch ausbildungsbegleitende Hilfen Vermittlung in Arbeit an der 1. und 2. Schwelle Übergangsmanagement – insbesondere Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Kooperation mit zahlreichen Netzwerkpartnern In Ergänzung zu ihrem gesetzlichen Auftrag sieht die Agentur für Arbeit ihre Aufgabe auch darin, mit ihrem breiten Dienstleistungsangebot, in Kooperation mit den Netzwerkpartnern, einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen und sozialen Frieden für die Stadt Ulm zu leisten. In dieser Funktion ist sie, wie auch die anderen Unterzeichnenden, ein konstanter, dauerhaft verlässlicher Partner, in Abgrenzung zu zahlreichen zwar wichtigen, aber nur zeitlich begrenzt agierenden Akteuren mit kurzzeitigen Projekten. Durch Beratung, Förderung und Vermittlung möglichst vieler junger Menschen einerseits, sowie engen und beständigen Kontakten zur Wirtschaft und den zahlreichen 2 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales (Ausbildungs-) Betrieben andererseits wird eine hohe Markttransparenz angestrebt und erreicht. Die Transparenz des Marktes ist die wesentliche Grundlage für einen möglichst effektiven „Marktausgleich“. Netzwerkpartner für die Agentur für Arbeit sind in diesem Zusammenhang speziell auch die Kammern, Innungen und Verbände, die im Rahmen des regionalen Fachkräftebündnisses besonders zu erwähnen sind. Sie nehmen eine besonders zentrale und herausgehobene Rolle ein. Der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Ulm bietet jungen Menschen derzeit, auch im Vergleich zu anderen Regionen bundesweit, hervorragende Chancen zur beruflichen Integration. Dennoch gelingt nicht allen Jugendlichen ein problemloser Einstieg in das Berufsleben. Jede/r Jugendliche wird jedoch von der Wirtschaft dringend benötigt und junge Menschen erfahren ihre Bestätigung und ihre Erfolgserlebnisse durch die Ausübung eines für sie geeigneten, passenden Berufs. In diesem Zusammenhang gilt die besondere Aufmerksamkeit auch den Ausbildungsabbrechenden. In Kooperation mit den Beratungslehrkräften an Berufsschulen und der Berufsschulsozialarbeit, sowie einem umfänglichen abH-Angebot der Agentur wird angestrebt, die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. 1.2 Berufsorientierung Die Palette schulischer und beruflicher Ausbildungsgänge, sowie schulische Angebote, die zu höheren Bildungsabschlüssen führen, nehmen kontinuierlich zu. Immer neue Studiengänge, duale Studiengänge, Berufsabschlüsse über zahlreiche Berufsfachschulen und Ausbildungsangebote in ca. 300 unterschiedlichen Ausbildungsberufen im Raum Ulm machen es auch interessierten und verantwortungsbewussten Eltern immer schwerer, ihr Kind in dessen Berufswahl zu beraten. Eine Auswahl aus dem umfassenden Angebot zu treffen oder auch, je nach individuellen Voraussetzungen die nur sehr begrenzten persönlichen Möglichkeiten herauszufinden, bedarf einer frühzeitigen, umfassenden Berufsorientierung mit anschließender professioneller Beratung. Berufsorientierung ist grundsätzlich eine Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Gemeinsam mit den Schulen aller Schularten plant und bespricht die Agentur für Arbeit die Orientierungsangebote und führt diese in gegenseitiger Abstimmung durch. Im Fokus steht dabei die Annäherung und Abstimmung zwischen den Interessen, Stärken und Wünschen der Jugendlichen auf der einen Seite und den Anforderungen der Arbeitswelt auf der anderen Seite. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet hierbei die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg, welche vor Ort mit individuellen Detailabsprachen umgesetzt wird. Einen Beitrag dazu leistet die Agentur für Arbeit auch mit ihrem jährlichen, umfassenden Veranstaltungsprogramm im Berufsinformationszentrum. 3 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 1.3 Berufliche Beratung Die Komplexität der Arbeits- und Berufswelt mit ihren beständigen Veränderungen erfordert eine professionelle Berufsberatung. Die Agentur für Arbeit sieht sich speziell auch in dieser Rolle als ersten Dienstleister auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Jede Schule aller Schularten wird von einer Berufsberatungsfachkraft als Ansprechpartner sowohl für die Schülerschaft als auch für die Lehrkräfte und die Schulsozialarbeit betreut. Um möglichst vielen jungen Menschen (unabhängig von den Rechtskreisen SGB II und SGB III) unbürokratisch und ohne Hemmschwelle den Zugang zur Berufsberatung zu ermöglichen, werden in den Vorabgangsklassen und Abgangsklassen Sprechzeiten oder auch terminierte Beratungen vor Ort angeboten. Da in den Sprechstunden oft nur kurze Gespräche (z. B. „Standortbestimmung“, Kurzauskünfte, weitere Schritte) besprochen werden können, finden im Anschluss daran häufig terminierte Gespräche in der Agentur für Arbeit statt, an denen oft Eltern und andere Begleitpersonen teilnehmen. Je nach Anliegen und individueller „Fallgestaltung“ werden der ärztliche Dienst oder der berufspsychologische Service der Agentur mit einbezogen. Es stehen hierbei zahlreiche Testverfahren zur Eignungsabklärung zur Verfügung. Da die Berufsberatung U25 für alle Menschen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss zuständig ist, bleibt sie die Anlaufstelle für junge Menschen, die sich nicht mehr im allgemeinbildenden Schulsystem mit den dort angesiedelten Unterstützungssystemen befinden. Dies trifft insbesondere auf junge Leute mit wechselnden Bildungsverläufen zu. Auch Ausbildungs- und Schulabbrechende kommen, jeweils zu bestimmten Zeitphasen im Jahr, verstärkt auf die Berufsberatung zu. 1.4 Vermittlung Im Idealfall münden Schulabsolventen im Jahr der Schulentlassung nahtlos in eine betriebliche Berufsausbildung, in eine schulische Berufsausbildung, in ein Studium oder ein duales Studium ein. Die Bundesagentur für Arbeit hält die größte Jobbörse für Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche vor. Nicht alle Betriebe wünschen jedoch die Veröffentlichung des Stellenangebots im Internet, so dass zahlreiche Ausbildungs- und Arbeitsstellen individuell nach einer Einzelberatung passgenau unterbreitet werden. Bei allen jungen Menschen unter 25 gilt der Grundsatz: Ausbildung vor Arbeit und bei Arbeitsaufnahme die Vorrangigkeit der längerfristigen Beschäftigung vor kurzzeitigem Job. Im Fall der Ausbildungsplatzsuche wird der Vermittlungs- und Bewerbungsprozess, nach individueller Beratung und Eignungsabklärung solange begleitet, bis die Ausbildungsplatzsuchenden eine feste Zusage bzw. einen Ausbildungsvertrag erhalten haben. Die Jobbörse der Agentur empfiehlt sich auch bei der Suche nach einem Praktikumsplatz als geeignete Plattform, da Ausbildungsbetriebe auch immer potentielle Ansprechpartner für Betriebspraktika sind. Durch die Rückübertragung der Ausbildungsvermittlung durch das Jobcenter auf die Berufsberatung werden auch bei der Vermittlung in Ausbildung einheitliche Maßstäbe für die Klientel der Rechtskreise SGB II und SGB III angewandt. Für sozial benachteiligte oder in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkte Jugendliche hat die Agentur besondere Angebote wie z.B. die Unterstützung der betrieblichen Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen bzw. bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung“. 4 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 1.5 Berufsvorbereitende Maßnahmen / Einstiegsqualifizierung Für Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen bzw. eine mangelnde berufliche Orientierung haben, und deshalb nicht über Ausbildungsvoraussetzungen verfügen, bietet die Agentur für Arbeit berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) an. Auch Ausbildungs- und Schulabbrechenden, die nicht unmittelbar den Anschluss in eine Ausbildung finden, kommen für diese Maßnahmen in Frage. Der Eintritt in eine BvB ist ganzjährig möglich. Jugendlichen, die z. B. aufgrund von Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildungsplatzsuche nicht erfolgreich waren, erschließt sich eine Chance über eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Dabei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das mit großer Wahrscheinlichkeit in ein Ausbildungsverhältnis führt. 1.6 Kooperation mit Netzwerkpartnern Die Agentur für Arbeit Ulm sieht die gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Institutionen der Stadt Ulm, dem staatlichen Schulamt und dem Jobcenter als Grundlage für eine erfolgreiche und effiziente Umsetzung des Dienstleistungsangebotes zum Wohl der jungen Menschen. Aufbauend hierauf wird das weitergehende Netzwerk der Agentur für Arbeit gezielt dafür verwendet, den Jugendlichen die Hilfe und Unterstützung angedeihen zu lassen, die für deren beruflichen Erfolg notwendig sind. 5 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 2. Jobcenter Ulm 2.1 Gesetzliche Grundlagen Das Jobcenter richtet sich in der Stadt Ulm mit seinen Beratungs-, Vermittlungs- Förderangeboten an ca. 660 junge Leistungsberechtigte unter 25 Jahren, 122 davon sind arbeitslos. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch II. Demnach gehören zum Kundenkreis des Jobcenters nur die Jugendlichen unter 25 Jahren, die • das 15. Lebensjahr vollendet haben, erwerbstätig und hilfebedürftig sind (§ 7 Abs. 1 SGB II) oder • die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben (§ 7 Abs. 2 und 3 SGB II). Aufgabe des Jobcenters ist es dabei, die Eigenverantwortung der erwerbstätigen Leistungsberechtigten zu stärken und sie bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen sowie den Lebensunterhalt zu sichern (§ 1 Abs. 2 SGB II). Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind • die Eignung, • die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation, • die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und die Dauerhaftigkeit der Eingliederung zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 SGB II). Zu den Leistungsgrundsätzen des SGB II gehört es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren unverzüglich nach Antragsstellung auf Leistungen in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln sind (§ 3 Abs. 2 SGB II). Für das Jobcenter besteht insofern der umfassende gesetzliche Auftrag, für die Leistungsberechtigten unter 25 Jahren alles daran zu setzen, dass der Einstieg in eine dauerhafte Beschäftigung gelingt. Die hierzu erforderlichen Schritte der Leistungsberechtigten und des Jobcenters werden in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II) festgehalten. Die Bearbeitung des Einzelfalles findet immer unter Berücksichtigung der Situation der gesamten Bedarfsgemeinschaft, i. d. R. der gesamten Familie, statt. Bei dieser komplexen Aufgabe ist das Jobcenter auf die enge Zusammenarbeit mit Partnern von Schule, Jugendhilfe und Berufsberatung angewiesen. 2.2 Förderinstrumentarium im SGB II Dem Jobcenter stehen für die Eingliederung Jugendlicher gemäß § 16 SGB II im Wesentlichen die Instrumente des SGB III zur Verfügung, die vom Jobcenter finanziert werden. Hierzu gehören insbesondere: • Vermittlung und Beratung Jugendlicher (s.u.) • Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung • Förderung aus dem Vermittlungsbudget • Einstiegsqualifizierung • Ausbildungsbegleitende Hilfen • Außerbetriebliche Berufsausbildung • Eingliederungszuschüsse • in Ausnahmefällen Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II 6 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Während die Vermittlung in Beschäftigung weiterhin im Jobcenter wahrgenommen wird, erfolgt die Rückübertragung der Ausbildungsstellenvermittlung an die Agentur für Arbeit (§ 16 Abs.4 SGB II). Berufsorientierung und Berufsberatung gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Agentur für Arbeit. Um eine durchgehende Betreuung der Jugendlichen bis zur Einmündung in Ausbildung zu sichern, hat das Jobcenter die Ausbildungsstellenvermittlung als Teilaufgabe des Integrationsprozesses an die Agentur für Arbeit übertragen. Es darf nicht sein, dass in der Schule der Status der Eltern über Nutzung bestimmter Angebote der Beratung bzw. Ausbildungsstellenvermittlung entscheidet. Maßnahmen der Berufsvorbereitung werden von der Agentur für Arbeit auch für den Personenkreis der Grundsicherung in ausreichendem Umfange zur Verfügung gestellt und finanziert. Ebenso ist die Agentur bei behinderten Menschen für die Ersteingliederung als Träger der Rehabilitation umfassend (Finanzierung und Durchführung) zuständig. Dort wo es um die Vermittlung von behinderten Menschen in Beschäftigung geht, liegt diese Aufgabe bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Arbeitsgelegenheiten stehen als niederschwellige Beschäftigungsangebote zur Verfügung. Sie sind nicht das Instrument erster Wahl, in Einzelfällen kann durch eine Arbeitsgelegenheit jedoch eine Stabilisierung der Jugendlichen erreicht werden. 2.3 Organisatorischer Rahmen Die Angebote des Jobcenters werden von spezialisierten Integrationsfachkräften angeboten. Im Fallmanagement kann mit einem Betreuungsschlüssel von derzeit 1:50 bei sehr komplexen Problemlagen angesetzt und über das Jobcenter hinaus die zielgruppenspezifischen Netzwerke genutzt werden. 2.4 Begleitung des Übergangs Jugendlicher aus der Schule in Ausbildung und Beschäftigung Ziel: Erfolgreicher Schulabschluss und nahtloser Einstieg in Ausbildung von leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern • Beratung jedes Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft über die vorhandenen Hilfestellungen der beruflichen Orientierung (z. B. Berufsberatung, Ausbildungsstellenvermittlung) • Eingliederungsvereinbarung mit den Jugendlichen, die Hilfsangebote der Kooperationspartner zu nutzen • Finanzierung von Nachhilfe im Rahmen von Bildung und Teilhabe • Ggf. Initiieren von Maßnahmen der Berufsvorbereitung (BvJ, BvB) inkl. Nachholen von Schulabschlüssen in Abstimmung mit der Berufsberatung • 6 überbetriebliche Ausbildungsplätze (BaE) und Einstiegsqualifizierungen (EQ) • In Einzelfällen: Einschaltung anderer kommunaler Eingliederungsleistungen (z.B. Suchtberatung und Schuldnerberatung) 7 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Ziel: Erfolgreicher Berufsabschluss • Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) • Ggf. Erschließen weiterer sozialer Dienstleistungen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung …) Ziel: Übergang in ein Dauerarbeitsverhältnis im Anschluss an Ausbildung • Beratung und Vermittlung durch Fallmanagement und Integrationsfachkräfte • Einschalten des Arbeitgeberservices im Jobcenter • Bewerbungsunterstützung (Maßnahme nach § 45) Ziel: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Vermittlung in Arbeit • Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung • Verbesserung der Sprachkompetenz bei Migranten: Nutzung der Deutschkurse BAMF sowie enge Kooperation mit den Jugendmigrationsdiensten und Integrationsberatungszentren • Arbeitsgelegenheiten 8 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 3. Stadt Ulm - Abt. FAM, Familie, Kinder, Jugendliche 3.1 Auftrag der Jugendhilfe im Übergang Schule-Beruf Allgemeiner Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es nach § 1 SGB VIII, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Dieses Grundsatzziel bezieht sich auch auf den Übergang von jungen Menschen in das Berufsleben. Jugendhilfe hat die Aufgabe, sich im Bereich des Überganges für die Herstellung von Chancengleichheit einzusetzen und individuelle und strukturelle Defizite möglichst auszugleichen. Persönlichkeitsentwicklung und nachhaltige berufliche Integration sind auf der individuellen Ebene die zentralen Zielsetzungen. Die Jugendhilfe wird dieser Aufgabe gerecht im Rahmen ihrer Leistungsangebote z.B. der Schulsozialarbeit, den Angeboten des Sozialen Dienstes, sowie auch der mobilen Jugendarbeit und Streetwork und der offenen Jugendarbeit. Alle Arbeitsfelder der Jugendhilfe, die sich an junge Frauen und Männer wenden, die sich in der Übergangsphase in den Beruf befinden, haben auch den Auftrag, sie bei diesem Übergang in ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu begleiten und zu unterstützen. Über diesen allgemeinen Förderauftrag für alle Arbeitsfelder hinaus sind insbesondere bezogen auf den § 13 SGB VIII auch spezielle Förderangebote für den Übergang entwickelt worden. Hierzu zählen in Ulm u.a. die Aufgaben der Kompetenzagentur mit dem Angebot der Erstberatung und des Casemanagements und das Angebot "Wege ins Leben". Beide sind beim Träger der Anderen Baustelle Ulm e.V. angesiedelt und werden von der Jugendhilfe teilfinanziert. Aber auch entsprechend durch die Jugendhilfe eingeleitete Hilfen zur Erziehung (§27 ff. SGB VIII) und Eingliederungshilfen (§35a SGB VIII) spielen im Rahmen der Jugendhilfe eine tragende Rolle bei der individuellen Förderung einzelner Jugendlicher. Des Weiteren beinhaltet der gesetzliche Auftrag aber auch, dass die Jugendhilfe sich dafür einsetzt, dass strukturelle Defizite abgebaut werden und sozial benachteiligte Jugendliche in der Schule und im Übergangssystem anderer Institutionen adäquat gefördert werden. Die Jugendhilfe hat hier insofern "eine besondere Anwaltsfunktion, die Interessen junger Menschen auch gegenüber anderen Behörden zu vertreten“ (vgl. Wiesner, Reinhard Kommentar SGB VIII 2006, S.32). Dies ist, in Verbindung mit § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) und § 81 SGB VIII (Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen) die Auftragsgrundlage für das tätig werden der Jugendhilfe in entsprechenden Gremien des Übergangssystems. Hierzu zählt die Federführung des Arbeitskreises Netzwerk Übergang Schule-Beruf (eine Teilarbeitsgruppe des Arbeitskreises Jugendhilfeplanung) und die Teilnahme an Arbeitskreisen mit den Kammern und der Agentur für Arbeit. 9 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 3.2 Handlungsprinzipien der Jugendhilfe Die in § 1 SGB VIII formulierten Leitziele bedeuten, dass die Jugendhilfe die Jugendlichen auf den Einstieg in das Berufsleben ganzheitlich vorbereitet im Sinne der Förderung der Persönlichkeit. Während es etwa Aufgabe der Agentur für Arbeit ist, sich gezielt um die Einmündung in Ausbildung oder Arbeit zu kümmern, geht es in der Jugendhilfe also um die gesamte persönliche Entwicklung junger Menschen. Die Förderung richtet sich umfassend an die ganze Person der Jugendlichen und unterstützt die Entwicklung von Kompetenzen, zunächst unabhängig von der beruflichen Verwertbarkeit oder der aktuellen Arbeitsmarktlage. Diese Förderung bezieht meist auch die Familie mit ein, soweit dies notwendig und sinnvoll ist. Jugendhilfe geht dabei von den Bedarfen, Interessen und Ressourcen der einzelnen Jugendlichen aus, sie handelt subjektorientiert und bezieht auch die Lebenswelt des Jugendlichen mit ein. Die Entwicklung von sozialen Kompetenzen wie Selbstbewusstsein, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Konfliktfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und eine realistische Selbsteinschätzung sind gerade in der Lebensphase des Übergangs in Ausbildung von großer Bedeutung. Aufgabe der Jugendhilfe ist es deshalb, Kinder und Jugendliche von Anfang an in dieser Hinsicht zu fördern. 3.3 Kooperationen Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen im Übergangssystem tätigen Institutionen, im Einzelfall und auf struktureller Ebene ist unbedingte Voraussetzung gelingender Integration. Agentur und Jobcenter, sind zuständig für den Schwerpunkt der Übergangsleistungen; sie bieten spezialisierte Möglichkeiten der Beratung und beruflichen Förderung an. Viele Leistungen der Jugendhilfe erfolgen komplementär zu den Leistungen anderer Kooperationspartner. Jugendhilfe arbeitet partnerschaftlich und vertrauensvoll mit den anderen Institutionen zusammen, vertritt dabei aber die Zielsetzungen und Handlungsorientierungen der Jugendhilfe: sie setzt sich ein für eine umfassende und ganzheitliche Förderung, geht von den Interessen und Stärken des Jugendlichen aus und bezieht lebensweltliche Aspekte in ihre Analyse und Planungen mit ein. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern darf dabei das besondere Vertrauensverhältnis und den Schutzraum, den die Jugendhilfe den Jugendlichen bietet, nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch bei gemeinsam finanzierten Projekten. Hier sei insbesondere auf die Schweigepflicht und den Datenschutz verwiesen. Der Austausch zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe, sowie der Agentur und dem Jobcenter, aber auch im Rahmen der Schulsozialarbeit mit den Lehrkräften und Schulleitungen ist nur mit dem Einverständnis des Jugendlichen bzw. deren Eltern möglich und muss transparent gemacht werden. 10 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 3.4 Die Arbeitsfelder der Jugendhilfe und ihre Kooperationsbezüge 3.4.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit richten sich an alle Minderjährigen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren. Der Schwerpunkt liegt altersmäßig bei den 6- bis 20-Jährigen, wobei die Bedürfnisse sozial benachteiligter junger Menschen besondere Berücksichtigung finden. Offene Kinder- und Jugendarbeit findet vorwiegend in festen Einrichtungen z.B. Kinder- und Jugendtreffs, aber auch in Form von offenen Angeboten in den Stadtteilen (z.B. Ferienprogramme, Gruppenangebote u.a.) statt. Rechtsgrundlage bilden die §§ 11 und 13 SGB VIII. Inhaltlich ist das jeweils entwickelte Rahmenkonzept maßgeblich. Die Beteiligungen der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit orientieren sich am Bedarf der Jugendlichen bzw. den Bedingungen des Sozialraums. Ein wichtiger Schwerpunkt der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit liegt auch im Bereich der Kooperation mit Schulen im Rahmen der Ganztagesbeschulung, sowie an der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf. Offene Jugendarbeit begleitet die Jugendlichen bei der Gestaltung und Bewältigung dieser Übergänge. Generell sieht die offene Kinder- und Jugendarbeit ihre Aufgabe darin, die Bedarfe der Jugendlichen aufzugreifen, die Jugendlichen bei ihren Übergängen bestmöglich zu begleiten und mit den entsprechenden Diensten und Fachstellen effizient im Sinne der Jugendlichen und ihrer Familien zu kooperieren. 3.4.2 Mobile Jugendarbeit Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit wendet sich vor allem an solche Menschen, die sich in Cliquen und Szenen im öffentlichen Raum aufhalten. Die Mitarbeitenden handeln im Verständnis einer parteilichen Interessensvertretung für benachteiligte und von der Teilhabe ausgegrenzte junge Menschen sowie hiervon bedrohte Jugendliche. Eine weitere Zielgruppe sind junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Arbeitsformen sind:  Streetwork  Einzelfallhilfen  Angebote für Cliquen und Gruppen  Sozialraumorientierte Arbeit Die Mobile Jugendarbeit bietet Hilfen zur Lösung aller individuellen Probleme an, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihnen bearbeiten wollen. Dies beinhaltet insbesondere Beratung, die niedrigschwellig auf der Straße oder bei gemeinsamen Aktionen beginnt, aber auch längere Gespräche im Büro umfassen kann. Sie umfasst auch Unterstützung und Begleitung, zum Beispiel bei Fragen der Ausbildungs- oder Wohnungssuche oder beim Zugang zu institutionellen Hilfeangeboten. 3.4.3 Schulsozialarbeit Mittlerweile ist die Schulsozialarbeit in Ulm an allen Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, einer Förderschule und einem Ganztages-Gymnasium, sowie an allen gewerblichen Schulen vor Ort. 11 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Schulsozialarbeit stellt eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule dar. Sie versteht sich als Angebot der Jugendhilfe. Mit der Neustrukturierung der Jugendhilfe in Ulm, hin zum sozialräumlichen Modell im Jahr 2003 wurde Schulsozialarbeit noch mehr zur aktiven Schnittstelle in der Hilfekette zwischen Schule und dem Sozialen Dienst, sowie den Angeboten der erzieherischen Hilfen. Die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit haben präventiven und intervenierenden Charakter im Sinne der Jugendhilfe und sind wie folgt:  Sozialpädagogische Einzelfallhilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern  Sozialpädagogische Gruppenarbeit, soziale Kompetenztrainings für Schulklassen, medienpädagogische Angebote u.a.  Offene Angebote für Schülerinnen und Schüler  Innerschulische und außerschulische Vernetzung  Kooperation im Sozialraum und Gemeinwesen Im Übergang Schule-Beruf bietet Schulsozialarbeit vor allem im Rahmen der Einzelfallhilfen entsprechende Unterstützungen. Droht ein Abbruch, werden weiterführende Perspektiven erarbeitet oder/und zusätzliche begleitende Hilfen vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung bei schulischen, beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Problemen. Die persönliche Beratung steht dabei im Vordergrund. Zusätzlich zur Einzelfallhilfe werden an den Schulen Präventionsangebote mit unterschiedlichen Inhalten in den Klassen durchgeführt. Projekte zur Förderung der Alltagsbewältigung, sowie der sozialen Kompetenzen erweitern das sozialpädagogische Angebot. Die Themen und Aktionen der Schulsozialarbeit orientieren sich an den unterschiedlichen Bedarfslagen der Schülerinnen und Schüler und der Bedarfslage vor Ort. 3.4.4 Jugendberufshilfen Die Jugendberufshilfen (§13 SGB VIII) zielen als rechtskreisübergreifendes Angebot der Jugendhilfe auf die berufliche und soziale Integration von jungen Menschen bis 27 Jahren ab, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen, individuellen Beeinträchtigungen mit multiplen Problemlagen auf eine ausgesprochen intensive Unterstützung angewiesen sind und über die Maßnahmen anderer Träger und Organisationen nicht erreicht werden können. Die persönliche und soziale Stabilisierung junger Menschen mit einem Jugendhilfebedarf im Übergang Schule-Beruf sind neben der beruflichen Förderung eine der wesentlichen Aufgabe der Jugendberufshilfe. Die jeweiligen Projekte und Angebote unterliegen durch die ständig sich verändernden Bedarfe und Fördervoraussetzungen einem stetigen Wandel. Wesentliche Angebote der Jugendberufshilfen, gefördert durch die Stadt Ulm sind derzeit:  Kompetenzagentur / Anderen Baustelle Ulm e.V. Die Kompetenzagentur der Anderen Baustelle Ulm e.V. kann als Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zur sozialen und beruflichen Integration besonders benachteiligter und ausbildungsferner Jugendlicher bezeichnet werden. Die Kompetenzagentur kümmert sich auch um die Jugendlichen, die sich z.B. 12 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales dem System der Schule schon entzogen haben, oder die Schule verlassen und keine weitere Perspektive gefunden haben.  Angebot Wege ins Leben / Andere Baustelle Ulm e.V. Die Leistungen der Kompetenzagentur der Anderen Baustelle Ulm e.V. sind auch in direktem Zusammenhang zu dem Angebot Wege ins Leben zu sehen. Dieses Angebot besteht aus den Elementen "Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss", "Tagesstrukturierung", "Beschäftigung in Betrieben" und "Lebensunterstützung".  Angebot "Ich pack das!" der Abt. FAM Stadt Ulm Zielgruppen des Projekts "Ich pack das!" sind Jugendliche unter 25 Jahre, die sich in Abgangsklassen an Förderschulen oder Kooperationsklassen zwischen Werkrealschulen und beruflichen Schulen befinden. Auch Jugendliche die sich nicht mehr in schulischen Bezügen befinden oder anderweitig in Maßnahmen betreut werden und über die Jugendhilfe vermittelt werden können betreut werden. Mit jedem/jeder einzelnen/r Jugendlichen wird eine individuelle Berufsorientierung durchgeführt, um den Beruf, der auch den Fähigkeiten und Wünschen am nächsten kommt herauszufinden. Dafür werden passende Praktikumsplätze vermittelt, die erste praktische Erfahrungen ermöglichen. Es wird bereits für das Praktikum ein Betrieb gesucht, der die Möglichkeit zur Übernahme in eine Ausbildung anbieten kann. Durch Kontakte zu Ausbildungs- und Handwerksbetrieben sollen Ausbildungs- und Praktikumsplätze für schwer vermittelbare und lernschwache Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. 3.4.5 Hilfen zur Erziehung In Bezug auf die schulische und berufliche Integration sind die Maßnahmen und Leistungen nach dem SGB III oder SGB II grundsätzlich vorrangig zu den Hilfen zur Erziehung zu prüfen. Ist ein weitergehender Bedarf zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen oder zur Unterstützung der Eltern in der Erziehung erkennbar, so kommen oftmals Leistungen der Erziehungs- oder der Eingliederungshilfe in Frage. Diese Hilfemöglichkeiten richten sich im Besonderen an junge Menschen in der Lebensphase der beruflichen Orientierung und Entwicklung im Alter von 14 bis 21 Jahren. Die möglichen Hilfen erstrecken sich von einer Beratung und ambulanter Erziehungs- oder Eingliederungshilfe (wenn der junge Mensch zu Hause bei den Eltern oder sonstigen Vertrauenspersonen lebt), bis hin zu einer stationären Betreuung in einer Pflegefamilie oder einer entsprechenden Einrichtung. Bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sorgt die Jugendhilfe für eine Unterbringung und die sozialpädagogische Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die Voraussetzung für alle diese Hilfen ist eine entsprechend Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung bzw. Hilfen für junge Volljährige bei der Jugendhilfe des jeweiligen Sozialraums. Leistungen zur Berufsintegration sind häufig zusätzlich zu einer Erziehungs- oder Eingliederungshilfe notwendig und sind im Einzelfall zur Erreichung der Hilfeplanziele oder der Verselbständigung einzuleiten. 13