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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
389 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung Datum 18.11.2014 Geschäftszeichen Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 03.12.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Erlass einer 2. Nachtragssatzung der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2014 Anlagen: 1 GD 931/14 Antrag: Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2014 eine 2. Nachtragssatzung nach der Anlage zu GD 931/14. Heidi Schwartz Genehmigt: BM 1, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Haushaltsentwicklung Die derzeitige Hochrechnung der SWU für 2014 lässt erkennen, dass sich das Ergebnis 2014 der SWU deutlich verschlechtert und voraussichtlich ein Bilanzverlust von ca. 24 Mio. € entsteht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass durch den Verfall der Großhandelspreise am Strommarkt für Kraftwerksbeteiligungen der SWU hohe Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssen. Dadurch würde die Eigenkapitalquote der SWU deutlich auf unter 25% sinken, was zur Folge hätte, dass die Fremdfinanzierung der SWU am Kapitalmarkt nicht mehr gesichert wäre. Um die Eigenkapitalquote der SWU zu erhalten, soll das Eigenkapital durch Genussrechtseinlagen um bis zu 20 Mio. € aufgestockt werden. Die konkrete Entscheidung hierüber ist einem gesonderten Beschluss des Gemeinderats vorbehalten (siehe GD 451/2014). Dies umfasst auch die Festlegung der Höhe des erforderlichen Kapitals. Es ist möglich, dass die Summe sich vermindert. Voraussetzung für die Gewährung eines Genussrechtes ist die Sicherstellung der Finanzierung im 2. Nachtragsplan 2014. Deshalb wurde im 2. Nachtragsplan 2014 die Gewährung eines weiteren Genussrechtskapitals mit 20 Mio. Euro aufgenommen, um die gemeindewirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Bei entsprechender Beschlussfassung über die Gewährung eines Genussrechts durch den Gemeinderat bis zum Jahresende 2014, wäre damit sichergestellt, dass die Genussrechtseinlage in der Bilanz der SWU zur Eigenkapitalverstärkung noch 2014 wirksam werden könnte. Zudem beabsichtigt die Stadt insbesondere zur weiteren städtebauliche Entwicklung in Ulm, nicht betriebsnotwendige Grundstücke der SWU zu erwerben. Die Kaufpreiszahlung der Stadt kann dabei mit der Tilgung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens (derzeitiger Darlehensstand: rd. 7 Mio. €) verrechnet werden. Durch die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken bei der SWU führt dies bei gleichzeitiger Tilgung des gewährten städtischen Darlehens zu einer Verkürzung der Bilanz(summe) und verbessert dadurch das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital und stärkt folglich die Eigenkapitalquote der SWU. Die einzelnen in Frage kommenden Grundstücke bis zum Maximalbetrag von 7 Mio. € werden derzeit verwaltungsintern geprüft. Die erforderlichen Sachbeschlüsse werden gesondert eingeholt. Um die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird sowohl der Erwerb von Grundstücken (Auszahlung) als auch die Tilgung des Gesellschafterdarlehens (Einzahlung) mit jeweils 7 Mio. € im 2. Nachtragsplan 2014 veranschlagt. -3- Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar I. Ergebnishaushalt Das veranschlagte Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes verändert sich nicht. II. Finanzhaushalt Verschlechterungen Verbesserungen Genussrechtskapital an die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Grundstückserwerb von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm GmbH insgesamt Darlehensrückzahlung der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH - 20,0 Mio. € - 7,0 Mio. € - 27,0 Mio. € + 7,0 Mio. € Saldo - 20,0 Mio. € Die Verschlechterung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 20,0 Mio. € wird finanziert über eine Entnahme aus dem "Sparbuch Reduzierung Nettoneuverschuldung". Im Vergleich zum 1. Nachtrag 2014 hat sich das "Sparbuch" (liquide Mittel) - Reduzierung Nettoneuverschuldung- wie folgt entwickelt: Reduzierung Nettoneuverschuldung Bisher: 1. Nachtrag 2014 Neu: 2. Nachtrag 2014 31.12.2013 Zugang Abgang 31.12.2014 in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € 53,7 0,0 12,0 41,7 53,7 0,0 32,0 21,7 III. Entwicklung des Schuldenstands Die geplante Nettoschuldenreduzierung 2014 beläuft sich weiterhin auf insgesamt 4,4 Mio. €. Eine Änderung durch den 2. Nachtragsplan 2014 ergibt sich nicht. Der Schuldenstand zum Jahresende 2014 steht damit voraussichtlich bei 127,1 Mio. € (Jahresende 2013 131,5 Mio. €). -4- 2. Finanzhaushalt 2.1. Die Eckdaten des fortgeschriebenen Finanzhaushalts sind (Anlage 2): Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Investitionszuwendungen Investitionsbeiträge und ähnl. Entgelten Veräußerung von Sachvermögen Veräußerung von Finanzvermögen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Erwerb von Finanzvermögen Investitionsfördermaßnahmen Saldo aus Investitionstätigkeit 2.1.1. Ansatz neu Euro Ansatz bisher Euro mehr/weniger Euro 10.194.700 4.235.000 15.009.000 13.709.000 43.147.700 10.194.700 4.235.000 15.009.000 6.709.000 36.147.700 0 0 0 +7.000.000 +7.000.000 -18.730.000 -50.413.800 4.706.300 -33.070.000 -5.375.000 -112.296.100 -11.730.000 -50.413.800 -4.706.300 -13.070.000 -5.375.000 -85.296.100 +7.000.000 0 0 +20.000.000 0 +27.000.000 -69.148.400 -49.148.400 +20.000.000 Veräußerung von Finanzvermögen: Rückzahlung Darlehen der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH 2.1.2. Erwerb von Grundstücken Grundstückserwerb von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm GmbH 2.1.3. Erwerb von Finanzvermögen Genussrechtskapital an die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung