Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1-1 BV AB Erreichen Stabilisieren Foerdern 2015-2017.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1.1 zu GD 417/14
Anlage 1.1 zu GDAnlage
- Entwurf -
Budgetvereinbarung
1
Partner dieser Vereinbarung
sind
die Stadt Ulm
vertreten durch den Fachbereich
Bildung und Soziales
2
und
Andere Baustelle Ulm e.V.
Gegenstand dieser Vereinbarung
ist die Förderung des Projektes „Erreichen - Stabilisieren - Fördern - Hilfen für
Jugendliche in der Anderen Baustelle“, welches durch die Andere Baustelle
Ulm e.V. im Bereich der Jugendberufshilfe erbracht wird.
Die Andere Baustelle Ulm e.V. seit 1982 im Arbeitsbereich der Jugendberufshilfe
tätig.
3
3.1
Inhalt dieser Vereinbarung
Art und Umfang der Förderung
Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – im
Rahmen eines Budgetansatzes als Festbetrag für die Jahre 2015 – 2017 jährlich
49.400 Euro
(in Worten: neunundvierzigtausendvierhundert)
zur Verfügung, sofern die Andere Baustelle Ulm e.V. nicht selbst einen niedrigeren
Ansatz einreicht. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation
behält sich die Stadt Ulm eine Anpassung der Budgetvereinbarung vor.
Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern der Träger zuschussrelevante
Aufgabenbereiche (s. Anlage, Inhalt und Umfang der Dienstleistung) einstellt,
oder den Personalstand der Fachkräfte (vergleiche Ziffer 3.3.3) verringert. In
diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden.
Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund
gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen, müssen die
Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden.
3.2
Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung
Zwischen der Stadt Ulm und der Andere Baustelle Ulm e.V. wurde eine
Vereinbarung über das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung
und -sicherung getroffen, die als Anlage (Anlage1) Bestandteil dieser
Vereinbarung ist.
3.3
Haushaltsführung und Controlling
Die Andere Baustelle Ulm e.V. verpflichtet sich, die von der Stadt bereitgestellten
1
2
öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
3.3.1
Wirtschaftsplan
Die Andere Baustelle Ulm e.V. erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan,
Vermögensplan, Stellenplan), für den geförderten Bereich, der der
Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt
wird.
3.3.2
Buchführung/Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der „Richtlinie der Stadt Ulm für die
Bewilligung von Zuwendungen“ (Anlage 2) mit Übersicht über die Rücklagen nach
der Regelung im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales vom 26.09.2001
(Anlage 3) und ein Jahresbericht über die Arbeit gemäß Ziffer 6.3 der
Dienstleistungsbeschreibung und dem beigefügten Kennzahlenblatt ist der
Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres
vorzulegen.
Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses ist durch das Prüfungstestat eines
Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Der Bericht der Kassenprüfer
bzw. Prüfungstestate sind beizufügen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält
sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor. Hierzu ist sie
berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften der Andere Baustelle Ulm e.V.
Einsicht zu nehmen.
3.3.3
Personal
Die Finanzierung der vorhandenen Fachkräfte stellt eine
Komplementärfinanzierung für die durchgeführten Projekte dar, die vom Träger
umgesetzt wird.
Der Träger beschäftigt seine Mitarbeiter/-innen auf Grundlage/angelehnt an
TVöD/AVR. Darüber hinaus sind Besserstellungen der Mitarbeiter/-innen des
Trägers gegenüber städtischen Mitarbeitern/-innen in entsprechenden
Einrichtungen und in gleichartiger Tätigkeit grundsätzlich unzulässig.
3.3.4
Datenschutz / Statistik
Der Träger verpflichtet sich
3.3.5
-
zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes inklusive der
Ausnahmetatbestände
-
zur Erhebung und Weitervermittlung statistischer Daten gemäß
Gesetzeslage.
Auszahlungsmodus
Der Zuschussbetrag wird in vier Abschlagszahlungen, zum 1.1., 1.4., 1.7. und
1. 10. eines Jahres, ausbezahlt.
3
Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn
der Träger mit seinen Pflichten aus diesem bzw. aus einem vorherigen
Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 3.3.2, länger als 6 Wochen in Verzug
ist.
3.3.6 Sonstiges
Auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) wird hiermit
ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei den
Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, Hilfen in Anspruch zu nehmen,
wenn er dies für erforderlich hält. Sollten die angenommenen Hilfen nicht
ausreichend erscheinen, die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
Jugendlichen abzuwenden, muss das Jugendamt informiert werden.
Auch hat der Auftragnehmer auf die persönliche Eignung der beschäftigten
Mitarbeiter zu achten und soll sich die erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen
(§ 72a SGB VIII).
3.3.6.1 Erweitertes Führungszeugnis
Der Verein verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen des § 30 a
Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) - "Erweitertes Führungszeugnis" Rechnung
zu tragen.
4
Kündigung
Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der
Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5
Inkrafttreten/ Geltungsdauer
Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum
31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich und wird angestrebt.
Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Regelungen der „Richtlinie der
Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
4
6
Schlussbestimmungen
Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt der Andere Baustelle Ulm e.V.
und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame
Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich
vorgesehenen Zweck am nächsten kommt.
Ulm, den
Ivo Gönner
Oberbürgermeister
Wolfgang Weber
Vorsitzender Andere Baustelle Ulm e.V.