Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
389 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung
Datum
18.11.2014
Geschäftszeichen
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 03.12.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Erlass einer 2. Nachtragssatzung der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2014
Anlagen:
1
GD 931/14
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2014 eine 2. Nachtragssatzung nach der
Anlage zu GD 931/14.
Heidi Schwartz
Genehmigt:
BM 1, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Haushaltsentwicklung
Die derzeitige Hochrechnung der SWU für 2014 lässt erkennen, dass sich das Ergebnis 2014
der SWU deutlich verschlechtert und voraussichtlich ein Bilanzverlust von ca. 24 Mio. €
entsteht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass durch den Verfall der
Großhandelspreise am Strommarkt für Kraftwerksbeteiligungen der SWU hohe
Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssen. Dadurch würde die Eigenkapitalquote der
SWU deutlich auf unter 25% sinken, was zur Folge hätte, dass die Fremdfinanzierung der SWU
am Kapitalmarkt nicht mehr gesichert wäre.
Um die Eigenkapitalquote der SWU zu erhalten, soll das Eigenkapital durch
Genussrechtseinlagen um bis zu 20 Mio. € aufgestockt werden. Die konkrete Entscheidung
hierüber ist einem gesonderten Beschluss des Gemeinderats vorbehalten (siehe GD 451/2014).
Dies umfasst auch die Festlegung der Höhe des erforderlichen Kapitals. Es ist möglich, dass
die Summe sich vermindert.
Voraussetzung für die Gewährung eines Genussrechtes ist die Sicherstellung der Finanzierung
im
2. Nachtragsplan 2014. Deshalb wurde im 2. Nachtragsplan 2014 die Gewährung eines
weiteren Genussrechtskapitals mit 20 Mio. Euro aufgenommen, um die
gemeindewirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Bei entsprechender Beschlussfassung über die Gewährung eines Genussrechts durch den
Gemeinderat bis zum Jahresende 2014, wäre damit sichergestellt, dass die
Genussrechtseinlage in der Bilanz der SWU zur Eigenkapitalverstärkung noch 2014 wirksam
werden könnte.
Zudem beabsichtigt die Stadt insbesondere zur weiteren städtebauliche Entwicklung in Ulm,
nicht betriebsnotwendige Grundstücke der SWU zu erwerben.
Die Kaufpreiszahlung der Stadt kann dabei mit der Tilgung eines bestehenden
Gesellschafterdarlehens (derzeitiger Darlehensstand: rd. 7 Mio. €) verrechnet werden. Durch
die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken bei der SWU führt dies bei
gleichzeitiger Tilgung des gewährten städtischen Darlehens zu einer Verkürzung der
Bilanz(summe) und verbessert dadurch das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital und
stärkt folglich die Eigenkapitalquote der SWU.
Die einzelnen in Frage kommenden Grundstücke bis zum Maximalbetrag von 7 Mio. € werden
derzeit verwaltungsintern geprüft. Die erforderlichen Sachbeschlüsse werden gesondert
eingeholt.
Um die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird sowohl der Erwerb von
Grundstücken (Auszahlung) als auch die Tilgung des Gesellschafterdarlehens (Einzahlung) mit
jeweils 7 Mio. € im 2. Nachtragsplan 2014 veranschlagt.
-3-
Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar
I. Ergebnishaushalt
Das veranschlagte Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes verändert sich nicht.
II. Finanzhaushalt
Verschlechterungen
Verbesserungen
Genussrechtskapital an die Stadtwerke
Ulm/Neu-Ulm GmbH
Grundstückserwerb von den Stadtwerken
Ulm/Neu-Ulm GmbH
insgesamt
Darlehensrückzahlung der Stadtwerke
Ulm/Neu-Ulm GmbH
- 20,0 Mio. €
- 7,0 Mio. €
- 27,0 Mio. €
+ 7,0 Mio. €
Saldo
- 20,0 Mio. €
Die Verschlechterung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 20,0 Mio. € wird finanziert
über eine Entnahme aus dem "Sparbuch Reduzierung Nettoneuverschuldung".
Im Vergleich zum 1. Nachtrag 2014 hat sich das "Sparbuch" (liquide Mittel) - Reduzierung
Nettoneuverschuldung- wie folgt entwickelt:
Reduzierung
Nettoneuverschuldung
Bisher: 1.
Nachtrag 2014
Neu: 2. Nachtrag
2014
31.12.2013
Zugang
Abgang
31.12.2014
in Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
53,7
0,0
12,0
41,7
53,7
0,0
32,0
21,7
III. Entwicklung des Schuldenstands
Die geplante Nettoschuldenreduzierung 2014 beläuft sich weiterhin auf insgesamt 4,4 Mio. €.
Eine Änderung durch den 2. Nachtragsplan 2014 ergibt sich nicht.
Der Schuldenstand zum Jahresende 2014 steht damit voraussichtlich bei 127,1 Mio. €
(Jahresende 2013 131,5 Mio. €).
-4-
2.
Finanzhaushalt
2.1.
Die Eckdaten des fortgeschriebenen Finanzhaushalts sind (Anlage 2):
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Investitionszuwendungen
Investitionsbeiträge und ähnl. Entgelten
Veräußerung von Sachvermögen
Veräußerung von Finanzvermögen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Erwerb von Finanzvermögen
Investitionsfördermaßnahmen
Saldo aus Investitionstätigkeit
2.1.1.
Ansatz neu
Euro
Ansatz bisher
Euro
mehr/weniger
Euro
10.194.700
4.235.000
15.009.000
13.709.000
43.147.700
10.194.700
4.235.000
15.009.000
6.709.000
36.147.700
0
0
0
+7.000.000
+7.000.000
-18.730.000
-50.413.800
4.706.300
-33.070.000
-5.375.000
-112.296.100
-11.730.000
-50.413.800
-4.706.300
-13.070.000
-5.375.000
-85.296.100
+7.000.000
0
0
+20.000.000
0
+27.000.000
-69.148.400
-49.148.400
+20.000.000
Veräußerung von Finanzvermögen:
Rückzahlung Darlehen der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
2.1.2.
Erwerb von Grundstücken
Grundstückserwerb von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm GmbH
2.1.3.
Erwerb von Finanzvermögen
Genussrechtskapital an die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH zur Stärkung
der Eigenkapitalausstattung