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Beschlussvorlage AHW.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage AHW.pdf
Größe
180 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39

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Inhalt der Datei

Alten- und Pflegeheim Wiblingen Beschlussvorlage Sachbearbeitung AHW - Alten- und Pflegeheim Wiblingen Datum 09.10.2014 Geschäftszeichen AHW-kö Beschlussorgan Betriebsausschuss Alten- und Pflegeheim Wiblingen Behandlung öffentlich Betreff: Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Ulm 2010 - 2012 einschließlich des Eigenbetriebes Alten-und Pflegeheim Wiblingen (AHW) Anlagen: - Sitzung am 10.12.2014 TOP GD 373/14 Antrag: Vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Matthias Gruber (Betriebsleitung) Genehmigt: BM 2, C 2, KoKo, OB, RPA Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat als zuständige Prüfungsbehörde gem. § 114 Gemeindeordnung die überörtliche Finanzprüfung der Stadt Ulm in den Haushaltsjahren 2010-2012 einschließlich des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Wiblingen 2010-2012 und des Eigenbetriebes Entsorgungsbetriebe Ulm 2010-2012 durchgeführt. Nach § 114 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Im Prüfungsbericht vom 10.09.2014 wurden - die Rechtsverhältnisse und der Betriebszweck dargelegt, die organisatorische Umsetzung des Kassen- und Rechnungswesens erläutert die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse festgestellt, die beanstandungsfreie Prüfung der Kassen bestätigt, sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse erörtert. Es ergaben sich keine Feststellungen für das Alten- und Pflegeheim Wiblingen. Auszug aus dem Prüfbericht: 2.1.2 Eigenbetriebe Alten- und Pflegeheim Wiblingen Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs waren im Prüfungszeitraum 2010 bis 2012, bei sich insgesamt verschlechternden Rahmenbedingungen, (noch) geordnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere die rückläufige Auslastungsquote sowie der immense Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an den Gebäuden der Klosteranlage. Letzteres hat den Betriebsausschuss Ende 2012 dazu bewogen, den mit dem Land Baden-Württemberg bis 2018 bestehenden Mietvertrag nicht zu verlängern. Zeitgleich wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit der weiteren Entwicklung des Alten- und Pflegeheims befassen soll. Zusammengefasst konnte die im langfristigen Finanzierungsbereich anfänglich bestehende Unterdeckung (0,4 Mio. EUR) bis Ende 2012 stichtagsbezogen in einen Finanzierungsmittelüberhang (0,1 Mio. EUR) umgewandelt werden, vor allem weil die Investitionsausgaben deutlich hinter den Abschreibungen zurückblieben. Die Gewinn- und Verlustrechnungen haben per Saldo mit einem Überschuss von 163 TEUR abgeschlossen, welcher maßgeblich in der Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen begründet ist.