Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage AHW.pdf
Größe
180 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
AHW - Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Datum
09.10.2014
Geschäftszeichen
AHW-kö
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Alten- und Pflegeheim
Wiblingen
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Ulm 2010 - 2012 einschließlich des
Eigenbetriebes Alten-und Pflegeheim Wiblingen (AHW)
Anlagen:
-
Sitzung am 10.12.2014
TOP
GD 373/14
Antrag:
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Matthias Gruber
(Betriebsleitung)
Genehmigt:
BM 2, C 2, KoKo, OB, RPA
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat als zuständige Prüfungsbehörde gem. § 114 Gemeindeordnung die
überörtliche Finanzprüfung der Stadt Ulm in den Haushaltsjahren 2010-2012 einschließlich des
Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Wiblingen 2010-2012 und des Eigenbetriebes
Entsorgungsbetriebe Ulm 2010-2012 durchgeführt.
Nach § 114 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes
zu unterrichten. Im Prüfungsbericht vom 10.09.2014 wurden
-
die Rechtsverhältnisse und der Betriebszweck dargelegt,
die organisatorische Umsetzung des Kassen- und Rechnungswesens erläutert
die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse festgestellt,
die beanstandungsfreie Prüfung der Kassen bestätigt,
sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse erörtert.
Es ergaben sich keine Feststellungen für das Alten- und Pflegeheim Wiblingen.
Auszug aus dem Prüfbericht:
2.1.2 Eigenbetriebe
Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs waren im Prüfungszeitraum 2010
bis 2012, bei sich insgesamt verschlechternden Rahmenbedingungen, (noch) geordnet. Ursächlich
hierfür sind insbesondere die rückläufige Auslastungsquote sowie der immense Sanierungs- und
Modernisierungsbedarf an den Gebäuden der Klosteranlage. Letzteres hat den Betriebsausschuss Ende
2012 dazu bewogen, den mit dem Land Baden-Württemberg bis 2018 bestehenden Mietvertrag nicht
zu verlängern. Zeitgleich wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit der weiteren Entwicklung des
Alten- und Pflegeheims befassen soll.
Zusammengefasst konnte die im langfristigen Finanzierungsbereich anfänglich bestehende
Unterdeckung (0,4 Mio. EUR) bis Ende 2012 stichtagsbezogen in einen Finanzierungsmittelüberhang
(0,1 Mio. EUR) umgewandelt werden, vor allem weil die Investitionsausgaben deutlich hinter den
Abschreibungen zurückblieben. Die Gewinn- und Verlustrechnungen haben per Saldo mit einem
Überschuss von 163 TEUR abgeschlossen, welcher maßgeblich in der Auflösung von
Instandhaltungsrückstellungen begründet ist.